Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei
Elektronische Rechnungsstellung
- Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
- Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
- Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht. Das Gesetz sollte ab dem 1. Januar 2023 gelten und die entsprechenden Verpflichtungen werden ab sofort ab dem 1. Januar 2024 erwartet. Das System wird voraussichtlich ab Januar 2023 für B2G-Transaktionen verbindlich sein.
- Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar sind, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.
VAT Reporting
- Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
- Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
- Unternehmen, die Barzahlungen annehmen, müssen eine „Online-Registrierkasse“ verwenden, die direkt mit dem System der Steuerbehörde verbunden ist.
- Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.