Viele Unternehmen werden heute an "grenzüberschreitenden" Umsätzen beteiligt sein, d. h. ein Unternehmen in einem Gebiet verkauft und liefert häufig Waren an einen Kunden in einem anderen Gebiet. Das Vorhandensein von zwei oder mehr Steuergebieten in der Transaktion und die Möglichkeit, dass es einen Kunden in der EU und einen Lieferanten in einem Drittland wie dem Vereinigten Königreich gibt, wird unweigerlich zu mehrwertsteuerlichen Herausforderungen mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad führen.

Lieferanten, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind, werden mit anderen Herausforderungen konfrontiert sein als solche, die an B2C-Transaktionen beteiligt sind – obwohl es auch einige gemeinsame Probleme geben wird. Dieser Artikel konzentriert sich auf B2B-Umsätze.

Betrachten wir einen britischen Lieferanten mit einem Vertrag über die Lieferung von im Vereinigten Königreich hergestellten Waren an Kunden in der EU.

Einfuhr von Waren in die EU

Der erste Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass die Waren eine EU-Zollgrenze passieren müssen, um an den EU-Kunden geliefert zu werden. Und hier ist der erste Punkt für das Lieferkettenmanagement.

Wer wird die Waren in die EU einführen und was sind die Überlegungen?

Der Kunde geht wahrscheinlich davon aus, dass er möchte, dass der Lieferant die Waren einführt, und ein Verkäufer, der seinen Kunden zufrieden stellen möchte, wird wahrscheinlich zustimmen. Ist dies ein Problem für den Lieferanten? JAWOHL!

Zollrechtliche Erwägungen

Ein Verkäufer kehrt triumphierend mit einer Bestellung mit Incoterms DDP (Deliver Duty Paid) zurück – aber ist das ein Grund zum Feiern?

Deliver Duty Paid bedeutet, dass der Lieferant die Waren in das Gebiet des Kunden liefern muss, von dem aus zu Mehrwertsteuerzwecken ein lokaler Verkauf erfolgt. Das bedeutet, dass der britische Lieferant die Waren in die EU einführen muss, und das wirft das erste Problem auf.

Nach dem Zollkodex der Union (UCC) muss die Person, die die Waren bei den Zollbehörden anmeldet (der Anmelder), in der EU ansässig sein. Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das Waren einführt, kann sowohl der Einführer als auch der Anmelder sein. Ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann Einführer, aber nicht Anmelder sein. In diesem Fall muss der nicht in der EU ansässige Einführer ein in der EU ansässiges Unternehmen als seinen "indirekten Zollagenten" benennen. Dieser Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für die fälligen Einfuhrabgaben, und es gibt nicht allzu viele Unternehmen, die eine solche Dienstleistung anbieten, da das Risiko hoch ist. Der Verkäufer könnte also nicht in der Lage sein, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, weil er niemanden findet, der rechtzeitig – oder überhaupt – als indirekter Zollvertreter fungiert, um die erforderliche Lieferung vorzunehmen.

Die lokale Mehrwertsteuer verstehen Fragen

Gelingt es einem Lieferanten, diese Hürde zu überwinden, stellt sich die Frage nach der lokalen Mehrwertsteuer auf den Verkauf – muss sich der Lieferant für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und sie auf der Verkaufsrechnung ausweisen oder gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft? Und zahlt der Kunde die nicht erstattungsfähigen Zollkosten, die dem Lieferanten an der Grenze entstehen?

Ein Vertrag, der unter DDP-Bedingungen abgeschlossen wird, mag für das Verkaufsteam viel einfacher zu erreichen sein, kann aber im Nachhinein zu ernsthaften Problemen führen. Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich sollten nach Möglichkeit versuchen, andere Incoterm als DDP zu vereinbaren.

EU-Lagereinrichtungen

Um die Möglichkeit von Verzögerungen zu verringern, haben einige britische Lieferanten Lagereinrichtungen in der EU eingerichtet, von denen aus die Lieferungen erfolgen können. Eine Frage, die sich sowohl auf die Mehrwertsteuer als auch auf die direkten Steuern auswirken kann, ist, ob das Lager eine ständige oder feste Niederlassung darstellt. Für die Zwecke dieses Artikels gehen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist – obwohl die Schaffung einer Betriebsstätte die Notwendigkeit der Bestellung eines indirekten Zollagenten vermeiden könnte.

Umgang mit der Einfuhrumsatzsteuer

Sobald der britische Lieferant die Waren erfolgreich in ein EU-Lager gebracht hat, wird er die Lieferungen an die Kunden vornehmen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, wie die Einfuhrumsatzsteuer gehandhabt wird. Mehrere Mitgliedstaaten bieten die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer im Wege der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die Umsatzsteuererklärung zu verschieben. Unter diesen Umständen ist der Vorsteuerabzug bei der Einfuhr gewährleistet, solange die Formalitäten eingehalten werden und das Unternehmen in der Lage ist, die Mehrwertsteuer in vollem Umfang zurückzuerhalten. Bei der Einfuhr von Waren in einen Mitgliedstaat, in dem die Einfuhrumsatzsteuer zunächst entrichtet und dann abgezogen werden muss, ist es wichtig zu überlegen, wie dies geschehen soll. Liegt eine Mehrwertsteuerregistrierung vor, kann die Mehrwertsteuer normalerweise über die Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden. Wenn der Einfuhrmitgliedstaat jedoch ein Reverse-Charge-Verfahren für Inlandsverkäufe anwendet, muss ein Nicht-EU-Lieferant einen Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer stellen:th . Ein Mitgliedstaat, in dem dies der Fall ist, ist Spanien, in dem Gegenseitigkeitsbestimmungen gelten, so dass nicht alle Unternehmen die 13th Richtlinie in Anspruch nehmen können.

Wenn ein Lieferant die Nutzung eines EU-Lagers oder Verkäufe auf DDP-Basis in Erwägung zieht, sollte er daher zunächst alle wahrscheinlichen Warenströme abbilden und dann die mehrwertsteuerliche Behandlung bestimmen, um zu verstehen, ob negative Mehrwertsteuerprobleme auftreten werden. Auf die Planungsmöglichkeiten und potenziellen Fallstricke, die sich aus einem solchen Lager ergeben, wird in einem späteren Artikel eingegangen.

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Die weltweite Steuerlandschaft verändert sich rasch. Immer mehr Steuergebiete verlangen elektronische Einreichungen, wobei Irland das jüngste Land ist, das diesem Trend folgt. Die irische Steuerbehörde hat angekündigt, dass ab dem Quartal 1 2022 (d. h. ab dem 25. April 2022) die Stempelsteuer, die Lebenshaltungskostenabgabe, die Regierungsabgabe und der Ausgleichsfonds auf elektronischem Wege erklärt und gezahlt werden müssen.

Was ändert sich bei den irischen Anforderungen an die Versicherungsprämiensteuer (IPT)?

Ab Q1 2022 müssen Unternehmen alle Steuererklärungen über das irische Online-Portal einreichen und die fälligen Steuern per Lastschriftverfahren bezahlen.

Die irische Steuerbehörde hat im Dezember 2021 eine Mitteilung über die Änderungen bei den Einreichungspflichten veröffentlicht. Die irische Steuerbehörde verfügt über einen Online-Dienst mit einer digitalen Zahlungs- und Ablagemöglichkeit für die Stempelsteuer auf Versicherungsabgaben, die über Revenue Online Services (ROS) verfügbar sein wird.

Wie geht es weiter?

Die registrierten Versicherer erhalten ein individuelles ROS-Konto. Bis Ende Februar 2022 werden den Versicherern neue ID-Nummern (TRN-Nummern) zugeteilt, und die vierstellige Aktenzeichen-Nummer wird abgeschafft. Die Versicherer benötigen eine TRN-Nummer, um sich für ein ROS-Konto zu registrieren, damit sie ihre Meldungen online über ROS einreichen können. Online-Zahlungen müssen per Einzugsermächtigung erfolgen.

Obwohl viele Behörden noch immer auf Papiermeldungen angewiesen sind, setzen sich Online-Anmeldungen und -Zahlungssysteme immer mehr durch. Allein in Europa sind Spanien, Finnland, Portugal, Ungarn, Italien und das Vereinigte Königreich nur einige der Länder, die digitale Steuersysteme eingeführt haben.

Immer mehr Steuerbehörden stellen sich auf die Online-Einreichung ein, um die Lücke für mehr Transparenz und Genauigkeit bei der Steuererhebung zu schließen, was die Versicherer vor größere Herausforderungen stellt, wenn es darum geht, die Einhaltung der Prämiensteuer zu gewährleisten.

Diese Änderung in Irland ist nur ein weiteres Beispiel in der Liste der Steuerbehörden, die immer häufiger zusätzliche Informationen anfordern, um die Effizienz zu steigern, Steuerlücken zu minimieren und die Einnahmen zu erhöhen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Trend verschwindet und empfehlen den Versicherern, sich über die neuesten Vorschriften zu informieren, um auf weitere Länder vorbereitet zu sein, die diesem Ansatz zweifellos folgen werden. Die Versicherer müssen sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bewusst sein, indem sie mit diesem erhöhten Maß an Komplexität, Prüfung und Veränderung Schritt halten. Dies wird zu System- und Prozessänderungen führen, und jede Digitalisierung wird sich unweigerlich auf IT-Systeme und Budgets auswirken.

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Es kann eine Herausforderung sein, sich über die sich ändernden Steuersätze, die unterschiedlichen Formate und Fristen für die Einreichung von Unterlagen und die Auslegung der lokalen Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, vor allem, wenn man in mehreren Gebieten tätig ist. Wenn Sie Fragen zur IPT haben, wenden Sie sich an oder und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in letzter Zeit Initiativen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ergriffen haben, scheint Australien keine unmittelbaren Pläne zu haben, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) oder die Einbindung staatlicher Portale in die B2B-Rechnungsstellung einzuführen.

Nach der jüngsten öffentlichen Konsultation zu urteilen, konzentrieren sich die derzeitigen Bemühungen auf Möglichkeiten zur Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen. Diese Konsultation knüpft an die im November 2020 von der Regierung durchgeführte Befragung zu "Optionen für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen" an, die zu ernsthaften Bemühungen der Regierung führte, den Wert der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen zu erhöhen und das Bewusstsein und die Akzeptanz bei den Unternehmen zu steigern.

Neben der Entscheidung, dass alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 elektronische PEPPOL-Rechnungen erhalten müssen, will die australische Regierung die elektronische Rechnungsstellung auch im B2B-Bereich fördern, allerdings ohne das herkömmliche Mandat für Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung. Stattdessen wird vorgeschlagen, das "Business e-Invoicing Right" (BER) einzuführen.

Was ist das Recht auf elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen (BER)?

Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über das PEPPOL-Netz anstelle von Papierrechnungen zu verlangen.

Um diese Anfragen zu stellen und zu empfangen, müssen die Unternehmen ihre Systeme für den Empfang elektronischer PEPPOL-Rechnungen einrichten. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es sein "Recht" ausüben und andere Unternehmen auffordern, ihm elektronische PEPPOL-Rechnungen zu schicken.

Nach dem derzeitigen Vorschlag soll die GVO in drei Phasen eingeführt werden, wobei die erste Phase große Unternehmen und die späteren Phasen kleine und mittlere Unternehmen einschließen sollen. Die mögliche Einführung der GVO würde wie folgt aussehen:

Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung

Das Ziel der australischen GVO-Initiative, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, wird durch einen Vorschlag für mehrere andere Initiativen zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Richtung ergänzt. Eine Maßnahme wäre die Ermöglichung von PEPPOL-kompatiblen EDI-Netzen. Da EDI-Netze ein Hindernis für die breitere Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von PEPPOL darstellen, insbesondere für kleine Unternehmen, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, die mehrere EDI-Systeme verwenden, könnte der Vorschlag, PEPPOL-kompatible EDI-Netze zu ermöglichen, letztlich die Kosten für Unternehmen senken, die derzeit mit mehreren EDI-Netzen arbeiten. Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den Bereich Procure-to-Pay. Die Unternehmen könnten einen größeren Nutzen aus der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ziehen, wenn der Schwerpunkt auf einen effizienten und standardisierten P2P-Prozess gelegt wird, der die elektronische Rechnungsstellung einschließt.

Schließlich ist die Integration der elektronischen Rechnungsstellung in den Zahlungsverkehr ein weiteres vorgeschlagenes Mittel zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung. Dies würde es den Unternehmen ermöglichen, Rechnungen von Lieferanten direkt in ihrer Buchhaltungssoftware zu empfangen und diese Rechnungen dann über ihre Zahlungssysteme zu bezahlen.

Wie effizient die vorgeschlagenen Maßnahmen sein werden, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu beschleunigen, und ob die australische Regierung es für die richtige Entscheidung hält, kein richtiges E-Invoicing-Mandat einzuführen, wie es weltweit immer mehr üblich wird, bleibt abzuwarten.

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Am 24. Februar 2022 erließ das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Mitteilung (Notification No. 01/2022 – Central Tax), mit der der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gesenkt wurde.

In Indien ist die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler obligatorisch, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten (Unternehmen in bestimmten Sektoren sind davon ausgenommen). Der derzeitige Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung liegt bei 50 Cr. Rupien (etwa 6,6 Millionen USD). Ab dem 1. April 2022 werden Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 20 Cr. Rupien (ca. 2,65 Mio. USD) oder darüber müssen die E-Invoicing-Vorschriften einhalten.

Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indien seit Oktober 2020 Pflicht. Die IRP muss E-Invoices genehmigen und validieren, bevor sie an den Käufer gesendet werden. Daher wird das indische E-Invoicing-System als E-Invoicing-Clearance-System eingestuft, eine Art der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).

Die indische Steuerbehörde hat von Anfang an klar ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung schrittweise zu erweitern. Im Einklang mit dieser Botschaft wurde der Schwellenwert zweimal gesenkt: im Januar 2021 (von 500 CR. auf 100 Cr.) und April 2021 (von 100 CR. auf 50 Cr.). Auch hier wird der Schwellenwert gesenkt, um mehr Steuerzahler zu veranlassen, ihre Transaktionsdaten an die Plattform der Steuerbehörde zu übermitteln.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung noch immer nicht möglich ist. Die Steuerpflichtigen können sich nicht für die Nutzung des E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre Rechnungen nicht freiwillig an die IRP übermitteln. Angesichts der jüngsten Entwicklungen könnte sich dies in Zukunft ändern.

Beziehung zwischen E-Invoicing und E-Waybill

Lieferanten, die der E-Invoicing-Verpflichtung unterliegen, müssen für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen über die E-Invoicing-Plattform elektronische Rechnungen erstellen, da ihr Zugang zur E-Navigationsplattform für die Erstellung von E-Navigationsrechnungen für diese Transaktionen gesperrt ist. Frachtbriefe für Transaktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung fallen, können weiterhin über die Plattform für elektronische Rechnungen erstellt werden.

Es wäre daher ratsam, dass Steuerzahler, die sich auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorbereiten, diesen Aspekt berücksichtigen.

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Das spanische Finanzministerium hat einen Entschließungsentwurf veröffentlicht, der nach seiner Verabschiedung die Anforderungen an Software und Systeme zur Unterstützung der Rechnungsstellungsprozesse von Unternehmen und Freiberuflern festlegen wird. Dieses Gesetz wird erhebliche Auswirkungen auf die derzeitigen Prozesse der Rechnungsstellung haben. Es wird die Umsetzung neuer Anforderungen an den Rechnungsinhalt, einschließlich eines QR-Codes, und die Erstellung von Rechnungsdatensätzen bis Januar 2024 erfordern.

Die Verordnung zielt auch darauf ab, den spanischen Unternehmenssektor, insbesondere KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige, an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Zu diesem Zweck wird es als notwendig erachtet, die Computerprogramme zu standardisieren und zu modernisieren, die die Buchhaltung, Rechnungsstellung und Verwaltung von Unternehmen und Unternehmern unterstützen.

Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung legt die Anforderungen fest, die jedes System erfüllen muss, um die Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdatensätze ohne Interpolationen, Auslassungen oder Änderungen zu gewährleisten.

Die in der Verordnung festgelegten neuen Regeln gelten für:

Unternehmen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, müssen die Vorschriften nicht einhalten, aber diejenigen, die dies tun, müssen sicherstellen, dass ihre Computersysteme ab dem 1. Januar 2024 an diese Verordnung angepasst werden.

Neue Anforderungen an den Rechnungsinhalt: ID- und QR-Codes

Rechnungen, die von Computersystemen oder elektronischen Systemen und Programmen erstellt werden, die die Abrechnungsprozesse von Unternehmen und Freiberuflern unterstützen, müssen einen alphanumerischen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten, der gemäß den vom Finanzministerium festgelegten technischen und funktionalen Spezifikationen erstellt wird.

Anforderungen an das Abrechnungssystem

Die Computersysteme, die die Abrechnungsprozesse unterstützen, müssen in der Lage sein:

Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Computersysteme bescheinigen, dass sie die Verpflichtung zur Einhaltung aller in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen durch eine "Verantwortungserklärung" gewährleisten. Das Finanzministerium wird den Mindestinhalt dieser Erklärung später in einem neuen Beschluss festlegen.

Inhalt des Rechnungsdatensatzes und dessen fakultative Übermittlung

Die Rechnungsaufzeichnungen müssen mehrere in der Verordnung festgelegte inhaltliche Anforderungen erfüllen.

Die Steuerpflichtigen, die zur Erfüllung ihrer Rechnungsstellungspflichten EDV-Systeme einsetzen, können freiwillig alle von den EDV-Systemen erzeugten Rechnungsaufzeichnungen automatisch auf elektronischem Wege an die AEAT übermitteln. Die Antwort der AEAT in Form einer förmlichen Annahmemeldung bedeutet automatisch, dass diese Aufzeichnungen in die Umsatz- und Einkommensbücher des Steuerpflichtigen aufgenommen wurden.

Prüfungen der Steuerverwaltung

Die AEAT kann persönlich an dem Ort erscheinen, an dem sich das Computersystem befindet oder genutzt wird, und vollständigen und sofortigen Zugang zu dem Datensatz verlangen, gegebenenfalls unter Angabe des Benutzernamens, des Passworts und sonstiger Sicherheitsschlüssel, die für den vollständigen Zugang erforderlich sind.

Die AEAT kann eine Kopie der Abrechnungsunterlagen verlangen, die die Unternehmen in elektronischer Form durch physische Unterstützung oder auf elektronischem Wege bereitstellen können.

Anwendung auf das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Die Verordnung enthält keine spezifischen Regeln für das Mandat für elektronische B2B-Rechnungen . Der Entwurf des Dekrets wird derzeit im Kongress diskutiert und wartet auf seine Verabschiedung. Sollte das Mandat jedoch genehmigt werden, müssen alle elektronischen B2B-Rechnungen, die im Rahmen dieses Dekretentwurfs ausgestellt werden, allen neuen Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.

Nächste Schritte

Diese neue Verordnung scheint Spanien zwar nicht weiter auf dem Weg der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) zu führen, doch weist der Vorschlag deutliche Ähnlichkeiten mit den portugiesischen Rechnungsanforderungen auf.

Der Entwurf des Beschlusses, der diese Anforderungen festlegt, ist derzeit bis zum 11. März 2022 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Nach der Verabschiedung dieses Beschlusses wird das Finanzministerium die technischen und funktionellen Spezifikationen veröffentlichen, die erforderlich sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, sowie die Struktur, den Inhalt, die Einzelheiten, das Format, das Design und die Merkmale der Informationen, die die Unternehmen in die Rechnungsunterlagen aufnehmen müssen.

Das Finanzministerium wird auch die Spezifikationen für die Signaturpolitik und die Anforderungen an den Fingerabdruck oder "Hash" veröffentlichen. Sobald diese Einzelheiten veröffentlicht sind, wird klarer sein, ob Spanien den portugiesischen Weg einschlägt oder einen eigenen Weg einschlägt.

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Die Anforderungen an die Jahresberichterstattung sind von Land zu Land unterschiedlich, was es für grenzüberschreitend tätige Versicherer kompliziert macht, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Daten zu erfassen.

Italien hat viele einzigartige Berichtsstandards und ist in der internationalen Geschäftswelt für seine Bürokratie bekannt. Die italienische Jahresberichterstattung unterscheidet sich durch den geforderten Detaillierungsgrad. Die zusätzliche Berichterstattung in Italien erfordert eine ausführliche Liste von Policen und Details, einschließlich Beginn und Ablaufdatum, Datum des Geldeingangs, Namen der Versicherungsnehmer, Adressen, Steuernummern und Prämienwerte. Dies macht die jährliche Berichterstattung zu einem umfangreichen Unterfangen.

Vertrags- und Prämienbericht – fällig bis zum 16. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr

Die italienischen Gesetze und Verordnungen verpflichten Versicherungsunternehmen, die in Italien tätig sind, Jahresberichte vorzulegen, um Informationen zu sammeln, die den Steuerbehörden die Kontrolle der Aktivitäten der Steuerzahler erleichtern.

In diesen Berichten sind alle Versicherungsverträge aufzuführen, die im betreffenden Jahr mit einem Versicherungsnehmer (natürliche oder juristische Person) abgeschlossen wurden, der in Italien steuerpflichtig ist. Policen, die Haftpflicht- und Beistandsleistungen abdecken, sowie alle Risiken, die als Zusatz zu einer Haftpflicht- oder Beistandsleistungspolice abgeschlossen wurden, müssen nicht in den Bericht aufgenommen werden.

Wenn im vorangegangenen Kalenderjahr keine Verträge bestanden, muss kein Nil-Bericht eingereicht werden.

Schadensbericht – fällig bis zum 30. April jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr

Schadenszahlungen, die im vorangegangenen Jahr zugunsten von Begünstigten (natürliche oder juristische Personen), die eine italienische Steuernummer besitzen, geleistet wurden, müssen den italienischen Steuerbehörden bis Ende April gemeldet werden.

Der Bericht muss folgende Angaben enthalten:

Wenn für das vorangegangene Jahr keine Schadensfälle zu melden sind, ist die Meldung "Null" nicht erforderlich.

Motor Report – Teil des jährlichen IPT-Berichts, der bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr fällig ist

Als integraler Bestandteil der jährlichen Versicherungsprämiensteuer (IPT), die bis Ende Mai fällig ist, müssen Versicherungsgesellschaften, die eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, den Betrag der im vorangegangenen Jahr gezahlten IPT an jede der italienischen Provinzen melden. Zu den erforderlichen Angaben gehören die Policennummer der Provinz, die Steuernummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Prämie, der IPT-Satz und die IPT.

Warum eine Planung vor der Meldesaison wichtig ist

Die zusätzliche Meldung in Italien erfordert, dass bestimmte Elemente vor der Einreichung vorhanden sind. Um den Vertrags- und Prämienbericht einzureichen, benötigt eine Versicherungsgesellschaft:

Viele Versicherungsunternehmen arbeiten mit Dritten zusammen, und die von ihnen gesammelten Informationen zu den Policen enthalten nicht immer alle erforderlichen Angaben. Unvollständige und fehlerhafte Daten verhindern die erfolgreiche Einreichung der Jahresberichte und können zu kostspieligen Bußgeldern und Rufschädigung führen.

Die jährliche Berichterstattung neben der regelmäßigen monatlichen und vierteljährlichen Berichterstattung zu bewältigen, kann sich überwältigend anfühlen. Je mehr im Voraus vorbereitet werden kann, desto reibungsloser verläuft der Berichtsprozess. Die Kenntnis der spezifischen italienischen Anforderungen an die Jahresberichterstattung stellt sicher, dass die Versicherer die Vorschriften einhalten und unnötige Verzögerungen oder Korrekturen vermeiden.

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Im Jahr 2020 verabschiedete die Europäische Kommission (EK) einen Vierjahresplan zur Entwicklung eines gerechteren und einfacheren Steuerrahmens. Der Aktionsplan zielt darauf ab, das Steuersystem zu straffen, sicherzustellen, dass digitale Plattformen Transparenzregeln befolgen und Daten besser nutzen, um Steuerbetrug und -hinterziehung zu verringern.

Im Jahr 2021 führte die Kommission Änderungen am elektronischen Handel ein – ein weiterer Schritt im Modernisierungsprozess. Ab Juli 2021 wurde das Mini One Stop Shop (MOSS)-System auf den One Stop Shop (OSS) und Import One Stop Shop (IOSS) ausgeweitet.

Mit der Einführung von OSS wurde die Nutzung der gewerkschaftlichen und nicht-gewerkschaftlichen Systeme erweitert. Dies ermöglicht es europäischen und außereuropäischen Business-to-Consumer-Verkäufern von digitalen Dienstleistungen und Waren, ihre Meldeverfahren zu vereinfachen. In der Zwischenzeit ermöglicht IOSS Unternehmen die Registrierung und Einfuhr von Waren in die EU, deren Wert 150 Euro nicht übersteigt.

Für 2022 ist die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften im Rahmen des Aktionsplans “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” geplant. Ähnlich wie bei den Vorgängerplänen für 2020 und 2021 besteht der Hauptzweck dieses Plans darin, das Problem des Betrugs anzugehen und die Art und Weise zu verbessern, wie Unternehmen mit dem Mehrwertsteuersystem umgehen. Die Kommission hat drei Punkte angekündigt, die sie mit ihren Rechtsvorschriften angehen will:

Ein Punkt von besonderem Interesse ist die einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierungsstelle, die die Einhaltung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten erleichtern soll. In diesem Zusammenhang bittet die Europäische Kommission um Rückmeldungen darüber, wie die Unternehmen die Umsetzung von I/OSS bewerten und welche weiteren legislativen Optionen für die Zukunft in Frage kommen:

Die Europäische Kommission hat am 21. Januar eine öffentliche Konsultation zur Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften in einer digitalen Wirtschaftslandschaft eingeleitet. Sie bittet um Rückmeldungen darüber, wie die Europäische Kommission die Mehrwertsteuerverfahren anpassen sollte und wie sie die Technologie einbeziehen kann, um grundlegende Probleme im Steuerbereich, wie Betrug und die Komplexität der Systeme, zu lösen. Die Kommission nimmt im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation bis zum 15. April 2022 Rückmeldungen entgegen – Beiträge können hier eingereicht werden: .

Sovos wird die Entwicklung dieser Rechtsvorschrift im Laufe des Jahres weiter verfolgen, sobald weitere Informationen über ihre Struktur und ihre Auswirkungen veröffentlicht werden, da diese Änderungen mit Sicherheit Auswirkungen auf die europäische Mehrwertsteuerlandschaft haben werden.

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Das Versicherungswesen ist ein dynamischer Sektor, der sich ständig verändert, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Mit der Zunahme der Auslandsreisen nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der Bedarf an Assistance-Versicherungen für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Heimatlandes des Versicherten eintreten. Die Richtlinie 84/641/EWG des Rates regelte zum ersten Mal die Assistance-Versicherung, und es wurde ein neuer Versicherungszweig geschaffen. Dieser neue Versicherungszweig wurde zusätzlich zu den 17 bereits in der Richtlinie 73/239/EWG geregelten Versicherungszweigen der Nichtlebensversicherung geschaffen und hieß Assistance (Versicherungszweig 18).

Entwicklung der Reiseversicherung

Ursprünglich war der Versicherte durch eine Police abgesichert, die Hilfe bei allen Ereignissen auf Reisen im Ausland bot (Verlust des Reisepasses, Hilfe bei Problemen im Auto usw.). Der Versicherer schuf eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten mit Call-Centern, Lieferantennetzen und zusätzlichen Diensten, die bei der Lösung von Schwierigkeiten auf Auslandsreisen helfen sollten.

Später schufen Versicherungsgesellschaften und Reisebüros entsprechend den Anforderungen der Versicherten Reiseversicherungen, die eine breite Palette von Dienstleistungen umfassen. Diese bestehen aus mehreren Schutzleistungen innerhalb verschiedener Sparten. Hier beginnt die steuerliche Komplexität der Reiseversicherungspolicen. Es handelt sich um eine Verschmelzung von Deckungen, und die Anwendung der richtigen steuerlichen Behandlung muss in jedem Gebiet analysiert werden.

Korrekte steuerliche Behandlung bei Reiseversicherungen

Bei der Abwägung der korrekten Anwendung der Steuer für Reiseversicherungen müssen Unternehmen Folgendes berücksichtigen: Risikostandort (LoR), Unternehmenskategorie und der richtige steuerliche Ansatz.

Risikostandort: Die Richtlinie 2009/138/EG Artikel 13 muss in den folgenden Fällen befolgt werden:

Betroffene Versicherungszweige: Wie bereits erwähnt, besteht eine der Schwierigkeiten bei der Reiseversicherung darin, die betroffenen Versicherungszweige zu bestimmen. Es ist üblich, dass in diesen Policen mehrere Deckungen enthalten sind, z. B. medizinische Hilfe, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Reiseverspätungen oder -stornierungen, Verlust von Dokumenten oder Geld, persönliche Unfälle, Repatriierung usw. Die Versicherer müssen diese Deckungsdetails angemessen kennzeichnen, um sicherzustellen, dass sie steuerlich korrekt behandelt werden.

Steuerbarkeit: Dieser Schritt ist entscheidend. Die korrekte Behandlung der Policen könnte die zu zahlenden Verbindlichkeiten, die verschiedenen Steuern und/oder Abgaben und steuerähnlichen Abgaben, die in die Steuerberechnung einzubeziehen sind, verändern. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Es ist notwendig, die Steuerpflicht oder -befreiung auf der Grundlage des Geschäftszweigs und des geografischen Standorts zu ermitteln.

Die Versicherer müssen die Bedeutung der wichtigen Details im Zusammenhang mit der Reiseversicherung verstehen. Durch die Bestimmung der LoR, des betroffenen Geschäftszweigs und der Steuerbarkeit wird sichergestellt, dass der richtige Betrag gezahlt und an die richtigen Gerichtsbarkeiten weitergeleitet wird.

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Südkorea verfügt über ein gut funktionierendes E-Invoicing-System , das die obligatorische elektronische Rechnungsstellung mit einer Verpflichtung zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) verbindet. Dieses ausgereifte und gut etablierte System, das vor über einem Jahrzehnt eingeführt wurde, erfährt seit Jahren die ersten bedeutenden Änderungen.

Der Präsidialerlass Nr. 31445 (Erlass) hat kürzlich einige Bestimmungen des Durchführungserlasses zum Mehrwertsteuergesetz geändert. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung erweitert, und es wurden neue Fristen und Schwellenwerte eingeführt. Dies bedeutet, dass mehr Steuerzahler in Südkorea die E-Invoicing-Vorschriften gemäß den Fristen einhalten müssen.

Was sind die neuen Fristen und Schwellenwerte für die elektronische Rechnungsstellung?

In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmen verpflichtend. Seit 2012 müssen auch Einzelunternehmen (Unternehmer) der E-Invoicing-Verpflichtung nachkommen, wenn sie die Schwellenwerte einhalten, die im Laufe der Jahre einige Male aktualisiert wurden. Derzeit muss ein Einzelunternehmen, dessen Gesamtwert der Lieferungen (einschließlich der steuerfreien Umsätze) für das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr 300.000.000 KRW oder mehr beträgt, die E-Invoicing-Vorschriften des Landes einhalten.

Nach den jüngsten Änderungen wird der derzeitige Schwellenwert nun auf 200.000.000 KRW gesenkt, und der neue Schwellenwert wird ab dem 1. Juli 2022 gelten. Die Steuerbehörde hat bereits weitere Anpassungen mitgeteilt und angekündigt, dass der Schwellenwert ab dem 1. Juli 2023 weiter auf 100.000.000 KRW gesenkt werden soll. Die koreanische Steuerbehörde will die Transparenz der Steuerquellen erhöhen, indem sie mehr Unternehmen zur Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften verpflichtet.

Wie geht es weiter mit den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea?

Die Ausweitung des Umfangs der E-Invoicing-Verpflichtungen kommt nicht überraschend. Wie in vielen anderen CTC-Ländern bieten die von einer größeren Anzahl von Steuerzahlern gesammelten Transaktionsdaten der Steuerbehörde einen besseren Einblick in die Mehrwertsteuer, Markttrends und mehr.

Aufgrund seines Erfolgs und seiner Reife inspiriert die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea weiterhin andere Länder in der asiatisch-pazifischen Region. Die philippinische Steuerbehörde ist dabei, ab dem 1. Juli 2022 ein E-Invoicing-Pilotprojekt für die 100 größten Steuerzahler des Landes einzuführen. Bei der Entwicklung ihres E-Invoicing-Systems traf die philippinische Steuerbehörde mehrmals mit ihren südkoreanischen Kollegen zusammen, um von der koreanischen Expertise und Erfahrung zu profitieren. Daher führen die Philippinen ein relativ ähnliches CTC-System wie das koreanische ein.

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Die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Verflechtung sind für die meisten US-Bundesstaaten zum Standard geworden, aber die Steuerbarkeit von Software und digitalen Produkten ist in den verschiedenen Steuergebieten weiterhin unterschiedlich.

Anbieter von Software und digitalen Produkten haben verständlicherweise Fragen zur Umsatzsteuer. Wo werden meine digitalen Produkte oder meine Software steuerlich besonders behandelt? Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer bei gebündelten Produkten um? Sollte ich bei der Anwendung der Umsatzsteuersätze die Liefermethode berücksichtigen?

Unternehmen, die Software oder digitale Produkte verkaufen, können es sich nicht leisten, die Umsatzsteuer auf die lange Bank zu schieben. Wenn Sie die richtigen Fragen zur Umsatzsteuer stellen und wissen, wie sie auf Software und digitale Produkte angewendet wird, können Sie Ihre potenzielle Steuerpflicht besser einschätzen.

Was wird verkauft?

Die Frage, was verkauft wird, ist eine sehr wichtige Frage, die oft Aufschluss darüber gibt, wie eine Transaktion besteuert wird. Alle Bundesstaaten besteuern Verkäufe von Sachgütern (TPP), sofern sie nicht ausdrücklich davon befreit sind, aber Dienstleistungen, Software und andere Transaktionen (einschließlich Software-as-a-Service) können in den verschiedenen Steuergebieten der USA unterschiedlich besteuert werden. In einigen Ländern kann Software-as-a-Service (SaaS) als Dienstleistung eingestuft werden, während sie in anderen Ländern als Software oder TPP besteuert wird. Zu wissen, was verkauft wird, hilft den Unternehmen, die richtige Besteuerung festzulegen.

Wie wird die Ware geliefert?

Die Art der Lieferung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. In Abhängigkeit von der Liefermethode können die Staaten unterschiedliche Anforderungen an die Besteuerung stellen. In einigen Staaten kann sich die Liefermethode drastisch auf die Steuerbarkeit auswirken, während die Liefermethode in anderen Staaten möglicherweise überhaupt keine Auswirkungen hat. Unternehmen müssen wissen, wie ihre Software oder digitalen Waren an ihre Kunden geliefert werden und welche Regeln in den Staaten gelten, in denen sie Geschäfte tätigen.

Die Umsatzsteuer entwickelt sich weiter

Insgesamt müssen Unternehmen, die Software (insbesondere SaaS-Angebote) oder digitale Waren verkaufen, über die Umsatzsteueranforderungen auf dem Laufenden bleiben. Ein Unternehmen weiß vielleicht, dass digitale Waren in einigen Staaten steuerpflichtig sind, aber diese genauen Definitionen – auch wenn sie informativ sind – gelten möglicherweise nicht in anderen Rechtsordnungen. Die Annahme, dass die Umsatzsteuervorschriften für Software oder digitale Waren immer gleich sind, kann ein Fallstrick sein.

Ein Softwareunternehmen könnte wissen, wie die Steuern für digitale Waren gelten, die es in bestimmten Bundesstaaten verkauft hat, aber vielleicht hat dieses Unternehmen jetzt aufgrund von South Dakota v. Wayfair, Inc . In diesen zusätzlichen Staaten gelten möglicherweise ganz andere Regeln für Software oder digitale Produkte als in den Staaten, in die Sie ursprünglich verkauft haben.

Software und digitale Waren haben einen langen Weg hinter sich, und die Staaten holen auf, wenn es um die Besteuerung von Technologieprodukten geht. Deshalb ist es für Unternehmen in der Softwarebranche wichtig, wachsam zu bleiben und zu wissen, wie die Staaten, in denen sie verkaufen, damit begonnen haben, die Umsatzsteuer auf diese Art von Produkten gerecht zu verteilen.

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Besuchen Sie unser jüngstes Webinar mit Bennett Thrasher , um mehr über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten der Softwarebranche zu erfahren.

Meet the Expert ist unsere Blog-Reihe, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.

Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen ist unser engagiertes Team oft der Erste, der über neue gesetzliche Änderungen und die neuesten Entwicklungen bei den Steuersystemen weltweit Bescheid weiß, um Sie bei der Einhaltung der Steuervorschriften zu unterstützen.

Wir sprachen mit Khaled Cherif, Senior Client Representative bei Sovos, um mehr über die Versicherungsprämiensteuer (Insurance Premium Tax, IPT) und insbesondere über die Komplexität von Frankreich und den französischen Überseegebieten zu erfahren.

Können Sie mir etwas über Ihre Rolle erzählen und was sie beinhaltet?

Ich bin im Juni 2017 als Teil des IPT-Teams zu Sovos gekommen. Ich bin leitender Kundenvertreter und arbeite hauptsächlich mit unseren französischen und italienischen Kunden zusammen, das sind etwa 54 Organisationen.

Ich bin der erste Ansprechpartner und habe daher die Aufgabe, zusammen mit dem Rest des Teams den Kunden die gesamte Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, einschließlich der Unterstützung bei der Anmeldung ihrer Verbindlichkeiten und der Sicherstellung, dass sie die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Können Sie die IPT in Frankreich erklären und was an den dortigen IPT-Vorschriften und -Anforderungen besonders komplex ist?

Die Versicherungssteuer in Frankreich ist recht komplex, da es viele steuerähnliche Abgaben gibt, die auf Versicherungsprämien erhoben werden können. Außerdem gibt es je nach Art des versicherten Risikos verschiedene Sätze der Versicherungssteuer. Diese können von 7 % IPT bis zu 30 % reichen. Neben den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen gibt es auch 10 steuerähnliche Abgaben, die auf Versicherungsprämien fällig werden können, und auch hier variieren die Sätze.

Es gibt auch Französische Überseegebiete zu berücksichtigen. Es gibt zwei Gruppen von französischen Überseegebieten, die Départements und Régions d’Outre-Mer (DROMs) und die Collectivités d’Outre-Mer (COMs).

Welche Top-Tipps haben Sie für Versicherer, die in Frankreich und anderen EU-Ländern zur IPT verpflichtet sind?

Es ist wichtig, die Unterschiede in den IPT-Anforderungen für die französischen Überseegebiete zu verstehen.

DROMs (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Reunion) werden für die Zwecke der Prämienbesteuerung genauso behandelt wie das französische Festland. Prämien zur Deckung von Risiken, die in diesen Gebieten belegen sind, sollten auf die gleiche Weise gemeldet werden, mit Ausnahme von Guyana und Mayotte, wo die anwendbaren IPT-Sätze um die Hälfte reduziert sind.

Für KOMs kann die lokale Steuerbehörde des Gebiets Steuern auf Versicherungsprämien erheben. Die meisten haben ihre eigenen IPT-Regelungen eingeführt und verlangen von den Versicherern häufig die Ernennung eines Steuervertreters. In einigen COM-Gebieten kann die für das französische Festland ausgestellte Steuer-ID verwendet werden.

Da viele französische und internationale Organisationen Tochtergesellschaften in französischen Überseegebieten haben, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die unterschiedlichen IPT-Sätze und -Anmeldungen auf die Einhaltung der Vorschriften auswirken. Wenn man nicht in dem Gebiet ansässig ist, in dem die IPT eingereicht werden muss, kann das die Dinge kompliziert machen, daher kann die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern oder Vertretern die Belastung verringern.

Wie kann Sovos den Versicherern helfen?

Sovos verfügt über ein Team mit globaler IPT-Expertise, d. h. wir können Unternehmen dabei helfen, ihre IPT-Anforderungen zu verstehen, egal wo sie tätig sind, einschließlich in Frankreich und den französischen Überseegebieten.

Sovos verfügt über fundierte Kenntnisse der lokalen Anforderungen, Gesetze und Vorschriften sowie über lokale Partner und Vertreter, die bei der Erfüllung der IPT-Anforderungen behilflich sind.

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Wir haben vor kurzem die 13th Ausgabe unseres jährlichen Berichts Trends veröffentlicht, der umfassendsten Studie der Branche über globale Mehrwertsteuervorschriften und Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften. Trends bietet einen umfassenden Überblick über die weltweite Regulierungslandschaft und zeigt auf, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien und Kontrollen einführen, um Steuerlücken zu schließen und die geschuldeten Einnahmen einzutreiben. Diese Richtlinien und Protokolle wirken sich auf alle Unternehmen in den Ländern aus, in denen sie Handel treiben, unabhängig davon, wo sie ihren Hauptsitz haben.

Der diesjährige Bericht befasst sich mit der Frage, wie umfangreiche Investitionen in die Digitalisierungstechnologie in den letzten Jahren die Steuerbehörden in vielen Ländern der Welt in die Lage versetzt haben, Datenanalysen in Echtzeit und eine jederzeitige Durchsetzung durchzusetzen. Angetrieben durch neue Technologien und Möglichkeiten sind die Regierungen nun in jeden Aspekt des Geschäftsbetriebs eingedrungen und sind in den Unternehmensdaten allgegenwärtig.

Unternehmen müssen zunehmend so etwas wie ihre gesamten Live-Verkaufs- und Lieferkettendaten sowie den gesamten Inhalt ihrer Buchhaltungssysteme an die Steuerverwaltungen übermitteln. Dieser Zugang zu den Finanzbüchern eröffnet den Steuerverwaltungen nie dagewesene Möglichkeiten, die Ausgangsdaten der Transaktionen eines Unternehmens mit ihrer buchhalterischen Behandlung und den tatsächlichen Waren- und Geldströmen abzugleichen.

Die europäische Mehrwertsteuerlandschaft

Nachdem Lateinamerika jahrelang mit Innovationen in diesen Bereichen der Gesetzgebung führend war, beginnt Europa nun, die Digitalisierung der Steuerberichterstattung zu beschleunigen. Unser Trendbericht hebt die wichtigsten Entwicklungen und Vorschriften hervor, die sich auch 2022 noch auswirken werden, darunter:

Laut Christiaan van der Valk, dem Hauptautor von Trends, verfügen die Regierungen bereits über alle Beweise und Möglichkeiten, die sie benötigen, um aggressive Programme zur Überwachung und Durchsetzung in Echtzeit durchzuführen. Diese Programme gibt es in den meisten Ländern Süd- und Mittelamerikas und verbreiten sich rasch in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien sowie in Asien und Teilen Afrikas. Die Regierungen setzen diese Standards schnell durch, und die Nichteinhaltung kann zu Geschäftsunterbrechungen und sogar zum Stillstand führen.

Dieses neue Maß an auferlegter Transparenz zwingt die Unternehmen dazu, die Art und Weise, wie sie die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung und bei den Datenvorschriften verfolgen und umsetzen, weltweit anzupassen. Um konform zu bleiben, brauchen Unternehmen einen kontinuierlichen und systematischen Ansatz zur Überwachung der Anforderungen.

Trends ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet einen objektiven Überblick über die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen unseres Teams von Steuer- und Regulierungsexperten. Das Tempo des Wandels bei Steuern und Vorschriften nimmt weiter zu, und dieser Bericht wird Ihnen helfen, sich darauf vorzubereiten.

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Ermittlung des Ortes des Risikos im Falle der Krankenversicherung kann ein heikles Thema sein, aber es ist auch entscheidend, es richtig zu machen. Ein Versäumnis könnte dazu führen, dass die Steuerverbindlichkeiten in einem bestimmten Gebiet zu niedrig deklariert werden und dass Strafen verhängt werden, sobald diese Defizite festgestellt und verspätet beglichen werden. Wir untersuchen die Situation aus einer europäischen Perspektive.

RECHTLICHER HINTERGRUND

Der Ausgangspunkt in diesem Bereich ist die Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 138/2009/EG). In Artikel 13 Absatz 13 werden die verschiedenen Kategorien von Versicherungsrisiken aufgeführt, die zur Bestimmung der Risikostandorte herangezogen werden. Da die Krankenversicherung nicht unter die spezifischen Bestimmungen für Sach-, Fahrzeug- und Reiserisiken fällt, wird sie durch die Auffangbestimmung in Artikel 13(13)(d) behandelt.

Dieser Artikel bezieht sich auf den "gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers" oder, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, "die Niederlassung dieses Versicherungsnehmers, auf die sich der Vertrag bezieht". Aufgrund der Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen werden wir diese Szenarien getrennt betrachten.

Wenn der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist

Für natürliche Personen ist die Situation im Allgemeinen einfach. Ausgehend von den obigen Ausführungen ist der Schlüsselfaktor der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers. Der ständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers ist in der Regel relativ leicht zu bestätigen.

Schwierigere Fälle können sich ergeben, wenn jemand von einem Risikostandort in einen anderen umzieht. Wenn beispielsweise eine Person eine Versicherung in einem bestimmten Land abschließt, nachdem sie dort für einen längeren Zeitraum gelebt hat, bevor sie kurz darauf in ein anderes Land umzieht, ist der Risikostandort das ursprüngliche Land. Da die EU-Rechtsvorschriften in diesem Punkt nicht ins Detail gehen, werden Fälle, in denen kein offensichtlicher gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, von Fall zu Fall behandelt.

Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist

In diesem Szenario müssen wir in erster Linie die "Niederlassung des Versicherungsnehmers, auf die sich der Vertrag bezieht", betrachten. Der Begriff "Niederlassung" wird recht weit gefasst, wie die Rechtssache des Europäischen Gerichtshofs Kvaerner plc gegen Staatssecretaris van Financiën (C-191/99) zeigt, die aus der Zeit vor Solvabilität II stammt.

Ungeachtet dessen sollte der gewöhnliche Wohnsitz des Versicherten unter bestimmten Umständen auch dann zur Bestimmung des Risikostandorts herangezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte eine eigenständige Partei eines Versicherungsvertrags ist, so dass er das Recht hat, selbst einen Anspruch geltend zu machen und nicht über den Unternehmensversicherungsnehmer.

Diese Logik kann potenziell auch auf Angehörige des Versicherten ausgedehnt werden, die in die Police aufgenommen werden und ebenfalls eigenständige Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen können. Auch sie schaffen einen Risikostandort, obwohl dieser oft im selben Land wie die versicherte Person liegt. Letztendlich hängt die Vorgehensweise von der Gesamtkonzeption der Police ab.

Wenn Versicherer, die in Europa tätig sind, Fragen zu den Vorschriften über den Risikostandort haben, sei es in Bezug auf Krankenversicherungen oder andere Versicherungen, dann ist Sovos am besten in der Lage, sie zu beraten, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt erklärt werden.

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Am 30. Januar 2022 veröffentlichte die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) auf ihrer offiziellen Webseite eine Bekanntmachung über Strafen für Verstöße gegen die MwSt-Vorschriften, die derzeit nur auf Arabisch verfügbar ist. Als Teil der Ankündigung wurden die früheren Bußgelder geändert, wodurch ein kooperativerer und erzieherischerer Ansatz für die Bestrafung von Steuerzahlern für die Nichteinhaltung der MwSt-Vorschriften als zuvor eingeführt wurde.

Was ist der neue Ansatz?

Wenn ZATCA-Beamte bei einem Vor-Ort-Besuch einen Verstoß feststellen, wird der Steuerzahler zunächst eine Warnung über den Verstoß erhalten, ohne dass eine Strafe verhängt wird. Das ZATCA zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, anstatt Steuerzahler für ihren ersten Verstoß zu bestrafen. Den Steuerpflichtigen wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um die Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Änderungen in ihren Verfahren vorzunehmen.

Wird die Nichteinhaltung der Vorschriften nach der ersten Prüfung fortgesetzt, muss der Steuerpflichtige ein Bußgeld von 1.000 Riyals, etwa 267 USD, zahlen. Das Bußgeld wird schrittweise erhöht, wenn der Steuerpflichtige die Vorschriften nicht einhält und die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung vornimmt.

Das Bußgeld für jede weitere Wiederholung wird wie folgt festgesetzt: 5.000 Riyal für das dritte Mal, 10.000 Riyal für das vierte Mal und 40.000 Riyal für das fünfte Mal. Wenn derselbe Verstoß 12 Monate nach seiner Entdeckung wiederholt wird, gilt er als neuer Verstoß, und das Verfahren beginnt mit einer Verwarnung ohne Geldstrafe.

Welche Verstöße gibt es bei der elektronischen Rechnungsstellung?

Laut der Ankündigung werden Verstöße gegen die E-Invoicing-Vorschriften nach dem oben beschriebenen neuen Verfahren geahndet. Die Fälle, die eine Benachrichtigung/Geldbuße erfordern, unterscheiden sich geringfügig von den zuvor beschriebenen ursprünglichen Verstößen und sind wie folgt hervorgehoben:

Was kommt als Nächstes?

Das ZATCA besagt, dass der neue Ansatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Verstoß und der den Steuerzahlern auferlegten Strafe sicherstellt und den Steuerzahlern die Möglichkeit gibt, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachzukommen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Einführung der Mehrwertsteuer und der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in dem Land relativ neu ist, gibt es bestimmte Aspekte, die für die Steuerzahler unklar sind. Dieser Ansatz wird die Unternehmen aufklären und dürfte von den Beteiligten begrüßt werden.

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Gegen Ende des Jahres 2021 veröffentlichte die türkische Steuerbehörde einen Entwurf für ein Kommuniqué, das den Anwendungsbereich von E-Dokumenten in der Türkei erweitert. Nach geringfügigen Überarbeitungen wurde der Entwurf des Kommuniqués verabschiedet und am 22. Januar 2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Werfen wir einen genaueren Blick auf die Änderungen im Anwendungsbereich der türkischen E-Dokumente.

Umfang von e-fatura erweitert

Steuerpflichtige, die diese Schwellenwerte und Kriterien erfüllen, müssen die Anwendung e-fatura ab dem Beginn des siebten Monats nach dem betreffenden Abrechnungszeitraum nutzen.

Für Anbieter von Beherbergungsdienstleistungen gilt, dass sie, wenn sie ab dem Veröffentlichungsdatum dieses Kommuniqués Dienstleistungen erbringen, die Anwendung e-fatura ab dem 1. Juli 2022 nutzen müssen.

Für alle Geschäftstätigkeiten, die nach dem Veröffentlichungsdatum des Kommuniqués beginnen, muss e-fatura ab dem Beginn des vierten Monats nach dem Monat, in dem die Geschäftstätigkeiten begonnen haben, verwendet werden.

E-arsiv Rechnungsumfang erweitert

Steuerzahler, die nicht in den Anwendungsbereich der e-arşiv-Rechnungen fallen, sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, e-arşiv-Rechnungen auszustellen, wenn der Gesamtbetrag der auszustellenden Rechnungen TRY 30.000 einschließlich Steuern übersteigt (bei Rechnungen an nicht registrierte Steuerzahler übersteigt der Gesamtbetrag einschließlich Steuern TRY 5.000).

Mit dem geänderten Kommuniqué hat die türkische Steuerverwaltung (TRA) den Gesamtbetrag der Rechnungsschwelle auf TRY 5.000 gesenkt, so dass mehr Steuerzahler die e-arsiv Anwendung nutzen müssen. Die neue e-arsiv-Rechnungsschwelle gilt ab dem 1. März 2022.

Geltungsbereich des E-Lieferscheins erweitert

Eine weitere Änderung, die durch das Kommuniqué eingeführt wurde, ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Lieferscheine. Der Schwellenwert für den Bruttoumsatz, ab dem elektronische Lieferscheine verpflichtend sind, wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 auf 10 Millionen TRY angehoben. Darüber hinaus sind Steuerpflichtige, die Eisen und Stahl (GTIP 72) und Eisen- oder Stahlwaren (GTIP 73) herstellen, importieren oder exportieren, verpflichtet, die E-Lieferscheinanwendung zu nutzen. Für diese Steuerpflichtigen ist die Registrierung der E-Lieferscheinanwendung nicht anwendbar.

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E-Book

Vereinfachung der EU-Mehrwertsteuer mit IOSS

Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Damit verbunden sind betriebliche Veränderungen, Störungen des Geschäftsbetriebs und viel Komplexität in der Buchhaltung.

Eine zentrale Komponente des Pakets ist der Import One Stop Shop (IOSS) – eine neue Möglichkeit für Unternehmen, ihre in der EU geltenden Mehrwertsteuerverpflichtungen beim grenzüberschreitenden Handel zu erfüllen. 

In diesem E-Book erläutern wir die wichtigsten Konzepte und gängigen Anwendungsfälle von IOSS, damit Sie das System besser verstehen sowie nutzen können und wissen, wie Sie es in Ihrem Unternehmen anwenden.

IOSS ist umfangreich und kompliziert und definiert die Regeln für den Verkauf nach und innerhalb Europas neu. Dieses E-Book soll das Thema für Sie vereinfachen, wobei folgende Themenbereiche behandelt werden:

  • Die Grundlagen
  • Anforderungen für Vermittler
  • Wichtige Überlegungen für Ihr Unternehmen
  • Gewährleistung der IOSS-Compliance
  • So können wir unterstützen

Holen Sie sich das E-Book

Wir nehmen uns für jedes dieser Themen ausreichend Zeit, damit Sie mit gutem Gewissen entscheiden können, ob IOSS die richtige Option für Ihr Unternehmen ist.

Unser E-Book beginnt mit einer leicht verständlichen Einführung in IOSS. Dazu gehören die Funktionsweise von IOSS, die zahlreichen Bestimmungen und bisherigen Entwicklungen. Zudem informiert das E-Book über IOSS-Vermittler sowie deren Zweck, und wann sie eingesetzt werden können.

Erfahren Sie mehr über den IOSS-Registrierungsprozess und seine Auswirkungen auf die folgenden Aspekte:

  • Kundenerlebnis
  • Mehrwertsteuer-Registrierung
  • Vereinfachung der Mehrwertsteuer
  • Buchführung
  • Datenerfassung und Rechnungsstellung
  • Notfallplanung
  • Kommerzielle Angelegenheiten

Zudem beantworten wir wichtige Fragen, die Sie bei der IOSS-Registrierung beachten sollten:

  1. Benötigen Sie einen Vermittler?

  2. Wie werden Sie einen solchen bestellen?

  3. Wie werden Sie die IOSS-Registrierung einrichten? Werden Sie dies selbst tun oder Hilfe in Anspruch nehmen?

  4. Wie werden Sie die monatlichen Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer abführen? Oder werden Sie hierfür einen Partner beauftragen?

  5. Wie können Sie sicherstellen, dass die Buchführungsdaten das richtige Format haben und auf dem neuesten Stand sind?

  6. Wie werden Sie auf Prüfungen der Steuerbehörden reagieren?

Wie auch immer Ihre Entscheidung hinsichtlich IOSS ausfällt, unser E-Book wird Ihnen bei der Entscheidungsfindung zum Wohle Ihres Unternehmens helfen.

Sorgenfreiheit in Sachen Compliance mit umfassenden, globalen Managed Services zur Umsatzsteuerabwicklung von Sovos

Unabhängig von den umsatzsteuerlichen Auswirkungen verfügt Sovos über das Fachwissen, um Sie bei der Steuerung Ihrer globalen Maßnahmen und der Bewältigung der komplexen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerpflichten zu unterstützen.

Unsere Managed Services zur Umsatzsteuerabwicklung entlasten Sie bei der Einhaltung der Vorschriften und mindern gleichzeitig die Risiken – wo immer Sie aktuell tätig sind. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie auf die umsatzsteuerlichen Anforderungen in den Märkten vorbereitet sind, die Sie in Zukunft bedienen möchten.

Die Steuerbehörden von Shanghai, der Provinz Guangdong und der Autonomen Region Innere Mongolei haben bekannt gegeben, dass sie ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler in einigen Gebieten der Provinzen durchführen wollen. Im Rahmen des Pilotprogramms soll eine neue Art von elektronischen Rechnungen eingeführt werden, die so genannte vollständig digitalisierte elektronische Rechnung.

Einführung eines neuen E-Rechnungstyps

Viele Regionen in China nehmen derzeit an einem Pilotprogramm teil, das es neu registrierten Steuerzahlern in China ermöglicht, freiwillig spezielle elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen, um die Vorsteuer geltend zu machen, vor allem für B2B-Zwecke.

Die neue vollständig digitalisierte elektronische Rechnung ist eine vereinfachte und verbesserte Version der derzeitigen elektronischen Rechnungen in China. Die Ausstellung und die Merkmale der vollständig digitalisierten Rechnung unterscheiden sich von anderen elektronischen Rechnungen, die bisher in China verwendet wurden.

Merkmale der vollständig digitalisierten e-Rechnung

Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen

Auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Serviceplattform für elektronische Rechnungen werden die Steuerbehörden ausgewählten Steuerzahlern im Rahmen dieses Pilotprogramms rund um die Uhr Dienstleistungen wie die Ausstellung, Zustellung und Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen anbieten. Die Steuerzahler werden in der Lage sein, die Informationen aller elektronischen Rechnungen über die Serviceplattform für elektronische Rechnungen oder die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen zu überprüfen.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in China?

Dieses neue Pilotprogramm ist seit dem 1. Dezember 2021 in Shanghai, Guangzhou, Foshan, Guangdong-Macao Intensive Cooperation Zone und Hohhot in Kraft. Obwohl es keinen offiziellen Zeitplan für die Umsetzung gibt, wird erwartet, dass der Umfang dieses Pilotprogramms im Jahr 2022 auf weitere Steuerzahler und Regionen in China ausgeweitet wird, um den Weg für die landesweite Einführung der vollständig digitalisierten elektronischen Rechnung zu ebnen.

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Infolge der Umsetzung des Finanzgesetzes 2020, das die Verwaltung und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll auf die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) überträgt, hat Frankreich die obligatorische Meldung der Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung eingeführt, anstatt wie üblich die Möglichkeit zu haben, die Zahlung über den Zoll abzuwickeln. Diese Änderung trat am 1. Januar 2022 in Kraft, zusammen mit weiteren Änderungen in der französischen Mehrwertsteuerberichterstattung, einschließlich der Declaration of Exchange Goods (DEB), die aufgeteilt ist , wo die Intrastat-Versand- und die EG-Verkaufsliste nun getrennte Berichte sind.

Dieses neue Importverfahren ist für alle Steuerzahler, die in Frankreich für Mehrwertsteuerzwecke identifiziert sind, obligatorisch. Registrierte Steuerzahler können nicht mehr für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll optieren und müssen die gesamte Einfuhrumsatzsteuer über die Umsatzsteuererklärung melden. Dies ist eine Abkehr von dem früheren Verfahren, bei dem die Steuerpflichtigen eine vorherige Genehmigung für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft benötigten, um die Einfuhrumsatzsteuer über die Umsatzsteuererklärung zu zahlen. Jetzt ist dieses Verfahren automatisch und obligatorisch, und es ist keine Genehmigung erforderlich.

Folglich müssen sich Steuerpflichtige mit Einfuhrumsätzen nach Frankreich nun für Mehrwertsteuerzwecke bei den französischen Steuerbehörden registrieren lassen. Außerdem muss die französische innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer auf allen Zollerklärungen angegeben werden.

Änderungen der Mehrwertsteuererklärung

Zu den Änderungen bei der französischen Mehrwertsteuererklärung gehören (siehe Abbildung 1):

Frankreich führt obligatorische aufgeschobene Rechnungslegung für Einfuhren ein

Abbildung 1: Entwurf eines Auszugs aus der Mehrwertsteuererklärung 2022

Auswirkungen auf die Steuerzahler

Ab dem 31. Dezember 2021 müssen sich "ausländische Unternehmer", die Waren importiert und dann vor Ort im Rahmen der inländischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verkauft haben, aufgrund des Importanteils des Umsatzes registrieren lassen und werden weiterhin die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf ihre Verkäufe anwenden. Dazu muss nun eine neue MwSt-Erklärung abgegeben werden.

Darüber hinaus musste ein ausländisches Unternehmen, das Waren nach Frankreich importierte und vor Ort Verkäufe im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft tätigte, bis zum 31. Dezember 2021 die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Erstattungsrichtlinie (EU-Unternehmen) oder der Richtlinie 13th (Nicht-EU-Unternehmen) zurückfordern. Bei den Forderungen nach der Erstattungsrichtlinie hätte sich für Frankreich ein Liquiditätsvorteil ergeben, weil die Unternehmen entweder keine Forderungen einreichten (geringer Wert) oder weil die Forderungen wegen Nichteinhaltung abgelehnt wurden. Bei Anträgen gemäß der Richtlinie 13. und den beiden vorangegangenen Erwägungen stellte sich auch die Frage der "Gegenseitigkeit", die Anträge aus einigen Ländern, wie z. B. den USA, verhinderte. Nach der neuen Regelung wird die gesamte Einfuhrumsatzsteuer zurückgefordert, was zu einem potenziellen Haushaltsdefizit führt.

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