Die portugiesische Regierung hat in den letzten Jahren an der Einführung einer obligatorischen elektronischen B2G-Rechnung (Business-to-Government) gearbeitet, neben anderen Verpflichtungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer-Compliance im Land.

Dies steht im Einklang mit den Bemühungen der Europäischen Union um eine Harmonisierung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU die Richtlinie 2014/55/EU umgesetzt, in der die Zuständigkeiten und Kriterien für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Vergabeverfahren festgelegt sind. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die öffentliche Verwaltung zu verpflichten, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.

Mehrere Mitgliedstaaten, wie z. B. Portugal, haben jedoch einen Schritt nach vorn gemacht, indem sie die Ausstellung elektronischer Rechnungen für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung verbindlich vorgeschrieben haben. Das portugiesische Mandat, bekannt als "Elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung" (Fatura Eletrónica à Administração Pública – FEAP), wurde eingeführt, um die Rechnungsstellung zu rationalisieren und die Effizienz von Transaktionen zwischen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor zu verbessern.

 

Was ist B2G E-Invoicing in Portugal?

In Portugal wurde mit dem Gesetzesdekret 111-B/2017 und nachfolgenden Änderungen der Beginn der Verpflichtung zur Ausstellung, zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen festgelegt. ESPAP (Entidade de Serviços Partilhados da Administração Pública) ist die portugiesische Stelle, die für die Implementierung und Verwaltung der elektronischen B2G-Rechnungsstellung verantwortlich ist.

Diese Verpflichtung ist auch im Gesetzbuch über öffentliche Aufträge enthalten und verpflichtet die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, alle Rechnungen an öffentliche Stellen in elektronischer Form auszustellen. Ausgeschlossen waren Aufträge, die für geheim erklärt wurden oder mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen einhergingen, sowie Aufträge, die im Rahmen des vereinfachten Direktvergabeverfahrens geschlossen wurden (Aufträge unter 5.000 Euro).

Die Umsetzung dieser Regelung erfolgte schrittweise, beginnend mit dem obligatorischen Empfang elektronischer Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung im April 2019. Im Januar 2021 folgte eine schrittweise Einführung der obligatorischen Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, beginnend mit großen Unternehmen. Der Umsetzungskalender wurde für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen mehrfach verschoben. Derzeit sind nur große Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen.

 

Was ist eine B2G-E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Die elektronische Rechnungsstellung erfordert die Erstellung von Daten in einem strukturierten Format und deren automatisierte Übertragung vom System des Verkäufers an das System des Käufers. Dadurch kann die Rechnung automatisch in das System der öffentlichen Einrichtung importiert werden.

Gemäß den portugiesischen Vorschriften ist das zu übernehmende Modell für die elektronische Rechnungsstellung das semantische Datenmodell, das für den portugiesischen Standard CIUS-PT vorgeschlagen wurde. Es besteht keine Verpflichtung, ein PDF-Dokument zu senden, das der elektronischen Rechnung beigefügt ist. Eine Rechnung im PDF-Format gilt nicht als elektronische Rechnung, da sie nicht den europäischen Standards entspricht.

Lieferanten müssen auch elektronische Rechnungen archivieren und sicherstellen, dass sie für den von der Steuerbehörde geforderten Zeitraum, der in der Regel 10 Jahre beträgt, zugänglich sind.

 

Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?

Unter Berücksichtigung der generellen Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen im B2G-Bereich lassen sich im Wesentlichen vier rechtliche Konsequenzen für die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung identifizieren:

  1. Gerichtliche Erfüllung der Verpflichtung: Eine Rechnung, die nicht den B2G-Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung entspricht, verstößt gegen eine gesetzliche Verpflichtung, und der Aussteller kann verpflichtet werden, diese Verpflichtung auf gerichtlichem Wege zu erfüllen.
  2. Nichtzahlung der Rechnung: Der öffentliche Auftraggeber muss die Zahlung einer nicht konformen Rechnung verweigern, da dies einen Verstoß gegen die für die Zahlung öffentlicher Ausgaben geltenden Vorschriften darstellt.
  3. Unfähigkeit, die Zahlung zu verlangen: Der Lieferant kann vom Schuldner nicht die Erfüllung des Vertrags verlangen, da die geltende Rechtsform nicht eingehalten wurde.
  4. Nichterfüllung des Vertrags: Wenn der Vertrag auch die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen in CIUS-PT enthält, kann die Nichteinhaltung zu einer zusätzlichen Vertragsverletzung und zur Verhängung vertraglicher Sanktionen führen. Letztlich kann es auch zur Kündigung von Verträgen führen und die Teilnahme an zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren erschweren.

 

Wann müssen Unternehmen die elektronische B2G-Rechnungsstellung in Portugal einhalten?

Alle Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind derzeit verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten CIUS-PT-Format zu erhalten. Darüber hinaus müssen alle großen Unternehmen, die Zulieferer der öffentlichen Verwaltung sind, elektronische Rechnungen im gleichen Format ausstellen.

Die Verpflichtung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen wurde erneut im Jahr 2025 verschoben und soll nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bis dahin können Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung andere Rechnungsstellungsmechanismen als die elektronische Rechnungsstellung im strukturierten CIUS-PT-Schema verwenden.

Benötigen Sie weitere Informationen zur elektronischen B2G-Rechnungsstellung in Portugal? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.

27 Juni 2023 Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.

Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft.  Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.

Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.

Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung

Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.

Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.

“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.

Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren

E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.

“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.

Über Sovos

Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Als CEO bestimmt Kevin Akeroyd die Strategie und den Ton des Unternehmens. Kevin lässt sich am besten als eine Führungskraft beschreiben, die Transformation und Innovation begrüßt und die Rolle versteht, die Daten und Analysen bei der Förderung des Unternehmenswachstums spielen. Er ist ein großer Denker, der seine Teams zu großen Ideen ermutigt und diese Ambitionen mit den finanziellen und betrieblichen Realitäten der Organisation in Einklang bringt.

Er glaubt daran, eine zweckorientierte Organisation zu sein, die dem Gemeinwohl dient. Kultur ist für ihn kein Schlagwort, sondern etwas, das er als das Gefüge des Unternehmens betrachtet. Kevin weiß, dass eine Organisation, in der sich jeder einbezogen fühlt und sich jeden Tag bei der Arbeit einbringen kann, zu besseren Ergebnissen führt. Da er in erster Linie ein Menschenführer ist, liegen ihm unsere Mitarbeiter, Kunden und Partner als Menschen sehr am Herzen.

Kevin ist mit Technologie, Globalisierung und Markteinführungsstrategien für anspruchsvolle Produktportfolios bestens vertraut. Er versteht die Komplexität des internationalen Geschäfts und weiß, wie Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Geschäftstätigkeit über eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzen, Vorschriften und Regierungsaufsichtsbehörden hinweg zu skalieren.

Wenn Kevin nicht im Büro ist, verbringt er so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie. Er ist leidenschaftlich und freut sich immer über ein Gespräch über Sport, Reisen, Musik und Mutter Natur. Eine gute Debatte über Weine aus der alten und der neuen Welt wird er ebenfalls aktiv unterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf Kevins LinkedIn-Profil.

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.

Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.

Was ist Batuz?

Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:

  1. Konforme Rechnungssoftware (TicketBAI)
  2. Ledger Reporting Economic Operations (LROE)
  3. Bereitstellung von Steuererklärungsentwürfen, die von der Steuerbehörde erstellt wurden

Batuz-Eigenschaften

Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:

  1. TicketBAI-Fakturierungssoftware: Steuerzahler müssen ihre Fakturierungssoftware an bestimmte Standards anpassen, um die Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unverletzlichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
    Von der TicketBAI-Software generierte Rechnungen müssen einen eindeutigen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten. Darüber hinaus muss die Software für jede ausgestellte Rechnung einen Datensatz im XML-TicketBAI-Formatschema mit einer digitalen Signatur erstellen, die in das LROE integriert werden soll.
    Die konforme Software muss sich in der TicketBAI-Garantiesoftware-Registrierung befinden. Die Steuerverwaltungen von Álava, Bizkaia und Gipuzkoa verwalten in Zusammenarbeit mit der baskischen Regierung die TicketBAI-Initiative. Jedes Gebiet hat jedoch seine eigenen Regeln und Fristen für die Implementierung von TicketBAI.
  2. Ledger of Economic Operations (Libro Registro de Operaciones Económicas): Dies ist das aus sechs Kapiteln bestehende elektronische Hauptbuch, in dem Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen der Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über das Modell 240 deklariert werden. Für Unternehmen unter dem SII-Mandat müssen die Bücher vierteljährlich oder innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Operation an die Steuerbehörde von Bizkaia übermittelt werden. Nichtsdestotrotz wird die Behörde die SII-Verpflichtung als erfüllt betrachten, indem sie die LROE fristgerecht versendet.
  3. Erstellung von Entwürfen für Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuererklärungen: Schließlich wird die Steuerbehörde von Bizkaia mit den Informationen des LROE Entwürfe von Mehrwertsteuer-, Körperschafts- und Einkommenserklärungen erstellen und sie den erfassten Steuerzahlern zur Verfügung stellen.

Batuz-Fristen

Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.

Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.

Nordeuropäische Jurisdiktionen: CTC-Update

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird mit den jüngsten Details, die am 8. Dezember 2022 veröffentlicht wurden, weiter vorangetrieben. Infolgedessen verstärken viele EU-Länder ihre Anstrengungen zur Digitalisierung der Steuerkontrollen – einschließlich der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.

Während wir in Nordeuropa unterschiedliche Ansätze sehen, um diesen Übergang einzuleiten, hat sich der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) und E-Invoicing-Mandaten beschleunigt.

Deutschland plant E-Invoicing-Mandat

Jüngste Aussagen deuten darauf hin, dass Deutschland Schritte in Richtung eines B2B-E-Invoicing-Mandats unternimmt, allerdings ohne ein zentrales Melde- oder Clearingelement – zumindest vorerst. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkonferenz am 10. März kündigte das Bundesministerium der Finanzen an, dass in wenigen Wochen ein Entwurf für die Einführung des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht wird.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland zuvor bei der Europäischen Kommission eine abweichende Entscheidung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beantragt hatte, wie das Finanzministerium im November 2022 bekannt gab.

Schweden nähert sich dem Weg zur verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Schweden ist ein weiteres Land, in dem es nicht überraschend wäre, wenn eine E-Invoicing-Pflicht eingeführt würde. Die schwedische Agentur für digitale Verwaltung (DIGG) hat den Wunsch geäußert, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Land einzuführen.

Gemeinsam mit der schwedischen Steuerbehörde und dem schwedischen Handelsregisteramt hat DIGG die Regierung aufgefordert, die Bedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in B2B- und G2B-Strömen zu untersuchen, die dem aktuellen B2G-E-Invoicing-Mandat hinzugefügt würden.

Die Begründung für diese Forderung ist, dass die Annahme des ViDA-Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Warenströmen führen wird. Daher sollte das nationale System aus Gründen der Effizienz angeglichen werden. Das DIGG geht nicht davon aus, dass die Angleichung freiwillig erfolgen wird, aber ein Mandat wird notwendig sein.

Finnland unterstützt das ViDA-Paket

In Finnland gibt es keine obligatorische B2B-E-Invoicing-Vorschrift. Einkäufer können jedoch auf Wunsch eine strukturierte elektronische Rechnung von ihren Lieferanten erhalten. Diese Regelung gilt seit April 2020 für alle finnischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 €.

Darüber hinaus hat die finnische Regierung kürzlich ihre Unterstützung für die elektronische Rechnungsstellung unter Beweis gestellt, indem sie einen Brief an das Parlament geschickt hat, in dem sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung darlegt. Die Regierung sieht in der elektronischen Rechnungsstellung ein Mittel, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und den Mehrwertsteuerbetrug durch das ViDA-Paket zu bekämpfen.

Litauen führt Peppol-basierte E-Invoicing-Plattform ein

Litauen legt den Grundstein für die breitere Nutzung elektronischer Rechnungen. Sie hat Pläne angekündigt, eine technologische Lösung zu entwickeln, die dem europäischen Standard für die Übermittlung elektronischer Rechnungen entspricht.

Die Plattform soll Unternehmen mindestens fünf Jahre lang kostenlos zur Verfügung stehen und bis September 2023 fertig sein. Darüber hinaus wird die Plattform die Anforderungen von Peppol Network erfüllen und Peppol BIS 3.0 erfüllen.

Dänemark ermöglicht automatisierte elektronische Rechnungsstellung über E-Buchhaltungssysteme

Dänemark hat auch an der Digitalisierung der Geschäftsprozesse gearbeitet, indem es ein neues Buchhaltungsgesetz eingeführt hat. Die dänische Wirtschaftsbehörde hat mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über die digitale Buchhaltung begonnen, indem sie Entwürfe für Durchführungsverordnungen für standardmäßige digitale Buchhaltungssysteme und deren Registrierung verabschiedet hat.

Dies hat zur Folge, dass Anbieter von gängigen digitalen Buchhaltungssystemen ihre Systeme bis spätestens 31. Oktober 2023 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass herkömmliche digitale Buchhaltungssysteme das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format unterstützen müssen.

Dänemark hat zwar die endgültigen Termine nicht bekannt gegeben, erwartet aber, dass sich die Steuerzahler zwischen 2024 und 2026 an die Regeln für die digitale Buchhaltung halten.

Sprechen Sie mit einem Mitglied unseres Teams , wenn Sie weitere Fragen zum Thema E-Invoicing haben.

Update: 4. Oktober 2022 von Enis Gencer

Update zu Continuous Transaction Controls in Nordeuropa

Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter deutet darauf hin, dass sich kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) in ganz Europa immer mehr durchsetzen werden. Im Abschlussbericht wird die Einführung eines EU-weiten CTC-Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, das sowohl Intra-EU- als auch Inlandstransaktionen abdeckt, als beste politische Option. Während die osteuropäischen Länder bei der lokalen Umsetzung an vorderster Front standen und schnell gehandelt und CTCs eingeführt haben, lohnt es sich auch, einige der Entwicklungen in Nordeuropa im Auge zu behalten.

DEUTSCHLAND

Nach der Bundestagswahl 2021 hat die neue Koalitionsregierung in Deutschland den Mehrwertsteuerbetrug als politische Frage  identifiziert . Sie kündigte an, so bald wie möglich ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen zu wollen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt werden soll. Obwohl es keine Details über die Art des Systems gibt, laufen Gespräche mit Interessenvertretern aus dem Privatsektor, die sich hauptsächlich auf den Zeitplan für die Umsetzung und die Rolle der Regierung in einem solchen System konzentrieren.

Seit 2020 ist die B2G-E-Rechnung für Rechnungen an die Bundesverwaltung obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Geltungsbereich auf Landeskörperschaften in Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ausgeweitet, die nächsten Bundesländer kommen 2023 und 2024 hinzu. Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat, die zentrale Stelle für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, den Beschluss 2022/31  erlassen, der allen öffentlichen Auftraggebern empfiehlt, bis zum 1. Oktober 2023 elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netz zu akzeptieren, um den gesamten öffentlichen Raum einheitlich zu verbinden.

Dänemark

Auch Dänemark strebt die Einführung neuer Anforderungen an, um die Geschäftsprozesse dänischer Unternehmen zu digitalisieren. Am 19. Mai 2022 verabschiedete das dänische Parlament ein neues Rechnungslegungsgesetz, das Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchungen elektronisch über ein digitales Buchhaltungssystem vorzunehmen. Das Mandat wird je nach Unternehmensform und Umsatz schrittweise zwischen 2024 und 2026 in Kraft treten.

Das neue Rechnungslegungsgesetz führt zwar keine verpflichtenden E-Invoicing- oder CTC-Verpflichtungen ein, aber es ist vorgesehen, dass die digitalen Buchhaltungssysteme die kontinuierliche Registrierung der Transaktionen des Unternehmens und die Automatisierung der Verwaltungsprozesse, einschließlich der automatischen Übermittlung und des Empfangs von E-Rechnungen, unterstützen müssen. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, Kauf- und Verkaufstransaktionen mit elektronischen Rechnungen als Dokumentation der Transaktionen zu registrieren, was in der Praxis einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gleichkommen würde.

Die dänische Wirtschaftsbehörde Erhvervsstyrelsen hat Entwürfe für drei Durchführungsverordnungen zu den neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung erstellt. Nach dem Verordnungsentwurf sind digitale Buchhaltungssysteme erforderlich, um das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format zu unterstützen. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Buchhaltungsdaten des Unternehmens auszutauschen, indem sie eine Standarddatei generieren, bei der es sich um den dänischen SAF-T-Standard handelt, der kürzlich von Erhvervsstyrelsen veröffentlicht wurde.

Die Verordnungsentwürfe liegen bis zum 27. Oktober zur öffentlichen Konsultation vor, und die Anforderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis zum 1. Oktober 2023 wird es eine Umstellungsfrist für digitale Buchhaltungssysteme geben, um den Anforderungen gerecht zu werden.

SCHWEDEN

Schweden ist ein weiteres Land, das die Einführung digitaler Meldepflichten erwägt. Die schwedische Steuerverwaltung Skatteverket prüft verschiedene Möglichkeiten, um die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig nützliche Wirtschaftsdaten von Unternehmen zu erhalten. Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase, und obwohl solche Anforderungen die Einführung von SAF-T-Anforderungen (Standard Tax Audit File) oder eine Art von CTC, E-Reporting oder E-Invoicing bedeuten könnten, würden die Steuerbehörden dennoch bestrebt sein, ein reibungsloses System für Unternehmen zu implementieren.

LETTLAND

Das lettische Finanzministerium arbeitet seit einiger Zeit an der Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Sie führten eine öffentliche Konsultation durch und berücksichtigten die Meinungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, um die Bereitschaft zur Einführung elektronischer Rechnungen in Lettland zu ermitteln.

Daraufhin hat das Finanzministerium einen Bericht erstellt, in dem die aktuelle Situation und die Einführung von E-Rechnungen sowie mögliche technologische Lösungen erörtert werden. Der Bericht konzentriert sich auf verschiedene E-Invoicing-Systeme, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung nach Audit, die zentralisierte elektronische Rechnungsstellung und die dezentrale elektronische Rechnungsstellung, und vergleicht die Vor- und Nachteile solcher Systeme.

Der Bericht befürwortet den PEPPOL BIS-Standard für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei B2B- und B2G-Transaktionen und schlägt vor, dass die Verwendung von elektronischen Rechnungen in den lettischen Vorschriften als Verpflichtung definiert werden muss, wobei eine verbindliche Anforderung für die Verwendung von elektronischen Rechnungen festgelegt wird, die spätestens 2025 beginnen soll.

Die lettische Regierung hat den Bericht und die erforderlichen Rechtsakte gebilligt, so dass die Umsetzung der technologischen Lösungen zu gegebener Zeit Gestalt annehmen dürfte.

Was geschieht als Nächstes?

Es ist klar, dass CTC-Initiativen bei Regierungen und Steuerbehörden in Europa immer beliebter werden, wobei die nordeuropäischen Länder diesem Trend zu folgen beginnen, auch wenn sie vorsichtiger zu agieren scheinen. Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie und wann diese CTC-Projekte Gestalt annehmen und von den bevorstehenden Ergebnissen der EU-Kommission zum Projekt VAT in the Digital Age beeinflusst werden.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie Hilfe bei den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung? Setzen Sie sich mit unseren Steuerexperten in Verbindung.

Am 2. März 2023 stellte der Finanzminister Vincent Van Peteghem den Vorschlag für die erste Phase der umfassenderen Steuerreform in Belgien vor. Mit dem Vorschlag wird neben verschiedenen steuerlichen Maßnahmen die allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung im B2B-Bereich eingeführt, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuerlücke des Landes zu verringern.

Wie die belgische Verwaltung bereits mitgeteilt hat, würde die erwartete schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Belgien auf dem Umsatz des Unternehmens basieren:

Derzeit muss der Vorschlag das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, daher können noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden, wir glauben jedoch, dass die Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Juli 2024 beginnen würde.

Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.

Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Dienstleistungen – was ist das?

Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.

Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.

Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:

Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:

Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.

Teilweise befreite Unternehmen

Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.

Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.

Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuerbefreiung und 0% Mehrwertsteuer?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.

Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.

Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.

Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen

Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.

Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:

Bedingungen für Mehrwertsteuersätze

Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:

Internationaler Handel

Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.

Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:

Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Die Vorschläge der EU-Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter beinhalten eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Der Vorschlag, der am 1. Juli 2028 in Kraft treten soll (1. Januar 2027 für Strom, Gas, Heizung und Kälteversorgung), ist Teil der Initiative der Kommission zur Modernisierung der Mehrwertsteuer in der EU. Der Vorschlag für eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung würde bedeuten, dass sich die Mehrwertsteuerregistrierung in der EU nur einmal im Rahmen einer größeren Anzahl von in den Geltungsbereich fallenden Transaktionen registrieren müsste, wodurch die Kosten und der Zeitaufwand für die Mehrwertsteuerverwaltung reduziert würden.

Auswirkungen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung auf das B2C-Geschäft

Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-weite einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Sie ist zwar fakultativ, kann aber für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer verwendet werden, die auf Fernverkäufe von Waren zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und innergemeinschaftliche B2C-Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten fällig ist.

Das Programm wurde von vielen Unternehmen gut angenommen und umgesetzt. Es wird diskutiert, die Regelung auszuweiten, um die Mehrwertsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.

Um das Mehrwertsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die Kommission vorgeschlagen, das OSS-System für den elektronischen Handel auf folgende Bereiche auszuweiten:

Implikationen für Online-Plattformen, die in die EU verkaufen

Trotz Gerüchten über eine Änderung der IOSS-Schwelle (Import One Stop Shop) wird die derzeitige Sendungsschwelle von 150 EUR für importierte B2C-Verkäufe auf absehbare Zeit bestehen bleiben. Die Regelung wird auch für Unternehmen fakultativ bleiben.

B2B-Implikationen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung

Im Bereich Business-to-Business (B2B)-Lieferungen will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Reverse-Charge-Regelung in Artikel 194 der EU-Umsatzsteuerrichtlinie harmonisieren. Bei Umsetzung in einem EU-Mitgliedstaat gilt es für gebietsfremde Lieferanten und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland umsatzsteuerlich zu registrieren.

Derzeit haben einige der 27 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel umgesetzt – und nicht alle auf die gleiche Weise.

Die Einführung der neuen obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im B2B-Bereich gilt für bestimmte Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, wenn die Transaktionen die folgenden Bedingungen erfüllen:

Obwohl das Reverse-Charge-Verfahren in bestimmten Fällen obligatorisch sein wird, können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, es für nicht ansässige Steuerpflichtige universell anzuwenden.

Schließlich wird die EU ab dem 1. Juli 2028 die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie über Konsignationslager abschaffen. Nach Ablauf dieses Datums können neue Bestandsübertragungen im Rahmen dieser Regelung nicht betroffen werden, da die Vereinfachung nicht erforderlich sein wird.

Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert werden, können jedoch bis zum 30. Juni 2029 unter der Regelung bleiben.

Sind Sie gerüstet, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt zu halten?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um fachkundige Hilfe bei der Entlastung Ihres Unternehmens bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erhalten, die Zuordnung Ihrer Steuergesetzgebung zu überprüfen und zu überprüfen, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter? E-Book oder in diesem Blog über die Plattformökonomie und die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Wichtiges Update: Die EU-Mitgliedstaaten haben heute eine politische Einigung zum ViDA-Vorschlag erzielt

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Ihr Leitfaden

Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird die Art und Weise, wie der Handel innerhalb der EU abgewickelt und gemeldet wird, grundlegend verändern.

Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. Dieser Leitfaden hilft Ihnen weiter:  

Verfolgen Sie die neuesten Updates.

Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.

Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?

Einfach ausgedrückt ist ViDA ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.

Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheit rund um die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB entwickelt, der Ihnen als umfassende Ressource für alles rund um ViDA dient. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.

Zeitrahmen von VAT in the Digital Age

Die EU-Kommission hat den Plan für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erstmals im Januar 2022 vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten sie einen Aufruf zur Einreichung von Feedback, der im Mai 2022 endete.

Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Nachbereitungsfrist bis April 2023 eingeräumt.

Am 5. November 2024 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Annahme des ViDA-Pakets, wobei die offizielle Annahme noch durch das Parlament erfolgen muss. und am 12. Februar 2025 billigte das Europäische Parlament den ViDA-Vorschlag und brachte ihn damit der offiziellen Verabschiedung einen Schritt näher. Der Vorschlag wird dem Rat der EU zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Sobald die Änderungen offiziell verabschiedet sind, werden sie sich möglicherweise von 2025 bis 2035 auf Unternehmen auswirken.

E-Book: Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.

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ViDA erneut abgelehnt - Europa verpasst eine weitere Chance zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung

Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten.

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Der Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für die digitale Berichterstattung und die elektronische Rechnungsstellung

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen in der gesamten EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden innergemeinschaftliche grenzüberschreitende Daten in Echtzeit und nahezu in Echtzeit nach Ausstellung der elektronischen Rechnung an ihre örtliche Steuerverwaltung übermitteln müssen. Jede Steuerbehörde leitet die Daten an eine zentrale Datenbank weiter.

Die Mitgliedstaaten werden auch in der Lage sein, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen ohne EU-Zulassung einzuführen, sobald ViDA verabschiedet ist.

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ViDA für eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.

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Die Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.

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Wie wirkt sich der Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf Ihr Unternehmen aus?

Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen. 

So kann Sovos Ihnen im Hinblick auf ViDA weiterhelfen

Bei ViDA geht es im Kern um Daten. Die EU sagt, dass Steuererklärungen, die nur einen Monat oder länger Einblick in aggregierte Daten geben, im Nachhinein nicht mehr ausreichen werden.

Durch den Einsatz von Technologie können Steuerverwaltungen jetzt authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Verkauf und Kauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen detailliert beschreiben. Steuern sind jetzt eine ständige Funktion, kein nachträglicher Gedanke. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten.

Häufig gestellte Fragen

ViDA ist eine EU-Initiative zur Modernisierung und Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems in allen Bereichen, um es an das Wachstum der digitalen Wirtschaft, den technologischen Fortschritt und die Verbesserung der Betrugsprävention anzupassen.
Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems, Schutz der Einnahmen und Verringerung der Mehrwertsteuerlücke, die für alle Länder innerhalb der EU ein wichtiges wirtschaftliches Problem darstellt. In dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht über die Mehrwertsteuerlücke 2024 wird geschätzt, dass den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 89,3 Mrd. EUR entgangen sind.

ViDA ist in drei Hauptabdeckungsbereiche unterteilt:

  • Umsatzsteuer, digitale Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft
  • Einheitliche EU-Umsatzsteuerregistrierung
KPMG schätzt, dass sich die Gesamteinsparungen bei den Verwaltungskosten, die derzeit von den Steuerzahlern getragen werden, über einen Zeitraum von 10 Jahren zwischen 2023 und 2032 auf 51 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtkosten der Umsetzung für Unternehmen und nationale Verwaltungen werden für den gleichen Zeitraum auf 13,5 Mrd. EUR geschätzt.
Die EU-Kommission schätzt, dass die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung dazu beitragen wird, den Mehrwertsteuerbetrug um bis zu 11 Mrd. EUR pro Jahr zu reduzieren und die Verwaltungs- und Befolgungskosten für Händler in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Mrd. EUR pro Jahr zu senken.

Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und eine neue Echtzeitmeldung mit ViDA (Digital Reporting Requirements – DRR), die die bisherigen Anforderungen an eine zusammenfassende Meldung ersetzt.

Darüber hinaus wird ViDA auf dem bereits bestehenden Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" aufbauen. Auf diese Weise können sich Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, nur einmal für die gesamte EU registrieren lassen, selbst wenn sie ihre Lagerbestände für künftige Direktverkäufe an Verbraucher in einen anderen Mitgliedstaat verlagern. Unternehmen werden in der Lage sein, ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, auf diese Weise über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten eingespart werden.

E-Book

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Und wie wirkt es sich auf mein Unternehmen aus?

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Inhalt dieses E-Books

  • Was ist ViDA? 
  • Daten und die technologischen Auswirkungen 
  • Wie und wann wird sich ViDA voraussichtlich auf mein Unternehmen auswirken? 
  • Was steht Unternehmen künftig bevor?

Die EU-Kommission hat den Plan „Mehrwerststeuer im digitalen Zeitalter“ für eine faire und einfache Besteuerung vorgeschlagen. Anhand dieses Legislativvorschlags wird betont, wie Steuerbehörden mithilfe von Technologie Steuerbetrug bekämpfen und Unternehmen fördern können, und bietet gleichzeitig eine Einschätzung dazu, ob die aktuellen Umsatzsteuervorschriften für den Geschäftsbetrieb im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Sovos hat dieses E-Book in Zusammenarbeit mit unseren Regulierungsexpert*innen zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, mit allen vorgeschlagenen und evaluierten Regeländerungen Schritt zu halten. Im Zuge der Lektüre erfahren Sie mehr über die zentralen Elemente von ViDA, die Gründe für den Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Dieses E-Book zum Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ enthält einen tieferen Einblick in die technologischen Auswirkungen von ViDA. Darüber hinaus wird erläutert, warum Technologie im Mittelpunkt der Diskussion steht. Es enthält auch ein Q&A mit dem weltweit anerkannten Experten für Regulierungsfragen, Christiaan van der Valk, der auf einige der bisher am häufigsten gestellten Fragen eingeht. 

Dieses E-Book soll Ihnen einen allgemeinen umfassenden Überblick über ViDA geben. Sobald Neuerungen bekannt werden, wird Sovos neue Inhalte und Analysen bereitstellen. Setzen Sie daher bitte ein Lesezeichen für unsere Inhaltsbibliothek und schauen Sie regelmäßig wieder vorbei, um Updates zu erhalten. 

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zu ViDA haben oder wissen wollen, wie Ihr Unternehmen hinsichtlich der Anpassung und Verwaltung der Teilaspekte dieses Programms aufgestellt ist, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Jemand von unseren Regulierungsexpert*innen wird Sie eingehend beraten. Alternativ können Sie unseren regelmäßig aktualisierten Guide zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter besuchen.

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6 häufig gestellte Fragen:

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.

F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA verzeichnen? 

A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.

F: Wird es hinsichtlich Umstellung und Compliance voraussichtlich eine Nachfrist für Unternehmen geben?

A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.

F: Welche neuen technologischen Anforderungen kommen voraussichtlich auf Unternehmen zu?

A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.

F: Auf welche Geschäftsprozesse wirken sich die neuen Vorschriften voraussichtlich aus?

A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.

F: Können Unternehmen erwarten, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch im Hinblick auf die neuen Standards tragfähig sind?

A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.

F: Inwiefern werden grenzüberschreitende Transaktionen betroffen sein?

A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.

Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.

Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?

Unsere Mehrwertsteuerexperten helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie an unserem bevorstehenden Webinar teil, um mehr über Folgendes zu erfahren:

Verpassen Sie das Webinar nicht, indem Sie hier Ihren Platz buchen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” bringt erhebliche Änderungen an der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf die Betreiber von Kurzzeitbeherbergungs- (max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

Es ist erwähnenswert, dass sich die “mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft” nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Es gibt auch eine Reihe von Vorschriften für den elektronischen Handel in Bezug auf die Lieferung von Waren über Plattformen.

Das Aufkommen des Geschäftsmodells der Plattformökonomie hat neue Herausforderungen für das Mehrwertsteuersystem mit sich gebracht. Nach Ansicht der EU-Kommission ist eines dieser Probleme die Mehrwertsteuerungleichheit, die sich zeigt, wenn wir uns Folgendes ansehen:

Wir können die Sicht der EU auf die Wettbewerbsverzerrung besser verstehen, wenn wir uns den Bericht der Europäischen Kommission über die Folgenabschätzung ansehen. Der Bericht skizziert die wachsende Bedeutung der Plattformökonomie bei der Mehrwertsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um festzustellen, wo die EU-Kommission tätig werden muss.

In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Mehrwertsteuereinnahmen aus dem Ökosystem der digitalen Plattformen für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, was 2,6 Prozent der gesamten Mehrwertsteuereinnahmen entspricht.

Umfang der Geschäftstätigkeit der Plattformwirtschaft nach Branchen (EU27, Angaben in Milliarden Euro, 2019)

 

Branche Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) Ökosystemwert (EU27)
Beherbergungsgewerbe 6,3 36,9 43,2
Transportwesen 7,2 31 38,2
E-Commerce 16,6 93,8 110,4

Quelle: Auszug aus dem Bericht über die Folgenabschätzung der Kommissionsdienststellen, S. 26

Der Gesamtwert der Mehrwertsteuereinnahmen umfasst 3,7 Mrd. EUR im Zusammenhang mit Beherbergungsdienstleistungen und 3,1 Mrd. EUR im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.

In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (z. B.V.-Anbieter) können ihre umsatzsteuerfreien Dienstleistungen (d.h. sie führen keine Umsatzsteuer ab) über eine Plattform erbringen. Dank der Skaleneffekte und des Netzwerkeffekts können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit traditionellen umsatzsteuerlich registrierten Lieferanten stehen.

Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann die Anzahl der zugrunde liegenden Lieferanten, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, je nach Art der Plattform bis zu 70 % betragen.

Im Beherbergungssektor greifen beispielsweise über 50 % der Nutzer einer bestimmten Unterkunftsplattform speziell auf das Angebot der Plattform über ein traditionelles Hotel zu.  In Europa können die Kosten für Unterkünfte, die über die Unterkunftsplattform angeboten werden, im Durchschnitt etwa 8 bis 17 % niedriger sein als der durchschnittliche Tagespreis eines regionalen Hotels.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Wettbewerbsverzerrung zwischen denselben Diensten, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsleistung

Die Klärung der Art der von der Plattform erbrachten Dienstleistungen war die von den verschiedenen Interessengruppen am meisten unterstützte Maßnahme.

In einigen Mitgliedstaaten wird die Behandlung der von der Plattform in Rechnung gestellten Vermittlungsdienstleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung angesehen, während sie in anderen als Vermittlungsdienstleistung angesehen wird.

Dies ist relevant, da es zu unterschiedlichen Leistungsorten kommen kann, was zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist eine Klärung dieser Regeln erforderlich.

Dem Vorschlag zufolge sollte die von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienstleistung (wobei der Begriff “Erleichterung” auch kurzfristige Beherbergungs- und Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als Vermittlungsdienst angesehen werden (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG). Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regeln für den Ort der Dienstleistung für die Vermittlungsleistung.

Während dies keine Auswirkungen auf die bestehenden Regeln hat, wenn die Lieferung auf B2B-Basis erfolgt, gilt dies nicht für B2C-Lieferungen. In diesem Szenario ist der Ort der Leistung der Ort, an dem die zugrunde liegenden Transaktionen stattfinden.

Wie wird der Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ den Status quo verändern?

Nach Angaben der Europäischen Kommission ist das Hauptproblem der Plattformwirtschaft die Unzulänglichkeit des derzeitigen Mehrwertsteuerrechtsrahmens, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für traditionelle Unternehmen zu gewährleisten, insbesondere im Verkehrs- und Beherbergungssektor.

Lieferungen, die von kleinen Anbietern über eine Plattform erbracht werden, werden nicht besteuert, und die von Plattformen erbrachten Vermittlungsdienstleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für die Plattformen, Lieferanten und Mitgliedstaaten.

Die Einführung eines fiktiven Lieferantenmodells wird diese Probleme lösen, bei dem Plattformen die Mehrwertsteuer auf die zugrunde liegende Lieferung abrechnen, wenn der Lieferant keine Mehrwertsteuer berechnet. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung zwischen dem digitalen und dem Offline-Sektor der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung.

Darüber hinaus wird die Behandlung des Vermittlungsdienstes präzisiert, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über den Ort der Dienstleistung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

Was den Zeitplan betrifft, so haben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2030 Zeit, um die Bestimmung über den fiktiven Lieferanten umzusetzen (mit fakultativer Umsetzung ab dem 1. Juli 2028).

Benötigen Sie Unterstützung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung , um sich über die Vorteile zu informieren, die ein kompetenter Partner für Umsatzsteuerlösungen bieten kann, um die Belastung Ihres Unternehmens bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu verringern.

Versicherungsprämiensteuer: Ihr IPT-Leitfaden

Für wen ist dieser Versicherungsprämiensteuer-Leitfaden gedacht?

Dieser Leitfaden zur Versicherungsprämiensteuer (IPT) richtet sich an Versicherer, Makler und alle Personen, für die IPT-Compliance ein relevantes Thema ist. Er bietet Informationen und Ratschläge für alle, die sich mit der Einhaltung von Steuervorschriften auseinandersetzen müssen – angefangen bei für Steuerplanung zuständigen Vorstandsmitgliedern über Finanzkontrolleure bis hin zu Compliance-Managern.

Steuerexperten

Finanzexperten

Versicherungsexperten

Inhalt dieses Leitfadens zur Versicherungsprämiensteuer

Die Versicherungsprämiensteuer, also die Versicherungsprämiensteuer, ist ein komplexes Thema. Die Vorschriften und Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. Durch diese Fragmentierung ist die korrekte und fristgerechte Berechnung und Begleichung der Versicherungsprämiensteuer mit einem immensen Aufwand verbunden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen Hilfestellung bei folgenden Aspekten:
  • Er hilft Ihnen, die Versicherungsprämiensteuer zu verstehen.
  • Er erläutert die zentralen Elemente mit Blick auf die Berechnung der Versicherungsprämiensteuer.
  • Er stellt Lösungen vor, mit denen Sie Versicherungsprämiensteuer-Compliance sicherstellen können.

Was ist die Versicherungsprämiensteuer?

Bei der Ermittlung der Versicherungsprämiensteuer spielen fünf zentrale Elemente eine Rolle:

  1. Risikoort: Um zu bestimmen, wo Versicherungsprämiensteuer zu entrichten ist, muss man zunächst einmal verstehen, wo das Risiko angesiedelt ist.
  2. Unternehmensklasse: Dies beschreibt die Kategorie, der das Risiko zugeordnet wird. Innerhalb der EU gibt es 18 Nichtlebensversicherungsklassen.
  3. Anwendbarkeit und Steuersätze: Hier wird ermittelt, welcher Steuersatz anzuwenden ist und welche zusätzlichen steuerähnlichen Abgaben zu entrichten sind.
  4. Erklärung und Zahlung: Es ist wichtig, die Fristen für die Steuererklärung und die Begleichung der daraus entstehenden Abgaben zu kennen.
  5. Sonstige Meldungen: Es muss sichergestellt werden, dass alle sonstigen Meldepflichten erfüllt werden.
E-Book

Orientierung bei den Regeln zum Risikoort

Mit unserem E-Book Regeln zum Risikoort finden Sie sich in Bezug auf einen der komplexesten Aspekte rund um die Insurance Premium Tax gut zurecht.

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Wie wird die Versicherungsprämiensteuer berechnet?

Je nach Land wird die Versicherungsprämiensteuer unterschiedlich berechnet. Es gibt mehrere Berechnungsmöglichkeiten, unter anderem Prozentsätze, feste Beträge, Staffelungen und andere Modelle.

Unser Versicherungsprämiensteuer-Leitfaden hilft Ihnen dabei, alle Elemente rund um die Versicherungsprämiensteuer zu verstehen und sich auch in Bezug auf die komplexesten Aspekte zu orientieren.

Wer muss sich für die Versicherungsprämiensteuer registrieren?

Im Vereinigten Königreich müssen sich Versicherer und Versicherungsvermittler, die steuerpflichtige Versicherungsprämien erhalten, für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) registrieren und eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Registrierungsanforderungen variieren je nach Land. Es ist also wichtig, die im jeweiligen Land geltenden Registrierungsanforderungen zu erfüllen.

Wie erfolgt die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer?

Die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer erfolgt separat pro Land. Es ist wichtig, die Schritte des Registrierungsprozesses zu befolgen und die Fristen und erforderlichen Unterlagen im Voraus zu überprüfen, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Lesen Sie unsere fünf besten Tipps für eine stressfreie Registrierung.

Steuersätze bei der Versicherungsprämiensteuer

Wir wissen, dass Versicherungsprämiensteuersätze kompliziert und ständigen Änderungen unterworfen sind. Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Experten.

Sie wollen einfach nur Antworten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherungsprämiensteuersätze:

Was passiert, wenn die Steuersätze der Versicherungsprämiensteuer steigen?

Die Steuersätze bei der Versicherungsprämiensteuer können aus verschiedenen Gründen steigen. Wenn die Steuerbehörden eine Erhöhung des Steuersatzes ankündigen, geben sie gleichzeitig auch bekannt, wann der neue Steuersatz in Kraft tritt und welche Änderungen es mit Blick auf die Erklärung und Entrichtung der Versicherungsprämiensteuer gibt.

Umgang mit der Versicherungsprämiensteuer: Lösungen für die IPT-Compliance

IPT Determination von Sovos ist die erste umfassende virtuelle Lösung für Versicherungsprämiensteuer-Compliance, mit der Sie globale Versicherungsprämiensteuersätze bereits bei der Angebotserstellung zuverlässig berechnen und anwenden können. Echtzeit-Steueraktualisierung sorgen dafür, dass die Informationen zu Steuersätzen und Anwendbarkeit immer korrekt sind.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Versicherer, die komplexe globale Programme anbieten, von IPT Determination profitieren können.

Sie möchten Ihre Steuerteams entlasten? Sovos Managed Services zur Abwicklung der Versicherungsprämiensteuer unterstützt Sie mit einem Team von Fachexperten mit landessprachlicher Kompetenz, die Ihnen die Überwachung und Auslegung aller relevanten Versicherungsprämiensteuervorschriften weltweit abnehmen.

FAQ: Antworten auf alle Fragen rund um die Versicherungsprämiensteuer

Wer zahlt Versicherungsprämiensteuer?

Im Vereinigten Königreich und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt die Verantwortung im Allgemeinen bei dem Versicherer, der die Versicherungspolice abschließt. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Versicherungsnehmer oder Vermittler, die an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind, die Versicherungsprämiensteuer (IPT) begleichen müssen.

Wie finde ich heraus, in welchem Land IPT zu entrichten ist?

In Vereinigten Königreich und im EWR hängt dies von der Art der Versicherung ab. Bei Schadensversicherungen, Kfz-Versicherungen, Reise- und Urlaubsversicherungen sowie allen anderen Versicherungen gibt es jeweils unterschiedliche Ansätze. Außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR gelten zudem abweichende Vorschriften, sodass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, wenn sowohl EWR- als auch nicht EWR-Staaten betroffen sind.

Welcher Versicherungsprämiensteuersatz ist anzuwenden?

Der Risikoort hat Einfluss darauf, welcher Satz Anwendung findet. In vielen Ländern wird der Steuersatz durch die Art der Versicherung bestimmt. Innerhalb des EWR gibt es 18 Hauptklassen von Nichtlebensversicherungen. Dabei muss zwingend ermittelt werden, in welche Klasse der Versicherungsschutz einzuordnen ist. Dadurch wird die korrekte Anwendung der Steuern sichergestellt.

Erfahren Sie in unserem E-Book mehr zum Risikoort.

Gibt es Versicherungsprämiensteuer-Befreiungen?

Im Vereinigten Königreich und auch im EWR gibt es Fälle, die von der Insurance Premium Tax befreit sind. Einige davon sind sehr spezifisch, während andere wesentlich breiter gefasst sind. Befreiungen gelten beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungen im Gütertransport und bei der Krankenversicherung. Es ist aber wichtig, die Ausnahmen für jedes Land zu prüfen, das von der Versicherung abgedeckt ist.

Wann ist die Versicherungsprämiensteuer an die Steuerbehörden zu zahlen?

Zunächst einmal relevant ist das Datum, das die Steuerpflicht mit Blick auf die Versicherungsprämiensteuer auslöst. In der Regel spricht man hier vom „Besteuerungsdatum“. Es unterscheidet sich von Land zu Land. In den meisten EWR-Ländern und im Vereinigten Königreich ist das standardmäßige Besteuerungsdatum der Zeitpunkt, an dem der Versicherer eine Prämie von einem Versicherungsnehmer erhält.

Der Prozess zur Erklärung und Zahlung der Insurance Premium Tax variiert in den einzelnen Ländern. Einige haben monatliche Zahlungsfristen, in anderen sind die Steuern möglicherweise pro Quartal, Halbjahr oder gar Jahr zu entrichten. Die Zahlungsfristen und die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen sind nicht immer identisch.

Fallen neben der Versicherungsprämiensteuer noch andere Steuern auf Versicherungsprämien an?

Im Vereinigten Königreich und im EWR fallen häufig zusätzliche steuerähnliche Abgaben an. Oftmals gelten diese Abgaben für bestimmte Versicherungsklassen, zum Beispiel Schadens- oder Feuerversicherungen. In einigen Ländern finden sie aber auch allgemeiner gefasst Anwendung. Im Zusammenhang mit diesen Abgaben sind in vielen Fällen zusätzliche Registrierungen in einem Land erforderlich, denn möglicherweise liegen die Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Finanzbehörden.

Kann ich Versicherungsprämiensteuerbeträge zurückfordern?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, zu viel gezahlte IPT-Beträge zurückzufordern. Das ist jedoch abhängig von den Regelungen in dem Land, in dem die Rückforderung erfolgen soll. Denn in einigen Ländern (insbesondere Italien) gelten strengere Regeln als in anderen. Wir empfehlen Ihnen, alle Belege für die Rückforderungsbeträge – also beispielsweise Gutschriften an die Versicherungsnehmer – genau zu dokumentieren, da oftmals eine Einreichung dieser Belege verlangt wird.

Die elektronische Rechnungsstellung in Polen über KSeF hat einen langen Weg hinter sich. Da neue Erwartungen an B2B- und B2G-Transaktionen gestellt werden, ist es für die Steuerzahler von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, was auf sie zukommt – auch wenn das schwierig sein kann, wenn sich Regeln und Vorschriften häufig ändern.

Dieser Blog bietet eine umfassende Zeitleiste der Fortschritte Polens in Bezug auf sein E-Invoicing-Mandat und beschreibt die Anpassungen, die Ihr Unternehmen beachten sollte. Die Kosten der Nichteinhaltung gehen über Geldstrafen hinaus, daher ist Wissen von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie nach den aktuellen KSeF-Anforderungen suchen, besuchen Sie unsere Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung in Polen. Wenn Sie sehen möchten, wie sich die Verordnung entwickelt hat und welche Änderungen bevorstehen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, lesen Sie weiter.

 

Update 26. April 2024 von Marta Sowinska

Neue Termine für das E-Invoicing-Mandat bekannt gegeben

Das polnische Finanzministerium hat im Rahmen einer Pressekonferenz das neue offizielle Datum für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über KSeF bekannt gegeben. Der neue Zeitplan sieht wie folgt aus:

Das Finanzministerium betonte, dass ein früherer Umsetzungstermin für die verpflichtende KSeF aufgrund von Erkenntnissen aus einer externen technischen Prüfung nicht durchführbar sei. Folglich erfordert das KSeF-System einen umfassenden architektonischen Umbau.

Weitere Informationen zu den technischen Spezifikationen und notwendigen gesetzlichen Änderungen werden in den kommenden Monaten veröffentlicht.

 

Update 23. Januar 2024 von Marta Sowinska

Die elektronische Rechnungsstellung in Polen über KSeF hat einen langen Weg hinter sich. Da neue Erwartungen an B2B- und B2G-Transaktionen gestellt werden, ist es für die Steuerzahler von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, was auf sie zukommt – auch wenn das schwierig sein kann, wenn sich Regeln und Vorschriften häufig ändern.

Dieser Blog bietet eine umfassende Zeitleiste der Fortschritte Polens in Bezug auf sein E-Invoicing-Mandat und beschreibt die Anpassungen, die Ihr Unternehmen beachten sollte. Die Kosten der Nichteinhaltung gehen über Geldstrafen hinaus, daher ist Wissen von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie nach den aktuellen KSeF-Anforderungen suchen, besuchen Sie unsere Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung in Polen. Wenn Sie sehen möchten, wie sich die Verordnung entwickelt hat und welche Änderungen bevorstehen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, lesen Sie weiter.

 

Update 19. Januar 2024 von Marta Sowinska

Polen verschiebt Einführung des E-Invoicing-Mandats

Das polnische Finanzministerium hat heute die Verschiebung seines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung bekannt gegeben. Die ursprünglich für Juli 2024 geplante Initiative wurde aufgrund schwerwiegender Fehler im KSeF-System auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Finanzminister betonte, dass der derzeitige technische Stand des KSeF-Systems erhebliche Herausforderungen mit sich bringe, die eine sichere Implementierung in Polen verhinderten. Es wurden kritische Fehler im Code festgestellt, die die Gesamtfunktionalität des Systems und die Leistung von KSeF beeinträchtigten, was das Ministerium zu entschlossenen Maßnahmen veranlasste.

Um diese Probleme anzugehen, wird das Finanzministerium eine externe Prüfung einleiten, um das Funktionieren des KSeF-Systems zu bewerten und die Bereitschaft zu seiner Umsetzung zu bewerten. Der endgültige Termin für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung hängt von den Ergebnissen dieser Prüfungen ab. Darüber hinaus wird das Ministerium die Konsultationen mit den Unternehmen zum KSeF intensivieren.

Das Finanzministerium bekundete zwar seine volle Unterstützung für die Implementierung des KSeF-Systems, bekräftigte jedoch, dass seine Priorität darin bestehe, die ordnungsgemäße Funktionalität des Systems zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Umsatz im Land zu sichern und Situationen zu vermeiden, in denen Steuerzahler aufgrund von KSeF-Fehlern möglicherweise keine elektronischen Rechnungen ausstellen können.

 

Update 5. Januar 2024 von Marta Sowinska

Die Verordnung zur Änderung des Umfangs der Daten, die in der JPK_VAT mit einer Erklärung (Umsatzsteuererklärung) in Polen enthalten sind, wurde am 4. Januar im Amtsblatt veröffentlicht.

Die endgültige Fassung der Verordnung vom 29. Dezember 2023 wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf weiter geändert, und ihre endgültige Fassung enthält keine zuvor erklärten Verpflichtungen zum:

Es beinhaltet jedoch weiterhin die Verpflichtung, die eindeutige ID-Nummer (Nummer KSeF) in der Umsatzsteuererklärung anzugeben, falls die Nummer auf der Rechnung zugewiesen wurde, von:

Die Verordnung soll ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.

 

Aktualisierung: 19. Dezember 2023 von Marta Sowińska

KSeF Technische Spezifikationen veröffentlicht

Das Finanzministerium hat technische Spezifikationen für die KSeF-Schnittstelle in der Testumgebung veröffentlicht. Diese Dokumentation enthält Details zu QR-Codes und den zugehörigen Verifizierungslinks, sie verdeutlicht auch Informationen, die aus dem im November veröffentlichten Verordnungsentwurf über die Verwendung von KSeF abgeleitet wurden.

Die QR-Codes dienen als visuelle Darstellung der Verifizierungslinks und müssen der Norm ISO/IEC 18004:2015 entsprechen. Ihre Größe und präzise Platzierung auf den Ausdrucken sind flexibel und können auf spezifische Anforderungen zugeschnitten werden.

 

Aktualisierung: 28. November 2023 von Marta Sowińska

In Polen veröffentlichte Gesetzesentwürfe zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung

Das Finanzministerium hat am 26. November zwei lang erwartete Gesetzesentwürfe zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über KSeF veröffentlicht.

  1. Der Verordnungsentwurf über den Einsatz von KSeF umfasst:
  2. Änderung der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung in Bezug auf:

Die Entwürfe der Rechtsakte sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten, mit Ausnahme der Verpflichtung für umsatzsteuerbefreite Steuerpflichtige.

In den kommenden Tagen werden die Steuerbehörden die technischen Spezifikationen der Schnittstelle und eine Beschreibung der technischen Anforderungen für die Verifizierungscodes (d. h. QR-Codes).

 

Aktualisierung: 26. Oktober 2023 von Marta Sowińska

Sowohl der Verordnungsentwurf als auch die Schemaspezifikationen stehen zur Verfügung.

 

Aktualisierung: 7. August 2023 von Marta Sowińska

Polnischer Präsident unterzeichnet Novelle des Umsatzsteuergesetzes

Am 4. August 2023 unterzeichnete der polnische Präsident ein Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze, mit dem die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeF eingeführt wird. Das bedeutet, dass das E-Invoicing-Mandat am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, ohne weitere Verschiebungen.

Die Presseinformation und die offizielle Bekanntmachung des Finanzministeriums stehen zur Einsicht zur Verfügung.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte das Finanzministerium einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verwendung von KSeF vom 27. Dezember 2021.

 

Aktualisierung: 28. Juli 2023 von Marta Sowińska

Polens Entwurf eines Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung soll vorangetrieben werden

Der Sejm hat gegen das Veto des Senats gestimmt, mit dem der Gesetzentwurf zur Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems (KSeF) als verfassungswidrig abgelehnt wurde.

Nach der Verabschiedung durch den Sejm und gemäß dem Gesetzesentwurf wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung mit einigen Ausnahmen wie geplant am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

In einem nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf nach seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten im Land verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Die Ergebnisse der Abstimmung im Sejm finden Sie hier: Głosowanie nr 39 na 80. posiedzeniu Sejmu – Sejm Rzeczypospolitej Polskiej

 

Update: 6. Juli 2023 von Marta Sowińska

Finanzministerium veröffentlicht aktualisiertes Schema

Am 29. Juni 2023 veröffentlichte das Finanzministerium (MoF) das aktualisierte Schema FA(2) auf der ePUAP-Plattform im Central Repository of Electronic Document Templates (CRWDE) unter der Vorlagennummer (2023/06/29/12648).

Wichtige Informationen zu Zeitplänen:

Lesen Sie die offizielle Ankündigung für weitere Informationen.

 

Aktualisierung: 10. Mai 2023 von Marta Sowińska

Polen verabschiedet Entwurf eines Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung

Am 9. Mai verabschiedete die polnische Regierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung über KSeF, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Nun muss der Gesetzentwurf vom Parlament gebilligt werden, und die nächste Sitzungsperiode ist für Ende Mai geplant.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein wesentlicher Schritt, der zeigt, dass die Regierung die Digitalisierung des öffentlichen Sektors vorantreibt, indem sie die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeF einführt.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Ankündigung.

 

Update: 22. März 2023 von Marta Sowińska

Polen bestätigt Änderungen des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung

Polen hat am 15. März 2023 den zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze im Zentrum für staatliche Gesetzgebung veröffentlicht.

Die Änderungen bestätigen im Wesentlichen bereits angekündigte Änderungen, obwohl einige Ergänzungen erwähnenswert sind. Zu den wesentlichen Klarstellungen gehören:

1. Geltungsbereich des KSeF-Mandats

2. Vom KSeF ausgeschlossene Korrekturhinweise

Der Gesetzentwurf nimmt den Käufern die Möglichkeit, Korrekturvermerke abzugeben, vollständig ab. Käufer können keine Korrekturen an den Originalrechnungen durch oder außerhalb des KSeF vorschlagen, wie sie im vorherigen Gesetzentwurf vorgelegt wurden. Dementsprechend können Änderungen an der ausgestellten Rechnung nur durch Ausstellung einer Korrekturrechnung vorgenommen werden.

3. Rechnungsstellung außerhalb des KSeF bei Ausfall

In Übereinstimmung mit dem vorherigen Vorschlagsentwurf sieht der aktuelle Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, E-Rechnungen im Offline-Modus – außerhalb von KSeF in einem strukturierten Format – auszustellen und am nächsten Werktag an KSeF zu liefern – im Falle eines Ausfalls auf der Seite des Steuerzahlers.

Das Finanzministerium wird die Öffentlichkeit über etwaige Wartungsarbeiten im KSeF oder über Systemausfälle informieren. In dieser Zeit können Steuerpflichtige Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen und diese den Käufern im vereinbarten Format zustellen.

Solche Rechnungen müssen dem strukturierten Format vorliegen, mit einem QR-Code versehen sein und nach Beendigung der Störung innerhalb von sieben Tagen an KSeF zugestellt werden. Das Ausstellungsdatum ist das Datum, das im Feld P_1 angegeben ist, während das Eingangsdatum des Käufers das Datum ist, an dem KSeF die eindeutige ID zugewiesen hat.

4. QR-Code

Die Regierung hat eine neue Anforderung für die Aufnahme eines QR-Codes in die Rechnungen eingeführt, die während eines Ausfalls des KSeF-Systems ausgestellt wurden. Wie bereits angekündigt, muss der QR-Code auch auf den Rechnungsvisualisierungen enthalten sein, die außerhalb von KSeF ausgestellt werden, z. B.an ausländische Käufer und auf den Umsatzsteuer-RR-Rechnungen und deren Korrekturen.

5. Gutschriftsverfahren im Rahmen des KSeF

Das Finanzministerium reagierte auf Rückmeldungen über das Fehlen eines Gutschriftsverfahrens für grenzüberschreitende Transaktionen. Daher wird in KSeF eine Authentifizierungsmethode in KSeF für ausländische Käufer aufgenommen, die es ausländischen Käufern ermöglicht, strukturierte Rechnungen im Namen der Lieferanten auszustellen.

6. Wechselkurs

Der Wechselkurs, der für die Umrechnung von Fremdwährungen in PLN verwendet wird, kann ab dem Tag vor dem im P_1 angegebenen Datum (Datum der Rechnungsausstellung) beibehalten werden.

Der Wechselkurs wird auf der Grundlage des Datums berechnet, an dem eine E-Rechnung ausgestellt wurde (angegeben im Feld P_1), vorausgesetzt, dass die E-Rechnung spätestens am Tag nach dem im Feld P_1 angegebenen Datum an KSeF gesendet wird.

7. Strafen

Die Sanktionen gelten ab dem 1. Januar 2025 (bisher 1. Juli 2024) bis zu 100 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrags oder bis zu 18,7 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrags. Es wird jedoch kein Mindeststrafbetrag erhoben – früher betrug er 1000 PLN – ca. 200 EUR.

 

Nächste Schritte für das polnische KSEF-E-Invoicing-Mandat

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im 3. Quartal 2023 veröffentlicht, wobei die meisten Bestimmungen ab dem 1. Juli 2024 gelten.

Demnach ist auch die Veröffentlichung des zugehörigen finalen Schemas FA (2) und FA (RR) für Ende Juni oder Anfang Juli geplant, wie das Finanzministerium im Rahmen einer Konferenz am 16. Februar 2023 mitteilte. Daher warten wir immer noch auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit das E-Invoicing-Mandat in Kraft treten kann.

Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie weitere Informationen zu den bevorstehenden Änderungen der elektronischen Rechnungsstellung in Polen benötigen.

 

Aktualisierung: 3. Februar 2023 von Marta Sowińska

Polen: Verschiebung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung auf den 1. Juli 2024

Laut einer offiziellen Mitteilung, die das Finanzministerium am 2. Februar 2023 veröffentlicht hat, ist das Go-Live-Datum des obligatorischen polnischen E-Invoicing-Systems nun der 1. Juli 2024 – mit einer Verspätung von sechs Monaten gegenüber dem vorherigen Datum.

Mehr als ein Jahr nach der Einführung der freiwilligen Phase und nach umfangreichen Tests des KSeF-Systems durch die Steuerzahler reagierte das Finanzministerium auf die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation, indem es das Mandat aufschob und bestimmte Anforderungen lockerte.

Die erwarteten Änderungen sind:

Die Steuerzahler sollten die Verschiebung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung nicht als Grund nehmen, den Umsetzungsprozess zu pausieren. Betrachten Sie die Verzögerung stattdessen als Anreiz, komplexe gesetzliche und technische Anforderungen vor dem Go-Live-Datum umzusetzen und ihre Buchhaltungs- und Rechnungsstellungsprozesse unter Berücksichtigung eventuell auftretender Fehler anzupassen.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.

Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:

  1. Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.

Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.

Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung — ein Überblick

B2B-Transaktionsdaten innerhalb der EU müssen an eine zentrale Datenbank gemeldet werden:

Die digitalen Meldepflichten für inländische Transaktionen bleiben optional:

Es werden Änderungen vorgenommen, um die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen:

Die „Übertragung“ wird nicht reguliert:

Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.

Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.

Wie sieht die Zukunft der Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter aus?

Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.

Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.

Es ist ein gutes Jahr, um ein IT-Leader zu sein. Nach viel zu vielen Jahren, in denen der Ausdruck „mit weniger mehr erreichen“ das Mantra der meisten Unternehmen war, wenn es um Technologieausgaben ging, geht es endlich besser.

Laut dem Forschungsunternehmen Gartner werden sich die IT-Ausgaben 2022 auf geschätzte 4,5 Billionen $ belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,1% gegenüber 2021 und ist ein dringend benötigter Schub für Unternehmen, die Technologie-Updates benötigen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise in den Hintergrund geraten sind.

Die IT-Abteilungen sind auch bestrebt, den Fokus von der bloßen Aufrechterhaltung der Dinge auf langfristigere Projekte zu verlagern, die die Zukunft der Arbeit strategisch und erfolgreich unterstützen. Diese Behauptung wird durch Zahlen gestützt, die das Unternehmen für IT-Management-Lösungen Flexera in seinem State of Tech Spend Report veröffentlicht hat.

Auf die Frage, wofür die Budgets für dieses Jahr bereitgestellt wurden, erwarteten 54% der Befragten, dass mehr Investitionen und Ressourcen in Technologien investiert werden würden, die es den Mitarbeitern einfacher und reibungsloser machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere 42% der Befragten gaben an, dass sie bereit sind, auf die Cloud umzusteigen, um den Realitäten einer Welt nach der Pandemie gerecht zu werden. Die Teilnehmer dieser Umfrage waren alle Führungskräfte und hochrangige IT-Manager mit fundiertem Wissen über die gesamten IT-Budgets ihrer Organisationen. Sie haben abgewogen, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.

Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung Unternehmen hybriden und flexiblen Arbeitsumgebungen beimessen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit von zu Hause aus, zumindest in gewissem Umfang, auch in Zukunft bestehen wird, veranlasst die IT-Abteilungen, ihre Strategien zu überdenken, um bereit zu sein, alle auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.

Könnte die Regierung im Weg stehen?

Die Strategien, die von den IT-Abteilungen skizziert werden, sind solide und entsprechen der Welt, in der wir jetzt existieren. Es ist jedoch eine weitere Truppe nach der Pandemie am Werk, die das Potenzial hat, die besten Pläne zum Scheitern zu bringen und eine große Menge an Budget und Ressourcen zu verschlingen. Von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung.

Wenn Sie als IT-Leiter in einem multinationalen Unternehmen arbeiten, fallen Sie wahrscheinlich in eine der beiden folgenden Kategorien. Erstens wurden Sie mit den neuen Realitäten der Aufsicht und Durchsetzung in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörden vertraut gemacht. Oder zweitens, Sie werden mit Ihrem eigenen internen Mandat in den Kampf gezogen, lösen Sie dieses Problem endgültig.

Warum bin ich in dieser Erklärung so eindeutig? Weil ich mit einigen der größten Marken der Welt zusammenarbeite und die Auswirkungen dieser Mandate auf ihre IT-Organisation aus erster Hand miterleben kann.

Wenn es um IT-Projekte geht, sind die meisten nicht reaktionär, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen und methodischen Planung über einen langen Zeitraum. Allerdings ändert die Regierung die Regeln hier. Projekte und Upgrades stehen nicht mehr auf Ihrem Zeitplan. Wenn sie neue Gesetze und Vorschriften umsetzen, gehen Sie entweder schnell vor, um das Problem zu lösen und es zu korrigieren, oder Sie tragen die Konsequenzen, die von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust Ihrer Betriebserlaubnis reichen können.

Was bedeutet das für mich?

Da die von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze auf der ganzen Welt schnell an Bedeutung gewinnen, stellen sie eine glaubwürdige Bedrohung für Ihre IT-Budgets dar. IT-Abteilungen müssen auf die neuen Realitäten vorbereitet sein, die die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung begleiten. Da sich die Behörden jetzt im Datenstapel Ihres Unternehmens befinden, die Transaktionen in Echtzeit prüfen, während sie Ihr Netzwerk durchlaufen, benötigen Sie eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Informationen in dem erforderlichen Format in Echtzeit bereitzustellen.

Fazit: Compliance ist kein Steuerproblem mehr. IT-Führungskräfte und andere Führungskräfte müssen zusammenarbeiten, um die Geschäftsfunktionen auf ganzer Linie aufeinander abzustimmen. Die IT muss sicherstellen, dass die Ressourcen und Tools vorhanden sind, um die von der Regierung vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Branche oder dem Standort des Unternehmens.

Ein Versäumnis, das Problem frühzeitig anzugehen, wird in der Zukunft nur zu komplexeren und kostspieligeren Problemen führen, die wichtige Budgets und Ressourcen, die für andere vorrangige Projekte vorgesehen sind, in Anspruch nehmen werden.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie mit der Entwicklung Ihrer Strategie beginnen sollen, wenden Sie sich an unsere Experten.

Es ist vielleicht nicht ganz DAS rote Telefon, das klingelt, aber seien Sie versichert, das Management hat es derzeit mit einem ernsten Problem zu tun, und sie schauen sich die IT an, um es für sie zu lösen.

Es gibt zwei Dinge, die Boards und C-Suites mehr als alles andere nervös machen. Risiken, die sich auf das Geschäftsergebnis und den Ruf des Unternehmens/der Marke auswirken können. Dieses aktuelle Problem kann beides und schnell sein, wenn es nicht rechtzeitig behoben wird.

Ich spreche von staatlichen Steuermandaten.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, gibt es seit Jahrzehnten keine Regierungsmandate? Warum die Dringlichkeit jetzt? Ja, sie gibt es schon lange, aber sie haben nie in ihrer jetzigen Form existiert oder hatten die Fähigkeit, Ihren Betrieb so schnell zu beeinflussen.

Erlauben Sie mir, das zu erklären. In der Vergangenheit waren Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet, nachträglich über Transaktionen zu berichten und die Beträge zu zahlen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet waren. Wenn sie es nicht getan haben, könnte die Regierung sie in ein paar Monaten oder Jahren überprüfen und eine Strafe verhängen, falls sich herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Im Großen und Ganzen war es eine kleine Unannehmlichkeit für Unternehmen und keine wirkliche Abschreckung für fehlerhafte Prozesse oder Fahrlässigkeit.

Das alles begann sich vor ein paar Jahren zu ändern, als die Regierungen begannen, sich mit einer immer größer werdenden Steuerlücke auseinanderzusetzen, ohne dass es einfache Lösungen gab, um sie zu überwinden. Denken Sie, ich übertreibe? Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die Probleme mit der Mehrwertsteuerlücke aus dem Jahr 2021 verloren die EU-Länder allein im Jahr 2019 134 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen (MwSt.), die ihnen rechtlich von Unternehmen geschuldet wurden.

Das war ein Weckruf für jedes Land auf der Welt, das das Mehrwertsteuersystem anwendet. Sie verloren nicht nur dringend benötigte Einnahmen, sondern das Problem wurde immer schlimmer. Etwas musste schnell erledigt werden, sonst wären sie nicht in der Lage, wichtige Programme in ihren Ländern zu finanzieren.

Schneller Vorlauf bis heute. Die Länder haben sich ernsthaft mit dem Problem befasst und entschieden, dass Technologie die Antwort ist. Sie haben stark in die Digitalisierung investiert und ihre Fähigkeiten nicht nur auf das Niveau der Geschäftswelt gebracht, sondern in vielen Fällen, wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte, die Möglichkeiten der Privatwirtschaft zur Überwachung und Berichterstattung über Finanztransaktionen übertroffen.

Heute gibt es keine nachträglich veröffentlichten Berichte mehr. Regierungen haben ein Geschäft direkt in Ihrem Datenstapel eingerichtet und überprüfen Transaktionen in Echtzeit. Und mit der Überwachung in Echtzeit geht die Durchsetzung in Echtzeit einher. Wenn Sie die Informationen nicht so melden, wie es die Regierung vorgeschrieben hat, können Sie mit raschen Maßnahmen rechnen, die von teuren Bußgeldern bis hin zum Widerruf Ihres Gewerbescheins in diesem Land reichen. Beides wäre verheerend für die finanziellen Aussichten und den Ruf Ihres Unternehmens.

Aus diesem Grund ist es so dringend, die IT mit ins Boot zu holen und eine Strategie zu entwickeln, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Dinge werden nur noch komplizierter und die Fähigkeit, Systeme so zu skalieren, dass sie sich ändernden Steuervorschriften an allen Orten, an denen Sie Geschäfte machen, gerecht werden, ist für Unternehmen zu einer obersten Priorität geworden.

Es ist eine neue Welt da draußen, was die Mehrwertsteuer betrifft, und das ist eine Menge, mit der man sich abfinden muss. Wenn dies neue Informationen für Sie sind oder Sie gerade dabei sind, sich damit abzufinden, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken, würde ich Sie ermutigen, sich an die folgenden fünf Dinge zu erinnern und sie Ihren Kollegen mitzuteilen:

1. Die Regierung ist in Ihren Daten

Steuerberichterstattung in Echtzeit wird zur neuen Norm für Unternehmen auf der ganzen Welt. Regierungen geben sich nicht mehr damit zufrieden, Daten im Nachhinein zu erhalten, und verlangen nun eine permanente Präsenz in Ihrem Datenstapel.

2. Staatliche Datenmandate nehmen den Unternehmen die Kontrolle

Da die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung die Welt im Sturm erobert, bleibt den Unternehmen wenig Zeit, sich auf diesen Wandel vorzubereiten. Um betriebsbereit zu bleiben und diese Mandate zu erfüllen, muss die IT eine Strategie entwickeln, um sicherzustellen, dass sie ihre Mandatsverpflichtungen erfüllt und gleichzeitig die Parameter langfristiger Pläne und Budgets einhält.

3. Datenmandate bewegen sich und entwickeln sich schnell.

Da sich die Regierungen schnell auf die Einführung der vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung konzentrieren, stehen Unternehmen nun vor einem extrem kurzen Zeitfenster zur Aktualisierung ihrer Steuergesetzgebung und -mandate. Für IT-Abteilungen wird die Überwachung und Umsetzung dieser Änderungen zu einer ihrer obersten Prioritäten werden.

4. Datenvorschriften sind von Land zu Land nicht einheitlich

Für internationale Organisationen ist es unerlässlich, über neue Prozesse, Technologien und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen. Die unterschiedlichen Ansätze, die von den einzelnen Regulierungsbehörden verfolgt werden, sorgen jedoch für eine Menge Unsicherheit für Unternehmen. Die Herausforderung für die IT besteht darin, die Infrastruktur zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglicht, die individuellen Mandate der Regulierungsbehörden der einzelnen Länder zu erfüllen und gleichzeitig untereinander zu integrieren, um ein globales Dashboard in Echtzeit über den Compliance-Status der Organisation bereitzustellen.

5. Die Regierungen haben den Schweregrad und die Geschwindigkeit der Durchsetzung erhöht.

Die Steuerbehörden werden aggressiver denn je, um Steuerlücken zu schließen. Durch den Einsatz digitaler Tools und Prozesse können Regierungen die Einhaltung der Vorschriften schnell beschleunigen und Steuerbetrug effektiv verfolgen. In der heutigen digitalen Welt können Strafen schneller und strenger sein als in der Vergangenheit. Die IT muss sicherstellen, dass Transaktionsdaten den Aufsichtsbehörden in dem von ihnen geforderten Format und Zeitrahmen vorgelegt werden.

Ich hoffe, diese Informationen geben Ihnen einige Dinge, über die Sie nachdenken können, während Sie sich mit den sich ändernden Realitäten globaler Steuervorschriften auseinandersetzen.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie dies gelesen haben und Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.