Es ist gut, Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Dennoch ist es für viele kleinere – aber auch viele größere – Unternehmen zu wenig, zu spät. Tausende konnten den Sturm nicht überstehen, weil sie besonders auf menschlichen Kontakt angewiesen waren. Andere waren überproportional betroffen, einfach weil COVID-19 sie genau dann traf, als sie eine schwierige Phase in ihrem Lebenszyklus durchliefen. Während wir die ersten Erfolge der Impfstoffe gegen COVID-19 sehen, gewinnen Unternehmen und Märkte an Zuversicht, dass die Länder im letzten Quartal 2021 wieder auf eine neue Reisegeschwindigkeit kommen werden. Mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen werden viele der stärksten Volkswirtschaften der Welt Jahre brauchen, um sich von den Nachwirkungen zu erholen.
Wie bei allen Krisen hat das vergangene Jahr Schwächen akzentuiert und Misserfolge beschleunigt. Zwar muss man zugeben, dass die COVID-19-Krise ohne das Internet und den aktuellen Stand der Technologieeinführung weltweit weitaus schlimmer ausgefallen wäre, doch die verbleibenden Bereiche mit veralteten Prozessen, in denen Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation hinterherhinkten, wurden hervorgehoben, da die Mitarbeiter darum kämpften, einen Ausgleich zwischen gesundheitlichen Bedenken und der Notwendigkeit zu schaffen, die Dinge in verlassenen Büros und Rechenzentren am Laufen zu halten.
Ein Bereich, in dem Ineffizienzen aufgedeckt wurden, ist On-Premises-Software. Viele Unternehmen haben begonnen, Cloud-basierte Software einzuführen, um verschiedene Kategorien von Arbeitsabläufen und Verbindungen mit Handelspartnern zu unterstützen; viele größere Unternehmen haben jedoch gezögert, Kernunternehmenssysteme – wie ERPs, Logistik- oder Reservierungssysteme – in die Cloud zu verlagern. Der Grund für diese Zurückhaltung ist oft, dass die Altsysteme stark angepasst wurden. Zwar bieten viele Anbieter von Unternehmenssoftware Public-Cloud-Versionen an, die in der Theorie viele Vorteile gegenüber einer On-Premises-Bereitstellung bieten, doch die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung von Organisationen und Prozessen an “konservierte” Workflows, die auf der Grundlage von Standard-Best-Practices entwickelt wurden, überwiegen oft.
Eine andere Gruppe von Herausforderungen ist komplizierter. Manuelle Prozesse dominieren immer noch das Bestell- und Rechnungsmanagement in Unternehmen aller Größenordnungen weltweit. Wenn eine Workflow-Software den Buchhaltungsmitarbeitern den Fernzugriff auf das System ermöglicht, können Genehmigungen und Buchungen von Heimarbeitsplätzen aus verwaltet werden, aber die vorherrschende Papierform in vielen Lieferanten- und Kundenbeziehungen erfordert immer noch, dass Mitarbeiter das Scannen, Drucken und Versenden oder – ja – das Faxen von wichtigen Dokumenten von Büros mit eingeschränktem Zugang aus verwalten.
Diese Probleme werden schwieriger zu überwinden sein, da teure, industrietaugliche Maschinen für die Verarbeitung von Papierdokumenten nicht einfach in Heimbüros aufgestellt werden können. Die Antwort auf diese Herausforderung liegt nicht in kreativen Wegen, die Küchen der Menschen in Scan- oder Druckzentren umzuwandeln, sondern darin, endlich den großen Schritt in Richtung einer durchgängigen Datenintegration zu machen.
Interestingly, if COVID-19 isn’t enough of a reason to take that automation leap, businesses can expect a helping hand from tax administrations. Many countries had already started large-scale programs to push continuous transaction controls (CTCs). Such as mandatory real-time clearance of digital invoices. The current global health crisis is pushing tax administrations to accelerate these programs. We have seen announcements of plans towards such compulsory e-invoicing or digital reporting of accounting data in countries like France, Jordan and Saudi Arabia. In addition to several countries including Poland and Slovakia who stated their intent to follow in the footsteps of countries in Latin America and also European frontrunners like Italy and Turkey. Even in Germany, which has long resisted the call of CTCs, a significant political party has proposed decisive action in this direction.
These initiatives are still often motivated by the need to close tax gaps. However the need for resilience in revenue collection is clearly another driver. Also, examples from countries like Brazil have shown that CTCs massively improve governments’ ability to track and monitor the economic effects of a crisis down to the smallest sectoral detail. This gives them granular data that can be used for surgical fiscal policy intervention to guide the most severely affected activities through a crisis.
Da alle Umstände zusammenkommen, um Unternehmen einen Grund zu geben, die letzte Meile in Richtung Vollautomatisierung zu überwinden – die Schnittstelle zwischen ihren und den Vertriebs- und Einkaufsabläufen ihrer Handelspartner -, sollte man meinen, dass Unternehmen jetzt Pläne aufstellen, um sich auf eine vollständig digitale, viel belastbarere Reihe von Prozessen und Organisationsstrukturen vorzubereiten.
Leider hat die Art und Weise, wie CTC-Mandate ausgerollt werden und wie Unternehmen darauf reagieren, in der Vergangenheit die Investitionen in die Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Einführung moderner Cloud-basierter Unternehmenssoftware eher gebremst.
Die CTC-Mandate sind unglaublich vielfältig. Sie reichen von einer vollständigen Online-Zweitbuchhaltung, die unter anderem durch eine zusätzliche Klassifizierung von Lieferungen im staatlich gehosteten System in Griechenland geführt werden soll, bis hin zu einem völlig anderen Setup inklusive Dienstleistern und Transaktionszahlungsreporting, das in Frankreich entworfen wird. Vertreter aus China sprechen über Blockchain-basierte Rechnungskontrollen, während Länder wie Polen und Saudi-Arabien sich auf zentralisierte, staatlich betriebene Rechnungsaustausch-Netzwerke vorbereiten. Die Mandatsfristen sind in der Regel zu kurz, und die Steuerverwaltungen nehmen unzählige strukturelle Anpassungen vor – alle typischerweise ebenfalls mit kurzen Fristen und nur in der Landessprache verfügbar – während der Implementierungszeit und für Jahre danach.
Die Steuerverwaltungen könnten jedoch mit einiger Berechtigung behaupten, dass die Fristen immer zu kurz sind, fast unabhängig davon, wie viel Übergangszeit den Steuerzahlern eingeräumt wird, weil sich viele Unternehmen strukturell zu spät vorbereiten. Der globale Trend zu CTCs, SAF-T und ähnlichen Mandaten ist für Unternehmen seit Jahren offensichtlich, dennoch sind viele schlecht vorbereitet; insbesondere viele multinationale Unternehmen sind nach wie vor der Ansicht, dass die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Angelegenheit ist, die von den lokalen Tochtergesellschaften zu lösen ist, was nach und nach ein massives Netz von lokalisierten Verfahren schafft, die nicht den Best Practices der Unternehmen entsprechen, sondern von den Steuerverwaltungen entworfen wurden.
Which brings us back to why companies aren’t adopting flashy new releases of enterprise software packages in public cloud mode. Or further automating their trading partner exchanges, more quickly. All parties in this equation want the same thing. That is seamless and secure sharing of relevant data among businesses, and between businesses and tax administrations. However kneejerk reactions to regulatory mandates by businesses, and lack of tax administrations’ familiarity with modern enterprise systems, are creating the opposite effect. Companies panic-fix local mandates without a sufficient understanding of the impact of their decisions. Neither on their future ability to innovate and standardize. The enterprise resources come first to put systems in place post-haste. They then manage the problems stemming from adopting a patchwork of local tax-driven financial and physical supply chain data integration approaches. This comes from IT budgets that then don’t get spent on proper automation.
Mehrere Dinge können diesen Teufelskreis durchbrechen. Unternehmen sollten ihre Art und Weise ändern, diese Änderungen der Mehrwertsteuer-Digitalisierung als revolutionär und nicht als evolutionär zu betrachten. Wenn sie gut informiert und vorbereitet sind, ist es möglich, einen strategischen Ansatz zu wählen, um von den CTC-Mandaten zu profitieren, anstatt unter ihnen zu leiden. Die Steuerverwaltungen müssen ihren Teil dazu beitragen, indem sie bestehende gute Praktiken bei der Gestaltung, der Implementierung und dem Betrieb digitaler Plattformen für den obligatorischen Geschäftsdatenaustausch übernehmen. Die ICC CTC Principles sind eine hervorragende Möglichkeit, der Weltwirtschaft den dringend benötigten Immunitätsschub zu geben, der es Unternehmen und Regierungen ermöglicht, die Widerstandsfähigkeit zu verbessern und gleichzeitig Ressourcen freizusetzen, die in ineffizienten manuellen Geschäfts- und Steuererfüllungsprozessen gebunden sind.
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In den letzten Monaten wurde in Ermangelung einer formellen Klärung viel darüber spekuliert, ob die indischen Behörden die Ausweitung des verpflichtenden E-Invoicing-Bereichs vorantreiben würden. Während einige Bedenken geäußert haben, dass das indische Mittelstands- bis KMU-Segment für eine solche Änderung nicht bereit wäre, haben andere, darunter auch Regierungsbeamte, die Botschaft bekräftigt, dass die Erweiterung planmäßig verlaufen würde.
Am 8. März 2021 gab das Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Notification heraus, in der der Schwellenwert für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung von 100 Cr. Rupien auf 50 Cr. Rupien gesenkt wurde. Steuerzahler, die nun in den Anwendungsbereich fallen, müssen die Regeln zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) bei der Rechnungsstellung bis spätestens 1. April 2021 einhalten.
Während die Steuerzahler unter bereits einen Zugang zur API-Sandbox-Testumgebung erhalten haben, um sich vorzubereiten, bleibt den betroffenen Steuerzahlern durch die späte formale Veröffentlichung der Mitteilung nur wenig Zeit für die Umsetzung.
Das indische E-Invoicing-System verlangt von den Steuerzahlern, dass sie Rechnungsdaten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermitteln, bevor sie die legale Rechnung mit ihren Geschäftspartnern austauschen.
Sobald die JSON-Datei an den IRP übertragen wurde, führt der IRP bestimmte Prüfungen und Geschäftsvalidierungen durch. Nach fehlerfreiem Bestehen des Validierungsprozesses generiert der IRP die Rechnungsreferenznummer (IRN), fügt sie in das JSON ein, signiert das JSON und registriert es.
Der IRP generiert auch die QR-Code-Daten, die in der PDF- oder Papierversion der Rechnung enthalten sein müssen, falls eine solche erstellt wird. Mit diesen QR-Code-Daten kann eine grafische Darstellung des QR-Codes erzeugt werden. Steuerzahler können ihre Rechnungen im JSON- oder PDF-Format oder in Papierform austauschen.
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.
Nach der Einführung der "Fiskalisierung", Albaniens System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), Anfang 2020, veröffentlichte die albanische Regierung weitere Informationen über das CTC-System und aktualisierte Ende 2020 den Zeitplan für die Einführung.
Im Laufe des Jahres 2020 veröffentlichte die albanische Regierung eine Reihe von Sekundärgesetzen über verschiedene Elemente des CTC-Systems. Das albanische CTC-System ist eine Mischung aus elektronischer Rechnungsabwicklung und Echtzeit-Datenmeldung an die Steuerbehörde. Beide Prozesse sind in separaten, aber ebenso langwierigen Gesetzen geregelt.
Gemäß der veröffentlichten Dokumentation müssen B2B- und B2G-Rechnungen, die nicht in bar bezahlt werden, in elektronischer Form ausgestellt und empfangen werden, während Rechnungen für Bargeschäfte (z.B. B2C) vorbehaltlich der Akzeptanz durch den Empfänger elektronisch sein können.
E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format, das auf den europäischen Standards basiert, über das zentrale Informationssystem (CIS) ausgetauscht werden, das von AKSHI, der albanischen nationalen Agentur für die Informationsgesellschaft, verwaltet wird.
E-Rechnungen müssen "fiskalisiert" werden, bevor sie zwischen den Parteien ausgetauscht werden, d. h. sie müssen von der Steuerbehörde freigegeben werden und eine eindeutige Identifikationsnummer (NIVF) erhalten, die in den Inhalt der Rechnung aufgenommen werden sollte. E-Rechnungen sind erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde gültig.
Außerdem wurden weitere Informationen zur zentralen Rechnungsplattform, zu den Inhalten und Schemata der elektronischen Rechnungen sowie zu den Meldepflichten für Zahlungsdienstleister veröffentlicht.
Der neue Zeitplan für die Einführung des albanischen CTC-Systems lautet:
Der beeindruckende Umfang und das Tempo, mit dem Albanien im Laufe der letzten Monate die CTC-Dokumentation veröffentlicht hat, ist ein Zeichen dafür, dass das Land auf dem richtigen Weg ist, die Umsetzungsfristen seines CTC-Systems einzuhalten.
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Das neue indische E-Invoicing-System ist seit Oktober 2020 in Betrieb und wurde in mehreren Phasen eingeführt. Die erste Phase begann im Oktober 2020 mit Steuerzahlern mit einem Schwellenwert von 500 Cr. Rupien oder mehr und die zweite Phase wurde im Januar 2021 fortgesetzt und umfasst Steuerzahler mit einem Schwellenwert von 100 Cr. Rupien oder mehr.
Die indischen Behörden haben immer wieder ihr Bestreben nach einer landesweiten E-Invoicing-Lösung geäußert und planen, den Anwendungsbereich von E-Invoicing schrittweise zu erweitern. Interessant ist daher, dass die Steuerzahler in den ersten beiden Stufen E-Invoicing nicht freiwillig implementieren durften, sondern warten mussten, bis ihre Marktsegmente von den Behörden als testreif identifiziert wurden.
Es wurde zuvor vom Finanzminister angekündigt, dass bis zum 1. April 2021 alle Steuerzahler in Indien Zugang zur elektronischen Rechnungsstellung haben werden, aber aus diesen Ankündigungen ging nicht klar hervor, ob es das Ziel war, sie verpflichtend zu machen oder einfach die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab April 2021 zu ermöglichen.
Das e-Invoice API Sandbox-Portal wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 50 Cr. Rupien und 100 Cr. Rupien für technische Tests freigegeben. Angesichts der bisherigen Praxis könnte diese Entwicklung als Hinweis darauf interpretiert werden, dass ein Mandat vor der Tür steht.
Zuvor wurde über das e-Invoice-API-Sandbox-Portal angekündigt, dass Steuerzahler zwischen 100 Cr. Rupien und 500 Cr. Rupien zum Testen freigegeben wurden. Auf diese Entwicklung folgte bald eine Mitteilung, die die elektronische Rechnungsstellung für diese Steuerzahler ab Januar 2021 vorschreibt. Es wird daher erwartet, dass die indische Regierung bald eine Mitteilung veröffentlichen wird, die die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler mit einem Umsatz von 50 Cr.
Auch wenn es keine formellen Aussagen der Behörden zum Zeitplan oder zum Mandat gibt, erwarten viele Stakeholder den 1. April 2021 als verpflichtendes Datum, um das neue E-Invoicing-Verfahren für das nächste Segment der Steuerzahler zu erfüllen. Angesichts der bisherigen Ankündigungen wäre das kein Paukenschlag. Allerdings würde den Steuerzahlern eine sehr knappe Frist zur Einhaltung gesetzt.
Sovos verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung und hält seine Kunden mit E-Invoicing-Mandaten auf dem Laufenden.
Der Trend zur Echtzeit-Datenerfassung als Steuerkontrollmechanismus durch Steuerbehörden auf der ganzen Welt ist keine große Überraschung mehr, ganz im Gegenteil. Eine nach der anderen und mit zunehmender Geschwindigkeit führen Regierungen lokale Anpassungen von Continuous Transaction Controls-Regimen ein, allgemeiner als CTCs bezeichnet. Allerdings zeichnen sich bei den Steuerbehörden neue Trends ab, die über die Sammlung von Steuerdaten in Echtzeit hinausgehen und stattdessen den Echtzeit-Zugriff auf die Buchhaltungsdaten der Steuerzahler und letztlich die Nutzung dieser Daten zur Bewertung des Steuereinhaltungsrisikos betreffen.
Die Datenerfassung in Echtzeit bietet viele Möglichkeiten für eine Steuerbehörde. Zum Beispiel kann sie einen zuverlässigen Überblick über die Transaktionen auf Geschäftsebene im Land liefern und es dem Staat ermöglichen, Finanzdaten in umsetzbare Erkenntnisse umzuwandeln. Echtzeitdaten können es einer Steuerbehörde auch ermöglichen, Steuerrisiken für einzelne Steuerzahler frühzeitig zu erkennen, sodass sie angegangen werden können, bevor es zu einer Prüfung oder einem Rechtsstreit kommt.
Russland ist ein gutes Beispiel für ein Land, das mit gutem Beispiel vorangeht und ein Tool für die Erstellung von Risikobewertungen hinsichtlich der Compliance von Steuerzahlern aufgebaut hat. Das russische System wurde zunächst Integrated Risk Management System genannt und später in Cooperative Compliance System (CCS) umbenannt. Durch das CCS kann die Steuerbehörde die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch den einzelnen Steuerzahler einschätzen und sobald Risiken erkannt werden, erzeugt das System eine Warnung, die sowohl für die Steuerbeamten als auch für den Steuerzahler sichtbar ist.
Im derzeitigen Stadium können nur die größten und digital fortschrittlichsten Steuerzahler, die sich freiwillig für dieses System entscheiden, Teil des CCS sein. Die Steuerzahler werden mit Vorteilen zum Beitritt motiviert, wie z. B. der Befreiung von Betriebsprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen, einer sozial verantwortlichen Entscheidung und der Möglichkeit, ihre Finanzprozesse von Papier auf digital umzustellen.
Das CCS ermöglicht der Federal Tax Authority (FTS) direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Steuerzahlers. Mithilfe von KI-Technologie werden die Vorgänge eines bestimmten Steuerzahlers bewertet und sein Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften berechnet. Wenn ein Risiko erkannt und eine Warnung durch das System ausgelöst wird, können die Steuerbehörde und der Steuerzahler kommunizieren und handeln, bevor es zu Streitigkeiten kommt.
Das russische CCS-System ist ein deutlicher Hinweis darauf, zu was viele der weltweit bestehenden und zukünftigen CTC-Regime wahrscheinlich heranreifen werden, nämlich zu Systemen, die es den Steuerbehörden rund um den Globus ermöglichen, mit den Steuerzahlern zu interagieren und zusammenzuarbeiten und dabei die Vorteile moderner Technologie zu nutzen.
Auch wenn es Zeit braucht, um technologische Fortschritte zu implementieren, scheinen die Steuerverwaltungen entschlossen zu sein, neue und effektive Wege zur Durchführung von Steuerkontrollen zu finden und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen durch die Einhaltung von Steuervorschriften durch Zusammenarbeit zu reduzieren. Das russische CCS-System ist noch recht neu und daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass es von anderen Ländern übernommen wird. Angesichts der Vorteile wäre es jedoch nicht überraschend, wenn wir in den kommenden Jahren ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern sehen.
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Das polnische Finanzministerium hat jetzt den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung über die nationale Plattform (Krajowy System e-Faktur – KSeF) in einem Continuous Transaction Control (CTC)-System veröffentlicht. Der Entwurf steht während einer zweiwöchigen Frist zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung , wonach das Gesetz bereits zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen über die nationale Plattform jedoch freiwillig sein; sowohl Papierrechnungen als auch andere elektronische Rechnungen werden weiterhin erlaubt sein. Steuerzahler, die sich für die Nutzung des KSeF-Systems entscheiden, werden mit einer schnelleren Rückerstattung der Mehrwertsteuer belohnt. Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz sind weitere Faktoren, die als Vorteile für diejenigen genannt werden, die das System nutzen. Geplant ist, die Nutzung des KSeF-Systems in einem zweiten Schritt bis 2023 verpflichtend zu machen.
Einige bemerkenswerte Eigenschaften des neuen Rechnungssystems sind die folgenden
Der polnische Vorschlag lehnt sich ziemlich stark an das italienische SDI-System an. Polen führt eine Übergangszeit ein, bevor es die elektronische Rechnungsstellung über eine Clearing-Plattform verpflichtend macht, so wie Italien es vor der Einführung seines vollwertigen CTC-E-Invoicing-Mandats getan hat. Der Vorschlag, eine Standardlösung für die elektronische Archivierung anzubieten, spiegelt eine ähnliche Funktion der italienischen SDI-Plattform wider; die italienische Plattform wurde jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kritisiert und musste daher im Laufe der Zeit angepasst werden. Ein weiteres Merkmal, das dem italienischen Modell ähnelt, ist die Beziehung zwischen der Meldung von Rechnungsdaten und den von der Clearing-Plattform gesammelten Daten. Während Italien das Spesometro (Meldung von Inlandsrechnungen) eingestellt hatte – und auch das Esterometro (Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen) einstellen wird, befreit Polen die Steuerpflichtigen von der Pflicht zur Abgabe der JPK_FA (Meldung von Rechnungen).
Es ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf es zulässt, dass detailliertere Regeln durch einen Ministerialerlass hinzugefügt werden können, so dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alles festgelegt ist. Es sieht in der Tat so aus, als würden die Polen an ihrer Absicht festhalten, ihr CTC vor Frankreich in Betrieb zu nehmen.
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Am 31. Dezember 2020 hat die griechische Regierung in letzter Minute den Starttermin von myDATA erneut auf April 2021 verschoben. Diese Ankündigung war erwartet worden und kam als große Erleichterung für die griechischen Steuerzahler, die sich Sorgen machten, ob sie für das vorherige Go-Live-Datum im Januar 2021 bereit sein würden.
Das erste Quartal 2021 bietet die Gelegenheit für zusätzliche Schulungen und die Einführung des neuen CTC-Frameworks.
Insbesondere wird durch den Ministerialbeschluss A.1300/2020 (Änderung des im Juni veröffentlichten Beschlusses 1138/2020) die verpflichtende Übermittlung der erforderlichen Daten an die myDATA-Plattform auf den 1. April 2021 verschoben. Auch die Daten des ersten Quartals 2021 müssen bis spätestens 31. Oktober 2021 übermittelt werden, damit ein vollständiger Überblick über ein ganzes Jahr auf den myDATA-E-Books gegeben ist.
Darüber hinaus hat der Ministerialbeschluss einige weitere Änderungen eingeführt:
Es bleibt abzuwarten, ob diese zusätzliche Verschiebung des myDATA-Starttermins es den griechischen Steuerzahlern und relevanten Stakeholdern sowie der IAPR – der griechischen Steuerbehörde – selbst ermöglicht, angemessen und rechtzeitig auf die neuen CTC-Anforderungen vorbereitet zu sein.
Bitte wenden Sie sich an , wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf das griechische myDATA-Programm benötigen.
Finden Sie heraus, warum es sinnvoll ist, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um Steuerprozesse zu rationalisieren und die Belastung der Finanzteams zu verringern.
Der Wandel hin zur Digitalisierung erfordert eine radikale Anpassung und Veränderung bestehender Technologien für alle Branchen. Während dies geschieht, steigen die Spannungen und Ängste rund um Automatisierung und Arbeitsplatzverluste. Oxford Economics ( ) prognostiziert, dass in China bis 2030 12,5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe automatisiert werden. Eine teilautomatisierte Belegschaft ist in der Tat am Horizont zu sehen.
Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.
Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.
Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.
Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.
Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.
Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.
Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.
Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.
Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.
Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.
Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.
Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.
Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.
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Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.
Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.
Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen (“Continuous Transaction Controls” oder “CTCs”) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.
In dem Bericht “VAT in the Digital Age in France” ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.
Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).
Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.
Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.
Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.
Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.
Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.
Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.
Im September kündigte das Ningbo Municipal Taxation Bureau (NMTB) der State Taxation Administration (STA) ein Pilotprogramm an, das es ausgewählten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, auf freiwilliger Basis elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen auszustellen.
In China gibt es zwei Arten von Mehrwertsteuerrechnungen: Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen und allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen. Die erste Art kann nur von allgemeinen Mehrwertsteuerzahlern ausgestellt werden und kann zur Geltendmachung der Vorsteuer verwendet werden, während allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen von kleinen Steuerpflichtigen elektronisch ausgestellt werden können, aber nicht zur Geltendmachung der Vorsteuer verwendet werden können. So werden Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen für B2B-Transaktionen verwendet, und allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen werden häufig für B2C-Transaktionen verwendet.
Derzeit müssen Umsatzsteuer-Sonderrechnungen zum Vorsteuerabzug ausgedruckt und mit den anderen Handelspartnern in Papierform ausgetauscht werden. Die an der Transaktion beteiligten Parteien müssen auch die Originalrechnung für eine zukünftige Prüfung aufbewahren. Dieses neue Pilotprogramm, das von Ningbo angekündigt wurde, könnte jedoch der Beginn einer neuen Ära der elektronischen Rechnungsstellung in China sein.
Ziel des Programms ist es, die Nutzung von E-Rechnungen zu fördern und zu steigern. Im Rahmen der Regelung gelten für elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen die gleichen Vorschriften für die Rechtmäßigkeit, den gleichen grundlegenden Zweck und die gleiche Verwendung wie für die entsprechende Mehrwertsteuer-Sonderrechnung in Papierform.
Die NMTB stützt sich auf die von der STA entwickelte Plattform für den öffentlichen Dienst für elektronische Mehrwertsteuerrechnungen, um den Steuerpflichtigen kostenlose Ausstellungsdienste für diese Art von elektronischer Rechnung anzubieten.
Einzelpersonen und Unternehmen werden in der Lage sein, die speziellen elektronischen Rechnungsinformationen über die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen zu überprüfen. Sie können die elektronische Rechnung über die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen herunterladen und die Gültigkeit der elektronischen Signatur im Dokument überprüfen.
Die Liste der Steuerzahler, die für die Teilnahme an diesem Pilotprogramm ausgewählt wurden, wird auf der offiziellen Website der NMTB veröffentlicht. Nur Steuerzahler in dieser Liste haben die Möglichkeit, Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen elektronisch an Steuerzahler im Zuständigkeitsbereich des NMTB auszustellen, d. h. an die Region, die in den Geltungsbereich des Programms fällt.
Frühere Pilotprogramme in China konzentrierten sich nur auf die Ausstellung von allgemeinen elektronischen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Umsetzung dieses Pilotprogramms ist ein wichtiger Schritt nach vorn für die ehrgeizigen Pläne der chinesischen Regierung, bis Ende dieses Jahres die elektronische Rechnungsstellung für Mehrwertsteuerrechnungen landesweit einzuführen.
Der Erfolg dieser Studie ist entscheidend. Es wird sich zeigen, ob es endlich an der Zeit ist, den Geltungsbereich auf andere Regionen auszuweiten, und ob eine vollständige Einführung für elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen im Land gemäß diesem aggressiven Zeitplan ein kühnes Ziel oder ein De-facto-Plan ist.
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.
Der ursprüngliche Beginn der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien für Steuerzahler ist in zwei Wochen. Das Rechnungsstellungssystem der kontinuierlichen Transaktionssteuerung (Continuous Transaction Controls, CTC) wurde offiziell im Dezember 2019 eingeführt. Seitdem hat es jedoch zahlreiche Änderungen und Neuerungen seitens des GSTN gegeben. Neben den im Juli bekannt gegebenen Änderungen, die sich auf Format und Umfang der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien ausgewirkt haben, erfolgten im August und September weitere Aktualisierungen und Erläuterungen der Plattform für elektronische Rechnungsstellung der Steuerbehörde. Trotz dieser zahlreichen Änderungen soll das neue System weiterhin am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Welche aktuellen Neuerungen gibt es?
Das GSTN Council hat am 14. August 2020 ein Webinar zu dem elektronischen Rechnungsstellungssystem gehalten. Darin wurden detaillierte Informationen zur Funktionsweise des vorgeschlagenen Systems erteilt und von Steuerzahlern gestellte Fragen beantwortet. Folgende Erläuterungen waren die Highlights des Webinars:
Die indischen Behörden bringen nach wie vor technische Aktualisierungen sowie Erläuterungen heraus. Es wurden u. a. am 8. September 2020 neue Versionshinweise auf der API-Sandbox-Webseite veröffentlicht. Den Versionshinweisen zufolge können E-Commerce-Betreiber (E-Commerce Operators, ECOs) jetzt die APIs im Rahmen des Sandbox-Systems registrieren und testen. Somit steht das elektronische Rechnungsstellungssystem ECOs auch zur Übermittlung der von ihnen für Zulieferer erstellten JSON-Dateien an das IRP zur Verfügung. Eine weitere bedeutende, in den Versionshinweisen enthaltene Neuerung besteht darin, dass es eine mobile App für die Verifizierung von QR-Codes und unterzeichneten elektronischen Rechnungsdateien geben wird. Zudem liegen Aktualisierungen der Validierungsregeln sowie Verbesserungen im Zusammenhang mit den APIs vor.
Was geschieht als Nächstes?
Nun, das hängt im Wesentlichen vom Erfolg der ersten Implementierung ab. Es wird im Laufe der kommenden Monate definitiv weitere technische Änderungen und Verbesserungen geben. Zudem sind ordnungsrechtliche Veränderungen des Compliance-Umfangs für Steuerzahler denkbar. Da die Reform letztlich darauf abzielt, ein CTC-System für alle Steuerzahler einzuführen, wird der Geltungsbereich sicher auf weitere Steuerzahler ausgedehnt werden. Einige Steuerzahler sind aktuell nicht eingeschlossen, da die Schwelle für die Einbeziehung nur einen Monat vor dem Einführungsdatum am 1. Oktober angehoben wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie wieder einbezogen werden, wenn sich das elektronische Rechnungsstellungssystem als erfolgreich genug erwiesen hat.
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Wie erwartet, wurden von den portugiesischen Steuerbehörden weitere Informationen über die Regulierung von Rechnungen veröffentlicht. Die Nachrichten der letzten Wochen über die Verschiebung von Anforderungen, die während der Mini-Reform der elektronischen Rechnungen des Landes festgelegt wurden, und die Aufhebung der Verpflichtung eines Unternehmens, eine Reihe von Informationen an die Steuerbehörde zu übermitteln, gipfelten in der lang erwarteten Verordnung über die eindeutige Identifikationsnummer und QR-Codes.
Im Jahr 2019 wurden mit dem Gesetzesdekret 28/2019 die eindeutige Identifikationsnummer und der QR-Code als obligatorische Rechnungsinhalte eingeführt. Zuvor war erwartet worden, dass sie am 1. Januar 2020 in Kraft treten würden, aber es fehlten die Details darüber, was eine solche eindeutige Identifikationsnummer und der Inhalt des QR-Codes sind. Die portugiesische Regierung hat nun jedoch eine Verordnung veröffentlicht, die beide Anforderungen weiter regelt.
Ein neuer Validierungscode
Gemäß der Verordnung 195/2020 müssen Unternehmen, die nach portugiesischem Recht Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2021 den portugiesischen Steuerbehörden die in den Rechnungen verwendeten Serien mitteilen, bevor sie angewendet werden. Nach der Übermittlung der Serie vergibt die Steuerbehörde für jede gemeldete Nummernserie einen Validierungscode.
Dieser Validierungscode wird später als Teil der eindeutigen Identifikationsnummer verwendet, die als ATCUD bezeichnet wird. Der ATCUD besteht aus dem Validierungscode der Serie und einer fortlaufenden Nummer innerhalb der Serie im Format “ATCUD:Validierungscode-Folgenummer”. Der ATCUD muss auf allen Rechnungen unmittelbar vor dem QR-Code angegeben werden und auf jeder Seite der Rechnung lesbar sein.
Um einen Validierungscode zu erhalten, müssen die Steuerzahler der portugiesischen Steuerbehörde die folgenden Daten mitteilen:
Nach der Genehmigung erstellt die Steuerbehörde einen Validierungscode mit einer Mindestlänge von acht Zeichen.
Gemäß der Verordnung ist die laufende Nummer, die auch Teil des ATCUD ist, eine Referenz, die aus einem bestimmten Feld der portugiesischen Version der SAF-T-Datei stammt.
Obwohl die Verordnung die Einführung von QR-Codes vorsieht, heißt es darin, dass die technischen Spezifikationen auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht werden sollen. Die Verordnung besagt jedoch, dass alle Rechnungen und Dokumente, die von zertifizierter Software ausgestellt werden, einen QR-Code enthalten sollten. Außerdem soll der QR-Code im Hauptteil der Rechnung (auf der ersten oder letzten Seite) enthalten und lesbar sein. Die technischen Spezifikationen für den QR-Code sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
Die Verordnung von letzter Woche ändert weder den Kreis der Unternehmen, die zertifizierte Software zur Ausstellung von Rechnungen verwenden müssen, noch die Zertifizierungsanforderungen. Die portugiesischen Steuerzahler müssen jedoch erneut ihre aktuellen Geschäfts- und Compliance-Prozesse anpassen und stehen unter Druck, ihre Systeme vor dem Stichtag 1. Januar 2021 zu ändern.
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Update: 3. Mai 2024 von Dilara İnal
Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat die Einführung des israelischen Mandats für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) verschoben.
Der Vorsteuerabzug ist mit dieser zweiten Verschiebung auch bei Fehlen einer Zuordnungsnummer bis zum 4. Mai 2024 zulässig. Der bisherige Stichtag war der 31. März.
Ab dem 5. Mai 2024 dürfen Unternehmen, die B2B-Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro) sind erforderlich, um eine vom ITA vergebene Zuteilungsnummer zu erhalten.
Wenden Sie sich an unser Expertenteam , um weitere Informationen zu Israels CTC-Änderungen zu erhalten.
Aktualisierung: 2. November 2023 von Dilara İnal
Am 23. Oktober 2023 gab die israelische Steuerbehörde (ITA) bekannt, dass sie den Zeitplan für die Umsetzung der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) verlängert hat, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, ihre technologische Entwicklung abzuschließen. Demnach wird das ITA bis zum 31. März 2024 den Abzug der Vorsteuer von einer Steuerrechnung auch ohne Zuteilungsnummer ermöglichen.
Der neue israelische Rahmen für die Rechnungsstellung verlangt von Unternehmen, die B2B-Transaktionen tätigen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, eine Zuteilungsnummer. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2024 für Rechnungen mit mehr als 25.000 NIS. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen die Umlagenummer enthalten, um ab diesem Zeitpunkt zum Umsatzsteuerabzug berechtigt zu sein. Angesichts dieser jüngsten Ankündigung erhalten die Käufer eine zusätzliche dreimonatige Frist, um sich daran zu halten.
Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl das ITA die Frist für den Vorsteuerabzug verlängert hat, die Clearance-Plattform wie ursprünglich geplant ab dem 1. Januar 2024 voll funktionsfähig sein wird. Ab diesem Datum erhalten Rechnungsaussteller, die Zuteilungsnummern anfordern, diese.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zu den Entwicklungen bei der Rechnungsstellung in Israel? Erfahren Sie mehr.
Update: 6. Juli 2023 von Enis Gencer
Die israelische Steuerbehörde hat eine Reihe von Richtlinien veröffentlicht, die technische Details und andere relevante Informationen zur Umsetzung des israelischen Rechnungsmodells enthalten.
In den Richtlinien heißt es, dass es sich bei dem neuen Modell um eine schrittweise Implementierung handelt, die mit einem Pilotprogramm im Jahr 2024 beginnt. Ein Hauptziel dieses neuen Modells ist es, das seit langem bestehende Problem fiktiver Rechnungen in Israel anzugehen und zu entschärfen.
Nach dem neu eingeführten israelischen Rechnungsmodell müssen Steuerzahler, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, eine Rechnungsnummer erhalten. Dies geschieht durch Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Dienst der Steuerbehörde über APIs und Senden der von der Steuerbehörde vorgeschriebenen Rechnungsinformationen.
Die Richtlinien definieren die Reihe von Informationen, die der Steuerbehörde gemeldet werden müssen, einschließlich:
Nach dem Erwerb muss die Rechnungsnummer auf der Steuerrechnung angegeben werden. Ohne diese Nummer sind die Steuerpflichtigen nicht zum Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer) berechtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass sich das Finanzamt das Recht vorbehält, die Rechnungsnummer nicht zuzuordnen, wenn der begründete Verdacht auf rechtliche Widersprüche in Bezug auf die Rechnung besteht.
Käufer können die Rechnungsnummer verwenden, um über den Dienst der Steuerbehörde auf die Rechnungsdetails zuzugreifen. Diese Funktion soll den Prozess der Integration der Rechnung in das Buchhaltungssystem des Steuerzahlers optimieren.
Das israelische Rechnungsmodell wird schrittweise eingeführt, beginnend mit einem Pilotprogramm im Januar 2024 für Rechnungen über 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro). In dieser Phase kann das Finanzamt die Anfrage nach Rechnungsnummern nur bei technischen Fehlern ablehnen.
Im Laufe der Umsetzung wird der Schwellenwert schrittweise wie folgt gesenkt:
Israel unternimmt schnell Schritte zur Einführung seines Rechnungsstellungssystems, indem es kurz nach der formellen Einführung des Systems im Februar 2023 technische Details und den Zeitplan für die Umsetzung veröffentlicht. Steuerpflichtige sollten ihre Systeme nun nach den rechtlichen und technischen Richtlinien vorbereiten, die das Finanzamt kürzlich veröffentlicht hat.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zu Israels bevorstehenden Vorschriften? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.
Update: 26. Mai von Enis Gencer
Weitere Details zur Umsetzung des Modells der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in Israel, das im Februar 2023 im Land eingeführt werden soll, sind bekannt geworden.
Wie wir bereits berichtet haben, hat die israelische Regierung am 24. Februar 2023 den Haushalt 2023-2024 genehmigt und damit die Voraussetzungen für die Einführung des CTC-Modells geschaffen. Seitdem hat der Vorschlag das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vor kurzem mit einigen Änderungen die Zustimmung des Finanzausschusses erhalten.
Laut der jüngsten Ankündigung führt der geänderte Plan ein CTC-E-Rechnungsverrechnungsmodell für Rechnungen über 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro) in Business-to-Business-Transaktionen (B2B) ein. Bei diesem Modell müssen Rechnungen über das System der Steuerbehörde ausgestellt werden und in Echtzeit genehmigt werden. Steuerpflichtige dürfen nicht validierte Rechnungen nicht für den Vorsteuerabzug verwenden.
Die Einführung des CTC-E-Invoicing-Modells soll im Januar 2024 beginnen, und bis 2028 wird der Schwellenwert auf 5.000 NIS gesenkt, um Transaktionen mit kleineren Beträgen abzudecken.
Trotz des kurzen Zeitplans für die Umsetzung ist es wichtig, dass die Behörden die regulatorischen und technischen Spezifikationen rechtzeitig veröffentlichen, damit die Steuerzahler ihre Rechnungsstellungssysteme so vorbereiten können, dass sie die neuen Anforderungen bis Januar 2024 vollständig erfüllen.
Weitere Informationen über Israels aktuelles E-Invoicing-System finden Sie hier.
Update: 13. März 2023 von Enis Gencer
Die israelische Regierung hat am 24. Februar 2023 den Haushalt 2023-2024 genehmigt , um ein Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in ihr Steuersystem einzuführen.
Dieser lang erwartete Schritt wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die im Land tätig sind. Es ist wichtig, die Veränderungen zu kennen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken können.
Der neue Plan, der vom Finanzministerium ausgearbeitet und von der Regierung genehmigt wurde, sieht ein Clearance-Modell für Rechnungen über 5.000 NIS vor (ca. 1300 Euro), die zwischen Unternehmen ausgegeben werden. Bei diesem Modell müssen Rechnungen über ein Steuerbehördensystem ausgestellt werden und in Echtzeit genehmigt werden.
Das Steuerbehördensystem stellt für jede Rechnung eine eindeutige Nummer als Freigabenachweis aus, mit der die Unternehmen dann die Umsatzsteuer abziehen können. Die Regierung hat auch vorgeschlagen, dass die Steuerbehörde berechtigt ist, einen Antrag auf Zuteilung einer Nummer abzulehnen und die Rechnung nicht zu begleichen, wenn ein begründeter Zweifel daran besteht, dass die Rechnung nicht rechtmäßig ausgestellt wurde.
Dieser Plan ist zwar eine aufregende Entwicklung, aber nur der Anfang eines langen Weges zur Implementierung eines CTC-Modells. Der obige Vorschlag wird derzeit nur in einem Haushaltsdokument skizziert, das weiteren Lesungen und Genehmigungen unterzogen wird, bevor die Regierung ihn umsetzen kann.
Darüber hinaus wird eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes und die Veröffentlichung technischer Details erforderlich sein, um es rechtlich und technisch durchsetzbar zu machen.
Für weitere Informationen über die Digitalisierung von Steuern in Israel sprechen Sie mit einem Mitglied unseres Teams.
Update: 9. April 2020 von Joanna Hysi
Angesichts des seit langem bestehenden Problems fiktiver Rechnungen in Israel könnte ein Schritt hin zu einer Form der obligatorischen elektronischen Rechnungsverrechnung die Antwort sein. Nachdem die Idee eines Continuous Transaction Control (CTC)-Modells von der israelischen Steuerbehörde einmal wegen fehlender Unterstützung zurückgezogen wurde, wird sie von der israelischen Steuerbehörde wiederbelebt. Das vorgeschlagene Modell, ähnlich wie in Chile, würde eine direkte Verbindung zwischen der Steuerbehörde und den Unternehmen in Echtzeit für jede Transaktion beinhalten. Der Vorschlag, der derzeit mit interessierten Interessengruppen geprüft wird, wird dem Finanzausschuss der Knesset vorgelegt, in der Hoffnung, Gesetze zur Umsetzung der geplanten Reformmaßnahmen zu fördern, sobald eine neue Regierung gebildet ist.
Vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung in einem Gesetz sind die Kernpunkte der Reform:
Es ist eine interessante Beobachtung, dass Israel jahrelang auf den EU-Ansatz eines Nachprüfungssystems zuzusteuern schien, während es in letzter Zeit einen Schwenk vollzogen hat und sich auf den eher lateinamerikanischen Stil der kontinuierlichen Transaktionskontrollen zubewegt.
So oder so, die israelischen Steuerbehörden ergreifen jetzt entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, und ob sie sich für ein ähnliches Modell wie Chile oder etwas in der Nähe von Indien oder der Türkei entscheiden, müssen wir abwarten.
Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.
Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.
Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.
Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.
e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.
Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.
Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten. Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.
Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.
In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:
Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.
Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?
Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:
Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).
Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken. Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.
Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.
Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.
B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung. Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.
In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.
Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen.
Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.
Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird. Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.
Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.
Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.
Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.
Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.
Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:
Weitere Themen:
Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.
Für diejenigen, die die Steuerkontrollreform in Indien verfolgen, war 2019 ein ereignisreiches Jahr bei der elektronischen Rechnungsstellung in Indien. Ab vergangenem Frühjahr besprach sich eine Gruppe staatlicher Behörden und öffentlicher Verwaltungen regelmäßig, um eine neue Methode zur Kontrolle der GST-Compliance durch die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vorzustellen. Angesichts der großen Auswirkungen einer solchen Reform, nicht nur auf die indische, sondern auf die globale Volkswirtschaft, führten diese Gespräche – oft hinter verschlossenen Türen – zu vielen Gerüchten und manchmal auch zu Fehlinformationen auf dem Markt.
Bis jetzt sind noch nicht viele Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, die man als formell oder verbindlich bezeichnen könnte. Nach einer öffentlichen Beratung Anfang Herbst wurde ein generelles Whitepaper veröffentlicht, in dem der elektronische Rechnungsstellungsprozess beschrieben wurde; allerdings wurde seitdem nichts Formelles oder Verbindliches mehr verlautbart. Eine aktuelle Pressemeldung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben wurde, verwies auf folgenden Zeitplan für die Einführung:
1. Januar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mrd. Rs.;
1. Februar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;
1. April 2020: Pflicht sowohl für die obigen Kategorien als auch freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Mrd. Rs..
Während die klare Formulierung begrüßt wurde, war dieser Zeitplan noch nicht verpflichtend und die Steuerzahler hatten nur wenige Informationen darüber, wie sie die Anforderungen der Steuerkontrollreform erfüllen sollten und keine verbindlichen Angaben, wann sie die Compliance herstellen mussten. Diese Umstände werden inzwischen korrigiert und wir sehen die ersten Gesetzesformulierungen.
Am 13. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Mitteilungen (No. 67-72/2019) veröffentlicht, die Änderungen am aktuellen gesetzlichen GST-Rahmen liefern und aktuell auf die Veröffentlichung in der Gazette of India warten. Kurz gesagt haben diese Mitteilungen folgenden Zweck:
Diese am 13. Dezember veröffentlichten Mitteilungen sind die ersten von vielen Unterlagen, die zur formellen Klarstellung der Einzelheiten einer anstehenden Reform der elektronischen Rechnungsstellung nötig sind. Noch viel wichtiger: Sie dienen als klarer Hinweis, dass die entsprechenden indischen Behörden die analytischen und beratenden Gespräche abgeschlossen haben und sich nun auf die Einführungsplanung vorbereiten.
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