In der Europäischen Union sind die Mehrwertsteuervorschriften für die Lieferung von Gegenständen und für die “traditionelle” Erbringung von Dienstleistungen zwischen zwei Parteien genau definiert und festgelegt. Peer-to-Peer-Dienstleistungen, die über eine Plattform erbracht werden, lassen sich jedoch nicht immer eindeutig in die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) festgelegten Kategorien einordnen. Sowohl die Art der vom Plattformbetreiber erbrachten Dienstleistung als auch der steuerliche Status des einzelnen Dienstleistungserbringers (z. B. eines Fahrers für einen Mitfahrdienst oder einer Privatperson, die ihre Immobilie auf einem Online-Marktplatz zur Miete anbietet) sind unklar. Dies stellt die Entscheidungsträger im Bereich der Mehrwertsteuer vor eine besondere Herausforderung.
Die EU-Kommission hat vor kurzem eine öffentliche Konsultation über die Mehrwertsteuer und die Plattformökonomie eröffnet, um diese Fragen zu klären. Wir haben bereits andere von der Kommission vorgeschlagene Initiativen erörtert, darunter eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung und MwSt.-Meldung und elektronische Rechnungsstellung. In diesem Blog werden die grundlegenden Herausforderungen, vor denen die politischen Entscheidungsträger stehen, und die spezifischen Vorschläge der Konsultation erörtert, die erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber und Nutzer digitaler Plattformen haben könnten.
Eine Schwellenfrage für die mehrwertsteuerliche Behandlung digitaler Plattformen ist, ob die Plattform lediglich einzelne Verkäufer mit einzelnen Kunden verbindet – d. h. als Vermittler fungiert – oder ob sie aktiv eine separate Dienstleistung für den Kunden erbringt. Diese Frage ist von Bedeutung, da Dienstleistungen, die ein Vermittler an einen Nichtsteuerpflichtigen erbringt, gemäß Artikel 46 der MwSt-Richtlinie an dem Ort erbracht werden, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet.
Im Gegensatz dazu werden Dienstleistungen, die unter dem Namen eines Steuerpflichtigen an einen Nichtsteuerpflichtigen erbracht werden, entweder am Ort des Dienstleistungserbringers oder, unter bestimmten Umständen, am Ort des Kunden erbracht. Ob eine bestimmte Plattform als Vermittler agiert, kann sehr faktenspezifisch sein und zum Beispiel davon abhängen, inwieweit die Plattform die Preisgestaltung oder das Verhalten der Nutzer kontrolliert.
Um die Sache weiter zu verkomplizieren, gibt es potenzielle Unklarheiten bei der Mehrwertsteuer:
Eine letzte Quelle der Unklarheit ist die Frage, ob ein einzelner Dienstleistungserbringer als Steuerpflichtiger gilt, wenn er nur gelegentliche Leistungen erbringt; dies könnte die Frage aufwerfen, ob diese Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Diese Unklarheiten stellen eine offensichtliche Herausforderung für die einheitliche mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformen in den Mitgliedstaaten dar.
Im Rahmen ihrer öffentlichen Konsultation zu “VAT in the Digital Age” hat die EU-Kommission mehrere Lösungen für die oben genannten Herausforderungen vorgeschlagen. Drei dieser Vorschläge befassen sich direkt mit der zweideutigen Natur von Dienstleistungen, die über Plattformen erbracht werden:
Mit diesen Vorschlägen sollen den Mitgliedstaaten klare Leitlinien an die Hand gegeben werden, wie Plattformdienste zu kategorisieren sind und welche MwSt-Vorschriften daher im Rahmen der Richtlinie gelten sollten. Der vielleicht direkteste Vorschlag ist der “deemed supplier”-Vorschlag, der die Mehrwertsteuerpflicht für Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen vorsieht.
Für Plattformen, die den Verkauf von geringwertigen Gütern in der EU erleichtern, gibt es bereits eine “deemed supplier”-Regelung, so dass es wahrscheinlich ist, dass die Kommission diese Option ernsthaft in Betracht ziehen wird. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden Kommentare zu drei verschiedenen Varianten einer solchen Regelung eingeholt, die sich lediglich im Umfang der abgedeckten Dienstleistungen unterscheiden.
Unabhängig davon, in welche Richtung sich die EU letztlich bewegt, ist klar, dass sich für digitale Plattformen ein bedeutender Wandel ankündigt. Plattformbetreiber und Plattformnutzer sollten diese laufenden Konsultationen in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen.
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Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay wird seit 2017 gemäß dem Plan des Unterstaatssekretärs für Steuern (SET) entwickelt, um die Steuererhebung zu modernisieren und zu verbessern und das Auftreten von Steuerbetrug zu minimieren.
Mit der Einführung des Integrierten Nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung (Es. Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional -SIFEN -) wurde ein neues System für die elektronische Rechnungsstellung im Land eingeführt. Die Einführung dieses neuen Systems befindet sich derzeit in der freiwilligen Beitrittsphase, die 2019 begonnen hat, und erlaubt es Unternehmern, Händlern und Firmen, elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis auszustellen. Ab Juli 2022 wird die Nutzung des Systems jedoch schrittweise für bestimmte Steuerpflichtige verpflichtend werden.
Steuerzahler in Paraguay können das SIFEN nutzen, um elektronische Steuerdokumente (Es. Documento Tributario Electrónico – DTE) auszustellen. Das DTE ist eine digitale Version der Rechnung und anderer traditioneller Dokumente, die steuerliche und rechtliche Gültigkeit besitzt. Das DTE hat sich zu einer modernen, effektiven, sicheren und transparenten Form für die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Rechnungen für verschiedene Arten von Geschäftsvorgängen entwickelt.
Die DTEs werden bei ihrer Ausstellung von der SAT validiert, um den Vorsteuerabzug und Transaktionen im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer zu unterstützen. Zu den verschiedenen Arten von DTEs in Paraguay gehören:
Die von den Steuerpflichtigen, die sich dem SIFEN angeschlossen haben, ausgestellten elektronischen Rechnungen werden im XML-Format erstellt. Die Authentizität und Integrität jedes Dokuments wird durch die digitale Signatur und den Kontrollcode, den die DTEs enthalten, garantiert. Jedes Dokument muss elektronisch an die Steuerverwaltung geschickt werden, damit diese es freigibt.
Das SIFEN ist für die Verifizierung und Validierung jedes Dokuments verantwortlich. Sobald festgestellt wird, dass das DTE alle Anforderungen erfüllt, wird es zu einer legalen elektronischen Rechnung. Die Steuerpflichtigen, die die elektronische Rechnung ausstellen, erhalten dann die Ergebnisse der Prüfung über das Web-Service-System.
Nach der Freigabe der elektronischen Rechnung können die Lieferanten ihren Käufern das DTE per E-Mail, Datennachrichten oder auf anderem Wege zusenden.
Das paraguayische Staatssekretariat für Steuern hat kürzlich einen allgemeinen Beschluss veröffentlicht, der Verwaltungsmaßnahmen für die Ausstellung von DTEs vorsieht. In diesem Beschluss wurde auch ein stufenweiser Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, in dem bestimmte Steuerpflichtige verpflichtet werden, elektronische Rechnungen und andere DTEs unter Verwendung des SIFEN auszustellen.
Der Umsetzungszeitplan besteht aus zehn Stufen, beginnend am 1. Juli 2022 mit allen Steuerpflichtigen, die an dem Pilotprogramm teilgenommen haben, um das SIFEN zu übernehmen. Ab Januar 2023 wird das Mandat mehr Steuerzahler umfassen. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, welche Unternehmen in dieser Phase beginnen werden. Das SET zielt darauf ab, bis Oktober 2024 alle Steuerpflichtigen zu erfassen, die in dem Land wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Die Unternehmen in Paraguay müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen gemäß den Anforderungen der SIFEN auszustellen. Ab dem 1. Juli 2022 werden alle Unternehmen des Landes dieses System freiwillig nutzen können. Die Liste der Steuerpflichtigen, die das Mandat erfüllen müssen, wird auf der SIFEN-Website und auf der SET-Website (www.set.gov.py) verfügbar sein. Das SET wird die betroffenen Steuerzahler über die paraguayische Steuer-Mailbox “Marandu” informieren.
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Regierungen auf der ganzen Welt führen Systeme zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) ein, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu stärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Rumänien, das die größte Mehrwertsteuerlücke in der EU aufweist (34,9 % im Jahr 2019), ist eines der Länder, die bei der Einführung von CTCs am schnellsten vorankommen. Im Dezember 2021 kündigte das Land die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2022 an und geht bereits jetzt den nächsten Schritt.
Das Finanzministerium hat kürzlich einen Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (Verordnung) veröffentlicht, mit der ab dem 1. Juli 2022 ein obligatorisches e-Transport-System für die Überwachung bestimmter Waren im nationalen Hoheitsgebiet eingeführt wird. Das RO e-Transport-System wird mit den bestehenden IT-Systemen auf der Ebene des Finanzministeriums, der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) oder der rumänischen Zollbehörde vernetzt werden.
Gemäß dem Verordnungsentwurf wird der Transport von Produkten mit hohem steuerlichem Risiko maximal drei Kalendertage vor Beginn des Transports im E-Transport-System angemeldet, bevor die Waren von einem Ort zum anderen befördert werden.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
Das System generiert im Anschluss an die Anmeldung einen eindeutigen Code (ITU-Code). Dieser Code muss die zu befördernden Waren in physischer oder elektronischer Form mit dem Beförderungsdokument begleiten. Die zuständigen Behörden werden die Anmeldung und die Waren auf den Transportwegen überprüfen.
Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach der Definition von Waren mit hohem steuerlichem Risiko. Das rumänische Finanzministerium hat bereits eine Liste von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko für die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems erstellt. Es ist jedoch noch nicht bekannt, ob die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko dieselbe sein wird. Das Finanzministerium wird in den nächsten Tagen eine weitere Verordnung erlassen, in der die Produkte mit hohem steuerlichem Risiko definiert werden.
Wenn der Transport sowohl Waren mit hohem steuerlichen Risiko als auch andere Waren umfasst, die nicht in die Kategorie des hohen steuerlichen Risikos fallen, muss der gesamte Transport im RO e-Transport-System angemeldet werden.
Das RO e-Transport System wurde eingerichtet, um den Transport von risikoreichen Gütern auf dem nationalen Territorium zu überwachen.
Dazu gehören die folgenden Punkte:
Die Beförderung von Gütern, die für diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen, internationale Organisationen, die Streitkräfte ausländischer NATO-Mitgliedstaaten oder als Ergebnis der Ausführung von Verträgen bestimmt sind, fällt nicht in den Anwendungsbereich des RO e-Transport-Systems.
Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung wird das Finanzministerium weitere Verordnungen erlassen, um die Kategorien von Straßenfahrzeugen und die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko für das RO e-Transport-System zu definieren. Darüber hinaus wird ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des RO e-Transport-Systems für den Transport von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko obligatorisch.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften für das e-Transport-System wird mit einer Geldstrafe von 50.000 LEI (ca. 10.000 EUR) für natürliche Personen und 100.000 LEI (ca. 20.000 EUR) für juristische Personen geahndet. Darüber hinaus wird der Wert der nicht deklarierten Waren beschlagnahmt.
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Die Initiative der Europäischen Kommission “VAT in the Digital Age” macht sich Gedanken darüber, wie die Steuerbehörden die Technologie zur Bekämpfung von Steuerbetrug nutzen und gleichzeitig die Prozesse zum Nutzen der Unternehmen modernisieren können.
Zu Beginn dieses Jahres wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der die Kommission Rückmeldungen zu den politischen Optionen für die MwSt-Vorschriften und -Verfahren in einer digitalisierten Wirtschaft in der EU begrüßt. In einem früheren Blogbeitrag untersuchte Sovos die Aspekte einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung . Dies ist eine der wichtigsten Initiativen, die die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Mehrwertsteuerrahmen an das digitale Zeitalter anzupassen. Ein weiteres wichtiges Thema sind die MwSt-Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung, die in diesem Blogbeitrag erörtert wurden.
Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer Modernisierung der MwSt-Meldepflichten und prüft die Möglichkeit einer weiteren Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung. Der Begriff “digitale Meldepflichten” wurde von der Kommission für jede Verpflichtung zur Meldung von Transaktionsdaten eingeführt, die über die Verpflichtung zur Abgabe einer MwSt-Erklärung hinausgeht, d. h. die Meldung von Umsatz zu Umsatz. Das bedeutet, dass die digitalen Meldepflichten verschiedene Arten von Transaktionsmeldepflichten (z.B. Mehrwertsteuerverzeichnis, Standard Audit File/SAF-T, Echtzeit-Meldungen) und obligatorische E-Invoicing-Anforderungen umfassen.
Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise umgesetzt, was zu unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen für die MwSt-Meldung und die elektronische Rechnungsstellung in der EU geführt hat. Die aktuelle Initiative der Kommission ist eine Gelegenheit für die EU, eine Harmonisierung in diesem Bereich zu erreichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird um Beiträge zu der Frage gebeten, welcher Weg eingeschlagen werden soll.
Die öffentliche Konsultation enthält mehrere Optionen, die es zu prüfen gilt. Eine wäre, die Dinge so zu belassen, wie sie derzeit sind, d. h. keine Harmonisierung und die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, wenn sie eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen wollen. Am anderen Ende der Skala wäre eine weitere Option die Einführung einer vollständigen Harmonisierung der Umsatzmeldungen für die Mehrwertsteuer sowohl für innergemeinschaftliche als auch für alle inländischen Umsätze.
Und zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch mehrere andere Möglichkeiten. Anstatt eine harmonisierte Lösung verbindlich vorzuschreiben, könnte eine solche Lösung einfach empfohlen werden und freiwillig sein, verbunden mit der Aufhebung der Notwendigkeit, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorgeschrieben wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerpflichtigen alle Transaktionsdaten aufbewahren und sie auf Anfrage der Behörden zur Verfügung stellen. Und eine letzte Option könnte eine Teilharmonisierung sein, bei der die MwSt-Meldung für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen angeglichen und obligatorisch ist, während sie im Inland fakultativ bleibt.
Während diese politischen Optionen formell bis zum 5. Mai hier zur öffentlichen Konsultation offen stehen, müssen sie nun im Lichte der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zur gerechten und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie betrachtet werden.
In seiner Entschließung fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung zu ergreifen, um das Steuergefälle und die Befolgungskosten zu verringern. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören die unverzügliche Einführung eines harmonisierten gemeinsamen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU und die Festlegung der Rolle der elektronischen Rechnungsstellung bei der Echtzeit-Meldung. Darüber hinaus schlägt das Europäische Parlament vor, dass die Kommission die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis 2023 prüft, wobei staatlich betriebene oder zertifizierte Systeme die Rechnungsstellung verwalten sollten. In beiden Fällen sollte der Schwerpunkt auf einer deutlichen Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften liegen, insbesondere für KMU.
Es bleibt abzuwarten, wie es der Kommission gelingen wird, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments mit ihren politischen Optionen und denen der Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen, wo in mehreren Fällen bereits Lösungen umgesetzt worden sind.
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Making Tax Digital für die Umsatzsteuer – Erweiterung
Ab April 2022 werden die Anforderungen für Making Tax Digital (MTD) für die Umsatzsteuer auf alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen ausgeweitet. MTD für die Mehrwertsteuer ist seit April 2019 für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung von 85.000 £ verpflichtend. Es wird erwartet, dass sich die diesjährige Ausweitung auf kleinere Unternehmen auswirken wird, deren Umsatz zwar unter dem Schwellenwert liegt, die aber dennoch für die britische Mehrwertsteuer registriert sind.
Was ist MTD für die Mehrwertsteuer – eine Auffrischung
Im Rahmen von MTD müssen Unternehmen ihre Mehrwertsteuererklärungen digital einreichen, indem sie eine “funktionskompatible Software” verwenden, die sich mit der API des HMRC verbinden kann. Unternehmen müssen außerdem Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte umsatzsteuerbezogene Dokumente zu führen. Die gespeicherten Aufzeichnungen müssen “bezeichnende Daten” wie den Unternehmensnamen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Einzelheiten zu Verkäufen und Käufen sowie zusammenfassende Umsatzsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten. Die Verwendung mehrerer Softwareprogramme ist zulässig. So können Unternehmen zum Beispiel Buchhaltungssoftware verwenden, um digitale Aufzeichnungen zu speichern. Darüber hinaus kann eine “Überbrückungssoftware” verwendet werden, um die Verbindung mit der API des HMRC herzustellen und die Mehrwertsteuererklärungen einzureichen.
Ab April 2021 müssen die Unternehmen auch die Anforderung der digitalen Verknüpfung erfüllen. Nach dieser Vorschrift ist eine digitale Verknüpfung immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen mehrere Softwareprogramme zur Speicherung und Übermittlung seiner MwSt.-Aufzeichnungen und -Erklärungen gemäß den MTD-Anforderungen verwendet. Eine digitale Verknüpfung liegt vor, wenn eine Übertragung oder ein Austausch von Daten elektronisch zwischen Softwareprogrammen, Produkten oder Anwendungen erfolgen kann, ohne dass ein manuelles Eingreifen erforderlich ist oder erfolgt.
Ablauf des ermäßigten Steuersatzes für Gastgewerbe
Im Jahr 2020 führte die britische Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie einen ermäßigten Steuersatz von 5 % auf bestimmte Gastgewerbeleistungen ein. Dieser ermäßigte Satz wurde ab 1. Oktober 2021 auf 12,5 % erhöht. Der ermäßigte Satz soll Ende März auslaufen. Infolgedessen werden die folgenden Dienstleistungen ab April wieder mit dem Normalsatz besteuert:
Das Auslaufen dieses ermäßigten Satzes wird sich sowohl auf Unternehmen im Vereinigten Königreich als auch auf der Isle of Man auswirken.
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Im November 2021 wurde von der Kanzlei des belgischen Premierministers ein Entwurf für einen königlichen Erlass veröffentlicht, der darauf abzielt, den Geltungsbereich des bestehenden Mandats für die elektronische Rechnungsstellung für bestimmte Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (Business to Government, B2G) auszuweiten und die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen mit öffentlichen Verwaltungen in Belgien verbindlich einzuführen. Diese Verpflichtung bestand bereits für Lieferanten der zentralisierten öffentlichen Einrichtungen bestimmter Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Künftig wird sie jedoch für alle öffentlichen Einrichtungen in allen belgischen Regionen gelten.
Konkret wird die Einführung der obligatorischen Ausstellung elektronischer Rechnungen durch die Lieferanten der öffentlichen Einrichtungen in Belgien in folgenden Phasen erfolgen:
Infolge der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU sind alle belgischen Regierungsstellen bereits verpflichtet, elektronische Rechnungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zu empfangen und zu verarbeiten. Diese neue nationale Gesetzgebung erweitert den Anwendungsbereich der Richtlinie und schreibt die Ausstellung von elektronischen Rechnungen durch alle Lieferanten an die föderale Regierung vor.
Diese B2G-Entwicklungen sind nicht das Ende der Geschichte. Sie sind erst der Anfang. Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem hat im Oktober 2021 angekündigt, dass die Regierung beabsichtigt, die bestehende B2G-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auch auf B2B-Transaktionen auszuweiten. Offizielle Quellen haben jedoch noch keine offiziellen Informationen zu den Einzelheiten des Mandats und seiner anschließenden Umsetzung mitgeteilt. Gerüchten zufolge ( ) sollte ein Legislativvorschlag für das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden und die Umsetzung im Jahr 2023 erfolgen.
In Anbetracht der Entschließung des Europäischen Parlaments von letzter Woche, in der eine harmonisierte und obligatorische elektronische Rechnungsstellung in der EU nachdrücklich befürwortet wird, wird sich Belgien jedoch wahrscheinlich zumindest so lange zurückhalten, bis die Kommission einen Vorschlag für die Verwaltung der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung in der Union vorgelegt hat.
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Die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) bei den Steuerbehörden in ganz Europa kann schwierig und komplex sein, insbesondere wenn mehrere Gebiete betroffen sind. Bei der Registrierung für die IPT müssen die Unternehmen viele Aspekte berücksichtigen. Welche Belege sind erforderlich? Wer kann unterschreiben? Müssen die Dokumente beglaubigt werden? Gibt es ein zweistufiges Verfahren? Dies sind nur einige der Fragen, die Sie sich während des Anmeldeverfahrens stellen können.
Auf der Grundlage der häufigsten Probleme, auf die wir bei unseren IPT-Kunden gestoßen sind, haben wir unsere fünf besten Tipps zusammengestellt, um Ihnen die IPT-Registrierung zu erleichtern:
Ihr Unternehmen ist wahrscheinlich bereits in den Gebieten tätig, in denen Sie sich registrieren lassen müssen. Daher ist es wichtig, dass die Registrierung umgehend abgeschlossen wird, um Sanktionen zu vermeiden, die einige Steuerbehörden verhängen können. Wir empfehlen, die Dokumente so schnell wie möglich zu unterschreiben und zurückzuschicken, um solche Komplikationen zu vermeiden.
Die europäischen Steuerbehörden stellen sehr spezifische Anforderungen, und je nach EU-Mitgliedstaat können die Vorschriften unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sollten die Belege innerhalb der letzten sechs Monate datiert und gut lesbar sein. Einige Steuerbehörden verlangen, dass die Dokumente notariell beglaubigt und apostilliert werden, andere akzeptieren elektronische Signaturen und wieder andere nicht. Das Registrierungsverfahren kann sich verzögern, wenn die Belege nicht korrekt sind oder die Vorlagen falsch ausgefüllt werden. Um Verzögerungen bei der Einreichung Ihrer Anmeldung zu vermeiden, sollten Sie die Anweisungen genau beachten.
Auch wenn einige der angeforderten Informationen aufdringlich und persönlich erscheinen mögen, gibt es immer einen Grund für die Anfrage. Wir werden Sie niemals um mehr Informationen bitten, als die Steuerbehörden für eine IPT-Registrierung benötigen. Ihre persönlichen Daten werden stets streng vertraulich und sicher behandelt und entsprechen den GDPR-Standards.
Die Fristen für die IPT-Registrierung in den EU-Mitgliedstaaten können variieren. Einige Steuerbehörden, z. B. in Deutschland, bestätigen die Registrierung innerhalb einer Woche nach der Einreichung, während es in Griechenland 8-12 Wochen dauern kann. Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Ihre Registrierung nicht so schnell bestätigt wird, wie Sie erwartet hatten.
Wir sind bestrebt, Ihre Anmeldung so effizient und schnell wie möglich abzuschließen. Wenn Sie Fragen haben, ist Ihr Registrierungsbeauftragter immer für Sie da. Wir können Ihre Fragen per E-Mail beantworten oder ein Telefonat vereinbaren, um den gesamten Prozess zu besprechen, wenn Sie dies bevorzugen.
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Am 10. März nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Aktionsplan der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie an, in der 25 Initiativen vor allem im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union (EU-Mehrwertsteuer) vorgestellt werden. Das Dokument enthält mehrere allgemeine Überlegungen und Empfehlungen an die Kommission für den Vorschlag zur Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie (“Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”) im Jahr 2022.
Die Entschließung des EP befasst sich mit den großen Herausforderungen in der Mehrwertsteuerpolitik der Europäischen Union (EU) und legt besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung solcher Vorschriften durch die einheitliche Einführung von technologischen Instrumenten in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Anforderungen und Mandate für die digitale und elektronische Rechnungsstellung.
In der aktualisierten Entschließung wird die Sorge geäußert, dass der Rat das endgültige Mehrwertsteuersystem, d.h. die Umstellung vom Ursprungs- auf das Bestimmungslandprinzip, das noch umgesetzt werden soll, nicht ausreichend unterstützt. In einem solchen System wird die Mehrwertsteuer am Bestimmungsort erhoben, so dass die komplexen Übergangsregeln des Mehrwertsteuersystems entfallen.
Bedenken wurden auch hinsichtlich der Komplexität der zahlreichen Steuervorschriften in der EU und der damit verbundenen Einschränkungen geäußert, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für diejenigen, die anfällig für Betrug sind. Hinzu kommen die hohen Kosten, die den Unternehmen entstehen, wenn sie die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Rechtsordnungen erfüllen müssen. Das Parlament fordert dringend einen konsequenten Schritt hin zu einem einfacheren und moderneren Mehrwertsteuersystem.
Im Einzelnen bezeichnete das EP die Bemühungen der Kommission um eine EU-weite Harmonisierung der Verfahrensvorschriften und die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Unternehmen durch das EU-Programm “Cooperative Compliance” als “von höchster Bedeutung”.
In verschiedenen Punkten ging es darum, die Technologie als wirksames Mittel für eine einfache und moderne Steuerbefolgung zu nutzen. Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer wurde als Mittel für eine moderne und vereinfachte Befolgung der MwSt-Vorschriften begrüßt, wobei die Mitgliedstaaten in allen EU-Ländern einheitlich und harmonisiert Echtzeit- oder echtzeitnahe Berichte und elektronische Rechnungen verwenden sollten.
In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen für eine einmalige Datenerhebung durch die Steuerbehörden ausgesprochen, die mit einem Höchstmaß an Schutz und Respekt für die Datenschutzgesetze einhergeht, sowie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und verschiedener Software, um eine maximale Effizienz der Datennutzung und -sicherheit zu gewährleisten. Die Annahme von Digitalisierungsanforderungen wird die Sicherheit erhöhen, Betrug verhindern und bekämpfen und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern.
Die Entschließung zielt auch auf die neue Unternehmens- und Steueragenda der Union ab und unterstützt die Ausarbeitung eines neuen und einheitlichen Regelwerks für die Unternehmensbesteuerung in der Union, das die Verhandlungen der OECD zu Säule 1 (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) und Säule 2 (Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne) widerspiegeln sollte.
Im Anschluss an diese Empfehlungen soll die Europäische Kommission bis 2022/2023 einen oder mehrere Legislativvorschläge vorlegen.
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Polen hat seit Anfang 2021 den CTC-Rahmen und das System, das Krajowy System e-Faktur (KSeF), auf eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 steht die Plattform den Steuerpflichtigen zur Verfügung, die sich dafür entscheiden, strukturierte Rechnungen über KSeF auszustellen und von den eingeführten Anreizen zu profitieren.
Da die Steuerzahler KSeF bereits seit einiger Zeit nutzen, sollten wir uns genauer ansehen, was im Zusammenhang mit der polnischen CTC-Reform geschehen ist und in Zukunft geschehen wird.
Die ursprünglich vom Finanzministerium im November 2021 als Gesetzesentwurf vorgelegte Verordnung über die Nutzung des KSEF wurde schließlich nach mehreren Wiederholungen am 30. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung regelt vor allem die Kategorien der Berechtigungen, die Authentifizierungsmethoden und die für den Zugang zu den strukturierten Rechnungen erforderlichen Informationen.
Gemäß der Verordnung müssen sich die Steuerpflichtigen, die KSEF nutzen, mit einer der folgenden Methoden authentifizieren: Qualifizierte elektronische Signatur, qualifiziertes elektronisches Siegel, vertrauenswürdige Signatur oder Token.
Eine vertrauenswürdige Signatur bestätigt die Identität, die einer bestimmten polnischen Identifikationsnummer (PESEL) zugeordnet ist. Die Token-Methode kann zur Erteilung von Berechtigungen im KSeF verwendet werden, sobald der Steuerzahler authentifiziert ist.
Die polnische Steuerbehörde hat auf ihrer Website neue Informationen über die Funktionen von KSeF veröffentlicht, darunter FAQs und weitere Unterlagen.
Die FAQs enthalten Informationen über den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des Systems, während die XML-Beispieldateien und die Informationsbroschüre die logische Struktur der elektronischen Rechnungen und die Mapping-Anforderungen erläutern.
Obwohl die Steuerbehörde weiterhin alle Anstrengungen unternimmt, um die vielen Aspekte des neuen CTC-Systems in Polen zu klären, haben wir noch einen langen Weg vor uns, was die vollständige Umsetzung des KSeF betrifft.
So erklärte das Finanzministerium während der öffentlichen Konsultation des Gesetzentwurfs, dass die Steuerzahler strukturierte Rechnungen über eine API im XML- oder PDF-Format herunterladen können. Bis heute gibt es keine technischen Informationen über die PDF-Erzeugung innerhalb des Systems über die API. Die Steuerbehörde hat die technische Dokumentation für das Outbound-Verfahren veröffentlicht, aber es gibt noch keine Dokumentation für das Inbound-Verfahren.
Noch wichtiger ist, dass eine Entscheidung des EU-Rates, die Polen zur Einführung von Sondermaßnahmen ermächtigt, die von den Artikeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweichen, noch aussteht, um das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen einzuführen. Das derzeitige polnische Mehrwertsteuergesetz verlangt die Zustimmung des Käufers zum Erhalt strukturierter Rechnungen. Da die polnischen Behörden beabsichtigen, den KSeF im Jahr 2023 verbindlich einzuführen, wird eine Änderung dieser Bestimmung erwartet, sobald die Sondermaßnahmen vom EU-Rat genehmigt worden sind.
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Wir haben bereits unter über den wachsenden Trend geschrieben, dass die Steuerbehörden Mehrwertsteuererklärungen anhand von Daten aus elektronischen Rechnungen “vorausfüllen” – ein Trend, der in Lateinamerika begann und sich inzwischen auf mehrere europäische Länder ausgeweitet hat. Diese vorausgefüllten Erklärungen können, wenn sie korrekt sind, als Vereinfachungsmaßnahme für die Steuerzahler dienen, die ihren Meldepflichten einfach dadurch nachkommen können, dass sie die für sie erstellten Erklärungen genehmigen. Ende 2021 haben zwei europäische Länder, Italien und Spanien, vorausgefüllte MwSt-Erklärungen eingeführt, und auch Ungarn und Portugal planen ihre Einführung in irgendeiner Form.
Die Landschaft für vorausgefüllte MwSt-Erklärungen hat sich im Jahr 2022 erheblich verändert. Sowohl Ungarn als auch Portugal haben ihre Pläne zu deren Einführung verschoben. Die ungarische Steuerbehörde (NAV) hat ihre Entscheidung, vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, rückgängig gemacht, nachdem sie das eVAT-Projekt aufgrund der anhaltenden COVID-Pandemie um mehrere Monate verschoben hatte. Die NAV wird sich stattdessen auf die Verbesserung ihres Modells für die Rechnungsstellung in Echtzeit (RTIR) konzentrieren. Da alle Bemühungen um vorausgefüllte MwSt-Erklärungen vom Stand von RTIR abhängen, wäre es nicht überraschend, wenn NAV das eVAT-Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt.
Portugal hatte unterdessen geplant, Teile seiner jährlichen MwSt.-Erklärung mit Daten aus dem so genannten “Accounting SAF-T” auszufüllen, das ab 2022 verpflichtend eingereicht werden sollte. Nach einer Ablehnung des Staatshaushalts erklärt die portugiesische Steuerverwaltung nun jedoch, dass Accounting SAF-T ab 2024 verpflichtend sein wird.
Auf der anderen Seite hat Frankreich 2022 vorausgefüllte Daten in seine MwSt-Erklärungen aufgenommen, während Griechenland erwägt, sein myDATA System zu nutzen, um MwSt-Erklärungen zur Genehmigung durch den Steuerzahler vorauszufüllen.
Frankreich ist ein besonders interessanter Fall, da es kein E-Invoicing-System hat, aus dem Daten gezogen werden können. Stattdessen beschränkt sich die automatische Ausfüllung der Daten in der französischen Mehrwertsteuererklärung auf Informationen über Einfuhren, die auf elektronischen Zollerklärungen basieren. Frankreich plant die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Jahr 2024, was zu einer Ausweitung der Vorausfüllungen führen kann. Dieser neue Ansatz wurde durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Erhebung der auf Einfuhren fälligen Mehrwertsteuer von den französischen Zollbehörden auf die französischen Steuerbehörden vorangetrieben. Bemerkenswert ist, dass nur die den Behörden geschuldete und in der MwSt-Erklärung abgerechnete MwSt vorausgefüllt wird; die entsprechenden Vorsteuerbeträge müssen vom Steuerzahler eingetragen werden (wahrscheinlich, weil einige Steuerzahler nicht in der Lage sein werden, den vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen).
Die griechischen Pläne zur Einführung vorausgefüllter MwSt-Erklärungen sind noch unbestimmt, aber einigen Berichten zufolge soll ein Pilotprogramm irgendwann im Jahr 2022 eingeführt werden.
Es ist klar, dass die europäischen Steuerbehörden trotz der Verzögerungen in Ungarn und Portugal ein anhaltendes Interesse an der Verwendung von vorausgefüllten MwSt-Erklärungen zeigen. Aus Sicht der Steuerbehörden sind vorausgefüllte MwSt-Erklärungen die natürliche Weiterentwicklung eines obligatorischen E-Invoicing-Systems oder eines Echtzeit-Rechnungsdaten-Meldesystems – die Daten stehen ihnen bereits zur Verfügung. Aus Sicht des Steuerpflichtigen ist es daher unerlässlich, genaue und vollständige elektronische Aufzeichnungen zu führen, die mit den vorausgefüllten MwSt-Erklärungen abgeglichen werden können. Dies hilft dem Steuerzahler, etwaige Fehler zu korrigieren oder notwendige Anfechtungen von Umsatzsteuerbescheiden vorzunehmen. Eine hochwertige Buchhaltungssoftware kann ein nützliches Instrument sein, um dieses Ziel zu erreichen.
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Mit einem neuen Monat ist ein weiterer Bericht im Bereich der Versicherungsprämiensteuer (IPT) fällig. Versicherungsunternehmen, die Risiken in Griechenland abdecken, müssen ihre im Jahr 2021 abgeschlossenen Versicherungsverträge in Form des griechischen Jahresberichts melden. Dieser ist bis zum 31. März 2022 fällig.
Erinnern wir uns zurück: Ende 2019 kam dieser Bericht zustande, nachdem er zuvor in einem Gesetz aus dem Jahr 2016 ratifiziert worden war. Damals wurde der Bericht aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung rückdatiert, und die Versicherer standen vor der Herausforderung, in kurzer Zeit Angaben zu den Transaktionen im Zeitraum 2016-2018 zu übermitteln.
Es gab jedoch einen Präzedenzfall für eine solch drastische Änderung. Und diejenigen, die den Wechsel mit der spanischen Consorcio de Compensacion de Seguros Vorlage erlebt haben, werden bei dieser Entwicklung ein Déjà-vu-Gefühl gehabt haben. In ähnlicher Weise könnten einige Versicherer jetzt mit der Änderung der portugiesischen Stempelsteuer Vorlage nur allzu vertraute Probleme haben.
Der Markt hatte anfangs Schwierigkeiten mit dem griechischen Jahresbericht, weil er so viele Details enthielt. Insbesondere die Umsatzsteuer-/Steuerregistrierungsnummer wurde oft nicht von den Versicherten erfasst. Außerdem waren einige der anderen Angaben im Bericht nicht ohne weiteres verfügbar, da noch Altsysteme im Einsatz waren. Für den Versicherer bedeutete dies in vielen Fällen, dass er mühsam und oft zeitaufwendig zum Versicherungsnehmer zurückgehen musste, um diese Informationen einzuholen.
Was ist mit dem Bericht selbst? Der griechische Jahresbericht ist eine Excel-Meldung auf Transaktionsebene, in die folgende Angaben eingetragen werden müssen:
Der Standard-IPT-Satz in Griechenland beträgt derzeit 15 %, wobei der Satz von 20 % den Risiken vorbehalten ist, die Feuer abdecken. Bei einer Versicherungspolice mit mehreren Risiken, die beide Tarife abdeckt, müssen die Prämien nach Tarifen aufgeteilt und somit in zwei verschiedene Linien aufgeteilt werden.
Glücklicherweise müssen die Prämien für die Beitragsbefreiung nicht in den Bericht aufgenommen werden, was die Belastung etwas mindert.
Aber was ist mit Fällen, in denen es einfach nicht möglich war, diese Informationen zu sammeln? Dies war ein Problem, das wir bei einigen unserer IPT-Kunden beobachten konnten, die unvollständige Berichte eingereicht haben. Bislang haben wir noch keine Reaktionen der Steuerbehörden auf das Auslassen bestimmter Angaben erlebt, aber wir können nicht garantieren, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird.
Vorbereitung ist der Schlüssel. Und Aufklärung ist der Schlüssel. Dieser Jahresbericht wird auf Dauer Bestand haben, so dass die Versicherer frühzeitig darauf vorbereitet sein müssen, dass solche Angaben erforderlich sein werden, und sie sollten bestrebt sein, diese Informationen laufend und nicht erst im letzten Moment zu erfassen. In einigen Fällen wird eine Aktualisierung der Software erforderlich sein, da die derzeitigen Systeme möglicherweise nicht in der Lage sind, die erforderlichen Daten zu erfassen. Darüber hinaus sollten alle relevanten Parteien in der Datenlieferkette über die Bedeutung der Erfassung der Details aufgeklärt werden. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren mehr Länder Transaktionsberichte einführen werden, so dass es ratsam wäre, bereits jetzt bestimmte Kontrollen einzurichten, um sich vorzubereiten und die spätere Belastung zu verringern.
Da die Welt der IPT-Compliance in den verschiedenen Ländern so zersplittert ist, kann es schwierig sein, mit den Änderungen der Meldevorschriften Schritt zu halten. Unser Expertenteam kann Sie durch die Details führen und sicherstellen, dass Sie auf dem richtigen Weg zur Einhaltung der Vorschriften sind.
Benötigen Sie Hilfe bei den IPT-Anforderungen in Griechenland? Setzen Sie sich mit in Verbindung und informieren Sie sich über die Vorteile, die ein Managed Service Provider Ihnen bieten kann, um die Einhaltung der IPT-Vorschriften zu erleichtern.
Viele Unternehmen werden heute an "grenzüberschreitenden" Umsätzen beteiligt sein, d. h. ein Unternehmen in einem Gebiet verkauft und liefert häufig Waren an einen Kunden in einem anderen Gebiet. Das Vorhandensein von zwei oder mehr Steuergebieten in der Transaktion und die Möglichkeit, dass es einen Kunden in der EU und einen Lieferanten in einem Drittland wie dem Vereinigten Königreich gibt, wird unweigerlich zu mehrwertsteuerlichen Herausforderungen mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad führen.
Lieferanten, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind, werden mit anderen Herausforderungen konfrontiert sein als solche, die an B2C-Transaktionen beteiligt sind – obwohl es auch einige gemeinsame Probleme geben wird. Dieser Artikel konzentriert sich auf B2B-Umsätze.
Betrachten wir einen britischen Lieferanten mit einem Vertrag über die Lieferung von im Vereinigten Königreich hergestellten Waren an Kunden in der EU.
Der erste Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass die Waren eine EU-Zollgrenze passieren müssen, um an den EU-Kunden geliefert zu werden. Und hier ist der erste Punkt für das Lieferkettenmanagement.
Wer wird die Waren in die EU einführen und was sind die Überlegungen?
Der Kunde geht wahrscheinlich davon aus, dass er möchte, dass der Lieferant die Waren einführt, und ein Verkäufer, der seinen Kunden zufrieden stellen möchte, wird wahrscheinlich zustimmen. Ist dies ein Problem für den Lieferanten? JAWOHL!
Ein Verkäufer kehrt triumphierend mit einer Bestellung mit Incoterms DDP (Deliver Duty Paid) zurück – aber ist das ein Grund zum Feiern?
Deliver Duty Paid bedeutet, dass der Lieferant die Waren in das Gebiet des Kunden liefern muss, von dem aus zu Mehrwertsteuerzwecken ein lokaler Verkauf erfolgt. Das bedeutet, dass der britische Lieferant die Waren in die EU einführen muss, und das wirft das erste Problem auf.
Nach dem Zollkodex der Union (UCC) muss die Person, die die Waren bei den Zollbehörden anmeldet (der Anmelder), in der EU ansässig sein. Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das Waren einführt, kann sowohl der Einführer als auch der Anmelder sein. Ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann Einführer, aber nicht Anmelder sein. In diesem Fall muss der nicht in der EU ansässige Einführer ein in der EU ansässiges Unternehmen als seinen "indirekten Zollagenten" benennen. Dieser Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für die fälligen Einfuhrabgaben, und es gibt nicht allzu viele Unternehmen, die eine solche Dienstleistung anbieten, da das Risiko hoch ist. Der Verkäufer könnte also nicht in der Lage sein, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, weil er niemanden findet, der rechtzeitig – oder überhaupt – als indirekter Zollvertreter fungiert, um die erforderliche Lieferung vorzunehmen.
Gelingt es einem Lieferanten, diese Hürde zu überwinden, stellt sich die Frage nach der lokalen Mehrwertsteuer auf den Verkauf – muss sich der Lieferant für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und sie auf der Verkaufsrechnung ausweisen oder gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft? Und zahlt der Kunde die nicht erstattungsfähigen Zollkosten, die dem Lieferanten an der Grenze entstehen?
Ein Vertrag, der unter DDP-Bedingungen abgeschlossen wird, mag für das Verkaufsteam viel einfacher zu erreichen sein, kann aber im Nachhinein zu ernsthaften Problemen führen. Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich sollten nach Möglichkeit versuchen, andere Incoterm als DDP zu vereinbaren.
Um die Möglichkeit von Verzögerungen zu verringern, haben einige britische Lieferanten Lagereinrichtungen in der EU eingerichtet, von denen aus die Lieferungen erfolgen können. Eine Frage, die sich sowohl auf die Mehrwertsteuer als auch auf die direkten Steuern auswirken kann, ist, ob das Lager eine ständige oder feste Niederlassung darstellt. Für die Zwecke dieses Artikels gehen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist – obwohl die Schaffung einer Betriebsstätte die Notwendigkeit der Bestellung eines indirekten Zollagenten vermeiden könnte.
Sobald der britische Lieferant die Waren erfolgreich in ein EU-Lager gebracht hat, wird er die Lieferungen an die Kunden vornehmen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, wie die Einfuhrumsatzsteuer gehandhabt wird. Mehrere Mitgliedstaaten bieten die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer im Wege der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die Umsatzsteuererklärung zu verschieben. Unter diesen Umständen ist der Vorsteuerabzug bei der Einfuhr gewährleistet, solange die Formalitäten eingehalten werden und das Unternehmen in der Lage ist, die Mehrwertsteuer in vollem Umfang zurückzuerhalten. Bei der Einfuhr von Waren in einen Mitgliedstaat, in dem die Einfuhrumsatzsteuer zunächst entrichtet und dann abgezogen werden muss, ist es wichtig zu überlegen, wie dies geschehen soll. Liegt eine Mehrwertsteuerregistrierung vor, kann die Mehrwertsteuer normalerweise über die Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden. Wenn der Einfuhrmitgliedstaat jedoch ein Reverse-Charge-Verfahren für Inlandsverkäufe anwendet, muss ein Nicht-EU-Lieferant einen Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer stellen:th . Ein Mitgliedstaat, in dem dies der Fall ist, ist Spanien, in dem Gegenseitigkeitsbestimmungen gelten, so dass nicht alle Unternehmen die 13th Richtlinie in Anspruch nehmen können.
Wenn ein Lieferant die Nutzung eines EU-Lagers oder Verkäufe auf DDP-Basis in Erwägung zieht, sollte er daher zunächst alle wahrscheinlichen Warenströme abbilden und dann die mehrwertsteuerliche Behandlung bestimmen, um zu verstehen, ob negative Mehrwertsteuerprobleme auftreten werden. Auf die Planungsmöglichkeiten und potenziellen Fallstricke, die sich aus einem solchen Lager ergeben, wird in einem späteren Artikel eingegangen.
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Die weltweite Steuerlandschaft verändert sich rasch. Immer mehr Steuergebiete verlangen elektronische Einreichungen, wobei Irland das jüngste Land ist, das diesem Trend folgt. Die irische Steuerbehörde hat angekündigt, dass ab dem Quartal 1 2022 (d. h. ab dem 25. April 2022) die Stempelsteuer, die Lebenshaltungskostenabgabe, die Regierungsabgabe und der Ausgleichsfonds auf elektronischem Wege erklärt und gezahlt werden müssen.
Ab Q1 2022 müssen Unternehmen alle Steuererklärungen über das irische Online-Portal einreichen und die fälligen Steuern per Lastschriftverfahren bezahlen.
Die irische Steuerbehörde hat im Dezember 2021 eine Mitteilung über die Änderungen bei den Einreichungspflichten veröffentlicht. Die irische Steuerbehörde verfügt über einen Online-Dienst mit einer digitalen Zahlungs- und Ablagemöglichkeit für die Stempelsteuer auf Versicherungsabgaben, die über Revenue Online Services (ROS) verfügbar sein wird.
Die registrierten Versicherer erhalten ein individuelles ROS-Konto. Bis Ende Februar 2022 werden den Versicherern neue ID-Nummern (TRN-Nummern) zugeteilt, und die vierstellige Aktenzeichen-Nummer wird abgeschafft. Die Versicherer benötigen eine TRN-Nummer, um sich für ein ROS-Konto zu registrieren, damit sie ihre Meldungen online über ROS einreichen können. Online-Zahlungen müssen per Einzugsermächtigung erfolgen.
Obwohl viele Behörden noch immer auf Papiermeldungen angewiesen sind, setzen sich Online-Anmeldungen und -Zahlungssysteme immer mehr durch. Allein in Europa sind Spanien, Finnland, Portugal, Ungarn, Italien und das Vereinigte Königreich nur einige der Länder, die digitale Steuersysteme eingeführt haben.
Immer mehr Steuerbehörden stellen sich auf die Online-Einreichung ein, um die Lücke für mehr Transparenz und Genauigkeit bei der Steuererhebung zu schließen, was die Versicherer vor größere Herausforderungen stellt, wenn es darum geht, die Einhaltung der Prämiensteuer zu gewährleisten.
Diese Änderung in Irland ist nur ein weiteres Beispiel in der Liste der Steuerbehörden, die immer häufiger zusätzliche Informationen anfordern, um die Effizienz zu steigern, Steuerlücken zu minimieren und die Einnahmen zu erhöhen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Trend verschwindet und empfehlen den Versicherern, sich über die neuesten Vorschriften zu informieren, um auf weitere Länder vorbereitet zu sein, die diesem Ansatz zweifellos folgen werden. Die Versicherer müssen sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bewusst sein, indem sie mit diesem erhöhten Maß an Komplexität, Prüfung und Veränderung Schritt halten. Dies wird zu System- und Prozessänderungen führen, und jede Digitalisierung wird sich unweigerlich auf IT-Systeme und Budgets auswirken.
Es kann eine Herausforderung sein, sich über die sich ändernden Steuersätze, die unterschiedlichen Formate und Fristen für die Einreichung von Unterlagen und die Auslegung der lokalen Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, vor allem, wenn man in mehreren Gebieten tätig ist. Wenn Sie Fragen zur IPT haben, wenden Sie sich an oder und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in letzter Zeit Initiativen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ergriffen haben, scheint Australien keine unmittelbaren Pläne zu haben, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) oder die Einbindung staatlicher Portale in die B2B-Rechnungsstellung einzuführen.
Nach der jüngsten öffentlichen Konsultation zu urteilen, konzentrieren sich die derzeitigen Bemühungen auf Möglichkeiten zur Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen. Diese Konsultation knüpft an die im November 2020 von der Regierung durchgeführte Befragung zu "Optionen für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen" an, die zu ernsthaften Bemühungen der Regierung führte, den Wert der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen zu erhöhen und das Bewusstsein und die Akzeptanz bei den Unternehmen zu steigern.
Neben der Entscheidung, dass alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 elektronische PEPPOL-Rechnungen erhalten müssen, will die australische Regierung die elektronische Rechnungsstellung auch im B2B-Bereich fördern, allerdings ohne das herkömmliche Mandat für Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung. Stattdessen wird vorgeschlagen, das "Business e-Invoicing Right" (BER) einzuführen.
Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über das PEPPOL-Netz anstelle von Papierrechnungen zu verlangen.
Um diese Anfragen zu stellen und zu empfangen, müssen die Unternehmen ihre Systeme für den Empfang elektronischer PEPPOL-Rechnungen einrichten. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es sein "Recht" ausüben und andere Unternehmen auffordern, ihm elektronische PEPPOL-Rechnungen zu schicken.
Nach dem derzeitigen Vorschlag soll die GVO in drei Phasen eingeführt werden, wobei die erste Phase große Unternehmen und die späteren Phasen kleine und mittlere Unternehmen einschließen sollen. Die mögliche Einführung der GVO würde wie folgt aussehen:
Das Ziel der australischen GVO-Initiative, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, wird durch einen Vorschlag für mehrere andere Initiativen zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Richtung ergänzt. Eine Maßnahme wäre die Ermöglichung von PEPPOL-kompatiblen EDI-Netzen. Da EDI-Netze ein Hindernis für die breitere Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von PEPPOL darstellen, insbesondere für kleine Unternehmen, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, die mehrere EDI-Systeme verwenden, könnte der Vorschlag, PEPPOL-kompatible EDI-Netze zu ermöglichen, letztlich die Kosten für Unternehmen senken, die derzeit mit mehreren EDI-Netzen arbeiten. Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den Bereich Procure-to-Pay. Die Unternehmen könnten einen größeren Nutzen aus der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ziehen, wenn der Schwerpunkt auf einen effizienten und standardisierten P2P-Prozess gelegt wird, der die elektronische Rechnungsstellung einschließt.
Schließlich ist die Integration der elektronischen Rechnungsstellung in den Zahlungsverkehr ein weiteres vorgeschlagenes Mittel zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung. Dies würde es den Unternehmen ermöglichen, Rechnungen von Lieferanten direkt in ihrer Buchhaltungssoftware zu empfangen und diese Rechnungen dann über ihre Zahlungssysteme zu bezahlen.
Wie effizient die vorgeschlagenen Maßnahmen sein werden, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu beschleunigen, und ob die australische Regierung es für die richtige Entscheidung hält, kein richtiges E-Invoicing-Mandat einzuführen, wie es weltweit immer mehr üblich wird, bleibt abzuwarten.
Benötigen Sie Hilfe, um über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer und der Einhaltung von Vorschriften in Australien, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken können, auf dem Laufenden zu bleiben? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit dem Expertenteam von Sovos auf .
Die Anforderungen an die Jahresberichterstattung sind von Land zu Land unterschiedlich, was es für grenzüberschreitend tätige Versicherer kompliziert macht, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Daten zu erfassen.
Italien hat viele einzigartige Berichtsstandards und ist in der internationalen Geschäftswelt für seine Bürokratie bekannt. Die italienische Jahresberichterstattung unterscheidet sich durch den geforderten Detaillierungsgrad. Die zusätzliche Berichterstattung in Italien erfordert eine ausführliche Liste von Policen und Details, einschließlich Beginn und Ablaufdatum, Datum des Geldeingangs, Namen der Versicherungsnehmer, Adressen, Steuernummern und Prämienwerte. Dies macht die jährliche Berichterstattung zu einem umfangreichen Unterfangen.
Die italienischen Gesetze und Verordnungen verpflichten Versicherungsunternehmen, die in Italien tätig sind, Jahresberichte vorzulegen, um Informationen zu sammeln, die den Steuerbehörden die Kontrolle der Aktivitäten der Steuerzahler erleichtern.
In diesen Berichten sind alle Versicherungsverträge aufzuführen, die im betreffenden Jahr mit einem Versicherungsnehmer (natürliche oder juristische Person) abgeschlossen wurden, der in Italien steuerpflichtig ist. Policen, die Haftpflicht- und Beistandsleistungen abdecken, sowie alle Risiken, die als Zusatz zu einer Haftpflicht- oder Beistandsleistungspolice abgeschlossen wurden, müssen nicht in den Bericht aufgenommen werden.
Wenn im vorangegangenen Kalenderjahr keine Verträge bestanden, muss kein Nil-Bericht eingereicht werden.
Schadensbericht – fällig bis zum 30. April jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr
Schadenszahlungen, die im vorangegangenen Jahr zugunsten von Begünstigten (natürliche oder juristische Personen), die eine italienische Steuernummer besitzen, geleistet wurden, müssen den italienischen Steuerbehörden bis Ende April gemeldet werden.
Der Bericht muss folgende Angaben enthalten:
Wenn für das vorangegangene Jahr keine Schadensfälle zu melden sind, ist die Meldung "Null" nicht erforderlich.
Motor Report – Teil des jährlichen IPT-Berichts, der bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr fällig ist
Als integraler Bestandteil der jährlichen Versicherungsprämiensteuer (IPT), die bis Ende Mai fällig ist, müssen Versicherungsgesellschaften, die eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, den Betrag der im vorangegangenen Jahr gezahlten IPT an jede der italienischen Provinzen melden. Zu den erforderlichen Angaben gehören die Policennummer der Provinz, die Steuernummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Prämie, der IPT-Satz und die IPT.
Warum eine Planung vor der Meldesaison wichtig ist
Die zusätzliche Meldung in Italien erfordert, dass bestimmte Elemente vor der Einreichung vorhanden sind. Um den Vertrags- und Prämienbericht einzureichen, benötigt eine Versicherungsgesellschaft:
Viele Versicherungsunternehmen arbeiten mit Dritten zusammen, und die von ihnen gesammelten Informationen zu den Policen enthalten nicht immer alle erforderlichen Angaben. Unvollständige und fehlerhafte Daten verhindern die erfolgreiche Einreichung der Jahresberichte und können zu kostspieligen Bußgeldern und Rufschädigung führen.
Die jährliche Berichterstattung neben der regelmäßigen monatlichen und vierteljährlichen Berichterstattung zu bewältigen, kann sich überwältigend anfühlen. Je mehr im Voraus vorbereitet werden kann, desto reibungsloser verläuft der Berichtsprozess. Die Kenntnis der spezifischen italienischen Anforderungen an die Jahresberichterstattung stellt sicher, dass die Versicherer die Vorschriften einhalten und unnötige Verzögerungen oder Korrekturen vermeiden.
Müssen Sie sicherstellen, dass Sie die neuesten Vorschriften in Italien einhalten? Wenden Sie sich für weitere Informationen an unsere Steuerexperten unter .
Das Versicherungswesen ist ein dynamischer Sektor, der sich ständig verändert, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Mit der Zunahme der Auslandsreisen nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der Bedarf an Assistance-Versicherungen für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Heimatlandes des Versicherten eintreten. Die Richtlinie 84/641/EWG des Rates regelte zum ersten Mal die Assistance-Versicherung, und es wurde ein neuer Versicherungszweig geschaffen. Dieser neue Versicherungszweig wurde zusätzlich zu den 17 bereits in der Richtlinie 73/239/EWG geregelten Versicherungszweigen der Nichtlebensversicherung geschaffen und hieß Assistance (Versicherungszweig 18).
Ursprünglich war der Versicherte durch eine Police abgesichert, die Hilfe bei allen Ereignissen auf Reisen im Ausland bot (Verlust des Reisepasses, Hilfe bei Problemen im Auto usw.). Der Versicherer schuf eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten mit Call-Centern, Lieferantennetzen und zusätzlichen Diensten, die bei der Lösung von Schwierigkeiten auf Auslandsreisen helfen sollten.
Später schufen Versicherungsgesellschaften und Reisebüros entsprechend den Anforderungen der Versicherten Reiseversicherungen, die eine breite Palette von Dienstleistungen umfassen. Diese bestehen aus mehreren Schutzleistungen innerhalb verschiedener Sparten. Hier beginnt die steuerliche Komplexität der Reiseversicherungspolicen. Es handelt sich um eine Verschmelzung von Deckungen, und die Anwendung der richtigen steuerlichen Behandlung muss in jedem Gebiet analysiert werden.
Bei der Abwägung der korrekten Anwendung der Steuer für Reiseversicherungen müssen Unternehmen Folgendes berücksichtigen: Risikostandort (LoR), Unternehmenskategorie und der richtige steuerliche Ansatz.
Risikostandort: Die Richtlinie 2009/138/EG Artikel 13 muss in den folgenden Fällen befolgt werden:
Betroffene Versicherungszweige: Wie bereits erwähnt, besteht eine der Schwierigkeiten bei der Reiseversicherung darin, die betroffenen Versicherungszweige zu bestimmen. Es ist üblich, dass in diesen Policen mehrere Deckungen enthalten sind, z. B. medizinische Hilfe, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Reiseverspätungen oder -stornierungen, Verlust von Dokumenten oder Geld, persönliche Unfälle, Repatriierung usw. Die Versicherer müssen diese Deckungsdetails angemessen kennzeichnen, um sicherzustellen, dass sie steuerlich korrekt behandelt werden.
Steuerbarkeit: Dieser Schritt ist entscheidend. Die korrekte Behandlung der Policen könnte die zu zahlenden Verbindlichkeiten, die verschiedenen Steuern und/oder Abgaben und steuerähnlichen Abgaben, die in die Steuerberechnung einzubeziehen sind, verändern. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Es ist notwendig, die Steuerpflicht oder -befreiung auf der Grundlage des Geschäftszweigs und des geografischen Standorts zu ermitteln.
Die Versicherer müssen die Bedeutung der wichtigen Details im Zusammenhang mit der Reiseversicherung verstehen. Durch die Bestimmung der LoR, des betroffenen Geschäftszweigs und der Steuerbarkeit wird sichergestellt, dass der richtige Betrag gezahlt und an die richtigen Gerichtsbarkeiten weitergeleitet wird.
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In den letzten zehn Jahren hat die vietnamesische Regierung eine praktikable Lösung zur Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs im Lande entwickelt, indem sie die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die in Vietnam wirtschaftlich tätig sind, vorschreibt. Schließlich soll am 1. Juli 2022 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung landesweit in Kraft treten.
Trotz der Verschiebung des ursprünglichen Starttermins für die landesweit verbindliche E-Invoicing-Verpflichtung, die ursprünglich im Juli 2020 in Kraft treten sollte, legte die vietnamesische Regierung schnell eine neue Frist fest.
Später im Jahr, im Oktober 2020, wurde der neue Zeitplan durch Dekret 123 bekannt gegeben, mit dem das E-Invoicing-Mandat auf den 1. Juli 2022 verschoben wurde. Diese neue Frist steht auch im Einklang mit den Umsetzungsfristen für die im Gesetz über die Steuerverwaltung vorgesehenen Vorschriften für das E-Invoicing-System.
Das vietnamesische General Taxation Department (GTD) hat angekündigt, dass es zunächst mit den lokalen Steuerverwaltungen von sechs Provinzen und Städten zusammenarbeiten wird: Ho-Chi-Minh-Stadt, Hanoi, Binh Dinh, Quang Ninh, Hai Phong und Phu Tho, um mit der Umsetzung technischer Lösungen für die neuen Anforderungen an elektronische Rechnungen und den Aufbau eines Informationstechnologiesystems zu beginnen, das die Verbindung, die Datenübertragung, den Empfang und die Speicherung von Daten ermöglicht. Nach dem Aktionsplan der GTD sollen diese sechs Städte und Provinzen bis März 2022 für die Aktivierung des E-Invoicing-Systems bereit sein.
Die GTD kündigte an, dass das neue E-Invoicing-System ab April 2022 auch in den übrigen Provinzen und Städten eingeführt werden soll.
Schließlich müssen nach diesem lokalen Umsetzungsplan bis Juli 2022 alle Städte und Provinzen in Vietnam das E-Invoicing-System auf der Grundlage der in Dekret 123 und dem Rundschreiben festgelegten Regeln einführen, die Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten Aspekten des neuen E-Invoicing-Systems enthalten.
Steuerpflichtige, die in Vietnam tätig sind, müssen ab dem 1. Juli 2022 elektronische Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen und müssen bereit sein, den neuen rechtlichen Rahmen einzuhalten. Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen, andere Organisationen, Privathaushalte und Einzelpersonen müssen sich bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren lassen, um elektronische Rechnungen gemäß den im genannten Erlass 123 festgelegten Regeln verwenden zu können.
Vietnam macht endlich Fortschritte bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung. Es gibt jedoch noch viel Arbeit im Zusammenhang mit der erforderlichen technischen Dokumentation und der lokalen Umsetzung des neuen E-Invoicing-Systems. Wir werden die neuesten Entwicklungen weiter verfolgen, um festzustellen, ob die GTD alle Anforderungen rechtzeitig für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erfüllen kann.
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Ermittlung des Ortes des Risikos im Falle der Krankenversicherung kann ein heikles Thema sein, aber es ist auch entscheidend, es richtig zu machen. Ein Versäumnis könnte dazu führen, dass die Steuerverbindlichkeiten in einem bestimmten Gebiet zu niedrig deklariert werden und dass Strafen verhängt werden, sobald diese Defizite festgestellt und verspätet beglichen werden. Wir untersuchen die Situation aus einer europäischen Perspektive.
Der Ausgangspunkt in diesem Bereich ist die Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 138/2009/EG). In Artikel 13 Absatz 13 werden die verschiedenen Kategorien von Versicherungsrisiken aufgeführt, die zur Bestimmung der Risikostandorte herangezogen werden. Da die Krankenversicherung nicht unter die spezifischen Bestimmungen für Sach-, Fahrzeug- und Reiserisiken fällt, wird sie durch die Auffangbestimmung in Artikel 13(13)(d) behandelt.
Dieser Artikel bezieht sich auf den "gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers" oder, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, "die Niederlassung dieses Versicherungsnehmers, auf die sich der Vertrag bezieht". Aufgrund der Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen werden wir diese Szenarien getrennt betrachten.
Für natürliche Personen ist die Situation im Allgemeinen einfach. Ausgehend von den obigen Ausführungen ist der Schlüsselfaktor der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers. Der ständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers ist in der Regel relativ leicht zu bestätigen.
Schwierigere Fälle können sich ergeben, wenn jemand von einem Risikostandort in einen anderen umzieht. Wenn beispielsweise eine Person eine Versicherung in einem bestimmten Land abschließt, nachdem sie dort für einen längeren Zeitraum gelebt hat, bevor sie kurz darauf in ein anderes Land umzieht, ist der Risikostandort das ursprüngliche Land. Da die EU-Rechtsvorschriften in diesem Punkt nicht ins Detail gehen, werden Fälle, in denen kein offensichtlicher gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, von Fall zu Fall behandelt.
In diesem Szenario müssen wir in erster Linie die "Niederlassung des Versicherungsnehmers, auf die sich der Vertrag bezieht", betrachten. Der Begriff "Niederlassung" wird recht weit gefasst, wie die Rechtssache des Europäischen Gerichtshofs Kvaerner plc gegen Staatssecretaris van Financiën (C-191/99) zeigt, die aus der Zeit vor Solvabilität II stammt.
Ungeachtet dessen sollte der gewöhnliche Wohnsitz des Versicherten unter bestimmten Umständen auch dann zur Bestimmung des Risikostandorts herangezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte eine eigenständige Partei eines Versicherungsvertrags ist, so dass er das Recht hat, selbst einen Anspruch geltend zu machen und nicht über den Unternehmensversicherungsnehmer.
Diese Logik kann potenziell auch auf Angehörige des Versicherten ausgedehnt werden, die in die Police aufgenommen werden und ebenfalls eigenständige Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen können. Auch sie schaffen einen Risikostandort, obwohl dieser oft im selben Land wie die versicherte Person liegt. Letztendlich hängt die Vorgehensweise von der Gesamtkonzeption der Police ab.
Wenn Versicherer, die in Europa tätig sind, Fragen zu den Vorschriften über den Risikostandort haben, sei es in Bezug auf Krankenversicherungen oder andere Versicherungen, dann ist Sovos am besten in der Lage, sie zu beraten, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt erklärt werden.
Wenden Sie sich an , wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Risikostandortregeln der Krankenversicherung benötigen, oder laden Sie unser E-Book Risikostandortregeln für IPT herunter, um weitere Informationen zu erhalten.