Der Ministerrat, die höchste Exekutivbehörde auf Bundesebene, hat heute einen Gesetzesvorentwurf verabschiedet , der die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Land einführt.

Der Entwurf führt Änderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches ein, um die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen vorzuschreiben. Die Anforderung umfasst die Erstellung, den Versand, den Empfang und die Verarbeitung einer Rechnung unter Verwendung eines maschinenlesbaren strukturierten elektronischen Formats, das eine automatische und digitale Verarbeitung durch den Empfänger ermöglicht. Das Peppol-Netzwerk ist als Zustellungsmechanismus der E-Rechnung an den Käufer vorgesehen.

Die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen B2B-Handelspartnern ist der erste Schritt zur Umsetzung eines CTC-Berichtsmandats für diese Ströme an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen.

Das voraussichtliche Go-Live-Datum des B2B-E-Invoicing-Mandats ist Januar 2026.

Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal

Ministerium veröffentlicht Leitlinienentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.

Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:

Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.

Update: 26. März 2024 von Dilara İnal

Parlament verabschiedet deutsches B2B-E-Invoicing-Mandat

Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:

Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.

Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.

Inländische B2B-Rechnungen 2024 2025 2026 2027 2028
Papierrechnungen

Erlaubt

Verboten

für große Steuerzahler

Verboten

für alle

E-Rechnungen im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt

Obligatorisch

für große Steuerzahler

Obligatorisch

für alle

EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG)

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können

Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.

 

Update: 6. November 2023 von Dilara İnal

Zusätzliche Informationen zu den deutschen Plänen für elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich veröffentlicht

Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.

Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:

Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.

Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.

Update: 20. September 2023 von Dilara İnal

Bundesregierung beschließt verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im deutschen B2B-Bereich und verlängert freiwillige Phase

Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:

Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .

Nächste Schritte für die elektronische Rechnungsstellung

Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.

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Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Obligatorische regulatorische Änderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.

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Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Ein weiterer Schritt in Richtung CTC wird mit dem Vorschlag für die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht getan

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.

Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer Reform der Transaktionskontrolle in Deutschland

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur Reform der kontinuierlichen Transaktionskontrollen in Deutschland

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

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Nordeuropäische Jurisdiktionen: CTC-Update

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird mit den jüngsten Details, die am 8. Dezember 2022 veröffentlicht wurden, weiter vorangetrieben. Infolgedessen verstärken viele EU-Länder ihre Anstrengungen zur Digitalisierung der Steuerkontrollen – einschließlich der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.

Während wir in Nordeuropa unterschiedliche Ansätze sehen, um diesen Übergang einzuleiten, hat sich der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) und E-Invoicing-Mandaten beschleunigt.

Deutschland plant E-Invoicing-Mandat

Jüngste Aussagen deuten darauf hin, dass Deutschland Schritte in Richtung eines B2B-E-Invoicing-Mandats unternimmt, allerdings ohne ein zentrales Melde- oder Clearingelement – zumindest vorerst. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkonferenz am 10. März kündigte das Bundesministerium der Finanzen an, dass in wenigen Wochen ein Entwurf für die Einführung des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht wird.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland zuvor bei der Europäischen Kommission eine abweichende Entscheidung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beantragt hatte, wie das Finanzministerium im November 2022 bekannt gab.

Schweden nähert sich dem Weg zur verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Schweden ist ein weiteres Land, in dem es nicht überraschend wäre, wenn eine E-Invoicing-Pflicht eingeführt würde. Die schwedische Agentur für digitale Verwaltung (DIGG) hat den Wunsch geäußert, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Land einzuführen.

Gemeinsam mit der schwedischen Steuerbehörde und dem schwedischen Handelsregisteramt hat DIGG die Regierung aufgefordert, die Bedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in B2B- und G2B-Strömen zu untersuchen, die dem aktuellen B2G-E-Invoicing-Mandat hinzugefügt würden.

Die Begründung für diese Forderung ist, dass die Annahme des ViDA-Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Warenströmen führen wird. Daher sollte das nationale System aus Gründen der Effizienz angeglichen werden. Das DIGG geht nicht davon aus, dass die Angleichung freiwillig erfolgen wird, aber ein Mandat wird notwendig sein.

Finnland unterstützt das ViDA-Paket

In Finnland gibt es keine obligatorische B2B-E-Invoicing-Vorschrift. Einkäufer können jedoch auf Wunsch eine strukturierte elektronische Rechnung von ihren Lieferanten erhalten. Diese Regelung gilt seit April 2020 für alle finnischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 €.

Darüber hinaus hat die finnische Regierung kürzlich ihre Unterstützung für die elektronische Rechnungsstellung unter Beweis gestellt, indem sie einen Brief an das Parlament geschickt hat, in dem sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung darlegt. Die Regierung sieht in der elektronischen Rechnungsstellung ein Mittel, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und den Mehrwertsteuerbetrug durch das ViDA-Paket zu bekämpfen.

Litauen führt Peppol-basierte E-Invoicing-Plattform ein

Litauen legt den Grundstein für die breitere Nutzung elektronischer Rechnungen. Sie hat Pläne angekündigt, eine technologische Lösung zu entwickeln, die dem europäischen Standard für die Übermittlung elektronischer Rechnungen entspricht.

Die Plattform soll Unternehmen mindestens fünf Jahre lang kostenlos zur Verfügung stehen und bis September 2023 fertig sein. Darüber hinaus wird die Plattform die Anforderungen von Peppol Network erfüllen und Peppol BIS 3.0 erfüllen.

Dänemark ermöglicht automatisierte elektronische Rechnungsstellung über E-Buchhaltungssysteme

Dänemark hat auch an der Digitalisierung der Geschäftsprozesse gearbeitet, indem es ein neues Buchhaltungsgesetz eingeführt hat. Die dänische Wirtschaftsbehörde hat mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über die digitale Buchhaltung begonnen, indem sie Entwürfe für Durchführungsverordnungen für standardmäßige digitale Buchhaltungssysteme und deren Registrierung verabschiedet hat.

Dies hat zur Folge, dass Anbieter von gängigen digitalen Buchhaltungssystemen ihre Systeme bis spätestens 31. Oktober 2023 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass herkömmliche digitale Buchhaltungssysteme das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format unterstützen müssen.

Dänemark hat zwar die endgültigen Termine nicht bekannt gegeben, erwartet aber, dass sich die Steuerzahler zwischen 2024 und 2026 an die Regeln für die digitale Buchhaltung halten.

Sprechen Sie mit einem Mitglied unseres Teams , wenn Sie weitere Fragen zum Thema E-Invoicing haben.

Update: 4. Oktober 2022 von Enis Gencer

Update zu Continuous Transaction Controls in Nordeuropa

Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter deutet darauf hin, dass sich kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) in ganz Europa immer mehr durchsetzen werden. Im Abschlussbericht wird die Einführung eines EU-weiten CTC-Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, das sowohl Intra-EU- als auch Inlandstransaktionen abdeckt, als beste politische Option. Während die osteuropäischen Länder bei der lokalen Umsetzung an vorderster Front standen und schnell gehandelt und CTCs eingeführt haben, lohnt es sich auch, einige der Entwicklungen in Nordeuropa im Auge zu behalten.

DEUTSCHLAND

Nach der Bundestagswahl 2021 hat die neue Koalitionsregierung in Deutschland den Mehrwertsteuerbetrug als politische Frage  identifiziert . Sie kündigte an, so bald wie möglich ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen zu wollen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt werden soll. Obwohl es keine Details über die Art des Systems gibt, laufen Gespräche mit Interessenvertretern aus dem Privatsektor, die sich hauptsächlich auf den Zeitplan für die Umsetzung und die Rolle der Regierung in einem solchen System konzentrieren.

Seit 2020 ist die B2G-E-Rechnung für Rechnungen an die Bundesverwaltung obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Geltungsbereich auf Landeskörperschaften in Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ausgeweitet, die nächsten Bundesländer kommen 2023 und 2024 hinzu. Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat, die zentrale Stelle für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, den Beschluss 2022/31  erlassen, der allen öffentlichen Auftraggebern empfiehlt, bis zum 1. Oktober 2023 elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netz zu akzeptieren, um den gesamten öffentlichen Raum einheitlich zu verbinden.

Dänemark

Auch Dänemark strebt die Einführung neuer Anforderungen an, um die Geschäftsprozesse dänischer Unternehmen zu digitalisieren. Am 19. Mai 2022 verabschiedete das dänische Parlament ein neues Rechnungslegungsgesetz, das Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchungen elektronisch über ein digitales Buchhaltungssystem vorzunehmen. Das Mandat wird je nach Unternehmensform und Umsatz schrittweise zwischen 2024 und 2026 in Kraft treten.

Das neue Rechnungslegungsgesetz führt zwar keine verpflichtenden E-Invoicing- oder CTC-Verpflichtungen ein, aber es ist vorgesehen, dass die digitalen Buchhaltungssysteme die kontinuierliche Registrierung der Transaktionen des Unternehmens und die Automatisierung der Verwaltungsprozesse, einschließlich der automatischen Übermittlung und des Empfangs von E-Rechnungen, unterstützen müssen. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, Kauf- und Verkaufstransaktionen mit elektronischen Rechnungen als Dokumentation der Transaktionen zu registrieren, was in der Praxis einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gleichkommen würde.

Die dänische Wirtschaftsbehörde Erhvervsstyrelsen hat Entwürfe für drei Durchführungsverordnungen zu den neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung erstellt. Nach dem Verordnungsentwurf sind digitale Buchhaltungssysteme erforderlich, um das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format zu unterstützen. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Buchhaltungsdaten des Unternehmens auszutauschen, indem sie eine Standarddatei generieren, bei der es sich um den dänischen SAF-T-Standard handelt, der kürzlich von Erhvervsstyrelsen veröffentlicht wurde.

Die Verordnungsentwürfe liegen bis zum 27. Oktober zur öffentlichen Konsultation vor, und die Anforderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis zum 1. Oktober 2023 wird es eine Umstellungsfrist für digitale Buchhaltungssysteme geben, um den Anforderungen gerecht zu werden.

SCHWEDEN

Schweden ist ein weiteres Land, das die Einführung digitaler Meldepflichten erwägt. Die schwedische Steuerverwaltung Skatteverket prüft verschiedene Möglichkeiten, um die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig nützliche Wirtschaftsdaten von Unternehmen zu erhalten. Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase, und obwohl solche Anforderungen die Einführung von SAF-T-Anforderungen (Standard Tax Audit File) oder eine Art von CTC, E-Reporting oder E-Invoicing bedeuten könnten, würden die Steuerbehörden dennoch bestrebt sein, ein reibungsloses System für Unternehmen zu implementieren.

LETTLAND

Das lettische Finanzministerium arbeitet seit einiger Zeit an der Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Sie führten eine öffentliche Konsultation durch und berücksichtigten die Meinungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, um die Bereitschaft zur Einführung elektronischer Rechnungen in Lettland zu ermitteln.

Daraufhin hat das Finanzministerium einen Bericht erstellt, in dem die aktuelle Situation und die Einführung von E-Rechnungen sowie mögliche technologische Lösungen erörtert werden. Der Bericht konzentriert sich auf verschiedene E-Invoicing-Systeme, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung nach Audit, die zentralisierte elektronische Rechnungsstellung und die dezentrale elektronische Rechnungsstellung, und vergleicht die Vor- und Nachteile solcher Systeme.

Der Bericht befürwortet den PEPPOL BIS-Standard für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei B2B- und B2G-Transaktionen und schlägt vor, dass die Verwendung von elektronischen Rechnungen in den lettischen Vorschriften als Verpflichtung definiert werden muss, wobei eine verbindliche Anforderung für die Verwendung von elektronischen Rechnungen festgelegt wird, die spätestens 2025 beginnen soll.

Die lettische Regierung hat den Bericht und die erforderlichen Rechtsakte gebilligt, so dass die Umsetzung der technologischen Lösungen zu gegebener Zeit Gestalt annehmen dürfte.

Was geschieht als Nächstes?

Es ist klar, dass CTC-Initiativen bei Regierungen und Steuerbehörden in Europa immer beliebter werden, wobei die nordeuropäischen Länder diesem Trend zu folgen beginnen, auch wenn sie vorsichtiger zu agieren scheinen. Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie und wann diese CTC-Projekte Gestalt annehmen und von den bevorstehenden Ergebnissen der EU-Kommission zum Projekt VAT in the Digital Age beeinflusst werden.

Jetzt sind Sie dran

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Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.

Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Dienstleistungen – was ist das?

Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.

Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.

Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:

Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:

Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.

Teilweise befreite Unternehmen

Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.

Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.

Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuerbefreiung und 0% Mehrwertsteuer?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.

Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.

Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.

Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen

Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.

Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:

Bedingungen für Mehrwertsteuersätze

Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:

Internationaler Handel

Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.

Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:

Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Die Vorschläge der EU-Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter beinhalten eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Der Vorschlag, der am 1. Juli 2028 in Kraft treten soll (1. Januar 2027 für Strom, Gas, Heizung und Kälteversorgung), ist Teil der Initiative der Kommission zur Modernisierung der Mehrwertsteuer in der EU. Der Vorschlag für eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung würde bedeuten, dass sich die Mehrwertsteuerregistrierung in der EU nur einmal im Rahmen einer größeren Anzahl von in den Geltungsbereich fallenden Transaktionen registrieren müsste, wodurch die Kosten und der Zeitaufwand für die Mehrwertsteuerverwaltung reduziert würden.

Auswirkungen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung auf das B2C-Geschäft

Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-weite einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Sie ist zwar fakultativ, kann aber für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer verwendet werden, die auf Fernverkäufe von Waren zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und innergemeinschaftliche B2C-Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten fällig ist.

Das Programm wurde von vielen Unternehmen gut angenommen und umgesetzt. Es wird diskutiert, die Regelung auszuweiten, um die Mehrwertsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.

Um das Mehrwertsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die Kommission vorgeschlagen, das OSS-System für den elektronischen Handel auf folgende Bereiche auszuweiten:

Implikationen für Online-Plattformen, die in die EU verkaufen

Trotz Gerüchten über eine Änderung der IOSS-Schwelle (Import One Stop Shop) wird die derzeitige Sendungsschwelle von 150 EUR für importierte B2C-Verkäufe auf absehbare Zeit bestehen bleiben. Die Regelung wird auch für Unternehmen fakultativ bleiben.

B2B-Implikationen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung

Im Bereich Business-to-Business (B2B)-Lieferungen will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Reverse-Charge-Regelung in Artikel 194 der EU-Umsatzsteuerrichtlinie harmonisieren. Bei Umsetzung in einem EU-Mitgliedstaat gilt es für gebietsfremde Lieferanten und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland umsatzsteuerlich zu registrieren.

Derzeit haben einige der 27 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel umgesetzt – und nicht alle auf die gleiche Weise.

Die Einführung der neuen obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im B2B-Bereich gilt für bestimmte Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, wenn die Transaktionen die folgenden Bedingungen erfüllen:

Obwohl das Reverse-Charge-Verfahren in bestimmten Fällen obligatorisch sein wird, können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, es für nicht ansässige Steuerpflichtige universell anzuwenden.

Schließlich wird die EU ab dem 1. Juli 2028 die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie über Konsignationslager abschaffen. Nach Ablauf dieses Datums können neue Bestandsübertragungen im Rahmen dieser Regelung nicht betroffen werden, da die Vereinfachung nicht erforderlich sein wird.

Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert werden, können jedoch bis zum 30. Juni 2029 unter der Regelung bleiben.

Sind Sie gerüstet, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt zu halten?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um fachkundige Hilfe bei der Entlastung Ihres Unternehmens bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erhalten, die Zuordnung Ihrer Steuergesetzgebung zu überprüfen und zu überprüfen, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter? E-Book oder in diesem Blog über die Plattformökonomie und die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Wichtiges Update: Die EU-Mitgliedstaaten haben heute eine politische Einigung zum ViDA-Vorschlag erzielt

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Ihr Leitfaden

Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird die Art und Weise, wie der Handel innerhalb der EU abgewickelt und gemeldet wird, grundlegend verändern.

Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. Dieser Leitfaden hilft Ihnen weiter:  

Verfolgen Sie die neuesten Updates.

Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.

Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?

Einfach ausgedrückt ist ViDA ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.

Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheit rund um die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB entwickelt, der Ihnen als umfassende Ressource für alles rund um ViDA dient. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.

Zeitrahmen von VAT in the Digital Age

Die EU-Kommission hat den Plan für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erstmals im Januar 2022 vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten sie einen Aufruf zur Einreichung von Feedback, der im Mai 2022 endete.

Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Nachbereitungsfrist bis April 2023 eingeräumt.

Am 5. November 2024 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Annahme des ViDA-Pakets, wobei die offizielle Annahme noch durch das Parlament erfolgen muss. und am 12. Februar 2025 billigte das Europäische Parlament den ViDA-Vorschlag und brachte ihn damit der offiziellen Verabschiedung einen Schritt näher. Der Vorschlag wird dem Rat der EU zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Sobald die Änderungen offiziell verabschiedet sind, werden sie sich möglicherweise von 2025 bis 2035 auf Unternehmen auswirken.

E-Book: Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.

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ViDA erneut abgelehnt - Europa verpasst eine weitere Chance zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung

Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten.

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Der Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für die digitale Berichterstattung und die elektronische Rechnungsstellung

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen in der gesamten EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden innergemeinschaftliche grenzüberschreitende Daten in Echtzeit und nahezu in Echtzeit nach Ausstellung der elektronischen Rechnung an ihre örtliche Steuerverwaltung übermitteln müssen. Jede Steuerbehörde leitet die Daten an eine zentrale Datenbank weiter.

Die Mitgliedstaaten werden auch in der Lage sein, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen ohne EU-Zulassung einzuführen, sobald ViDA verabschiedet ist.

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ViDA für eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.

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Die Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.

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Wie wirkt sich der Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf Ihr Unternehmen aus?

Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen. 

So kann Sovos Ihnen im Hinblick auf ViDA weiterhelfen

Bei ViDA geht es im Kern um Daten. Die EU sagt, dass Steuererklärungen, die nur einen Monat oder länger Einblick in aggregierte Daten geben, im Nachhinein nicht mehr ausreichen werden.

Durch den Einsatz von Technologie können Steuerverwaltungen jetzt authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Verkauf und Kauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen detailliert beschreiben. Steuern sind jetzt eine ständige Funktion, kein nachträglicher Gedanke. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten.

Häufig gestellte Fragen

ViDA ist eine EU-Initiative zur Modernisierung und Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems in allen Bereichen, um es an das Wachstum der digitalen Wirtschaft, den technologischen Fortschritt und die Verbesserung der Betrugsprävention anzupassen.
Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems, Schutz der Einnahmen und Verringerung der Mehrwertsteuerlücke, die für alle Länder innerhalb der EU ein wichtiges wirtschaftliches Problem darstellt. In dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht über die Mehrwertsteuerlücke 2024 wird geschätzt, dass den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 89,3 Mrd. EUR entgangen sind.

ViDA ist in drei Hauptabdeckungsbereiche unterteilt:

  • Umsatzsteuer, digitale Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft
  • Einheitliche EU-Umsatzsteuerregistrierung
KPMG schätzt, dass sich die Gesamteinsparungen bei den Verwaltungskosten, die derzeit von den Steuerzahlern getragen werden, über einen Zeitraum von 10 Jahren zwischen 2023 und 2032 auf 51 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtkosten der Umsetzung für Unternehmen und nationale Verwaltungen werden für den gleichen Zeitraum auf 13,5 Mrd. EUR geschätzt.
Die EU-Kommission schätzt, dass die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung dazu beitragen wird, den Mehrwertsteuerbetrug um bis zu 11 Mrd. EUR pro Jahr zu reduzieren und die Verwaltungs- und Befolgungskosten für Händler in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Mrd. EUR pro Jahr zu senken.

Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und eine neue Echtzeitmeldung mit ViDA (Digital Reporting Requirements – DRR), die die bisherigen Anforderungen an eine zusammenfassende Meldung ersetzt.

Darüber hinaus wird ViDA auf dem bereits bestehenden Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" aufbauen. Auf diese Weise können sich Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, nur einmal für die gesamte EU registrieren lassen, selbst wenn sie ihre Lagerbestände für künftige Direktverkäufe an Verbraucher in einen anderen Mitgliedstaat verlagern. Unternehmen werden in der Lage sein, ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, auf diese Weise über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten eingespart werden.

E-Book

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Und wie wirkt es sich auf mein Unternehmen aus?

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Inhalt dieses E-Books

  • Was ist ViDA? 
  • Daten und die technologischen Auswirkungen 
  • Wie und wann wird sich ViDA voraussichtlich auf mein Unternehmen auswirken? 
  • Was steht Unternehmen künftig bevor?

Die EU-Kommission hat den Plan „Mehrwerststeuer im digitalen Zeitalter“ für eine faire und einfache Besteuerung vorgeschlagen. Anhand dieses Legislativvorschlags wird betont, wie Steuerbehörden mithilfe von Technologie Steuerbetrug bekämpfen und Unternehmen fördern können, und bietet gleichzeitig eine Einschätzung dazu, ob die aktuellen Umsatzsteuervorschriften für den Geschäftsbetrieb im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Sovos hat dieses E-Book in Zusammenarbeit mit unseren Regulierungsexpert*innen zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, mit allen vorgeschlagenen und evaluierten Regeländerungen Schritt zu halten. Im Zuge der Lektüre erfahren Sie mehr über die zentralen Elemente von ViDA, die Gründe für den Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Dieses E-Book zum Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ enthält einen tieferen Einblick in die technologischen Auswirkungen von ViDA. Darüber hinaus wird erläutert, warum Technologie im Mittelpunkt der Diskussion steht. Es enthält auch ein Q&A mit dem weltweit anerkannten Experten für Regulierungsfragen, Christiaan van der Valk, der auf einige der bisher am häufigsten gestellten Fragen eingeht. 

Dieses E-Book soll Ihnen einen allgemeinen umfassenden Überblick über ViDA geben. Sobald Neuerungen bekannt werden, wird Sovos neue Inhalte und Analysen bereitstellen. Setzen Sie daher bitte ein Lesezeichen für unsere Inhaltsbibliothek und schauen Sie regelmäßig wieder vorbei, um Updates zu erhalten. 

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zu ViDA haben oder wissen wollen, wie Ihr Unternehmen hinsichtlich der Anpassung und Verwaltung der Teilaspekte dieses Programms aufgestellt ist, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Jemand von unseren Regulierungsexpert*innen wird Sie eingehend beraten. Alternativ können Sie unseren regelmäßig aktualisierten Guide zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter besuchen.

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6 häufig gestellte Fragen:

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.

F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA verzeichnen? 

A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.

F: Wird es hinsichtlich Umstellung und Compliance voraussichtlich eine Nachfrist für Unternehmen geben?

A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.

F: Welche neuen technologischen Anforderungen kommen voraussichtlich auf Unternehmen zu?

A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.

F: Auf welche Geschäftsprozesse wirken sich die neuen Vorschriften voraussichtlich aus?

A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.

F: Können Unternehmen erwarten, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch im Hinblick auf die neuen Standards tragfähig sind?

A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.

F: Inwiefern werden grenzüberschreitende Transaktionen betroffen sein?

A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Singapurs neue Regeln für Low Value Goods (LVG) sind Anfang des Jahres in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher im Land 8 % GST auf Waren im Wert von bis zu 400 SGD zahlen, die auf dem Luftweg oder per Post von GST-registrierten Lieferanten importiert werden.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die GST auf 9 % erhöht.

Vor dieser Änderung unterlagen Waren mit geringem Wert, die vor Ort von GST-registrierten Unternehmen beschafft wurden, der GST. Waren, die auf dem Luftweg oder per Post ins Ausland eingeführt würden, seien nicht betroffen. Diese Änderung behandelt alle in Singapur konsumierten Waren in Bezug auf die GST.

Der Schwellenwert von 400 SGD umfasst nicht:

Beispiel: Eine Privatperson bestellt einen Artikel, der 390 SGD kostet. Die zusätzlichen Transportkosten betragen 20 SGD. Da der Schwellenwert die Transportkosten ausschließt, beträgt der Wert des Produkts 390 SGD. Der Verbraucher muss die GST auf den Kauf an den Lieferanten zahlen.

Seit dem 1. Januar 2023 wird die GST auch auf Lieferungen importierter nicht-digitaler Dienstleistungen erhoben, die von GST-registrierten ausländischen Lieferanten erworben wurden. Dies hat zur Folge, dass alle B2C-Lieferungen importierter Dienstleistungen – digital oder anderweitig -, die aus der Ferne erbracht und empfangen werden, besteuert werden.

Nicht ansässige Lieferanten – wie z. B. Betreiber elektronischer Marktplätze und Wiederauslieferer – müssen sich registrieren, berechnen und über die GST Rechenschaft ablegen, wenn:

  1. Ihr weltweiter Jahresumsatz übersteigt 1 Mio. SGD
  2. Der Wert der B2C-Lieferungen von importierten Waren mit geringem Wert, digitalen Dienstleistungen und nicht-digitalen Dienstleistungen an nicht GST-registrierte Kunden in Singapur übersteigt 100.000 SGD

Unternehmen können sich auch freiwillig registrieren.

Unternehmen sollten prüfen, ob diese Änderungen die Notwendigkeit auslösen, sich für die GST und andere Compliance-Herausforderungen zu registrieren.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einhaltung von Steuervorschriften in Singapur?

Haben Sie noch Fragen zur GST in Singapur? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.

Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.

Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?

Unsere Mehrwertsteuerexperten helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie an unserem bevorstehenden Webinar teil, um mehr über Folgendes zu erfahren:

Verpassen Sie das Webinar nicht, indem Sie hier Ihren Platz buchen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” bringt erhebliche Änderungen an der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf die Betreiber von Kurzzeitbeherbergungs- (max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

Es ist erwähnenswert, dass sich die “mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft” nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Es gibt auch eine Reihe von Vorschriften für den elektronischen Handel in Bezug auf die Lieferung von Waren über Plattformen.

Das Aufkommen des Geschäftsmodells der Plattformökonomie hat neue Herausforderungen für das Mehrwertsteuersystem mit sich gebracht. Nach Ansicht der EU-Kommission ist eines dieser Probleme die Mehrwertsteuerungleichheit, die sich zeigt, wenn wir uns Folgendes ansehen:

Wir können die Sicht der EU auf die Wettbewerbsverzerrung besser verstehen, wenn wir uns den Bericht der Europäischen Kommission über die Folgenabschätzung ansehen. Der Bericht skizziert die wachsende Bedeutung der Plattformökonomie bei der Mehrwertsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um festzustellen, wo die EU-Kommission tätig werden muss.

In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Mehrwertsteuereinnahmen aus dem Ökosystem der digitalen Plattformen für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, was 2,6 Prozent der gesamten Mehrwertsteuereinnahmen entspricht.

Umfang der Geschäftstätigkeit der Plattformwirtschaft nach Branchen (EU27, Angaben in Milliarden Euro, 2019)

 

Branche Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) Ökosystemwert (EU27)
Beherbergungsgewerbe 6,3 36,9 43,2
Transportwesen 7,2 31 38,2
E-Commerce 16,6 93,8 110,4

Quelle: Auszug aus dem Bericht über die Folgenabschätzung der Kommissionsdienststellen, S. 26

Der Gesamtwert der Mehrwertsteuereinnahmen umfasst 3,7 Mrd. EUR im Zusammenhang mit Beherbergungsdienstleistungen und 3,1 Mrd. EUR im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.

In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (z. B.V.-Anbieter) können ihre umsatzsteuerfreien Dienstleistungen (d.h. sie führen keine Umsatzsteuer ab) über eine Plattform erbringen. Dank der Skaleneffekte und des Netzwerkeffekts können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit traditionellen umsatzsteuerlich registrierten Lieferanten stehen.

Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann die Anzahl der zugrunde liegenden Lieferanten, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, je nach Art der Plattform bis zu 70 % betragen.

Im Beherbergungssektor greifen beispielsweise über 50 % der Nutzer einer bestimmten Unterkunftsplattform speziell auf das Angebot der Plattform über ein traditionelles Hotel zu.  In Europa können die Kosten für Unterkünfte, die über die Unterkunftsplattform angeboten werden, im Durchschnitt etwa 8 bis 17 % niedriger sein als der durchschnittliche Tagespreis eines regionalen Hotels.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Wettbewerbsverzerrung zwischen denselben Diensten, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsleistung

Die Klärung der Art der von der Plattform erbrachten Dienstleistungen war die von den verschiedenen Interessengruppen am meisten unterstützte Maßnahme.

In einigen Mitgliedstaaten wird die Behandlung der von der Plattform in Rechnung gestellten Vermittlungsdienstleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung angesehen, während sie in anderen als Vermittlungsdienstleistung angesehen wird.

Dies ist relevant, da es zu unterschiedlichen Leistungsorten kommen kann, was zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist eine Klärung dieser Regeln erforderlich.

Dem Vorschlag zufolge sollte die von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienstleistung (wobei der Begriff “Erleichterung” auch kurzfristige Beherbergungs- und Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als Vermittlungsdienst angesehen werden (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG). Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regeln für den Ort der Dienstleistung für die Vermittlungsleistung.

Während dies keine Auswirkungen auf die bestehenden Regeln hat, wenn die Lieferung auf B2B-Basis erfolgt, gilt dies nicht für B2C-Lieferungen. In diesem Szenario ist der Ort der Leistung der Ort, an dem die zugrunde liegenden Transaktionen stattfinden.

Wie wird der Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ den Status quo verändern?

Nach Angaben der Europäischen Kommission ist das Hauptproblem der Plattformwirtschaft die Unzulänglichkeit des derzeitigen Mehrwertsteuerrechtsrahmens, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für traditionelle Unternehmen zu gewährleisten, insbesondere im Verkehrs- und Beherbergungssektor.

Lieferungen, die von kleinen Anbietern über eine Plattform erbracht werden, werden nicht besteuert, und die von Plattformen erbrachten Vermittlungsdienstleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für die Plattformen, Lieferanten und Mitgliedstaaten.

Die Einführung eines fiktiven Lieferantenmodells wird diese Probleme lösen, bei dem Plattformen die Mehrwertsteuer auf die zugrunde liegende Lieferung abrechnen, wenn der Lieferant keine Mehrwertsteuer berechnet. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung zwischen dem digitalen und dem Offline-Sektor der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung.

Darüber hinaus wird die Behandlung des Vermittlungsdienstes präzisiert, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über den Ort der Dienstleistung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

Was den Zeitplan betrifft, so haben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2030 Zeit, um die Bestimmung über den fiktiven Lieferanten umzusetzen (mit fakultativer Umsetzung ab dem 1. Juli 2028).

Benötigen Sie Unterstützung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung , um sich über die Vorteile zu informieren, die ein kompetenter Partner für Umsatzsteuerlösungen bieten kann, um die Belastung Ihres Unternehmens bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu verringern.

Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.

Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:

  1. Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.

Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.

Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung — ein Überblick

B2B-Transaktionsdaten innerhalb der EU müssen an eine zentrale Datenbank gemeldet werden:

Die digitalen Meldepflichten für inländische Transaktionen bleiben optional:

Es werden Änderungen vorgenommen, um die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen:

Die „Übertragung“ wird nicht reguliert:

Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.

Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.

Wie sieht die Zukunft der Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter aus?

Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.

Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.

Es ist vielleicht nicht ganz DAS rote Telefon, das klingelt, aber seien Sie versichert, das Management hat es derzeit mit einem ernsten Problem zu tun, und sie schauen sich die IT an, um es für sie zu lösen.

Es gibt zwei Dinge, die Boards und C-Suites mehr als alles andere nervös machen. Risiken, die sich auf das Geschäftsergebnis und den Ruf des Unternehmens/der Marke auswirken können. Dieses aktuelle Problem kann beides und schnell sein, wenn es nicht rechtzeitig behoben wird.

Ich spreche von staatlichen Steuermandaten.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, gibt es seit Jahrzehnten keine Regierungsmandate? Warum die Dringlichkeit jetzt? Ja, sie gibt es schon lange, aber sie haben nie in ihrer jetzigen Form existiert oder hatten die Fähigkeit, Ihren Betrieb so schnell zu beeinflussen.

Erlauben Sie mir, das zu erklären. In der Vergangenheit waren Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet, nachträglich über Transaktionen zu berichten und die Beträge zu zahlen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet waren. Wenn sie es nicht getan haben, könnte die Regierung sie in ein paar Monaten oder Jahren überprüfen und eine Strafe verhängen, falls sich herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Im Großen und Ganzen war es eine kleine Unannehmlichkeit für Unternehmen und keine wirkliche Abschreckung für fehlerhafte Prozesse oder Fahrlässigkeit.

Das alles begann sich vor ein paar Jahren zu ändern, als die Regierungen begannen, sich mit einer immer größer werdenden Steuerlücke auseinanderzusetzen, ohne dass es einfache Lösungen gab, um sie zu überwinden. Denken Sie, ich übertreibe? Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die Probleme mit der Mehrwertsteuerlücke aus dem Jahr 2021 verloren die EU-Länder allein im Jahr 2019 134 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen (MwSt.), die ihnen rechtlich von Unternehmen geschuldet wurden.

Das war ein Weckruf für jedes Land auf der Welt, das das Mehrwertsteuersystem anwendet. Sie verloren nicht nur dringend benötigte Einnahmen, sondern das Problem wurde immer schlimmer. Etwas musste schnell erledigt werden, sonst wären sie nicht in der Lage, wichtige Programme in ihren Ländern zu finanzieren.

Schneller Vorlauf bis heute. Die Länder haben sich ernsthaft mit dem Problem befasst und entschieden, dass Technologie die Antwort ist. Sie haben stark in die Digitalisierung investiert und ihre Fähigkeiten nicht nur auf das Niveau der Geschäftswelt gebracht, sondern in vielen Fällen, wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte, die Möglichkeiten der Privatwirtschaft zur Überwachung und Berichterstattung über Finanztransaktionen übertroffen.

Heute gibt es keine nachträglich veröffentlichten Berichte mehr. Regierungen haben ein Geschäft direkt in Ihrem Datenstapel eingerichtet und überprüfen Transaktionen in Echtzeit. Und mit der Überwachung in Echtzeit geht die Durchsetzung in Echtzeit einher. Wenn Sie die Informationen nicht so melden, wie es die Regierung vorgeschrieben hat, können Sie mit raschen Maßnahmen rechnen, die von teuren Bußgeldern bis hin zum Widerruf Ihres Gewerbescheins in diesem Land reichen. Beides wäre verheerend für die finanziellen Aussichten und den Ruf Ihres Unternehmens.

Aus diesem Grund ist es so dringend, die IT mit ins Boot zu holen und eine Strategie zu entwickeln, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Dinge werden nur noch komplizierter und die Fähigkeit, Systeme so zu skalieren, dass sie sich ändernden Steuervorschriften an allen Orten, an denen Sie Geschäfte machen, gerecht werden, ist für Unternehmen zu einer obersten Priorität geworden.

Es ist eine neue Welt da draußen, was die Mehrwertsteuer betrifft, und das ist eine Menge, mit der man sich abfinden muss. Wenn dies neue Informationen für Sie sind oder Sie gerade dabei sind, sich damit abzufinden, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken, würde ich Sie ermutigen, sich an die folgenden fünf Dinge zu erinnern und sie Ihren Kollegen mitzuteilen:

1. Die Regierung ist in Ihren Daten

Steuerberichterstattung in Echtzeit wird zur neuen Norm für Unternehmen auf der ganzen Welt. Regierungen geben sich nicht mehr damit zufrieden, Daten im Nachhinein zu erhalten, und verlangen nun eine permanente Präsenz in Ihrem Datenstapel.

2. Staatliche Datenmandate nehmen den Unternehmen die Kontrolle

Da die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung die Welt im Sturm erobert, bleibt den Unternehmen wenig Zeit, sich auf diesen Wandel vorzubereiten. Um betriebsbereit zu bleiben und diese Mandate zu erfüllen, muss die IT eine Strategie entwickeln, um sicherzustellen, dass sie ihre Mandatsverpflichtungen erfüllt und gleichzeitig die Parameter langfristiger Pläne und Budgets einhält.

3. Datenmandate bewegen sich und entwickeln sich schnell.

Da sich die Regierungen schnell auf die Einführung der vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung konzentrieren, stehen Unternehmen nun vor einem extrem kurzen Zeitfenster zur Aktualisierung ihrer Steuergesetzgebung und -mandate. Für IT-Abteilungen wird die Überwachung und Umsetzung dieser Änderungen zu einer ihrer obersten Prioritäten werden.

4. Datenvorschriften sind von Land zu Land nicht einheitlich

Für internationale Organisationen ist es unerlässlich, über neue Prozesse, Technologien und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen. Die unterschiedlichen Ansätze, die von den einzelnen Regulierungsbehörden verfolgt werden, sorgen jedoch für eine Menge Unsicherheit für Unternehmen. Die Herausforderung für die IT besteht darin, die Infrastruktur zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglicht, die individuellen Mandate der Regulierungsbehörden der einzelnen Länder zu erfüllen und gleichzeitig untereinander zu integrieren, um ein globales Dashboard in Echtzeit über den Compliance-Status der Organisation bereitzustellen.

5. Die Regierungen haben den Schweregrad und die Geschwindigkeit der Durchsetzung erhöht.

Die Steuerbehörden werden aggressiver denn je, um Steuerlücken zu schließen. Durch den Einsatz digitaler Tools und Prozesse können Regierungen die Einhaltung der Vorschriften schnell beschleunigen und Steuerbetrug effektiv verfolgen. In der heutigen digitalen Welt können Strafen schneller und strenger sein als in der Vergangenheit. Die IT muss sicherstellen, dass Transaktionsdaten den Aufsichtsbehörden in dem von ihnen geforderten Format und Zeitrahmen vorgelegt werden.

Ich hoffe, diese Informationen geben Ihnen einige Dinge, über die Sie nachdenken können, während Sie sich mit den sich ändernden Realitäten globaler Steuervorschriften auseinandersetzen.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie dies gelesen haben und Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.

Stellen Sie sich dieses Szenario vor.

Ihr Geschäftspartner ändert die Regeln für Sie mitten im Stream und Ihre Fähigkeit, mit ihm Geschäfte zu machen, hängt nun davon ab, dass Sie Ihre gesamte Berichtsstruktur ändern, um ihren neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Oh ja, ich sollte auch erwähnen, dass der Zeitrahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen extrem knapp ist, und wenn Sie das nicht tun, können Sie vergessen, in ihrer Region Geschäfte zu machen, bis Sie es richtig gemacht haben. Und falls Sie diese Standards zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhalten, können sie Ihnen eine Geldstrafe auferlegen oder Sie schließen.

Klingt weit hergeholt? Ist es nicht. Es ist genau das, was sich auf den wichtigsten Wirtschaftsmärkten von Brasilien bis Italien und Teilen Asiens und Afrikas abspielt. Sehen Sie, Regierungen haben Unternehmen eingeholt, wenn es um Technologie geht, und in vielerlei Hinsicht sind sie in Bezug auf die Digitalisierung an ihnen vorbeigerückt.

Was bedeutet das für Sie?

Das bedeutet, dass die Regierungen jetzt einen proaktiveren Ansatz bei der Überprüfung von Finanztransaktionen gewählt haben und Berichte in Echtzeit fordern. Als Teil davon haben sie eine Durchsetzung in Echtzeit implementiert, um sicherzustellen, dass sie die richtigen vorgeschriebenen Spezifikationen erfüllt. Um dies zu erreichen, haben sie ihren ständigen Wohnsitz in Ihrem Datenstapel eingerichtet. Und machen Sie keinen Fehler, wenn es um elektronische Rechnungen geht, haben sie das Sagen.

Ein bisschen Hintergrund.

Regierungen auf der ganzen Welt führen die vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung ein, weil sie in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und Betrug schnell und effizient nachzuverfolgen. Nach der Faktenberichterstattung, die bis jetzt die Norm war, war es schwieriger durchzusetzen, und es waren langwierige und kostspielige Prüfungen erforderlich, um die zu Recht geschuldeten Beträge zurückzubekommen. Viele Organisationen haben die Strafen nicht ernst genommen und einfach etwas Geld zur Verfügung gestellt, um diese Unannehmlichkeiten zu bewältigen, sobald sie auftauchen.

Dieser Ansatz hat zu einer Steuerlücke geführt, die weiter wächst. 2019 betrug die Mehrwertsteuerlücke der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten zusammen über 134,4 Milliarden Euro. Dies war für viele Regierungen unhaltbar und inakzeptabel geworden, und daher wurde eine neue Technologie entwickelt, die sich auf die Digitalisierung konzentrierte, um sicherzustellen, dass alle gesetzlich geschuldeten Einnahmen rechtzeitig und vollständig eingezogen wurden. Eine Nichteinhaltung würde zu schnelleren und wirksameren Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Dieser Trend nimmt rasant zu, da Länder auf der ganzen Welt neue Mandate und Methoden zur Nachverfolgung und Durchsetzung der Regeln einführen. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass fast jedes Land, das das Mehrwertsteuersystem anwendet, seine Systeme bis zu einem gewissen Grad aktualisieren wird.

Machen Sie keinen Fehler. Aufgrund der Nachfrage nach Echtzeitinformationen ist dies ein IT-Problem, kein Steuerproblem. Für multinationale Unternehmen, die in Dutzenden von Ländern tätig sind, könnte es einige schmerzhafte Momente geben, wenn sie nicht früh planen und für jeden Standort, an dem sie tätig sind, eine solide Strategie entwickeln.

Hier ist mein Rat, um Regierungsaufträge zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Betrieb ununterbrochen fortgesetzt wird. 

Die IT sollte sich auf das Endziel konzentrieren: die Implementierung eines zentralisierten Ansatzes für die Verwaltung dieser von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze, um einen global konsistenten Ansatz für alle digitalen Einreichungen zu gewährleisten. Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig Implementierungssynergien sind, wenn die Anforderungen steigen und steigen. Das wird mit der Zeit immer komplexer werden.

Und vielleicht am wichtigsten, haben Sie keine Angst, um Hilfe zu bitten. Das sind komplizierte Dinge, die sich von Tag zu Tag ändern. Das ist weder die Zeit noch das Problem, um es auf eigene Faust zu versuchen.

Maßnahmen ergreifen 

Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Hilfe und Informationen.

Teil IV von V — Ryan Ostilly, Vizepräsident für Produkt- und GTM-Strategie EMEA& APAC, Sovos

Klicken Sie hier, um Teil III der Serie zu lesen.  

Die von der Regierung vorgeschriebenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung finden in fast allen Regionen der Welt Anwendung und stellen Unternehmen strengere Mandate und Erwartungen vor. In jeden Aspekt Ihres Unternehmens integriert, haben Regierungen jetzt einen allgegenwärtigen Einfluss auf Ihren Datenstapel und überprüfen jede Transaktion in Echtzeit, während sie Ihr Netzwerk durchquert. Die Überwachung in Echtzeit hat auch zu einer Durchsetzung in Echtzeit geführt, deren Schweregrad von erheblichen Bußgeldern bis hin zur vollständigen Schließung Ihres Unternehmens reichen kann. All dies hat eine neue Realität für IT-Führungskräfte geschaffen, die eine Strategie benötigen, um mit diesen globalen Veränderungen umzugehen. Wir haben unseren Vizepräsidenten für Produkt- und GTM-Strategie, Ryan Ostilly, gebeten, ihn zu beraten, wie sich dies auf die IT-Abteilungen auswirken wird und wie sie sich am besten vorbereiten können.

F: Angesichts der Tatsache, dass Regierungsbehörden jetzt in den Daten der Unternehmen sind und echte Berichte oder Berichte nahezu in Echtzeit fordern, welche Auswirkungen wird das auf die IT-Abteilungen haben?

RO: IT-Teams werden hart arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass ihre zentralen Finanz- und Transaktionssteuersysteme über die verbesserte Fähigkeit verfügen, Echtzeitdaten mit allen Steuergebieten in ihrer globalen Präsenz zu extrahieren, zu transformieren, zu übertragen und zu konsumieren, und zwar unter Einhaltung einer sich ständig ändernden Vielzahl von rechtlichen und verfahrenstechnischen Anforderungen. Angesichts des immer schnelleren Umbruchs schreiben die Regierungen die Regeln zur Kontrolle und Mitwirkung der Steuerzahler um und erzwingen so eine direkte Verbindung und Vertrautheit mit den Daten selbst.

Ich befürchte, dass in immer mehr Fällen die Eigentümer der Daten funktionale Abteilungen sein könnten. Die IT-Abteilung muss ihre Rolle in dieser Beziehung weiterentwickeln und die Regierung als wichtigen Geschäftspartner betrachten — einen, mit dem sie immer vernetzt, kontinuierlich und vollständig sein muss.

F: Was sollte die IT priorisieren, um Regierungsaufträge zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Betrieb unterbrechungsfrei weiterläuft? Welchen Ansatz würden Sie empfehlen?

RO: In dieser modernen Ära der staatlich initiierten Steuertransformation wird die erfolgreiche IT-Abteilung eine proaktive Strategie verfolgen, die einem vernetzten, kontinuierlichen und vollständigen Rahmen für Regierungsaufträge und kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) Priorität einräumt. Diese drei Prinzipien sind:

Connected — Entwickeln Sie eine vereinfachte Integrations- und Anbieterstrategie. Reduzieren Sie das Risiko mehrerer Integrationen und umfangreicher Projekte, wenn Sie neue Gerichtsbarkeiten übernehmen oder Änderungen umsetzen.

Kontinuierlich — Arbeiten Sie regelmäßig mit Regulierungs- und Rechtsexperten zusammen. Überprüfen Sie bevorstehende Mandate und bewerten Sie die Auswirkungen auf Ihre aktuellen und zukünftigen Geschäftsanforderungen.

Vollständig — Denken Sie über technische Aspekte und Schemata hinaus. Arbeiten Sie bei der Übersetzung und Validierung von Mandatsanforderungen mit Experten für Steuerfragen zusammen, da diese Ergebnisse die finanzielle und steuerliche Situation Ihres Unternehmens gegenüber den Steuerbehörden in Echtzeit definieren.

In der Welt der von der Regierung vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung hat sich viel geändert. Kontinuierliche Investitionen der Regierungsbehörden in Technologie haben die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, mehr Transparenz sowie eine detailliertere Berichterstattung in Echtzeit zu fordern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wenden sich Unternehmen an ihre IT-Organisationen. Die gute Nachricht ist, dass Sie es nicht alleine machen müssen. Sovos verfügt über das Fachwissen, um Sie durch diese globale Entwicklung zu führen, basierend auf unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen der weltweit führenden Marken.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie Hilfe, um mit globalen Mandaten Schritt zu halten? Nehmen Sie Kontakt mit dem Steuerexpertenteam von Sovos auf.

Teil V von V — Christiaan Van Der Valk, Vizepräsident für Strategie und Regulierung, Sovos 

Klicken Sie hier, um Teil IV der Serie zu lesen.  

Die von der Regierung vorgeschriebenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung finden in fast allen Regionen der Welt Anwendung und stellen Unternehmen strengere Mandate und Erwartungen vor. In jeden Aspekt Ihres Unternehmens integriert, haben Regierungen jetzt einen allgegenwärtigen Einfluss auf Ihren Datenstapel und überprüfen jede Transaktion in Echtzeit, während sie Ihr Netzwerk durchquert. Die Überwachung in Echtzeit hat auch zu einer Durchsetzung in Echtzeit geführt, deren Schweregrad von erheblichen Bußgeldern bis hin zur vollständigen Schließung Ihres Unternehmens reichen kann. All dies hat eine neue Realität für IT-Führungskräfte geschaffen, die eine Strategie benötigen, um mit diesen globalen Veränderungen umzugehen. Wir haben unseren Vizepräsidenten für Strategie und Regulierung, Christiaan Van Der Valk, gebeten, ihn zu beraten, wie sich dies auf die IT-Abteilungen auswirken wird und wie sie sich am besten vorbereiten können.

F: Angesichts der Tatsache, dass Regierungsbehörden jetzt in den Daten der Unternehmen sind und echte Berichte oder Berichte nahezu in Echtzeit fordern, welche Auswirkungen wird das auf die IT-Abteilungen haben?

Lebenslauf: Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer und anderer Steuern erweitert den Umfang der Finanz- und Transaktionssysteme, die spezifischen — und sich ständig ändernden — staatlichen Anforderungen entsprechen müssen, erheblich. Dieses Phänomen der Ausweitung und Dezentralisierung der Steuerkonformität in der System- und Prozesslandschaft eines Unternehmens tritt zur gleichen Zeit auf, in der mehr dieser Anwendungen (für die Automatisierung der Kreditorenbuchhaltung, EDI, Beschaffung, Lieferkettenautomatisierung, Reise- und Spesenmanagement, Order-to-Cash-Management, Kundenkommunikationsmanagement usw.) auf SaaS-Basis im Multitenant-Modus verwendet werden.

Dies erfordert, dass Sie eine Bestandsaufnahme der Anträge vornehmen, die möglicherweise in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuervorschriften in allen relevanten Ländern fallen, und die Lieferantenverträge überprüfen, um Klarheit über die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Beschaffungspraktiken zur Lizenzierung solcher externen Anwendungen müssen möglicherweise ebenfalls überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Auftragsvergabe von Anfang an ordnungsgemäß abgeschlossen wird, was die Einhaltung der Steuervorschriften betrifft.

F: Was sollte die IT priorisieren, um Regierungsaufträge zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Betrieb unterbrechungsfrei weiterläuft? Welchen Ansatz würden Sie empfehlen?

Lebenslauf: Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist das Ausmaß, in dem sich IT und Steuern zusammenschließen können, um Veränderungen in der Organisation zu beeinflussen. Die Standardantwort auf Änderungen der indirekten Steuern wird darin bestehen, diese als evolutionär anzusehen und am besten von lokalen Tochtergesellschaften gelöst zu werden. Die Einführung von CTCs ist jedoch ein Paradigmenwechsel und eine der Konsequenzen ist, dass die dezentrale Lösung dieser Herausforderungen das Potenzial eines Unternehmens für die digitale Transformation beeinträchtigen kann. IT und Steuern müssen eng zusammenarbeiten, um alle Unternehmens- und Ländervertreter für die Bedeutung einer koordinierten, strategischen Reaktion auf diesen tiefgreifenden Wandel zu sensibilisieren. Die Rolle von Steuertechnologen, die sich auf diese interdisziplinären Herausforderungen spezialisiert haben, darf nicht unterschätzt werden.

In der Welt der von der Regierung vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung hat sich viel geändert. Kontinuierliche Investitionen der Regierungsbehörden in Technologie haben die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, mehr Transparenz sowie eine detailliertere Berichterstattung in Echtzeit zu fordern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wenden sich Unternehmen an ihre IT-Organisationen. Die gute Nachricht ist, dass Sie es nicht alleine machen müssen. Sovos verfügt über das Fachwissen, um Sie durch diese globale Entwicklung zu führen, basierend auf unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen der weltweit führenden Marken.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie Hilfe, um mit globalen Mandaten Schritt zu halten? Nehmen Sie Kontakt mit dem Steuerexpertenteam von Sovos auf.

Mehrwertsteuer-Compliance für E-Commerce

Voller Zugang zum EU-Markt

Mit einer halben Milliarde Verbrauchern stellt der EU-Markt enorme Wachstumsmöglichkeiten für E-Commerce-Unternehmen dar. Maximieren Sie dieses Potenzial durch einen nahtlosen B2C-Service mit schneller Lieferung und ohne unerwartete Mehrwertsteuerbelastungen für Kunden.

Das Serviceportal von Sovos Compliance für E-Commerce ermöglicht unkomplizierten Zugriff auf alle vereinfachten EU-Mehrwertsteuer-Meldesysteme.

IOSS (Import One Stop Shop)

  • Einfache Zollabfertigung
  • An der Verkaufsstelle erhobene Mehrwertsteuer
  • Rückforderung von Mehrwertsteuer auf zurückgesandte Waren

EU-OSS

  • Kostengünstige Compliance für den Handel innerhalb der EU
  • Unverzichtbar für alle mit Verkäufen über 10.000 € innerhalb der EU und alle Nicht-EU-Unternehmen, die Lagerbestände in der EU halten
  • EU-B2C-Waren und -Dienstleistungen über eine einzige Mehrwertsteuererklärung melden

Nicht-EU-OSS

  • Einfache Einhaltung der Vorschriften für digitale Dienste von außerhalb der EU
  • Entwicklung des MOSS-Schemas
  • Kein Vermittler erforderlich
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Bleiben Sie in Bezug auf aktuelle und zukünftige Compliance-Vorschriften immer auf dem Laufenden.

Rufen Sie Informationen zu mehr als 60 Ländern ab, um den Überblick über neu in Kraft tretende Gesetzesrahmen und sich ändernde Vorgaben zu behalten.

Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand hinsichtlich Ihrer Beziehungen zu Compliance-Anbietern, indem Sie diesbezüglich auf einen einzigen globalen Ansprechpartner vertrauen.

Stellen Sie die flüssige Abwicklung von Rechnungen sicher, um einen reibungslosen Geschäftsablauf und eine störungsfreie Lieferkette zu gewährleisten.

Minimieren Sie den Bedarf an spontanen IT-Einsätzen und Investitionen in Compliance-Updates.

Sparen Sie Zeit, beseitigen Sie arbeitsaufwendige manuelle Aktualisierungsprozesse und steigern Sie die Genauigkeit.

Zerbrechen Sie sich nicht länger den Kopf über sich ständig ändernde Länderformate und -prozesse.

Profitieren Sie von geringeren Gesamtkosten im Bereich Compliance

Serviceportal von Sovos Compliance für E-Commerce

IOSS-Vermittlungsdienste

Validierungsprüfungen

Servicelevel passend zu Ihrem Budget

Services für Registrierungen

Abgabe der Steuererklärung

Dashboard-Ansicht all Ihrer Mehrwertsteuer-Anmeldungen und -Erklärungen

Sicheres Hochladen und Zuordnen von Daten

Unterstützung bei Audits durch Experten für Mehrwertsteuer-Compliance

Vermittlungsdienst zur Unterstützung globaler Unternehmen

Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind (sofern sie nicht in Norwegen ansässig sind und von dort aus liefern), müssen einen Vermittler benennen, um die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer im Rahmen des IOSS-Schemas zu ermöglichen.

Sovos fungiert als Vermittler im Namen Ihres Unternehmens. Wir sorgen dafür, dass Sie von den Vorteilen der Vereinfachung profitieren und sich gleichzeitig gegen das Risiko von Sanktionen und Ausschluss wegen Nichteinhaltung der Vorschriften absichern können.

Vermittler übernehmen die gemeinsame Verantwortung für:

  • Berichterstattung und Zahlung der Mehrwertsteuer im Rahmen von IOSS
  • Buchführung

Verbesserung der Qualität Ihrer Daten

Das Serviceportal von Sovos Compliance ermöglicht Ihnen, Kontrolle über Ihre Verkaufsdaten zu übernehmen. Sobald Sie die Daten in unser Portal eingespeist haben, können Sie mit unserem Tool Ihre eigenen Validierungsprüfungen durchführen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor unser Expertenteam die Einreichung abschließt. Unsere Lösung zur Mehrwertsteuer-Compliance für E-Commerce gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Daten geschützt sind und Ihre (I)OSS-Mehrwertsteuererklärung korrekt und zuverlässig ist.

Vorschriften einhalten und Geschäftsrisiken mindern

Machen Sie Ihr Mehrwertsteuer-Compliance-Profil zukunftssicher und gewährleisten Sie, dass Ihre Waren rechtzeitig an Ihre Kunden geliefert werden und nicht an der Grenze hängen bleiben. Das Serviceportal von Sovos Compliance ist auf das fundierte Wissen und die Erfahrung unserer Compliance-Services- und Consulting-Teams gestützt.

Mit unserer Lösung können Sie:

  • die Vorteile von (I)OSS-Schemata nutzen
  • auf Unterstützung für Handelskomplexität zugreifen: Lagerhaltung in mehreren Ländern, Geschäfte und B2B
  • einen einzigen Anbieter für regelmäßige und kontinuierliche Echtzeitberichte nutzen
  • Ihre Prozesse optimieren
  • das Risiko der manuellen Verwaltung von Mehrwertsteuer-Compliance reduzieren
Managed Services

Technologiegestützte Managed Services zur Umsatzsteuerabwicklung

Eine Mischung aus menschlichem Fachwissen und Software, die Ihnen die Einhaltung von Vorschriften hinsichtlich Mehrwertsteuer erleichtert und Risiken reduziert, wo auch immer Sie heute tätig sind. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Sie die Mehrwertsteueranforderungen in den Märkten, die Sie morgen dominieren wollen, problemlos erfüllen können.

Teil III von V — Eric Lefebvre, Chief Technology Officer, Sovos 

Klicken Sie hier, um Teil II der Serie zu lesen.

Die von der Regierung vorgeschriebenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung finden in fast allen Regionen der Welt Anwendung und stellen Unternehmen strengere Mandate und Erwartungen vor. In jeden Aspekt Ihres Unternehmens integriert, haben Regierungen jetzt einen allgegenwärtigen Einfluss auf Ihren Datenstapel und überprüfen jede Transaktion in Echtzeit, während sie Ihr Netzwerk durchquert. Die Überwachung in Echtzeit hat auch zu einer Durchsetzung in Echtzeit geführt, deren Schweregrad von erheblichen Bußgeldern bis hin zur vollständigen Schließung Ihres Unternehmens reichen kann. All dies hat eine neue Realität für IT-Führungskräfte geschaffen, die eine Strategie benötigen, um mit diesen globalen Veränderungen umzugehen. Wir haben unseren Chief Technology Officer, Eric Lefebvre, gebeten, ihn zu beraten, wie sich dies auf die IT-Abteilungen auswirken wird und wie sie sich am besten vorbereiten können.

F: Angesichts der Tatsache, dass Regierungsbehörden jetzt in den Daten der Unternehmen sind und echte Berichte oder Berichte nahezu in Echtzeit fordern, welche Auswirkungen wird das auf die IT-Abteilungen haben?

EL: Zentralisierung ist der Schlüssel, aber es gibt einen Prozess, der befolgt werden muss, um korrekt ausgeführt zu werden. Zu Beginn muss die Zentralisierung mit Geschäftsprozessen, Praktiken, Tools und der Standardisierung von Daten-Push/Pull-Technologien im gesamten Unternehmen beginnen. Als Nächstes muss die IT Daten berücksichtigen, die auf SLA-basierten Anforderungen basieren. Beginnend mit:

Lieferdaten:

Sobald dies geklärt ist, kann sich die IT auf Betriebsdaten konzentrieren, die Folgendes beinhalten:

IT-Abteilungen müssen sich auf die Verfügbarkeit von Daten konzentrieren, indem sie mehrere replizierte Datenquellen hinzufügen. Der Standort von Daten ist ein weiterer kritischer Bedarf, der darauf zurückzuführen ist, dass sich die Mandate hauptsächlich darauf verlagern, Daten lokal zu halten, wie wir es in Ländern wie Saudi-Arabien und vielen anderen ostasiatischen Ländern sehen. IT-Abteilungen müssen sicherstellen, dass Satellitendatenspeicher bereitgestellt werden können, die für Länder mit diesen Spezifikationen von entscheidender Bedeutung sind. Die Zentralisierung der Prozesse und Tools für die Bereitstellung von Daten ist der erste Schritt. Für Schritt zwei müssen Daten aufgeteilt werden, sodass Daten nicht mehr jahrelang in einem einzigen Datenspeicher gespeichert werden, sodass es unmöglich ist, sie zu verschieben/zu replizieren und verfügbar zu machen.

F: Was sollte die IT priorisieren, um Regierungsaufträge zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Betrieb unterbrechungsfrei weiterläuft? Welchen Ansatz würden Sie empfehlen?

EL: Wenn Unternehmen zu einem zentralisierten Ansatz übergehen, müssen sie sich bewusst sein, dass der Explosionsradius des „Scheiterns“ mehr als ein einziges Land betrifft. Um dem entgegenzuwirken, müssen IT-Organisationen über strenge Verfahren und Pläne verfügen, die sowohl dazu beitragen, diese Situationen zu vermeiden als auch den Schaden schnell zu begrenzen, falls ein Problem auftritt. Ich betrachte es als drei verschiedene Schwerpunktbereiche:

Kontrollverfahren ändern. Verstärken Sie die Wirkungskontrollen nicht nur für Codeänderungen oder betriebliche Aktualisierungen, sondern beziehen Sie auch regulatorische Änderungen und Konfigurationsänderungen mit ein.
Testverfahren. Gehen Sie weg von ausschließlich regionalen Tests und integrieren Sie globale synthetische End-to-End-Tests, angefangen vom Edge-Service bis hin zu allen Backend-Servern und zurück.
Verwaltung von Vorfällen. Wechseln Sie von der Backend-Überwachung zu einer zentralen Ansicht für Überwachung und Ausfall mit einem einzigen Fenster, unterstützt durch ein globales Operations Center im Follow-The-Sun-Stil.

In der Welt der von der Regierung vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung hat sich viel geändert. Kontinuierliche Investitionen der Regierungsbehörden in Technologie haben die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, mehr Transparenz sowie eine detailliertere Berichterstattung in Echtzeit zu fordern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wenden sich Unternehmen an ihre IT-Organisationen. Die gute Nachricht ist, dass Sie es nicht alleine machen müssen. Sovos verfügt über das Fachwissen, um Sie durch diese globale Entwicklung zu führen, basierend auf unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen der weltweit führenden Marken.

Jetzt sind Sie dran

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