Nehmen Sie an einer aufschlussreichen Diskussion mit Steve Sprague, Chief Product & Strategy Officer bei Sovos, teil, in der es darum geht, wie SAP-Kunden die Umstellung auf SAP Clean Core meistern und sicherstellen können, dass ihre Steuerkonformitätsprozesse zukunftsfähig sind. Da Regierungen weltweit den Übergang zur digitalen Steuerberichterstattung und Echtzeit-Compliance-Vorgaben beschleunigen, stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig komplexe ERP-Systeme zu verwalten.
Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung auf Basis des Peppol-Netzwerks , für GST-registrierte Unternehmen angekündigt . Die freiwillige Einführung erfolgt ab Mai 2025. Die Vorschrift erstreckt sich nur auf B2B-Transaktionen, da die Regierung B2G in den kommenden Jahren voraussichtlich verpflichtend einführen wird.
InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA) für KMU und Großunternehmen zur Rationalisierung ihrer Rechnungsstellung und für eine schnellere und nachhaltigere Abwicklung von Transaktionen im In- und Ausland.
Singapurs landesweites E-Rechnungsnetzwerk wurde erstmals im Jahr 2019 angekündigt und wird seit kurzem als InvoiceNow bezeichnet. Das Mandat verpflichtet GST-registrierte Unternehmen, InvoiceNow-Lösungen zu verwenden, um Rechnungsdaten an IRAS zu übermitteln. Die Übermittlung der Rechnungsdaten an IRAS erfolgt über Peppol Access Point (AP)-Dienstanbieter, wodurch das traditionelle Four Corner E-Delivery-Modell zu einem Fifth Corner-Modell erweitert wird.
Die Umsetzung des Mandats erfolgt stufenweise wie folgt:
Obwohl noch kein Zeitplan für die Umsetzung für alle Unternehmen bekannt gegeben wurde, werden in Zukunft weitere Aktualisierungen erwartet.
Saphety Level – Trusted Services, SA ist ein IMDA-zertifizierter Peppol-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten können in Ihrem Namen eine Verbindung zum InvoiceNow-Netzwerk herstellen.
Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten. Auf der ECOFIN-Tagung im Mai erhob Estland Einspruch gegen die vorgeschlagenen Plattformregeln und beantragte stattdessen, die neuen Regeln für den fingierten Lieferanten optional zu machen (ein Opt-in), sodass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, ob sie diese in ihre nationale Mehrwertsteuergesetzgebung aufnehmen oder nicht.
In der heutigen Sitzung wurde ein neuer Kompromisstext vorgeschlagen. Der Kompromisstext sah eine Opt-in-Möglichkeit für die neuen Regelungen zur Lieferantenfeststellung vor, allerdings für KMU. Während sich die 26 Mitgliedstaaten und die Kommission darauf einigten, konnte Estland den neuen Kompromiss nicht unterstützen, da es seit dem letzten Treffen keine wesentlichen Änderungen gab und die Einwände weiterhin blieben. Es liegt nun an der ungarischen Präsidentschaft, im zweiten Halbjahr 2024 eine Einigung über die Vorschläge anzustreben.
Zur Erinnerung daran, was passieren wird und wann die Umsetzung erfolgen soll, lesen Sie bitte unseren vorherigen Blogbeitrag „ Wie geht es weiter mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?“.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.
Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.
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Als die Finanzminister der EU letzte Woche zusammenkamen, wurde allgemein erwartet, dass es eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Mehrwertsteuerregelung im digitalen Zeitalter (ViDA) geben würde. Aufgrund der Einwände eines Mitgliedstaates gegen die Plattformregeln ist es hierzu leider nicht gekommen. Nun wurde der offizielle Termin für die Fortführung von ViDA auf Eis gelegt, während diese Bedenken unter den Mitgliedern geklärt werden. Die belgische Präsidentschaft bekräftigte jedoch ihre Entschlossenheit, den Vorschlag als einheitliches Paket beizubehalten, und strebt eine Einigung vor dem Ende ihrer Präsidentschaft im Juni 2024 an. In diesem Fall würden die Zeitvorgaben des Vorschlags weiterhin eingehalten.
Die Gesetzgebung verläuft nicht linear und ist auch nie so sauber, wie viele von uns das gerne hätten. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. VIDA kommt und wird die EU-Mehrwertsteuerlandschaft für immer verändern. Ein positives Indiz dafür war die einstimmige Annahme zweier der drei Säulen von ViDA. Da die einstimmige Zustimmung aller Teile erforderlich ist, kann keiner der Vorschläge weiterverfolgt werden, solange keine Kompromisslösung gefunden ist. Ich habe jedoch keinen Zweifel daran, dass wir diesen Punkt in naher Zukunft erreichen werden.
ViDA ist gut für alle. Trotz einiger geringfügiger Einwände hier und da und einiger Positionierungen mancher EU-Mitglieder ist ihnen klar, dass ViDA ein entscheidendes Instrument zur Schaffung von Skaleneffekten im Mehrwertsteuersystem der EU ist. Um sich besser auf die moderne Wirtschaft vorzubereiten, ist es die Aufgabe der Regierungen, die Komplexität für Unternehmen zu verringern und den grenzüberschreitenden Handel in der gesamten EU zu fördern.
Der Grund für die Einführung von ViDA bestand darin, eine stärker kollaborative Unternehmenskultur zu fördern und der EU die korrekte Erfassung der Steuereinnahmen zu gewährleisten, die ihren Mitgliedern gesetzlich zustehen. Der Vorschlag bestand aus drei Teilen, die den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen, Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern. Alle diese Elemente sind nach wie vor wesentliche Bedürfnisse der EU-Gemeinschaft und deshalb bin ich davon überzeugt, dass bald eine praktikable Lösung vereinbart wird. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Zieltermine noch eingehalten werden können.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.
Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.
Meine Kollegen und ich haben ausführlich über die Vorteile von ViDA geschrieben und darüber, was der Vorschlag sowohl für die EU als auch für die jeweiligen Geschäftsgemeinschaften bedeutet. Ich empfehle Ihnen, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen bei unseren Experten zu informieren, da sich die Aktualität oft ohne Vorwarnung ändern kann.
F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA spüren?
A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter umfasst mehrere Bereiche des Mehrwertsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA unterschiedliche Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2030 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen ausmachen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA vorschlägt, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder bei der Einführung einer verpflichtenden nationalen elektronischen Rechnungsstellung aufzuheben, sobald das ViDA-Paket verabschiedet wird, was durchaus noch in diesem Jahr der Fall sein könnte. Dies bedeutet, dass die EU-Länder, in denen es noch keine derartigen Systeme gibt, die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Echtzeitberichterstattung höchstwahrscheinlich bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Bedenkt man, dass viele EU-Länder bereits Initiativen in dieser Richtung angekündigt oder sogar mit deren Umsetzung begonnen haben, ist leicht zu erkennen, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der derzeitigen Welle neuer CTC-Mandate sein wird, auf die man sich kurzfristig vorbereiten muss.
Die beiden anderen Säulen von ViDA, die sich hauptsächlich auf die Mehrwertsteuervorschriften für Plattformbetreiber beziehen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungsdienste anbieten, sowie auf die Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung in der EU, werden beide ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten.
F: Wird es für die Unternehmen wahrscheinlich eine Schonfrist geben, um sich anzupassen und die Vorschriften einzuhalten?
A: Der ViDA-Vorschlag zielt auf einen vernünftigen Ansatz ab, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Tatsache bleibt jedoch, dass die Mitgliedstaaten, sobald das Paket in Kraft tritt, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können, ohne dass eine abweichende Genehmigung der EU erforderlich ist. Auch wenn die Mitgliedsstaaten den Ehrgeiz haben, ihre Mandate auf verantwortungsvolle Weise umzusetzen, wissen Unternehmen wie Sovos, die seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern auf der ganzen Welt CTC-Mandate miterleben, dass keine Schonfrist jemals lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Haltung zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, der zur Sicherstellung der Datenqualität erforderlich ist, und die langen Anpassungszyklen ihrer verschiedenen Geschäftsanwendungen, um die für Echtzeitberichte und elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten- und Prozessänderungen zu integrieren, erheblich. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Geschäfts- und Verwaltungsabläufen ist auf beiden Seiten immer mit Herausforderungen verbunden: Unternehmen machen Fehler, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nimmt, und das Ganze wird noch schwieriger, wenn die Regierungen unter dem Druck politischer Fristen parallel dazu dieselben Schritte unternehmen.
F: Mit welchen neuen Technologieanforderungen müssen wir für Unternehmen rechnen?
A: Während den Berichtsprozessen, die eingerichtet werden müssen, um bestimmte Übertragungsprotokolle, Authentifizierungen und die Orchestrierung des Dokumentenaustauschs zu erfüllen, oft große Aufmerksamkeit gewidmet wird, sollten Unternehmen gleichermaßen auf die Auswirkungen der von ViDA generierten oder geänderten CTC-Mandate auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten achten. Viele Unternehmen verfügen über mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorenbuchhaltungssysteme usw. für unterschiedliche Sparten oder Geschäfts- bzw. Handelspartnerkategorien. Die meisten dieser Systeme verarbeiten Rechnungsdaten auf Papier- oder PDF-Rechnungen nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise und können nicht einfach „aktualisiert“ werden, um den Anforderungen an Datenvollständigkeit und -qualität eines strengen E-Rechnungs- und E-Reporting-Systems gerecht zu werden. Über die Schlagzeilen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung hinaus wird das Kleingedruckte des Vorschlags zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter eine Reihe potenziell herausfordernder Änderungen an Geschäftsprozessen nach sich ziehen. Dazu gehört auch die eigentliche Definition dessen, was eine Rechnung ausmacht, was die Konvertierung von Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union in maschinenlesbare Formate erforderlich machen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Geschichte erzählen: EU-Unternehmen müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich erfüllen und viele Regierungen planen, die Anforderungen für die Rechnungsstellung an Kunden des öffentlichen Sektors auf den B2B-Bereich auszuweiten. Dies bedeutet, dass Unternehmen zunehmend auf Software und Dienstanbieter zurückgreifen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen gewährleisten können. Insgesamt ist für die meisten Unternehmen eine völlige Neugestaltung ihrer Rechnungsprozesse und -systeme erforderlich.
F: Welche Geschäftsprozesse werden voraussichtlich von den neuen Vorschriften betroffen sein?
A: Die gesamte Rechnungsstellung und alle damit verbundenen Prozesse werden davon betroffen sein. Dies umfasst sämtliche Kreditoren- und Debitorenprozesse und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. All diese Prozesse müssen vor diesem Hintergrund überprüft und auf den Paradigmenwechsel in der Digitalisierung vorbereitet werden, der mit ViDA einhergehen wird.
F: Können Unternehmen davon ausgehen, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch mit den neuen Standards funktionieren?
A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenbuchhaltungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. verwenden, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Reporting im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese auf Geschäftsprozessoptimierung spezialisierten Anbieter verfügen in der Regel über wenig Erfahrung in diesem spezifischen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht darauf vorbereitet, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die typischerweise mit der erstmaligen Einführung eines CTC-Regimes in einem Rechtsraum einhergehen, vorherzusehen und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt an ihre Anbieter von Unternehmenssoftware und Dienstanbieter zu wenden und diese Fragen zu stellen: Sind sie sich dieser Änderungen bewusst und welche Pläne verfolgen sie, um die Konformität sicherzustellen?
F: Welche Auswirkungen werden auf grenzüberschreitende Transaktionen haben?
A: Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt künftig ein neues Echtzeit-Meldeverfahren, das die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an die einzelnen Mitgliedstaaten, und die Mitgliedstaaten übermitteln diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission. Neben diesen Abschnitten des ViDA zur digitalen Berichterstattung sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von anderen Teilen des Vorschlags betroffen. So sind etwa weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die ihre Warenbestände zwischen EU-Ländern bewegen. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für grenzüberschreitende Fernverkäufe von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher verpflichtend, was Auswirkungen auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen beispielsweise in den USA und China haben wird.
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Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.
Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.
„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “
„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“
PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Über Sovos
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.
Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.
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Liechtenstein ist eines von vielen Ländern mit Versicherungsprämiensteuer (IPT), insbesondere der Schweizer Stempelsteuer und der liechtensteinischen Versicherungsabgabe.
Dieser Blog bietet einen Überblick über IPT in Liechtenstein, um Versicherungsunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
In Liechtenstein gibt es zwei Arten von Steuern, die auf Prämienbeträge von Versicherungsunternehmen erhoben werden:
Diese Steuern ergänzen sich gegenseitig. LIL ist nur anwendbar, wenn CHSD nicht anwendbar ist.
Die Schweizer Stempelsteuer gilt in Liechtenstein auf der Grundlage des Vertrags über die Zollunion vom 29. März 1923, der die eidgenössischen Regeln der Stempelgebühren regelt. Die liechtensteinische Abgabe auf Versicherungsprämien gilt nur, wenn die schweizerische Stempelgesetzgebung nicht anwendbar ist.
Es muss betont werden, dass Liechtenstein Mitglied des EWR ist. Infolgedessen gelten für LIL die in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten Bestimmungen zum Standort des Risikos .
Um festzustellen, ob ein Prämienbetrag LIL auslöst, sollten daher die Vorschriften der genannten Richtlinie angewandt werden. Dies ist bei der Schweizer Stempelsteuer nicht der Fall.
Prämienzahlungen von in Liechtenstein ansässigen Versicherungsnehmern und/oder an in Liechtenstein ansässige Versicherungsunternehmen unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Stempelsteuer.
Die Prämien für Nichtlebensversicherungen sind mit 5 % und für Lebensversicherungen mit 2,5 % zu besteuern, sofern nicht eine der im Reglement aufgeführten Ausnahmen gilt. Diese Sätze und Befreiungen gelten sowohl für CHSD als auch für LIL.
Beispiele für Ausnahmen sind:
Bemessungsgrundlage für die liechtensteinische Versicherungsabgabe sind die Prämienzahlungen, die auf einem Versicherungsverhältnis beruhen, das durch einen Versicherungsvertrag begründet wurde, bei dem der Gefahrenort in Liechtenstein liegt.
Bei der schweizerischen Stempelsteuer sind die Prämienzahlungen für Versicherungen die Steuerbemessungsgrundlage:
CHSD wird vierteljährlich eingereicht und zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung bezahlt. Auf der anderen Seite wird LIL halbjährlich fällig.
Jede Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Tag des Berichtszeitraums fällig.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen auf die verspätet gezahlten Beträge zu zahlen. Der Zinssatz wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt.
Die größte Herausforderung besteht darin, zu bestimmen, welche Steuer fällig ist, CHSD oder LIL. Zweitens ist es schwierig zu bestimmen, ob die Höhe der Prämie und das gedeckte Risiko von der Besteuerung befreit sind. Die Liste der Ausnahmen ist lang.
Wenn LIL fällig ist, können diese Erklärungen nur von einem Fiskalvertreter mit Sitz in Liechtenstein eingereicht werden. Es kann schwierig sein, einen vor Ort zu finden.
Lesen Sie hier mehr über IPT im Allgemeinen: IPT-Leitfaden
Finden Sie Ihre Lösung: Vollständige IPT-Compliance für Versicherer
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Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.
Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:
Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.
Update: 26. März 2024 von Dilara İnal
Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:
Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.
Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.
Inländische B2B-Rechnungen | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Papierrechnungen |
Erlaubt |
Verboten für große Steuerzahler |
Verboten für alle |
||
E-Rechnungen im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt |
Obligatorisch für große Steuerzahler |
Obligatorisch für alle |
|
EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können | |||
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG) |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können |
Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.
Update: 6. November 2023 von Dilara İnal
Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.
Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:
Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.
Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.
Update: 20. September 2023 von Dilara İnal
Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:
Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .
Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 4. August 2023 von Dilara İnal
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.
Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.
Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:
Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.
Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 21. April 2023 von Anna Norden
Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.
Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:
Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.
Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.
Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.
Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.
Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.
Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.
Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.
Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi
In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.
Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).
Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.
Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.
Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeR, begrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.
Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.
Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.
Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.
27 Juni 2023 – Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.
Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft. Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.
Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.
Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung
Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.
Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.
“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.
Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren
E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.
“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.
Über Sovos
Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
Als CEO bestimmt Kevin Akeroyd die Strategie und den Ton des Unternehmens. Kevin lässt sich am besten als eine Führungskraft beschreiben, die Transformation und Innovation begrüßt und die Rolle versteht, die Daten und Analysen bei der Förderung des Unternehmenswachstums spielen. Er ist ein großer Denker, der seine Teams zu großen Ideen ermutigt und diese Ambitionen mit den finanziellen und betrieblichen Realitäten der Organisation in Einklang bringt.
Er glaubt daran, eine zweckorientierte Organisation zu sein, die dem Gemeinwohl dient. Kultur ist für ihn kein Schlagwort, sondern etwas, das er als das Gefüge des Unternehmens betrachtet. Kevin weiß, dass eine Organisation, in der sich jeder einbezogen fühlt und sich jeden Tag bei der Arbeit einbringen kann, zu besseren Ergebnissen führt. Da er in erster Linie ein Menschenführer ist, liegen ihm unsere Mitarbeiter, Kunden und Partner als Menschen sehr am Herzen.
Kevin ist mit Technologie, Globalisierung und Markteinführungsstrategien für anspruchsvolle Produktportfolios bestens vertraut. Er versteht die Komplexität des internationalen Geschäfts und weiß, wie Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Geschäftstätigkeit über eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzen, Vorschriften und Regierungsaufsichtsbehörden hinweg zu skalieren.
Wenn Kevin nicht im Büro ist, verbringt er so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie. Er ist leidenschaftlich und freut sich immer über ein Gespräch über Sport, Reisen, Musik und Mutter Natur. Eine gute Debatte über Weine aus der alten und der neuen Welt wird er ebenfalls aktiv unterhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf Kevins LinkedIn-Profil.
Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.
Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.
Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.
Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:
Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:
Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.
Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.
Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.
Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.
Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.
Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.
Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.
Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:
Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:
Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.
Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.
Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.
Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.
Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.
Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.
Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.
Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.
Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:
Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:
Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:
Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.
Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:
Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission unter dem Titel Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter gehört auch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.
Die Vorschläge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, sind Teil einer Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Umsatzsteuer in der EU. Die vorgeschlagene einheitliche Umsatzsteuerregistrierung würde bedeuten, dass man sich in der gesamten EU für eine größere Anzahl von Transaktionen nur einmal umsatzsteuerlich registrieren muss, was die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Punkten verringern würde.
Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Der OSS ist zwar fakultativ, ist aber eine nützliche Option, um die für Fernverkäufe von Waren von Unternehmen an Verbraucher („B2C“) sowie für die Erbringungen von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen von Unternehmen im B2C-Bereich in allen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer zu melden und zu entrichten.
Das Verfahren ist auf positive Resonanz gestoßen und wird von vielen Unternehmen genutzt. Eine Ausweitung des Systems ist im Gespräch, um die Umsatzsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.
Um das Umsatzsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die EU-Kommission eine Erweiterung der OSS-Regelung für den E-Commerce vorgeschlagen. Dabei sollen folgende Punkte ebenfalls berücksichtigt werden:
Trotz Gerüchten über eine Änderung des Schwellenwerts für das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt der derzeitige Schwellenwert von 150 EUR als Sachwert für im Rahmen von B2C-Verkäufen importierte Waren auf absehbare Zeit bestehen. Für Unternehmen bleibt das Verfahren zudem weiter optional.
Für Plattformen wird IOSS jedoch obligatorisch, wodurch der Fernabsatz von Waren bis zu einem Wert von 150 EUR, die per Sendung aus einem Drittland importiert werden, erleichtert wird. Die EU wird die Sicherheit von IOSS erhöhen, indem sie den EU-Zollbehörden Zugriff auf Informationen zu Unternehmen gewährt, die für IOSS registriert sind.
Bei Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Artikel 194 der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer harmonisieren . Wenn diese Richtlinie im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umgesetzt wird, gilt sie für Leistungserbringer, die nicht im jeweiligen Mitgliedsstaat der Steuerbarkeit ansässig sind, und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren.
Derzeit wenden nur 15 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel an – und nicht alle in gleicher Weise.
Die Einführung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Bereich bezieht sich auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen, wenn die jeweiligen Transaktionen folgende Bedingungen erfüllen:
Und zu guter Letzt wird die EU die Konsignationslagerregelung (Call of Stock) als Teil der Mehrwertsteuerrichtlinie ab dem 31. Dezember 2024 abschaffen. Nach diesem Datum sind neue Bestandsumlagerungen im Rahmen dieser Regelungen nicht mehr betroffen, da die Vereinfachung nicht mehr erforderlich ist. Für Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert wurden, kann die Regelung jedoch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns, um fachkundige Unterstützung zu erhalten: Wir erleichtern Ihrem Unternehmen die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, überprüfen die Zuordnung Ihrer Steuernummer und ermitteln, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über das Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für digitale Berichte und elektronische Rechnungsstellung oder auf diesem Blog-Beitrag zum Thema Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.
A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.
A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.
A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.
A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.
A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.
A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.
Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.
Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.
Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?
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