Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien
- Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen setzt voraus, dass diese in einem strukturierten Format erstellt und dann über das Sistema die Interscambio übermittelt werden.
- Für elektronische Rechnungen ist dabei das Format FatturaPA zu verwenden, bei dem es sich um ein von der Steuerbehörde vorgeschriebenes XML-Schema handelt.
- Bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich können Unternehmen wählen, wie sie die Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherstellen wollen. Auf dem Markt herrscht allerdings eine starke Tendenz zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. Elektronische Rechnungen im B2G-Bereich müssen hingegen in jedem Fall elektronisch signiert werden.
- In Bezug auf den Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) werden Bestellungen über die NSO-Plattform ausgelöst, wobei auf der elektronischen Rechnung entsprechend darauf verwiesen wird.
- Hinsichtlich Archivierung gelten bei elektronischen Rechnungen folgende Verpflichtungen:
- Für elektronische Rechnungen in einem Archiv muss ein Signier- und Zeitstempelverfahren angewendet werden.
- Für das Archiv und den Archivierungsprozess ist eine dokumentierte Beschreibung zu führen (Manuale della Conservazione).
- Es muss ein klarer Delegationsplan etabliert werden, der Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess definiert.
- Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle grenzüberschreitenden Transaktionen im Format FatturaPA über das SdI gemeldet werden. Steuerzahler können Rechnungen im grenzüberschreitenden Handel aber weiterhin auf eine beliebige, mit ihrem Kunden vereinbarte Weise austauschen.