In einem kürzlich veröffentlichten Blog haben wir uns mit den bevorstehenden Änderungen bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung virtueller Ereignisse befasst. Heute werden wir uns mit einigen Problemen befassen, die auftreten können.

Befreiung von der Mehrwertsteuer

Viele Gastgeber nutzen derzeit die verfügbaren Bildungs- oder Spendenausnahmen, insbesondere wenn es sich bei den Delegierten um Privatpersonen ohne Abzugsrecht handelt, z. B. Ärzte. Bei Veranstaltungen mit physischer Teilnahme muss der Veranstalter die Regeln des Mitgliedstaats beachten, in dem die Veranstaltung stattfindet, da dort die Mehrwertsteuer fällig wird.

Nach den neuen Regeln ist eine Mehrwertsteuerbefreiung für virtuelle B2B-Veranstaltungen weniger relevant, bei denen das Reverse Charge gilt, da der Teilnehmer die Steuerbelastung selbst bewertet. Es bleibt jedoch relevant, wenn die Delegierten nicht in der Lage sind, die Verlagerung der Steuerschuld anzuwenden und die erhobene Mehrwertsteuer nicht abziehen können — z. B. Unter diesen Umständen wird die Mehrwertsteuer fällig, wenn der Arzt normalerweise wohnt, und dort muss die Befreiung in Betracht gezogen werden.

Diese neuen Vorschriften können verlangen, dass der Gastgeber die Verfügbarkeit der Ausnahme in mehreren Mitgliedstaaten prüft, und es können auch mehrere Anträge auf Entscheidung gestellt werden. Dies dürfte die Betriebskosten erheblich erhöhen, und die (unbeabsichtigte) Folge könnte sein, dass Ausnahmen nicht zum Nachteil der Delegierten betrachtet werden.

Hybride Ereignisse

An vielen zukünftigen Veranstaltungen werden wahrscheinlich virtuelle Teilnehmer teilnehmen, da dadurch die Gesamtteilnahme an einer Veranstaltung erhöht wird und der Veranstalter zwei Rechnungsregelungen verwalten muss. Es könnte Probleme geben, bei denen ein Steuerzahler sowohl physische als auch virtuelle Teilnehmer hat. In diesem Fall muss der Gastgeber zwei Rechnungen ausstellen — eine mit lokaler Mehrwertsteuer für die physische Anwesenheit (und wo die Befreiung gelten kann) und eine, bei der die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig ist und die allgemeine Verlagerung der Steuerschuld anfallen kann. Die Teilnahme von B2C-Delegierten wird diese Komplexität für den Gastgeber weiter erhöhen.

Was passiert, wenn einem Delegierten die physische Teilnahme in Rechnung gestellt wird, sich aber in letzter Minute die virtuelle Teilnahme ändert?

Wenn der Gastgeber die Anmeldedaten für die virtuelle Teilnahme angibt, kann dies den Ort der Lieferung ändern. Wenn sich der Ort der Lieferung ändert, muss der Gastgeber die Originalrechnung stornieren und eine neue Rechnung mit der geänderten Mehrwertsteuerbehandlung ausstellen.

Nicht-EU-Gastgeber mit B2C-Veranstaltungen

Wenn ein Veranstalter derzeit eine Veranstaltung mit virtueller Zulassung für nicht steuerpflichtige EU-Delegierte (z. B. Ärzte) durchführt, ist der Lieferort der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist. Für einen Gastgeber, der außerhalb der EU ansässig ist, wird keine EU-Mehrwertsteuer fällig (wobei die Möglichkeit der Nutzung und des Vergnügens ignoriert wird), und es ist auch wahrscheinlich, dass im eigenen Land des Gastgebers keine lokale Mehrwertsteuer fällig wird.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften bedeutet, dass der Gastgeber in dem Mitgliedstaat, in dem der Arzt normalerweise wohnt, Mehrwertsteuer erheben muss. Dies führt nicht nur zu einer nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für den Arzt, sondern erhöht auch die Befolgungskosten des Gastgebers. Die virtuelle Teilnahme an einer solchen Veranstaltung im Jahr 2025 kann erheblich teurer werden als in den Vorjahren.

Umsetzung

Der Artikel über die Umsetzung dieser Änderungen schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Gesetze, Verordnungen usw. bis zum 31. Dezember 2024 „verabschieden und veröffentlichen“. Die Änderungen gelten dann ab dem 1. Januar 2025.

Die Mitgliedstaaten dürfen den Rang nicht brechen und diese Regeln nicht vor diesem Datum anwenden. Eine Situation, in der einige Mitgliedstaaten die Regeln frühzeitig verabschieden und anwenden, könnte zu Doppelbesteuerung führen, insbesondere bei B2C-Transaktionen.

Sobald die Regeln am 1. Januar 2025 in Kraft treten, könnten mehrere Probleme auftreten. Was passiert mit einer Veranstaltung im Januar 2025, bei der die Delegierten 2024 die Zulassung im Voraus bezahlen müssen? Wo wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen und nach welchen Regeln?

Für B2B sollte es kein Problem geben, da der Service eine allgemeine Regel bleibt, aber es gibt ein echtes Problem für nicht steuerpflichtige Delegierte, z.

Zum Beispiel veranstaltet ein US-Gastgeber eine Veranstaltung, an der ein deutscher Arzt virtuell teilnehmen wird. Die Veranstaltung findet im Januar 2025 statt, aber der Delegierte muss die Aufnahmegebühr bis zum 30. November 2024 zahlen, um sich einen Platz zu sichern. Nach den geltenden Regeln, die 2024 gelten, ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist, sodass auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer fällig wird. Aber wenn das Ereignis im Januar 2025 stattfindet, besagen die neuen Regeln, dass die deutsche Mehrwertsteuer fällig ist.

Die Regeln für die Lieferzeiten sind von diesen Änderungen nicht betroffen, aber könnte eine Steuerbehörde versuchen, diese zu ändern, um ihre Steuereinnahmen zu erhöhen? Das griechische Mehrwertsteuergesetz besagt beispielsweise, dass der Steuerpunkt der Zeitpunkt ist, an dem das Ereignis stattfindet – nicht, wenn die Rechnung ausgestellt/die Zahlung eingegangen ist. Im obigen Beispiel wäre die griechische Mehrwertsteuer für einen griechischen B2C-Delegierten fällig.

Reduzierte Mehrwertsteuersätze

In Bezug auf die Besteuerung virtueller Veranstaltungen heißt es in den neuen Regeln, dass es den Mitgliedstaaten angesichts der digitalen Transformation der Wirtschaft möglich sein sollte, Live-Streaming-Aktivitäten, einschließlich Veranstaltungen, genauso zu behandeln wie Aktivitäten, die für ermäßigte Steuersätze in Betracht kommen, wenn sie persönlich besucht werden . Um dies zu ermöglichen, wird der Anhang, in dem dargelegt wird, welche Dienstleistungen von einem ermäßigten Satz profitieren können, geändert und enthält die Zulassung zu:

Diese Änderung bedeutet, dass Ereignisse, die live gestreamt werden, von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können. Die Änderungen der Lieferortregeln beziehen sich jedoch auf „virtuelle Anwesenheit“ für B2B und „gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht“ für B2C.

Sollen wir davon ausgehen, dass „virtuelle Teilnahme“ = „Live-Streaming“ ist? „Streaming“ kann jedoch live oder aufgezeichnet werden. Führen diese Änderungen auch zu Problemen bei der Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes?

Wenn ein Delegierter eine Veranstaltung live beobachtet, ist eine reduzierte Rate möglich. Wenn dasselbe Ereignis durch das spätere Herunterladen einer Aufzeichnung beobachtet wird, ist die reduzierte Rate nicht möglich. Wenn eine Gebühr einem Delegierten das Recht einräumt, virtuell an der Veranstaltung teilzunehmen und die Veranstaltung zur späteren Bezugnahme herunterzuladen, kann das Konzept eines gemischten Angebots relevant sein.

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Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen an die Einhaltung der Umsatzsteuer zu besprechen, oder laden Sie unseren Leitfaden „Mehrwertsteuerpflichten verstehen: European Events

Thailands neue Herangehensweise in Sachen elektronische Rechnungsstellung

Es werden in Kürze neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Der aktuell geltende Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand ist seit 2012 in Kraft und folgt einer Post-Audit-Herangehensweise.

Das thailändische Finanzamt und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) arbeiten gemeinsam daran, das System für die elektronische Rechnungsstellung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Somit werden künftig neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

Lösungen für elektronische Steuererklärungen und elektronische Rechnungsstellung

Seit 2017 hat das thailändische Finanzamt Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen ausgegeben. Vorbehaltlich einer Genehmigung können Steuerzahler ihre elektronischen Steuerrechnungen und Belege in elektronischer Form vorbereiten, übermitteln und aufbewahren.

Wichtige Fakten zur elektronischen Rechnungsstellung

  • Elektronische Rechnungen müssen mit einem von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellten und vom thailändischen Finanzamt genehmigten Zertifikat digital unterzeichnet werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen monatlich im XML-Format an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Das Outsourcen der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist zulässig, sofern der Drittanbieter vom thailändischen Finanzamt zertifiziert ist.

Einführungsdaten für die elektronische Steuerrechnungsstellung

  • 2012 – Gestattung der elektronischen Rechnungsstellung
  • 2017 – Ausgabe neuer Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen.
  • 2020 – EDTA startete einen Zertifizierungsprozess für Dienstleister, um zu ermitteln, ob die Lösungen der Antragsteller sicher und vorschriftskonform sind.

Wie kann Sovos Sie im Hinblick auf Rechnungsstellungslösungen unterstützen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung neuer Pflichten hinsichtlich elektronischer Rechnungen?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich gesetzliche Verordnungen und Änderungen bestehender Verordnungen in unseren Software-Lösungen und reduzieren so den Aufwand für Ihre indirekte Steuer-Compliance. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Erfahren Sie, wie die Sovos-Lösungen für laufende Transaktionskontrollen und MwSt.-Compliance-Pflichten Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften helfen.

MwSt.-Anforderungen in Luxemburg

MwSt. in Luxemburg

Luxemburg zählt zu den vielen europäischen Ländern, die SAF-T und elektronische Rechnungsstellung implementiert haben, um mehr Transparenz im Hinblick auf Unternehmens-, Buchhaltungs- und Steuerdaten zu schaffen.

Luxemburg hat SAF-T-Anforderungen im Jahr 2011 eingeführt. 2019 führte das Land Gesetzgebung bzgl. einer elektronischen Rechnungsstellung .

Luxemburg ist Teil des EU-Binnenmarkts und unterliegt dem EU-MwSt.-System. Die EU gibt MwSt.-Richtlinien aus, welche die Grundzüge der Einführung des MwSt.-Systems in den Mitgliedsstaaten darlegen. Diese Richtlinien haben Vorrang vor allen lokalen Gesetzen.

Das MwSt.-Recht innerhalb des Landes wird von der Administration de l’Enregistrement et des Domaines verwaltet und ist im Allgemeinen Steuergesetzbuch enthalten.

Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein

Faktencheck

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Unternehmen müssen die Integrität der Rechnungsinhalte sowie die Authentizität des Ursprungs für ihre Rechnungen gewährleisten.  Die Integrität und Authentizität können anhand erweiterter elektronischer Signaturen, „ordnungsgemäßem elektronischem Datenaustausch mit einer Austauschvereinbarung, die auf der EG-Empfehlung von 1994 basiert, und einem auf innerbetrieblichen Steuerungsverfahren basierenden Prüfprotokoll belegt werden.
  • Im Mai 2019 führte Luxemburg Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/55/EU ein. Die Richtlinie besagt, dass elektronische Rechnungen auch weiterhin freiwillig zwischen Lieferanten und Regierung ausgetauscht werden und dass der zentralisierte PEPPOL-Zugriffspunkt weiterhin genutzt werden wird.
  • Vor dem Outsourcen an einen Dienstleister ist eine Autorisierung einzuholen. Es wird empfohlen, dass diese der Schriftform folgt.
  • Für in elektronischer Form gespeicherte Rechnungen müssen auch Belege für deren Integrität und Authentizität elektronisch gespeichert werden.
  • Elektronische Rechnungen können nur in EU-Mitgliedsstaaten (oder anderen Ländern) gespeichert werden, mit denen Luxemburg ein Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung in Steuerangelegenheiten unterzeichnet hat – vor der Benachrichtigung und dem Zugriff.
  • MwSt.-Erklärungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich elektronisch im PDF- oder XML-Format über die Luxemburger Online-Plattform (eCDF) eingereicht werden. Alternativ können jährliche Einreichungen entweder in elektronischer Form über das Portal oder in Papierform per Post an die entsprechende Steuerbehörde vorgenommen werden.
  • Um Steuererklärungen elektronisch einreichen zu können, müssen Steuerzahler sich vergewissern, dass der von ihnen genutzte Anbieter innerhalb von eCDF zertifiziert ist.

SAF-T-Reformen

Das offiziell 2011 implementierte Luxemburger Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist lokal als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA) bekannt.

Unternehmen müssen auf Anfrage ihre Finanzdaten elektronisch in einem mit den AED-Spezifikationen für elektronische Prüfdateien kompatiblen Format übermitteln (d. h. im angegebenen FAIA-Format). Nur in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem Luxemburger Standard-Kontenplan unterliegen, müssen FAIA-Einreichungen vornehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

2011 – Einführung von SAF-T, bekannt als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA)

2019 – Einführung von Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung mit der Richtlinie 2014/55/EU

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Pflichten im Hinblick auf elektronische Rechnungsstellung, Meldung und SAF-T in Luxemburg?

Da Luxemburg weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösungen von Sovos für die Änderungen bei SAF-T- und MwSt.-Verpflichtungen Unternehmen bei der Compliance unterstützen können.

In einem kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht wurde betont, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl der von ihnen durchgeführten Prüfungen erhöhen müssen, insbesondere in E-Commerce-Unternehmen. Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass Malta, Österreich und Frankreich zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Mehrwertsteuerprüfungspraktiken zu verbessern. Sie hoben hervor, wie ernst das Problem ist und dass die Folgen einer ungenauen Mehrwertsteuerberichterstattung schwerwiegend sein können. Mehrwertsteuerprüfungen fördern daher eine genaue Berichterstattung und mindern Betrugsfälle. Daher werden sie von der Kommission gefördert.

Ein strategischer Ansatz für Mehrwertsteuerprüfungen

Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerbehörden einen strategischen Ansatz verfolgen sollten, der mehrere Elemente berücksichtigen muss, darunter:

In dem Bericht werden einige der positiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwähnt. Im Allgemeinen achten sie genau auf den Prüfprozess, wobei Finnland und Schweden als besonders gut hervorgehoben werden. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass einige Mitgliedstaaten spezielle „MWST-Task Forces“ eingerichtet haben, die sich mit Prüfungen befassen.

Im Anschluss an diesen Bericht kündigte die Europäische Kommission auch an, dass Norwegen als weitere Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ermächtigt werden sollte, an gemeinsamen Prüfungen mit seinen Kollegen in der EU teilzunehmen.

Ansatz und Umfang der zu erweiternden Prüfungen

E-Commerce ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, der weiter wächst und der Mehrwertsteueranteil ständig steigt. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden weltweit Schwierigkeiten haben, mit neuen Technologien und Verbraucherangeboten Schritt zu halten, ergreifen die lokalen Steuerbehörden weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Betrug auf EU-weiter Ebene bekämpft wird. Unabhängig davon, ob weitere Änderungen durch eine unterschiedliche Art und Weise der Mehrwertsteuerberichterstattung oder durch neue Formen der Berichterstattung wie kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) erfolgen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, stehen Mehrwertsteuerprüfungen im Mittelpunkt dieses strategischen Plans. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der Ansatz und der Umfang der Prüfungen erweitert werden sollten.

Angesichts der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und neuer Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, wie die Durchführungsverordnung, die Einzelheiten darüber enthält, wie Zahlungsdienstleister ab 2024 harmonisierte Daten an Steuerbehörden bereitstellen sollten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene Kontrollen verfügen. um jede Auditanfrage bearbeiten zu können. Zukünftige Blogs in dieser Reihe werden sich auf die Audittrends konzentrieren, die wir bei Sovos festgestellt haben, und darauf, wie sich Unternehmen auf ein Audit vorbereiten sollten.

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Weitere Informationen darüber, wie die VAT Managed Services von Sovos dazu beitragen können, die Umsatzsteuer-Compliance-Belastung Ihres Unternehmens zu verringern, erhalten Sie noch heute bei unserem Team

Die osteuropäischen Länder unternehmen neue Schritte zur Implementierung von Systemen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Dieser Blog informiert Sie über die neuesten Entwicklungen in mehreren osteuropäischen Ländern, die den Aufbau von CTC-Systemen in anderen europäischen Ländern und darüber hinaus weiter prägen könnten.

Polen

Zuvor am 1. Januar 2022 angekündigt, konnten Steuerzahler mithilfe des polnischen nationalen e-Invoicing Systems (KSEF) freiwillig strukturierte Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel akzeptiert werden. Am 30. März 2022 gab die Europäische Kommission die abweichende Entscheidung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG bekannt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem sie die letzte Genehmigung vom EU-Rat erhalten hat. Darüber hinaus veröffentlichte das Finanzministerium am 7. April 2022 die Testversion des KSEF-Steuerantrags, mit der Genehmigungen für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen von KSeF verwaltet werden konnten. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023, dem 1. April 2023, beginnen.

Rumänien

Das rumänische CTC-System ist eines der sich am schnellsten entwickelnden in Osteuropa, wobei das E-Factura-System seit November 2021 für B2G-Transaktionen verfügbar ist. Auf der Grundlage der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 41, die am 11. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die Verwendung des Systems ab Juli 2022 für den Transport von Gütern mit hohem fiskalischem Risiko im Inland obligatorisch.

Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf zur Genehmigung der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Umsetzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (Gesetzesentwurf) am 20. April 2022 von der rumänischen Abgeordnetenkammer veröffentlicht. Gemäß dem Gesetzesentwurf wird die National Agency for Fiscal Administration (ANAF) innerhalb von 30 Tagen nach der Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung erlassen und den Umfang und den Zeitplan des B2B-E-Invoicing-Mandats festlegen. Wie aus den vorgeschlagenen Änderungen hervorgeht, wird die elektronische Rechnungsstellung von B2G ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch und die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen ist in Vorbereitung.

Serbien

Serbien hat eine CTC-Plattform namens Sistem E-Faktura (SEF) und ein zusätzliches System eingeführt, das Steuerzahlern bei der Bearbeitung und Speicherung von Rechnungen hilft, das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF) genannt wird.

Um das vom serbischen Finanzministerium bereitgestellte CTC-System Sistem E-Faktura (SEF) nutzen zu können, muss sich ein Steuerzahler über das spezielle Portal registrieren: eID.gov.rs. SEF ist ein Abrechnungsportal zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Der Empfänger muss eine Rechnung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der elektronischen Rechnung akzeptieren oder ablehnen.

Das CTC-System wurde am 1. Mai 2022 für den B2G-Sektor verbindlich, wo alle Lieferanten im öffentlichen Sektor Rechnungen elektronisch versenden müssen. Die serbische Regierung muss sie ab dem 1. Juli 2022 empfangen und lagern können. Darüber hinaus sind alle Steuerzahler verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erhalten und aufzubewahren, und ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Steuerzahler B2B-E-Rechnungen ausstellen.

Slowakei

Die slowakische Regierung kündigte 2021 ihr CTC-System namens Electronic Invoice Information System (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) durch Gesetzesentwürfe an.

Das CTC E-Invoicing deckt B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen ab und wird über das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA) durchgeführt.

Die offizielle Gesetzgebung zur Regelung des E-Invoicing-Systems wurde noch nicht veröffentlicht, wird aber voraussichtlich bald veröffentlicht. Das Finanzministerium hat jedoch kürzlich neue Termine für die Implementierung der elektronischen Lösung veröffentlicht:

Die zweite Phase wird für B2B- und B2C-Transaktionen folgen.

SLOWENIEN

Slowenien hat bei der Einführung seines CTC-Systems keine Fortschritte gemacht. Aufgrund der nationalen Wahlen im April 2022 wurde erwartet, dass die CTC-Reform zumindest im Sommer 2022 an Bedeutung gewinnen würde. Dennoch gibt es immer noch Diskussionen über die CTC-Reform, die sich kurz nach den slowenischen Parlamentswahlen intensivierte.

Das schnelle Tempo der Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern bringt Herausforderungen mit sich. Der Mangel an Klarheit und Änderungen in letzter Minute machen es für die Steuerzahler noch schwieriger, in diesen Gerichtsbarkeiten die Vorschriften einzuhalten.

Jetzt sind Sie dran

Die Einhaltung der CTC-Änderungen in ganz Osteuropa ist mit Hilfe des Mehrwertsteuer-Expertenteams von Sovos einfacher. Nehmen Sie Kontakt auf oder laden Sie den 13. jährlichen Trendbericht herunter, um mit dem sich ändernden regulatorischen Umfeld Schritt zu halten.

Die Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen dauert in der Regel lange, und Anfang 2020 waren mehrere geplante Veranstaltungen aufgrund der verschiedenen Covid-19-Einschränkungen nicht möglich. Angesichts der Tatsache, dass Einnahmen verloren gingen und nicht wussten, wie lange die Einschränkungen gelten würden, gingen viele Gastgeber online und veranstalteten virtuelle Veranstaltungen. Dies veränderte sowohl die Art als auch den Ort der Versorgung.

Wenn eine Veranstaltung physisch besucht wird, ist der Ort der Versorgung der Ort, an dem die Veranstaltung für alle Delegierten stattfindet.

Für B2B-Delegierte bedeuten die aktuellen Regeln, dass die virtuelle Zulassung als allgemeine Regeldienstleistung eingestuft wird, sodass die Mehrwertsteuer dort fällig wird, wo der Kunde ansässig ist.

Für B2C-Delegierte hängen die aktuellen Regeln davon ab, ob die virtuelle Teilnahme als elektronisch erbrachte Dienstleistung oder als allgemeiner Regeldienst betrachtet werden kann. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Kunde normalerweise wohnt, und bei anderen Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist.

Ein elektronisch erbrachter Service kann ohne menschliches Eingreifen erbracht werden, z. B. das Herunterladen und Ansehen einer aufgezeichneten Präsentation. Wenn eine Dienstleistung menschliches Eingreifen erfordert, gilt dies nicht als elektronisch erbracht.

Online-Konferenzen und -Veranstaltungen haben in der Regel einen Host oder Compere und ermöglichen es den Delegierten normalerweise auch, Fragen in Echtzeit per Live-Chat oder ähnlichem zu stellen. Die menschliche Dimension schließt die Möglichkeit aus, dass dies als elektronisch erbrachte Dienstleistung eingestuft wird, was bedeutet, dass für B2B der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist und für B2C der Ort der Lieferung der Gastgeber ist.

Künftige Steuerposition bei Veranstaltungen mit virtueller Teilnahme

Die Änderungen werden eingeführt, um die Besteuerung im Verbrauchsmitgliedstaat sicherzustellen. Um dies zu erreichen, müssen alle Dienstleistungen, die einem Kunden auf elektronischem Wege erbracht werden können, an dem Ort steuerpflichtig sind, an dem der Kunde ansässig ist, seinen ständigen Wohnsitz hat oder normalerweise seinen Wohnsitz hat. Dies bedeutet, dass die Regeln für den Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten geändert werden müssen.

Die Änderungen gelten für „Dienstleistungen, die auf elektronischem Wege erbracht werden können“, dies ist jedoch nicht definiert. Es scheint, aus dem Folgenden breiter zu sein als „elektronisch geliefert“.

Um dies zu erreichen, schließt das derzeitige Gesetz über die Teilnahme von B2B-Delegierten, das dazu führt, dass die Mehrwertsteuer an der Stelle der Veranstaltung fällig wird, ausdrücklich die Zulassung aus, bei der die Teilnahme virtuell ist.

Dies deutet darauf hin, dass „Lieferung an einen Kunden auf elektronischem Wege“ erfolgt, wenn die Teilnahme virtuell ist, und bewirkt, dass die Unterscheidung von „menschlichem Eingreifen“ in Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen aufgehoben wird.

Das Gesetz über den B2C-Verkauf besagt, dass dort, wo Aktivitäten „gestreamt oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden“, der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist.

Diese Änderungen deuten darauf hin, dass „einem Kunden auf elektronischem Wege geliefert“ wird, wenn der Dienst gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht wird. Die Möglichkeit des Streamings (das live oder aufgezeichnet werden kann) ist in der Änderung der B2B-Regel nicht enthalten.

Das Gesetz über Nutzung und Genuss wurde ebenfalls aktualisiert, um diesen Ergänzungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung der virtuellen Teilnahme an Veranstaltungen — Auswirkungen auf die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften

Bei Veranstaltungen, die virtuell besucht werden, ist der Ort der Lieferung sowohl für B2B als auch für B2C der Ort, an dem der Kunde ansässig ist, obwohl dies durch Anwendung der Nutzungs- und Genussregeln geändert werden kann.

Für B2B-Teilnehmer berechnet der Gastgeber keine lokale Mehrwertsteuer, da das Reverse Charge anfällt, es sei denn, der Gastgeber und der Teilnehmer sind im selben Mitgliedstaat ansässig.

Für B2C-Teilnehmer berechnet der Gastgeber die lokale Mehrwertsteuer je nach Standort des Teilnehmers. Das Unions- und Nicht-Union-OSS steht zur Verfügung, um die Berichterstattung darüber zu unterstützen, wo sich der Teilnehmer in der EU befindet.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen und zu veröffentlichen und diese ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.

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Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen an die Einhaltung der Umsatzsteuer zu besprechen, oder laden Sie unseren Guide zum EU Mehrwertsteuerpaket herunter. Mit diesem Guide über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter bleiben Sie ausserdem up to date uber die neuesten Änderungen.

In den letzten zehn Jahren hat die Region des Nahen Ostens erhebliche finanzielle und fiskalische Veränderungen erfahren. Die Mehrwertsteuer wurde als eine der Lösungen eingeführt, um die Auswirkungen sinkender Ölpreise auf die Wirtschaft zu verhindern, nachdem sich die Wirtschaftsleistung der Region zu verlangsamen begann.

Nachdem die Vorteile der Mehrwertsteuer für die Wirtschaft erkannt wurden, besteht der nächste Schritt für die meisten Regierungen darin, die Wirksamkeit der Mehrwertsteuerkontrollen zu erhöhen. Derzeit gibt es in den meisten Ländern des Nahen Ostens Mehrwertsteuerregelungen. Wie viele Länder ebnen die Länder des Nahen Ostens den Weg für die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (CTC), um einen effizienten Mehrwertsteuerkontrollmechanismus zu erreichen.

E-Invoicing im Mittleren Osten

Saudi-Arabien ist wegweisend und führt 2021 sein E-Invoicing-System ein. Dieser Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung in seiner aktuellen Form verlangt von den Steuerzahlern nicht, umsatzsteuerrelevante Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Dies wird sich jedoch bald ändern, da die saudische Steuerbehörde die CTC-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2023 durchsetzen wird. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler ihre Rechnungen in Echtzeit an die Plattform der Steuerbehörde übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten zum bevorstehenden CTC-Regime werden voraussichtlich von der ZATCA veröffentlicht.

Die Einführung des CTC-Konzepts in Saudi-Arabien wird voraussichtlich einen Dominoeffekt in der Region hervorrufen; einige Anzeichen deuten bereits darauf hin. Vor kurzem hat die omanische Steuerbehörde eine Informationsanfrage gestellt, aus der hervorgeht, dass sie ein elektronisches Rechnungssystem einführen wollen. In der Aufforderung der Steuerbehörde an interessierte Parteien wurde festgestellt, dass die Zeitpläne für die Implementierung des Systems noch nicht festgelegt wurden und eine schrittweise Einführung beinhalten könnten. Ziel ist es, das elektronische Rechnungssystem schrittweise einzuführen. Das elektronische Rechnungssystem wird voraussichtlich 2023 auf freiwilliger Basis und später auf obligatorischer Basis in Betrieb gehen.

Das bahrainische National Bureau for Revenue (NBR) hat ähnliche Anstrengungen unternommen. Die NBR forderte die Steuerzahler auf, an einer Umfrage teilzunehmen, in der sie nach der Anzahl der jährlich generierten Rechnungen gefragt wurde und ob die Steuerzahler derzeit Rechnungen elektronisch erstellen. Diese Entwicklung signalisiert bevorstehende Pläne für die elektronische Rechnungsstellung – oder zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung.

In Jordanien veröffentlichte das Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum (MODEE) ein” Präqualifikationsdokument zur Auswahl eines Systemanbieters für die& integrierte Steuerverwaltungslösung für die elektronische Rechnungsstellung “das war in der Tat ein Auskunftsersuchen. Die Finanzbehörde in Jordanien hat zuvor ihr Ziel, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, mitgeteilt. Wie die jüngsten Entwicklungen nahelegen, nähert sich Jordanien einer laufenden Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, auf die wahrscheinlich rechtliche Änderungen der aktuellen Gesetzgebung bezüglich der Rechnungsvorschriften folgen werden.

Die globale Zukunft von CTCs

Der allgemeine globale Trend geht eindeutig hin zu verschiedenen Formen von CTCs. In den letzten Jahren haben die Mehrwertsteuerkontrollen und ihre Bedeutung und die Vorteile der Technologie den Ansatz der Steuerbehörden bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuerkontrollmechanismen verändert. Da die Regierungen in den Ländern des Nahen Ostens auch die Vorteile bemerken, die die Einführung von CTC mit sich bringen könnte, ist es vernünftig, eine herausfordernde Mehrwertsteuerlandschaft in der Region zu erwarten.

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Die MwSt.-Anforderungen in Litauen

Der SAF-T-Rahmen in Litauen

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und zu digitalisieren, kündigte das litauische Zollamt der staatlichen Steuerkontrollbehörde 2016 weitreichende Veränderungen seines Steuersystems an. Es wurden das Standard Audit File for Tax (SAF-T) und das Online-Portal eSaskaita eingeführt.

Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich mit einem Experten für das litauische SAF-T-System in Verbindung.

SAF-T-Reformen

SAF-T wurde phasenweise eingeführt und gilt seit 2020 verpflichtend für alle Steuerzahler. Es müssen zwar keine regelmäßigen SAF-T-Meldungen erfolgen, doch Unternehmen müssen Datensätze für die Steuerbehörden aufbewahren, falls diese angefragt werden.

Faktencheck

  • Elektronische Rechnungen müssen akzeptiert werden, sofern ihre Integrität und Authentizität vom Ausstellungspunkt bis zum Ende des Aufbewahrungszeitraums garantiert werden kann.
  • Wenn eine Rechnung ein elektronisches Format hat, müssen Daten zur Gewährleistung ihrer Integrität und Authentizität in elektronischer Form gespeichert werden.
  • Zulieferer können Dokumente folgendermaßen einreichen:
    • Über jeden zertifizierten PEPPOL-Zugangspunkt mit einem AS4-Profil
    • Manuelle Eingabe der Rechnungsdaten über ein Online-Portal
    • Hochladen von Dateien im XML-Format (hierfür muss das Buchhaltungssystem des Wirtschaftsakteurs für die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in diesem Format geeignet sein).
  • Dienstleister für in Litauen steuerpflichtige Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen bestimmte weitere Anforderungen im Hinblick auf das Outsourcen des Ausstellens elektronischer Rechnungen erfüllen.
  • Das i.MAS, Litauens „Intelligent Tax Administration System“, besteht aus drei Hauptteilen:
    • i.SAF – monatliche Meldung von Umsatz- und Kaufrechnungen
    • i.VAZ – Meldung von Transport-/Warensendungsdokumenten
    • i.SAF-T – Buchhaltungstransaktionsmeldung; dies ist nur dann erforderlich, wenn die Steuerbehörde darum bittet.
  • Vollständige SAF-T-Dateien werden nur auf Anfrage der litauischen Steuerbehörde übermittelt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Okt. 2016 – Beginn der Verpflichtung zum Einreichen von Daten auf ausgestellten und erhaltenen MwSt.-Rechnungen
  • 2016 – 2019 – Phasenweise Einführung der SAF-T-Anforderungen für litauische Unternehmen in Abhängigkeit vom Umsatz
  • Jan. 2020 – Alle Unternehmen müssen die SAF-T-Pflichten erfüllen
  • 2021 – Die Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, darunter auch Rechnungen, wurde zu einer lizenzpflichtigen Tätigkeit und muss nun bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Integrität, Authentizität, Sicherheit und Verwaltung erfüllen, um vom litauischen Chefarchivar zertifiziert zu werden

Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der SAF-T-Pflichten in Litauen?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos für das litauische SAF-T und andere MwSt.-Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.

E-Business haben sich kürzlich mit der Einführung des E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets mit der Änderung der Regeln innerhalb der EU befasst, aber es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen weltweit erfüllt werden. In diesem Blog betrachten wir einige der Warensysteme mit geringem Wert, die in den letzten Jahren zusammen mit denen am Horizont eingeführt wurden.

Schweiz

Die Schweiz war eines der ersten Länder außerhalb der EU, das mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Regelung für Waren mit geringem Wert einführte, als sie das schweizerische Mehrwertsteuergesetz überarbeitete. Zuvor waren Importe von Waren unter CHF 62.50 vom Schweizer Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2018 müssen sich Verkäufer aus Übersee, die Waren mit geringem Wert unter 62,50 CHF (Waren mit Standardbewertung) oder 200 CHF (Waren mit reduzierter Bewertung) importieren, die den Schwellenwert von 100.000 CHF überschreiten, registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Verkauf dieser Waren berechnen.

Norwegen

Am 1. April 2020 führte Norwegen das VAT on E-Commerce (VOEC) -Programm für ausländische Verkäufer und Online-Marktplätze ein, die Waren mit geringem Wert verkaufen. Zu diesen Waren mit geringem Wert gehören Waren mit einem Wert unter 3.000 NOK ohne Versand- und Versicherungskosten. Der Schwellenwert gilt pro Artikel und nicht pro Rechnung, beinhaltet jedoch nicht den Verkauf von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak, da diese Waren weiterhin der grenzüberschreitenden Erhebung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Zöllen unterliegen. Jeder ausländische Verkäufer, der den Schwellenwert von 50.000 NOK überschreitet, ist verpflichtet, sich für die norwegische Mehrwertsteuer zu registrieren und diese an der Verkaufsstelle anzuwenden, wenn er im Rahmen des VOEC-Programms registriert ist.

Australien und Neuseeland

Australien und Neuseeland führten sehr ähnliche Regelungen ein, um die GST für Waren mit geringem Wert zu erheben, die von Verkäufern aus Übersee verkauft werden. Australien führte seine Regelung am 1. Juli 2018 für alle Waren mit einem Zollwert von weniger als 1.000 AUD und einer Umsatzschwelle von 75.000 AUD ein, was bedeutet, dass sich der Verkäufer in Übersee für die australische GST registrieren und diese am Verkaufsort in Rechnung stellen muss.

Neuseeland führte am 1. Oktober 2019 ein System für Waren mit geringem Wert ein und wandte dieses auf Waren mit geringem Wert im Wert von weniger als 1.000 NZD an. Die Umsatzschwelle in Neuseeland liegt bei 60.000 NZD. Nach einem Überschreiten muss sich der Verkäufer in Übersee registrieren und neuseeländische GST berechnen.

Vereinigtes Königreich

Nach dem Brexit schaffte das Vereinigte Königreich die Entlastung von Warensendungen mit geringem Wert von 15 GBP ab und führte am 1. Januar 2021 eine neue Regelung ein, die die Einfuhr von Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs in Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 135 GBP abdeckt (was dem Schwellenwert für die Zollhaftung entspricht). Nach diesen neuen Regeln bewegt sich der Zeitpunkt, an dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, von der Einfuhrstelle zur Verkaufsstelle. Dies hat dazu geführt, dass für diese Sendungen die britische Mehrwertsteuer anstelle der Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Für die Herstellung dieser Lieferungen ist eine Registrierung der Mehrwertsteuer in Großbritannien ab dem ersten Verkauf erforderlich.

Singapur

Singapur ist das jüngste Land, das angekündigt hat, neue Regeln für Waren mit geringem Wert einzuführen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher in Singapur 7% Mehrwertsteuer für Waren im Wert von 400 SGD oder darunter zahlen, die per Luft- oder Postweg nach Singapur importiert werden (der GST-Satz wird irgendwann zwischen 2022 und 2025 auf 9% steigen).

Ein ausländischer Anbieter (d. h. ein Lieferant, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes oder ein Wiederzusteller) haftet für die GST-Registrierung, wenn sein globaler Umsatz und Wert der B2C-Lieferungen von Waren mit geringem Wert, die an nicht GST-registrierte Kunden in Singapur hergestellt werden, am Ende eines Kalenderjahres 1 Million SGD übersteigt. Es kann auch möglich sein, sich bei Bedarf freiwillig zu registrieren.

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SAF-T: Eine Einführung in den internationalen Standard

Verständnis des flexiblen Standards, der von Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Rumänien eingeführt wurde

SAF-T (Standard Audit File for Tax) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung der Buchhaltungsdaten von Unternehmen an nationale Steuerbehörden oder externe Prüfer. Er wird von Steuerverwaltungen verwendet, um entweder auf Anfrage oder in regelmäßigen Abständen detaillierte Daten von Unternehmen zu erfassen.

Der SAF-T-Standard wurde in den meisten europäischen Ländern übernommen. Damit entfällt für die Steuerbehörden die Notwendigkeit, Unternehmen vor Ort zur Erhebung und Überprüfung umfangreicher Unternehmensdaten aufzusuchen.

Dieses E-Book beinhaltet:

  • Was ist SAF-T? – eine Erkundung des Standards und seiner Ursprünge
  • Eine genauere Betrachtung des SAF-T-Formats – die aktuellen Datensätze und Datenanforderungen
  • Die Herausforderungen von SAF-T für Unternehmen – die Flexibilität und breitere Anwendung des Standards
  • Die Zukunft von SAF-T – wie geht es weiter?
  • So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Holen Sie sich das E-Book

Zu den Ländern, die Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der SAF-T-Anforderungen eingeführt haben, gehören Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal und Rumänien. Die SAF-T-Anforderungen werden weiterhin in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten angenommen, wobei auch Länder in anderen Regionen aktiv ihre Einführung erwägen.

Der aktuelle SAF-T-Standard umfasst Datensätze für Buchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Anlagevermögen und Inventar. In den meisten Fällen verlangen die Behörden eine Textdatei mit einer XML-Struktur.

Die SAF-T-Richtlinie ist flexibel und ermöglicht es Behörden, SAF-T den eigenen Steuererklärungs- und -prüfungssystemen anzupassen, Prüfungen durchzuführen oder als Grundlage für die Erstellung periodischer Steuererklärungen wie Mehrwertsteuererklärungen oder Inventaraufstellungen zu verwenden.

In diesem E-Book wird die Einführung von SAF-T im Jahr 2005 erörtert und wie sich der Standard seither entwickelt hat. Außerdem wird auf die Herausforderungen eingegangen, die SAF-T sowohl für Unternehmen als auch für Behörden mit sich bringt.

Wie Sovos bei der SAF-T-Compliance unterstützen kann

Sovos hilft Kunden dabei, ihre SAF-T-Anforderungen über verschiedene Jurisdiktionen hinweg zu bedienen. Dazu werden Softwarelösungen zur Prozessautomatisierung eingesetzt, welche die benötigten Daten extrahieren, diese Daten der SAF-T-Struktur im aktuell rechtsgültigen Format zuordnen und umfassende Analysen auf die generierte SAF-T-Datei anwenden.

Während sich die Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Richtung einer kontinuierlichen elektronischen Berichterstattung und anderer Continuous Transaction Controls (CTCs) mit immer detaillierteren Datenerfordernissen weiterentwickeln, bietet Sovos Ihnen eine zukunftssichere Strategie für die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen in allen Märkten. Die SAF-T-Lösung von Sovos übernimmt die Datenextraktion und -analyse sowie die Generierung von SAF-T-Dateien, sodass unsere Kunden von zuverlässigen Ergebnissen profitieren.

Da Sovos sich um alle relevanten Schritte kümmert, müssen Sie sich um Ihre Compliance keine Sorgen mehr machen.

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Am 5. April 2022 verabschiedete der EU-Rat formell Änderungen der geltenden Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen. Diese Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie wurden am 6. April 2022 durch die Richtlinie 2022/542 des Rates (EU) vom 5. April 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind sofort wirksam.

Die Zustimmung des EU-Rats folgt auf die offizielle Überprüfung der Änderungen durch das EU-Parlament im März 2022.

Neue ermäßigte Tarife

Die Richtlinie des Rates räumt den Mitgliedstaaten mehr Tarifoptionen ein, die sie anwenden können, und gewährleistet die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten. Artikel 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie wird geändert, um die Anwendung von maximal zwei ermäßigten Sätzen von mindestens 5% vorzusehen, die auf bis zu 24 im überarbeiteten Anhang III aufgeführte Lieferungen angewendet werden können.

Die Mitgliedstaaten können auf maximal sieben Lieferungen aus Anhang III einen ermäßigten Satz von weniger als 5% und eine Befreiung mit dem Recht auf Vorsteuerabzug (Nullsatz) anwenden. Die Anwendung ermäßigter und Nullsätze ist auf Waren und Dienstleistungen beschränkt, die den Grundbedarf decken sollen, wie Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Arzneimittel, Gesundheits- und Hygieneprodukte, Transport von Personen und Kulturgütern wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Es ist das erste Mal, dass die Mitgliedstaaten solche Notwendigkeiten ausnehmen können.

Alle Mitgliedstaaten haben nun gleichen Zugang zu bestehenden Ausnahmeregelungen, um ermäßigte Sätze für bestimmte Produkte anzuwenden, die zuvor auf länderspezifischer Basis gewährt wurden. Die Steuerzahler müssen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ausnahmeregelungen bis 6. Oktober 2023 anzuwenden.

Anhang III enthält bemerkenswerte neue Lieferungen und Überarbeitungen zur Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs: Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren, Versorgung mit Strom und Fernwärme und -kühlung, Fahrräder und Elektrofahrräder, Eintritt zu Live-Streaming-Veranstaltungen (ab 1. Januar 2025), lebende Pflanzen und Blumenzucht Produkte und andere. Umweltschädliche Güter wie fossile Brennstoffe und chemische Düngemittel/Pestizide wurden ebenfalls hinzugefügt, werden jedoch ab dem 1. Januar 2030 und 2032 ausgeschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 31. Dezember 2024 die erforderlichen Gesetze und Einhaltungsmaßnahmen erlassen und veröffentlichen, um den neuen Regeln, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen, nachzukommen.

Legislative Tätigkeit

Die Mitgliedstaaten haben seit ihrer Genehmigung im Dezember 2021 damit begonnen, als Reaktion auf die neue Richtlinie über ermäßigte Steuersätze Gesetze zu erlassen. Polen und Kroatien haben den Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel auf den Nullsatz gesenkt, und Bulgarien und Rumänien erwägen dasselbe. Belgien, Kroatien, Zypern, Irland, Italien, die Niederlande, Polen, Rumänien und Spanien haben Mehrwertsteuersenkungen auf Energielieferungen (z. B. Strom, Heizung/Kühlung, Erdgas) angekündigt, und Griechenland erwägt die Reduzierung.

Diese Kursänderungen wurden bereits vor dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie des Rates vom 6. April 2022 vorgeschlagen oder in Kraft gesetzt. Während Weltereignisse und Energiepreisspitzen ebenfalls zu diesen Veränderungen beitragen, ermöglichen die lang erwarteten ermäßigten Steuersatzänderungen den Mitgliedstaaten nun, dies im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie zu tun.

Es wird erwartet, dass mehr Mitgliedstaaten ihre Mehrwertsteuersatzstruktur als Reaktion auf diese neuen ermäßigten Steuersatzmöglichkeiten überprüfen werden.

Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in unserem vorherigen Blog.

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Informieren Sie sich über die Vorteile, die ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Mehrwertsteuer zu verringern.

Das norwegische Finanzministerium hat vorgeschlagen, das norwegische Mehrwertsteuergesetz (VAT) in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäfte auf den Verkauf von nicht digitalen Dienstleistungen durch Verbraucher zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kauf von Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können, von außerhalb Norwegens ansässigen Lieferanten für Verbraucher in Norwegen der Mehrwertsteuer unterliegen.

Aktuelle Anforderungen in Norwegen

Seit 2011 betreibt Norwegen ein vereinfachtes Mehrwertsteuerkonformitätssystem für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Nicht ansässige Anbieter, die E-Books, Streaming-Medien, Software oder andere digitale Dienste an norwegische Verbraucher verkaufen und den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 50.000 NOK erfüllen, müssen sich registrieren und für diese Verkäufe die Mehrwertsteuer erheben, genau wie ansässige Unternehmen.

Nicht in Norwegen ansässige Lieferanten können das vereinfachte VAT On E-Commerce (VOEC) -System für die Registrierung und Berichterstattung verwenden. Darüber hinaus müssen Lieferanten in Norwegen Mehrwertsteuer auf alle Käufe von remote erbringbaren Dienstleistungen von Unternehmen im Ausland zahlen. Derzeit sind ausländische Anbieter von remote erbringbaren Dienstleistungen, die nicht digital sind, jedoch nicht verpflichtet, sich auf ihren Verkauf solcher Dienstleistungen zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Vorschlag

Die norwegische Steuerbehörde ist besorgt über den Wettbewerbsvorteil gebietsfremder Anbieter gegenüber inländischen Anbietern bei der Erbringung von Dienstleistungen für norwegische Verbraucher. Das norwegische Finanzministerium hat einen Vorschlag zur Änderung des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, um gebietsfremde Lieferanten dazu zu verpflichten, Mehrwertsteuer auf remote erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher zu erheben und zu melden.

Nach dem Vorschlag müssten ausländische Anbieter traditioneller Dienstleistungen Mehrwertsteuer für Beratungsdienstleistungen, Buchhaltungsdienstleistungen und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erheben. Wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist oder wenn die Transaktion als B2B-Verkauf betrachtet wird, wird die Mehrwertsteuer dennoch vom Kunden über den Reverse-Charge-Mechanismus erhoben und eingezogen. Lieferanten, die nicht in Norwegen ansässig sind, könnten das bestehende VOEC-Programm nutzen.

Status und Zeitplan

Das norwegische Finanzministerium hat den Vorschlag für Änderungen des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf den Verkauf von remote erbringbaren Dienstleistungen aus dem Ausland an Empfänger in Norwegen zur Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu dem Vorschlag ist der 8. Juli 2022. Bitte informieren Sie sich darüber, ob die vorgeschlagenen Änderungen in Norwegen angenommen werden und wann die Änderungen wirksam werden, falls sie angenommen werden.

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Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie Trends 13th Edition herunter und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.

Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.

Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.

Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.

Neue Steuerzahler im Geltungsbereich

Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:

Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.

Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.

Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.

Kurze Schonfrist eingeführt

Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.

Was geschieht als Nächstes?

Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.

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Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den sich ändernden E-Invoicing-Verpflichtungen in Italien entspricht Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie die Lösungen von Sovos zur Änderung der E-Invoicing-Verpflichtungen Ihnen helfen können, die Vorschriften einzuhalten.

Vor etwas mehr als neun Monaten wurde eine der größten Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Einzelhändler im elektronischen Handel eingeführt, das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket , mit dem die One Stop Shop (OSS) erweitert und die Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt wurde.

Ziel des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel ist es, den grenzüberschreitenden B2C-Handel in der EU zu vereinfachen, die Belastung der Unternehmen zu verringern, die Verwaltungskosten für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu senken und sicherzustellen, dass die MwSt auf solche Verkäufe korrekt erhoben wird.

Im Rahmen der neuen Vorschriften wurden die länderspezifischen Schwellenwerte für den Fernabsatz von Waren abgeschafft und durch einen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 € für in der EU ansässige Unternehmen ersetzt; für nicht in der EU ansässige Unternehmen gibt es jetzt keinen Schwellenwert. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer in allen Ländern, in die sie verkaufen, fällig wird, so dass sie in viel mehr Ländern als vor Juli 2021 für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein müssen. Mit der Einführung des Unions-OSS konnten sie jedoch ihre Mehrwertsteuerpflichten vereinfachen, indem sie die Mehrwertsteuer auf alle EU-Verkäufe in einer einzigen OSS-Meldung melden konnten.

Wie sich das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Geschäftsverkehr auf die Unternehmen ausgewirkt hat

Während für viele Unternehmen der Gedanke, in allen Ländern, in die sie verkaufen, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen zu müssen, anfangs überwältigend gewesen sein mag, erkennen sie jetzt die vielen Vorteile, die mit der Einführung des OSS erreicht werden sollten. Der größte Vorteil für die Unternehmen ist die Vereinfachung der MwSt.-Vorschriften mit einer einzigen vierteljährlichen MwSt.-Erklärung im Gegensatz zur Einhaltung zahlreicher Einreichungs- und Zahlungsfristen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Unternehmen, die ihre MwSt.-Verpflichtungen auslagern, konnten ihre Kosten erheblich senken, indem sie sich in vielen Mitgliedstaaten, in denen sie zuvor für MwSt. registriert waren, von der MwSt.-Regelung abmeldeten. Allerdings können je nach Lieferkette und Standort der Lagerbestände in der EU einige zusätzliche Registrierungen erforderlich sein. Die OSS-Regelung bietet den Unternehmen auch einen Cashflow-Vorteil, da die Mehrwertsteuer vierteljährlich und nicht wie bisher in vielen Mitgliedstaaten monatlich oder zweimonatlich fällig wird. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel wurde auch die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft, was bedeutete, dass für alle in die EU eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Dadurch wurden viele Nicht-EU-Lieferanten in das EU-Mehrwertsteuersystem einbezogen, und die Europäische Kommission (EK) gab bekannt, dass derzeit über 8.000 Händler registriert sind.

Zu Beginn gab es einige Probleme, da die EU-Mitgliedstaaten die IOSS-Nummern bei der Einfuhr nicht anerkannten, was bei einigen Anbietern zu einer Doppelbesteuerung führte. Aber für die meisten Unternehmen hat IOSS den Verkauf von Waren an EU-Kunden bei Bestellungen unter 150 € vereinfacht. Die Europäische Kommission hat vor kurzem den ersten Erfolg dieses Systems begrüßt und vorläufige Zahlen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass bisher 1,9 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen erzielt wurden.

Die Zukunft von OSS und IOSS

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation durch ( ), bei der sie Rückmeldungen der Beteiligten über die Ergebnisse der neuen Systeme einholt, um mögliche Änderungen vorzunehmen. Zu den diskutierten Änderungen gehört, dass das IOSS-System für alle Unternehmen verpflichtend werden soll, was seine Nutzung erheblich ausweiten würde, da dadurch wesentlich mehr Händler in den Anwendungsbereich einbezogen würden. Es ist auch die Rede davon, den derzeitigen Schwellenwert von 150 € anzuheben, wodurch mehr Sendungen für das IOSS in Frage kämen. Da der derzeitige Schwellenwert für die Zollabgaben ebenfalls bei 150 € liegt, wäre es interessant zu sehen, wie diese Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Die Europäische Kommission wird im Laufe des Jahres auch Vorschläge zur möglichen Ausweitung des OSS auf B2B-Warentransaktionen veröffentlichen, mit dem Ziel, diese bis 2024 umzusetzen.

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Der elektronische Handel wächst weiter, und die Steuerbehörden haben weltweit Mühe, damit Schritt zu halten. Die Steuerbehörden haben viele Mehrwertsteuersysteme vor dem Aufkommen des elektronischen Geschäftsverkehrs in seiner heutigen Form und der Entwicklung des Internets entwickelt. Dies hat weltweit zu Änderungen geführt, die sicherstellen sollen, dass die Besteuerung so erfolgt, wie es die Regierung wünscht, und Wettbewerbsverzerrungen zwischen einheimischen und nicht ansässigen Unternehmen beseitigt werden.

Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2021 mit dem E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket Änderungen vorgenommen, die die Anwendung der Mehrwertsteuer auf E-Commerce-Verkäufe und die Erhebung der Mehrwertsteuer modernisiert haben. Da das vorherige System seit dem 1. Juli 1993 in Kraft war, war eine Änderung längst überfällig.

Besteuerung am Ort des Verbrauchs

Die Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich am Ort des Verbrauchs, d. h. normalerweise dort, wo der Endverbraucher die Waren und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Bei Waren bedeutet dies den Ort, an den die Waren geliefert werden, und bei Dienstleistungen den Ort, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat – obwohl es einige Ausnahmen gibt.

Wird die Mehrwertsteuer in einem anderen Mitgliedstaat geschuldet als dem, in dem der Lieferant ansässig ist, muss der Lieferant die Mehrwertsteuer in einem anderen Land abrechnen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit, die Mehrwertsteuer am Ort des Verbrauchs abzurechnen. Die meisten Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs, die in der gesamten EU verkaufen, müssen jedoch die Mehrwertsteuer in vielen anderen Mitgliedstaaten abrechnen, was mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Ausbau des One Stop Shop (OSS)

Um dieses Problem zu lösen, hat die Europäische Kommission beschlossen, den Mini One Stop Shop (MOSS), der bisher für B2C-Leistungen in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronisch erbrachte Dienstleistungen galt, erheblich auszuweiten. Drei neue Regelungen ermöglichen es Unternehmen, sich in einem einzigen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registrieren zu lassen und diese OSS-Registrierung für die Abrechnung der MwSt in allen anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, in denen MwSt geschuldet wird.

Der Unions-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen abzurechnen. Außerdem können EU-Unternehmen die Mehrwertsteuer auf EU-interne B2C-Dienstleistungen abrechnen.

Der OSS für Nicht-EU-Unternehmen ermöglicht es Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf alle B2C-Dienstleistungen abzurechnen, auf die in der EU Mehrwertsteuer geschuldet wird.

Der Import-OSS ermöglicht es sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Importe von Waren in Paketen mit einem inneren Wert von weniger als 150 € abzurechnen.

Derzeit ist keine der OSS-Regelungen obligatorisch, und die Unternehmen können sich für die Mehrwertsteuerregistrierung in dem Mitgliedstaat entscheiden, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist. Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation über den Erfolg der OSS-Regelungen durch, und einer der Vorschläge sieht vor, dass die Verwendung des Import-OSS obligatorisch werden soll. Es stellt sich auch die Frage, ob der Schwellenwert angehoben werden sollte, obwohl dies Überlegungen über den Umgang mit Zöllen erfordern würde, da der Schwellenwert von 150 € der Punkt ist, an dem Zölle erhoben werden können.

Vorteile von OSS

Die Nutzung der OSS-Regelungen in der Union und außerhalb der Union kann eine wertvolle Alternative zur Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Es kann jedoch auch andere Gründe geben, warum ein Unternehmen in anderen Ländern für die Mehrwertsteuer registriert bleiben muss. Die Unternehmen sollten eine vollständige Überprüfung der Lieferkette durchführen, um die Mehrwertsteuerpflichten zu ermitteln.

Die Nutzung des Import-OSS bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf zurückgegebene Waren zurückzuerhalten, und ein vereinfachtes Lieferverfahren sowohl für den Lieferanten als auch für den Kunden.

Unternehmen, die ein OSS-System nutzen, sollten die Anforderungen des Systems genau kennen. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Verpflichtung führen, sich in den Ländern, in denen die Mehrwertsteuer geschuldet wird, zu registrieren. Dadurch wird der Nutzen der OSS-Regelungen zunichte gemacht, und die Kosten und der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen steigen.

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Die Website Philippinen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung ihres Systems zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), das eine Berichterstattung über elektronisch ausgestellte Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit vorsieht. Am 4. April begannen die Tests im Electronic Invoicing System (EIS), der Plattform der Regierung, mit sechs Unternehmen, die als Piloten für dieses Projekt ausgewählt wurden.

Der erste Schritt hin zu einem CTC-System auf den Philippinen begann 2018 mit der Einführung des Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, das das primäre Ziel hat, das Steuersystem des Landes zu vereinfachen, indem es progressiver, fairer und effizienter gestaltet wird. Das Projekt zur Einführung eines verbindlichen landesweiten elektronischen Rechnungs- und Meldesystems wurde in enger Zusammenarbeit mit der südkoreanischen Regierung entwickelt, die mit ihrem umfassenden und bewährten CTC-System als erfolgreiches Modell gilt.

Die elektronische Rechnungsstellung und das Berichtswesen gehören zu den vielen Komponenten, die das TRAIN-Gesetz als Teil des DX-Vision-2030-Programms zur digitalen Transformation des Landes vorsieht. Damit machen die Philippinen Fortschritte bei der Modernisierung ihres Steuersystems.

Einführung der elektronischen Meldepflicht auf den Philippinen

Das philippinische CTC-System erfordert die Ausstellung von Rechnungen (B2B) und Quittungen (B2C) in elektronischer Form und deren zeitnahe Übermittlung an das Bureau of Internal Revenue (BIR), die nationale Steuerbehörde. Das EIS bietet verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung, d. h. die Übermittlung kann in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit erfolgen. Zu den Dokumenten, die elektronisch ausgestellt und gemeldet werden müssen, gehören Verkaufsrechnungen, Quittungen und Gutschriften/Lastschriften.

Nach dem philippinischen Steuergesetzbuch sind die folgenden Steuerzahler von dem kommenden Mandat betroffen:

Steuerpflichtige, die nicht unter diese Verpflichtung fallen, können sich jedoch für das EIS zur Meldung von elektronischen Rechnungen und Quittungen anmelden.

Die elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format (JavaScript Object Notation) ausgestellt werden und eine elektronische Signatur enthalten. Nach der Ausstellung können die Steuerzahler ihre Rechnungen und Quittungen ihren Kunden vorlegen. Eine Genehmigung durch die Steuerbehörde ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen die elektronischen Dokumente in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die EIS-Plattform übermittelt werden.

Anforderungen an die elektronische Archivierung

Die Philippinen haben in dieser Zeit der Digitalisierung etwas ungewöhnliche Anforderungen an die Archivierung von elektronischen Rechnungen eingeführt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und besteht aus einem System, bei dem die Steuerzahler verpflichtet sind, in den ersten fünf Jahren Ausdrucke aufzubewahren. Nach diesem ersten Zeitraum sind Ausdrucke nicht mehr erforderlich, und für die verbleibenden fünf Jahre ist die ausschließliche Aufbewahrung von elektronischen Kopien in einem elektronischen Archiv zulässig.

Was kommt auf die Steuerzahler zu?

Nachdem die Tests offiziell angelaufen sind, soll die nächste Phase am 1. Juli 2022 mit der Inbetriebnahme für 100 von der Regierung ausgewählte Pilotsteuerzahler, darunter die sechs ersten, beginnen. Danach plant die Regierung eine schrittweise Einführung im Jahr 2023 für alle Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich des Systems fallen. In der Zwischenzeit können die Steuerpflichtigen diese Übergangszeit nutzen, um sich an die philippinischen CTC-Meldevorschriften anzupassen.

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SAF-T Generieren von Sovos

Erstellen Sie alle anfallenden SAF-T-Berichte gemäß den unterschiedlichen Anforderungen in jeder Gerichtsbarkeit.

So halten Sie mit den sich ändernden SAF-T-Schemata mit

Generieren von SAF-T-Dateien für eine rechtzeitige Einreichung

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führte im Mai 2005 erstmals die Standard Audit File for Tax (kurz: SAF-T) ein. Seitdem haben immer mehr Steuerbehörden diesen Standard übernommen, da diese Methode umfassende Einblicke in die Steuerangelegenheiten von Unternehmen ermöglicht. Viele der Länder, die SAF-T bisher eingeführt haben, arbeiten allerdings mit einer eigenen Auslegung der ursprünglichen bzw. der adaptierten Version der SAF-T-Struktur aus dem Jahr 2010. Aufgrund der großen Menge an unterschiedlichen Daten, die in Abhängigkeit von der Gerichtsbarkeit gemäß den jeweiligen SAF-T-Schemata anfallen, können Unternehmen ihren Verpflichtungen nur schwer nachkommen. Nachdem die zuständige Steuerbehörde eine Anfrage gestellt hat, bleibt Unternehmen auch nur ein relativ kurzes Zeitfenster, um die Daten zusammenzustellen und im vorgeschriebenen Format vorzulegen. Schwierigkeiten ergeben sich auch insbesondere dann, wenn die Einreichung für verschiedene Gerichtsbarkeiten und in unterschiedlichen Formaten zu erfolgen hat.

Die Lösung zur Erstellung von SAF-T-Berichten von Sovos bildet Daten gemäß dem entsprechenden Schema ab, sodass die Einhaltung der Formatanforderungen sichergestellt ist. Unsere ergänzenden SAF-T-Analyse-Tools bieten einen zusätzlichen Mehrwert hinsichtlich der Gewährleistung einer robusten Datenlage für Ihren fertigen SAF-T-Bericht. So können Sie überprüfen, ob Ihre Meldung auch tatsächlich bereit für die Einreichung ist. Diese leistungsstarke Kombination von Modulen in der SAF-T-Lösung von Sovos bietet Ihnen Gewissheit, dass der an die Steuerbehörde übermittelte SAF-T-Bericht die umfassenden Anforderungen an die bereitzustellenden Informationen erfüllt. Zusätzliche Überprüfungen entfallen dank dieses Prozesses.

Konsolidierung und Präsentation von Daten in länderspezifischen, den Rechtsanforderungen entsprechenden XML-Strukturen

Bereitstellung der von jeder einzelnen Steuerbehörde, die SAF-T eingeführt hat, geforderten Dateien

Ausweitung der Abdeckung auf Gerichtsbarkeiten, in der die Einführung von SAF-T-Anforderungen ansteht

Gewährleistung einer vollständigen Konsolidierung der Daten über alle relevanten Quellen hinweg und Darstellung des SAF-T-Berichts in der den Rechtsnormen entsprechenden Struktur

Produktion angemessener, für die Einreichung bereiter Inhalte dank zusätzlicher Nutzung der auf das APR SAF-T-Modell ausgerichteten Analyse-Tools

Bereitstellung eines Datenarchivs für erstellte SAF-T-Dateien, um deren Abrufbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu gewährleisten

Analyse

Das SAF-T-Analyse modul von Sovos bietet hohe Genauigkeit hinsichtlich der Datenlage und der Betrugserkennung. Durch die gemeinsame Nutzung der Systeme können Sie angemessene Maßnahmen treffen, um etwaige Anomalien zu beheben und Fehler zu korrigieren oder zu erklären. Sie profitieren auch von der Gewissheit, dass die SAF-T-Einreichung keine weitere Prüfung durch die Steuerbehörde nach sich zieht.

Übergang von der freiwilligen zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung voraussichtlich ab 1. April 2023

Seit dem 1. Januar 2022 können Steuerzahler auf freiwilliger Basis strukturierte Rechnungen (elektronische Rechnungen) über Polens nationales System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel zulässig sind. Die Einführung des KSeF-Systems ist Teil des digitalen Wandels, der in Polen nach der Einführung von Mandaten zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in ganz Europa stattfindet und eine schnellere und effektivere Identifizierung von Steuerbetrug ermöglicht.

Das KSeF-System ermöglicht es den Steuerzahlern, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu empfangen. Es ist eines der technologisch fortschrittlichsten Instrumente in Europa für den Austausch von Informationen über wirtschaftliche Vorgänge. Die über das System ausgestellten strukturierten Rechnungen werden gemäß der vom Finanzministerium entwickelten Rechnungsvorlage erstellt. Nach der Ausstellung werden die Rechnungen vom Finanz- und Buchhaltungssystem über eine Schnittstelle (API) an die zentrale Datenbank (KSeF) gesendet. Danach sind sie im System verfügbar und können vom Empfänger heruntergeladen werden.

Polens Anträge auf Ausnahmeregelungen

Am 5. August 2021 beantragte die Republik Polen eine Ermächtigung zur Abweichung von den Artikeln 218, 226 und 232 der MwSt-Richtlinie, um für alle Umsätze, die nach polnischem MwSt-Recht die Ausstellung einer Rechnung erfordern, eine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen einzuführen, die über das nationale System für elektronische Rechnungsstellung (KSeF) verarbeitet werden.

Am 9. Februar 2022 änderte Polen seinen Antrag und beantragte die Ermächtigung, nur von den Artikeln 218 und 232 der MwSt-Richtlinie abzuweichen, und legte fest, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung nur für im polnischen Hoheitsgebiet ansässige Steuerpflichtige gelten würde.

Polen ist der Ansicht, dass die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erhebliche Vorteile bei der Bekämpfung von MwSt.-Betrug und -Hinterziehung bringen und gleichzeitig die Steuererhebung vereinfachen würde. Außerdem wird die Umsetzung der Maßnahme die Digitalisierung des öffentlichen Sektors beschleunigen.

Die abweichende Entscheidung der Europäischen Kommission

Gemäß Artikel 218 der MwSt-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Dokumente oder Mitteilungen in Papier- oder elektronischer Form als Rechnungen zu akzeptieren. Polen bemühte sich um eine Ausnahmeregelung von dem oben genannten Artikel der MwSt-Richtlinie, so dass nur Dokumente in elektronischer Form von der polnischen Steuerverwaltung als Rechnungen anerkannt werden können.

Darüber hinaus unterliegt die Verwendung einer elektronischen Rechnung gemäß Artikel 232 der MwSt-Richtlinie der Zustimmung des Empfängers. Daher erfordert die Einführung einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen eine Abweichung von diesem Artikel, so dass der Aussteller nicht mehr die Zustimmung des Empfängers einholen muss, um eine Rechnung in einem papierlosen Format zu versenden. Derzeit ist nach Artikel 106n des polnischen MwSt-Gesetzes für die Verwendung elektronischer Rechnungen die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, was die Möglichkeit, eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorzuschreiben, behindert.

Wie die Europäische Kommission am 30. März 2022 bekannt gab, wurde Polen eine Ausnahmegenehmigung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich am 1. April 2023 beginnen.

Der KSeF-Antrag für Steuerzahler – in Sichtweite

Um den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, elektronische Rechnungen über KSeF auszustellen und zur Verfügung zu stellen, wird das polnische Finanzministerium mehrere Instrumente kostenlos anbieten:

Am 31. März 2022 gab das Finanzministerium bekannt, dass die Testversion der Anwendung KSeF Taxpayer am 7. April 2022 zur Verfügung stehen wird. Sie wird die Verwaltung von Genehmigungen, die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen aus dem KSeF ermöglichen.

Nächste Schritte

Mit der veröffentlichten Entscheidung der Europäischen Kommission ist Polen in die nächste Phase der Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung eingetreten. Die nächsten Schritte werden nach der Genehmigung durch den EU-Rat folgen (die jetzt nur noch eine Formalität ist und innerhalb weniger Wochen erfolgen sollte). Anschließend wird das Finanzministerium die universelle elektronische Rechnungsstellung in Polen einführen, um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Lösungen einzustellen.

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