Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.

Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.

Veröffentlichung neuer Vorschriften

Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.

Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.

Wer muss sich daran halten?

Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.

Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:

Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.

Ausgeben und Übermitteln

Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.

Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.

Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.

Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten

Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.

In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.

Was geschieht als Nächstes?

Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.

Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.

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Die EU und das Vereinigte Königreich verwenden das Economic Operators Registration and Identification System (EORI), um Händler zu identifizieren.

Was ist eine EORI-Nummer?

Unternehmen und Personen, die in der EU und im Vereinigten Königreich Handel treiben möchten, müssen die EORI-Nummer als Identifikationsnummer in allen Zollverfahren verwenden, wenn sie Informationen mit Zollverwaltungen austauschen. Die EU hat in der gesamten EU eine Standardidentifikationsnummer, während das Vereinigte Königreich für den Handel im Vereinigten Königreich nach dem Brexit eine separate GB-EORI-Nummer benötigt.

Der Zweck einer einheitlichen Kennung in der EU besteht darin, sowohl für die Händler als auch für die Zollbehörden Effizienz zu schaffen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle Aspekte des Systems berücksichtigt werden.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Die primäre Notwendigkeit einer EORI-Nummer besteht darin, eine Zollanmeldung sowohl für Importe als auch für Exporte abgeben zu können. Die Richtlinie lautet, dass ein Händler im ersten Import- oder Exportland eine EORI-Nummer erhalten sollte. Spediteure benötigen außerdem eine EORI-Nummer.

EORI-Zahlenformat

Die EORI-Nummer besteht aus zwei Teilen:

Das Vereinigte Königreich hat dieses Format ebenfalls übernommen, mit sowohl GB-EORI-Nummern für den Handel nach Großbritannien (GB) als auch einer XI EORI-Nummer für den Handel über das Nordirland-Protokoll. Das Vereinigte Königreich und die EU verfügen über Online-Datenbanken, in denen der Status einer EORI-Nummer überprüft werden kann.

GB- und XI-EORI-Nummern

Da das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, ist es nun erforderlich, eine separate GB-EORI-Nummer für den Import und Export aus Großbritannien zu haben. Diese Nummer ist in der EU nicht gültig. Sollten Unternehmen jedoch aus Nordirland handeln, ist es aufgrund des nordirischen Protokolls möglich, eine XI EORI-Nummer für die Einfuhr in die EU zu beantragen.

Anfangs, nach der Einführung des XI-Präfixes, wurden mehrere Probleme gemeldet. Dazu gehörte, dass Steuerbehörden XI EORI-Nummern nicht erkennen oder mit bestehenden EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verknüpfen konnten. Oft ist es für Unternehmen einfacher, eine XI-EORI-Nummer zu streichen und eine EU-EORI-Nummer in einem Mitgliedstaat zu beantragen, insbesondere wenn dieser Mitgliedstaat die Haupteingangsstelle für Importe in die EU ist.

Praktische Fragen rund um EORIs

Einige der häufigsten Probleme, die wir bei Sovos sehen, sind:

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Sovos bietet einen EORI-Registrierungsservice für Händler, die eine EORI-Nummer beantragen müssen. Wir können auch alle bestehenden EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit der EORI verknüpfen, um sicherzustellen, dass Zollanmeldungen korrekt protokolliert werden können, was einen reibungslosen Ablauf gewährleistet und Verzögerungen vermeidet.

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Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigen.

Gemäß dem europäischen Zollrecht müssen nicht in der EU ansässige Unternehmen bei der Einfuhr von Waren in die EU einen Vertreter für Zollzwecke benennen. Der Zollkodex der Union legt insbesondere fest, dass nicht in der EU ansässige Unternehmen einen indirekten Vertreter benennen müssen.

Am Ende der Brexit-Übergangszeit mussten viele britische Unternehmen plötzlich einen indirekten Vertreter benennen, der Waren in die EU abfertigt. In diesem Artikel werden wir uns eingehender mit den Herausforderungen dieser Anforderung befassen.

Wer kann als indirekter Vertreter auftreten?

Indirekte Vertretung bedeutet, dass Vertreter gesamtschuldnerisch für Zollschulden (Import- oder Exportzölle) haften, weshalb es für Unternehmen schwieriger ist, Frachtunternehmen und Zollagenten zu finden, die bereit sind, in ihrem Namen zu handeln, als für Importe mit direkter Vertretung.

Die Voraussetzungen, um ein indirekter Vertreter zu sein, sind, dass der Zollagent einen eingetragenen Sitz oder eine ständige Niederlassung in der EU haben muss. Ein Vertreter würde eine Vollmacht benötigen, die es ihm ermöglicht, für das Unternehmen zu handeln. Das Hauptmerkmal der indirekten Vertretung besteht darin, dass der Vertreter in seinem eigenen Namen, aber im Namen des Unternehmens handelt, das ihn ernannt hat, und im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Zollverfahren auf den Vertreter überträgt.

Auf der anderen Seite handeln Vertreter im Namen und im Namen des Unternehmens in direkter Vertretung.

Gemeinsame Verantwortung des indirekten Vertreters

Zusätzlich zu den zollrechtlichen Auswirkungen können Agenten, die als Importeur von Aufzeichnungen oder Anmelder auftreten, auch für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen haftbar gemacht werden. Beispielsweise kann jeder Fehler in den Deklarationen (z. Artikel 77 Absatz 3 Zollkodex der Union (UCC), wenn dem Agenten falsche Informationen bekannt waren oder wenn er es „besser hätte wissen müssen“).

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich seine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit mit dem Urteil in der Rechtssache C-714/20, UI Srl, abgegeben. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der indirekte Vertreter aus zollrechtlicher Sicht gesamtschuldnerisch haftet, jedoch nicht für die Mehrwertsteuer (entgegen einer früheren Auslegung von Artikel 77 Absatz 3 UZK). Das Gericht stellte fest, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, ausdrücklich zu entscheiden, ob andere Personen, wie z. B. indirekte Vertreter, gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer ihrer Importeurkunden haftbar gemacht werden können. Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit sollte dies jedoch in der lokalen Gesetzgebung klar zum Ausdruck kommen, bevor Gerichte diese Verantwortung durchsetzen können.

Was sind die Optionen für britische Unternehmen?

Bei diesen Optionen wird jede alternative Lösung wirtschaftliche und administrative Auswirkungen haben, die in Betracht gezogen werden müssen. Es wird empfohlen, dass Unternehmen ihre Gesamtstrategie sorgfältig überprüfen, bevor sie entscheiden, was angepasst werden kann, um die Zollformalitäten zu erfüllen.

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Wenden Sie sich an das Umsatzsteuer-Expertenteam von Sovos, um Hilfe bei der Erfüllung der Verpflichtungen

Die jüngste Beliebtheit von nicht fungible Token (NFTs) hat Investoren, Regierungen und Steuerbehörden in ihren Bann gezogen. Eine NFT ist ein digitaler Vermögenswert, der reale Objekte wie ein digitales Kunstwerk, einen Audioclip, ein Online-Spiel oder irgendetwas anderes darstellt. NFTs werden online gekauft und verkauft und sind in der Regel mit derselben Software wie Kryptowährungen codiert. Sie werden in der Blockchain gespeichert, um den Besitz der NFT zu authentifizieren und nachzuverfolgen.

NFTs sind im Allgemeinen einzigartig und können für eine einzige NFT zig Millionen Dollar einbringen. Der Gesamtmarktwert der NFT-Verkäufe stieg 2021 sprunghaft auf Milliarden. Die hohen Werte und der Umsatzanstieg haben mehrere Regierungen dazu inspiriert, Mehrwertsteuergesetze einzuführen, um diese digitalen Vermögenswerte zu definieren und zu besteuern.

NFT-Mehrwertsteuervorschriften

Mehrere Länder haben spezifische Mehrwertsteuermaßnahmen für die Behandlung von NFTs angekündigt:

Spanien: Spanien ist das erste Land in der EU, das Mehrwertsteuer auf NFTs erhebt. Die Generaldirektion Steuern in Spanien erließ eine Entscheidung, die besagt, dass die Lieferung von NFTs eine elektronisch erbrachte Dienstleistung ist, die dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 21% unterliegt.

Belgien: Der belgische Finanzminister bestätigte, dass die Lieferung von NFTs eine elektronisch erbrachte Dienstleistung ist, die dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 21% unterliegt.

Norwegen: Die norwegische Steuerverwaltung definiert die Lieferung von NFTs als elektronisch erbrachte Dienstleistung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schaffung oder der Abbau einer NFT im Gegensatz zu einem Verkauf keine Mehrwertsteuer anzieht.

Washington State (USA) : Das Finanzministerium von Washington wird voraussichtlich bekannt geben, dass NFTs als digitales Produkt den Umsatz- und Unternehmenssteuern des Bundesstaates unterliegen. Dieses Urteil wird Washington zum ersten Staat machen, der Umsatzsteuerpolitik für NFTs herausgibt.

In anderen Ländern wie der Schweiz wird die Lieferung von NFTs im Allgemeinen als elektronische Dienstleistung betrachtet. Es gibt jedoch eine schweizerische Mehrwertsteuerbefreiung für elektronische Kunstwerke, die direkt von einem Urheber verkauft werden und für NFTs gelten können. Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Kunstwerken kann Auswirkungen auf die Steuerbehörden bei der Klassifizierung von NFTs haben.

Ort der Lieferung von NFTs

Ein weiterer Bereich der Mehrwertsteuerproblematik im Zusammenhang mit NFT-Transaktionen ist der Ort der Lieferung. Der Ort der Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke verlangt in der Regel, dass Käufer und Verkäufer Domizilinformationen wie eine Rechnungsadresse austauschen. NFT-Transaktionen, die über Blockchain durchgeführt werden, können die Weitergabe personenbezogener Daten an Vermittler über eine anonyme „Brieftasche“ vermeiden, was zu Datenschutzbedenken und anderen Problemen für die Steuerbehörden führen kann, wenn sie versuchen, diese Transaktionen in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer zu bringen.

Die mehrwertsteuerliche Behandlung von NFTs steckt noch in den Kinderschuhen und wird sich zusammen mit der Branche für digitale Vermögenswerte weiterentwickeln. Weitere Einblicke in die Klassifizierung von NFTs und die Bestimmung des Erbringungsorts solcher Transaktionen werden gewährt, wenn immer mehr Steuerbehörden Entscheidungen zur Analyse dieser einzigartigen digitalen Vermögenswerte erlassen.

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Sovos hat kürzlich ein Online-Webinar zur Mehrwertsteuerrückerstattung veranstaltet, in dem wir Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten bei der Einreichung von Mehrwertsteuererstattungsanträgen der 13. Eine der Fragen, die immer wieder auftauchten, ist, was sind Gegenseitigkeitsvereinbarungen und warum sind sie wichtig?

Reziprozität

Bei der Geltendmachung von Erstattungsanträgen aus der 13. Richtlinie muss jeder EU-Mitgliedstaat unterschiedliche Regeln oder Bedingungen erfüllen, bevor er einer Mehrwertsteuerrückerstattung zustimmt. Eine der Bedingungen, die die EU-Mitgliedstaaten verlangen können, ist ein Gegenseitigkeitsabkommen. Ein Gegenseitigkeitsabkommen ist ein Abkommen zur Gegenseitigkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung zwischen zwei Ländern.

Daher ist die Mehrwertsteuer nur erstattungsfähig, wenn eine ähnliche Steuer für lokale Unternehmen im Land des Antragstellers erstattungsfähig ist. Angenommen, ein spanisches Unternehmen durfte in Norwegen über ein ähnliches System wie die 13-Richtlinie eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten. In diesem Fall würde Spanien wahrscheinlich Gegenseitigkeit mit Norwegen haben und es den norwegischen Unternehmen ermöglichen, in Spanien einen Rückerstattungsanspruch aus der 13. Richtlinie geltend zu machen.

Derzeit gibt es rund 19 EU-Mitgliedstaaten, die Gegenseitigkeitsvereinbarungen für Nicht-EU-Unternehmen verlangen, um Mehrwertsteuererstattungsansprüche geltend zu machen. Davon haben Griechenland und Slowenien derzeit nur Gegenseitigkeitsabkommen mit zwei Ländern (Norwegen und der Schweiz), während Italien drei (Norwegen, Schweiz und Israel) hat. Wenn Unternehmen EU-Mehrwertsteuererstattungsanträge stellen, sollten sie die Gegenseitigkeit überprüfen und nicht davon ausgehen, dass sie automatisch genehmigt werden.

Unternehmen im Vereinigten Königreich

Vor dem Brexit konnten britische Unternehmen Mehrwertsteuererstattungsansprüche über die EU-Mehrwertsteuererstattungsrichtlinie (auch bekannt als 8. Richtlinie) geltend machen, die geschaffen wurde, um allen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit der Gegenseitigkeit zu ermöglichen. Nach dem Brexit galt dieser Mechanismus für Anträge auf Mehrwertsteuererstattung jedoch nicht mehr, und das Vereinigte Königreich fiel als Nicht-EU-Unternehmen unter das Rückerstattungssystem der 13. Richtlinie.

Obwohl das Vereinigte Königreich und die EU über ein Freihandels- und Kooperationsabkommen verfügen, wurde die Gegenseitigkeit bei Mehrwertsteuererstattungsanträgen nicht ausdrücklich erwähnt, da diese zwischen diesen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich vereinbart werden sollten. Daher kann es für britische Unternehmen, die in der gesamten EU Rückerstattungsansprüche geltend machen, schwieriger sein, die in einigen Ländern angefallene Mehrwertsteuer zurückzufordern.

In Bezug auf die aktuellen Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Vereinigten Königreich kamen die einzigen offiziellen Ankündigungen, die wir bisher gesehen haben, aus Deutschland, Spanien und Ungarn. Wir sind uns jedoch der laufenden Diskussionen zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen EU-Mitgliedstaaten bewusst.

Die HMRC gibt an, eine Forderung nur abzulehnen, wenn das Gegenseitigkeitsland ein System zur Steuerrückerstattung hat, es jedoch ablehnt, britischen Händlern eine Rückerstattung zu gewähren. Daher ist die HMRC bereit, EU-Unternehmen die Mehrwertsteuerrückerstattung im Vereinigten Königreich zuzulassen, sofern britische Unternehmen die gleiche Behandlung wie die EU erhalten. Es wäre daher im Interesse der EU-Mitgliedstaaten, britische Unternehmen die Mehrwertsteuer zurückzufordern, damit Unternehmen in ihrem eigenen Land von derselben Behandlung profitieren.

Warum ist das wichtig?

Die meisten EU-Mitgliedstaaten verlangen Gegenseitigkeit, wenn sie Anträge auf Mehrwertsteuererstattung stellen. Daher ist das Gesetz der Gegenseitigkeit ein wesentlicher Faktor, wenn es darum geht, in einer Gerichtsbarkeit einen Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung geltend zu machen. Es ist wichtig, diese Gesetze zur Gegenseitigkeit zu verstehen, um zu verhindern, dass Zeit und Geld für die Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung aus einem Land verschwendet werden, das dies nicht zulässt.

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Unsere früheren Artikel befassten sich mit Prüfungstrends, die wir bei Sovos festgestellt haben, und häufige Auslöser einer Mehrwertsteuerprüfung. In diesem Artikel werden die Best Practices zur Vorbereitung einer Mehrwertsteuerprüfung beschrieben.

Jedes Land und jede Gerichtsbarkeit kann unterschiedliche Gesetze und Anforderungen in Bezug auf das Mehrwertsteuerprüfverfahren haben. Die Steuerbehörden können Prüfungen persönlich oder auf dem Postweg durchführen, wobei letzteres häufig bei nicht etablierten Unternehmen in dem betreffenden Land der Fall ist.

Ein Unternehmen kann nach dem Zufallsprinzip geprüft werden oder es gibt Gründe für die Steuerbehörde zu der Annahme, dass ein Problem mit der Mehrwertsteuererklärung des Unternehmens vorliegt.

Im Allgemeinen überprüfen die Behörden Prüfungen und Inspektionen, um die Richtigkeit der Steuererklärungen zu überprüfen, mögliche Fehler oder Unterzahlungen zu identifizieren und Rückerstattungen zu genehmigen.

Wie in unserem vorherigen Artikel erläutert, ist es wichtig, den Grund für die Einleitung der Prüfung zu ermitteln, um zu verstehen, wie Sie sich am besten auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorbereiten können.

Welche Artikel werden für eine Mehrwertsteuerprüfung benötigt?

Obwohl je nach Land der Prüfung spezifische Checklisten verfügbar sind, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorzubereiten. Am wichtigsten ist es, Dokumente und Antworten im Voraus zu sammeln. Zu den häufig während einer Prüfung angeforderten Elemente gehören:

Es ist wichtig, dass die Aufzeichnungen der oben aufgeführten Dokumente gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den lokalen Aufzeichnungsanforderungen geführt werden. Die Notwendigkeit, diese Dokumente im Voraus vorzubereiten und sie schnell zu erstellen, wird unerlässlich, wenn ein Unternehmen beispielsweise die Rückerstattung von Mehrwertsteuergutschriften beantragt, eine Abmeldung einreicht oder generell Grund zu der Annahme hat, dass eine Prüfung eingeleitet wird.

Die Behörden können einen Abgleich der Aktivitäten mit den Kunden und Lieferanten des Unternehmens einleiten, der parallel zur Prüfung eingeleitet wird, um zu überprüfen, ob die von beiden Seiten bereitgestellten Informationen konsistent sind. Daher wird empfohlen, die Lieferanten über laufende Prüfungen zu informieren, Fragen mitzuteilen oder offene Fragen zu klären. Wenn beispielsweise eine Korrektur von Rechnungen notwendig erscheint, sollten diese bereits in Vorbereitung auf die Mehrwertsteuerprüfung abgeschlossen werden.

Die Steuerbehörden können sehr kurze und strenge Fristen festlegen, sobald eine Prüfung eingeleitet wird. Obwohl es möglich sein kann, eine Verlängerung zu beantragen, kann nicht unbedingt garantiert werden, dass sie gewährt wird. Unter bestimmten Umständen können die Behörden Strafen für verspätete Antworten verhängen. Die Bereitstellung klarer und verständlicher Dokumente für die Anfragen des Finanzamtes ist wichtig, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Warum es Sinn macht, vorausschauend zu planen

Die Vorteile der Vorbereitung auf eine Mehrwertsteuerprüfung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen beschließt, die Prüfung intern durchzuführen oder die Unterstützung eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Folgen der Prüfung zu berücksichtigen, insbesondere wenn hohe Mehrwertsteuerbeträge auf dem Spiel stehen, die zurückgefordert werden müssen. Im Falle einer Prüfung sollte das Hauptziel darin bestehen, das Problem erfolgreich und schnell zu lösen, um die nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen so weit wie möglich zu begrenzen.

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Es ist keine Überraschung, dass die Inflation bei allen im Vordergrund steht und die Preise von Monat zu Monat weiter in die Höhe schnellen. Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass die Inflation des Verbraucherpreisindex (CPI) in den letzten 12 Monaten auf ein 40-Jahres-Hoch von 9% gestiegen ist. Regierungen auf der ganzen Welt suchen nach Möglichkeiten, die Belastung der Verbraucher zu verringern, um die Weltwirtschaft am Leben zu erhalten. Eine Methode – die Einführung von Mehrwertsteuersenkungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen – scheint sich durchzusetzen, da mehrere Länder auf der ganzen Welt Notfallsitzungen ankündigten oder Vorschläge zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze einbrachten.

Vorübergehende Mehrwertsteuersenkungen sind im Allgemeinen schnell und einfach umzusetzen, weshalb sie von Regierungen weltweit bevorzugt werden. Diese Kürzungen ermöglichen im Wesentlichen einen Aufschwung der Wirtschaft, indem sie den Verbrauchern insgesamt einen höheren Ausgabenbetrag bieten und die Verbraucher dazu anregen, jetzt Geld auszugeben, während die Preise niedriger sind.

Vorschläge der Länder zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Wie erwartet haben viele Länder bereits Mehrwertsteuersenkungen oder Maßnahmen zur Belebung ihrer Wirtschaft angekündigt:

Weitere Länder wie Estland, die Niederlande, Lettland, Griechenland und die Türkei ergreifen ebenfalls Maßnahmen zur Umsetzung von Mehrwertsteuersatzsenkungen, um die ständig steigenden Kosten für die Verbraucher zu bekämpfen.

Diese Mehrwertsteuersenkungen fallen mit neuen Maßnahmen zusammen, die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, auf mehr Artikel, einschließlich Lebensmittel, ermäßigte Sätze anzuwenden. Obwohl viele Mitgliedstaaten offenbar die Vorteile dieser neuen Flexibilität bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze nutzen, wird erwartet, dass bei weiter steigenden Kosten mehr Mitgliedstaaten und Länder auf der ganzen Welt Mehrwertsteuersenkungen einführen werden, um sicherzustellen, dass die Konsumausgaben nicht weiter nach unten tendieren.

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Da viele Prüfungen scheinbar willkürlich durchgeführt werden, ist es nicht immer möglich, den Grund zu ermitteln, warum ein Finanzamt beschließen würde, eine Prüfung einzuleiten.

Wir haben bereits über ein verstärktes Interesse an Audits aus der EU und Audits für den elektronischen Handel gesprochen. Dieser Artikel behandelt die häufigsten Gründe für eine Mehrwertsteuerprüfung, um Unternehmen dabei zu helfen, eine solche zu antizipieren und sich nach Möglichkeit darauf vorzubereiten.

Ereignisse für Mehrwertsteuerprüfungen auslösen

Zu den häufigsten Gründen gehören bestimmte „Auslöser“ -Ereignisse, die zu weiteren Anfragen des Finanzamts führen können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Änderungen des Unternehmensstatus wie eine Neuregistrierung, eine Abmeldung oder strukturelle Änderungen innerhalb des Unternehmens.

Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer fallen ebenfalls in diese Kategorie. In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist ein Rückerstattungsantrag mit ziemlicher Sicherheit ein Grund für die Einleitung einer Prüfung, da das örtliche Finanzamt die Mittel nicht freigeben kann, bevor die Kontrollen abgeschlossen sind. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung, wenn eine Rückerstattung besonders erheblich ist und das Unternehmen, das sie beantragt, neu umsatzsteuerlich registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde keine Prüfung einleitet, wenn der für eine Rückerstattung beantragte Betrag relativ gering ist.

Geschäftsmodell

Bestimmte Arten von Unternehmen unterliegen aufgrund ihrer Struktur und ihres Geschäftsmodells naturgemäß eher Prüfungen. Zu den häufig zur Prüfung ausgewählten Gruppen gehören beispielsweise große Unternehmen, Exporteure, Einzelhändler und Händler von großvolumigen Waren. Daher könnten Elemente wie eine hohe Anzahl von Transaktionen, hohe Beträge und die Komplexität der Geschäftsstruktur ein weiterer häufiger Grund für die Einleitung einer Untersuchung durch die lokalen Steuerbehörden sein.

Steuerzahler-Kennzahlen

Die Steuerbehörden identifizieren einzelne Steuerzahler häufig anhand der Einhaltung in der Vergangenheit und im Vergleich ihrer Informationen mit bestimmten Risikoparametern. Dies würde den Vergleich früherer Daten und Handelsmuster mit anderen Unternehmen in derselben Branche beinhalten. Daher können ungewöhnliche Handelsmuster, gemeldete Diskrepanzen zwischen Vor- und Ausgangssteuer und viele Rückerstattungsanträge aus Sicht des Finanzamts ungewöhnlich erscheinen und Fragen aufwerfen.

Cross-Checks

Ein weiterer häufiger Grund für die Steuerbehörden, weitere Informationen von den Steuerzahlern anzufordern, ist der sogenannte „Abgleich von Aktivitäten“. In diesem Fall wird wahrscheinlich entweder ein Geschäftslieferant oder ein Kunde einer Prüfung unterzogen. Das Finanzamt wird sich mit seinen Kollegen in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf beiden Seiten konsistent sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgrund seines Rückerstattungsantrags geprüft wird, wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an die Lieferanten wenden, um zu überprüfen, ob das geprüfte Unternehmen die Einkaufsrechnungen nicht storniert hat und ob sie bezahlt wurden.

Diese Kategorie umfasst auch Gegenprüfungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die von einem Unternehmen gemeldet wurden. In diesem Szenario würde die Gegenprüfung auf dem Informationsaustausch zwischen den lokalen Steuerbehörden über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (VIES) basieren. Die Steuerbehörden können innergemeinschaftliche Transaktionen überprüfen, die an und von bestimmten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurden, und diese Informationen dann mit den Angaben eines Unternehmens in seiner jeweiligen Mehrwertsteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an das Unternehmen wenden, um zu fragen, warum es die von seinen Kollegen deklarierten Transaktionen gemeldet hat (oder nicht).

Wie wir bereits in einem früheren Artikel gesehen haben, werden Prüfungsauslöser auch durch Gesetzesänderungen oder eine Verschiebung der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf bestimmte Geschäftsbereiche beeinflusst.

Unabhängig davon, ob es möglich ist, den tatsächlichen Grund für die Einleitung einer Prüfung durch die Steuerbehörde zu ermitteln, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überprüfung der Aktivitäten vorzubereiten, die im nächsten Artikel dieser Reihe behandelt werden.

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In Fortsetzung unserer Reihe über Mehrwertsteuerprüfungen werfen wir einen genaueren Blick auf die Trends, die sich bei den Aktivitäten der unabhängigen Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten in der gesamten Europäischen Union abzeichnen.

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission (EG) wurden spezifische Leitlinien nicht nur zu bewährten Verfahren veröffentlicht, sondern auch dazu, wie die EU-Mitgliedstaaten den Schwerpunkt ihrer Mehrwertsteuerprüfungsprojekte harmonisieren können. Wir haben eine deutliche Verlagerung von der Prüfung historisch komplexer Unternehmen in Sektoren wie Automobil und Chemie hin zu anderen Sektoren wie Online-Händlern und Fernabsatz festgestellt.

In dem von der Kommission im April veröffentlichten Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die lokalen Steuerbehörden sich bewusst darum bemühen sollten, die Effizienz der Prüfungspraktiken und -ergebnisse zu steigern, indem aufgezeigt wird, wie komplexe Projekte zur Lösung branchenspezifischer Probleme ausgerichtet werden können.

In Bezug auf die EU-Mitgliedstaaten stellten sie fest:

„Sie sollten auch komplexere Prüfungsprojekte durchführen (für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern, eine Branche oder einen Geschäftsbereich wie Einzelhandel, um ein bestimmtes Risiko anzugehen oder den Grad der Nichteinhaltung in einem bestimmten Sektor festzustellen) und umfassende Prüfungen und Betrugsuntersuchungen durchführen.“

Mehrwertsteuerprüfungen in Europa

Wir haben dies bereits in einigen Ländern wie den Niederlanden und Deutschland gesehen, mit einer stärkeren Verlagerung hin zur Prüfung zuvor vernachlässigter Unternehmen der E-Commerce-Branche infolge des Brexit und des im Juli 2021 eingeführten E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets. Unser eigenes Auditteam hier bei Sovos verzeichnete in der zweiten Jahreshälfte einen Anstieg der bei unseren E-Commerce-Kunden eröffneten Audits um 45%. Dies ist sowohl auf die Änderung der Aktivitäten nach dem Brexit als auch auf den Beginn des One-Stop-Shop-Regimes (OSS) zurückzuführen.

Bei genauerer Betrachtung des Prüfungsansatzes der verschiedenen Steuerbehörden haben wir einen stärkeren Schwerpunkt bei Mehrwertsteuererstattungsprüfungen in den Niederlanden beobachtet, während Deutschland E-Commerce-Einzelhändler in spezifischeren Fragen unter die Lupe genommen hat. Diese Polarisierungen spiegeln sowohl die individuellen Interessen der EU-Mitgliedstaaten als auch die Aktivitäten der in der gesamten EU tätigen Unternehmen wider, aber es ist klar, dass die Steuerverwaltungen in allen Ländern zur Kenntnis nehmen, wie wichtig es ist, Prüfungen durchzuführen, um die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.

Es wird empfohlen, Verwaltungsbehörden und Regierungsstellen einzubeziehen, um die komplexeren Prüfungsprojekte der EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Angesichts der Tatsache, dass 2021 Änderungen bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU im Mittelpunkt standen, wurde dem Informationsaustausch zwischen den Zollämtern und ihren Kollegen in der Steuerverwaltung zunehmend Bedeutung beigemessen. Wie bereits erwähnt, hat die Umsetzung des OSS-Regimes zu einer stärkeren Verschiebung der Berichterstattung der in der EU tätigen E-Commerce-Unternehmen geführt, und die Auswirkungen auf den Prüfprozess müssen noch aufgedeckt werden.

Es ist klar, dass die großen Veränderungen in der Mehrwertsteuerlandschaft im Jahr 2021 Unternehmen und Steuerverwaltungen vor andere Herausforderungen gestellt haben, aber die Förderung genauer Aufzeichnungen ist immer noch ein zentrales Ziel der meisten EU-Mitgliedstaaten. In unserem nächsten Artikel dieser Mehrwertsteuerprüfungsreihe werden wir die häufigsten Auslöser einer Mehrwertsteuerprüfung untersuchen.

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Benötigen Sie Hilfe bei der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften vor einer Mehrwertsteuer Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen an die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu besprechen.

In einem kürzlich veröffentlichten Blog haben wir uns mit den bevorstehenden Änderungen bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung virtueller Ereignisse befasst. Heute werden wir uns mit einigen Problemen befassen, die auftreten können.

Befreiung von der Mehrwertsteuer

Viele Gastgeber nutzen derzeit die verfügbaren Bildungs- oder Spendenausnahmen, insbesondere wenn es sich bei den Delegierten um Privatpersonen ohne Abzugsrecht handelt, z. B. Ärzte. Bei Veranstaltungen mit physischer Teilnahme muss der Veranstalter die Regeln des Mitgliedstaats beachten, in dem die Veranstaltung stattfindet, da dort die Mehrwertsteuer fällig wird.

Nach den neuen Regeln ist eine Mehrwertsteuerbefreiung für virtuelle B2B-Veranstaltungen weniger relevant, bei denen das Reverse Charge gilt, da der Teilnehmer die Steuerbelastung selbst bewertet. Es bleibt jedoch relevant, wenn die Delegierten nicht in der Lage sind, die Verlagerung der Steuerschuld anzuwenden und die erhobene Mehrwertsteuer nicht abziehen können — z. B. Unter diesen Umständen wird die Mehrwertsteuer fällig, wenn der Arzt normalerweise wohnt, und dort muss die Befreiung in Betracht gezogen werden.

Diese neuen Vorschriften können verlangen, dass der Gastgeber die Verfügbarkeit der Ausnahme in mehreren Mitgliedstaaten prüft, und es können auch mehrere Anträge auf Entscheidung gestellt werden. Dies dürfte die Betriebskosten erheblich erhöhen, und die (unbeabsichtigte) Folge könnte sein, dass Ausnahmen nicht zum Nachteil der Delegierten betrachtet werden.

Hybride Ereignisse

An vielen zukünftigen Veranstaltungen werden wahrscheinlich virtuelle Teilnehmer teilnehmen, da dadurch die Gesamtteilnahme an einer Veranstaltung erhöht wird und der Veranstalter zwei Rechnungsregelungen verwalten muss. Es könnte Probleme geben, bei denen ein Steuerzahler sowohl physische als auch virtuelle Teilnehmer hat. In diesem Fall muss der Gastgeber zwei Rechnungen ausstellen — eine mit lokaler Mehrwertsteuer für die physische Anwesenheit (und wo die Befreiung gelten kann) und eine, bei der die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig ist und die allgemeine Verlagerung der Steuerschuld anfallen kann. Die Teilnahme von B2C-Delegierten wird diese Komplexität für den Gastgeber weiter erhöhen.

Was passiert, wenn einem Delegierten die physische Teilnahme in Rechnung gestellt wird, sich aber in letzter Minute die virtuelle Teilnahme ändert?

Wenn der Gastgeber die Anmeldedaten für die virtuelle Teilnahme angibt, kann dies den Ort der Lieferung ändern. Wenn sich der Ort der Lieferung ändert, muss der Gastgeber die Originalrechnung stornieren und eine neue Rechnung mit der geänderten Mehrwertsteuerbehandlung ausstellen.

Nicht-EU-Gastgeber mit B2C-Veranstaltungen

Wenn ein Veranstalter derzeit eine Veranstaltung mit virtueller Zulassung für nicht steuerpflichtige EU-Delegierte (z. B. Ärzte) durchführt, ist der Lieferort der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist. Für einen Gastgeber, der außerhalb der EU ansässig ist, wird keine EU-Mehrwertsteuer fällig (wobei die Möglichkeit der Nutzung und des Vergnügens ignoriert wird), und es ist auch wahrscheinlich, dass im eigenen Land des Gastgebers keine lokale Mehrwertsteuer fällig wird.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften bedeutet, dass der Gastgeber in dem Mitgliedstaat, in dem der Arzt normalerweise wohnt, Mehrwertsteuer erheben muss. Dies führt nicht nur zu einer nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für den Arzt, sondern erhöht auch die Befolgungskosten des Gastgebers. Die virtuelle Teilnahme an einer solchen Veranstaltung im Jahr 2025 kann erheblich teurer werden als in den Vorjahren.

Umsetzung

Der Artikel über die Umsetzung dieser Änderungen schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Gesetze, Verordnungen usw. bis zum 31. Dezember 2024 „verabschieden und veröffentlichen“. Die Änderungen gelten dann ab dem 1. Januar 2025.

Die Mitgliedstaaten dürfen den Rang nicht brechen und diese Regeln nicht vor diesem Datum anwenden. Eine Situation, in der einige Mitgliedstaaten die Regeln frühzeitig verabschieden und anwenden, könnte zu Doppelbesteuerung führen, insbesondere bei B2C-Transaktionen.

Sobald die Regeln am 1. Januar 2025 in Kraft treten, könnten mehrere Probleme auftreten. Was passiert mit einer Veranstaltung im Januar 2025, bei der die Delegierten 2024 die Zulassung im Voraus bezahlen müssen? Wo wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen und nach welchen Regeln?

Für B2B sollte es kein Problem geben, da der Service eine allgemeine Regel bleibt, aber es gibt ein echtes Problem für nicht steuerpflichtige Delegierte, z.

Zum Beispiel veranstaltet ein US-Gastgeber eine Veranstaltung, an der ein deutscher Arzt virtuell teilnehmen wird. Die Veranstaltung findet im Januar 2025 statt, aber der Delegierte muss die Aufnahmegebühr bis zum 30. November 2024 zahlen, um sich einen Platz zu sichern. Nach den geltenden Regeln, die 2024 gelten, ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist, sodass auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer fällig wird. Aber wenn das Ereignis im Januar 2025 stattfindet, besagen die neuen Regeln, dass die deutsche Mehrwertsteuer fällig ist.

Die Regeln für die Lieferzeiten sind von diesen Änderungen nicht betroffen, aber könnte eine Steuerbehörde versuchen, diese zu ändern, um ihre Steuereinnahmen zu erhöhen? Das griechische Mehrwertsteuergesetz besagt beispielsweise, dass der Steuerpunkt der Zeitpunkt ist, an dem das Ereignis stattfindet – nicht, wenn die Rechnung ausgestellt/die Zahlung eingegangen ist. Im obigen Beispiel wäre die griechische Mehrwertsteuer für einen griechischen B2C-Delegierten fällig.

Reduzierte Mehrwertsteuersätze

In Bezug auf die Besteuerung virtueller Veranstaltungen heißt es in den neuen Regeln, dass es den Mitgliedstaaten angesichts der digitalen Transformation der Wirtschaft möglich sein sollte, Live-Streaming-Aktivitäten, einschließlich Veranstaltungen, genauso zu behandeln wie Aktivitäten, die für ermäßigte Steuersätze in Betracht kommen, wenn sie persönlich besucht werden . Um dies zu ermöglichen, wird der Anhang, in dem dargelegt wird, welche Dienstleistungen von einem ermäßigten Satz profitieren können, geändert und enthält die Zulassung zu:

Diese Änderung bedeutet, dass Ereignisse, die live gestreamt werden, von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können. Die Änderungen der Lieferortregeln beziehen sich jedoch auf „virtuelle Anwesenheit“ für B2B und „gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht“ für B2C.

Sollen wir davon ausgehen, dass „virtuelle Teilnahme“ = „Live-Streaming“ ist? „Streaming“ kann jedoch live oder aufgezeichnet werden. Führen diese Änderungen auch zu Problemen bei der Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes?

Wenn ein Delegierter eine Veranstaltung live beobachtet, ist eine reduzierte Rate möglich. Wenn dasselbe Ereignis durch das spätere Herunterladen einer Aufzeichnung beobachtet wird, ist die reduzierte Rate nicht möglich. Wenn eine Gebühr einem Delegierten das Recht einräumt, virtuell an der Veranstaltung teilzunehmen und die Veranstaltung zur späteren Bezugnahme herunterzuladen, kann das Konzept eines gemischten Angebots relevant sein.

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In einem kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht wurde betont, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl der von ihnen durchgeführten Prüfungen erhöhen müssen, insbesondere in E-Commerce-Unternehmen. Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass Malta, Österreich und Frankreich zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Mehrwertsteuerprüfungspraktiken zu verbessern. Sie hoben hervor, wie ernst das Problem ist und dass die Folgen einer ungenauen Mehrwertsteuerberichterstattung schwerwiegend sein können. Mehrwertsteuerprüfungen fördern daher eine genaue Berichterstattung und mindern Betrugsfälle. Daher werden sie von der Kommission gefördert.

Ein strategischer Ansatz für Mehrwertsteuerprüfungen

Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerbehörden einen strategischen Ansatz verfolgen sollten, der mehrere Elemente berücksichtigen muss, darunter:

In dem Bericht werden einige der positiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwähnt. Im Allgemeinen achten sie genau auf den Prüfprozess, wobei Finnland und Schweden als besonders gut hervorgehoben werden. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass einige Mitgliedstaaten spezielle „MWST-Task Forces“ eingerichtet haben, die sich mit Prüfungen befassen.

Im Anschluss an diesen Bericht kündigte die Europäische Kommission auch an, dass Norwegen als weitere Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ermächtigt werden sollte, an gemeinsamen Prüfungen mit seinen Kollegen in der EU teilzunehmen.

Ansatz und Umfang der zu erweiternden Prüfungen

E-Commerce ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, der weiter wächst und der Mehrwertsteueranteil ständig steigt. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden weltweit Schwierigkeiten haben, mit neuen Technologien und Verbraucherangeboten Schritt zu halten, ergreifen die lokalen Steuerbehörden weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Betrug auf EU-weiter Ebene bekämpft wird. Unabhängig davon, ob weitere Änderungen durch eine unterschiedliche Art und Weise der Mehrwertsteuerberichterstattung oder durch neue Formen der Berichterstattung wie kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) erfolgen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, stehen Mehrwertsteuerprüfungen im Mittelpunkt dieses strategischen Plans. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der Ansatz und der Umfang der Prüfungen erweitert werden sollten.

Angesichts der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und neuer Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, wie die Durchführungsverordnung, die Einzelheiten darüber enthält, wie Zahlungsdienstleister ab 2024 harmonisierte Daten an Steuerbehörden bereitstellen sollten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene Kontrollen verfügen. um jede Auditanfrage bearbeiten zu können. Zukünftige Blogs in dieser Reihe werden sich auf die Audittrends konzentrieren, die wir bei Sovos festgestellt haben, und darauf, wie sich Unternehmen auf ein Audit vorbereiten sollten.

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Die Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen dauert in der Regel lange, und Anfang 2020 waren mehrere geplante Veranstaltungen aufgrund der verschiedenen Covid-19-Einschränkungen nicht möglich. Angesichts der Tatsache, dass Einnahmen verloren gingen und nicht wussten, wie lange die Einschränkungen gelten würden, gingen viele Gastgeber online und veranstalteten virtuelle Veranstaltungen. Dies veränderte sowohl die Art als auch den Ort der Versorgung.

Wenn eine Veranstaltung physisch besucht wird, ist der Ort der Versorgung der Ort, an dem die Veranstaltung für alle Delegierten stattfindet.

Für B2B-Delegierte bedeuten die aktuellen Regeln, dass die virtuelle Zulassung als allgemeine Regeldienstleistung eingestuft wird, sodass die Mehrwertsteuer dort fällig wird, wo der Kunde ansässig ist.

Für B2C-Delegierte hängen die aktuellen Regeln davon ab, ob die virtuelle Teilnahme als elektronisch erbrachte Dienstleistung oder als allgemeiner Regeldienst betrachtet werden kann. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Kunde normalerweise wohnt, und bei anderen Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist.

Ein elektronisch erbrachter Service kann ohne menschliches Eingreifen erbracht werden, z. B. das Herunterladen und Ansehen einer aufgezeichneten Präsentation. Wenn eine Dienstleistung menschliches Eingreifen erfordert, gilt dies nicht als elektronisch erbracht.

Online-Konferenzen und -Veranstaltungen haben in der Regel einen Host oder Compere und ermöglichen es den Delegierten normalerweise auch, Fragen in Echtzeit per Live-Chat oder ähnlichem zu stellen. Die menschliche Dimension schließt die Möglichkeit aus, dass dies als elektronisch erbrachte Dienstleistung eingestuft wird, was bedeutet, dass für B2B der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist und für B2C der Ort der Lieferung der Gastgeber ist.

Künftige Steuerposition bei Veranstaltungen mit virtueller Teilnahme

Die Änderungen werden eingeführt, um die Besteuerung im Verbrauchsmitgliedstaat sicherzustellen. Um dies zu erreichen, müssen alle Dienstleistungen, die einem Kunden auf elektronischem Wege erbracht werden können, an dem Ort steuerpflichtig sind, an dem der Kunde ansässig ist, seinen ständigen Wohnsitz hat oder normalerweise seinen Wohnsitz hat. Dies bedeutet, dass die Regeln für den Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten geändert werden müssen.

Die Änderungen gelten für „Dienstleistungen, die auf elektronischem Wege erbracht werden können“, dies ist jedoch nicht definiert. Es scheint, aus dem Folgenden breiter zu sein als „elektronisch geliefert“.

Um dies zu erreichen, schließt das derzeitige Gesetz über die Teilnahme von B2B-Delegierten, das dazu führt, dass die Mehrwertsteuer an der Stelle der Veranstaltung fällig wird, ausdrücklich die Zulassung aus, bei der die Teilnahme virtuell ist.

Dies deutet darauf hin, dass „Lieferung an einen Kunden auf elektronischem Wege“ erfolgt, wenn die Teilnahme virtuell ist, und bewirkt, dass die Unterscheidung von „menschlichem Eingreifen“ in Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen aufgehoben wird.

Das Gesetz über den B2C-Verkauf besagt, dass dort, wo Aktivitäten „gestreamt oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden“, der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist.

Diese Änderungen deuten darauf hin, dass „einem Kunden auf elektronischem Wege geliefert“ wird, wenn der Dienst gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht wird. Die Möglichkeit des Streamings (das live oder aufgezeichnet werden kann) ist in der Änderung der B2B-Regel nicht enthalten.

Das Gesetz über Nutzung und Genuss wurde ebenfalls aktualisiert, um diesen Ergänzungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung der virtuellen Teilnahme an Veranstaltungen — Auswirkungen auf die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften

Bei Veranstaltungen, die virtuell besucht werden, ist der Ort der Lieferung sowohl für B2B als auch für B2C der Ort, an dem der Kunde ansässig ist, obwohl dies durch Anwendung der Nutzungs- und Genussregeln geändert werden kann.

Für B2B-Teilnehmer berechnet der Gastgeber keine lokale Mehrwertsteuer, da das Reverse Charge anfällt, es sei denn, der Gastgeber und der Teilnehmer sind im selben Mitgliedstaat ansässig.

Für B2C-Teilnehmer berechnet der Gastgeber die lokale Mehrwertsteuer je nach Standort des Teilnehmers. Das Unions- und Nicht-Union-OSS steht zur Verfügung, um die Berichterstattung darüber zu unterstützen, wo sich der Teilnehmer in der EU befindet.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen und zu veröffentlichen und diese ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.

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In den letzten zehn Jahren hat die Region des Nahen Ostens erhebliche finanzielle und fiskalische Veränderungen erfahren. Die Mehrwertsteuer wurde als eine der Lösungen eingeführt, um die Auswirkungen sinkender Ölpreise auf die Wirtschaft zu verhindern, nachdem sich die Wirtschaftsleistung der Region zu verlangsamen begann.

Nachdem die Vorteile der Mehrwertsteuer für die Wirtschaft erkannt wurden, besteht der nächste Schritt für die meisten Regierungen darin, die Wirksamkeit der Mehrwertsteuerkontrollen zu erhöhen. Derzeit gibt es in den meisten Ländern des Nahen Ostens Mehrwertsteuerregelungen. Wie viele Länder ebnen die Länder des Nahen Ostens den Weg für die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (CTC), um einen effizienten Mehrwertsteuerkontrollmechanismus zu erreichen.

E-Invoicing im Mittleren Osten

Saudi-Arabien ist wegweisend und führt 2021 sein E-Invoicing-System ein. Dieser Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung in seiner aktuellen Form verlangt von den Steuerzahlern nicht, umsatzsteuerrelevante Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Dies wird sich jedoch bald ändern, da die saudische Steuerbehörde die CTC-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2023 durchsetzen wird. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler ihre Rechnungen in Echtzeit an die Plattform der Steuerbehörde übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten zum bevorstehenden CTC-Regime werden voraussichtlich von der ZATCA veröffentlicht.

Die Einführung des CTC-Konzepts in Saudi-Arabien wird voraussichtlich einen Dominoeffekt in der Region hervorrufen; einige Anzeichen deuten bereits darauf hin. Vor kurzem hat die omanische Steuerbehörde eine Informationsanfrage gestellt, aus der hervorgeht, dass sie ein elektronisches Rechnungssystem einführen wollen. In der Aufforderung der Steuerbehörde an interessierte Parteien wurde festgestellt, dass die Zeitpläne für die Implementierung des Systems noch nicht festgelegt wurden und eine schrittweise Einführung beinhalten könnten. Ziel ist es, das elektronische Rechnungssystem schrittweise einzuführen. Das elektronische Rechnungssystem wird voraussichtlich 2023 auf freiwilliger Basis und später auf obligatorischer Basis in Betrieb gehen.

Das bahrainische National Bureau for Revenue (NBR) hat ähnliche Anstrengungen unternommen. Die NBR forderte die Steuerzahler auf, an einer Umfrage teilzunehmen, in der sie nach der Anzahl der jährlich generierten Rechnungen gefragt wurde und ob die Steuerzahler derzeit Rechnungen elektronisch erstellen. Diese Entwicklung signalisiert bevorstehende Pläne für die elektronische Rechnungsstellung – oder zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung.

In Jordanien veröffentlichte das Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum (MODEE) ein” Präqualifikationsdokument zur Auswahl eines Systemanbieters für die& integrierte Steuerverwaltungslösung für die elektronische Rechnungsstellung “das war in der Tat ein Auskunftsersuchen. Die Finanzbehörde in Jordanien hat zuvor ihr Ziel, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, mitgeteilt. Wie die jüngsten Entwicklungen nahelegen, nähert sich Jordanien einer laufenden Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, auf die wahrscheinlich rechtliche Änderungen der aktuellen Gesetzgebung bezüglich der Rechnungsvorschriften folgen werden.

Die globale Zukunft von CTCs

Der allgemeine globale Trend geht eindeutig hin zu verschiedenen Formen von CTCs. In den letzten Jahren haben die Mehrwertsteuerkontrollen und ihre Bedeutung und die Vorteile der Technologie den Ansatz der Steuerbehörden bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuerkontrollmechanismen verändert. Da die Regierungen in den Ländern des Nahen Ostens auch die Vorteile bemerken, die die Einführung von CTC mit sich bringen könnte, ist es vernünftig, eine herausfordernde Mehrwertsteuerlandschaft in der Region zu erwarten.

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E-Business haben sich kürzlich mit der Einführung des E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets mit der Änderung der Regeln innerhalb der EU befasst, aber es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen weltweit erfüllt werden. In diesem Blog betrachten wir einige der Warensysteme mit geringem Wert, die in den letzten Jahren zusammen mit denen am Horizont eingeführt wurden.

Schweiz

Die Schweiz war eines der ersten Länder außerhalb der EU, das mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Regelung für Waren mit geringem Wert einführte, als sie das schweizerische Mehrwertsteuergesetz überarbeitete. Zuvor waren Importe von Waren unter CHF 62.50 vom Schweizer Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2018 müssen sich Verkäufer aus Übersee, die Waren mit geringem Wert unter 62,50 CHF (Waren mit Standardbewertung) oder 200 CHF (Waren mit reduzierter Bewertung) importieren, die den Schwellenwert von 100.000 CHF überschreiten, registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Verkauf dieser Waren berechnen.

Norwegen

Am 1. April 2020 führte Norwegen das VAT on E-Commerce (VOEC) -Programm für ausländische Verkäufer und Online-Marktplätze ein, die Waren mit geringem Wert verkaufen. Zu diesen Waren mit geringem Wert gehören Waren mit einem Wert unter 3.000 NOK ohne Versand- und Versicherungskosten. Der Schwellenwert gilt pro Artikel und nicht pro Rechnung, beinhaltet jedoch nicht den Verkauf von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak, da diese Waren weiterhin der grenzüberschreitenden Erhebung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Zöllen unterliegen. Jeder ausländische Verkäufer, der den Schwellenwert von 50.000 NOK überschreitet, ist verpflichtet, sich für die norwegische Mehrwertsteuer zu registrieren und diese an der Verkaufsstelle anzuwenden, wenn er im Rahmen des VOEC-Programms registriert ist.

Australien und Neuseeland

Australien und Neuseeland führten sehr ähnliche Regelungen ein, um die GST für Waren mit geringem Wert zu erheben, die von Verkäufern aus Übersee verkauft werden. Australien führte seine Regelung am 1. Juli 2018 für alle Waren mit einem Zollwert von weniger als 1.000 AUD und einer Umsatzschwelle von 75.000 AUD ein, was bedeutet, dass sich der Verkäufer in Übersee für die australische GST registrieren und diese am Verkaufsort in Rechnung stellen muss.

Neuseeland führte am 1. Oktober 2019 ein System für Waren mit geringem Wert ein und wandte dieses auf Waren mit geringem Wert im Wert von weniger als 1.000 NZD an. Die Umsatzschwelle in Neuseeland liegt bei 60.000 NZD. Nach einem Überschreiten muss sich der Verkäufer in Übersee registrieren und neuseeländische GST berechnen.

Vereinigtes Königreich

Nach dem Brexit schaffte das Vereinigte Königreich die Entlastung von Warensendungen mit geringem Wert von 15 GBP ab und führte am 1. Januar 2021 eine neue Regelung ein, die die Einfuhr von Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs in Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 135 GBP abdeckt (was dem Schwellenwert für die Zollhaftung entspricht). Nach diesen neuen Regeln bewegt sich der Zeitpunkt, an dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, von der Einfuhrstelle zur Verkaufsstelle. Dies hat dazu geführt, dass für diese Sendungen die britische Mehrwertsteuer anstelle der Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Für die Herstellung dieser Lieferungen ist eine Registrierung der Mehrwertsteuer in Großbritannien ab dem ersten Verkauf erforderlich.

Singapur

Singapur ist das jüngste Land, das angekündigt hat, neue Regeln für Waren mit geringem Wert einzuführen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher in Singapur 7% Mehrwertsteuer für Waren im Wert von 400 SGD oder darunter zahlen, die per Luft- oder Postweg nach Singapur importiert werden (der GST-Satz wird irgendwann zwischen 2022 und 2025 auf 9% steigen).

Ein ausländischer Anbieter (d. h. ein Lieferant, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes oder ein Wiederzusteller) haftet für die GST-Registrierung, wenn sein globaler Umsatz und Wert der B2C-Lieferungen von Waren mit geringem Wert, die an nicht GST-registrierte Kunden in Singapur hergestellt werden, am Ende eines Kalenderjahres 1 Million SGD übersteigt. Es kann auch möglich sein, sich bei Bedarf freiwillig zu registrieren.

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Am 5. April 2022 verabschiedete der EU-Rat formell Änderungen der geltenden Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen. Diese Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie wurden am 6. April 2022 durch die Richtlinie 2022/542 des Rates (EU) vom 5. April 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind sofort wirksam.

Die Zustimmung des EU-Rats folgt auf die offizielle Überprüfung der Änderungen durch das EU-Parlament im März 2022.

Neue ermäßigte Tarife

Die Richtlinie des Rates räumt den Mitgliedstaaten mehr Tarifoptionen ein, die sie anwenden können, und gewährleistet die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten. Artikel 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie wird geändert, um die Anwendung von maximal zwei ermäßigten Sätzen von mindestens 5% vorzusehen, die auf bis zu 24 im überarbeiteten Anhang III aufgeführte Lieferungen angewendet werden können.

Die Mitgliedstaaten können auf maximal sieben Lieferungen aus Anhang III einen ermäßigten Satz von weniger als 5% und eine Befreiung mit dem Recht auf Vorsteuerabzug (Nullsatz) anwenden. Die Anwendung ermäßigter und Nullsätze ist auf Waren und Dienstleistungen beschränkt, die den Grundbedarf decken sollen, wie Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Arzneimittel, Gesundheits- und Hygieneprodukte, Transport von Personen und Kulturgütern wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Es ist das erste Mal, dass die Mitgliedstaaten solche Notwendigkeiten ausnehmen können.

Alle Mitgliedstaaten haben nun gleichen Zugang zu bestehenden Ausnahmeregelungen, um ermäßigte Sätze für bestimmte Produkte anzuwenden, die zuvor auf länderspezifischer Basis gewährt wurden. Die Steuerzahler müssen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ausnahmeregelungen bis 6. Oktober 2023 anzuwenden.

Anhang III enthält bemerkenswerte neue Lieferungen und Überarbeitungen zur Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs: Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren, Versorgung mit Strom und Fernwärme und -kühlung, Fahrräder und Elektrofahrräder, Eintritt zu Live-Streaming-Veranstaltungen (ab 1. Januar 2025), lebende Pflanzen und Blumenzucht Produkte und andere. Umweltschädliche Güter wie fossile Brennstoffe und chemische Düngemittel/Pestizide wurden ebenfalls hinzugefügt, werden jedoch ab dem 1. Januar 2030 und 2032 ausgeschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 31. Dezember 2024 die erforderlichen Gesetze und Einhaltungsmaßnahmen erlassen und veröffentlichen, um den neuen Regeln, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen, nachzukommen.

Legislative Tätigkeit

Die Mitgliedstaaten haben seit ihrer Genehmigung im Dezember 2021 damit begonnen, als Reaktion auf die neue Richtlinie über ermäßigte Steuersätze Gesetze zu erlassen. Polen und Kroatien haben den Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel auf den Nullsatz gesenkt, und Bulgarien und Rumänien erwägen dasselbe. Belgien, Kroatien, Zypern, Irland, Italien, die Niederlande, Polen, Rumänien und Spanien haben Mehrwertsteuersenkungen auf Energielieferungen (z. B. Strom, Heizung/Kühlung, Erdgas) angekündigt, und Griechenland erwägt die Reduzierung.

Diese Kursänderungen wurden bereits vor dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie des Rates vom 6. April 2022 vorgeschlagen oder in Kraft gesetzt. Während Weltereignisse und Energiepreisspitzen ebenfalls zu diesen Veränderungen beitragen, ermöglichen die lang erwarteten ermäßigten Steuersatzänderungen den Mitgliedstaaten nun, dies im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie zu tun.

Es wird erwartet, dass mehr Mitgliedstaaten ihre Mehrwertsteuersatzstruktur als Reaktion auf diese neuen ermäßigten Steuersatzmöglichkeiten überprüfen werden.

Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in unserem vorherigen Blog.

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Das norwegische Finanzministerium hat vorgeschlagen, das norwegische Mehrwertsteuergesetz (VAT) in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäfte auf den Verkauf von nicht digitalen Dienstleistungen durch Verbraucher zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kauf von Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können, von außerhalb Norwegens ansässigen Lieferanten für Verbraucher in Norwegen der Mehrwertsteuer unterliegen.

Aktuelle Anforderungen in Norwegen

Seit 2011 betreibt Norwegen ein vereinfachtes Mehrwertsteuerkonformitätssystem für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Nicht ansässige Anbieter, die E-Books, Streaming-Medien, Software oder andere digitale Dienste an norwegische Verbraucher verkaufen und den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 50.000 NOK erfüllen, müssen sich registrieren und für diese Verkäufe die Mehrwertsteuer erheben, genau wie ansässige Unternehmen.

Nicht in Norwegen ansässige Lieferanten können das vereinfachte VAT On E-Commerce (VOEC) -System für die Registrierung und Berichterstattung verwenden. Darüber hinaus müssen Lieferanten in Norwegen Mehrwertsteuer auf alle Käufe von remote erbringbaren Dienstleistungen von Unternehmen im Ausland zahlen. Derzeit sind ausländische Anbieter von remote erbringbaren Dienstleistungen, die nicht digital sind, jedoch nicht verpflichtet, sich auf ihren Verkauf solcher Dienstleistungen zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Vorschlag

Die norwegische Steuerbehörde ist besorgt über den Wettbewerbsvorteil gebietsfremder Anbieter gegenüber inländischen Anbietern bei der Erbringung von Dienstleistungen für norwegische Verbraucher. Das norwegische Finanzministerium hat einen Vorschlag zur Änderung des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, um gebietsfremde Lieferanten dazu zu verpflichten, Mehrwertsteuer auf remote erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher zu erheben und zu melden.

Nach dem Vorschlag müssten ausländische Anbieter traditioneller Dienstleistungen Mehrwertsteuer für Beratungsdienstleistungen, Buchhaltungsdienstleistungen und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erheben. Wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist oder wenn die Transaktion als B2B-Verkauf betrachtet wird, wird die Mehrwertsteuer dennoch vom Kunden über den Reverse-Charge-Mechanismus erhoben und eingezogen. Lieferanten, die nicht in Norwegen ansässig sind, könnten das bestehende VOEC-Programm nutzen.

Status und Zeitplan

Das norwegische Finanzministerium hat den Vorschlag für Änderungen des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf den Verkauf von remote erbringbaren Dienstleistungen aus dem Ausland an Empfänger in Norwegen zur Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu dem Vorschlag ist der 8. Juli 2022. Bitte informieren Sie sich darüber, ob die vorgeschlagenen Änderungen in Norwegen angenommen werden und wann die Änderungen wirksam werden, falls sie angenommen werden.

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Der globale Trend im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in den letzten zehn Jahren hat gezeigt, dass Gesetzgeber und lokale Steuerbehörden weltweit den Prozess der Rechnungserstellung überdenken. Durch die Einführung technologisch ausgereifter Plattformen für die kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) erhalten die Steuerbehörden eine sofortige und detaillierte Kontrolle über die Mehrwertsteuer, was sich als sehr effizienter Weg zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke erwiesen hat.

Viele Länder des Common Law, die kein Mehrwertsteuersystem haben, darunter die Vereinigten Staaten, Australien und Neuseeland, sind jedoch nicht denselben Weg eingeschlagen. Sie haben sich im internationalen Vergleich durch wenig Regulierung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung hervorgetan. Der Grund, warum keine Kontrolle über die Rechnungen erforderlich ist, ist das Fehlen einer Mehrwertsteuerregelung. Jüngste Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass auch Länder des Common Law versuchen, die elektronische Rechnungsstellung voranzutreiben, was eher auf die Effizienz der Geschäftsprozesse als auf die Notwendigkeit einer Steuerkontrolle zurückzuführen ist. Dementsprechend werden die bevorstehenden Entwicklungen in diesem Blog behandelt, der sich auf das E-Invoicing-Pilotprogramm der Vereinigten Staaten und die australischen und neuseeländischen Initiativen zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert.

Vereinigte Staaten

E-Invoicing ist in den Vereinigten Staaten seit sehr langer Zeit erlaubt, ist aber immer noch keine weit verbreitete Geschäftspraxis. Einigen Quellen zufolge macht die elektronische Rechnungsstellung derzeit nur 25% aller im Land ausgetauschten Rechnungen aus. Mit der Einführung des E-Invoicing-Pilotprogramms der Business Payments Coalition (BPC) in Zusammenarbeit mit der Federal Reserve könnte sich dies bald ändern.

Das Pilotprojekt für den E-Invoice Exchange Market von BPC zielt darauf ab, eine schnellere B2B-Kommunikation zu fördern und allen Arten von Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen in den USA auszutauschen.

Das BPC e-Invoice Exchange Market Pilotprojekt

Das Pilotprogramm ist ein standardisiertes E-Invoicing-Netzwerk, über das strukturierte elektronische Rechnungen zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können, wobei verschiedene interoperable Rechnungssysteme zum Verbinden und Austauschen von Dokumenten verwendet werden. Es soll die Effizienz und Produktivität steigern und gleichzeitig Datenfehler reduzieren. Ein Modell für föderierte Registrierungsdienste ermöglicht es autorisierten Administratoren oder Registraren, sich zu registrieren und Teilnehmer in das Framework für den Austausch von E-Rechnungen einzubeziehen.

Das Framework für den Austausch von E-Rechnungen funktioniert ähnlich wie das E-Mail-Ökosystem. Benutzer können sich bei einem E-Mail-Anbieter anmelden, um E-Mails zu senden und zu empfangen. Der Anbieter dient seinen Benutzern als Zugangspunkt zum E-Mail-Austausch und versendet E-Mails zwischen ihnen über das Internet. Es ermöglicht mehreren Registraren, Teilnehmer innerhalb des Rahmens für den Austausch von E-Rechnungen zu registrieren. Dies erinnert an das weltweit etablierte PEPPOL-Modell, das die Struktur einer Rechnung standardisiert und einen Rahmen für die Interoperabilität bietet.

Vision der Zukunft

Die USA folgen dem europäischen E-Invoicing-Modell, das auf offenen Interoperabilitätsfunktionen basiert. Es ermöglicht Parteien, die verschiedene Rechnungssysteme verwenden, Dokumente einfach über das E-Invoicing-Netzwerk zu verbinden und auszutauschen. Der Digitalisierungsprozess im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung wird es großen und kleinen Unternehmen in den USA ermöglichen, Ressourcen zu sparen, Nachhaltigkeit zu fördern und die Geschäftseffizienz zu steigern.

Australien und Neuseeland

Ähnlich wie in den USA wird der Trend zur elektronischen Rechnungsstellung in Australien und Neuseeland nicht in erster Linie von Steuerfragen, sondern von der Prozesseffizienz getrieben. Keines der beiden Länder hat Pläne bezüglich eines traditionellen B2B-E-Invoicing-Mandats. Die neuseeländische und die australische Regierung haben sich jedoch zu einem gemeinsamen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet, und die ersten Schritte bestehen darin, sicherzustellen, dass alle Regierungsbehörden elektronische Rechnungen erhalten können.

Australien

In Australien müssen alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 in der Lage sein, E-Rechnungen von PEPPOL zu erhalten. Darüber hinaus versucht die Regierung, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, ohne das traditionelle Mandat für Unternehmen, elektronische Rechnungen zu erstellen. Stattdessen wird vorgeschlagen, das sogenannte Business E-Invoicing Right (BER) umzusetzen.

Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern eine elektronische Rechnung anstelle herkömmlicher Papierrechnungen über das PEPPOL-Netzwerk zu verlangen. Unternehmen müssen ihre Systeme einrichten, um PEPPOL-E-Rechnungen erhalten zu können. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es von seinem „Recht“ Gebrauch machen und andere Unternehmen auffordern, ihnen PEPPOL-E-Rechnungen zu senden.

Diese Reform wird voraussichtlich im Juli 2023 eingeführt, bei der Unternehmen den Erhalt von PEPPOL-E-Rechnungen nur von großen Unternehmen beantragen können, gefolgt von einer schrittweisen Einführung, die schließlich bis zum 1. Juli 2025 alle Unternehmen abdeckt.

neuseeland

Nach der australischen E-Invoicing-Reform für den B2G-Sektor vom Juli 2022 ermutigt die neuseeländische Regierung Unternehmen und Regierungsbehörden, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Möglichkeit für alle zentralen Regierungsbehörden, seit dem 31. März 2022 E-Rechnungen auf der Grundlage von PEPPOL BIS Billing 3.0 zu erhalten.

Außerhalb dieser B2G-Anforderungen gibt es derzeit keine veröffentlichten Pläne, die gesamte Wirtschaft auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung umzustellen.

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Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen über die Änderungen in den E-Invoicing-Systemen in den USA, Australien und Neuseeland auf dem Laufenden bleibt? Nehmen Sie Kontakt mit unserem Expertenteam auf, um zu erfahren, wie die Lösungen von Sovos helfen können.

Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.

Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.

Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.

Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.

Neue Steuerzahler im Geltungsbereich

Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:

Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.

Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.

Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.

Kurze Schonfrist eingeführt

Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.

Was geschieht als Nächstes?

Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.

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