Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal

Ministerium veröffentlicht Leitlinienentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.

Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:

Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.

Update: 26. März 2024 von Dilara İnal

Parlament verabschiedet deutsches B2B-E-Invoicing-Mandat

Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:

Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.

Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.

Inländische B2B-Rechnungen 2024 2025 2026 2027 2028
Papierrechnungen

Erlaubt

Verboten

für große Steuerzahler

Verboten

für alle

E-Rechnungen im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt

Obligatorisch

für große Steuerzahler

Obligatorisch

für alle

EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG)

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können

Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.

 

Update: 6. November 2023 von Dilara İnal

Zusätzliche Informationen zu den deutschen Plänen für elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich veröffentlicht

Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.

Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:

Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.

Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.

Update: 20. September 2023 von Dilara İnal

Bundesregierung beschließt verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im deutschen B2B-Bereich und verlängert freiwillige Phase

Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:

Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .

Nächste Schritte für die elektronische Rechnungsstellung

Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.

Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Obligatorische regulatorische Änderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.

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Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Ein weiterer Schritt in Richtung CTC wird mit dem Vorschlag für die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht getan

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.

Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer Reform der Transaktionskontrolle in Deutschland

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur Reform der kontinuierlichen Transaktionskontrollen in Deutschland

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Verlängerung der Umsetzungstermine des B2B-Mandats fürdie elektronische Rechnungsstellung.

Update: 9. Dezember 2024

Am 15. September2024 veröffentlichten die französischen Steuerbehörden eine Pressemitteilung, in der sie eine tiefgreifende Änderung des bevorstehenden französischen Mandats für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung ankündigten. 

In der Tat wird das öffentliche Portal (auch bekannt als PPF) keine E-Invoicing-Dienste mehr anbieten, so dass es für jeden in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler obligatorisch ist, elektronische Rechnungen über eine 3rd-Party-Dematerialisierungsplattform (auch bekannt als PDP) seiner Wahlzu senden und zu empfangen. 

Nach dieser ersten Ankündigung hat die Technische Stelle der Bundesrepublik Jugoslawien zusätzliche Einzelheiten mitgeteilt, sei es über die Gründe für diese entscheidende Entscheidung oder über die nächsten Meilensteine bis zum Inkrafttreten des Mandats: 

 

Aktualisierung: 2. Januar 2024 

Das Finanzgesetz für das Jahr 2024 wurde offiziell verabschiedet und am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Fertigstellung des Gesetzes sind die neuen Umsetzungstermine wie folgt: 

Erhalt von elektronischen Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen ALLE Steuerzahler, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten. Dieses Datum kann bis spätestens 1. Dezember 2026 verlängert werden, jedoch nur durch Dekret. 

Ausstellung von E-Rechnungen: 

Internationaler B2B-, B2C-Transaktions- und Zahlungsdatenverkehr: 

Die E-Reporting-Pflicht für internationale B2B- (Verkäufe und Einkäufe) und B2C-Transaktionen und Zahlungsdaten folgt dem gleichen Zeitplan wie für die Ausstellung elektronischer Rechnungen (1. September 2026 oder 1. September 2027, je nach Unternehmensgröße). 

Das Durchführungsdekret, mit dem dieser neue Zeitplan formell ratifiziert wird, wird für das erste Quartal 2024 erwartet. 

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Update: 19. Oktober 2023

Am 17. Oktober 2023 wurde der lang erwartete neue Zeitplan für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung  

und des elektronischen Berichtswesens im Rahmen des Entwurfs des Finanzgesetzes für 2024 vorgestellt.

Nach dem Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Steuergesetzbuches und des Gesetzes Nr. 2022-1157 sind die neuen Termine wie folgt: 

Umsetzungsphasen: Die Umsetzung des Mandats erfolgt nun in zwei Phasen, statt wie bisher in drei Phasen. 

Ausstellung von E-Rechnungen: 

Erhalt von E-Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen alle Steuerpflichtigen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten. 

Pflichten zur elektronischen Berichterstattung: Die Durchsetzung der Pflichten zur elektronischen Berichterstattung erfolgt nach denselben geänderten Terminen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Termine, September 2026 und September 2027, einer Neuanpassung unterliegen können, mit der Möglichkeit einer Verschiebung auf den 1. Dezember als spätestes Datum in den jeweiligen Jahren. 

Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2024 wird voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres ein Dekret zur Ergänzung des Gesetzes erlassen, um die oben genannten Verpflichtungen vollständig durchzusetzen. 

Unternehmen müssen die zusätzliche Zeit durch die aktive Teilnahme an der Pilotphase nutzen, in der alle relevanten Anwendungsfälle getestet werden sollten, damit Änderungen an Anwendungen, Prozessen und Systemen rechtzeitig berücksichtigt und feinjustiert werden können, um die Compliance sicherzustellen.  

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Aktualisierung: 15. September 2023

In einer kürzlichen Sitzung der Communauté des Relais hat die Steuerbehörde zusätzliche Details zur zuvor kommunizierten Verschiebung des B2B-E-Invoicing-Mandats in Frankreich veröffentlicht.

Diese Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerbehörde auf das Feedback französischer Unternehmen gehört hat, die Schwierigkeiten hatten, den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten. Es ist ein weiterer Beweis dafür , wie viel Zeit und Mühe die meisten Unternehmen benötigen, um die Komplexität eines neuen Mandats zu vergleichen.

Während die formalen Termine noch festgelegt werden müssen, wurde der überarbeitete Hauptzeitplan im Rahmen eines Roll-outs in 3 Stufen vorgestellt:

2024: Die Behörden werden bis zum Frühjahr 2024 die erste Liste der offiziell registrierten Dienstleister (PDPs – Plateformes de Dématérialisation Partenaires) veröffentlichen. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Entwicklung des öffentlichen Portals (PPF – Portail Public de Facturation) abgeschlossen sein.

2025: In diesem Jahr wird ein groß angelegtes Pilotprojekt durchgeführt, an dem Unternehmen aller Größenordnungen beteiligt sind. Die Steuerbehörde sieht in diesem Pilotprojekt eine Gelegenheit für die Steuerzahler, ihre Prozesse und Systeme für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung so zu optimieren, dass sie dem gewachsen sind, was sich zu einem komplexen und ausgeklügelten CTC-Rahmenwerk entwickelt hat.

2026: Die Einführung der Pflicht für die gesamte Volkswirtschaft wird weitgehend im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Wie schnell, bleibt jedoch abzuwarten, wenn das Finanzgesetz Ende 2023 vom Parlament verabschiedet wird.

Unternehmen, die unter dem französischen Mandat ihren Hauptsitz in Frankreich und anderen Ländern haben, werden nun besser in der Lage sein, die neue Reform erfolgreich umzusetzen, vorausgesetzt, sie nutzen die von den französischen Behörden zur Verfügung gestellte zusätzliche Zeit. Insbesondere durch die proaktive Nutzung des Pilotprogramms, um Vertrauen und Wissen auf dem kritischen Weg zur Bereitschaft aufzubauen. Für die größten Steuerzahler, die mit diesen Verpflichtungen konfrontiert sind, wäre es klug, diese Änderungen nur als einen Aufschub von 6 Monaten zu betrachten, wobei der Beginn des Pilotprogramms de facto als Startdatum fungiert. Um die vollen Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse und Datenflüsse zu verstehen, müssen Unternehmen bis zu 36 Anwendungsfälle gründlich testen. Die vielen Softwareanbieter, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Purchase-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozesse zu rationalisieren, werden sicherlich bestrebt sein, die Konformität ihrer Lösungen so früh wie möglich in einem völlig neuen Ökosystem zu testen.

Die Teilnahme am erweiterten Pilotprojekt mit professioneller Unterstützung von Sovos bietet eine risikofreie Umgebung, um die notwendige Feinabstimmung zu bewerten und dann durchzuführen.

Sovos ist einer der ersten 20 Kandidaten für die Akkreditierung von Dienstleistern (PDP) in Frankreich und wird als solcher bereit sein, unsere Kunden bei den zahlreichen Schritten zu unterstützen, die erforderlich sind, um das neue CTC-Rahmenwerk vollständig einzuhalten, und stützt sich dabei auf seine reiche Erfahrung bei der Einhaltung komplizierter E-Invoicing-Verpflichtungen für Kunden auf der ganzen Welt.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.

 

10. August 2023

Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat am 28. Juli offiziell die Umsetzung des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes verschoben. Die Verschiebung erfolgt, um den Steuerzahlern die notwendige Zeit zu geben, um dem Mandat nachzukommen.

In der letzten offiziellen Mitteilung heißt es, dass der überarbeitete Zeitplan für das Mandat im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 bereitgestellt wird. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz Ende 2023 verabschiedet wird.

Darüber hinaus hat die DGFiP am 31. Juli eine aktualisierte "Externe Lastenheftdatei für die elektronische Rechnungsstellung" (Version 2.3) veröffentlicht. Trotz der Verschiebung des ersten Go-Live zeigen diese Aktualisierungen das Engagement der Behörden für die Entwicklung des Mandats und wecken die Erwartung, dass die Vorbereitungen von Steuerzahlern, Verkäufern, PDP-Kandidaten und Berufsverbänden fortgesetzt werden müssen.

Das französische Mandat ist eine der komplexesten Initiativen zur Digitalisierung des Steuerwesens, die es bisher in der EMEA-Region gab. Es ist wichtig, dass die Unternehmen ihre Vorbereitungen fortsetzen. Die Einhaltung dieses Mandats erfordert die Vorbereitung von Anwendungen, Prozessen und Systemen auf komplexe Anforderungen. Nach Angaben der ICC benötigen Unternehmen mindestens 12-18 Monate, um sich auf die Umstellung auf E-Invoicing und E-Reporting vorzubereiten.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen von den französischen Behörden aktualisiert oder geändert werden können und derzeit keine weiteren Details verfügbar sind. Wir werden alle zusätzlichen Informationen mitteilen, sobald sie verfügbar sind.

Sovos hat Erfahrung darin, seine Kunden bei der Navigation durch Digitalisierungsvorschriften auf der ganzen Welt zu unterstützen, einschließlich des französischen Mandats.

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Was hat es mit der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) auf sich?

Die E-Rechnungsstellung oder elektronische Rechnungsstellung ist der digitale Austausch von Transaktionsdaten in einem strukturierten Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Die elektronische Rechnungsstellung ersetzt die traditionellen papierbasierten Rechnungsstellungsmethoden und ermöglicht es Unternehmen, ihre Finanzabläufe zu optimieren und die Einhaltung der sich entwickelnden gesetzlichen Standards zu gewährleisten.

Dieser Leitfaden ist alles, was Sie brauchen, um die elektronische Rechnungsstellung endgültig zu verstehen.

Er wird Ihnen helfen:

Treffen Sie fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen

Schlagwörter und Fachjargon zu verstehen

Ihr Geschäft mit Klarheit und Zuversicht weiter auszubauen

Jedes Land hat seinen eigenen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung, sodass es nicht einfach ist, hinsichtlich der geltenden Regeln und dem Stand der Dinge auf dem Laufenden zu bleiben. Nimmt man die Softwareanforderungen hinzu, die zur Erfüllung der einzelnen Mandate erforderlich sind, kann es schnell kompliziert werden.

Dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein wichtiger Teil Ihres Toolkits zur Steuerkonformität.

Keine Zeit zum Lesen? Erwägen Sie ein Gespräch mit unseren Experten: Keine Frage ist zu schwierig, wenn es um die Einhaltung der Verschriften zur elektronischen Rechnungsstellung geht.

Was dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet

Von den Grundlagen der elektronischen Rechnungsstellung bis hin zum Verständnis der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“: In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung zusammengefasst und erläutert.

Es gibt viele Ressourcen da draußen, doch dies ist Ihre unverzichtbare zentrale Anlaufstelle für alle Ihre Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das eine Transaktion zwischen Unternehmen in einem maschinenlesbaren Format beschreibt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen oder unstrukturierten digitalen Formaten nutzen E-Rechnungen gängige Formate wie XML, Universal Business Language (UBL) oder Electronic Data Interchange (EDI), um eine automatisierte Verarbeitung durch Finanzsysteme zu ermöglichen. 

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von anderen Arten von elektronischen Dokumenten wie elektronischen Belegen oder elektronischen Gehaltsabrechnungsdokumenten, die ihren eigenen Zwecken dienen und oft unterschiedlichen Compliance-Vorschriften unterliegen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass E-Rechnungen speziell für Transaktionen zwischen Unternehmen konzipiert sind und den lokalen oder internationalen Vorschriften entsprechen müssen, um in der Steuerberichterstattung und den Finanzsystemen als gültig zu gelten.

Wie funktioniert ein System zur elektronischen Rechnungsstellung?

Bei der elektronischen Rechnungsstellung geht es nicht nur um die Abschaffung von Papier – es geht darum, den gesamten Lebenszyklus einer Rechnung zu automatisieren, um schnellere, effizientere und konformere Finanztransaktionen zu ermöglichen. Von der Erstellung einer Rechnung bis zur endgültigen Zahlung automatisieren moderne elektronische Systeme jeden Schritt, reduzieren Fehler, eliminieren manuelle Prozesse und stellen sicher, dass Unternehmen globale Steuervorschriften einhalten, einschließlich Frameworks wie Continuous Transaction Controls (CTCs).

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung

Sehen wir uns die Schritte der elektronischen Rechnungsstellung im Detail an – von der Erstellung bis zum Abgleich –, welche die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Finanzen handhaben, neu gestalten.

  • Schritt 1:
    Der Prozess beginnt mit der Erstellung einer elektronischen Rechnung, die wesentliche Details wie Einzelposten, Zahlungsbedingungen und Steuerinformationen enthält.
  • Schritt 2: Übertragung
    Sobald die Rechnung erstellt ist, wird sie elektronisch über ein sicheres Netzwerk oder eine sichere Plattform übertragen. Dies kann durch eine direkte Verbindung zwischen den Systemen des Käufers und des Verkäufers oder durch ein Netzwerk wie PEPPOL geschehen.
  • Schritt 3: Erhalt
    Das System des Käufers oder Empfängers empfängt automatisch die E-Rechnungen und importiert die Daten in seine Finanzsoftware. Dank des strukturierten Formats werden die Rechnungsdetails genau erfasst, sodass eine sofortige Bearbeitung ohne manuelle Eingabe möglich ist. Dies gewährleistet eine effiziente Bearbeitung der Rechnung und bereitet sie auf den nächsten Validierungsschritt vor.
  • Schritt 4: Validierung

Was bedeutet E-Rechnungsfreigabe?

Die E-Rechnungsfreigabe ist ein System, bei dem eine Steuerbehörde eine elektronische Rechnung genehmigen muss, bevor sie an den Empfänger gesendet werden kann. Sobald die Rechnung freigegeben ist, wird sie zum einzigen gültigen Dokument für die Transaktion. Dieser Prozess gewährleistet die Einhaltung der Steuervorschriften und ermöglicht eine Echtzeitüberwachung der Transaktionen durch die Regierung.

Das System validiert daraufhin die Rechnung anhand von Belegen wie Bestellungen oder Lieferscheinen, um die Richtigkeit sicherzustellen. Dieser automatisierte Validierungsprozess prüft auf Abweichungen bei Preisen, Mengen oder Bedingungen. In Regionen, die CTCs befolgen, kann die Rechnung in diesem Schritt ebenfalls von Steuerbehörden validiert werden. Dies wird als E-Rechnungsfreigabe bezeichnet – eine zusätzliche Compliance-Ebene, bevor die Rechnung zur Zahlung freigegeben wird. 

  • Schritt 5: Genehmigen
    Nach der Validierung durchläuft die Rechnung den Genehmigungsworkflow des Käufers. Der häufig automatisierte Arbeitsablauf stellt sicher, dass die Rechnung den internen und externen Compliance-Standards entspricht, so beispielsweise den im Rahmen der CTCs geltenden Steuervorschriften. Die Genehmigung kann die Bestätigung der Zahlungsbedingungen und die Sicherstellung umfassen, dass die Rechnung den Budgetanforderungen entspricht, bevor mit der Zahlung fortgefahren wird.
  • Schritt 6: Zahlung verarbeiten
    Nach der Genehmigung wird die Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen (z. B. 30 Tage netto oder 60 Tage netto) geplant. Der automatisierte Prozess gewährleistet pünktliche Zahlungen, verbessert den Cashflow und stärkt die Beziehungen zu den Lieferanten. Das System des Käufers kommuniziert mit Banken oder Zahlungsplattformen, um die Zahlung elektronisch auszuführen.
  • Schritt 6: Abgleichen und elektronisch archivieren
    Sobald die Zahlung verarbeitet ist, gleicht das System die Zahlung automatisch mit der Originalrechnung ab und stellt sicher, dass die Finanzsysteme beider Parteien korrekt aktualisiert werden. Der letzte Schritt ist die elektronische Archivierung, bei der die Rechnung und alle zugehörigen Dokumente sicher in einem digitalen Format gespeichert werden. Dieser Prozess unterstützt die Einhaltung von Steuervorschriften und stellt sicher, dass Unternehmen über eine zuverlässige digitale Prüfspur verfügen, was insbesondere in Ländern mit CTC-Mandaten wichtig ist.

Was ist E-Archivierung?

Unter E-Archivierung versteht man die sichere, langfristige digitale Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen und zugehörigen Dokumenten. Die elektronische Archivierung stellt sicher, dass die Finanzunterlagen in einer Weise aufbewahrt werden, die den Vorschriften der lokalen Steuerbehörden entspricht und ein einfaches Abrufen für Prüfungen, rechtliche oder Compliance-Zwecke ermöglicht.

Definition von B2G-, B2B- und B2C-E-Rechnungsstellung

Business-to-Government (B2G)

Business-to-Business (B2B)

Business-to-Consumer (B2C)

Bei der B2G-E-Rechnungsstellung handelt es sich um die elektronische Übermittlung von Rechnungen von Unternehmen an Behörden. Dies ist Teil einer größeren Anstrengung zur Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und zur Verbesserung der Transparenz bei Finanztransaktionen mit staatlichen Stellen. 

Unter B2B-E-Rechnungsstellung versteht man den elektronischen Austausch von Rechnungen zwischen zwei Unternehmen. Dieser Prozess rationalisiert den Ablauf der Rechnungsstellung erheblich, indem Aufgaben wie die Erstellung, Übermittlung und Genehmigung von Rechnungen automatisiert werden.

Die B2C-E-Rechnungsstellung konzentriert sich auf die Erstellung elektronischer Rechnungen für einzelne Verbraucher. Diese Form der Rechnungsstellung ist häufig in digitale Zahlungssysteme integriert, sodass die Verbraucher Rechnungen online erhalten, prüfen und bezahlen können.

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für die Einhaltung globaler Steuervorschriften

Getrieben vom Wunsch der Regierungen nach Transparenz entwickelt sich die elektronische Rechnungsstellung schnell zum globalen Standard zur Gewährleistung der Genauigkeit von Transaktionsdaten. Aufgrund des mangelnden Vertrauens in die Daten, die Unternehmen für die Einhaltung von Vorschriften und für die Entscheidungsfindung verwenden, wird die Subjektivität von Finanzdaten beseitigt, sodass Unternehmen einen klareren Überblick über ihre Geschäfte erhalten und Regierungen Milliarden sparen können.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Reduziert Steuerbetrug
    Durch die Anforderung der direkten Übermittlung von Transaktionsdaten in Echtzeit oder Fast-Echtzeit an die Steuerbehörden beseitigen CTC-Systeme die Möglichkeit der Unterberichterstattung oder der Manipulation von Rechnungen. Die Behörden können auf die Transaktionsdaten zugreifen, sobald die Transaktion stattfinden, und so überprüfen, ob die Steuern korrekt berechnet und gemeldet werden. Durch diese verbesserte Transparenz und Kontrolle werden Fälle von Steuerhinterziehung und -betrug erheblich reduziert.
  • Vereinfacht grenzüberschreitende Transaktionen
    Die Tätigkeit in mehreren Ländern erfordert die Navigation in einem Geflecht aus komplexen Steuervorschriften, unterschiedlichen Rechnungsformaten und länderspezifischen Compliance-Anforderungen. Die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht diesen Prozess, indem die Rechnungsdaten an globale Standards wie PEPPOL und EDI angepasst werden. Diese standardisierten Formate ermöglichen es Unternehmen, die grenzüberschreitende Steuerberichterstattung effektiver zu verwalten und die Fehler und Verzögerungen zu reduzieren, die bei der manuellen Rechnungsstellung auftreten können.
  • Steigert die Steuereinnahmen
    Für die Regierungen bietet die elektronische Rechnungsstellung das Potenzial, die Steuereinnahmen zu erhöhen, indem die Steuerhinterziehung verringert und die Umsatzsteuerlücke – die Differenz zwischen dem geschuldeten und dem eingenommenen Umsatzsteuerbetrag – geschlossen wird. Die Echtzeit-Überwachung von Transaktionen ermöglicht es den Steuerbehörden, Unstimmigkeiten schneller zu erkennen und zu beheben, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt berechnet und eingezogen werden. Diese erhöhte Transparenz hilft den Regierungen, zuverlässigere Einnahmequellen zu erhalten.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die elektronische Rechnungsstellung in kürzester Zeit zu einem wichtigen Treiber der digitalen Transformation von Behörden sowie Unternehmen geworden ist.

Wo ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?

In der Europäischen Union ist die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen gemäß der EU-Norm für elektronische Rechnungen (EN16931) verpflichtend. Diese Anforderungen wurden allmählich auf B2B-Transaktionen ausgeweitet, insbesondere im Anschluss an die Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital AGE, ViDA). ViDA ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und zu digitalisieren.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung in der EU

Im öffentlichen Auftragswesen ist es für den öffentlichen Sektor verpflichtend, elektronische Rechnungen zu erhalten, die einem der technischen Formate der EU-Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) entsprechen. Immer mehr Länder dehnen die Verpflichtung auf Lieferanten aus, die bei ihren Geschäften mit öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen ausstellen müssen.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung für Lieferanten in der EU

Kroatien (HR)
Dänemark (DK)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Italien (IT)
Litauen (LT)
Niederlande (NL)
Spanien (ES)
Schweden (SE)
Luxemburg (LU)
Rumänien (RO)
Slowenien (SI)

Österreich (AT)
Belgien (BE)
Deutschland (DE)
Portugal (PT)

Bulgarien (BG)
Republik Zypern (CY)
Irland (IE)
Griechenland (EL)
Lettland (LV)
Malta (MT)
Polen (PL)
Slowakei (SK)
Tschechische Republik (CZ)
Ungarn (HU)

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

In den meisten Ländern der Europäischen Union steht es B2B-Handelspartnern frei, elektronische Rechnungen in jeder vereinbarten Form und jedem vereinbarten Format auszutauschen. Der ViDA-Vorschlag zielt darauf ab, die elektronische Rechnungsstellung zur Standardmethode für die Ausstellung von Rechnungen zu machen. Die Europäische Kommission möchte die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in einem Mitgliedstaat aufheben, ebenso wie die Notwendigkeit, dass der Käufer die elektronische Rechnungsstellung des Lieferanten akzeptiert.

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

  • Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Italien (IT)
  • Freiwillige elektronische Rechnungsstellung: Ungarn (HU)
  • Erhaltene EU-Ausnahmeregelung: Frankreich (FR), Deutschland (DE), Polen (PL) und Rumänien (RO)
  • Angekündigte Pläne für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Belgien (BE), Slowakei (SK), Slowenien (SI) und Spanien (ES)

Was ist PEPPOL?

PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein E-Delivery-Netzwerk, das mit einer Reihe technischer Spezifikationen namens PEPPOL BIS (Business Interoperability Specifications) arbeitet. Open PEPPOL ist ein Verband, der die volle Verantwortung für die Entwicklung und Pflege des PEPPOL-Netzwerks und der PEPPOL-Spezifikationen übernommen hat.

Der Hauptzweck von PEPPOL ist die Erleichterung des Austauschs von Geschäftsdokumenten, sodass Unternehmen auf elektronischem Wege mit allen europäischen Regierungsinstitutionen kommunizieren können, die am Beschaffungsprozess beteiligt sind. PEPPOL hat mehrere Bereiche, die die Kommunikation vor der Auftragsvergabe und die Prozesse nach der Auftragsvergabe, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, abdecken.

Das offene und interoperable Netzwerk von PEPPOL, das ursprünglich für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU konzipiert wurde, hat im privaten Sektor an Popularität gewonnen. Nach und nach haben auch viele Regierungen die Nutzung dieses E-Procurement-Netzwerks ausgeweitet, indem sie PEPPOL für die Übermittlung elektronischer B2B-Rechnungen verpflichtend gemacht haben. Infolgedessen wird es in immer mehr Ländern innerhalb und außerhalb der EU verwendet.

Mandate zur elektronischen Rechnungsstellung weltweit

Argentinien gehörte zu den ersten Staaten, die das System der elektronischen Rechnungsstellung einführten – bereits 2002 – und machte die Nutzung bis 2015 für alle mehrwertsteuerlich registrierten Steuerzahler verpflichtend. Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, die mit einem elektronischen Autorisierungscode (CAE) der Steuerbehörde AFIP validiert sind. In Argentinien ist die E-Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2G-Transaktionen sowie für kleine Unternehmen und Freiberufler obligatorisch. Das System umfasst verschiedene Rechnungsarten wie Typ A, B, C und E, die Inlands- und Exportgeschäfte abdecken.

Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung einführen. Die vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen herausgegebenen Richtlinien umreißen die Anforderungen an strukturierte Rechnungen, technische Spezifikationen und den Umfang der betroffenen Transaktionen. In den Leitlinien wird ebenfalls die grenzüberschreitende Rechnungsstellung über das PEPPOL-Netzwerk und die Koexistenz von elektronischen und Papierrechnungen erläutert. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Umstellung beginnen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Kanada erlaubt die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich derzeit, schreibt sie jedoch nicht vor. Im Jahr 2018 waren die Lieferanten des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen für die öffentliche Beschaffung über das PEPPOL-Netzwerk zu verwenden. Die Canadian Revenue Agency (CRA) hat 2021 eine Task Force ins Leben gerufen, um die Machbarkeit eines Mandats zur B2B-E-Rechnungsstellung zu untersuchen – mit dem Ziel, die Effizienz zu verbessern, die Einhaltung der Umsatzsteuer einzuhalten und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Im Rahmen der laufenden Studie werden internationale Standards und Modelle im Hinblick auf eine mögliche künftige Umsetzung evaluiert.

In der dominikanischen Republik ist die elektronische Rechnungsstellung seit Januar 2024 Pflicht, wobei große Steuerzahler die ersten sind, die sich daran halten. Das System zur elektronischen Rechnungsstellung verwendet elektronische Steuerbelege (e-CF), wobei die Steuerzahler ihre Rechnungen im XML-Format über die Webdienste der Steuerbehörde einreichen müssen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch digitale Zertifikate gewährleistet und Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden. Die Einführung wird bis 2026 auf kleinere Unternehmen ausgedehnt und ist Teil der Bemühungen des Landes, die Steuerberichterstattung zu vereinfachen.

Italien war das erste EU-Land, das mit seiner Plattform Sistema di Interscambio (SdI) die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich durch ein Freigabeverfahren vorgeschrieben hat. Bis 2019 wird die Anforderung auf inländische B2B- und B2C-Transaktionen ausgeweitet. Damit ist Italien das erste EU-Land, das die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen über ein Clearingsystem verbindlich einführt.

Das französische CTC-Mandat soll im September 2026 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, während große und mittlere Unternehmen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen und ihre Transaktions- und Zahlungsdaten melden müssen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Prozesse zur Einhaltung der Steuervorschriften für alle Unternehmen in Frankreich zu rationalisieren.

Deutschland geht aktuell zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über, wobei die B2G-E-Rechnungsstellung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bereits vorgeschrieben ist. Ab Januar 2025 müssen alle Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten, und ab Januar 2027 müssen große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen. Bis Januar 2028 wird das Mandat für alle Unternehmen gelten. Das System soll die Steuerkonformität und Transparenz verbessern.

Griechenland schreibt die B2G-E-Rechnungsstellung vor, wobei Lieferanten verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch über akkreditierte Dienstleister, die das PEPPOL-Netzwerk nutzen, an öffentliche Stellen auszustellen. Während die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen derzeit noch fakultativ ist, könnte sie in Zukunft im Rahmen umfassenderer Steuerreformen zur Pflicht werden. Die Regierung hat außerdem das myDATA-System für die Echtzeit-Berichterstattung von Buchhaltungsdaten eingeführt, das die digitale Einhaltung von Vorschriften in Unternehmen weiter integriert.

Malaysia führt im August 2024 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen RM ein. Das elektronische Rechnungsstellungssystem in Malaysia folgt einem CTC-Modell, bei dem Rechnungen von der Steuerbehörde über die MyInvois-Plattform validiert werden müssen. Bis 2025 wird die Anforderung auf alle Steuerzahler ausgeweitet. Diese Initiative zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und die Berichterstattung für bestimmte Sektoren zu vereinfachen, wobei geplant ist, nach und nach mehr Unternehmen einzubeziehen.

In Neuseeland wird im Rahmen der e-Invoicing Adoption Leaders Group, zu der auch Regierungs- und Unternehmensvertreter gehören, aktiv über die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung diskutiert. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht verpflichtend, aber das Land hat eine Vereinbarung mit Singapur unterzeichnet, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu fördern. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass Neuseeland möglicherweise die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen wird, obwohl noch kein konkreter Zeitplan bestätigt wurde.

Das Sultanat Oman hat die Einführung seines verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellungssystems verschoben – ursprünglich war die freiwillige Übernahme für April 2024 und die verpflichtende Übernahme für große Unternehmen bis Oktober 2024 geplant. Der neue Zeitplan wurde auf einen unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2025 verschoben, da es noch keine detaillierten Design- und Systemmerkmale gibt. Es wird erwartet, dass der Oman ein CTC-Modell für die elektronische Rechnungsstellung einführt, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern.

Peru führte die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle Steuerzahler im Rahmen seines elektronischen Ausstellungssystems (Electronic Issuance System, SEE) ein, das von der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT) reguliert wird. Seit 2014 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen und empfangen zu können. Das System umfasst verschiedene elektronische Dokumente wie Gutschriften und Verkaufsbelege und bietet mehrere Ausgabesysteme. Die Nichteinhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und Betriebsschließungen.

Polens elektronisches Rechnungsstellungssystem wird ab Februar 2026 für große Unternehmen und ab April 2026 für alle anderen Steuerzahler unter Verwendung der Plattform Krajowy System e-Faktur (KSEF) verpflichtend. Seit Januar 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung zunächst freiwillig, für B2G-Transaktionen sind bereits elektronische Rechnungen erforderlich. Das System unterstützt Echtzeit-Berichterstattung und Rechnungsvalidierung, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu optimieren und Betrug zu reduzieren. Sobald die verpflichtende Einführung beginnt, drohen Strafen bei Nichteinhaltung.

Portugals B2G-E-Rechnungsstellungssystem verpflichtet Lieferanten, für Aufträge des öffentlichen Sektors elektronische Rechnungen auszustellen. Die mit dem Gesetzesdekret 111-B/2017 eingeführte Verpflichtung trag 2019 in Kraft und galt zunächst für große Unternehmen, während die Fristen für kleinere Unternehmen auf 2025 verschoben wurden. Rechnungen müssen dem CIUS-PT-Format entsprechen, und die Nichteinhaltung kann zu Nichtzahlung, rechtlichen Schritten oder Vertragsverletzungen führen. Das System zielt darauf ab, Transaktionen zu rationalisieren, die Einhaltung von Vorschriften zu verbessern und sich an EU-Standards anzupassen.

Rumänien führte die obligatorische elektronische Rechnungsstellung schrittweise ein, beginnend mit B2G- und B2B-Transaktionen mit hohem Risiko. Seit Juli 2024 müssen alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen elektronische Rechnungen für jegliche Transaktionen über die RO e-Factura-Plattform einreichen. Das System zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu rationalisieren und die Transparenz zu verbessern, wobei die Nichteinhaltung der Vorschriften bestraft wird.

Die saudi-arabische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) hat die 15. Welle von Phase 2 ihres Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung angekündigt. Diese Welle zielt auf Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von mindestens 4 Millionen SAR (ca. 1,06 Millionen USD) ab, die im Jahr 2022 oder 2023 mehrwertsteuerpflichtig waren. Diese Steuerzahler müssen ihre Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung bis zum 1. März 2025 in die FATOORA-Plattform von ZATCA integrieren. In Phase 2 werden zusätzliche Integrationsanforderungen eingeführt, um die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattung zu optimieren.

Singapurs System für die elektronische Rechnungsstellung, das auf dem PEPPOL-Netzwerk basiert, soll ab November 2025 für neu GST-registrierte Unternehmen für B2B-Transaktionen verpflichtend werden. Das 2018 eingeführte InvoiceNow-Framework ermöglicht es Unternehmen, elektronische Rechnungen effizienter auszutauschen. Während die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich schon bald vorgeschrieben sein wird, wird sie im B2G-Bereich voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Rechnungsstellungsprozesse zu rationalisieren und die Einhaltung von Vorschriften in der Geschäftswelt Singapurs zu verbessern.

Slowenien hat die verpflichtende elektronische Berichterstattung über CTC vorgeschlagen, die im Juni 2026 in Kraft treten soll. Der Plan sieht vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen und austauschen und gleichzeitig B2B- und B2C-Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde melden. Dieses System bringt Slowenien in Einklang mit den globalen Trends bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der digitalen Berichterstattung und zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz der Steuerverwaltung zu verbessern.

Spaniens elektronische Rechnungsstellungsvorschriften für B2G-Transaktionen gelten seit 2015, wobei Lieferanten das FacturaE-Format verwenden müssen. Ab 2025 wird das Land schrittweise die elektronische B2B-Rechnungsstellung verpflichtend einführen, beginnend mit den großen Steuerzahlern. Das spanische System arbeitet nach einem Post-Audit-Modell mit Datenberichten nahezu in Echtzeit, sodass es für Unternehmen unerlässlich ist, die neuen Standards und Fristen einzuhalten.

Taiwan hat seine Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung aktualisiert, sodass es nun für Steuerzahler verpflichtend ist, elektronische Government Uniform Invoices (e-GUIs) sowie zugehörige Informationen innerhalb von 7 Tagen für B2B-Transaktionen und innerhalb von 2 Tagen für B2C-Transaktionen an die Plattform des Finanzministeriums einzureichen. Bei Nichteinhaltung wurden neue Strafen eingeführt, mit Geldbußen zwischen 1.500 und 15.000 TWD. Das Land hat außerdem die aktualisierte Message Implementation Guideline (MIG v. 4.0) veröffentlicht, wobei die vorherige Version, einschließlich einer Übergangsfrist, bis Dezember 2025 gültig ist.

Die Türkei hat 2014 im Rahmen ihrer E-Transformation-Initiative die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen TRY sowie bestimmte Sektoren wie Energie und Online-Handel müssen sich daran halten. Elektronische Rechnungen in der Türkei verwenden das Format UBL-TR 1.2 und erfordern entweder einen Steuerstempel oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das System senkt die Kosten, erhöht die Sicherheit und verbessert die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften. Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden.

Derzeit gibt es in den Vereinigten Staaten keine einheitlichen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Dies führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen und einer langsamen Einführung in den einzelnen Bundesstaaten. Laut DBNAlliance hat das Fehlen eines bundesstaatlichen Mehrwertsteuer- oder GST-Systems in den USA zu über 10.000 Steuergebieten geführt, was die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschwert.

Die sambische Steuerbehörde (ZRA) gewährte den Steuerzahlern eine dreimonatige Nachfrist zur Einhaltung der verpflichtende elektronischen Rechnungsstellung über das Smart Invoice System (SIS), mit einer verlängerten Frist bis zum 30. September 2024. Das SIS soll durch die Überwachung von Transaktionen den Mehrwertsteuerbetrug in Echtzeit eindämmen. Die Strafen für die Nichteinhaltung werden ab dem 1. Oktober 2024 vollstreckt, was den Steuerzahlern zusätzliche Zeit für die Registrierung und Integration des Systems gibt.

Häufig gestellte Fragen

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung hängen von dem jeweiligen Land und dem geltenden Rechtsrahmen ab. In den vergangenen zehn Jahren haben zahlreiche Regierungen weltweit Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung als Grundlage für umfassendere Continuous Transaction Control (CTC)-Frameworks eingeführt.

Es gibt heutzutage also eine Vielzahl von Optionen, die beste Rechnungsstellungsplattform ist jedoch diejenige, die Ihre spezifischen Geschäftsanforderungen erfüllt und gleichzeitig die Einhaltung globaler und lokaler Vorschriften gewährleistet. Systeme für die elektronische Rechnungsstellung sollten skalierbar, zuverlässig und in der Lage sein, mit Ihrem Unternehmen mitzuwachsen, um den komplexen Anforderungen der weltweiten Rechnungsstellung gerecht zu werden. Sovos wird von multinationalen Unternehmen und KMUs gleichermaßen geschätzt und bietet eine End-to-End-Lösung für die Rechnungsstellung in mehr als 60 Ländern.

Erfahren Sie, warum Sovos im 2024 IDC MarketScape for European Compliant e-Invoicing als führender Anbieter ausgezeichnet wurde.

SAP unterstützt die elektronische Rechnungsstellung. Beachten Sie jedoch, dass die Konfiguration den länderspezifischen Bestimmungen und Rechnungsanforderungen des jeweiligen Landes entsprechend erfolgen muss. SAP-Kunden stehen grundsätzlich vor zwei Optionen: Sie können Ihre eigenen Tools auf der SAP-Architektur aufbauen oder einen End-to-End-Anbieter auswählen. Dies sind zwei verschiedene Ansätze mit sehr unterschiedlichen Wegen zu Ihrem Endziel.

Um herauszufinden, welcher der beste Weg für Ihr Unternehmen ist, lesen Sie unser E-Book: Is It Time to Rethink Your E-Invoicing Strategy with SAP?

Nur sehr wenige Länder haben Beschränkungen oder Einschränkungen, die die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschweren. In Marokko zum Beispiel wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen ohne vorherige Rücksprache mit der Steuerbehörde nicht empfohlen. In Venezuela ist die elektronische Rechnungsstellung nur für bestimmte Branchen erlaubt und erfordert die Genehmigung der Steuerbehörde, bevor Rechnungen ausgestellt werden können.

Am 17. Juli 2023 konnte sich das Kabinett der belgischen Föderalregierung nicht auf die vom Finanzminister Vincent Van Peteghem am 2. März 2023 angekündigte umfassendere Steuerreform einigen, die unter anderem darauf abzielte, die allgemeine Pflicht zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung und zur elektronischen Berichterstattung einzuführen, um die Mehrwertsteuerlücke des Landes zu verringern.

Dies wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen in Belgien verschoben wird. Nach dem bisherigen Zeitplan müssten die in Belgien ansässigen und umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler ab dem 1. Januar 2024 in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu erhalten.

Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.

27 Juni 2023 Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.

Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft.  Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.

Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.

Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung

Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.

Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.

“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.

Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren

E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.

“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.

Über Sovos

Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Laut dem jüngsten globalen Marktbericht Billentis wird erwartet, dass die Region Asien-Pazifik bis 2025 die höchsten jährlichen Wachstumsraten des E-Rechnungsvolumens im Vergleich zu Lateinamerika und Europa erzielen wird.

Dies liegt vor allem daran, dass der asiatische Markt außerhalb Südkoreas neu auf dem Weg der Steuerdigitalisierung ist und die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als wirksame Maßnahme zur Mehrwertsteuerkontrolle beschleunigt.

Obwohl die Arten von E-Invoicing-Strategien, die in der APAC-Region implementiert werden, sehr unterschiedlich sind, können wir auch einige gemeinsame Merkmale identifizieren.

Es gibt Rechtsordnungen mit einem starken Erbe des Common Law, wie z. B. Singapur und Japan, die sich bei regulatorischen Maßnahmen in der Regel auf die Aufbewahrung von Aufzeichnungen konzentrieren. In den letzten Jahren haben viele dieser Länder damit begonnen, sich auf die Regulierung der elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten (insbesondere durch den Beitritt zum PEPPOL-System), z. B. Singapur. Entsprechende nationale Standards wurden für eine Vielzahl von elektronischen Rechnungsvorgängen für B2B- und B2G-Szenarien übernommen.

Umgekehrt beeinflussen lateinamerikanische Clearance-Modelle und Continuous Transaction Controls (CTCs) einige Länder. Beispiele für Jurisdiktionen mit CTCs sind China und Taiwan.

Weitere Länder wollen in den kommenden Jahren einen stufenweisen Ansatz für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung (CTCs) einführen. Bemerkenswerte Beispiele sind Saudi-Arabien, das im Januar 2023 ein mehrstufiges Freigabesystem für verschiedene Steuerzahlergruppen eingeführt hat, und Vietnam, das in den kommenden Jahren dasselbe tun wird.

Hier ist ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im asiatisch-pazifischen Raum.

 

E-Invoicing in Malaysia:

Im Oktober 2022 kündigte das malaysische Finanzministerium seine Pläne zur Einführung eines CTC-Modells an.

Malaysia scheint für bestimmte Transaktionen, wie z. B. das in Italien implementierte, ein CTC-Freigabemodell zu verfolgen, bei dem elektronische Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörde gesendet werden müssen, um eine Validierung zu erhalten, bevor sie an die Käufer ausgeliefert werden. Der Geltungsbereich des Systems erstreckt sich auf alle inländischen (B2G, B2B und B2C) und grenzüberschreitenden Transaktionen.

Der Umfang der Transaktionen, die standardmäßig der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung unterliegen, sind B2B und B2G in den folgenden Sektoren: Automobil, Luftfahrt, Luxusgüter und Schmuck, Bauwesen, lizenzierte Wetten und Glücksspiele sowie Zahlungen an Agenten, Händler und Distributoren.

Malaysia wird auch für alle anderen Transaktionen, bei denen die elektronische Rechnungsstellung nicht obligatorisch ist und vom Käufer nicht angefordert wird, ein CTC-Berichtsmodell anwenden. In diesen Fällen wird es den Steuerzahlern gestattet sein, Rechnungen und Quittungen gemäß den geltenden Praktiken auszustellen und diese dann monatlich durch Ausstellung einer konsolidierten elektronischen Rechnung zu melden.

Das Mandat wird ab August 2024 schrittweise für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz oder -umsatz von mehr als 100 Mio. MR eingeführt und gilt ab Juli 2025 für alle Unternehmen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia.

 

E-Invoicing in Thailand

In Thailand hat die Regierung daran gearbeitet, ein robustes E-Invoicing-System mit einem Rahmen zu entwickeln, der die elektronische Rechnungsstellung durch den Einsatz zertifizierter Drittanbieter für die Ausstellung von E-Taxen fördert.

Der Einsatz von Dienstleistern ist eine praktikable Alternative für Unternehmen, da einige nicht investieren oder ihre eigenen E-Tax-Systeme entwickeln wollen, während andere es sich nicht leisten können, ein konformes Rechnungsstellungssystem zu erstellen. Dies liegt an den komplexen technischen und rechtlichen Schritten, um ein eigenes konformes System aufrechtzuerhalten. Die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) hat einen Zertifizierungsprozess für Anbieter elektronischer Dienste gestartet, um zu bewerten, ob die Lösung des Antragstellers sicher und konform ist.

In jüngerer Zeit haben das thailändische Finanzministerium (TRD) und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) neue Vorschriften veröffentlicht, um das E-Tax-Rechnungsstellungssystem zu verbessern. Die Vorschriften umfassen Aspekte wie den Inhalt von E-Tax-Rechnungen und Standards für Formulare, Zustellungsmethoden, Speicherung und Informationssicherheit für Vorgänge im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung.

Thailand hat kürzlich auch eine Ausweitung der Steueranreize für Steuerzahler angekündigt, die das derzeitige E-Tax-Rechnungsstellungssystem nutzen, um elektronische Rechnungen im Land zu fördern. Diese Maßnahmen könnten auch ein Signal für eine künftige obligatorische elektronische Rechnungsstellung sein; Es gibt jedoch noch kein Mandat oder einen definierten Zeitplan.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

 

E-Invoicing in Südkorea:

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Südkorea seit 2011 mit der Einführung des elektronischen Steuerrechnungssystems obligatorisch.

Der Geltungsbereich der E-Invoicing-Pflicht erstreckt sich sowohl auf alle Kapitalgesellschaften als auch auf einzelne Steuerpflichtige, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Seit dem Inkrafttreten im Januar 2012 wurde der Spielraum für Einzelunternehmer von 1 Mrd. KRW auf 0,1 Mrd. KRW im Juli 2023 reduziert.

Das südkoreanische elektronische Steuerrechnungssystem gilt als CTC-Modell (Continuous Transaction Control) – nicht aufgrund der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, da sich die Steuerbehörde im Gegensatz zu CTC-Clearing-Modellen nicht in den Prozess ihrer Ausstellung einmischt. Stattdessen verfügt es über ein CTC-Meldemodell, da alle E-Tax-Rechnungen innerhalb eines Tages nach Ausstellung an den National Tax Service (NTS) gemeldet werden müssen.

Der Geltungsbereich des Mandats im Land erstreckt sich nur auf inländische Transaktionen (B2G, B2B und B2C). Grenzüberschreitende Transaktionen fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea.

 

E-Invoicing in China:

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Bereich. Im September 2020 kündigte die State Taxation Administration (STA) ein Pilotprogramm an, das es ausgewählten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, auf freiwilliger Basis elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen, die in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet werden.

Im Jahr 2021 kündigten die Steuerbehörden von Shanghai, der Provinz Guangdong und der Autonomen Region Innere Mongolei ein neues Pilotprogramm an, das ausgewählte Steuerzahler abdeckt und eine neue, vollständig digitalisierte elektronische Rechnung einführt.

Nach den jüngsten Entwicklungen in China in Bezug auf das Pilotprogramm für elektronische Rechnungsstellung, das im November 2023 auf neue Provinzen und Städte ausgeweitet wurde, hat die letzte Provinz Tibets nun die Ausstellung vollständig digitalisierter elektronischer Rechnungen (e-fapiao) für ausgewählte Steuerzahler eingeführt.

Daher wurde das Pilotprogramm ab dem 1. Dezember 2023 landesweit ausgeweitet und alle Regionen in China ermöglichen es den Pilotsteuerzahlern, vollständig digitalisierte Rechnungen auszustellen. Das bedeutet, dass die ausgewählten Steuerpflichtigen – oder je nach Provinz neu registrierte – nach Erhalt der Benachrichtigung durch die Steuerbehörden verpflichtet sind, elektronische Rechnungen (e-fapiao) auszustellen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in China.

 

E-Invoicing in Singapur

Im Jahr 2018 trat die Regierungsbehörde von Singapur, Infocomm Media Development Authority (IMDA), dem gemeinnützigen internationalen Verband OpenPEPPOL bei, der für die Entwicklung und Pflege der PEPPOL-Spezifikationen verantwortlich ist. Singapur war die erste nationale Behörde außerhalb Europas, die sich als PEPPOL-Behörde anschloss.

Im Jahr 2019 startete die IMDA offiziell ein landesweites E-Invoicing-Netzwerk (InvoiceNow) mit der Absicht, das internationale Peppol E-Delivery Network zu erweitern, indem Unternehmen über dieses Netzwerk internationale Transaktionen mit anderen Unternehmen durchführen können. Die IMDA hat Unternehmen ermutigt, InvoiceNow in B2B- und B2G-Transaktionen als effiziente, moderne Lösung für die Rechnungsstellung und Dokumentenlieferung zu nutzen.

Darüber hinaus wurde kürzlich vom Staatsminister angekündigt, dass "InvoiceNow" innerhalb weniger Jahre zum Standardkanal für die Einreichung von E-Rechnungen für alle staatlichen Anbieter werden wird. Obwohl die Ausstellung elektronischer Rechnungen für B2B- oder B2G-Transaktionen nicht obligatorisch ist, scheint es, dass das InvoiceNow-Programm und PEPPOL in naher Zukunft für ein B2G-E-Invoicing-Mandat genutzt werden.

 

E-Invoicing in Japan

Japan hat ein freiwilliges E-Invoicing-System eingeführt. Die Standardspezifikation für digitale Rechnungen (JP PINT), die auf der globalen Standard-PEPPOL-Spezifikation basiert, wird für japanische Steuerzahler veröffentlicht, die elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netzwerk ausstellen und austauschen möchten. Die E-Invoice Promotion Association (EIPA) ermutigt Steuerzahler, den PEPPOL-Standard zu nutzen.

Im Einklang mit den Bemühungen des Landes, die Steuerkontrollen zu verbessern, führt Japan ab Oktober 2023 das sogenannte Qualified Invoice System (QIS) ein. In diesem System muss der Gesamtbetrag der Verbrauchssteuer, der jedem Satz entspricht, zusammen mit der Registrierungsnummer des qualifizierten Ausstellers in die Rechnung aufgenommen werden. Steuerzahler müssen sich registrieren, um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können. Das QIS verpflichtet die Steuerpflichtigen nicht, Rechnungen elektronisch auszustellen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Japan.

 

E-Invoicing auf den Philippinen

Im Jahr 2019 führten die Philippinen den Innovation Act als Teil ihrer Strategie für die digitale Transformation (PDTS) ein. Im Einklang mit dieser Strategie und den Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerreform zur Beschleunigung und Inklusion (TRAIN) wurde am 1. Juli 2022 das elektronische Rechnungsstellungs-/Belegsystem (EIS) für 100 Pilotsteuerzahler eingeführt.

Der TRAIN Act legte den 1. Januar 2023 als Zieldatum fest, an dem alle Steuerzahler im Geltungsbereich verpflichtet wären, die philippinische E-Invoicing- und CTC-E-Reporting-Pflicht einzuhalten. Einen offiziellen Zeitplan für den Ausbau des Systems haben die Behörden allerdings noch nicht veröffentlicht. Derzeit sind die 100 Piloten und andere große Steuerzahler, die vom BIR einzeln benachrichtigt wurden, die einzigen, die zur Einhaltung verpflichtet sind, während der Expansionskalender noch aussteht.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung auf den Philippinen.

 

E-Invoicing in Indien:

Mit der indischen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) wurde ein E-Invoicing-System eingeführt, das unter die Kategorie Continuous Transaction Controls (CTCs) fällt, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und Steuerhinterziehung zu reduzieren.

Dieses System schreibt die Meldung von Rechnungsdaten an ein Rechnungsregistrierungsportal (Invoice Registration Portal, IRP) zur Freigabe vor dem Austausch mit dem Handelspartner vor. Damit eine Rechnung rechtsgültig ist, muss sie eine Rechnungsregistrierungsnummer (Invoice Registration Number, IRN) enthalten, die sie von einem IRP erhalten hat. Diese Anforderung gilt für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Rechnungsdaten müssen im JSON-Format an IRPs übermittelt werden, obwohl Rechnungen in JSON-, PDF- oder Papierform ausgetauscht werden können, wobei eine obligatorische Archivierungsfrist von acht Jahren gilt.

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begann freiwillig im Januar 2020 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Mrd. Rupien und wurde schrittweise auf kleinere Unternehmen ausgeweitet. Ab August 2023 gilt das Mandat für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von 5 Mrd. Rupien oder mehr. Bei Nichteinhaltung, wie z. B. dem Versäumnis, eine Rechnung im IRP zu registrieren, werden Strafen in Höhe von mindestens Rs verhängt. 10.000 pro Instanz, zusammen mit zusätzlichen GST-Strafen und Zinsen.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Indien.

 

E-Invoicing in Indonesien:

Indonesien hat die digitale Transformation in seinem Steuersystem mit der Einführung des e-Faktur-Systems im Jahr 2014 vorangetrieben, das 2016 in Kraft tritt. Dieser Schritt hin zur elektronischen Rechnungsstellung ist eine strategische Anstrengung, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerlücke durch kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) zu verringern.

Die e-Faktur ist seit Juli 2016 für alle Körperschaftsteuerzahler obligatorisch und erfordert, dass Rechnungen über genehmigte Systeme erstellt und von der Generaldirektion für Steuern (DGT) validiert werden, bevor sie ausgestellt werden. Rechnungen müssen die vom DGT zugewiesene Steuerrechnungsseriennummer ("NSFP") und einen QR-Code enthalten. Dieses CTC-System erzwingt die Verwendung elektronischer Signaturen und schreibt die Verarbeitung über die eFaktur-Plattform vor.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Indonesien.

 

E-Invoicing in Vietnam:

Vietnam hat seine Bemühungen um die Einhaltung der Steuervorschriften vorangetrieben, indem es ab dem 1. Juli 2022 ein landesweites Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt hat, das darauf abzielt, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Ursprünglich für Juli 2020 geplant, aber verschoben, wurde der neue Zeitplan im Oktober 2020 mit dem Dekret 123 festgelegt. Die Einführung begann im März 2022 in ausgewählten Provinzen und Städten und ging bis Juli zu einer vollständigen nationalen Implementierung über. Die erste Umsetzungsphase umfasste technische Lösungen in sechs lokalen Steuerverwaltungen und wurde bis April 2022 auf alle Provinzen ausgeweitet, um einen umfassenden Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Vietnam zu schaffen.

Dieses Mandat verlangt von allen Unternehmen, einschließlich Unternehmen, Organisationen, Geschäftshaushalten und Einzelpersonen, dass sie sich für Transaktionen für elektronische Rechnungen im XML-Format registrieren und diese ausstellen.

Das vietnamesische E-Invoicing-System unterscheidet zwischen authentifizierten E-Rechnungen, die einen Steuerbehördencode benötigen, bevor sie an den Käufer gesendet werden, und nicht authentifizierten E-Rechnungen, für die dieser eindeutige Code nicht erforderlich ist. Die meisten Steuerzahler in Vietnam müssen authentifizierte E-Rechnungen ausstellen, um diesem Mandat nachzukommen. E-Rechnungen müssen vom Lieferanten digital signiert und mit sicheren und zuverlässigen Methoden elektronisch archiviert werden, um Integrität und Authentizität zu gewährleisten.

Lesen Sie hier mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Vietnam.

 

Was Sie in der Region erwartet

Der Wind des Wandels in der Region weht kräftig zugunsten der Digitalisierung der Rechnungssysteme. Wir sehen Einflüsse aus verschiedenen Teilen der Welt, von Lateinamerika mit seinen dezentralen Clearingmodellen bis nach Europa mit dem zentralisierten Clearance-System nach italienischem Vorbild sowie mit den von PEPPOL inspirierten E-Invoicing-Rahmenwerken.

Dies sind nur einige Beispiele für Länder in der Region, die ein CTC-System einführen. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, die neuen Compliance-Anforderungen für elektronische Rechnungen zu übernehmen, die weltweit und insbesondere in ganz Asien im Trend liegen.

Setzen Sie sich mit unseren Steuerexperten in Verbindung, um eine globale E-Invoicing-Lösung zu erhalten.

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.

Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.

Was ist Batuz?

Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:

  1. Konforme Rechnungssoftware (TicketBAI)
  2. Ledger Reporting Economic Operations (LROE)
  3. Bereitstellung von Steuererklärungsentwürfen, die von der Steuerbehörde erstellt wurden

Batuz-Eigenschaften

Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:

  1. TicketBAI-Fakturierungssoftware: Steuerzahler müssen ihre Fakturierungssoftware an bestimmte Standards anpassen, um die Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unverletzlichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
    Von der TicketBAI-Software generierte Rechnungen müssen einen eindeutigen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten. Darüber hinaus muss die Software für jede ausgestellte Rechnung einen Datensatz im XML-TicketBAI-Formatschema mit einer digitalen Signatur erstellen, die in das LROE integriert werden soll.
    Die konforme Software muss sich in der TicketBAI-Garantiesoftware-Registrierung befinden. Die Steuerverwaltungen von Álava, Bizkaia und Gipuzkoa verwalten in Zusammenarbeit mit der baskischen Regierung die TicketBAI-Initiative. Jedes Gebiet hat jedoch seine eigenen Regeln und Fristen für die Implementierung von TicketBAI.
  2. Ledger of Economic Operations (Libro Registro de Operaciones Económicas): Dies ist das aus sechs Kapiteln bestehende elektronische Hauptbuch, in dem Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen der Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über das Modell 240 deklariert werden. Für Unternehmen unter dem SII-Mandat müssen die Bücher vierteljährlich oder innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Operation an die Steuerbehörde von Bizkaia übermittelt werden. Nichtsdestotrotz wird die Behörde die SII-Verpflichtung als erfüllt betrachten, indem sie die LROE fristgerecht versendet.
  3. Erstellung von Entwürfen für Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuererklärungen: Schließlich wird die Steuerbehörde von Bizkaia mit den Informationen des LROE Entwürfe von Mehrwertsteuer-, Körperschafts- und Einkommenserklärungen erstellen und sie den erfassten Steuerzahlern zur Verfügung stellen.

Batuz-Fristen

Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.

Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.

Nordeuropäische Jurisdiktionen: CTC-Update

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird mit den jüngsten Details, die am 8. Dezember 2022 veröffentlicht wurden, weiter vorangetrieben. Infolgedessen verstärken viele EU-Länder ihre Anstrengungen zur Digitalisierung der Steuerkontrollen – einschließlich der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.

Während wir in Nordeuropa unterschiedliche Ansätze sehen, um diesen Übergang einzuleiten, hat sich der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) und E-Invoicing-Mandaten beschleunigt.

Deutschland plant E-Invoicing-Mandat

Jüngste Aussagen deuten darauf hin, dass Deutschland Schritte in Richtung eines B2B-E-Invoicing-Mandats unternimmt, allerdings ohne ein zentrales Melde- oder Clearingelement – zumindest vorerst. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkonferenz am 10. März kündigte das Bundesministerium der Finanzen an, dass in wenigen Wochen ein Entwurf für die Einführung des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht wird.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland zuvor bei der Europäischen Kommission eine abweichende Entscheidung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beantragt hatte, wie das Finanzministerium im November 2022 bekannt gab.

Schweden nähert sich dem Weg zur verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Schweden ist ein weiteres Land, in dem es nicht überraschend wäre, wenn eine E-Invoicing-Pflicht eingeführt würde. Die schwedische Agentur für digitale Verwaltung (DIGG) hat den Wunsch geäußert, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Land einzuführen.

Gemeinsam mit der schwedischen Steuerbehörde und dem schwedischen Handelsregisteramt hat DIGG die Regierung aufgefordert, die Bedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in B2B- und G2B-Strömen zu untersuchen, die dem aktuellen B2G-E-Invoicing-Mandat hinzugefügt würden.

Die Begründung für diese Forderung ist, dass die Annahme des ViDA-Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Warenströmen führen wird. Daher sollte das nationale System aus Gründen der Effizienz angeglichen werden. Das DIGG geht nicht davon aus, dass die Angleichung freiwillig erfolgen wird, aber ein Mandat wird notwendig sein.

Finnland unterstützt das ViDA-Paket

In Finnland gibt es keine obligatorische B2B-E-Invoicing-Vorschrift. Einkäufer können jedoch auf Wunsch eine strukturierte elektronische Rechnung von ihren Lieferanten erhalten. Diese Regelung gilt seit April 2020 für alle finnischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 €.

Darüber hinaus hat die finnische Regierung kürzlich ihre Unterstützung für die elektronische Rechnungsstellung unter Beweis gestellt, indem sie einen Brief an das Parlament geschickt hat, in dem sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung darlegt. Die Regierung sieht in der elektronischen Rechnungsstellung ein Mittel, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und den Mehrwertsteuerbetrug durch das ViDA-Paket zu bekämpfen.

Litauen führt Peppol-basierte E-Invoicing-Plattform ein

Litauen legt den Grundstein für die breitere Nutzung elektronischer Rechnungen. Sie hat Pläne angekündigt, eine technologische Lösung zu entwickeln, die dem europäischen Standard für die Übermittlung elektronischer Rechnungen entspricht.

Die Plattform soll Unternehmen mindestens fünf Jahre lang kostenlos zur Verfügung stehen und bis September 2023 fertig sein. Darüber hinaus wird die Plattform die Anforderungen von Peppol Network erfüllen und Peppol BIS 3.0 erfüllen.

Dänemark ermöglicht automatisierte elektronische Rechnungsstellung über E-Buchhaltungssysteme

Dänemark hat auch an der Digitalisierung der Geschäftsprozesse gearbeitet, indem es ein neues Buchhaltungsgesetz eingeführt hat. Die dänische Wirtschaftsbehörde hat mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über die digitale Buchhaltung begonnen, indem sie Entwürfe für Durchführungsverordnungen für standardmäßige digitale Buchhaltungssysteme und deren Registrierung verabschiedet hat.

Dies hat zur Folge, dass Anbieter von gängigen digitalen Buchhaltungssystemen ihre Systeme bis spätestens 31. Oktober 2023 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass herkömmliche digitale Buchhaltungssysteme das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format unterstützen müssen.

Dänemark hat zwar die endgültigen Termine nicht bekannt gegeben, erwartet aber, dass sich die Steuerzahler zwischen 2024 und 2026 an die Regeln für die digitale Buchhaltung halten.

Sprechen Sie mit einem Mitglied unseres Teams , wenn Sie weitere Fragen zum Thema E-Invoicing haben.

Update: 4. Oktober 2022 von Enis Gencer

Update zu Continuous Transaction Controls in Nordeuropa

Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter deutet darauf hin, dass sich kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) in ganz Europa immer mehr durchsetzen werden. Im Abschlussbericht wird die Einführung eines EU-weiten CTC-Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, das sowohl Intra-EU- als auch Inlandstransaktionen abdeckt, als beste politische Option. Während die osteuropäischen Länder bei der lokalen Umsetzung an vorderster Front standen und schnell gehandelt und CTCs eingeführt haben, lohnt es sich auch, einige der Entwicklungen in Nordeuropa im Auge zu behalten.

DEUTSCHLAND

Nach der Bundestagswahl 2021 hat die neue Koalitionsregierung in Deutschland den Mehrwertsteuerbetrug als politische Frage  identifiziert . Sie kündigte an, so bald wie möglich ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen zu wollen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt werden soll. Obwohl es keine Details über die Art des Systems gibt, laufen Gespräche mit Interessenvertretern aus dem Privatsektor, die sich hauptsächlich auf den Zeitplan für die Umsetzung und die Rolle der Regierung in einem solchen System konzentrieren.

Seit 2020 ist die B2G-E-Rechnung für Rechnungen an die Bundesverwaltung obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Geltungsbereich auf Landeskörperschaften in Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ausgeweitet, die nächsten Bundesländer kommen 2023 und 2024 hinzu. Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat, die zentrale Stelle für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, den Beschluss 2022/31  erlassen, der allen öffentlichen Auftraggebern empfiehlt, bis zum 1. Oktober 2023 elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netz zu akzeptieren, um den gesamten öffentlichen Raum einheitlich zu verbinden.

Dänemark

Auch Dänemark strebt die Einführung neuer Anforderungen an, um die Geschäftsprozesse dänischer Unternehmen zu digitalisieren. Am 19. Mai 2022 verabschiedete das dänische Parlament ein neues Rechnungslegungsgesetz, das Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchungen elektronisch über ein digitales Buchhaltungssystem vorzunehmen. Das Mandat wird je nach Unternehmensform und Umsatz schrittweise zwischen 2024 und 2026 in Kraft treten.

Das neue Rechnungslegungsgesetz führt zwar keine verpflichtenden E-Invoicing- oder CTC-Verpflichtungen ein, aber es ist vorgesehen, dass die digitalen Buchhaltungssysteme die kontinuierliche Registrierung der Transaktionen des Unternehmens und die Automatisierung der Verwaltungsprozesse, einschließlich der automatischen Übermittlung und des Empfangs von E-Rechnungen, unterstützen müssen. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, Kauf- und Verkaufstransaktionen mit elektronischen Rechnungen als Dokumentation der Transaktionen zu registrieren, was in der Praxis einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gleichkommen würde.

Die dänische Wirtschaftsbehörde Erhvervsstyrelsen hat Entwürfe für drei Durchführungsverordnungen zu den neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung erstellt. Nach dem Verordnungsentwurf sind digitale Buchhaltungssysteme erforderlich, um das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format zu unterstützen. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Buchhaltungsdaten des Unternehmens auszutauschen, indem sie eine Standarddatei generieren, bei der es sich um den dänischen SAF-T-Standard handelt, der kürzlich von Erhvervsstyrelsen veröffentlicht wurde.

Die Verordnungsentwürfe liegen bis zum 27. Oktober zur öffentlichen Konsultation vor, und die Anforderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis zum 1. Oktober 2023 wird es eine Umstellungsfrist für digitale Buchhaltungssysteme geben, um den Anforderungen gerecht zu werden.

SCHWEDEN

Schweden ist ein weiteres Land, das die Einführung digitaler Meldepflichten erwägt. Die schwedische Steuerverwaltung Skatteverket prüft verschiedene Möglichkeiten, um die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig nützliche Wirtschaftsdaten von Unternehmen zu erhalten. Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase, und obwohl solche Anforderungen die Einführung von SAF-T-Anforderungen (Standard Tax Audit File) oder eine Art von CTC, E-Reporting oder E-Invoicing bedeuten könnten, würden die Steuerbehörden dennoch bestrebt sein, ein reibungsloses System für Unternehmen zu implementieren.

LETTLAND

Das lettische Finanzministerium arbeitet seit einiger Zeit an der Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Sie führten eine öffentliche Konsultation durch und berücksichtigten die Meinungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, um die Bereitschaft zur Einführung elektronischer Rechnungen in Lettland zu ermitteln.

Daraufhin hat das Finanzministerium einen Bericht erstellt, in dem die aktuelle Situation und die Einführung von E-Rechnungen sowie mögliche technologische Lösungen erörtert werden. Der Bericht konzentriert sich auf verschiedene E-Invoicing-Systeme, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung nach Audit, die zentralisierte elektronische Rechnungsstellung und die dezentrale elektronische Rechnungsstellung, und vergleicht die Vor- und Nachteile solcher Systeme.

Der Bericht befürwortet den PEPPOL BIS-Standard für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei B2B- und B2G-Transaktionen und schlägt vor, dass die Verwendung von elektronischen Rechnungen in den lettischen Vorschriften als Verpflichtung definiert werden muss, wobei eine verbindliche Anforderung für die Verwendung von elektronischen Rechnungen festgelegt wird, die spätestens 2025 beginnen soll.

Die lettische Regierung hat den Bericht und die erforderlichen Rechtsakte gebilligt, so dass die Umsetzung der technologischen Lösungen zu gegebener Zeit Gestalt annehmen dürfte.

Was geschieht als Nächstes?

Es ist klar, dass CTC-Initiativen bei Regierungen und Steuerbehörden in Europa immer beliebter werden, wobei die nordeuropäischen Länder diesem Trend zu folgen beginnen, auch wenn sie vorsichtiger zu agieren scheinen. Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie und wann diese CTC-Projekte Gestalt annehmen und von den bevorstehenden Ergebnissen der EU-Kommission zum Projekt VAT in the Digital Age beeinflusst werden.

Jetzt sind Sie dran

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Am 2. März 2023 stellte der Finanzminister Vincent Van Peteghem den Vorschlag für die erste Phase der umfassenderen Steuerreform in Belgien vor. Mit dem Vorschlag wird neben verschiedenen steuerlichen Maßnahmen die allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung im B2B-Bereich eingeführt, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuerlücke des Landes zu verringern.

Wie die belgische Verwaltung bereits mitgeteilt hat, würde die erwartete schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Belgien auf dem Umsatz des Unternehmens basieren:

Derzeit muss der Vorschlag das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, daher können noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden, wir glauben jedoch, dass die Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Juli 2024 beginnen würde.

Die elektronische Rechnungsstellung in Polen über KSeF hat einen langen Weg hinter sich. Da neue Erwartungen an B2B- und B2G-Transaktionen gestellt werden, ist es für die Steuerzahler von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, was auf sie zukommt – auch wenn das schwierig sein kann, wenn sich Regeln und Vorschriften häufig ändern.

Dieser Blog bietet eine umfassende Zeitleiste der Fortschritte Polens in Bezug auf sein E-Invoicing-Mandat und beschreibt die Anpassungen, die Ihr Unternehmen beachten sollte. Die Kosten der Nichteinhaltung gehen über Geldstrafen hinaus, daher ist Wissen von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie nach den aktuellen KSeF-Anforderungen suchen, besuchen Sie unsere Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung in Polen. Wenn Sie sehen möchten, wie sich die Verordnung entwickelt hat und welche Änderungen bevorstehen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, lesen Sie weiter.

 

Update 26. April 2024 von Marta Sowinska

Neue Termine für das E-Invoicing-Mandat bekannt gegeben

Das polnische Finanzministerium hat im Rahmen einer Pressekonferenz das neue offizielle Datum für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über KSeF bekannt gegeben. Der neue Zeitplan sieht wie folgt aus:

Das Finanzministerium betonte, dass ein früherer Umsetzungstermin für die verpflichtende KSeF aufgrund von Erkenntnissen aus einer externen technischen Prüfung nicht durchführbar sei. Folglich erfordert das KSeF-System einen umfassenden architektonischen Umbau.

Weitere Informationen zu den technischen Spezifikationen und notwendigen gesetzlichen Änderungen werden in den kommenden Monaten veröffentlicht.

 

Update 23. Januar 2024 von Marta Sowinska

Die elektronische Rechnungsstellung in Polen über KSeF hat einen langen Weg hinter sich. Da neue Erwartungen an B2B- und B2G-Transaktionen gestellt werden, ist es für die Steuerzahler von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, was auf sie zukommt – auch wenn das schwierig sein kann, wenn sich Regeln und Vorschriften häufig ändern.

Dieser Blog bietet eine umfassende Zeitleiste der Fortschritte Polens in Bezug auf sein E-Invoicing-Mandat und beschreibt die Anpassungen, die Ihr Unternehmen beachten sollte. Die Kosten der Nichteinhaltung gehen über Geldstrafen hinaus, daher ist Wissen von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie nach den aktuellen KSeF-Anforderungen suchen, besuchen Sie unsere Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung in Polen. Wenn Sie sehen möchten, wie sich die Verordnung entwickelt hat und welche Änderungen bevorstehen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, lesen Sie weiter.

 

Update 19. Januar 2024 von Marta Sowinska

Polen verschiebt Einführung des E-Invoicing-Mandats

Das polnische Finanzministerium hat heute die Verschiebung seines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung bekannt gegeben. Die ursprünglich für Juli 2024 geplante Initiative wurde aufgrund schwerwiegender Fehler im KSeF-System auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Finanzminister betonte, dass der derzeitige technische Stand des KSeF-Systems erhebliche Herausforderungen mit sich bringe, die eine sichere Implementierung in Polen verhinderten. Es wurden kritische Fehler im Code festgestellt, die die Gesamtfunktionalität des Systems und die Leistung von KSeF beeinträchtigten, was das Ministerium zu entschlossenen Maßnahmen veranlasste.

Um diese Probleme anzugehen, wird das Finanzministerium eine externe Prüfung einleiten, um das Funktionieren des KSeF-Systems zu bewerten und die Bereitschaft zu seiner Umsetzung zu bewerten. Der endgültige Termin für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung hängt von den Ergebnissen dieser Prüfungen ab. Darüber hinaus wird das Ministerium die Konsultationen mit den Unternehmen zum KSeF intensivieren.

Das Finanzministerium bekundete zwar seine volle Unterstützung für die Implementierung des KSeF-Systems, bekräftigte jedoch, dass seine Priorität darin bestehe, die ordnungsgemäße Funktionalität des Systems zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Umsatz im Land zu sichern und Situationen zu vermeiden, in denen Steuerzahler aufgrund von KSeF-Fehlern möglicherweise keine elektronischen Rechnungen ausstellen können.

 

Update 5. Januar 2024 von Marta Sowinska

Die Verordnung zur Änderung des Umfangs der Daten, die in der JPK_VAT mit einer Erklärung (Umsatzsteuererklärung) in Polen enthalten sind, wurde am 4. Januar im Amtsblatt veröffentlicht.

Die endgültige Fassung der Verordnung vom 29. Dezember 2023 wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf weiter geändert, und ihre endgültige Fassung enthält keine zuvor erklärten Verpflichtungen zum:

Es beinhaltet jedoch weiterhin die Verpflichtung, die eindeutige ID-Nummer (Nummer KSeF) in der Umsatzsteuererklärung anzugeben, falls die Nummer auf der Rechnung zugewiesen wurde, von:

Die Verordnung soll ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.

 

Aktualisierung: 19. Dezember 2023 von Marta Sowińska

KSeF Technische Spezifikationen veröffentlicht

Das Finanzministerium hat technische Spezifikationen für die KSeF-Schnittstelle in der Testumgebung veröffentlicht. Diese Dokumentation enthält Details zu QR-Codes und den zugehörigen Verifizierungslinks, sie verdeutlicht auch Informationen, die aus dem im November veröffentlichten Verordnungsentwurf über die Verwendung von KSeF abgeleitet wurden.

Die QR-Codes dienen als visuelle Darstellung der Verifizierungslinks und müssen der Norm ISO/IEC 18004:2015 entsprechen. Ihre Größe und präzise Platzierung auf den Ausdrucken sind flexibel und können auf spezifische Anforderungen zugeschnitten werden.

 

Aktualisierung: 28. November 2023 von Marta Sowińska

In Polen veröffentlichte Gesetzesentwürfe zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung

Das Finanzministerium hat am 26. November zwei lang erwartete Gesetzesentwürfe zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über KSeF veröffentlicht.

  1. Der Verordnungsentwurf über den Einsatz von KSeF umfasst:
  2. Änderung der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung in Bezug auf:

Die Entwürfe der Rechtsakte sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten, mit Ausnahme der Verpflichtung für umsatzsteuerbefreite Steuerpflichtige.

In den kommenden Tagen werden die Steuerbehörden die technischen Spezifikationen der Schnittstelle und eine Beschreibung der technischen Anforderungen für die Verifizierungscodes (d. h. QR-Codes).

 

Aktualisierung: 26. Oktober 2023 von Marta Sowińska

Sowohl der Verordnungsentwurf als auch die Schemaspezifikationen stehen zur Verfügung.

 

Aktualisierung: 7. August 2023 von Marta Sowińska

Polnischer Präsident unterzeichnet Novelle des Umsatzsteuergesetzes

Am 4. August 2023 unterzeichnete der polnische Präsident ein Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze, mit dem die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeF eingeführt wird. Das bedeutet, dass das E-Invoicing-Mandat am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, ohne weitere Verschiebungen.

Die Presseinformation und die offizielle Bekanntmachung des Finanzministeriums stehen zur Einsicht zur Verfügung.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte das Finanzministerium einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verwendung von KSeF vom 27. Dezember 2021.

 

Aktualisierung: 28. Juli 2023 von Marta Sowińska

Polens Entwurf eines Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung soll vorangetrieben werden

Der Sejm hat gegen das Veto des Senats gestimmt, mit dem der Gesetzentwurf zur Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems (KSeF) als verfassungswidrig abgelehnt wurde.

Nach der Verabschiedung durch den Sejm und gemäß dem Gesetzesentwurf wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung mit einigen Ausnahmen wie geplant am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

In einem nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf nach seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten im Land verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Die Ergebnisse der Abstimmung im Sejm finden Sie hier: Głosowanie nr 39 na 80. posiedzeniu Sejmu – Sejm Rzeczypospolitej Polskiej

 

Update: 6. Juli 2023 von Marta Sowińska

Finanzministerium veröffentlicht aktualisiertes Schema

Am 29. Juni 2023 veröffentlichte das Finanzministerium (MoF) das aktualisierte Schema FA(2) auf der ePUAP-Plattform im Central Repository of Electronic Document Templates (CRWDE) unter der Vorlagennummer (2023/06/29/12648).

Wichtige Informationen zu Zeitplänen:

Lesen Sie die offizielle Ankündigung für weitere Informationen.

 

Aktualisierung: 10. Mai 2023 von Marta Sowińska

Polen verabschiedet Entwurf eines Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung

Am 9. Mai verabschiedete die polnische Regierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung über KSeF, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Nun muss der Gesetzentwurf vom Parlament gebilligt werden, und die nächste Sitzungsperiode ist für Ende Mai geplant.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein wesentlicher Schritt, der zeigt, dass die Regierung die Digitalisierung des öffentlichen Sektors vorantreibt, indem sie die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeF einführt.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Ankündigung.

 

Update: 22. März 2023 von Marta Sowińska

Polen bestätigt Änderungen des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung

Polen hat am 15. März 2023 den zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze im Zentrum für staatliche Gesetzgebung veröffentlicht.

Die Änderungen bestätigen im Wesentlichen bereits angekündigte Änderungen, obwohl einige Ergänzungen erwähnenswert sind. Zu den wesentlichen Klarstellungen gehören:

1. Geltungsbereich des KSeF-Mandats

2. Vom KSeF ausgeschlossene Korrekturhinweise

Der Gesetzentwurf nimmt den Käufern die Möglichkeit, Korrekturvermerke abzugeben, vollständig ab. Käufer können keine Korrekturen an den Originalrechnungen durch oder außerhalb des KSeF vorschlagen, wie sie im vorherigen Gesetzentwurf vorgelegt wurden. Dementsprechend können Änderungen an der ausgestellten Rechnung nur durch Ausstellung einer Korrekturrechnung vorgenommen werden.

3. Rechnungsstellung außerhalb des KSeF bei Ausfall

In Übereinstimmung mit dem vorherigen Vorschlagsentwurf sieht der aktuelle Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, E-Rechnungen im Offline-Modus – außerhalb von KSeF in einem strukturierten Format – auszustellen und am nächsten Werktag an KSeF zu liefern – im Falle eines Ausfalls auf der Seite des Steuerzahlers.

Das Finanzministerium wird die Öffentlichkeit über etwaige Wartungsarbeiten im KSeF oder über Systemausfälle informieren. In dieser Zeit können Steuerpflichtige Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen und diese den Käufern im vereinbarten Format zustellen.

Solche Rechnungen müssen dem strukturierten Format vorliegen, mit einem QR-Code versehen sein und nach Beendigung der Störung innerhalb von sieben Tagen an KSeF zugestellt werden. Das Ausstellungsdatum ist das Datum, das im Feld P_1 angegeben ist, während das Eingangsdatum des Käufers das Datum ist, an dem KSeF die eindeutige ID zugewiesen hat.

4. QR-Code

Die Regierung hat eine neue Anforderung für die Aufnahme eines QR-Codes in die Rechnungen eingeführt, die während eines Ausfalls des KSeF-Systems ausgestellt wurden. Wie bereits angekündigt, muss der QR-Code auch auf den Rechnungsvisualisierungen enthalten sein, die außerhalb von KSeF ausgestellt werden, z. B.an ausländische Käufer und auf den Umsatzsteuer-RR-Rechnungen und deren Korrekturen.

5. Gutschriftsverfahren im Rahmen des KSeF

Das Finanzministerium reagierte auf Rückmeldungen über das Fehlen eines Gutschriftsverfahrens für grenzüberschreitende Transaktionen. Daher wird in KSeF eine Authentifizierungsmethode in KSeF für ausländische Käufer aufgenommen, die es ausländischen Käufern ermöglicht, strukturierte Rechnungen im Namen der Lieferanten auszustellen.

6. Wechselkurs

Der Wechselkurs, der für die Umrechnung von Fremdwährungen in PLN verwendet wird, kann ab dem Tag vor dem im P_1 angegebenen Datum (Datum der Rechnungsausstellung) beibehalten werden.

Der Wechselkurs wird auf der Grundlage des Datums berechnet, an dem eine E-Rechnung ausgestellt wurde (angegeben im Feld P_1), vorausgesetzt, dass die E-Rechnung spätestens am Tag nach dem im Feld P_1 angegebenen Datum an KSeF gesendet wird.

7. Strafen

Die Sanktionen gelten ab dem 1. Januar 2025 (bisher 1. Juli 2024) bis zu 100 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrags oder bis zu 18,7 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrags. Es wird jedoch kein Mindeststrafbetrag erhoben – früher betrug er 1000 PLN – ca. 200 EUR.

 

Nächste Schritte für das polnische KSEF-E-Invoicing-Mandat

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im 3. Quartal 2023 veröffentlicht, wobei die meisten Bestimmungen ab dem 1. Juli 2024 gelten.

Demnach ist auch die Veröffentlichung des zugehörigen finalen Schemas FA (2) und FA (RR) für Ende Juni oder Anfang Juli geplant, wie das Finanzministerium im Rahmen einer Konferenz am 16. Februar 2023 mitteilte. Daher warten wir immer noch auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit das E-Invoicing-Mandat in Kraft treten kann.

Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie weitere Informationen zu den bevorstehenden Änderungen der elektronischen Rechnungsstellung in Polen benötigen.

 

Aktualisierung: 3. Februar 2023 von Marta Sowińska

Polen: Verschiebung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung auf den 1. Juli 2024

Laut einer offiziellen Mitteilung, die das Finanzministerium am 2. Februar 2023 veröffentlicht hat, ist das Go-Live-Datum des obligatorischen polnischen E-Invoicing-Systems nun der 1. Juli 2024 – mit einer Verspätung von sechs Monaten gegenüber dem vorherigen Datum.

Mehr als ein Jahr nach der Einführung der freiwilligen Phase und nach umfangreichen Tests des KSeF-Systems durch die Steuerzahler reagierte das Finanzministerium auf die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation, indem es das Mandat aufschob und bestimmte Anforderungen lockerte.

Die erwarteten Änderungen sind:

Die Steuerzahler sollten die Verschiebung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung nicht als Grund nehmen, den Umsetzungsprozess zu pausieren. Betrachten Sie die Verzögerung stattdessen als Anreiz, komplexe gesetzliche und technische Anforderungen vor dem Go-Live-Datum umzusetzen und ihre Buchhaltungs- und Rechnungsstellungsprozesse unter Berücksichtigung eventuell auftretender Fehler anzupassen.

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Es ist ein gutes Jahr, um ein IT-Leader zu sein. Nach viel zu vielen Jahren, in denen der Ausdruck „mit weniger mehr erreichen“ das Mantra der meisten Unternehmen war, wenn es um Technologieausgaben ging, geht es endlich besser.

Laut dem Forschungsunternehmen Gartner werden sich die IT-Ausgaben 2022 auf geschätzte 4,5 Billionen $ belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,1% gegenüber 2021 und ist ein dringend benötigter Schub für Unternehmen, die Technologie-Updates benötigen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise in den Hintergrund geraten sind.

Die IT-Abteilungen sind auch bestrebt, den Fokus von der bloßen Aufrechterhaltung der Dinge auf langfristigere Projekte zu verlagern, die die Zukunft der Arbeit strategisch und erfolgreich unterstützen. Diese Behauptung wird durch Zahlen gestützt, die das Unternehmen für IT-Management-Lösungen Flexera in seinem State of Tech Spend Report veröffentlicht hat.

Auf die Frage, wofür die Budgets für dieses Jahr bereitgestellt wurden, erwarteten 54% der Befragten, dass mehr Investitionen und Ressourcen in Technologien investiert werden würden, die es den Mitarbeitern einfacher und reibungsloser machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere 42% der Befragten gaben an, dass sie bereit sind, auf die Cloud umzusteigen, um den Realitäten einer Welt nach der Pandemie gerecht zu werden. Die Teilnehmer dieser Umfrage waren alle Führungskräfte und hochrangige IT-Manager mit fundiertem Wissen über die gesamten IT-Budgets ihrer Organisationen. Sie haben abgewogen, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.

Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung Unternehmen hybriden und flexiblen Arbeitsumgebungen beimessen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit von zu Hause aus, zumindest in gewissem Umfang, auch in Zukunft bestehen wird, veranlasst die IT-Abteilungen, ihre Strategien zu überdenken, um bereit zu sein, alle auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.

Könnte die Regierung im Weg stehen?

Die Strategien, die von den IT-Abteilungen skizziert werden, sind solide und entsprechen der Welt, in der wir jetzt existieren. Es ist jedoch eine weitere Truppe nach der Pandemie am Werk, die das Potenzial hat, die besten Pläne zum Scheitern zu bringen und eine große Menge an Budget und Ressourcen zu verschlingen. Von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung.

Wenn Sie als IT-Leiter in einem multinationalen Unternehmen arbeiten, fallen Sie wahrscheinlich in eine der beiden folgenden Kategorien. Erstens wurden Sie mit den neuen Realitäten der Aufsicht und Durchsetzung in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörden vertraut gemacht. Oder zweitens, Sie werden mit Ihrem eigenen internen Mandat in den Kampf gezogen, lösen Sie dieses Problem endgültig.

Warum bin ich in dieser Erklärung so eindeutig? Weil ich mit einigen der größten Marken der Welt zusammenarbeite und die Auswirkungen dieser Mandate auf ihre IT-Organisation aus erster Hand miterleben kann.

Wenn es um IT-Projekte geht, sind die meisten nicht reaktionär, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen und methodischen Planung über einen langen Zeitraum. Allerdings ändert die Regierung die Regeln hier. Projekte und Upgrades stehen nicht mehr auf Ihrem Zeitplan. Wenn sie neue Gesetze und Vorschriften umsetzen, gehen Sie entweder schnell vor, um das Problem zu lösen und es zu korrigieren, oder Sie tragen die Konsequenzen, die von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust Ihrer Betriebserlaubnis reichen können.

Was bedeutet das für mich?

Da die von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze auf der ganzen Welt schnell an Bedeutung gewinnen, stellen sie eine glaubwürdige Bedrohung für Ihre IT-Budgets dar. IT-Abteilungen müssen auf die neuen Realitäten vorbereitet sein, die die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung begleiten. Da sich die Behörden jetzt im Datenstapel Ihres Unternehmens befinden, die Transaktionen in Echtzeit prüfen, während sie Ihr Netzwerk durchlaufen, benötigen Sie eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Informationen in dem erforderlichen Format in Echtzeit bereitzustellen.

Fazit: Compliance ist kein Steuerproblem mehr. IT-Führungskräfte und andere Führungskräfte müssen zusammenarbeiten, um die Geschäftsfunktionen auf ganzer Linie aufeinander abzustimmen. Die IT muss sicherstellen, dass die Ressourcen und Tools vorhanden sind, um die von der Regierung vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Branche oder dem Standort des Unternehmens.

Ein Versäumnis, das Problem frühzeitig anzugehen, wird in der Zukunft nur zu komplexeren und kostspieligeren Problemen führen, die wichtige Budgets und Ressourcen, die für andere vorrangige Projekte vorgesehen sind, in Anspruch nehmen werden.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie mit der Entwicklung Ihrer Strategie beginnen sollen, wenden Sie sich an unsere Experten.

Brasilien ist bekannt für sein hochkomplexes elektronisches Rechnungsstellungssystem (Continuous Transaction Controls, CTC). Das Land hält nicht nur mit den täglichen Gesetzesänderungen in seinen 26 Bundesstaaten und im Bundesdistrikt Schritt, sondern hat auch über 5.000 Gemeinden mit unterschiedlichen Standards für die elektronische Rechnungsstellung.

Die auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhobene Steuer (ISSQN — Imposto Sobre Serviços de Qualquer Natureza) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Jede Gemeinde hat die Autorität über das Format und den technischen Standard der elektronischen Rechnung für Dienstleistungen (NFS-e — nota fiscal de serviço eletrônica). Das stellt eine erhebliche Compliance-Herausforderung dar, da die elektronische Rechnungsstellung für fast alle Steuerzahler im Land obligatorisch ist.

Es wurden jedoch wichtige Schritte unternommen, um dieses Szenario zu ändern. Eine Vereinbarung (Convênio NFS-e), die kürzlich von der brasilianischen Federal Revenue Agency (RFB), dem National Confederation of Municipalities (CNM) und anderen relevanten Stellen unterzeichnet wurde, hat das Nationale System der NFS-e mit einem landesweit einheitlichen Standard für elektronische Rechnungen für Dienstleistungen eingeführt.

Das nationale System der NFS-e (SNNFS-e)

Das SNNFS-e führt ein einheitliches Standardlayout für die Ausstellung der NFS-e ein, sowie ein nationales Repository für alle im System generierten elektronischen Dokumente. Die Teilnahme an dem System ist für die Gemeinden freiwillig. Seitdem der zur Regelung dieses Themas vorgeschlagene Gesetzentwurf (PLP 521/2018) seit 2019 im Kongress unveränderlich ist, wurde die Vereinbarung so konzipiert, dass sie es den Gemeinden ermöglicht, freiwillig den nationalen Standard zu übernehmen, der dann für Steuerzahler verbindlich wird.

Das System ermöglicht die Ausgabe der NFS-e in einem nationalen Standard, über das Webportal, die mobile App oder die API (Anwendungsprogrammierschnittstelle). Es schafft auch das National Data Environment (ADN), das einheitliche NFS-e-Repository.

Die SNNFS-e bietet mehrere Servicemodule an und die Gemeinden können wählen, welche sie übernehmen möchten. Das ADN ist das einzige obligatorische Modul, da es sicherstellt, dass die Integrität und Verfügbarkeit der in den ausgestellten Dokumenten enthaltenen Informationen im einheitlichen Standard erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht das ADN den anhaftenden Gemeinden, ausgegebene NFS-e unter sich und den Steuerzahlern zu verteilen.

Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, muss die Gemeinde das System innerhalb einer bestimmten Frist aktivieren, die noch nicht festgelegt wurde. Die Aktivierung beinhaltet die Konfiguration von Systemparametern und die Änderung der kommunalen Gesetzgebung, um die nationalen Systemanforderungen widerzus Erst nach vollständiger Aktivierung können Steuerzahler Rechnungen ausstellen, die auf dem einheitlichen Standard basieren.

Die technische Dokumentation des NFS-e wurde ebenfalls veröffentlicht, aber das sind nicht die endgültigen Spezifikationen, die noch vom National Standard Electronic Service Invoice Management Committee (CGNFS) genehmigt werden müssen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Der nationale Standard NFS-e bietet eine erhebliche Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellungspflichten der Steuerzahler. Mit einem Standardlayout kann die Einhaltung mehrerer Formate drastisch reduziert werden. Das Dokumentformat für die Ausstellung des Standard-NFS-e ist XML und es muss digital signiert sein.

Ein weiterer Vorteil ist, dass eines der verfügbaren Module es Steuerzahlern ermöglicht, die in mehreren Gemeinden geschuldete ISSQN gleichzeitig mit einem einzigen vom System ausgestellten Dokument (Guia Única de Recolhimento) zu bezahlen.

Obwohl sich die Gemeinden dafür entscheiden können, ihr aktuelles NFS-e-Ausgabesystem beizubehalten, müssen sie dennoch die Kommunikationsfristen, das Layout und die Sicherheitsstandards der nationalen NFS-e einhalten. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle ausgestellten Dokumente an das nationale Datenumfeld übertragen werden. Das stellt sicher, dass Steuerzahler die NFS-e nur in einem Standardlayout ausstellen müssen.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien?

Die erste Produktionsphase begann am 23. Juli 2022 mit fünf Pilotgemeinden. Die Übertragung wird über verschiedene Methoden erfolgen, mit schrittweiser Implementierung. Gemäß dem ursprünglichen Implementierungsplan des Nationalen Gemeindeverbandes wird die API-Übertragung ab Mitte Oktober 2022 oder später erfolgen, abhängig von der Stabilität der anderen Übertragungsmethoden. Eine Weiterentwicklung dieses Zeitplans ist in den kommenden Monaten zu erwarten.

São Paulo, Salvador und Florianópolis gehören zu den vielen Gemeinden, die den Vertrag bereits unterzeichnet haben. Der Erfolg dieses nationalen NFS-e-Standards hängt von der umfassenden Akzeptanz durch die Kommunen ab, daher müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, sich daran zu halten, da dies im ganzen Land geschieht.

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Update: 8 March 2023 by Kelly Muniz

Spain launches public consultation for B2B mandatory e-invoicing

The Ministry of Economic Affairs and Digital Transformation (Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital) has launched a public consultation on the upcoming B2B e-invoicing mandate.

The mandate will enable citizens to participate in elaborating norms before its development. This public consultation is carried out through the web portal of the competent department and all interested parties have until 22 March 2023 to send feedback.

Based on the feedback received, the government will develop and approve the regulatory framework that is needed according to the law adopting mandatory B2B e-invoicing which was published on 29 September 2022.

The public consultation consists of 32 specific questions on seven different areas that the regulatory framework will address. These areas are:

You can find the official text of the public consultation here.

Looking for more information on e-invoicing in Spain? Speak to a member of our expert team.

Update: 16 September 2022 by Victor Duarte

Spanish Congress Approves Mandatory B2B e-Invoicing

Der Kongress von Spanien hat das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen verabschiedet und es wird erwartet, dass es in den darauffolgenden Tagen im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wird.

Dieses Gesetz ändert auch das Gesetz 56/2007 über Maßnahmen zur Informationsförderung, um die obligatorische elektronische Rechnungsausstellungspflicht für alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen zu übernehmen.

Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Spanien für den privaten Sektor

Gemäß diesem Gesetz müssen alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmern und Fachleuten elektronische Rechnungen ausstellen, senden und empfangen. Zusätzlich müssen der Empfänger und der Absender elektronischer Rechnungen Informationen über den Status der Rechnungen bereitstellen.

Die wichtigsten Regeln des Gesetzes im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung legen fest, dass:

Das Verfahren für die Akkreditierung der Zusammenschaltung und Interoperabilität der Plattformen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorschriften festgelegt.

Zusätzliche elektronische Rechnungsstellungspflichten für bestimmte Sektoren

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen, in ihren Beziehungen mit Personen, die sich bereit erklären, sie zu erhalten, elektronische Rechnungen ausstellen und versenden müssen, oder die sie ausdrücklich angefordert haben. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die Telekommunikations-, Finanzdienstleistungen-, Wasser-, Gas- und Stromdienstleistungen sowie andere Sektoren und Tätigkeiten erbringen, die in Artikel 2.2 des Gesetzes 56/2007 vorgeschrieben sind.

Diese Unternehmen müssen Zugang zu den erforderlichen Programmen bieten, damit Benutzer die elektronische Rechnung kostenlos lesen, kopieren, herunterladen und ausdrucken können, ohne andere Quellen aufsuchen zu müssen, um die erforderlichen Anträge zu erhalten. Sie müssen außerdem einfache und kostenlose Verfahren ermöglichen, sodass Benutzer die erteilte Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen jederzeit widerrufen können.

Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs, die es unterlassen, Benutzern die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen zu erhalten, werden mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft.

Nächster Schritt: regulatorischer Rahmen

Die Regierung wird Bestimmungen dieses Gesetzes in Übereinstimmung mit den Vorschriften und im Rahmen ihrer Befugnisse entwickeln. Deshalb werden die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation sowie Finanzen und öffentliche Verwaltung die Informationen und technischen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um die Zahlungstermine zu überprüfen und die Zahlungsfristen zu ermitteln.

Es ist auch notwendig, die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern elektronischer Rechnungstechnologielösungen sowie die Sicherheits-, Kontroll- und Normungsanforderungen der Geräte und Computersysteme festzulegen, die die Dokumente generieren.

Die Regierung hat ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt 6 Monate Zeit, um den regulatorischen Rahmen zu genehmigen.

Inkrafttreten der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Spanien

Die Bestimmungen über die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung gelten entsprechend ihrem Jahresumsatz:

Das bedeutet, dass die B2B-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Steuerpflichtige bis zum ersten Quartal 2024 in Kraft treten könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Inkrafttreten der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an die gemeinschaftliche Ausnahme von den Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie geknüpft ist. Es ist weniger schwierig, diese Ausnahme zu erhalten, da sie anderen Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen gewährt wurde, damit sie in ihren Ländern die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können.

Jetzt sind Sie dran

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Viele Länder haben vor Kurzem ihre Reise zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) mit der Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungs- oder E-Reporting-Systeme begonnen. Wir sehen mehr von diesem Trend in der Europäischen Union, da in den jüngsten Berichten über die Mehrwertsteuer im Rahmen der Digital Age Initiative erörtert wird, dass die beste politische Wahl darin bestünde, ein EU-weites CTC-elektronisches Rechnungsstellungssystem einzuführen, das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt.

Die Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug beschränken sich jedoch nicht nur auf obligatorische elektronische Rechnungsstellung oder elektronische Berichtssysteme. Viele Regierungen ziehen es vor, darüber hinauszuschauen und ein anderes Instrument einzuführen, das ihnen einen besseren Einblick in ihre Wirtschaft gibt: elektronische Transportdokumente. Bei der Einführung von E-Transportsystemen stellen wir fest, dass sich ein Land von anderen EU-Mitgliedstaaten durch die frühe Einführung eines E-Transportsystems unterscheidet — Ungarn.

Ungarisches E-Transportsystem: EKAER

Das elektronische Kontrollsystem für den öffentlichen Straßenverkehr oder Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer (EKAER) gibt es in Ungarn seit 2015. Das von der ungarischen Steuerbehörde betriebene EKAER soll die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen überwachen, die sich aus dem Warentransport auf öffentlichen Straßen im Inland ergeben.

Das System wurde ursprünglich eingeführt, um den gesamten Warenverkehr auf dem Staatsgebiet zu überwachen. Nach mehreren Schreiben der EU-Kommission, in denen Ungarn aufgefordert wurde, sein System mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen, wurde der Anwendungsbereich des Systems im Januar 2021 auf die sogenannten riskanten Produkte eingegrenzt. Die riskanten Produkte sind in 51/2014 definiert. (XII) 31.) NGM-Dekret, das aus Lebensmitteln oder anderen riskanten Produkten besteht (wie Blumen, alle Arten von natürlichen Sanden, verschiedene Arten von Mineralien usw.).

Laut 13/2020. (XII) 23.) Dekret über den Betrieb des elektronischen Straßenverkehrskontrollsystems müssen ungarische Steuerzahler spezifische Daten bezüglich des Transports riskanter Produkte mithilfe des EKAER-Systems melden, bevor der Warentransport beginnt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es notwendig ist, im EKAER-System registriert zu sein und eine Risikogarantie für bestimmte Transportarten zu geben, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Generierung von EKAER-Nummern

Steuerzahler sind verpflichtet, den Transport riskanter Güter im XML-Format an das EKAER-System zu melden. Diese Informationen beinhalten Daten über den Absender, den Empfänger und die Ware. Darüber hinaus müssen Unternehmen zusätzliche spezifizierte Daten an die Steuerbehörde melden, die auf der Art der Beförderung basieren (inländische, innergemeinschaftliche Akquisitionen und innergemeinschaftliche Lieferungen).

Nach dem Bericht des Steuerzahlers generiert das EKAER-System eine EKAER-Nummer, eine Identifikationsnummer, die einer Produkteinheit zugewiesen wird. Diese Nummer ist 15 Tage gültig. Daher muss die Lieferung von Waren innerhalb dieser Frist erfolgen. Unternehmen müssen dem Spediteur die EKAER-Nummer mitteilen und sie sollte den transportierten Gütern beiliegen.

Was geschieht als Nächstes?

Obwohl für das EKAER-System keine zukünftigen Änderungen vorgesehen sind, führen verschiedene Länder weltweit weiterhin E-Transport-Anforderungen ein, die dem EKAER-System ähneln. Steuerzahler müssen sicherstellen, dass ihre Transportprozesse flexibel sind und mit den Änderungen vereinbar sind, die die Steuerbehörden einführen, um die Vorschriften einzuhalten.

Für das Vereinigte Königreich und andere Nicht-EU-Unternehmen ist es wichtig, den Importeur der Waren in die EU zu bestimmen, da dies Auswirkungen auf die mehrwertsteuerliche Behandlung haben wird.

Für Waren unter 150€ gibt es vereinfachte Optionen wie den Import One Stop Shop (IOSS) oder spezielle Vereinbarungen über den Postbetreiber. Bei der Lieferung von Waren über 150€ müssen Unternehmen jedoch überlegen, wie sie die Waren importieren wollen.

Eine Option besteht darin, dass Unternehmen auf der Basis von Delivered Duty Paid (DDP) liefern und als Importeur der Waren in die EU agieren. Das verbessert das Kundenerlebnis bei B2C-Transaktionen, führt aber zu einer Verpflichtung, im Importland registriert zu sein und die lokale Mehrwertsteuer zu erheben, zusammen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen. Wenn Waren aus diesem Land in andere EU-Länder bewegt werden, dann könnte je nach Lieferkette der One Stop Shop (OSS) genutzt werden, um weitere Umsatzsteuer-Registrierungspflichten zu umgehen.

Kunde als Importeur — verfügbare Optionen

Aufgrund der gestiegenen Befolgungskosten haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, nicht Importeur zu sein und diese Verpflichtung an den Endkunden weiterzugeben. Falls ein Unternehmen diese Route wählt, sind immer noch Optionen verfügbar.

Das Unternehmen könnte dem Kunden einfach die volle Verpflichtung auferlegen. , Der Kunde erhält vor der Lieferung eine Zahlungsaufforderung für die Mehrwertsteuer und alle Abgaben vom Transporteur. , Es könnte auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die an den Kunden weitergegeben wird. Einmal bezahlt, wird die Ware geliefert. Dieser Ansatz bietet nicht das beste Kundenerlebnis.

Aus diesem Grund haben sich viele Unternehmen für eine „Landkostenmethode“ entschieden, die von vielen Kurieren angeboten wird. Der Kunde ist immer noch der Importeur auf den Einfuhrdokumenten, aber das Unternehmen zieht zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer und die Abgaben vom Kunden ein und begleicht die Rechnung des Spediteurs in seinem Namen. Theoretisch wird dadurch vermieden, dass sich das Unternehmen in der EU registrieren muss, und bietet dem Kunden trotzdem ein nahtloses Erlebnis. Das wirft jedoch die Frage auf: Ist der Kunde tatsächlich der Importeur?

Die geschäftlichen Auswirkungen falscher Begriffe

Einige Steuerbehörden beginnen, Regelungen für Waren mit einem Wert von über 150€, bei denen Waren direkt in den Liefermitgliedstaat eingeführt werden, anders zu betrachten. Eine Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 beinhaltete das Konzept „wo der Lieferant indirekt in den Transport oder Versand der Waren eingreift“. Das ist Gegenmaßnahmen, die es dem Verkäufer ermöglichten, zu argumentieren, dass es sich nicht um Fernverkäufe handelt, sondern um einen lokalen Verkauf, sodass nur die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren versandt wurden, bilanziert werden musste.

Nach der Gesetzesänderung argumentieren einige Steuerbehörden, dass dieses Konzept bedeutet, dass, wenn ein Verkäufer an eine Privatperson in seinem Land verkauft und der Verkäufer dafür sorgt, dass die Waren aus einem Nicht-EU-Land geliefert und die Zollabfertigung in seinem EU-Mitgliedstaat erfolgt, der Ort der Lieferung der Mitgliedstaat als Lieferant ist hat indirekt in den Transport eingegriffen.

Infolgedessen muss der Lieferant die Umsatzsteuer im Mitgliedstaat registrieren und abrechnen, auch wenn der Kunde der Importeur der Waren ist. Dieses Argument könnte zu Doppelbesteuerung führen und zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zusammen mit Prüfungen der Steuerbehörden nach sich ziehen — all das bringt zusätzliche Kosten und Zeit für Unternehmen mit sich.

Wie sollten Unternehmen mit dieser Veränderung umgehen?

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die eine Methode anwenden, bei der der Kunde der Importeur ist, die richtigen Vorkehrungen treffen. Dazu gehört, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website die Tatsache widerspiegeln, dass der Kunde der Importeur ist, und dass das Unternehmen befugt ist, in seinem Namen einen Zollanmelder zu benennen. Es ist auch wichtig, dass die Zolldokumente korrekt ausgefüllt sind. Es ist auch wichtig, Begriffe wie DDP auf der Website zu vermeiden, da dies bedeutet, dass das Unternehmen der Importeur ist.

Haben Sie immer noch Fragen?

Wenn Sie Hilfe bei Fragen zu EU-Importen benötigen oder falls Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigt, setzen Sie sich mit einem unserer Steuerexperten in Verbindung.

Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) investiert weiter in den Ausbau ihres CTC-Systems (Continuous Transaction Controls). In der letzten Aktualisierung wird eine Erweiterung des Umfangs der Dokumente vorgeschlagen, die unter das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

In diesem Artikel werden wir auf den neu veröffentlichten Resolutionsentwurf 000000 vom 19.08.2022 eingehen. Dies bringt wichtige Änderungen für Steuerzahler voran, die unter die obligatorischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

Diese Änderungsentwürfe beinhalten eine neue Verpflichtung, gleichwertige Dokumente (Documentos Equivalentes) in elektronischer Form auszustellen, einen Zeitplan für deren Umsetzung, aktualisierte technische Unterlagen und andere wichtige Entwicklungen, die alle von den Steuerzahlern verlangen, sich darauf vorzubereiten.

Was wird sich für kolumbianische Unternehmen mit diesen neuen Angeboten für die elektronische Rechnungsstellung ändern?

Neben vielen vorgeschlagenen Änderungen besteht der Hauptzweck des Entschließungsentwurfs darin, die elektronische Ausgabe des entsprechenden Dokuments zu regeln.

Diese Dokumente entsprechen der Verkaufsrechnung nach kolumbianischem Recht, decken aber bestimmte Arten von Transaktionen ab und sind im Entschließungsentwurf wie folgt geregelt:

  1. Kassenbeleg, der mit P.O.S-Systemen generiert wurde
  2. Eintrittskarte für das Kino
  3. Ticket für die Passagierbeförderung
  4. Von Trusts und Fondsgesellschaften herausgegebener Auszug
  5. Ticket für die Passagier-Luftbeförderung
  6. Dokument in lokalisierten Spielen
  7. Stimmzettel, Bruch, Form, Karte, Ticket oder Instrument, ausgestellt bei Glücksspielen, außer lokalisierten Spielen
  8. Ausstelltes Dokument für die Erhebung von Mautzahlungen
  9. Von der Börse ausgestellter Nachweis über die Abwicklung der Geschäfte
  10. Dokument für den Betrieb der landwirtschaftlichen Börse und anderer Rohstoffe
  11. Ausstelltes Dokument für öffentliche Hausdienstleistungen
  12. Eintrittskarte für öffentliche Ausstellungen und Ausstellungen darstellender Kunst
  13. Eintrittskarte für andere öffentliche Shows

Das bedeutet, dass alle Steuerzahler, die dem kolumbianischen E-Invoicing-Mandat unterliegen und eines dieser gleichwertigen Dokumente ausstellen, dies in elektronischer Form gemäß dem technischen Anhang des elektronischen Äquivalenzdokuments Version 1.0 (Anexo técnico del Documento Equivalente Electrónico) tun müssen. ), durch den Entwurf eingeführt.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine erste Regelung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems (documentos electrónicos del sistema de facturación) vor. Das sind Dokumente, die die Kontrolle durch die Steuer- und Zollbehörde unterstützen, zur Unterstützung von Steuer- oder Zollanmeldungen und/oder zur Unterstützung der Verfahren, die vor DIAN durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 616-1 Unterabschnitt 1 des Steuerstatuts.

Schließlich wurden die technischen Spezifikationen der elektronischen Hauptrechnung des Systems, der elektronischen Verkaufsrechnung, auf Version 1.9 aktualisiert (Anexo técnico de la Factura Electrónica de Venta Version 1.9).

Fristen für Kolumbiens Vorschläge zur elektronischen Rechnungsstellung

Die Verpflichtung, ein gleichwertiges Dokument in elektronischer Form auszustellen, wird schrittweise eingeführt, je nach Art des entsprechenden Dokuments. Es beginnt am 1. März 2023 und wird am 1. Juli 2023 alle gleichwertigen Dokumente abdecken.

Eine frühzeitige freiwillige Implementierung wird ebenfalls möglich sein, sobald die Funktionalität im System von DIAN verfügbar ist. Bis die Fristen für die elektronische Umsetzung des entsprechenden Dokuments erfüllt sind, müssen diese weiterhin in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 000042 von 2020 ausgestellt werden.

Der Entwurf legt auch einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems in den Steuerjahren 2023 und 2024 fest. Diese Dokumente werden in den sechs Monaten nach der Gültigkeit des offiziellen Beschlusses sowie der Annahme seines technischen Anhangs, dem der Entschließungsentwurf nicht vorgelegt wurde, weiter geregelt.

Schließlich legt der Vorschlag die Frist für die Umsetzung des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung Version 1.9 durch die Steuerzahler fest. Das wird mindestens drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung sein.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien?

Sobald der Resolutionsentwurf offiziell veröffentlicht wurde, wird die DIAN-Resolution Nr. 000042 von 2020 in allen Bestimmungen, die gegen ihn verstoßen, außer jenen, die sich auf gleichwertige Dokumente beziehen, die in Kraft bleiben, bis die DIAN ihre elektronische Umsetzung festlegt.

Steuerzahler können auch in den Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Entschließungsentwurfs mit neuen Gesetzen rechnen, die die verbleibenden elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems regeln.

Bis dahin sollten sich Unternehmen auf die bevorstehenden bedeutenden Veränderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse an das neue kolumbianische Mandat anpassen.

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Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) hat sich in den letzten Jahren stark auf die Ausweitung ihres Systems der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert. Die DIAN hat 2018 den ersten Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land eingeführt, und seitdem hat das System schrittweise mehr Transaktionen und Steuerzahler erfasst.

In diesem Artikel werden wir uns die beiden letzten neuen Mandate im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien ansehen:

  1. Die Einführung des Begleitdokuments für Einkäufe (Documento Soporte en Aquisiciones con No Obligados a Facturar Electronicamente) und
  2. Die Einführung eines Schwellenwerts für die Ausstellung von POS-Tickets (POS).

Diese neuen Verpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen und müssen von den Steuerzahlern angepasst werden. Diese Änderungen stellen auch eine erhebliche Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung Kolumbiens dar, um völlig neue Transaktionen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen.

Dokument zur Unterstützung von Akquisitionen

Die kolumbianische Steuerbehörde hat ein neues elektronisches Dokument erstellt, das Beleg für Akquisitionen von Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Dieses Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise wurden mit Resolution 167 von 2021 eingeführt. Es erweitert den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass mehr Transaktionen unter das Mandat fallen, und ermöglicht die Unterstützung von Steuerabzügen.

Steuerzahler, die verpflichtet sind, dieses elektronische Dokument zu erstellen, unterliegen der elektronischen Rechnungsstellung des Landes. Dazu gehören diejenigen, die einkommens- und ergänzenden Steuerzahlungen unterliegen und für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn sie Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferanten kaufen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen und Unterstützung für Kosten und Abzüge in den genannten Steuererklärungen benötigen. Um das Nachweisdokument erstellen zu können, muss der Steuerzahler von der DIAN als elektronischer Aussteller autorisiert sein.

Das Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise müssen im XML-Format generiert werden und einen CUDS enthalten: einen eindeutigen Supportdokumentcode (código único del documento soporte). Dieser alphanumerische Code ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Nach der Generierung müssen die elektronischen Dokumente zur Freigabe durch die DIAN entweder in Echtzeit oder spätestens am letzten Kalendertag der Woche übermittelt werden, für kumulierte Vorgänge mit demselben Lieferanten, die in derselben Woche durchgeführt wurden.

Nachdem es vom ursprünglichen Implementierungsdatum verschoben wurde, wurde die Erstellung des Begleitdokuments für Akquisitionen am 1. August 2022 verpflichtend.

Implementierung des Schwellenwerts für die Ausgabe von POS-

Gemäß diesem Mandat können Kassenkarten, die über Kassensysteme generiert werden (tickets de máquinas registradoras con sistemas P.O.S.), von Abrechnungspersonen ausgestellt werden, sofern der Verkauf der Ware und/oder die Erbringung der darin verzeichneten Dienstleistung fünf (5) UVT (Steuern) nicht überschreitet. Werteinheit) für jedes Dokument, ohne Steuern.

Das bedeutet, dass für Vorgänge, die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, die den Betrag von fünf (5) UVT überschreiten, Steuerzahler im Rahmen des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes eine elektronische Verkaufsrechnung ausstellen müssen. Der Käufer von Waren und/oder Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts kann dennoch die Ausstellung einer Verkaufsrechnung verlangen. In diesem Fall muss der Lieferant sie vorlegen.

Der Schwellenwert wurde de facto 2021 durch das Gesetz 2155 eingeführt, aber erst im Juli 2022 führte die DIAN eine schrittweise Einführung des Mandats durch Resolution 1092 ein, nach folgendem Zeitplan:

Sind Sie bereit für diese Veränderungen?

Während die Erstellung des Belegs für Akquisitionen bereits erforderlich ist, müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, den neuen Schwellenwert für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anstelle von POS-Tickets einzuhalten. Sovos kann Ihrem Unternehmen helfen, sich auf die elektronische Rechnungsstellung einzustellen und die Einhaltung der neuen Mandate Kolumbiens sicherzustellen.

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Der Aktionsplan der Europäischen Kommission (EG) für eine faire und einfache Besteuerung — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ — macht weiter Fortschritte. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Abschlussberichte veröffentlicht, in denen die besten Optionen für den europäischen Markt erörtert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.

Die abgedeckten Bereiche sind:

  1. Umsatzsteuer-Berichtspflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst Gesetzesänderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorschlagen.

Schlussfolgerungen zur Säule Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung

In dem Bericht, der sich auf die Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung konzentriert, werden „Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR)“ bewertet. Das ist jede Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, Transaktionsdaten regelmäßig oder kontinuierlich digital an die Steuerbehörde zu übermitteln, z. B. durch Verwendung von SAF-T, Mehrwertsteuerliste, Echtzeit-Berichterstattung oder elektronische Rechnungsstellung.

Dem Bericht zufolge wäre die Einführung einer DRR in Form eines EU-weiten elektronischen Rechnungsstellungssystems (Continuous Transaction Controls, CTC), das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt, die beste Wahl. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden System der elektronischen Rechnungsstellung könnten dies über eine Stillhalteklausel kurzfristig beibehalten, vorausgesetzt, sie stellen die Interoperabilität mit dem neuen EU-System sicher. Mittelfristig von fünf bis zehn Jahren müssten die nationalen elektronischen Rechnungsstellungssysteme jedoch an das EU-System angeglichen werden.

Ein EU-weites CTC-E-Rechnungsstellungssystem

Der Bericht befürwortet eindeutig die politische Option einer vollständigen EU-Harmonisierung durch ein CTC-E-Rechnungsstellungssystem, was bedeutet, dass die Rechnung vor oder nach der Ausstellung bei den Behörden eingereicht wird. Der Schwerpunkt der Harmonisierung scheint in erster Linie auf der Form zu liegen, mit einem Vorschlag für ein EU-weites gemeinsames Protokoll und Format. In der Erwägung, dass wichtige Entscheidungen bezüglich der Architektur den Mitgliedstaaten überlassen werden, beinhalten, ob das System eine Freigabe oder einfach eine Berichterstattung sein wird, ob eine bestehende inländische B2G-Plattform genutzt werden soll und die Periodizität der Berichterstattung usw. Die einzige Anforderung an die Mitgliedstaaten scheint darin zu bestehen, ausgestellte und übermittelte elektronische Rechnungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Protokolls und Formats zu akzeptieren.

Der Bericht schlägt vor, den Geltungsbereich der Anforderungen anzugleichen und nicht registrierte Steuerpflichtige und diejenigen, die unter das Mehrwertsteuersystem für KMU fallen, auszuschließen. Kurzfristig sind nur B2B- und B2G-Transaktionen abgedeckt, wobei B2C-Transaktionen außerhalb des Geltungsbereichs bleiben.

Schließlich schlägt der Bericht vor, dass die Mitgliedstaaten, um die Unternehmen zu entlasten, eine Reihe von Maßnahmen in Betracht ziehen müssen, wie die gemeinsame Abschaffung anderer Meldepflichten, die Bereitstellung vorab ausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen, die Unterstützung von Investitionen in die Geschäftsautomatisierung (insbesondere für KMU) und die öffentliche Unterstützung der Einführung der IT-Compliance-Systeme

Wie das gemeinsam koordiniert wird, wird nicht besprochen, aber es klingt nicht so, als ob die EG erwartet, dass solche Maßnahmen von der EU harmonisiert werden.

Zukünftige Erwartungen

Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Einführung eines EU-weiten obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungssystems die beste und zukunftssicherste Maßnahme ist, wird die Gestaltung eines effektiven elektronischen Rechnungsstellungssystems im Bericht nicht erklärt und es scheint auch kein Harmonisierungsspielraum zu sein.

Die Gestaltung des elektronischen Rechnungsstellungssystems kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Ergebnisse haben. Wie der unabhängige Expertenbericht „Next Generation Model Decentralized CTC and Exchange“ (unterstützt von EESPA, OpenPeppol und anderen wichtigen Interessengruppen) beschreibt, können die größten Vorteile nur realisiert werden, wenn ein elektronisches Rechnungsstellungssystem es Unternehmen ermöglicht, auch andere Prozesse zu automatisieren Rechnungsstellung.

Es ist ein willkommener Anfang, dass die Kommission ein EU-weites CTC-Programm für die elektronische Rechnungsstellung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Harmonisierung sein wird. Wenn Europas Politiker aus der diesjährigen Sommerpause zurückkehren, werden wir mehr Einblick in die allgemeine Durchführbarkeit der Ansichten der Kommission gewinnen.

Als Anbieter, der seit mehreren Jahrzehnten weltweit CTC- und Mehrwertsteuer-Compliance-Lösungen implementiert, wäre es unser Wunsch, dass die Debatte über die Interoperabilität auf Datenebene hinausgeht, sodass Europa mutige Schritte in Richtung einer Zukunft unternehmen kann, in der die Automatisierung der Lieferkette und technologische Innovationen erhalten bleiben.

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