Da die Steuerzahler KSeF bereits seit einiger Zeit nutzen, sollten wir uns genauer ansehen, was im Zusammenhang mit der polnischen CTC-Reform geschehen ist und in Zukunft geschehen wird.
Veröffentlichung der Verordnung über die Verwendung von KSeF
Die ursprünglich vom Finanzministerium im November 2021 als Gesetzesentwurf vorgelegte Verordnung über die Nutzung des KSEF wurde schließlich nach mehreren Wiederholungen am 30. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung regelt vor allem die Kategorien der Berechtigungen, die Authentifizierungsmethoden und die für den Zugang zu den strukturierten Rechnungen erforderlichen Informationen.
Gemäß der Verordnung müssen sich die Steuerpflichtigen, die KSEF nutzen, mit einer der folgenden Methoden authentifizieren: Qualifizierte elektronische Signatur, qualifiziertes elektronisches Siegel, vertrauenswürdige Signatur oder Token.
Eine vertrauenswürdige Signatur bestätigt die Identität, die einer bestimmten polnischen Identifikationsnummer (PESEL) zugeordnet ist. Die Token-Methode kann zur Erteilung von Berechtigungen im KSeF verwendet werden, sobald der Steuerzahler authentifiziert ist.
Neue von der polnischen Steuerbehörde veröffentlichte Informationen und Unterlagen
Die polnische Steuerbehörde hat auf ihrer Website neue Informationen über die Funktionen von KSeF veröffentlicht, darunter FAQs und weitere Unterlagen.
Die FAQs enthalten Informationen über den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des Systems, während die XML-Beispieldateien und die Informationsbroschüre die logische Struktur der elektronischen Rechnungen und die Mapping-Anforderungen erläutern.
Was wird als nächstes passieren?
Obwohl die Steuerbehörde weiterhin alle Anstrengungen unternimmt, um die vielen Aspekte des neuen CTC-Systems in Polen zu klären, haben wir noch einen langen Weg vor uns, was die vollständige Umsetzung des KSeF betrifft.
So erklärte das Finanzministerium während der öffentlichen Konsultation des Gesetzentwurfs, dass die Steuerzahler strukturierte Rechnungen über eine API im XML- oder PDF-Format herunterladen können. Bis heute gibt es keine technischen Informationen über die PDF-Erzeugung innerhalb des Systems über die API. Die Steuerbehörde hat die technische Dokumentation für das Outbound-Verfahren veröffentlicht, aber es gibt noch keine Dokumentation für das Inbound-Verfahren.
Noch wichtiger ist, dass eine Entscheidung des EU-Rates, die Polen zur Einführung von Sondermaßnahmen ermächtigt, die von den Artikeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweichen, noch aussteht, um das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen einzuführen. Das derzeitige polnische Mehrwertsteuergesetz verlangt die Zustimmung des Käufers zum Erhalt strukturierter Rechnungen. Da die polnischen Behörden beabsichtigen, den KSeF im Jahr 2023 verbindlich einzuführen, wird eine Änderung dieser Bestimmung erwartet, sobald die Sondermaßnahmen vom EU-Rat genehmigt worden sind.
Chinas System der elektronischen Rechnungsstellung
Die kundenorientierte elektronische Rechnungsstellung nimmt in China zu.
Chinas Weg zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer begann vor fast zwei Jahrzehnten mit der Einführung eines Steuersystems namens „Golden Tax System“. Damit wurde eine nationale Steuerplattform für die Berichterstattung und Rechnungsstellung sowie Rechtsvorschriften zur Regelung der Verwendung und der rechtlichen Wirkung elektronischer Signaturen geschaffen.
Mit der zunehmenden Verbreitung des mobilen Zahlungsverkehrs wächst auch der Druck in Richtung einer kundenorientierten elektronischen Rechnungsstellung. Die chinesische Regierung hat Initiativen ergriffen, um die Berichterstattung und Rechnungsstellung weiter zu reformieren. Hierfür wurde eine landesweite Plattform für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, die allen Steuerzahlern einen kostenlosen E-Invoicing-Service zur Verfügung stellt.
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Reformen
Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Segment. In einigen Fällen geschah dies durch die Verpflichtung einer großen Anzahl von Steuerzahlern im öffentlichen Dienstleistungsbereich, ihren Kunden elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht in vollem Umfang zulässig, doch ist sie im B2C-Bereich seit einigen Jahren weithin akzeptiert. In bestimmten zentralen Dienstleistungsbranchen wie der Telekommunikation und dem öffentlichen Personenverkehr ist sie sogar obligatorisch. Rechnungen werden über das nationale System mit staatlich zertifizierter Hard- und Software ausgestellt.
Im September 2020 wurde ein Pilotprogramm gestartet, das es bestimmten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, freiwillig elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen. Solche Sonderrechnungen dienen dem Vorsteuerabzug und werden in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet.
Faktencheck
Elektronische Rechnungen müssen anstelle des ursprünglichen Rechnungsstempels eine elektronische Signatur tragen.
Die Steuerzahler können die Plattform der Steuerbehörde für Mehrwertsteuerdienste nutzen, um die Signatur von elektronischen Rechnungen zu prüfen und zu verifizieren.
Buchführungsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können elektronisch archiviert werden, sofern das elektronische Archiv die Kriterien für Integrität und Authentizität erfüllt und das Verarbeitungssystem die Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit gewährleistet.
Einführungstermine der Vorschrift
September 2020 – Chinas Pilotprogramm zur elektronischen Rechnungsstellung startete mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen für B2B-Zwecke. Es umfasste zunächst nur Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou.
Dezember 2020 – Das Pilotprojekt wurde auf die Städte Tianjin, Hebei, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shenzhen ausgeweitet.
Januar 2021 – Das Pilotprojekt wurde auf Peking, Shanxi, die Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hunan, Guangxi, Hainan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Qinghai, Ningxia, Xinjiang, Dalian, Xiamen und Qingdao erweitert.
Dezember 2021 – In Shanghai, der Inneren Mongolei und Guangdong wurde ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler gestartet. Im Rahmen dieses Programms wurde die sogenannte „vollständig digitalisierte elektronische Rechnung“ eingeführt, eine neue Art von elektronischer Rechnung, welche die Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2C-Zwecke vereinfacht.
Wie kann Sovos helfen?
Da Chinas neues Programm zur elektronischen Rechnungsstellung in Kürze für die meisten Unternehmen gelten wird, kommen wir einer umfassenden elektronischen Rechnungsstellung in China und der damit verbundenen Möglichkeiten immer näher.
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Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in letzter Zeit Initiativen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ergriffen haben, scheint Australien keine unmittelbaren Pläne zu haben, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) oder die Einbindung staatlicher Portale in die B2B-Rechnungsstellung einzuführen.
Nach der jüngsten öffentlichen Konsultation zu urteilen, konzentrieren sich die derzeitigen Bemühungen auf Möglichkeiten zur Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen. Diese Konsultation knüpft an die im November 2020 von der Regierung durchgeführte Befragung zu "Optionen für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen" an, die zu ernsthaften Bemühungen der Regierung führte, den Wert der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen zu erhöhen und das Bewusstsein und die Akzeptanz bei den Unternehmen zu steigern.
Neben der Entscheidung, dass alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 elektronische PEPPOL-Rechnungen erhalten müssen, will die australische Regierung die elektronische Rechnungsstellung auch im B2B-Bereich fördern, allerdings ohne das herkömmliche Mandat für Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung. Stattdessen wird vorgeschlagen, das "Business e-Invoicing Right" (BER) einzuführen.
Was ist das Recht auf elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen (BER)?
Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über das PEPPOL-Netz anstelle von Papierrechnungen zu verlangen.
Um diese Anfragen zu stellen und zu empfangen, müssen die Unternehmen ihre Systeme für den Empfang elektronischer PEPPOL-Rechnungen einrichten. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es sein "Recht" ausüben und andere Unternehmen auffordern, ihm elektronische PEPPOL-Rechnungen zu schicken.
Nach dem derzeitigen Vorschlag soll die GVO in drei Phasen eingeführt werden, wobei die erste Phase große Unternehmen und die späteren Phasen kleine und mittlere Unternehmen einschließen sollen. Die mögliche Einführung der GVO würde wie folgt aussehen:
Ab 1. Juli 2023: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen von großen Unternehmen anzufordern. Große Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, die elektronische PEPPOL-Rechnung nach Erhalt einer gültigen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Ab 1. Juli 2024: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen von mittleren und großen Unternehmen anzufordern. Mittlere und große Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, elektronische PEPPOL-Rechnungen nach Erhalt einer gültigen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Ab 1. Juli 2025: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen anzufordern. Alle erfassten Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, elektronische PEPPOL-Rechnungen nach Erhalt einer gültigen Anfrage bereitzustellen.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
Das Ziel der australischen GVO-Initiative, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, wird durch einen Vorschlag für mehrere andere Initiativen zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Richtung ergänzt. Eine Maßnahme wäre die Ermöglichung von PEPPOL-kompatiblen EDI-Netzen. Da EDI-Netze ein Hindernis für die breitere Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von PEPPOL darstellen, insbesondere für kleine Unternehmen, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, die mehrere EDI-Systeme verwenden, könnte der Vorschlag, PEPPOL-kompatible EDI-Netze zu ermöglichen, letztlich die Kosten für Unternehmen senken, die derzeit mit mehreren EDI-Netzen arbeiten. Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den Bereich Procure-to-Pay. Die Unternehmen könnten einen größeren Nutzen aus der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ziehen, wenn der Schwerpunkt auf einen effizienten und standardisierten P2P-Prozess gelegt wird, der die elektronische Rechnungsstellung einschließt.
Schließlich ist die Integration der elektronischen Rechnungsstellung in den Zahlungsverkehr ein weiteres vorgeschlagenes Mittel zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung. Dies würde es den Unternehmen ermöglichen, Rechnungen von Lieferanten direkt in ihrer Buchhaltungssoftware zu empfangen und diese Rechnungen dann über ihre Zahlungssysteme zu bezahlen.
Wie effizient die vorgeschlagenen Maßnahmen sein werden, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu beschleunigen, und ob die australische Regierung es für die richtige Entscheidung hält, kein richtiges E-Invoicing-Mandat einzuführen, wie es weltweit immer mehr üblich wird, bleibt abzuwarten.
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Am 24. Februar 2022 erließ das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Mitteilung (Notification No. 01/2022 – Central Tax), mit der der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gesenkt wurde.
In Indien ist die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler obligatorisch, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten (Unternehmen in bestimmten Sektoren sind davon ausgenommen). Der derzeitige Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung liegt bei 50 Cr. Rupien (etwa 6,6 Millionen USD). Ab dem 1. April 2022 werden Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 20 Cr. Rupien (ca. 2,65 Mio. USD) oder darüber müssen die E-Invoicing-Vorschriften einhalten.
Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indien seit Oktober 2020 Pflicht. Die IRP muss E-Invoices genehmigen und validieren, bevor sie an den Käufer gesendet werden. Daher wird das indische E-Invoicing-System als E-Invoicing-Clearance-System eingestuft, eine Art der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).
Die indische Steuerbehörde hat von Anfang an klar ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung schrittweise zu erweitern. Im Einklang mit dieser Botschaft wurde der Schwellenwert zweimal gesenkt: im Januar 2021 (von 500 CR. auf 100 Cr.) und April 2021 (von 100 CR. auf 50 Cr.). Auch hier wird der Schwellenwert gesenkt, um mehr Steuerzahler zu veranlassen, ihre Transaktionsdaten an die Plattform der Steuerbehörde zu übermitteln.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung noch immer nicht möglich ist. Die Steuerpflichtigen können sich nicht für die Nutzung des E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre Rechnungen nicht freiwillig an die IRP übermitteln. Angesichts der jüngsten Entwicklungen könnte sich dies in Zukunft ändern.
Beziehung zwischen E-Invoicing und E-Waybill
Lieferanten, die der E-Invoicing-Verpflichtung unterliegen, müssen für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen über die E-Invoicing-Plattform elektronische Rechnungen erstellen, da ihr Zugang zur E-Navigationsplattform für die Erstellung von E-Navigationsrechnungen für diese Transaktionen gesperrt ist. Frachtbriefe für Transaktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung fallen, können weiterhin über die Plattform für elektronische Rechnungen erstellt werden.
Es wäre daher ratsam, dass Steuerzahler, die sich auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorbereiten, diesen Aspekt berücksichtigen.
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Das spanische Finanzministerium hat einen Entschließungsentwurf veröffentlicht, der nach seiner Verabschiedung die Anforderungen an Software und Systeme zur Unterstützung der Rechnungsstellungsprozesse von Unternehmen und Freiberuflern festlegen wird. Dieses Gesetz wird erhebliche Auswirkungen auf die derzeitigen Prozesse der Rechnungsstellung haben. Es wird die Umsetzung neuer Anforderungen an den Rechnungsinhalt, einschließlich eines QR-Codes, und die Erstellung von Rechnungsdatensätzen bis Januar 2024 erfordern.
Die Verordnung zielt auch darauf ab, den spanischen Unternehmenssektor, insbesondere KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige, an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Zu diesem Zweck wird es als notwendig erachtet, die Computerprogramme zu standardisieren und zu modernisieren, die die Buchhaltung, Rechnungsstellung und Verwaltung von Unternehmen und Unternehmern unterstützen.
Anwendungsbereich der Verordnung
Die Verordnung legt die Anforderungen fest, die jedes System erfüllen muss, um die Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdatensätze ohne Interpolationen, Auslassungen oder Änderungen zu gewährleisten.
Die in der Verordnung festgelegten neuen Regeln gelten für:
Steuerpflichtige, die der Körperschaftssteuer (IS) unterliegen, mit Ausnahme von befreiten oder teilweise befreiten Einrichtungen.
Steuerpflichtige, die der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) unterliegen und Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen.
Steuerpflichtige, die der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegen und eine Betriebsstätte in Spanien haben.
Einrichtungen, die dem System der Einkommensverteilung unterliegen und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Unternehmen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, müssen die Vorschriften nicht einhalten, aber diejenigen, die dies tun, müssen sicherstellen, dass ihre Computersysteme ab dem 1. Januar 2024 an diese Verordnung angepasst werden.
Neue Anforderungen an den Rechnungsinhalt: ID- und QR-Codes
Rechnungen, die von Computersystemen oder elektronischen Systemen und Programmen erstellt werden, die die Abrechnungsprozesse von Unternehmen und Freiberuflern unterstützen, müssen einen alphanumerischen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten, der gemäß den vom Finanzministerium festgelegten technischen und funktionalen Spezifikationen erstellt wird.
Anforderungen an das Abrechnungssystem
Die Computersysteme, die die Abrechnungsprozesse unterstützen, müssen in der Lage sein:
Erzeugen Sie für jede Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung gleichzeitig oder unmittelbar vor der Rechnungsstellung einen Rechnungssatz.
Das Computersystem muss in der Lage sein, alle erzeugten Rechnungsdatensätze kontinuierlich, sicher, korrekt, vollständig, automatisch, fortlaufend, unverzüglich und zuverlässig an die staatliche Steuerverwaltungsbehörde (AEAT) zu übermitteln.
Das System muss mit einer Rückverfolgbarkeit ausgestattet sein, die die Reihenfolge der Datenerstellung überprüft. Es wird ein Ereignisprotokoll erstellt, in dem alle Vorgänge und Vorkommnisse während der Nutzung des Systems erfasst werden.
Die erstellten Datensätze dürfen weder durch den Nutzer noch durch interne oder externe Mittel verändert werden.
Die Systeme müssen den Rechnungsdatensätzen gemäß den Spezifikationen und der elektronischen Signatur einen Fingerabdruck oder "Hash" hinzufügen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Computersysteme bescheinigen, dass sie die Verpflichtung zur Einhaltung aller in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen durch eine "Verantwortungserklärung" gewährleisten. Das Finanzministerium wird den Mindestinhalt dieser Erklärung später in einem neuen Beschluss festlegen.
Inhalt des Rechnungsdatensatzes und dessen fakultative Übermittlung
Die Rechnungsaufzeichnungen müssen mehrere in der Verordnung festgelegte inhaltliche Anforderungen erfüllen.
Die Steuerpflichtigen, die zur Erfüllung ihrer Rechnungsstellungspflichten EDV-Systeme einsetzen, können freiwillig alle von den EDV-Systemen erzeugten Rechnungsaufzeichnungen automatisch auf elektronischem Wege an die AEAT übermitteln. Die Antwort der AEAT in Form einer förmlichen Annahmemeldung bedeutet automatisch, dass diese Aufzeichnungen in die Umsatz- und Einkommensbücher des Steuerpflichtigen aufgenommen wurden.
Prüfungen der Steuerverwaltung
Die AEAT kann persönlich an dem Ort erscheinen, an dem sich das Computersystem befindet oder genutzt wird, und vollständigen und sofortigen Zugang zu dem Datensatz verlangen, gegebenenfalls unter Angabe des Benutzernamens, des Passworts und sonstiger Sicherheitsschlüssel, die für den vollständigen Zugang erforderlich sind.
Die AEAT kann eine Kopie der Abrechnungsunterlagen verlangen, die die Unternehmen in elektronischer Form durch physische Unterstützung oder auf elektronischem Wege bereitstellen können.
Anwendung auf das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich
Die Verordnung enthält keine spezifischen Regeln für das Mandat für elektronische B2B-Rechnungen . Der Entwurf des Dekrets wird derzeit im Kongress diskutiert und wartet auf seine Verabschiedung. Sollte das Mandat jedoch genehmigt werden, müssen alle elektronischen B2B-Rechnungen, die im Rahmen dieses Dekretentwurfs ausgestellt werden, allen neuen Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.
Nächste Schritte
Diese neue Verordnung scheint Spanien zwar nicht weiter auf dem Weg der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) zu führen, doch weist der Vorschlag deutliche Ähnlichkeiten mit den portugiesischen Rechnungsanforderungen auf.
Der Entwurf des Beschlusses, der diese Anforderungen festlegt, ist derzeit bis zum 11. März 2022 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Nach der Verabschiedung dieses Beschlusses wird das Finanzministerium die technischen und funktionellen Spezifikationen veröffentlichen, die erforderlich sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, sowie die Struktur, den Inhalt, die Einzelheiten, das Format, das Design und die Merkmale der Informationen, die die Unternehmen in die Rechnungsunterlagen aufnehmen müssen.
Das Finanzministerium wird auch die Spezifikationen für die Signaturpolitik und die Anforderungen an den Fingerabdruck oder "Hash" veröffentlichen. Sobald diese Einzelheiten veröffentlicht sind, wird klarer sein, ob Spanien den portugiesischen Weg einschlägt oder einen eigenen Weg einschlägt.
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Südkorea verfügt über ein gut funktionierendes E-Invoicing-System , das die obligatorische elektronische Rechnungsstellung mit einer Verpflichtung zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) verbindet. Dieses ausgereifte und gut etablierte System, das vor über einem Jahrzehnt eingeführt wurde, erfährt seit Jahren die ersten bedeutenden Änderungen.
Der Präsidialerlass Nr. 31445 (Erlass) hat kürzlich einige Bestimmungen des Durchführungserlasses zum Mehrwertsteuergesetz geändert. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung erweitert, und es wurden neue Fristen und Schwellenwerte eingeführt. Dies bedeutet, dass mehr Steuerzahler in Südkorea die E-Invoicing-Vorschriften gemäß den Fristen einhalten müssen.
Was sind die neuen Fristen und Schwellenwerte für die elektronische Rechnungsstellung?
In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmen verpflichtend. Seit 2012 müssen auch Einzelunternehmen (Unternehmer) der E-Invoicing-Verpflichtung nachkommen, wenn sie die Schwellenwerte einhalten, die im Laufe der Jahre einige Male aktualisiert wurden. Derzeit muss ein Einzelunternehmen, dessen Gesamtwert der Lieferungen (einschließlich der steuerfreien Umsätze) für das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr 300.000.000 KRW oder mehr beträgt, die E-Invoicing-Vorschriften des Landes einhalten.
Nach den jüngsten Änderungen wird der derzeitige Schwellenwert nun auf 200.000.000 KRW gesenkt, und der neue Schwellenwert wird ab dem 1. Juli 2022 gelten. Die Steuerbehörde hat bereits weitere Anpassungen mitgeteilt und angekündigt, dass der Schwellenwert ab dem 1. Juli 2023 weiter auf 100.000.000 KRW gesenkt werden soll. Die koreanische Steuerbehörde will die Transparenz der Steuerquellen erhöhen, indem sie mehr Unternehmen zur Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften verpflichtet.
Wie geht es weiter mit den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea?
Die Ausweitung des Umfangs der E-Invoicing-Verpflichtungen kommt nicht überraschend. Wie in vielen anderen CTC-Ländern bieten die von einer größeren Anzahl von Steuerzahlern gesammelten Transaktionsdaten der Steuerbehörde einen besseren Einblick in die Mehrwertsteuer, Markttrends und mehr.
Aufgrund seines Erfolgs und seiner Reife inspiriert die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea weiterhin andere Länder in der asiatisch-pazifischen Region. Die philippinische Steuerbehörde ist dabei, ab dem 1. Juli 2022 ein E-Invoicing-Pilotprojekt für die 100 größten Steuerzahler des Landes einzuführen. Bei der Entwicklung ihres E-Invoicing-Systems traf die philippinische Steuerbehörde mehrmals mit ihren südkoreanischen Kollegen zusammen, um von der koreanischen Expertise und Erfahrung zu profitieren. Daher führen die Philippinen ein relativ ähnliches CTC-System wie das koreanische ein.
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In den letzten zehn Jahren hat die vietnamesische Regierung eine praktikable Lösung zur Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs im Lande entwickelt, indem sie die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die in Vietnam wirtschaftlich tätig sind, vorschreibt. Schließlich soll am 1. Juli 2022 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung landesweit in Kraft treten.
Aufschub des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung 2020
Trotz der Verschiebung des ursprünglichen Starttermins für die landesweit verbindliche E-Invoicing-Verpflichtung, die ursprünglich im Juli 2020 in Kraft treten sollte, legte die vietnamesische Regierung schnell eine neue Frist fest.
Später im Jahr, im Oktober 2020, wurde der neue Zeitplan durch Dekret 123 bekannt gegeben, mit dem das E-Invoicing-Mandat auf den 1. Juli 2022 verschoben wurde. Diese neue Frist steht auch im Einklang mit den Umsetzungsfristen für die im Gesetz über die Steuerverwaltung vorgesehenen Vorschriften für das E-Invoicing-System.
Laufender regionaler Bereitschaftsplan
Das vietnamesische General Taxation Department (GTD) hat angekündigt, dass es zunächst mit den lokalen Steuerverwaltungen von sechs Provinzen und Städten zusammenarbeiten wird: Ho-Chi-Minh-Stadt, Hanoi, Binh Dinh, Quang Ninh, Hai Phong und Phu Tho, um mit der Umsetzung technischer Lösungen für die neuen Anforderungen an elektronische Rechnungen und den Aufbau eines Informationstechnologiesystems zu beginnen, das die Verbindung, die Datenübertragung, den Empfang und die Speicherung von Daten ermöglicht. Nach dem Aktionsplan der GTD sollen diese sechs Städte und Provinzen bis März 2022 für die Aktivierung des E-Invoicing-Systems bereit sein.
Die GTD kündigte an, dass das neue E-Invoicing-System ab April 2022 auch in den übrigen Provinzen und Städten eingeführt werden soll.
Schließlich müssen nach diesem lokalen Umsetzungsplan bis Juli 2022 alle Städte und Provinzen in Vietnam das E-Invoicing-System auf der Grundlage der in Dekret 123 und dem Rundschreiben festgelegten Regeln einführen, die Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten Aspekten des neuen E-Invoicing-Systems enthalten.
Nächste Schritte für Unternehmen
Steuerpflichtige, die in Vietnam tätig sind, müssen ab dem 1. Juli 2022 elektronische Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen und müssen bereit sein, den neuen rechtlichen Rahmen einzuhalten. Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen, andere Organisationen, Privathaushalte und Einzelpersonen müssen sich bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren lassen, um elektronische Rechnungen gemäß den im genannten Erlass 123 festgelegten Regeln verwenden zu können.
Vietnam macht endlich Fortschritte bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung. Es gibt jedoch noch viel Arbeit im Zusammenhang mit der erforderlichen technischen Dokumentation und der lokalen Umsetzung des neuen E-Invoicing-Systems. Wir werden die neuesten Entwicklungen weiter verfolgen, um festzustellen, ob die GTD alle Anforderungen rechtzeitig für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erfüllen kann.
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Wenn ZATCA-Beamte bei einem Vor-Ort-Besuch einen Verstoß feststellen, wird der Steuerzahler zunächst eine Warnung über den Verstoß erhalten, ohne dass eine Strafe verhängt wird. Das ZATCA zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, anstatt Steuerzahler für ihren ersten Verstoß zu bestrafen. Den Steuerpflichtigen wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um die Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Änderungen in ihren Verfahren vorzunehmen.
Wird die Nichteinhaltung der Vorschriften nach der ersten Prüfung fortgesetzt, muss der Steuerpflichtige ein Bußgeld von 1.000 Riyals, etwa 267 USD, zahlen. Das Bußgeld wird schrittweise erhöht, wenn der Steuerpflichtige die Vorschriften nicht einhält und die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung vornimmt.
Das Bußgeld für jede weitere Wiederholung wird wie folgt festgesetzt: 5.000 Riyal für das dritte Mal, 10.000 Riyal für das vierte Mal und 40.000 Riyal für das fünfte Mal. Wenn derselbe Verstoß 12 Monate nach seiner Entdeckung wiederholt wird, gilt er als neuer Verstoß, und das Verfahren beginnt mit einer Verwarnung ohne Geldstrafe.
Welche Verstöße gibt es bei der elektronischen Rechnungsstellung?
Laut der Ankündigung werden Verstöße gegen die E-Invoicing-Vorschriften nach dem oben beschriebenen neuen Verfahren geahndet. Die Fälle, die eine Benachrichtigung/Geldbuße erfordern, unterscheiden sich geringfügig von den zuvor beschriebenen ursprünglichen Verstößen und sind wie folgt hervorgehoben:
Keine elektronische Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen
Kein QR-Code enthalten
Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form von elektronischen Rechnungen und elektronischen Aufzeichnungen
Unterlassung der Meldung von Störungen, die die Ausstellung elektronischer Rechnungen behindern, an die Behörde
Löschen oder Ändern von elektronischen Rechnungen nach ihrer Ausstellung
Aufnahme einer der verbotenen Funktionen in die E-Invoicing-Lösungen
Verstoß gegen eine andere Bestimmung der elektronischen Rechnungsstellung.
Was kommt als Nächstes?
Das ZATCA besagt, dass der neue Ansatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Verstoß und der den Steuerzahlern auferlegten Strafe sicherstellt und den Steuerzahlern die Möglichkeit gibt, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachzukommen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Einführung der Mehrwertsteuer und der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in dem Land relativ neu ist, gibt es bestimmte Aspekte, die für die Steuerzahler unklar sind. Dieser Ansatz wird die Unternehmen aufklären und dürfte von den Beteiligten begrüßt werden.
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Gegen Ende des Jahres 2021 veröffentlichte die türkische Steuerbehörde einen Entwurf für ein Kommuniqué, das den Anwendungsbereich von E-Dokumenten in der Türkei erweitert. Nach geringfügigen Überarbeitungen wurde der Entwurf des Kommuniqués verabschiedet und am 22. Januar 2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Werfen wir einen genaueren Blick auf die Änderungen im Anwendungsbereich der türkischen E-Dokumente.
Umfang von e-fatura erweitert
Der Schwellenwert für den Bruttoumsatz wird gesenkt. Der Schwellenwert wurde für die Finanzperiode 2021 von 5 Mio. TRY auf 4 Mio. TRY und mehr gesenkt. Für 2022 und die folgenden Geschäftsjahre gilt ein niedrigerer Schwellenwert von 3 Millionen TRY und mehr.
Die Verwendung der E-Fatura ist nun für Steuerzahler im E-Commerce-Sektor obligatorisch, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Mit dem Kommuniqué wurde ein Schwellenwert für den Bruttoumsatz von 1 Mio. TRY und mehr für die Finanzperioden 2020 und 2021 eingeführt, und 500.000 TRY für 2022 und alle folgenden Finanzperioden.
Steuerpflichtige, die ein Unternehmen im Immobilien- und/oder Kfz-Sektor betreiben, indem sie Bau-, Herstellungs-, Kauf-, Verkaufs- und Vermietungsgeschäfte tätigen, sowie Steuerpflichtige, die bei diesen Geschäften als Vermittler auftreten, müssen die e-fatura-Anwendung verwenden, wenn ihre Bruttoumsatzerlöse für die Finanzzeiträume 2020 und 2021 1 Million TRY und mehr und für 2022 und alle folgenden Finanzzeiträume 500.000 TRY übersteigen.
Steuerpflichtige, die Beherbergungsleistungen erbringen und dafür Investitions- und/oder Betriebsbescheinigungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus und der Gemeinden erhalten haben, müssen die e-fatura-Anwendung verwenden.
Steuerpflichtige, die diese Schwellenwerte und Kriterien erfüllen, müssen die Anwendung e-fatura ab dem Beginn des siebten Monats nach dem betreffenden Abrechnungszeitraum nutzen.
Für Anbieter von Beherbergungsdienstleistungen gilt, dass sie, wenn sie ab dem Veröffentlichungsdatum dieses Kommuniqués Dienstleistungen erbringen, die Anwendung e-fatura ab dem 1. Juli 2022 nutzen müssen.
Für alle Geschäftstätigkeiten, die nach dem Veröffentlichungsdatum des Kommuniqués beginnen, muss e-fatura ab dem Beginn des vierten Monats nach dem Monat, in dem die Geschäftstätigkeiten begonnen haben, verwendet werden.
E-arsiv Rechnungsumfang erweitert
Steuerzahler, die nicht in den Anwendungsbereich der e-arşiv-Rechnungen fallen, sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, e-arşiv-Rechnungen auszustellen, wenn der Gesamtbetrag der auszustellenden Rechnungen TRY 30.000 einschließlich Steuern übersteigt (bei Rechnungen an nicht registrierte Steuerzahler übersteigt der Gesamtbetrag einschließlich Steuern TRY 5.000).
Mit dem geänderten Kommuniqué hat die türkische Steuerverwaltung (TRA) den Gesamtbetrag der Rechnungsschwelle auf TRY 5.000 gesenkt, so dass mehr Steuerzahler die e-arsiv Anwendung nutzen müssen. Die neue e-arsiv-Rechnungsschwelle gilt ab dem 1. März 2022.
Geltungsbereich des E-Lieferscheins erweitert
Eine weitere Änderung, die durch das Kommuniqué eingeführt wurde, ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Lieferscheine. Der Schwellenwert für den Bruttoumsatz, ab dem elektronische Lieferscheine verpflichtend sind, wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 auf 10 Millionen TRY angehoben. Darüber hinaus sind Steuerpflichtige, die Eisen und Stahl (GTIP 72) und Eisen- oder Stahlwaren (GTIP 73) herstellen, importieren oder exportieren, verpflichtet, die E-Lieferscheinanwendung zu nutzen. Für diese Steuerpflichtigen ist die Registrierung der E-Lieferscheinanwendung nicht anwendbar.
Die Steuerbehörden von Shanghai, der Provinz Guangdong und der Autonomen Region Innere Mongolei haben bekannt gegeben, dass sie ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler in einigen Gebieten der Provinzen durchführen wollen. Im Rahmen des Pilotprogramms soll eine neue Art von elektronischen Rechnungen eingeführt werden, die so genannte vollständig digitalisierte elektronische Rechnung.
Einführung eines neuen E-Rechnungstyps
Viele Regionen in China nehmen derzeit an einem Pilotprogramm teil, das es neu registrierten Steuerzahlern in China ermöglicht, freiwillig spezielle elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen, um die Vorsteuer geltend zu machen, vor allem für B2B-Zwecke.
Die neue vollständig digitalisierte elektronische Rechnung ist eine vereinfachte und verbesserte Version der derzeitigen elektronischen Rechnungen in China. Die Ausstellung und die Merkmale der vollständig digitalisierten Rechnung unterscheiden sich von anderen elektronischen Rechnungen, die bisher in China verwendet wurden.
Merkmale der vollständig digitalisierten e-Rechnung
Die vollständig digitalisierte Rechnung wird im Rahmen des Pilotprogramms von den lokalen Steuerbehörden überwacht.
Die Rechtswirkung und der grundsätzliche Zweck sind die gleichen wie bei den bisherigen Papierrechnungen
Vollständig digitalisierte Rechnungen können in Form von Datennachrichten übermittelt werden, wodurch spezifische Formatanforderungen wie PDF oder OFD entfallen.
Der grundlegende Inhalt umfasst den dynamischen QR-Code, die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, die Käuferinformationen, die Verkäuferinformationen, die Menge, den Stückpreis, den Betrag, den Steuersatz, den Steuerbetrag, den Gesamtbetrag, den Gesamtpreis und die Steuer
Nachdem der Steuerzahler im Rahmen des Pilotprogramms eine “Echtheitsprüfung” bestanden hat, kann er die elektronische Rechnungsdienstplattform sofort nutzen, um Rechnungen auszustellen, ohne dass er spezielle Geräte für die Steuerkontrolle (z. B. UKey-Geräte) verwenden muss.
Pilot-Steuerzahler können vollständig digitalisierte Rechnungen automatisch über das digitale Steuerkonto der Plattform für elektronische Rechnungen übermitteln und können auch selbst vollständig elektronische Rechnungen per E-Mail oder auf anderem Wege übermitteln
Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen
Auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Serviceplattform für elektronische Rechnungen werden die Steuerbehörden ausgewählten Steuerzahlern im Rahmen dieses Pilotprogramms rund um die Uhr Dienstleistungen wie die Ausstellung, Zustellung und Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen anbieten. Die Steuerzahler werden in der Lage sein, die Informationen aller elektronischen Rechnungen über die Serviceplattform für elektronische Rechnungen oder die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen zu überprüfen.
Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in China?
Dieses neue Pilotprogramm ist seit dem 1. Dezember 2021 in Shanghai, Guangzhou, Foshan, Guangdong-Macao Intensive Cooperation Zone und Hohhot in Kraft. Obwohl es keinen offiziellen Zeitplan für die Umsetzung gibt, wird erwartet, dass der Umfang dieses Pilotprogramms im Jahr 2022 auf weitere Steuerzahler und Regionen in China ausgeweitet wird, um den Weg für die landesweite Einführung der vollständig digitalisierten elektronischen Rechnung zu ebnen.
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Mit der größten Mehrwertsteuerlücke in der EU (34,9 % im Jahr 2019) hat Rumänien ein System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) eingeführt, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu verstärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die wichtigsten Merkmale dieses neuen elektronischen Rechnungssystems, e-Factura, wurden in einem früheren Blogbeitrag beschrieben. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf die Einführung für B2B-Transaktionen und die Definition von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko sowie auf das neue elektronische Transportsystem, das durch die Regierungseilverordnung (GEO) Nr. 130/2021 eingeführt wurde, die am 18. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Was sind Produkte mit hohem steuerlichem Risiko?
Gemäß der GEO Nr. 120/2021 (der Rechtsakt zur Einführung des rechtlichen Rahmens von e-Factura) müssen sowohl der Lieferant als auch der Empfänger im e-Factura-System registriert sein. Die kürzlich veröffentlichte GEO Nr. 130/2021 legt eine Ausnahme für Produkte mit hohem steuerlichem Risiko fest und stellt sicher, dass die Steuerzahler das e-Factura-System unabhängig davon nutzen, ob die Empfänger registriert sind.
In Übereinstimmung mit der GEO Nr. 130/2021 hat die Nationale Agentur für Steuerverwaltung eine Verordnung herausgegeben, um zu klären, welche Produkte als Produkte mit hohem steuerlichem Risiko gelten.
Die fünf Produktkategorien sind wie folgt:
Gemüse, Früchte, Wurzeln und essbare Knollen, andere essbare Pflanzen
Alkoholische Getränke
Neue Bauten
Mineralische Produkte (natürliches Mineralwasser, Sand und Kies)
Kleidung und Schuhwerk
Produkte mit hohem fiskalischem Risiko werden auf der Grundlage der Art der Produkte, der Vermarktungsmethode, der Rückverfolgbarkeit potenzieller Steuerhinterziehung und der Höhe der Besteuerung in diesen Sektoren definiert. Detaillierte Erklärungen sowie die Produktcodes finden Sie im Anhang von GEO Nr. 130/2021.
Der Zeitplan für die Durchsetzung dieser Anforderung bedeutet, dass Unternehmen, die diese Art von Produkten liefern, bereit sein müssen, das neue rumänische e-Factura-System wie folgt zu nutzen:
Vom 1. April bis 30. Juni 2022: Die Einreichung von Rechnungen über das rumänische e-Factura-System ist freiwillig.
Ab 1. Juli: Die Einreichung von Rechnungen im rumänischen e-Factura-System ist obligatorisch
Blick in die Zukunft: Einführung eines E-Transportsystems
Eine weitere Reform, die die Absicht der rumänischen Behörden zeigt, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ist die Einführung eines elektronischen Transportsystems.
Die Steuerzahler müssen die Beförderung von Waren von einem Ort zum anderen im Voraus anmelden. Nach der Anmeldung vergibt das System eine eindeutige Nummer, die auf den Beförderungspapieren vermerkt wird. Die Behörden werden dann die Erklärung auf den Transportrouten überprüfen.
Darüber hinaus wird in dem Begründungsschreiben erklärt, dass das E-Transport-System mit den aktuellen Systemen des Finanzministeriums, der rumänischen E-Rechnung und der Verkehrskontrolle verbunden wird, ähnlich wie ähnliche Initiativen in anderen Ländern, z. B. in Indien, der Türkei und Brasilien.
Die Einführung des E-Transport-Systems steht noch aus, da das Finanzministerium noch keine Verfügung über das Antragsverfahren des Systems erlassen hat. Laut GEO 130/2021 hatte das Finanzministerium dafür 30 Tage Zeit, nachdem die GEO 130/2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Frist ist jedoch am 17. Januar abgelaufen, und es wurde noch keine Ankündigung gemacht. Daher sind die Einzelheiten des Systems noch nicht bekannt.
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In einem Blogbeitrag auf zu Beginn dieses Jahres haben wir darüber geschrieben, wie mehrere osteuropäische Länder mit der Einführung von kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) begonnen haben, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Es war jedoch ein ereignisreiches Jahr mit vielen neuen Entwicklungen in der Region, also lassen Sie uns einen genaueren Blick auf einige der bevorstehenden Änderungen werfen.
LETTLAND
Lettland hat kürzlich seine Pläne für eine neue CTC-Regelung bekannt gegeben. Die lettische Regierung genehmigte einen vom Finanzministerium erstellten Bericht zur Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems im Land. Das in dem Bericht beschriebene Konzept sieht die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Pflicht für B2B- und B2G-Transaktionen ab 2025 im Rahmen von PEPPOL vor. Die Einzelheiten des Systems, einschließlich der Rechtsvorschriften und der technischen Dokumentation, werden zu gegebener Zeit erwartet.
Serbien
Serbien ist ein weiteres Land, das sich zügig auf einen CTC-Rahmen zubewegt, und offenbar finden verschiedene Interessengruppen diese Entwicklung ziemlich schnell. Das Finanzministerium teilte vor kurzem mit , dass es auf die Bitte um eine Übergangszeit zur Anpassung an das neue System der elektronischen Rechnungen hin beschlossen hat, das Datum für das Inkrafttreten der CTC-Abwicklung für B2G-Transaktionen auf Ende April 2022 zu verschieben. Es ist anzumerken, dass es bei B2B-Transaktionen keine Verzögerung gegeben hat.
Nach dem überarbeiteten Kalender:
Ab dem 1. Mai 2022 wird die elektronische Rechnungsstellung B2G über ein CTC-Portal obligatorisch
Ab 1. Juli 2022: Alle Steuerzahler sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu speichern
Ab 1. Januar 2023: Alle Steuerpflichtigen werden verpflichtet sein, elektronische B2B-Rechnungen über das CTC-System auszustellen.
SLOWENIEN
Auch Slowenien beabsichtigt die Einführung von CTCs. Im Juni 2021 legte das Finanzministerium dem slowenischen Parlament einen Gesetzentwurf vor, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Slowenien verbindlich eingeführt werden soll. Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen alle Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren gegenseitigen Transaktionen (B2B) ausschließlich elektronische Rechnungen auszutauschen. Bei B2C-Transaktionen konnten die Verbraucher wählen, ob sie ihre Rechnungen in elektronischer oder Papierform erhalten wollten. Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit verschiedenen Interessengruppen zurückgezogen, beabsichtigt jedoch, ihn zu überarbeiten, um das Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.
Die Diskussionen über die Einführung von CTCs im Land werden von verschiedenen Interessengruppen, z.B. der lokalen Handelskammer, fortgesetzt. Da jedoch im April 2022 in Slowenien Parlamentswahlen anstehen, ist frühestens im Sommer 2022 damit zu rechnen, dass die CTC-Reform an Fahrt gewinnt.
Slowakei
Anfang dieses Jahres berichteten wir , dass das slowakische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines CTC-Systems ausgearbeitet hatte. Ziel war es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu senken und Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge zu erhalten. Die öffentliche Konsultation zum Gesetzentwurf wurde im März 2021 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch kein Zeitplan für die Einführung veröffentlicht.
In den vergangenen Monaten hat die slowakische Regierung das CTC-System eingeführt und eine neue Dokumentation veröffentlicht. Das CTC-System heißt Elektronisches Rechnungsinformationssystem (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) und ist ein einheitliches Verfahren für den elektronischen Umlauf von Rechnungen und die Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung. Der Zeitplan für die schrittweise Einführung des Inkrafttretens sieht wie folgt aus:
Phase 1: Ab Januar 2022 wird die elektronische Rechnungsstellung mit CTC für B2G-, G2G- und G2B-Transaktionen eingeführt; und
Phase 2: Ab Januar 2023 wird die elektronische Rechnungsstellung von CTC für B2B-, B2C- und G2C-Transaktionen eingeführt.
Polen
Es gab ernsthafte Entwicklungen in Bezug auf Polens CTC-Rahmen und -System, das Krajowy System e-Faktur (KSeF). Die CTC-Gesetzgebung wurde schließlich angenommen und am 18. November 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Ab Januar 2022 wird KSeF als freiwilliges System in Betrieb genommen, was bedeutet, dass es keine Verpflichtung gibt, dieses elektronische Rechnungsstellungssystem bei B2B-Transaktionen zu verwenden. Es wird erwartet, dass das System im Jahr 2023 verpflichtend sein wird, aber es wurde noch kein Datum für das Mandat festgelegt.
Rumänien
Mit der größten MwSt.-Lücke in der EU (34,9 % im Jahr 2019) hat sich Rumänien auch auf die Einführung eines CTC-Systems zur Rationalisierung der Steuererhebung hinbewegt, um die MwSt.-Erhebung zu verbessern und zu verstärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Im Oktober 2021 wurde mit der Government Emergency Ordinance (GEO) no. 120/2021 den rechtlichen Rahmen für die Einführung von e-Factura, indem sie die Struktur des rumänischen e-Invoice-Prozesses regelt und den Rahmen für die grundlegenden technischen Spezifikationen des CTC e-Invoicing-Systems schafft. Während das rumänische e-Factura am 6. November 2021 als freiwilliges System in Betrieb genommen wurde, wurde noch kein Zeitplan für ein Mandat veröffentlicht. Lieferanten, die sowohl B2B- als auch B2G-Transaktionen abwickeln, können sich für die Nutzung dieses neuen E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre E-Rechnungen im strukturierten rumänischen Format über das neue System ausstellen.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, um ihre Mehrwertsteuerlücken zu schließen, die Einnahmen zu erhöhen und mehr Kontrolle über die Daten ihrer Wirtschaft zu haben. Die von diesen Ländern angenommenen CTC-Regelungen sind jedoch alles andere als einheitlich. Bislang ist Italien das einzige Land, das eine Ausnahmeregelung von der MwSt-Richtlinie erhalten hat, um die elektronische Rechnungsstellung für Inlandsumsätze verbindlich einzuführen. Andere Länder, wie Ungarn und Spanien, haben stattdessen einen E-Reporting-Ansatz gewählt, der eine Ausnahmeregelung des Europäischen Rates überflüssig macht, da er keine elektronische Rechnungsstellung vorschreibt.
Aktueller Stand
Diese nationalen Bewegungen in Richtung CTC sind auch der Europäischen Kommission nicht entgangen, die eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die aktuelle CTC-Landschaft zu bewerten und verschiedene Szenarien zu analysieren, die neue Technologien und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen beinhalten. Dieses Projekt trägt den Titel "VAT in the Digital Age". Es umfasst die Analyse von CTC-Regelungen, die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie und die Schaffung einer einheitlichen EU-Identifikationsnummer.
Obwohl die endgültige Studie noch nicht veröffentlicht wurde, sind die vorläufigen Ergebnisse bereits in einigen Foren diskutiert worden. Die Studie hat ergeben, dass es in Europa CTCs gibt, wobei Süd- und Mittelosteuropa an der Spitze der lokalen Umsetzungen stehen. Das bedeutet aber auch, dass die Mitgliedstaaten die lokalen Ausprägungen von CTCs auf uneinheitliche und nicht standardisierte Weise umgesetzt haben, was für multinationale Unternehmen und den grenzüberschreitenden Handel oft eine Belastung darstellt.
Blick nach vorn
Eines der Ziele der Studie ist die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für Steuerbehörden und Unternehmen, die nach den CTC-Vorschriften handeln. In der Studie werden einige Ansätze untersucht, darunter die Echtzeit-Berichterstattung, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die periodische Berichterstattung (einschließlich SAF-T-Systeme). Es wird erwartet, dass die Studie EU-weite Standards/Plattformen für CTC-Modelle in Betracht zieht und die Möglichkeit untersucht, die Dinge so zu belassen, wie sie sind (aber die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten aufzuheben, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor sie verbindliche E-Invoicing-Systeme einführen).
CTCs auf der Tagesordnung der EU
Die Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" ist nicht das einzige CTC-Projekt, das auf der Tagesordnung der EU steht. Italien hat den Europäischen Rat auch gebeten, die Ausnahmeregelung des Landes für sein E-Invoicing-Mandat zu verlängern. Die laufende Diskussion, in die auch italienische Daten einfließen, die einen Anstieg der öffentlichen Einnahmen um mehr als 2 Mrd. EUR schätzen, könnte die Schlussfolgerungen der Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" erheblich beeinflussen.
Nächste Schritte
Nach der Veröffentlichung der Studie wird die Europäische Kommission voraussichtlich eine öffentliche Konsultation einleiten, um über die Zukunft der CTCs in Europa, eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung, eine mögliche Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS)-Systems auf Transaktionen und Themen, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich fallen, und die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft zu diskutieren. Die öffentliche Konsultation wird voraussichtlich noch vor Ende dieses Quartals eröffnet.
Die elektronische Rechnungsstellung entwickelt sich schnell zu einem Standardgeschäftsprozess. Regierungen drängen auf die Einführung der B2G-Rechnung, um den öffentlichen Beschaffungsprozess zu optimieren und die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen voranzutreiben.
Abgesehen von Ländern, die allgemeine Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt haben, um die Steuerkontrollen zu verbessern – die meisten davon befinden sich bislang in Lateinamerika –, setzen auch Länder in Europa und einige in Asien auf das PEPPOL-Framework, um durch Standardisierung sowohl Geschäftsprozess- als auch Steuervorteile zu erzielen.
PEPPOL wurde ursprünglich zur Vereinfachung der Interoperabilität für öffentliche Beschaffungstransaktionen entwickelt, wird aber inzwischen auch auf die Konzepte der Finanzberichterstattung und Rechnungsstellung ausgeweitet.
B2G-E-Rechnung in Europa mit PEPPOL
Im Rahmen der Harmonisierung und Digitalisierung öffentlicher Beschaffungsprozesse innerhalb der EU sind Regierungen und andere öffentliche Stellen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN-16931 versenden und empfangen zu können.
Die öffentlichen Verwaltungen aller EU-Mitgliedstaaten mussten in der Lage sein, elektronische Rechnungen zumindest für öffentliche Beschaffungsvorgänge entweder bis November 2018 oder bis April 2019 zu empfangen, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Frist für subzentrale Behörden um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mehrere Länder haben die Gelegenheit genutzt, bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich generell vorzuschreiben, sodass sowohl der öffentliche Sektor als auch die privaten Anbieter verpflichtet sind, Rechnungen im B2G-Bereich elektronisch zu versenden.
Beispiele für Länder, die die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich verpflichtend eingeführt haben, sind Schweden, Kroatien, Estland, Litauen und Slowenien. In Portugal steht eine entsprechende Vorschrift an, die ab Januar 2022 für alle Unternehmen in Kraft treten wird. In Finnland wird derselbe Effekt angestrebt, indem der Käufer den Lieferanten auf seine Initiative hin zum Versand elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Was ist PEPPOL?
Das PEPPOL-Projekt wurde 2008 initiiert. Eines seiner Hauptziele war die Standardisierung des öffentlichen Beschaffungsprozesses in europäischen Regierungen. PEPPOL ist eine Reihe von Artefakten und Spezifikationen, die zur Ermöglichung der grenzübergreifenden elektronischen Beschaffung erstellt wurden. Unterstützt wird es durch eine multilaterale Vereinbarungsstruktur, die Eigentum des OpenPEPPOL-Verbands ist und von diesem verwaltet wird.
PEPPOL zielt darauf ab, die Komplexität rund um die Interoperabilität zu beseitigen, da alle Parteien, die PEPPOL verwenden, beim Austausch elektronischer Dokumente dieselben Vorschriften und technischen Standards einhalten. Über das PEPPOL-Netzwerk können Unternehmen elektronische Beschaffungsdokumente wie etwa E-Bestellungen, E-Vorauslieferscheine, E-Rechnungen und E-Kataloge über Zugangspunkte austauschen. Grundlage dafür ist das sogenannte Vier-Ecken-Modell. Das bedeutet, dass Lieferanten und Käufer durch Dienstleister vertreten werden, die die Daten in ihrem Namen verarbeiten.
Während der Schwerpunkt von PEPPOL zunächst auf Europa liegt, weitet sich die Strategie über die EU hinaus nach Asien aus und hat in jüngster Zeit auch auf dem amerikanischen Kontinent größere Aufmerksamkeit erhalten. Singapur war das erste Land in Asien und das erste außerhalb Europas, das eine PEPPOL-Behörde einrichtete und so den Rahmen auf nationaler Ebene schuf. Andere Länder folgten diesem Beispiel jedoch schon bald.
Derzeit gibt es OpenPeppol-Mitglieder in 31 Ländern. Neben Ländern in Europa sind dies Australien, Kanada, China, Japan, Mexiko, Neuseeland, Singapur und die USA, wobei Japan der neuste Zugang ist.
Aktuelle Entwicklungen im Bereich B2G-E-Invoicing
Wie oben erläutert, haben mehrere EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU die Gelegenheit genutzt, die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich verpflichtend vorzuschreiben.
Mittlerweile folgen weitere Länder diesem Weg:
Zypern hat vor Kurzem eine öffentliche Konsultation zu dem Gesetzentwurf gestartet, der die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Beschaffungsvorgänge ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend machen wird.
Lettland plant, die elektronische Rechnungsstellung gemäß dem PEPPOL-Rahmenwerk ab 2025 für B2G-Transaktionen verpflichtend einzuführen.
In Australien sind alle Behörden des Commonwealth verpflichtet, im Rahmen des PEPPOL-Rahmenwerks bis zum 1. Juli 2022 die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Die Regierungsbehörden von New South Wales sind verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen im Wert von bis zu 1 Million AUD bereits ab dem 1. Januar 2022 einzuführen. Sie sind Vorreiter bei den Bemühungen, die elektronische Rechnungsstellung in ganz Australien einzuführen, indem sie diese Änderung sechs Monate vor dem Inkrafttreten der Verordnung durchführen. Es ist keine Anforderung vorgesehen, Unternehmen zu verpflichten, elektronische Rechnungen an staatliche Stellen zu senden.
Was kommt als nächstes?
Die Entwicklungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich können nicht länger getrennt von der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich betrachtet werden. Schließlich beliefern viele Unternehmen die öffentliche Hand mit Waren oder bieten Dienstleistungen an. Investitionen in die Einhaltung staatlicher Kundenanforderungen im Rahmen von Programmen wie PEPPOL werden die Anwendung eben dieser Standards und Regeln auch im Business-to-Business-Sektor vorantreiben.
Dies bedeutet auch, dass Initiativen zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen, die den Steuerbehörden die Möglichkeit bieten, mehrwertsteuerrelevante Daten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit zu erhalten, zunehmend von Konzepten aus dem Bereich der öffentlichen Beschaffung beeinflusst werden.
Dieser Spillover geht weit über konzeptionelle Inspiration hinaus. In Italien beispielsweise basierte die Unterstützung für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung zu Zwecken der Mehrwertsteuerkontrolle im Jahr 2019 auf einer Massendatenverarbeitungsplattform, die ursprünglich zur Erleichterung der öffentlichen Auftragsvergabe konzipiert war. Frankreich und Polen sind bei der Entwicklung ähnlicher Architekturen für ihre Pläne zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle schon weit fortgeschritten.
Da PEPPOL als Standard immer beliebter wird, um länderspezifische Methoden der öffentlichen Beschaffung für Lieferanten im Ausland leichter zugänglich zu machen, werden seine Konzepte zunehmend in die weitere Welt der elektronischen Rechnungsstellung, des elektronischen Handels und der Steuerkonformität vordringen.
Frankreich – Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2024
Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke von fast 13 Milliarden Euro führt Frankreich ab 2024 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen sowie die elektronische Übermittlung zusätzlicher Datenarten ein. Dieses neue Mandat, das für alle in Frankreich ansässigen oder – für die elektronische Berichterstattung – mit einer Mehrwertsteuer-ID registrierten Unternehmen gilt, ist komplex. Es wird auch eine umfangreiche Planung erfordern.
Nach Angaben der ICC benötigen die Unternehmen mindestens 12 bis 18 Monate, um sich auf solche CTC-Mandate (Continuous Transaction Control) vorzubereiten – das macht es natürlich wichtig, jetzt mit der Planung zu beginnen, um sich auf die Änderung vorzubereiten.
Diese Infografik gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Mandat:
Was Ihr Unternehmen tun muss, um das neue Mandat zu erfüllen
Wenn Ihr Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen muss
Weitere wichtige Informationen über die Anforderungen des Mandats
Ziel des neuen Mandats ist es, durch den Zugang zu mehr Transaktionsdaten die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Betrug zu bekämpfen. Alle B2B-Rechnungen müssen künftig über eine zentrale Plattform übermittelt werden. Dies wird entweder direkt oder über registrierte Dienstleister geschehen, die an die Plattform angeschlossen sind.
Das neue Mandat ermöglicht der französischen Steuerbehörde den Zugriff auf alle mehrwertsteuerrelevanten Daten im Zusammenhang mit B2C- und B2B-Transaktionen, sodass es entscheidend darauf ankommt, Ihre Geschäftssysteme und -prozesse anzupassen, um Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden.
Frankreich ist das jüngste Land, das CTCs einführt, da die Steuerbehörden auf der ganzen Welt bestrebt sind, einen besseren Einblick zu gewinnen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Die vorgeschlagenen Anforderungen treten in den Jahren 2024-2026 in Kraft.
Frankreich: Termine für die Einführung von elektronischen Rechnungen und Berichten (e-Reporting)
Juli 2024: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen den Empfang elektronischer Rechnungen nach den neuen Vorschriften akzeptieren. Die 300 größten Unternehmen unterliegen dem Mandat für die Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich und dem umfassenderen Mandat für die elektronische Berichterstattung. Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerbehörden einen vollständigen Überblick haben.
Januar 2025: Für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen kommen Verpflichtungen zum Tragen.
Januar 2026: Alle verbleibenden mittleren und kleinen Unternehmen fallen in den Geltungsbereich des Mandats.
Sovos ist ein echter One-Stop-Shop für die Verwaltung aller e-Invoicing-Verpflichtungen in Frankreich und auf der ganzen Welt. Sovos kombiniert auf einzigartige Weise lokale Spitzenleistungen mit einer nahtlosen, globalen Kundenerfahrung.
Unsere skalierbare End-to-End-Lösung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehr als 60 anderen Ländern.
Sovos wurde speziell für das moderne Steuerwesen konzipiert – ein sich ständig weiterentwickelndes, komplexes Umfeld, in dem die globalen Steuerbehörden mehr Transparenz und Kontrolle über die Geschäftsprozesse einfordern, in vielen Fällen auf Transaktionsebene.
Steuerbehörden auf der ganzen Welt haben sich die Digitalisierung zu eigen gemacht, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu reduzieren und Steuerlücken zu schließen. Das sollte für Unternehmen der Anlass ein, eine vollständige, vernetzte und ständig verfügbare Software für die steuerliche Compliance in ihr digitales Finanzzentrum zu integrieren.
Laut den von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) veröffentlichten endgültigen Vorschriften soll die zweite Phase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Neben weiteren Anforderungen wird in der zweiten Phase auch die Integration mit einer digitalen ZATCA-Plattform für Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, wobei Rechnungen von steuerpflichtigen Unternehmen vor der Übermittlung an Käufer zunächst freigegeben werden müssen.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck zur Vorschrift
Phase 1 – Verpflichtende elektronische Rechnungserstellung mit nachträglichen Auditkontrollen: Ab dem 4. Dezember 2021
Gilt für alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler.
Verpflichtet alle Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) für Transaktionen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich (einschließlich Exporte) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
Elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen müssen von Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden.
Elektronische Rechnungen und Notizen müssen alle erforderlichen Informationen enthalten.
Sämtliche strukturierten elektronischen Formate sind zulässig.
B2C-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten.
Alle Rechnungen müssen einen Zeitstempel aufweisen.
Die Integrität elektronischer Rechnungen muss ausdrücklich gewährleistet sein.
Die Aufbewahrungsanforderungen sind in Phase 1 und 2 gleich (die Archivierung muss in einem im Hoheitsgebiet von Saudi-Arabien angesiedelten System oder auf einem dort befindlichen Server erfolgen. Sofern bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige, die über eine Tochtergesellschaft in Saudi-Arabien verfügen, ihre zentralen Computersysteme außerhalb Saudi-Arabiens betreiben).
Lieferanten müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format speichern, unabhängig davon, in welcher Form der Austausch mit dem Käufer erfolgt.
Bestimmte Funktionalitäten für Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind verboten.
Phase 2 – CTC-Regelungen: Treten am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichten Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen zusammen mit elektronischen Notizen an die Steuerbehörde ZATCA zur Freigage zu übermitteln.
Eine stufenweise Einführung für verschiedene Steuerzahler ist vorgesehen.
B2B-Rechnungen unterliegen einem Freigabesystem, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die ZATCA-Plattform übermittelt werden müssen.
Alle elektronischen Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format ausgestellt werden.
Steuerrechnungen können den Käufern im XML- oder PDF-/A3-Format (mit eingebettetem XML) übermittelt werden. B2C-Rechnungen müssen in Papierform vorgelegt werden. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien können B2C-Rechnungen jedoch auch elektronisch oder in einer anderen für den Käufer lesbaren Form übermittelt werden.
Eine konforme Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer.
Manipulationssicherer Rechnungszähler.
Möglichkeit zur Speicherung und Archivierung elektronischer Rechnungen und elektronischer Notizen.
Erzeugung eines kryptografischen Stempels (digitale Signatur) für B2C-Rechnungen, eines Hash-Werts und eines QR-Codes für jede einzelne elektronische Rechnung und elektronische Notiz.
Wichtige Termine
Phase 1: 4. Dezember 2021 – alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
Phase 2: 1. Januar 2023 – Steuerzahler sind ab diesem Zeitpunkt auch dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie elektronische Notizen an die ZATCA zu übermitteln. Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei zunächst nur größere Unternehmen die Vorschriften befolgen müssen. Nach und nach gelten die Regelungen jedoch auch für weitere Unternehmen. Unternehmen können damit rechnen, dass sie sechs Monate vor dem Stichtag, an dem sie der Verpflichtung nachkommen müssen, benachrichtigt werden.
So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen
Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Saudi-Arabien erfüllt? Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung all Ihrer vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.
Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.
Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.
Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.
Die detaillierten Leitlinien
Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:
Auch wenn die Steuerrechnungen elektronisch erstellt werden müssen, können sie von den Verkäufern an die Käufer in einem vereinbarten Format weitergegeben werden. In der ersten Phase kann das vereinbarte Format für den Austausch von Rechnungen elektronisch, in einem von Menschen lesbaren Format oder in einem Papierformat sein. In der zweiten Phase kann jedoch nur das XML-Format oder PDF/A-3 mit eingebettetem XML für den Austausch elektronischer Rechnungen verwendet werden. Wird das menschenlesbare Format verwendet, so muss es in arabischer Sprache (zusätzlich zu jeder anderen Sprache) abgefasst sein, und es können arabische oder Hindi-Ziffern verwendet werden.
Eine gedruckte Kopie der vereinfachten Steuerrechnung muss den Käufern zur Verfügung gestellt werden. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer kann die Rechnung jedoch auch elektronisch oder auf andere Weise übermittelt werden, so dass der Käufer sie lesen kann.
Die von einem Dritten erstellten elektronischen Rechnungen enthalten eine elektronische Markierung, die auf diese Tatsache hinweist. Diese Kennzeichnung wird automatisch generiert und ist in der für Menschen lesbaren Version der elektronischen Rechnung nicht sichtbar. Die menschenlesbare Fassung der Rechnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine Rechnung für Dritte handelt.
Für die zweite Phase werden in Zukunft spezifische Integrationsanforderungen veröffentlicht.
Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase
Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.