Die Slowakei weitet die kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) aus
Die Modernisierung von Steuern und Steuerkontrollen hat für die slowakische Steuerbehörde nach wie vor hohe Priorität. Das slowakische Finanzministerium plant die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (Continuous Transaction Controls, CTC). Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu verringern und gleichzeitig Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftstransaktionen zu erhalten.
Die slowakischen Steuerbehörden haben damit begonnen, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) und zwischen Behörden (G2G) über die IS EFA-Plattform verbindlich einzuführen. Was die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) betrifft, gibt es derzeit keinen Hinweis darauf, wann die entsprechende Vorschrift in Kraft treten wird. Es ist jedoch geplant, die IS EFA-Plattform auch für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu nutzen.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit einem CTC-Experten von Sovos Slovakia auf.
Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei
Elektronische Rechnungsstellung
Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
Die Umsetzung des verbindlichen B2G- und G2G-Zeitplans für die Beteiligung von Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie deren Lieferanten wird voraussichtlich schrittweise in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen.
Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar gemacht werden, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.
VAT Reporting
Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.
INFOGRAFIK
CTC-Anforderungen für die Slowakei
Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in der Slowakei, unter anderem, wann Unternehmen diese Vorschriften einhalten müssen und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.
Die slowakischen Steuerbehörden haben begonnen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2G und G2G über die IS EFA-Plattform langsam einzuführen. Derzeit gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, ob und wann eine obligatorische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) eingeführt wird. Die vorherige Regierung beschloss, das B2B- und B2C-Element der CTC-Vorschrift einzufrieren. Dabei gab es weder ein klares Datum für die Umsetzung noch wurde bekannt gegeben, ob die im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Informationen in Zukunft beibehalten werden.
Nach dem unveröffentlichten CTC-Gesetzesentwurf, der von der derzeitigen Regierung auf Eis gelegt wurde, müssten Lieferanten Rechnungsdaten an die Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung der Steuerbehörde, IS EFA, melden, bevor sie diese an ihre Kunden vermitteln. In ähnlicher Weise müssten Käufer Daten aus der erhaltenen Rechnung melden.
Vorgeschriebene Rollout-Termine für die elektronische Rechnungsstellung
B2G und G2G im Laufe der Jahre 2023 und 2024
B2B und B2C TBD
Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?
Die Sovos-Software erfüllt bereits die Anforderungen an die regelmäßige Berichterstattung für Unternehmen, die in der Slowakei zur Einhaltung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, sowie für Unternehmen, die aufgrund des Handels mit Vertragspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern verpflichtet sind.
Aufbauend auf unserem bestehenden Engagement in der Slowakei und in Erwartung der Veröffentlichung offizieller Informationen und detaillierter Spezifikationen planen wir eine Weiterentwicklung unserer CTC-Kernplattform, um sicherzustellen, dass unsere Kunden die slowakischen CTC-Vorschriften im Einklang mit der sich abzeichnenden Digitalisierung der Steuerkontrollen in der Slowakei kontinuierlich einhalten.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.
In unserem früheren Artikel Optimierung des Lieferkettenmanagements: Key B2B Import Considerations , haben wir uns mit der Möglichkeit befasst, dass Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich ein EU-Lager einrichten, um die Belieferung ihrer Kunden zu erleichtern. In diesem Artikel gehen wir näher auf diese Lösung ein – wiederum aus der Perspektive von B2B-Transaktionen.
Das Für und Wider der Gründung einer ständigen Niederlassung in der EU
Wenn Sie ein Lager in der EU errichten wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Lager eine Betriebsstätte darstellt oder nicht. Die Betriebsstätte ist ein Konzept der direkten Besteuerung, aber die Schaffung einer solchen kann mehrwertsteuerliche Folgen haben, wenn diese Betriebsstätte auch als feste Einrichtung betrachtet wird.
Die OECD definiert eine Betriebsstätte als einen festen Geschäftssitz, über den die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Die EU definiert eine feste Niederlassung als die ständige Anwesenheit der personellen und technischen Ressourcen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind.
Der Trend zu lokaler Lagerhaltung, “just in time”-Lieferungen, die Gig-Economy mit lokalen Auftragnehmern und andere Entwicklungen veranlassen die Steuerbehörden jedoch, diese Definitionen anzupassen.
Was beispielsweise die Lagerhaltung betrifft, so muss ein Steuerpflichtiger nach traditioneller Auffassung ein Lager besitzen oder pachten und das Personal beschäftigen, damit es als feste Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke gilt. Eine Steuerbehörde hat jedoch entschieden, dass eine feste Niederlassung auch dann begründet werden kann, wenn ein Lagerhalter einen bestimmten Bereich innerhalb eines Lagers ausschließlich einem Steuerpflichtigen zur Verfügung stellt und auch das Lagerpersonal stellt.
Die Schaffung einer solchen Betriebsstätte, die auch als feste Einrichtung angesehen wird, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf der Habenseite steht, dass der Lieferant verpflichtet ist, auf lokale Verkäufe, an denen die feste Niederlassung beteiligt ist, Mehrwertsteuer zu berechnen, und dass die Mehrwertsteuerregistrierung zum Abzug der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer genutzt werden kann. Außerdem ist der Lieferant möglicherweise nicht verpflichtet, einen indirekten Zollagenten zu benennen, der als Anmelder für Einfuhren fungiert. Nachteilig ist, dass das Unternehmen für einige Leistungen, die im Vereinigten Königreich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen würden, die lokale Mehrwertsteuer entrichten muss und möglicherweise der direkten Steuer unterliegt.
Da dies ein Blog über die Mehrwertsteuer ist, werden wir nicht näher auf die obigen Punkte eingehen, aber es ist klar, dass die mögliche Nutzung eines Lagers eine Überlegung bei der Einrichtung der Lieferkette darstellt.
Bei der Entscheidung, ob und wo ein EU-Lager errichtet werden soll, gibt es mehrere Überlegungen. Für die Zwecke dieses Blogs betrachten wir zunächst einen Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich, der ein Lager einrichten möchte, um Kunden in Spanien zu bedienen.
Spanien ist der Ansicht, dass ein Fremdlager eine Betriebsstätte darstellen kann, wenn der Lieferant ausschließlichen Zugang zu einem bestimmten Bereich des Lagers hat. Daher ist es wichtig, den Lagervertrag vor seiner Unterzeichnung sorgfältig auf seine umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu prüfen.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und Einfuhrumsatzsteuer
In Spanien gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für inländische B2B-Verkäufe. Daher muss ein britischer Lieferant, der Waren nach Spanien einführt und nur inländische B2B-Verkäufe tätigt, keine lokale Mehrwertsteuer berechnen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer lokalen MwSt-Erklärung, so dass die Einfuhrumsatzsteuer über die Richtlinie 13th erstattet wird. Dies wird möglicherweise einen erheblichen negativen Cashflow zur Folge haben.
Um dies zu vermeiden, könnte der britische Lieferant den Ort der Einfuhr wie folgt ändern:
Wenn er die Waren nach Spanien versendet, erfolgt die Einfuhr in Frankreich. Der britische Lieferant meldet die Waren zur Einfuhr nach Frankreich an und meldet dann eine Verbringung der eigenen Waren von Frankreich nach Spanien, wenn die Waren im spanischen Lager ankommen. Wenn die Waren per Lkw transportiert werden, sollte dies kein allzu großes Problem darstellen.
Seit dem 1. Januar 2022 ist in Frankreich die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für die Einfuhrumsatzsteuer obligatorisch, so dass die Rückerstattung der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer kein Problem darstellt, solange die Bedingungen erfüllt sind. Der Lieferant benötigt eine französische Mehrwertsteuernummer, um einen Versand aus Frankreich und einen Erwerb in Spanien zu melden. Der Lieferant benötigt auch eine spanische MwSt-Nummer, um Erwerbe zu melden, muss aber keine MwSt-Erklärung abgeben, da alle Verkäufe aus dem spanischen Lager unter die erweiterte Verlagerung der Steuerschuldnerschaft fallen.
Alternativ könnten die Waren in ein französisches Lager importiert werden, von dem aus der britische Lieferant Lieferungen innerhalb der EU an seine spanischen Kunden vornehmen kann, wodurch die Notwendigkeit einer spanischen MwSt-Nummer und die Notwendigkeit einer SII-Meldung bei Überschreitung des Schwellenwerts vermieden wird.
Die Mehrwertsteuer ist eine Transaktionssteuer, und wenn eine Transaktion einmal stattgefunden hat, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher ist es wichtig, sich vor der Unterzeichnung eines Vertrags über die mehrwertsteuerlichen Folgen eines geplanten Geschäfts klar zu werden. Sobald ein Vertrag unterzeichnet ist, sind die Parteien an die mehrwertsteuerlichen Folgen gebunden, es sei denn, der Vertrag kann vor dem Versand der Waren neu ausgehandelt werden. Sobald die Waren versandt werden, sind die mehrwertsteuerlichen Folgen festgeschrieben und können nicht mehr geändert werden.
Meet the Expert ist unsere Blogserie, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.
Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen ist unser engagiertes Team oft das erste, das von neuen gesetzlichen Änderungen und den neuesten Entwicklungen bei den Steuersystemen in der ganzen Welt erfährt, um Sie bei der Einhaltung von Steuervorschriften zu unterstützen.
Wir sprachen mit Russell Brown, Senior IPT Consulting Manager, über die IPT-Beratung von Sovos, die Unterstützung von Steuerteams und seine Gedanken über die Zukunft der IPT.
Können Sie mir etwas über Ihre Rolle erzählen und was sie beinhaltet?
Ich leite die Beratungspraxis für Versicherungsprämiensteuer (IPT) bei Sovos. Unsere Aufgabe ist es, vor allem Compliance-Kunden in Steuerfragen zu verschiedenen Versicherungsarten zu beraten, die sie in EU- und Nicht-EU-Ländern abschließen. Wir verschaffen Klarheit über die geltenden Steuersätze und die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften in den verschiedenen Ländern und klären Fragen zur Lage der Risiken.
Eine meiner Hauptaufgaben ist es, die von den Beratern des Teams verfassten Berichte zu überprüfen und zu genehmigen. Außerdem unterstütze ich unser Verkaufsteam bei Kunden, die sich für die IPT in verschiedenen Ländern registrieren lassen möchten. Dabei bespreche ich die vom Kunden angebotenen Versicherungen und die betroffenen Länder und helfe bei der Aufnahme neuer Kunden. Außerdem schreibe ich regelmäßig IPT-Blogs und Artikel zu verschiedenen Themen und nehme an Webinaren und anderen Kundenveranstaltungen teil, bei denen wir eine breite Palette von IPT-Themen auf der ganzen Welt diskutieren.
Außerdem unterstützen wir das Compliance Managed Services Team bei allen Fragen ihrer Kunden, bei denen sie Hilfe benötigen. Dies kann Verweise auf Rechtsvorschriften oder auch nur die Bestätigung von Steuersätzen umfassen.
Können Sie uns etwas über die IPT-Beratung von Sovos und typische Projekte erzählen, bei denen Sie helfen?
Die kurze Antwort ist, dass wir den Versicherern bei Fragen zur Einhaltung der IPT helfen, aber das kann von Projekt zu Projekt variieren.
Ein typisches Projekt für das Beratungsteam wäre, wenn ein Kunde an uns herantritt und sagt: “Wir überlegen, diese Art von Versicherungspolice in 10 Ländern abzuschließen. Könnten Sie uns bitte alle Steuern und Steuersätze nennen, die gelten, wer die Kosten für diese Steuern trägt und wie sie berechnet werden? Könnten Sie uns auch Hinweise zu den Compliance-Anforderungen in jedem Land geben?”. Dies kann sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Länder gelten.
Ein weiteres häufiges Projekt ist die Prüfung von Versicherungspolicen und die Bestätigung der Art der Versicherung, um sicherzustellen, dass sie korrekt besteuert wird, oder die Untersuchung des Risikostandorts für eine bestimmte Versicherungsart. Dabei wird eine Musterpolice des Kunden analysiert, um das versicherbare Risiko zu bestätigen, damit die korrekten Regeln für die Besteuerung in den entsprechenden Ländern angewandt werden.
Die IPT-Kunden von Sovos befassen sich in der Regel mit Nichtlebensversicherungen; häufig werden wir gebeten, Sachversicherungen oder Haftungsrisiken zu prüfen. Spanien, Frankreich, Portugal und Belgien sind die Länder, zu denen wir aufgrund ihrer komplizierten IPT- und steuerähnlichen Abgabenregelungen und unterschiedlichen Steuersätze am häufigsten befragt werden.
Uns werden auch Fragen zu nicht zugelassenen Versicherungen gestellt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Versicherung abschließt, aber nicht in dem betreffenden Land zugelassen ist, könnte es Fragen dazu haben, wie die Steuern berechnet werden, wer für die Steuern haftet, wer die Steuern abrechnen sollte usw. Diese Fragen kommen in der Regel von Nicht-EWR-Versicherern, die in EWR-Ländern Policen abschließen.
Makler sind eine andere Art von Kunden, mit denen wir zu tun haben, oder im Rahmen von Gesprächen mit Versicherern, wenn es um die Frage geht, wer für die Abführung der Steuern auf Prämien verantwortlich ist. In diesen Fällen können wir sowohl dem Versicherer als auch dem Makler beratend zur Seite stehen.
Wo brauchen Steuerteams Unterstützung und wie kann Sovos helfen?
Die Steuerteams wollen die Gewissheit haben, dass sie die richtigen Steuern in Rechnung stellen und dass sie diese Steuern mit den Behörden des jeweiligen Landes ordnungsgemäß abrechnen. Hier kommen wir ins Spiel, indem wir sowohl Beratung als auch Berichte anbieten. Wir haben von unseren Kunden die Rückmeldung erhalten, dass die Berichte besonders nützlich sind, um den Verantwortlichen zu zeigen, dass die Steuervorschriften eingehalten werden. Die Berichte sind auch ein wichtiges Dokument in den Akten, das beweist, dass ein Problem erkannt wurde und man sich extern beraten ließ. Es ist wichtig, dass diese Aktivitäten für leitende Angestellte sowie für interne und externe Prüfer dokumentiert sind. Wenn ein Steuerteam von den Steuerbehörden befragt wird, kann es den Nachweis erbringen.
Wir arbeiten in der Regel mit Steuerteams in der Planungsphase zusammen, wenn ein Unternehmen potenzielle Steuerprobleme im Voraus erkennen möchte, um sicherzustellen, dass die Systeme aktualisiert werden und vom ersten Tag an den Vorschriften entsprechen.
Was denken Sie über die IPT-Landschaft und die Zukunft der IPT?
Ich habe ein paar Gedanken.
Die erste bezieht sich auf Deutschlands IPT-Gesetze. Als das Land Ende 2020 sein IPT-Gesetz änderte, erweiterte die Behörde den Kreis derer, die potenziell für die deutsche IPT besteuert werden können. Es gab einige Überlegungen, dass andere Länder in Europa versuchen könnten, dasselbe zu tun, wobei die Niederlande ein gutes Beispiel sind, wo die aktuelle Gesetzgebung dies unter bestimmten Umständen potenziell erlaubt. Da die Anwendung des deutschen Gesetzes jedoch nicht sehr erfolgreich war, ist es unwahrscheinlich, dass andere Länder diesen Weg einschlagen werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die IPT im Vereinigten Königreich abgeschafft und durch die Mehrwertsteuer ersetzt werden wird oder nicht. Die Regierung ist dabei, eine Mehrwertsteuer-Konsultation zu Finanzdienstleistungen einzuleiten, und es ist wahrscheinlich, dass dieser Vorschlag in die Diskussionen zwischen HMT, HMRC und dem Versicherungsmarkt, einschließlich der Versicherer und Makler, einbezogen wird. Diese Konsultation wird sich wahrscheinlich über mehrere Jahre erstrecken, so dass wir die Ergebnisse erst in einiger Zeit erfahren werden, und es ist möglich, dass Entscheidungen in diesem Punkt durch den Zeitpunkt der nächsten Parlamentswahlen verzögert werden.
Es gibt auch immer eine Diskussion über die Digitalisierung der IPT. In letzter Zeit hat sich in diesem Bereich nicht viel getan. Irland ist dabei, seine Steuererklärungen zu digitalisieren, und Frankreich sollte diesem Beispiel folgen, hat es aber auf nächstes Jahr verschoben. Wir unterstützen unsere Kunden bereits dabei, IPT online einreichen zu können, wenn dies zur Pflicht wird.
In der Europäischen Union sind die Mehrwertsteuervorschriften für die Lieferung von Gegenständen und für die “traditionelle” Erbringung von Dienstleistungen zwischen zwei Parteien genau definiert und festgelegt. Peer-to-Peer-Dienstleistungen, die über eine Plattform erbracht werden, lassen sich jedoch nicht immer eindeutig in die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) festgelegten Kategorien einordnen. Sowohl die Art der vom Plattformbetreiber erbrachten Dienstleistung als auch der steuerliche Status des einzelnen Dienstleistungserbringers (z. B. eines Fahrers für einen Mitfahrdienst oder einer Privatperson, die ihre Immobilie auf einem Online-Marktplatz zur Miete anbietet) sind unklar. Dies stellt die Entscheidungsträger im Bereich der Mehrwertsteuer vor eine besondere Herausforderung.
Die EU-Kommission hat vor kurzem eine öffentliche Konsultation über die Mehrwertsteuer und die Plattformökonomie eröffnet, um diese Fragen zu klären. Wir haben bereits andere von der Kommission vorgeschlagene Initiativen erörtert, darunter eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung und MwSt.-Meldung und elektronische Rechnungsstellung. In diesem Blog werden die grundlegenden Herausforderungen, vor denen die politischen Entscheidungsträger stehen, und die spezifischen Vorschläge der Konsultation erörtert, die erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber und Nutzer digitaler Plattformen haben könnten.
Digitale Plattformen und geltendes Mehrwertsteuerrecht
Eine Schwellenfrage für die mehrwertsteuerliche Behandlung digitaler Plattformen ist, ob die Plattform lediglich einzelne Verkäufer mit einzelnen Kunden verbindet – d. h. als Vermittler fungiert – oder ob sie aktiv eine separate Dienstleistung für den Kunden erbringt. Diese Frage ist von Bedeutung, da Dienstleistungen, die ein Vermittler an einen Nichtsteuerpflichtigen erbringt, gemäß Artikel 46 der MwSt-Richtlinie an dem Ort erbracht werden, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet.
Im Gegensatz dazu werden Dienstleistungen, die unter dem Namen eines Steuerpflichtigen an einen Nichtsteuerpflichtigen erbracht werden, entweder am Ort des Dienstleistungserbringers oder, unter bestimmten Umständen, am Ort des Kunden erbracht. Ob eine bestimmte Plattform als Vermittler agiert, kann sehr faktenspezifisch sein und zum Beispiel davon abhängen, inwieweit die Plattform die Preisgestaltung oder das Verhalten der Nutzer kontrolliert.
Um die Sache weiter zu verkomplizieren, gibt es potenzielle Unklarheiten bei der Mehrwertsteuer:
ob Plattformbetreiber als offenkundige oder nicht offenkundige Vertreter einzelner Verkäufer handeln, oder
ob Dienstleistungen von Plattformbetreibern, soweit es sich nicht um Vermittlungsleistungen handelt, elektronisch erbracht werden und damit an den Standort des Kunden geliefert werden.
Eine letzte Quelle der Unklarheit ist die Frage, ob ein einzelner Dienstleistungserbringer als Steuerpflichtiger gilt, wenn er nur gelegentliche Leistungen erbringt; dies könnte die Frage aufwerfen, ob diese Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Diese Unklarheiten stellen eine offensichtliche Herausforderung für die einheitliche mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformen in den Mitgliedstaaten dar.
Vorgeschlagene Lösungen
Im Rahmen ihrer öffentlichen Konsultation zu “VAT in the Digital Age” hat die EU-Kommission mehrere Lösungen für die oben genannten Herausforderungen vorgeschlagen. Drei dieser Vorschläge befassen sich direkt mit der zweideutigen Natur von Dienstleistungen, die über Plattformen erbracht werden:
Eine EU-weite “Klärung” der Art der von den Plattformbetreibern erbrachten Dienstleistungen
Eine widerlegbare Vermutung für den Status von Dienstleistern, die Plattformen nutzen
Eine “deemed supplier”-Regelung für digitale Plattformen – ähnlich wie sie jetzt für Plattformen besteht, die die Lieferung von Waren erleichtern
Mit diesen Vorschlägen sollen den Mitgliedstaaten klare Leitlinien an die Hand gegeben werden, wie Plattformdienste zu kategorisieren sind und welche MwSt-Vorschriften daher im Rahmen der Richtlinie gelten sollten. Der vielleicht direkteste Vorschlag ist der “deemed supplier”-Vorschlag, der die Mehrwertsteuerpflicht für Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen vorsieht.
Für Plattformen, die den Verkauf von geringwertigen Gütern in der EU erleichtern, gibt es bereits eine “deemed supplier”-Regelung, so dass es wahrscheinlich ist, dass die Kommission diese Option ernsthaft in Betracht ziehen wird. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden Kommentare zu drei verschiedenen Varianten einer solchen Regelung eingeholt, die sich lediglich im Umfang der abgedeckten Dienstleistungen unterscheiden.
Unabhängig davon, in welche Richtung sich die EU letztlich bewegt, ist klar, dass sich für digitale Plattformen ein bedeutender Wandel ankündigt. Plattformbetreiber und Plattformnutzer sollten diese laufenden Konsultationen in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen.
Regierungen auf der ganzen Welt führen Systeme zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) ein, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu stärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Rumänien, das die größte Mehrwertsteuerlücke in der EU aufweist (34,9 % im Jahr 2019), ist eines der Länder, die bei der Einführung von CTCs am schnellsten vorankommen. Im Dezember 2021 kündigte das Land die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2022 an und geht bereits jetzt den nächsten Schritt.
RO e-Transport System
Das Finanzministerium hat kürzlich einen Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (Verordnung) veröffentlicht, mit der ab dem 1. Juli 2022 ein obligatorisches e-Transport-System für die Überwachung bestimmter Waren im nationalen Hoheitsgebiet eingeführt wird. Das RO e-Transport-System wird mit den bestehenden IT-Systemen auf der Ebene des Finanzministeriums, der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) oder der rumänischen Zollbehörde vernetzt werden.
Gemäß dem Verordnungsentwurf wird der Transport von Produkten mit hohem steuerlichem Risiko maximal drei Kalendertage vor Beginn des Transports im E-Transport-System angemeldet, bevor die Waren von einem Ort zum anderen befördert werden.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
Daten über den Versender und den Begünstigten
Bezeichnung, Merkmale, Mengen und Wert der beförderten Waren
Be- und Entladestellen
Angaben zum Transportmittel
Das System generiert im Anschluss an die Anmeldung einen eindeutigen Code (ITU-Code). Dieser Code muss die zu befördernden Waren in physischer oder elektronischer Form mit dem Beförderungsdokument begleiten. Die zuständigen Behörden werden die Anmeldung und die Waren auf den Transportwegen überprüfen.
Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach der Definition von Waren mit hohem steuerlichem Risiko. Das rumänische Finanzministerium hat bereits eine Liste von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko für die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems erstellt. Es ist jedoch noch nicht bekannt, ob die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko dieselbe sein wird. Das Finanzministerium wird in den nächsten Tagen eine weitere Verordnung erlassen, in der die Produkte mit hohem steuerlichem Risiko definiert werden.
Wenn der Transport sowohl Waren mit hohem steuerlichen Risiko als auch andere Waren umfasst, die nicht in die Kategorie des hohen steuerlichen Risikos fallen, muss der gesamte Transport im RO e-Transport-System angemeldet werden.
Welche Transporte sind betroffen?
Das RO e-Transport System wurde eingerichtet, um den Transport von risikoreichen Gütern auf dem nationalen Territorium zu überwachen.
Dazu gehören die folgenden Punkte:
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Einfuhren und Ausfuhren
Innerstaatliche Beförderung zwischen verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten
Innerstaatliche Beförderung zwischen zwei Orten, die zu demselben Wirtschaftsbeteiligten gehören
Beförderung von Waren, die Gegenstand innergemeinschaftlicher Umsätze sind, im Transit durch Rumänien
Die Beförderung von Gütern, die für diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen, internationale Organisationen, die Streitkräfte ausländischer NATO-Mitgliedstaaten oder als Ergebnis der Ausführung von Verträgen bestimmt sind, fällt nicht in den Anwendungsbereich des RO e-Transport-Systems.
Wie geht es weiter?
Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung wird das Finanzministerium weitere Verordnungen erlassen, um die Kategorien von Straßenfahrzeugen und die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko für das RO e-Transport-System zu definieren. Darüber hinaus wird ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des RO e-Transport-Systems für den Transport von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko obligatorisch.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften für das e-Transport-System wird mit einer Geldstrafe von 50.000 LEI (ca. 10.000 EUR) für natürliche Personen und 100.000 LEI (ca. 20.000 EUR) für juristische Personen geahndet. Darüber hinaus wird der Wert der nicht deklarierten Waren beschlagnahmt.
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Der Bereich der Versicherungsprämiensteuer (Insurance Premium Tax, IPT) ist bei der digitalen Einreichung in der Regel hinter anderen Steuern zurückgeblieben. Bis vor kurzem gab es mehrere Länder in der Europäischen Union (EU), in denen die Steuererklärungen noch in Papierform an die zuständige Steuerbehörde geschickt werden mussten. Diese Praxis wird in einigen Fällen beibehalten. In einigen Ländern gab es jedoch in letzter Zeit einige bedeutende Entwicklungen in Richtung Digitalisierung der IPT. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um einen Überblick zu geben.
Frankreich
Die IPT-Einreichung sollte ab der im Februar 2022 eingereichten Erklärung für Januar 2022 online erfolgen, wurde aber ohne Vorankündigung auf Januar 2023 verschoben. Da viele Versicherer bereits für die Online-Einreichung eingerichtet sind, bitten wir die Steuerbehörde um Klärung, ob eine freiwillige Online-Einreichung vor der neuen Frist möglich sein wird.
DEUTSCHLAND
Obwohl die Möglichkeit zur Online-Einreichung von IPT und Feuerwehrsteuer (FBT) bereits zuvor denjenigen Versicherern zur Verfügung stand, die dies wünschten, wurde die Online-Einreichung für alle ab dem 1. Januar 2022 eingereichten Erklärungen unabhängig vom Einreichungszeitraum zur Pflicht. Diese Anforderung bedeutet, dass Papiererklärungen nicht mehr als gültige Einreichungen akzeptiert werden und von der Steuerbehörde nicht berücksichtigt werden.
IRLAND
Wie bereits bestätigt, wird die irische Prämiensteuerregelung, die sich aus der staatlichen Abgabe, den Beiträgen zum Versicherungsausgleichsfonds und der Stempelsteuer zusammensetzt, auf den Revenue Online Service (ROS) der Behörde übertragen. Die erste Erklärung, für die die Nutzung von ROS obligatorisch sein wird, ist die für das erste Quartal 2022, mit einer Frist bis zum 25. April 2022. Soweit wir wissen, wird die Steuerbehörde diese Steuern in einer einzigen Steuererklärung zusammenfassen.
Viele unserer Kunden werden wissen, dass wir dabei sind, sie auf ROS einzurichten, um sicherzustellen, dass sie ihre Steuern mit Blick auf diese Frist vorschriftsmäßig einreichen können, und wir sind auch in regelmäßigem Kontakt mit der zuständigen Behörde.
SLOWENIEN
Viele Versicherer haben gegen Ende 2021 ein Schreiben der slowenischen Steuerbehörde bezüglich der Nutzung des Portals eDavki erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Behörde bestätigt, dass die Nutzung dieses Portals für die Einreichung von IPT- und FBT-Erklärungen nicht obligatorisch ist. Es kann jedoch genutzt werden, um die einzelnen Versicherer bei Bedarf zu kontaktieren. Dennoch könnte die Verbreitung dieser Korrespondenz durch die Behörde darauf hindeuten, dass sie in Zukunft für die Einreichung von Steuererklärungen verpflichtend werden könnte, zumal es bereits verpflichtend ist, andere Steuern auf diese Weise anzumelden. Wie bei allen vorhersehbaren Änderungen, die sich auf die Einhaltung der IPT auswirken könnten, werden wir auch hier die weitere Entwicklung im Auge behalten.
Die Initiative der Europäischen Kommission “VAT in the Digital Age” macht sich Gedanken darüber, wie die Steuerbehörden die Technologie zur Bekämpfung von Steuerbetrug nutzen und gleichzeitig die Prozesse zum Nutzen der Unternehmen modernisieren können.
Zu Beginn dieses Jahres wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der die Kommission Rückmeldungen zu den politischen Optionen für die MwSt-Vorschriften und -Verfahren in einer digitalisierten Wirtschaft in der EU begrüßt. In einem früheren Blogbeitrag untersuchte Sovos die Aspekte einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung . Dies ist eine der wichtigsten Initiativen, die die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Mehrwertsteuerrahmen an das digitale Zeitalter anzupassen. Ein weiteres wichtiges Thema sind die MwSt-Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung, die in diesem Blogbeitrag erörtert wurden.
Anforderungen an die digitale Berichterstattung
Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer Modernisierung der MwSt-Meldepflichten und prüft die Möglichkeit einer weiteren Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung. Der Begriff “digitale Meldepflichten” wurde von der Kommission für jede Verpflichtung zur Meldung von Transaktionsdaten eingeführt, die über die Verpflichtung zur Abgabe einer MwSt-Erklärung hinausgeht, d. h. die Meldung von Umsatz zu Umsatz. Das bedeutet, dass die digitalen Meldepflichten verschiedene Arten von Transaktionsmeldepflichten (z.B. Mehrwertsteuerverzeichnis, Standard Audit File/SAF-T, Echtzeit-Meldungen) und obligatorische E-Invoicing-Anforderungen umfassen.
Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise umgesetzt, was zu unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen für die MwSt-Meldung und die elektronische Rechnungsstellung in der EU geführt hat. Die aktuelle Initiative der Kommission ist eine Gelegenheit für die EU, eine Harmonisierung in diesem Bereich zu erreichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird um Beiträge zu der Frage gebeten, welcher Weg eingeschlagen werden soll.
Der Weg zur Harmonisierung
Die öffentliche Konsultation enthält mehrere Optionen, die es zu prüfen gilt. Eine wäre, die Dinge so zu belassen, wie sie derzeit sind, d. h. keine Harmonisierung und die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, wenn sie eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen wollen. Am anderen Ende der Skala wäre eine weitere Option die Einführung einer vollständigen Harmonisierung der Umsatzmeldungen für die Mehrwertsteuer sowohl für innergemeinschaftliche als auch für alle inländischen Umsätze.
Und zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch mehrere andere Möglichkeiten. Anstatt eine harmonisierte Lösung verbindlich vorzuschreiben, könnte eine solche Lösung einfach empfohlen werden und freiwillig sein, verbunden mit der Aufhebung der Notwendigkeit, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorgeschrieben wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerpflichtigen alle Transaktionsdaten aufbewahren und sie auf Anfrage der Behörden zur Verfügung stellen. Und eine letzte Option könnte eine Teilharmonisierung sein, bei der die MwSt-Meldung für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen angeglichen und obligatorisch ist, während sie im Inland fakultativ bleibt.
Während diese politischen Optionen formell bis zum 5. Mai hier zur öffentlichen Konsultation offen stehen, müssen sie nun im Lichte der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zur gerechten und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie betrachtet werden.
In seiner Entschließung fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung zu ergreifen, um das Steuergefälle und die Befolgungskosten zu verringern. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören die unverzügliche Einführung eines harmonisierten gemeinsamen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU und die Festlegung der Rolle der elektronischen Rechnungsstellung bei der Echtzeit-Meldung. Darüber hinaus schlägt das Europäische Parlament vor, dass die Kommission die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis 2023 prüft, wobei staatlich betriebene oder zertifizierte Systeme die Rechnungsstellung verwalten sollten. In beiden Fällen sollte der Schwerpunkt auf einer deutlichen Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften liegen, insbesondere für KMU.
Es bleibt abzuwarten, wie es der Kommission gelingen wird, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments mit ihren politischen Optionen und denen der Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen, wo in mehreren Fällen bereits Lösungen umgesetzt worden sind.
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Making Tax Digital für die Umsatzsteuer – Erweiterung
Ab April 2022 werden die Anforderungen für Making Tax Digital (MTD) für die Umsatzsteuer auf alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen ausgeweitet. MTD für die Mehrwertsteuer ist seit April 2019 für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung von 85.000 £ verpflichtend. Es wird erwartet, dass sich die diesjährige Ausweitung auf kleinere Unternehmen auswirken wird, deren Umsatz zwar unter dem Schwellenwert liegt, die aber dennoch für die britische Mehrwertsteuer registriert sind.
Was ist MTD für die Mehrwertsteuer – eine Auffrischung
Im Rahmen von MTD müssen Unternehmen ihre Mehrwertsteuererklärungen digital einreichen, indem sie eine “funktionskompatible Software” verwenden, die sich mit der API des HMRC verbinden kann. Unternehmen müssen außerdem Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte umsatzsteuerbezogene Dokumente zu führen. Die gespeicherten Aufzeichnungen müssen “bezeichnende Daten” wie den Unternehmensnamen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Einzelheiten zu Verkäufen und Käufen sowie zusammenfassende Umsatzsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten. Die Verwendung mehrerer Softwareprogramme ist zulässig. So können Unternehmen zum Beispiel Buchhaltungssoftware verwenden, um digitale Aufzeichnungen zu speichern. Darüber hinaus kann eine “Überbrückungssoftware” verwendet werden, um die Verbindung mit der API des HMRC herzustellen und die Mehrwertsteuererklärungen einzureichen.
Ab April 2021 müssen die Unternehmen auch die Anforderung der digitalen Verknüpfung erfüllen. Nach dieser Vorschrift ist eine digitale Verknüpfung immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen mehrere Softwareprogramme zur Speicherung und Übermittlung seiner MwSt.-Aufzeichnungen und -Erklärungen gemäß den MTD-Anforderungen verwendet. Eine digitale Verknüpfung liegt vor, wenn eine Übertragung oder ein Austausch von Daten elektronisch zwischen Softwareprogrammen, Produkten oder Anwendungen erfolgen kann, ohne dass ein manuelles Eingreifen erforderlich ist oder erfolgt.
Ablauf des ermäßigten Steuersatzes für Gastgewerbe
Im Jahr 2020 führte die britische Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie einen ermäßigten Steuersatz von 5 % auf bestimmte Gastgewerbeleistungen ein. Dieser ermäßigte Satz wurde ab 1. Oktober 2021 auf 12,5 % erhöht. Der ermäßigte Satz soll Ende März auslaufen. Infolgedessen werden die folgenden Dienstleistungen ab April wieder mit dem Normalsatz besteuert:
Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, die zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden
Warme Speisen zum Mitnehmen und heiße alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen
Schlafgelegenheiten in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen, Ferienunterkünfte, Stellplatzgebühren für Wohnwagen und Zelte sowie zugehörige Einrichtungen
Eintrittskarten für die folgenden Attraktionen, mit Ausnahme derjenigen, die gesondert von der kulturellen Mehrwertsteuer befreit sind, wie z. B:
Theatern
Zirkusse
Messen
Vergnügungsparks
Konzerte
Museen
Zoos
Kinos
Ausstellungen
Ähnliche kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen
Das Auslaufen dieses ermäßigten Satzes wird sich sowohl auf Unternehmen im Vereinigten Königreich als auch auf der Isle of Man auswirken.
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Im November 2021 wurde von der Kanzlei des belgischen Premierministers ein Entwurf für einen königlichen Erlass veröffentlicht, der darauf abzielt, den Geltungsbereich des bestehenden Mandats für die elektronische Rechnungsstellung für bestimmte Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (Business to Government, B2G) auszuweiten und die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen mit öffentlichen Verwaltungen in Belgien verbindlich einzuführen. Diese Verpflichtung bestand bereits für Lieferanten der zentralisierten öffentlichen Einrichtungen bestimmter Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Künftig wird sie jedoch für alle öffentlichen Einrichtungen in allen belgischen Regionen gelten.
Ein stufenweiser Ansatz
Konkret wird die Einführung der obligatorischen Ausstellung elektronischer Rechnungen durch die Lieferanten der öffentlichen Einrichtungen in Belgien in folgenden Phasen erfolgen:
September 2022: elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge über 214.000 EUR müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsanzeiger und am Ersten eines jeden Monats ausgestellt werden.
März 2023: Elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge mit einem Wert von 30.000 Euro oder mehr müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsanzeiger und am Ersten eines jeden Monats ausgestellt werden.
September 2023: Elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge unter 30.000 Euro müssen innerhalb von 18 Monaten nach Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsanzeiger und am Ersten eines jeden Monats ausgestellt werden.
Aufträge mit einem Wert von weniger als 3.000 EUR sind von der Steuer befreit.
Infolge der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU sind alle belgischen Regierungsstellen bereits verpflichtet, elektronische Rechnungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zu empfangen und zu verarbeiten. Diese neue nationale Gesetzgebung erweitert den Anwendungsbereich der Richtlinie und schreibt die Ausstellung von elektronischen Rechnungen durch alle Lieferanten an die föderale Regierung vor.
Die Reise geht weiter in Richtung eines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich
Diese B2G-Entwicklungen sind nicht das Ende der Geschichte. Sie sind erst der Anfang. Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem hat im Oktober 2021 angekündigt, dass die Regierung beabsichtigt, die bestehende B2G-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auch auf B2B-Transaktionen auszuweiten. Offizielle Quellen haben jedoch noch keine offiziellen Informationen zu den Einzelheiten des Mandats und seiner anschließenden Umsetzung mitgeteilt. Gerüchten zufolge ( ) sollte ein Legislativvorschlag für das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden und die Umsetzung im Jahr 2023 erfolgen.
In Anbetracht der Entschließung des Europäischen Parlaments von letzter Woche, in der eine harmonisierte und obligatorische elektronische Rechnungsstellung in der EU nachdrücklich befürwortet wird, wird sich Belgien jedoch wahrscheinlich zumindest so lange zurückhalten, bis die Kommission einen Vorschlag für die Verwaltung der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung in der Union vorgelegt hat.
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Die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) bei den Steuerbehörden in ganz Europa kann schwierig und komplex sein, insbesondere wenn mehrere Gebiete betroffen sind. Bei der Registrierung für die IPT müssen die Unternehmen viele Aspekte berücksichtigen. Welche Belege sind erforderlich? Wer kann unterschreiben? Müssen die Dokumente beglaubigt werden? Gibt es ein zweistufiges Verfahren? Dies sind nur einige der Fragen, die Sie sich während des Anmeldeverfahrens stellen können.
Auf der Grundlage der häufigsten Probleme, auf die wir bei unseren IPT-Kunden gestoßen sind, haben wir unsere fünf besten Tipps zusammengestellt, um Ihnen die IPT-Registrierung zu erleichtern:
Verschieben Sie es nicht auf morgen
Ihr Unternehmen ist wahrscheinlich bereits in den Gebieten tätig, in denen Sie sich registrieren lassen müssen. Daher ist es wichtig, dass die Registrierung umgehend abgeschlossen wird, um Sanktionen zu vermeiden, die einige Steuerbehörden verhängen können. Wir empfehlen, die Dokumente so schnell wie möglich zu unterschreiben und zurückzuschicken, um solche Komplikationen zu vermeiden.
Stellen Sie sicher, dass Sie beim ersten Mal die richtigen Dokumente einreichen
Die europäischen Steuerbehörden stellen sehr spezifische Anforderungen, und je nach EU-Mitgliedstaat können die Vorschriften unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sollten die Belege innerhalb der letzten sechs Monate datiert und gut lesbar sein. Einige Steuerbehörden verlangen, dass die Dokumente notariell beglaubigt und apostilliert werden, andere akzeptieren elektronische Signaturen und wieder andere nicht. Das Registrierungsverfahren kann sich verzögern, wenn die Belege nicht korrekt sind oder die Vorlagen falsch ausgefüllt werden. Um Verzögerungen bei der Einreichung Ihrer Anmeldung zu vermeiden, sollten Sie die Anweisungen genau beachten.
Lassen Sie sich nicht von der Informationsflut überwältigen
Auch wenn einige der angeforderten Informationen aufdringlich und persönlich erscheinen mögen, gibt es immer einen Grund für die Anfrage. Wir werden Sie niemals um mehr Informationen bitten, als die Steuerbehörden für eine IPT-Registrierung benötigen. Ihre persönlichen Daten werden stets streng vertraulich und sicher behandelt und entsprechen den GDPR-Standards.
Kennen Sie Ihre Zeitpläne
Die Fristen für die IPT-Registrierung in den EU-Mitgliedstaaten können variieren. Einige Steuerbehörden, z. B. in Deutschland, bestätigen die Registrierung innerhalb einer Woche nach der Einreichung, während es in Griechenland 8-12 Wochen dauern kann. Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Ihre Registrierung nicht so schnell bestätigt wird, wie Sie erwartet hatten.
Nutzen Sie Ihren Registrierungsbeauftragten
Wir sind bestrebt, Ihre Anmeldung so effizient und schnell wie möglich abzuschließen. Wenn Sie Fragen haben, ist Ihr Registrierungsbeauftragter immer für Sie da. Wir können Ihre Fragen per E-Mail beantworten oder ein Telefonat vereinbaren, um den gesamten Prozess zu besprechen, wenn Sie dies bevorzugen.
Die IPT Managed Services von Sovos bieten Unterstützung durch unser Expertenteam mit Hilfe von Software, die in Echtzeit aktualisiert wird. Darüber hinaus überwacht und interpretiert unser Team von Regulierungsspezialisten die weltweiten IPT-Vorschriften, damit Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen.
Am 10. März nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Aktionsplan der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie an, in der 25 Initiativen vor allem im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union (EU-Mehrwertsteuer) vorgestellt werden. Das Dokument enthält mehrere allgemeine Überlegungen und Empfehlungen an die Kommission für den Vorschlag zur Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie (“Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”) im Jahr 2022.
Änderungen in der EU-Mehrwertsteuerpolitik
Die Entschließung des EP befasst sich mit den großen Herausforderungen in der Mehrwertsteuerpolitik der Europäischen Union (EU) und legt besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung solcher Vorschriften durch die einheitliche Einführung von technologischen Instrumenten in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Anforderungen und Mandate für die digitale und elektronische Rechnungsstellung.
In der aktualisierten Entschließung wird die Sorge geäußert, dass der Rat das endgültige Mehrwertsteuersystem, d.h. die Umstellung vom Ursprungs- auf das Bestimmungslandprinzip, das noch umgesetzt werden soll, nicht ausreichend unterstützt. In einem solchen System wird die Mehrwertsteuer am Bestimmungsort erhoben, so dass die komplexen Übergangsregeln des Mehrwertsteuersystems entfallen.
Herausforderungen für die EU-Mehrwertsteuerpolitik
Bedenken wurden auch hinsichtlich der Komplexität der zahlreichen Steuervorschriften in der EU und der damit verbundenen Einschränkungen geäußert, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für diejenigen, die anfällig für Betrug sind. Hinzu kommen die hohen Kosten, die den Unternehmen entstehen, wenn sie die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Rechtsordnungen erfüllen müssen. Das Parlament fordert dringend einen konsequenten Schritt hin zu einem einfacheren und moderneren Mehrwertsteuersystem.
Übergang zu einer einfacheren MwSt.-Meldung
Im Einzelnen bezeichnete das EP die Bemühungen der Kommission um eine EU-weite Harmonisierung der Verfahrensvorschriften und die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Unternehmen durch das EU-Programm “Cooperative Compliance” als “von höchster Bedeutung”.
In verschiedenen Punkten ging es darum, die Technologie als wirksames Mittel für eine einfache und moderne Steuerbefolgung zu nutzen. Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer wurde als Mittel für eine moderne und vereinfachte Befolgung der MwSt-Vorschriften begrüßt, wobei die Mitgliedstaaten in allen EU-Ländern einheitlich und harmonisiert Echtzeit- oder echtzeitnahe Berichte und elektronische Rechnungen verwenden sollten.
In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen für eine einmalige Datenerhebung durch die Steuerbehörden ausgesprochen, die mit einem Höchstmaß an Schutz und Respekt für die Datenschutzgesetze einhergeht, sowie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und verschiedener Software, um eine maximale Effizienz der Datennutzung und -sicherheit zu gewährleisten. Die Annahme von Digitalisierungsanforderungen wird die Sicherheit erhöhen, Betrug verhindern und bekämpfen und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern.
Die Entschließung zielt auch auf die neue Unternehmens- und Steueragenda der Union ab und unterstützt die Ausarbeitung eines neuen und einheitlichen Regelwerks für die Unternehmensbesteuerung in der Union, das die Verhandlungen der OECD zu Säule 1 (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) und Säule 2 (Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne) widerspiegeln sollte.
Im Anschluss an diese Empfehlungen soll die Europäische Kommission bis 2022/2023 einen oder mehrere Legislativvorschläge vorlegen.
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Da die Steuerzahler KSeF bereits seit einiger Zeit nutzen, sollten wir uns genauer ansehen, was im Zusammenhang mit der polnischen CTC-Reform geschehen ist und in Zukunft geschehen wird.
Veröffentlichung der Verordnung über die Verwendung von KSeF
Die ursprünglich vom Finanzministerium im November 2021 als Gesetzesentwurf vorgelegte Verordnung über die Nutzung des KSEF wurde schließlich nach mehreren Wiederholungen am 30. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung regelt vor allem die Kategorien der Berechtigungen, die Authentifizierungsmethoden und die für den Zugang zu den strukturierten Rechnungen erforderlichen Informationen.
Gemäß der Verordnung müssen sich die Steuerpflichtigen, die KSEF nutzen, mit einer der folgenden Methoden authentifizieren: Qualifizierte elektronische Signatur, qualifiziertes elektronisches Siegel, vertrauenswürdige Signatur oder Token.
Eine vertrauenswürdige Signatur bestätigt die Identität, die einer bestimmten polnischen Identifikationsnummer (PESEL) zugeordnet ist. Die Token-Methode kann zur Erteilung von Berechtigungen im KSeF verwendet werden, sobald der Steuerzahler authentifiziert ist.
Neue von der polnischen Steuerbehörde veröffentlichte Informationen und Unterlagen
Die polnische Steuerbehörde hat auf ihrer Website neue Informationen über die Funktionen von KSeF veröffentlicht, darunter FAQs und weitere Unterlagen.
Die FAQs enthalten Informationen über den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des Systems, während die XML-Beispieldateien und die Informationsbroschüre die logische Struktur der elektronischen Rechnungen und die Mapping-Anforderungen erläutern.
Was wird als nächstes passieren?
Obwohl die Steuerbehörde weiterhin alle Anstrengungen unternimmt, um die vielen Aspekte des neuen CTC-Systems in Polen zu klären, haben wir noch einen langen Weg vor uns, was die vollständige Umsetzung des KSeF betrifft.
So erklärte das Finanzministerium während der öffentlichen Konsultation des Gesetzentwurfs, dass die Steuerzahler strukturierte Rechnungen über eine API im XML- oder PDF-Format herunterladen können. Bis heute gibt es keine technischen Informationen über die PDF-Erzeugung innerhalb des Systems über die API. Die Steuerbehörde hat die technische Dokumentation für das Outbound-Verfahren veröffentlicht, aber es gibt noch keine Dokumentation für das Inbound-Verfahren.
Noch wichtiger ist, dass eine Entscheidung des EU-Rates, die Polen zur Einführung von Sondermaßnahmen ermächtigt, die von den Artikeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweichen, noch aussteht, um das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen einzuführen. Das derzeitige polnische Mehrwertsteuergesetz verlangt die Zustimmung des Käufers zum Erhalt strukturierter Rechnungen. Da die polnischen Behörden beabsichtigen, den KSeF im Jahr 2023 verbindlich einzuführen, wird eine Änderung dieser Bestimmung erwartet, sobald die Sondermaßnahmen vom EU-Rat genehmigt worden sind.
Wir haben bereits unter über den wachsenden Trend geschrieben, dass die Steuerbehörden Mehrwertsteuererklärungen anhand von Daten aus elektronischen Rechnungen “vorausfüllen” – ein Trend, der in Lateinamerika begann und sich inzwischen auf mehrere europäische Länder ausgeweitet hat. Diese vorausgefüllten Erklärungen können, wenn sie korrekt sind, als Vereinfachungsmaßnahme für die Steuerzahler dienen, die ihren Meldepflichten einfach dadurch nachkommen können, dass sie die für sie erstellten Erklärungen genehmigen. Ende 2021 haben zwei europäische Länder, Italien und Spanien, vorausgefüllte MwSt-Erklärungen eingeführt, und auch Ungarn und Portugal planen ihre Einführung in irgendeiner Form.
Vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen in ganz Europa
Die Landschaft für vorausgefüllte MwSt-Erklärungen hat sich im Jahr 2022 erheblich verändert. Sowohl Ungarn als auch Portugal haben ihre Pläne zu deren Einführung verschoben. Die ungarische Steuerbehörde (NAV) hat ihre Entscheidung, vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, rückgängig gemacht, nachdem sie das eVAT-Projekt aufgrund der anhaltenden COVID-Pandemie um mehrere Monate verschoben hatte. Die NAV wird sich stattdessen auf die Verbesserung ihres Modells für die Rechnungsstellung in Echtzeit (RTIR) konzentrieren. Da alle Bemühungen um vorausgefüllte MwSt-Erklärungen vom Stand von RTIR abhängen, wäre es nicht überraschend, wenn NAV das eVAT-Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt.
Portugal hatte unterdessen geplant, Teile seiner jährlichen MwSt.-Erklärung mit Daten aus dem so genannten “Accounting SAF-T” auszufüllen, das ab 2022 verpflichtend eingereicht werden sollte. Nach einer Ablehnung des Staatshaushalts erklärt die portugiesische Steuerverwaltung nun jedoch, dass Accounting SAF-T ab 2024 verpflichtend sein wird.
Auf der anderen Seite hat Frankreich 2022 vorausgefüllte Daten in seine MwSt-Erklärungen aufgenommen, während Griechenland erwägt, sein myDATA System zu nutzen, um MwSt-Erklärungen zur Genehmigung durch den Steuerzahler vorauszufüllen.
Frankreich ist ein besonders interessanter Fall, da es kein E-Invoicing-System hat, aus dem Daten gezogen werden können. Stattdessen beschränkt sich die automatische Ausfüllung der Daten in der französischen Mehrwertsteuererklärung auf Informationen über Einfuhren, die auf elektronischen Zollerklärungen basieren. Frankreich plant die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Jahr 2024, was zu einer Ausweitung der Vorausfüllungen führen kann. Dieser neue Ansatz wurde durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Erhebung der auf Einfuhren fälligen Mehrwertsteuer von den französischen Zollbehörden auf die französischen Steuerbehörden vorangetrieben. Bemerkenswert ist, dass nur die den Behörden geschuldete und in der MwSt-Erklärung abgerechnete MwSt vorausgefüllt wird; die entsprechenden Vorsteuerbeträge müssen vom Steuerzahler eingetragen werden (wahrscheinlich, weil einige Steuerzahler nicht in der Lage sein werden, den vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen).
Die griechischen Pläne zur Einführung vorausgefüllter MwSt-Erklärungen sind noch unbestimmt, aber einigen Berichten zufolge soll ein Pilotprogramm irgendwann im Jahr 2022 eingeführt werden.
Die Zukunft der vorausgefüllten Mehrwertsteuererklärung
Es ist klar, dass die europäischen Steuerbehörden trotz der Verzögerungen in Ungarn und Portugal ein anhaltendes Interesse an der Verwendung von vorausgefüllten MwSt-Erklärungen zeigen. Aus Sicht der Steuerbehörden sind vorausgefüllte MwSt-Erklärungen die natürliche Weiterentwicklung eines obligatorischen E-Invoicing-Systems oder eines Echtzeit-Rechnungsdaten-Meldesystems – die Daten stehen ihnen bereits zur Verfügung. Aus Sicht des Steuerpflichtigen ist es daher unerlässlich, genaue und vollständige elektronische Aufzeichnungen zu führen, die mit den vorausgefüllten MwSt-Erklärungen abgeglichen werden können. Dies hilft dem Steuerzahler, etwaige Fehler zu korrigieren oder notwendige Anfechtungen von Umsatzsteuerbescheiden vorzunehmen. Eine hochwertige Buchhaltungssoftware kann ein nützliches Instrument sein, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit einem neuen Monat ist ein weiterer Bericht im Bereich der Versicherungsprämiensteuer (IPT) fällig. Versicherungsunternehmen, die Risiken in Griechenland abdecken, müssen ihre im Jahr 2021 abgeschlossenen Versicherungsverträge in Form des griechischen Jahresberichts melden. Dieser ist bis zum 31. März 2022 fällig.
Erinnern wir uns zurück: Ende 2019 kam dieser Bericht zustande, nachdem er zuvor in einem Gesetz aus dem Jahr 2016 ratifiziert worden war. Damals wurde der Bericht aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung rückdatiert, und die Versicherer standen vor der Herausforderung, in kurzer Zeit Angaben zu den Transaktionen im Zeitraum 2016-2018 zu übermitteln.
Es gab jedoch einen Präzedenzfall für eine solch drastische Änderung. Und diejenigen, die den Wechsel mit der spanischen Consorcio de Compensacion de Seguros Vorlage erlebt haben, werden bei dieser Entwicklung ein Déjà-vu-Gefühl gehabt haben. In ähnlicher Weise könnten einige Versicherer jetzt mit der Änderung der portugiesischen Stempelsteuer Vorlage nur allzu vertraute Probleme haben.
Der Markt hatte anfangs Schwierigkeiten mit dem griechischen Jahresbericht, weil er so viele Details enthielt. Insbesondere die Umsatzsteuer-/Steuerregistrierungsnummer wurde oft nicht von den Versicherten erfasst. Außerdem waren einige der anderen Angaben im Bericht nicht ohne weiteres verfügbar, da noch Altsysteme im Einsatz waren. Für den Versicherer bedeutete dies in vielen Fällen, dass er mühsam und oft zeitaufwendig zum Versicherungsnehmer zurückgehen musste, um diese Informationen einzuholen.
Griechischer IPT-Jahresbericht
Was ist mit dem Bericht selbst? Der griechische Jahresbericht ist eine Excel-Meldung auf Transaktionsebene, in die folgende Angaben eingetragen werden müssen:
Nummer der Police
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Versichert
Umsatzsteuer-/Steuerregisternummer
Klasse von Unternehmen
PREMIUM
IPT-Satz
IPT
Der Standard-IPT-Satz in Griechenland beträgt derzeit 15 %, wobei der Satz von 20 % den Risiken vorbehalten ist, die Feuer abdecken. Bei einer Versicherungspolice mit mehreren Risiken, die beide Tarife abdeckt, müssen die Prämien nach Tarifen aufgeteilt und somit in zwei verschiedene Linien aufgeteilt werden.
Glücklicherweise müssen die Prämien für die Beitragsbefreiung nicht in den Bericht aufgenommen werden, was die Belastung etwas mindert.
Aber was ist mit Fällen, in denen es einfach nicht möglich war, diese Informationen zu sammeln? Dies war ein Problem, das wir bei einigen unserer IPT-Kunden beobachten konnten, die unvollständige Berichte eingereicht haben. Bislang haben wir noch keine Reaktionen der Steuerbehörden auf das Auslassen bestimmter Angaben erlebt, aber wir können nicht garantieren, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird.
Erleichterung bei der IPT-Meldung in Griechenland
Vorbereitung ist der Schlüssel. Und Aufklärung ist der Schlüssel. Dieser Jahresbericht wird auf Dauer Bestand haben, so dass die Versicherer frühzeitig darauf vorbereitet sein müssen, dass solche Angaben erforderlich sein werden, und sie sollten bestrebt sein, diese Informationen laufend und nicht erst im letzten Moment zu erfassen. In einigen Fällen wird eine Aktualisierung der Software erforderlich sein, da die derzeitigen Systeme möglicherweise nicht in der Lage sind, die erforderlichen Daten zu erfassen. Darüber hinaus sollten alle relevanten Parteien in der Datenlieferkette über die Bedeutung der Erfassung der Details aufgeklärt werden. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren mehr Länder Transaktionsberichte einführen werden, so dass es ratsam wäre, bereits jetzt bestimmte Kontrollen einzurichten, um sich vorzubereiten und die spätere Belastung zu verringern.
Da die Welt der IPT-Compliance in den verschiedenen Ländern so zersplittert ist, kann es schwierig sein, mit den Änderungen der Meldevorschriften Schritt zu halten. Unser Expertenteam kann Sie durch die Details führen und sicherstellen, dass Sie auf dem richtigen Weg zur Einhaltung der Vorschriften sind.
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Viele Unternehmen werden heute an "grenzüberschreitenden" Umsätzen beteiligt sein, d. h. ein Unternehmen in einem Gebiet verkauft und liefert häufig Waren an einen Kunden in einem anderen Gebiet. Das Vorhandensein von zwei oder mehr Steuergebieten in der Transaktion und die Möglichkeit, dass es einen Kunden in der EU und einen Lieferanten in einem Drittland wie dem Vereinigten Königreich gibt, wird unweigerlich zu mehrwertsteuerlichen Herausforderungen mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad führen.
Lieferanten, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind, werden mit anderen Herausforderungen konfrontiert sein als solche, die an B2C-Transaktionen beteiligt sind – obwohl es auch einige gemeinsame Probleme geben wird. Dieser Artikel konzentriert sich auf B2B-Umsätze.
Betrachten wir einen britischen Lieferanten mit einem Vertrag über die Lieferung von im Vereinigten Königreich hergestellten Waren an Kunden in der EU.
Einfuhr von Waren in die EU
Der erste Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass die Waren eine EU-Zollgrenze passieren müssen, um an den EU-Kunden geliefert zu werden. Und hier ist der erste Punkt für das Lieferkettenmanagement.
Wer wird die Waren in die EU einführen und was sind die Überlegungen?
Der Kunde geht wahrscheinlich davon aus, dass er möchte, dass der Lieferant die Waren einführt, und ein Verkäufer, der seinen Kunden zufrieden stellen möchte, wird wahrscheinlich zustimmen. Ist dies ein Problem für den Lieferanten? JAWOHL!
Zollrechtliche Erwägungen
Ein Verkäufer kehrt triumphierend mit einer Bestellung mit Incoterms DDP (Deliver Duty Paid) zurück – aber ist das ein Grund zum Feiern?
Deliver Duty Paid bedeutet, dass der Lieferant die Waren in das Gebiet des Kunden liefern muss, von dem aus zu Mehrwertsteuerzwecken ein lokaler Verkauf erfolgt. Das bedeutet, dass der britische Lieferant die Waren in die EU einführen muss, und das wirft das erste Problem auf.
Nach dem Zollkodex der Union (UCC) muss die Person, die die Waren bei den Zollbehörden anmeldet (der Anmelder), in der EU ansässig sein. Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das Waren einführt, kann sowohl der Einführer als auch der Anmelder sein. Ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann Einführer, aber nicht Anmelder sein. In diesem Fall muss der nicht in der EU ansässige Einführer ein in der EU ansässiges Unternehmen als seinen "indirekten Zollagenten" benennen. Dieser Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für die fälligen Einfuhrabgaben, und es gibt nicht allzu viele Unternehmen, die eine solche Dienstleistung anbieten, da das Risiko hoch ist. Der Verkäufer könnte also nicht in der Lage sein, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, weil er niemanden findet, der rechtzeitig – oder überhaupt – als indirekter Zollvertreter fungiert, um die erforderliche Lieferung vorzunehmen.
Die lokale Mehrwertsteuer verstehen Fragen
Gelingt es einem Lieferanten, diese Hürde zu überwinden, stellt sich die Frage nach der lokalen Mehrwertsteuer auf den Verkauf – muss sich der Lieferant für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und sie auf der Verkaufsrechnung ausweisen oder gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft? Und zahlt der Kunde die nicht erstattungsfähigen Zollkosten, die dem Lieferanten an der Grenze entstehen?
Ein Vertrag, der unter DDP-Bedingungen abgeschlossen wird, mag für das Verkaufsteam viel einfacher zu erreichen sein, kann aber im Nachhinein zu ernsthaften Problemen führen. Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich sollten nach Möglichkeit versuchen, andere Incoterm als DDP zu vereinbaren.
EU-Lagereinrichtungen
Um die Möglichkeit von Verzögerungen zu verringern, haben einige britische Lieferanten Lagereinrichtungen in der EU eingerichtet, von denen aus die Lieferungen erfolgen können. Eine Frage, die sich sowohl auf die Mehrwertsteuer als auch auf die direkten Steuern auswirken kann, ist, ob das Lager eine ständige oder feste Niederlassung darstellt. Für die Zwecke dieses Artikels gehen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist – obwohl die Schaffung einer Betriebsstätte die Notwendigkeit der Bestellung eines indirekten Zollagenten vermeiden könnte.
Umgang mit der Einfuhrumsatzsteuer
Sobald der britische Lieferant die Waren erfolgreich in ein EU-Lager gebracht hat, wird er die Lieferungen an die Kunden vornehmen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, wie die Einfuhrumsatzsteuer gehandhabt wird. Mehrere Mitgliedstaaten bieten die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer im Wege der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die Umsatzsteuererklärung zu verschieben. Unter diesen Umständen ist der Vorsteuerabzug bei der Einfuhr gewährleistet, solange die Formalitäten eingehalten werden und das Unternehmen in der Lage ist, die Mehrwertsteuer in vollem Umfang zurückzuerhalten. Bei der Einfuhr von Waren in einen Mitgliedstaat, in dem die Einfuhrumsatzsteuer zunächst entrichtet und dann abgezogen werden muss, ist es wichtig zu überlegen, wie dies geschehen soll. Liegt eine Mehrwertsteuerregistrierung vor, kann die Mehrwertsteuer normalerweise über die Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden. Wenn der Einfuhrmitgliedstaat jedoch ein Reverse-Charge-Verfahren für Inlandsverkäufe anwendet, muss ein Nicht-EU-Lieferant einen Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer stellen:th . Ein Mitgliedstaat, in dem dies der Fall ist, ist Spanien, in dem Gegenseitigkeitsbestimmungen gelten, so dass nicht alle Unternehmen die 13th Richtlinie in Anspruch nehmen können.
Wenn ein Lieferant die Nutzung eines EU-Lagers oder Verkäufe auf DDP-Basis in Erwägung zieht, sollte er daher zunächst alle wahrscheinlichen Warenströme abbilden und dann die mehrwertsteuerliche Behandlung bestimmen, um zu verstehen, ob negative Mehrwertsteuerprobleme auftreten werden. Auf die Planungsmöglichkeiten und potenziellen Fallstricke, die sich aus einem solchen Lager ergeben, wird in einem späteren Artikel eingegangen.
Die weltweite Steuerlandschaft verändert sich rasch. Immer mehr Steuergebiete verlangen elektronische Einreichungen, wobei Irland das jüngste Land ist, das diesem Trend folgt. Die irische Steuerbehörde hat angekündigt, dass ab dem Quartal 1 2022 (d. h. ab dem 25. April 2022) die Stempelsteuer, die Lebenshaltungskostenabgabe, die Regierungsabgabe und der Ausgleichsfonds auf elektronischem Wege erklärt und gezahlt werden müssen.
Was ändert sich bei den irischen Anforderungen an die Versicherungsprämiensteuer (IPT)?
Ab Q1 2022 müssen Unternehmen alle Steuererklärungen über das irische Online-Portal einreichen und die fälligen Steuern per Lastschriftverfahren bezahlen.
Die irische Steuerbehörde hat im Dezember 2021 eine Mitteilung über die Änderungen bei den Einreichungspflichten veröffentlicht. Die irische Steuerbehörde verfügt über einen Online-Dienst mit einer digitalen Zahlungs- und Ablagemöglichkeit für die Stempelsteuer auf Versicherungsabgaben, die über Revenue Online Services (ROS) verfügbar sein wird.
Wie geht es weiter?
Die registrierten Versicherer erhalten ein individuelles ROS-Konto. Bis Ende Februar 2022 werden den Versicherern neue ID-Nummern (TRN-Nummern) zugeteilt, und die vierstellige Aktenzeichen-Nummer wird abgeschafft. Die Versicherer benötigen eine TRN-Nummer, um sich für ein ROS-Konto zu registrieren, damit sie ihre Meldungen online über ROS einreichen können. Online-Zahlungen müssen per Einzugsermächtigung erfolgen.
Obwohl viele Behörden noch immer auf Papiermeldungen angewiesen sind, setzen sich Online-Anmeldungen und -Zahlungssysteme immer mehr durch. Allein in Europa sind Spanien, Finnland, Portugal, Ungarn, Italien und das Vereinigte Königreich nur einige der Länder, die digitale Steuersysteme eingeführt haben.
Immer mehr Steuerbehörden stellen sich auf die Online-Einreichung ein, um die Lücke für mehr Transparenz und Genauigkeit bei der Steuererhebung zu schließen, was die Versicherer vor größere Herausforderungen stellt, wenn es darum geht, die Einhaltung der Prämiensteuer zu gewährleisten.
Diese Änderung in Irland ist nur ein weiteres Beispiel in der Liste der Steuerbehörden, die immer häufiger zusätzliche Informationen anfordern, um die Effizienz zu steigern, Steuerlücken zu minimieren und die Einnahmen zu erhöhen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Trend verschwindet und empfehlen den Versicherern, sich über die neuesten Vorschriften zu informieren, um auf weitere Länder vorbereitet zu sein, die diesem Ansatz zweifellos folgen werden. Die Versicherer müssen sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bewusst sein, indem sie mit diesem erhöhten Maß an Komplexität, Prüfung und Veränderung Schritt halten. Dies wird zu System- und Prozessänderungen führen, und jede Digitalisierung wird sich unweigerlich auf IT-Systeme und Budgets auswirken.
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Es kann eine Herausforderung sein, sich über die sich ändernden Steuersätze, die unterschiedlichen Formate und Fristen für die Einreichung von Unterlagen und die Auslegung der lokalen Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, vor allem, wenn man in mehreren Gebieten tätig ist. Wenn Sie Fragen zur IPT haben, wenden Sie sich an oder und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in letzter Zeit Initiativen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ergriffen haben, scheint Australien keine unmittelbaren Pläne zu haben, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) oder die Einbindung staatlicher Portale in die B2B-Rechnungsstellung einzuführen.
Nach der jüngsten öffentlichen Konsultation zu urteilen, konzentrieren sich die derzeitigen Bemühungen auf Möglichkeiten zur Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen. Diese Konsultation knüpft an die im November 2020 von der Regierung durchgeführte Befragung zu "Optionen für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen" an, die zu ernsthaften Bemühungen der Regierung führte, den Wert der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen zu erhöhen und das Bewusstsein und die Akzeptanz bei den Unternehmen zu steigern.
Neben der Entscheidung, dass alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 elektronische PEPPOL-Rechnungen erhalten müssen, will die australische Regierung die elektronische Rechnungsstellung auch im B2B-Bereich fördern, allerdings ohne das herkömmliche Mandat für Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung. Stattdessen wird vorgeschlagen, das "Business e-Invoicing Right" (BER) einzuführen.
Was ist das Recht auf elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen (BER)?
Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über das PEPPOL-Netz anstelle von Papierrechnungen zu verlangen.
Um diese Anfragen zu stellen und zu empfangen, müssen die Unternehmen ihre Systeme für den Empfang elektronischer PEPPOL-Rechnungen einrichten. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es sein "Recht" ausüben und andere Unternehmen auffordern, ihm elektronische PEPPOL-Rechnungen zu schicken.
Nach dem derzeitigen Vorschlag soll die GVO in drei Phasen eingeführt werden, wobei die erste Phase große Unternehmen und die späteren Phasen kleine und mittlere Unternehmen einschließen sollen. Die mögliche Einführung der GVO würde wie folgt aussehen:
Ab 1. Juli 2023: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen von großen Unternehmen anzufordern. Große Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, die elektronische PEPPOL-Rechnung nach Erhalt einer gültigen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Ab 1. Juli 2024: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen von mittleren und großen Unternehmen anzufordern. Mittlere und große Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, elektronische PEPPOL-Rechnungen nach Erhalt einer gültigen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Ab 1. Juli 2025: Alle Unternehmen hätten das Recht, elektronische PEPPOL-Rechnungen anzufordern. Alle erfassten Unternehmen wären rechtlich verpflichtet, elektronische PEPPOL-Rechnungen nach Erhalt einer gültigen Anfrage bereitzustellen.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
Das Ziel der australischen GVO-Initiative, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, wird durch einen Vorschlag für mehrere andere Initiativen zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Richtung ergänzt. Eine Maßnahme wäre die Ermöglichung von PEPPOL-kompatiblen EDI-Netzen. Da EDI-Netze ein Hindernis für die breitere Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von PEPPOL darstellen, insbesondere für kleine Unternehmen, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, die mehrere EDI-Systeme verwenden, könnte der Vorschlag, PEPPOL-kompatible EDI-Netze zu ermöglichen, letztlich die Kosten für Unternehmen senken, die derzeit mit mehreren EDI-Netzen arbeiten. Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den Bereich Procure-to-Pay. Die Unternehmen könnten einen größeren Nutzen aus der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ziehen, wenn der Schwerpunkt auf einen effizienten und standardisierten P2P-Prozess gelegt wird, der die elektronische Rechnungsstellung einschließt.
Schließlich ist die Integration der elektronischen Rechnungsstellung in den Zahlungsverkehr ein weiteres vorgeschlagenes Mittel zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung. Dies würde es den Unternehmen ermöglichen, Rechnungen von Lieferanten direkt in ihrer Buchhaltungssoftware zu empfangen und diese Rechnungen dann über ihre Zahlungssysteme zu bezahlen.
Wie effizient die vorgeschlagenen Maßnahmen sein werden, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu beschleunigen, und ob die australische Regierung es für die richtige Entscheidung hält, kein richtiges E-Invoicing-Mandat einzuführen, wie es weltweit immer mehr üblich wird, bleibt abzuwarten.
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Am 24. Februar 2022 erließ das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Mitteilung (Notification No. 01/2022 – Central Tax), mit der der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gesenkt wurde.
In Indien ist die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler obligatorisch, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten (Unternehmen in bestimmten Sektoren sind davon ausgenommen). Der derzeitige Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung liegt bei 50 Cr. Rupien (etwa 6,6 Millionen USD). Ab dem 1. April 2022 werden Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 20 Cr. Rupien (ca. 2,65 Mio. USD) oder darüber müssen die E-Invoicing-Vorschriften einhalten.
Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indien seit Oktober 2020 Pflicht. Die IRP muss E-Invoices genehmigen und validieren, bevor sie an den Käufer gesendet werden. Daher wird das indische E-Invoicing-System als E-Invoicing-Clearance-System eingestuft, eine Art der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).
Die indische Steuerbehörde hat von Anfang an klar ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung schrittweise zu erweitern. Im Einklang mit dieser Botschaft wurde der Schwellenwert zweimal gesenkt: im Januar 2021 (von 500 CR. auf 100 Cr.) und April 2021 (von 100 CR. auf 50 Cr.). Auch hier wird der Schwellenwert gesenkt, um mehr Steuerzahler zu veranlassen, ihre Transaktionsdaten an die Plattform der Steuerbehörde zu übermitteln.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung noch immer nicht möglich ist. Die Steuerpflichtigen können sich nicht für die Nutzung des E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre Rechnungen nicht freiwillig an die IRP übermitteln. Angesichts der jüngsten Entwicklungen könnte sich dies in Zukunft ändern.
Beziehung zwischen E-Invoicing und E-Waybill
Lieferanten, die der E-Invoicing-Verpflichtung unterliegen, müssen für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen über die E-Invoicing-Plattform elektronische Rechnungen erstellen, da ihr Zugang zur E-Navigationsplattform für die Erstellung von E-Navigationsrechnungen für diese Transaktionen gesperrt ist. Frachtbriefe für Transaktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung fallen, können weiterhin über die Plattform für elektronische Rechnungen erstellt werden.
Es wäre daher ratsam, dass Steuerzahler, die sich auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorbereiten, diesen Aspekt berücksichtigen.
Jetzt sind Sie dran
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