Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.
Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.
Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.
Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.
FatturaPA: Das Format der Wahl
Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.
Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.
Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.
Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.
Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen
In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.
Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.
SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.
Jetzt sind Sie dran
Nehmen Sie Kontakt auf mit unseren Experten, die Ihnen helfen können, zu verstehen, wie SDI und HUB-SM zusammenarbeiten werden.
Ab 2023 werden die französischen Mehrwertsteuervorschriften von Unternehmen verlangen, Rechnungen für inländische Transaktionen mit Steuerpflichtigen elektronisch auszustellen und für die meisten Rechnungen vor der Ausstellung eine "Freigabe" einzuholen. Andere Transaktionen, wie z. B. grenzüberschreitende und B2C-Transaktionen, werden auf "normale" Weise an die Steuerbehörde gemeldet.
Dies wird ein großes Unterfangen für die betroffenen Unternehmen sein und obwohl die Änderungen noch mehr als ein Jahr entfernt sind, sollte die Planung jetzt beginnen. Aber was bedeutet Planung im Zusammenhang mit der Einführung einer kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC)? Was haben Unternehmen, die an der Schwelle zu einer solchen Umstellung stehen, gelernt, als sie in Ländern wie Italien, Indien, Mexiko und Spanien mit der gleichen Herausforderung konfrontiert wurden? Und wie können Unternehmen diese Best Practices für zukünftige CTC-Rollouts nutzen?
Wir teilen die Punkte, die Unternehmen bei der Planung einer CTC-Einführung berücksichtigen sollten und die als Checkliste für das Mandat Frankreich 2023 verwendet werden können, um Sie bei der Vorbereitung zu unterstützen.
Verstehen Sie die neuen Änderungen, und seien Sie sich bewusst, was auf Sie zukommt
Ist Ihre Organisation über die von der Regierung vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen informiert, und verstehen die relevanten Funktionsteams diese?
Verstehen Ihre Teams, was sich konkret ändert und haben sie eine zuverlässige Informationsquelle, an der sie sich orientieren können?
Haben Ihre Teams in einer so dynamischen Situation wie einem CTC-Rollout die Möglichkeit, neue Entwicklungen zu überwachen und zukünftige Änderungen zu analysieren?
Gibt es in Ihrer Organisation einen Prozess für die Umsetzung neuer Änderungen, sobald diese gesetzlich eingeführt wurden?
Verstehen Sie, wie Ihr Geschäft und Ihr Betrieb betroffen sind
Welche Ihrer Geschäftsvorfälle fallen in den Geltungsbereich? Wann müssen sie compliant sein?
Wie werden Ihre konzerninternen Rechnungen heute verarbeitet? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Compliance-Anforderungen für ihre Intercompany-Rechnungsströme übersehen, aber in einem Clearance-System sind diese Rechnungen fast immer im Geltungsbereich.
Wie werden die Rechnungen unter dem neuen System an die französische Steuerbehörde gesendet? Können Sie dies intern verwalten oder ist eine dritte Partei beteiligt?
Welche Informationen müssen zusätzlich zu den Rechnungsinformationen gesendet werden?
Wenn heute keine Rechnung erforderlich ist, z. B. bei B2C-Verkäufen, welche Informationen müssen gesendet werden?
Wie sollen diese Rechnungen archiviert werden? Gibt es besondere rechtliche oder technische Anforderungen für eine solche Aufbewahrung?
Entwerfen oder bewerten Sie mögliche Lösungen
Ist die CTC-Reform am besten durch eine intern entwickelte Lösung zu lösen?
Wenn ja, sprechen Sie so bald wie möglich mit der IT-Abteilung, damit diese mit der Planung beginnen und sowohl die notwendige Zeit als auch das Budget für das Projekt bereitstellen kann.
Wenn nein, wer sind die Dienstleister, die helfen könnten?
Wenn externe Anbieter genutzt werden, wie gehen die Daten von Ihren Quellsystemen zu diesen und schließlich zur Steuerbehörde?
Welches Ihrer Quellsysteme enthält die benötigten Daten? Ist es eines oder mehrere?
Verfügt der externe Anbieter über einen "ready to go"-Extraktor für Ihr ERP-System/Quellsystem? Oder, wenn Ihr Unternehmen auf eine "API first"-Strategie setzt, welche Quellsysteme werden Sie verwenden, um die Daten an Ihren Anbieter oder die Steuerbehörde weiterzuleiten?
Ausführen der Lösung
Wie viel Vorlauf benötigt Ihre IT-Abteilung für ein solches Projekt? Es werden Ressourcen aus der IT benötigt, unabhängig davon, ob es sich um ein externes oder internes Projekt handelt.
Wie viel wird die Entwicklung und Implementierung kosten? Unabhängig davon, wie Sie die Lösung Ihrer Wahl implementieren wollen, ob intern oder extern, muss das Budget gesichert werden.
Wann müssen die Kosten zur Budgetgenehmigung eingereicht werden?
Wann müssen Sie mit dem Projekt beginnen? Sobald die Planung abgeschlossen und der Zeitbedarf bekannt ist (einschließlich Tests und Schulungen), können Sie rückwärts arbeiten, um einen Starttermin zu erreichen. Dieser Termin sollte so bald wie möglich mit der IT-Abteilung bestätigt werden.
Wenn Sie die obigen Fragen beantwortet haben, sind Sie in einer guten Position, um sowohl die Roadmap zu planen, um rechtzeitig vor dem Inkrafttreten konforme Prozesse zu gewährleisten, als auch die Kosten abzuschätzen und die erforderliche Finanzierung für das Projekt zu sichern.
Die Behandlung von Brandkosten ist in fast allen Gerichtsbarkeiten knifflig. Die Brandabdeckung kann von 100 % bis zu 20 % variieren.
Niemand würde bestreiten, dass die komplexeste Behandlung von Brandkosten in Spanien zu finden ist. In Portugal sind die Regeln zwar weniger komplex, aber sie haben ein einzigartiges Meldesystem dafür, wie die Policen, die Feuer abdecken, gemeldet werden müssen.
Wie die portugiesische Feuerwehrsteuerberichterstattung einzigartig ist
Die portugiesische Feuerwehrsteuer (FBT), auch bekannt als Nationale Behörde für Zivilschutz Feuerwehrgebühr oder ANPC (Autoridade Nacional de Proteção Civil), wird auf bestimmte Policen fällig, die Feuerrisiken abdecken. Solche Policen können als Klasse 3-13 abgebildet werden.
Der Steuersatz beträgt 13 %, aber normalerweise ist der Feueranteil auf 30 % festgelegt, so dass der angewandte Satz nur 3,9 % beträgt. Gemäß der Marktpraxis wird, wenn der Feueranteil in der Police nicht separat ausgewiesen ist, ein Feueranteil von 30 % angenommen. Die ANPC wird monatlich zusammen mit den anderen steuerähnlichen Abgaben wie INEM (medizinische Notfälle) an die ASF (Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões), die Stelle, die die steuerähnlichen Abgaben in Portugal verwaltet, abgerechnet. Derzeit gibt es keine Besonderheit in der Verordnung.
Die Besonderheit der portugiesischen Feuerschutzsteuer ist die fünfjährliche Berichtspflicht. Dieser Fünfjahresbericht war zuletzt 2016 fällig und wird 2021 wieder fällig sein. Der Bericht verlangt von den Versicherern, eine Zusammenfassung zu erstellen, die die gesamten ANPC- oder Feuersteuern auflistet, die in Bezug auf das Jahr, in dem er fällig ist, gezahlt wurden. Obwohl der Bericht selbst also alle fünf Jahre fällig ist, beschränken sich die berichtspflichtigen Policen nur auf die Policen, die in diesem Berichtsjahr der ANPC unterliegen.
Eine weitere Besonderheit dieses Reportings ist, dass zwar alle Versicherer verpflichtet sind, die ANPC-Verbindlichkeiten monatlich abzurechnen, aber nicht alle Versicherer notwendigerweise diesen Report einreichen müssen. ASF informiert die Versicherungsunternehmen, die zur Abgabe dieser Meldung verpflichtet sind.
Wie Sie die portugiesische Feuerwehrabgabe melden
Die Berichterstattung erfolgt halbjährlich. Im Jahr 2016 waren die Daten des ersten Halbjahres (01.01.2016 bis 30.06.2016) bis zum 31.08.2016 und die Daten des zweiten Halbjahres (01.07.2016 bis 31.12.2016) bis zum 28.02.2017 zu melden.
Im Jahr 2016, als dieser Bericht zum letzten Mal fällig war, hat die ASF ein offizielles Rundschreiben über die Meldepflichten herausgegeben. Es wurde eine Vorlage veröffentlicht, die Versicherungsunternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten helfen soll.
Im Jahr 2016 forderte der Bericht eine Summe der ANPC-Gebühren pro Bezirk und pro Distrikt. Das umfasste mehr als 300 Bezirke. Bis jetzt haben wir noch kein Rundschreiben über die Anforderungen für 2021 gesehen, also sind wir in Kontakt mit ASF, um herauszufinden, ob der Bericht immer noch fällig ist und wenn ja, die Anforderungen und wann die Benachrichtigungen an die Versicherungsgesellschaften gesendet werden.
Wir hoffen, dass die Komplexität dieses Reportings durch die ASF nicht weiter erhöht wurde. Diese einmalige Berichterstattung ist für Versicherungsunternehmen zeitaufwendig, und mit Blick auf die globalen Trends bei den Berichtsanforderungen erwarten wir, dass der FBT-Bericht noch in diesem Jahr fällig wird.
Die E-Beleg-Software von Sovos bereitet Sie auf die neuen Gegebenheiten der digitalen Steuern vor. Unsere Lösung stellt sicher, dass Sie weltweit alle aktuellen Vorschriften einhalten können.
Eine globale Lösung für die Beleggenehmigung
Dank Sovos eReceipts mit sich verändernden Vorschriften Schritt halten
Im Rahmen des weltweiten Siegeszuges der elektronischen Rechnungsstellung – insbesondere in Lateinamerika und Europa – sahen sich Unternehmen wie Ihres der Herausforderung gegenüber, neuen Vorschriften gerecht zu werden, die zunächst B2G- und anschließend auch B2B-Transaktionen betrafen. Heute setzen sich zunehmend auch B2C-Vorschriften (Business-to-Consumer) für E-Belege durch, in der Form der dritten Welle.
Mit E-Belegen ist jeder Kauf, den Ihre Kunden tätigen, über ein Portal einsehbar, auf das die betreffenden Verbraucher und die lokalen Steuerbehörden Zugriff haben. So können Behörden sicherstellen, dass sie die korrekten Steuerbeträge vorschreiben und dass diese von Ihnen erhoben werden. Obgleich E-Belege eine weitere globale Steuervorschrift bedeuten, bietet die Digitalisierung steuerlicher Prozesse im B2C-Bereich zugleich eine Gelegenheit, Ihre Effizienz zu steigern, Kosten zu senken, umweltfreundliche Geschäftspraktiken zu implementieren und sogar einen Mehrwert für Ihre Kunden zu schaffen.
eReceipts: die erste globale Lösung für die Beleggenehmigung
Vermindern Sie dank unserer Software für digitale Belege das Risiko von Geldbußen und erzielen Sie maximale Effizienz. Verabschieden Sie sich von den Herausforderungen im Hinblick auf die Implementierung neuer Vorschriften in Ihre Berichterstattungsprozesse für E-Belege. Mehr als die Hälfte der Fortune-500-Unternehmen in 120 verschiedenen Ländern vertraut auf Sovos und seine beispiellose Expertise in Bezug auf globale Anforderungen der Echtzeit-Berichterstattung.
Verminderung des Risikos von Geldbußen und Erzielen maximaler Effizienz
Steuerliche Klarheit, wo immer Sie geschäftlich aktiv sind
Integration mit Sovos eInvoice und eArchive für eine End-to-End-Lösung, auf die Sie überall vertrauen können, wo Sie geschäftlich aktiv sind
Unüberbietbare Branchenexpertise
Mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung mit der globalen Echtzeit-Abwicklung von Transaktionen
Globale Reichweite
Das größte Genehmigungsnetzwerk in Lateinamerika sowie weltklassige regulatorische Analysen
In vertraute Geschäftsplattformen implementiert
In mehr als 65 Anbieterplattformen eingebettete Lösungen
Endpoint-Zertifizierung
Endpoint-Zertifizierung in allen Märkten mit entsprechenden Vorschriften
Am 28. Juni 2021 gab das griechische Finanzministerium bekannt, dass das myDATA-Mandat auf den Herbst 2021 verschoben wurde. Der Grund dafür sind die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen und das Land.
Der stufenweise Roll-out beginnt im September 2021 und soll im November 2021 abgeschlossen sein. Rückwirkende Meldungen von historischen Daten (Daten, die bis zum myDATA Go-Live-Datum ausgegeben wurden) müssen bis Ende März 2022 gemeldet werden.
Für die Meldung von Einkommensdaten müssen sie gemeldet werden:
Ab 1. Oktober 2021 von a) Steuerpflichtigen mit doppelter Buchführung und Umsatz über 50.000 EUR und b) Steuerpflichtigen mit einfacher Buchführung und Umsatz über 100.000 EUR
Ab 1. November 2021 von allen Steuerzahlern
Für das Jahr 2021 besteht keine Verpflichtung zur Meldung von Aufwandsgliederungen.
Für die Meldung von POS-Handelsdaten:
Die schrittweise Einführung der POS-Berichterstattung beginnt am 1. September 2021 für bestimmte Steuerzahler und ist am 1. November 2021 für alle Steuerzahler abgeschlossen.
POS-Geräte, die derzeit im Einsatz sind, müssen aufgerüstet werden, um den neuen Spezifikationen der AADE zu entsprechen.
POS-Geräte müssen in der Lage sein, Daten transaktionsbezogen (einzeln) und in Echtzeit an myDATA zu übertragen.
Es wird erwartet, dass das myDATA-System die Verpflichtung zur Einreichung der griechischen periodischen Rechnungsberichte (συγκεντρωτικές καταστάσεις πελατών – προμηθευτών) abschafft, die als administrative Belastung für griechische Steuerzahler angesehen werden. Der AADE hofft, dass der neue stufenweise Einführungsplan den Steuerzahlern genügend Zeit gibt, sich auf das neue System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen vorzubereiten.
Jetzt sind Sie dran
Kontaktieren Sie uns um zu besprechen, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die kommenden myDATA-Anforderungen unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Norwegen kündigte seine Absichten an, Ende 2020 eine neue digitale Umsatzsteuererklärung einzuführen, mit einem geplanten Starttermin am 1. Januar 2022. Seitdem haben sich Unternehmen gefragt, was diese Änderung für sie bedeuten würde und wie IT-Teams ihre Systeme für diese neue Anforderung vorbereiten müssten. Norwegen hat seither eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt, so dass Unternehmen eher früher als später mit den Vorbereitungen beginnen können.
Mit dieser neuen Umsatzsteuererklärung möchte die norwegische Steuerverwaltung (Skatteetaten) eine Vereinfachung der Berichterstattung, eine bessere Verwaltung und eine verbesserte Einhaltung der Vorschriften erreichen.
Diese neue Umsatzsteuererklärung sieht zusätzliche 11 Felder vor, wodurch sich die Anzahl von 19 auf 30 Felder erhöht, die auf bestehenden SAF-T-Codes basieren, um eine detailliertere Berichterstattung und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verpflichtung zur Einreichung einer SAF-T-Datei mit der Einführung dieser neuen MwSt.-Erklärung nicht ändern wird.
Diese Änderung betrifft nur die Umsatzsteuererklärung – wobei die SAF-T-Codes wiederverwendet und für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen umgewidmet werden. Unternehmen müssen weiterhin das norwegische SAF-T-Mandat erfüllen, wo es anwendbar ist, und müssen auch diese neue digitale Umsatzsteuererklärung einreichen.
Technische Spezifikationen der digitalen Umsatzsteuererklärung Norwegens
Skatteetaten hat viele Webseiten mit detaillierten Informationen für Unternehmen erstellt, die in den nächsten Monaten durchgesehen werden können, einschließlich der folgenden:
Implementierungsleitfaden – dieser Leitfaden wurde erstellt, um Entwickler und Unternehmen bei der Beurteilung der technischen Anforderungen zu unterstützen, die für die Implementierung anstehender Änderungen erforderlich sind
Validierungsregeln – diese Liste wird bei Bedarf laufend mit weiteren Validierungsregeln aktualisiert
XSD for VAT Return – enthält die technischen Spezifikationen (XSD) für die neue Umsatzsteuererklärung sowie Beispieldateien und Beschreibungen der in der Erklärung enthaltenen Felder
API Submission – enthält Informationen zur Einreichung und Validierung der Umsatzsteuererklärung einschließlich Fehlermeldungen
Fragen und Antworten – FAQ-Seite für Unternehmen mit verständlichen Antworten auf häufige Fragen, die auftauchen können, einschließlich Registrierung, Einreichungsmethode und zusätzliche Dateien
Einreichungsmethode für Norwegens digitale Umsatzsteuererklärung
Norwegen fördert die direkte ERP-Einreichung der Umsatzsteuererklärung, wo immer dies möglich ist. Die Steuerbehörden haben jedoch angekündigt, dass der manuelle Upload über das Altinn-Portal weiterhin möglich sein wird. Die Anmeldung und Authentifizierung des Endanwenders bzw. des Systems erfolgt über ID-porten.
Zusätzlich hat Norwegen eine Methode zur Validierung der Umsatzsteuererklärungsdatei bereitgestellt, die vor der Einreichung getestet werden sollte, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Datei von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Der Validator prüft den Inhalt einer Steuererklärung und sollte eine Antwort mit allen Fehlern, Abweichungen oder Warnungen zurückgeben. Dies geschieht durch Überprüfung des Nachrichtenformats und der Zusammensetzung der Elemente in der Umsatzsteuererklärung.
Was geschieht als Nächstes?
Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Einführung dieser neuen Umsatzsteuererklärung beginnen, da es auf dem Weg dorthin wahrscheinlich einige Herausforderungen geben wird.
Neben der neuen Umsatzsteuererklärung hat Norwegen auch Pläne zur Einführung eines Verkaufs- und Einkaufsberichts angekündigt, der sich derzeit in einer frühen Vorschlagsphase in der Prüfung durch das Finanzministerium befindet. Die nächste Phase ist die obligatorische öffentliche Konsultation, bei der ein gewünschtes Einführungsdatum festgelegt wird. Skatteetaten merkt an, dass die Implementierungszeit bei der Festlegung eines Einführungsdatums für den Bericht berücksichtigt werden wird.
Jetzt sind Sie dran
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung , um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der digitalen Umsatzsteuererklärung in Norwegen 2022 unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen
Spanien SII
Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.
Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck zur Vorschrift
Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
Registerbuch der Kapitalgüter
Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.
Einführungstermine der Vorschrift
2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.
1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.
1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.
1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.
Strafen
Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.
Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).
Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.
Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien
Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.
Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.
Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.
Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)
RTIR in Ungarn
Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.
Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.
Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/2022 in Kraft treten.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck zur Vorschrift
Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.
Einführungstermine der Vorschrift
1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.
1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.
1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.
1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.
1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.
Strafen
Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.
Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.
Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn
Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.
Südkoreas bewährtes System zur elektronischen Rechnungsstellung (e-Tax)
Elektronische Rechnungsstellung in Südkorea
Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.
Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck zur Vorschrift
CTC-Berichterstattungsmodell mit verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung: Eine ausgestellte elektronische Steuerrechnung muss innerhalb eines Tages nach Rechnungsstellung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden.
Rechnungsdaten müssen im XML-Format an den NTS übermittelt werden.
Gilt für Rechnungen und korrigierte Rechnungen (Gutschrift und Lastschrift).
Gilt nur für Transaktionen im Inland. Grenzüberschreitende Transaktionen sind außerhalb des Geltungsbereichs.
Einführungstermine der Vorschrift
Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.
Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.
Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.
Juli 2019: Der steuerfreie Teils des Einkommens ist nun auch bei der Berechnung des Schwellenwerts von 0,3 Milliarden KRW inbegriffen.
Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.
Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.
Strafen
Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.
INFOGRAFIK
CTC-Anforderungen für Südkorea
Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.
Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.
Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.
In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.
Norwegens SAF-T-Meldepflichten entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung des Steuerwesens weiter
Reform SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.
Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.
Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.
Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck
Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchhaltungspflicht, die elektronische Buchhaltungssysteme verwenden, einschließlich registrierter ausländischer Stellen.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchhaltungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern sie nicht über elektronische Buchhaltungsdaten verfügen.
Unternehmen mit weniger als 600 Belegen pro Jahr, die Konten in Tabellen oder einem Textverarbeitungsprogramm führen, sind davon ausgenommen.
Die norwegische SAF-T-Steuermeldung wird auf Antrag vorgelegt und unterliegt derzeit keinen regelmäßigen Vorlagepflichten.
SAF-T ist ein standardisiertes XML-Format, das exportierte Buchhaltungsinformationen enthält.
Norwegische SAF-T-Dateien werden hauptsächlich per Upload über das Altinn-Internetportal eingereicht.
Testmöglichkeiten sind verfügbar und die Steuerbehörde empfiehlt, diese in Anspruch zu nehmen.
Einführungstermine der Vorschrift
1. Oktober 2016: Die erste Version des SAF-T Financial wurde auf der Website der norwegischen Steuerbehörde veröffentlicht.
9. Juni 2017: Das Verwaltungsgremium für die norwegischen SAF-T-Standards kommt zum ersten Mal zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geeignet sind. Das Gremium tagt mindestens einmal im Jahr.
1. Januar 2017: Der freiwillige Anwendungszeitraum des SAF-T-Standards beginnt.
1. Januar 2020: Norwegen macht die SAF-T-Steuermeldung auf Antrag verpflichtend.
1. Januar 2022: Norwegen führt Anpassungen an der Mehrwertsteuererklärung durch, um detailliertere Berichte und Flexibilität zu ermöglichen. Der Grund: Die neue Erklärungsstruktur verfügt nicht mehr über nummerierte Kästchen. Die Benutzer müssen stattdessen ihre Transaktionen den bestehenden norwegischen Steuercodes zuordnen, die derzeit im Rahmen der SAF-T-Pflicht verwendet werden. Die Einreichungshäufigkeit der Mehrwertsteuererklärung bleibt gleich. Die Benutzer können jetzt allerdings direkt über ihr ERP-System Einreichungen vornehmen und den Prozess so um einiges effizienter abwickeln. Wenn dies nicht möglich ist, können auch weiterhin XML-Dateien hochgeladen oder Daten manuell über ein Portal übermittelt werden.
INFOGRAFIK
Die SAF-T-Anforderungen in Norwegen
Erfahren Sie mehr über SAF-T in Norwegen, einschließlich der Einhaltung von Einreichungsfristen, -anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen – und wie Sovos Sie dabei unterstützen kann.
Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.
Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.
Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen
Elektronische Rechnungsstellung in Indien
Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.
Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.
Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.
Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.
Holen Sie sich alle erforderlichen Informationen
Faktencheck zur Vorschrift
Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).
Einführungstermine der Vorschrift
1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.
1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.
1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.
1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.
1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.
1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.
1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.
Strafen
Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.
Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien
Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.
Die erste Globale Lösung für Elektronische Rechnungsstellung Compliance
Mit eInvoice sind Sie vorbereitet auf moderne Steuervorschriften.
Eine Plattform für die flexible, skalierbare elektronische Rechnungsstellung
Globale Compliance für elektronische Rechnungsstellung
Angesichts einer rasanten Globalisierung nutzen Regierungen weltweit mittlerweile Technologien, um Steuerlücken zu schließen. Obwohl die Anforderungen in jedem Land unterschiedlich sind, verändert die zunehmende Verwendung elektronischer, sofortiger Rechnungsstellung gesetzliche Vorschriften, die für Unternehmen gelten, und die gesamte Lieferkette entlang. Unternehmen suchen folglich dringend nach Wegen, um eine konsequente Einhaltung der Steuervorschriften zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Probleme und Fehler bei der Einhaltung von Steuervorschriften können Sie wertvolle Zeit kosten und Ihren Umsatz schmälern. Präzision ist wichtiger als je zuvor.
Sovos eInvoice vereinfacht die Einhaltung globaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Unsere Lösungen basieren auf fundierten regionsspezifischen Fachkenntnissen, die Ihnen helfen, in ständigem Wandel begriffenen Regelungsumfeld nicht den Anschluss zu verlieren.
Verwaltung von Forderungen (AR) und Verbindlichkeiten (AP)
Verwalten Sie Debitoren- und Kreditorenfakturierungsmandate innerhalb einer Plattform und befolgen Sie die Vorschriften für beide Prozesse beim Versenden von Rechnungen an Kunden und der Prüfung der von Lieferanten erhaltenen Rechnungen.
Umsatzsteuer-Berichte
Erstellen Sie regelkonforme Berichte zur Mehrwertsteuer, indem Sie denselben Datensatz sowohl des Debitoren- als auch des Kreditorenprozesses verwenden.
Datenextraktion & -mapping
Identifizieren Sie alle für die Einhaltung von Steuerschriften benötigten Felder und ordnen Sie diese dem von der lokalen Steuerbehörde definierten XLM-Schema zu.
Globale Übertragung & Regierungskonnektivität
Stellen Sie eine Verbindung zu über 60 Steuerbehörden her, indem Sie unsere sichere, zertifizierte Verbindung nutzen, die sowohl B2B- als auch B2G-Anforderungen entspricht.
Validierung
Analysieren Sie ausgestellte und erhaltene Rechnungen und führen Sie eine syntaktische Validierung dieser Rechnungen durch, um sicherzustellen, dass das XML-Dokument den technischen Anforderungen der lokalen Steuerbehörden entspricht.
Rechnungsüberwachung
Verfolgen Sie den Rechnungsstatus und Nichtannahmen, sehen Sie Prüfprotokolle ein und lassen Sie sich Anhänge sowohl im XML- als auch im PDF-Format anzeigen. Sie erhalten auch Sichtweite in Rechnungen und den Berichtsstatus – das alles innerhalb einer Plattform, sodass Ihr Team Fehler und Risiken vermeiden kann und nie den Überblick darüber verliert, welche Rechnungen genehmigt und welche abgelehnt wurden.
Automatisierter Druck
Geben Sie gültige Rechnungen einschließlich notwendiger Logos, Barcodes und Unterschriften aus.
Echtheit & Integrität ist garantiert
Vergewissern Sie sich, dass Rechnungen über digitale Zertifikate verfügen, die von durch Steuerbehörden autorisierte Einrichtungen ausgestellt wurden.
Flexible End-to-End-Integration mit jedem ERP
Richten Sie Datenintegrationsprozesse für die Integration mit internen Systemen ein, um die Ausstellung und den Eingang aller Rechnungen zu automatisieren. Die Anpassungsfähigkeit der Lösung erlaubt Ihnen die Integration mit jedem ERP auf dem Markt.
Krisenmanagement
Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb trotz möglicher Regierungssystemausfälle weiterlaufen kann.
Kunden
Archivierung von E-Rechnungen für mehr als 60 Länder
Kein Audit-Schutz ohne E-Archivierung. Sovos bietet eine Lösung zur gesetzeskonforme Archivierung von E-Rechnungen in mehr als 60 Ländern.
Bereit für unvorhergesehene Steuer-audits
Universelle, gesetzeskonforme E-Archivierung für mehr als 60 Länder
Steuerbehörden weltweit investieren Milliarden in Kontrollsysteme für Rechnungen und fordern auch von Ihnen eine konsistente, skalierbare und kosteneffiziente Umsetzung der Compliance für die elektronische Rechnungserstellung. Dies ist kaum erdenkbar, ohne die eArchive-Lösüng im Mittelpunkt Ihrer Pläne.
Regulierungen zur elektronischen Rechnungserstellung unterscheiden sich von Land zu Land. Dennoch ist fast überall ein gemeinsamer Nenner auszumachen: Die Original-Rechnung muss archiviert werden.
Mit dem Sovos eArchive verfügen Sie über eine universelle, gesetzeskonforme E-Rechnungs-Archivierung für mehr als 60 Länder, einschließlich länderspezifischer Compliance-Karten, Aufbewahrungssets, Zeitstempeln sowie Signatur- und Validierungsdiensten. Die Möglichkeit zu Post-Audits bewahrt Sie vor unvorhergesehenen Audits. Zudem sind Sie dank der Hilfe der Sovos-Experten automatisch auf dem neuesten Stand zu lokalen Compliance-Anforderungen.
Sovos eArchive bietet:
Globale Reichweite über eine einzige API in Ländern mit Clearance- und Post-Audit-Modellen
Flexible Integration mit ERP-Systemen, Archiven von Drittanbietern, P2P-Lösungen oder EDI-Funktionen
Support von benutzerdefinierten und obligatorischen Daten für bis zu sieben Anhänge, wobei garantiert alle erforderlichen Anhänge, Suchkriterien und sonstige Anforderungen archiviert werden
Die Original-Rechnung im behördlich vorgegebenen Format wie XML, PDF und vielen weiteren
Speicherung zugehöriger Anhänge wie lesbare PDF-Dateien, frühere Auditergebnisse und angehängte Dokumente
Organisatorische benutzerdefinierte Tags mit Schnellsuche und anderen nicht Audit-bezogenen Aufgaben wie z. B. juristische Überprüfungen und Nachschlageoptionen in der Rechnungsführung
Länderspezifische Sicherheits- und Aufbereitungslösungen in Ländern mit den entsprechenden Vorschriften wie Ungarn oder Italien
Schutz vor den normalen Beanspruchungen von Archivzugriffssitzungen aufgrund von Audits, Dateiabrufen und anderen Aktionen
Autorisierte Verwendung und Anzeige von Protokollen
Ein Audit-Trail mit Tracking darüber, wer auf Archive zugreifen kann
Anpassung an branchenrelevante Best Practices, darunter eIDAS, GDPR, ISAE 3402 Type II, und Verschlüsselung im Aktiv- und Schlafmodus
Unmittelbarer Steuernachweis mittels einer zentralen Datenquelle während Audits – so können Rechnungen einfach gefunden werden
Veränderungsmanagement mit einer Lösung, die kontinuierlich in allen verfügbaren Regionen aktualisiert, gewartet und getestet wird
Kunden
“Ohne gute Software wäre es unmöglich, sich auf die sich schnell ändernden Umsatzsteuer-Meldepflichten einzustellen. Ohne Sovos könnten wir diese neuen Vorschriften nicht rechtzeitig erfüllen.”
Making Tax Digital (MTD) für die Mehrwertsteuer verpflichtet Steuerzahler zur digitalen Dokumentation und Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen über eine API
Making Tax Digital
Mit MTD startete das Vereinigte Königreich im April 2019 eine Initiative zur Schaffung eines modernen, optimierten digitalen Steuersystems. Sie soll Unternehmen die korrekte Erledigung und Übermittlung ihrer Mehrwertsteuererklärungen sowie den Überblick über ihre Steuerangelegenheiten erleichtern. MTD reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich zum Ziel gesetzt hat, eines der digital fortschrittlichsten Finanzämter der Welt zu werden.
MTD war zunächst für im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen mit einem Bruttoumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung von 85.000 £ verpflichtend. Ab dem 1. April 2022 wird die MTD-Plattform unabhängig vom Umsatz auf alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich und damit auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.
Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein
Faktencheck zur Vorschrift
MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.
Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.
Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.
Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.
Das Format der Mehrwertsteuererklärung ist eine neun Felder umfassende Zusammenfassung, die über die JSON-API-Plattform der HMRC einzureichen und digital mit den Quelldaten des Kunden sowie der übermittelten digitalen Steuererklärung zu verknüpfen ist. Das Empfangen und Senden von Daten zwischen den Unternehmen und der HMRC erfolgt über die API.
Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.
Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.
Einführungstermine der Vorschrift
1. April 2019: MTD für die Mehrwertsteuer wird für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als 85.000 £ im Vereinigten Königreich eingeführt.
1. Oktober 2019: MTD gilt für Unternehmen, welche die Voraussetzungen für Stundung erfüllen.
1. April 2021: Die „Soft-Landing“-Phase für digitale Verknüpfungen endet. Ab diesem Steuerzeitraum müssen alle MTD-Nutzer die Anforderungen für digitale Verknüpfungen erfüllen. Steuerzahlern mit komplexen Altsystemen können durch die HMRC Stundungen gewährt werden. 1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.
1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.
Strafen
Säumniszuschlag in Höhe von bis zu 15 % der geschuldeten und verspätet gezahlten Mehrwertsteuer
Bis zu 100 % der zu niedrig angesetzten oder unrechtmäßig eingeforderten Mehrwertsteuer, wenn eine Mehrwertsteuererklärung eine fahrlässige oder vorsätzliche Ungenauigkeit enthält
Bis zu 30 % einer zu niedrigen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer, wenn die HMRC nicht innerhalb von 30 Tagen über die Unrichtigkeit informiert wird
400 £ für die Einreichung einer Papier-Mehrwertsteuererklärung ohne entsprechende Befreiung
So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung von MTD
Da das Vereinigte Königreich weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Herausforderungen Sie bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.
Frankreich wird eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Diese Vorschrift betrifft alle in Frankreich wirtschaftlich tätigen Unternehmen.
Anmerkung: Am 15. Oktober gab die französische Steuerbehörde (DGFiP) bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen wird. Daher sind nun alle Unternehmen verpflichtet, einen PDP auszuwählen. Finden Sie in unserem blog heraus, was das für Unternehmen bedeutet.
In Kombination mit der**elektronischen Meldepflicht** gibt **die französische Vorschriftzur elektronischen Rechnungsstellung** den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.
Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:
Funktionsweise und Abläufe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich
Geltungsbereich der Vorschrift (wer ist in welchen Fällen betroffen?)
Wichtige Informationen zu Strafen und Nichteinhaltung
Auf einen Blick: E-Rechnungsstellung in Frankreich
E-Rechnung für B2B-Unternehmen in Frankreich
Netzwerk ChorusPro
Format UBL, CII oder Factur-X
Frankreich B2G E-Invoicing
Netzwerk ChorusPro
Format UBL, CII oder Factur-X
Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Anforderungen und Vorschriften
Das Modell der verpflichtenden E-Rechnungsstellung basiert auf registrierten, zertifizierten Dienstleistern, die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden.
Die Struktur der elektronischen Rechnungen kann UBL, CII oder Factur-X (ein Mischformat) oder ein anderes strukturiertes Format sein. Zudem haben Steuerzahler im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 die Möglichkeit, ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format zu übermitteln.
Elektronische Rechnungen müssen alle bereits bestehenden steuerlichen Pflichtangaben enthalten sowie alle gemäß der geltenden Handelsgesetze vorgeschriebenen Informationen, darunter auch Details rund um die Einzelposten (und ab Januar 2026 auch Daten zu Einzelposten). Ebenfalls auf der Rechnung angegeben werden müssen die Art des Geschäfts (Waren, Dienstleistungen oder Mischform) und die Optionen zur Zahlung der Umsatzsteuer. Auch zusätzliche Pflichtangaben müssen auf die elektronischen Rechnungen übernommen werden. Zulässig sind sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bilddaten und strukturierte Daten).
Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Die Rechnungen müssen zwischen den Parteien über zertifizierte Dienstleister an die Käuferpartei ausgetauscht werden.
Für jede Dienstleistungsrechnung werden Daten zum Zahlungsstatus geteilt.
Wie häufig die elektronischen Meldungen erfolgen müssen, richtet sich nach den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen.
E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich: Zeitplan für die Umsetzung
August 2023: Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats des Landes verschoben
Dezember 2023: Das Finanzgesetz für 2024 wird verabschiedet, das neue Termine für die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats festlegt
Juni 2024: Die französischen Behörden haben eine neue Version des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht Externe Spezifikationsdatei
2025: Start der Pilotphase geplant
September 2026: Durchsetzung der ersten Phase des Mandats, in der die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen (Inbound) und die elektronische Rechnungsstellung (Outbound) sowie die elektronische Berichterstattung für große & mittelständische Unternehmen vorgeschrieben werden
September 2027: Zweite Phase des Mandats, in der die elektronische Rechnungsstellung im Ausland und die elektronische Berichterstattung für alle anderen Unternehmen vorgeschrieben wird
Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich mit Sovos
Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:
Dienstleistungen rund um die Einhaltung der Steuervorschriften – im Hinblick auf die Überprüfung, Unterzeichnung, Archivierung und Formatierung von Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Erstellung von SAF-T-Berichten (FEC) sowohl für Lieferanten als auch für Käufer
Sovos PDP — Sovos ist eine bestätigte Partner Dematerialization Platform (PDP)
**Dienstleistungen im Bereich Konnektivität** – zur Bereitstellung von E-Rechnungen, E-Reporting und Daten zum Lebenszyklusstatus über Sovos oder unsere Partner
Die französischen Anforderungen an die elektronische Berichterstattung werden zusammen mit dem neuen Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, wobei die Häufigkeit der Berichterstattung von den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden Mehrwertsteuerregelungen abhängt. Die elektronische Meldepflicht wird das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung ergänzen, indem sie die Übermittlung von Daten über B2C-Transaktionen oder Lieferungen an ausländische Unternehmen erleichtert.
In Frankreich wird eine elektronische Rechnung als eine Rechnung definiert, die papierlos in einem strukturierten Format ausgestellt und übermittelt wird.
In Frankreich treten die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in den Jahren 2026 bis 2027 in Kraft, abhängig von der Unternehmensgröße. Ab September 2026 müssen jedoch alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Ursprünglich war vorgesehen, dass entweder ein registrierter Dienstleister (PDP) oder die zentralisierte Plattform(Portail Public de Facturation – PPF) die elektronische Rechnung an den Käufer übermittelt, der dann entweder einen PDP oder die PPF für den Empfang der Rechnung nutzen kann.
Die französischen Steuerbehörden gaben jedoch am 15. Oktober bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen werden. Somit wird der "eigene kostenlose" PDP-Dienst des französischen Staates den französischen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.
Daher müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen. Ohne die Verfügbarkeit des PPF als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch werden schätzungsweise mehr als 4 Millionen Unternehmen auf eine PDP-fähige Buchhaltungssoftware angewiesen sein, um diese Transaktionen zu empfangen.
PDPs sind private Dienstleister, die von der Steuerbehörde akkreditiert sind, um den Datenfluss zwischen den Handelspartnern und dem PPF zu vermitteln. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Nach der Ankündigung am 15. Oktober 2024, dass die PPF nicht mehr als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch fungieren wird, müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen.
Am Montag, den 26. August 2024, hat die französische Steuerbehörde Sovos offiziell als Partner Dematerialisierungsplattform (PDP) bestätigt. Diese Zulassung erfolgt nach einem strengen Antrags- und Überprüfungsprozess. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung.
Immer mehr Steuerbehörden auf der ganzen Welt nutzen die elektronische Rechnungsstellung, unter anderem in Frankreich, Italien, Saudi Arabien und Brasilien. Daneben gibt es viele Länder wie zum Beispiel Deutschland, in denen aktuell an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gearbeitet wird.
Im Jahr 2020 führte Griechenland ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) namens myDATA ein – ein E-Audit-System. myDATA verpflichtet Steuerzahler, Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung zu übermitteln, die dann in eine Reihe von Online-Registern auf dem Regierungsportal eingepflegt werden.
Das Ziel von myDATA besteht darin, dass die Online-Register die einzig gültige Quelle für die Steuer- und Finanzergebnisse des Steuerzahlers sind und dass die entsprechenden Informationen dazu dienen, die Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse des Steuerzahlers vorab auszufüllen.
Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.
Welche Informationen müssen im myDATA-Portal angegeben werden?
Das myDATA-Portal erfordert die Meldung von:
Transaktionsdaten: z. B. B2B-, B2G-, B2C-Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften
Buchhaltungsdaten: Daten, die die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse von Unternehmen auf dem myDATA-Portal bilden, z. B. Gehaltsabrechnung, Abschreibungen, Amortisationen
Lieferanten und Käufer müssen Transaktionen jeweils in Unterkategorien klassifizieren, wie z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Amortisation, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, usw.
Welche Unterlagen werden bei myDATA eingereicht?
Die erforderlichen Daten müssen je nach Art der Daten und der Übertragungsmethode in unterschiedlichen Zeitabständen gemeldet werden.
Die Zeitabstände für myDATA-Meldungen sind grundsätzlich:
Einnahmen: in Echtzeit
Ausgaben: regelmäßig gemäß den Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung (monatlich oder vierteljährlich)
Andere Buchungseinträge (Einnahmen oder Ausgaben): alle zwei Monate (Gehaltsabrechnung) oder jährlich (z. B. Buchhaltungsanpassungen, Abschreibungen)
Zu den Datenübertragungsmethoden können ERP, manuelles Hochladen und die zentrale App zur elektronische Rechnungsstellung (timologio) gehören.
Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern an myDATA gemeldet werden?
Emittenten und Empfänger müssen verschiedene Dokumente an myDATA melden.
Emittenten:
Emittenten müssen Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten, die sie ausstellen, melden. Beispiele für Dokumente, die Emittenten melden müssen, sind B2B/B2G/B2C-Rechnungen, Transportdokumente, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.
Empfänger:
Empfänger müssen Ausgaben aus verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten melden, die sie erhalten. Beispiele für Dokumente, die die Empfänger melden müssen, sind inländische B2C-Rechnungen, B2B/B2C-Rechnungen von ausländischen Lieferanten, Versorgungsrechnungen, Gutschriften, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.
Wenn inländische Emittenten ihre erforderlichen Daten nicht an die myDATA-Plattform gemeldet haben, müssen Empfänger diese zusätzlich als Auslassungen oder Abweichungen melden.
Alle Unternehmen:
Alle Unternehmen (Emittenten und Empfänger) müssen Klassifizierungen für ihre Transaktionen übermitteln, z. B. als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Abschreibung, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren usw.
Einführungstermine von myDATA in Griechenland
20. Juli 2020: Beginn der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung durch akkreditierte Anbieter für E-Rechnungen
1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Klassifizierung durch alle Berichtsmethoden
1. Oktober 2021: Beginn von Phase 1 der obligatorischen myDATA-Anforderungen für Einnahmen und bestimmte Steuerpflichtige
1. November 2021: Erweiterung des Geltungsbereichs von myDATA auf Einnahmen und alle Steuerzahler
1. Januar 2024: Das myDATA-Gesetz gilt für alle Daten im Geltungsbereich, die im Jahr 2024 erzeugt werden, mit wenigen Ausnahmen
1. April 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für die ersten beiden Gruppen der verpflichteten Steuerzahler (Bruttoeinnahmen über 200.000 EUR basierend auf ihrer Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2022 oder auf Tätigkeiten in bestimmten Bereichen wie Kraftstoffe, Arzneimittel, Baumaterialien oder Olivenölproduktion als Haupteinnahmequelle im Jahr 2022)
1. November 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für alle Steuerpflichtigen im Rahmen von myDATA
Für die neuesten Friständerungen und aktuelle Informationen folgen Sie unserem myDATA-Griechenland-Blog .
Strafen
Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books erfassten Daten und den in den Steuererklärungen gemeldeten Daten führt zu Sanktionen oder Steuerprüfungen.
Die Sanktionen beziehen sich nur auf Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Meldung von Einnahmen aus Rechnungen und anderen Buchungsposten (nicht von Ausgaben) sowie auf das kürzlich eingeführte elektronische Transportdokument.
Der Zeitplan für die Umsetzung und weitere Details zu den beschlossenen Sanktionen müssen noch veröffentlicht werden.
So hilft Sovos bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften
Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen in Griechenland und der CTC-Compliance-Verpflichtungen weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.
Die Meldung und Übermittlung von Daten an die myDATA-Plattform ist derzeit für Steuerpflichtige verpflichtend. Die myDATA-Verpflichtungen werden fortlaufend erweitert, z. B. durch die Einführung der obligatorischen Übermittlung von Transportdokumentdaten, und die Fristen und Anforderungen werden weiterhin aktualisiert.
Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
Die erforderlichen Dokumente werden über die folgenden Methoden an myDATA gemeldet: ERP, E-Rechnungsstellung über akkreditierte Anbieter, manuelles Hochladen, die zentrale App zur elektronischen Rechnungsstellung („timologio“), Fiskalgeräte (FIM).
Alles Wissenswerte zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien
Italien war das erste Land in der Region, das mit der Plattform „Sistema di Interscambio“ (SdI) ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung einführte. Das System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) wurde von der Regierung dabei kontinuierlich optimiert, um eine der größten Umsatzsteuerlücken Europas zu schließen.
Elektronische Rechnungen wurden im Jahr 2014 zunächst einmal im B2G-Bereich und ab 2019 dann auch im inländischen B2B- und B2C-Bereich eingeführt. Somit war Italien das erste EU-Land, indem die elektronische Rechnungsstellung mit Freigabeprozess obligatorisch wurde.
In diesem Überblick werden die folgenden Punkte behandelt:
Er erklärt die Funktionsweise und die Abläufe in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung in Italien.
Er sorgt für Klarheit in Bezug auf Konformität mit den Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung.
Er liefert Antworten auf Ihre Fragen rund um das Sistema di Interscambio.
Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich noch heute mit dem E-Invoicing-Expertenteam von Sovos Italien in Verbindung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren globalen E-Invoicing-Verpflichtungen helfen können.
Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien
Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen setzt voraus, dass diese in einem strukturierten Format erstellt und dann über das Sistema die Interscambio übermittelt werden.
Für elektronische Rechnungen ist dabei das Format FatturaPA zu verwenden, bei dem es sich um ein von der Steuerbehörde vorgeschriebenes XML-Schema handelt.
Bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich können Unternehmen wählen, wie sie die Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherstellen wollen. Auf dem Markt herrscht allerdings eine starke Tendenz zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. Elektronische Rechnungen im B2G-Bereich müssen hingegen in jedem Fall elektronisch signiert werden.
In Bezug auf den Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) werden Bestellungen über die NSO-Plattform ausgelöst, wobei auf der elektronischen Rechnung entsprechend darauf verwiesen wird.
Hinsichtlich Archivierung gelten bei elektronischen Rechnungen folgende Verpflichtungen:
Für elektronische Rechnungen in einem Archiv muss ein Signier- und Zeitstempelverfahren angewendet werden.
Für das Archiv und den Archivierungsprozess ist eine dokumentierte Beschreibung zu führen (Manuale della Conservazione).
Es muss ein klarer Delegationsplan etabliert werden, der Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess definiert.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle grenzüberschreitenden Transaktionen im Format FatturaPA über das SdI gemeldet werden. Steuerzahler können Rechnungen im grenzüberschreitenden Handel aber weiterhin auf eine beliebige, mit ihrem Kunden vereinbarte Weise austauschen.
Geltungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung in Italien
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich gilt in Italien in folgenden Fällen:
Bei inländischen Transaktionen im B2B-Bereich zwischen Steuerzahlern, die in Italien ansässig sind/eine Niederlassung haben
Für fast alle Steuerzahler, die in Italien ansässig sind/eine Niederlassung haben
Bereit seit 2022: für Steuerzahler, die das Pauschalsteuersystem (Regime forfettario) anwenden, und für Amateursportvereine und Einrichtungen im Non-Profit-Bereich mit Umsätzen von bis zu 65.000 €
Ab dem 1. Januar 2024: für Kleinstunternehmen mit Umsätzen oder Honoraren von bis zu 25.000 €
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich gilt in Italien in folgenden Fällen:
Für alle Steuerzahler, die Waren/Dienstleistungen an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung liefern
Einführungstermine der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Italien
6. Juni 2014: Beginn der schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich in Italien
1. Juli 2018: Inkrafttreten der Abrechnungsvorschrift für Produzenten und Händler von Benzin und Diesel zur Nutzung in Autos und Straßenfahrzeugen
1. September 2018: Ausdehnung der Vorschrift auf steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Bürger, die als Endverbraucher auftreten
1. Januar 2019: Inkrafttreten der Vorschrift für B2B- und B2C-Transaktionen in Italien, mit kleineren sektorspezifischen Ausnahmen
1. Februar 2020: Inkrafttreten der Pflicht zur Abwicklung von Bestellungen zur Bereitstellung von Gütern für Einrichtungen des Staatlichen Gesundheitsdienstes über die NSO-Plattform und zur entsprechenden Referenzierung dieser Bestellungen auf der elektronischen Rechnung
1. Januar 2021: Einführung von vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen und Durchsetzung des neuen FatturaPA-Schemas
Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten
Oktober 2021: Beginn einer freiwilligen Übergangsphase für die elektronische Rechnungsstellung im Handel zwischen Italien und San Marino
1. Juli 2022:
Italienische Unternehmen müssen nun Informationen zu grenzüberschreitenden Transaktionen im FatturaPA-Format über das SdI melden. Esterometro wurde infolgedessen am 30. Juni 2022 abgeschafft.
Die elektronische Rechnungsstellung im FatturaPA-Format wird im Handel zwischen Italien und San Marino verpflichtend. Für italienische Steuerzahler erfolgt die Abwicklung dabei über das SdI, wohingegen die Abwicklung auf der Seite San Marinos über die HUB-SM-Plattform läuft.
Der Geltungsbereich der Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Italien wurde ausgeweitet. Ebenfalls davon betroffen sind nun:
Steuerzahler, die die Pauschalregelung anwenden (Regime forfettario)
Amateursportvereine und Einrichtungen im Non-Profit-Bereich mit einem Umsatz von bis zu 65.000 €
Ab Januar 2024: auch Kleinstunternehmen mit Umsätzen oder Honoraren von bis zu 25.000 €
Strafen: Folgen einer Nichteinhaltung
Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe, deren Höhe zwischen 90 % und 180 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrags beträgt.
Wird für einen Kunden eine Rechnung ausgestellt, bei der die Anforderungen der Vorschrift nicht erfüllt sind, führt dies zu einer Strafe in Höhe von 100 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrags.
Nach Ablauf einer Frist (die für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen abgelaufen ist) werden Rechnungen an Einrichtungen, die mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst assoziiert sind, nicht mehr gezahlt, wenn nicht zuvor über die NSO-Plattform eine entsprechende Bestellung ausgelöst wurde und auf der elektronischen Rechnung auf diese Bestellung verwiesen wird.
Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien mit Sovos
Mit Sovos ist gewährleistet, dass Sie alle SdI-Anforderungen und umsatzsteuerlichen Regelungen in Italien erfüllen, unter anderem in Bezug auf die kontinuierliche Transaktionsüberwachung hinsichtlich elektronischer Rechnungsstellung, Berichterstattung und elektronischer Archivierung. Dazu müssen Sie nur mit uns arbeiten. Sie können auch unsere Lösung nutzen, die sich direkt an das SdI anbinden lässt.
Möchten Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung erfahren?
Osteuropa ist eine weitere Region, in der die elektronische Rechnungsstellung aktuell auf dem Vormarsch ist. In unserem E-Book zur Digitalisierung der Umsatzsteuer in Osteuropa erfahren Sie mehr darüber.
FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien
Ist die elektronische Rechnungsstellung in Italien obligatorisch?
Elektronische Rechnungen sind für die meisten Unternehmen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich obligatorisch. Wenn Anbieter Leistungen ausführen, die als „Commercio al minute e attivitá assimilate“ eingestuft sind, sind diese von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen befreit, es sei denn, ihre Kunden verlangen eine solche elektronische Rechnung. Diese Anbieter sind jedoch verpflichtet, täglich einen Sammelbericht (It.: Scontrino Elettronico) in elektronischer Form zu übermitteln. Ebenfalls obligatorisch ist die Meldung grenzüberschreitender Transaktionen im Format FatturaPA über das SDI.
Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Italien?
Die Steuerbehörde verlangt, dass alle Rechnungen mit dem XML-Schema FatturaPA erstellt werden. Die Übermittlung der elektronischen Rechnungen erfolgt über das Sistema di Interscambio (SdI). Elektronische Rechnungen müssen von der Steuerbehörde freigegeben werden. Die italienische Steuerbehörde stellt dem Empfänger dann die rechtlich anerkannte, freigegebene elektronische Rechnung zu.
Wie kann eine sichere Verbindung mit dem SdI hergestellt werden, um Rechnungen auszustellen?
Das geht ganz leicht. Mit unserer Lösung können Sie eine sichere Verbindung mit dem SdI aufbauen – so entfällt für Sie die mühselige Aufgabe, verschiedene Systeme und Plattformen miteinander zu verknüpfen.
Was ist Conservazione Sostitutiva?
Die italienischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung enthalten eine Reihe zusätzlicher Anforderungen an die Archivierung, die so genannte Conservazione Sostitutiva. Diese Anforderungen gibt es in anderen Ländern nicht und sind nicht Teil des Standardumfangs von SAP Document Compliance.
Wie kann Konformität mit der Conservazione sostitutiva sichergestellt werden?
Der Begriff „Conservazione sostitutiva“ bezieht sich auf einen Prozess zur langfristigen Archivierung, der zur konformen Archivierung von elektronischen Rechnungen in Italien erforderlich ist. Elektronische Rechnungen müssen nach der Archivierung aufbewahrt werden, indem sie in einem so genannten „Paket“ zusammengefasst werden, das dann mit einer qualifizierten digitalen Signatur oder einem Siegel sowie einer Zeitangabe versehen wird.
Dieser Prozess muss spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein. Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen ist ein integraler Bestandteil von Sovos eArchive bei Rechnungen, die gemäß der in Italien geltenden Gesetze gespeichert werden.
Wie kann Sovos helfen?
Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung über das SdI sowie hinsichtlich anderer Anforderungen rund um die Umsatzsteuer in Italien?
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Finden Sie heraus, wie Sie mit der Lösung von Sovos sicherstellen können, dass alle Verpflichtungen in Bezug auf die kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) hinsichtlich elektronischer Rechnungsstellung, Berichtserstattung und konformer elektronischer Archivierung in Italien erfüllt werden.
Profitieren Sie von unserer steuerfachlichen Kompetenz im Bereich der Finanzdienstleistungen
Überwachen Sie Ihre Transaktionen
Navigieren Sie Ihre finanziellen Transaktionen mit Leichtigkeit
Viele Aufsichtsbehörden haben sich zur besseren Überwachung der finanziellen Transaktionen stark auf die technologischen Erneuerungen und die digitale Transformation eingestellt. Mit diesen Investitionen stieg auch die Nachfrage nach schnelleren und transparenteren Vorgängen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Finanzinstitute immer die korrekten Steuerbeträge veranschlagen und übermitteln. Finanzdienstleistungsunternehmen müssen sich mit einzigartigen Umständen auseinandersetzen, da Kunden häufig an einem beliebigen Ort wohnen, alle ihre Geschäfte jedoch elektronisch abwickeln. Sie müssen also jede Transaktion überwachen, bei der Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Steuern einzuziehen. Auf diese Weise können Sie die Einhaltung aller Vorschriften sicherstellen.
Sovos vereinfacht die Steuerverwaltung für Finanzdienstleistungen:
Überwachen Sie Transaktionen weltweit
Mit Sovos können Sie alle Transaktionen nachverfolgen und die entsprechenden Steuern erheben oder jeweiligen Unterlagen anwenden.
Berichte in Echtzeit übermitteln
Erstellen und übermitteln Sie Berichte in Echtzeit an die Aufsichtsbehörden.
Sorgen Sie für mehr Transparenz
Dank Sovos können Sie bei Bedarf eine vollständige Transaktionshistorie vorweisen.
Automatisieren Sie regulatorische Updates
Erhalten Sie die aktuellsten regulatorischen Vorgaben in Echtzeit.
Stärken Sie Ihre Audit-Abwehr
Sorgen Sie für genaue und detaillierte Dokumentation jeder Transaktion.
Grenzüberschreitenden Transaktionen ausführen
Erheben Sie immer die korrekten geltenden Steuern für alle betroffenen Gerichtsbarkeiten.