Seit der Einführung der zentralen elektronischen Rechnungsstellungsplatfform SDI (Sistema di Interscambio) und Verpflichtung aller Zulieferer im öffentlichen Sektor zu deren Nutzung im Jahr 2014 ist Italien bei der elektronischen B2G-Rechnungsstellung ganz vorn mit dabei.

Während einige europäische Nachbarn langsam aufschließen, verbessert Italien weiterhin die Integration neuer Technologien in staatliche Verwaltungsprozesse. Die neueste Maßnahme: Elektronische Aufträge im staatlichen Beschaffungswesen sind nun verpflichtend. Aufbauend auf den erfolgreichen Einsatz der Auftrags-Routingknoten-Plattform der Verwaltung (Nodo di Smistamento degli Ordini oder NSO) in der Region Emilia-Romagna erweitert Italien die Funktion nun auf das ganze Land.

Elektronische Aufträge für Produkte auch über das Gesundheitswesen hinaus

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Bestellungen vom landesweiten italienischen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale oder SSN) von den Zulieferern über die NSO-Plattform geliefert oder empfangen werden. Die von der Verordnung betroffenen Zulieferer müssen elektronische Aufträge von staatlichen Stellen entgegennehmen; die öffentliche Verwaltung übernimmt keine Liquidation und Zahlung von Rechnungen, die von nonkonformen Unternehmen ausgestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Verordnung alle Bestellungen von juristischen Personen abdeckt, die mit dem SSN verbunden sind, darunter Bürobedarf und Elektronik – nicht nur Gesundheitsprodukte.   

Zusätzlich zur verpflichtenden Annahme elektronischer Aufträge können Zulieferer auch Nachrichten an die öffentliche Verwaltung schicken. Wenn Zulieferer und die öffentliche Verwaltung sich vorher darüber geeinigt haben, kann der Lieferant vorausgefüllte elektronische Aufträge an den staatlichen Käufer senden, der die empfohlenen Mengen dann bestätigen oder ablehnen kann.

Zulieferer aus dem Ausland und die neue Verordnung für elektronische Aufträge

Zudem müssen auch Zulieferer aus dem Ausland diese Verordnung erfüllen. Die NSO-Verordnung wirkt sich auch auf die elektronische Rechnungsstellung für die Verwaltungsbehörden Italiens aus, da bestimmte elektronische Auftragsdaten in die elektronischen Rechnungen eingepflegt werden müssen, die über das SDI übertragen werden.

Das NSO-System basiert auf der vorhandenen SDI-Infrastruktur und demzufolge erfordert die Kommunikation mit dem NSO eine ähnliche Kanalakkreditierung wie das SDI. Zulieferer und Vermittler, die bereits Nachrichten über die SDI-Plattform übertragen, müssen die ergänzenden Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die noch veröffentlicht werden. Zudem zeigen die technischen Spezifikationen, dass PEPPOL-Vermittler über einen beim NSO akkreditierten Access-Point-Service mit der NSO-Plattform interagieren können.

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Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften in Italien umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter. 

Jedem, der die Ankündigungen zum Thema SAF-T der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, mag der Gedanke verziehen werden, dass das Ganze eher wie der Murmeltiertag aussieht.  Starttermine und Meldepflichten wurden angekündigt, anschließend geändert und erneut angekündigt, da die jeweiligen Länder ihre Bedürfnisse und die Bereitschaft der Unternehmen, die Daten in den vorgeschriebenen Formaten bereitzustellen, neu bewerten.

Anfang dieses Monats gab Polen bekannt, dass die für den 1. Juli 2019 geplanten Änderungen, welche die obligatorische Einreichung von SAF-T-Informationen und die entsprechende Aufhebung der Verpflichtung zur Einreichung einer regelmäßigen Umsatzsteuererklärung vorsehen, nun auf Januar 2020 verschoben wurden. 

Ebenfalls in diesem Monat kündigte Rumänien an, als achtes Land SAF-T zu implementieren, indem bis Ende 2020 Anforderungen für die Transaktionsberichterstattung eingeführt werden.   

Was ist also SAF-T, was ist der neueste Stand für die Länder, die eine entsprechende Gesetzgebung eingeführt haben, und was liegt vor uns?

SAF-T – Standard Audit File for Tax

Die „Standard Audit File for Tax“ (SAF-T) wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Ziel entwickelt, ein standardisiertes Format für den elektronischen Austausch von Buchhaltungsdaten von Unternehmen an ihre nationalen Steuerbehörden und externen Prüfer zu erstellen.

Die beiden Hauptprinzipien von SAF-T sind:

  1. Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen aus ihren Buchhaltungssystemen (Rechnungen, Zahlungen, Hauptbüchern und Stammdateien) in ein standardisiertes Format zu exportieren.
  2. Durch die Bereitstellung von Daten in diesem standardisierten Format sollten Steuerbehörden und externe Rechnungsprüfer in der Lage sein, ihre Steuerprüfungen und Audits effizienter und effektiver zu gestalten.

Im Jahr 2005 veröffentlichte die OECD die erste Version des SAF-T-Schemas, das Einzelheiten darüber enthält, was in einer SAF-T XML-Berichtsdatei enthalten sein sollte und wie diese Daten formatiert und strukturiert werden sollten.  Das ursprüngliche Schema basierte auf dem Hauptbuch sowie den Einzelheiten der Rechnungen und Zahlungen zusammen mit den Stammdaten der Kunden und Lieferanten.  Eine zweite Version des SAF-T-Schemas wurde 2010 veröffentlicht, um Informationen über den Bestand und das Anlagevermögen einzubeziehen.

Was die OECD nicht definiert hat und was die Steuerverwaltung in jedem Land zu entscheiden hat, ist das genaue Format, in dem die Daten zu erfassen sind und wann und wie sie an die Steuerverwaltung übermittelt werden müssen.

Unterschiedliche Ansätze

Aus den Ländern, die SAF-T übernommen haben, haben sich drei große Ansätze herauskristallisiert:

In einigen Fällen beginnt die Vorschrift mit der Anforderung, Daten auf Anfrage zu erzeugen, und entwickelt sich bis hin zu periodischen Einreichungen.

Wo stehen wir jetzt?

Derzeit gibt es sieben Länder, die Gesetze zur Durchsetzung der SAF-T-Anforderungen eingeführt haben.

Portugal

Portugal war einer der ersten Anwender. Portugiesische Unternehmen sind seit 2008 verpflichtet, jährlich Daten in das SAF-T-Dateiformat (basierend auf Version 1 des SAF-T-Schemas der OECD) zu extrahieren. Erweiterungen zur Erfassung von Umsatzrechnungsdaten und anderen Dokumenten auf monatlicher Basis folgten im Jahr 2013.

Luxemburg

Luxemburg hat 2011 die Anforderung eingeführt, Daten im entsprechenden Format zu extrahieren. Dies gilt nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem lokalen Kontenplan unterliegen. Entsprechende Daten müssen nur auf Anfrage der Steuerbehörde vorgelegt werden.

Frankreich

Frankreich führte 2014 eine SAF-T-Anforderung ein, die ein proprietäres Format anstelle des standardmäßigen SAF-T-Schemas der OECD verwendet und die Einreichung von Dateien im TXT-Format vorschreibt. Derzeit ist die Einreichung nur auf Anfrage der französischen Steuerbehörde erforderlich.

Österreich

Österreich hat 2009 den SAF-T-Standard eingeführt, der derzeit nur auf Anfrage der Steuerbehörde benötigt wird.

Polen

Möglicherweise die bislang bedeutendste Umsetzung von SAF-T, da große Unternehmen seit 2016 monatliche JPK-Meldungen (Jednolity Plik Kontrolny) einreichen mussten.

Litauen

Litauen hat die Einreichung der auf SAF-T basierenden i.MAS stufenweise eingeführt, beginnend mit den größten Organisationen im Jahr 2016. Gleichzeitig arbeitet man darauf hin, dass SAF-T bis 2020 für alle Unternehmen verpflichtend wird.  Die i.MAS besteht aus drei Teilen: der i.SAF-Berichterstattung über Verkaufs- und Einkaufsrechnungen auf monatlicher Basis, der i.VAZ-Berichterstattung über Transport-/Sendungsbelege und dem i.SAF-T Buchhaltungstransaktionsbericht, der nur auf Anfrage der Steuerbehörde erforderlich ist.

Norwegen

SAF-T ist seit 2017 auf freiwilliger Basis in Kraft. Es gibt Vorschläge, es ab Januar 2020 auf einer "On-Demand"-Basis umzusetzen.

Wie sieht die Zukunft von SAF-T aus?

Länder, die regelmäßig Einzelheiten auf Transaktionsebene im Rahmen von SAF-T erhalten, werden möglicherweise versuchen, die Anforderungen an die periodische Umsatzsteuererklärung zu reduzieren.  Der Grund dafür ist, dass die Notwendigkeit einer Umsatzsteuererklärung mit einer Zusammenfassung der Einzelheiten, welche die Steuerbehörde bereits auf Transaktionsbasis erhält, als unnötige Doppelarbeit angesehen werden kann. 

Polen schlägt vor, dass die Einreichung von SAF-T-Daten ab Januar 2020 die Notwendigkeit der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ersetzt.

Rumänien schlägt einen schrittweisen Übergang zur Einreichung von Transaktionsdaten ab 2020 vor, beginnend mit großen Organisationen, was eine Reduzierung der einzureichenden Umsatzsteuererklärungen bewirken soll.

 

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Das Split-Payment-Verfahren ist eine der Methoden, mit denen einige europäische Länder gegen ihre teils beträchtlichen Mehrwertsteuer-Lücken vorgehen werden. Die Mehrwertsteuerlücke in der EU wurde im Jahr 2016 mit 147,1 Milliarden Euro beziffert.

Polen führte im Juli 2018 ein auf Freiwilligkeit basierendes Split-Payment-Verfahren für die Umsatzsteuer ein. Seitdem haben etwa 25 % der Steuerzahler diese Zahlungsmethode übernommen.  Dies entspricht 400.000 von 1,6 Millionen Steuerzahlern, die derzeit auf dem polnischen Markt tätig sind. Allerdings wurden seit dem letzten Jahr nur 9 % des Gesamtbetrags der Umsatzsteuer über diesen Mechanismus bezahlt.

Das Split-Payment-Verfahren für die Umsatzsteuer bedeutet, dass der Betrag der Waren oder Lieferungen an den Steuerpflichtigen auf ein Konto gezahlt wird, während der in der entsprechenden Transaktion erhobene Umsatzsteuerbetrag auf ein anderes, zu diesem Zweck bestimmtes Bankkonto eingezahlt wird.

Am 16. Mai 2019 veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die Einführung von obligatorischen Teilzahlungen ab 1. September 2019 vorsieht. Am 18. Februar 2019 erhielt Polen von der Europäischen Kommission die vorläufige und bis 2022 gültige Genehmigung, vorbehaltlich der Einführung einiger Einschränkungen des Mandats. Infolgedessen werden geteilte Zahlungen für Transaktionen mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (und deren Ersatz) und für Transaktionen, bei denen der Käufer steuerpflichtig ist, gelten. Zudem werden sie für 150 ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten, darunter Autoteile, Kohle, Kraftstoff, Abfall und einige elektronische Geräte.  Außerdem muss der Wert der Transaktion den Schwellenwert von 15.000 PLN (ca. 3.500 €) überschreiten, um das Mandat zu erfüllen. Das Finanzministerium berichtete, dass die ausgewählten Branchen diejenigen sind, in denen die staatliche Steuerverwaltung die höchste Steuervermeidung beobachtet. 

Seit Juli 2018 beschwerten sich die Steuerzahler, dass die Art und Weise, wie das Split-Payment-Verfahren und das Leisten geteilter Zahlungen geregelt sind, ihre finanzielle Liquidität beeinflusst. Das Bankkonto, auf das die Umsatzsteuer gezahlt wird, gehört dem Steuerzahler, doch seine Freiheit, dieses Geld auszugeben, ist derzeit auf die Zahlung der Mehrwertsteuer beschränkt. Mit den geplanten Änderungen werden die Steuerzahler in der Lage sein, andere staatliche Abgaben aus den Mehrwertsteuerkonten zu bezahlen, wie z. B. Sozialversicherungsabgaben und andere Steuerschulden einschließlich Einkommenssteuer, Verbrauchssteuern und Zölle.

Geteilte Zahlungen gelten auch für nicht in Polen ansässige Unternehmen, die in Polen mehrwertsteuerpflichtig sind, die Transaktionen mittels Banküberweisungen abwickeln und ansonsten gemäß den allgemeinen Bestimmungen in den Anwendungsbereich des Mandats fallen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums gibt es etwa 550 solcher Unternehmen, von denen 150 nicht einmal ein lokales Bankkonto haben. Die Einhaltung des lokalen Split-Payment-Verfahrens wird für diese Unternehmen eine größere Herausforderung darstellen.

Sanktionen für die Nichteinhaltung können sowohl den Lieferanten als auch den Käufer betreffen. Lieferanten können mit 100 % der geschuldeten Mehrwertsteuer belastet werden, sofern sie keine obligatorische Erklärung auf Rechnungen angeben, die dem Split-Payment-Verfahren unterliegen (auf Polnisch: „mechanizm podzielonej płatności“). Käufer können auf die gleiche Weise bestraft werden, wenn sie keine Mehrwertsteuer auf das angegebene Umsatzsteuerkonto entrichten. Alternativ kann ihnen das Recht auf Steuerabzug entzogen werden.

In drei weiteren europäischen Ländern wurde das Split-Payment-Verfahren entweder eingeführt oder wird in Betracht gezogen. Italien und Rumänien haben ab 2015 bzw. 2018 ein Split-Payment-Verfahren für bestimmte Unternehmen eingeführt. Im Vereinigten Königreich wurden während des gesamten Jahres 2018 öffentliche Konsultationen im Hinblick auf die Einführung von geteilten Zahlungen durchgeführt.  Im April 2019 zog Rumänien die obligatorischen Teilzahlungen zurück, nachdem die Europäische Kommission im November 2018 die Anordnung erlassen hatte, dass das Mandat unverhältnismäßig sei. Das Land wird nun ein freiwilliges System für geteilte Zahlungen beibehalten.

 

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Ashland kann dank Sovos die Mehrwertsteuermeldungen höchst effizient bearbeiten

Fallstudie

Ashland

Durch den Wechsel zu Sovos VAT Reporting hat Ashland bei 40 Mehrwertsteuersystemen und zwei Shared Service Centers Standardisierung, Effizienz, Präzision und maßgeschneiderten Service erreicht.

Zusammenfassung

Unternehmerische Herausforderungen

  • Ashland muss im EMEA-Gebiet jeden Monat 40 Mehrwertsteuererklärungen und die zugehörigen Berichte bewältigen. Dabei wurde die Compliance zwar zentral, aber nicht standardisiert bearbeitet und war deshalb zeitraubend und fehleranfällig.
  • Das Unternehmen beauftragte zwei Shared Service Centers und benötigte eine Mehrwertsteuerlösung, mit der sich die Compliance standardisieren und die Effizienz steigern ließen.

Lösung

Resultate

  • Mit Sovos hat Ashland Standardisierung, Effizienz und Präzision erreicht und seinen Mitarbeitern Freiraum für Analysen und Prozessverbesserungen verschafft.
  • Der Zeitaufwand für die Erstellung einer Mehrwertsteuererklärung sank um durchschnittlich 30–50 %.
  • Ashland gewährleistet die Compliance in allen Ländern, in denen man tätig ist.

Das Unternehmen

Ashland Global Holdings Inc. (NYSE: ASH) ist ein weltweit führendes Spezialchemieunternehmen und beliefert eine große Bandbreite von Verbraucher- und Industriekunden wie etwa die Bereiche Klebstoffe, Bau-Anstrichmittel, Fahrzeuge, Bau, Energie, Lebensmittel und Getränke, Körperpflege und Pharmazie. Ashland beschäftigt rund 6.500 Mitarbeiter, die leidenschaftlich und hartnäckig an Lösungen arbeiten, von renommierten Wissenschaftlern und Forschungschemikern bis zu talentierten Technikern und Anlagenbetreibern. Sie alle entwickeln praktische, innovative und elegante Lösungen für komplexe Probleme von Kunden in mehr als 100 Ländern.

Die Herausforderung

Ashland muss 40 verschiedene Mehrwertsteuerregistrierungen im EMEA-Gebiet mit zwei Shared Service Centers an verschiedenen Standorten bewältigen. Die Arbeitsweise bei den Mehrwertsteuererklärungen und im Berichtswesen war nicht standardisiert. Jeder Sachbearbeiter ging bei Abstimmungs- und Berichtsarbeiten anders vor, so dass die Steuererklärungen schwer zu prüfen und zu validieren waren. Ohne ein standardisiertes Verfahren war die Compliance bei der Mehrwertsteuer eine zeitraubende Aufgabe.

Die Lösung

Mit der Compliance und der Bearbeitung von monatlich 40 Mehrwertsteuererklärungen und weiteren Berichten beauftragte Ashland zwei Shared Service Centers, eines in Polen und eines in Indien. Durch diesen Zentralisierungsschritt brauchte das Unternehmen jetzt auch ein einziges Tool, das nicht nur die Steuererklärungen in den jeweiligen Ländern erzeugen, sondern dabei auch standardisiert und korrekt arbeiten konnte.

„Ohne gute Software wäre es unmöglich gewesen, sich auf die schnellen Änderungen bei den Mehrwertsteuermeldepflichten einzustellen. Wir hätten diese neuen Vorschriften ohne Sovos nicht rechtzeitig bewältigen können.“

Anna Buchnowska

EMEA-Mehrwertsteuermanagerin bei Ashland

Die Vorteile

Ashland berichtet von verschiedenen Vorteilen der Standardisierung durch VAT Reporting von Sovos, besonders in Sachen Effizienz und Präzision. Die Mehrwertsteuerprozesse einschließlich Vorbereitung, Abstimmung und Berichterstellung sind jetzt effizienter. So kann sich die Steuerabteilung mehr mit echten Analysen befassen, anstatt Wirtschaftsprüfern Rede und Antwort zu stehen und technische Complianceaspekte zu bearbeiten (z. B. Datenerfassung, Excel-Tabellen etc.). Der für Mehrwertsteuer zuständige Mitarbeiter kann die Berichte so außerdem leichter überprüfen und kontrollieren.

Mehrwertsteuermeldungen werden automatisch erzeugt. Sie sind dadurch korrekter und enthalten weniger menschliche Fehler. Man kann mehrere Transaktionen gleichzeitig überprüfen und die Meldungen vor der Abgabe eigenen Audits unterziehen. Dank Sovos kann Ashland sich zudem schnell auf neue und umfangreichere Mehrwertsteuermeldepflichten wie SAF-T einstellen.

Auf der unternehmerischen Seite hat Ashland Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen erzielt und konnte dadurch das eigene Complianceniveau aufrechterhalten und laufend verbessern.

Die Resultate

Trotz wachsender Komplexität der Compliancelandschaft im EMEA-Gebiet und immer mehr Meldepflichten kann Ashland die Mehrwertsteuermeldungen mit der gleichen Anzahl von Mitarbeitern bearbeiten wie vor der Sovos-Implementierung, und dies auch noch effizienter. Mit Sovos ist der Zeitaufwand für die Erstellung einer Mehrwertsteuererklärung um durchschnittlich 30 bis 50 % gesunken. Die zuständige Abteilung kann sich nun mehr mit Überprüfungen, Kontrollprozessen und Analysen befassen. Seit der Sovos-Implementierung kann Ashland Probleme schon vor der Abgabe der Meldungen erkennen und schnell Audits durchführen. Dank klarer, zugänglicher und überprüfter Daten lassen sich Strafen viel leichter vermeiden.

Warum Sovos?

Als Ashland die Alternativen im Bereich Mehrwertsteuer-Compliance untersuchte, kamen nicht nur Technologieanbieter, sondern auch Beratungsunternehmen in die engere Wahl. Sovos konnte Ashland die geforderte Standardisierung und Präzision bieten. Bei der Auswahl des Mehrwertsteuer-Lösungspartners ging es jedoch nicht nur um Technologie. Auch der Service war dem Unternehmen sehr wichtig. Ashland hat sich letztlich deshalb für Sovos entschieden, weil sich die für Steuern zuständige Führungsetage vom starken, maßgeschneiderten Servicekonzept besser überzeugen ließ als von traditionellen Beratungsmodellen.

Seit sich Ashland für die Sovos-Lösung VAT Reporting entschieden hat, wurde die Zusammenarbeit auch noch auf den Compliancebereich für die spanischen SII-Vorschriften ausgedehnt. Ashland profitiert von der einheitlichen Compliancelösung von Sovos. Für die vielen neuen Complianceanforderungen weltweit ist diese Partnerschaft ideal gerüstet.

Unternehmen, die sich mit komplexen Umsatz- und Verbrauchssteuerermittlungen, Umsatzsteuerregelungen und anderen steuerlichen Herausforderungen auf der ganzen Welt befassen, wissen, dass SAP allein nicht in der Lage ist, die von Land zu Land unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen. Da der Support und die Updates für ECC und R3 von SAP auslaufen, müssen Unternehmen auf HANA umsteigen, um ihre Systeme auf dem neuesten Stand zu halten. Mit diesem unvermeidlichen Wechsel zu S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um einen Schritt zurückzutreten und eine umfassende Strategie für das weltweite Steuermanagement zu entwickeln.

SAP-Anwender müssen bis 2025 auf HANA migrieren – die Mehrheit hat diesen Prozess jedoch noch nicht begonnen. Da der Umzug größere Änderungen an der ERP-Infrastruktur erfordert, sollten SAP-Anwender mit globaler Geschäftstätigkeit die einmalige Gelegenheit nutzen, bei der Implementierung strategischer vorzugehen. Mit dem richtigen Ansatz können Unternehmen ihre Lösungen so zukunftssicher machen, dass sie mit den ständigen Änderungen der Steuervorschriften in Lateinamerika, Europa und darüber hinaus Schritt halten können.

Erfahren Sie, wie Sie bei einem SAP S/4HANA-Upgrade-Projekt im Zuge einer modernen Steuerabwicklung etwaige Betriebsunterbrechungen minimieren können: Lesen Sie Vorbereitung von S/4HANA für eine kontinuierliche Steuerkonformität und lassen Sie Ihr Unternehmen nicht durch die Anforderungen eines modernen Steuerwesens aus der Bahn werfen.

Regierungen auf der ganzen Welt implementieren Technologien für die Durchsetzung von Steuern. Um Schritt zu halten, müssen Unternehmen die Digitalisierung der Steuern zu einer Kernsäule ihrer HANA-Migrationen machen.

Bei der Umstellung auf HANA müssen Unternehmen die neue Steuerwelt berücksichtigen, die unter anderem Folgendes umfasst:

Die Umstellung auf S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud erfordert, dass Unternehmen alle ihre Prozesse, Anpassungen und Add-ons von Drittanbietern auf die neue Plattform übertragen. Daher gibt es mehrere kritische Überlegungen.

Was und wann migrieren

Da die SAP-ERP-Systeme der meisten Unternehmen über viele Jahre hinweg aufgebaut und angepasst wurden, werden viele Unternehmen von einem schrittweisen Ansatz zur HANA-Implementierung profitieren. Die weniger individuell angepassten Module wie Finanzbuchhaltung (FI) und Controlling (CO) werden leichter zu verschieben sein als die Materialwirtschaft (MM) oder der Vertrieb (SD), für die ein langfristiger Plan für Anpassungen erforderlich ist.

Was passiert mit Anpassungen und Anwendungen von Drittanbietern?

Viele SAP-Konfigurationen sind zu einem Flickenteppich aus benutzerdefiniertem Code und Zusatzanwendungen geworden. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Ermittlung der Umsatz- und Verbrauchssteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung der Umsatzsteuer und das Berichtswesen geht, da die Anforderungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eines Unternehmens sehr unterschiedlich sind. Der Wechsel zu HANA bietet den Unternehmen die Möglichkeit zur Konsolidierung, wobei lokale Konfigurationen zugunsten einer globalen Strategie eliminiert werden. Unternehmen, die proaktiv planen, können dazu beitragen, dass die nächsten 15 Jahre vereinfacht werden, ohne die ständig wechselnden Konfigurationen, die in den vergangenen 15 Jahren durch die digitale Transformation der Regierungen erforderlich waren.

Jetzt sind Sie dran

Bei einer bevorstehenden Migration zu SAP HANA müssen Unternehmen eine Lösung in Betracht ziehen, die SAP als zentrale Datenquelle aufrechterhält und gleichzeitig mit den ständigen Änderungen der Vorschriften Schritt hält. Hier erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen dabei hilft, genau das zu tun und den Wert ihrer HANA-Implementierung zu sichern

Aufgrund von Betrug, Umgehung und Vermeidung sowie unzulänglichen Steuererhebungssystemen entgehen den Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) jedes Jahr Milliarden Euro an Umsatzsteuereinnahmen. Im Jahr 2016 betrug die Umsatzsteuer-Lücke in der EU 159,5 Milliarden Euro oder 14 % der gesamten erwarteten Umsatzsteuereinnahmen. Infolgedessen haben die EU-Länder mehrere Maßnahmen eingeführt, um die Einhaltung der Umsatzsteuer zu verbessern und ihre Umsatzsteuersysteme betrugssicherer zu machen. Eine dieser Maßnahmen ist das Split-Payment-Verfahren (Geteilte Zahlungen).

Was ist das Split-Payment-Verfahren?

Das Split-Payment-Verfahren ändert die Art und Weise, wie die Umsatzsteuer im Allgemeinen eingezogen wird, indem die Zahlung für die Bemessungsgrundlage (d. h. der Produktpreis ohne Umsatzsteuer) von der Zahlung des Umsatzsteuerbetrags getrennt wird. Es gibt Variationen des Split-Payment-Verfahrens, aber im Allgemeinen wird hierbei eine Rechnung vom Kunden auf zwei getrennte Konten gezahlt: Der Nettobetrag wird auf das Geschäftsbankkonto des Lieferanten gezahlt, der Umsatzsteuerbetrag wird direkt auf ein spezielles Bankkonto des Lieferanten, ein so genanntes Umsatzsteuerkonto, überwiesen. In der Praxis wird eine einzige Zahlung geleistet und von der Bank entsprechend aufgeteilt.

Geteilte Zahlungen werden als eine Maßnahme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Nichteinhaltung der Richtlinien angesehen, indem den Lieferanten die Möglichkeit genommen wird, die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und dann zu verschwinden, ohne sie zu entsprechend zu deklarieren oder an die Steuerbehörde abzuführen („Karussellbetrug“). Die Praxis weicht vom herkömmlichen System der Umsatzsteuererhebung in der EU ab, die sich hierbei auf die Erhebung der Umsatzsteuer durch den Verkäufer und auf die regelmäßige Überweisung der Umsatzsteuer durch registrierte Händler stützt.

Die Europäische Kommission schloss im Dezember 2017 eine umfassende Studie über das Split-Payment-Verfahren ab, um rechtlich und technisch machbare Szenarien für ein Split-Payment-Verfahren als Instrument zur Erhebung der Umsatzsteuer zu entwerfen und zu bewerten. Dabei fand die Studie Folgendes heraus:

„… es gibt keine überzeugenden Beweise dafür, dass die Vorteile des Split-Payment-Verfahrens die Kosten überwiegen würden. Die wichtigsten festgestellten Auswirkungen waren, dass ein größerer Umfang das Split-Payment-Verfahrens potenziell eine größere Verringerung der Umsatzsteuerlücke bewirken, aber auch die damit verbundenen Verwaltungskosten erheblich erhöhen würde.“ [Quelle]

EU-Länder mit Split-Payment-Verfahren

Trotz der unschlüssigen Einschätzung der Europäischen Kommission werden derzeit weltweit, vor allem außerhalb der EU, Split-Payment-Verfahren angewendet. In der EU haben Italien und Rumänien entsprechende Zahlungsmechanismen eingeführt, während Polen deren Einführung plant und Großbritannien die Einführung prüft. 

Italien wendet seit dem 1. Januar 2015 ein Split-Payment-Verfahren für Zahlungen an öffentliche Behörden nach dem Gesetz 23/12/2014, Nr. 190 (Stabilitätsgesetz) an. Es wurde mehrfach erweitert, zuletzt am 1. Januar 2018.  Gegenwärtig gilt die Regelung für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an verschiedene Kategorien von öffentlichen Einrichtungen, darunter öffentliche Wirtschaftsunternehmen, Spezialunternehmen, Stiftungen und ihre Tochtergesellschaften sowie Unternehmen, die im FTSE-MIB-Index enthalten sind. Gemäß der Konzeption des Systems berechnen die Lieferanten die italienische Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die an die oben genannten Einrichtungen geliefert werden. Diese Kunden „teilen“ dann die Zahlung der Rechnung: Sie zahlen den steuerpflichtigen Betrag an die Lieferanten und die Umsatzsteuer auf ein zugewiesenes Umsatzsteuerkonto des Finanzamts.

In Polen ist die Einführung von geteilten Zahlungen ab dem 1. Juli 2018 geplant. Im Gegensatz zu Italien wird die polnische Regelung nicht verlangen, dass die Kunden zwei getrennte Zahlungen leisten müssen. Stattdessen verlangt Polen eine einzige Zahlung an die Bank, die dann die Zahlung auf zwei getrennte Bankkonten aufteilt: Ein Konto für den Betrag ohne Umsatzsteuer, der auf das Geschäftsbankkonto des Lieferanten zu zahlen ist, und das andere Konto für den Umsatzsteuerbetrag, der direkt auf ein spezielles Umsatzsteuerbankkonto des Lieferanten zu zahlen ist.

Der Geltungsbereich der polnischen Vorschrift für geteilte Zahlungen ist viel breiter als der von Italien, da er für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen gilt. Auf der anderen Seite ist das polnische Split-Payment-Verfahren optional, da der Käufer es anwenden kann, aber nicht muss.

In Rumänien wird seit dem 1. Januar 2018 ein Split-Payment-Verfahren für Unternehmen angewendet, die bestimmte Schwellenwerte für ausstehende Umsatzsteuerverbindlichkeiten überschreiten. Im Rahmen des rumänischen Split-Payment-Verfahrens sind die meldepflichtigen Umsatzsteuerzahler verpflichtet, getrennte Bankkonten für die Einziehung und Zahlung der Umsatzsteuer zu eröffnen. Die geteilte Zahlung der Umsatzsteuer gilt für alle steuerpflichtigen Warenlieferungen und Dienstleistungen, für die der Ort der Lieferung in Rumänien liegt. Ähnlich wie in Italien, aber im Gegensatz zu Polen, ist das Split-Payment-Verfahren obligatorisch. Die Lieferanten berechnen die rumänische Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Daraufhin wird die geteilte Zahlung vom Geschäftskunden geleistet, der die Umsatzsteuer direkt auf das Umsatzsteuerkonto des Lieferanten überweist. Das Umsatzsteuerkonto des Lieferanten kann nur für die Verarbeitung der Zahlungsaus- und eingänge im Rahmen der Umsatzsteuer verwendet werden.

Das Vereinigte Königreich hat eine öffentliche Konsultation zur Einführung eines Split-Payment-Verfahrens für den elektronischen Handel als Teil des Kampfs gegen Umsatzsteuerbetrug durchgeführt. Das Split-Payment-Verfahren würde erfordern, dass die für Online-Lieferungen geschuldete Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs direkt an die britischen Steuerbehörden gezahlt wird. Das Vereinigte Königreich debattiert in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen:

Unter dem Titel „Alternative Methode der Umsatzsteuererhebung – geteilte Zahlung“ hat die britische Steuer- und Zollbehörde HMRC einen ersten Vorschlag in Bezug auf die Funktionsweise eines Split-Payment-Verfahrens gemacht und bittet die Öffentlichkeit bis zum 29. Juni 2018 um Kommentare. Der Vorschlag der HMRC sieht vor, dass der Händler die geteilte Zahlung für Transaktionen in Bezug auf in Großbritannien ansässige Personen ermittelt als auch vornimmt und Zahlungsdienstleister die geteilte Zahlung für Transaktionen in Bezug auf nicht in Großbritannien ansässige Personen ermittelt sowie ausführt. Es würde ein Register von zugelassenen Zahlungsunternehmen (sowohl Händler als auch Zahlungsdienstleister) geben, die Zahlungen aufteilen könnten. Bei Verkäufern im Ausland würde der Kartenaussteller für jede Zahlung prüfen, ob ein zugelassenes Zahlungsunternehmen für die Aufteilung dieser Zahlung verantwortlich ist. In diesem Fall würde der Kartenaussteller die Zahlung in voller Höhe an das Zahlungsunternehmen weiterleiten. Die Zahlungsfirma würde dann die Umsatzsteuer aufteilen, sie direkt an die HMRC zahlen und den Restbetrag auf das Bankkonto des ausländischen Verkäufers weiterleiten. Falls nicht, müsste der Kartenaussteller die Umsatzsteuer aufteilen, direkt an die HMRC zahlen und den Restbetrag an das nicht zugelassene Zahlungsunternehmen weiterleiten, das diesen Betrag dann an die Bank des Verkäufers im Ausland weiterleiten würde. Schließlich würde die HMRC die so eingenommene Ausgangssteuer dem britischen Umsatzsteuerbankkonto des Verkäufers gutschreiben.

Auswirkungen des Split-Payment-Verfahrens auf Unternehmen

Bei einem Split-Payment-Verfahren können Lieferanten einen negativen Cashflow erleiden. Obwohl die Gelder auf dem Umsatzsteuerkonto dem Lieferanten gehören, kann der Lieferant sie nicht frei verwenden. Solche Gelder dürfen nur auf bestimmte, vom Regulierungssystem vorgeschriebene Weise ausgegeben werden. In Polen können Unternehmen die Gelder nur zur Zahlung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer auf das Umsatzsteuerkonto des Rechnungsausstellers und zur Zahlung der Umsatzsteuer an die Steuerbehörden verwenden.

In Italien wurde eine große Verzögerung bei der Bearbeitung von Rückerstattungen an Unternehmen festgestellt (bis zu 90 Tage nach der vierteljährlichen Beantragung der Umsatzsteuererstattung). Diese Lücke ermöglicht es den Behörden, die Vorsteuer für einen längeren Zeitraum zurückzuhalten, wodurch die Regierung Zinsen erhält, während gleichzeitig der Cashflow der italienischen Unternehmen beeinträchtigt wird. Um die Auswirkungen eines geteilten Zahlungssystems auf den Cashflow vollständig abzuschätzen, muss man die Kosten der Kreditaufnahme für die Unternehmen und für die Regierung berücksichtigen.

Die Europäische Kommission berücksichtigte eine Vielzahl von Faktoren und Modellen für ein Split-Payment-Verfahren, um die Auswirkungen auf die Unternehmen zu bestimmen. Die Auswirkungen von geteilten Zahlungen auf verschiedene Arten von Unternehmen variieren in Abhängigkeit von einer Reihe von Faktoren, einschließlich der Art der Transaktion, wo die Haftung für die Zahlung liegt, ob es sich um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, und der Compliance-Kosten, welche die Unternehmen mit Blick auf die Umsetzung bewährter Verfahren tragen müssen. 

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Geteilte Zahlungen entwickeln sich zu einem neuen Mechanismus zur Erhebung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union. In einer sich ständig verändernden Landschaft der Umsatzsteuer-Compliance müssen Unternehmen weiterhin wachsam und anpassungsfähig bleiben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, den Überblick über die komplexe Landschaft der Umsatzsteuervorschriften zu behalten.

Mehrwertsteuer in Mexiko: Übersicht

Die wichtigste, indirekte Steuer in Mexiko ist die Mehrwertsteuer (dort als IVA bezeichnet), die für alle Importe, Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen durch eine steuerpflichtige Person anfällt, sofern nicht durch ein spezielles Gesetz davon befreit. Die mexikanische Regierung erhebt diese Steuer. Sie fällt normalerweise auf jeder Ebene der Handelskette an. Diese Steuer gilt in Mexiko seit 1980.

Falls Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko erfahren möchten, finden Sie hier nützliche Ressourcen.

Steuersatz in Mexiko

Mexiko erhebt einen landesweit einheitlichen Steuersatz von 16 %. Allerdings gibt es auch einen Satz von 0 % für Exporte und die lokale Lieferung/Erbringung bestimmter Waren und Dienstleistungen. Weiterhin unterliegt der Verkauf von Eis, Süßwasser, Maschinen und Rohstoffen für Fertiger, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften durch ihre Herausgeber, Medikamente sowie die Erbringung von Dienstleistungen für anspruchsberechtigte Fertiger dem Satz von 0 %.

Mexiko erhob bis Dezember 2013 einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 11 % in den mexikanischen Grenzbundesstaaten Baja California Norte, Baja California Sur, Quintana Roo, den Gemeinden Caborca und Cananea sowie in den Grenzregionen des Colorado River im Bundesstaat Sonora. Diese Gebiete sollten damit attraktiver für Unternehmen werden. Außerdem betrug die Umsatzsteuer in den US-Grenzstaaten nur die Hälfte der Mehrwertsteuer in Mexiko. Diese Regionen sind als die „Maquiladora Zonen“ bekannt.

Dieser reduzierte  Mehrwertsteuersatz in Mexiko von 11 % wurde ab dem 1. Januar 2014 aufgehoben und durch ein breiteres Anreizprogramm ersetzt, das auf die Fertigungsunternehmen in dieser Region zugeschnitten war.

Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbefreiungen in Mexiko

Wie zuvor erwähnt, fällt die Mehrwertsteuer in Mexiko für alle Waren und Dienstleistungen an, sofern diese nicht per Gesetz davon befreit sind. Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ist von der Steuer befreit, darunter:

Kredit-Debit-Mechanismen in Mexiko

Die Mehrwertsteuer in Mexiko unterscheidet sich nicht besonders von der Mehrwertsteuer in anderen Ländern. Sie gestattet dem Steuerzahler den Abzug der Mehrwertsteuer, die er an die Zulieferer zahlte oder die der Steuerzahler selbst beim Import von steuerpflichtigen Waren zahlte. Zusätzlich zur auf Importe und lokale Käufe gezahlten Mehrwertsteuer kann der Steuerzahler die Mehrwertsteuer gutschreiben lassen, die von Kunden einbehalten wird, welche zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verpflichtet sind. Dieses Verfahren besprechen wir später.

In den Fällen, in denen der Steuerzahler nicht die gesamte bei seinen Käufen aufgelaufene Steuergutschrift nutzen kann, ist es möglich, den verbliebenden Betrag in spätere Zeiträume zu übertragen oder sogar eine Rückerstattung von den Finanzbehörden anzufordern.

Steuerbares Ereignis und regelmäßige Zahlung

Eine der einzigartigen Eigenschaften der mexikanischen Mehrwertsteuer ist, dass bei der Bestimmung des steuerbaren Ereignisses der Steuerzahler per Gesetz verpflichtet ist, die Kassenbuchführung anstelle der periodengerechten Buchführung anzuwenden. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer gilt für einen Verkauf als fällig, wenn der Verkäufer wirklich bezahlt wurde, statt wenn die Rechnung gestellt, die Dienstleistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Erhält der Verkäufer keine Zahlung, besteht auch keine Steuerschuld.

Allgemein sollte die mexikanische Mehrwertsteuer monatlich bezahlt werden, und zwar spätestens am 17. des Monats, nachdem das steuerbare Ereignis auftrat.

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