Mehrwertsteueranforderungen in der Slowakei

Slowakei führt kontinuierliche Transaktionskontrolle ein

Die Modernisierung von Steuern und Steuerkontrollen hat für die slowakische Steuerbehörde nach wie vor hohe Priorität. Das slowakische Finanzministerium plant die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (Continuous Transaction Controls, CTC). Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu verringern und gleichzeitig Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftstransaktionen zu erhalten.

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Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei

Elektronische Rechnungsstellung

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
  • Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht. Das Gesetz sollte ab dem 1. Januar 2023 gelten und die entsprechenden Verpflichtungen werden ab sofort ab dem 1. Januar 2024 erwartet. Das System wird voraussichtlich ab Januar 2023 für B2G-Transaktionen verbindlich sein.
  • Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar sind, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.

VAT Reporting

  • Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
  • Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
  • Unternehmen, die Barzahlungen annehmen, müssen eine „Online-Registrierkasse“ verwenden, die direkt mit dem System der Steuerbehörde verbunden ist.
  • Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.

Die bevorstehende CTC-Reform der Slowakei

Das geplante CTC-System, das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie), gilt ab Anfang 2022 verpflichtend für B2G-Transaktionen.

Die genauen Einzelheiten des künftigen CTC-Systems sind noch nicht bekannt, der Gesetzesvorschlag wird jedoch voraussichtlich Anfang 2022 veröffentlicht werden. Gemäß den vorläufigen Erklärungen der Behörden vom Februar 2021 soll die verpflichtende Rechnungsmeldung in Echtzeit bis zum Jahr 2023 für alle Arten von Transaktionen (einschließlich B2B und B2C) eingeführt werden.

Die neue CTC-Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, Rechnungsdaten an die Steuerbehörde zu melden, bevor sie die Rechnung an ihre Vertragspartner ausstellen. Die Vertragspartner sind dann ihrerseits dazu verpflichtet, den Erhalt der Rechnung zu melden. Die Daten müssen entweder über eine zertifizierte Buchhaltungssoftware oder das Portal der Behörde übermittelt werden.

Vorgeschriebene Rollout-Termine für die elektronische Rechnungsstellung

  • Juni 2022: Die freiwilligen öffentlichen Tests der Prototyp-Plattform IS EFA und OpenAPI werden beginnen.
  • Januar 2023: Die erste Phase des obligatorischen E-Invoicing-Systems wird live gehen und B2G-, G2G- und G2B-Transaktionen umfassen.

Die zweite Phase wird zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.

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