Der Vorschlag unter dem Titel  „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter der Europäischen Kommission bringt erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf Anbieter von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (bis max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Zusätzlich gibt es eine Reihe von E-Commerce-Regeln im Zusammenhang mit dem Anbieten von Waren über Plattformen.[VM1] [CL2]

Der Vormarsch des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission gehört zu diesen Problemen auch die Ungleichheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, die beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Punkten auftritt:

Die aus Sicht der EU empfundene Wettbewerbsverzerrung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man sich einmal den Bericht der Europäischen Kommission zur Folgenabschätzung ansieht. Der Bericht beschreibt die zunehmende Bedeutung der Plattformwirtschaft für die Umsatzsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um zu ermitteln, an welchen Stellen die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen muss.

In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Umsatzsteuereinnahmen aus dem digitalen Plattformökosystem für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, entspricht also 2,6 Prozent der gesamten Umsatzsteuereinnahmen.

Umfang der Geschäftstätigkeit der Plattformwirtschaft nach Branchen (EU27, Angaben in Milliarden Euro, 2019)

 

Branche Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) Ökosystemwert (EU27)
Beherbergungsgewerbe 6,3 36,9 43,2
Transportwesen 7,2 31 38,2
E-Commerce 16,6 93,8 110,4

Quelle: Auszug aus dem „Commission Staff Working Document Impact Assessment Report“, Seite 26

Der Gesamtwert der Umsatzsteuereinnamen umfasst 3,7 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen und 3,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (d. h. die entsprechenden Anbieter) ihre Dienstleistungen umsatzsteuerfrei (d. h. ohne Abrechnung von Umsatzsteuer) über eine Plattform erbringen. Aufgrund der Skalen- und Netzwerkeffekte können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit den traditionellen Anbietern stehen, die umsatzsteuerlich erfasst sind.

Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann der Anteil der betroffenen Anbieter, die nicht umsatzsteuerlich erfasst sind, je nach Art der Plattform bei bis zu 70 % liegen.

In der Beherbergungsbranche beispielsweise nutzen mehr als 50 % der Nutzer einer bestimmten Beherbergungsplattform gezielt das Angebot der Plattform statt eines traditionellen Hotels.  In Europa können die Kosten für über diese Beherberungsplattform gebuchte Unterkünfte im Durchschnitt etwa 8 % bis 17 % unter den durchschnittlichen Tagespreisen eines Hotels in der entsprechenden Region liegen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Verzerrung des Wettbewerbs in Bezug auf gleichartige Dienstleistungen, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsleistung

Die Klärung der Art der von der Plattform angebotenen Dienstleistungen war die Maßnahme, die über alle Interessengruppen hinweg die meiste Unterstützung fand.

In einigen Mitgliedstaaten wird die von der Plattform erbrachte Vermittlungsleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung behandelt, wohingegen sie in anderen Mitgliedsstaaten als zwischengeschaltete Anbieter betrachtet wird.

Dies ist relevant, da sich dadurch Unterschiede in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung ergeben können, was wiederum zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist es notwendig, diese Regelungen zu präzisieren.

Dem Vorschlag zufolge sollte der von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienst (wobei der Begriff „Vermittlung“ auch kurzfristige Beherbergungsleistungen sowie Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als zwischengeschalteter Anbieter (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG) angesehen werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regelung des Leistungsorts für die Vermittlungsleistung.

Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die bestehenden Vorschriften, wenn die Bereitstellung der Leistung zwischen zwei Unternehmen („B2B“) erfolgt. Anders verhält es sich jedoch beim B2C-Angebot. In diesem Szenario wird nun der Ort, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet, zum Ort der Leistungserbringung.

Wie wird der Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ den Status quo verändern?

Der Europäischen Kommission zufolge besteht das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft darin, dass der aktuelle rechtliche Rahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht geeignet ist, um mit Blick auf traditionelle Anbieter für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Transportwesen und in der Beherbergungsbranche. Die erbrachte Leistung der kleinen Anbieter, die ihre Dienste über eine Plattform bereitstellen, wird nicht besteuert und die von den Plattformen erbrachten Vermittlungsleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für Plattformen, Leistungserbringer und Mitgliedstaaten.

Die Einführung eines Modells der „fiktiven Lieferer“ wird diese Probleme lösen, indem Plattformen die Umsatzsteuer für die zugrunde liegende Leistung berechnen, wenn der Anbieter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung der digitalen und der traditionellen Branche für kurzfristige Beherbergungsdienste und Personenbeförderungsdienstleistungen.

Darüber hinaus soll die Behandlung der Vermittlungsleistung geklärt werden, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

In Bezug auf die zeitliche Planung bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Regeln zur Plattformwirtschaft im Jahr 2025 in Kraft treten werden. Es bleibt also nur wenig Zeit, um alle für die Einhaltung der Regelungen erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Folglich müssen sich die Plattformen so bald wie möglich mit dieser Thematik befassen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen in Bezug auf Umsatzsteuer-Compliance von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner für Umsatzsteuerlösungen profitieren kann. Lesen Sie hier mehr über die obligatorische elektronische Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen in der EU.

Viele Länder haben vor Kurzem ihre Reise zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) mit der Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungs- oder E-Reporting-Systeme begonnen. Wir sehen mehr von diesem Trend in der Europäischen Union, da in den jüngsten Berichten über die Mehrwertsteuer im Rahmen der Digital Age Initiative erörtert wird, dass die beste politische Wahl darin bestünde, ein EU-weites CTC-elektronisches Rechnungsstellungssystem einzuführen, das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt.

Die Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug beschränken sich jedoch nicht nur auf obligatorische elektronische Rechnungsstellung oder elektronische Berichtssysteme. Viele Regierungen ziehen es vor, darüber hinauszuschauen und ein anderes Instrument einzuführen, das ihnen einen besseren Einblick in ihre Wirtschaft gibt: elektronische Transportdokumente. Bei der Einführung von E-Transportsystemen stellen wir fest, dass sich ein Land von anderen EU-Mitgliedstaaten durch die frühe Einführung eines E-Transportsystems unterscheidet — Ungarn.

Ungarisches E-Transportsystem: EKAER

Das elektronische Kontrollsystem für den öffentlichen Straßenverkehr oder Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer (EKAER) gibt es in Ungarn seit 2015. Das von der ungarischen Steuerbehörde betriebene EKAER soll die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen überwachen, die sich aus dem Warentransport auf öffentlichen Straßen im Inland ergeben.

Das System wurde ursprünglich eingeführt, um den gesamten Warenverkehr auf dem Staatsgebiet zu überwachen. Nach mehreren Schreiben der EU-Kommission, in denen Ungarn aufgefordert wurde, sein System mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen, wurde der Anwendungsbereich des Systems im Januar 2021 auf die sogenannten riskanten Produkte eingegrenzt. Die riskanten Produkte sind in 51/2014 definiert. (XII) 31.) NGM-Dekret, das aus Lebensmitteln oder anderen riskanten Produkten besteht (wie Blumen, alle Arten von natürlichen Sanden, verschiedene Arten von Mineralien usw.).

Laut 13/2020. (XII) 23.) Dekret über den Betrieb des elektronischen Straßenverkehrskontrollsystems müssen ungarische Steuerzahler spezifische Daten bezüglich des Transports riskanter Produkte mithilfe des EKAER-Systems melden, bevor der Warentransport beginnt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es notwendig ist, im EKAER-System registriert zu sein und eine Risikogarantie für bestimmte Transportarten zu geben, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Generierung von EKAER-Nummern

Steuerzahler sind verpflichtet, den Transport riskanter Güter im XML-Format an das EKAER-System zu melden. Diese Informationen beinhalten Daten über den Absender, den Empfänger und die Ware. Darüber hinaus müssen Unternehmen zusätzliche spezifizierte Daten an die Steuerbehörde melden, die auf der Art der Beförderung basieren (inländische, innergemeinschaftliche Akquisitionen und innergemeinschaftliche Lieferungen).

Nach dem Bericht des Steuerzahlers generiert das EKAER-System eine EKAER-Nummer, eine Identifikationsnummer, die einer Produkteinheit zugewiesen wird. Diese Nummer ist 15 Tage gültig. Daher muss die Lieferung von Waren innerhalb dieser Frist erfolgen. Unternehmen müssen dem Spediteur die EKAER-Nummer mitteilen und sie sollte den transportierten Gütern beiliegen.

Was geschieht als Nächstes?

Obwohl für das EKAER-System keine zukünftigen Änderungen vorgesehen sind, führen verschiedene Länder weltweit weiterhin E-Transport-Anforderungen ein, die dem EKAER-System ähneln. Steuerzahler müssen sicherstellen, dass ihre Transportprozesse flexibel sind und mit den Änderungen vereinbar sind, die die Steuerbehörden einführen, um die Vorschriften einzuhalten.

Am 30. August 2022 veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verwendung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF). Der Zweck des Änderungsentwurfs besteht darin, die Nutzungsbedingungen von KSeF an die spezifischen Bedingungen anzupassen, die für die lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen gelten, die ab dem 1. Januar 2023 als neuartige Art von Mehrwertsteuerzahlern agieren werden.

Der aktuelle regulatorische Status in Polen

Das Konzept der Mehrwertsteuergruppen wurde im Oktober 2021 in Polen eingeführt. Mehrwertsteuergruppen sind eine legale Form der Zusammenarbeit, eine Art steuerpflichtiges Unternehmen, das ausschließlich für Mehrwertsteuerzwecke existiert. Mit dem Beitritt zu einer Mehrwertsteuergruppe wird ein Gruppenmitglied Teil eines neuen separaten Mehrwertsteuerzahlers, der über eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) verfügt.

Die Verordnung über die Verwendung von KSeF berücksichtigte nicht die Einzigartigkeit der rechtlichen Natur der Mehrwertsteuergruppe sowie die Mehrwertsteuerabrechnungen in den lokalen Regierungsstellen. Basierend auf den aktuellen Bestimmungen werden die Regierungsstellen wie ein einziger Mehrwertsteuerzahler behandelt, unter Verwendung einer NIP-Nummer.

In ähnlicher Weise verwenden im Fall von Mehrwertsteuergruppen separate Mehrwertsteuerzahler, die einen neuen Steuerzahler (eine Mehrwertsteuergruppe) anlegen, eine NIP-Nummer. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis der laufenden öffentlichen Konsultationen, die im Dezember 2021 stattfanden. Darüber hinaus wurde die Änderung auch im Mai 2022 von der Union der polnischen Metropolen beantragt.

Vorgeschlagene Änderungen der aktuellen E-Rechnungs-Verordnung

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, zusätzliche beschränkte Rechte für lokale Regierungsstellen und Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen zu gewähren. Darüber hinaus können lokale Regierungsstellen und Mehrwertsteuergruppen einer natürlichen Person, die ihr Vertreter ist, Administratorrechte gewähren, um Berechtigungen in KSeF zu verwalten.

Dank dieser delegierten Rechte wird es eine Option geben, Genehmigungen für die lokale Regierungsstelle und für das Unternehmen, das Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe ist, zu verwalten. Darüber hinaus ist es bezeichnend, dass eine Person mit einer solchen Berechtigung nicht gleichzeitig Zugriff auf Rechnungen in anderen Einheiten innerhalb der lokalen Regierung oder innerhalb anderer Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe hat.

Für lokale Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen muss die Erteilung oder der Entzug der Genehmigung an eine natürliche Person elektronisch erfolgen. Es ist nicht möglich, ein Papierformular einzureichen, um die zuständige Steuerbehörde zu benachrichtigen.

Verbleibende Probleme mit KSEF und Datum der Durchsetzung

Wie bereits erwähnt, sind die vorgeschlagenen Änderungen eine Reaktion auf Bedenken, die von den betroffenen Unternehmen geäußert wurden. Sie erfüllen jedoch nicht alle Bedürfnisse der lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen. Zum Beispiel bleibt die Frage offen, wie eine eingehende elektronische Rechnung einer bestimmten internen Einheit oder einem Mitglied einer Umsatzsteuergruppe zugeordnet werden kann. Das liegt daran, dass Rechnungen nur die Daten des Steuerzahlers enthalten, was in diesem Fall die lokale Regierungseinheit oder eine Mehrwertsteuergruppe ist, und keine Daten der internen Einheit oder des Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe.

Die Verordnung wird 14 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten. Die Bestimmungen, die für Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen gelten, gelten jedoch ab dem 1. Januar 2023.

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Für das Vereinigte Königreich und andere Nicht-EU-Unternehmen ist es wichtig, den Importeur der Waren in die EU zu bestimmen, da dies Auswirkungen auf die mehrwertsteuerliche Behandlung haben wird.

Für Waren unter 150€ gibt es vereinfachte Optionen wie den Import One Stop Shop (IOSS) oder spezielle Vereinbarungen über den Postbetreiber. Bei der Lieferung von Waren über 150€ müssen Unternehmen jedoch überlegen, wie sie die Waren importieren wollen.

Eine Option besteht darin, dass Unternehmen auf der Basis von Delivered Duty Paid (DDP) liefern und als Importeur der Waren in die EU agieren. Das verbessert das Kundenerlebnis bei B2C-Transaktionen, führt aber zu einer Verpflichtung, im Importland registriert zu sein und die lokale Mehrwertsteuer zu erheben, zusammen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen. Wenn Waren aus diesem Land in andere EU-Länder bewegt werden, dann könnte je nach Lieferkette der One Stop Shop (OSS) genutzt werden, um weitere Umsatzsteuer-Registrierungspflichten zu umgehen.

Kunde als Importeur — verfügbare Optionen

Aufgrund der gestiegenen Befolgungskosten haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, nicht Importeur zu sein und diese Verpflichtung an den Endkunden weiterzugeben. Falls ein Unternehmen diese Route wählt, sind immer noch Optionen verfügbar.

Das Unternehmen könnte dem Kunden einfach die volle Verpflichtung auferlegen. , Der Kunde erhält vor der Lieferung eine Zahlungsaufforderung für die Mehrwertsteuer und alle Abgaben vom Transporteur. , Es könnte auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die an den Kunden weitergegeben wird. Einmal bezahlt, wird die Ware geliefert. Dieser Ansatz bietet nicht das beste Kundenerlebnis.

Aus diesem Grund haben sich viele Unternehmen für eine „Landkostenmethode“ entschieden, die von vielen Kurieren angeboten wird. Der Kunde ist immer noch der Importeur auf den Einfuhrdokumenten, aber das Unternehmen zieht zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer und die Abgaben vom Kunden ein und begleicht die Rechnung des Spediteurs in seinem Namen. Theoretisch wird dadurch vermieden, dass sich das Unternehmen in der EU registrieren muss, und bietet dem Kunden trotzdem ein nahtloses Erlebnis. Das wirft jedoch die Frage auf: Ist der Kunde tatsächlich der Importeur?

Die geschäftlichen Auswirkungen falscher Begriffe

Einige Steuerbehörden beginnen, Regelungen für Waren mit einem Wert von über 150€, bei denen Waren direkt in den Liefermitgliedstaat eingeführt werden, anders zu betrachten. Eine Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 beinhaltete das Konzept „wo der Lieferant indirekt in den Transport oder Versand der Waren eingreift“. Das ist Gegenmaßnahmen, die es dem Verkäufer ermöglichten, zu argumentieren, dass es sich nicht um Fernverkäufe handelt, sondern um einen lokalen Verkauf, sodass nur die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren versandt wurden, bilanziert werden musste.

Nach der Gesetzesänderung argumentieren einige Steuerbehörden, dass dieses Konzept bedeutet, dass, wenn ein Verkäufer an eine Privatperson in seinem Land verkauft und der Verkäufer dafür sorgt, dass die Waren aus einem Nicht-EU-Land geliefert und die Zollabfertigung in seinem EU-Mitgliedstaat erfolgt, der Ort der Lieferung der Mitgliedstaat als Lieferant ist hat indirekt in den Transport eingegriffen.

Infolgedessen muss der Lieferant die Umsatzsteuer im Mitgliedstaat registrieren und abrechnen, auch wenn der Kunde der Importeur der Waren ist. Dieses Argument könnte zu Doppelbesteuerung führen und zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zusammen mit Prüfungen der Steuerbehörden nach sich ziehen — all das bringt zusätzliche Kosten und Zeit für Unternehmen mit sich.

Wie sollten Unternehmen mit dieser Veränderung umgehen?

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die eine Methode anwenden, bei der der Kunde der Importeur ist, die richtigen Vorkehrungen treffen. Dazu gehört, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website die Tatsache widerspiegeln, dass der Kunde der Importeur ist, und dass das Unternehmen befugt ist, in seinem Namen einen Zollanmelder zu benennen. Es ist auch wichtig, dass die Zolldokumente korrekt ausgefüllt sind. Es ist auch wichtig, Begriffe wie DDP auf der Website zu vermeiden, da dies bedeutet, dass das Unternehmen der Importeur ist.

Haben Sie immer noch Fragen?

Wenn Sie Hilfe bei Fragen zu EU-Importen benötigen oder falls Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigt, setzen Sie sich mit einem unserer Steuerexperten in Verbindung.

Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) investiert weiter in den Ausbau ihres CTC-Systems (Continuous Transaction Controls). In der letzten Aktualisierung wird eine Erweiterung des Umfangs der Dokumente vorgeschlagen, die unter das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

In diesem Artikel werden wir auf den neu veröffentlichten Resolutionsentwurf 000000 vom 19.08.2022 eingehen. Dies bringt wichtige Änderungen für Steuerzahler voran, die unter die obligatorischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

Diese Änderungsentwürfe beinhalten eine neue Verpflichtung, gleichwertige Dokumente (Documentos Equivalentes) in elektronischer Form auszustellen, einen Zeitplan für deren Umsetzung, aktualisierte technische Unterlagen und andere wichtige Entwicklungen, die alle von den Steuerzahlern verlangen, sich darauf vorzubereiten.

Was wird sich für kolumbianische Unternehmen mit diesen neuen Angeboten für die elektronische Rechnungsstellung ändern?

Neben vielen vorgeschlagenen Änderungen besteht der Hauptzweck des Entschließungsentwurfs darin, die elektronische Ausgabe des entsprechenden Dokuments zu regeln.

Diese Dokumente entsprechen der Verkaufsrechnung nach kolumbianischem Recht, decken aber bestimmte Arten von Transaktionen ab und sind im Entschließungsentwurf wie folgt geregelt:

  1. Kassenbeleg, der mit P.O.S-Systemen generiert wurde
  2. Eintrittskarte für das Kino
  3. Ticket für die Passagierbeförderung
  4. Von Trusts und Fondsgesellschaften herausgegebener Auszug
  5. Ticket für die Passagier-Luftbeförderung
  6. Dokument in lokalisierten Spielen
  7. Stimmzettel, Bruch, Form, Karte, Ticket oder Instrument, ausgestellt bei Glücksspielen, außer lokalisierten Spielen
  8. Ausstelltes Dokument für die Erhebung von Mautzahlungen
  9. Von der Börse ausgestellter Nachweis über die Abwicklung der Geschäfte
  10. Dokument für den Betrieb der landwirtschaftlichen Börse und anderer Rohstoffe
  11. Ausstelltes Dokument für öffentliche Hausdienstleistungen
  12. Eintrittskarte für öffentliche Ausstellungen und Ausstellungen darstellender Kunst
  13. Eintrittskarte für andere öffentliche Shows

Das bedeutet, dass alle Steuerzahler, die dem kolumbianischen E-Invoicing-Mandat unterliegen und eines dieser gleichwertigen Dokumente ausstellen, dies in elektronischer Form gemäß dem technischen Anhang des elektronischen Äquivalenzdokuments Version 1.0 (Anexo técnico del Documento Equivalente Electrónico) tun müssen. ), durch den Entwurf eingeführt.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine erste Regelung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems (documentos electrónicos del sistema de facturación) vor. Das sind Dokumente, die die Kontrolle durch die Steuer- und Zollbehörde unterstützen, zur Unterstützung von Steuer- oder Zollanmeldungen und/oder zur Unterstützung der Verfahren, die vor DIAN durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 616-1 Unterabschnitt 1 des Steuerstatuts.

Schließlich wurden die technischen Spezifikationen der elektronischen Hauptrechnung des Systems, der elektronischen Verkaufsrechnung, auf Version 1.9 aktualisiert (Anexo técnico de la Factura Electrónica de Venta Version 1.9).

Fristen für Kolumbiens Vorschläge zur elektronischen Rechnungsstellung

Die Verpflichtung, ein gleichwertiges Dokument in elektronischer Form auszustellen, wird schrittweise eingeführt, je nach Art des entsprechenden Dokuments. Es beginnt am 1. März 2023 und wird am 1. Juli 2023 alle gleichwertigen Dokumente abdecken.

Eine frühzeitige freiwillige Implementierung wird ebenfalls möglich sein, sobald die Funktionalität im System von DIAN verfügbar ist. Bis die Fristen für die elektronische Umsetzung des entsprechenden Dokuments erfüllt sind, müssen diese weiterhin in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 000042 von 2020 ausgestellt werden.

Der Entwurf legt auch einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems in den Steuerjahren 2023 und 2024 fest. Diese Dokumente werden in den sechs Monaten nach der Gültigkeit des offiziellen Beschlusses sowie der Annahme seines technischen Anhangs, dem der Entschließungsentwurf nicht vorgelegt wurde, weiter geregelt.

Schließlich legt der Vorschlag die Frist für die Umsetzung des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung Version 1.9 durch die Steuerzahler fest. Das wird mindestens drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung sein.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien?

Sobald der Resolutionsentwurf offiziell veröffentlicht wurde, wird die DIAN-Resolution Nr. 000042 von 2020 in allen Bestimmungen, die gegen ihn verstoßen, außer jenen, die sich auf gleichwertige Dokumente beziehen, die in Kraft bleiben, bis die DIAN ihre elektronische Umsetzung festlegt.

Steuerzahler können auch in den Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Entschließungsentwurfs mit neuen Gesetzen rechnen, die die verbleibenden elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems regeln.

Bis dahin sollten sich Unternehmen auf die bevorstehenden bedeutenden Veränderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse an das neue kolumbianische Mandat anpassen.

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Benötigen Sie Hilfe bei den sich ändernden Anforderungen für elektronische Rechnungen in Kolumbien? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf, um zu erfahren, wie Sovos Ihrem Unternehmen helfen kann, Ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Umsatzsteuer nachzukommen.

Es scheint so kurze Zeit her zu sein, dass das HMRC im März 2022 ein Erinnerungsschreiben verschickt hat, in dem es an die bevorstehenden Änderungen der britischen Zollsysteme erinnert und erklärt, was zu tun ist, um sich auf diese Veränderungen vorzubereiten.

Da die Frist schnell näher rückt, hier eine kurze Zusammenfassung.

Das System der Zollabfertigung von Import- und Exportfracht (CHIEF), das jetzt fast 30 Jahre alt ist (es wurde 1994 eingeführt), wird in zwei Phasen abgeschlossen:

Der Customs Declaration Service wird als zentrale Zollplattform des Vereinigten Königreichs dienen, auf der alle Unternehmen nach dem 31. März 2023 alle importierten und exportierten Waren über den Customs Declaration Service (CDS) deklarieren müssen.

CDS-Vorteile und wichtige Änderungen

Wie auf der HMRC-Website erwähnt, bietet das Toolkit für den Zolldeklarationsservice Händlern Zugriff auf die vielen Vorteile der bevorstehenden Änderungen. Zusammengefasst:

Vorteile

CDS-Änderungen

Was bedeutet das in der Praxis?

Um ab dem 1. Oktober 2022 CDS verwenden und Waren in das Vereinigte Königreich importieren und ab dem 1. April 2023 exportieren zu können, müssen Unternehmen über Folgendes verfügen:

Unternehmen sollten außerdem Folgendes in Betracht ziehen:

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Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie sich Änderungen an den Zollsystemen des Vereinigten Königreichs auf Ihr Unternehmen und dessen Einhaltung auswirken werden? Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) hat sich in den letzten Jahren stark auf die Ausweitung ihres Systems der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert. Die DIAN hat 2018 den ersten Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land eingeführt, und seitdem hat das System schrittweise mehr Transaktionen und Steuerzahler erfasst.

In diesem Artikel werden wir uns die beiden letzten neuen Mandate im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien ansehen:

  1. Die Einführung des Begleitdokuments für Einkäufe (Documento Soporte en Aquisiciones con No Obligados a Facturar Electronicamente) und
  2. Die Einführung eines Schwellenwerts für die Ausstellung von POS-Tickets (POS).

Diese neuen Verpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen und müssen von den Steuerzahlern angepasst werden. Diese Änderungen stellen auch eine erhebliche Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung Kolumbiens dar, um völlig neue Transaktionen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen.

Dokument zur Unterstützung von Akquisitionen

Die kolumbianische Steuerbehörde hat ein neues elektronisches Dokument erstellt, das Beleg für Akquisitionen von Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Dieses Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise wurden mit Resolution 167 von 2021 eingeführt. Es erweitert den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass mehr Transaktionen unter das Mandat fallen, und ermöglicht die Unterstützung von Steuerabzügen.

Steuerzahler, die verpflichtet sind, dieses elektronische Dokument zu erstellen, unterliegen der elektronischen Rechnungsstellung des Landes. Dazu gehören diejenigen, die einkommens- und ergänzenden Steuerzahlungen unterliegen und für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn sie Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferanten kaufen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen und Unterstützung für Kosten und Abzüge in den genannten Steuererklärungen benötigen. Um das Nachweisdokument erstellen zu können, muss der Steuerzahler von der DIAN als elektronischer Aussteller autorisiert sein.

Das Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise müssen im XML-Format generiert werden und einen CUDS enthalten: einen eindeutigen Supportdokumentcode (código único del documento soporte). Dieser alphanumerische Code ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Nach der Generierung müssen die elektronischen Dokumente zur Freigabe durch die DIAN entweder in Echtzeit oder spätestens am letzten Kalendertag der Woche übermittelt werden, für kumulierte Vorgänge mit demselben Lieferanten, die in derselben Woche durchgeführt wurden.

Nachdem es vom ursprünglichen Implementierungsdatum verschoben wurde, wurde die Erstellung des Begleitdokuments für Akquisitionen am 1. August 2022 verpflichtend.

Implementierung des Schwellenwerts für die Ausgabe von POS-

Gemäß diesem Mandat können Kassenkarten, die über Kassensysteme generiert werden (tickets de máquinas registradoras con sistemas P.O.S.), von Abrechnungspersonen ausgestellt werden, sofern der Verkauf der Ware und/oder die Erbringung der darin verzeichneten Dienstleistung fünf (5) UVT (Steuern) nicht überschreitet. Werteinheit) für jedes Dokument, ohne Steuern.

Das bedeutet, dass für Vorgänge, die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, die den Betrag von fünf (5) UVT überschreiten, Steuerzahler im Rahmen des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes eine elektronische Verkaufsrechnung ausstellen müssen. Der Käufer von Waren und/oder Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts kann dennoch die Ausstellung einer Verkaufsrechnung verlangen. In diesem Fall muss der Lieferant sie vorlegen.

Der Schwellenwert wurde de facto 2021 durch das Gesetz 2155 eingeführt, aber erst im Juli 2022 führte die DIAN eine schrittweise Einführung des Mandats durch Resolution 1092 ein, nach folgendem Zeitplan:

Sind Sie bereit für diese Veränderungen?

Während die Erstellung des Belegs für Akquisitionen bereits erforderlich ist, müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, den neuen Schwellenwert für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anstelle von POS-Tickets einzuhalten. Sovos kann Ihrem Unternehmen helfen, sich auf die elektronische Rechnungsstellung einzustellen und die Einhaltung der neuen Mandate Kolumbiens sicherzustellen.

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Kontaktieren Sie noch heute unser Expertenteam, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die kolumbianischen E-Rechnungsstellungs-Mandate einhält.

Am 1. August 2022 veröffentlichte die rumänische Nationale Agentur für Fiskalverwaltung (ANAF) einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der derzeitigen Nachfrist für Steuererklärungen (SAF-T) von sechs Monaten auf zwölf Monate. Die Bestellung wird mit der Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Zum Zeitpunkt des Schreibens werden Genehmigung und Veröffentlichung in Kürze erwartet.

Die rumänische Steuerbehörde hat die Nachfrist ursprünglich aufgrund der Komplexität der SAF-T-Einreichung des Landes eingeräumt. Das SAF-T muss verfügbare Daten aus Stammdaten, Quelldokumenten, Hauptbucheinträgen und, in einem separaten Rhythmus, Daten im Zusammenhang mit Anlagevermögen und Inventar enthalten. Aufgrund dieser Komplexität hat die ANAF eine sechsmonatige Nachfrist eingeführt, innerhalb derer Steuerzahler nicht für verspätete oder falsche Anmeldungen bestraft werden. Die ANAF hat außerdem SAF-T schrittweise eingeführt, wobei die großen Steuerzahler verpflichtet waren, bei mittleren und kleinen Steuerzahlern einzureichen.

ANAF hat jedoch eingeräumt, dass selbst große Steuerzahler Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen der SAF-T-Erklärung zu erfüllen. Da die anfängliche sechsmonatige Nachfrist abläuft, schlägt ANAF daher vor, sie zu verlängern, um die Belastung der Anmelder zu verringern.

Die Nachfrist tritt nach wie vor ab dem Tag in Kraft, an dem ein Steuerzahler verpflichtet ist, die SAF-T-Erklärung einzureichen. Die Verpflichtung für die verschiedenen Kategorien von Steuerzahlern beginnt:

SAF-T Verlängerung der Nachfrist in Rumänien

Das bedeutet, dass Steuerzahler, die 2022 zur Einreichung von SAF-T verpflichtet sind, jetzt Nachfristen haben, die bis 2023 reichen (z. B. 1. Januar 2023 für „große Steuerzahler“, die 2021 als solche eingestuft wurden; 1. Juli 2023 für „große Steuerzahler“, die 2022 nur als solche eingestuft wurden).

Die Sprache des Änderungsantrags beschränkt die zwölfmonatige Nachfrist nicht auf große Steuerzahler, daher wird davon ausgegangen, dass die Nachfrist auch für andere Steuerzahler gilt. Diese Änderung würde die Nachfrist für mittlere Steuerzahler bis 2024 und alle anderen bis 2026 verlängern. Weitere Erläuterungen zu diesem Punkt werden möglicherweise in der Zukunft veröffentlicht.

Die Einführung von SAF-T in Rumänien war ereignisreich, mit mehreren Überarbeitungen sowohl des Systems selbst als auch der Verpflichtungen der Steuerzahler. Steuerzahler, die in Rumänien Geschäfte machen, müssen sicherstellen, dass sie mit dieser Erklärung über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben, da zweifellos weitere folgen werden.

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Die italienischen Zollbehörden haben kürzlich ihr nationales Importsystem aktualisiert, indem sie das neue Zolldatenmodell der Europäischen Union (EUCDM) angewendet haben. Diese neuen Änderungen traten am 9. Juni 2022 in Kraft.

Gemäß dem neuen Verfahren wurde das alte Modell der Papiereinfuhranmeldungen abgeschafft. Die Einfuhranmeldungen werden jetzt mit einer digitalen Signatur an das Informationssystem der italienischen Zollbehörden übermittelt.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Annahme einer Zollanmeldung wird dem Wirtschaftsbeteiligten (das kann der Importeur, der Zollagent usw. sein) über eine Master-Referenznummer (MRN), eine alphanumerische Zeichenfolge aus 18 Zeichen, mitgeteilt.

Die alte IM-Nachricht (Telematikspur), die zum Zeitpunkt des Imports über den Zoll-Telematikdienst an die italienischen Zollbehörden übermittelt werden muss (d. h. Servizio telematico doganale (STD) wurde durch die folgenden Pfade ersetzt, wie sie in der EU-Gesetzgebung definiert sind:

Wie kann ich wissen, wie viel Einfuhrumsatzsteuer auf Waren erhoben wird, die von außerhalb der EU nach Italien importiert werden?

Zum Zeitpunkt der Überlassung der Waren stellen die italienischen Zollbehörden die” zusammenfassende Erklärung der Zollanmeldung für buchhalterische Zwecke zur Verfügung” (prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale). Die Zusammenfassung enthält alle Daten, die zur Erfassung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und allen anderen fälligen Gebühren erforderlich sind.

Die oben erwähnte Zusammenfassung wird dem Importeur und dem Anmelder/Vertreter im reservierten Bereich des einzigen Portals der italienischen Zollbehörden über das “Dokumentenmanagement zur Verfügung gestellt — Zollanmeldungen “Service.

Wir empfehlen Importeuren, ihren Zollagenten zu kontaktieren, um eine Kopie dieser Zusammenfassung für ihre Buchhaltungszwecke zu erhalten.

Wie und wann kann ich meine italienische Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?

Gemäß dem italienischen Mehrwertsteuergesetz ist der Besitz eines einzigen Verwaltungsdokuments (SAD) erforderlich, um das Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Italien auszuüben. Da die SAD jetzt nicht verfügbar ist, haben die italienischen Zollbehörden in Absprache mit der italienischen Finanzbehörde vereinbart, dass die neue Zusammenfassung der Buchführung ausreicht, um dem Importeur die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Deshalb wird die neue Zusammenfassung der Buchführung benötigt, um Ihr Recht auf Einziehung der an die italienischen Steuerbehörden gezahlten Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Darüber hinaus wird das Recht, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzufordern, erst ausgeübt, wenn die Zusammenfassung gemäß Art. 25 des italienischen Mehrwertsteuerrechts.

Schließlich muss das Importdokument in Ihrer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung und Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung enthalten sein, die Ihre italienischen Umsatzsteuerbücher widerspiegeln müssen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Einfuhrumsatzsteuer nicht verloren geht, empfehlen wir zu bedenken, dass der letzte Tag für die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit einem Warenimport im Jahr 2022 der 30. April 2023 ist.

Weitere Dokumente, die ab Juni 2022 eingeführt wurden

Zusätzlich zu der oben diskutierten Zusammenfassung Prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale können Wirtschaftsakteure Folgendes erhalten:

Die italienischen Zollbehörden raten den Zollbetreibern, den Spediteuren den Prospetto di Svincolo als Nachweis für die Erfüllung der Zollformalitäten bei Kontrollen zur Verfügung zu stellen.

Jetzt sind Sie dran

Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten italienischen Einfuhrbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften Ihres Unternehmens haben.

Wie zuvor von Sovos vorhergesagt, wurde der Schwellenwert für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung von den indischen Behörden gesenkt. Laut dem Central Board of Indirect Taxes and Customs Notification No. 17/2022 — Central Tax ist ab dem 1. Oktober 2022 die Einhaltung der E-Rechnungsstellungsregeln für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 10 Cr. Rupien (ca. 1.270.000 USD) oder mehr obligatorisch.

Zusammenfassung der Anforderungen für elektronische Rechnungsstellung in Indien

Das indische elektronische Rechnungsstellungssystem fällt unter die Kategorie der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) im Rahmen der Goods and Services Tax (GST). Die Rechtsgültigkeit der Rechnung hängt davon ab, dass das Invoice Registration Portal (IRP) die Rechnung digital signiert und eine Rechnungsregistrierungsnummer (IRN) angibt. Falls die IRN nicht in einer Rechnung enthalten ist, ist die Rechnung rechtlich nicht gültig.

Der Geltungsbereich umfasst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Das IRP-Freigabeverfahren ist für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen obligatorisch. Also, Steuerzahler im Geltungsbereich müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, für die eine IRN erforderlich ist) nach dem neuen System für alle B2B-, B2G- oder Exporttransaktionen ausstellen.

Steuerzahler im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronische Rechnungen über das elektronische Rechnungsstellungssystem erstellen. Es ist nicht möglich, sich freiwillig an das elektronische Rechnungsstellungssystem zu halten. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die den Schwellenwert nicht einhalten, keine CTC-Rechnungsstellung einführen können.

Zeitplan für die Umsetzung

Vor der ersten Einführung wurde der E-Invoicing-Plan bereits 2018 von den indischen Behörden angekündigt. Danach war die Entwicklung des Plans wie folgt:

1. Januar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr

1. Februar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rs oder mehr

1. Oktober 2020: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen). In den ersten 30 Tagen gab es eine Nachfrist, innerhalb derer Rechnungen gemeldet werden konnten, nachdem sie ausgestellt worden waren.

1. Januar 2021: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rupien oder mehr.

1. April 2021: Der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 100 Mrd. Rupien und 50 Mrd. Rupien gesenkt.

1. April 2022: Der Schwellenwert wurde von 50 Mrd. Rupien auf 20 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 20 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

1. Oktober 2022: Der Schwellenwert wird von 20 Mrd. Rupien auf 10 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 10 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Indien?

Es werden einige Änderungen bezüglich des Workflows für die elektronische Rechnungsstellung erwartet. Derzeit gibt es eine einzige Plattform (IRP) für den Freigabeprozess, aber mehrere IRPs werden bald eingeführt. Die indischen Behörden haben bereits neue IRP genehmigt, was zeigt, dass die Behörden einen interoperablen Markt für elektronische Rechnungsstellung wünschen und ihre Pläne zur Verwirklichung ihrer Ziele fortsetzen.

Darüber hinaus sind B2C-Rechnungen derzeit nicht durch die IRP-Freigabe abgedeckt, dennoch haben die Behörden ihre Absicht angekündigt, diese Rechnungen in ihr CTC-System aufzunehmen.

Indien ist für viele Steuerzahler eine herausfordernde Gerichtsbarkeit. Unternehmen müssen über intelligente Digitalisierungs- und Wartungsstrategien verfügen, um die Vorschriften einzuhalten. Die Vorteile der Digitalisierung können durch eine globale Strategie realisiert werden, die Unternehmen verfolgen könnten.

Am 22. Juli eröffnete die EU-Kommission vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen angeblicher Verletzung des Nordirland-Protokolls von 2021 über Bedingungen im Zusammenhang mit zollrechtlichen Anforderungen, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer. Die EU hat seit 2021 sieben Klagen wegen des Protokolls gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet.

Das Nordirland-Protokoll

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 waren sich die Parteien einig, dass Zollkontrollen an der Landgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu politischer Instabilität führen könnten. Das Protokoll war ein Versuch, Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern zu vermeiden.

Stattdessen stellt das Protokoll sicher, dass die Zollkontrollen in den nordirischen Häfen durchgeführt werden, bevor Waren in die Republik Irland freigegeben werden. Durch diesen Prozess wurde effektiv eine Zollgrenze an der Irischen See geschaffen. Darüber hinaus erlaubt das Protokoll Nordirland, die EU-Vorschriften über Produktstandards und Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Waren zu befolgen.

Mögliche Änderungen des britischen Protokolls

Das Protokoll war im Vereinigten Königreich umstritten, da es spezielle Regeln für Nordirland festlegt, die in England, Schottland oder Wales nicht gelten. Mitglieder der regierenden Konservativen Partei des Vereinigten Königreichs — darunter Liz Truss, eine Spitzenreiterin als Nachfolger von Boris Johnson als britischer Premierminister — haben kürzlich ein Gesetz über das Protokoll von Nordirland vorgelegt, das es dem Vereinigten Königreich ermöglichen würde, die Bestimmungen des Protokolls zu ändern.

Der Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, die Streitbeilegung aus der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union zu streichen, genehmigt „grüne [Fast Track] -Kanäle“ für Waren, die innerhalb des Vereinigten Königreichs bleiben, und ermöglicht die gesamte britische Mehrwertsteuerpolitik. Befürworter des Gesetzes behaupten, er sei notwendig, um die „wesentlichen Interessen“ des Friedens in Nordirland zu schützen.

Kontroverse um die Änderung des Protokolls

Vertreter der Europäischen Union haben diesen Gesetzesentwurf jedoch als potenziellen Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. In ihren jüngsten Vertragsverletzungsverfahren behauptet die EU, dass das Vereinigte Königreich Teile des Protokolls überhaupt nicht inhaltlich umgesetzt hat.

Insbesondere behauptet die EU, dass:

Der letzte Punkt ist für Mehrwertsteuerzwecke besonders interessant, da das IOSS-Programm ein charakteristisches Element der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist.

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts wurde das Gesetz über das Protokoll von Nordirland noch nicht vom britischen Parlament angenommen. Es wartet auf eine Überprüfung im House of Lords. Das Vereinigte Königreich und die EU haben erklärt, dass weitere Verhandlungen über das Protokoll die bevorzugte Option wären. In den Einzelheiten bleiben die Parteien jedoch weit voneinander entfernt.

Die EU hat dem Vereinigten Königreich zwei Monate Zeit gesetzt, um auf die Vertragsverletzungsklage zu reagieren. Wenn keine neuen Vereinbarungen getroffen werden, könnte die Aktion zu Bußgeldern und/oder Handelssanktionen zwischen den Parteien führen. Steuerzahler, die grenzüberschreitenden Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU betreiben, sollten sicherstellen, dass sie über zukünftige Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie weitere Informationen über IOSS und wie es sich auf die Compliance Ihres Unternehmens auswirken könnte? Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf.

Daten sind eine der wertvollsten Ressourcen von Unternehmen und Einzelpersonen. Gut gesammelte, bereinigte und analysierte Daten ermöglichen es Unternehmen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Mit dem Trend zur Digitalisierung werden fehleranfällige Papierformulare, Hauptbücher und Bücher durch elektronische Versionen ersetzt. Diese Entwicklung gab Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten und liquidierte Daten für weitere Analysen.

Das gilt auch für Regierungen. Da Steuereinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen für Länder sind und Transaktionsdaten die Grundlage für die Berechnung der Steuereinnahmen sind, ist die Analyse von Transaktionsdaten auch für Regierungen unerlässlich.

Zweck der Datenerfassung in Echtzeit

Der Empfang von Daten in elektronischer Form ermöglicht es den Steuerbehörden, ihre Steuereinnahmen und Einkommensquellen besser einzuschätzen und letztendlich Steuern effizienter einzuziehen. Dieser Prozess hat viele globale Steuerbehörden dazu veranlasst, von Steuerzahlern die elektronische Übermittlung relevanter Steuerdaten zu verlangen. Darüber hinaus hat sich die Zuverlässigkeit von Echtzeitdaten als so ansprechend erwiesen, dass Steuerzahler in vielen Ländern Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln müssen.

Die steuerlich relevante Datenübertragungsanforderung in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit ist ein neuer Trend, der oft als kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) bezeichnet wird. CTCs verlangen, dass jede Transaktion an die Steuerbehörden übermittelt wird, um eine sofortige und kontinuierliche Kontrolle zu ermöglichen. CTCs werden auf der ganzen Welt immer häufiger. Der ursprüngliche Zweck der CTCs, als sie zum ersten Mal in Lateinamerika eingeführt wurden, bestand darin, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Wenn man sich die Länder anschaut, die CTCs eingeführt haben, kann man mit Recht sagen, dass die CTCs dieses Ziel bereits erreicht haben. In der Folge stellten die Steuerbehörden jedoch fest, dass die Vorteile von CTCs nicht darauf beschränkt sind, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.

Die riesige Datenmenge, die durch CTCs gesammelt wird, bietet den Steuerbehörden immense Möglichkeiten. Steuerbehörden können ein bisher unerreichtes Maß an Transparenz bei Geschäftstransaktionen erreichen. Die Steuerbehörden können das Compliance-Risiko der Steuerzahler berechnen und Prüfungen auf der Grundlage dieser Risikoberechnungen planen. Darüber hinaus können Daten verwendet werden, um die Finanz- und Wirtschaftspolitik voranzutreiben, und sie können mit anderen Regierungsbehörden geteilt werden. Während einer Wirtschaftskrise ist es beispielsweise möglich, anhand der von den Steuerzahlern gemeldeten Verkaufsdaten die am stärksten betroffenen Geschäftsbereiche zu ermitteln. Den Betroffenen kann Unterstützung gewährt werden (durch Steuerbefreiungen, ermäßigte Steuersätze usw.). Das Diagramm des OECD Forum on Tax Administration vergleicht die Datenmanagement- und Analysefähigkeiten verschiedener Steuergebiete und kann verwendet werden, um die Datenanalysetechnologie verschiedener Länder zu verstehen.

Herausforderungen für Unternehmen

Granulare Datenerfassung und Transparenz der Quelldaten stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da es wenig Raum für Fehler, Abkürzungen oder spätere Fehlerkorrekturen gibt. Unternehmen müssen zu einem früheren Zeitpunkt in ihren Prozessen und in den Prozessen ihrer Handelspartner für eine viel detailliertere Steuerfestsetzung sorgen.

Darüber hinaus kann es eine Herausforderung sein, die Einhaltung der Vorschriften dort sicherzustellen, wo CTCs eingeführt werden, insbesondere für internationale Unternehmen, die Steuern in der Vergangenheit als etwas angesehen haben, das von lokalen Buchhaltern behandelt werden sollte. Steuern als primäres lokales Anliegen zu betrachten, indem lokale Lösungen eingeführt werden, die Geschäfts- und Compliance-Funktionen für jede Gerichtsbarkeit kombinieren, wird schwierig mit der umfassenderen digitalen und finanziellen Transformation und Ausrichtung eines Unternehmens in Einklang zu bringen sein, die oft global ist.

Um ihr Spiel zu verbessern, sollten sich Unternehmen darauf konzentrieren, Daten zu sammeln und ein zentrales Daten-Repository zu haben, um das „große Ganze“ zu erhalten, anstatt lokale Lösungen zu erwerben, um „den Tag zu retten“. Für die Datenübertragung in Echtzeit sind auch saubere Daten erforderlich. Die globale Strategie der digitalen Transformation muss vorhanden sein, um diese Anforderungen zu erfüllen, sowie eine skalierbare Technologie, um zukünftige Steuerforderungen zu bewältigen.

Kürzliche Änderungen

Am 1. Juli beginnt in der zweiten Hälfte des Jahres 2022, und entsprechend diesem Meilenstein haben wir begonnen, Änderungen im Bereich CTC umzusetzen. In diesem Blog stellen wir wichtige Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas vor, die die Landschaft der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) weltweit beeinflussen können.

Die Philippinen: Pilotprogramm

Die Philippinen haben offiziell ihr vorgeschriebenes System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, das die Übertragung elektronisch ausgestellter Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit umfasst. Am 1. Juli 2022 startete die philippinische Steuerbehörde das Pilotprogramm zum elektronischen Beleg-, Rechnungs- und Umsatzberichtssystem (EIS).

Diese Initiative wurde erstmals 2018 durch den Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, eingeführt. 100 ausgewählte Pilotsteuerzahler sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen/Quittungen über die EIS-Plattform auszustellen und an das Bureau of Internal Revenue (BIR) zu übermitteln. (Philippinen machen Fortschritte bei der obligatorischen CTC-Berichterstattung | Sovos)

Rumänien: E-Factura-System und E-Transportsystem

Rumänien hat seit 2021 Schritte zur Implementierung seines Systems der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) unternommen. Ab dem 1. Juli 2022 müssen rumänische Steuerzahler das elektronische Rechnungsstellungssystem e-FACTURA von CTC für die Lieferung von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen und allen B2G-Transaktionen verwenden. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das E-Factura-System übermitteln. Anschließend wird das Siegel vom Finanzministerium als Freigabenachweis angebracht. Eine solche Rechnung ist nach den rumänischen Bestimmungen rechtsgültig. (Rumänien: Fragen bleiben, solange die Frist abläuft | Sovos)

Parallel zur Inbetriebnahme des CTC-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Juli 2022 wurde das elektronische Transportsystem eingeführt, um im Inland transportierte Waren mit hohem fiskalischen Risiko zu überwachen. Steuerzahler müssen ein elektronisches Transportdokument ausstellen, bevor bestimmte Güter transportiert werden. Darüber hinaus müssen Steuerzahler Dateien im XML-Format an die Steuerbehörden senden. Basierend auf dem Gesetz Nr. 106 der rumänischen Regierung vom 30. Juni 2022 und der Änderung der Artikel 13 und 14 der GEO werden die Bußgelder für die Nichteinhaltung der E-Transport-Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 wirksam. Außerdem begann SAFT ab dem 1. Juli 2022, bei großen Steuerzahlern Anwendung zu erheben, da die strafbare Nachfrist abgelaufen ist.

Vietnam: CTC-Mandat

Auf der Liste der Länder, die ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erweitern, steht auch Vietnam, wo ab dem 1. Juli 2022 die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Steuerpflichtigen, die in Vietnam tätig sind, obligatorisch wurde. Zuvor war die voraussichtliche Frist der 1. November 2020, aber die Steuerbehörde hat sie aufgrund der Schwierigkeiten lokaler Unternehmen bei der rechtzeitigen Implementierung einer konformen E-Rechnungslösung verlängert.

Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, andere Organisationen, Geschäftshaushalte und Privatpersonen bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren, um elektronische Rechnungen gemäß den Regeln des Dekrets 123 verwenden zu können. (Vietnam: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Juli 2022 | Sovos).

Portugal — Verschiebung der B2G-Rechnungsstellung

Mit dem Erlass des Gesetzesdekrets 42-A/2022 wurde die obligatorische B2G-Rechnungsstellung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen verschoben. Das erste Datum war der 1. Juli 2022. Nun, die elektronische B2G-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein. Der Grund für diese Änderung ist, dass, nachdem die Frist für die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, die portugiesische Regierung es für wichtig hielt, auch die Frist für den Empfang und die Bearbeitung elektronischer B2G-Rechnungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu verlängern 31. Dezember 2022 (Portugal: Obligatorische B2G-Rechnungsstellung für KMU erneut verschoben | Sovos)

Türkei, Südkorea und Italien: Erweiterung der bestehenden Mandate

In der Türkei erweiterte die Steuerbehörde den Umfang der Steuerzahler, die E-Fatura-, E-Arsiv- und E-Frachtbrief-Anwendungen verwenden müssen. Diese Erweiterung wurde entweder durch Hinzufügen neuer sektorbezogener Mandate oder durch Herabsetzen der jährlichen Umsatzschwelle erreicht. Die neuen Anforderungen wurden vor Kurzem in Kraft gesetzt, und die Steuerzahler im Rahmen der Änderungen haben ab dem 1. Juli 2022 damit begonnen, elektronische Dokumente zu verwenden. (Die Türkei erweitert den Umfang von E-Dokumenten (sovos.com)

In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmensgeschäfte obligatorisch. Eine ausgestellte E-Tax-Rechnung muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden. Die aktuelle Änderung betrifft den Schwellenwert für einzelne Unternehmen, der ab dem 1. Juli 2022 auf 200.000.000 KRW gesenkt wurde.

Italien ist außerdem in eine weitere Phase der Umsetzung seiner CTC-Anforderungen eingetreten. Beginnend mit grenzüberschreitenden Rechnungen wurde die Esterometro (die Auswertung grenzüberschreitender Rechnungen) durch die Übertragung grenzüberschreitender Rechnungsdaten an das SDI im FatturAPA-Format ab dem 1. Juli 2022 ersetzt. Darüber hinaus wurde mit dem kürzlich veröffentlichten Dekret Nr. 73 ein Schwellenwert für die grenzüberschreitende Rechnungsberichterstattung festgelegt. Steuerzahler müssen nur Transaktionen melden, die den Betrag von 5.000 EUR für jeden einzelnen Vorgang übersteigen. Dies gilt insbesondere für Käufe von Waren und Dienstleistungen, die in Italien nicht territorial für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind, gemäß den Artikeln 7 bis 7 Okties des Präsidialdekrets 633/1972.

Darüber hinaus wurde die elektronische Rechnungsstellung über SDI ab dem 1. Juli 2022 für Steuerzahler, die das pauschale Mehrwertsteuersystem anwenden (Regime forfettario), sowie für Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR obligatorisch. Schließlich wurde die elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Das System für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Italien und SM wird die SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und als neue, vergleichbare Drehscheibe für Unternehmen in San Marino nutzen.

Viele Länder auf der ganzen Welt führen entweder ihre bestehenden CTC-Regime ein oder erweitern sie, wobei sich die aktiven Veränderungen weltweit vollziehen. Sovos überwacht weiterhin, welche Länder als nächstes auf der Liste stehen, um seine lokalen CTC-Regelungen aufzubauen und die internationalen Standards einzuhalten.

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Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.

Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.

Veröffentlichung neuer Vorschriften

Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.

Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.

Wer muss sich daran halten?

Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.

Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:

Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.

Ausgeben und Übermitteln

Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.

Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.

Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.

Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten

Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.

In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.

Was geschieht als Nächstes?

Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.

Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.

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Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung auf den Philippinen eingehalten werden? Sprechen Sie mit einem Mitglied des Steuerexpertenteams von Sovos

Jedes Jahr am 1. Januar müssen in Peru tätige Steuerzahler ihr monatliches Einkommen über einen bestimmten gesetzlich festgelegten Zeitraum bewerten, um zu überprüfen, ob sie unter die Verpflichtung fallen, elektronische Hauptbücher zu führen. Steuerzahler, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten oder ihre Bücher freiwillig elektronisch führen möchten, können dies tun, indem sie das Electronic Ledgers-Programm (Programa de Libros Electrónicos — PLE) verwenden, das alle elektronischen Bücher abdeckt, oder über das System der elektronischen Hauptbücher (Sistema de Libros) (Sistema de Libros Electrónicos Portal — SLE), ausschließlich für die Erfassung von Verkäufen und Käufen.

Anfang dieses Jahres genehmigte die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) jedoch ein neues System speziell für die Erfassung von Verkäufen und Käufen, das Integrierte System für elektronische Aufzeichnungen (Sistema Integrado de Registros Electrónicos — SIRE). Mit der neuen Resolution 40-2022/SUNAT wurde die elektronische Aufzeichnung von Einkäufen (Registro de Compras Electrónico – RCE) eingeführt, ein Modul, das dem elektronischen Umsatz- und Ergebnisrekord (Registro de Ventas e Ingresos Eletrónicos – RVIE) ähnelt, das 2021 erstellt wurde und bereits in Verwendung durch Steuerzahler.

Die beiden Module, RVIE und RCE, bilden den SIRE. Dieses neue System wird ab Oktober 2022 schrittweise eingeführt und verpflichtet die Steuerzahler, von PLE und SLE zu migrieren, um ihre Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen ausschließlich über SIRE zu erstellen und gleichzeitig die PLE für andere Hauptbücher beizubehalten.

So funktioniert der SIRE

Der Hauptzweck des SIRE besteht darin, die Erstellung von Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen für Steuerzahler zu vereinfachen. Über den SIRE wird automatisch ein Vorschlag für den RVIE und den RCE generiert. Es ist ab dem 2. Kalendertag eines jeden Monats verfügbar. Der Steuerzahler kann es akzeptieren, ändern oder durch die Informationen ersetzen, die er SUNAT vorlegen möchte. Wenn während des monatlichen Zeitraums keine Transaktionen stattfinden, muss der Steuerzahler dennoch eine leere Datei bei SUNAT einreichen.

Unter den derzeitigen Systemen (PLE und SLE) generiert SUNAT kein Angebot. Der Steuerzahler gibt alle Verkaufs- und Einkaufsinformationen ein und generiert die Aufzeichnungen. Beim SIRE verwendet SUNAT jedoch Informationen aus seinem elektronischen Rechnungssystem (Sistema de Emisión Eletrónica – SEE), um einen Vorschlag von RVIE und RCE zu erstellen, den der Steuerzahler in jedem Meldezeitraum einreicht. Der Datensatz wird täglich mit den am Vortag erhaltenen Informationen aktualisiert.

Der RCE weist im Vergleich zu dem bereits verwendeten RVIE bestimmte Besonderheiten auf. Das RCE verlangt die Erstellung von zwei separaten Dateien, den Aufzeichnungen über inländische und grenzüberschreitende Einkäufe. Auch wenn keine grenzüberschreitenden Transaktionen durchgeführt werden, muss dennoch eine leere RCE bei SUNAT eingereicht werden. Darüber hinaus können Steuerzahler bestimmte Einkaufsrechnungen jederzeit für 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung ausschließen und sie in die RCE aufnehmen.

Nach der Überarbeitung durch den Steuerzahler werden RVIE und RCE zusammen eingereicht, und eine Empfangsstatusmeldung (Constancia de Recepcion), die relevante Informationen enthält, wird an die elektronische Mailbox des Steuerzahlers zugestellt.

Der SIRE kann über das SUNAT-Portal unter Verwendung der auf dem Computer des Steuerzahlers installierten SIRE-Anwendung oder über den API-Webdienst von SUNAT aufgerufen werden.

Was ändert sich für die Steuerzahler?

Sobald die Steuerzahler zur ausschließlichen Führung von Verkaufs- und Kaufunterlagen über den SIRE verpflichtet sind, müssen sie diese Aufzeichnungen nicht mehr in den PLE-, SLE- oder Papierbüchern führen. Da der SIRE jedoch ausschließlich RVIE und RCE abdeckt, müssen die Steuerzahler weiterhin die PLE pflegen, die alle anderen Hauptbücher enthält.

Dies bedeutet, dass die Steuerzahler sich der unterschiedlichen Regeln bewusst sein müssen, die für die PLE und den SIRE gelten. Ein Beispiel ist, dass der SIRE die Änderung eines bereits „geschlossenen“ Datensatzes aus einer früheren Periode ermöglicht, ohne auf die nächste Periode zu warten, wie bei PLE und SLE. Im SIRE können jederzeit Anpassungen unter Verwendung der verschiedenen von SUNAT bereitgestellten Anhänge vorgenommen werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich des Jahres, in dem der Rekord erstellt wurde.

Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass Steuerzahler keine elektronischen Aufzeichnungen mehr speichern, archivieren und aufbewahren müssen, da SUNAT dies für sie erledigt.

Schrittweise Einführung des SIRE

Die Implementierung des SIRE erfolgt schrittweise nach folgendem Zeitplan:

Steuerzahler können den SIRE auch freiwillig nutzen, wenn sie verpflichtet sind, die Aufzeichnungen über Verkäufe und Einkäufe zu führen, und gemäß dem folgenden Kalender im SUNAT-Betriebsportal (clave SOL) registriert sind:

Wie geht es weiter mit dem SIRE?

Die Resolution 40-2022/SUNAT tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Da die meisten Unternehmen in Peru jedoch bereits verpflichtet sind, Aufzeichnungen über Verkäufe und Käufe zu führen, müssen die größten Gruppen von Steuerzahlern bereit sein, das neue Mandat ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen.

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Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten Steueranforderungen in Peru haben. Sovos verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung darin, Kunden über E-Invoicing-Mandate auf der ganzen Welt auf dem Laufenden zu halten.

In ganz Europa werden viele Steuern (IPT) und steuerähnliche Abgaben auf Versicherungsprämien erhoben. Aufgrund der fehlenden Steuerharmonisierung können keine allgemeinen Regeln angewendet werden, um festzustellen, welche Steuern in welchen Ländern existieren und wie die korrekten IPT-Beträge zu berechnen sind.

Einige Versicherer haben kein eigenes IPT-Team. Dies ist normalerweise bei kleineren Versicherern der Fall. Dies könnte zu einer Fehleinschätzung des IPT führen und Strafen auslösen. Ohne das richtige und aktuelle Wissen kann es leicht sein, sich in den Regeln und Vorschriften zu verlieren.

Der folgende Blog gibt einen Überblick über die Steuerberechnungsmethoden und hebt einige einzigartige Elemente der IPT-Berechnung hervor.

Methoden zur Steuerberechnung

In der europäischen IPT-Welt gibt es zwei grundlegende Methoden zur Steuerberechnung

  1. Prozentsatz der Prämie
  2. Feste Beträge

In erster Linie gibt es einen Steuersatz. In Bulgarien (2%) können Unternehmen beispielsweise den Steuerbetrag leicht ermitteln, indem sie die Steuerbemessungsgrundlage mit diesem Steuersatz multiplizieren. Glücklicherweise basieren mehrere IPT-Berechnungen auf diesem sogenannten Basiszinsmodell.

Im zweiten Fall legen die lokalen Vorschriften den Steuerbetrag fest, der in den Versicherungspolicen zu begleichen ist. Als Beispiel kann die irische Stempelsteuer genannt werden.

Man kann sagen, dass dies keine Raketenwissenschaft ist. Außerdem ist es einfach. Diese Berechnungsmodelle sind nur die Grundlagen. Die IPT-Vorschriften basieren auf diesen Basismodellen und fügen mehrere spezifische Regeln hinzu, wodurch die IPT-Berechnungen ziemlich komplex werden. Hier sind einige Beispiele für diese spezifischen Regeln:

Steuerberechnung umkehren

Um diesem Thema noch mehr Farbe zu verleihen, können wir erwähnen, dass die Umkehrung einer Richtlinienlinie in der Berechnung nicht immer dazu führt, dass derselbe Steuerbetrag in einer negativen Position steht. Das beste Beispiel ist Malta, wo derselbe Betrag der Stempelsteuer nicht zurückerstattet wird, wenn die Police nach der Bedenkzeit gekündigt wird. Anstatt die gleiche gezahlte Stempelgebühr zurückzuerhalten, wird eine zusätzliche Stempelsteuer in Höhe von 2,33 EUR ausgelöst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Obwohl es sich um eine einzigartige Vorschrift handelt, wird hervorgehoben, dass es bei der Umkehrung einer politischen Linie dringend empfohlen wird, die Regeln im Voraus zu überprüfen und zu klären, ob der negative IPT ausgeglichen oder zurückgefordert werden kann, und die Berechnungsmethode entsprechend anzupassen.

Jetzt sind Sie dran

Die IPT-Berechnung erfordert detaillierte Kenntnisse der Regeln und Vorschriften. Sovos verfügt über ein engagiertes Team von Compliance-Experten, das Sie selbst durch die anspruchsvollsten Berechnungen führt. Kontaktieren Sie noch heute unser Team.

Da viele Prüfungen scheinbar willkürlich durchgeführt werden, ist es nicht immer möglich, den Grund zu ermitteln, warum ein Finanzamt beschließen würde, eine Prüfung einzuleiten.

Wir haben bereits über ein verstärktes Interesse an Audits aus der EU und Audits für den elektronischen Handel gesprochen. Dieser Artikel behandelt die häufigsten Gründe für eine Mehrwertsteuerprüfung, um Unternehmen dabei zu helfen, eine solche zu antizipieren und sich nach Möglichkeit darauf vorzubereiten.

Ereignisse für Mehrwertsteuerprüfungen auslösen

Zu den häufigsten Gründen gehören bestimmte „Auslöser“ -Ereignisse, die zu weiteren Anfragen des Finanzamts führen können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Änderungen des Unternehmensstatus wie eine Neuregistrierung, eine Abmeldung oder strukturelle Änderungen innerhalb des Unternehmens.

Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer fallen ebenfalls in diese Kategorie. In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist ein Rückerstattungsantrag mit ziemlicher Sicherheit ein Grund für die Einleitung einer Prüfung, da das örtliche Finanzamt die Mittel nicht freigeben kann, bevor die Kontrollen abgeschlossen sind. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung, wenn eine Rückerstattung besonders erheblich ist und das Unternehmen, das sie beantragt, neu umsatzsteuerlich registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde keine Prüfung einleitet, wenn der für eine Rückerstattung beantragte Betrag relativ gering ist.

Geschäftsmodell

Bestimmte Arten von Unternehmen unterliegen aufgrund ihrer Struktur und ihres Geschäftsmodells naturgemäß eher Prüfungen. Zu den häufig zur Prüfung ausgewählten Gruppen gehören beispielsweise große Unternehmen, Exporteure, Einzelhändler und Händler von großvolumigen Waren. Daher könnten Elemente wie eine hohe Anzahl von Transaktionen, hohe Beträge und die Komplexität der Geschäftsstruktur ein weiterer häufiger Grund für die Einleitung einer Untersuchung durch die lokalen Steuerbehörden sein.

Steuerzahler-Kennzahlen

Die Steuerbehörden identifizieren einzelne Steuerzahler häufig anhand der Einhaltung in der Vergangenheit und im Vergleich ihrer Informationen mit bestimmten Risikoparametern. Dies würde den Vergleich früherer Daten und Handelsmuster mit anderen Unternehmen in derselben Branche beinhalten. Daher können ungewöhnliche Handelsmuster, gemeldete Diskrepanzen zwischen Vor- und Ausgangssteuer und viele Rückerstattungsanträge aus Sicht des Finanzamts ungewöhnlich erscheinen und Fragen aufwerfen.

Cross-Checks

Ein weiterer häufiger Grund für die Steuerbehörden, weitere Informationen von den Steuerzahlern anzufordern, ist der sogenannte „Abgleich von Aktivitäten“. In diesem Fall wird wahrscheinlich entweder ein Geschäftslieferant oder ein Kunde einer Prüfung unterzogen. Das Finanzamt wird sich mit seinen Kollegen in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf beiden Seiten konsistent sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgrund seines Rückerstattungsantrags geprüft wird, wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an die Lieferanten wenden, um zu überprüfen, ob das geprüfte Unternehmen die Einkaufsrechnungen nicht storniert hat und ob sie bezahlt wurden.

Diese Kategorie umfasst auch Gegenprüfungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die von einem Unternehmen gemeldet wurden. In diesem Szenario würde die Gegenprüfung auf dem Informationsaustausch zwischen den lokalen Steuerbehörden über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (VIES) basieren. Die Steuerbehörden können innergemeinschaftliche Transaktionen überprüfen, die an und von bestimmten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurden, und diese Informationen dann mit den Angaben eines Unternehmens in seiner jeweiligen Mehrwertsteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an das Unternehmen wenden, um zu fragen, warum es die von seinen Kollegen deklarierten Transaktionen gemeldet hat (oder nicht).

Wie wir bereits in einem früheren Artikel gesehen haben, werden Prüfungsauslöser auch durch Gesetzesänderungen oder eine Verschiebung der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf bestimmte Geschäftsbereiche beeinflusst.

Unabhängig davon, ob es möglich ist, den tatsächlichen Grund für die Einleitung einer Prüfung durch die Steuerbehörde zu ermitteln, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überprüfung der Aktivitäten vorzubereiten, die im nächsten Artikel dieser Reihe behandelt werden.

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In einem kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht wurde betont, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl der von ihnen durchgeführten Prüfungen erhöhen müssen, insbesondere in E-Commerce-Unternehmen. Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass Malta, Österreich und Frankreich zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Mehrwertsteuerprüfungspraktiken zu verbessern. Sie hoben hervor, wie ernst das Problem ist und dass die Folgen einer ungenauen Mehrwertsteuerberichterstattung schwerwiegend sein können. Mehrwertsteuerprüfungen fördern daher eine genaue Berichterstattung und mindern Betrugsfälle. Daher werden sie von der Kommission gefördert.

Ein strategischer Ansatz für Mehrwertsteuerprüfungen

Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerbehörden einen strategischen Ansatz verfolgen sollten, der mehrere Elemente berücksichtigen muss, darunter:

In dem Bericht werden einige der positiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwähnt. Im Allgemeinen achten sie genau auf den Prüfprozess, wobei Finnland und Schweden als besonders gut hervorgehoben werden. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass einige Mitgliedstaaten spezielle „MWST-Task Forces“ eingerichtet haben, die sich mit Prüfungen befassen.

Im Anschluss an diesen Bericht kündigte die Europäische Kommission auch an, dass Norwegen als weitere Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ermächtigt werden sollte, an gemeinsamen Prüfungen mit seinen Kollegen in der EU teilzunehmen.

Ansatz und Umfang der zu erweiternden Prüfungen

E-Commerce ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, der weiter wächst und der Mehrwertsteueranteil ständig steigt. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden weltweit Schwierigkeiten haben, mit neuen Technologien und Verbraucherangeboten Schritt zu halten, ergreifen die lokalen Steuerbehörden weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Betrug auf EU-weiter Ebene bekämpft wird. Unabhängig davon, ob weitere Änderungen durch eine unterschiedliche Art und Weise der Mehrwertsteuerberichterstattung oder durch neue Formen der Berichterstattung wie kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) erfolgen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, stehen Mehrwertsteuerprüfungen im Mittelpunkt dieses strategischen Plans. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der Ansatz und der Umfang der Prüfungen erweitert werden sollten.

Angesichts der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und neuer Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, wie die Durchführungsverordnung, die Einzelheiten darüber enthält, wie Zahlungsdienstleister ab 2024 harmonisierte Daten an Steuerbehörden bereitstellen sollten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene Kontrollen verfügen. um jede Auditanfrage bearbeiten zu können. Zukünftige Blogs in dieser Reihe werden sich auf die Audittrends konzentrieren, die wir bei Sovos festgestellt haben, und darauf, wie sich Unternehmen auf ein Audit vorbereiten sollten.

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