Am 30. Januar 2022 veröffentlichte die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) auf ihrer offiziellen Webseite eine Bekanntmachung über Strafen für Verstöße gegen die MwSt-Vorschriften, die derzeit nur auf Arabisch verfügbar ist. Als Teil der Ankündigung wurden die früheren Bußgelder geändert, wodurch ein kooperativerer und erzieherischerer Ansatz für die Bestrafung von Steuerzahlern für die Nichteinhaltung der MwSt-Vorschriften als zuvor eingeführt wurde.

Was ist der neue Ansatz?

Wenn ZATCA-Beamte bei einem Vor-Ort-Besuch einen Verstoß feststellen, wird der Steuerzahler zunächst eine Warnung über den Verstoß erhalten, ohne dass eine Strafe verhängt wird. Das ZATCA zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, anstatt Steuerzahler für ihren ersten Verstoß zu bestrafen. Den Steuerpflichtigen wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um die Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Änderungen in ihren Verfahren vorzunehmen.

Wird die Nichteinhaltung der Vorschriften nach der ersten Prüfung fortgesetzt, muss der Steuerpflichtige ein Bußgeld von 1.000 Riyals, etwa 267 USD, zahlen. Das Bußgeld wird schrittweise erhöht, wenn der Steuerpflichtige die Vorschriften nicht einhält und die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung vornimmt.

Das Bußgeld für jede weitere Wiederholung wird wie folgt festgesetzt: 5.000 Riyal für das dritte Mal, 10.000 Riyal für das vierte Mal und 40.000 Riyal für das fünfte Mal. Wenn derselbe Verstoß 12 Monate nach seiner Entdeckung wiederholt wird, gilt er als neuer Verstoß, und das Verfahren beginnt mit einer Verwarnung ohne Geldstrafe.

Welche Verstöße gibt es bei der elektronischen Rechnungsstellung?

Laut der Ankündigung werden Verstöße gegen die E-Invoicing-Vorschriften nach dem oben beschriebenen neuen Verfahren geahndet. Die Fälle, die eine Benachrichtigung/Geldbuße erfordern, unterscheiden sich geringfügig von den zuvor beschriebenen ursprünglichen Verstößen und sind wie folgt hervorgehoben:

Was kommt als Nächstes?

Das ZATCA besagt, dass der neue Ansatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Verstoß und der den Steuerzahlern auferlegten Strafe sicherstellt und den Steuerzahlern die Möglichkeit gibt, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachzukommen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Einführung der Mehrwertsteuer und der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in dem Land relativ neu ist, gibt es bestimmte Aspekte, die für die Steuerzahler unklar sind. Dieser Ansatz wird die Unternehmen aufklären und dürfte von den Beteiligten begrüßt werden.

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Gegen Ende des Jahres 2021 veröffentlichte die türkische Steuerbehörde einen Entwurf für ein Kommuniqué, das den Anwendungsbereich von E-Dokumenten in der Türkei erweitert. Nach geringfügigen Überarbeitungen wurde der Entwurf des Kommuniqués verabschiedet und am 22. Januar 2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Werfen wir einen genaueren Blick auf die Änderungen im Anwendungsbereich der türkischen E-Dokumente.

Umfang von e-fatura erweitert

Steuerpflichtige, die diese Schwellenwerte und Kriterien erfüllen, müssen die Anwendung e-fatura ab dem Beginn des siebten Monats nach dem betreffenden Abrechnungszeitraum nutzen.

Für Anbieter von Beherbergungsdienstleistungen gilt, dass sie, wenn sie ab dem Veröffentlichungsdatum dieses Kommuniqués Dienstleistungen erbringen, die Anwendung e-fatura ab dem 1. Juli 2022 nutzen müssen.

Für alle Geschäftstätigkeiten, die nach dem Veröffentlichungsdatum des Kommuniqués beginnen, muss e-fatura ab dem Beginn des vierten Monats nach dem Monat, in dem die Geschäftstätigkeiten begonnen haben, verwendet werden.

E-arsiv Rechnungsumfang erweitert

Steuerzahler, die nicht in den Anwendungsbereich der e-arşiv-Rechnungen fallen, sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, e-arşiv-Rechnungen auszustellen, wenn der Gesamtbetrag der auszustellenden Rechnungen TRY 30.000 einschließlich Steuern übersteigt (bei Rechnungen an nicht registrierte Steuerzahler übersteigt der Gesamtbetrag einschließlich Steuern TRY 5.000).

Mit dem geänderten Kommuniqué hat die türkische Steuerverwaltung (TRA) den Gesamtbetrag der Rechnungsschwelle auf TRY 5.000 gesenkt, so dass mehr Steuerzahler die e-arsiv Anwendung nutzen müssen. Die neue e-arsiv-Rechnungsschwelle gilt ab dem 1. März 2022.

Geltungsbereich des E-Lieferscheins erweitert

Eine weitere Änderung, die durch das Kommuniqué eingeführt wurde, ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Lieferscheine. Der Schwellenwert für den Bruttoumsatz, ab dem elektronische Lieferscheine verpflichtend sind, wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 auf 10 Millionen TRY angehoben. Darüber hinaus sind Steuerpflichtige, die Eisen und Stahl (GTIP 72) und Eisen- oder Stahlwaren (GTIP 73) herstellen, importieren oder exportieren, verpflichtet, die E-Lieferscheinanwendung zu nutzen. Für diese Steuerpflichtigen ist die Registrierung der E-Lieferscheinanwendung nicht anwendbar.

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Die Steuerbehörden von Shanghai, der Provinz Guangdong und der Autonomen Region Innere Mongolei haben bekannt gegeben, dass sie ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler in einigen Gebieten der Provinzen durchführen wollen. Im Rahmen des Pilotprogramms soll eine neue Art von elektronischen Rechnungen eingeführt werden, die so genannte vollständig digitalisierte elektronische Rechnung.

Einführung eines neuen E-Rechnungstyps

Viele Regionen in China nehmen derzeit an einem Pilotprogramm teil, das es neu registrierten Steuerzahlern in China ermöglicht, freiwillig spezielle elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen, um die Vorsteuer geltend zu machen, vor allem für B2B-Zwecke.

Die neue vollständig digitalisierte elektronische Rechnung ist eine vereinfachte und verbesserte Version der derzeitigen elektronischen Rechnungen in China. Die Ausstellung und die Merkmale der vollständig digitalisierten Rechnung unterscheiden sich von anderen elektronischen Rechnungen, die bisher in China verwendet wurden.

Merkmale der vollständig digitalisierten e-Rechnung

Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen

Auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Serviceplattform für elektronische Rechnungen werden die Steuerbehörden ausgewählten Steuerzahlern im Rahmen dieses Pilotprogramms rund um die Uhr Dienstleistungen wie die Ausstellung, Zustellung und Prüfung von vollständig digitalisierten elektronischen Rechnungen anbieten. Die Steuerzahler werden in der Lage sein, die Informationen aller elektronischen Rechnungen über die Serviceplattform für elektronische Rechnungen oder die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen zu überprüfen.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in China?

Dieses neue Pilotprogramm ist seit dem 1. Dezember 2021 in Shanghai, Guangzhou, Foshan, Guangdong-Macao Intensive Cooperation Zone und Hohhot in Kraft. Obwohl es keinen offiziellen Zeitplan für die Umsetzung gibt, wird erwartet, dass der Umfang dieses Pilotprogramms im Jahr 2022 auf weitere Steuerzahler und Regionen in China ausgeweitet wird, um den Weg für die landesweite Einführung der vollständig digitalisierten elektronischen Rechnung zu ebnen.

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Mit der größten Mehrwertsteuerlücke in der EU (34,9 % im Jahr 2019) hat Rumänien ein System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) eingeführt, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu verstärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Die wichtigsten Merkmale dieses neuen elektronischen Rechnungssystems, e-Factura, wurden in einem früheren Blogbeitrag beschrieben. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf die Einführung für B2B-Transaktionen und die Definition von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko sowie auf das neue elektronische Transportsystem, das durch die Regierungseilverordnung (GEO) Nr. 130/2021 eingeführt wurde, die am 18. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Was sind Produkte mit hohem steuerlichem Risiko?

Gemäß der GEO Nr. 120/2021 (der Rechtsakt zur Einführung des rechtlichen Rahmens von e-Factura) müssen sowohl der Lieferant als auch der Empfänger im e-Factura-System registriert sein. Die kürzlich veröffentlichte GEO Nr. 130/2021 legt eine Ausnahme für Produkte mit hohem steuerlichem Risiko fest und stellt sicher, dass die Steuerzahler das e-Factura-System unabhängig davon nutzen, ob die Empfänger registriert sind.

In Übereinstimmung mit der GEO Nr. 130/2021 hat die Nationale Agentur für Steuerverwaltung eine Verordnung herausgegeben, um zu klären, welche Produkte als Produkte mit hohem steuerlichem Risiko gelten.

Die fünf Produktkategorien sind wie folgt:

Produkte mit hohem fiskalischem Risiko werden auf der Grundlage der Art der Produkte, der Vermarktungsmethode, der Rückverfolgbarkeit potenzieller Steuerhinterziehung und der Höhe der Besteuerung in diesen Sektoren definiert. Detaillierte Erklärungen sowie die Produktcodes finden Sie im Anhang von GEO Nr. 130/2021.

Der Zeitplan für die Durchsetzung dieser Anforderung bedeutet, dass Unternehmen, die diese Art von Produkten liefern, bereit sein müssen, das neue rumänische e-Factura-System wie folgt zu nutzen:

Blick in die Zukunft: Einführung eines E-Transportsystems

Eine weitere Reform, die die Absicht der rumänischen Behörden zeigt, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ist die Einführung eines elektronischen Transportsystems.

Die Steuerzahler müssen die Beförderung von Waren von einem Ort zum anderen im Voraus anmelden. Nach der Anmeldung vergibt das System eine eindeutige Nummer, die auf den Beförderungspapieren vermerkt wird. Die Behörden werden dann die Erklärung auf den Transportrouten überprüfen.

Darüber hinaus wird in dem Begründungsschreiben erklärt, dass das E-Transport-System mit den aktuellen Systemen des Finanzministeriums, der rumänischen E-Rechnung und der Verkehrskontrolle verbunden wird, ähnlich wie ähnliche Initiativen in anderen Ländern, z. B. in Indien, der Türkei und Brasilien.

Die Einführung des E-Transport-Systems steht noch aus, da das Finanzministerium noch keine Verfügung über das Antragsverfahren des Systems erlassen hat. Laut GEO 130/2021 hatte das Finanzministerium dafür 30 Tage Zeit, nachdem die GEO 130/2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Frist ist jedoch am 17. Januar abgelaufen, und es wurde noch keine Ankündigung gemacht. Daher sind die Einzelheiten des Systems noch nicht bekannt.

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Die Regierung ist in Ihren Daten. Folgendes sollte die IT wissen.

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  1. Warum staatlich vorgeschriebene Regeln für die elektronische Rechnungsstellung die Chefs belasten
  2. Lassen Sie nicht zu, dass die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung Ihr Geschäft aufhält
  3. Werden die von der Regierung vorgeschriebenen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung die Pläne Ihrer IT-Organisation für 2022 stören?
  4. Nicht quantifizierbare Kosten und versteckte Risiken der staatlich vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung
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  6. Experten skizzieren neue Rollen für die IT im Zuge der Ausweitung globaler Mandate.

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Die von der Regierung vorgeschriebenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung nehmen rasch zu

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In einem Blogbeitrag auf zu Beginn dieses Jahres haben wir darüber geschrieben, wie mehrere osteuropäische Länder mit der Einführung von kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) begonnen haben, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Es war jedoch ein ereignisreiches Jahr mit vielen neuen Entwicklungen in der Region, also lassen Sie uns einen genaueren Blick auf einige der bevorstehenden Änderungen werfen.

LETTLAND

Lettland hat kürzlich seine Pläne für eine neue CTC-Regelung bekannt gegeben. Die lettische Regierung genehmigte einen vom Finanzministerium erstellten Bericht zur Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems im Land. Das in dem Bericht beschriebene Konzept sieht die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Pflicht für B2B- und B2G-Transaktionen ab 2025 im Rahmen von PEPPOL vor. Die Einzelheiten des Systems, einschließlich der Rechtsvorschriften und der technischen Dokumentation, werden zu gegebener Zeit erwartet.

Serbien

Serbien ist ein weiteres Land, das sich zügig auf einen CTC-Rahmen zubewegt, und offenbar finden verschiedene Interessengruppen diese Entwicklung ziemlich schnell. Das Finanzministerium teilte vor kurzem mit , dass es auf die Bitte um eine Übergangszeit zur Anpassung an das neue System der elektronischen Rechnungen hin beschlossen hat, das Datum für das Inkrafttreten der CTC-Abwicklung für B2G-Transaktionen auf Ende April 2022 zu verschieben. Es ist anzumerken, dass es bei B2B-Transaktionen keine Verzögerung gegeben hat.

Nach dem überarbeiteten Kalender:

SLOWENIEN

Auch Slowenien beabsichtigt die Einführung von CTCs. Im Juni 2021 legte das Finanzministerium dem slowenischen Parlament einen Gesetzentwurf vor, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Slowenien verbindlich eingeführt werden soll. Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen alle Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren gegenseitigen Transaktionen (B2B) ausschließlich elektronische Rechnungen auszutauschen. Bei B2C-Transaktionen konnten die Verbraucher wählen, ob sie ihre Rechnungen in elektronischer oder Papierform erhalten wollten. Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit verschiedenen Interessengruppen zurückgezogen, beabsichtigt jedoch, ihn zu überarbeiten, um das Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Diskussionen über die Einführung von CTCs im Land werden von verschiedenen Interessengruppen, z.B. der lokalen Handelskammer, fortgesetzt. Da jedoch im April 2022 in Slowenien Parlamentswahlen anstehen, ist frühestens im Sommer 2022 damit zu rechnen, dass die CTC-Reform an Fahrt gewinnt.

Slowakei

Anfang dieses Jahres berichteten wir , dass das slowakische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines CTC-Systems ausgearbeitet hatte. Ziel war es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu senken und Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge zu erhalten. Die öffentliche Konsultation zum Gesetzentwurf wurde im März 2021 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch kein Zeitplan für die Einführung veröffentlicht.

In den vergangenen Monaten hat die slowakische Regierung das CTC-System eingeführt und eine neue Dokumentation veröffentlicht. Das CTC-System heißt Elektronisches Rechnungsinformationssystem (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) und ist ein einheitliches Verfahren für den elektronischen Umlauf von Rechnungen und die Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung. Der Zeitplan für die schrittweise Einführung des Inkrafttretens sieht wie folgt aus:

Polen

Es gab ernsthafte Entwicklungen in Bezug auf Polens CTC-Rahmen und -System, das Krajowy System e-Faktur (KSeF). Die CTC-Gesetzgebung wurde schließlich angenommen und am 18. November 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Ab Januar 2022 wird KSeF als freiwilliges System in Betrieb genommen, was bedeutet, dass es keine Verpflichtung gibt, dieses elektronische Rechnungsstellungssystem bei B2B-Transaktionen zu verwenden. Es wird erwartet, dass das System im Jahr 2023 verpflichtend sein wird, aber es wurde noch kein Datum für das Mandat festgelegt.

Rumänien

Mit der größten MwSt.-Lücke in der EU (34,9 % im Jahr 2019) hat sich Rumänien auch auf die Einführung eines CTC-Systems zur Rationalisierung der Steuererhebung hinbewegt, um die MwSt.-Erhebung zu verbessern und zu verstärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Im Oktober 2021 wurde mit der Government Emergency Ordinance (GEO) no. 120/2021 den rechtlichen Rahmen für die Einführung von e-Factura, indem sie die Struktur des rumänischen e-Invoice-Prozesses regelt und den Rahmen für die grundlegenden technischen Spezifikationen des CTC e-Invoicing-Systems schafft. Während das rumänische e-Factura am 6. November 2021 als freiwilliges System in Betrieb genommen wurde, wurde noch kein Zeitplan für ein Mandat veröffentlicht. Lieferanten, die sowohl B2B- als auch B2G-Transaktionen abwickeln, können sich für die Nutzung dieses neuen E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre E-Rechnungen im strukturierten rumänischen Format über das neue System ausstellen.

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Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, um ihre Mehrwertsteuerlücken zu schließen, die Einnahmen zu erhöhen und mehr Kontrolle über die Daten ihrer Wirtschaft zu haben. Die von diesen Ländern angenommenen CTC-Regelungen sind jedoch alles andere als einheitlich. Bislang ist Italien das einzige Land, das eine Ausnahmeregelung von der MwSt-Richtlinie erhalten hat, um die elektronische Rechnungsstellung für Inlandsumsätze verbindlich einzuführen. Andere Länder, wie Ungarn und Spanien, haben stattdessen einen E-Reporting-Ansatz gewählt, der eine Ausnahmeregelung des Europäischen Rates überflüssig macht, da er keine elektronische Rechnungsstellung vorschreibt.

Aktueller Stand

Diese nationalen Bewegungen in Richtung CTC sind auch der Europäischen Kommission nicht entgangen, die eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die aktuelle CTC-Landschaft zu bewerten und verschiedene Szenarien zu analysieren, die neue Technologien und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen beinhalten. Dieses Projekt trägt den Titel "VAT in the Digital Age". Es umfasst die Analyse von CTC-Regelungen, die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie und die Schaffung einer einheitlichen EU-Identifikationsnummer.

Obwohl die endgültige Studie noch nicht veröffentlicht wurde, sind die vorläufigen Ergebnisse bereits in einigen Foren diskutiert worden. Die Studie hat ergeben, dass es in Europa CTCs gibt, wobei Süd- und Mittelosteuropa an der Spitze der lokalen Umsetzungen stehen. Das bedeutet aber auch, dass die Mitgliedstaaten die lokalen Ausprägungen von CTCs auf uneinheitliche und nicht standardisierte Weise umgesetzt haben, was für multinationale Unternehmen und den grenzüberschreitenden Handel oft eine Belastung darstellt.

Blick nach vorn

Eines der Ziele der Studie ist die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für Steuerbehörden und Unternehmen, die nach den CTC-Vorschriften handeln. In der Studie werden einige Ansätze untersucht, darunter die Echtzeit-Berichterstattung, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die periodische Berichterstattung (einschließlich SAF-T-Systeme). Es wird erwartet, dass die Studie EU-weite Standards/Plattformen für CTC-Modelle in Betracht zieht und die Möglichkeit untersucht, die Dinge so zu belassen, wie sie sind (aber die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten aufzuheben, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor sie verbindliche E-Invoicing-Systeme einführen).

CTCs auf der Tagesordnung der EU

Die Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" ist nicht das einzige CTC-Projekt, das auf der Tagesordnung der EU steht. Italien hat den Europäischen Rat auch gebeten, die Ausnahmeregelung des Landes für sein E-Invoicing-Mandat zu verlängern. Die laufende Diskussion, in die auch italienische Daten einfließen, die einen Anstieg der öffentlichen Einnahmen um mehr als 2 Mrd. EUR schätzen, könnte die Schlussfolgerungen der Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" erheblich beeinflussen.

Nächste Schritte

Nach der Veröffentlichung der Studie wird die Europäische Kommission voraussichtlich eine öffentliche Konsultation einleiten, um über die Zukunft der CTCs in Europa, eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung, eine mögliche Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS)-Systems auf Transaktionen und Themen, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich fallen, und die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft zu diskutieren. Die öffentliche Konsultation wird voraussichtlich noch vor Ende dieses Quartals eröffnet.

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Frankreich – Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2024

Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke von fast 13 Milliarden Euro führt Frankreich ab 2024 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen sowie die elektronische Übermittlung zusätzlicher Datenarten ein. Dieses neue Mandat, das für alle in Frankreich ansässigen oder – für die elektronische Berichterstattung – mit einer Mehrwertsteuer-ID registrierten Unternehmen gilt, ist komplex. Es wird auch eine umfangreiche Planung erfordern.

Nach Angaben der ICC benötigen die Unternehmen mindestens 12 bis 18 Monate, um sich auf solche CTC-Mandate (Continuous Transaction Control) vorzubereiten – das macht es natürlich wichtig, jetzt mit der Planung zu beginnen, um sich auf die Änderung vorzubereiten.

Diese Infografik gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Mandat:

  • Was Ihr Unternehmen tun muss, um das neue Mandat zu erfüllen
  • Wenn Ihr Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen muss
  • Weitere wichtige Informationen über die Anforderungen des Mandats
  • Wie Sovos helfen kann

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Ziel des Mandats

Ziel des neuen Mandats ist es, durch den Zugang zu mehr Transaktionsdaten die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Betrug zu bekämpfen. Alle B2B-Rechnungen müssen künftig über eine zentrale Plattform übermittelt werden. Dies wird entweder direkt oder über registrierte Dienstleister geschehen, die an die Plattform angeschlossen sind.

Das neue Mandat ermöglicht der französischen Steuerbehörde den Zugriff auf alle mehrwertsteuerrelevanten Daten im Zusammenhang mit B2C- und B2B-Transaktionen, sodass es entscheidend darauf ankommt, Ihre Geschäftssysteme und -prozesse anzupassen, um Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden.

Frankreich ist das jüngste Land, das CTCs einführt, da die Steuerbehörden auf der ganzen Welt bestrebt sind, einen besseren Einblick zu gewinnen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Die vorgeschlagenen Anforderungen treten in den Jahren 2024-2026 in Kraft.

Frankreich: Termine für die Einführung von elektronischen Rechnungen und Berichten (e-Reporting)

Juli 2024: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen den Empfang elektronischer Rechnungen nach den neuen Vorschriften akzeptieren. Die 300 größten Unternehmen unterliegen dem Mandat für die Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich und dem umfassenderen Mandat für die elektronische Berichterstattung. Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerbehörden einen vollständigen Überblick haben.

Januar 2025: Für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen kommen Verpflichtungen zum Tragen.

Januar 2026: Alle verbleibenden mittleren und kleinen Unternehmen fallen in den Geltungsbereich des Mandats.

Wie Sovos helfen kann

Da Frankreich voraussichtlich das nächste Land in Europa sein wird, das mit seinem Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung im B2B-Bereich im Jahr 2024 CTCs einführen wird, kommt es entscheidend darauf an, dass Unternehmen sich auf ihre neuen Mehrwertsteuerpflichten vorbereiten und diese verstehen.

Sovos ist ein echter One-Stop-Shop für die Verwaltung aller e-Invoicing-Verpflichtungen in Frankreich und auf der ganzen Welt. Sovos kombiniert auf einzigartige Weise lokale Spitzenleistungen mit einer nahtlosen, globalen Kundenerfahrung.

Unsere skalierbare End-to-End-Lösung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehr als 60 anderen Ländern.

Sovos wurde speziell für das moderne Steuerwesen konzipiert – ein sich ständig weiterentwickelndes, komplexes Umfeld, in dem die globalen Steuerbehörden mehr Transparenz und Kontrolle über die Geschäftsprozesse einfordern, in vielen Fällen auf Transaktionsebene.

Steuerbehörden auf der ganzen Welt haben sich die Digitalisierung zu eigen gemacht, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu reduzieren und Steuerlücken zu schließen. Das sollte für Unternehmen der Anlass ein, eine vollständige, vernetzte und ständig verfügbare Software für die steuerliche Compliance in ihr digitales Finanzzentrum zu integrieren.

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Saudi-Arabien – Elektronische Rechnungsstellung

Saudi-Arabien ebnet den Weg für kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) in der Golfregion

Elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien ab Dezember 2021

Ab Dezember 2021 wird Saudi-Arabien schrittweise ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen. Das Land, in dem erst am 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, gilt im Hinblick auf die Digitalisierung der Steuerkonformität als Vorreiter in der Golfregion.

Laut den von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) veröffentlichten endgültigen Vorschriften soll die zweite Phase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Neben weiteren Anforderungen wird in der zweiten Phase auch die Integration mit einer digitalen ZATCA-Plattform für Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, wobei Rechnungen von steuerpflichtigen Unternehmen vor der Übermittlung an Käufer zunächst freigegeben werden müssen.

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Faktencheck zur Vorschrift

Phase 1 – Verpflichtende elektronische Rechnungserstellung mit nachträglichen Auditkontrollen: Ab dem 4. Dezember 2021

  • Gilt für alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler.
  • Verpflichtet alle Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) für Transaktionen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich (einschließlich Exporte) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
  • Elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen müssen von Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden.
  • Elektronische Rechnungen und Notizen müssen alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Sämtliche strukturierten elektronischen Formate sind zulässig.
  • B2C-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten.
  • Alle Rechnungen müssen einen Zeitstempel aufweisen.
  • Die Integrität elektronischer Rechnungen muss ausdrücklich gewährleistet sein.
  • Die Aufbewahrungsanforderungen sind in Phase 1 und 2 gleich (die Archivierung muss in einem im Hoheitsgebiet von Saudi-Arabien angesiedelten System oder auf einem dort befindlichen Server erfolgen. Sofern bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige, die über eine Tochtergesellschaft in Saudi-Arabien verfügen, ihre zentralen Computersysteme außerhalb Saudi-Arabiens betreiben).
  • Lieferanten müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format speichern, unabhängig davon, in welcher Form der Austausch mit dem Käufer erfolgt.
  • Bestimmte Funktionalitäten für Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind verboten.

Phase 2 – CTC-Regelungen: Treten am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichten Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen zusammen mit elektronischen Notizen an die Steuerbehörde ZATCA zur Freigage zu übermitteln.

  • Eine stufenweise Einführung für verschiedene Steuerzahler ist vorgesehen.
  • B2B-Rechnungen unterliegen einem Freigabesystem, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die ZATCA-Plattform übermittelt werden müssen.
  • Alle elektronischen Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format ausgestellt werden.
  • Steuerrechnungen können den Käufern im XML- oder PDF-/A3-Format (mit eingebettetem XML) übermittelt werden. B2C-Rechnungen müssen in Papierform vorgelegt werden. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien können B2C-Rechnungen jedoch auch elektronisch oder in einer anderen für den Käufer lesbaren Form übermittelt werden.
  • Eine konforme Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
    • Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer.
    • Manipulationssicherer Rechnungszähler.
    • Möglichkeit zur Speicherung und Archivierung elektronischer Rechnungen und elektronischer Notizen.
    • Erzeugung eines kryptografischen Stempels (digitale Signatur) für B2C-Rechnungen, eines Hash-Werts und eines QR-Codes für jede einzelne elektronische Rechnung und elektronische Notiz.

Wichtige Termine

Phase 1: 4. Dezember 2021 – alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Phase 2: 1. Januar 2023 – Steuerzahler sind ab diesem Zeitpunkt auch dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie elektronische Notizen an die ZATCA zu übermitteln. Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei zunächst nur größere Unternehmen die Vorschriften befolgen müssen. Nach und nach gelten die Regelungen jedoch auch für weitere Unternehmen. Unternehmen können damit rechnen, dass sie sechs Monate vor dem Stichtag, an dem sie der Verpflichtung nachkommen müssen, benachrichtigt werden.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Saudi-Arabien erfüllt? Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung all Ihrer vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.

Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.

Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.

Die detaillierten Leitlinien

Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:

Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase

Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.

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Erfahren Sie mehr darüber, was wir glauben, dass die Zukunft bringen wird, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über Neuigkeiten und Aktualisierungen im Bereich der Rechtsvorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Im Jahr 2019 verabschiedete Portugal eine Mini-Reform der elektronischen Rechnungsstellung , die den Rahmen des Landes für SAF-T-Meldungen und zertifizierte Rechnungssoftware konsolidiert.

Seitdem hat sich viel getan: Nicht ansässige Unternehmen wurden in den Geltungsbereich der E-Invoicing-Anforderungen einbezogen, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben und neue Verordnungen wurden veröffentlicht. Dieser Blog fasst die letzten und kommenden Änderungen zusammen.

QR-Code

Die faktische Umsetzung der 2019 eingeführten QR-Code-Pflicht verzögerte sich und wird nun voraussichtlich im Januar 2022 von den Steuerpflichtigen vollständig umgesetzt. Ein QR-Code sollte in allen Rechnungen enthalten sein. Technische Spezifikationen über den Inhalt und die Platzierung des Codes in der Rechnung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde .

ATCUD – Eindeutige ID und Validierungscodes

Die ATCUD ist eine eindeutige ID-Nummer , die in Rechnungen angegeben werden muss und Teil des Inhalts des QR-Codes ist. Die ATCUD ist eine Nummer mit dem folgenden Format: “ATCUD:Validation Code-Sequential number”.

Um den ersten Teil des ATCUD – den so genannten “Validierungscode” – zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde die Dokumentenserie zusammen mit Informationen wie Art des Dokuments, erste Dokumentennummer der Serie usw. mitteilen.

Im Gegenzug wird die Steuerbehörde einen Validierungscode liefern. Der Validierungscode ist für die gesamte Dokumentenserie für mindestens ein Steuerjahr gültig. Der zweite Teil des ATCUD – die “fortlaufende Nummer” – ist eine fortlaufende Nummer innerhalb der Dokumentenserie.

Diesen Monat hat die portugiesische Steuerbehörde technische Spezifikationen für den Erhalt des Validierungscodes veröffentlicht und damit einen neuen Webdienst geschaffen. Für den Zugang zu diesem Webdienst ist ein spezielles, von der Steuerbehörde ausgestelltes Zertifikat erforderlich, das den Steuerpflichtigen oder Softwareanbietern zugewiesen werden kann.

Darüber hinaus hat die Steuerbehörde eine Standardliste von Dokumentenklassen und -typen erstellt, die die Übermittlung von Dokumententypen in einem strukturierten Format ermöglicht.

Ein ATCUD wird in allen Rechnungen ab Januar 2022 erforderlich sein. Um für den Stichtag gerüstet zu sein, müssen die Steuerzahler in der letzten Hälfte des Jahres 2021 die Validierungscodes für die Serien erhalten, die in den Anfang 2022 ausgestellten Rechnungen verwendet werden sollen.

Verpflichtungen für nicht gebietsansässige Unternehmen

Im April dieses Jahres stellte Portugal klar, dass gebietsfremde Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuerregistrierung die inländischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von zertifizierter Rechnungssoftware für die Rechnungserstellung. Diese Unternehmen müssen auch die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherstellen. In Portugal wird die Integrität und Authentizität von Rechnungen durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels oder durch die Verwendung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.

Folglich müssen seit dem 1. Juli 2021 nicht niedergelassene, aber mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen eine zertifizierte Fakturierungssoftware einsetzen, um dem portugiesischen Recht zu entsprechen, wie es das Gesetzesdekret 28/2019, der Beschluss 404/2020-XXII und Rundschreiben 30234/2021 vorschreiben.

E-Rechnungen in B2G-Szenarien

Das portugiesische E-Invoicing-Mandat für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden beinhaltet eine Formatanforderung, die an bestimmte Übermittlungsmethoden geknüpft ist. Mit anderen Worten: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Webdienste übermittelt werden.

Zunächst begann im Januar 2021 eine schrittweise Einführung, die große Unternehmen dazu verpflichtete, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen. Im Juli wurde der subjektive Geltungsbereich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. In einem letzten Schritt sollen bis Januar 2022 auch Kleinstunternehmen einbezogen werden.

Aufgrund der Covid-Pandemie hat Portugal eine mehrfach verlängerte Schonfrist eingeführt, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung PDF-Rechnungen akzeptiert. Derzeit läuft die Schonfrist bis zum 31. Dezember 2021 , was in der Praxis bedeutet, dass alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, unabhängig von ihrer Größe, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen bis zum 1. Januar 2022 erfüllen müssen.

Jetzt sind Sie dran

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Bei der Einführung des polnischen CTC-Systems (Continuous Transaction Control), dem Krajowy System of e-Faktur, sind Fortschritte zu verzeichnen. Anfang des Jahres veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, um Gesetz zu werden. Es wurden Entwürfe für Spezifikationen für elektronische Rechnungen veröffentlicht, und es gab eine öffentliche Konsultation zum CTC-System.

Im Juni gab das Finanzministerium bekannt, dass es alle von der Öffentlichkeit und den polnischen Ministern eingereichten Stellungnahmen zum CTC-System geprüft und beschlossen habe, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

In der Ankündigung erläuterte der Minister die Vorteile der Einführung des CTC-Systems für die Steuerzahler. Dazu gehören: schnellere Mehrwertsteuererstattungen; Sicherheit der gespeicherten Rechnung in der Datenbank der Steuerbehörde bis zum Ende der obligatorischen Aufbewahrungsfrist; Gewissheit über die Rechnungszustellung an den Empfänger durch die CTC-Plattform und daher schnellere Rechnungszahlungen; Automatisierung der Rechnungsverarbeitung und des Rechnungsaustauschs durch die Annahme eines standardisierten E-Rechnungsformats.

Darüber hinaus werden aufgrund der neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung die anstehenden Änderungen des SLIM-Mehrwertsteuerpakets 2 weitere Entlastungsmaßnahmen auslösen, z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von Duplikaten und Korrekturrechnungen.

Die polnischen Behörden machen gute Fortschritte bei der Umsetzung des Krajowy System e-Faktur. Es ist positiv zu sehen, dass sich die öffentliche Konsultation bei der Festlegung der nächsten Schritte als nützlich erwiesen hat, und die Absicht der Behörden, für Transparenz und rechtzeitige Dokumentation zu sorgen, wird sich hoffentlich während der gesamten Einführung des CTC-Systems fortsetzen.

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Der Transport von Waren von einem Ort zum anderen ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Hersteller, Großhändler, Spediteure, Einzelhändler und Verbraucher müssen den Versand und die Handhabung von Rohstoffen, Teilen, Ausrüstungen, Fertigerzeugnissen und anderen Produkten sorgfältig aufeinander abstimmen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Diese Harmonie in der Lieferkette macht die Produktion und den Handel in der Gesellschaft erst möglich.

In Kanada, den Vereinigten Staaten und den meisten europäischen Ländern mischen sich die Steuerverwaltungen kaum in diese Handelsprozesse ein. Bis vor kurzem galt dies auch für die meisten Länder Lateinamerikas. Mit der Zunahme und Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung in der Region ändert sich dies jedoch rasch.

Die meisten Regierungen mit ausgereiften E-Invoicing-Mandaten erkennen nun, dass diese Mechanismen und Regierungsplattformen als Mittel genutzt werden können, um zu verstehen, wo, was, wie und wann Waren bewegt werden. Die herkömmliche elektronische Rechnung reicht nicht mehr aus – und die Steuerbehörden verlangen von den Unternehmen, dass sie Warenbewegungen in Echtzeit melden.

Die Folgen sind ebenfalls gravierend. Waren, die ohne diese Dokumente auf öffentlichen Straßen transportiert werden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit von den Behörden beschlagnahmt, und die Eigentümer und Transporteure müssen mit Geldstrafen und anderen Sanktionen rechnen.

Brasilien und Mexiko sind die Vorreiter

Das Land mit dem ausgeklügeltsten System ist zweifellos Brasilien. Das MDF-e (oder Manifesto Eletrônico de Documentos Fiscais) ist ein obligatorisches Dokument, das von der Steuerverwaltung verlangt wird, um den Warenverkehr in Brasilien zu prüfen.

Dieses rein digitale Dokument kombiniert die Informationen einer elektronischen Rechnung (NF-e) und der elektronischen Dokumente, die Speditionsunternehmen ihren Kunden ausstellen (CT-e). Dieses System wurde 2014 obligatorisch und wurde seitdem durch ein ausgedehntes Netz von elektronischen Sensoren und Transpondern auf den öffentlichen Straßen Brasiliens erweitert und modernisiert, um sicherzustellen, dass jeder Lkw, der Waren transportiert, bereits über die entsprechenden MDF-e, NF-e und CT-e verfügt. In den meisten Fällen müssen die Behörden die Lkw nicht anhalten, um das Vorhandensein des Dokuments zu überprüfen.

Mexiko hat vor kurzem einen neuen Beschluss gefasst, wonach Steuerpflichtige, die Waren liefern oder einfach nur weiterverteilen, eine entsprechende Genehmigung der Steuerverwaltung (SAT) benötigen. Für Produkte, die auf der Straße, der Schiene, dem Luft- oder Wasserweg geliefert werden, ist die so genannte CFDI mit dem Zusatz Carta Porte erforderlich.

CFDI ist das Akronym für eine elektronische Rechnung in Mexiko. Diese Ergänzung von Carta Porte ist eine neue Anlage zur elektronischen Überweisungsrechnung (Traslado), die von den Eigentümern, die Produkte liefern, ausgestellt wird, oder zur CFDI der Einnahmen (Ingresos), die von den Transportunternehmen ausgestellt wird. Die Carta Porte enthält alle Angaben zu den beförderten Waren, dem verwendeten Lastwagen oder anderen Transportmitteln, dem Zeitpunkt der Lieferung, der Route, dem Bestimmungsort, dem Käufer, dem Spediteur und anderen Informationen. Dieses neue Mandat wird am 30. September 2021 in Kraft treten. Wie in Brasilien wird die Nichteinhaltung dieses Mandats mit empfindlichen Strafen geahndet.

E-Transport in anderen Ländern Lateinamerikas

Auch in Chile gibt es ein Mandat, wonach die Lieferung von Waren von der Steuerverwaltung vorautorisiert werden muss. Diese steuerlich genehmigten Dokumente sind lokal als Guias de Despacho (oder Versandleitfäden) bekannt und können seit Januar 2020 nur noch in einem elektronischen Format ausgestellt werden.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Leitfaden von bestimmten Steuerpflichtigen vorübergehend in Papierform ausgegeben werden kann. Auch können Steuerpflichtige in Notfällen ermächtigt werden, Papierversionen des Leitfadens herauszugeben; dies entbindet den Herausgeber jedoch nicht davon, den Prozess zu regulieren, sobald die Notlage abgeschlossen ist.

Der Inhalt des Versandbegleitscheins hängt davon ab, wer ihn ausstellt, und vom Zweck der Lieferung (Verkauf, Konsignation, Rücksendung, Ausfuhr, interne Verbringung usw.), aber im Allgemeinen wird die Lieferung von Waren in Chile ohne den genehmigten Versandbegleitschein von der Steuerverwaltung (SII) mit Sanktionen geahndet.

In Argentinien gibt es eine Mehrwertsteuer auf Bundesebene und eine Bruttoumsatzsteuer auf Provinzebene. Um die Steuerhinterziehung einzudämmen, üben beide Regierungsebenen bestimmte Kontrollen beim Versand von Waren in ihrem Zuständigkeitsbereich aus.

Das System der Steuerbehörde zur Kontrolle der Warenströme auf öffentlichen Wegen ist nicht so umfassend wie in Brasilien, Chile und Mexiko, aber es nähert sich an. Nur die Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Mendoza sowie die Stadt Buenos Aires benötigen eine Genehmigung der Steuerbehörde für die Beförderung von Waren, die aus ihrem Zuständigkeitsbereich stammen oder für diesen bestimmt sind. Dazu benötigen sie den COT (oder Transport Operations Code), in dem alle Daten zu den Produkten, den Transportmitteln und andere Informationen enthalten sind, sobald die Genehmigung erteilt wurde. Die Provinzen Salta, Rio Negro und Entre Rios arbeiten an ähnlichen Regelungen.

Auf föderaler Ebene verlangt die AFIP (Föderale Steuerverwaltung) nur eine Vorabgenehmigung für die Lieferung bestimmter Produkte wie Fleisch und Getreide. Aber auch auf dieser Ebene ändert sich das regulatorische Umfeld.

Die AFIP hat zusammen mit dem Landwirtschafts- und dem Verkehrsministerium einen gemeinsamen Beschluss 5017/2021 gefasst, der die Verwendung eines digitalen Konnossements (Carta Porte Electronica) vorschreibt, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse auf öffentlichen Straßen in Argentinien transportiert werden. Diese Änderung wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2022 kann diese bundesweite Vorschrift auf andere Produkte ausgeweitet werden.

LatAm setzt die Trends bei der elektronischen Rechnungsstellung in Szene

Das Erfordernis einer Genehmigung für die Beförderung von Waren in Lateinamerika ist nicht auf die größten Volkswirtschaften der Region beschränkt. Kleinere Länder, die über elektronische Rechnungsstellungssysteme verfügen, haben ihre Befugnisse erweitert oder sind dabei, sie zu erweitern, so dass die Steuerzahler verpflichtet sind, die Steuerbehörde zu informieren, bevor Waren im Rahmen eines Verkaufs oder einer anderen internen Verteilung bewegt werden.

In Peru beispielsweise müssen die Steuerzahler die Guias de Remision ausfüllen, bevor sie mit der Lieferung ihrer Produkte beginnen. Dieses elektronische Dokument muss der Steuerverwaltung (SUNAT) in dem für diesen Zweck festgelegten digitalen Format übermittelt und von ihr genehmigt werden und enthält alle Informationen über das gelieferte Produkt, den Aussteller, den Empfänger, das Transportmittel, die Daten und mehr.

In Uruguay gibt es das "e-Remitos", ein von der Steuerverwaltung (DGI) genehmigtes elektronisches Dokument. Es ist für jede physische Bewegung von Waren in Uruguay erforderlich. Wie in anderen Ländern enthält dieses Dokument alle Informationen über die beförderten Waren, das verwendete Transportmittel, den Aussteller, den Empfänger und zusätzliche Daten. Es wird elektronisch übermittelt und von der Steuerverwaltung unter Verwendung der zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata genehmigt.

Schließlich verlangt die ecuadorianische Steuerverwaltung (SRI) für den legalen Transport von Waren innerhalb des Landes den "Guias de Remision" (Lieferschein). Da die Infrastruktur zur Unterstützung der elektronischen Rechnung in Ecuador noch nicht vollständig entwickelt ist, erlaubt die Steuerverwaltung dem Steuerzahler in einigen Fällen, diesen Teil des Mandats zu erfüllen, indem er die elektronische Rechnung von dem Einzelhändler ausstellen lässt, der die Waren an seine Kunden liefert. Obwohl Kolumbien und Costa Rica kein separates elektronisches Dokument für die Genehmigung von Warentransporten verlangen, wird erwartet, dass diese Anforderung in Zukunft in Kraft treten wird, so wie es in vielen anderen Ländern der Region geschehen ist.

Das gemeinsame Element all dieser Mandate in Lateinamerika ist, dass sie alle eng mit dem in jedem Land vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellungssystem verknüpft sind. Sie werden im Grunde als ein weiteres Modul des elektronischen Rechnungssystems betrachtet, bei dem Informationen über Waren, die auf öffentlichen Straßen, Wasserwegen, per Bahn oder Flugzeug transportiert werden, über die zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata an die Steuerverwaltung übermittelt werden sollten.

Die Steuerverwaltungen in der Region arbeiten aktiv an der Verbesserung ihrer Systeme, um sicherzustellen, dass die Warenbewegungen in Echtzeit ordnungsgemäß kontrolliert werden. In einigen Fällen haben die Steuerverwaltungen Online-Lösungen für Steuerzahler mit einer geringen Anzahl von Lieferungen bereitgestellt. Für alle anderen Steuerpflichtigen ist jedoch eine selbstentwickelte Lösung erforderlich.

Die Durchsetzung des Mandats erfolgt nicht nur durch die Steuerverwaltung, sondern auch durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden, die beide routinemäßig Waren beschlagnahmen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Da sich diese Mandate bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Schmuggel als erfolgreich erwiesen haben, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Remitos, die Versandbegleitdokumente, die Carta Porte oder die COTs auf Dauer Bestand haben werden und dass Steuerzahler, die in Lateinamerika Geschäfte machen, keine andere Wahl haben, als sich an diese neuen Vorschriften zu halten.

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Mehr als 170 Länder in der ganzen Welt haben ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, und einige der jüngsten Länder sind die Golfstaaten. Im Bestreben, die wirtschaftlichen Ressourcen zu diversifizieren, haben die Golfstaaten in den letzten zehn Jahren andere Wege zur Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen erforscht.

Infolgedessen unterzeichnete der Golfkooperationsrat (GCC), bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman, 2016 das gemeinsame Mehrwertsteuerabkommen zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einem Satz von 5 %.

Der erste Schritt: Einführung der Mehrwertsteuer in den GCC-Staaten

Im Anschluss an das Mehrwertsteuerabkommen führten Saudi-Arabien und die VAE 2018 die Mehrwertsteuer ein. Bahrain folgte mit einer Mehrwertsteuerregelung im Jahr 2019. Zuletzt hat Oman ab April 2021 eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt, und sowohl Katar als auch Kuwait werden voraussichtlich im nächsten Jahr Mehrwertsteuergesetze erlassen.

Der zweite Schritt: Digitalisierung der Mehrwertsteuer

Nach der Einführung der Mehrwertsteuer und der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf 15 % hat Saudi-Arabien den nächsten Schritt unternommen, um die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu digitalisieren.

Die im Dezember 2020 in Kraft getretene E-Invoicing-Verordnung verpflichtet alle gebietsansässigen Steuerpflichtigen, Rechnungen elektronisch zu erstellen und aufzubewahren. Diese Verpflichtung wird ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft treten.

Saudi-Arabien hat seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 erhebliche Fortschritte gemacht. Es wird erwartet, dass die saudische E-Invoicing-Verordnung nicht nur die Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen fördert, sondern auch zu effizienteren MwSt-Kontrollen und besseren makroökonomischen Daten für die Steuerbehörde führt – eine Entwicklung, die wahrscheinlich bald von anderen GCC-Ländern nachgeahmt werden wird.

In Anbetracht der Anstrengungen, die mit der Digitalisierung staatlicher Prozesse verbunden sind, und des Zeitplans für die Einführung der Mehrwertsteuer dürften die VAE der nächste Kandidat für eine ähnliche Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sein. Obwohl es derzeit keine Pläne für einen verbindlichen Rahmen gibt, haben die VAE kühne Pläne für eine allgemeine Digitalisierung angekündigt. Laut , der Website der VAE-Regierung, "wird die Regierung von Dubai Smart im Jahr 2021 komplett auf Papier verzichten und damit mehr als 1 Milliarde Papierstücke, die jedes Jahr für Behördentransaktionen verwendet werden, eliminieren, was Zeit, Ressourcen und die Umwelt schont."

Die Verbreitung der Digitalisierung der Mehrwertsteuer ist in der Regel die zweite Reform nach der Einführung der Mehrwertsteuer. Da Bahrain und Oman ebenfalls über Mehrwertsteuersysteme verfügen, wäre die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in diesen Ländern in den nächsten Jahren keine Überraschung. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Katar und Kuwait hängt vom Erfolg der Umsetzung der Mehrwertsteuer ab, daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wann die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in diesen Ländern beginnen wird, aber es besteht kein Zweifel, dass dies irgendwann geschehen wird.

Der nächste Schritt zur Einführung der Mehrwertsteuer im GCC

Nach der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die Golfstaaten möglicherweise auch andere MwSt-Prozesse, einschließlich der MwSt-Erklärungen, digitalisieren. Ein weiterer Trend, auf den sich die Länder zubewegen, ist die Vorausfüllung der MwSt-Erklärungen anhand der über die elektronische Rechnungsstellung erfassten Daten.

Unabhängig von der Form der Digitalisierung wird es viele bewegliche Teile in Bezug auf die Mehrwertsteuer und ihre Ausführung geben. Unternehmen, die in der Region tätig sind, sollten darauf vorbereitet sein, in ihre Prozesse zur Einhaltung der Mehrwertsteuer zu investieren, um unnötige Geldstrafen und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung zu vermeiden.

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Ein aktueller Megatrend in der Umsatzsteuer sind kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs), bei denen die Steuerverwaltungen zunehmend Daten zu Geschäftstransaktionen in Echtzeit abfragen und oft Daten vorautorisieren, bevor ein Unternehmen zum nächsten Schritt im Verkaufs- oder Einkaufsworkflow übergehen kann.

Wenn eine Steuerbehörde CTCs einführt, neigen Unternehmen dazu, dies als eine zusätzliche Reihe von Anforderungen zu betrachten, die von IT-Experten in ERP- oder Transaktionsautomatisierungssoftware implementiert werden müssen. Diese reflexartige Reaktion ist verständlich, da die Implementierungszeiträume in der Regel kurz und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung erheblich sind.

Aber Unternehmen täten besser daran, diese Änderungen als Teil einer fortlaufenden Reise anzugehen, um Ineffizienzen und andere Risiken zu vermeiden. Aus Sicht der Steuerbehörden sind CTCs keine eigenständige Übung, sondern Teil einer umfassenderen digitalen Transformationsstrategie, bei der alle Daten, auf die zu Prüfungszwecken legal zugegriffen werden kann, elektronisch an sie übermittelt werden.

Es dreht sich alles um die Daten

In der Digitalisierungsvision vieler Steuerbehörden wird jede Datenkategorie in "organischen" Abständen empfangen, die der natürlichen Kadenz der Datenverarbeitung durch die Unternehmen und dem Datenbedarf der Behörden folgen.

Steuerverwaltungen nutzen die Digitalisierung, um komfortabler, granularer und häufiger auf Daten zuzugreifen.

Ein Unternehmen, das dieses Kontinuum von der alten Welt des Berichtswesens und der Rechnungsprüfung zur neuen Welt des automatisierten Datenaustauschs nicht berücksichtigt, riskiert, sich zu sehr auf das "Wie" zu konzentrieren – die Orchestrierung von Nachrichten zu und von einer CTC-Plattform – anstatt das "Warum" im Auge zu behalten – die Transparenz der Geschäftsabläufe.

Daten, die schneller und in einem strukturierten, maschinell verwertbaren Format eingehen, sind für Steuerverwaltungen unendlich viel wertvoller, da sie die Möglichkeit haben, tiefergehende Analysen sowohl von unterschiedlichen Datenquellen der Steuerzahler als auch von Dritten durchzuführen.

Wenn Ihre Geschäftsdaten unvollständig oder fehlerhaft sind, setzen Sie sich wahrscheinlich vermehrten Betriebsprüfungen aus, da Ihre schlechten Daten vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen werden und transparenter sind.

Anders ausgedrückt: In einer digitalisierten Welt der Steuer wird Müll in Müll umgewandelt.

Wie Sie sich auf CTCS vorbereiten – Automatisierung ist der Schlüssel

Viele Unternehmen haben die Zauberformel zur Behebung dieser Datenprobleme bereits zur Hand. Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf diese Welle der Mehrwertsteuer-Digitalisierung mit einem Projekt zur Analyse interner Datenprobleme und arbeiten Sie mit vorgelagerten internen und externen Stakeholdern – einschließlich Lieferanten – an deren Behebung.

Tools, die für die Einführung von automatisierten Kontrollen für die Prozesse der Umsatzsteueranmeldung entwickelt wurden, können helfen, einen besseren Einblick in die vorgelagerten Datenprobleme zu erhalten, die ausgebügelt werden müssen. Dieselben Tools können Ihnen auch bei der CTC-Reise helfen, indem sie Datenextraktions- und -integrationsmethoden, die für die Umsatzsteuerberichterstattung eingerichtet wurden, für die CTC-Übertragung wiederverwenden und so eine bessere Data Governance schaffen und eine Verbindung zwischen diesen beiden natürlich verbundenen Prozessen aufrechterhalten.

Viele schlechte Daten stammen aus verbleibenden papierbasierten Prozessen, wie z. B. Lieferantenrechnungen in Papier- oder PDF-Format oder Kundenbestellungen. Wenn Sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um auf automatisierte Prozesse umzustellen, die auf strukturierten, vollständig maschinenlesbaren Alternativen basieren, wird das einen großen Unterschied machen.

Die Verbesserung der Rechnungsdaten ist nicht die einzige Herausforderung. Mit der unvermeidlichen Ausweitung der unter den CTC-Regeln einzureichenden Dokumententypen (von der Rechnung über Genehmigungsnachrichten auf der Käuferseite bis hin zu Transportdokumenten und Zahlungsstatusdaten) werden die Steuerverwaltungen immer mehr Ihrer Daten sowie die Daten von Handelspartnern und Dritten abgleichen – denken Sie an Finanzinstitute, Zollbehörden und andere verfügbare Datenpunkte.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Steuerverwaltungen ihre Digitalisierungsbemühungen bei den indirekten Steuern einstellen werden. Mandate zur Einführung von The Standard Audit File for Tax (SAF-T ) und ähnliche E-Accounting-Anforderungen zeigen, wie schnell sich die Länder von der alten Welt der Steuer- und Vor-Ort-Prüfungen entfernen.

All diese Daten, aus mehreren Quellen mit starker Authentifizierung, werden ein immer detaillierteres und unbestreitbares Bild Ihrer Geschäftstätigkeit zeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Körperschaftssteuererklärungen von Steuerverwaltungen vorausgefüllt werden, die wenig bis keine legitimen Änderungen von Ihrer Seite erwarten.

Substanz geht vor Form" ist ein beliebter Aphorismus in der Welt der Steuern. Da immer mehr Geschäftsanwendungen und Datenströme für Steuerverwaltungen leicht zugänglich werden, müssen Sie damit beginnen, Datenqualität und -konsistenz als ersten Schritt zu berücksichtigen, um in der Welt des digitalisierten Steuervollzugs erfolgreich zu sein.

Streben Sie nach mehr, nicht weniger, Einblick in Ihr Unternehmen als das Finanzamt

Letztendlich wollen die Steuerverwaltungen Ihr Geschäft verstehen. Sie wollen nicht nur Daten, sie wollen aussagekräftige Informationen darüber, was Sie tun, warum Sie es tun, wie Sie handeln, mit wem und wann. Das ist auch genau das, was Ihre Eigentümer und Ihr Management wollen.

Die letztendlichen Ziele von Unternehmen und Steuerverwaltungen sind also die gleichen – nur dass Unternehmen oft die betriebliche Effizienz und finanzielle Ziele in den Vordergrund stellen, während Steuerverwaltungen sich darauf konzentrieren, die bestmöglichen, objektiven Informationen zu erhalten.

Die Einführung von CTCs durch die Steuerverwaltung kann ein Segen sein, und es gibt Vorteile, wenn Sie bessere Analysen in Ihrem Unternehmen einführen, um die Anforderungen der Steuerverwaltung zu erfüllen.

Der wahre Wert liegt in Echtzeit-Einblicken in Geschäftsabläufe und Finanzindikatoren wie Cash-Management oder Schwachstellen in der Lieferkette. Dieses Maß an sofortigem Einblick in Ihr eigenes Geschäft ermöglicht es Ihnen auch, immer einen Schritt voraus zu sein, so dass Sie die Kontrolle über das Bild haben, das Ihre Daten den Behörden liefern.

CTCs sind der natürliche nächste Schritt auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der Unternehmenstransparenz.

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Der Weg der Türkei zur E-Transformation, der 2010 begann, wurde 2012 systematischer. Dieser Prozess begann zunächst mit der Einführung von E-Ledgern am 1. Januar 2012 und hat seitdem einen viel größeren Umfang für E-Dokumente erreicht. </p

Die türkische Steuerverwaltung (TRA), die den E-Transformationsprozess anführt, hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, Unternehmen zur Digitalisierung der Steuer zu ermutigen und ein erfolgreiches Modell für die Verfolgung von steuerbezogenen Verfahren geschaffen.

Sie können mehr über die E-Transformation der Türkei in unserem E-Book Navigating Turkey’s Evolving Tax Landscape lesen.

Der Prozess wurde durch neue Anforderungen an E-Dokumente weiter beschleunigt.

Neueste Entwicklungen und Erwartungen an die E-Transformation in der Türkei

Die TRA weitet den Anwendungsbereich von E-Dokumenten weiter aus, und die Arten von E-Dokumenten, die verwendet werden, sind:

Die Digitalisierungsreise der E-Dokumente

Viele Steuerzahler haben das neue System freiwillig angenommen, seit die TRA diesen ganzen Prozess eingeführt hat. Die neuesten Aktualisierungen der TRA für E-Dokumente sind von entscheidender Bedeutung für die Überwachung von Steuerverfahren.

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Dokumenten werden sich die Einnahmeverluste durch Steuerverfahren verringern. E-Dokumente bieten zusätzliche Vorteile für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, wie Zeitersparnis, Kostenminimierung und Produktivitätssteigerung. Es ist sicher, dass der Umfang von E-Dokumenten in der Türkei in Zukunft weiter zunehmen wird, was sich auf Steuerzahler und Steuerverfahren auswirken wird.

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Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.

Nach der Einführung des italienischen E-Invoicing-Mandats im Jahr 2019 haben Italien und San Marino Verhandlungen aufgenommen, um die Verwendung von E-Invoices bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den beiden Ländern auszuweiten. Diese Verhandlungen haben schließlich Früchte getragen, und Details sind nun verfügbar.

Aufbau einer SDI-Verbindung nach San Marino

Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.

Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.

Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.

FatturaPA: Das Format der Wahl

Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.

Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.

Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.

Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.

Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen

In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.

Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.

Seit letztem Jahr werden E-Kaufaufträge des italienischen nationalen Gesundheitssystems über das NSO ausgetauscht, ein Add-on zur SDI-Plattform. Im Januar 2022 löst die FatturaPA das Esterometro als grenzüberschreitenden Meldemechanismus ab.

SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.

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Am 28. Juni 2021 gab das griechische Finanzministerium bekannt, dass das myDATA-Mandat auf den Herbst 2021 verschoben wurde. Der Grund dafür sind die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen und das Land.

Der stufenweise Roll-out beginnt im September 2021 und soll im November 2021 abgeschlossen sein. Rückwirkende Meldungen von historischen Daten (Daten, die bis zum myDATA Go-Live-Datum ausgegeben wurden) müssen bis Ende März 2022 gemeldet werden.

Für die Meldung von Einkommensdaten müssen sie gemeldet werden:

Für das Jahr 2021 besteht keine Verpflichtung zur Meldung von Aufwandsgliederungen.

Für die Meldung von POS-Handelsdaten:

Es wird erwartet, dass das myDATA-System die Verpflichtung zur Einreichung der griechischen periodischen Rechnungsberichte (συγκεντρωτικές καταστάσεις πελατών – προμηθευτών) abschafft, die als administrative Belastung für griechische Steuerzahler angesehen werden. Der AADE hofft, dass der neue stufenweise Einführungsplan den Steuerzahlern genügend Zeit gibt, sich auf das neue System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen vorzubereiten.

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