Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen

Spanien SII

Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.

Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.

Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein

Faktencheck zur Vorschrift

  • Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
  • An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
    • Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
    • Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
    • Registerbuch der Kapitalgüter
    • Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
  • Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
  • Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
  • Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.

  • 1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.

  • 1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.

  • 1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.

Strafen

  • Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.

  • Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).

  • Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.

Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.

Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.