Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) hat sich in den letzten Jahren stark auf die Ausweitung ihres Systems der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert. Die DIAN hat 2018 den ersten Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land eingeführt, und seitdem hat das System schrittweise mehr Transaktionen und Steuerzahler erfasst.

In diesem Artikel werden wir uns die beiden letzten neuen Mandate im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien ansehen:

  1. Die Einführung des Begleitdokuments für Einkäufe (Documento Soporte en Aquisiciones con No Obligados a Facturar Electronicamente) und
  2. Die Einführung eines Schwellenwerts für die Ausstellung von POS-Tickets (POS).

Diese neuen Verpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen und müssen von den Steuerzahlern angepasst werden. Diese Änderungen stellen auch eine erhebliche Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung Kolumbiens dar, um völlig neue Transaktionen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen.

Dokument zur Unterstützung von Akquisitionen

Die kolumbianische Steuerbehörde hat ein neues elektronisches Dokument erstellt, das Beleg für Akquisitionen von Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Dieses Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise wurden mit Resolution 167 von 2021 eingeführt. Es erweitert den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass mehr Transaktionen unter das Mandat fallen, und ermöglicht die Unterstützung von Steuerabzügen.

Steuerzahler, die verpflichtet sind, dieses elektronische Dokument zu erstellen, unterliegen der elektronischen Rechnungsstellung des Landes. Dazu gehören diejenigen, die einkommens- und ergänzenden Steuerzahlungen unterliegen und für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn sie Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferanten kaufen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen und Unterstützung für Kosten und Abzüge in den genannten Steuererklärungen benötigen. Um das Nachweisdokument erstellen zu können, muss der Steuerzahler von der DIAN als elektronischer Aussteller autorisiert sein.

Das Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise müssen im XML-Format generiert werden und einen CUDS enthalten: einen eindeutigen Supportdokumentcode (código único del documento soporte). Dieser alphanumerische Code ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Nach der Generierung müssen die elektronischen Dokumente zur Freigabe durch die DIAN entweder in Echtzeit oder spätestens am letzten Kalendertag der Woche übermittelt werden, für kumulierte Vorgänge mit demselben Lieferanten, die in derselben Woche durchgeführt wurden.

Nachdem es vom ursprünglichen Implementierungsdatum verschoben wurde, wurde die Erstellung des Begleitdokuments für Akquisitionen am 1. August 2022 verpflichtend.

Implementierung des Schwellenwerts für die Ausgabe von POS-

Gemäß diesem Mandat können Kassenkarten, die über Kassensysteme generiert werden (tickets de máquinas registradoras con sistemas P.O.S.), von Abrechnungspersonen ausgestellt werden, sofern der Verkauf der Ware und/oder die Erbringung der darin verzeichneten Dienstleistung fünf (5) UVT (Steuern) nicht überschreitet. Werteinheit) für jedes Dokument, ohne Steuern.

Das bedeutet, dass für Vorgänge, die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, die den Betrag von fünf (5) UVT überschreiten, Steuerzahler im Rahmen des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes eine elektronische Verkaufsrechnung ausstellen müssen. Der Käufer von Waren und/oder Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts kann dennoch die Ausstellung einer Verkaufsrechnung verlangen. In diesem Fall muss der Lieferant sie vorlegen.

Der Schwellenwert wurde de facto 2021 durch das Gesetz 2155 eingeführt, aber erst im Juli 2022 führte die DIAN eine schrittweise Einführung des Mandats durch Resolution 1092 ein, nach folgendem Zeitplan:

Sind Sie bereit für diese Veränderungen?

Während die Erstellung des Belegs für Akquisitionen bereits erforderlich ist, müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, den neuen Schwellenwert für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anstelle von POS-Tickets einzuhalten. Sovos kann Ihrem Unternehmen helfen, sich auf die elektronische Rechnungsstellung einzustellen und die Einhaltung der neuen Mandate Kolumbiens sicherzustellen.

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Kontaktieren Sie noch heute unser Expertenteam, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die kolumbianischen E-Rechnungsstellungs-Mandate einhält.

Der Aktionsplan der Europäischen Kommission (EG) für eine faire und einfache Besteuerung — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ — macht weiter Fortschritte. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Abschlussberichte veröffentlicht, in denen die besten Optionen für den europäischen Markt erörtert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.

Die abgedeckten Bereiche sind:

  1. Umsatzsteuer-Berichtspflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst Gesetzesänderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorschlagen.

Schlussfolgerungen zur Säule Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung

In dem Bericht, der sich auf die Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung konzentriert, werden „Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR)“ bewertet. Das ist jede Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, Transaktionsdaten regelmäßig oder kontinuierlich digital an die Steuerbehörde zu übermitteln, z. B. durch Verwendung von SAF-T, Mehrwertsteuerliste, Echtzeit-Berichterstattung oder elektronische Rechnungsstellung.

Dem Bericht zufolge wäre die Einführung einer DRR in Form eines EU-weiten elektronischen Rechnungsstellungssystems (Continuous Transaction Controls, CTC), das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt, die beste Wahl. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden System der elektronischen Rechnungsstellung könnten dies über eine Stillhalteklausel kurzfristig beibehalten, vorausgesetzt, sie stellen die Interoperabilität mit dem neuen EU-System sicher. Mittelfristig von fünf bis zehn Jahren müssten die nationalen elektronischen Rechnungsstellungssysteme jedoch an das EU-System angeglichen werden.

Ein EU-weites CTC-E-Rechnungsstellungssystem

Der Bericht befürwortet eindeutig die politische Option einer vollständigen EU-Harmonisierung durch ein CTC-E-Rechnungsstellungssystem, was bedeutet, dass die Rechnung vor oder nach der Ausstellung bei den Behörden eingereicht wird. Der Schwerpunkt der Harmonisierung scheint in erster Linie auf der Form zu liegen, mit einem Vorschlag für ein EU-weites gemeinsames Protokoll und Format. In der Erwägung, dass wichtige Entscheidungen bezüglich der Architektur den Mitgliedstaaten überlassen werden, beinhalten, ob das System eine Freigabe oder einfach eine Berichterstattung sein wird, ob eine bestehende inländische B2G-Plattform genutzt werden soll und die Periodizität der Berichterstattung usw. Die einzige Anforderung an die Mitgliedstaaten scheint darin zu bestehen, ausgestellte und übermittelte elektronische Rechnungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Protokolls und Formats zu akzeptieren.

Der Bericht schlägt vor, den Geltungsbereich der Anforderungen anzugleichen und nicht registrierte Steuerpflichtige und diejenigen, die unter das Mehrwertsteuersystem für KMU fallen, auszuschließen. Kurzfristig sind nur B2B- und B2G-Transaktionen abgedeckt, wobei B2C-Transaktionen außerhalb des Geltungsbereichs bleiben.

Schließlich schlägt der Bericht vor, dass die Mitgliedstaaten, um die Unternehmen zu entlasten, eine Reihe von Maßnahmen in Betracht ziehen müssen, wie die gemeinsame Abschaffung anderer Meldepflichten, die Bereitstellung vorab ausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen, die Unterstützung von Investitionen in die Geschäftsautomatisierung (insbesondere für KMU) und die öffentliche Unterstützung der Einführung der IT-Compliance-Systeme

Wie das gemeinsam koordiniert wird, wird nicht besprochen, aber es klingt nicht so, als ob die EG erwartet, dass solche Maßnahmen von der EU harmonisiert werden.

Zukünftige Erwartungen

Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Einführung eines EU-weiten obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungssystems die beste und zukunftssicherste Maßnahme ist, wird die Gestaltung eines effektiven elektronischen Rechnungsstellungssystems im Bericht nicht erklärt und es scheint auch kein Harmonisierungsspielraum zu sein.

Die Gestaltung des elektronischen Rechnungsstellungssystems kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Ergebnisse haben. Wie der unabhängige Expertenbericht „Next Generation Model Decentralized CTC and Exchange“ (unterstützt von EESPA, OpenPeppol und anderen wichtigen Interessengruppen) beschreibt, können die größten Vorteile nur realisiert werden, wenn ein elektronisches Rechnungsstellungssystem es Unternehmen ermöglicht, auch andere Prozesse zu automatisieren Rechnungsstellung.

Es ist ein willkommener Anfang, dass die Kommission ein EU-weites CTC-Programm für die elektronische Rechnungsstellung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Harmonisierung sein wird. Wenn Europas Politiker aus der diesjährigen Sommerpause zurückkehren, werden wir mehr Einblick in die allgemeine Durchführbarkeit der Ansichten der Kommission gewinnen.

Als Anbieter, der seit mehreren Jahrzehnten weltweit CTC- und Mehrwertsteuer-Compliance-Lösungen implementiert, wäre es unser Wunsch, dass die Debatte über die Interoperabilität auf Datenebene hinausgeht, sodass Europa mutige Schritte in Richtung einer Zukunft unternehmen kann, in der die Automatisierung der Lieferkette und technologische Innovationen erhalten bleiben.

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Die italienischen Zollbehörden haben kürzlich ihr nationales Importsystem aktualisiert, indem sie das neue Zolldatenmodell der Europäischen Union (EUCDM) angewendet haben. Diese neuen Änderungen traten am 9. Juni 2022 in Kraft.

Gemäß dem neuen Verfahren wurde das alte Modell der Papiereinfuhranmeldungen abgeschafft. Die Einfuhranmeldungen werden jetzt mit einer digitalen Signatur an das Informationssystem der italienischen Zollbehörden übermittelt.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Annahme einer Zollanmeldung wird dem Wirtschaftsbeteiligten (das kann der Importeur, der Zollagent usw. sein) über eine Master-Referenznummer (MRN), eine alphanumerische Zeichenfolge aus 18 Zeichen, mitgeteilt.

Die alte IM-Nachricht (Telematikspur), die zum Zeitpunkt des Imports über den Zoll-Telematikdienst an die italienischen Zollbehörden übermittelt werden muss (d. h. Servizio telematico doganale (STD) wurde durch die folgenden Pfade ersetzt, wie sie in der EU-Gesetzgebung definiert sind:

Wie kann ich wissen, wie viel Einfuhrumsatzsteuer auf Waren erhoben wird, die von außerhalb der EU nach Italien importiert werden?

Zum Zeitpunkt der Überlassung der Waren stellen die italienischen Zollbehörden die” zusammenfassende Erklärung der Zollanmeldung für buchhalterische Zwecke zur Verfügung” (prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale). Die Zusammenfassung enthält alle Daten, die zur Erfassung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und allen anderen fälligen Gebühren erforderlich sind.

Die oben erwähnte Zusammenfassung wird dem Importeur und dem Anmelder/Vertreter im reservierten Bereich des einzigen Portals der italienischen Zollbehörden über das “Dokumentenmanagement zur Verfügung gestellt — Zollanmeldungen “Service.

Wir empfehlen Importeuren, ihren Zollagenten zu kontaktieren, um eine Kopie dieser Zusammenfassung für ihre Buchhaltungszwecke zu erhalten.

Wie und wann kann ich meine italienische Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?

Gemäß dem italienischen Mehrwertsteuergesetz ist der Besitz eines einzigen Verwaltungsdokuments (SAD) erforderlich, um das Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Italien auszuüben. Da die SAD jetzt nicht verfügbar ist, haben die italienischen Zollbehörden in Absprache mit der italienischen Finanzbehörde vereinbart, dass die neue Zusammenfassung der Buchführung ausreicht, um dem Importeur die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Deshalb wird die neue Zusammenfassung der Buchführung benötigt, um Ihr Recht auf Einziehung der an die italienischen Steuerbehörden gezahlten Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Darüber hinaus wird das Recht, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzufordern, erst ausgeübt, wenn die Zusammenfassung gemäß Art. 25 des italienischen Mehrwertsteuerrechts.

Schließlich muss das Importdokument in Ihrer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung und Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung enthalten sein, die Ihre italienischen Umsatzsteuerbücher widerspiegeln müssen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Einfuhrumsatzsteuer nicht verloren geht, empfehlen wir zu bedenken, dass der letzte Tag für die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit einem Warenimport im Jahr 2022 der 30. April 2023 ist.

Weitere Dokumente, die ab Juni 2022 eingeführt wurden

Zusätzlich zu der oben diskutierten Zusammenfassung Prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale können Wirtschaftsakteure Folgendes erhalten:

Die italienischen Zollbehörden raten den Zollbetreibern, den Spediteuren den Prospetto di Svincolo als Nachweis für die Erfüllung der Zollformalitäten bei Kontrollen zur Verfügung zu stellen.

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Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten italienischen Einfuhrbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften Ihres Unternehmens haben.

Wie zuvor von Sovos vorhergesagt, wurde der Schwellenwert für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung von den indischen Behörden gesenkt. Laut dem Central Board of Indirect Taxes and Customs Notification No. 17/2022 — Central Tax ist ab dem 1. Oktober 2022 die Einhaltung der E-Rechnungsstellungsregeln für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 10 Cr. Rupien (ca. 1.270.000 USD) oder mehr obligatorisch.

Zusammenfassung der Anforderungen für elektronische Rechnungsstellung in Indien

Das indische elektronische Rechnungsstellungssystem fällt unter die Kategorie der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) im Rahmen der Goods and Services Tax (GST). Die Rechtsgültigkeit der Rechnung hängt davon ab, dass das Invoice Registration Portal (IRP) die Rechnung digital signiert und eine Rechnungsregistrierungsnummer (IRN) angibt. Falls die IRN nicht in einer Rechnung enthalten ist, ist die Rechnung rechtlich nicht gültig.

Der Geltungsbereich umfasst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Das IRP-Freigabeverfahren ist für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen obligatorisch. Also, Steuerzahler im Geltungsbereich müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, für die eine IRN erforderlich ist) nach dem neuen System für alle B2B-, B2G- oder Exporttransaktionen ausstellen.

Steuerzahler im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronische Rechnungen über das elektronische Rechnungsstellungssystem erstellen. Es ist nicht möglich, sich freiwillig an das elektronische Rechnungsstellungssystem zu halten. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die den Schwellenwert nicht einhalten, keine CTC-Rechnungsstellung einführen können.

Zeitplan für die Umsetzung

Vor der ersten Einführung wurde der E-Invoicing-Plan bereits 2018 von den indischen Behörden angekündigt. Danach war die Entwicklung des Plans wie folgt:

1. Januar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr

1. Februar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rs oder mehr

1. Oktober 2020: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen). In den ersten 30 Tagen gab es eine Nachfrist, innerhalb derer Rechnungen gemeldet werden konnten, nachdem sie ausgestellt worden waren.

1. Januar 2021: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rupien oder mehr.

1. April 2021: Der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 100 Mrd. Rupien und 50 Mrd. Rupien gesenkt.

1. April 2022: Der Schwellenwert wurde von 50 Mrd. Rupien auf 20 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 20 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

1. Oktober 2022: Der Schwellenwert wird von 20 Mrd. Rupien auf 10 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 10 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Indien?

Es werden einige Änderungen bezüglich des Workflows für die elektronische Rechnungsstellung erwartet. Derzeit gibt es eine einzige Plattform (IRP) für den Freigabeprozess, aber mehrere IRPs werden bald eingeführt. Die indischen Behörden haben bereits neue IRP genehmigt, was zeigt, dass die Behörden einen interoperablen Markt für elektronische Rechnungsstellung wünschen und ihre Pläne zur Verwirklichung ihrer Ziele fortsetzen.

Darüber hinaus sind B2C-Rechnungen derzeit nicht durch die IRP-Freigabe abgedeckt, dennoch haben die Behörden ihre Absicht angekündigt, diese Rechnungen in ihr CTC-System aufzunehmen.

Indien ist für viele Steuerzahler eine herausfordernde Gerichtsbarkeit. Unternehmen müssen über intelligente Digitalisierungs- und Wartungsstrategien verfügen, um die Vorschriften einzuhalten. Die Vorteile der Digitalisierung können durch eine globale Strategie realisiert werden, die Unternehmen verfolgen könnten.

Seit dem 1. Januar 2019 müssen ausländische elektronische Dienstleister Cloud-Rechnungen, eine Art E-Rechnung, für den Verkauf elektronischer Dienstleistungen an einzelne Käufer in Taiwan ausstellen. Daneben haben Taiwans lokale Steuerbehörden Anreize für inländische Steuerzahler eingeführt, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, obwohl dies keine obligatorische Anforderung ist.

Bevor wir auf die Einzelheiten des elektronischen Rechnungsstellungssystems in Taiwan eingehen, werden wir die Regierungsrechnung (GUI) besprechen, da das elektronische Rechnungsstellungssystem auf behördlich einheitlichen Rechnungen basiert.

Was ist eine behördlich einheitliche Rechnung (GUI)?

Die einheitliche Rechnung ist eine Standardrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die von den Steuerbehörden geregelt und vornummeriert wird. Alle Geschäftseinheiten müssen GUIs für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen ausstellen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, mit Ausnahme gesetzlicher Befreiungen.

Steuerzahler können GUIs ausstellen, sobald ihre Gewerbeanmeldung von der zuständigen Steuerbehörde in Taiwan genehmigt wurde. Steuerzahler können verschiedene Arten von GUIs ausstellen, darunter auch papierbasierte GUIs und elektronische Rechnungen (eGUIs). EGUIs sind eine Art GUI, die über das Internet oder auf andere elektronische Weise ausgegeben, übertragen oder bezogen werden. Wie bereits erwähnt, ist die Ausstellung einer eGUI für ausländische elektronische Dienstleister, die elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in Taiwan verkaufen, ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch. Die Ausgabe von E-GUIs ist jedoch für die gesamte Wirtschaft fakultativ, einschließlich der inländischen Steuerzahler in Taiwan.

Wie werden eGUIs ausgestellt?

Im Rahmen des eGui-Erstellungsprozesses müssen Steuerzahler die von den Steuerbehörden bei der Gewerbeanmeldung bereitgestellten Nummern verwenden. Eine eGUI muss MIG 3.2.1 entsprechen und auf einem XML-Format basieren, das von der Steuerbehörde bereitgestellt wird. Nach Ausstellung einer elektronischen einheitlichen Rechnung müssen die Rechnungsinformationen innerhalb von 48 Stunden für B2C-Transaktionen und innerhalb von sieben Tagen für B2B-Transaktionen auf die Plattform der Steuerbehörde hochgeladen werden.

Ausländische Geschäftseinheiten innerhalb des Geltungsbereichs der Anforderungen oder jedes Unternehmen, das sich für die Ausgabe von eGUIs entscheidet, können einen externen Dienstleister namens Value Adding Center mit der Ausstellung von eGUIs beauftragen. Eine Alternative ist die Implementierung einer Lösung, die auf der schlüsselfertigen Übertragungssoftware des Finanzministeriums basiert.

Was geschieht als Nächstes?

Elektronische Rechnungsstellung wird von den taiwanesischen Behörden seit vielen Jahren gefördert. Infolgedessen haben immer mehr Unternehmen damit begonnen, eGUIs herauszugeben. Außerdem hat die Anforderung, Cloud-Rechnungen für ausländische elektronische Dienstleister auszustellen, eine wichtige Rolle bei der weit verbreiteten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im ganzen Land gespielt. Es ist zwar klar, dass Taiwan bei der Digitalisierung der elektronischen Rechnungsstellungsprozesse einen langen Weg zurückgelegt hat, aber papierbasierte Rechnungen können immer noch gemäß den taiwanesischen Vorschriften ausgestellt werden. Wir werden die Entwicklungen in der Zukunft beobachten, um zu sehen, ob die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf die gesamte Wirtschaft Taiwans ausgedehnt wird.

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Am 22. Juli eröffnete die EU-Kommission vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen angeblicher Verletzung des Nordirland-Protokolls von 2021 über Bedingungen im Zusammenhang mit zollrechtlichen Anforderungen, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer. Die EU hat seit 2021 sieben Klagen wegen des Protokolls gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet.

Das Nordirland-Protokoll

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 waren sich die Parteien einig, dass Zollkontrollen an der Landgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu politischer Instabilität führen könnten. Das Protokoll war ein Versuch, Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern zu vermeiden.

Stattdessen stellt das Protokoll sicher, dass die Zollkontrollen in den nordirischen Häfen durchgeführt werden, bevor Waren in die Republik Irland freigegeben werden. Durch diesen Prozess wurde effektiv eine Zollgrenze an der Irischen See geschaffen. Darüber hinaus erlaubt das Protokoll Nordirland, die EU-Vorschriften über Produktstandards und Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Waren zu befolgen.

Mögliche Änderungen des britischen Protokolls

Das Protokoll war im Vereinigten Königreich umstritten, da es spezielle Regeln für Nordirland festlegt, die in England, Schottland oder Wales nicht gelten. Mitglieder der regierenden Konservativen Partei des Vereinigten Königreichs — darunter Liz Truss, eine Spitzenreiterin als Nachfolger von Boris Johnson als britischer Premierminister — haben kürzlich ein Gesetz über das Protokoll von Nordirland vorgelegt, das es dem Vereinigten Königreich ermöglichen würde, die Bestimmungen des Protokolls zu ändern.

Der Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, die Streitbeilegung aus der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union zu streichen, genehmigt „grüne [Fast Track] -Kanäle“ für Waren, die innerhalb des Vereinigten Königreichs bleiben, und ermöglicht die gesamte britische Mehrwertsteuerpolitik. Befürworter des Gesetzes behaupten, er sei notwendig, um die „wesentlichen Interessen“ des Friedens in Nordirland zu schützen.

Kontroverse um die Änderung des Protokolls

Vertreter der Europäischen Union haben diesen Gesetzesentwurf jedoch als potenziellen Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. In ihren jüngsten Vertragsverletzungsverfahren behauptet die EU, dass das Vereinigte Königreich Teile des Protokolls überhaupt nicht inhaltlich umgesetzt hat.

Insbesondere behauptet die EU, dass:

Der letzte Punkt ist für Mehrwertsteuerzwecke besonders interessant, da das IOSS-Programm ein charakteristisches Element der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist.

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts wurde das Gesetz über das Protokoll von Nordirland noch nicht vom britischen Parlament angenommen. Es wartet auf eine Überprüfung im House of Lords. Das Vereinigte Königreich und die EU haben erklärt, dass weitere Verhandlungen über das Protokoll die bevorzugte Option wären. In den Einzelheiten bleiben die Parteien jedoch weit voneinander entfernt.

Die EU hat dem Vereinigten Königreich zwei Monate Zeit gesetzt, um auf die Vertragsverletzungsklage zu reagieren. Wenn keine neuen Vereinbarungen getroffen werden, könnte die Aktion zu Bußgeldern und/oder Handelssanktionen zwischen den Parteien führen. Steuerzahler, die grenzüberschreitenden Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU betreiben, sollten sicherstellen, dass sie über zukünftige Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.

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Japans Steuersystem

Japans Steuersystem

Seit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen im Jahr 2019 läuft in Japan ein mehrjähriger Prozess zur Modernisierung des Verbrauchssteuersystems. Durch diese signifikante Veränderung möchte die japanische Regierung ein seit Jahren bestehendes Problem bei der Steuererhebung lösen.

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Japans Steuerreformen

Die jüngsten Steuerreformen in Japan wurden mit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen zum 1. Oktober 2019 eingeleitet. Im Anschluss daran wurden Änderungen an der indirekten Steuer des Landes, der japanischen Verbrauchssteuer (JCT), durchgeführt. Um den systemischen Problemen, die durch die derzeitige Struktur des Hauptbuchsystems verursacht werden, entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Oktober 2023 ein neues System – das sogenannte „Qualified Invoice System“, also ein System der qualifizierten Rechnung – eingeführt. Der wesentliche Unterschied zum derzeitigen System besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der für den jeweiligen Umsatz geltenden Steuersätze enthalten muss.

Schon kurz nach Ankündigung dieser Änderungen wurde im Juli mit der E-Invoice Promotion Association (EIPA) eine neue Organisation gegründet. Sie soll die Digitalisierung des gesamten Handelsverkehrs vorantreiben. Die EIPA machte sich die Möglichkeiten des neuen System mit qualifizierten Rechnungen zunutze und begann mit der Entwicklung einer Standardspezifikation für elektronische Rechnungen.

Seit Januar 2021 arbeitet die EIPA – mit Unterstützung der japanischen Regierung – gemeinsam mit dem OpenPEPPOL-Team daran, eine japanische Spezifikation zu entwickeln, die den regulatorischen Rahmenbedingungen und Geschäftsanforderungen des Landes gerecht wird. Im September 2021 erlangte Japan den Status einer PEPPOL Authority und will es Unternehmen nun ab Herbst 2022 ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.

Faktencheck zum japanischen Steuersystem

  • Mit dem neuen System können nur Personen, die für die Zahlung der japanischen Verbrauchssteuer registriert sind, qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen. Auf der Käuferseite haben Steuerzahler nur dann Anspruch auf Vorsteuergutschrift, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde.
  • Steuerzahler müssen sich bei Japans nationaler Steuerbehörde (National Tax Agency, NTA) registrieren, um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können. Die Registrierungsphase startete im Oktober 2021 und muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen werden.
  • Rechnungen müssen gemäß den Aufbewahrungsvorschriften nach italienischem Vorbild archiviert werden: Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Steuerzahler ihre Rechnungen entweder mit einem Zeitstempel versehen oder einen Leitfaden zur Aufbewahrung und Verwaltung erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Rechnungen archiviert werden und wie dies die geltenden Anforderungen erfüllt.
  • Rechnungen sollten so aufbewahrt werden, dass die Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während der Lagerzeit gewährleistet ist.
  • Die Speicherung im Ausland ist zulässig, sofern dabei die Anforderungen zur Speicherung nach japanischem Recht erfüllt werden.
  • Das Outsourcing der Rechnungsausstellung ist ohne Einschränkungen und Auflagen zulässig.

Einführungstermine der japanischen Vorschrift

  • 1. Oktober 2019 – Japan führt ein System mit mehreren Steuersätzen ein.
  • 14. September 2021 – Die japanische Digital Agency erhält den Status einer PEPPOL Authority.
  • 1. Oktober 2022 – Die EIPA möchte Unternehmen in Japan ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.
  • 31. März 2023 –Letztmöglicher Termin, um sich bei der NTA um eine Registrierung zur Ausstellung von qualifizierten Rechnungen zu bemühen.
  • 1. Oktober 2023 – Das System mit qualifizierten Rechnungen wird eingeführt.

Faktencheck zu Japans Verbrauchssteuer

Die im Januar 1989 eingeführte Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer, die in Japan auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Japan gibt es nationale und regionale Abgaben und einen ermäßigten Verbrauchssteuersatz.

Die japanische Verbrauchssteuer entspricht der Mehrwertsteuer, die in der gesamten Europäischen Union erhoben wird.

Die Verbrauchssteuer in Japan wird erhoben, wenn ein Unternehmen Waren übergibt, Dienstleistungen erbringt oder Waren nach Japan importiert.

Eine Rückerstattung der Verbrauchssteuer in Japan ist für Unternehmen ohne steuerpflichtige Verkäufe im Land nicht möglich.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Mit den Aktualisierungen des japanischen Verbrauchssteuersystems werden sich auch die Anforderungen für japanische Steuerzahler ändern. Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch bei zukünftigen Aktualisierungen des japanischen Verbrauchsteuersystems alle Anforderungen eingehalten werden?

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich regulatorische Änderungen überall auf der Welt und aktualisieren unsere Software entsprechend. Dadurch reduziert sich der Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Kürzliche Änderungen

Am 1. Juli beginnt in der zweiten Hälfte des Jahres 2022, und entsprechend diesem Meilenstein haben wir begonnen, Änderungen im Bereich CTC umzusetzen. In diesem Blog stellen wir wichtige Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas vor, die die Landschaft der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) weltweit beeinflussen können.

Die Philippinen: Pilotprogramm

Die Philippinen haben offiziell ihr vorgeschriebenes System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, das die Übertragung elektronisch ausgestellter Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit umfasst. Am 1. Juli 2022 startete die philippinische Steuerbehörde das Pilotprogramm zum elektronischen Beleg-, Rechnungs- und Umsatzberichtssystem (EIS).

Diese Initiative wurde erstmals 2018 durch den Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, eingeführt. 100 ausgewählte Pilotsteuerzahler sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen/Quittungen über die EIS-Plattform auszustellen und an das Bureau of Internal Revenue (BIR) zu übermitteln. (Philippinen machen Fortschritte bei der obligatorischen CTC-Berichterstattung | Sovos)

Rumänien: E-Factura-System und E-Transportsystem

Rumänien hat seit 2021 Schritte zur Implementierung seines Systems der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) unternommen. Ab dem 1. Juli 2022 müssen rumänische Steuerzahler das elektronische Rechnungsstellungssystem e-FACTURA von CTC für die Lieferung von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen und allen B2G-Transaktionen verwenden. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das E-Factura-System übermitteln. Anschließend wird das Siegel vom Finanzministerium als Freigabenachweis angebracht. Eine solche Rechnung ist nach den rumänischen Bestimmungen rechtsgültig. (Rumänien: Fragen bleiben, solange die Frist abläuft | Sovos)

Parallel zur Inbetriebnahme des CTC-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Juli 2022 wurde das elektronische Transportsystem eingeführt, um im Inland transportierte Waren mit hohem fiskalischen Risiko zu überwachen. Steuerzahler müssen ein elektronisches Transportdokument ausstellen, bevor bestimmte Güter transportiert werden. Darüber hinaus müssen Steuerzahler Dateien im XML-Format an die Steuerbehörden senden. Basierend auf dem Gesetz Nr. 106 der rumänischen Regierung vom 30. Juni 2022 und der Änderung der Artikel 13 und 14 der GEO werden die Bußgelder für die Nichteinhaltung der E-Transport-Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 wirksam. Außerdem begann SAFT ab dem 1. Juli 2022, bei großen Steuerzahlern Anwendung zu erheben, da die strafbare Nachfrist abgelaufen ist.

Vietnam: CTC-Mandat

Auf der Liste der Länder, die ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erweitern, steht auch Vietnam, wo ab dem 1. Juli 2022 die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Steuerpflichtigen, die in Vietnam tätig sind, obligatorisch wurde. Zuvor war die voraussichtliche Frist der 1. November 2020, aber die Steuerbehörde hat sie aufgrund der Schwierigkeiten lokaler Unternehmen bei der rechtzeitigen Implementierung einer konformen E-Rechnungslösung verlängert.

Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, andere Organisationen, Geschäftshaushalte und Privatpersonen bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren, um elektronische Rechnungen gemäß den Regeln des Dekrets 123 verwenden zu können. (Vietnam: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Juli 2022 | Sovos).

Portugal — Verschiebung der B2G-Rechnungsstellung

Mit dem Erlass des Gesetzesdekrets 42-A/2022 wurde die obligatorische B2G-Rechnungsstellung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen verschoben. Das erste Datum war der 1. Juli 2022. Nun, die elektronische B2G-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein. Der Grund für diese Änderung ist, dass, nachdem die Frist für die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, die portugiesische Regierung es für wichtig hielt, auch die Frist für den Empfang und die Bearbeitung elektronischer B2G-Rechnungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu verlängern 31. Dezember 2022 (Portugal: Obligatorische B2G-Rechnungsstellung für KMU erneut verschoben | Sovos)

Türkei, Südkorea und Italien: Erweiterung der bestehenden Mandate

In der Türkei erweiterte die Steuerbehörde den Umfang der Steuerzahler, die E-Fatura-, E-Arsiv- und E-Frachtbrief-Anwendungen verwenden müssen. Diese Erweiterung wurde entweder durch Hinzufügen neuer sektorbezogener Mandate oder durch Herabsetzen der jährlichen Umsatzschwelle erreicht. Die neuen Anforderungen wurden vor Kurzem in Kraft gesetzt, und die Steuerzahler im Rahmen der Änderungen haben ab dem 1. Juli 2022 damit begonnen, elektronische Dokumente zu verwenden. (Die Türkei erweitert den Umfang von E-Dokumenten (sovos.com)

In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmensgeschäfte obligatorisch. Eine ausgestellte E-Tax-Rechnung muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden. Die aktuelle Änderung betrifft den Schwellenwert für einzelne Unternehmen, der ab dem 1. Juli 2022 auf 200.000.000 KRW gesenkt wurde.

Italien ist außerdem in eine weitere Phase der Umsetzung seiner CTC-Anforderungen eingetreten. Beginnend mit grenzüberschreitenden Rechnungen wurde die Esterometro (die Auswertung grenzüberschreitender Rechnungen) durch die Übertragung grenzüberschreitender Rechnungsdaten an das SDI im FatturAPA-Format ab dem 1. Juli 2022 ersetzt. Darüber hinaus wurde mit dem kürzlich veröffentlichten Dekret Nr. 73 ein Schwellenwert für die grenzüberschreitende Rechnungsberichterstattung festgelegt. Steuerzahler müssen nur Transaktionen melden, die den Betrag von 5.000 EUR für jeden einzelnen Vorgang übersteigen. Dies gilt insbesondere für Käufe von Waren und Dienstleistungen, die in Italien nicht territorial für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind, gemäß den Artikeln 7 bis 7 Okties des Präsidialdekrets 633/1972.

Darüber hinaus wurde die elektronische Rechnungsstellung über SDI ab dem 1. Juli 2022 für Steuerzahler, die das pauschale Mehrwertsteuersystem anwenden (Regime forfettario), sowie für Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR obligatorisch. Schließlich wurde die elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Das System für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Italien und SM wird die SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und als neue, vergleichbare Drehscheibe für Unternehmen in San Marino nutzen.

Viele Länder auf der ganzen Welt führen entweder ihre bestehenden CTC-Regime ein oder erweitern sie, wobei sich die aktiven Veränderungen weltweit vollziehen. Sovos überwacht weiterhin, welche Länder als nächstes auf der Liste stehen, um seine lokalen CTC-Regelungen aufzubauen und die internationalen Standards einzuhalten.

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Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.

Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.

Veröffentlichung neuer Vorschriften

Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.

Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.

Wer muss sich daran halten?

Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.

Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:

Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.

Ausgeben und Übermitteln

Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.

Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.

Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.

Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten

Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.

In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.

Was geschieht als Nächstes?

Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.

Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.

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Rumänien unternimmt seit 2021 Schritte zur Einführung eines Mandats für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC). Obwohl die rumänische Steuerbehörde erst vor weniger als einem Jahr den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung des E-Invoicing-Systems festgelegt hat, wird es bald in Betrieb gehen. Gleichzeitig wird auch das noch später eingeführte E-Transportsystem eingeführt. Beide Systeme werden ab dem 1. Juli verbindlich. Es gibt jedoch noch offene Fragen, von denen die Steuerzahler hoffen, dass sie von den rumänischen Behörden beantwortet werden. Im internationalen Vergleich haben die Steuerzahler in Rumänien ein relativ kurzes Zeitfenster, um den neuen Verpflichtungen nachzukommen.

RO E-Factura System

Lieferanten von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko sind verpflichtet, das RO E-Factura-System ab dem 1. Juli 2022 zu nutzen. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das System übermitteln. Das Finanzministerium wird sein elektronisches Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden. Dieses XML mit dem Siegel des Finanzministeriums gilt gemäß der rumänischen Verordnung als gesetzliche Rechnung.

Rumänien hat eine Ausnahme von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG beantragt, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen. ANAF (National Agency for Fiscal Administration) ist mit dem Gesetz Nr. 139 innerhalb von 30 Tagen nach der erwarteten Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung zur Festlegung des Umfangs und des Zeitplans des B2B-E-Invoicing-Mandats gemäß Gesetz Nr. 139 zu erlassen. Die rumänischen Behörden schweigen jedoch darüber, ob das Mandat vom 1. Juli zur Nutzung des e-Factura-Systems für B2B-Lieferungen mit hohem steuerlichen Risiko auch eine Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erfordert.

In Bezug auf die technische Dokumentation hat ANAF kürzlich das OAUTH (Open Authorization) 2.0-Verfahren innerhalb von SPV (Virtual Private Space) veröffentlicht, mit dem Steuerzahler ein Authentifizierungstoken erstellen und an Anwendungen von Drittanbietern weitergeben können, wodurch sich Anwendungen von Drittanbietern gegenüber dem SPV authentifizieren können. Auch wenn die Komplikationen beim Authentifizierungsprozess nach der jüngsten Dokumentation offenbar gelöst sind, warf das Datum der Veröffentlichung dieser Dokumente im Mai Fragen auf, ob die rumänischen Behörden den Unternehmen bis zum 1. Juli eine angemessene Frist zur Einhaltung der Vorschriften eingeräumt haben.

RO E-Transport

Das RO e-Transport-System ist ein weiteres rumänisches Digitalisierungsprojekt. Die Steuerzahler müssen ein IT-System verwenden und ein E-Transportdokument ausstellen, bevor der Transport bestimmter Güter beginnt. Genau wie bei der elektronischen Rechnungsstellung müssen Steuerzahler eine XML-Datei ausstellen und über SPV an die Steuerbehörde senden.

Die Anforderung zur Ausstellung von E-Transportdokumenten betrifft Kategorien von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko; wie oben erwähnt, tritt dies ebenfalls am 1. Juli 2022 in Kraft. Während der obligatorische Go-Live-Termin für das E-Verkehrssystem unmittelbar bevorsteht, wurde das Gesetzgebungsverfahren von ANAF noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wurde die technische Dokumentation, einschließlich der APIs, des Schemas und der Validierungsregeln, erst vor zwei Wochen fertiggestellt.

Wie geht es weiter?

Die Notfallverordnungen, die ab dem 1. Juli die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Transportsystem für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko eingeführt haben, wurden noch nicht gesetzlich genehmigt.

Da jedoch beide Systeme derzeit am 1. Juli 2022 verpflichtend werden sollen, haben sich die Unternehmen darauf vorbereitet, die Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig versucht, mit vielen Unsicherheiten umzugehen.

Wir werden in den kommenden Tagen sehen, wie die rumänischen Behörden die Umsetzung beider Systeme verwalten werden, entweder indem sie die Frist vom 1. Juli einhalten oder die Mandate verschieben, bis weitere Klarstellungen und Leitlinien zu offenen Fragen gegeben werden.

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Elektronische Rechnungsstellung in Serbien

Serbien ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht für alle Steuerpflichtigen einzuführen

In den kommenden Jahren wird Serbien die elektronische Rechnungsstellung schrittweise für alle Steuerpflichtigen verbindlich machen.

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung, das im Mai 2021 in Kraft trat, führt das Clearance-System für die elektronische Rechnungsstellung ein und präsentiert die zentralisierte Plattform für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) namens SEF (Sistem E‑Faktura) zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus gibt es ein System zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Rechnungen: das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF).

Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, und umreißt die Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich mit einem Mehrwertsteuerexperten von Sovos für Serbien in Verbindung.

Reformen

Der neue Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung besagt, dass elektronische Rechnungen gemäß den serbischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung gesendet und empfangen werden müssen (benutzerdefinierte Anwendung der Norm EN 16931-1). Alle elektronischen Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform an den Empfänger gesendet werden, der die Rechnung dann akzeptieren oder ablehnen muss.

Für B2C-Transaktionen implementierte Serbien am 1. Januar 2022 einen sicherheitsorientierten Ansatz, um die Registrierung von B2C-Transaktionen sicherzustellen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die vom Steuerpflichtigen verwendete Hardware des elektronischen Steuergeräts Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt.

Faktencheck

  • Serbische elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und dem UBL 2.1-Standard entsprechen.
  • Rechnungen müssen gemäß der Norm EN 16931‑1 gesendet und empfangen werden.
  • Steuerpflichtige müssen sich zuerst über das Portal eID.gov.rs registrieren, um die SEF-Plattform nutzen zu können.
  • Das Finanzministerium muss dem Dienstanbieter zustimmen, der in Serbien registriert sein muss.
  • B2C-Transaktionen, die das elektronische Steuergerät erfordern, müssen zertifiziert sein und umfassen:
    • POS-Anwendung (Zertifizierung ist obligatorisch)
    • Steuerbelegverarbeiter
    • Sicherheitselement
    • Die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen wird durch die Ausstellung elektronischer Rechnungen über SEF gewährleistet.

Einführungstermine der Vorschrift

Mai 2021: Gesetz über elektronische Rechnungsstellung in Kraft getreten

1. Mai 2022: Alle Lieferanten im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen elektronisch versenden und die serbische Regierung muss diese empfangen und speichern können. (G2G/B2G)​

1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die diese empfangen und verarbeiten können müssen. (G2B)​

1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten B2B-Sektor ausgeweitet. (B2B)​

Wie kann Sovos helfen?

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Im Jahr 2020 kündigte die Steuer- und Zollbehörde Zakat (ZATCA) in Saudi-Arabien die Einführung eines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung an, das aus zwei Phasen besteht. In der ersten Phase der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien müssen alle im Königreich ansässigen Steuerpflichtigen Rechnungen elektronisch erstellen und speichern. Sie wird seit dem 4. Dezember 2021 durchgesetzt. Die zweite Phase, die ZATCA ab dem 1. Januar 2023 einführen wird, bringt zusätzliche Anforderungen mit sich und ist zunächst nicht für alle Steuerzahler obligatorisch. Die ZATCA plant jedoch, schrittweise einzuführen und alle ansässigen Steuerzahler zur Einhaltung der Phase-2-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung zu verpflichten.

Wer sollte Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien einhalten?

Die ZATCA wird Phase 2 schrittweise einführen, beginnend mit einer kleineren Steuergruppe. Erst vor wenigen Tagen, am 24. Juni 2022, wurde die erste Gruppe von Steuerzahlern veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2023 die Regeln für die elektronische Rechnungsstellung einhalten müssen. Laut der Ankündigung von ZATCA sind Steuerzahler, deren Jahresumsatz 3 Milliarden Riyals (ca. 800 Millionen USD) für den Zeitraum 2021 übersteigt, in den Geltungsbereich einbezogen.

Bisher wurde nur der erste Gruppenschwellenwert bekannt gegeben. Die ZATCA wird später weitere Steuergruppen und neue Fristen bekannt geben. Die ZATCA wird jede Steuergruppe mindestens sechs Monate im Voraus benachrichtigen.

Wie kann Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien eingehalten werden?

In Phase 2 müssen Steuerzahler alle elektronischen Rechnungen und elektronischen Banknoten (Kredit- und Lastschriften) im XML-Format (UBL 2.0) generieren. Es gibt besondere Anforderungen an den Rechnungsinhalt. Alle E-Rechnungen und E-Notes müssen Folgendes enthalten:

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Bezug auf Steuerrechnungen (B2B) und vereinfachte Rechnungen (B2C) sind jedoch unterschiedlich, weshalb für verschiedene Arten von Rechnungen unterschiedliche APIs zur Verfügung gestellt wurden.

Steuerrechnungen unterliegen einem Continuous Transaction Controls (CTC) -Regime. Insbesondere kann das System als elektronische Rechnungsstellung für den Zahlungsverkehr eingestuft werden. Nach der Generierung der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung zur Freigabe über die Clearance-API an das Portal der Steuerbehörde (die ZATCA-Plattform) übermittelt. Die ZATCA-Plattform wird das ZATCA-Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden, woraufhin die Rechnung Rechtsgültigkeit erlangt. Das signierte XML wird an den Lieferanten zurückgesandt, sodass der Lieferant wählen kann, ob er die signierte XML-Rechnung oder eine für Menschen lesbare Version, einschließlich des XML-Codes (PDF A-3 mit eingebettetem XML), senden möchte. Die für Menschen lesbare Version muss im Format PDF A-3 (mit eingebettetem XML) vorliegen.

Vereinfachte Rechnungen werden einem CTC-Meldesystem unterliegen. Nach dem Generieren der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung mit dem kryptografischen Stempel des Lieferanten signiert. Anschließend legt der Verkäufer dem Käufer eine Papierkopie der Rechnung vor. Innerhalb von 24 Stunden muss der Steuerzahler das signierte XML über die Reporting-API an die ZATCA-Plattform melden

Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen in elektronischer Form speichern. Es gibt spezielle Anforderungen an die Lagerung, darunter beispielsweise die obligatorische lokale Lagerung als Hauptregel und eine Lagerung im Ausland, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. E-Invoicing-Lösungen müssen es Steuerzahlern außerdem ermöglichen, E-Rechnungen für die Offline-Speicherung herunterzuladen.

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Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, die auf Wirtschaftswachstum und eine effiziente Steuererhebung abzielen, wurde am 29. November 2021 das Organgesetz für wirtschaftliche Entwicklung und fiskalische Nachhaltigkeit nach der COVID-19-Pandemie im Amtsblatt von Ecuador veröffentlicht. Nach diesem Gesetz müssen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung in das elektronische Rechnungssystem aufgenommen werden.

Um dieser Maßnahme nachzukommen, veröffentlichte der Internal Revenue Service (SRI) am 27. Mai 2022 die Resolution NAC-DGERCGC22-00000024. Sie legt die Verpflichtung fest, elektronische Rechnungen an Steuerzahler auszustellen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, und die Verpflichtung dieser Steuerzahler, die als Quellensteuerbevollmächtigte qualifiziert sind, die Version des vereinfachten Transactional Annex (ATS) der Quellensteuerdokumente auszustellen. Diese Steuerzahler müssen das elektronische Rechnungssystem einführen.

Neue Steuerzahler im Rahmen des E-Invoice-Mandats

1. Einkommensteuerpflichtige, die zur Rechnungsstellung verpflichtet, aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Kaufbelege, Quellensteuer und ergänzende Dokumente im elektronischen Modus auszustellen, müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis spätestens 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen.

2. Natürliche Personen und Unternehmen, die nicht als Steuerzahler der Einkommensteuer gelten und zur Rechnungsstellung verpflichtet sind – aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität auszustellen – müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis zum 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen das neueste.

3. Steuerpflichtige, die gemäß den Ziffern 1 und 2 Rechnungen, Quellensteuerbeträge und ergänzende Dokumente gemäß den Ziffern 1 und 2 ausstellen müssen und von der SRI als Quellensteuerbedienstete qualifiziert sind, müssen die ATS-Version der Quellensteuerdokumente entsprechend den vom SRI zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen implementieren. bis 29. November 2022.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Beschlusses sind alle Steuerpflichtigen, die im Single Taxpayer Registry (RUC) registriert sind und Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Steuervorschriften ausstellen und liefern müssen.

Personen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von unter 20.000 USD fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Beschlusses. Diese Steuerzahler sind in Ecuador als Popular Businesses (Negocios Populares) bekannt.

Weitere in der neuen Resolution angenommene Maßnahmen

• Ab dem 30. November 2022 können nur Steuerzahler, die für die Ausstellung von Kaufscheinen (notas de venta) verantwortlich sind, Genehmigungen, Änderungen oder Erneuerungen für die Ausstellung von Belegen über Registrierungsautomaten beantragen.

• Ab dem 30. November 2022 können Steuerzahler, die Rechnungen, Aufbewahrungsdokumente und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität ausstellen müssen, Genehmigungen für vorgedruckte Dokumente erst beantragen, nachdem sie die Genehmigung zur Ausstellung elektronischer Dokumente in der Produktionsumgebung der elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben System.

Neues Limit für die Ausgabe vorgedruckter Dokumente

Mit dem Beschluss wird ein Limit für Rechnungen oder Belege eingeführt, die im Rahmen der vorgedruckten Modalität ausgestellt wurden und 1% der gesamten im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgestellten Belege nicht überschreiten darf.

Vorgedruckte Dokumente sollten nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, in denen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Dokumenten im elektronischen Modus berechtigt sind, diese aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses nicht elektronisch erstellen können.

Die kostenlose Werkzeugwartung ist für SRI optional

Gemäß dieser Resolution kann das SRI den Steuerzahlern ein kostenloses Tool zur Verfügung stellen, mit dem sie elektronische Dokumente erstellen können, unbeschadet der Steuerzahler, die ihre Computersysteme verwenden. Es gab eine signifikante Änderung im Vergleich zur vorherigen Resolution, in der festgelegt wurde, dass die SRI dieses kostenlose Tool „warten“ wird, was darauf hindeutet, dass die Wartung dieses Tools jetzt für den SRI optional ist.

Was geschieht als Nächstes?

Gemäß dem ursprünglichen Umsetzungsplan hatte das SRI Pläne, das E-Rechnungsmandat für alle Steuerzahler im Land schrittweise auszuweiten, wobei ab 2023 und 2024 weitere Steuerzahler mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen sollten. Mit dieser Entschließung wurde jedoch der Zeitplan für die obligatorische Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung geändert. Alle diese Steuerzahler müssen in diesem Jahr bis spätestens 29. November 2022 mit der Einführung des E-Invoicing-Systems beginnen.

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Die elektronische Rechnungsstellung wurde 2010 in Peru eingeführt, um dem Trend der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) in lateinamerikanischen Ländern zu einer effizienteren Erhebung von Verbrauchssteuern zu folgen. Seitdem hat die Regierung Maßnahmen eingeführt, um eine beträchtliche Anzahl von Steuerzahlern im Rahmen des obligatorischen E-Invoicing-Regimes des Landes einzubeziehen und neue technische und institutionelle Strukturen innerhalb ihres Systems für elektronische Emissionen (SEE — Sistema de Emisión Electrónica) voranzutreiben.

Der Juni 2022 war die letzte Frist für die Aufnahme der letzten Gruppe von Steuerzahlern in das elektronische Rechnungsmandat des Landes. Die Regierung baut ihr System jedoch weiter aus. Die jüngste Aktualisierung, die in einem Resolutionsentwurf vorgeschlagen wurde, führt wichtige Änderungen am peruanischen E-Transportdokument, der Guía de Remisión electronica – GRE, ein.

Änderungen im E-Transport-Dokument

Die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) veröffentlichte am 2. Juni 2022 einen Resolutionsentwurf mit Änderungen an der GRE, dem elektronischen Beförderungsdokument, das im Zusammenhang mit Rechnungen (comprobantes de pagos) für die Kontrolle von Transportgütern ausgestellt werden muss. Die GRE ist nur während des Transports der Waren von entscheidender Bedeutung, ist jedoch ein Dokument, das üblicherweise von Unternehmen aufbewahrt wird, um die internen Kontrollen der transportierten Waren aufrechtzuerhalten.

Der neue Resolutionsentwurf zielt darauf ab, die Ausstellung des E-Transportdokuments weiter zu regeln und mehrere Änderungen einzuführen, hauptsächlich um die Warenkontrolle zu optimieren und die Verwendung von Papier zu eliminieren.

Unter den vielen Änderungen, die durch den Entwurf eingeführt wurden, sind die wichtigsten:

Was das für die Steuerzahler bedeutet

Steuerzahler müssen bereit sein, GREs remitente und transportista ausschließlich über ihre eigenen Systeme unter Verwendung eines Softwareanbieters (PSE – proveedores de servicios electrónicos) oder des SUNAT-Portals auszugeben. Diese Anforderung kann erhebliche Auswirkungen auf Steuerzahler haben, die regelmäßig eine große Menge an GREs über den Kanal des Betreibers elektronischer Dienste, die SEE-OSE (Operador de Servicios Electrónicos), ausgeben.

Die wirkungsvollste Änderung ist jedoch, dass die Steuerzahler die GRE nur als Unterstützungsdokument für den Warentransport verwenden können. Nach geltendem Recht können neben der GRE auch die Factura Guía und die Liquidacion de Compras, bei denen es sich um regelmäßige Rechnungen mit zusätzlichen Transportinformationen handelt, auch zur Unterstützung des Warentransports verwendet werden. Die Ausstellung der Factura Guía ist eine gängige Praxis, da sie die Erstellung eines einzigen Dokuments beinhaltet, das sowohl der Verkaufstransaktion als auch dem Transport dient. Der Resolutionsentwurf erlaubt jedoch nur die Verwendung des GRE für diesen Zweck.

Die Einführung des QR-Codes ist der Ansatz der Regierung für eine moderne und effiziente Kontrollmethode. Der zweidimensionale Code wird von SUNAT generiert, sobald die CDR (constancia de recepción) den akzeptierten Status erreicht hat, und kann entweder in digitaler oder gedruckter Form präsentiert werden.

Obwohl die Steuerzahler den Transport weiterhin unterstützen können, indem sie ihre Registrierungsnummer (RUC), die Serie und die GRE-Nummer angeben, wird erwartet, dass der QR-Code die Hauptmethode zur Unterstützung des Transports wird und die RUC nur als Notfallmethode verwendet wird.

Eine neue Art von E-Transportdokument wurde ebenfalls eingeführt. Die Guía de Remisión por evento darf nur über das SUNAT-Portal ausgegeben werden und dient zur Ergänzung eines zuvor ausgegebenen GRE im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht dem Emittenten zuzurechnen sind. In diesen Fällen unterstützt die derzeitige Verordnung die Übertragung mit demselben Dokument. Der Resolutionsentwurf verlangt jedoch, dass die GRE por evento ausgestellt wird, bevor der Warentransport wieder aufgenommen wird.

Eine weitere Änderung, über die sich die Steuerzahler im Klaren sein müssen, da sie zu komplexen Szenarien führen könnte, ist die Erstellung eines neuen Katalogs von Maßeinheiten, der nur für GREs gilt und in Anhang III zu finden ist. Die bereits vorhandenen Maßeinheitenkataloge für alle anderen Rechnungen gelten nicht für die GRE, was zwangsläufig zu mangelnder Einheitlichkeit führen wird, da dasselbe Konzept zwei verschiedene Kataloge verwenden würde.

Rollout-Termine

Der Resolutionsentwurf legt den 13. Juli 2022 als Datum des Inkrafttretens fest, an dem Steuerzahler, die sich bereits im Geltungsbereich der GRE befinden, möglicherweise über die entsprechenden Kanäle ausgeben und freiwillig den QR-Code als Unterstützung für den Transport verwenden.

Bis zum 30. September 2022 können Steuerzahler jedoch ausnahmsweise GREs über das SEE-OSE ausstellen, wobei die vor der Veröffentlichung des Beschlusses geltenden Bedingungen und Anforderungen berücksichtigt werden. Der Entwurf enthält auch eine Liste bestimmter Steuerzahler (Emittenten und Transporteure), die verpflichtet werden, die GRE und die entsprechenden Daten in Anhang X nach Steuerzahlertypen und Transportgütern ab dem 1. Januar 2023 auszustellen.

Was geschieht als Nächstes?

Da es sich um einen Resolutionsentwurf handelt, werden die Änderungen erst mit der offiziellen Veröffentlichung der endgültigen Version der Resolution endgültig. Da sich der 13. Juli 2022 jedoch nähert, wird die Resolution voraussichtlich in den folgenden Wochen veröffentlicht. Daher müssen Steuerzahler, die bereits zur Ausstellung von GREs verpflichtet sind, bereit sein, die neuen Mandate innerhalb eines Monats zu erfüllen.

SUNAT akzeptiert Kommentare zum Resolutionsentwurf, die bis zum 16. Juni 2022 per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden können: RPATRICI@sunat.gob.pe.

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Wenden Sie sich an unser Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Peru haben. Sovos verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung darin, Kunden mit E-Invoicing-Mandaten auf der ganzen Welt auf dem Laufenden zu halten

Im Einklang mit den Verpflichtungen der europäischen Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen führte Belgien 2019 ein Mandat für öffentliche Stellen ein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Für Brüssel, Flandern und Wallonien ging die Initiative über das Nötigste der EU-Richtlinie hinaus und führte Verpflichtungen ein, auch elektronische Rechnungen für Lieferanten an öffentliche Stellen in diesen Regionen auszustellen.

Angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen bereitet sich Belgien nun darauf vor, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf noch mehr Unternehmen auszudehnen, indem die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt wird.

E-Invoicing im öffentlichen Auftragswesen

Am 31. März 2022 veröffentlichte das belgische Amtsblatt das Königliche Dekret vom 9. März 2022, mit dem die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an alle Anbieter öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen ausgeweitet werden soll.

Wie bereits erwähnt, gab es eine solche Verpflichtung bereits in mehreren Regionen, darunter Brüssel, Flandern und Wallonien. Jetzt gilt das Mandat jedoch für Anbieter öffentlicher Einrichtungen in allen Regionen. Die Daten für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in öffentlichen Aufträgen, basierend auf ihrem Wert, sind:

Ausschließlich öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren geschätzter Wert 3.000€ ohne Mehrwertsteuer beträgt, sind von der Steuer befreit.

E-Invoicing im privaten Sektor

Wie bereits berichtet, haben die belgischen Behörden die Absicht bekundet, über die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich hinauszugehen. Am 11. Mai 2022 veröffentlichte die belgische Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Mai 2019, mit dem Ziel, die elektronische Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen (B2B) zu implementieren.

Der Grund für den Vorschlag ist die Notwendigkeit, Unternehmen in die Lage zu versetzen, in die elektronische Rechnungsstellung zu investieren, nachdem sie bereits die Digitalisierung der Rechnungsstellung im B2G-Sektor unterstützt haben. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, sind ein viel schnellerer Rechnungsprozess, der sicherer ist und das Risiko von Fehlern und fehlenden Daten minimiert.

Darüber hinaus wird die Wahrscheinlichkeit von Betrug sinken, während der Datenschutz steigt, ohne dass ein menschliches Eingreifen in den Rechnungsprozess erforderlich ist.

Schließlich wird der Umweltaspekt bezüglich des geringeren Papierverbrauchs hervorgehoben. In Bezug auf den vom Administrativen Vereinfachungsdienst (DAV) berechneten finanziellen Gewinn könnte die vollständige Digitalisierung der Rechnungen in Belgien den Verwaltungsaufwand um 3,37 Mrd. € verringern.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs sind Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) verpflichtet, ihre Rechnungen in strukturierter elektronischer Form (gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931-1:2017 und CEN/TS 16931-2:2017) zu versenden sowie Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.

Nichts in dem Gesetzentwurf beschreibt die Beteiligung einer zentralen Clearance-Plattform oder die Meldung von E-Rechnungsdaten an die Steuerbehörden. Derzeit gibt es daher keinen formellen Hinweis darauf, dass das vorgeschlagene Mandat als elektronisches Rechnungssystem für die kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) konzipiert sein würde. Es ist jedoch möglich, dass sich das System weiterentwickelt, um eine Verbindung mit PEPPOL herzustellen.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Bezug auf KMU in Kraft treten und so sicherstellen, dass die Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich auf den Übergang vorzubereiten. Wenn es sich um große Unternehmen handelt, wird erwartet, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2024 vorliegen wird. Ursprünglich war das Datum für große Steuerzahler Juli 2023 und kleine Steuerzahler ab 2024, daher werden diese Daten höchstwahrscheinlich verschoben.

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Indonesiens Mehrwertsteueranforderungen

Indonesiens elektronisches Rechnungsstellungssystem und kontinuierliche Transaktionskontrollen

Infolge von Herausforderungen bei seinem Steuerkontrollsystem führte Indonesien ein System für elektronische Rechnungsstellung ein, das landesintern als e-Faktur bezeichnet wird. Durch die Nutzung von Daten, die in Echtzeit über kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) gemeldet werden, können die indonesischen Steuerbehörden Betrug reduzieren und gleichzeitig die Steuerlücke schließen.

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CTC-Reformen

Mit dem 2014 eingeführten und 2016 in Kraft getretenen indonesischen System für elektronische Rechnungsstellung soll die Steuerlücke bekämpft werden. Indonesiens Lösung war die Implementierung eines Rechnungsfreigabesystems, bei dem Rechnungen von der lokalen Steuerbehörde genehmigt werden müssen, bevor sie an einen Kunden gesendet werden.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist seit Juli 2016 für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend.
  • E-Rechnungen (e-Faktur Pajak oder e-FP) müssen von Anwendungen und Systemen erstellt werden, die vom Director of Taxation (DGT) vorgeschrieben wurden. Dazu gehören Client-Desktop-, webbasierte und Host-to-Host-Anwendungen.
  • Zur Ausstellung elektronischer Rechnungen sind elektronische Signaturen erforderlich.
  • Alle Rechnungen müssen über die von der Regierung gehostete eFaktur-Plattform elektronisch verarbeitet und ausgestellt werden. Die Einreichungsplattform für die Mehrwertsteuererklärung wurde in die Plattform für elektronische Rechnungsstellung integriert.
  • Zur Bestätigung der Identität der Steuerzahler sind elektronische Bescheinigungen erforderlich. Diese sind zwei Jahre lang gültig.
  • Für den Zugriff auf e-Nofa, um Seriennummern für elektronische Steuerrechnungen anzufordern, werden ein Aktivierungscode und ein Passwort benötigt.
  • Mit e-Faktur werden regelmäßig (in der Regel monatlich) Mehrwertsteuererklärungen abgegeben.

Einführungstermine der Vorschrift

2014 – Einführung von e-Faktur Pajak

2016 – Inkrafttreten von e-Faktur Pajak

1. Oktober 2020 – Neue e-Faktur Pajak-Version 3.0 veröffentlicht

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Im Jahr 2019 erließ die portugiesische Regierung das Gesetzesdekret Nr. 28/2019, mit dem eine vollständige Reform der Regeln für die Ausstellung, Bearbeitung und Archivierung von Rechnungen eingeführt wurde, mit dem Hauptziel, die elektronische Rechnungsstellung umzusetzen, die Einhaltung der Vorschriften für die Steuerzahler zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.

Der erweiterte Anwendungsbereich derjenigen, die verpflichtet sind, eine von der portugiesischen Steuerbehörde zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden, die Aufnahme eines QR-Codes und eines sequentiellen eindeutigen Nummerncodes (ATCUD – código único de documento) und die strengeren Integritäts- und Echtheitsanforderungen bei der Ausstellung von Rechnungen und anderen relevanten steuerlichen Anforderungen Dokumente gehörten zu den wirkungsvollsten Mandaten, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden.

Viele Steuerzahler hatten jedoch Mühe, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Daher hat die Steuerbehörde die Einführung verschiedener Komponenten des Dekrets verzögert, und einige von ihnen müssen noch umgesetzt werden.

In einem kürzlich erschienenen Ministerbeschluss vom 26. Mai 2022 wurde die Ziellinie für die Umsetzung der strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität, der Schwerpunkt dieses Artikels, erneut verschoben, jetzt auf den 1. Januar 2023.

Die strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität

In dem Dekret von 2019 wurde festgelegt, dass die Steuerzahler eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden müssen, um die Anforderungen an die Echtheit und Integrität von elektronischen Rechnungen und anderen relevanten Steuerdokumenten (gemäß Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG) zu gewährleisten, eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden müssen Siegel (QES) oder ein elektronisches Datenaustauschsystem (EDI) mit Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem europäischen Muster-EDI-Abkommen. Diese Änderung ist wichtig, da sie die Auswahl der in der EU allgemein anerkannten Compliance-Methoden auf eine einzige zwischen QES und EDI beschränkt.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in dem Dekret festgelegt, dass Steuerzahler zuvor akzeptierte fortgeschrittene elektronische Signaturen oder Siegel (das niedrigere Niveau der Signatursicherheit) nur bis zum 31. Dezember 2020 verwenden können. Danach müssten alle Rechnungen eine qualifizierte Unterschrift oder ein Siegel enthalten oder über EDI ausgestellt werden.

Wann ist die neue Deadline?

Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität wurde mehrfach verschoben. Die erste Verzögerung wurde durch Despacho n. 437/2020-XXII vom 9. November 2020 des Staatssekretärs für Fiskalfragen (SEAF – Secretário de Estado dos Assuntos Fiscais) angeordnet. Demnach würden PDF-Rechnungen ohne QES bis zum 31. März 2021 akzeptiert und für alle steuerlichen Zwecke als elektronische Rechnungen betrachtet.

Seitdem wurde das Mandat von Despacho n. 49/2022-XXIII der SEAF um vier weitere Male verschoben, wobei das letzte am 26. Mai 2022 stattfand. Nach diesem Gesetz müssen PDF-Rechnungen ohne spezifische Sicherheitsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 anstelle des zuvor festgelegten Datums, dem 30. Juni 2022, als elektronische Rechnungen für steuerliche Auswirkungen anerkannt werden.

Daher müssen Steuerzahler, die unter das Gesetzesdekret Nr. 28/2019 fallen, ab dem 1. Januar 2023 die Anforderung zur Gewährleistung der Echtheit und Integrität entweder durch Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur/eines Siegels oder durch Verwendung von „EDI by the-book“ (EDI im Rahmen des europäischen Muster-EDI-Abkommens) erfüllen.

Zusätzliche bevorstehende Anforderungen

Neben den strengeren Anforderungen an Authentizität und Integrität müssen die Steuerzahler bereit sein, zusätzliche neue Rechnungsmandate in Portugal zu erfüllen. Am 1. Juli 2022 müssen nur strukturierte elektronische Rechnungen im CIUS-PT-Format für B2G-Transaktionen verwendet werden. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G wird bereits durch einen schrittweisen Roll-Out umgesetzt. Es soll abgeschlossen sein und am 1. Juli 2022 für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen verbindlich werden. Darüber hinaus soll die Aufnahme des ATCUD-Codes in Rechnungen und andere steuerrelevante Dokumente, die ebenfalls zuvor verschoben wurden, am 1. Januar 2023 verbindlich werden.

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Seitdem Italien 2019 das erste EU-Land war, das die elektronische Rechnungsstellung durch einen Abfertigungsprozess verpflichtend machte, hat Italien sein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) stetig verbessert, um die Lücken bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer zu schließen.

In den letzten Jahren hat Italien sein System schrittweise erweitert, indem es verschiedene Mandate eingeführt hat. Die folgenden Änderungen spiegeln die Bemühungen der Regierung wider, offene Fragen zu lösen und weitreichendere Kontrollmechanismen durchzusetzen, um ein effizientes und abgerundetes System zu erreichen.

Die unten aufgeführten Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft, wobei einige bereits auf freiwilliger Basis verfügbar sind und andere eine kurze Nachfrist für die Anpassung zulassen.

Obligatorische grenzüberschreitende Rechnungsmeldung über das SDI

Die Einstellung des Steuerberichtssystems Esterometro wird die italienischen Steuerzahler dazu verpflichten, alle grenzüberschreitenden Transaktionen über das Sistema di Interscambio (SDI) zu melden. Da die Abfertigung grenzüberschreitender Rechnungen nicht in den Anwendungsbereich des italienischen CTC-Systems fällt, ist dies ein klarer Schritt in Richtung Zentralisierung.

Steuerzahler können Rechnungen weiterhin auf jede vereinbarte Weise umtauschen, einschließlich des FatturApa-Formats. Die Berichterstattung muss jedoch über das SDI im FatturApa-Format erfolgen. Dies ist seit Januar 2022 optional.

Neue Steuerzahler im Rahmen des E-Invoicing-Mandats

Italien hat kürzlich den Umfang seines E-Invoicing-Mandats erweitert und neue Gruppen von Steuerzahlern hinzugezogen:

Eine kurze Nachfrist wurde vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 festgelegt. Während dieser Zeit können diese Steuerzahler innerhalb des Folgemonats ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Transaktion durchgeführt haben, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden.

Das neue Mandat besagt auch, dass Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000€ pro Jahr verpflichtet sein werden, E-Rechnungen beim SDI auszustellen und zu löschen. Dies beginnt jedoch erst im Januar 2024.

Obligatorische elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino

Nach dem italienischen CTC-Mandat nahmen Italien und San Marino Verhandlungen auf, um den Rechnungsaustausch zwischen den beiden Ländern durch das modernere Clearance-basierte System zu ermöglichen, bei dem die Steuerzahler elektronische Rechnungen im FatturAPA-Format ausstellen und löschen müssen. Dies wurde durch die Schaffung eines „Vier-Ecken“ -Modells mit dem italienischen SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und der HUB-SM-Plattform als SDI-Gegenstück auf San Marinos Seite festgestellt.

Das Mandat umfasst den Verkauf von Waren, die nach San Marino für in Italien ansässige, niedergelassene oder identifizierte Steuerzahler sind. Für den Verkauf von Waren nach Italien müssen die Wirtschaftsakteure eine elektronische Rechnung mit der ihnen von der Republik San Marino zugewiesenen Identifizierung ausstellen. Ein wesentlicher Effekt dieses Mandats besteht darin, dass die Berichtspflichten durch Esterometro auslaufen.

Die freiwillige Übergangsphase begann im Oktober 2021.

Machen Sie sich bereit für Veränderungen

Der Beginn des zweiten Semesters 2022 wird erhebliche Änderungen mit sich bringen, und die Steuerzahler haben nur begrenzte Zeit, sich an den Tag zu halten, wenn der Juli näher rückt. Wenn Sie wissen, wie sich diese neuen Anforderungen auf Ihr Unternehmen auswirken können, können Sie die Einhaltung sicherstellen und unnötige Fehler vermeiden

Jetzt sind Sie dran

Wenden Sie sich an unser Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Italien haben. Sovos verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung darin, Kunden über elektronische Rechnungsmandate auf der ganzen Welt auf dem Laufenden zu halten.