Daten sind eine der wertvollsten Ressourcen von Unternehmen und Einzelpersonen. Gut gesammelte, bereinigte und analysierte Daten ermöglichen es Unternehmen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Mit dem Trend zur Digitalisierung werden fehleranfällige Papierformulare, Hauptbücher und Bücher durch elektronische Versionen ersetzt. Diese Entwicklung gab Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten und liquidierte Daten für weitere Analysen.
Das gilt auch für Regierungen. Da Steuereinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen für Länder sind und Transaktionsdaten die Grundlage für die Berechnung der Steuereinnahmen sind, ist die Analyse von Transaktionsdaten auch für Regierungen unerlässlich.
Der Empfang von Daten in elektronischer Form ermöglicht es den Steuerbehörden, ihre Steuereinnahmen und Einkommensquellen besser einzuschätzen und letztendlich Steuern effizienter einzuziehen. Dieser Prozess hat viele globale Steuerbehörden dazu veranlasst, von Steuerzahlern die elektronische Übermittlung relevanter Steuerdaten zu verlangen. Darüber hinaus hat sich die Zuverlässigkeit von Echtzeitdaten als so ansprechend erwiesen, dass Steuerzahler in vielen Ländern Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln müssen.
Die steuerlich relevante Datenübertragungsanforderung in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit ist ein neuer Trend, der oft als kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) bezeichnet wird. CTCs verlangen, dass jede Transaktion an die Steuerbehörden übermittelt wird, um eine sofortige und kontinuierliche Kontrolle zu ermöglichen. CTCs werden auf der ganzen Welt immer häufiger. Der ursprüngliche Zweck der CTCs, als sie zum ersten Mal in Lateinamerika eingeführt wurden, bestand darin, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Wenn man sich die Länder anschaut, die CTCs eingeführt haben, kann man mit Recht sagen, dass die CTCs dieses Ziel bereits erreicht haben. In der Folge stellten die Steuerbehörden jedoch fest, dass die Vorteile von CTCs nicht darauf beschränkt sind, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Die riesige Datenmenge, die durch CTCs gesammelt wird, bietet den Steuerbehörden immense Möglichkeiten. Steuerbehörden können ein bisher unerreichtes Maß an Transparenz bei Geschäftstransaktionen erreichen. Die Steuerbehörden können das Compliance-Risiko der Steuerzahler berechnen und Prüfungen auf der Grundlage dieser Risikoberechnungen planen. Darüber hinaus können Daten verwendet werden, um die Finanz- und Wirtschaftspolitik voranzutreiben, und sie können mit anderen Regierungsbehörden geteilt werden. Während einer Wirtschaftskrise ist es beispielsweise möglich, anhand der von den Steuerzahlern gemeldeten Verkaufsdaten die am stärksten betroffenen Geschäftsbereiche zu ermitteln. Den Betroffenen kann Unterstützung gewährt werden (durch Steuerbefreiungen, ermäßigte Steuersätze usw.). Das Diagramm des OECD Forum on Tax Administration vergleicht die Datenmanagement- und Analysefähigkeiten verschiedener Steuergebiete und kann verwendet werden, um die Datenanalysetechnologie verschiedener Länder zu verstehen.
Granulare Datenerfassung und Transparenz der Quelldaten stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da es wenig Raum für Fehler, Abkürzungen oder spätere Fehlerkorrekturen gibt. Unternehmen müssen zu einem früheren Zeitpunkt in ihren Prozessen und in den Prozessen ihrer Handelspartner für eine viel detailliertere Steuerfestsetzung sorgen.
Darüber hinaus kann es eine Herausforderung sein, die Einhaltung der Vorschriften dort sicherzustellen, wo CTCs eingeführt werden, insbesondere für internationale Unternehmen, die Steuern in der Vergangenheit als etwas angesehen haben, das von lokalen Buchhaltern behandelt werden sollte. Steuern als primäres lokales Anliegen zu betrachten, indem lokale Lösungen eingeführt werden, die Geschäfts- und Compliance-Funktionen für jede Gerichtsbarkeit kombinieren, wird schwierig mit der umfassenderen digitalen und finanziellen Transformation und Ausrichtung eines Unternehmens in Einklang zu bringen sein, die oft global ist.
Um ihr Spiel zu verbessern, sollten sich Unternehmen darauf konzentrieren, Daten zu sammeln und ein zentrales Daten-Repository zu haben, um das „große Ganze“ zu erhalten, anstatt lokale Lösungen zu erwerben, um „den Tag zu retten“. Für die Datenübertragung in Echtzeit sind auch saubere Daten erforderlich. Die globale Strategie der digitalen Transformation muss vorhanden sein, um diese Anforderungen zu erfüllen, sowie eine skalierbare Technologie, um zukünftige Steuerforderungen zu bewältigen.
Am 1. Juli beginnt in der zweiten Hälfte des Jahres 2022, und entsprechend diesem Meilenstein haben wir begonnen, Änderungen im Bereich CTC umzusetzen. In diesem Blog stellen wir wichtige Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas vor, die die Landschaft der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) weltweit beeinflussen können.
Die Philippinen haben offiziell ihr vorgeschriebenes System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, das die Übertragung elektronisch ausgestellter Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit umfasst. Am 1. Juli 2022 startete die philippinische Steuerbehörde das Pilotprogramm zum elektronischen Beleg-, Rechnungs- und Umsatzberichtssystem (EIS).
Diese Initiative wurde erstmals 2018 durch den Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, eingeführt. 100 ausgewählte Pilotsteuerzahler sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen/Quittungen über die EIS-Plattform auszustellen und an das Bureau of Internal Revenue (BIR) zu übermitteln. (Philippinen machen Fortschritte bei der obligatorischen CTC-Berichterstattung | Sovos)
Rumänien hat seit 2021 Schritte zur Implementierung seines Systems der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) unternommen. Ab dem 1. Juli 2022 müssen rumänische Steuerzahler das elektronische Rechnungsstellungssystem e-FACTURA von CTC für die Lieferung von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen und allen B2G-Transaktionen verwenden. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das E-Factura-System übermitteln. Anschließend wird das Siegel vom Finanzministerium als Freigabenachweis angebracht. Eine solche Rechnung ist nach den rumänischen Bestimmungen rechtsgültig. (Rumänien: Fragen bleiben, solange die Frist abläuft | Sovos)
Parallel zur Inbetriebnahme des CTC-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Juli 2022 wurde das elektronische Transportsystem eingeführt, um im Inland transportierte Waren mit hohem fiskalischen Risiko zu überwachen. Steuerzahler müssen ein elektronisches Transportdokument ausstellen, bevor bestimmte Güter transportiert werden. Darüber hinaus müssen Steuerzahler Dateien im XML-Format an die Steuerbehörden senden. Basierend auf dem Gesetz Nr. 106 der rumänischen Regierung vom 30. Juni 2022 und der Änderung der Artikel 13 und 14 der GEO werden die Bußgelder für die Nichteinhaltung der E-Transport-Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 wirksam. Außerdem begann SAFT ab dem 1. Juli 2022, bei großen Steuerzahlern Anwendung zu erheben, da die strafbare Nachfrist abgelaufen ist.
Auf der Liste der Länder, die ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erweitern, steht auch Vietnam, wo ab dem 1. Juli 2022 die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Steuerpflichtigen, die in Vietnam tätig sind, obligatorisch wurde. Zuvor war die voraussichtliche Frist der 1. November 2020, aber die Steuerbehörde hat sie aufgrund der Schwierigkeiten lokaler Unternehmen bei der rechtzeitigen Implementierung einer konformen E-Rechnungslösung verlängert.
Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, andere Organisationen, Geschäftshaushalte und Privatpersonen bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren, um elektronische Rechnungen gemäß den Regeln des Dekrets 123 verwenden zu können. (Vietnam: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Juli 2022 | Sovos).
Mit dem Erlass des Gesetzesdekrets 42-A/2022 wurde die obligatorische B2G-Rechnungsstellung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen verschoben. Das erste Datum war der 1. Juli 2022. Nun, die elektronische B2G-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein. Der Grund für diese Änderung ist, dass, nachdem die Frist für die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, die portugiesische Regierung es für wichtig hielt, auch die Frist für den Empfang und die Bearbeitung elektronischer B2G-Rechnungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu verlängern 31. Dezember 2022 (Portugal: Obligatorische B2G-Rechnungsstellung für KMU erneut verschoben | Sovos)
In der Türkei erweiterte die Steuerbehörde den Umfang der Steuerzahler, die E-Fatura-, E-Arsiv- und E-Frachtbrief-Anwendungen verwenden müssen. Diese Erweiterung wurde entweder durch Hinzufügen neuer sektorbezogener Mandate oder durch Herabsetzen der jährlichen Umsatzschwelle erreicht. Die neuen Anforderungen wurden vor Kurzem in Kraft gesetzt, und die Steuerzahler im Rahmen der Änderungen haben ab dem 1. Juli 2022 damit begonnen, elektronische Dokumente zu verwenden. (Die Türkei erweitert den Umfang von E-Dokumenten (sovos.com)
In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmensgeschäfte obligatorisch. Eine ausgestellte E-Tax-Rechnung muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden. Die aktuelle Änderung betrifft den Schwellenwert für einzelne Unternehmen, der ab dem 1. Juli 2022 auf 200.000.000 KRW gesenkt wurde.
Italien ist außerdem in eine weitere Phase der Umsetzung seiner CTC-Anforderungen eingetreten. Beginnend mit grenzüberschreitenden Rechnungen wurde die Esterometro (die Auswertung grenzüberschreitender Rechnungen) durch die Übertragung grenzüberschreitender Rechnungsdaten an das SDI im FatturAPA-Format ab dem 1. Juli 2022 ersetzt. Darüber hinaus wurde mit dem kürzlich veröffentlichten Dekret Nr. 73 ein Schwellenwert für die grenzüberschreitende Rechnungsberichterstattung festgelegt. Steuerzahler müssen nur Transaktionen melden, die den Betrag von 5.000 EUR für jeden einzelnen Vorgang übersteigen. Dies gilt insbesondere für Käufe von Waren und Dienstleistungen, die in Italien nicht territorial für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind, gemäß den Artikeln 7 bis 7 Okties des Präsidialdekrets 633/1972.
Darüber hinaus wurde die elektronische Rechnungsstellung über SDI ab dem 1. Juli 2022 für Steuerzahler, die das pauschale Mehrwertsteuersystem anwenden (Regime forfettario), sowie für Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR obligatorisch. Schließlich wurde die elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Das System für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Italien und SM wird die SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und als neue, vergleichbare Drehscheibe für Unternehmen in San Marino nutzen.
Viele Länder auf der ganzen Welt führen entweder ihre bestehenden CTC-Regime ein oder erweitern sie, wobei sich die aktiven Veränderungen weltweit vollziehen. Sovos überwacht weiterhin, welche Länder als nächstes auf der Liste stehen, um seine lokalen CTC-Regelungen aufzubauen und die internationalen Standards einzuhalten.
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Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.
Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.
Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.
Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.
Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.
Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.
Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:
Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.
Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.
Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.
Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.
Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.
In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.
Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.
Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.
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Jedes Jahr am 1. Januar müssen in Peru tätige Steuerzahler ihr monatliches Einkommen über einen bestimmten gesetzlich festgelegten Zeitraum bewerten, um zu überprüfen, ob sie unter die Verpflichtung fallen, elektronische Hauptbücher zu führen. Steuerzahler, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten oder ihre Bücher freiwillig elektronisch führen möchten, können dies tun, indem sie das Electronic Ledgers-Programm (Programa de Libros Electrónicos — PLE) verwenden, das alle elektronischen Bücher abdeckt, oder über das System der elektronischen Hauptbücher (Sistema de Libros) (Sistema de Libros Electrónicos Portal — SLE), ausschließlich für die Erfassung von Verkäufen und Käufen.
Anfang dieses Jahres genehmigte die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) jedoch ein neues System speziell für die Erfassung von Verkäufen und Käufen, das Integrierte System für elektronische Aufzeichnungen (Sistema Integrado de Registros Electrónicos — SIRE). Mit der neuen Resolution 40-2022/SUNAT wurde die elektronische Aufzeichnung von Einkäufen (Registro de Compras Electrónico – RCE) eingeführt, ein Modul, das dem elektronischen Umsatz- und Ergebnisrekord (Registro de Ventas e Ingresos Eletrónicos – RVIE) ähnelt, das 2021 erstellt wurde und bereits in Verwendung durch Steuerzahler.
Die beiden Module, RVIE und RCE, bilden den SIRE. Dieses neue System wird ab Oktober 2022 schrittweise eingeführt und verpflichtet die Steuerzahler, von PLE und SLE zu migrieren, um ihre Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen ausschließlich über SIRE zu erstellen und gleichzeitig die PLE für andere Hauptbücher beizubehalten.
Der Hauptzweck des SIRE besteht darin, die Erstellung von Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen für Steuerzahler zu vereinfachen. Über den SIRE wird automatisch ein Vorschlag für den RVIE und den RCE generiert. Es ist ab dem 2. Kalendertag eines jeden Monats verfügbar. Der Steuerzahler kann es akzeptieren, ändern oder durch die Informationen ersetzen, die er SUNAT vorlegen möchte. Wenn während des monatlichen Zeitraums keine Transaktionen stattfinden, muss der Steuerzahler dennoch eine leere Datei bei SUNAT einreichen.
Unter den derzeitigen Systemen (PLE und SLE) generiert SUNAT kein Angebot. Der Steuerzahler gibt alle Verkaufs- und Einkaufsinformationen ein und generiert die Aufzeichnungen. Beim SIRE verwendet SUNAT jedoch Informationen aus seinem elektronischen Rechnungssystem (Sistema de Emisión Eletrónica – SEE), um einen Vorschlag von RVIE und RCE zu erstellen, den der Steuerzahler in jedem Meldezeitraum einreicht. Der Datensatz wird täglich mit den am Vortag erhaltenen Informationen aktualisiert.
Der RCE weist im Vergleich zu dem bereits verwendeten RVIE bestimmte Besonderheiten auf. Das RCE verlangt die Erstellung von zwei separaten Dateien, den Aufzeichnungen über inländische und grenzüberschreitende Einkäufe. Auch wenn keine grenzüberschreitenden Transaktionen durchgeführt werden, muss dennoch eine leere RCE bei SUNAT eingereicht werden. Darüber hinaus können Steuerzahler bestimmte Einkaufsrechnungen jederzeit für 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung ausschließen und sie in die RCE aufnehmen.
Nach der Überarbeitung durch den Steuerzahler werden RVIE und RCE zusammen eingereicht, und eine Empfangsstatusmeldung (Constancia de Recepcion), die relevante Informationen enthält, wird an die elektronische Mailbox des Steuerzahlers zugestellt.
Der SIRE kann über das SUNAT-Portal unter Verwendung der auf dem Computer des Steuerzahlers installierten SIRE-Anwendung oder über den API-Webdienst von SUNAT aufgerufen werden.
Sobald die Steuerzahler zur ausschließlichen Führung von Verkaufs- und Kaufunterlagen über den SIRE verpflichtet sind, müssen sie diese Aufzeichnungen nicht mehr in den PLE-, SLE- oder Papierbüchern führen. Da der SIRE jedoch ausschließlich RVIE und RCE abdeckt, müssen die Steuerzahler weiterhin die PLE pflegen, die alle anderen Hauptbücher enthält.
Dies bedeutet, dass die Steuerzahler sich der unterschiedlichen Regeln bewusst sein müssen, die für die PLE und den SIRE gelten. Ein Beispiel ist, dass der SIRE die Änderung eines bereits „geschlossenen“ Datensatzes aus einer früheren Periode ermöglicht, ohne auf die nächste Periode zu warten, wie bei PLE und SLE. Im SIRE können jederzeit Anpassungen unter Verwendung der verschiedenen von SUNAT bereitgestellten Anhänge vorgenommen werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich des Jahres, in dem der Rekord erstellt wurde.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass Steuerzahler keine elektronischen Aufzeichnungen mehr speichern, archivieren und aufbewahren müssen, da SUNAT dies für sie erledigt.
Die Implementierung des SIRE erfolgt schrittweise nach folgendem Zeitplan:
Steuerzahler können den SIRE auch freiwillig nutzen, wenn sie verpflichtet sind, die Aufzeichnungen über Verkäufe und Einkäufe zu führen, und gemäß dem folgenden Kalender im SUNAT-Betriebsportal (clave SOL) registriert sind:
Die Resolution 40-2022/SUNAT tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Da die meisten Unternehmen in Peru jedoch bereits verpflichtet sind, Aufzeichnungen über Verkäufe und Käufe zu führen, müssen die größten Gruppen von Steuerzahlern bereit sein, das neue Mandat ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen.
Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten Steueranforderungen in Peru haben. Sovos verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung darin, Kunden über E-Invoicing-Mandate auf der ganzen Welt auf dem Laufenden zu halten.
In ganz Europa werden viele Steuern (IPT) und steuerähnliche Abgaben auf Versicherungsprämien erhoben. Aufgrund der fehlenden Steuerharmonisierung können keine allgemeinen Regeln angewendet werden, um festzustellen, welche Steuern in welchen Ländern existieren und wie die korrekten IPT-Beträge zu berechnen sind.
Einige Versicherer haben kein eigenes IPT-Team. Dies ist normalerweise bei kleineren Versicherern der Fall. Dies könnte zu einer Fehleinschätzung des IPT führen und Strafen auslösen. Ohne das richtige und aktuelle Wissen kann es leicht sein, sich in den Regeln und Vorschriften zu verlieren.
Der folgende Blog gibt einen Überblick über die Steuerberechnungsmethoden und hebt einige einzigartige Elemente der IPT-Berechnung hervor.
In der europäischen IPT-Welt gibt es zwei grundlegende Methoden zur Steuerberechnung
In erster Linie gibt es einen Steuersatz. In Bulgarien (2%) können Unternehmen beispielsweise den Steuerbetrag leicht ermitteln, indem sie die Steuerbemessungsgrundlage mit diesem Steuersatz multiplizieren. Glücklicherweise basieren mehrere IPT-Berechnungen auf diesem sogenannten Basiszinsmodell.
Im zweiten Fall legen die lokalen Vorschriften den Steuerbetrag fest, der in den Versicherungspolicen zu begleichen ist. Als Beispiel kann die irische Stempelsteuer genannt werden.
Man kann sagen, dass dies keine Raketenwissenschaft ist. Außerdem ist es einfach. Diese Berechnungsmodelle sind nur die Grundlagen. Die IPT-Vorschriften basieren auf diesen Basismodellen und fügen mehrere spezifische Regeln hinzu, wodurch die IPT-Berechnungen ziemlich komplex werden. Hier sind einige Beispiele für diese spezifischen Regeln:
Um diesem Thema noch mehr Farbe zu verleihen, können wir erwähnen, dass die Umkehrung einer Richtlinienlinie in der Berechnung nicht immer dazu führt, dass derselbe Steuerbetrag in einer negativen Position steht. Das beste Beispiel ist Malta, wo derselbe Betrag der Stempelsteuer nicht zurückerstattet wird, wenn die Police nach der Bedenkzeit gekündigt wird. Anstatt die gleiche gezahlte Stempelgebühr zurückzuerhalten, wird eine zusätzliche Stempelsteuer in Höhe von 2,33 EUR ausgelöst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Obwohl es sich um eine einzigartige Vorschrift handelt, wird hervorgehoben, dass es bei der Umkehrung einer politischen Linie dringend empfohlen wird, die Regeln im Voraus zu überprüfen und zu klären, ob der negative IPT ausgeglichen oder zurückgefordert werden kann, und die Berechnungsmethode entsprechend anzupassen.
Die IPT-Berechnung erfordert detaillierte Kenntnisse der Regeln und Vorschriften. Sovos verfügt über ein engagiertes Team von Compliance-Experten, das Sie selbst durch die anspruchsvollsten Berechnungen führt. Kontaktieren Sie noch heute unser Team.
Da viele Prüfungen scheinbar willkürlich durchgeführt werden, ist es nicht immer möglich, den Grund zu ermitteln, warum ein Finanzamt beschließen würde, eine Prüfung einzuleiten.
Wir haben bereits über ein verstärktes Interesse an Audits aus der EU und Audits für den elektronischen Handel gesprochen. Dieser Artikel behandelt die häufigsten Gründe für eine Mehrwertsteuerprüfung, um Unternehmen dabei zu helfen, eine solche zu antizipieren und sich nach Möglichkeit darauf vorzubereiten.
Zu den häufigsten Gründen gehören bestimmte „Auslöser“ -Ereignisse, die zu weiteren Anfragen des Finanzamts führen können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Änderungen des Unternehmensstatus wie eine Neuregistrierung, eine Abmeldung oder strukturelle Änderungen innerhalb des Unternehmens.
Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer fallen ebenfalls in diese Kategorie. In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist ein Rückerstattungsantrag mit ziemlicher Sicherheit ein Grund für die Einleitung einer Prüfung, da das örtliche Finanzamt die Mittel nicht freigeben kann, bevor die Kontrollen abgeschlossen sind. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung, wenn eine Rückerstattung besonders erheblich ist und das Unternehmen, das sie beantragt, neu umsatzsteuerlich registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde keine Prüfung einleitet, wenn der für eine Rückerstattung beantragte Betrag relativ gering ist.
Bestimmte Arten von Unternehmen unterliegen aufgrund ihrer Struktur und ihres Geschäftsmodells naturgemäß eher Prüfungen. Zu den häufig zur Prüfung ausgewählten Gruppen gehören beispielsweise große Unternehmen, Exporteure, Einzelhändler und Händler von großvolumigen Waren. Daher könnten Elemente wie eine hohe Anzahl von Transaktionen, hohe Beträge und die Komplexität der Geschäftsstruktur ein weiterer häufiger Grund für die Einleitung einer Untersuchung durch die lokalen Steuerbehörden sein.
Die Steuerbehörden identifizieren einzelne Steuerzahler häufig anhand der Einhaltung in der Vergangenheit und im Vergleich ihrer Informationen mit bestimmten Risikoparametern. Dies würde den Vergleich früherer Daten und Handelsmuster mit anderen Unternehmen in derselben Branche beinhalten. Daher können ungewöhnliche Handelsmuster, gemeldete Diskrepanzen zwischen Vor- und Ausgangssteuer und viele Rückerstattungsanträge aus Sicht des Finanzamts ungewöhnlich erscheinen und Fragen aufwerfen.
Ein weiterer häufiger Grund für die Steuerbehörden, weitere Informationen von den Steuerzahlern anzufordern, ist der sogenannte „Abgleich von Aktivitäten“. In diesem Fall wird wahrscheinlich entweder ein Geschäftslieferant oder ein Kunde einer Prüfung unterzogen. Das Finanzamt wird sich mit seinen Kollegen in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf beiden Seiten konsistent sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgrund seines Rückerstattungsantrags geprüft wird, wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an die Lieferanten wenden, um zu überprüfen, ob das geprüfte Unternehmen die Einkaufsrechnungen nicht storniert hat und ob sie bezahlt wurden.
Diese Kategorie umfasst auch Gegenprüfungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die von einem Unternehmen gemeldet wurden. In diesem Szenario würde die Gegenprüfung auf dem Informationsaustausch zwischen den lokalen Steuerbehörden über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (VIES) basieren. Die Steuerbehörden können innergemeinschaftliche Transaktionen überprüfen, die an und von bestimmten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurden, und diese Informationen dann mit den Angaben eines Unternehmens in seiner jeweiligen Mehrwertsteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an das Unternehmen wenden, um zu fragen, warum es die von seinen Kollegen deklarierten Transaktionen gemeldet hat (oder nicht).
Wie wir bereits in einem früheren Artikel gesehen haben, werden Prüfungsauslöser auch durch Gesetzesänderungen oder eine Verschiebung der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf bestimmte Geschäftsbereiche beeinflusst.
Unabhängig davon, ob es möglich ist, den tatsächlichen Grund für die Einleitung einer Prüfung durch die Steuerbehörde zu ermitteln, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überprüfung der Aktivitäten vorzubereiten, die im nächsten Artikel dieser Reihe behandelt werden.
Informieren Sie sich über die Vorteile, die ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Mehrwertsteuer zu verringern.
In einem kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht wurde betont, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl der von ihnen durchgeführten Prüfungen erhöhen müssen, insbesondere in E-Commerce-Unternehmen. Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass Malta, Österreich und Frankreich zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Mehrwertsteuerprüfungspraktiken zu verbessern. Sie hoben hervor, wie ernst das Problem ist und dass die Folgen einer ungenauen Mehrwertsteuerberichterstattung schwerwiegend sein können. Mehrwertsteuerprüfungen fördern daher eine genaue Berichterstattung und mindern Betrugsfälle. Daher werden sie von der Kommission gefördert.
Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerbehörden einen strategischen Ansatz verfolgen sollten, der mehrere Elemente berücksichtigen muss, darunter:
In dem Bericht werden einige der positiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwähnt. Im Allgemeinen achten sie genau auf den Prüfprozess, wobei Finnland und Schweden als besonders gut hervorgehoben werden. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass einige Mitgliedstaaten spezielle „MWST-Task Forces“ eingerichtet haben, die sich mit Prüfungen befassen.
Im Anschluss an diesen Bericht kündigte die Europäische Kommission auch an, dass Norwegen als weitere Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ermächtigt werden sollte, an gemeinsamen Prüfungen mit seinen Kollegen in der EU teilzunehmen.
E-Commerce ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, der weiter wächst und der Mehrwertsteueranteil ständig steigt. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden weltweit Schwierigkeiten haben, mit neuen Technologien und Verbraucherangeboten Schritt zu halten, ergreifen die lokalen Steuerbehörden weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Betrug auf EU-weiter Ebene bekämpft wird. Unabhängig davon, ob weitere Änderungen durch eine unterschiedliche Art und Weise der Mehrwertsteuerberichterstattung oder durch neue Formen der Berichterstattung wie kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) erfolgen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, stehen Mehrwertsteuerprüfungen im Mittelpunkt dieses strategischen Plans. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der Ansatz und der Umfang der Prüfungen erweitert werden sollten.
Angesichts der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und neuer Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, wie die Durchführungsverordnung, die Einzelheiten darüber enthält, wie Zahlungsdienstleister ab 2024 harmonisierte Daten an Steuerbehörden bereitstellen sollten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene Kontrollen verfügen. um jede Auditanfrage bearbeiten zu können. Zukünftige Blogs in dieser Reihe werden sich auf die Audittrends konzentrieren, die wir bei Sovos festgestellt haben, und darauf, wie sich Unternehmen auf ein Audit vorbereiten sollten.
Weitere Informationen darüber, wie die VAT Managed Services von Sovos dazu beitragen können, die Umsatzsteuer-Compliance-Belastung Ihres Unternehmens zu verringern, erhalten Sie noch heute bei unserem Team
Die osteuropäischen Länder unternehmen neue Schritte zur Implementierung von Systemen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Dieser Blog informiert Sie über die neuesten Entwicklungen in mehreren osteuropäischen Ländern, die den Aufbau von CTC-Systemen in anderen europäischen Ländern und darüber hinaus weiter prägen könnten.
Zuvor am 1. Januar 2022 angekündigt, konnten Steuerzahler mithilfe des polnischen nationalen e-Invoicing Systems (KSEF) freiwillig strukturierte Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel akzeptiert werden. Am 30. März 2022 gab die Europäische Kommission die abweichende Entscheidung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG bekannt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem sie die letzte Genehmigung vom EU-Rat erhalten hat. Darüber hinaus veröffentlichte das Finanzministerium am 7. April 2022 die Testversion des KSEF-Steuerantrags, mit der Genehmigungen für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen von KSeF verwaltet werden konnten. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023, dem 1. April 2023, beginnen.
Das rumänische CTC-System ist eines der sich am schnellsten entwickelnden in Osteuropa, wobei das E-Factura-System seit November 2021 für B2G-Transaktionen verfügbar ist. Auf der Grundlage der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 41, die am 11. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die Verwendung des Systems ab Juli 2022 für den Transport von Gütern mit hohem fiskalischem Risiko im Inland obligatorisch.
Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf zur Genehmigung der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Umsetzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (Gesetzesentwurf) am 20. April 2022 von der rumänischen Abgeordnetenkammer veröffentlicht. Gemäß dem Gesetzesentwurf wird die National Agency for Fiscal Administration (ANAF) innerhalb von 30 Tagen nach der Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung erlassen und den Umfang und den Zeitplan des B2B-E-Invoicing-Mandats festlegen. Wie aus den vorgeschlagenen Änderungen hervorgeht, wird die elektronische Rechnungsstellung von B2G ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch und die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen ist in Vorbereitung.
Serbien hat eine CTC-Plattform namens Sistem E-Faktura (SEF) und ein zusätzliches System eingeführt, das Steuerzahlern bei der Bearbeitung und Speicherung von Rechnungen hilft, das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF) genannt wird.
Um das vom serbischen Finanzministerium bereitgestellte CTC-System Sistem E-Faktura (SEF) nutzen zu können, muss sich ein Steuerzahler über das spezielle Portal registrieren: eID.gov.rs. SEF ist ein Abrechnungsportal zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Der Empfänger muss eine Rechnung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der elektronischen Rechnung akzeptieren oder ablehnen.
Das CTC-System wurde am 1. Mai 2022 für den B2G-Sektor verbindlich, wo alle Lieferanten im öffentlichen Sektor Rechnungen elektronisch versenden müssen. Die serbische Regierung muss sie ab dem 1. Juli 2022 empfangen und lagern können. Darüber hinaus sind alle Steuerzahler verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erhalten und aufzubewahren, und ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Steuerzahler B2B-E-Rechnungen ausstellen.
Die slowakische Regierung kündigte 2021 ihr CTC-System namens Electronic Invoice Information System (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) durch Gesetzesentwürfe an.
Das CTC E-Invoicing deckt B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen ab und wird über das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA) durchgeführt.
Die offizielle Gesetzgebung zur Regelung des E-Invoicing-Systems wurde noch nicht veröffentlicht, wird aber voraussichtlich bald veröffentlicht. Das Finanzministerium hat jedoch kürzlich neue Termine für die Implementierung der elektronischen Lösung veröffentlicht:
Die zweite Phase wird für B2B- und B2C-Transaktionen folgen.
Slowenien hat bei der Einführung seines CTC-Systems keine Fortschritte gemacht. Aufgrund der nationalen Wahlen im April 2022 wurde erwartet, dass die CTC-Reform zumindest im Sommer 2022 an Bedeutung gewinnen würde. Dennoch gibt es immer noch Diskussionen über die CTC-Reform, die sich kurz nach den slowenischen Parlamentswahlen intensivierte.
Das schnelle Tempo der Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern bringt Herausforderungen mit sich. Der Mangel an Klarheit und Änderungen in letzter Minute machen es für die Steuerzahler noch schwieriger, in diesen Gerichtsbarkeiten die Vorschriften einzuhalten.
Die Einhaltung der CTC-Änderungen in ganz Osteuropa ist mit Hilfe des Mehrwertsteuer-Expertenteams von Sovos einfacher. Nehmen Sie Kontakt auf oder laden Sie den 13. jährlichen Trendbericht herunter, um mit dem sich ändernden regulatorischen Umfeld Schritt zu halten.
In den letzten zehn Jahren hat die Region des Nahen Ostens erhebliche finanzielle und fiskalische Veränderungen erfahren. Die Mehrwertsteuer wurde als eine der Lösungen eingeführt, um die Auswirkungen sinkender Ölpreise auf die Wirtschaft zu verhindern, nachdem sich die Wirtschaftsleistung der Region zu verlangsamen begann.
Nachdem die Vorteile der Mehrwertsteuer für die Wirtschaft erkannt wurden, besteht der nächste Schritt für die meisten Regierungen darin, die Wirksamkeit der Mehrwertsteuerkontrollen zu erhöhen. Derzeit gibt es in den meisten Ländern des Nahen Ostens Mehrwertsteuerregelungen. Wie viele Länder ebnen die Länder des Nahen Ostens den Weg für die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (CTC), um einen effizienten Mehrwertsteuerkontrollmechanismus zu erreichen.
Saudi-Arabien ist wegweisend und führt 2021 sein E-Invoicing-System ein. Dieser Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung in seiner aktuellen Form verlangt von den Steuerzahlern nicht, umsatzsteuerrelevante Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Dies wird sich jedoch bald ändern, da die saudische Steuerbehörde die CTC-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2023 durchsetzen wird. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler ihre Rechnungen in Echtzeit an die Plattform der Steuerbehörde übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten zum bevorstehenden CTC-Regime werden voraussichtlich von der ZATCA veröffentlicht.
Die Einführung des CTC-Konzepts in Saudi-Arabien wird voraussichtlich einen Dominoeffekt in der Region hervorrufen; einige Anzeichen deuten bereits darauf hin. Vor kurzem hat die omanische Steuerbehörde eine Informationsanfrage gestellt, aus der hervorgeht, dass sie ein elektronisches Rechnungssystem einführen wollen. In der Aufforderung der Steuerbehörde an interessierte Parteien wurde festgestellt, dass die Zeitpläne für die Implementierung des Systems noch nicht festgelegt wurden und eine schrittweise Einführung beinhalten könnten. Ziel ist es, das elektronische Rechnungssystem schrittweise einzuführen. Das elektronische Rechnungssystem wird voraussichtlich 2023 auf freiwilliger Basis und später auf obligatorischer Basis in Betrieb gehen.
Das bahrainische National Bureau for Revenue (NBR) hat ähnliche Anstrengungen unternommen. Die NBR forderte die Steuerzahler auf, an einer Umfrage teilzunehmen, in der sie nach der Anzahl der jährlich generierten Rechnungen gefragt wurde und ob die Steuerzahler derzeit Rechnungen elektronisch erstellen. Diese Entwicklung signalisiert bevorstehende Pläne für die elektronische Rechnungsstellung – oder zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung.
In Jordanien veröffentlichte das Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum (MODEE) ein” Präqualifikationsdokument zur Auswahl eines Systemanbieters für die& integrierte Steuerverwaltungslösung für die elektronische Rechnungsstellung “das war in der Tat ein Auskunftsersuchen. Die Finanzbehörde in Jordanien hat zuvor ihr Ziel, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, mitgeteilt. Wie die jüngsten Entwicklungen nahelegen, nähert sich Jordanien einer laufenden Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, auf die wahrscheinlich rechtliche Änderungen der aktuellen Gesetzgebung bezüglich der Rechnungsvorschriften folgen werden.
Der allgemeine globale Trend geht eindeutig hin zu verschiedenen Formen von CTCs. In den letzten Jahren haben die Mehrwertsteuerkontrollen und ihre Bedeutung und die Vorteile der Technologie den Ansatz der Steuerbehörden bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuerkontrollmechanismen verändert. Da die Regierungen in den Ländern des Nahen Ostens auch die Vorteile bemerken, die die Einführung von CTC mit sich bringen könnte, ist es vernünftig, eine herausfordernde Mehrwertsteuerlandschaft in der Region zu erwarten.
Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie Trends 13th Edition herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
E-Business haben sich kürzlich mit der Einführung des E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets mit der Änderung der Regeln innerhalb der EU befasst, aber es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen weltweit erfüllt werden. In diesem Blog betrachten wir einige der Warensysteme mit geringem Wert, die in den letzten Jahren zusammen mit denen am Horizont eingeführt wurden.
Die Schweiz war eines der ersten Länder außerhalb der EU, das mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Regelung für Waren mit geringem Wert einführte, als sie das schweizerische Mehrwertsteuergesetz überarbeitete. Zuvor waren Importe von Waren unter CHF 62.50 vom Schweizer Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2018 müssen sich Verkäufer aus Übersee, die Waren mit geringem Wert unter 62,50 CHF (Waren mit Standardbewertung) oder 200 CHF (Waren mit reduzierter Bewertung) importieren, die den Schwellenwert von 100.000 CHF überschreiten, registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Verkauf dieser Waren berechnen.
Am 1. April 2020 führte Norwegen das VAT on E-Commerce (VOEC) -Programm für ausländische Verkäufer und Online-Marktplätze ein, die Waren mit geringem Wert verkaufen. Zu diesen Waren mit geringem Wert gehören Waren mit einem Wert unter 3.000 NOK ohne Versand- und Versicherungskosten. Der Schwellenwert gilt pro Artikel und nicht pro Rechnung, beinhaltet jedoch nicht den Verkauf von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak, da diese Waren weiterhin der grenzüberschreitenden Erhebung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Zöllen unterliegen. Jeder ausländische Verkäufer, der den Schwellenwert von 50.000 NOK überschreitet, ist verpflichtet, sich für die norwegische Mehrwertsteuer zu registrieren und diese an der Verkaufsstelle anzuwenden, wenn er im Rahmen des VOEC-Programms registriert ist.
Australien und Neuseeland führten sehr ähnliche Regelungen ein, um die GST für Waren mit geringem Wert zu erheben, die von Verkäufern aus Übersee verkauft werden. Australien führte seine Regelung am 1. Juli 2018 für alle Waren mit einem Zollwert von weniger als 1.000 AUD und einer Umsatzschwelle von 75.000 AUD ein, was bedeutet, dass sich der Verkäufer in Übersee für die australische GST registrieren und diese am Verkaufsort in Rechnung stellen muss.
Neuseeland führte am 1. Oktober 2019 ein System für Waren mit geringem Wert ein und wandte dieses auf Waren mit geringem Wert im Wert von weniger als 1.000 NZD an. Die Umsatzschwelle in Neuseeland liegt bei 60.000 NZD. Nach einem Überschreiten muss sich der Verkäufer in Übersee registrieren und neuseeländische GST berechnen.
Nach dem Brexit schaffte das Vereinigte Königreich die Entlastung von Warensendungen mit geringem Wert von 15 GBP ab und führte am 1. Januar 2021 eine neue Regelung ein, die die Einfuhr von Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs in Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 135 GBP abdeckt (was dem Schwellenwert für die Zollhaftung entspricht). Nach diesen neuen Regeln bewegt sich der Zeitpunkt, an dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, von der Einfuhrstelle zur Verkaufsstelle. Dies hat dazu geführt, dass für diese Sendungen die britische Mehrwertsteuer anstelle der Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Für die Herstellung dieser Lieferungen ist eine Registrierung der Mehrwertsteuer in Großbritannien ab dem ersten Verkauf erforderlich.
Singapur ist das jüngste Land, das angekündigt hat, neue Regeln für Waren mit geringem Wert einzuführen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher in Singapur 7% Mehrwertsteuer für Waren im Wert von 400 SGD oder darunter zahlen, die per Luft- oder Postweg nach Singapur importiert werden (der GST-Satz wird irgendwann zwischen 2022 und 2025 auf 9% steigen).
Ein ausländischer Anbieter (d. h. ein Lieferant, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes oder ein Wiederzusteller) haftet für die GST-Registrierung, wenn sein globaler Umsatz und Wert der B2C-Lieferungen von Waren mit geringem Wert, die an nicht GST-registrierte Kunden in Singapur hergestellt werden, am Ende eines Kalenderjahres 1 Million SGD übersteigt. Es kann auch möglich sein, sich bei Bedarf freiwillig zu registrieren.
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Das norwegische Finanzministerium hat vorgeschlagen, das norwegische Mehrwertsteuergesetz (VAT) in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäfte auf den Verkauf von nicht digitalen Dienstleistungen durch Verbraucher zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kauf von Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können, von außerhalb Norwegens ansässigen Lieferanten für Verbraucher in Norwegen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Seit 2011 betreibt Norwegen ein vereinfachtes Mehrwertsteuerkonformitätssystem für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Nicht ansässige Anbieter, die E-Books, Streaming-Medien, Software oder andere digitale Dienste an norwegische Verbraucher verkaufen und den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 50.000 NOK erfüllen, müssen sich registrieren und für diese Verkäufe die Mehrwertsteuer erheben, genau wie ansässige Unternehmen.
Nicht in Norwegen ansässige Lieferanten können das vereinfachte VAT On E-Commerce (VOEC) -System für die Registrierung und Berichterstattung verwenden. Darüber hinaus müssen Lieferanten in Norwegen Mehrwertsteuer auf alle Käufe von remote erbringbaren Dienstleistungen von Unternehmen im Ausland zahlen. Derzeit sind ausländische Anbieter von remote erbringbaren Dienstleistungen, die nicht digital sind, jedoch nicht verpflichtet, sich auf ihren Verkauf solcher Dienstleistungen zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.
Die norwegische Steuerbehörde ist besorgt über den Wettbewerbsvorteil gebietsfremder Anbieter gegenüber inländischen Anbietern bei der Erbringung von Dienstleistungen für norwegische Verbraucher. Das norwegische Finanzministerium hat einen Vorschlag zur Änderung des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, um gebietsfremde Lieferanten dazu zu verpflichten, Mehrwertsteuer auf remote erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher zu erheben und zu melden.
Nach dem Vorschlag müssten ausländische Anbieter traditioneller Dienstleistungen Mehrwertsteuer für Beratungsdienstleistungen, Buchhaltungsdienstleistungen und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erheben. Wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist oder wenn die Transaktion als B2B-Verkauf betrachtet wird, wird die Mehrwertsteuer dennoch vom Kunden über den Reverse-Charge-Mechanismus erhoben und eingezogen. Lieferanten, die nicht in Norwegen ansässig sind, könnten das bestehende VOEC-Programm nutzen.
Das norwegische Finanzministerium hat den Vorschlag für Änderungen des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf den Verkauf von remote erbringbaren Dienstleistungen aus dem Ausland an Empfänger in Norwegen zur Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu dem Vorschlag ist der 8. Juli 2022. Bitte informieren Sie sich darüber, ob die vorgeschlagenen Änderungen in Norwegen angenommen werden und wann die Änderungen wirksam werden, falls sie angenommen werden.
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Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.
Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.
Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.
Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.
Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:
Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.
Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.
Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.
Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.
Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.
Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den sich ändernden E-Invoicing-Verpflichtungen in Italien entspricht Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie die Lösungen von Sovos zur Änderung der E-Invoicing-Verpflichtungen Ihnen helfen können, die Vorschriften einzuhalten.
Vor etwas mehr als neun Monaten wurde eine der größten Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Einzelhändler im elektronischen Handel eingeführt, das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket , mit dem die One Stop Shop (OSS) erweitert und die Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt wurde.
Ziel des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel ist es, den grenzüberschreitenden B2C-Handel in der EU zu vereinfachen, die Belastung der Unternehmen zu verringern, die Verwaltungskosten für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu senken und sicherzustellen, dass die MwSt auf solche Verkäufe korrekt erhoben wird.
Im Rahmen der neuen Vorschriften wurden die länderspezifischen Schwellenwerte für den Fernabsatz von Waren abgeschafft und durch einen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 € für in der EU ansässige Unternehmen ersetzt; für nicht in der EU ansässige Unternehmen gibt es jetzt keinen Schwellenwert. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer in allen Ländern, in die sie verkaufen, fällig wird, so dass sie in viel mehr Ländern als vor Juli 2021 für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein müssen. Mit der Einführung des Unions-OSS konnten sie jedoch ihre Mehrwertsteuerpflichten vereinfachen, indem sie die Mehrwertsteuer auf alle EU-Verkäufe in einer einzigen OSS-Meldung melden konnten.
Während für viele Unternehmen der Gedanke, in allen Ländern, in die sie verkaufen, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen zu müssen, anfangs überwältigend gewesen sein mag, erkennen sie jetzt die vielen Vorteile, die mit der Einführung des OSS erreicht werden sollten. Der größte Vorteil für die Unternehmen ist die Vereinfachung der MwSt.-Vorschriften mit einer einzigen vierteljährlichen MwSt.-Erklärung im Gegensatz zur Einhaltung zahlreicher Einreichungs- und Zahlungsfristen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Unternehmen, die ihre MwSt.-Verpflichtungen auslagern, konnten ihre Kosten erheblich senken, indem sie sich in vielen Mitgliedstaaten, in denen sie zuvor für MwSt. registriert waren, von der MwSt.-Regelung abmeldeten. Allerdings können je nach Lieferkette und Standort der Lagerbestände in der EU einige zusätzliche Registrierungen erforderlich sein. Die OSS-Regelung bietet den Unternehmen auch einen Cashflow-Vorteil, da die Mehrwertsteuer vierteljährlich und nicht wie bisher in vielen Mitgliedstaaten monatlich oder zweimonatlich fällig wird. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel wurde auch die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft, was bedeutete, dass für alle in die EU eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Dadurch wurden viele Nicht-EU-Lieferanten in das EU-Mehrwertsteuersystem einbezogen, und die Europäische Kommission (EK) gab bekannt, dass derzeit über 8.000 Händler registriert sind.
Zu Beginn gab es einige Probleme, da die EU-Mitgliedstaaten die IOSS-Nummern bei der Einfuhr nicht anerkannten, was bei einigen Anbietern zu einer Doppelbesteuerung führte. Aber für die meisten Unternehmen hat IOSS den Verkauf von Waren an EU-Kunden bei Bestellungen unter 150 € vereinfacht. Die Europäische Kommission hat vor kurzem den ersten Erfolg dieses Systems begrüßt und vorläufige Zahlen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass bisher 1,9 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen erzielt wurden.
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation durch ( ), bei der sie Rückmeldungen der Beteiligten über die Ergebnisse der neuen Systeme einholt, um mögliche Änderungen vorzunehmen. Zu den diskutierten Änderungen gehört, dass das IOSS-System für alle Unternehmen verpflichtend werden soll, was seine Nutzung erheblich ausweiten würde, da dadurch wesentlich mehr Händler in den Anwendungsbereich einbezogen würden. Es ist auch die Rede davon, den derzeitigen Schwellenwert von 150 € anzuheben, wodurch mehr Sendungen für das IOSS in Frage kämen. Da der derzeitige Schwellenwert für die Zollabgaben ebenfalls bei 150 € liegt, wäre es interessant zu sehen, wie diese Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Die Europäische Kommission wird im Laufe des Jahres auch Vorschläge zur möglichen Ausweitung des OSS auf B2B-Warentransaktionen veröffentlichen, mit dem Ziel, diese bis 2024 umzusetzen.
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team aufauf, um herauszufinden, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, die neuen OSS-Anforderungen zu verstehen.
Möchten Sie mehr über das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel und die einzige Anlaufstelle erfahren und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirken kann? Laden Sie unserE-Book herunter.
Der elektronische Handel wächst weiter, und die Steuerbehörden haben weltweit Mühe, damit Schritt zu halten. Die Steuerbehörden haben viele Mehrwertsteuersysteme vor dem Aufkommen des elektronischen Geschäftsverkehrs in seiner heutigen Form und der Entwicklung des Internets entwickelt. Dies hat weltweit zu Änderungen geführt, die sicherstellen sollen, dass die Besteuerung so erfolgt, wie es die Regierung wünscht, und Wettbewerbsverzerrungen zwischen einheimischen und nicht ansässigen Unternehmen beseitigt werden.
Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2021 mit dem E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket Änderungen vorgenommen, die die Anwendung der Mehrwertsteuer auf E-Commerce-Verkäufe und die Erhebung der Mehrwertsteuer modernisiert haben. Da das vorherige System seit dem 1. Juli 1993 in Kraft war, war eine Änderung längst überfällig.
Die Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich am Ort des Verbrauchs, d. h. normalerweise dort, wo der Endverbraucher die Waren und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Bei Waren bedeutet dies den Ort, an den die Waren geliefert werden, und bei Dienstleistungen den Ort, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat – obwohl es einige Ausnahmen gibt.
Wird die Mehrwertsteuer in einem anderen Mitgliedstaat geschuldet als dem, in dem der Lieferant ansässig ist, muss der Lieferant die Mehrwertsteuer in einem anderen Land abrechnen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit, die Mehrwertsteuer am Ort des Verbrauchs abzurechnen. Die meisten Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs, die in der gesamten EU verkaufen, müssen jedoch die Mehrwertsteuer in vielen anderen Mitgliedstaaten abrechnen, was mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Um dieses Problem zu lösen, hat die Europäische Kommission beschlossen, den Mini One Stop Shop (MOSS), der bisher für B2C-Leistungen in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronisch erbrachte Dienstleistungen galt, erheblich auszuweiten. Drei neue Regelungen ermöglichen es Unternehmen, sich in einem einzigen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registrieren zu lassen und diese OSS-Registrierung für die Abrechnung der MwSt in allen anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, in denen MwSt geschuldet wird.
Der Unions-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen abzurechnen. Außerdem können EU-Unternehmen die Mehrwertsteuer auf EU-interne B2C-Dienstleistungen abrechnen.
Der OSS für Nicht-EU-Unternehmen ermöglicht es Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf alle B2C-Dienstleistungen abzurechnen, auf die in der EU Mehrwertsteuer geschuldet wird.
Der Import-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Importe von Waren in Paketen mit einem inneren Wert von weniger als 150 € abzurechnen.
Derzeit ist keine der OSS-Regelungen obligatorisch, und die Unternehmen können sich für die Mehrwertsteuerregistrierung in dem Mitgliedstaat entscheiden, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist. Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation über den Erfolg der OSS-Regelungen durch, und einer der Vorschläge sieht vor, dass die Verwendung des Import-OSS obligatorisch werden soll. Es stellt sich auch die Frage, ob der Schwellenwert angehoben werden sollte, obwohl dies Überlegungen über den Umgang mit Zöllen erfordern würde, da der Schwellenwert von 150 € der Punkt ist, an dem Zölle erhoben werden können.
Die Nutzung der OSS-Regelungen in der Union und außerhalb der Union kann eine wertvolle Alternative zur Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Es kann jedoch auch andere Gründe geben, warum ein Unternehmen in anderen Ländern für die Mehrwertsteuer registriert bleiben muss. Die Unternehmen sollten eine vollständige Überprüfung der Lieferkette durchführen, um die Mehrwertsteuerpflichten zu ermitteln.
Die Nutzung des Import-OSS bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf zurückgegebene Waren zurückzuerhalten, und ein vereinfachtes Lieferverfahren sowohl für den Lieferanten als auch für den Kunden.
Unternehmen, die ein OSS-System nutzen, sollten die Anforderungen des Systems genau kennen. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Verpflichtung führen, sich in den Ländern, in denen die Mehrwertsteuer geschuldet wird, zu registrieren. Dadurch wird der Nutzen der OSS-Regelungen zunichte gemacht, und die Kosten und der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen steigen.
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Die Versicherungsprämiensteuer (IPT) in Luxemburg wurde ab dem ersten Quartal 2021 auf die Online-Einreichung umgestellt. Gleichzeitig wurde die Frist für die Behörde auf den 15. des Monats nach dem Quartal geändert. Diese Änderung verursachte einige Umwälzungen, da viele Versicherungsunternehmen bereits Daten aus den Zeichnungssystemen abrufen, die Informationen (manchmal manuell) überprüfen und sicherstellen, dass die Erklärungen für andere Gebiete, die ebenfalls bis zum 15.
Luxemburg war weder das erste noch das letzte Land, das auf eine Online-Plattform umstieg. Deutschland und Irland folgten innerhalb eines Jahres nach Luxemburgs Einführung. Im Gegensatz dazu haben die französischen Behörden die Einführung ihres Online-Antragsverfahrens bis 2023 verschoben. Darüber hinaus verlangen immer mehr Steuerbehörden die Einrichtung von Konten für das Lastschriftverfahren, anstatt die üblichen SEPA- oder Prioritätszahlungen mit spezifischen Referenzen vorzunehmen.
Es ist klar, warum die Steuerbehörden auf Online-Plattformen umsteigen. Ein digitaler Einreichungsprozess ist ein einfacheres und effizienteres Verfahren für möglicherweise Tausende von Erklärungen, die von verschiedenen Quellen eingereicht werden. Außerdem verschafft die Online-Einreichung den Steuerbehörden eine größere Transparenz, so dass sie mehr Möglichkeiten zur Analyse haben. Wir fragen uns, warum so viele Steuerbehörden ihre Fristen auf den 15. oder um den 15. herum legen. Dieser Termin bietet den Versicherungsunternehmen nur einen kurzen Zeitrahmen, um den Monat abzuschließen, die Daten zu erfassen und die Erklärungen abzugeben.
Abgesehen von diesen Aktualisierungen hat Luxemburg in der Vergangenheit nicht viele Änderungen an der IPT vorgenommen. Die jüngste Änderung, an die wir uns erinnern können, ist die Einführung der Steuer für Rettungsdienste auf Policen der Kfz-Klasse 10, die am 1. Oktober 2016 in Kraft trat. Da die Steuersätze im Vergleich zu anderen Gebieten relativ niedrig sind, ist es durchaus denkbar, dass es in Zukunft zu einer Erhöhung kommen könnte.
Die IPT ist eine Nischensteuer, die nicht immer auf dem Radar der Unternehmen ganz oben steht. Erst als wir uns das eigentliche Verfahren zur Einreichung der Online-Erklärungen ansahen, wurde uns klar, dass es sich um eine Anpassung des Verfahrens handelt, das für die Mehrwertsteuer und andere Steuern verwendet wird bzw. eher auf inländische Versicherer als auf die Dienstleistungsfreiheit ausgerichtet ist. Zumindest scheint es so für Luxemburg zu sein.
Im Laufe des letzten Jahres haben wir festgestellt, dass das Online-Anmeldesystem schneller und einfacher zu navigieren ist und dass die Zeit zwischen der Authentifizierung einer Erklärung eher Sekunden als Minuten dauert. Die Meldung ist immer noch ähnlich wie die auf dem Papierformular, wobei die Verbindlichkeiten nach Versicherungszweigen aufgeschlüsselt, die Prämien eingegeben und dann automatisch der Prozentsatz angewandt werden.
Ist dies das Ende der Umstellung der Gebiete auf eine Online-Anmeldelösung? Wahrscheinlich nicht. Werden die Steuerbehörden noch mehr digitalisieren, um die IPT mit den meisten anderen Steuererklärungen in Einklang zu bringen? Wir glauben ja.
Möchten Sie die luxemburgischen IPT-Anforderungen verstehen? Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung und halten Sie sich über die sich ständig ändernden europäischen IPT-Vorschriften auf dem Laufenden, indem Sie uns auf LinkedIn und Twitter folgen.
Die Website Philippinen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung ihres Systems zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), das eine Berichterstattung über elektronisch ausgestellte Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit vorsieht. Am 4. April begannen die Tests im Electronic Invoicing System (EIS), der Plattform der Regierung, mit sechs Unternehmen, die als Piloten für dieses Projekt ausgewählt wurden.
Der erste Schritt hin zu einem CTC-System auf den Philippinen begann 2018 mit der Einführung des Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, das das primäre Ziel hat, das Steuersystem des Landes zu vereinfachen, indem es progressiver, fairer und effizienter gestaltet wird. Das Projekt zur Einführung eines verbindlichen landesweiten elektronischen Rechnungs- und Meldesystems wurde in enger Zusammenarbeit mit der südkoreanischen Regierung entwickelt, die mit ihrem umfassenden und bewährten CTC-System als erfolgreiches Modell gilt.
Die elektronische Rechnungsstellung und das Berichtswesen gehören zu den vielen Komponenten, die das TRAIN-Gesetz als Teil des DX-Vision-2030-Programms zur digitalen Transformation des Landes vorsieht. Damit machen die Philippinen Fortschritte bei der Modernisierung ihres Steuersystems.
Das philippinische CTC-System erfordert die Ausstellung von Rechnungen (B2B) und Quittungen (B2C) in elektronischer Form und deren zeitnahe Übermittlung an das Bureau of Internal Revenue (BIR), die nationale Steuerbehörde. Das EIS bietet verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung, d. h. die Übermittlung kann in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit erfolgen. Zu den Dokumenten, die elektronisch ausgestellt und gemeldet werden müssen, gehören Verkaufsrechnungen, Quittungen und Gutschriften/Lastschriften.
Nach dem philippinischen Steuergesetzbuch sind die folgenden Steuerzahler von dem kommenden Mandat betroffen:
Steuerpflichtige, die nicht unter diese Verpflichtung fallen, können sich jedoch für das EIS zur Meldung von elektronischen Rechnungen und Quittungen anmelden.
Die elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format (JavaScript Object Notation) ausgestellt werden und eine elektronische Signatur enthalten. Nach der Ausstellung können die Steuerzahler ihre Rechnungen und Quittungen ihren Kunden vorlegen. Eine Genehmigung durch die Steuerbehörde ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen die elektronischen Dokumente in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die EIS-Plattform übermittelt werden.
Die Philippinen haben in dieser Zeit der Digitalisierung etwas ungewöhnliche Anforderungen an die Archivierung von elektronischen Rechnungen eingeführt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und besteht aus einem System, bei dem die Steuerzahler verpflichtet sind, in den ersten fünf Jahren Ausdrucke aufzubewahren. Nach diesem ersten Zeitraum sind Ausdrucke nicht mehr erforderlich, und für die verbleibenden fünf Jahre ist die ausschließliche Aufbewahrung von elektronischen Kopien in einem elektronischen Archiv zulässig.
Nachdem die Tests offiziell angelaufen sind, soll die nächste Phase am 1. Juli 2022 mit der Inbetriebnahme für 100 von der Regierung ausgewählte Pilotsteuerzahler, darunter die sechs ersten, beginnen. Danach plant die Regierung eine schrittweise Einführung im Jahr 2023 für alle Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich des Systems fallen. In der Zwischenzeit können die Steuerpflichtigen diese Übergangszeit nutzen, um sich an die philippinischen CTC-Meldevorschriften anzupassen.
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Brasilien ist zweifelsohne eines der anspruchsvollsten Länder der Welt, was die Steuergesetzgebung angeht. Das komplizierte Steuersystem, das die Vorschriften von 27 Bundesstaaten und über 5000 Gemeinden umfasst, stellt für Unternehmen eine große Belastung dar, vor allem bei staaten- und gemeindeübergreifenden Transaktionen.
Außerdem müssen die Steuerzahler die zahlreichen elektronischen Rechnungsformate und -anforderungen (und manchmal auch das Fehlen solcher) sorgfältig prüfen. Die Hoffnung auf eine Steuerreform in Brasilien besteht daher schon seit geraumer Zeit.
In den letzten Jahren waren mehrere Gesetzesinitiativen zur Integration der indirekten Steuern im ganzen Land nicht von Erfolg gekrönt. Ein möglicher Schritt, um solche Änderungen herbeizuführen, könnte die Vereinheitlichung der Vorschriften für die digitale Erfüllung der steuerlichen Pflichten sein, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer und die elektronische Berichterstattung.
Ende 2021 wurde ein Gesetzesentwurf (Projeto de Lei Complementar n. 178/2021) von der Privatwirtschaft initiiert. Er trägt den Namen Nationales Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Nebenverpflichtungen und wurde dieses Jahr von der Abgeordnetenkammer begrüßt. Sein Hauptzweck ist die Einführung einer bedeutenden Reform im Bereich der digitalen Steuererklärungspflichten durch die Schaffung eines einheitlichen E-Invoicing-Systems.
Durch die Einführung einer nationalen Steuerkooperation will der Vorschlag die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften senken, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ermöglichen und einen Anreiz für die Konformität der Steuerzahler auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden schaffen.
Die wichtigste Agenda des Gesetzentwurfs ist die Einführung:
Was das für die Unternehmen bedeutet
Die wichtigste Änderung ist die Einführung des NFB-e (Nota Fiscal Brasil Eletronica), eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung. Damit werden die NF-e (Nota Fiscal Eletronica), NFS-e (Nota Fiscal de Servicos Eletronica) und NF-C (Nota Fiscal do Consumidor Eletronica) in einem einzigen Dokument vereint. Damit werden die mehrwertsteuerähnlichen Steuern Brasiliens abgedeckt, in diesem Fall ICMS (Mehrwertsteuer auf Produkte und bestimmte Dienstleistungen) und ISS (Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen).
In der Praxis bedeutet dies, dass anstelle der Einhaltung zahlreicher E-Invoicing-Formate und -Mandate je nach Bundesstaat und Gemeinde, in der die Transaktion stattfindet, ein einziger nationaler digitaler Standard für die landesweite Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften sorgen wird. Die NFB-e wird die Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen auf staatlicher und kommunaler Ebene für B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.
Die Reform wird die Belastung der Steuerzahler drastisch reduzieren und den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung auf Gemeinden ausweiten, in denen ein solches Mandat noch nicht eingeführt wurde.
Es ist wichtig hinzuzufügen, dass die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien beibehalten werden, was bedeutet, dass die Unternehmen weiterhin die Vorschriften für die Echtzeitabrechnung von Rechnungen mit der Steuerbehörde einhalten müssen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Anfangsphase der Diskussion und wird vor der Abstimmung im Kongress der Verfassungskommission für Justiz und Staatsbürgerschaft (CCJC) zur Genehmigung und möglichen Änderung vorgelegt. Bis dahin bleibt die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Brasilien auf dem derzeitigen schwierigen Stand.
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In unserem früheren Artikel Optimierung des Lieferkettenmanagements: Key B2B Import Considerations , haben wir uns mit der Möglichkeit befasst, dass Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich ein EU-Lager einrichten, um die Belieferung ihrer Kunden zu erleichtern. In diesem Artikel gehen wir näher auf diese Lösung ein – wiederum aus der Perspektive von B2B-Transaktionen.
Wenn Sie ein Lager in der EU errichten wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Lager eine Betriebsstätte darstellt oder nicht. Die Betriebsstätte ist ein Konzept der direkten Besteuerung, aber die Schaffung einer solchen kann mehrwertsteuerliche Folgen haben, wenn diese Betriebsstätte auch als feste Einrichtung betrachtet wird.
Die OECD definiert eine Betriebsstätte als einen festen Geschäftssitz, über den die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Die EU definiert eine feste Niederlassung als die ständige Anwesenheit der personellen und technischen Ressourcen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind.
Der Trend zu lokaler Lagerhaltung, “just in time”-Lieferungen, die Gig-Economy mit lokalen Auftragnehmern und andere Entwicklungen veranlassen die Steuerbehörden jedoch, diese Definitionen anzupassen.
Was beispielsweise die Lagerhaltung betrifft, so muss ein Steuerpflichtiger nach traditioneller Auffassung ein Lager besitzen oder pachten und das Personal beschäftigen, damit es als feste Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke gilt. Eine Steuerbehörde hat jedoch entschieden, dass eine feste Niederlassung auch dann begründet werden kann, wenn ein Lagerhalter einen bestimmten Bereich innerhalb eines Lagers ausschließlich einem Steuerpflichtigen zur Verfügung stellt und auch das Lagerpersonal stellt.
Die Schaffung einer solchen Betriebsstätte, die auch als feste Einrichtung angesehen wird, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf der Habenseite steht, dass der Lieferant verpflichtet ist, auf lokale Verkäufe, an denen die feste Niederlassung beteiligt ist, Mehrwertsteuer zu berechnen, und dass die Mehrwertsteuerregistrierung zum Abzug der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer genutzt werden kann. Außerdem ist der Lieferant möglicherweise nicht verpflichtet, einen indirekten Zollagenten zu benennen, der als Anmelder für Einfuhren fungiert. Nachteilig ist, dass das Unternehmen für einige Leistungen, die im Vereinigten Königreich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen würden, die lokale Mehrwertsteuer entrichten muss und möglicherweise der direkten Steuer unterliegt.
Da dies ein Blog über die Mehrwertsteuer ist, werden wir nicht näher auf die obigen Punkte eingehen, aber es ist klar, dass die mögliche Nutzung eines Lagers eine Überlegung bei der Einrichtung der Lieferkette darstellt.
Bei der Entscheidung, ob und wo ein EU-Lager errichtet werden soll, gibt es mehrere Überlegungen. Für die Zwecke dieses Blogs betrachten wir zunächst einen Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich, der ein Lager einrichten möchte, um Kunden in Spanien zu bedienen.
Spanien ist der Ansicht, dass ein Fremdlager eine Betriebsstätte darstellen kann, wenn der Lieferant ausschließlichen Zugang zu einem bestimmten Bereich des Lagers hat. Daher ist es wichtig, den Lagervertrag vor seiner Unterzeichnung sorgfältig auf seine umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu prüfen.
In Spanien gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für inländische B2B-Verkäufe. Daher muss ein britischer Lieferant, der Waren nach Spanien einführt und nur inländische B2B-Verkäufe tätigt, keine lokale Mehrwertsteuer berechnen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer lokalen MwSt-Erklärung, so dass die Einfuhrumsatzsteuer über die Richtlinie 13th erstattet wird. Dies wird möglicherweise einen erheblichen negativen Cashflow zur Folge haben.
Um dies zu vermeiden, könnte der britische Lieferant den Ort der Einfuhr wie folgt ändern:
Wenn er die Waren nach Spanien versendet, erfolgt die Einfuhr in Frankreich. Der britische Lieferant meldet die Waren zur Einfuhr nach Frankreich an und meldet dann eine Verbringung der eigenen Waren von Frankreich nach Spanien, wenn die Waren im spanischen Lager ankommen. Wenn die Waren per Lkw transportiert werden, sollte dies kein allzu großes Problem darstellen.
Seit dem 1. Januar 2022 ist in Frankreich die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für die Einfuhrumsatzsteuer obligatorisch, so dass die Rückerstattung der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer kein Problem darstellt, solange die Bedingungen erfüllt sind. Der Lieferant benötigt eine französische Mehrwertsteuernummer, um einen Versand aus Frankreich und einen Erwerb in Spanien zu melden. Der Lieferant benötigt auch eine spanische MwSt-Nummer, um Erwerbe zu melden, muss aber keine MwSt-Erklärung abgeben, da alle Verkäufe aus dem spanischen Lager unter die erweiterte Verlagerung der Steuerschuldnerschaft fallen.
Alternativ könnten die Waren in ein französisches Lager importiert werden, von dem aus der britische Lieferant Lieferungen innerhalb der EU an seine spanischen Kunden vornehmen kann, wodurch die Notwendigkeit einer spanischen MwSt-Nummer und die Notwendigkeit einer SII-Meldung bei Überschreitung des Schwellenwerts vermieden wird.
Die Mehrwertsteuer ist eine Transaktionssteuer, und wenn eine Transaktion einmal stattgefunden hat, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher ist es wichtig, sich vor der Unterzeichnung eines Vertrags über die mehrwertsteuerlichen Folgen eines geplanten Geschäfts klar zu werden. Sobald ein Vertrag unterzeichnet ist, sind die Parteien an die mehrwertsteuerlichen Folgen gebunden, es sei denn, der Vertrag kann vor dem Versand der Waren neu ausgehandelt werden. Sobald die Waren versandt werden, sind die mehrwertsteuerlichen Folgen festgeschrieben und können nicht mehr geändert werden.
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