Peppol E-Invoicing erklärt: Was es ist und wie es funktioniert

Die weltweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beschleunigt sich. Regierungen auf der ganzen Welt drängen auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, um ihre nationalen Systeme digital zu transformieren und oft die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.

Während viele Länder ihr eigenes E-Invoicing-Mandat eingeführt haben, um die Steuerkontrollen zu digitalisieren, stimmen die Anforderungen und Systeme, die von den einzelnen Ländern implementiert werden, oft nicht aufeinander überein. Dies macht es für multinationale Unternehmen schwierig, ihren Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung nachzukommen.

Um die Interoperabilität zu verbessern, setzen Länder in ganz Asien und Europa auf Peppol, ein Rahmenwerk, das zur Vereinfachung der Interoperabilität von E-Invoicing und anderen Beschaffungsdokumenten eingerichtet wurde. Aber was genau ist das? In diesem Blog finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.

Was ist Peppol?

Peppol begann 2008 mit dem Versuch, das öffentliche Beschaffungswesen in Regierungen in der gesamten Europäischen Union zu standardisieren. Es handelt sich um einen Rahmen, der sich aus Spezifikationen zusammensetzt, die die grenzüberschreitende elektronische Auftragsvergabe ermöglichen, und einer Methode zum Versenden von Rechnungen an Kunden. Peppol integriert Geschäftsprozesse, indem es die Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, standardisiert.

In den letzten Jahren hat Peppol seinen Aufgabenbereich auf APAC ausgeweitet. Singapur war das erste asiatische Land, das eine Peppol-Behörde einrichtete. Neben Europa sind auch Australien, Japan, Malaysia und Neuseeland vertreten.

Wofür steht es?

Peppol ist die Abkürzung für Pan-European Public Procurement On-Line, da es sich ursprünglich um eine europäische Initiative handelte.

Während der Empfang elektronischer Rechnungen seit April 2020 für alle öffentlichen Stellen in der EU gesetzlich vorgeschrieben ist, da Peppol eine der Optionen ist, die von vielen Ländern gewählt wurden, um eine solche Verpflichtung umzusetzen, und der Name von Peppol von seinem europäischen Dienst abgeleitet ist, wird der Standard nun auch außerhalb der Union übernommen. Malaysia und Singapur sind zwei außereuropäische Länder, die sich in den letzten Jahren zum Beispiel für Peppol entschieden haben.

Wie funktioniert Peppol?

Wir haben zwar klargestellt, dass Peppol ein EU-weiter Standard für den Austausch elektronischer Dokumente wie elektronischer Rechnungen ist, aber das erklärt nicht, wie er eigentlich funktioniert.

Die Europäische Union hat Standards für elektronische Rechnungen festgelegt. Diese Dokumente müssen den erforderlichen Spezifikationen entsprechen und in den meisten Fällen über das Netzwerk gesendet werden. Die meisten öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, solche Rechnungen zu erhalten, wodurch eine einheitliche und universelle Methode für die Rechnungsstellung von B2G-Transaktionen in der gesamten Region geschaffen wird.

Es ist erwähnenswert, dass der öffentliche Sektor zwar in einigen Fällen verpflichtet ist, diese Rechnungen zu erhalten, sie aber auch für B2B-Transaktionen an Unternehmen gesendet werden können. Peppol ermöglicht den effizienten elektronischen Austausch von elektronischen Rechnungen, Bestellungen und anderen Geschäftsdokumenten, unabhängig davon, ob Sie ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Organisation sind.

Peppol-Rechnungen werden über einen Peppol Access Point an den Empfänger gesendet. Dieser verbindet sich mit dem Peppol-Netzwerk und stammt von einem zugelassenen Dienstleister, der es Unternehmen ermöglicht, Dokumente elektronisch mit anderen Organisationen über einen Access Point auszutauschen.

Peppol verbindet Organisationen über ein Netzwerk von Peppol-akkreditierten Dienstleistern und beseitigt Barrieren für den elektronischen Handel, die durch geschlossene “Drei-Ecken”-Netzwerke entstehen.

Was ist eine Peppol-Autorität?

Um sicherzustellen, dass die oben genannten Access Points den festgelegten Regeln und Vorschriften entsprechen, verfügt sie über offizielle Behörden. Sie sind auch vorhanden, um “nationale Anforderungen an das Design und den Inhalt von Peppol-Dokumenten festzulegen”, so PEPPOL selbst.

Derzeit gibt es 17 Peppol-Behörden, bei denen es sich bis auf eine um nationale Stellen handelt. OpenPeppol ist die einzige Behörde, die nicht an ein Land gebunden ist, da sie als offizielle Peppol-Behörde in Ländern dient, in denen keine Behörde existiert.

Warum sollte man es verwenden?

Seine weit verbreitete Implementierung macht es für viele zu einer attraktiven Option. In Anbetracht der Vielfalt der Ansätze für die elektronische Rechnungsstellung in den verschiedenen Ländern liegt der Reiz von Peppol in der Standardisierung und Interoperabilität des globalen elektronischen Dokumentenaustauschs.

Eine Sammlung gemeinsamer Standards für die Übertragung elektronischer Dokumente für jedes Land, in dem ein Unternehmen tätig ist, vereinfacht den Prozess und reduziert so die Möglichkeit von Fehlern.

Die Standardisierung der Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, macht sie sicherer. Neben Rechnungen und Bestellungen hat Peppol das Potenzial, den Austausch jeder Art von Geschäftsdokumenten zwischen jeder Organisation und überall auf der Welt zu automatisieren.

In welchen Ländern wird Peppol verwendet?

Peppol hat derzeit 37 Mitgliedsländer, davon 29 in Europa.

Außerhalb Europas haben folgende Länder die Peppol-Standards eingeführt:

Peppol Corner Modelle

Eckmodelle sind Frameworks für digitale Transaktionen. Es gibt mehrere Ansätze, obwohl das Basisgerüst von Peppol das 4-Ecken-Modell ist

3-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung

Das 3-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung, das heute als altes Modell gilt, erforderte, dass Absender und Empfänger über einen einzigen Dienstanbieter verbunden waren. Die Einkäufer entschieden sich oft, welchen Dienstleister sie nutzten, was bedeutete, dass die Lieferanten mehrere Systeme für ihre Kunden verwenden mussten.

4-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung

Das 4-Ecken-E-Invoicing-Modell ist ein Upgrade des vorherigen Ansatzes und verbindet vier Entitäten. Die vier Ecken sind:

  1. Absender
  2. Zugriffspunkt des Absenders
  3. Zugangspunkt des Empfängers
  4. Empfänger

Die Einführung von Access Points sichert Transaktionen, indem sichergestellt wird, dass die Kommunikation von Dokumenten korrekt gesendet und empfangen wird, indem Dokumentenvalidierung, Know Your Customer (KYC)-Verfahren und mehr verwendet werden.

5-Eck-Modell für CTC

Wie in Singapur zu sehen, hat Peppol auch ein 5-Eck-Modell. Dieser Ansatz fügt dem traditionellen Modell eine weitere Ecke hinzu, nämlich die zentrale Plattform der Steuerbehörde/Regierung. Dieses Framework ist auch als Peppol CTC bekannt.

Das 5-Ecken-Modell ermöglicht es den Steuerbehörden, nahezu in Echtzeit auf Rechnungen zuzugreifen und so sicherzustellen, dass die Steuerinformationen korrekt übertragen werden.

Es liegt im Ermessen der zuständigen Regierung, dass die zentrale Plattform entweder Dokumente validieren kann, bevor sie an den Empfänger gesendet werden, oder stattdessen zertifizierten Dienstleistern die Validierung überlassen und als Ablage für die elektronischen Rechnungen dienen kann.

Pilotprojekt Peppol VIDA

Dieses von OpenPeppol ins Leben gerufene Pilotprojekt zeigt, dass die Netzwerk- und E-Invoicing-Spezifikationen auch verwendet werden können, um die Anforderungen des VIDA-Vorschlags der EU an die digitale Berichterstattung zu erfüllen.

Das Projekt steht den EU-Steuerbehörden/-verwaltungen, Dienstleistern und Endnutzern offen.

Sovos beteiligt sich an diesem Pilotprojekt. Wir sind ein angesehenes Mitglied und fungieren als Anbieter sowohl in Malaysia als auch in Singapur.

Erfahren Sie mehr über die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die vielen Regeln und Vorschriften in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung. Wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und anderer steuerlicher Überlegungen benötigen, sollten Sie unsere Compliance Cloud-Lösung in Betracht ziehen.

Die Regierung der Republik Slowenien hat einen Vorschlagsentwurf zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung für B2B- und B2C-Transaktionen veröffentlicht. Diese Umsetzung würde eine bedeutende Veränderung in der E-Invoicing-Landschaft des Landes bedeuten.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, unterliegen die Steuerpflichtigen einer doppelten Verpflichtung: Sie müssen B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen und austauschen sowie B2B- und B2C-Transaktionsdaten an die Steuerbehörde melden. Obwohl bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen keine Freigabe erforderlich ist, müssen Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde gemeldet werden, was zeigt, dass Slowenien sich dem globalen Trend anschließt, dass Regierungen kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) einführen.

Steuerpflichtige im Anwendungsbereich sind alle Unternehmen, die im slowenischen Unternehmensregister (PRS) eingetragen sind, einschließlich Unternehmen, Selbstständige und Verbände. Um sich im PRS registrieren zu können, müssen Unternehmen einen eingetragenen Sitz oder eine Adresse auf dem Gebiet der Republik Slowenien haben.

Mit diesem neuen System wird auch ein dezentrales Melde- und Austauschmodell eingeführt, das von registrierten Dienstleistern, den sogenannten E-Route-Anbietern, ermöglicht wird. Diese ähneln den Anforderungen an den Netzaustausch in Frankreich und den für Spanien geplanten Anforderungen.

Die vorgeschlagene obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung über den CTC werden ab dem 1. Juni 2026 eingeführt.

Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung

Das E-Invoicing-Mandat würde die Steuerzahler dazu verpflichten, elektronische Rechnungen und andere elektronische Dokumente für inländische B2B-Transaktionen auszustellen, zu senden und zu empfangen.

Nach dem slowenischen Vorschlag beziehen sich elektronische Rechnungen auf eine Rechnung oder ein ähnliches Buchhaltungsdokument, in dem Geschäftsvorgänge unabhängig von ihrer Bezeichnung erfasst werden. Dazu gehören Gutschriften, Lastschriften, Vorausrechnungen, Zahlungsaufforderungen etc.

Es gibt mehrere unterstützte Formate für den Austausch von E-Rechnungen:

  1. e-SLOG-Standard, der von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde, mit EN16931 kompatibel ist und bereits im B2G-Bereich verwendet wird
  2. Europäische Norm EN 16931 für elektronische Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU
  3. Weitere international anerkannte Standards, die von den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart wurden

Der Vorschlag erlaubt drei Methoden für die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen:

  1. E-Route-Anbieter, bei denen es sich um registrierte Dienstleister handelt, die die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen und elektronischen Dokumenten erleichtern.
  2. Direkter Austausch zwischen dem Informationssystem des Ausstellers und des Empfängers (ausgenommen E-Mail-Übertragung)
  3. Die kostenlose Anwendung der Behörde für Steuerpflichtige mit einem geringeren Geschäftsvolumen

In Fällen, in denen der Aussteller und der Empfänger unterschiedliche Standards für E-Rechnungen verwenden, muss der Anbieter des Empfängers bei Verwendung von E-Route-Anbietern die E-Rechnung in die vom Empfänger akzeptierte Syntax konvertieren.

Bei B2C-Transaktionen haben Verbraucher die Möglichkeit, entweder E-Rechnungen oder Papierrechnungen zu erhalten. Dies muss von den Parteien vereinbart werden. Im Falle der Ausstellung einer E-Rechnung sind die Lieferanten verpflichtet, eine visualisierte Inhaltsversion (z.B. PDF) zur Verfügung zu stellen.

CTC-Anforderungen an die elektronische Berichterstattung

Der Vorschlag sieht vor, dass Steuerpflichtige B2B- und B2C-Transaktionsdaten, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung oder Eingang der Rechnung elektronisch an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) melden müssen. Die Berichterstattung muss ausschließlich im e-SLOG-Standard erfolgen.

Die Meldepflicht erstreckt sich auf B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen, unabhängig davon, ob eine Rechnung elektronisch ausgestellt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass Transaktionen wie diese, für die die elektronische Rechnungsstellung nicht obligatorisch ist, an die FURS gemeldet werden, was eine umfassende Erfassung der Transaktionsdaten der Steuerzahler ermöglicht.

Die gewählte Methode für den elektronischen Rechnungsaustausch wirkt sich auf die elektronische Berichterstattung von Transaktionsdaten aus. Wenn die Parteien E-Route-Provider verwenden, müssen sowohl der Provider des Ausstellers als auch der Provider des Empfängers die E-Rechnung an FURS senden. Für den direkten Austausch müssen beide Parteien ihre Transaktionen separat an FURS melden.

Anforderungen an E-Routenanbieter

Der Entwurf legt Verpflichtungen und bestimmte technische Anforderungen fest, die für Anbieter von E-Routen gelten. Nach Angaben der slowenischen Regierung sind die Voraussetzungen, um Anbieter von E-Routen zu werden, vergleichbar mit denen in Frankreich, jedoch ohne dass eine Zertifizierung erforderlich ist

Die Behörden werden jedoch eine Liste der registrierten Anbieter von E-Streckendiensten führen, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, von denen einige bereits im Gesetzentwurf aufgeführt sind. Der Vorschlag enthält keine ausdrücklichen lokalen Registrierungs-/Einrichtungsregeln für Anbieter von E-Strecken. Die Regierung wird weitere Vorschriften veröffentlichen, in denen das Antragsverfahren und andere geltende Anforderungen detailliert beschrieben werden.

Nächste Schritte

Die Regierung muss bestimmte entscheidende Schritte unternehmen, bevor sie das Mandat durchsetzt. Das Parlament muss den Gesetzentwurf offiziell genehmigen, bevor die Anforderungen bestätigt werden.

Darüber hinaus wird die Veröffentlichung der technischen Spezifikationen und weiterer Vorschriften erwartet, einschließlich Einzelheiten zu den Methoden der Datenübermittlung an die Steuerbehörde. Slowenien muss bei der EU-Kommission eine Ausnahme von der Mehrwertsteuerrichtlinie beantragen, um die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung vor der Einführung von ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) durchzusetzen.

Für Unternehmen, die in Slowenien tätig sind, bedeutet dies bis zum 1. Juni 2026 weitreichende Änderungen ihrer Outbound- und Inbound-Prozesse. Dazu gehören die Anschaffung von Software oder die Aktualisierung ihrer Systeme zur Erstellung, zum Senden und Empfangen von E-Rechnungen, die Anpassung an die zulässigen E-Invoicing-Formate und die Verbindung mit dem FURS oder die Inanspruchnahme der Dienste von E-Route-Anbietern zur elektronischen Meldung ihrer Daten.

Haben Sie Fragen dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihren Betrieb auswirken könnten? Fragen Sie unser Expertenteam.

Elektronische Rechnungsstellung in Singapur

Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Singapur noch nicht vorgeschrieben ist, arbeitet die Steuerbehörde des Landes an der Einführung eines Modells zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).

Singapurs Vorstoß in Richtung Digitalisierung wurde 2018 durch die Einführung des Standardrahmens für die elektronische Rechnungsstellung deutlich. Singapur war das erste Land außerhalb Europas, das PEPPOL eingeführt hat. Die PEPPOL Business Interoperability Specifications (BIS) für die elektronische Rechnungsstellung und das PEPPOL eDelivery Network gelten seit 2019.

Die Steuerbehörde von Singapur (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für elektronische Rechnungsstellung auf der Grundlage des PEPPOL-Netzwerks, für die Übermittlung von Rechnungsdaten angekündigt. Für GST-registrierte Unternehmen wird die Einführung im Mai 2025 freiwillig erfolgen. Das Mandat gilt nur für B2B-Transaktionen; es wird erwartet, dass die Regierung in den kommenden Jahren auch B2G-Transaktionen zur Pflicht macht.

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Auf einen Blick: Elektronische Rechnungsstellung in Singapur

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Singapur

Netzwerk

InvoiceNow

Format
Derzeit sind sowohl Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) als auch PEPPOL PINT für Singapur (SG) zulässig; ab 2025 wird ausschließlich PEPPOL PINT verwendet.

eSignatur-Anforderung
Eine elektronische Signatur ist eine Methode zur zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität.

Archivierungsanforderung
Fünf Jahre

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Singapur

Netzwerk
InvoiceNow.

Format
Derzeit sind sowohl Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) als auch PEPPOL PINT für Singapur (SG) zulässig; ab 2025 wird ausschließlich PEPPOL PINT verwendet.

eSignatur-Anforderung
Eine elektronische Signatur ist eine Methode zur zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität.

Archivierungsanforderung
Fünf Jahre.

Elektronische Rechnungsstellung in Singapur: Anforderungen und Vorschriften

Derzeit gibt es in Singapur keine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen. Die Steuerzahler können sich jedoch mit dem PEPPOL-Netzwerk verbinden, um elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen. Die IMDA in Singapur ist eine PEPPOL-Behörde und als solche müssen diejenigen, die sich für den elektronischen Versand von Rechnungen über das InvoiceNow-Netzwerk entscheiden, die Formatanforderungen erfüllen:

Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) oder Singapore (SG) PEPPOL PINT, wobei letzteres ab 2025 das einzige gültige Format sein wird.

Elektronische Berichterstattung in Singapur: Anforderungen und Vorschriften

Singapur führt ein CTC-Berichtsmandat ein und nutzt dabei das InvoiceNow PEPPOL-System des Landes. Die Umsetzung dieses Mandats sieht eine Abkehr vom PEPPOL-4-Ecken-Modell und stattdessen die Einführung eines PEPPOL-5-Ecken-Modells vor, bei dem die Steuerzahler Rechnungsdaten an die IRAS, die Steuerbehörde des Landes, übermitteln.

Rechnungsdaten aus Verkäufen und Käufen müssen an die Steuerbehörde gemeldet werden. Die Berichtspflicht für „PEPPOL-E-Rechnungen“ erfolgt in Echtzeit. Für Rechnungen, die außerhalb von InvoiceNow ausgestellt wurden („lösungsextrahierte Rechnungen“), erfolgt die Berichterstattung innerhalb einer bestimmten Frist, wobei eine wöchentliche Übermittlung empfohlen wird, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rücksendung.

Akkreditierte Access Points (AP) sind die einzigen Parteien, die Rechnungsdaten über die C5 API an IRAS übermitteln dürfen – Sovos ist ein akkreditierter AP in Singapur.

Die Umsetzung dieser Verpflichtung zur elektronischen Berichterstattung ist im nachstehenden Umsetzungszeitplan enthalten.

Zeitplan für die Einführung elektronischer Rechnungsstellung und elektronischer Berichterstattung in Singapur

Die Digitalisierung ist in Singapur auf dem besten Weg zur Umsetzung. Hier sind die wichtigsten Daten:

  • Mai 2018: Die IMDA in Singapur wurde die erste PEPPOL-Behörde außerhalb Europas
  • Januar 2019: Das landesweite E-Invoicing-Netzwerk, später InvoiceNow genannt, wurde gestartet
  • März 2020: Singapur führt einen Registrierungszuschuss ein, um Unternehmen zu motivieren, dem Netzwerk beizutreten
  • 1. Mai 2025: Die elektronische B2B-Berichterstattung wird für die freiwillige vorzeitige Einführung durch GST-registrierte Unternehmen eingeführt
  • 1. November 2025: Die elektronische B2B-Berichterstattung wird für neu gegründete Unternehmen eingeführt, die sich freiwillig für die GST registrieren

PEPPOL in Singapur

Die Infocomm Media Development Authority (IMDA) in Singapur wurde im Mai 2018 die erste PEPPOL-Behörde außerhalb Europas. Später startete das Unternehmen sein E-Invoicing-Netzwerk mit zunächst 11 Access Point-Anbietern.

Das Netzwerk basiert auf dem PEPPOL-Rahmen und hilft Unternehmen, Dokumente elektronisch auszutauschen. Als PEPPOL-Behörde kann IMDA:

  • PEPPOL Access Point-Anbieter in Singapur genehmigen und zertifizieren
  • PEPPOL-fähige Lösungsanbieter in Singapur akkreditieren
  • Die Einhaltung des PEPPOL-Frameworks durch Unternehmen überwachen
  • Länderspezifische Regeln und technische Standards im Rahmen des PEPPOL-Systems spezifizieren – und zwar das SG PEPPOL BIS- und das SG PEPPOL PINT-Format

Mehr über PEPPOL erfahren Sie im ultimativen Leitfaden über die elektronische Rechnungsstellung von Sovos

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FAQ

Unternehmen in Singapur werden dazu ermutigt, E-Rechnungen zu verwenden, aber ihre Verwendung ist noch nicht verpflichtend.

Singapur ermutigt Unternehmen zwar, Rechnungen über sein InvoiceNow-System elektronisch auszustellen und zu empfangen, hat aber noch keine elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen vorgeschrieben. Die verpflichtende elektronische Berichterstattung mit InvoiceNow wird ab dem 1. November 2025 für neu gegründete Unternehmen beginnen, die sich freiwillig für die GST registrieren.

InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA), die KMUs und großen Unternehmen hilft, die Rechnungsstellung zu optimieren. Ziel ist es, landes- und weltweit einen schnelleren und nachhaltigeren Weg für Transaktionen zu bieten.

Rechnungen in Singapur erfordern Angaben wie:

  • Name, Adresse und GST-Registrierungsnummer des Lieferanten
  • Name und Adresse des Kunden
  • Ausstellungsdatum und Identifikationsnummer der Rechnung
  • Beschreibung der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen
  • Zahlbarer Gesamtbetrag, sowohl inklusive als auch ohne GST

PEPPOL ist ein Standard für den Versand von elektronischen Rechnungen an Kunden aus dem öffentlichen Sektor (mit anderen Worten, für B2G-Transaktionen) in der gesamten EU und darüber hinaus. Singapur war die erste von PEPPOL anerkannte Behörde außerhalb Europas.

Das E-Invoicing-Framework InvoiceNow von Singapur basiert auf dem PEPPOL-Netzwerk.

Ja, Sovos ist ein IMDA-zertifizierter PEPPOL-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten und -expertinnen und können sich in Ihrem Namen mit dem InvoiceNow-Netzwerk verbinden.

Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung auf Basis des Peppol-Netzwerks , für GST-registrierte Unternehmen angekündigt . Die freiwillige Einführung erfolgt ab Mai 2025. Die Vorschrift erstreckt sich nur auf B2B-Transaktionen, da die Regierung B2G in den kommenden Jahren voraussichtlich verpflichtend einführen wird.

Was ist InvoiceNow?

InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA) für KMU und Großunternehmen zur Rationalisierung ihrer Rechnungsstellung und für eine schnellere und nachhaltigere Abwicklung von Transaktionen im In- und Ausland.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Singapurs landesweites E-Rechnungsnetzwerk wurde erstmals im Jahr 2019 angekündigt und wird seit kurzem als InvoiceNow bezeichnet. Das Mandat verpflichtet GST-registrierte Unternehmen, InvoiceNow-Lösungen zu verwenden, um Rechnungsdaten an IRAS zu übermitteln. Die Übermittlung der Rechnungsdaten an IRAS erfolgt über Peppol Access Point (AP)-Dienstanbieter, wodurch das traditionelle Four Corner E-Delivery-Modell zu einem Fifth Corner-Modell erweitert wird.

Die Umsetzung des Mandats erfolgt stufenweise wie folgt:

Obwohl noch kein Zeitplan für die Umsetzung für alle Unternehmen bekannt gegeben wurde, werden in Zukunft weitere Aktualisierungen erwartet.

Sovos ist hier, um zu helfen

Saphety Level – Trusted Services, SA ist ein IMDA-zertifizierter Peppol-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten können in Ihrem Namen eine Verbindung zum InvoiceNow-Netzwerk herstellen.

Elektronische Rechnungsstellung in Argentinien

Argentinien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung und begann 2002 mit deren Einführung. Die Technologie wurde erst 2015 landesweit eingeführt, aber sie übertraf die meisten Länder immer noch bei der Digitalisierung ihres Rechnungssystems.

Auch wenn das argentinische System zur elektronischen Rechnungsstellung weniger verwirrend ist als andere, ist es wichtig, die genauen Regeln und Vorschriften zu kennen, um zu vermeiden, dass Sie den Preis für die Nichteinhaltung zahlen müssen. In dieser speziellen Übersicht erfahren Sie alles über die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien, ganz gleich, wie sich die Dinge in Zukunft entwickeln. Vergessen Sie nicht, diese Seite als Lesezeichen zu speichern und regelmäßig wieder vorbeizuschauen.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien?

Hier sehen Sie, wie das argentinische Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung funktioniert:

  1. Stellen Sie die elektronische Rechnung aus, sobald Sie die erforderlichen Empfängerinformationen haben.
  2. Erhalten Sie den elektronischen Autorisierungscode (CAE) von der AFIP Federal Public Revenue Administration (AFIP).
  3. Sobald die elektronische Rechnung validiert ist, sendet der Aussteller das Dokument an den Empfänger.
  4. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger bewahren die Rechnung 10 Jahre lang sicherelektronisch auf.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Argentinien

Im weltweiten Vergleich war Argentinien ein Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Ab 2003 gab es ein optionales System, und Jahre später machte das Land die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht – was Unternehmen langsam an die Idee heranführte, Daten online zu übertragen.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2015 für in Argentinien tätige Unternehmen obligatorisch und umfasst auch Exportrechnungen, Geldeingänge, Gutschriften und Lastschriften. Im Land registrierte Unternehmen müssen bei der inländischen Steuerbehörde einen elektronischen Autorisierungscode (CAE) beantragen und die in dem Mandat festgelegten Regeln einhalten.

Alle Steuerzahler im Land – auch Freiberufler – müssen bestimmte Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung erfüllen. Diese Anforderungen ändern sich je nach den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens. So müssen beispielsweise kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Schwellenwert nur für persönliche Transaktionen elektronische Quittungen ausstellen, während größere Unternehmen elektronische Rechnungen für alle Transaktionen ausstellen müssen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Argentinien

Nachdem Sie sich bereits mit der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien befasst haben, ist es Ihnen vielleicht schon klar, dass in diesem Land für B2G-Transaktionen die Übermittlung elektronischer Rechnungen erforderlich ist.

Es gelten die gleichen Regeln wie im B2B-Bereich. Steuerzahler müssen von der Steuerbehörde zugelassen werden und sie müssen konforme elektronische Rechnungen über den typischen Prozess ausstellen.

Einfach ausgedrückt: Wenn Sie ein argentinischer Steuerzahler sind, der mit öffentlichen Verwaltungen und Regierungsstellen Geschäfte macht, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.

Arten von Rechnungen und elektronischen Dokumenten

Es gibt eine Vielzahl von Rechnungen und elektronischen Dokumenten, die Unternehmen, die in Argentinien tätig sind, kennen sollten. Verschiedene Geschäftsvorgänge erfordern bestimmte Arten von Quittungen, z. B:

  • Rechnungen, Rechnungsbelege und Exportrechnungen
  • Lastschriften und Gutschriften
  • Kaufquittungen für gebrauchte Waren

Es gibt auch verschiedene Arten von Rechnungen, die zu beachten sind:

  • Typ A: Ausgestellt von registrierten Steuerzahlern bei Transaktionen mit anderen registrierten Steuerzahlern
  • Typ B: Ausgestellt von registrierten Steuerpflichtigen bei Transaktionen mit Endverbrauchern oder befreiten Steuerpflichtigen
  • Typ C: Ausgestellt von nicht registrierten und befreiten Steuerzahlern an alle Kunden
  • Typ E: Wird von jedem Steuerzahler bei exportierten Vorgängen ausgestellt
  • Typ T: Ausgestellt von Hotels und Beherbergungsbetrieben für ausländische Touristen

Factura de Crédito Electronica: Gilt für Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen und ermöglicht die vorzeitige Einziehung von Krediten und Forderungen an ihre Kunden. Diese Art von Rechnung kann Typ A, B oder C sein, wie oben definiert, mit den entsprechenden Gut- und Lastschriften.

Vorteile der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Obwohl Steuerzahler in Argentinien technisch dazu verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch zu senden und zu empfangen, bietet die elektronische Rechnungsstellung im Vergleich zur herkömmlichen Rechnungsstellung zusätzliche Vorteile.

  • Kostenersparnis: Elektronische Rechnungen reduzieren Ihre Abhängigkeit von Papier, Porto und manueller Arbeit
  • Zeitersparnis: Dank standardisierter Formate und automatisierter Prozesse kann sich Ihr Team auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.
  • Sorgenfreiheit: Authentifizierung und Validierung sind in den Prozess zur elektronischen Rechnungsstellung integriert und gewährleisten die Echtheit der Dokumente.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien erstreckte sich über viele Jahre und folgte diesem Weg:

  • 2002: Die Allgemeine Resolution 1361 wird veröffentlicht, mit der elektronische Rechnungen als Duplikatbeleg eingeführt werden.
  • 2005: Argentinien veröffentlicht die Allgemeine Resolution 1956, die ein System zur Ausstellung und Speicherung von elektronischen Rechnungen einführt.
  • 2006: Die Allgemeine Resolution 2177 schreibt die Verwendung elektronischer Rechnungen für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern vor.
  • 2008: Die Allgemeine Resolution 2485 wird veröffentlicht, die eine Sonderregelung für die Ausstellung und elektronische Aufbewahrung von Originalbelegen für Registranten und kleine Beitragszahler festlegt.
  • April 2015: Die Allgemeine Resolution 3749 tritt in Kraft, die die elektronische Rechnungsstellung für alle umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler vorschreibt.
  • April 2019: Die Allgemeine Resolution 4290/2018 schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen, einschließlich Freiberufler, vor.
  • Juni 2021: Alle elektronischen Rechnungen müssen QR-Codes enthalten.

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien nicht einhalte?

Ein Steuerzahler könnte erhebliche Strafen erhalten, wenn er die Anforderungen der elektronischen Rechnungserstellung in Argentinien nicht erfüllt.

Gemäß den von der Föderalen Verwaltung der öffentlichen Einnahmen festgelegten Bedingungen können diejenigen, die keine elektronischen Rechnungen ausstellen oder die Verordnung nicht einhalten, mit der Schließung ihrer Organisation für zwei bis sechs Tage bestraft werden.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Argentinien?

Es ist zwar wichtig, dass Sie sich über die Regeln und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien auf dem Laufenden halten, aber Ihr Unternehmen hat auch noch andere Verpflichtungen.

Die argentinischen Umsatzsteuervorschriften zum Beispiel verlangen von Ihrem Unternehmen, dass es mehr als nur die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung beachtet und auch einhält. Die Einhaltung der Steuervorschriften ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung und Sovos unterstützt sie dabei.

FAQ

Argentinien hat elektronische Rechnungen für alle Unternehmen und Steuerzahler – einschließlich Freiberufler – ab April 2019 gemäß R.G 4290 vorgeschrieben.

Alle Unternehmen und Einzelpersonen in Argentinien müssen elektronische Rechnungen ausstellen.

Sobald eine elektronische Rechnung genehmigt und ausgestellt wurde, werden Stornierungen nicht mehr berücksichtigt. Die Rückabwicklung der Transaktion muss durch die Ausstellung einer Gutschrift erfolgen.

Um eine elektronische Rechnung zu stornieren, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Ereignis, das die Stornierung erforderlich gemacht hat, eine Gutschrift und/oder Lastschrift ausgestellt werden.

Die Echtheit der Belege kann mit den folgenden Tools auf der Website der argentinischen Steuerbehörde überprüft werden:

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Argentinien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Partner für die Einhaltung von Steuervorschriften, dem Sie vertrauen können und der es Ihnen ermöglicht, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich wichtig ist.

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Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland

Wie viele andere europäische Länder ist auch Deutschland gerade dabei, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische Steuerzahler aller Art und Größe einzuführen. Allerdings ist die elektronische Rechnungsstellung im Land noch nicht vollständig implementiert und vorgeschrieben.

Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland erfolgt derzeit nach Transaktionsarten. Für B2G-Transaktionen gibt es nationale und föderale Vorschriften, aber für B2B-Transaktionen ist die Zeit für elektronische Rechnungen noch nicht gekommen. Dies wird sich ab 2025 ändern, und bis 2028 werden alle deutschen Unternehmen verpflichtet sein, Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen.

Da die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland uneinheitlich und schwer nachvollziehbar ist, können Sie sich auf dieser Seite einen Überblick verschaffen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und besuchen Sie sie erneut, wenn Sie einen Überblick über die aktuellen Anforderungen benötigen.

Auf einen Blick: elektronische Rechnungsstellung in Deutschland

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland

CTC-Typ

  • Post Audit

Netzwerk

  • N/A

Format

  • Konform mit EN 16931

Anforderung an die elektronische Signatur

  • Nicht zwingend erforderlich, qualifizierte elektronische Signatur kann verwendet werden

Archivierungsanforderung

  • 10 Jahre

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland

CTC-Typ

  • Dezentralisiert/PEPPOL

Netzwerk

  • Einzelne staatliche Plattformen

Format

  • Xrechnung & PEPPOL BIS

Anforderung an die elektronische Signatur

  • N/A

Archivierungsanforderung

  • 10 Jahre

Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland

Ab Januar 2025 müssen Steuerzahler die Möglichkeit haben, elektronische Rechnungen zu erhalten. Der Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend sein. Ab Januar 2028 gilt dies für alle Unternehmen.

Dieser Starttermin für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland wurde im März 2024 festgelegt, als der Bundesrat das als „Wachstumschancengesetz“ bekannte Gesetz verabschiedete.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland

Die elektronische Rechnungsstellung ist im Handel mit öffentlichen Verwaltungen vorgeschrieben, wird allerdings auf Bundeslandebene unterschiedlich geregelt. Es gibt ein nationales Mandat, aber es läuft parallel zu seinen 16 Bundesländern – jedes von ihnen hat die gesetzliche Freiheit, eine eigene E-Invoicing-Plattform zu entwickeln.

Die folgenden deutschen Bundesländer haben die elektronische Rechnungsstellung für behördliche Transaktionen eingeführt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die oben genannte europäische Richtlinie (2014/55/EU) verlangt von den Behörden der Mitgliedstaaten, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen gemäß der CEN-Norm EN 16931 zu empfangen und zu verarbeiten.

Zeitplan: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland kann schwer nachvollziehbar sein. Hier sind die wichtigsten Termine, die Sie kennen müssen:

  • April 2017: Deutschland veröffentlicht sein E-Rechnungsgesetz
  • 18. April 2020: Bundesländer führen verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen ein
  • 27. November 2020: Öffentliche Stellen müssen E-Rechnungen von staatlichen Stellen empfangen
  • Juli 2023: Das Bundesfinanzministerium legt einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung vor
  • 22. März 2024: Bundesrat beschließt Gesetzespaket zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung
  • 1. Januar 2025: Deutsche Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten (B2B)
  • 1. Januar 2027: Deutsche Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 Euro müssen für B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen
  • 1. Januar 2028: Verbleibende deutsche Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen

Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kann den Steuerzahlern durch die Automatisierung von Prozessen zugute kommen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern kann auch das Fehlerrisiko erheblich verringern, da die Daten nicht mehr manuell eingegeben und bearbeitet werden müssen.

Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Obwohl nun klar ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland noch weiter vorangetrieben werden muss, gibt es eine größere Initiative, die die Einführung dieser Technologie in Deutschland – und in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt – verändern könnte.

VAT in the Digital Age (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) ist ein Vorschlag zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems, der neben anderen neuen, innovativen Steuerlösungen digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung einführt.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland immer noch an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für alle ansässigen Steuerzahler arbeitet, während viele Länder auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung schon weiter sind. Die Einhaltung globaler Steuervorschriften kann schwierig sein, wenn man die Nuancen der Steuerdigitalisierung in den einzelnen Ländern bedenkt, aber Sovos kann helfen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind.

Zusätzliche Pflichten zur Umsatzsteuer-Compliance in Deutschland

Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar ein wichtiger Bestandteil der Steuerkonformität in Deutschland, aber Unternehmen haben auch noch andere Verpflichtungen, die sie einhalten müssen.

Mit den regulatorischen Erwartungen Schritt zu halten, wird noch komplizierter, wenn man die sich entwickelnde Natur der Gesetze berücksichtigt. Sie müssen nicht nur Ihren aktuellen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch den Überblick über das behalten, was noch kommen wird – das ist sowohl zeitlich als auch ressourcenmäßig anspruchsvoll.

Die Nichteinhaltung kann kostspielig sein, aber Sie müssen nicht in Rückstand geraten. Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der deutschen Umsatzsteuervorschriften in unserer speziellen Übersicht.

FAQ zum E-Invoicing in Deutschland

Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist in Deutschland verpflichtend, und die elektronische B2B-Rechnungsstellung soll derzeit ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 EUR in Kraft treten.

Für die elektronische Rechnungsstellung im B2G- und B2B-Bereich schreibt die deutsche Gesetzgebung die sichere Archivierung und den Zugriff auf elektronische Rechnungen für 10 Jahre vor.

Deutschland hat Pläne vorgelegt, um die elektronische B2B-Rechnungsstellung für gebietsansässige Steuerpflichtige nach folgendem Zeitplan verbindlich zu machen:

  • 1. Januar 2025: Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten
  • 1. Januar 2027: Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen elektronische Rechnungen verwenden
  • 1. Januar 2028: Alle Steuerpflichtigen müssen elektronische Rechnungen verwenden.

ZRE steht für die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Die ZRE ist ein Webportal, das es Lieferanten und Dienstleistern ermöglicht, elektronische Rechnungen an Bundesbehörden zu senden.

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat, das sowohl menschenlesbare (PDF/A-3) als auch maschineninterpretierbare Rechnungsdaten umfasst. Es basiert auf XML und ermöglicht den Versand von Rechnungen als Anhang oder eingebettet in eine E-Mail.

ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).

XRechnung ist ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung, den die deutsche Regierung Ende 2020 akzeptiert hat. Es wurde als Standard für die Konvertierung von Rechnungsinformationen in eine XML-Datendatei entwickelt, die als e-Rechnung dient.

XRechnung erfüllt zudem die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).

Seit Mitte 2019 ist die elektronische B2G-Rechnung auf nationaler Ebene vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle Behörden der Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten.

Hier ist der weitere Zeitplan für elektronische B2B-Rechnungen im Land:

  • Ab Januar 2025 müssen alle deutschen Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten.
  • Ab Januar 2027 müssen alle deutschen Steuerpflichtigen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen.
  • Ab Januar 2028 müssen alle deutschen Steuerzahler elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene sollten Sie eine elektronische Rechnung über die individuelle Übermittlungsplattform des jeweiligen Staates senden.

E-Invoicing in Deutschland einrichten mit Sovos

Die elektronische B2B-Rechnungsstellung ist in Deutschland noch nicht implementiert, aber sie stellt eine weitere Verpflichtung dar, die Unternehmen erfüllen müssen, sobald sie eingeführt ist. Denken Sie dann an die anderen Länder, in denen Sie geschäftlich tätig sind, und an die Stadien, in denen sich diese Länder auf dem Weg zur Digitalisierung ihrer Steuern befinden könnten.

Eine Lösung besteht darin, dass Sie überall, wo Sie tätig sind, auf die sich entwickelnden Mandate und Vorschriften achten. Die einfachere Lösung besteht darin, einen einzigen Steuer-Compliance-Partner wie Sovos zu beauftragen, der diese leidige Arbeit für Sie erledigt.

Die weltbesten Unternehmen, darunter die Hälfte der Fortune 500-Unternehmen, vertrauen auf die Lösungen von Sovos, die globale Compliance durch lokales Fachwissen gewährleisten.

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Elektronische Rechnungsstellung in Peru

Peru ist auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung weit fortgeschritten und hat ein Mandat für alle Steuerzahler eingeführt, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung wurde 2010 durch das Electronic Issuance System des Landes geregelt und war zunächst freiwillig.

Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Peru umfasst mehr elektronische Dokumente als nur elektronische Rechnungen, was die Sache noch komplizierter macht – vor allem für internationale Organisationen, die mehrere nationale Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten müssen. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Peru und wird bei Bedarf aktualisiert, sodass Sie sie in Ihren Lesezeichen behalten sollten.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Peru?

Validierung

Beim derzeitigen System der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronischen Zahlungsbelege (CPEs) nicht vor dem Versand an die Empfänger von der Nationalen Oberaufsichtsbehörde für Zoll- und Steuerverwaltung (SUNAT) oder der OSE vorvalidiert werden. Sobald der Gutschein generiert ist, kann er begleitend oder sogar nach dem Versand an den Kunden oder Empfänger an SUNAT gesendet werden.

Die SUNAT rät jedoch von dieser Vorgehensweise ab, denn wenn das zuvor an den Kunden gesendete Dokument von der OSE oder der SUNAT abgelehnt wird, hat das Dokument keine steuerliche Gültigkeit und der Steuerzahler muss seinem Kunden ein neues Dokument ausstellen.

Das bedeutet, dass die meisten Aussteller die Vorvalidierung oder die synchrone Validierung bevorzugen, auch wenn die Aussteller die CPE durch einen asynchronen Prozess validieren können. Sobald ein CPE bei der OSE oder SUNAT eingegangen ist, wird ein Empfangsnachweis (CDR) ausgestellt, der dem Aussteller anzeigt, dass das zur Validierung gesendete Dokument die von der SUNAT festgelegten Anforderungen erfüllt.

Eventualitäten

Wenn der Steuerzahler derzeit aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht in der Lage ist, die Belege außerhalb des elektronischen Ausgabesystems auszustellen, muss er zu einem bestimmten Datum eine Steuererklärung mit den Zahlungsbelegen, Gutschriften und Belastungsanzeigen ausstellen, ohne das elektronische Ausgabesystem (SEE) zu nutzen.

Empfangsbestätigung

Im Prinzip müssen die Empfänger elektronischer Rechnungen eine Empfangsbestätigung für die bei ihnen eingehenden Rechnungen erstellen. Diese Zustimmung kann jedoch stillschweigend erfolgen: Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass die Rechnung acht Tage nach Erhalt des Dokuments als formell akzeptiert gilt, wenn der Empfänger den Erhalt nicht bestätigt.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Peru

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Peru

Peru regelt seine elektronische Rechnungsstellung, bei der die Dokumente als elektronische Zahlungsbelege (CPE) bezeichnet werden, über sein Electronic Issuance System (SEE). Es wird von der nationalen Steuerbehörde, der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT), verwaltet.

Unternehmen müssen dieses System nutzen und strenge technische Anforderungen sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von elektronischen Rechnungen erfüllen. Die Umsetzung begann im Januar 2014, und kleine und mittlere Unternehmen waren die letzten, die Anfang 2022 in die Verpflichtung einbezogen wurden. Von da an sind alle Steuerzahler in Peru verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie andere Verkaufsdokumente auszustellen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Peru

Peru verlangt von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Lieferanten öffentlicher Einrichtungen Geschäfte machen, und elektronische Rechnungen von allen öffentlichen Einrichtungen erhalten.

Ähnlich wie bei B2B-Transaktionen verlangt die Regelung des Landes von den Unternehmen, dass sie die vom SEE-System festgelegten Standards erfüllen und elektronische Dokumente fünf Jahre lang archivieren.

Arten von elektronischen Zahlungsbelegen in Peru

  1. Elektronische Rechnung: Erforderlich bei B2B- und B2G-Transaktionen, die zu einer Steuergutschrift führen. Die Gültigkeit dieses Dokuments hängt von der strikten Einhaltung der Struktur-, Ausstellungs- und Validierungsregeln ab.
  2. Quittung durch elektronische Gebühr: Ausgestellt von natürlichen Personen, die selbständig Dienstleistungen erbringen.
  3. Elektronisches Verkaufsticket: Ausgestellt an Endverbraucher. Es ermöglicht nicht, Steuergutschriften in Anspruch zu nehmen oder Ausgaben für steuerliche Zwecke zu unterstützen, und ihre Struktur ist weniger komplex als die der elektronischen Rechnungen.
  4. Elektronische Kaufabrechnung: Ausgestellt von Steuerzahlern, die Einkäufe tätigen, an natürliche Personen, die unter anderem Primärprodukte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, handwerklicher Fischerei und Holzgewinnung herstellen und/oder abholen – sofern diese Verkäufer keine RUC-Nummer (Unique Taxpayer Registration) haben.
  5. Elektronische Lastschrift und Gutschrift: Die erste wird verwendet, um dem Verkäufer entstandene Ausgaben oder Kosten zu erstatten, und die zweite, um Stornierungen, Rabatte oder andere Änderungen an zuvor ausgestellten Rechnungen und elektronischen Verkaufstickets zu verbuchen.
  6. Elektronische Quittung für öffentliche Dienstleistungen (SP Electronic Receipt): Ein spezieller Beleg, der von Telekommunikations-, Wasser-, Strom- und Erdgasdiensten ausgestellt wird, sowohl bei B2B-Transaktionen, die zur Steuergutschrift berechtigen, als auch für Endverbraucher.
  7. Nachweis der elektronischen Quellensteuer: Obligatorisch für die Verwendung durch Steuerzahler, die als Quellensteuer-Einbehalter benannt sind und Transaktionen durchführen, die dem Quellensteuersystem der allgemeinen Umsatzsteuer (IGV) unterliegen.
  8. Nachweis der elektronischen Wahrnehmung: Zahlungsnachweis, der von der Wahrnehmungsstelle ausgestellt wird, wenn sie die IGV ganz oder teilweise an ihren Kunden oder Importeur abführt, entweder durch den Kauf von Kraftstoff oder durch interne Verkäufe, die im Wahrnehmungsregime der IGV enthalten sind.
  9. Elektronischer Überweisungsschein – Absender: Wird vom Absender ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen.
  10. Elektronischer Empfehlungsleitfaden – Spediteur: Wird vom Benutzer der Speditionsgesellschaft in digitalem Format ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen. Es ist notwendig, ihn pro Transporteinheit, pro Zielort, pro Empfänger und pro Absender auszustellen.
  11. Elektronischer Empfehlungsleitfaden pro Ereignis: Wird vom Absender oder vom Beförderer aufgrund von Tatsachen, die ihm nicht zuzuschreiben sind, als Ergänzung zu einem anderen, zuvor vom selben Subjekt ausgestellten Leitfaden ausgestellt.
  12. Leitfaden zur elektronischen Übermittlung kontrollierter Güter (BF): Unterstützt die Übermittlung chemischer Ausgangsstoffe, Produkte und deren Nebenprodukte oder Derivate, die der Kontrolle unterliegen, weil sie direkt oder indirekt bei der Herstellung illegaler Drogen verwendet werden können. Um herauszufinden, ob die zu transportierenden Produkte überprüft werden müssen, konsultieren Sie das Oberste Dekret Nr. 268-2019-EF.
  13. Elektronisch autorisiertes Dokument (DAE): Zahlungsnachweis, der es Ihnen ermöglicht, Ausgaben oder Kosten für Steuerzwecke zu tragen sowie die Möglichkeit, eine Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, die entsprechend den Besonderheiten des Vorgangs ausgestellt wird, vorausgesetzt, der Erwerber oder Nutzer ist identifizierbar und die Steuer wird diskriminiert.

SEE: Elektronisches Ausgabesystem Peru

In Peru gibt es mehrere elektronische Ausgabesysteme, mit deren Hilfe elektronische Zahlungsbelege erstellt werden können. Diese Systeme können öffentlich, kommerziell oder privat sein. Hier sind die wichtigsten Systeme:

SOL-Ausgabesystem: SUNAT stellt dieses kostenlose System zur Verfügung, das auch als SUNAT – Online Operations (SOL) bekannt ist. Dieses System hat mehrere Einschränkungen und richtet sich vor allem an kleine Steuerzahler und Freiberufler, die ein geringes Volumen an CPE generieren. Es hat auch eine SUNAT-App und eine Emprender-App.

Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers: Dieses Ausgabesystem wurde gemäß den Maßnahmen und Bedürfnissen des Steuerzahlers entwickelt. Für die Ausstellung der CPEs ist kein Zugriff auf das SUNAT-Webportal erforderlich; die Generierung, Erteilung und Validierung der CPEs erfolgen zwischen den Systemen des Steuerzahlers und der SUNAT- oder OSE-Datenbank.

SUNAT-Abrechnungssystem: Mit dieser kostenlosen Anwendung können Sie elektronische Belege ausstellen. Es richtet sich vor allem an mittlere und kleine Steuerzahler mit computergestützten Systemen und einem hohen Rechnungsvolumen.

Ausgabesystem des Betreibers elektronischer Dienstleistungen: Der Prozess der Validierung der CPEs, die von den Ausgabesystemen des Steuerzahlers generiert werden, erfordert von SUNAT autorisierte Stellen, um die CPEs elektronisch zu überprüfen, damit sie als ausgestellt gelten.

Ausgabesysteme überwachter Unternehmen: Stellt elektronische Quittungen für öffentliche Dienstleistungen aus. Die Aussteller dieser Systeme können sich jedoch dafür entscheiden, solche Gutscheine über das Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers auszustellen.

Teilnehmer an elektronischen Ausgabesystemen

Elektronischer Absender

Der Steuerzahler stellt Quittungen elektronisch aus, entweder weil er dazu verpflichtet ist oder weil er sich freiwillig dem System angeschlossen hat.

Erwerber oder Nutzer

Der Verbraucher von Waren und/oder Dienstleistungen, dem ein CPE ausgestellt wird und der diesen in seiner Eigenschaft als Verbraucher entgegennehmen muss. Wenn der Verbraucher auch ein elektronischer Aussteller ist, ist er ein elektronischer Erwerber, wenn nicht, gilt er als nicht-elektronischer Erwerber.

Elektronischer Dienstleister (PSE)

Die Einrichtung, die für den elektronischen Aussteller Dienstleistungen erbringt, um im Namen des Ausstellers die mit der elektronischen Ausstellung von Zahlungsnachweisen verbundenen Aktivitäten durchzuführen. Die entsprechende Akkreditierung ist erforderlich, bevor die SUNAT ein PSE sein kann.

Elektronischer Servicebetreiber (OSE)

OSE ist eine von SUNAT autorisierte und im SBE-Register eingetragene Einrichtung, die die Einhaltung der wesentlichen Aspekte der SEE - SBE elektronisch überprüft.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Peru

Peru hat bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung einen stufenweisen Ansatz gewählt, so dass die schrittweise Einführung schwer zu verfolgen ist. Hier sind die wichtigsten Zeitpunkte:

  • Januar 2014: Die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beginnt
  • 1. Januar 2018: Steuerzahler, die Umsatzsteuer abziehen oder erheben, als PRICO identifiziert sind oder deren Steuer-ID in Anhang I des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 1. Mai 2018: Steuerzahler, deren Steuernummer in Anhang II der Resolution 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.
  • 1. August 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang III des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 1. November 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang IV des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 2022: Kleine und mittlere Unternehmen schließen sich dem E-Invoicing-System an

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Peru nicht einhalte?

Das Versäumnis, Zahlungsbelege oder ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Bestimmungen auszustellen und/oder vorzulegen, kann zur Schließung des Betriebs führen.

Die Ausstellung oder Erteilung von Dokumenten, deren Druck oder Import nicht den Anforderungen und Merkmalen entspricht, kann zu einer Strafe von ca. 632 EUR oder zur Schließung des Betriebs führen.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Peru?

Die Einhaltung der Steuervorschriften in Peru ist wichtiger als die elektronische Rechnungsstellung, vor allem, wenn man bedenkt, wie wichtig es ist, den Umsatzsteuerpflichten nachzukommen.

Die Anforderungen von Unternehmen steigen erheblich, wenn sie mit regulatorischen Änderungen Schritt halten. Die Compliance erfordert, dass die Anforderungen sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft erfüllt werden, und das kann ressourcenintensiv sein. Deshalb ist Sovos Ihr Compliance-Partner. Wir unterstützen Sie durch lokales Fachwissen dabei, globale Compliance zu erreichen.

FAQ

Steuerzahler, die Einkommen erzielen, müssen in Peru elektronische Rechnungen ausstellen und erhalten.

Jeder in Peru ansässige Steuerzahler muss elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Ja, elektronische Rechnungen können in Peru storniert werden – solange dies innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens geschieht.

Die Stornierung von E-Rechnungen muss innerhalb von 72 Stunden nach Ausstellung einer elektronischen Rechnung erfolgen.

Seit dem 6. Januar 2023 haben Steuerzahler bis zu drei Kalendertage Zeit, um E-Rechnungen an SUNAT zu senden.

Das Senden von E-Rechnungen oder elektronischen Notizen nach Ablauf der Frist an SUNAT bedeutet, dass das Dokument nicht als gültig angesehen wird, selbst dann, wenn es dem Käufer bereits zugestellt wurde.

Wenn Sie elektronische Dokumente außerhalb der Frist an die OSE senden, werden diese nicht überprüft und gelten als ungültig, auch wenn sie dem Käufer bereits zugestellt wurden.

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Peru mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Peru weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

(Paris) 14. Mai 2024 – Zwei führende Anbieter von E-Invoicing-Lösungen auf dem französischen und globalen Markt, Esker SA und Sovos, haben bekannt gegeben, dass sie ihre Plattformen miteinander verbunden haben, um sich zu staatlich registrierten "PDPs" oder Partner-Dematerialisierungsplattformen zu entwickeln. Die französische Reform der elektronischen Rechnungsstellung sieht vor, dass 4 Millionen Unternehmen verpflichtet werden, inländische elektronische Rechnungen zu akzeptieren, und die größten 6.000 von ihnen werden verpflichtet, ihre Transaktionen ab September 2026 elektronisch auszustellen und zu melden. Die beiden Anbieter bestätigen auch, dass sie ähnliche Interoperabilitätstests mit anderen PDP-Kandidaten durchgeführt haben.

Die französische Steuerverwaltung hat bis zum 3. Mai 2024 62 Anträge auf den begehrten PDP-Status erhalten, der es Dienstleistern ermöglicht, maßgeschneiderte Dienstleistungen anzubieten, die über die von der zentralen staatlich betriebenen Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, dem PPF (French Public Portal), hinausgehen. Viele Unternehmen auf dem französischen Markt möchten eine PDP nutzen, um den Austausch von Verkaufs- und Einkaufsdaten, einschließlich Rechnungen, mit Handelspartnern so zu organisieren, dass sie ihren individuellen Geschäftsbedingungen entsprechen.

Nach Prüfung der Testergebnisse und der Vergabe einer offiziellen Registrierungsnummer durch die Steuerbehörden werden Esker und Sovos jeweils ihre eigene PDP-Plattform betreiben, um die Transaktionen ihrer Kunden nach französischem Recht zu bedienen, aber die Unternehmen arbeiten auch international zusammen, um eine optimale Mischung aus Geschäftsprozessautomatisierung zu gewährleisten, die von Esker bereitgestellt wird. und Steuerkonformität, nahtlos in Sovos eingebettet, obwohl Länder auf der ganzen Welt sehr unterschiedliche Ansätze bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer steuerlicher Instrumente verfolgen.

Kevin Akeroyd, CEO von Sovos, sagte: "Ein PDP in Frankreich zu sein, steht im Einklang mit unserer Strategie, lokales Know-how über die robuste globale Sovos Compliance Cloud-Plattform bereitzustellen. Frankreich hat, wie andere Länder auch, berechtigte Bedenken hinsichtlich der Datenverwaltung, und Sovos verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von Lösungen, die die strengsten lokalen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Notwendigkeit für Unternehmen minimieren, für jedes Land eine andere Lösung für die Einhaltung der Rechnungsstellung zu suchen. Wir fühlen uns privilegiert, eine so starke Beziehung zu Esker zu haben, zusammenzuarbeiten, wo immer es möglich ist, und es jedem von uns zu ermöglichen, unseren Kunden unseren individuellen Wert zu bieten."

Jean-Michel Bérard, CEO von Esker, sagte: "Als globaler Anbieter mit Sitz in Frankreich sind wir stolz darauf, zu den ersten Betreibern zu gehören, die diese Phase der Interoperabilitätstests mit Sovos erreicht haben. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Registrierung als PDP und zur Aufrechterhaltung unseres Status als führender Anbieter für die Automatisierung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf dem französischen Markt im Rahmen der neuen Mehrwertsteuergesetzgebung. Frankreich ist das erste Land, das ein Modell mit einer staatlichen zentralen Plattform für Standardtransaktionen und staatlich registrierten PDPs für Unternehmen einführt, die mehr Flexibilität verlangen. Die Zusammenarbeit mit Sovos bei dieser Registrierung steht im Einklang mit unserer jahrzehntelangen Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung."

Über Sovos

Sovos ist ein globaler Anbieter von Steuer-, Compliance- und Treuhandlösungen und -dienstleistungen, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt mit echtem Vertrauen zurechtzufinden. Unsere skalierbaren IT-gestützten Lösungen wurden speziell für stets verfügbare Compliance-Funktionen entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich entwickelnden und komplexen globalen regulatorischen Landschaft. Die Cloud-basierte Softwareplattform von Sovos bietet ein beispielloses Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen.

Mehr als 100.000 Kunden in 100+ Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – vertrauen Sovos bei ihren Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als 11 Milliarden Transaktionen in 19.000 globalen Steuerländern. Unterstützt durch ein robustes Partnerprogramm von mehr als 400 Mitarbeitern verfügt Sovos über ein konkurrenzloses globales Netzwerk für Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und verfügt über Niederlassungen in Nord- und Südamerika und Europa sowie im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie Sovos.com und folgen Sie uns auf LinkedIn und  X.

Über Esker
Esker ist eine globale Cloud-Plattform, die entwickelt wurde, um strategischen Wert für Finanz-, Beschaffungs- und Kundendienstexperten zu erschließen und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch die Automatisierung des Cash Conversion-Zyklus zu stärken. Die Lösungen von Esker beinhalten KI-Technologien, um die Produktivität zu steigern, die Transparenz zu verbessern, das Betrugsrisiko zu verringern und die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern zu verbessern. Esker wurde 1985 gegründet und ist in Nordamerika, Lateinamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum tätig, mit Hauptsitz in Lyon, Frankreich, und US-Hauptsitz in Madison, Wisconsin. Weitere Informationen zu Esker und seinen Lösungen finden Sie unter www.esker.com. Folgen Sie Esker auf LinkedIn und beteiligen Sie sich an der Diskussion auf dem Esker-Blog unter esker.com/blog.

 

Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.

Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.

Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.

„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “

„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“

PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Über Sovos  
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.

Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.
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Der Ministerrat, die höchste Exekutivbehörde auf Bundesebene, hat heute einen Gesetzesvorentwurf verabschiedet , der die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Land einführt.

Der Entwurf führt Änderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches ein, um die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen vorzuschreiben. Die Anforderung umfasst die Erstellung, den Versand, den Empfang und die Verarbeitung einer Rechnung unter Verwendung eines maschinenlesbaren strukturierten elektronischen Formats, das eine automatische und digitale Verarbeitung durch den Empfänger ermöglicht. Das Peppol-Netzwerk ist als Zustellungsmechanismus der E-Rechnung an den Käufer vorgesehen.

Die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen B2B-Handelspartnern ist der erste Schritt zur Umsetzung eines CTC-Berichtsmandats für diese Ströme an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen.

Das voraussichtliche Go-Live-Datum des B2B-E-Invoicing-Mandats ist Januar 2026.

Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal

Ministerium veröffentlicht Leitlinienentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.

Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:

Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.

Update: 26. März 2024 von Dilara İnal

Parlament verabschiedet deutsches B2B-E-Invoicing-Mandat

Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:

Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.

Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.

Inländische B2B-Rechnungen 2024 2025 2026 2027 2028
Papierrechnungen

Erlaubt

Verboten

für große Steuerzahler

Verboten

für alle

E-Rechnungen im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt

Obligatorisch

für große Steuerzahler

Obligatorisch

für alle

EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG)

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können

Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.

 

Update: 6. November 2023 von Dilara İnal

Zusätzliche Informationen zu den deutschen Plänen für elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich veröffentlicht

Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.

Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:

Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.

Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.

Update: 20. September 2023 von Dilara İnal

Bundesregierung beschließt verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im deutschen B2B-Bereich und verlängert freiwillige Phase

Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:

Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .

Nächste Schritte für die elektronische Rechnungsstellung

Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.

Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Obligatorische regulatorische Änderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.

Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Ein weiterer Schritt in Richtung CTC wird mit dem Vorschlag für die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht getan

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.

Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer Reform der Transaktionskontrolle in Deutschland

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur Reform der kontinuierlichen Transaktionskontrollen in Deutschland

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Verlängerung der Umsetzungstermine des B2B-Mandats fürdie elektronische Rechnungsstellung.

Update: 9. Dezember 2024

Am 15. September2024 veröffentlichten die französischen Steuerbehörden eine Pressemitteilung, in der sie eine tiefgreifende Änderung des bevorstehenden französischen Mandats für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung ankündigten. 

In der Tat wird das öffentliche Portal (auch bekannt als PPF) keine E-Invoicing-Dienste mehr anbieten, so dass es für jeden in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler obligatorisch ist, elektronische Rechnungen über eine 3rd-Party-Dematerialisierungsplattform (auch bekannt als PDP) seiner Wahlzu senden und zu empfangen. 

Nach dieser ersten Ankündigung hat die Technische Stelle der Bundesrepublik Jugoslawien zusätzliche Einzelheiten mitgeteilt, sei es über die Gründe für diese entscheidende Entscheidung oder über die nächsten Meilensteine bis zum Inkrafttreten des Mandats: 

 

Aktualisierung: 2. Januar 2024 

Das Finanzgesetz für das Jahr 2024 wurde offiziell verabschiedet und am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Fertigstellung des Gesetzes sind die neuen Umsetzungstermine wie folgt: 

Erhalt von elektronischen Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen ALLE Steuerzahler, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten. Dieses Datum kann bis spätestens 1. Dezember 2026 verlängert werden, jedoch nur durch Dekret. 

Ausstellung von E-Rechnungen: 

Internationaler B2B-, B2C-Transaktions- und Zahlungsdatenverkehr: 

Die E-Reporting-Pflicht für internationale B2B- (Verkäufe und Einkäufe) und B2C-Transaktionen und Zahlungsdaten folgt dem gleichen Zeitplan wie für die Ausstellung elektronischer Rechnungen (1. September 2026 oder 1. September 2027, je nach Unternehmensgröße). 

Das Durchführungsdekret, mit dem dieser neue Zeitplan formell ratifiziert wird, wird für das erste Quartal 2024 erwartet. 

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.

 

Update: 19. Oktober 2023

Am 17. Oktober 2023 wurde der lang erwartete neue Zeitplan für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung  

und des elektronischen Berichtswesens im Rahmen des Entwurfs des Finanzgesetzes für 2024 vorgestellt.

Nach dem Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Steuergesetzbuches und des Gesetzes Nr. 2022-1157 sind die neuen Termine wie folgt: 

Umsetzungsphasen: Die Umsetzung des Mandats erfolgt nun in zwei Phasen, statt wie bisher in drei Phasen. 

Ausstellung von E-Rechnungen: 

Erhalt von E-Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen alle Steuerpflichtigen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten. 

Pflichten zur elektronischen Berichterstattung: Die Durchsetzung der Pflichten zur elektronischen Berichterstattung erfolgt nach denselben geänderten Terminen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Termine, September 2026 und September 2027, einer Neuanpassung unterliegen können, mit der Möglichkeit einer Verschiebung auf den 1. Dezember als spätestes Datum in den jeweiligen Jahren. 

Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2024 wird voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres ein Dekret zur Ergänzung des Gesetzes erlassen, um die oben genannten Verpflichtungen vollständig durchzusetzen. 

Unternehmen müssen die zusätzliche Zeit durch die aktive Teilnahme an der Pilotphase nutzen, in der alle relevanten Anwendungsfälle getestet werden sollten, damit Änderungen an Anwendungen, Prozessen und Systemen rechtzeitig berücksichtigt und feinjustiert werden können, um die Compliance sicherzustellen.  

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Aktualisierung: 15. September 2023

In einer kürzlichen Sitzung der Communauté des Relais hat die Steuerbehörde zusätzliche Details zur zuvor kommunizierten Verschiebung des B2B-E-Invoicing-Mandats in Frankreich veröffentlicht.

Diese Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerbehörde auf das Feedback französischer Unternehmen gehört hat, die Schwierigkeiten hatten, den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten. Es ist ein weiterer Beweis dafür , wie viel Zeit und Mühe die meisten Unternehmen benötigen, um die Komplexität eines neuen Mandats zu vergleichen.

Während die formalen Termine noch festgelegt werden müssen, wurde der überarbeitete Hauptzeitplan im Rahmen eines Roll-outs in 3 Stufen vorgestellt:

2024: Die Behörden werden bis zum Frühjahr 2024 die erste Liste der offiziell registrierten Dienstleister (PDPs – Plateformes de Dématérialisation Partenaires) veröffentlichen. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Entwicklung des öffentlichen Portals (PPF – Portail Public de Facturation) abgeschlossen sein.

2025: In diesem Jahr wird ein groß angelegtes Pilotprojekt durchgeführt, an dem Unternehmen aller Größenordnungen beteiligt sind. Die Steuerbehörde sieht in diesem Pilotprojekt eine Gelegenheit für die Steuerzahler, ihre Prozesse und Systeme für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung so zu optimieren, dass sie dem gewachsen sind, was sich zu einem komplexen und ausgeklügelten CTC-Rahmenwerk entwickelt hat.

2026: Die Einführung der Pflicht für die gesamte Volkswirtschaft wird weitgehend im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Wie schnell, bleibt jedoch abzuwarten, wenn das Finanzgesetz Ende 2023 vom Parlament verabschiedet wird.

Unternehmen, die unter dem französischen Mandat ihren Hauptsitz in Frankreich und anderen Ländern haben, werden nun besser in der Lage sein, die neue Reform erfolgreich umzusetzen, vorausgesetzt, sie nutzen die von den französischen Behörden zur Verfügung gestellte zusätzliche Zeit. Insbesondere durch die proaktive Nutzung des Pilotprogramms, um Vertrauen und Wissen auf dem kritischen Weg zur Bereitschaft aufzubauen. Für die größten Steuerzahler, die mit diesen Verpflichtungen konfrontiert sind, wäre es klug, diese Änderungen nur als einen Aufschub von 6 Monaten zu betrachten, wobei der Beginn des Pilotprogramms de facto als Startdatum fungiert. Um die vollen Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse und Datenflüsse zu verstehen, müssen Unternehmen bis zu 36 Anwendungsfälle gründlich testen. Die vielen Softwareanbieter, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Purchase-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozesse zu rationalisieren, werden sicherlich bestrebt sein, die Konformität ihrer Lösungen so früh wie möglich in einem völlig neuen Ökosystem zu testen.

Die Teilnahme am erweiterten Pilotprojekt mit professioneller Unterstützung von Sovos bietet eine risikofreie Umgebung, um die notwendige Feinabstimmung zu bewerten und dann durchzuführen.

Sovos ist einer der ersten 20 Kandidaten für die Akkreditierung von Dienstleistern (PDP) in Frankreich und wird als solcher bereit sein, unsere Kunden bei den zahlreichen Schritten zu unterstützen, die erforderlich sind, um das neue CTC-Rahmenwerk vollständig einzuhalten, und stützt sich dabei auf seine reiche Erfahrung bei der Einhaltung komplizierter E-Invoicing-Verpflichtungen für Kunden auf der ganzen Welt.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.

 

10. August 2023

Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat am 28. Juli offiziell die Umsetzung des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes verschoben. Die Verschiebung erfolgt, um den Steuerzahlern die notwendige Zeit zu geben, um dem Mandat nachzukommen.

In der letzten offiziellen Mitteilung heißt es, dass der überarbeitete Zeitplan für das Mandat im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 bereitgestellt wird. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz Ende 2023 verabschiedet wird.

Darüber hinaus hat die DGFiP am 31. Juli eine aktualisierte "Externe Lastenheftdatei für die elektronische Rechnungsstellung" (Version 2.3) veröffentlicht. Trotz der Verschiebung des ersten Go-Live zeigen diese Aktualisierungen das Engagement der Behörden für die Entwicklung des Mandats und wecken die Erwartung, dass die Vorbereitungen von Steuerzahlern, Verkäufern, PDP-Kandidaten und Berufsverbänden fortgesetzt werden müssen.

Das französische Mandat ist eine der komplexesten Initiativen zur Digitalisierung des Steuerwesens, die es bisher in der EMEA-Region gab. Es ist wichtig, dass die Unternehmen ihre Vorbereitungen fortsetzen. Die Einhaltung dieses Mandats erfordert die Vorbereitung von Anwendungen, Prozessen und Systemen auf komplexe Anforderungen. Nach Angaben der ICC benötigen Unternehmen mindestens 12-18 Monate, um sich auf die Umstellung auf E-Invoicing und E-Reporting vorzubereiten.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen von den französischen Behörden aktualisiert oder geändert werden können und derzeit keine weiteren Details verfügbar sind. Wir werden alle zusätzlichen Informationen mitteilen, sobald sie verfügbar sind.

Sovos hat Erfahrung darin, seine Kunden bei der Navigation durch Digitalisierungsvorschriften auf der ganzen Welt zu unterstützen, einschließlich des französischen Mandats.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.

Was hat es mit der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) auf sich?

Die E-Rechnungsstellung oder elektronische Rechnungsstellung ist der digitale Austausch von Transaktionsdaten in einem strukturierten Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Die elektronische Rechnungsstellung ersetzt die traditionellen papierbasierten Rechnungsstellungsmethoden und ermöglicht es Unternehmen, ihre Finanzabläufe zu optimieren und die Einhaltung der sich entwickelnden gesetzlichen Standards zu gewährleisten.

Dieser Leitfaden ist alles, was Sie brauchen, um die elektronische Rechnungsstellung endgültig zu verstehen.

Er wird Ihnen helfen:

Treffen Sie fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen

Schlagwörter und Fachjargon zu verstehen

Ihr Geschäft mit Klarheit und Zuversicht weiter auszubauen

Jedes Land hat seinen eigenen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung, sodass es nicht einfach ist, hinsichtlich der geltenden Regeln und dem Stand der Dinge auf dem Laufenden zu bleiben. Nimmt man die Softwareanforderungen hinzu, die zur Erfüllung der einzelnen Mandate erforderlich sind, kann es schnell kompliziert werden.

Dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein wichtiger Teil Ihres Toolkits zur Steuerkonformität.

Keine Zeit zum Lesen? Erwägen Sie ein Gespräch mit unseren Experten: Keine Frage ist zu schwierig, wenn es um die Einhaltung der Verschriften zur elektronischen Rechnungsstellung geht.

Was dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet

Von den Grundlagen der elektronischen Rechnungsstellung bis hin zum Verständnis der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“: In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung zusammengefasst und erläutert.

Es gibt viele Ressourcen da draußen, doch dies ist Ihre unverzichtbare zentrale Anlaufstelle für alle Ihre Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das eine Transaktion zwischen Unternehmen in einem maschinenlesbaren Format beschreibt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen oder unstrukturierten digitalen Formaten nutzen E-Rechnungen gängige Formate wie XML, Universal Business Language (UBL) oder Electronic Data Interchange (EDI), um eine automatisierte Verarbeitung durch Finanzsysteme zu ermöglichen. 

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von anderen Arten von elektronischen Dokumenten wie elektronischen Belegen oder elektronischen Gehaltsabrechnungsdokumenten, die ihren eigenen Zwecken dienen und oft unterschiedlichen Compliance-Vorschriften unterliegen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass E-Rechnungen speziell für Transaktionen zwischen Unternehmen konzipiert sind und den lokalen oder internationalen Vorschriften entsprechen müssen, um in der Steuerberichterstattung und den Finanzsystemen als gültig zu gelten.

Wie funktioniert ein System zur elektronischen Rechnungsstellung?

Bei der elektronischen Rechnungsstellung geht es nicht nur um die Abschaffung von Papier – es geht darum, den gesamten Lebenszyklus einer Rechnung zu automatisieren, um schnellere, effizientere und konformere Finanztransaktionen zu ermöglichen. Von der Erstellung einer Rechnung bis zur endgültigen Zahlung automatisieren moderne elektronische Systeme jeden Schritt, reduzieren Fehler, eliminieren manuelle Prozesse und stellen sicher, dass Unternehmen globale Steuervorschriften einhalten, einschließlich Frameworks wie Continuous Transaction Controls (CTCs).

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung

Sehen wir uns die Schritte der elektronischen Rechnungsstellung im Detail an – von der Erstellung bis zum Abgleich –, welche die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Finanzen handhaben, neu gestalten.

  • Schritt 1:
    Der Prozess beginnt mit der Erstellung einer elektronischen Rechnung, die wesentliche Details wie Einzelposten, Zahlungsbedingungen und Steuerinformationen enthält.
  • Schritt 2: Übertragung
    Sobald die Rechnung erstellt ist, wird sie elektronisch über ein sicheres Netzwerk oder eine sichere Plattform übertragen. Dies kann durch eine direkte Verbindung zwischen den Systemen des Käufers und des Verkäufers oder durch ein Netzwerk wie PEPPOL geschehen.
  • Schritt 3: Erhalt
    Das System des Käufers oder Empfängers empfängt automatisch die E-Rechnungen und importiert die Daten in seine Finanzsoftware. Dank des strukturierten Formats werden die Rechnungsdetails genau erfasst, sodass eine sofortige Bearbeitung ohne manuelle Eingabe möglich ist. Dies gewährleistet eine effiziente Bearbeitung der Rechnung und bereitet sie auf den nächsten Validierungsschritt vor.
  • Schritt 4: Validierung

Was bedeutet E-Rechnungsfreigabe?

Die E-Rechnungsfreigabe ist ein System, bei dem eine Steuerbehörde eine elektronische Rechnung genehmigen muss, bevor sie an den Empfänger gesendet werden kann. Sobald die Rechnung freigegeben ist, wird sie zum einzigen gültigen Dokument für die Transaktion. Dieser Prozess gewährleistet die Einhaltung der Steuervorschriften und ermöglicht eine Echtzeitüberwachung der Transaktionen durch die Regierung.

Das System validiert daraufhin die Rechnung anhand von Belegen wie Bestellungen oder Lieferscheinen, um die Richtigkeit sicherzustellen. Dieser automatisierte Validierungsprozess prüft auf Abweichungen bei Preisen, Mengen oder Bedingungen. In Regionen, die CTCs befolgen, kann die Rechnung in diesem Schritt ebenfalls von Steuerbehörden validiert werden. Dies wird als E-Rechnungsfreigabe bezeichnet – eine zusätzliche Compliance-Ebene, bevor die Rechnung zur Zahlung freigegeben wird. 

  • Schritt 5: Genehmigen
    Nach der Validierung durchläuft die Rechnung den Genehmigungsworkflow des Käufers. Der häufig automatisierte Arbeitsablauf stellt sicher, dass die Rechnung den internen und externen Compliance-Standards entspricht, so beispielsweise den im Rahmen der CTCs geltenden Steuervorschriften. Die Genehmigung kann die Bestätigung der Zahlungsbedingungen und die Sicherstellung umfassen, dass die Rechnung den Budgetanforderungen entspricht, bevor mit der Zahlung fortgefahren wird.
  • Schritt 6: Zahlung verarbeiten
    Nach der Genehmigung wird die Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen (z. B. 30 Tage netto oder 60 Tage netto) geplant. Der automatisierte Prozess gewährleistet pünktliche Zahlungen, verbessert den Cashflow und stärkt die Beziehungen zu den Lieferanten. Das System des Käufers kommuniziert mit Banken oder Zahlungsplattformen, um die Zahlung elektronisch auszuführen.
  • Schritt 6: Abgleichen und elektronisch archivieren
    Sobald die Zahlung verarbeitet ist, gleicht das System die Zahlung automatisch mit der Originalrechnung ab und stellt sicher, dass die Finanzsysteme beider Parteien korrekt aktualisiert werden. Der letzte Schritt ist die elektronische Archivierung, bei der die Rechnung und alle zugehörigen Dokumente sicher in einem digitalen Format gespeichert werden. Dieser Prozess unterstützt die Einhaltung von Steuervorschriften und stellt sicher, dass Unternehmen über eine zuverlässige digitale Prüfspur verfügen, was insbesondere in Ländern mit CTC-Mandaten wichtig ist.

Was ist E-Archivierung?

Unter E-Archivierung versteht man die sichere, langfristige digitale Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen und zugehörigen Dokumenten. Die elektronische Archivierung stellt sicher, dass die Finanzunterlagen in einer Weise aufbewahrt werden, die den Vorschriften der lokalen Steuerbehörden entspricht und ein einfaches Abrufen für Prüfungen, rechtliche oder Compliance-Zwecke ermöglicht.

Definition von B2G-, B2B- und B2C-E-Rechnungsstellung

Business-to-Government (B2G)

Business-to-Business (B2B)

Business-to-Consumer (B2C)

Bei der B2G-E-Rechnungsstellung handelt es sich um die elektronische Übermittlung von Rechnungen von Unternehmen an Behörden. Dies ist Teil einer größeren Anstrengung zur Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und zur Verbesserung der Transparenz bei Finanztransaktionen mit staatlichen Stellen. 

Unter B2B-E-Rechnungsstellung versteht man den elektronischen Austausch von Rechnungen zwischen zwei Unternehmen. Dieser Prozess rationalisiert den Ablauf der Rechnungsstellung erheblich, indem Aufgaben wie die Erstellung, Übermittlung und Genehmigung von Rechnungen automatisiert werden.

Die B2C-E-Rechnungsstellung konzentriert sich auf die Erstellung elektronischer Rechnungen für einzelne Verbraucher. Diese Form der Rechnungsstellung ist häufig in digitale Zahlungssysteme integriert, sodass die Verbraucher Rechnungen online erhalten, prüfen und bezahlen können.

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für die Einhaltung globaler Steuervorschriften

Getrieben vom Wunsch der Regierungen nach Transparenz entwickelt sich die elektronische Rechnungsstellung schnell zum globalen Standard zur Gewährleistung der Genauigkeit von Transaktionsdaten. Aufgrund des mangelnden Vertrauens in die Daten, die Unternehmen für die Einhaltung von Vorschriften und für die Entscheidungsfindung verwenden, wird die Subjektivität von Finanzdaten beseitigt, sodass Unternehmen einen klareren Überblick über ihre Geschäfte erhalten und Regierungen Milliarden sparen können.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Reduziert Steuerbetrug
    Durch die Anforderung der direkten Übermittlung von Transaktionsdaten in Echtzeit oder Fast-Echtzeit an die Steuerbehörden beseitigen CTC-Systeme die Möglichkeit der Unterberichterstattung oder der Manipulation von Rechnungen. Die Behörden können auf die Transaktionsdaten zugreifen, sobald die Transaktion stattfinden, und so überprüfen, ob die Steuern korrekt berechnet und gemeldet werden. Durch diese verbesserte Transparenz und Kontrolle werden Fälle von Steuerhinterziehung und -betrug erheblich reduziert.
  • Vereinfacht grenzüberschreitende Transaktionen
    Die Tätigkeit in mehreren Ländern erfordert die Navigation in einem Geflecht aus komplexen Steuervorschriften, unterschiedlichen Rechnungsformaten und länderspezifischen Compliance-Anforderungen. Die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht diesen Prozess, indem die Rechnungsdaten an globale Standards wie PEPPOL und EDI angepasst werden. Diese standardisierten Formate ermöglichen es Unternehmen, die grenzüberschreitende Steuerberichterstattung effektiver zu verwalten und die Fehler und Verzögerungen zu reduzieren, die bei der manuellen Rechnungsstellung auftreten können.
  • Steigert die Steuereinnahmen
    Für die Regierungen bietet die elektronische Rechnungsstellung das Potenzial, die Steuereinnahmen zu erhöhen, indem die Steuerhinterziehung verringert und die Umsatzsteuerlücke – die Differenz zwischen dem geschuldeten und dem eingenommenen Umsatzsteuerbetrag – geschlossen wird. Die Echtzeit-Überwachung von Transaktionen ermöglicht es den Steuerbehörden, Unstimmigkeiten schneller zu erkennen und zu beheben, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt berechnet und eingezogen werden. Diese erhöhte Transparenz hilft den Regierungen, zuverlässigere Einnahmequellen zu erhalten.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die elektronische Rechnungsstellung in kürzester Zeit zu einem wichtigen Treiber der digitalen Transformation von Behörden sowie Unternehmen geworden ist.

Wo ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?

In der Europäischen Union ist die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen gemäß der EU-Norm für elektronische Rechnungen (EN16931) verpflichtend. Diese Anforderungen wurden allmählich auf B2B-Transaktionen ausgeweitet, insbesondere im Anschluss an die Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital AGE, ViDA). ViDA ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und zu digitalisieren.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung in der EU

Im öffentlichen Auftragswesen ist es für den öffentlichen Sektor verpflichtend, elektronische Rechnungen zu erhalten, die einem der technischen Formate der EU-Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) entsprechen. Immer mehr Länder dehnen die Verpflichtung auf Lieferanten aus, die bei ihren Geschäften mit öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen ausstellen müssen.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung für Lieferanten in der EU

Kroatien (HR)
Dänemark (DK)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Italien (IT)
Litauen (LT)
Niederlande (NL)
Spanien (ES)
Schweden (SE)
Luxemburg (LU)
Rumänien (RO)
Slowenien (SI)

Österreich (AT)
Belgien (BE)
Deutschland (DE)
Portugal (PT)

Bulgarien (BG)
Republik Zypern (CY)
Irland (IE)
Griechenland (EL)
Lettland (LV)
Malta (MT)
Polen (PL)
Slowakei (SK)
Tschechische Republik (CZ)
Ungarn (HU)

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

In den meisten Ländern der Europäischen Union steht es B2B-Handelspartnern frei, elektronische Rechnungen in jeder vereinbarten Form und jedem vereinbarten Format auszutauschen. Der ViDA-Vorschlag zielt darauf ab, die elektronische Rechnungsstellung zur Standardmethode für die Ausstellung von Rechnungen zu machen. Die Europäische Kommission möchte die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in einem Mitgliedstaat aufheben, ebenso wie die Notwendigkeit, dass der Käufer die elektronische Rechnungsstellung des Lieferanten akzeptiert.

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

  • Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Italien (IT)
  • Freiwillige elektronische Rechnungsstellung: Ungarn (HU)
  • Erhaltene EU-Ausnahmeregelung: Frankreich (FR), Deutschland (DE), Polen (PL) und Rumänien (RO)
  • Angekündigte Pläne für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Belgien (BE), Slowakei (SK), Slowenien (SI) und Spanien (ES)

Was ist PEPPOL?

PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein E-Delivery-Netzwerk, das mit einer Reihe technischer Spezifikationen namens PEPPOL BIS (Business Interoperability Specifications) arbeitet. Open PEPPOL ist ein Verband, der die volle Verantwortung für die Entwicklung und Pflege des PEPPOL-Netzwerks und der PEPPOL-Spezifikationen übernommen hat.

Der Hauptzweck von PEPPOL ist die Erleichterung des Austauschs von Geschäftsdokumenten, sodass Unternehmen auf elektronischem Wege mit allen europäischen Regierungsinstitutionen kommunizieren können, die am Beschaffungsprozess beteiligt sind. PEPPOL hat mehrere Bereiche, die die Kommunikation vor der Auftragsvergabe und die Prozesse nach der Auftragsvergabe, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, abdecken.

Das offene und interoperable Netzwerk von PEPPOL, das ursprünglich für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU konzipiert wurde, hat im privaten Sektor an Popularität gewonnen. Nach und nach haben auch viele Regierungen die Nutzung dieses E-Procurement-Netzwerks ausgeweitet, indem sie PEPPOL für die Übermittlung elektronischer B2B-Rechnungen verpflichtend gemacht haben. Infolgedessen wird es in immer mehr Ländern innerhalb und außerhalb der EU verwendet.

Mandate zur elektronischen Rechnungsstellung weltweit

Argentinien gehörte zu den ersten Staaten, die das System der elektronischen Rechnungsstellung einführten – bereits 2002 – und machte die Nutzung bis 2015 für alle mehrwertsteuerlich registrierten Steuerzahler verpflichtend. Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, die mit einem elektronischen Autorisierungscode (CAE) der Steuerbehörde AFIP validiert sind. In Argentinien ist die E-Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2G-Transaktionen sowie für kleine Unternehmen und Freiberufler obligatorisch. Das System umfasst verschiedene Rechnungsarten wie Typ A, B, C und E, die Inlands- und Exportgeschäfte abdecken.

Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung einführen. Die vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen herausgegebenen Richtlinien umreißen die Anforderungen an strukturierte Rechnungen, technische Spezifikationen und den Umfang der betroffenen Transaktionen. In den Leitlinien wird ebenfalls die grenzüberschreitende Rechnungsstellung über das PEPPOL-Netzwerk und die Koexistenz von elektronischen und Papierrechnungen erläutert. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Umstellung beginnen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Kanada erlaubt die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich derzeit, schreibt sie jedoch nicht vor. Im Jahr 2018 waren die Lieferanten des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen für die öffentliche Beschaffung über das PEPPOL-Netzwerk zu verwenden. Die Canadian Revenue Agency (CRA) hat 2021 eine Task Force ins Leben gerufen, um die Machbarkeit eines Mandats zur B2B-E-Rechnungsstellung zu untersuchen – mit dem Ziel, die Effizienz zu verbessern, die Einhaltung der Umsatzsteuer einzuhalten und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Im Rahmen der laufenden Studie werden internationale Standards und Modelle im Hinblick auf eine mögliche künftige Umsetzung evaluiert.

In der dominikanischen Republik ist die elektronische Rechnungsstellung seit Januar 2024 Pflicht, wobei große Steuerzahler die ersten sind, die sich daran halten. Das System zur elektronischen Rechnungsstellung verwendet elektronische Steuerbelege (e-CF), wobei die Steuerzahler ihre Rechnungen im XML-Format über die Webdienste der Steuerbehörde einreichen müssen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch digitale Zertifikate gewährleistet und Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden. Die Einführung wird bis 2026 auf kleinere Unternehmen ausgedehnt und ist Teil der Bemühungen des Landes, die Steuerberichterstattung zu vereinfachen.

Italien war das erste EU-Land, das mit seiner Plattform Sistema di Interscambio (SdI) die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich durch ein Freigabeverfahren vorgeschrieben hat. Bis 2019 wird die Anforderung auf inländische B2B- und B2C-Transaktionen ausgeweitet. Damit ist Italien das erste EU-Land, das die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen über ein Clearingsystem verbindlich einführt.

Das französische CTC-Mandat soll im September 2026 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, während große und mittlere Unternehmen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen und ihre Transaktions- und Zahlungsdaten melden müssen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Prozesse zur Einhaltung der Steuervorschriften für alle Unternehmen in Frankreich zu rationalisieren.

Deutschland geht aktuell zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über, wobei die B2G-E-Rechnungsstellung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bereits vorgeschrieben ist. Ab Januar 2025 müssen alle Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten, und ab Januar 2027 müssen große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen. Bis Januar 2028 wird das Mandat für alle Unternehmen gelten. Das System soll die Steuerkonformität und Transparenz verbessern.

Griechenland schreibt die B2G-E-Rechnungsstellung vor, wobei Lieferanten verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch über akkreditierte Dienstleister, die das PEPPOL-Netzwerk nutzen, an öffentliche Stellen auszustellen. Während die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen derzeit noch fakultativ ist, könnte sie in Zukunft im Rahmen umfassenderer Steuerreformen zur Pflicht werden. Die Regierung hat außerdem das myDATA-System für die Echtzeit-Berichterstattung von Buchhaltungsdaten eingeführt, das die digitale Einhaltung von Vorschriften in Unternehmen weiter integriert.

Malaysia führt im August 2024 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen RM ein. Das elektronische Rechnungsstellungssystem in Malaysia folgt einem CTC-Modell, bei dem Rechnungen von der Steuerbehörde über die MyInvois-Plattform validiert werden müssen. Bis 2025 wird die Anforderung auf alle Steuerzahler ausgeweitet. Diese Initiative zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und die Berichterstattung für bestimmte Sektoren zu vereinfachen, wobei geplant ist, nach und nach mehr Unternehmen einzubeziehen.

In Neuseeland wird im Rahmen der e-Invoicing Adoption Leaders Group, zu der auch Regierungs- und Unternehmensvertreter gehören, aktiv über die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung diskutiert. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht verpflichtend, aber das Land hat eine Vereinbarung mit Singapur unterzeichnet, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu fördern. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass Neuseeland möglicherweise die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen wird, obwohl noch kein konkreter Zeitplan bestätigt wurde.

Das Sultanat Oman hat die Einführung seines verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellungssystems verschoben – ursprünglich war die freiwillige Übernahme für April 2024 und die verpflichtende Übernahme für große Unternehmen bis Oktober 2024 geplant. Der neue Zeitplan wurde auf einen unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2025 verschoben, da es noch keine detaillierten Design- und Systemmerkmale gibt. Es wird erwartet, dass der Oman ein CTC-Modell für die elektronische Rechnungsstellung einführt, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern.

Peru führte die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle Steuerzahler im Rahmen seines elektronischen Ausstellungssystems (Electronic Issuance System, SEE) ein, das von der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT) reguliert wird. Seit 2014 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen und empfangen zu können. Das System umfasst verschiedene elektronische Dokumente wie Gutschriften und Verkaufsbelege und bietet mehrere Ausgabesysteme. Die Nichteinhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und Betriebsschließungen.

Polens elektronisches Rechnungsstellungssystem wird ab Februar 2026 für große Unternehmen und ab April 2026 für alle anderen Steuerzahler unter Verwendung der Plattform Krajowy System e-Faktur (KSEF) verpflichtend. Seit Januar 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung zunächst freiwillig, für B2G-Transaktionen sind bereits elektronische Rechnungen erforderlich. Das System unterstützt Echtzeit-Berichterstattung und Rechnungsvalidierung, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu optimieren und Betrug zu reduzieren. Sobald die verpflichtende Einführung beginnt, drohen Strafen bei Nichteinhaltung.

Portugals B2G-E-Rechnungsstellungssystem verpflichtet Lieferanten, für Aufträge des öffentlichen Sektors elektronische Rechnungen auszustellen. Die mit dem Gesetzesdekret 111-B/2017 eingeführte Verpflichtung trag 2019 in Kraft und galt zunächst für große Unternehmen, während die Fristen für kleinere Unternehmen auf 2025 verschoben wurden. Rechnungen müssen dem CIUS-PT-Format entsprechen, und die Nichteinhaltung kann zu Nichtzahlung, rechtlichen Schritten oder Vertragsverletzungen führen. Das System zielt darauf ab, Transaktionen zu rationalisieren, die Einhaltung von Vorschriften zu verbessern und sich an EU-Standards anzupassen.

Rumänien führte die obligatorische elektronische Rechnungsstellung schrittweise ein, beginnend mit B2G- und B2B-Transaktionen mit hohem Risiko. Seit Juli 2024 müssen alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen elektronische Rechnungen für jegliche Transaktionen über die RO e-Factura-Plattform einreichen. Das System zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu rationalisieren und die Transparenz zu verbessern, wobei die Nichteinhaltung der Vorschriften bestraft wird.

Die saudi-arabische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) hat die 15. Welle von Phase 2 ihres Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung angekündigt. Diese Welle zielt auf Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von mindestens 4 Millionen SAR (ca. 1,06 Millionen USD) ab, die im Jahr 2022 oder 2023 mehrwertsteuerpflichtig waren. Diese Steuerzahler müssen ihre Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung bis zum 1. März 2025 in die FATOORA-Plattform von ZATCA integrieren. In Phase 2 werden zusätzliche Integrationsanforderungen eingeführt, um die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattung zu optimieren.

Singapurs System für die elektronische Rechnungsstellung, das auf dem PEPPOL-Netzwerk basiert, soll ab November 2025 für neu GST-registrierte Unternehmen für B2B-Transaktionen verpflichtend werden. Das 2018 eingeführte InvoiceNow-Framework ermöglicht es Unternehmen, elektronische Rechnungen effizienter auszutauschen. Während die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich schon bald vorgeschrieben sein wird, wird sie im B2G-Bereich voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Rechnungsstellungsprozesse zu rationalisieren und die Einhaltung von Vorschriften in der Geschäftswelt Singapurs zu verbessern.

Slowenien hat die verpflichtende elektronische Berichterstattung über CTC vorgeschlagen, die im Juni 2026 in Kraft treten soll. Der Plan sieht vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen und austauschen und gleichzeitig B2B- und B2C-Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde melden. Dieses System bringt Slowenien in Einklang mit den globalen Trends bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der digitalen Berichterstattung und zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz der Steuerverwaltung zu verbessern.

Spaniens elektronische Rechnungsstellungsvorschriften für B2G-Transaktionen gelten seit 2015, wobei Lieferanten das FacturaE-Format verwenden müssen. Ab 2025 wird das Land schrittweise die elektronische B2B-Rechnungsstellung verpflichtend einführen, beginnend mit den großen Steuerzahlern. Das spanische System arbeitet nach einem Post-Audit-Modell mit Datenberichten nahezu in Echtzeit, sodass es für Unternehmen unerlässlich ist, die neuen Standards und Fristen einzuhalten.

Taiwan hat seine Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung aktualisiert, sodass es nun für Steuerzahler verpflichtend ist, elektronische Government Uniform Invoices (e-GUIs) sowie zugehörige Informationen innerhalb von 7 Tagen für B2B-Transaktionen und innerhalb von 2 Tagen für B2C-Transaktionen an die Plattform des Finanzministeriums einzureichen. Bei Nichteinhaltung wurden neue Strafen eingeführt, mit Geldbußen zwischen 1.500 und 15.000 TWD. Das Land hat außerdem die aktualisierte Message Implementation Guideline (MIG v. 4.0) veröffentlicht, wobei die vorherige Version, einschließlich einer Übergangsfrist, bis Dezember 2025 gültig ist.

Die Türkei hat 2014 im Rahmen ihrer E-Transformation-Initiative die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen TRY sowie bestimmte Sektoren wie Energie und Online-Handel müssen sich daran halten. Elektronische Rechnungen in der Türkei verwenden das Format UBL-TR 1.2 und erfordern entweder einen Steuerstempel oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das System senkt die Kosten, erhöht die Sicherheit und verbessert die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften. Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden.

Derzeit gibt es in den Vereinigten Staaten keine einheitlichen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Dies führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen und einer langsamen Einführung in den einzelnen Bundesstaaten. Laut DBNAlliance hat das Fehlen eines bundesstaatlichen Mehrwertsteuer- oder GST-Systems in den USA zu über 10.000 Steuergebieten geführt, was die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschwert.

Die sambische Steuerbehörde (ZRA) gewährte den Steuerzahlern eine dreimonatige Nachfrist zur Einhaltung der verpflichtende elektronischen Rechnungsstellung über das Smart Invoice System (SIS), mit einer verlängerten Frist bis zum 30. September 2024. Das SIS soll durch die Überwachung von Transaktionen den Mehrwertsteuerbetrug in Echtzeit eindämmen. Die Strafen für die Nichteinhaltung werden ab dem 1. Oktober 2024 vollstreckt, was den Steuerzahlern zusätzliche Zeit für die Registrierung und Integration des Systems gibt.

Häufig gestellte Fragen

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung hängen von dem jeweiligen Land und dem geltenden Rechtsrahmen ab. In den vergangenen zehn Jahren haben zahlreiche Regierungen weltweit Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung als Grundlage für umfassendere Continuous Transaction Control (CTC)-Frameworks eingeführt.

Es gibt heutzutage also eine Vielzahl von Optionen, die beste Rechnungsstellungsplattform ist jedoch diejenige, die Ihre spezifischen Geschäftsanforderungen erfüllt und gleichzeitig die Einhaltung globaler und lokaler Vorschriften gewährleistet. Systeme für die elektronische Rechnungsstellung sollten skalierbar, zuverlässig und in der Lage sein, mit Ihrem Unternehmen mitzuwachsen, um den komplexen Anforderungen der weltweiten Rechnungsstellung gerecht zu werden. Sovos wird von multinationalen Unternehmen und KMUs gleichermaßen geschätzt und bietet eine End-to-End-Lösung für die Rechnungsstellung in mehr als 60 Ländern.

Erfahren Sie, warum Sovos im 2024 IDC MarketScape for European Compliant e-Invoicing als führender Anbieter ausgezeichnet wurde.

SAP unterstützt die elektronische Rechnungsstellung. Beachten Sie jedoch, dass die Konfiguration den länderspezifischen Bestimmungen und Rechnungsanforderungen des jeweiligen Landes entsprechend erfolgen muss. SAP-Kunden stehen grundsätzlich vor zwei Optionen: Sie können Ihre eigenen Tools auf der SAP-Architektur aufbauen oder einen End-to-End-Anbieter auswählen. Dies sind zwei verschiedene Ansätze mit sehr unterschiedlichen Wegen zu Ihrem Endziel.

Um herauszufinden, welcher der beste Weg für Ihr Unternehmen ist, lesen Sie unser E-Book: Is It Time to Rethink Your E-Invoicing Strategy with SAP?

Nur sehr wenige Länder haben Beschränkungen oder Einschränkungen, die die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschweren. In Marokko zum Beispiel wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen ohne vorherige Rücksprache mit der Steuerbehörde nicht empfohlen. In Venezuela ist die elektronische Rechnungsstellung nur für bestimmte Branchen erlaubt und erfordert die Genehmigung der Steuerbehörde, bevor Rechnungen ausgestellt werden können.

Am 17. Juli 2023 konnte sich das Kabinett der belgischen Föderalregierung nicht auf die vom Finanzminister Vincent Van Peteghem am 2. März 2023 angekündigte umfassendere Steuerreform einigen, die unter anderem darauf abzielte, die allgemeine Pflicht zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung und zur elektronischen Berichterstattung einzuführen, um die Mehrwertsteuerlücke des Landes zu verringern.

Dies wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen in Belgien verschoben wird. Nach dem bisherigen Zeitplan müssten die in Belgien ansässigen und umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler ab dem 1. Januar 2024 in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu erhalten.

Bestätigung der Sovos-Akkreditierung

Sovos hat von der Malaysia Digital Economy Corporation (MDEC) die Akkreditierung als Peppol Service Provider erhalten. Wir sind berechtigt, Endbenutzer-Teilnehmer am Malaysia Service Metadata Publisher (SMP) zu registrieren.

Peppol Service Provider oder Peppol Access Points (APs) haben die Aufgabe, die Konnektivitäts-Gateways einzurichten und zu verwalten, die als Zugangsknoten innerhalb des E-Invoicing-Netzwerks dienen. Sie stellen die Einhaltung der Peppol-Standards sicher, erleichtern die Weiterleitung von E-Rechnungen an die entsprechenden Ziel-APs und kümmern sich um die Registrierung und Aktualisierung der Teilnehmerinformationen im SMP Malaysia.

 

Aktualisierung: 23. Februar 2024 von Carolina Silva

Änderungen am malaysischen CTC-Mandat zur Meldung elektronischer Rechnungen angekündigt

Am 9. Februar 2024 veröffentlichte das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) lang erwartete Updates zur bevorstehenden Reform der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC). Genauer gesagt hat das IRBM sein Software Development Kit (SDK) zusammen mit neuen Versionen der E-Invoicing- und E-Invoicing-spezifischen Richtlinien veröffentlicht, die ab August 2024 wesentliche Änderungen am CTC-Mandat enthalten.

Aktualisierungen des CTC-Mandats zur elektronischen Rechnungsberichterstattung

Die neuen Versionen der E-Invoicing-Dokumentation definieren den Umfang der Sektoren und Transaktionen, die der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und dem Clearing über die IRBM-Plattform MyInvois unterliegen.

Die untersuchten Sektoren sind:

Transaktionen mit Einzelkäufern (B2C) fallen nicht unter das E-Invoicing-Mandat. Alle elektronischen Rechnungen für Transaktionen, die nicht im Geltungsbereich enthalten sind, unterliegen der Anfrage des Käufers.

Anforderung an konsolidierte elektronische Rechnungen

In Fällen, in denen der Käufer keine elektronische Rechnung anfordert, können Lieferanten weiterhin wie bisher eine Rechnung oder Quittung ausstellen. Ursprünglich war diese Ausnahme nur für B2C-Transaktionen vorgesehen, wurde nun aber auf alle Transaktionen ausgeweitet, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich der elektronischen Rechnung fallen.

Allerdings unterliegen Lieferanten einer Meldepflicht für Rechnungsdaten und müssen monatlich (innerhalb von 7 Tagen nach Monatsende) eine konsolidierte elektronische Rechnung ausstellen, in der alle während des Zeitraums ausgestellten Rechnungen und Quittungen zusammengefasst sind.

Grenzüberschreitende Transaktionen

Ein weiteres vom IRBM geklärtes Szenario ist die Behandlung grenzüberschreitender Transaktionen im Rahmen des malaysischen CTC-Mandats zur Meldung elektronischer Rechnungen.

Ausländische Parteien sind nicht verpflichtet, das E-Invoicing-System Malaysias einzuführen, malaysische Käufer müssen jedoch eine selbst ausgestellte E-Rechnung ausstellen, um die Ausgaben zu dokumentieren. Dies sollte im gleichen strukturierten XML- oder JSON-Format erfolgen und an die MyInvois-Plattform übermittelt werden, ähnlich einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Transaktionen.

Ablehnungen und Stornierungen

Das malaysische CTC-System wird es Einkäufern ermöglichen, eingehende Rechnungen in ihren E-Invoicing-Abläufen abzulehnen, und es Lieferanten ermöglichen, Stornierungen vorzunehmen. Diese Anfragen unterliegen einer Frist von 72 Stunden, danach gilt die Rechnung als ausgestellt und jede Korrektur oder Änderung muss durch Gutschrift, Lastschrift oder Rückerstattung erfolgen.

Nach Angaben des IRBM wurden diese Funktionen ausschließlich aus Gründen der Bequemlichkeit für die Parteien hinzugefügt. Korrekturen können weiterhin durch Gutschrifts-, Lastschrift- oder Rückerstattungsrechnungen vorgenommen werden, wenn der Lieferant dies wünscht.

Darüber hinaus wurde in der neuen Dokumentation auch klargestellt und erläutert, wie die Selbstfakturierung im Rahmen des CTC-E-Rechnungsmeldemandats sowie bestimmte Transaktionen wie Erstattungen, Sozialleistungen, Gewinnausschüttungen, ausländische Einkünfte und E-Commerce-Transaktionen gehandhabt werden sollten.

Benötigen Sie Hilfe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia? Kontaktieren Sie noch heute unser Expertenteam.

 

Update: 29. November 2023 von Carolina Silva

Vorgeschlagene Zeitplanänderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia

Das malaysische Haushaltsgesetz für 2024, das derzeit auf die Zustimmung des Parlaments wartet, führt Änderungen am Zeitplan für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im Land ein.

Gemäß dem neuen Haushaltsgesetz wird die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung verschoben und beginnt für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen RM (ca. 20 Millionen Euro) zum 1. August 2024 – statt wie ursprünglich geplant im Juni 2024.

Der in den Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung enthaltene Umsetzungszeitplan wurde Ende Oktober 2023 aktualisiert und die malaysische Steuerbehörde hat einen neuen schrittweisen Zeitplan bekannt gegeben:

Dieser Vorschlag bietet den Steuerzahlern mehr Zeit, sich auf die neue elektronische Rechnungsstellungspflicht vorzubereiten, auch wenn diese Verzögerungen nicht erheblich sind. Steuerzahler in der ersten Implementierungsgruppe sollten umgehend mit der Vorbereitung auf das neue E-Rechnungssystem beginnen, um die Vorschriften bis August 2024 einzuhalten.

Derzeit ist geplant, dass das IRBM bis Ende 2023 ein Software Development Kit einschließlich der entsprechenden technischen Dokumentation herausbringt.

Möchten Sie mehr über den weltweiten Aufstieg der elektronischen Rechnungsstellung erfahren? Lesen Sie unseren speziellen Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.

 

Update: 25. Juli 2023 von Enis Gencer

E-Rechnung in Malaysia erklärt

Im Oktober 2022 kündigte das malaysische Finanzministerium in seinem Staatshaushalt Pläne an, im Jahr 2023 ein Pilotprogramm für die elektronische Rechnungsstellung zu starten – beginnend mit ausgewählten Steuerzahlern.

Im Haushaltsplan werden elektronische Rechnungen als die wichtigste Strategie zur Verbesserung der Steuereinnahmen und der Infrastruktur für digitale Dienstleistungen des Landes angesehen. Das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) und die Malaysian Digital Economy Corporation (MDEC) haben an dem E-Invoicing-Projekt gearbeitet, um dieses Ziel zu erreichen. Sie haben Sitzungen mit Interessengruppen organisiert, um Details zum Projekt auszutauschen.

Im Anschluss an die Engagement-Sitzungen hat das IRBM einen Leitfaden zu den Implementierungsdetails des bevorstehenden E-Invoicing-Systems veröffentlicht. Das malaysische E-Invoicing-System wird ein CTC-Clearance-Modellsein, das im Juni 2024 beginnen soll und bei dem etwa 4.000 Unternehmen den festgelegten Schwellenwert überschreiten.

Lesen Sie diesen Blog, um weitere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung in Asien zu erhalten.

Geltungsbereich des malaysischen Mandats für das E-Invoicing-System

Das neue E-Invoicing-System mit dem Namen MyInvois verlangt von allen Steuerzahlern, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die elektronische Ausstellung von Rechnungen in Malaysia. Dies gilt für alle Einzelpersonen und Organisationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vereine, Kapitalgesellschaften und Partnerschaften mit beschränkter Haftung.

Der transaktionale Anwendungsbereich der Anforderungen erstreckt sich auf alle B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen – sowohl im Inland als auch im grenzüberschreitenden Bereich.

Folgendes unterliegt der elektronischen Rechnungsstellung:

Ein gesonderter Leitfaden wird weitere Einzelheiten zur Behandlung grenzüberschreitender Transaktionen enthalten.

B2B- und B2G-E-Invoicing folgen einem ähnlichen Workflow, wie unten beschrieben.

Bei B2C-Transaktionen, bei denen Endverbraucher keine elektronischen Rechnungen anfordern, dürfen Lieferanten gemäß den geltenden Praktiken Quittungen oder Rechnungen ausstellen. Der Steuerzahler muss jedoch die an die Verbraucher ausgestellten Belege oder Rechnungen zusammenfassen und sie innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das elektronische Rechnungsstellungssystem melden.

Wie werden Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen?

Um E-Rechnungen zu erstellen, müssen Steuerzahler die MyInvois-Plattform über die kostenlose Lösung von IRBM oder über APIs verwenden. Die Authentifizierung mit der Plattform basiert auf digitalen Zertifikaten, die von IRBM ausgestellt werden.

Steuerzahler müssen ihre E-Rechnungen entweder im XML- oder JSON-Format erstellen und an die MyInvois-Plattform übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung führt die Plattform Schemaprüfungen durch und weist jeder E-Rechnung eine eindeutige ID zu.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Austausch von E-Rechnungen nicht über die MyInvois-Plattform abgewickelt wird. Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Lieferanten, den von IRBM bereitgestellten Validierungslink in Form eines QR-Codes in die E-Rechnung einzufügen und diese an die Käufer zu senden. Käufer verwenden diesen QR-Code, um die Existenz und den Status der E-Rechnung über die MyInvois-Plattform zu bestätigen.

Wichtige Anforderungen für Malaysias E-Rechnungssystem

Zeitplan für die Implementierung

Die Umsetzung des Mandats erfolgt nach folgendem Zeitplan:

Der Jahresumsatz bzw. -umsatz wird auf geprüften Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen aus dem Jahr 2022 basieren. Sobald der Umsetzungszeitplan eines Steuerzahlers anhand des Jahresabschlusses 2022 festgelegt wurde, wirken sich spätere Änderungen des Jahresumsatzes oder der Einnahmen nicht auf das Datum der Inbetriebnahme aus.

Wie geht es weiter mit Malaysias E-Rechnungssystem?

Da nun detailliertere Informationen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia verfügbar sind, müssen Steuerzahler damit beginnen, ihre Systeme auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

Im vierten Quartal 2023 wird das IRBM ein Software Development Kit mit der entsprechenden technischen Dokumentation und APIs veröffentlichen. Darüber hinaus werden zu gegebener Zeit zusätzliche Leitlinien zu bestimmten Aspekten der Umsetzung und zu erwarteten Gesetzesänderungen erwartet.

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Die portugiesische Regierung hat in den letzten Jahren an der Einführung einer obligatorischen elektronischen B2G-Rechnung (Business-to-Government) gearbeitet, neben anderen Verpflichtungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer-Compliance im Land.

Dies steht im Einklang mit den Bemühungen der Europäischen Union um eine Harmonisierung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU die Richtlinie 2014/55/EU umgesetzt, in der die Zuständigkeiten und Kriterien für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Vergabeverfahren festgelegt sind. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die öffentliche Verwaltung zu verpflichten, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.

Mehrere Mitgliedstaaten, wie z. B. Portugal, haben jedoch einen Schritt nach vorn gemacht, indem sie die Ausstellung elektronischer Rechnungen für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung verbindlich vorgeschrieben haben. Das portugiesische Mandat, bekannt als "Elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung" (Fatura Eletrónica à Administração Pública – FEAP), wurde eingeführt, um die Rechnungsstellung zu rationalisieren und die Effizienz von Transaktionen zwischen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor zu verbessern.

 

Was ist B2G E-Invoicing in Portugal?

In Portugal wurde mit dem Gesetzesdekret 111-B/2017 und nachfolgenden Änderungen der Beginn der Verpflichtung zur Ausstellung, zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen festgelegt. ESPAP (Entidade de Serviços Partilhados da Administração Pública) ist die portugiesische Stelle, die für die Implementierung und Verwaltung der elektronischen B2G-Rechnungsstellung verantwortlich ist.

Diese Verpflichtung ist auch im Gesetzbuch über öffentliche Aufträge enthalten und verpflichtet die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, alle Rechnungen an öffentliche Stellen in elektronischer Form auszustellen. Ausgeschlossen waren Aufträge, die für geheim erklärt wurden oder mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen einhergingen, sowie Aufträge, die im Rahmen des vereinfachten Direktvergabeverfahrens geschlossen wurden (Aufträge unter 5.000 Euro).

Die Umsetzung dieser Regelung erfolgte schrittweise, beginnend mit dem obligatorischen Empfang elektronischer Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung im April 2019. Im Januar 2021 folgte eine schrittweise Einführung der obligatorischen Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, beginnend mit großen Unternehmen. Der Umsetzungskalender wurde für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen mehrfach verschoben. Derzeit sind nur große Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen.

 

Was ist eine B2G-E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Die elektronische Rechnungsstellung erfordert die Erstellung von Daten in einem strukturierten Format und deren automatisierte Übertragung vom System des Verkäufers an das System des Käufers. Dadurch kann die Rechnung automatisch in das System der öffentlichen Einrichtung importiert werden.

Gemäß den portugiesischen Vorschriften ist das zu übernehmende Modell für die elektronische Rechnungsstellung das semantische Datenmodell, das für den portugiesischen Standard CIUS-PT vorgeschlagen wurde. Es besteht keine Verpflichtung, ein PDF-Dokument zu senden, das der elektronischen Rechnung beigefügt ist. Eine Rechnung im PDF-Format gilt nicht als elektronische Rechnung, da sie nicht den europäischen Standards entspricht.

Lieferanten müssen auch elektronische Rechnungen archivieren und sicherstellen, dass sie für den von der Steuerbehörde geforderten Zeitraum, der in der Regel 10 Jahre beträgt, zugänglich sind.

 

Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?

Unter Berücksichtigung der generellen Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen im B2G-Bereich lassen sich im Wesentlichen vier rechtliche Konsequenzen für die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung identifizieren:

  1. Gerichtliche Erfüllung der Verpflichtung: Eine Rechnung, die nicht den B2G-Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung entspricht, verstößt gegen eine gesetzliche Verpflichtung, und der Aussteller kann verpflichtet werden, diese Verpflichtung auf gerichtlichem Wege zu erfüllen.
  2. Nichtzahlung der Rechnung: Der öffentliche Auftraggeber muss die Zahlung einer nicht konformen Rechnung verweigern, da dies einen Verstoß gegen die für die Zahlung öffentlicher Ausgaben geltenden Vorschriften darstellt.
  3. Unfähigkeit, die Zahlung zu verlangen: Der Lieferant kann vom Schuldner nicht die Erfüllung des Vertrags verlangen, da die geltende Rechtsform nicht eingehalten wurde.
  4. Nichterfüllung des Vertrags: Wenn der Vertrag auch die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen in CIUS-PT enthält, kann die Nichteinhaltung zu einer zusätzlichen Vertragsverletzung und zur Verhängung vertraglicher Sanktionen führen. Letztlich kann es auch zur Kündigung von Verträgen führen und die Teilnahme an zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren erschweren.

 

Wann müssen Unternehmen die elektronische B2G-Rechnungsstellung in Portugal einhalten?

Alle Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind derzeit verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten CIUS-PT-Format zu erhalten. Darüber hinaus müssen alle großen Unternehmen, die Zulieferer der öffentlichen Verwaltung sind, elektronische Rechnungen im gleichen Format ausstellen.

Die Verpflichtung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen wurde erneut im Jahr 2025 verschoben und soll nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bis dahin können Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung andere Rechnungsstellungsmechanismen als die elektronische Rechnungsstellung im strukturierten CIUS-PT-Schema verwenden.

Benötigen Sie weitere Informationen zur elektronischen B2G-Rechnungsstellung in Portugal? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.

27 Juni 2023 Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.

Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft.  Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.

Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.

Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung

Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.

Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.

“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.

Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren

E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.

“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.

Über Sovos

Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Laut dem jüngsten globalen Marktbericht Billentis wird erwartet, dass die Region Asien-Pazifik bis 2025 die höchsten jährlichen Wachstumsraten des E-Rechnungsvolumens im Vergleich zu Lateinamerika und Europa erzielen wird.

Dies liegt vor allem daran, dass der asiatische Markt außerhalb Südkoreas neu auf dem Weg der Steuerdigitalisierung ist und die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als wirksame Maßnahme zur Mehrwertsteuerkontrolle beschleunigt.

Obwohl die Arten von E-Invoicing-Strategien, die in der APAC-Region implementiert werden, sehr unterschiedlich sind, können wir auch einige gemeinsame Merkmale identifizieren.

Es gibt Rechtsordnungen mit einem starken Erbe des Common Law, wie z. B. Singapur und Japan, die sich bei regulatorischen Maßnahmen in der Regel auf die Aufbewahrung von Aufzeichnungen konzentrieren. In den letzten Jahren haben viele dieser Länder damit begonnen, sich auf die Regulierung der elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten (insbesondere durch den Beitritt zum PEPPOL-System), z. B. Singapur. Entsprechende nationale Standards wurden für eine Vielzahl von elektronischen Rechnungsvorgängen für B2B- und B2G-Szenarien übernommen.

Umgekehrt beeinflussen lateinamerikanische Clearance-Modelle und Continuous Transaction Controls (CTCs) einige Länder. Beispiele für Jurisdiktionen mit CTCs sind China und Taiwan.

Weitere Länder wollen in den kommenden Jahren einen stufenweisen Ansatz für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung (CTCs) einführen. Bemerkenswerte Beispiele sind Saudi-Arabien, das im Januar 2023 ein mehrstufiges Freigabesystem für verschiedene Steuerzahlergruppen eingeführt hat, und Vietnam, das in den kommenden Jahren dasselbe tun wird.

Hier ist ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im asiatisch-pazifischen Raum.

 

E-Invoicing in Malaysia:

Im Oktober 2022 kündigte das malaysische Finanzministerium seine Pläne zur Einführung eines CTC-Modells an.

Malaysia scheint für bestimmte Transaktionen, wie z. B. das in Italien implementierte, ein CTC-Freigabemodell zu verfolgen, bei dem elektronische Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörde gesendet werden müssen, um eine Validierung zu erhalten, bevor sie an die Käufer ausgeliefert werden. Der Geltungsbereich des Systems erstreckt sich auf alle inländischen (B2G, B2B und B2C) und grenzüberschreitenden Transaktionen.

Der Umfang der Transaktionen, die standardmäßig der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung unterliegen, sind B2B und B2G in den folgenden Sektoren: Automobil, Luftfahrt, Luxusgüter und Schmuck, Bauwesen, lizenzierte Wetten und Glücksspiele sowie Zahlungen an Agenten, Händler und Distributoren.

Malaysia wird auch für alle anderen Transaktionen, bei denen die elektronische Rechnungsstellung nicht obligatorisch ist und vom Käufer nicht angefordert wird, ein CTC-Berichtsmodell anwenden. In diesen Fällen wird es den Steuerzahlern gestattet sein, Rechnungen und Quittungen gemäß den geltenden Praktiken auszustellen und diese dann monatlich durch Ausstellung einer konsolidierten elektronischen Rechnung zu melden.

Das Mandat wird ab August 2024 schrittweise für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz oder -umsatz von mehr als 100 Mio. MR eingeführt und gilt ab Juli 2025 für alle Unternehmen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia.

 

E-Invoicing in Thailand

In Thailand hat die Regierung daran gearbeitet, ein robustes E-Invoicing-System mit einem Rahmen zu entwickeln, der die elektronische Rechnungsstellung durch den Einsatz zertifizierter Drittanbieter für die Ausstellung von E-Taxen fördert.

Der Einsatz von Dienstleistern ist eine praktikable Alternative für Unternehmen, da einige nicht investieren oder ihre eigenen E-Tax-Systeme entwickeln wollen, während andere es sich nicht leisten können, ein konformes Rechnungsstellungssystem zu erstellen. Dies liegt an den komplexen technischen und rechtlichen Schritten, um ein eigenes konformes System aufrechtzuerhalten. Die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) hat einen Zertifizierungsprozess für Anbieter elektronischer Dienste gestartet, um zu bewerten, ob die Lösung des Antragstellers sicher und konform ist.

In jüngerer Zeit haben das thailändische Finanzministerium (TRD) und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) neue Vorschriften veröffentlicht, um das E-Tax-Rechnungsstellungssystem zu verbessern. Die Vorschriften umfassen Aspekte wie den Inhalt von E-Tax-Rechnungen und Standards für Formulare, Zustellungsmethoden, Speicherung und Informationssicherheit für Vorgänge im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung.

Thailand hat kürzlich auch eine Ausweitung der Steueranreize für Steuerzahler angekündigt, die das derzeitige E-Tax-Rechnungsstellungssystem nutzen, um elektronische Rechnungen im Land zu fördern. Diese Maßnahmen könnten auch ein Signal für eine künftige obligatorische elektronische Rechnungsstellung sein; Es gibt jedoch noch kein Mandat oder einen definierten Zeitplan.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

 

E-Invoicing in Südkorea:

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Südkorea seit 2011 mit der Einführung des elektronischen Steuerrechnungssystems obligatorisch.

Der Geltungsbereich der E-Invoicing-Pflicht erstreckt sich sowohl auf alle Kapitalgesellschaften als auch auf einzelne Steuerpflichtige, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Seit dem Inkrafttreten im Januar 2012 wurde der Spielraum für Einzelunternehmer von 1 Mrd. KRW auf 0,1 Mrd. KRW im Juli 2023 reduziert.

Das südkoreanische elektronische Steuerrechnungssystem gilt als CTC-Modell (Continuous Transaction Control) – nicht aufgrund der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, da sich die Steuerbehörde im Gegensatz zu CTC-Clearing-Modellen nicht in den Prozess ihrer Ausstellung einmischt. Stattdessen verfügt es über ein CTC-Meldemodell, da alle E-Tax-Rechnungen innerhalb eines Tages nach Ausstellung an den National Tax Service (NTS) gemeldet werden müssen.

Der Geltungsbereich des Mandats im Land erstreckt sich nur auf inländische Transaktionen (B2G, B2B und B2C). Grenzüberschreitende Transaktionen fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea.

 

E-Invoicing in China:

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Bereich. Im September 2020 kündigte die State Taxation Administration (STA) ein Pilotprogramm an, das es ausgewählten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, auf freiwilliger Basis elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen, die in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet werden.

Im Jahr 2021 kündigten die Steuerbehörden von Shanghai, der Provinz Guangdong und der Autonomen Region Innere Mongolei ein neues Pilotprogramm an, das ausgewählte Steuerzahler abdeckt und eine neue, vollständig digitalisierte elektronische Rechnung einführt.

Nach den jüngsten Entwicklungen in China in Bezug auf das Pilotprogramm für elektronische Rechnungsstellung, das im November 2023 auf neue Provinzen und Städte ausgeweitet wurde, hat die letzte Provinz Tibets nun die Ausstellung vollständig digitalisierter elektronischer Rechnungen (e-fapiao) für ausgewählte Steuerzahler eingeführt.

Daher wurde das Pilotprogramm ab dem 1. Dezember 2023 landesweit ausgeweitet und alle Regionen in China ermöglichen es den Pilotsteuerzahlern, vollständig digitalisierte Rechnungen auszustellen. Das bedeutet, dass die ausgewählten Steuerpflichtigen – oder je nach Provinz neu registrierte – nach Erhalt der Benachrichtigung durch die Steuerbehörden verpflichtet sind, elektronische Rechnungen (e-fapiao) auszustellen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in China.

 

E-Invoicing in Singapur

Im Jahr 2018 trat die Regierungsbehörde von Singapur, Infocomm Media Development Authority (IMDA), dem gemeinnützigen internationalen Verband OpenPEPPOL bei, der für die Entwicklung und Pflege der PEPPOL-Spezifikationen verantwortlich ist. Singapur war die erste nationale Behörde außerhalb Europas, die sich als PEPPOL-Behörde anschloss.

Im Jahr 2019 startete die IMDA offiziell ein landesweites E-Invoicing-Netzwerk (InvoiceNow) mit der Absicht, das internationale Peppol E-Delivery Network zu erweitern, indem Unternehmen über dieses Netzwerk internationale Transaktionen mit anderen Unternehmen durchführen können. Die IMDA hat Unternehmen ermutigt, InvoiceNow in B2B- und B2G-Transaktionen als effiziente, moderne Lösung für die Rechnungsstellung und Dokumentenlieferung zu nutzen.

Darüber hinaus wurde kürzlich vom Staatsminister angekündigt, dass "InvoiceNow" innerhalb weniger Jahre zum Standardkanal für die Einreichung von E-Rechnungen für alle staatlichen Anbieter werden wird. Obwohl die Ausstellung elektronischer Rechnungen für B2B- oder B2G-Transaktionen nicht obligatorisch ist, scheint es, dass das InvoiceNow-Programm und PEPPOL in naher Zukunft für ein B2G-E-Invoicing-Mandat genutzt werden.

 

E-Invoicing in Japan

Japan hat ein freiwilliges E-Invoicing-System eingeführt. Die Standardspezifikation für digitale Rechnungen (JP PINT), die auf der globalen Standard-PEPPOL-Spezifikation basiert, wird für japanische Steuerzahler veröffentlicht, die elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netzwerk ausstellen und austauschen möchten. Die E-Invoice Promotion Association (EIPA) ermutigt Steuerzahler, den PEPPOL-Standard zu nutzen.

Im Einklang mit den Bemühungen des Landes, die Steuerkontrollen zu verbessern, führt Japan ab Oktober 2023 das sogenannte Qualified Invoice System (QIS) ein. In diesem System muss der Gesamtbetrag der Verbrauchssteuer, der jedem Satz entspricht, zusammen mit der Registrierungsnummer des qualifizierten Ausstellers in die Rechnung aufgenommen werden. Steuerzahler müssen sich registrieren, um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können. Das QIS verpflichtet die Steuerpflichtigen nicht, Rechnungen elektronisch auszustellen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Japan.

 

E-Invoicing auf den Philippinen

Im Jahr 2019 führten die Philippinen den Innovation Act als Teil ihrer Strategie für die digitale Transformation (PDTS) ein. Im Einklang mit dieser Strategie und den Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerreform zur Beschleunigung und Inklusion (TRAIN) wurde am 1. Juli 2022 das elektronische Rechnungsstellungs-/Belegsystem (EIS) für 100 Pilotsteuerzahler eingeführt.

Der TRAIN Act legte den 1. Januar 2023 als Zieldatum fest, an dem alle Steuerzahler im Geltungsbereich verpflichtet wären, die philippinische E-Invoicing- und CTC-E-Reporting-Pflicht einzuhalten. Einen offiziellen Zeitplan für den Ausbau des Systems haben die Behörden allerdings noch nicht veröffentlicht. Derzeit sind die 100 Piloten und andere große Steuerzahler, die vom BIR einzeln benachrichtigt wurden, die einzigen, die zur Einhaltung verpflichtet sind, während der Expansionskalender noch aussteht.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung auf den Philippinen.

 

E-Invoicing in Indien:

Mit der indischen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) wurde ein E-Invoicing-System eingeführt, das unter die Kategorie Continuous Transaction Controls (CTCs) fällt, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und Steuerhinterziehung zu reduzieren.

Dieses System schreibt die Meldung von Rechnungsdaten an ein Rechnungsregistrierungsportal (Invoice Registration Portal, IRP) zur Freigabe vor dem Austausch mit dem Handelspartner vor. Damit eine Rechnung rechtsgültig ist, muss sie eine Rechnungsregistrierungsnummer (Invoice Registration Number, IRN) enthalten, die sie von einem IRP erhalten hat. Diese Anforderung gilt für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Rechnungsdaten müssen im JSON-Format an IRPs übermittelt werden, obwohl Rechnungen in JSON-, PDF- oder Papierform ausgetauscht werden können, wobei eine obligatorische Archivierungsfrist von acht Jahren gilt.

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begann freiwillig im Januar 2020 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Mrd. Rupien und wurde schrittweise auf kleinere Unternehmen ausgeweitet. Ab August 2023 gilt das Mandat für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von 5 Mrd. Rupien oder mehr. Bei Nichteinhaltung, wie z. B. dem Versäumnis, eine Rechnung im IRP zu registrieren, werden Strafen in Höhe von mindestens Rs verhängt. 10.000 pro Instanz, zusammen mit zusätzlichen GST-Strafen und Zinsen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Indien.

 

E-Invoicing in Indonesien:

Indonesien hat die digitale Transformation in seinem Steuersystem mit der Einführung des e-Faktur-Systems im Jahr 2014 vorangetrieben, das 2016 in Kraft tritt. Dieser Schritt hin zur elektronischen Rechnungsstellung ist eine strategische Anstrengung, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerlücke durch kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) zu verringern.

Die e-Faktur ist seit Juli 2016 für alle Körperschaftsteuerzahler obligatorisch und erfordert, dass Rechnungen über genehmigte Systeme erstellt und von der Generaldirektion für Steuern (DGT) validiert werden, bevor sie ausgestellt werden. Rechnungen müssen die vom DGT zugewiesene Steuerrechnungsseriennummer ("NSFP") und einen QR-Code enthalten. Dieses CTC-System erzwingt die Verwendung elektronischer Signaturen und schreibt die Verarbeitung über die eFaktur-Plattform vor.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Indonesien.

 

E-Invoicing in Vietnam:

Vietnam hat seine Bemühungen um die Einhaltung der Steuervorschriften vorangetrieben, indem es ab dem 1. Juli 2022 ein landesweites Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt hat, das darauf abzielt, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Ursprünglich für Juli 2020 geplant, aber verschoben, wurde der neue Zeitplan im Oktober 2020 mit dem Dekret 123 festgelegt. Die Einführung begann im März 2022 in ausgewählten Provinzen und Städten und ging bis Juli zu einer vollständigen nationalen Implementierung über. Die erste Umsetzungsphase umfasste technische Lösungen in sechs lokalen Steuerverwaltungen und wurde bis April 2022 auf alle Provinzen ausgeweitet, um einen umfassenden Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Vietnam zu schaffen.

Dieses Mandat verlangt von allen Unternehmen, einschließlich Unternehmen, Organisationen, Geschäftshaushalten und Einzelpersonen, dass sie sich für Transaktionen für elektronische Rechnungen im XML-Format registrieren und diese ausstellen.

Das vietnamesische E-Invoicing-System unterscheidet zwischen authentifizierten E-Rechnungen, die einen Steuerbehördencode benötigen, bevor sie an den Käufer gesendet werden, und nicht authentifizierten E-Rechnungen, für die dieser eindeutige Code nicht erforderlich ist. Die meisten Steuerzahler in Vietnam müssen authentifizierte E-Rechnungen ausstellen, um diesem Mandat nachzukommen. E-Rechnungen müssen vom Lieferanten digital signiert und mit sicheren und zuverlässigen Methoden elektronisch archiviert werden, um Integrität und Authentizität zu gewährleisten.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Vietnam.

 

Was Sie in der Region erwartet

Der Wind des Wandels in der Region weht kräftig zugunsten der Digitalisierung der Rechnungssysteme. Wir sehen Einflüsse aus verschiedenen Teilen der Welt, von Lateinamerika mit seinen dezentralen Clearingmodellen bis nach Europa mit dem zentralisierten Clearance-System nach italienischem Vorbild sowie mit den von PEPPOL inspirierten E-Invoicing-Rahmenwerken.

Dies sind nur einige Beispiele für Länder in der Region, die ein CTC-System einführen. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, die neuen Compliance-Anforderungen für elektronische Rechnungen zu übernehmen, die weltweit und insbesondere in ganz Asien im Trend liegen.

Setzen Sie sich mit unseren Steuerexperten in Verbindung, um eine globale E-Invoicing-Lösung zu erhalten.