Das norwegische Finanzministerium hat vorgeschlagen, das norwegische Mehrwertsteuergesetz (VAT) in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäfte auf den Verkauf von nicht digitalen Dienstleistungen durch Verbraucher zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kauf von Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können, von außerhalb Norwegens ansässigen Lieferanten für Verbraucher in Norwegen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Aktuelle Anforderungen in Norwegen
Seit 2011 betreibt Norwegen ein vereinfachtes Mehrwertsteuerkonformitätssystem für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Nicht ansässige Anbieter, die E-Books, Streaming-Medien, Software oder andere digitale Dienste an norwegische Verbraucher verkaufen und den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 50.000 NOK erfüllen, müssen sich registrieren und für diese Verkäufe die Mehrwertsteuer erheben, genau wie ansässige Unternehmen.
Nicht in Norwegen ansässige Lieferanten können das vereinfachte VAT On E-Commerce (VOEC) -System für die Registrierung und Berichterstattung verwenden. Darüber hinaus müssen Lieferanten in Norwegen Mehrwertsteuer auf alle Käufe von remote erbringbaren Dienstleistungen von Unternehmen im Ausland zahlen. Derzeit sind ausländische Anbieter von remote erbringbaren Dienstleistungen, die nicht digital sind, jedoch nicht verpflichtet, sich auf ihren Verkauf solcher Dienstleistungen zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.
Vorschlag
Die norwegische Steuerbehörde ist besorgt über den Wettbewerbsvorteil gebietsfremder Anbieter gegenüber inländischen Anbietern bei der Erbringung von Dienstleistungen für norwegische Verbraucher. Das norwegische Finanzministerium hat einen Vorschlag zur Änderung des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, um gebietsfremde Lieferanten dazu zu verpflichten, Mehrwertsteuer auf remote erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher zu erheben und zu melden.
Nach dem Vorschlag müssten ausländische Anbieter traditioneller Dienstleistungen Mehrwertsteuer für Beratungsdienstleistungen, Buchhaltungsdienstleistungen und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erheben. Wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist oder wenn die Transaktion als B2B-Verkauf betrachtet wird, wird die Mehrwertsteuer dennoch vom Kunden über den Reverse-Charge-Mechanismus erhoben und eingezogen. Lieferanten, die nicht in Norwegen ansässig sind, könnten das bestehende VOEC-Programm nutzen.
Status und Zeitplan
Das norwegische Finanzministerium hat den Vorschlag für Änderungen des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf den Verkauf von remote erbringbaren Dienstleistungen aus dem Ausland an Empfänger in Norwegen zur Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu dem Vorschlag ist der 8. Juli 2022. Bitte informieren Sie sich darüber, ob die vorgeschlagenen Änderungen in Norwegen angenommen werden und wann die Änderungen wirksam werden, falls sie angenommen werden.
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Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.
Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.
Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.
Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.
Neue Steuerzahler im Geltungsbereich
Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:
Steuerzahler, die vom Pauschalsteuersystem profitieren (regime forfettario)
Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 Euro
Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.
Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.
Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.
Kurze Schonfrist eingeführt
Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.
Was geschieht als Nächstes?
Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.
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Vor etwas mehr als neun Monaten wurde eine der größten Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Einzelhändler im elektronischen Handel eingeführt, das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket , mit dem die One Stop Shop (OSS) erweitert und die Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt wurde.
Ziel des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel ist es, den grenzüberschreitenden B2C-Handel in der EU zu vereinfachen, die Belastung der Unternehmen zu verringern, die Verwaltungskosten für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu senken und sicherzustellen, dass die MwSt auf solche Verkäufe korrekt erhoben wird.
Im Rahmen der neuen Vorschriften wurden die länderspezifischen Schwellenwerte für den Fernabsatz von Waren abgeschafft und durch einen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 € für in der EU ansässige Unternehmen ersetzt; für nicht in der EU ansässige Unternehmen gibt es jetzt keinen Schwellenwert. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer in allen Ländern, in die sie verkaufen, fällig wird, so dass sie in viel mehr Ländern als vor Juli 2021 für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein müssen. Mit der Einführung des Unions-OSS konnten sie jedoch ihre Mehrwertsteuerpflichten vereinfachen, indem sie die Mehrwertsteuer auf alle EU-Verkäufe in einer einzigen OSS-Meldung melden konnten.
Wie sich das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Geschäftsverkehr auf die Unternehmen ausgewirkt hat
Während für viele Unternehmen der Gedanke, in allen Ländern, in die sie verkaufen, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen zu müssen, anfangs überwältigend gewesen sein mag, erkennen sie jetzt die vielen Vorteile, die mit der Einführung des OSS erreicht werden sollten. Der größte Vorteil für die Unternehmen ist die Vereinfachung der MwSt.-Vorschriften mit einer einzigen vierteljährlichen MwSt.-Erklärung im Gegensatz zur Einhaltung zahlreicher Einreichungs- und Zahlungsfristen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Unternehmen, die ihre MwSt.-Verpflichtungen auslagern, konnten ihre Kosten erheblich senken, indem sie sich in vielen Mitgliedstaaten, in denen sie zuvor für MwSt. registriert waren, von der MwSt.-Regelung abmeldeten. Allerdings können je nach Lieferkette und Standort der Lagerbestände in der EU einige zusätzliche Registrierungen erforderlich sein. Die OSS-Regelung bietet den Unternehmen auch einen Cashflow-Vorteil, da die Mehrwertsteuer vierteljährlich und nicht wie bisher in vielen Mitgliedstaaten monatlich oder zweimonatlich fällig wird. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel wurde auch die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft, was bedeutete, dass für alle in die EU eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Dadurch wurden viele Nicht-EU-Lieferanten in das EU-Mehrwertsteuersystem einbezogen, und die Europäische Kommission (EK) gab bekannt, dass derzeit über 8.000 Händler registriert sind.
Zu Beginn gab es einige Probleme, da die EU-Mitgliedstaaten die IOSS-Nummern bei der Einfuhr nicht anerkannten, was bei einigen Anbietern zu einer Doppelbesteuerung führte. Aber für die meisten Unternehmen hat IOSS den Verkauf von Waren an EU-Kunden bei Bestellungen unter 150 € vereinfacht. Die Europäische Kommission hat vor kurzem den ersten Erfolg dieses Systems begrüßt und vorläufige Zahlen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass bisher 1,9 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen erzielt wurden.
Die Zukunft von OSS und IOSS
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation durch ( ), bei der sie Rückmeldungen der Beteiligten über die Ergebnisse der neuen Systeme einholt, um mögliche Änderungen vorzunehmen. Zu den diskutierten Änderungen gehört, dass das IOSS-System für alle Unternehmen verpflichtend werden soll, was seine Nutzung erheblich ausweiten würde, da dadurch wesentlich mehr Händler in den Anwendungsbereich einbezogen würden. Es ist auch die Rede davon, den derzeitigen Schwellenwert von 150 € anzuheben, wodurch mehr Sendungen für das IOSS in Frage kämen. Da der derzeitige Schwellenwert für die Zollabgaben ebenfalls bei 150 € liegt, wäre es interessant zu sehen, wie diese Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Die Europäische Kommission wird im Laufe des Jahres auch Vorschläge zur möglichen Ausweitung des OSS auf B2B-Warentransaktionen veröffentlichen, mit dem Ziel, diese bis 2024 umzusetzen.
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Der elektronische Handel wächst weiter, und die Steuerbehörden haben weltweit Mühe, damit Schritt zu halten. Die Steuerbehörden haben viele Mehrwertsteuersysteme vor dem Aufkommen des elektronischen Geschäftsverkehrs in seiner heutigen Form und der Entwicklung des Internets entwickelt. Dies hat weltweit zu Änderungen geführt, die sicherstellen sollen, dass die Besteuerung so erfolgt, wie es die Regierung wünscht, und Wettbewerbsverzerrungen zwischen einheimischen und nicht ansässigen Unternehmen beseitigt werden.
Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2021 mit dem E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket Änderungen vorgenommen, die die Anwendung der Mehrwertsteuer auf E-Commerce-Verkäufe und die Erhebung der Mehrwertsteuer modernisiert haben. Da das vorherige System seit dem 1. Juli 1993 in Kraft war, war eine Änderung längst überfällig.
Besteuerung am Ort des Verbrauchs
Die Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich am Ort des Verbrauchs, d. h. normalerweise dort, wo der Endverbraucher die Waren und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Bei Waren bedeutet dies den Ort, an den die Waren geliefert werden, und bei Dienstleistungen den Ort, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat – obwohl es einige Ausnahmen gibt.
Wird die Mehrwertsteuer in einem anderen Mitgliedstaat geschuldet als dem, in dem der Lieferant ansässig ist, muss der Lieferant die Mehrwertsteuer in einem anderen Land abrechnen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit, die Mehrwertsteuer am Ort des Verbrauchs abzurechnen. Die meisten Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs, die in der gesamten EU verkaufen, müssen jedoch die Mehrwertsteuer in vielen anderen Mitgliedstaaten abrechnen, was mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Ausbau des One Stop Shop (OSS)
Um dieses Problem zu lösen, hat die Europäische Kommission beschlossen, den Mini One Stop Shop (MOSS), der bisher für B2C-Leistungen in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronisch erbrachte Dienstleistungen galt, erheblich auszuweiten. Drei neue Regelungen ermöglichen es Unternehmen, sich in einem einzigen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registrieren zu lassen und diese OSS-Registrierung für die Abrechnung der MwSt in allen anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, in denen MwSt geschuldet wird.
Der Unions-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen abzurechnen. Außerdem können EU-Unternehmen die Mehrwertsteuer auf EU-interne B2C-Dienstleistungen abrechnen.
Der OSS für Nicht-EU-Unternehmen ermöglicht es Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf alle B2C-Dienstleistungen abzurechnen, auf die in der EU Mehrwertsteuer geschuldet wird.
Der Import-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Importe von Waren in Paketen mit einem inneren Wert von weniger als 150 € abzurechnen.
Derzeit ist keine der OSS-Regelungen obligatorisch, und die Unternehmen können sich für die Mehrwertsteuerregistrierung in dem Mitgliedstaat entscheiden, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist. Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation über den Erfolg der OSS-Regelungen durch, und einer der Vorschläge sieht vor, dass die Verwendung des Import-OSS obligatorisch werden soll. Es stellt sich auch die Frage, ob der Schwellenwert angehoben werden sollte, obwohl dies Überlegungen über den Umgang mit Zöllen erfordern würde, da der Schwellenwert von 150 € der Punkt ist, an dem Zölle erhoben werden können.
Vorteile von OSS
Die Nutzung der OSS-Regelungen in der Union und außerhalb der Union kann eine wertvolle Alternative zur Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Es kann jedoch auch andere Gründe geben, warum ein Unternehmen in anderen Ländern für die Mehrwertsteuer registriert bleiben muss. Die Unternehmen sollten eine vollständige Überprüfung der Lieferkette durchführen, um die Mehrwertsteuerpflichten zu ermitteln.
Die Nutzung des Import-OSS bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf zurückgegebene Waren zurückzuerhalten, und ein vereinfachtes Lieferverfahren sowohl für den Lieferanten als auch für den Kunden.
Unternehmen, die ein OSS-System nutzen, sollten die Anforderungen des Systems genau kennen. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Verpflichtung führen, sich in den Ländern, in denen die Mehrwertsteuer geschuldet wird, zu registrieren. Dadurch wird der Nutzen der OSS-Regelungen zunichte gemacht, und die Kosten und der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen steigen.
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Die Website Philippinen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung ihres Systems zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), das eine Berichterstattung über elektronisch ausgestellte Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit vorsieht. Am 4. April begannen die Tests im Electronic Invoicing System (EIS), der Plattform der Regierung, mit sechs Unternehmen, die als Piloten für dieses Projekt ausgewählt wurden.
Der erste Schritt hin zu einem CTC-System auf den Philippinen begann 2018 mit der Einführung des Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, das das primäre Ziel hat, das Steuersystem des Landes zu vereinfachen, indem es progressiver, fairer und effizienter gestaltet wird. Das Projekt zur Einführung eines verbindlichen landesweiten elektronischen Rechnungs- und Meldesystems wurde in enger Zusammenarbeit mit der südkoreanischen Regierung entwickelt, die mit ihrem umfassenden und bewährten CTC-System als erfolgreiches Modell gilt.
Die elektronische Rechnungsstellung und das Berichtswesen gehören zu den vielen Komponenten, die das TRAIN-Gesetz als Teil des DX-Vision-2030-Programms zur digitalen Transformation des Landes vorsieht. Damit machen die Philippinen Fortschritte bei der Modernisierung ihres Steuersystems.
Einführung der elektronischen Meldepflicht auf den Philippinen
Das philippinische CTC-System erfordert die Ausstellung von Rechnungen (B2B) und Quittungen (B2C) in elektronischer Form und deren zeitnahe Übermittlung an das Bureau of Internal Revenue (BIR), die nationale Steuerbehörde. Das EIS bietet verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung, d. h. die Übermittlung kann in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit erfolgen. Zu den Dokumenten, die elektronisch ausgestellt und gemeldet werden müssen, gehören Verkaufsrechnungen, Quittungen und Gutschriften/Lastschriften.
Nach dem philippinischen Steuergesetzbuch sind die folgenden Steuerzahler von dem kommenden Mandat betroffen:
Steuerpflichtige, die Waren und/oder Dienstleistungen exportieren
Steuerzahler, die im elektronischen Handel tätig sind
Steuerzahler, die in die Zuständigkeit des Dienstes für große Steuerzahler (LTS) fallen.
Steuerpflichtige, die nicht unter diese Verpflichtung fallen, können sich jedoch für das EIS zur Meldung von elektronischen Rechnungen und Quittungen anmelden.
Die elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format (JavaScript Object Notation) ausgestellt werden und eine elektronische Signatur enthalten. Nach der Ausstellung können die Steuerzahler ihre Rechnungen und Quittungen ihren Kunden vorlegen. Eine Genehmigung durch die Steuerbehörde ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen die elektronischen Dokumente in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die EIS-Plattform übermittelt werden.
Anforderungen an die elektronische Archivierung
Die Philippinen haben in dieser Zeit der Digitalisierung etwas ungewöhnliche Anforderungen an die Archivierung von elektronischen Rechnungen eingeführt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und besteht aus einem System, bei dem die Steuerzahler verpflichtet sind, in den ersten fünf Jahren Ausdrucke aufzubewahren. Nach diesem ersten Zeitraum sind Ausdrucke nicht mehr erforderlich, und für die verbleibenden fünf Jahre ist die ausschließliche Aufbewahrung von elektronischen Kopien in einem elektronischen Archiv zulässig.
Was kommt auf die Steuerzahler zu?
Nachdem die Tests offiziell angelaufen sind, soll die nächste Phase am 1. Juli 2022 mit der Inbetriebnahme für 100 von der Regierung ausgewählte Pilotsteuerzahler, darunter die sechs ersten, beginnen. Danach plant die Regierung eine schrittweise Einführung im Jahr 2023 für alle Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich des Systems fallen. In der Zwischenzeit können die Steuerpflichtigen diese Übergangszeit nutzen, um sich an die philippinischen CTC-Meldevorschriften anzupassen.
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SAF-T Generieren von Sovos
Erstellen Sie alle anfallenden SAF-T-Berichte gemäß den unterschiedlichen Anforderungen in jeder Gerichtsbarkeit.
So halten Sie mit den sich ändernden SAF-T-Schemata mit
Generieren von SAF-T-Dateien für eine rechtzeitige Einreichung
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führte im Mai 2005 erstmals die Standard Audit File for Tax (kurz: SAF-T) ein. Seitdem haben immer mehr Steuerbehörden diesen Standard übernommen, da diese Methode umfassende Einblicke in die Steuerangelegenheiten von Unternehmen ermöglicht. Viele der Länder, die SAF-T bisher eingeführt haben, arbeiten allerdings mit einer eigenen Auslegung der ursprünglichen bzw. der adaptierten Version der SAF-T-Struktur aus dem Jahr 2010. Aufgrund der großen Menge an unterschiedlichen Daten, die in Abhängigkeit von der Gerichtsbarkeit gemäß den jeweiligen SAF-T-Schemata anfallen, können Unternehmen ihren Verpflichtungen nur schwer nachkommen. Nachdem die zuständige Steuerbehörde eine Anfrage gestellt hat, bleibt Unternehmen auch nur ein relativ kurzes Zeitfenster, um die Daten zusammenzustellen und im vorgeschriebenen Format vorzulegen. Schwierigkeiten ergeben sich auch insbesondere dann, wenn die Einreichung für verschiedene Gerichtsbarkeiten und in unterschiedlichen Formaten zu erfolgen hat.
Die Lösung zur Erstellung von SAF-T-Berichten von Sovos bildet Daten gemäß dem entsprechenden Schema ab, sodass die Einhaltung der Formatanforderungen sichergestellt ist. Unsere ergänzenden SAF-T-Analyse-Tools bieten einen zusätzlichen Mehrwert hinsichtlich der Gewährleistung einer robusten Datenlage für Ihren fertigen SAF-T-Bericht. So können Sie überprüfen, ob Ihre Meldung auch tatsächlich bereit für die Einreichung ist. Diese leistungsstarke Kombination von Modulen in der SAF-T-Lösung von Sovos bietet Ihnen Gewissheit, dass der an die Steuerbehörde übermittelte SAF-T-Bericht die umfassenden Anforderungen an die bereitzustellenden Informationen erfüllt. Zusätzliche Überprüfungen entfallen dank dieses Prozesses.
Konsolidierung und Präsentation von Daten in länderspezifischen, den Rechtsanforderungen entsprechenden XML-Strukturen
Bereitstellung der von jeder einzelnen Steuerbehörde, die SAF-T eingeführt hat, geforderten Dateien
Ausweitung der Abdeckung auf Gerichtsbarkeiten, in der die Einführung von SAF-T-Anforderungen ansteht
Gewährleistung einer vollständigen Konsolidierung der Daten über alle relevanten Quellen hinweg und Darstellung des SAF-T-Berichts in der den Rechtsnormen entsprechenden Struktur
Produktion angemessener, für die Einreichung bereiter Inhalte dank zusätzlicher Nutzung der auf das APR SAF-T-Modell ausgerichteten Analyse-Tools
Bereitstellung eines Datenarchivs für erstellte SAF-T-Dateien, um deren Abrufbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu gewährleisten
Das SAF-T-Analyse modul von Sovos bietet hohe Genauigkeit hinsichtlich der Datenlage und der Betrugserkennung. Durch die gemeinsame Nutzung der Systeme können Sie angemessene Maßnahmen treffen, um etwaige Anomalien zu beheben und Fehler zu korrigieren oder zu erklären. Sie profitieren auch von der Gewissheit, dass die SAF-T-Einreichung keine weitere Prüfung durch die Steuerbehörde nach sich zieht.
Übergang von der freiwilligen zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung voraussichtlich ab 1. April 2023
Seit dem 1. Januar 2022 können Steuerzahler auf freiwilliger Basis strukturierte Rechnungen (elektronische Rechnungen) über Polens nationales System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel zulässig sind. Die Einführung des KSeF-Systems ist Teil des digitalen Wandels, der in Polen nach der Einführung von Mandaten zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in ganz Europa stattfindet und eine schnellere und effektivere Identifizierung von Steuerbetrug ermöglicht.
Das KSeF-System ermöglicht es den Steuerzahlern, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu empfangen. Es ist eines der technologisch fortschrittlichsten Instrumente in Europa für den Austausch von Informationen über wirtschaftliche Vorgänge. Die über das System ausgestellten strukturierten Rechnungen werden gemäß der vom Finanzministerium entwickelten Rechnungsvorlage erstellt. Nach der Ausstellung werden die Rechnungen vom Finanz- und Buchhaltungssystem über eine Schnittstelle (API) an die zentrale Datenbank (KSeF) gesendet. Danach sind sie im System verfügbar und können vom Empfänger heruntergeladen werden.
Polens Anträge auf Ausnahmeregelungen
Am 5. August 2021 beantragte die Republik Polen eine Ermächtigung zur Abweichung von den Artikeln 218, 226 und 232 der MwSt-Richtlinie, um für alle Umsätze, die nach polnischem MwSt-Recht die Ausstellung einer Rechnung erfordern, eine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen einzuführen, die über das nationale System für elektronische Rechnungsstellung (KSeF) verarbeitet werden.
Am 9. Februar 2022 änderte Polen seinen Antrag und beantragte die Ermächtigung, nur von den Artikeln 218 und 232 der MwSt-Richtlinie abzuweichen, und legte fest, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung nur für im polnischen Hoheitsgebiet ansässige Steuerpflichtige gelten würde.
Polen ist der Ansicht, dass die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erhebliche Vorteile bei der Bekämpfung von MwSt.-Betrug und -Hinterziehung bringen und gleichzeitig die Steuererhebung vereinfachen würde. Außerdem wird die Umsetzung der Maßnahme die Digitalisierung des öffentlichen Sektors beschleunigen.
Die abweichende Entscheidung der Europäischen Kommission
Gemäß Artikel 218 der MwSt-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Dokumente oder Mitteilungen in Papier- oder elektronischer Form als Rechnungen zu akzeptieren. Polen bemühte sich um eine Ausnahmeregelung von dem oben genannten Artikel der MwSt-Richtlinie, so dass nur Dokumente in elektronischer Form von der polnischen Steuerverwaltung als Rechnungen anerkannt werden können.
Darüber hinaus unterliegt die Verwendung einer elektronischen Rechnung gemäß Artikel 232 der MwSt-Richtlinie der Zustimmung des Empfängers. Daher erfordert die Einführung einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen eine Abweichung von diesem Artikel, so dass der Aussteller nicht mehr die Zustimmung des Empfängers einholen muss, um eine Rechnung in einem papierlosen Format zu versenden. Derzeit ist nach Artikel 106n des polnischen MwSt-Gesetzes für die Verwendung elektronischer Rechnungen die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, was die Möglichkeit, eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorzuschreiben, behindert.
Wie die Europäische Kommission am 30. März 2022 bekannt gab, wurde Polen eine Ausnahmegenehmigung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich am 1. April 2023 beginnen.
Der KSeF-Antrag für Steuerzahler – in Sichtweite
Um den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, elektronische Rechnungen über KSeF auszustellen und zur Verfügung zu stellen, wird das polnische Finanzministerium mehrere Instrumente kostenlos anbieten:
e-Mikrofirma, eine Online-App, die über ein Smartphone und ein Webformular für jeden bei e-Urząd (e-Office) angemeldeten Steuerzahler zugänglich ist.
e-Urząd wird den Steuerzahlern Online-Tools zur Verfügung stellen, die es ihnen erleichtern, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich der Zahlung von Steuern durch einen elektronischen Online-Zahlungsdienst.
Am 31. März 2022 gab das Finanzministerium bekannt, dass die Testversion der Anwendung KSeF Taxpayer am 7. April 2022 zur Verfügung stehen wird. Sie wird die Verwaltung von Genehmigungen, die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen aus dem KSeF ermöglichen.
Nächste Schritte
Mit der veröffentlichten Entscheidung der Europäischen Kommission ist Polen in die nächste Phase der Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung eingetreten. Die nächsten Schritte werden nach der Genehmigung durch den EU-Rat folgen (die jetzt nur noch eine Formalität ist und innerhalb weniger Wochen erfolgen sollte). Anschließend wird das Finanzministerium die universelle elektronische Rechnungsstellung in Polen einführen, um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Lösungen einzustellen.
Benötigen Sie Hilfe bei den sich ändernden CTC-Anforderungen in Polen?
Die Entwicklung der CTC-Lösung von Sovos für Polen ist bereits weit fortgeschritten und wird in Kürze einsatzbereit sein. Wenn Sie dem unvermeidlichen Ansturm auf die Erfüllung des polnischen CTC-Mandats zuvorkommen wollen, kontaktieren Sie uns noch heute unter .
Brasilien ist zweifelsohne eines der anspruchsvollsten Länder der Welt, was die Steuergesetzgebung angeht. Das komplizierte Steuersystem, das die Vorschriften von 27 Bundesstaaten und über 5000 Gemeinden umfasst, stellt für Unternehmen eine große Belastung dar, vor allem bei staaten- und gemeindeübergreifenden Transaktionen.
Außerdem müssen die Steuerzahler die zahlreichen elektronischen Rechnungsformate und -anforderungen (und manchmal auch das Fehlen solcher) sorgfältig prüfen. Die Hoffnung auf eine Steuerreform in Brasilien besteht daher schon seit geraumer Zeit.
Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
In den letzten Jahren waren mehrere Gesetzesinitiativen zur Integration der indirekten Steuern im ganzen Land nicht von Erfolg gekrönt. Ein möglicher Schritt, um solche Änderungen herbeizuführen, könnte die Vereinheitlichung der Vorschriften für die digitale Erfüllung der steuerlichen Pflichten sein, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer und die elektronische Berichterstattung.
Ende 2021 wurde ein Gesetzesentwurf (Projeto de Lei Complementar n. 178/2021) von der Privatwirtschaft initiiert. Er trägt den Namen Nationales Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Nebenverpflichtungen und wurde dieses Jahr von der Abgeordnetenkammer begrüßt. Sein Hauptzweck ist die Einführung einer bedeutenden Reform im Bereich der digitalen Steuererklärungspflichten durch die Schaffung eines einheitlichen E-Invoicing-Systems.
Durch die Einführung einer nationalen Steuerkooperation will der Vorschlag die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften senken, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ermöglichen und einen Anreiz für die Konformität der Steuerzahler auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden schaffen.
Die wichtigste Agenda des Gesetzentwurfs ist die Einführung:
Ein einheitlicher nationaler Standard für die elektronische Rechnungsstellung
Ein einheitliches Format für die elektronische Buchführung, die digitale Steuererklärung (DFD)
Eine vorausgefüllte Steuererklärung unter Verwendung von E-Invoice-Daten
Eine einheitliche Steuerregistrierungsdatei und ein System für den Informationsaustausch (RCU)
Was das für die Unternehmen bedeutet
Die wichtigste Änderung ist die Einführung des NFB-e (Nota Fiscal Brasil Eletronica), eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung. Damit werden die NF-e (Nota Fiscal Eletronica), NFS-e (Nota Fiscal de Servicos Eletronica) und NF-C (Nota Fiscal do Consumidor Eletronica) in einem einzigen Dokument vereint. Damit werden die mehrwertsteuerähnlichen Steuern Brasiliens abgedeckt, in diesem Fall ICMS (Mehrwertsteuer auf Produkte und bestimmte Dienstleistungen) und ISS (Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen).
In der Praxis bedeutet dies, dass anstelle der Einhaltung zahlreicher E-Invoicing-Formate und -Mandate je nach Bundesstaat und Gemeinde, in der die Transaktion stattfindet, ein einziger nationaler digitaler Standard für die landesweite Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften sorgen wird. Die NFB-e wird die Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen auf staatlicher und kommunaler Ebene für B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.
Die Reform wird die Belastung der Steuerzahler drastisch reduzieren und den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung auf Gemeinden ausweiten, in denen ein solches Mandat noch nicht eingeführt wurde.
Es ist wichtig hinzuzufügen, dass die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien beibehalten werden, was bedeutet, dass die Unternehmen weiterhin die Vorschriften für die Echtzeitabrechnung von Rechnungen mit der Steuerbehörde einhalten müssen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Anfangsphase der Diskussion und wird vor der Abstimmung im Kongress der Verfassungskommission für Justiz und Staatsbürgerschaft (CCJC) zur Genehmigung und möglichen Änderung vorgelegt. Bis dahin bleibt die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Brasilien auf dem derzeitigen schwierigen Stand.
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Mehrwertsteueranforderungen in der Slowakei
Die Slowakei weitet die kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) aus
Die Modernisierung von Steuern und Steuerkontrollen hat für die slowakische Steuerbehörde nach wie vor hohe Priorität. Das slowakische Finanzministerium plant die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (Continuous Transaction Controls, CTC). Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu verringern und gleichzeitig Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftstransaktionen zu erhalten.
Die slowakischen Steuerbehörden haben damit begonnen, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) und zwischen Behörden (G2G) über die IS EFA-Plattform verbindlich einzuführen. Was die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) betrifft, gibt es derzeit keinen Hinweis darauf, wann die entsprechende Vorschrift in Kraft treten wird. Es ist jedoch geplant, die IS EFA-Plattform auch für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu nutzen.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit einem CTC-Experten von Sovos Slovakia auf.
Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei
Elektronische Rechnungsstellung
Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
Die Umsetzung des verbindlichen B2G- und G2G-Zeitplans für die Beteiligung von Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie deren Lieferanten wird voraussichtlich schrittweise in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen.
Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar gemacht werden, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.
VAT Reporting
Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.
INFOGRAFIK
CTC-Anforderungen für die Slowakei
Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in der Slowakei, unter anderem, wann Unternehmen diese Vorschriften einhalten müssen und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.
Die slowakischen Steuerbehörden haben begonnen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2G und G2G über die IS EFA-Plattform langsam einzuführen. Derzeit gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, ob und wann eine obligatorische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) eingeführt wird. Die vorherige Regierung beschloss, das B2B- und B2C-Element der CTC-Vorschrift einzufrieren. Dabei gab es weder ein klares Datum für die Umsetzung noch wurde bekannt gegeben, ob die im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Informationen in Zukunft beibehalten werden.
Nach dem unveröffentlichten CTC-Gesetzesentwurf, der von der derzeitigen Regierung auf Eis gelegt wurde, müssten Lieferanten Rechnungsdaten an die Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung der Steuerbehörde, IS EFA, melden, bevor sie diese an ihre Kunden vermitteln. In ähnlicher Weise müssten Käufer Daten aus der erhaltenen Rechnung melden.
Vorgeschriebene Rollout-Termine für die elektronische Rechnungsstellung
B2G und G2G im Laufe der Jahre 2023 und 2024
B2B und B2C TBD
Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?
Die Sovos-Software erfüllt bereits die Anforderungen an die regelmäßige Berichterstattung für Unternehmen, die in der Slowakei zur Einhaltung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, sowie für Unternehmen, die aufgrund des Handels mit Vertragspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern verpflichtet sind.
Aufbauend auf unserem bestehenden Engagement in der Slowakei und in Erwartung der Veröffentlichung offizieller Informationen und detaillierter Spezifikationen planen wir eine Weiterentwicklung unserer CTC-Kernplattform, um sicherzustellen, dass unsere Kunden die slowakischen CTC-Vorschriften im Einklang mit der sich abzeichnenden Digitalisierung der Steuerkontrollen in der Slowakei kontinuierlich einhalten.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.
Meet the Expert ist unsere Blogserie, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.
Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen ist unser engagiertes Team oft das erste, das von neuen gesetzlichen Änderungen und den neuesten Entwicklungen bei den Steuersystemen in der ganzen Welt erfährt, um Sie bei der Einhaltung von Steuervorschriften zu unterstützen.
Wir sprachen mit Russell Brown, Senior IPT Consulting Manager, über die IPT-Beratung von Sovos, die Unterstützung von Steuerteams und seine Gedanken über die Zukunft der IPT.
Können Sie mir etwas über Ihre Rolle erzählen und was sie beinhaltet?
Ich leite die Beratungspraxis für Versicherungsprämiensteuer (IPT) bei Sovos. Unsere Aufgabe ist es, vor allem Compliance-Kunden in Steuerfragen zu verschiedenen Versicherungsarten zu beraten, die sie in EU- und Nicht-EU-Ländern abschließen. Wir verschaffen Klarheit über die geltenden Steuersätze und die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften in den verschiedenen Ländern und klären Fragen zur Lage der Risiken.
Eine meiner Hauptaufgaben ist es, die von den Beratern des Teams verfassten Berichte zu überprüfen und zu genehmigen. Außerdem unterstütze ich unser Verkaufsteam bei Kunden, die sich für die IPT in verschiedenen Ländern registrieren lassen möchten. Dabei bespreche ich die vom Kunden angebotenen Versicherungen und die betroffenen Länder und helfe bei der Aufnahme neuer Kunden. Außerdem schreibe ich regelmäßig IPT-Blogs und Artikel zu verschiedenen Themen und nehme an Webinaren und anderen Kundenveranstaltungen teil, bei denen wir eine breite Palette von IPT-Themen auf der ganzen Welt diskutieren.
Außerdem unterstützen wir das Compliance Managed Services Team bei allen Fragen ihrer Kunden, bei denen sie Hilfe benötigen. Dies kann Verweise auf Rechtsvorschriften oder auch nur die Bestätigung von Steuersätzen umfassen.
Können Sie uns etwas über die IPT-Beratung von Sovos und typische Projekte erzählen, bei denen Sie helfen?
Die kurze Antwort ist, dass wir den Versicherern bei Fragen zur Einhaltung der IPT helfen, aber das kann von Projekt zu Projekt variieren.
Ein typisches Projekt für das Beratungsteam wäre, wenn ein Kunde an uns herantritt und sagt: “Wir überlegen, diese Art von Versicherungspolice in 10 Ländern abzuschließen. Könnten Sie uns bitte alle Steuern und Steuersätze nennen, die gelten, wer die Kosten für diese Steuern trägt und wie sie berechnet werden? Könnten Sie uns auch Hinweise zu den Compliance-Anforderungen in jedem Land geben?”. Dies kann sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Länder gelten.
Ein weiteres häufiges Projekt ist die Prüfung von Versicherungspolicen und die Bestätigung der Art der Versicherung, um sicherzustellen, dass sie korrekt besteuert wird, oder die Untersuchung des Risikostandorts für eine bestimmte Versicherungsart. Dabei wird eine Musterpolice des Kunden analysiert, um das versicherbare Risiko zu bestätigen, damit die korrekten Regeln für die Besteuerung in den entsprechenden Ländern angewandt werden.
Die IPT-Kunden von Sovos befassen sich in der Regel mit Nichtlebensversicherungen; häufig werden wir gebeten, Sachversicherungen oder Haftungsrisiken zu prüfen. Spanien, Frankreich, Portugal und Belgien sind die Länder, zu denen wir aufgrund ihrer komplizierten IPT- und steuerähnlichen Abgabenregelungen und unterschiedlichen Steuersätze am häufigsten befragt werden.
Uns werden auch Fragen zu nicht zugelassenen Versicherungen gestellt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Versicherung abschließt, aber nicht in dem betreffenden Land zugelassen ist, könnte es Fragen dazu haben, wie die Steuern berechnet werden, wer für die Steuern haftet, wer die Steuern abrechnen sollte usw. Diese Fragen kommen in der Regel von Nicht-EWR-Versicherern, die in EWR-Ländern Policen abschließen.
Makler sind eine andere Art von Kunden, mit denen wir zu tun haben, oder im Rahmen von Gesprächen mit Versicherern, wenn es um die Frage geht, wer für die Abführung der Steuern auf Prämien verantwortlich ist. In diesen Fällen können wir sowohl dem Versicherer als auch dem Makler beratend zur Seite stehen.
Wo brauchen Steuerteams Unterstützung und wie kann Sovos helfen?
Die Steuerteams wollen die Gewissheit haben, dass sie die richtigen Steuern in Rechnung stellen und dass sie diese Steuern mit den Behörden des jeweiligen Landes ordnungsgemäß abrechnen. Hier kommen wir ins Spiel, indem wir sowohl Beratung als auch Berichte anbieten. Wir haben von unseren Kunden die Rückmeldung erhalten, dass die Berichte besonders nützlich sind, um den Verantwortlichen zu zeigen, dass die Steuervorschriften eingehalten werden. Die Berichte sind auch ein wichtiges Dokument in den Akten, das beweist, dass ein Problem erkannt wurde und man sich extern beraten ließ. Es ist wichtig, dass diese Aktivitäten für leitende Angestellte sowie für interne und externe Prüfer dokumentiert sind. Wenn ein Steuerteam von den Steuerbehörden befragt wird, kann es den Nachweis erbringen.
Wir arbeiten in der Regel mit Steuerteams in der Planungsphase zusammen, wenn ein Unternehmen potenzielle Steuerprobleme im Voraus erkennen möchte, um sicherzustellen, dass die Systeme aktualisiert werden und vom ersten Tag an den Vorschriften entsprechen.
Was denken Sie über die IPT-Landschaft und die Zukunft der IPT?
Ich habe ein paar Gedanken.
Die erste bezieht sich auf Deutschlands IPT-Gesetze. Als das Land Ende 2020 sein IPT-Gesetz änderte, erweiterte die Behörde den Kreis derer, die potenziell für die deutsche IPT besteuert werden können. Es gab einige Überlegungen, dass andere Länder in Europa versuchen könnten, dasselbe zu tun, wobei die Niederlande ein gutes Beispiel sind, wo die aktuelle Gesetzgebung dies unter bestimmten Umständen potenziell erlaubt. Da die Anwendung des deutschen Gesetzes jedoch nicht sehr erfolgreich war, ist es unwahrscheinlich, dass andere Länder diesen Weg einschlagen werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die IPT im Vereinigten Königreich abgeschafft und durch die Mehrwertsteuer ersetzt werden wird oder nicht. Die Regierung ist dabei, eine Mehrwertsteuer-Konsultation zu Finanzdienstleistungen einzuleiten, und es ist wahrscheinlich, dass dieser Vorschlag in die Diskussionen zwischen HMT, HMRC und dem Versicherungsmarkt, einschließlich der Versicherer und Makler, einbezogen wird. Diese Konsultation wird sich wahrscheinlich über mehrere Jahre erstrecken, so dass wir die Ergebnisse erst in einiger Zeit erfahren werden, und es ist möglich, dass Entscheidungen in diesem Punkt durch den Zeitpunkt der nächsten Parlamentswahlen verzögert werden.
Es gibt auch immer eine Diskussion über die Digitalisierung der IPT. In letzter Zeit hat sich in diesem Bereich nicht viel getan. Irland ist dabei, seine Steuererklärungen zu digitalisieren, und Frankreich sollte diesem Beispiel folgen, hat es aber auf nächstes Jahr verschoben. Wir unterstützen unsere Kunden bereits dabei, IPT online einreichen zu können, wenn dies zur Pflicht wird.
Da die Steuerzahler KSeF bereits seit einiger Zeit nutzen, sollten wir uns genauer ansehen, was im Zusammenhang mit der polnischen CTC-Reform geschehen ist und in Zukunft geschehen wird.
Veröffentlichung der Verordnung über die Verwendung von KSeF
Die ursprünglich vom Finanzministerium im November 2021 als Gesetzesentwurf vorgelegte Verordnung über die Nutzung des KSEF wurde schließlich nach mehreren Wiederholungen am 30. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung regelt vor allem die Kategorien der Berechtigungen, die Authentifizierungsmethoden und die für den Zugang zu den strukturierten Rechnungen erforderlichen Informationen.
Gemäß der Verordnung müssen sich die Steuerpflichtigen, die KSEF nutzen, mit einer der folgenden Methoden authentifizieren: Qualifizierte elektronische Signatur, qualifiziertes elektronisches Siegel, vertrauenswürdige Signatur oder Token.
Eine vertrauenswürdige Signatur bestätigt die Identität, die einer bestimmten polnischen Identifikationsnummer (PESEL) zugeordnet ist. Die Token-Methode kann zur Erteilung von Berechtigungen im KSeF verwendet werden, sobald der Steuerzahler authentifiziert ist.
Neue von der polnischen Steuerbehörde veröffentlichte Informationen und Unterlagen
Die polnische Steuerbehörde hat auf ihrer Website neue Informationen über die Funktionen von KSeF veröffentlicht, darunter FAQs und weitere Unterlagen.
Die FAQs enthalten Informationen über den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des Systems, während die XML-Beispieldateien und die Informationsbroschüre die logische Struktur der elektronischen Rechnungen und die Mapping-Anforderungen erläutern.
Was wird als nächstes passieren?
Obwohl die Steuerbehörde weiterhin alle Anstrengungen unternimmt, um die vielen Aspekte des neuen CTC-Systems in Polen zu klären, haben wir noch einen langen Weg vor uns, was die vollständige Umsetzung des KSeF betrifft.
So erklärte das Finanzministerium während der öffentlichen Konsultation des Gesetzentwurfs, dass die Steuerzahler strukturierte Rechnungen über eine API im XML- oder PDF-Format herunterladen können. Bis heute gibt es keine technischen Informationen über die PDF-Erzeugung innerhalb des Systems über die API. Die Steuerbehörde hat die technische Dokumentation für das Outbound-Verfahren veröffentlicht, aber es gibt noch keine Dokumentation für das Inbound-Verfahren.
Noch wichtiger ist, dass eine Entscheidung des EU-Rates, die Polen zur Einführung von Sondermaßnahmen ermächtigt, die von den Artikeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweichen, noch aussteht, um das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen einzuführen. Das derzeitige polnische Mehrwertsteuergesetz verlangt die Zustimmung des Käufers zum Erhalt strukturierter Rechnungen. Da die polnischen Behörden beabsichtigen, den KSeF im Jahr 2023 verbindlich einzuführen, wird eine Änderung dieser Bestimmung erwartet, sobald die Sondermaßnahmen vom EU-Rat genehmigt worden sind.
Im Jahr 2020 verabschiedete die Europäische Kommission (EK) einen Vierjahresplan zur Entwicklung eines gerechteren und einfacheren Steuerrahmens. Der Aktionsplan zielt darauf ab, das Steuersystem zu straffen, sicherzustellen, dass digitale Plattformen Transparenzregeln befolgen und Daten besser nutzen, um Steuerbetrug und -hinterziehung zu verringern.
Im Jahr 2021 führte die Kommission Änderungen am elektronischen Handel ein – ein weiterer Schritt im Modernisierungsprozess. Ab Juli 2021 wurde das Mini One Stop Shop (MOSS)-System auf den One Stop Shop (OSS) und Import One Stop Shop (IOSS) ausgeweitet.
Mit der Einführung von OSS wurde die Nutzung der gewerkschaftlichen und nicht-gewerkschaftlichen Systeme erweitert. Dies ermöglicht es europäischen und außereuropäischen Business-to-Consumer-Verkäufern von digitalen Dienstleistungen und Waren, ihre Meldeverfahren zu vereinfachen. In der Zwischenzeit ermöglicht IOSS Unternehmen die Registrierung und Einfuhr von Waren in die EU, deren Wert 150 Euro nicht übersteigt.
Für 2022 ist die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften im Rahmen des Aktionsplans “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” geplant. Ähnlich wie bei den Vorgängerplänen für 2020 und 2021 besteht der Hauptzweck dieses Plans darin, das Problem des Betrugs anzugehen und die Art und Weise zu verbessern, wie Unternehmen mit dem Mehrwertsteuersystem umgehen. Die Kommission hat drei Punkte angekündigt, die sie mit ihren Rechtsvorschriften angehen will:
Wie die Mehrwertsteuer die Plattformökonomie behandelt
E-Invoicing und Mehrwertsteuer-Meldepflichten
Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Ein Punkt von besonderem Interesse ist die einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierungsstelle, die die Einhaltung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten erleichtern soll. In diesem Zusammenhang bittet die Europäische Kommission um Rückmeldungen darüber, wie die Unternehmen die Umsetzung von I/OSS bewerten und welche weiteren legislativen Optionen für die Zukunft in Frage kommen:
Erweiterung der OSS auf:
Abdeckung aller B2C-Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen durch nicht ansässige Anbieter
Ermöglichung der innergemeinschaftlichen Lieferung und des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, wodurch die MwSt-Registrierung bei der grenzüberschreitenden Verbringung eigener Gegenstände vermieden wird
Einbeziehung von B2B-Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen unter Beibehaltung des derzeitigen MwSt-Erstattungssystems
Einbeziehung von B2B-Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen bei gleichzeitiger Einführung eines Abzugsmechanismus für OSS
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für alle B2B-Lieferungen, die von nicht etablierten Lieferanten durchgeführt werden
Abschaffung des Schwellenwerts von 150 € für das IOSS, so dass es für Fernverkäufe von Waren jeden Wertes gilt
IOSS verbindlich machen für:
Alle Fernverkäufe von importierten Waren
Alle Fernverkäufe von importierten Waren oberhalb einer EU-Umsatzschwelle (z.B. 10.000 €)
Nur Marktplätze
Die Europäische Kommission hat am 21. Januar eine öffentliche Konsultation zur Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften in einer digitalen Wirtschaftslandschaft eingeleitet. Sie bittet um Rückmeldungen darüber, wie die Europäische Kommission die Mehrwertsteuerverfahren anpassen sollte und wie sie die Technologie einbeziehen kann, um grundlegende Probleme im Steuerbereich, wie Betrug und die Komplexität der Systeme, zu lösen. Die Kommission nimmt im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation bis zum 15. April 2022 Rückmeldungen entgegen – Beiträge können hier eingereicht werden: .
Sovos wird die Entwicklung dieser Rechtsvorschrift im Laufe des Jahres weiter verfolgen, sobald weitere Informationen über ihre Struktur und ihre Auswirkungen veröffentlicht werden, da diese Änderungen mit Sicherheit Auswirkungen auf die europäische Mehrwertsteuerlandschaft haben werden.
Das Versicherungswesen ist ein dynamischer Sektor, der sich ständig verändert, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Mit der Zunahme der Auslandsreisen nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der Bedarf an Assistance-Versicherungen für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Heimatlandes des Versicherten eintreten. Die Richtlinie 84/641/EWG des Rates regelte zum ersten Mal die Assistance-Versicherung, und es wurde ein neuer Versicherungszweig geschaffen. Dieser neue Versicherungszweig wurde zusätzlich zu den 17 bereits in der Richtlinie 73/239/EWG geregelten Versicherungszweigen der Nichtlebensversicherung geschaffen und hieß Assistance (Versicherungszweig 18).
Entwicklung der Reiseversicherung
Ursprünglich war der Versicherte durch eine Police abgesichert, die Hilfe bei allen Ereignissen auf Reisen im Ausland bot (Verlust des Reisepasses, Hilfe bei Problemen im Auto usw.). Der Versicherer schuf eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten mit Call-Centern, Lieferantennetzen und zusätzlichen Diensten, die bei der Lösung von Schwierigkeiten auf Auslandsreisen helfen sollten.
Später schufen Versicherungsgesellschaften und Reisebüros entsprechend den Anforderungen der Versicherten Reiseversicherungen, die eine breite Palette von Dienstleistungen umfassen. Diese bestehen aus mehreren Schutzleistungen innerhalb verschiedener Sparten. Hier beginnt die steuerliche Komplexität der Reiseversicherungspolicen. Es handelt sich um eine Verschmelzung von Deckungen, und die Anwendung der richtigen steuerlichen Behandlung muss in jedem Gebiet analysiert werden.
Korrekte steuerliche Behandlung bei Reiseversicherungen
Bei der Abwägung der korrekten Anwendung der Steuer für Reiseversicherungen müssen Unternehmen Folgendes berücksichtigen: Risikostandort (LoR), Unternehmenskategorie und der richtige steuerliche Ansatz.
Risikostandort: Die Richtlinie 2009/138/EG Artikel 13 muss in den folgenden Fällen befolgt werden:
Geschäftsreisen: Die LoR der Versicherungspolice des Arbeitgebers zur Absicherung seiner Angestellten befindet sich dort, wo das Unternehmen ansässig ist.
Einzelpersonen: Als LoR gilt das Gebiet, in dem der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, die Police deckt Reise- oder Urlaubsrisiken für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten. In diesem Fall ist das LoR der Mitgliedstaat, in dem der Versicherungsnehmer die Police abgeschlossen hat.
Betroffene Versicherungszweige: Wie bereits erwähnt, besteht eine der Schwierigkeiten bei der Reiseversicherung darin, die betroffenen Versicherungszweige zu bestimmen. Es ist üblich, dass in diesen Policen mehrere Deckungen enthalten sind, z. B. medizinische Hilfe, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Reiseverspätungen oder -stornierungen, Verlust von Dokumenten oder Geld, persönliche Unfälle, Repatriierung usw. Die Versicherer müssen diese Deckungsdetails angemessen kennzeichnen, um sicherzustellen, dass sie steuerlich korrekt behandelt werden.
Steuerbarkeit: Dieser Schritt ist entscheidend. Die korrekte Behandlung der Policen könnte die zu zahlenden Verbindlichkeiten, die verschiedenen Steuern und/oder Abgaben und steuerähnlichen Abgaben, die in die Steuerberechnung einzubeziehen sind, verändern. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Es ist notwendig, die Steuerpflicht oder -befreiung auf der Grundlage des Geschäftszweigs und des geografischen Standorts zu ermitteln.
Die Versicherer müssen die Bedeutung der wichtigen Details im Zusammenhang mit der Reiseversicherung verstehen. Durch die Bestimmung der LoR, des betroffenen Geschäftszweigs und der Steuerbarkeit wird sichergestellt, dass der richtige Betrag gezahlt und an die richtigen Gerichtsbarkeiten weitergeleitet wird.
Jetzt sind Sie dran
Laden Sie unseren IPT Compliance Guide herunter, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie die Vorschriften einhalten können, oder setzen Sie sich mit unseren IPT-Experten in Verbindung.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) am 31. Dezember 2020 scheint zwar schon lange her zu sein, doch müssen sich britische Unternehmen noch immer mit Änderungen der Verfahren befassen, die bei der Einfuhr von Waren von Lieferanten aus der EU gelten.
Zollerklärungen
Während des gesamten Jahres 2021 galten für Waren, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt wurden, mehrere Erleichterungen aus zollrechtlicher Sicht. Damit sollte die Belastung durch das Ausfüllen vollständiger Zollerklärungen und die Bewältigung aller Folgen der Einfuhr von Waren, die zuvor nicht den Einfuhrunterlagen und -kontrollen unterlagen, verringert werden.
Britische Unternehmen waren nicht vorbereitet, teilweise aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, so dass diese Vereinfachungen im Laufe des Jahres 2021 einige Male verlängert wurden. Ab dem 1. Januar 2022 unterliegen Waren, die zwischen der EU und Großbritannien befördert werden, den vollständigen Zollanmeldungen und -kontrollen. Die Möglichkeit, Zollanmeldungen aufzuschieben, wie es bisher der Fall war, gibt es dann nicht mehr.
Darüber hinaus werden die für die Waren fälligen Zölle zum Zeitpunkt des Eingangs fällig und nicht erst bei Abgabe der Zollanmeldung, wie es 2021 der Fall war. Unternehmen können die Zahlung der Zölle aufschieben, indem sie bei der HMRC ein Konto für den Zollaufschub beantragen. In einigen Fällen ist dies möglich, ohne dass eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden muss.
Aufgrund der Verhandlungen zwischen der britischen Regierung und der EU über das Nordirland-Protokoll werden Einfuhren nicht kontrollierter Waren aus Irland und Nordirland nicht von diesen Änderungen betroffen sein. Die bisherigen Erleichterungen werden weiterhin gelten. Dies bedeutet, dass sich die Zollanmeldungen um bis zu 175 Tage verzögern können. Die britische Regierung wird weitere Ankündigungen machen, sobald die Diskussionen über das Protokoll abgeschlossen sind. Wir werden Sie weiter informieren, sobald dies der Fall ist.
Einfuhr-Mehrwertsteuer
Was die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, so ist die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung (Postponed Import VAT Accounting, PIVA) nach wie vor verfügbar und wird empfohlen, obwohl sie nicht obligatorisch ist, da sie einen wertvollen Cashflow-Vorteil bietet. Sie gilt für Einfuhren aus allen Ländern und nicht nur aus der EU. Anders als in einigen EU-Ländern wird sie nicht automatisch angewandt, sondern muss bei der Einreichung der Einfuhranmeldung beantragt werden. Daher muss der Einführer demjenigen, der die Erklärung abgibt, raten, sie entsprechend auszufüllen. Wird sie nicht geltend gemacht, ist die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr zu entrichten und muss in der Umsatzsteuererklärung nachgefordert werden – die HMRC stellt weiterhin die Bescheinigung C79 aus, wenn die Mehrwertsteuer an der Grenze entrichtet wird, und sie ist der erforderliche Nachweis für die Nachforderung der Mehrwertsteuer.
Die Unternehmen müssen auch daran denken, die monatliche PIVA-Abrechnung von der HMRC-Website herunterzuladen – sie ist erforderlich, um den Betrag der in der Umsatzsteuererklärung zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschehen, da sie nach diesem Zeitraum nicht mehr verfügbar ist.
Intrastat-Erklärungen
Eine weitere Änderung betrifft die Intrastat-Meldungen für Einfuhren aus der EU nach Großbritannien. Ankunftsmeldungen waren 2021 erforderlich, um die britische Regierung mit Handelsstatistiken zu versorgen, da Importeure die Einreichung der vollständigen Zollerklärungen verzögern konnten. Intrastat-Eingangsmeldungen sind jetzt nur noch für Waren erforderlich, die aus der EU nach Nordirland verbracht werden – dies liegt daran, dass Nordirland für Waren immer noch als Teil der EU betrachtet wird.
Die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich müssen bei der Einfuhr von Waren aus der EU beachtet werden, insbesondere in Bezug auf den Ursprung der Waren und ob die Einfuhr zollfrei ist. Dies gilt seit dem 1. Januar 2021, aber es gibt praktische Änderungen, die in unserem Artikel über den Ursprung von Waren und die Inanspruchnahme von Erleichterungen im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich näher erläutert werden. Diese Änderungen bedeuten, dass Einfuhren aus der EU genauso behandelt werden wie Einfuhren aus allen anderen Ländern, mit Ausnahme von Waren aus Irland und Nordirland, für die weiterhin Sonderregelungen gelten.
Jetzt sind Sie dran
Möchten Sie wissen, wie sich die Änderungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken werden? Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.
Die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Verflechtung sind für die meisten US-Bundesstaaten zum Standard geworden, aber die Steuerbarkeit von Software und digitalen Produkten ist in den verschiedenen Steuergebieten weiterhin unterschiedlich.
Anbieter von Software und digitalen Produkten haben verständlicherweise Fragen zur Umsatzsteuer. Wo werden meine digitalen Produkte oder meine Software steuerlich besonders behandelt? Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer bei gebündelten Produkten um? Sollte ich bei der Anwendung der Umsatzsteuersätze die Liefermethode berücksichtigen?
Unternehmen, die Software oder digitale Produkte verkaufen, können es sich nicht leisten, die Umsatzsteuer auf die lange Bank zu schieben. Wenn Sie die richtigen Fragen zur Umsatzsteuer stellen und wissen, wie sie auf Software und digitale Produkte angewendet wird, können Sie Ihre potenzielle Steuerpflicht besser einschätzen.
Was wird verkauft?
Die Frage, was verkauft wird, ist eine sehr wichtige Frage, die oft Aufschluss darüber gibt, wie eine Transaktion besteuert wird. Alle Bundesstaaten besteuern Verkäufe von Sachgütern (TPP), sofern sie nicht ausdrücklich davon befreit sind, aber Dienstleistungen, Software und andere Transaktionen (einschließlich Software-as-a-Service) können in den verschiedenen Steuergebieten der USA unterschiedlich besteuert werden. In einigen Ländern kann Software-as-a-Service (SaaS) als Dienstleistung eingestuft werden, während sie in anderen Ländern als Software oder TPP besteuert wird. Zu wissen, was verkauft wird, hilft den Unternehmen, die richtige Besteuerung festzulegen.
Wie wird die Ware geliefert?
Die Art der Lieferung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. In Abhängigkeit von der Liefermethode können die Staaten unterschiedliche Anforderungen an die Besteuerung stellen. In einigen Staaten kann sich die Liefermethode drastisch auf die Steuerbarkeit auswirken, während die Liefermethode in anderen Staaten möglicherweise überhaupt keine Auswirkungen hat. Unternehmen müssen wissen, wie ihre Software oder digitalen Waren an ihre Kunden geliefert werden und welche Regeln in den Staaten gelten, in denen sie Geschäfte tätigen.
Die Umsatzsteuer entwickelt sich weiter
Insgesamt müssen Unternehmen, die Software (insbesondere SaaS-Angebote) oder digitale Waren verkaufen, über die Umsatzsteueranforderungen auf dem Laufenden bleiben. Ein Unternehmen weiß vielleicht, dass digitale Waren in einigen Staaten steuerpflichtig sind, aber diese genauen Definitionen – auch wenn sie informativ sind – gelten möglicherweise nicht in anderen Rechtsordnungen. Die Annahme, dass die Umsatzsteuervorschriften für Software oder digitale Waren immer gleich sind, kann ein Fallstrick sein.
Ein Softwareunternehmen könnte wissen, wie die Steuern für digitale Waren gelten, die es in bestimmten Bundesstaaten verkauft hat, aber vielleicht hat dieses Unternehmen jetzt aufgrund von South Dakota v. Wayfair, Inc . In diesen zusätzlichen Staaten gelten möglicherweise ganz andere Regeln für Software oder digitale Produkte als in den Staaten, in die Sie ursprünglich verkauft haben.
Software und digitale Waren haben einen langen Weg hinter sich, und die Staaten holen auf, wenn es um die Besteuerung von Technologieprodukten geht. Deshalb ist es für Unternehmen in der Softwarebranche wichtig, wachsam zu bleiben und zu wissen, wie die Staaten, in denen sie verkaufen, damit begonnen haben, die Umsatzsteuer auf diese Art von Produkten gerecht zu verteilen.
Meet the Expert ist unsere Blog-Reihe, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.
Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen ist unser engagiertes Team oft der Erste, der über neue gesetzliche Änderungen und die neuesten Entwicklungen bei den Steuersystemen weltweit Bescheid weiß, um Sie bei der Einhaltung der Steuervorschriften zu unterstützen.
Wir sprachen mit Khaled Cherif, Senior Client Representative bei Sovos, um mehr über die Versicherungsprämiensteuer (Insurance Premium Tax, IPT) und insbesondere über die Komplexität von Frankreich und den französischen Überseegebieten zu erfahren.
Können Sie mir etwas über Ihre Rolle erzählen und was sie beinhaltet?
Ich bin im Juni 2017 als Teil des IPT-Teams zu Sovos gekommen. Ich bin leitender Kundenvertreter und arbeite hauptsächlich mit unseren französischen und italienischen Kunden zusammen, das sind etwa 54 Organisationen.
Ich bin der erste Ansprechpartner und habe daher die Aufgabe, zusammen mit dem Rest des Teams den Kunden die gesamte Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, einschließlich der Unterstützung bei der Anmeldung ihrer Verbindlichkeiten und der Sicherstellung, dass sie die einschlägigen Vorschriften einhalten.
Können Sie die IPT in Frankreich erklären und was an den dortigen IPT-Vorschriften und -Anforderungen besonders komplex ist?
Die Versicherungssteuer in Frankreich ist recht komplex, da es viele steuerähnliche Abgaben gibt, die auf Versicherungsprämien erhoben werden können. Außerdem gibt es je nach Art des versicherten Risikos verschiedene Sätze der Versicherungssteuer. Diese können von 7 % IPT bis zu 30 % reichen. Neben den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen gibt es auch 10 steuerähnliche Abgaben, die auf Versicherungsprämien fällig werden können, und auch hier variieren die Sätze.
Es gibt auch Französische Überseegebiete zu berücksichtigen. Es gibt zwei Gruppen von französischen Überseegebieten, die Départements und Régions d’Outre-Mer (DROMs) und die Collectivités d’Outre-Mer (COMs).
Welche Top-Tipps haben Sie für Versicherer, die in Frankreich und anderen EU-Ländern zur IPT verpflichtet sind?
Es ist wichtig, die Unterschiede in den IPT-Anforderungen für die französischen Überseegebiete zu verstehen.
DROMs (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Reunion) werden für die Zwecke der Prämienbesteuerung genauso behandelt wie das französische Festland. Prämien zur Deckung von Risiken, die in diesen Gebieten belegen sind, sollten auf die gleiche Weise gemeldet werden, mit Ausnahme von Guyana und Mayotte, wo die anwendbaren IPT-Sätze um die Hälfte reduziert sind.
Für KOMs kann die lokale Steuerbehörde des Gebiets Steuern auf Versicherungsprämien erheben. Die meisten haben ihre eigenen IPT-Regelungen eingeführt und verlangen von den Versicherern häufig die Ernennung eines Steuervertreters. In einigen COM-Gebieten kann die für das französische Festland ausgestellte Steuer-ID verwendet werden.
Da viele französische und internationale Organisationen Tochtergesellschaften in französischen Überseegebieten haben, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die unterschiedlichen IPT-Sätze und -Anmeldungen auf die Einhaltung der Vorschriften auswirken. Wenn man nicht in dem Gebiet ansässig ist, in dem die IPT eingereicht werden muss, kann das die Dinge kompliziert machen, daher kann die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern oder Vertretern die Belastung verringern.
Wie kann Sovos den Versicherern helfen?
Sovos verfügt über ein Team mit globaler IPT-Expertise, d. h. wir können Unternehmen dabei helfen, ihre IPT-Anforderungen zu verstehen, egal wo sie tätig sind, einschließlich in Frankreich und den französischen Überseegebieten.
Sovos verfügt über fundierte Kenntnisse der lokalen Anforderungen, Gesetze und Vorschriften sowie über lokale Partner und Vertreter, die bei der Erfüllung der IPT-Anforderungen behilflich sind.
Jetzt sind Sie dran
Benötigen Sie Hilfe bei der Einhaltung der IPT? Sprechen Sie mit unseren Experten und erfahren Sie, wie Sovos Ihnen helfen kann, die Steuerproblematik endgültig zu lösen.
In den letzten zehn Jahren hat die vietnamesische Regierung eine praktikable Lösung zur Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs im Lande entwickelt, indem sie die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die in Vietnam wirtschaftlich tätig sind, vorschreibt. Schließlich soll am 1. Juli 2022 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung landesweit in Kraft treten.
Aufschub des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung 2020
Trotz der Verschiebung des ursprünglichen Starttermins für die landesweit verbindliche E-Invoicing-Verpflichtung, die ursprünglich im Juli 2020 in Kraft treten sollte, legte die vietnamesische Regierung schnell eine neue Frist fest.
Später im Jahr, im Oktober 2020, wurde der neue Zeitplan durch Dekret 123 bekannt gegeben, mit dem das E-Invoicing-Mandat auf den 1. Juli 2022 verschoben wurde. Diese neue Frist steht auch im Einklang mit den Umsetzungsfristen für die im Gesetz über die Steuerverwaltung vorgesehenen Vorschriften für das E-Invoicing-System.
Laufender regionaler Bereitschaftsplan
Das vietnamesische General Taxation Department (GTD) hat angekündigt, dass es zunächst mit den lokalen Steuerverwaltungen von sechs Provinzen und Städten zusammenarbeiten wird: Ho-Chi-Minh-Stadt, Hanoi, Binh Dinh, Quang Ninh, Hai Phong und Phu Tho, um mit der Umsetzung technischer Lösungen für die neuen Anforderungen an elektronische Rechnungen und den Aufbau eines Informationstechnologiesystems zu beginnen, das die Verbindung, die Datenübertragung, den Empfang und die Speicherung von Daten ermöglicht. Nach dem Aktionsplan der GTD sollen diese sechs Städte und Provinzen bis März 2022 für die Aktivierung des E-Invoicing-Systems bereit sein.
Die GTD kündigte an, dass das neue E-Invoicing-System ab April 2022 auch in den übrigen Provinzen und Städten eingeführt werden soll.
Schließlich müssen nach diesem lokalen Umsetzungsplan bis Juli 2022 alle Städte und Provinzen in Vietnam das E-Invoicing-System auf der Grundlage der in Dekret 123 und dem Rundschreiben festgelegten Regeln einführen, die Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten Aspekten des neuen E-Invoicing-Systems enthalten.
Nächste Schritte für Unternehmen
Steuerpflichtige, die in Vietnam tätig sind, müssen ab dem 1. Juli 2022 elektronische Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen und müssen bereit sein, den neuen rechtlichen Rahmen einzuhalten. Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen, andere Organisationen, Privathaushalte und Einzelpersonen müssen sich bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren lassen, um elektronische Rechnungen gemäß den im genannten Erlass 123 festgelegten Regeln verwenden zu können.
Vietnam macht endlich Fortschritte bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung. Es gibt jedoch noch viel Arbeit im Zusammenhang mit der erforderlichen technischen Dokumentation und der lokalen Umsetzung des neuen E-Invoicing-Systems. Wir werden die neuesten Entwicklungen weiter verfolgen, um festzustellen, ob die GTD alle Anforderungen rechtzeitig für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erfüllen kann.
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Wir haben vor kurzem die 13th Ausgabe unseres jährlichen Berichts Trends veröffentlicht, der umfassendsten Studie der Branche über globale Mehrwertsteuervorschriften und Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften. Trends bietet einen umfassenden Überblick über die weltweite Regulierungslandschaft und zeigt auf, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien und Kontrollen einführen, um Steuerlücken zu schließen und die geschuldeten Einnahmen einzutreiben. Diese Richtlinien und Protokolle wirken sich auf alle Unternehmen in den Ländern aus, in denen sie Handel treiben, unabhängig davon, wo sie ihren Hauptsitz haben.
Der diesjährige Bericht befasst sich mit der Frage, wie umfangreiche Investitionen in die Digitalisierungstechnologie in den letzten Jahren die Steuerbehörden in vielen Ländern der Welt in die Lage versetzt haben, Datenanalysen in Echtzeit und eine jederzeitige Durchsetzung durchzusetzen. Angetrieben durch neue Technologien und Möglichkeiten sind die Regierungen nun in jeden Aspekt des Geschäftsbetriebs eingedrungen und sind in den Unternehmensdaten allgegenwärtig.
Unternehmen müssen zunehmend so etwas wie ihre gesamten Live-Verkaufs- und Lieferkettendaten sowie den gesamten Inhalt ihrer Buchhaltungssysteme an die Steuerverwaltungen übermitteln. Dieser Zugang zu den Finanzbüchern eröffnet den Steuerverwaltungen nie dagewesene Möglichkeiten, die Ausgangsdaten der Transaktionen eines Unternehmens mit ihrer buchhalterischen Behandlung und den tatsächlichen Waren- und Geldströmen abzugleichen.
Die europäische Mehrwertsteuerlandschaft
Nachdem Lateinamerika jahrelang mit Innovationen in diesen Bereichen der Gesetzgebung führend war, beginnt Europa nun, die Digitalisierung der Steuerberichterstattung zu beschleunigen. Unser Trendbericht hebt die wichtigsten Entwicklungen und Vorschriften hervor, die sich auch 2022 noch auswirken werden, darunter:
MwSt.-Meldeverfahren werden digital und häufiger – Die bestehenden MwSt.-Meldeverfahren werden in vielen EU-Mitgliedstaaten immer detaillierter und häufiger, wobei die meisten von ihnen rasch zu Echtzeitkontrollen mit oder ohne elektronische Rechnungsvorgaben übergehen.
Italien hat die elektronische Rechnungsstellung über eine Datenaustauschplattform vorgeschrieben, die zuvor für die Übermittlung öffentlicher Aufträge eingeführt wurde.
Seit 2017 müssen in Spanien alle Unternehmen ein- und ausgehende Rechnungen innerhalb von vier Tagen melden.
Auf Ungarn müssen Lieferanten seit 2018 ihre Verkaufsrechnungen in Echtzeit melden.
Normen für das öffentliche Beschaffungswesen werden eine wichtige Rolle bei der Gestaltung verschiedener Modelle für die kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) spielen – Rahmenwerke wie PEPPOL werden zunehmend von öffentlichen Verwaltungen als Großabnehmer von Waren und Dienstleistungen übernommen – die für diese Transaktionen verwendeten Normen und Plattformen werden zunehmend für die elektronische Rechnungsstellung als Schlüssel zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer verwendet.
Das CTC-Modell “Own the Transaction” wird immer beliebter – Immer mehr Steuerverwaltungen wollen nicht nur Meldedaten von Geschäftstransaktionen erhalten, sondern die Gesetzgebung nutzen, um selbst zur Plattform für den Rechnungsaustausch zu werden.
Dieser Trend gewinnt an Zugkraft, nachdem die Türkei und Italien dies als Kernkonzept in ihre CTC-Gesetzgebung aufgenommen haben, während Länder wie Frankreich und Polen ähnliche Modelle einführen.
SAF-T is here to stay – Das Standard Audit File for Tax (SAF-T) der OECD wird die europäischen Steuerverwaltungen weiterhin dazu inspirieren, nicht nur die Mehrwertsteuer durch Echtzeit- oder echtzeitnahe Kontrollen durchzusetzen, sondern auch Kopien der gesamten Buchführung der Steuerzahler auf ihren eigenen Systemen für umfassendere Steuerkontrollen und zur Unterstützung von Prüfungen zu erhalten.
EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel und digitale Dienstleistungen – Die im Juli 2021 eingeführten Änderungen am One Stop Shop (OSS) und die Einführung eines Import One Stop Shop (IOSS)-Konzepts haben die Anforderungen an alle E-Commerce-Anbieter und Marktplätze, die geringwertige Waren oder digitale Dienstleistungen an europäische Verbraucher verkaufen, drastisch verändert.
Laut Christiaan van der Valk, dem Hauptautor von Trends, verfügen die Regierungen bereits über alle Beweise und Möglichkeiten, die sie benötigen, um aggressive Programme zur Überwachung und Durchsetzung in Echtzeit durchzuführen. Diese Programme gibt es in den meisten Ländern Süd- und Mittelamerikas und verbreiten sich rasch in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien sowie in Asien und Teilen Afrikas. Die Regierungen setzen diese Standards schnell durch, und die Nichteinhaltung kann zu Geschäftsunterbrechungen und sogar zum Stillstand führen.
Dieses neue Maß an auferlegter Transparenz zwingt die Unternehmen dazu, die Art und Weise, wie sie die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung und bei den Datenvorschriften verfolgen und umsetzen, weltweit anzupassen. Um konform zu bleiben, brauchen Unternehmen einen kontinuierlichen und systematischen Ansatz zur Überwachung der Anforderungen.
Trends ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet einen objektiven Überblick über die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen unseres Teams von Steuer- und Regulierungsexperten. Das Tempo des Wandels bei Steuern und Vorschriften nimmt weiter zu, und dieser Bericht wird Ihnen helfen, sich darauf vorzubereiten.