Es scheint so kurze Zeit her zu sein, dass das HMRC im März 2022 ein Erinnerungsschreiben verschickt hat, in dem es an die bevorstehenden Änderungen der britischen Zollsysteme erinnert und erklärt, was zu tun ist, um sich auf diese Veränderungen vorzubereiten.

Da die Frist schnell näher rückt, hier eine kurze Zusammenfassung.

Das System der Zollabfertigung von Import- und Exportfracht (CHIEF), das jetzt fast 30 Jahre alt ist (es wurde 1994 eingeführt), wird in zwei Phasen abgeschlossen:

Der Customs Declaration Service wird als zentrale Zollplattform des Vereinigten Königreichs dienen, auf der alle Unternehmen nach dem 31. März 2023 alle importierten und exportierten Waren über den Customs Declaration Service (CDS) deklarieren müssen.

CDS-Vorteile und wichtige Änderungen

Wie auf der HMRC-Website erwähnt, bietet das Toolkit für den Zolldeklarationsservice Händlern Zugriff auf die vielen Vorteile der bevorstehenden Änderungen. Zusammengefasst:

Vorteile

CDS-Änderungen

Was bedeutet das in der Praxis?

Um ab dem 1. Oktober 2022 CDS verwenden und Waren in das Vereinigte Königreich importieren und ab dem 1. April 2023 exportieren zu können, müssen Unternehmen über Folgendes verfügen:

Unternehmen sollten außerdem Folgendes in Betracht ziehen:

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie sich Änderungen an den Zollsystemen des Vereinigten Königreichs auf Ihr Unternehmen und dessen Einhaltung auswirken werden? Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Am 1. August 2022 veröffentlichte die rumänische Nationale Agentur für Fiskalverwaltung (ANAF) einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der derzeitigen Nachfrist für Steuererklärungen (SAF-T) von sechs Monaten auf zwölf Monate. Die Bestellung wird mit der Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Zum Zeitpunkt des Schreibens werden Genehmigung und Veröffentlichung in Kürze erwartet.

Die rumänische Steuerbehörde hat die Nachfrist ursprünglich aufgrund der Komplexität der SAF-T-Einreichung des Landes eingeräumt. Das SAF-T muss verfügbare Daten aus Stammdaten, Quelldokumenten, Hauptbucheinträgen und, in einem separaten Rhythmus, Daten im Zusammenhang mit Anlagevermögen und Inventar enthalten. Aufgrund dieser Komplexität hat die ANAF eine sechsmonatige Nachfrist eingeführt, innerhalb derer Steuerzahler nicht für verspätete oder falsche Anmeldungen bestraft werden. Die ANAF hat außerdem SAF-T schrittweise eingeführt, wobei die großen Steuerzahler verpflichtet waren, bei mittleren und kleinen Steuerzahlern einzureichen.

ANAF hat jedoch eingeräumt, dass selbst große Steuerzahler Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen der SAF-T-Erklärung zu erfüllen. Da die anfängliche sechsmonatige Nachfrist abläuft, schlägt ANAF daher vor, sie zu verlängern, um die Belastung der Anmelder zu verringern.

Die Nachfrist tritt nach wie vor ab dem Tag in Kraft, an dem ein Steuerzahler verpflichtet ist, die SAF-T-Erklärung einzureichen. Die Verpflichtung für die verschiedenen Kategorien von Steuerzahlern beginnt:

SAF-T Verlängerung der Nachfrist in Rumänien

Das bedeutet, dass Steuerzahler, die 2022 zur Einreichung von SAF-T verpflichtet sind, jetzt Nachfristen haben, die bis 2023 reichen (z. B. 1. Januar 2023 für „große Steuerzahler“, die 2021 als solche eingestuft wurden; 1. Juli 2023 für „große Steuerzahler“, die 2022 nur als solche eingestuft wurden).

Die Sprache des Änderungsantrags beschränkt die zwölfmonatige Nachfrist nicht auf große Steuerzahler, daher wird davon ausgegangen, dass die Nachfrist auch für andere Steuerzahler gilt. Diese Änderung würde die Nachfrist für mittlere Steuerzahler bis 2024 und alle anderen bis 2026 verlängern. Weitere Erläuterungen zu diesem Punkt werden möglicherweise in der Zukunft veröffentlicht.

Die Einführung von SAF-T in Rumänien war ereignisreich, mit mehreren Überarbeitungen sowohl des Systems selbst als auch der Verpflichtungen der Steuerzahler. Steuerzahler, die in Rumänien Geschäfte machen, müssen sicherstellen, dass sie mit dieser Erklärung über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben, da zweifellos weitere folgen werden.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie die Einhaltung der neuesten rumänischen SAF-T-Anforderungen sicherstellen? Sprechen Sie mit unserem Team. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um mit den neuesten regulatorischen Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Der Aktionsplan der Europäischen Kommission (EG) für eine faire und einfache Besteuerung — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ — macht weiter Fortschritte. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Abschlussberichte veröffentlicht, in denen die besten Optionen für den europäischen Markt erörtert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.

Die abgedeckten Bereiche sind:

  1. Umsatzsteuer-Berichtspflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst Gesetzesänderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorschlagen.

Schlussfolgerungen zur Säule Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung

In dem Bericht, der sich auf die Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung konzentriert, werden „Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR)“ bewertet. Das ist jede Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, Transaktionsdaten regelmäßig oder kontinuierlich digital an die Steuerbehörde zu übermitteln, z. B. durch Verwendung von SAF-T, Mehrwertsteuerliste, Echtzeit-Berichterstattung oder elektronische Rechnungsstellung.

Dem Bericht zufolge wäre die Einführung einer DRR in Form eines EU-weiten elektronischen Rechnungsstellungssystems (Continuous Transaction Controls, CTC), das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt, die beste Wahl. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden System der elektronischen Rechnungsstellung könnten dies über eine Stillhalteklausel kurzfristig beibehalten, vorausgesetzt, sie stellen die Interoperabilität mit dem neuen EU-System sicher. Mittelfristig von fünf bis zehn Jahren müssten die nationalen elektronischen Rechnungsstellungssysteme jedoch an das EU-System angeglichen werden.

Ein EU-weites CTC-E-Rechnungsstellungssystem

Der Bericht befürwortet eindeutig die politische Option einer vollständigen EU-Harmonisierung durch ein CTC-E-Rechnungsstellungssystem, was bedeutet, dass die Rechnung vor oder nach der Ausstellung bei den Behörden eingereicht wird. Der Schwerpunkt der Harmonisierung scheint in erster Linie auf der Form zu liegen, mit einem Vorschlag für ein EU-weites gemeinsames Protokoll und Format. In der Erwägung, dass wichtige Entscheidungen bezüglich der Architektur den Mitgliedstaaten überlassen werden, beinhalten, ob das System eine Freigabe oder einfach eine Berichterstattung sein wird, ob eine bestehende inländische B2G-Plattform genutzt werden soll und die Periodizität der Berichterstattung usw. Die einzige Anforderung an die Mitgliedstaaten scheint darin zu bestehen, ausgestellte und übermittelte elektronische Rechnungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Protokolls und Formats zu akzeptieren.

Der Bericht schlägt vor, den Geltungsbereich der Anforderungen anzugleichen und nicht registrierte Steuerpflichtige und diejenigen, die unter das Mehrwertsteuersystem für KMU fallen, auszuschließen. Kurzfristig sind nur B2B- und B2G-Transaktionen abgedeckt, wobei B2C-Transaktionen außerhalb des Geltungsbereichs bleiben.

Schließlich schlägt der Bericht vor, dass die Mitgliedstaaten, um die Unternehmen zu entlasten, eine Reihe von Maßnahmen in Betracht ziehen müssen, wie die gemeinsame Abschaffung anderer Meldepflichten, die Bereitstellung vorab ausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen, die Unterstützung von Investitionen in die Geschäftsautomatisierung (insbesondere für KMU) und die öffentliche Unterstützung der Einführung der IT-Compliance-Systeme

Wie das gemeinsam koordiniert wird, wird nicht besprochen, aber es klingt nicht so, als ob die EG erwartet, dass solche Maßnahmen von der EU harmonisiert werden.

Zukünftige Erwartungen

Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Einführung eines EU-weiten obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungssystems die beste und zukunftssicherste Maßnahme ist, wird die Gestaltung eines effektiven elektronischen Rechnungsstellungssystems im Bericht nicht erklärt und es scheint auch kein Harmonisierungsspielraum zu sein.

Die Gestaltung des elektronischen Rechnungsstellungssystems kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Ergebnisse haben. Wie der unabhängige Expertenbericht „Next Generation Model Decentralized CTC and Exchange“ (unterstützt von EESPA, OpenPeppol und anderen wichtigen Interessengruppen) beschreibt, können die größten Vorteile nur realisiert werden, wenn ein elektronisches Rechnungsstellungssystem es Unternehmen ermöglicht, auch andere Prozesse zu automatisieren Rechnungsstellung.

Es ist ein willkommener Anfang, dass die Kommission ein EU-weites CTC-Programm für die elektronische Rechnungsstellung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Harmonisierung sein wird. Wenn Europas Politiker aus der diesjährigen Sommerpause zurückkehren, werden wir mehr Einblick in die allgemeine Durchführbarkeit der Ansichten der Kommission gewinnen.

Als Anbieter, der seit mehreren Jahrzehnten weltweit CTC- und Mehrwertsteuer-Compliance-Lösungen implementiert, wäre es unser Wunsch, dass die Debatte über die Interoperabilität auf Datenebene hinausgeht, sodass Europa mutige Schritte in Richtung einer Zukunft unternehmen kann, in der die Automatisierung der Lieferkette und technologische Innovationen erhalten bleiben.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie die 13. jährlichen Trends herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Eine steuerähnliche Steuer ist eine Abgabe auf eine Dienstleistung oder ein Produkt, die eine Regierung für einen bestimmten Zweck erhebt. Es kann verwendet werden, um einen bestimmten Sektor (öffentlich und privat) finanziell zu unterstützen.

Im Gegensatz zu den drastischen Veränderungen in der Stempelsteuerberichterstattung innerhalb der portugiesischen Region sind die steuerähnlichen Steuern über viele Jahre hinweg konstant und unverändert geblieben. Sovos hilft Kunden bei der Meldung der zentralen steuerähnlichen Steuern innerhalb der Region:

Die Berichterstattung über diese Steuern ist vielfältig und umfassend, was für Unternehmen, die mit den Anforderungen nicht vertraut sind, verwirrend werden kann. Die steuerähnlichen Abgaben, insbesondere INEM und ANPC, werden in einer monatlichen Deklarationsstruktur gemeldet, während PR und FGA vierteljährlich und ASF halbjährlich gemeldet werden.

ANPC und INEM: monatliche Berichterstattung

ANPC und INEM werden vierteljährlich gemeldet, und die Prämien für die Azoren, den Kontinent (das portugiesische Festland) und Madeira müssen aufgeteilt werden. Dies sollte vom Versicherer identifiziert und bei den entsprechenden Steuerbehörden gemeldet werden.

Die ANPC-Steuer (auch bekannt als National Authority for Civil Protection Contribution) kann in den Klassen 3-13 erhoben werden und wird üblicherweise mit 13% der Brandrisikoprämie erhoben. Diese Rate ist jedoch nicht für alle Geschäftsklassen einheitlich und kann entsprechend schwanken.

Darüber hinaus kann die INEM-Steuer (auch bekannt als National Institute of Medical Emergency Contribution) auf die Klassen 1, 2, 3, 10 und 18 und in Höhe von 2,5% der steuerpflichtigen Prämie erhoben werden. Der Satz von 2,5% ist in allen Geschäftsklassen einheitlich und wird an der Steuerkonform mit Portugal ausgewiesen, was das Datum des Eingangs der Barzahlung ist (ähnlich wie bei ANPC, FGA, PR und ASF). Schließlich muss ein Jahresbericht für INEM direkt an die Steuerbehörden gemeldet werden, in dem die Gesamtverbindlichkeiten des Geschäftsjahres bestätigt werden.

FGA und PR: vierteljährliche Berichterstattung

Die Berichterstattung über FGA und PR wird vierteljährlich abgeschlossen und in zwei separaten Steuererklärungen eingereicht. Die PR-Steuer beträgt 0,21% der Prämie (im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung) für die Geschäftsklassen 1, 3 und 10; wohingegen ein FGA-Satz von 2,5% der Prämie (in Bezug auf die obligatorische Haftpflicht Dritter) nur für Klasse 10 gilt.

ASF: Halbjahresbericht

Die ASF-Steuer wird mit einem Steuersatz von 0,242% der steuerpflichtigen Prämie erhoben und wird für alle Unternehmensklassen berechnet. Die Rate von 0,242% wird jährlich durch eine ministerielle Anordnung innerhalb Portugals bestätigt. Also, die Steuerbehörde kann den Steuersatz effektiv jährlich ändern. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass ein separater Satz von 0,048% für Lebensversicherungen gilt und in dieser Steuererklärung enthalten ist.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die sich ständig ändernden IPT-Anforderungen in Portugal vollständig erfüllt? Nehmen Sie Kontakt mit den Steuerexperten von Sovos auf.

VAT ID Validator

Stellen Sie die Compliance sicher und vermeiden Sie kostspielige Fehler durch Automatisierung

Automatisieren Sie die Überprüfung der MwSt.-Nummern

Sparen Sie Zeit, reduzieren Sie die manuelle Bearbeitung und automatisieren Sie die Überprüfung der MwSt.-Nummern

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission für die Umsatzsteuer weitreichende Sondermaßnahmen eingeführt, welche von steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferanten verlangen, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer Kunden nachzuweisen. Für die Rechnungssteller bedeutet diese Änderung, dass sie nun verpflichtet sind, die Unternehmereigenschaft ihrer Kunden durch eine qualifizierte Identifizierung ihrer MwSt.-Nummern nachzuweisen.

Die manuelle Verarbeitung der MwSt.-Nummern von Kunden kann unglaublich zeitaufwändig und ressourcenintensiv sein. Je nach Häufigkeit dieser Verarbeitung könnten Ihre Teams wertvolle Zeit gewinnen, indem sie eine automatisierte Software implementieren, welche die Überprüfung der MwSt.-Nummern im Hintergrund durchführt.

Sovos Steuerermittlung – VAT ID Validator ist eine SAP-zertifizierte Add-on-Lösung, die direkt in Ihr bestehendes SAP-ERP- oder S/4HANA-System implementiert wird. Sie bietet eine automatisierte Überprüfung der MwSt.-Nummer durch externe Abfragen mit offiziellen Schnittstellen zu Regierungsbehörden. Die integrierte Lernfunktion der Software reduziert den manuellen Prozess der Überprüfung von MwSt.-Nummern und hilft Teams bei der Einführung eines optimierten Ansatzes für die Compliance.

Der VAT ID Validator von Sovos ist keine Standardlösung, denn kein SAP-System ist wie das andere. Diese zukunftsorientierte Komplettlösung bietet eine individuelle Integration in Einkaufs- und Verkaufsprozesse sowie in die Stammdatenpflege oder über eigenständige Transaktionen.

Verringern Sie den Prozessaufwand durch Massenabfragen, automatische Ausfülloptionen und maßgeschneiderte Konfigurationen. Da keine tiefgreifenden IT-Kenntnisse erforderlich sind, lässt sich die Lösung sehr einfach in bestehende Geschäftsprozesse integrieren.

Sovos VAT ID Validator ist ein zertifiziertes Add-on für SAP S/4HANA On-Premise und Private Cloud 2021

  • Einfache Integration in Verkaufs- und Einkaufsprozesse, Stammdatenpflege und eigenständige Transaktionen

  • Einfach zu verwenden und zu implementieren; keine speziellen IT-Kenntnisse erforderlich, wodurch Ihre IT-Teams entlastet werden

  • Qualifizierter Abruf, Validierung und Speicherung von Validierungsergebnissen der MwSt.-Nummern über die offiziellen Datenbanken der jeweiligen nationalen Behörden

  • Umfassende Anpassungsmöglichkeiten für Ihre speziellen Bedürfnisse

  • Massenabfragen, Validierung und Markierung von technischen Fehlern, wodurch der Prozess der Validierung von MwSt.-Nummern schneller und effizienter wird

  • Unterstützung von Anfang an über die Implementierung bis hin zu Schulungen, regelmäßigen Updates und Erweiterungen der Software

  • Sie haben jederzeit die volle Kontrolle über den Status der MwSt.-Nummern in Ihrem Unternehmen

Monitoring und Reporting

Sparen Sie Zeit und reduzieren Sie Ungenauigkeiten bei der Abstimmung der Umsatzsteuer

Automatisierter SAP-Prozess fürs Monitoring und Reporting

Vermeiden Sie Fehler und falsche Einreichungen mit einem automatisierten, SAP-Prozess zur Überwachung und Berichterstattung

Internationale Unternehmen tätigen regelmäßig eine Vielzahl von Transaktionen unter Berücksichtigung länderspezifischer Rechtsordnungen und Steuercodes.

Jeder Geschäftsvorgang birgt einzigartige finanzielle und buchhalterische Herausforderungen, wenn es darum geht, ihn für die Umsatzsteuerbestimmung zu integrieren. Die Mitarbeiter müssen prüfen, ob alle in einem Zeitraum gebuchten Beträge korrekt mit dem angegebenen Steuerkennzeichen erfasst wurden, um sicherzustellen, dass in der erweiterten Steuererklärung die korrekte Umsatzsteuer zugewiesen wurde. Dieser Prozess ist oft zeitaufwändig, repetitiv und erfordert gleichzeitig große Sorgfalt und Aufmerksamkeit.

SAP ist im Bereich der fortschrittlichen Buchhaltungssoftware führend. Allerdings kann die Durchführung von Analysen und die genaue Verwaltung von Korrekturen innerhalb des standardmäßigen SAP-Systems sehr komplex sein. Der Umsatzsteuerabgleich ist bekanntlich eine mühsame Aufgabe. Kombiniert man diese Herausforderung mit den Einschränkungen von SAP und der Notwendigkeit manueller Analysen sowie Korrekturen, sind fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen keine Seltenheit.

Die Implementierung einer fortschrittlichen, gründlichen Überwachung mit unserem Monitoring- und Reporting-Modul innerhalb unserer Sovos-Lösung zur Steuerermittlung hilft bei der Aufdeckung von Fehlern, bevor sie zu einem Problem werden. Darüber hinaus kann dieses Add-on verhindern, dass falsche Berichte bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Und das senkt letztendlich die Kosten und Konsequenzen, die durch fehlerhafte Einreichungen entstehen.

Als integriertes Add-on für SAP bietet die Umsatzsteuerermittlung von Sovos eine einzigartige Überwachungs- und Berichtslösung, mit der Sie die Plausibilität der Umsatzsteuerbestimmung in SAP ERP und SAP S/4HANA sofort überwachen und überprüfen können. Dieses Modul umfasst zwei wichtige Elemente: ein Tool für den Umsatzsteuerabgleich und drei Berichte, mit denen Ihre Teams die Transaktionen auf buchhalterische und logistische Daten hin überprüfen können. Die Grundlage für diese Daten bilden die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie andere spezifische Buchhaltungsdaten des Unternehmens.

Sovos Steuerermittlung: Monitoring und Reporting ist ein zertifiziertes Add-on für SAP S/4HANA On-Premise und Private Cloud 2021

  • Stimmen Sie Steuercodes mit Buchhaltungs- und Logistikdaten ab und reduzieren Sie so die Fehler in erweiterten sowie jährlichen Umsatzsteuererklärungen

  • Gewährleisten Sie, dass alle Buchungen in einer Umsatzsteuererklärung erfasst wurden, um Zeit zu sparen und das Risiko von Fehlern zu verringern

  • Stellen Sie mühelos Daten aus den Steuer-, Fakturierungs- und Rechnungsberichten zusammen, um eine vollständige Datentransparenz zu gewährleisten

  • Einfache Integration, die keine Abhängigkeiten von anderen Komponenten des SAP-Systems hat und andere bestehende Prozesse nicht beeinflusst

  • Verringern Sie das Risiko von Strafen aufgrund fehlerhafter Einreichungen mit einer detaillierten Überwachung auf Knopfdruck

  • Profitieren Sie von einer umfassenden Sicht auf Buchhaltungs- und Finanzdaten, indem Sie Daten aus allen Bereichen des Unternehmens kombinieren

Steuerermittlung im Einkauf

Sparen Sie Zeit und automatisieren Sie die Ermittlung der Umsatzsteuer, verbessern Sie die Einhaltung von Vorschriften und die Effizienz der Rechnungsprüfung

Ihre vollautomatische Lösung zur Steuerermittlung beim Einkauf

Reduzieren Sie die Herausforderungen bei der Steuerermittlung, mit einer auf Ihre Anforderungen im Einkauf zugeschnittenen Lösung

Neben der Gewährleistung, dass Lieferantenrechnungen die formalen Anforderungen erfüllen, ist die korrekte materiellrechtliche Klassifizierung eine zeitaufwendige und komplexe Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. In vielen Fällen fehlt den Prüfern der Blick für das große Ganze, was eine gründliche Prüfung zunehmend erschwert.

Die Bereitstellung eines umfassenden Überblicks über alle relevanten Parameter einer Transaktion während des Rechnungsprüfungsprozesses überwindet diese Herausforderung. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine vom Lieferanten ausgestellte Rechnung im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Würdigung gründlich geprüft werden kann.

Die Steuerermittlung von Sovos ist eine vollständig anpassbare, automatisierte Produktreihe von SAP Add-ons, die eine nahtlose Steuerermittlung innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Parameter ermöglicht. Sovos Steuerermittlung im Einkauf ist eines von vier Add-ons innerhalb unserer Lösung.

Die Lösung von Sovos überzeugt mit einem integrierten „Compliance Monitor“ zur Überprüfung von Eingangsrechnungen, um Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen. Hinzu kommt die einfache Bedienung, die keine speziellen IT- oder SAP-Kenntnisse erfordert. Somit erleichtert Sovos Steuerermittlung im Einkauf manuelle Prozesse, optimiert die Steuerermittlung bei unterschiedlichen Ansässigkeitsstatus und entlastet Steuer- und IT-Teams, die sich auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich den Erfolg Ihres Unternehmens.

Die Erweiterung der standardmäßigen Umsatzsteuerermittlung von SAP hängt stark von den IT-Teams ab, da häufig Übersetzungen der technischen Spezifikationen erforderlich sind. Das Add-on Sovos Umsatzsteuerermittlung – Einkauf entlastet die IT-Abteilung von diesem Prozess und bietet gleichzeitig vollständige Genauigkeit durch einen integrierten Compliance Monitor. Dieser überprüft ständig eingehende Rechnungen, um potenzielle Compliance-Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren.

Sovos Steuerermittlung für den Einkauf ist ein zertifiziertes Add-on für SAP S/4HANA On-Premise und Private Cloud 2021

  • Automatisierte Steuerermittlung, zugeschnitten auf Ihre Einkaufsanforderungen, auch im Rahmen der Abrechnung im Gutschriftsverfahren

  • Effektive Bestimmungslogik mit automatischer Identifizierung und Einbeziehung von Reihengeschäften, Sonderprozessen und unterschiedlichen Status der Ansässigkeit

  • Das integrierte „Compliance Monitor“-Programm prüft ständig eingehende Rechnungen, um Compliance-Risiken zu erkennen und die manuelle Bearbeitung zu minimieren, was Zeit spart und Fehler reduziert

  • Einfache Bedienung und keine Übersetzung der technischen Spezifikationen für SAP erforderlich, was den Druck auf die IT-Teams verringert

  • Transaktionsspezifische Steuerung der Ermittlung weiterer umsatzsteuerrelevanter Parameter

  • Umfassende Transparenz durch laufende Prozesskontrolle

Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.

Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.

Veröffentlichung neuer Vorschriften

Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.

Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.

Wer muss sich daran halten?

Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.

Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:

Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.

Ausgeben und Übermitteln

Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.

Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.

Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.

Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten

Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.

In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.

Was geschieht als Nächstes?

Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.

Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung auf den Philippinen eingehalten werden? Sprechen Sie mit einem Mitglied des Steuerexpertenteams von Sovos

Sovos Steuerermittlung

Verbessern Sie die Compliance in Ihrem SAP ERP und automatisieren Sie Entscheidungen zur Steuerermittlung mit unseren SAP-zertifizierten Add-ons

Branchenerprobte Software zur Steuerermittlung

  • Bietet eine leistungsstarke Suite sicherer und SAP-zertifizierter Add-ons
  • Macht Entscheidungen zur Steuerermittlung zuverlässig und vollständig transparent
  • Reduziert das Risiko bei der Steuerkonformität, das bei zukünftigen Prüfungen offengelegt wird
  • Liefert genaue Daten für Rechnungen und anschließende periodische Berichte
Software zur Ermittlung der Umsatzsteuer

Automatisieren Sie Ihre Steuerermittlung

Die Umsatzsteuerermittlung stellt für jedes Unternehmen mit komplexen Transaktionen in seinen Lieferketten eine Herausforderung dar. Insbesondere Wirtschaftszweige wie das verarbeitende Gewerbe, die Pharmaindustrie, das Baugewerbe, der Einzelhandel und die Logistik sind mit der Einhaltung dieser Vorschriften häufig überfordert.

Einschränkungen in der SAP-Funktionalität haben zu einer weiteren Komplexität geführt. Um bei der Ermittlung verlässliche Entscheidungen zu treffen, ist häufig kundenspezifisches Coding in SAP erforderlich. Zudem erschwert der Bedarf an laufenden Anpassungen die Pflege der Stammdaten.

Üblicherweise sind es solche Herausforderungen, die verhindern, dass Unternehmen in ihrem gesamten Entscheidungsprozess das wünschenswerte Maß an Transparenz erreichen. Wenn ein Unternehmen mit komplexen Transaktionen zu tun hat, die häufig auf Lieferketten mit mehreren Gerichtsbarkeiten zurückzuführen sind, ist eine genaue Ermittlung der Umsatzsteuer von entscheidender Bedeutung. Alle Fehler an dieser Stelle können schwerwiegende Folgen für die Genauigkeit der Buchhaltung und die finanzielle Belastbarkeit haben.

Reduzieren Sie Ihre betriebliche Belastung

Eine leistungsstarke Suite von SAP-zertifizierten Add-Ons automatisiert die Umsatzsteuerermittlung, vereinfacht die Stammdatenpflege und mindert die Risiken bei der Compliance, die durch ungenaue Daten entstehen.

Stellen Sie erweiterte SAP-Funktionen zur Verfügung, die sowohl die Steuer- als auch die IT-Experten entlasten, damit sie die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen im Bereich Umsatzsteuer erfüllen können.

Vorteile der Automatisierung Ihrer Steuerermittlung

Reduzieren Sie Kosten und Komplexität

Wickeln Sie zukünftige Änderungen ohne SAP-Experten ab und reduzieren Sie die Belastung durch die technische Wartung, um SAP-Ressourcen für andere Projekte verfügbar zu machen.

Reduzieren Sie das Risiko bei der Steuerkonformität

Gewährleisten Sie genaue und zuverlässige Steuerentscheidungen durch intelligente und automatisierte logische Abläufe, die direkt in SAP-Prozesse eingebettet sind

Minimieren Sie das Risiko bei der Steuerprüfung

Identifizieren Sie Fehler, indem Sie Hauptbuch- und Kontensalden mit Buchungen mit bestimmten Steuercodes vergleichen

Verstärken Sie die allgemeine Compliance

Verbessern Sie die Genauigkeit der Daten in nachgelagerten Prozessen für die regelmäßige Berichterstattung, einschließlich Umsatzsteuererklärungen, EG-Verkaufslisten, Intrastat-Erklärungen und SAF-T

Zukunftssichere Strategie

Der Trend zur Digitalisierung setzt sich fort, und Regierungen nehmen in Ihren Daten zunehmend mehr Raum ein. Durch die Partnerschaft mit Sovos erhalten Sie mehr Klarheit bei der Steuerermittlung und können sicher sein, dass Ihr Unternehmen vor dem Risiko zukünftiger Prüfungen geschützt ist

Maximierung der betrieblichen Effizienz

Erhöhen Sie die Genauigkeit der Rechnungsstellung durch fundierte Entscheidungen bei der Ermittlung, damit Ihr Team in der Buchhaltung die Rechnungen nicht korrigieren und neu ausstellen muss. Korrekte Rechnungen, die ein Unternehmen erhält, können dann ebenfalls ohne Verzögerung bearbeitet werden.

Die EU und das Vereinigte Königreich verwenden das Economic Operators Registration and Identification System (EORI), um Händler zu identifizieren.

Was ist eine EORI-Nummer?

Unternehmen und Personen, die in der EU und im Vereinigten Königreich Handel treiben möchten, müssen die EORI-Nummer als Identifikationsnummer in allen Zollverfahren verwenden, wenn sie Informationen mit Zollverwaltungen austauschen. Die EU hat in der gesamten EU eine Standardidentifikationsnummer, während das Vereinigte Königreich für den Handel im Vereinigten Königreich nach dem Brexit eine separate GB-EORI-Nummer benötigt.

Der Zweck einer einheitlichen Kennung in der EU besteht darin, sowohl für die Händler als auch für die Zollbehörden Effizienz zu schaffen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle Aspekte des Systems berücksichtigt werden.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Die primäre Notwendigkeit einer EORI-Nummer besteht darin, eine Zollanmeldung sowohl für Importe als auch für Exporte abgeben zu können. Die Richtlinie lautet, dass ein Händler im ersten Import- oder Exportland eine EORI-Nummer erhalten sollte. Spediteure benötigen außerdem eine EORI-Nummer.

EORI-Zahlenformat

Die EORI-Nummer besteht aus zwei Teilen:

Das Vereinigte Königreich hat dieses Format ebenfalls übernommen, mit sowohl GB-EORI-Nummern für den Handel nach Großbritannien (GB) als auch einer XI EORI-Nummer für den Handel über das Nordirland-Protokoll. Das Vereinigte Königreich und die EU verfügen über Online-Datenbanken, in denen der Status einer EORI-Nummer überprüft werden kann.

GB- und XI-EORI-Nummern

Da das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, ist es nun erforderlich, eine separate GB-EORI-Nummer für den Import und Export aus Großbritannien zu haben. Diese Nummer ist in der EU nicht gültig. Sollten Unternehmen jedoch aus Nordirland handeln, ist es aufgrund des nordirischen Protokolls möglich, eine XI EORI-Nummer für die Einfuhr in die EU zu beantragen.

Anfangs, nach der Einführung des XI-Präfixes, wurden mehrere Probleme gemeldet. Dazu gehörte, dass Steuerbehörden XI EORI-Nummern nicht erkennen oder mit bestehenden EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verknüpfen konnten. Oft ist es für Unternehmen einfacher, eine XI-EORI-Nummer zu streichen und eine EU-EORI-Nummer in einem Mitgliedstaat zu beantragen, insbesondere wenn dieser Mitgliedstaat die Haupteingangsstelle für Importe in die EU ist.

Praktische Fragen rund um EORIs

Einige der häufigsten Probleme, die wir bei Sovos sehen, sind:

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Sovos bietet einen EORI-Registrierungsservice für Händler, die eine EORI-Nummer beantragen müssen. Wir können auch alle bestehenden EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit der EORI verknüpfen, um sicherzustellen, dass Zollanmeldungen korrekt protokolliert werden können, was einen reibungslosen Ablauf gewährleistet und Verzögerungen vermeidet.

Jetzt sind Sie dran

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigen.

Gemäß dem europäischen Zollrecht müssen nicht in der EU ansässige Unternehmen bei der Einfuhr von Waren in die EU einen Vertreter für Zollzwecke benennen. Der Zollkodex der Union legt insbesondere fest, dass nicht in der EU ansässige Unternehmen einen indirekten Vertreter benennen müssen.

Am Ende der Brexit-Übergangszeit mussten viele britische Unternehmen plötzlich einen indirekten Vertreter benennen, der Waren in die EU abfertigt. In diesem Artikel werden wir uns eingehender mit den Herausforderungen dieser Anforderung befassen.

Wer kann als indirekter Vertreter auftreten?

Indirekte Vertretung bedeutet, dass Vertreter gesamtschuldnerisch für Zollschulden (Import- oder Exportzölle) haften, weshalb es für Unternehmen schwieriger ist, Frachtunternehmen und Zollagenten zu finden, die bereit sind, in ihrem Namen zu handeln, als für Importe mit direkter Vertretung.

Die Voraussetzungen, um ein indirekter Vertreter zu sein, sind, dass der Zollagent einen eingetragenen Sitz oder eine ständige Niederlassung in der EU haben muss. Ein Vertreter würde eine Vollmacht benötigen, die es ihm ermöglicht, für das Unternehmen zu handeln. Das Hauptmerkmal der indirekten Vertretung besteht darin, dass der Vertreter in seinem eigenen Namen, aber im Namen des Unternehmens handelt, das ihn ernannt hat, und im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Zollverfahren auf den Vertreter überträgt.

Auf der anderen Seite handeln Vertreter im Namen und im Namen des Unternehmens in direkter Vertretung.

Gemeinsame Verantwortung des indirekten Vertreters

Zusätzlich zu den zollrechtlichen Auswirkungen können Agenten, die als Importeur von Aufzeichnungen oder Anmelder auftreten, auch für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen haftbar gemacht werden. Beispielsweise kann jeder Fehler in den Deklarationen (z. Artikel 77 Absatz 3 Zollkodex der Union (UCC), wenn dem Agenten falsche Informationen bekannt waren oder wenn er es „besser hätte wissen müssen“).

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich seine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit mit dem Urteil in der Rechtssache C-714/20, UI Srl, abgegeben. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der indirekte Vertreter aus zollrechtlicher Sicht gesamtschuldnerisch haftet, jedoch nicht für die Mehrwertsteuer (entgegen einer früheren Auslegung von Artikel 77 Absatz 3 UZK). Das Gericht stellte fest, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, ausdrücklich zu entscheiden, ob andere Personen, wie z. B. indirekte Vertreter, gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer ihrer Importeurkunden haftbar gemacht werden können. Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit sollte dies jedoch in der lokalen Gesetzgebung klar zum Ausdruck kommen, bevor Gerichte diese Verantwortung durchsetzen können.

Was sind die Optionen für britische Unternehmen?

Bei diesen Optionen wird jede alternative Lösung wirtschaftliche und administrative Auswirkungen haben, die in Betracht gezogen werden müssen. Es wird empfohlen, dass Unternehmen ihre Gesamtstrategie sorgfältig überprüfen, bevor sie entscheiden, was angepasst werden kann, um die Zollformalitäten zu erfüllen.

Jetzt sind Sie dran

Wenden Sie sich an das Umsatzsteuer-Expertenteam von Sovos, um Hilfe bei der Erfüllung der Verpflichtungen

Elektronische Rechnungsstellung in Serbien

Serbien ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht für alle Steuerpflichtigen einzuführen

In den kommenden Jahren wird Serbien die elektronische Rechnungsstellung schrittweise für alle Steuerpflichtigen verbindlich machen.

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung, das im Mai 2021 in Kraft trat, führt das Clearance-System für die elektronische Rechnungsstellung ein und präsentiert die zentralisierte Plattform für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) namens SEF (Sistem E‑Faktura) zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus gibt es ein System zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Rechnungen: das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF).

Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, und umreißt die Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich mit einem Mehrwertsteuerexperten von Sovos für Serbien in Verbindung.

Reformen

Der neue Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung besagt, dass elektronische Rechnungen gemäß den serbischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung gesendet und empfangen werden müssen (benutzerdefinierte Anwendung der Norm EN 16931-1). Alle elektronischen Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform an den Empfänger gesendet werden, der die Rechnung dann akzeptieren oder ablehnen muss.

Für B2C-Transaktionen implementierte Serbien am 1. Januar 2022 einen sicherheitsorientierten Ansatz, um die Registrierung von B2C-Transaktionen sicherzustellen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die vom Steuerpflichtigen verwendete Hardware des elektronischen Steuergeräts Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt.

Faktencheck

  • Serbische elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und dem UBL 2.1-Standard entsprechen.
  • Rechnungen müssen gemäß der Norm EN 16931‑1 gesendet und empfangen werden.
  • Steuerpflichtige müssen sich zuerst über das Portal eID.gov.rs registrieren, um die SEF-Plattform nutzen zu können.
  • Das Finanzministerium muss dem Dienstanbieter zustimmen, der in Serbien registriert sein muss.
  • B2C-Transaktionen, die das elektronische Steuergerät erfordern, müssen zertifiziert sein und umfassen:
    • POS-Anwendung (Zertifizierung ist obligatorisch)
    • Steuerbelegverarbeiter
    • Sicherheitselement
    • Die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen wird durch die Ausstellung elektronischer Rechnungen über SEF gewährleistet.

Einführungstermine der Vorschrift

Mai 2021: Gesetz über elektronische Rechnungsstellung in Kraft getreten

1. Mai 2022: Alle Lieferanten im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen elektronisch versenden und die serbische Regierung muss diese empfangen und speichern können. (G2G/B2G)​

1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die diese empfangen und verarbeiten können müssen. (G2B)​

1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten B2B-Sektor ausgeweitet. (B2B)​

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Pflichten hinsichtlich elektronischer Rechnungen in Serbien?

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich rechtliche Änderungen an unserer Software und reduzieren so die Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung der sich ändernden Mehrwertsteuervorschriften in Serbien Unternehmen dabei helfen kann, die Vorschriften einzuhalten.

Sovos hat kürzlich ein Online-Webinar zur Mehrwertsteuerrückerstattung veranstaltet, in dem wir Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten bei der Einreichung von Mehrwertsteuererstattungsanträgen der 13. Eine der Fragen, die immer wieder auftauchten, ist, was sind Gegenseitigkeitsvereinbarungen und warum sind sie wichtig?

Reziprozität

Bei der Geltendmachung von Erstattungsanträgen aus der 13. Richtlinie muss jeder EU-Mitgliedstaat unterschiedliche Regeln oder Bedingungen erfüllen, bevor er einer Mehrwertsteuerrückerstattung zustimmt. Eine der Bedingungen, die die EU-Mitgliedstaaten verlangen können, ist ein Gegenseitigkeitsabkommen. Ein Gegenseitigkeitsabkommen ist ein Abkommen zur Gegenseitigkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung zwischen zwei Ländern.

Daher ist die Mehrwertsteuer nur erstattungsfähig, wenn eine ähnliche Steuer für lokale Unternehmen im Land des Antragstellers erstattungsfähig ist. Angenommen, ein spanisches Unternehmen durfte in Norwegen über ein ähnliches System wie die 13-Richtlinie eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten. In diesem Fall würde Spanien wahrscheinlich Gegenseitigkeit mit Norwegen haben und es den norwegischen Unternehmen ermöglichen, in Spanien einen Rückerstattungsanspruch aus der 13. Richtlinie geltend zu machen.

Derzeit gibt es rund 19 EU-Mitgliedstaaten, die Gegenseitigkeitsvereinbarungen für Nicht-EU-Unternehmen verlangen, um Mehrwertsteuererstattungsansprüche geltend zu machen. Davon haben Griechenland und Slowenien derzeit nur Gegenseitigkeitsabkommen mit zwei Ländern (Norwegen und der Schweiz), während Italien drei (Norwegen, Schweiz und Israel) hat. Wenn Unternehmen EU-Mehrwertsteuererstattungsanträge stellen, sollten sie die Gegenseitigkeit überprüfen und nicht davon ausgehen, dass sie automatisch genehmigt werden.

Unternehmen im Vereinigten Königreich

Vor dem Brexit konnten britische Unternehmen Mehrwertsteuererstattungsansprüche über die EU-Mehrwertsteuererstattungsrichtlinie (auch bekannt als 8. Richtlinie) geltend machen, die geschaffen wurde, um allen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit der Gegenseitigkeit zu ermöglichen. Nach dem Brexit galt dieser Mechanismus für Anträge auf Mehrwertsteuererstattung jedoch nicht mehr, und das Vereinigte Königreich fiel als Nicht-EU-Unternehmen unter das Rückerstattungssystem der 13. Richtlinie.

Obwohl das Vereinigte Königreich und die EU über ein Freihandels- und Kooperationsabkommen verfügen, wurde die Gegenseitigkeit bei Mehrwertsteuererstattungsanträgen nicht ausdrücklich erwähnt, da diese zwischen diesen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich vereinbart werden sollten. Daher kann es für britische Unternehmen, die in der gesamten EU Rückerstattungsansprüche geltend machen, schwieriger sein, die in einigen Ländern angefallene Mehrwertsteuer zurückzufordern.

In Bezug auf die aktuellen Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Vereinigten Königreich kamen die einzigen offiziellen Ankündigungen, die wir bisher gesehen haben, aus Deutschland, Spanien und Ungarn. Wir sind uns jedoch der laufenden Diskussionen zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen EU-Mitgliedstaaten bewusst.

Die HMRC gibt an, eine Forderung nur abzulehnen, wenn das Gegenseitigkeitsland ein System zur Steuerrückerstattung hat, es jedoch ablehnt, britischen Händlern eine Rückerstattung zu gewähren. Daher ist die HMRC bereit, EU-Unternehmen die Mehrwertsteuerrückerstattung im Vereinigten Königreich zuzulassen, sofern britische Unternehmen die gleiche Behandlung wie die EU erhalten. Es wäre daher im Interesse der EU-Mitgliedstaaten, britische Unternehmen die Mehrwertsteuer zurückzufordern, damit Unternehmen in ihrem eigenen Land von derselben Behandlung profitieren.

Warum ist das wichtig?

Die meisten EU-Mitgliedstaaten verlangen Gegenseitigkeit, wenn sie Anträge auf Mehrwertsteuererstattung stellen. Daher ist das Gesetz der Gegenseitigkeit ein wesentlicher Faktor, wenn es darum geht, in einer Gerichtsbarkeit einen Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung geltend zu machen. Es ist wichtig, diese Gesetze zur Gegenseitigkeit zu verstehen, um zu verhindern, dass Zeit und Geld für die Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung aus einem Land verschwendet werden, das dies nicht zulässt.

Jetzt sind Sie dran

Laden Sie das 13. Whitepaper Jährliche Mehrwertsteuertrends herunter, um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Unsere früheren Artikel befassten sich mit Prüfungstrends, die wir bei Sovos festgestellt haben, und häufige Auslöser einer Mehrwertsteuerprüfung. In diesem Artikel werden die Best Practices zur Vorbereitung einer Mehrwertsteuerprüfung beschrieben.

Jedes Land und jede Gerichtsbarkeit kann unterschiedliche Gesetze und Anforderungen in Bezug auf das Mehrwertsteuerprüfverfahren haben. Die Steuerbehörden können Prüfungen persönlich oder auf dem Postweg durchführen, wobei letzteres häufig bei nicht etablierten Unternehmen in dem betreffenden Land der Fall ist.

Ein Unternehmen kann nach dem Zufallsprinzip geprüft werden oder es gibt Gründe für die Steuerbehörde zu der Annahme, dass ein Problem mit der Mehrwertsteuererklärung des Unternehmens vorliegt.

Im Allgemeinen überprüfen die Behörden Prüfungen und Inspektionen, um die Richtigkeit der Steuererklärungen zu überprüfen, mögliche Fehler oder Unterzahlungen zu identifizieren und Rückerstattungen zu genehmigen.

Wie in unserem vorherigen Artikel erläutert, ist es wichtig, den Grund für die Einleitung der Prüfung zu ermitteln, um zu verstehen, wie Sie sich am besten auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorbereiten können.

Welche Artikel werden für eine Mehrwertsteuerprüfung benötigt?

Obwohl je nach Land der Prüfung spezifische Checklisten verfügbar sind, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorzubereiten. Am wichtigsten ist es, Dokumente und Antworten im Voraus zu sammeln. Zu den häufig während einer Prüfung angeforderten Elemente gehören:

Es ist wichtig, dass die Aufzeichnungen der oben aufgeführten Dokumente gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den lokalen Aufzeichnungsanforderungen geführt werden. Die Notwendigkeit, diese Dokumente im Voraus vorzubereiten und sie schnell zu erstellen, wird unerlässlich, wenn ein Unternehmen beispielsweise die Rückerstattung von Mehrwertsteuergutschriften beantragt, eine Abmeldung einreicht oder generell Grund zu der Annahme hat, dass eine Prüfung eingeleitet wird.

Die Behörden können einen Abgleich der Aktivitäten mit den Kunden und Lieferanten des Unternehmens einleiten, der parallel zur Prüfung eingeleitet wird, um zu überprüfen, ob die von beiden Seiten bereitgestellten Informationen konsistent sind. Daher wird empfohlen, die Lieferanten über laufende Prüfungen zu informieren, Fragen mitzuteilen oder offene Fragen zu klären. Wenn beispielsweise eine Korrektur von Rechnungen notwendig erscheint, sollten diese bereits in Vorbereitung auf die Mehrwertsteuerprüfung abgeschlossen werden.

Die Steuerbehörden können sehr kurze und strenge Fristen festlegen, sobald eine Prüfung eingeleitet wird. Obwohl es möglich sein kann, eine Verlängerung zu beantragen, kann nicht unbedingt garantiert werden, dass sie gewährt wird. Unter bestimmten Umständen können die Behörden Strafen für verspätete Antworten verhängen. Die Bereitstellung klarer und verständlicher Dokumente für die Anfragen des Finanzamtes ist wichtig, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Warum es Sinn macht, vorausschauend zu planen

Die Vorteile der Vorbereitung auf eine Mehrwertsteuerprüfung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen beschließt, die Prüfung intern durchzuführen oder die Unterstützung eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Folgen der Prüfung zu berücksichtigen, insbesondere wenn hohe Mehrwertsteuerbeträge auf dem Spiel stehen, die zurückgefordert werden müssen. Im Falle einer Prüfung sollte das Hauptziel darin bestehen, das Problem erfolgreich und schnell zu lösen, um die nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen so weit wie möglich zu begrenzen.

Jetzt sind Sie dran

Informieren Sie sich über die Vorteile, die ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Belastung zu verringern.

Indonesiens Mehrwertsteueranforderungen

Indonesiens elektronisches Rechnungsstellungssystem und kontinuierliche Transaktionskontrollen

Infolge von Herausforderungen bei seinem Steuerkontrollsystem führte Indonesien ein System für elektronische Rechnungsstellung ein, das landesintern als e-Faktur bezeichnet wird. Durch die Nutzung von Daten, die in Echtzeit über kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) gemeldet werden, können die indonesischen Steuerbehörden Betrug reduzieren und gleichzeitig die Steuerlücke schließen.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu einem CTC-Experten von Sovos Indonesien auf.

CTC-Reformen

Mit dem 2014 eingeführten und 2016 in Kraft getretenen indonesischen System für elektronische Rechnungsstellung soll die Steuerlücke bekämpft werden. Indonesiens Lösung war die Implementierung eines Rechnungsfreigabesystems, bei dem Rechnungen von der lokalen Steuerbehörde genehmigt werden müssen, bevor sie an einen Kunden gesendet werden.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist seit Juli 2016 für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend.
  • E-Rechnungen (e-Faktur Pajak oder e-FP) müssen von Anwendungen und Systemen erstellt werden, die vom Director of Taxation (DGT) vorgeschrieben wurden. Dazu gehören Client-Desktop-, webbasierte und Host-to-Host-Anwendungen.
  • Zur Ausstellung elektronischer Rechnungen sind elektronische Signaturen erforderlich.
  • Alle Rechnungen müssen über die von der Regierung gehostete eFaktur-Plattform elektronisch verarbeitet und ausgestellt werden. Die Einreichungsplattform für die Mehrwertsteuererklärung wurde in die Plattform für elektronische Rechnungsstellung integriert.
  • Zur Bestätigung der Identität der Steuerzahler sind elektronische Bescheinigungen erforderlich. Diese sind zwei Jahre lang gültig.
  • Für den Zugriff auf e-Nofa, um Seriennummern für elektronische Steuerrechnungen anzufordern, werden ein Aktivierungscode und ein Passwort benötigt.
  • Mit e-Faktur werden regelmäßig (in der Regel monatlich) Mehrwertsteuererklärungen abgegeben.

Einführungstermine der Vorschrift

2014 – Einführung von e-Faktur Pajak

2016 – Inkrafttreten von e-Faktur Pajak

1. Oktober 2020 – Neue e-Faktur Pajak-Version 3.0 veröffentlicht

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellungspflichten in Indonesien?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von MwSt.-Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Indonesien sowie weltweit unterstützen kann.

Elektronische Rechnungsstellung in Israel

Pläne für ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle

Im Kampf gegen MwSt.-Betrug durchläuft Israel eine Steuerreform. Derzeit verfolgt Israel einen EU-basierten Post-Audit-Ansatz. Die israelische Behörden haben bekannt gegeben, dass sie zu einem System der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC), wie es in Lateinamerika üblich ist, wechseln möchten. Im Rahmen dieses Systems werden Rechnungen vor der Ausstellung genehmigt. Die Details des vorgeschlagenen Systems sowie ein Zeitplan für die Einführung müssen noch veröffentlicht werden.

Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein

CTC-Reformen

Israel ist derzeit dabei, sich von einem Post-Audit-Ansatz im Hinblick auf MwSt. zu entfernen. Wir erwarten, in naher Zukunft mehr über die Details des neuen CTC-Regimes zu erfahren.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist derzeit in Israel zulässig; auf der Rechnung muss klar und deutlich angegeben sein, dass es sich um ein „computerisiertes Dokument“ handelt.
  • Eine digitale Signatur ist erforderlich, um die Integrität und Authentizität der Rechnung zu gewährleisten
  • Die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen muss innerhalb Israels erfolgen, es sei denn, es wurde eine Ausnahmeregelung gewährt. Diese Regel gilt auch für die verpflichtenden Backups.
  • Auch das Outsourcen der Archivierung erfordert eine Ausnahmeregelung

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich wandelnden CTC-Pflichten in Indonesien?

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams. Erfahren Sie, wie die MwSt.-Lösungen von Sovos Unternehmen dabei helfen, die Vorschriften in Israel und weltweit einzuhalten.

Es ist keine Überraschung, dass die Inflation bei allen im Vordergrund steht und die Preise von Monat zu Monat weiter in die Höhe schnellen. Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass die Inflation des Verbraucherpreisindex (CPI) in den letzten 12 Monaten auf ein 40-Jahres-Hoch von 9% gestiegen ist. Regierungen auf der ganzen Welt suchen nach Möglichkeiten, die Belastung der Verbraucher zu verringern, um die Weltwirtschaft am Leben zu erhalten. Eine Methode – die Einführung von Mehrwertsteuersenkungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen – scheint sich durchzusetzen, da mehrere Länder auf der ganzen Welt Notfallsitzungen ankündigten oder Vorschläge zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze einbrachten.

Vorübergehende Mehrwertsteuersenkungen sind im Allgemeinen schnell und einfach umzusetzen, weshalb sie von Regierungen weltweit bevorzugt werden. Diese Kürzungen ermöglichen im Wesentlichen einen Aufschwung der Wirtschaft, indem sie den Verbrauchern insgesamt einen höheren Ausgabenbetrag bieten und die Verbraucher dazu anregen, jetzt Geld auszugeben, während die Preise niedriger sind.

Vorschläge der Länder zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Wie erwartet haben viele Länder bereits Mehrwertsteuersenkungen oder Maßnahmen zur Belebung ihrer Wirtschaft angekündigt:

Weitere Länder wie Estland, die Niederlande, Lettland, Griechenland und die Türkei ergreifen ebenfalls Maßnahmen zur Umsetzung von Mehrwertsteuersatzsenkungen, um die ständig steigenden Kosten für die Verbraucher zu bekämpfen.

Diese Mehrwertsteuersenkungen fallen mit neuen Maßnahmen zusammen, die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, auf mehr Artikel, einschließlich Lebensmittel, ermäßigte Sätze anzuwenden. Obwohl viele Mitgliedstaaten offenbar die Vorteile dieser neuen Flexibilität bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze nutzen, wird erwartet, dass bei weiter steigenden Kosten mehr Mitgliedstaaten und Länder auf der ganzen Welt Mehrwertsteuersenkungen einführen werden, um sicherzustellen, dass die Konsumausgaben nicht weiter nach unten tendieren.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie die 13. jährlichen Trends herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Da viele Prüfungen scheinbar willkürlich durchgeführt werden, ist es nicht immer möglich, den Grund zu ermitteln, warum ein Finanzamt beschließen würde, eine Prüfung einzuleiten.

Wir haben bereits über ein verstärktes Interesse an Audits aus der EU und Audits für den elektronischen Handel gesprochen. Dieser Artikel behandelt die häufigsten Gründe für eine Mehrwertsteuerprüfung, um Unternehmen dabei zu helfen, eine solche zu antizipieren und sich nach Möglichkeit darauf vorzubereiten.

Ereignisse für Mehrwertsteuerprüfungen auslösen

Zu den häufigsten Gründen gehören bestimmte „Auslöser“ -Ereignisse, die zu weiteren Anfragen des Finanzamts führen können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Änderungen des Unternehmensstatus wie eine Neuregistrierung, eine Abmeldung oder strukturelle Änderungen innerhalb des Unternehmens.

Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer fallen ebenfalls in diese Kategorie. In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist ein Rückerstattungsantrag mit ziemlicher Sicherheit ein Grund für die Einleitung einer Prüfung, da das örtliche Finanzamt die Mittel nicht freigeben kann, bevor die Kontrollen abgeschlossen sind. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung, wenn eine Rückerstattung besonders erheblich ist und das Unternehmen, das sie beantragt, neu umsatzsteuerlich registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde keine Prüfung einleitet, wenn der für eine Rückerstattung beantragte Betrag relativ gering ist.

Geschäftsmodell

Bestimmte Arten von Unternehmen unterliegen aufgrund ihrer Struktur und ihres Geschäftsmodells naturgemäß eher Prüfungen. Zu den häufig zur Prüfung ausgewählten Gruppen gehören beispielsweise große Unternehmen, Exporteure, Einzelhändler und Händler von großvolumigen Waren. Daher könnten Elemente wie eine hohe Anzahl von Transaktionen, hohe Beträge und die Komplexität der Geschäftsstruktur ein weiterer häufiger Grund für die Einleitung einer Untersuchung durch die lokalen Steuerbehörden sein.

Steuerzahler-Kennzahlen

Die Steuerbehörden identifizieren einzelne Steuerzahler häufig anhand der Einhaltung in der Vergangenheit und im Vergleich ihrer Informationen mit bestimmten Risikoparametern. Dies würde den Vergleich früherer Daten und Handelsmuster mit anderen Unternehmen in derselben Branche beinhalten. Daher können ungewöhnliche Handelsmuster, gemeldete Diskrepanzen zwischen Vor- und Ausgangssteuer und viele Rückerstattungsanträge aus Sicht des Finanzamts ungewöhnlich erscheinen und Fragen aufwerfen.

Cross-Checks

Ein weiterer häufiger Grund für die Steuerbehörden, weitere Informationen von den Steuerzahlern anzufordern, ist der sogenannte „Abgleich von Aktivitäten“. In diesem Fall wird wahrscheinlich entweder ein Geschäftslieferant oder ein Kunde einer Prüfung unterzogen. Das Finanzamt wird sich mit seinen Kollegen in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf beiden Seiten konsistent sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgrund seines Rückerstattungsantrags geprüft wird, wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an die Lieferanten wenden, um zu überprüfen, ob das geprüfte Unternehmen die Einkaufsrechnungen nicht storniert hat und ob sie bezahlt wurden.

Diese Kategorie umfasst auch Gegenprüfungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die von einem Unternehmen gemeldet wurden. In diesem Szenario würde die Gegenprüfung auf dem Informationsaustausch zwischen den lokalen Steuerbehörden über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (VIES) basieren. Die Steuerbehörden können innergemeinschaftliche Transaktionen überprüfen, die an und von bestimmten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurden, und diese Informationen dann mit den Angaben eines Unternehmens in seiner jeweiligen Mehrwertsteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an das Unternehmen wenden, um zu fragen, warum es die von seinen Kollegen deklarierten Transaktionen gemeldet hat (oder nicht).

Wie wir bereits in einem früheren Artikel gesehen haben, werden Prüfungsauslöser auch durch Gesetzesänderungen oder eine Verschiebung der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf bestimmte Geschäftsbereiche beeinflusst.

Unabhängig davon, ob es möglich ist, den tatsächlichen Grund für die Einleitung einer Prüfung durch die Steuerbehörde zu ermitteln, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überprüfung der Aktivitäten vorzubereiten, die im nächsten Artikel dieser Reihe behandelt werden.

Jetzt sind Sie dran

Informieren Sie sich über die Vorteile, die ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Mehrwertsteuer zu verringern.