Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.

Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.

Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.

„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “

„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“

PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Über Sovos  
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.

Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.
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Liechtenstein ist eines von vielen Ländern mit Versicherungsprämiensteuer (IPT), insbesondere der Schweizer Stempelsteuer und der liechtensteinischen Versicherungsabgabe.

Dieser Blog bietet einen Überblick über IPT in Liechtenstein, um Versicherungsunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

 

Welche Steuern fallen in Liechtenstein auf Versicherungsprämien an?

In Liechtenstein gibt es zwei Arten von Steuern, die auf Prämienbeträge von Versicherungsunternehmen erhoben werden:

  1. Schweizerische Stempelsteuer (CHSD)
  2. Liechtensteinische Versicherungsabgabe (LIL)

Diese Steuern ergänzen sich gegenseitig. LIL ist nur anwendbar, wenn CHSD nicht anwendbar ist.

Die Schweizer Stempelsteuer gilt in Liechtenstein auf der Grundlage des Vertrags über die Zollunion vom 29. März 1923, der die eidgenössischen Regeln der Stempelgebühren regelt. Die liechtensteinische Abgabe auf Versicherungsprämien gilt nur, wenn die schweizerische Stempelgesetzgebung nicht anwendbar ist.

Es muss betont werden, dass Liechtenstein Mitglied des EWR ist. Infolgedessen gelten für LIL die in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten Bestimmungen zum Standort des Risikos .

Um festzustellen, ob ein Prämienbetrag LIL auslöst, sollten daher die Vorschriften der genannten Richtlinie angewandt werden. Dies ist bei der Schweizer Stempelsteuer nicht der Fall.

Prämienzahlungen von in Liechtenstein ansässigen Versicherungsnehmern und/oder an in Liechtenstein ansässige Versicherungsunternehmen unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Stempelsteuer.

 

Wie hoch sind die Steuersätze in Liechtenstein?

Die Prämien für Nichtlebensversicherungen sind mit 5 % und für Lebensversicherungen mit 2,5 % zu besteuern, sofern nicht eine der im Reglement aufgeführten Ausnahmen gilt. Diese Sätze und Befreiungen gelten sowohl für CHSD als auch für LIL.

Beispiele für Ausnahmen sind:

 

Was ist die Grundlage für eine CHSD- und LIL-Berechnung in Liechtenstein?

Bemessungsgrundlage für die liechtensteinische Versicherungsabgabe sind die Prämienzahlungen, die auf einem Versicherungsverhältnis beruhen, das durch einen Versicherungsvertrag begründet wurde, bei dem der Gefahrenort in Liechtenstein liegt.

Bei der schweizerischen Stempelsteuer sind die Prämienzahlungen für Versicherungen die Steuerbemessungsgrundlage:

  1. basierend auf einem inländischen Portfolio eines inländischen liechtensteinischen Versicherers
  2. die von einem inländischen Versicherungsnehmer gezahlt werden, der einen Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer hat

 

Wie sind die CHSD- und LIL-Anmelde- und Zahlungshäufigkeiten in Liechtenstein?

CHSD wird vierteljährlich eingereicht und zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung bezahlt. Auf der anderen Seite wird LIL halbjährlich fällig.

Jede Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Tag des Berichtszeitraums fällig.

 

Wie hoch sind die Strafen und Zinsen für CHSD und LIL in Liechtenstein?

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen auf die verspätet gezahlten Beträge zu zahlen. Der Zinssatz wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt.

 

Was sind die Herausforderungen für die Versicherungsprämiensteuer in Liechtenstein?

Die größte Herausforderung besteht darin, zu bestimmen, welche Steuer fällig ist, CHSD oder LIL. Zweitens ist es schwierig zu bestimmen, ob die Höhe der Prämie und das gedeckte Risiko von der Besteuerung befreit sind. Die Liste der Ausnahmen ist lang.

Wenn LIL fällig ist, können diese Erklärungen nur von einem Fiskalvertreter mit Sitz in Liechtenstein eingereicht werden. Es kann schwierig sein, einen vor Ort zu finden.

 

Möchten Sie mehr über die Versicherungsprämiensteuer erfahren?

Lesen Sie hier mehr über IPT im Allgemeinen: IPT-Leitfaden

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Wenden Sie sich noch heute an unser Expertenteam.

Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Deutsche regulatorische Änderungen für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Der Europäische Rat hat Deutschland mit Beschluss vom 25. Juli 2023 ermächtigt, besondere Maßnahmen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder, falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird, bis zur nationalen Umsetzung der Umsatzsteuerrichtlinie im digitalen Zeitalter (ViDA) in deutsches Recht.

Suchen Sie weitere Hinweise zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

 

Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Deutschland geht einen weiteren Schritt in Richtung CTC und schlägt ein E-Invoicing-Mandat vor

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Das vorgeschlagene E-Invoicing-Mandat ist ein Schritt zur Implementierung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung von E-Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da dies in direktem Zusammenhang mit einem E-Rechnungs-Mandat steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das Ziel besteht darin, ein einheitliches elektronisches transaktionsbasiertes Meldesystem für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen bereitzustellen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Überprüfung des vollständigen Rechnungsinhalts oder eine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings prüft die Plattform des Ausstellers („Plausibilitätsprüfungen“), ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, ob Struktur und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde gleichzeitig mit dem Rechnungsversand in Echtzeit erfolgen, so dass der Lieferant nicht zwei Transaktionen einleiten müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin besteht, das neue System an ViDA anzupassen. Deutschland rechnet jedoch damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Umsatzsteuerrichtlinie zur Einführung des E-Rechnungs-Pflichts in Anspruch nehmen zu müssen, falls ViDA nicht rechtzeitig eingeführt wird.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland den Weg des italienischen E-Rechnungssystems einschlagen würde, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher darin zu bestehen, dass die Hinweise vom französischen System übernommen wurden, mit der Nutzung einer zentralisierten Plattform, ergänzt durch private Dienste Anbieter, die der Kanalisierung der Rechnungen dienen.

Möchten Sie besprechen, welche Auswirkungen der Vorschlag Deutschlands zur Einführung fortlaufender Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen haben könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

 

Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer CTC-Reform

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur CTC-Reform

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie den Artikel „VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter  , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.

27 Juni 2023 Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.

Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft.  Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.

Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.

Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung

Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.

Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.

“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.

Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren

E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.

“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.

Über Sovos

Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Als CEO bestimmt Kevin Akeroyd die Strategie und den Ton des Unternehmens. Kevin lässt sich am besten als eine Führungskraft beschreiben, die Transformation und Innovation begrüßt und die Rolle versteht, die Daten und Analysen bei der Förderung des Unternehmenswachstums spielen. Er ist ein großer Denker, der seine Teams zu großen Ideen ermutigt und diese Ambitionen mit den finanziellen und betrieblichen Realitäten der Organisation in Einklang bringt.

Er glaubt daran, eine zweckorientierte Organisation zu sein, die dem Gemeinwohl dient. Kultur ist für ihn kein Schlagwort, sondern etwas, das er als das Gefüge des Unternehmens betrachtet. Kevin weiß, dass eine Organisation, in der sich jeder einbezogen fühlt und sich jeden Tag bei der Arbeit einbringen kann, zu besseren Ergebnissen führt. Da er in erster Linie ein Menschenführer ist, liegen ihm unsere Mitarbeiter, Kunden und Partner als Menschen sehr am Herzen.

Kevin ist mit Technologie, Globalisierung und Markteinführungsstrategien für anspruchsvolle Produktportfolios bestens vertraut. Er versteht die Komplexität des internationalen Geschäfts und weiß, wie Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Geschäftstätigkeit über eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzen, Vorschriften und Regierungsaufsichtsbehörden hinweg zu skalieren.

Wenn Kevin nicht im Büro ist, verbringt er so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie. Er ist leidenschaftlich und freut sich immer über ein Gespräch über Sport, Reisen, Musik und Mutter Natur. Eine gute Debatte über Weine aus der alten und der neuen Welt wird er ebenfalls aktiv unterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf Kevins LinkedIn-Profil.

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.

Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.

Was ist Batuz?

Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:

  1. Konforme Rechnungssoftware (TicketBAI)
  2. Ledger Reporting Economic Operations (LROE)
  3. Bereitstellung von Steuererklärungsentwürfen, die von der Steuerbehörde erstellt wurden

Batuz-Eigenschaften

Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:

  1. TicketBAI-Fakturierungssoftware: Steuerzahler müssen ihre Fakturierungssoftware an bestimmte Standards anpassen, um die Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unverletzlichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
    Von der TicketBAI-Software generierte Rechnungen müssen einen eindeutigen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten. Darüber hinaus muss die Software für jede ausgestellte Rechnung einen Datensatz im XML-TicketBAI-Formatschema mit einer digitalen Signatur erstellen, die in das LROE integriert werden soll.
    Die konforme Software muss sich in der TicketBAI-Garantiesoftware-Registrierung befinden. Die Steuerverwaltungen von Álava, Bizkaia und Gipuzkoa verwalten in Zusammenarbeit mit der baskischen Regierung die TicketBAI-Initiative. Jedes Gebiet hat jedoch seine eigenen Regeln und Fristen für die Implementierung von TicketBAI.
  2. Ledger of Economic Operations (Libro Registro de Operaciones Económicas): Dies ist das aus sechs Kapiteln bestehende elektronische Hauptbuch, in dem Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen der Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über das Modell 240 deklariert werden. Für Unternehmen unter dem SII-Mandat müssen die Bücher vierteljährlich oder innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Operation an die Steuerbehörde von Bizkaia übermittelt werden. Nichtsdestotrotz wird die Behörde die SII-Verpflichtung als erfüllt betrachten, indem sie die LROE fristgerecht versendet.
  3. Erstellung von Entwürfen für Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuererklärungen: Schließlich wird die Steuerbehörde von Bizkaia mit den Informationen des LROE Entwürfe von Mehrwertsteuer-, Körperschafts- und Einkommenserklärungen erstellen und sie den erfassten Steuerzahlern zur Verfügung stellen.

Batuz-Fristen

Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.

Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.

Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.

Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Dienstleistungen – was ist das?

Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.

Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.

Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:

Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:

Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.

Teilweise befreite Unternehmen

Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.

Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.

Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuerbefreiung und 0% Mehrwertsteuer?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.

Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.

Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.

Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen

Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.

Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:

Bedingungen für Mehrwertsteuersätze

Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:

Internationaler Handel

Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.

Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:

Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission unter dem Titel Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter gehört auch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Die Vorschläge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, sind Teil einer Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Umsatzsteuer in der EU. Die vorgeschlagene einheitliche Umsatzsteuerregistrierung würde bedeuten, dass man sich in der gesamten EU für eine größere Anzahl von Transaktionen nur einmal umsatzsteuerlich registrieren muss, was die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Punkten verringern würde.

Auswirkungen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung auf das B2C-Geschäft

Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Der OSS ist zwar fakultativ, ist aber eine nützliche Option, um die für Fernverkäufe von Waren von Unternehmen an Verbraucher („B2C“) sowie für die Erbringungen von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen von Unternehmen im B2C-Bereich in allen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer zu melden und zu entrichten.

Das Verfahren ist auf positive Resonanz gestoßen und wird von vielen Unternehmen genutzt. Eine Ausweitung des Systems ist im Gespräch, um die Umsatzsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.

Um das Umsatzsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die EU-Kommission eine Erweiterung der OSS-Regelung für den E-Commerce vorgeschlagen. Dabei sollen folgende Punkte ebenfalls berücksichtigt werden:

Implikationen für Online-Plattformen, die in die EU verkaufen

Trotz Gerüchten über eine Änderung des Schwellenwerts für das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt der derzeitige Schwellenwert von 150 EUR als Sachwert für im Rahmen von B2C-Verkäufen importierte Waren auf absehbare Zeit bestehen. Für Unternehmen bleibt das Verfahren zudem weiter optional.

Für Plattformen wird IOSS jedoch obligatorisch, wodurch der Fernabsatz von Waren bis zu einem Wert von 150 EUR, die per Sendung aus einem Drittland importiert werden, erleichtert wird. Die EU wird die Sicherheit von IOSS erhöhen, indem sie den EU-Zollbehörden Zugriff auf Informationen zu Unternehmen gewährt, die für IOSS registriert sind.

B2B-Implikationen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung

Bei Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Artikel 194 der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer harmonisieren . Wenn diese Richtlinie im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umgesetzt wird, gilt sie für Leistungserbringer, die nicht im jeweiligen Mitgliedsstaat der Steuerbarkeit ansässig sind, und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren.

Derzeit wenden nur 15 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel an – und nicht alle in gleicher Weise.

Die Einführung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Bereich bezieht sich auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen, wenn die jeweiligen Transaktionen folgende Bedingungen erfüllen:

Und zu guter Letzt wird die EU die Konsignationslagerregelung (Call of Stock) als Teil der Mehrwertsteuerrichtlinie ab dem 31. Dezember 2024 abschaffen. Nach diesem Datum sind neue Bestandsumlagerungen im Rahmen dieser Regelungen nicht mehr betroffen, da die Vereinfachung nicht mehr erforderlich ist. Für Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert wurden, kann die Regelung jedoch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.

Sind Sie gerüstet, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt zu halten?

Kontaktieren Sie uns, um fachkundige Unterstützung zu erhalten: Wir erleichtern Ihrem Unternehmen die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, überprüfen die Zuordnung Ihrer Steuernummer und ermitteln, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über das Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für digitale Berichte und elektronische Rechnungsstellung oder auf diesem Blog-Beitrag zum Thema Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Ihr Guide

Der Legislativvorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird die Art und Weise, wie Handelstransaktionen innerhalb der EU abgewickelt werden, sowie die damit einhergehende Berichterstattung für immer verändern.

Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. ​Dieser Guide hilft Ihnen weiter:

Verfolgen Sie die neuesten Updates.

Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.

Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?

Einfach ausgedrückt ist Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.

Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB eingerichtet, der Ihnen als umfassende Ressource für alle Aspekte rund um ViDA dienen soll. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.

Inhaltsübersicht

Zeitrahmen von Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die EU-Kommission hat im Januar 2022 erstmals den Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zur Vereinfachung der Besteuerung vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Feedback-Aufruf veröffentlicht, der im Mai 2022 endete. Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Follow-up-Phase für weiteres Feedback bekannt gegeben, die bis April 2023 läuft.

E-Book: Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.

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Der Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für die digitale Berichterstattung und die elektronische Rechnungsstellung

Die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen innerhalb der EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden ihre Daten spätestens zwei Werktage nach Ausstellung einer Rechnung an ihre örtliche Steuerbehörde übermitteln müssen. Die einzelnen Steuerbehörden kanalisieren die Daten dann in eine zentrale Datenbank.

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ViDA für eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.

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Die Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.

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Wie wirkt sich der Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf Ihr Unternehmen aus?

Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen. 

So kann Sovos Ihnen im Hinblick auf ViDA weiterhelfen

Bei ViDA dreht sich letztlich alles um Daten. Der EU zufolge können Steuererklärungen, die nur über einen Monat oder einen etwas längeren Zeitraum hinweg Einblick in aggregierte Daten bieten, künftig nicht mehr akzeptiert werden. Durch den Einsatz von Technologie können die Steuerbehörden nun authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Kauf und Verkauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen im Detail anzeigen. Steuern werden jetzt laufend anstatt nachträglich berücksichtigt. Sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten, um mehr zu erfahren. 

Häufig gestellte Fragen

ViDA ist der Aktionsplan der EU-Kommission für eine faire und einfache Besteuerung. Es wird betont, wie Steuerbehörden Technologie einsetzen können, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen zu helfen, und bewertet gleichzeitig, ob die aktuellen Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Zu den Zielen gehören Kostenkontrolle, Schutz der Einnahmen und Verringerung der Umsatzsteuer-Lücke, die für alle Länder in der EU ein großes wirtschaftliches Problem darstellt. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht über die Umsatzsteuersteuerlücke 2022 enthält Schätzungen, denen zufolge den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro entgangen sind.

ViDA ist in drei Hauptbereiche unterteilt: 

  • Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung 
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft 
  • Einheitliche EU-Umsatzsteuerregistrierung

Schätzungen von KPMG zufolge werden sich die Gesamteinsparungen an Verwaltungskosten, die derzeit von den Steuerzahlern getragen werden, über einen Zeitraum von 10 Jahren zwischen 2023 und 2032 hinweg auf 51 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtkosten der Umsetzung für Unternehmen und nationale Verwaltungen für den gleichen Zeitraum werden auf 13,5 Mrd. EUR geschätzt.

Die EU-Kommission schätzt, dass der Wechsel zur elektronischen Rechnungsstellung dazu beitragen wird, den Umsatzsteuerbetrug um bis zu 11 Milliarden Euro pro Jahr zu verringern und die Verwaltungs- und Compliancekosten für Händler in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Milliarden Euro pro Jahr zu senken. 

Die EU-Kommission kündigte an, dass dies auf dem bereits bestehenden „VAT One Stop Shop“-Modell für Online-Shopping-Unternehmen aufbauen wird. ViDA wird es Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, ermöglichen, sich nur einmal für die gesamte EU zu registrieren und ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnte dieser Schritt Unternehmen, insbesondere KMU, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg etwa 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten sparen.

E-Book

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Und wie wirkt es sich auf mein Unternehmen aus?

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Inhalt dieses E-Books

  • Was ist ViDA? 
  • Daten und die technologischen Auswirkungen 
  • Wie und wann wird sich ViDA voraussichtlich auf mein Unternehmen auswirken? 
  • Was steht Unternehmen künftig bevor?

Die EU-Kommission hat den Plan „Mehrwerststeuer im digitalen Zeitalter“ für eine faire und einfache Besteuerung vorgeschlagen. Anhand dieses Legislativvorschlags wird betont, wie Steuerbehörden mithilfe von Technologie Steuerbetrug bekämpfen und Unternehmen fördern können, und bietet gleichzeitig eine Einschätzung dazu, ob die aktuellen Umsatzsteuervorschriften für den Geschäftsbetrieb im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Sovos hat dieses E-Book in Zusammenarbeit mit unseren Regulierungsexpert*innen zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, mit allen vorgeschlagenen und evaluierten Regeländerungen Schritt zu halten. Im Zuge der Lektüre erfahren Sie mehr über die zentralen Elemente von ViDA, die Gründe für den Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Dieses E-Book zum Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ enthält einen tieferen Einblick in die technologischen Auswirkungen von ViDA. Darüber hinaus wird erläutert, warum Technologie im Mittelpunkt der Diskussion steht. Es enthält auch ein Q&A mit dem weltweit anerkannten Experten für Regulierungsfragen, Christiaan van der Valk, der auf einige der bisher am häufigsten gestellten Fragen eingeht. 

Dieses E-Book soll Ihnen einen allgemeinen umfassenden Überblick über ViDA geben. Sobald Neuerungen bekannt werden, wird Sovos neue Inhalte und Analysen bereitstellen. Setzen Sie daher bitte ein Lesezeichen für unsere Inhaltsbibliothek und schauen Sie regelmäßig wieder vorbei, um Updates zu erhalten. 

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zu ViDA haben oder wissen wollen, wie Ihr Unternehmen hinsichtlich der Anpassung und Verwaltung der Teilaspekte dieses Programms aufgestellt ist, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Jemand von unseren Regulierungsexpert*innen wird Sie eingehend beraten. Alternativ können Sie unseren regelmäßig aktualisierten Guide zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter besuchen.

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6 häufig gestellte Fragen:

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.

F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA verzeichnen? 

A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.

F: Wird es hinsichtlich Umstellung und Compliance voraussichtlich eine Nachfrist für Unternehmen geben?

A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.

F: Welche neuen technologischen Anforderungen kommen voraussichtlich auf Unternehmen zu?

A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.

F: Auf welche Geschäftsprozesse wirken sich die neuen Vorschriften voraussichtlich aus?

A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.

F: Können Unternehmen erwarten, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch im Hinblick auf die neuen Standards tragfähig sind?

A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.

F: Inwiefern werden grenzüberschreitende Transaktionen betroffen sein?

A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.

Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.

Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?

Unsere Mehrwertsteuerexperten helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie an unserem bevorstehenden Webinar teil, um mehr über Folgendes zu erfahren:

Verpassen Sie das Webinar nicht, indem Sie hier Ihren Platz buchen.

Der Vorschlag unter dem Titel  „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter der Europäischen Kommission bringt erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf Anbieter von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (bis max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Zusätzlich gibt es eine Reihe von E-Commerce-Regeln im Zusammenhang mit dem Anbieten von Waren über Plattformen.[VM1] [CL2]

Der Vormarsch des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission gehört zu diesen Problemen auch die Ungleichheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, die beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Punkten auftritt:

Die aus Sicht der EU empfundene Wettbewerbsverzerrung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man sich einmal den Bericht der Europäischen Kommission zur Folgenabschätzung ansieht. Der Bericht beschreibt die zunehmende Bedeutung der Plattformwirtschaft für die Umsatzsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um zu ermitteln, an welchen Stellen die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen muss.

In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Umsatzsteuereinnahmen aus dem digitalen Plattformökosystem für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, entspricht also 2,6 Prozent der gesamten Umsatzsteuereinnahmen.

Umfang der Geschäftstätigkeit der Plattformwirtschaft nach Branchen (EU27, Angaben in Milliarden Euro, 2019)

 

Branche Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) Ökosystemwert (EU27)
Beherbergungsgewerbe 6,3 36,9 43,2
Transportwesen 7,2 31 38,2
E-Commerce 16,6 93,8 110,4

Quelle: Auszug aus dem „Commission Staff Working Document Impact Assessment Report“, Seite 26

Der Gesamtwert der Umsatzsteuereinnamen umfasst 3,7 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen und 3,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (d. h. die entsprechenden Anbieter) ihre Dienstleistungen umsatzsteuerfrei (d. h. ohne Abrechnung von Umsatzsteuer) über eine Plattform erbringen. Aufgrund der Skalen- und Netzwerkeffekte können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit den traditionellen Anbietern stehen, die umsatzsteuerlich erfasst sind.

Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann der Anteil der betroffenen Anbieter, die nicht umsatzsteuerlich erfasst sind, je nach Art der Plattform bei bis zu 70 % liegen.

In der Beherbergungsbranche beispielsweise nutzen mehr als 50 % der Nutzer einer bestimmten Beherbergungsplattform gezielt das Angebot der Plattform statt eines traditionellen Hotels.  In Europa können die Kosten für über diese Beherberungsplattform gebuchte Unterkünfte im Durchschnitt etwa 8 % bis 17 % unter den durchschnittlichen Tagespreisen eines Hotels in der entsprechenden Region liegen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Verzerrung des Wettbewerbs in Bezug auf gleichartige Dienstleistungen, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsleistung

Die Klärung der Art der von der Plattform angebotenen Dienstleistungen war die Maßnahme, die über alle Interessengruppen hinweg die meiste Unterstützung fand.

In einigen Mitgliedstaaten wird die von der Plattform erbrachte Vermittlungsleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung behandelt, wohingegen sie in anderen Mitgliedsstaaten als zwischengeschaltete Anbieter betrachtet wird.

Dies ist relevant, da sich dadurch Unterschiede in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung ergeben können, was wiederum zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist es notwendig, diese Regelungen zu präzisieren.

Dem Vorschlag zufolge sollte der von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienst (wobei der Begriff „Vermittlung“ auch kurzfristige Beherbergungsleistungen sowie Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als zwischengeschalteter Anbieter (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG) angesehen werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regelung des Leistungsorts für die Vermittlungsleistung.

Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die bestehenden Vorschriften, wenn die Bereitstellung der Leistung zwischen zwei Unternehmen („B2B“) erfolgt. Anders verhält es sich jedoch beim B2C-Angebot. In diesem Szenario wird nun der Ort, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet, zum Ort der Leistungserbringung.

Wie wird der Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ den Status quo verändern?

Der Europäischen Kommission zufolge besteht das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft darin, dass der aktuelle rechtliche Rahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht geeignet ist, um mit Blick auf traditionelle Anbieter für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Transportwesen und in der Beherbergungsbranche. Die erbrachte Leistung der kleinen Anbieter, die ihre Dienste über eine Plattform bereitstellen, wird nicht besteuert und die von den Plattformen erbrachten Vermittlungsleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für Plattformen, Leistungserbringer und Mitgliedstaaten.

Die Einführung eines Modells der „fiktiven Lieferer“ wird diese Probleme lösen, indem Plattformen die Umsatzsteuer für die zugrunde liegende Leistung berechnen, wenn der Anbieter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung der digitalen und der traditionellen Branche für kurzfristige Beherbergungsdienste und Personenbeförderungsdienstleistungen.

Darüber hinaus soll die Behandlung der Vermittlungsleistung geklärt werden, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

In Bezug auf die zeitliche Planung bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Regeln zur Plattformwirtschaft im Jahr 2025 in Kraft treten werden. Es bleibt also nur wenig Zeit, um alle für die Einhaltung der Regelungen erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Folglich müssen sich die Plattformen so bald wie möglich mit dieser Thematik befassen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen in Bezug auf Umsatzsteuer-Compliance von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner für Umsatzsteuerlösungen profitieren kann. Lesen Sie hier mehr über die obligatorische elektronische Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen in der EU.

Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.

Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:

  1. Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.

Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.

Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung — ein Überblick

B2B-Transaktionsdaten innerhalb der EU müssen an eine zentrale Datenbank gemeldet werden:

Die digitalen Meldepflichten für inländische Transaktionen bleiben optional:

Es werden Änderungen vorgenommen, um die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen:

Die „Übertragung“ wird nicht reguliert:

Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.

Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.

Wie sieht die Zukunft der Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter aus?

Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.

Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.

Es ist ein gutes Jahr, um ein IT-Leader zu sein. Nach viel zu vielen Jahren, in denen der Ausdruck „mit weniger mehr erreichen“ das Mantra der meisten Unternehmen war, wenn es um Technologieausgaben ging, geht es endlich besser.

Laut dem Forschungsunternehmen Gartner werden sich die IT-Ausgaben 2022 auf geschätzte 4,5 Billionen $ belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,1% gegenüber 2021 und ist ein dringend benötigter Schub für Unternehmen, die Technologie-Updates benötigen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise in den Hintergrund geraten sind.

Die IT-Abteilungen sind auch bestrebt, den Fokus von der bloßen Aufrechterhaltung der Dinge auf langfristigere Projekte zu verlagern, die die Zukunft der Arbeit strategisch und erfolgreich unterstützen. Diese Behauptung wird durch Zahlen gestützt, die das Unternehmen für IT-Management-Lösungen Flexera in seinem State of Tech Spend Report veröffentlicht hat.

Auf die Frage, wofür die Budgets für dieses Jahr bereitgestellt wurden, erwarteten 54% der Befragten, dass mehr Investitionen und Ressourcen in Technologien investiert werden würden, die es den Mitarbeitern einfacher und reibungsloser machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere 42% der Befragten gaben an, dass sie bereit sind, auf die Cloud umzusteigen, um den Realitäten einer Welt nach der Pandemie gerecht zu werden. Die Teilnehmer dieser Umfrage waren alle Führungskräfte und hochrangige IT-Manager mit fundiertem Wissen über die gesamten IT-Budgets ihrer Organisationen. Sie haben abgewogen, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.

Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung Unternehmen hybriden und flexiblen Arbeitsumgebungen beimessen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit von zu Hause aus, zumindest in gewissem Umfang, auch in Zukunft bestehen wird, veranlasst die IT-Abteilungen, ihre Strategien zu überdenken, um bereit zu sein, alle auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.

Könnte die Regierung im Weg stehen?

Die Strategien, die von den IT-Abteilungen skizziert werden, sind solide und entsprechen der Welt, in der wir jetzt existieren. Es ist jedoch eine weitere Truppe nach der Pandemie am Werk, die das Potenzial hat, die besten Pläne zum Scheitern zu bringen und eine große Menge an Budget und Ressourcen zu verschlingen. Von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung.

Wenn Sie als IT-Leiter in einem multinationalen Unternehmen arbeiten, fallen Sie wahrscheinlich in eine der beiden folgenden Kategorien. Erstens wurden Sie mit den neuen Realitäten der Aufsicht und Durchsetzung in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörden vertraut gemacht. Oder zweitens, Sie werden mit Ihrem eigenen internen Mandat in den Kampf gezogen, lösen Sie dieses Problem endgültig.

Warum bin ich in dieser Erklärung so eindeutig? Weil ich mit einigen der größten Marken der Welt zusammenarbeite und die Auswirkungen dieser Mandate auf ihre IT-Organisation aus erster Hand miterleben kann.

Wenn es um IT-Projekte geht, sind die meisten nicht reaktionär, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen und methodischen Planung über einen langen Zeitraum. Allerdings ändert die Regierung die Regeln hier. Projekte und Upgrades stehen nicht mehr auf Ihrem Zeitplan. Wenn sie neue Gesetze und Vorschriften umsetzen, gehen Sie entweder schnell vor, um das Problem zu lösen und es zu korrigieren, oder Sie tragen die Konsequenzen, die von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust Ihrer Betriebserlaubnis reichen können.

Was bedeutet das für mich?

Da die von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze auf der ganzen Welt schnell an Bedeutung gewinnen, stellen sie eine glaubwürdige Bedrohung für Ihre IT-Budgets dar. IT-Abteilungen müssen auf die neuen Realitäten vorbereitet sein, die die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung begleiten. Da sich die Behörden jetzt im Datenstapel Ihres Unternehmens befinden, die Transaktionen in Echtzeit prüfen, während sie Ihr Netzwerk durchlaufen, benötigen Sie eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Informationen in dem erforderlichen Format in Echtzeit bereitzustellen.

Fazit: Compliance ist kein Steuerproblem mehr. IT-Führungskräfte und andere Führungskräfte müssen zusammenarbeiten, um die Geschäftsfunktionen auf ganzer Linie aufeinander abzustimmen. Die IT muss sicherstellen, dass die Ressourcen und Tools vorhanden sind, um die von der Regierung vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Branche oder dem Standort des Unternehmens.

Ein Versäumnis, das Problem frühzeitig anzugehen, wird in der Zukunft nur zu komplexeren und kostspieligeren Problemen führen, die wichtige Budgets und Ressourcen, die für andere vorrangige Projekte vorgesehen sind, in Anspruch nehmen werden.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie mit der Entwicklung Ihrer Strategie beginnen sollen, wenden Sie sich an unsere Experten.

Es ist vielleicht nicht ganz DAS rote Telefon, das klingelt, aber seien Sie versichert, das Management hat es derzeit mit einem ernsten Problem zu tun, und sie schauen sich die IT an, um es für sie zu lösen.

Es gibt zwei Dinge, die Boards und C-Suites mehr als alles andere nervös machen. Risiken, die sich auf das Geschäftsergebnis und den Ruf des Unternehmens/der Marke auswirken können. Dieses aktuelle Problem kann beides und schnell sein, wenn es nicht rechtzeitig behoben wird.

Ich spreche von staatlichen Steuermandaten.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, gibt es seit Jahrzehnten keine Regierungsmandate? Warum die Dringlichkeit jetzt? Ja, sie gibt es schon lange, aber sie haben nie in ihrer jetzigen Form existiert oder hatten die Fähigkeit, Ihren Betrieb so schnell zu beeinflussen.

Erlauben Sie mir, das zu erklären. In der Vergangenheit waren Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet, nachträglich über Transaktionen zu berichten und die Beträge zu zahlen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet waren. Wenn sie es nicht getan haben, könnte die Regierung sie in ein paar Monaten oder Jahren überprüfen und eine Strafe verhängen, falls sich herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Im Großen und Ganzen war es eine kleine Unannehmlichkeit für Unternehmen und keine wirkliche Abschreckung für fehlerhafte Prozesse oder Fahrlässigkeit.

Das alles begann sich vor ein paar Jahren zu ändern, als die Regierungen begannen, sich mit einer immer größer werdenden Steuerlücke auseinanderzusetzen, ohne dass es einfache Lösungen gab, um sie zu überwinden. Denken Sie, ich übertreibe? Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die Probleme mit der Mehrwertsteuerlücke aus dem Jahr 2021 verloren die EU-Länder allein im Jahr 2019 134 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen (MwSt.), die ihnen rechtlich von Unternehmen geschuldet wurden.

Das war ein Weckruf für jedes Land auf der Welt, das das Mehrwertsteuersystem anwendet. Sie verloren nicht nur dringend benötigte Einnahmen, sondern das Problem wurde immer schlimmer. Etwas musste schnell erledigt werden, sonst wären sie nicht in der Lage, wichtige Programme in ihren Ländern zu finanzieren.

Schneller Vorlauf bis heute. Die Länder haben sich ernsthaft mit dem Problem befasst und entschieden, dass Technologie die Antwort ist. Sie haben stark in die Digitalisierung investiert und ihre Fähigkeiten nicht nur auf das Niveau der Geschäftswelt gebracht, sondern in vielen Fällen, wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte, die Möglichkeiten der Privatwirtschaft zur Überwachung und Berichterstattung über Finanztransaktionen übertroffen.

Heute gibt es keine nachträglich veröffentlichten Berichte mehr. Regierungen haben ein Geschäft direkt in Ihrem Datenstapel eingerichtet und überprüfen Transaktionen in Echtzeit. Und mit der Überwachung in Echtzeit geht die Durchsetzung in Echtzeit einher. Wenn Sie die Informationen nicht so melden, wie es die Regierung vorgeschrieben hat, können Sie mit raschen Maßnahmen rechnen, die von teuren Bußgeldern bis hin zum Widerruf Ihres Gewerbescheins in diesem Land reichen. Beides wäre verheerend für die finanziellen Aussichten und den Ruf Ihres Unternehmens.

Aus diesem Grund ist es so dringend, die IT mit ins Boot zu holen und eine Strategie zu entwickeln, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Dinge werden nur noch komplizierter und die Fähigkeit, Systeme so zu skalieren, dass sie sich ändernden Steuervorschriften an allen Orten, an denen Sie Geschäfte machen, gerecht werden, ist für Unternehmen zu einer obersten Priorität geworden.

Es ist eine neue Welt da draußen, was die Mehrwertsteuer betrifft, und das ist eine Menge, mit der man sich abfinden muss. Wenn dies neue Informationen für Sie sind oder Sie gerade dabei sind, sich damit abzufinden, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken, würde ich Sie ermutigen, sich an die folgenden fünf Dinge zu erinnern und sie Ihren Kollegen mitzuteilen:

1. Die Regierung ist in Ihren Daten

Steuerberichterstattung in Echtzeit wird zur neuen Norm für Unternehmen auf der ganzen Welt. Regierungen geben sich nicht mehr damit zufrieden, Daten im Nachhinein zu erhalten, und verlangen nun eine permanente Präsenz in Ihrem Datenstapel.

2. Staatliche Datenmandate nehmen den Unternehmen die Kontrolle

Da die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung die Welt im Sturm erobert, bleibt den Unternehmen wenig Zeit, sich auf diesen Wandel vorzubereiten. Um betriebsbereit zu bleiben und diese Mandate zu erfüllen, muss die IT eine Strategie entwickeln, um sicherzustellen, dass sie ihre Mandatsverpflichtungen erfüllt und gleichzeitig die Parameter langfristiger Pläne und Budgets einhält.

3. Datenmandate bewegen sich und entwickeln sich schnell.

Da sich die Regierungen schnell auf die Einführung der vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung konzentrieren, stehen Unternehmen nun vor einem extrem kurzen Zeitfenster zur Aktualisierung ihrer Steuergesetzgebung und -mandate. Für IT-Abteilungen wird die Überwachung und Umsetzung dieser Änderungen zu einer ihrer obersten Prioritäten werden.

4. Datenvorschriften sind von Land zu Land nicht einheitlich

Für internationale Organisationen ist es unerlässlich, über neue Prozesse, Technologien und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen. Die unterschiedlichen Ansätze, die von den einzelnen Regulierungsbehörden verfolgt werden, sorgen jedoch für eine Menge Unsicherheit für Unternehmen. Die Herausforderung für die IT besteht darin, die Infrastruktur zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglicht, die individuellen Mandate der Regulierungsbehörden der einzelnen Länder zu erfüllen und gleichzeitig untereinander zu integrieren, um ein globales Dashboard in Echtzeit über den Compliance-Status der Organisation bereitzustellen.

5. Die Regierungen haben den Schweregrad und die Geschwindigkeit der Durchsetzung erhöht.

Die Steuerbehörden werden aggressiver denn je, um Steuerlücken zu schließen. Durch den Einsatz digitaler Tools und Prozesse können Regierungen die Einhaltung der Vorschriften schnell beschleunigen und Steuerbetrug effektiv verfolgen. In der heutigen digitalen Welt können Strafen schneller und strenger sein als in der Vergangenheit. Die IT muss sicherstellen, dass Transaktionsdaten den Aufsichtsbehörden in dem von ihnen geforderten Format und Zeitrahmen vorgelegt werden.

Ich hoffe, diese Informationen geben Ihnen einige Dinge, über die Sie nachdenken können, während Sie sich mit den sich ändernden Realitäten globaler Steuervorschriften auseinandersetzen.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie dies gelesen haben und Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.

Stellen Sie sich dieses Szenario vor.

Ihr Geschäftspartner ändert die Regeln für Sie mitten im Stream und Ihre Fähigkeit, mit ihm Geschäfte zu machen, hängt nun davon ab, dass Sie Ihre gesamte Berichtsstruktur ändern, um ihren neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Oh ja, ich sollte auch erwähnen, dass der Zeitrahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen extrem knapp ist, und wenn Sie das nicht tun, können Sie vergessen, in ihrer Region Geschäfte zu machen, bis Sie es richtig gemacht haben. Und falls Sie diese Standards zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhalten, können sie Ihnen eine Geldstrafe auferlegen oder Sie schließen.

Klingt weit hergeholt? Ist es nicht. Es ist genau das, was sich auf den wichtigsten Wirtschaftsmärkten von Brasilien bis Italien und Teilen Asiens und Afrikas abspielt. Sehen Sie, Regierungen haben Unternehmen eingeholt, wenn es um Technologie geht, und in vielerlei Hinsicht sind sie in Bezug auf die Digitalisierung an ihnen vorbeigerückt.

Was bedeutet das für Sie?

Das bedeutet, dass die Regierungen jetzt einen proaktiveren Ansatz bei der Überprüfung von Finanztransaktionen gewählt haben und Berichte in Echtzeit fordern. Als Teil davon haben sie eine Durchsetzung in Echtzeit implementiert, um sicherzustellen, dass sie die richtigen vorgeschriebenen Spezifikationen erfüllt. Um dies zu erreichen, haben sie ihren ständigen Wohnsitz in Ihrem Datenstapel eingerichtet. Und machen Sie keinen Fehler, wenn es um elektronische Rechnungen geht, haben sie das Sagen.

Ein bisschen Hintergrund.

Regierungen auf der ganzen Welt führen die vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung ein, weil sie in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und Betrug schnell und effizient nachzuverfolgen. Nach der Faktenberichterstattung, die bis jetzt die Norm war, war es schwieriger durchzusetzen, und es waren langwierige und kostspielige Prüfungen erforderlich, um die zu Recht geschuldeten Beträge zurückzubekommen. Viele Organisationen haben die Strafen nicht ernst genommen und einfach etwas Geld zur Verfügung gestellt, um diese Unannehmlichkeiten zu bewältigen, sobald sie auftauchen.

Dieser Ansatz hat zu einer Steuerlücke geführt, die weiter wächst. 2019 betrug die Mehrwertsteuerlücke der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten zusammen über 134,4 Milliarden Euro. Dies war für viele Regierungen unhaltbar und inakzeptabel geworden, und daher wurde eine neue Technologie entwickelt, die sich auf die Digitalisierung konzentrierte, um sicherzustellen, dass alle gesetzlich geschuldeten Einnahmen rechtzeitig und vollständig eingezogen wurden. Eine Nichteinhaltung würde zu schnelleren und wirksameren Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Dieser Trend nimmt rasant zu, da Länder auf der ganzen Welt neue Mandate und Methoden zur Nachverfolgung und Durchsetzung der Regeln einführen. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass fast jedes Land, das das Mehrwertsteuersystem anwendet, seine Systeme bis zu einem gewissen Grad aktualisieren wird.

Machen Sie keinen Fehler. Aufgrund der Nachfrage nach Echtzeitinformationen ist dies ein IT-Problem, kein Steuerproblem. Für multinationale Unternehmen, die in Dutzenden von Ländern tätig sind, könnte es einige schmerzhafte Momente geben, wenn sie nicht früh planen und für jeden Standort, an dem sie tätig sind, eine solide Strategie entwickeln.

Hier ist mein Rat, um Regierungsaufträge zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Betrieb ununterbrochen fortgesetzt wird. 

Die IT sollte sich auf das Endziel konzentrieren: die Implementierung eines zentralisierten Ansatzes für die Verwaltung dieser von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze, um einen global konsistenten Ansatz für alle digitalen Einreichungen zu gewährleisten. Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig Implementierungssynergien sind, wenn die Anforderungen steigen und steigen. Das wird mit der Zeit immer komplexer werden.

Und vielleicht am wichtigsten, haben Sie keine Angst, um Hilfe zu bitten. Das sind komplizierte Dinge, die sich von Tag zu Tag ändern. Das ist weder die Zeit noch das Problem, um es auf eigene Faust zu versuchen.

Maßnahmen ergreifen 

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