Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Deutsche regulatorische Änderungen für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Der Europäische Rat hat Deutschland mit Beschluss vom 25. Juli 2023 ermächtigt, besondere Maßnahmen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder, falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird, bis zur nationalen Umsetzung der Umsatzsteuerrichtlinie im digitalen Zeitalter (ViDA) in deutsches Recht.

Suchen Sie weitere Hinweise zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

 

Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Deutschland geht einen weiteren Schritt in Richtung CTC und schlägt ein E-Invoicing-Mandat vor

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Das vorgeschlagene E-Invoicing-Mandat ist ein Schritt zur Implementierung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung von E-Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da dies in direktem Zusammenhang mit einem E-Rechnungs-Mandat steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das Ziel besteht darin, ein einheitliches elektronisches transaktionsbasiertes Meldesystem für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen bereitzustellen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Überprüfung des vollständigen Rechnungsinhalts oder eine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings prüft die Plattform des Ausstellers („Plausibilitätsprüfungen“), ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, ob Struktur und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde gleichzeitig mit dem Rechnungsversand in Echtzeit erfolgen, so dass der Lieferant nicht zwei Transaktionen einleiten müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin besteht, das neue System an ViDA anzupassen. Deutschland rechnet jedoch damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Umsatzsteuerrichtlinie zur Einführung des E-Rechnungs-Pflichts in Anspruch nehmen zu müssen, falls ViDA nicht rechtzeitig eingeführt wird.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland den Weg des italienischen E-Rechnungssystems einschlagen würde, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher darin zu bestehen, dass die Hinweise vom französischen System übernommen wurden, mit der Nutzung einer zentralisierten Plattform, ergänzt durch private Dienste Anbieter, die der Kanalisierung der Rechnungen dienen.

Möchten Sie besprechen, welche Auswirkungen der Vorschlag Deutschlands zur Einführung fortlaufender Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen haben könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.

 

Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer CTC-Reform

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur CTC-Reform

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie den Artikel „VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter  , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.

Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.

Was ist Batuz?

Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:

  1. Konforme Rechnungssoftware (TicketBAI)
  2. Ledger Reporting Economic Operations (LROE)
  3. Bereitstellung von Steuererklärungsentwürfen, die von der Steuerbehörde erstellt wurden

Batuz-Eigenschaften

Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:

  1. TicketBAI-Fakturierungssoftware: Steuerzahler müssen ihre Fakturierungssoftware an bestimmte Standards anpassen, um die Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unverletzlichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
    Von der TicketBAI-Software generierte Rechnungen müssen einen eindeutigen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten. Darüber hinaus muss die Software für jede ausgestellte Rechnung einen Datensatz im XML-TicketBAI-Formatschema mit einer digitalen Signatur erstellen, die in das LROE integriert werden soll.
    Die konforme Software muss sich in der TicketBAI-Garantiesoftware-Registrierung befinden. Die Steuerverwaltungen von Álava, Bizkaia und Gipuzkoa verwalten in Zusammenarbeit mit der baskischen Regierung die TicketBAI-Initiative. Jedes Gebiet hat jedoch seine eigenen Regeln und Fristen für die Implementierung von TicketBAI.
  2. Ledger of Economic Operations (Libro Registro de Operaciones Económicas): Dies ist das aus sechs Kapiteln bestehende elektronische Hauptbuch, in dem Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen der Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über das Modell 240 deklariert werden. Für Unternehmen unter dem SII-Mandat müssen die Bücher vierteljährlich oder innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Operation an die Steuerbehörde von Bizkaia übermittelt werden. Nichtsdestotrotz wird die Behörde die SII-Verpflichtung als erfüllt betrachten, indem sie die LROE fristgerecht versendet.
  3. Erstellung von Entwürfen für Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuererklärungen: Schließlich wird die Steuerbehörde von Bizkaia mit den Informationen des LROE Entwürfe von Mehrwertsteuer-, Körperschafts- und Einkommenserklärungen erstellen und sie den erfassten Steuerzahlern zur Verfügung stellen.

Batuz-Fristen

Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.

Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.

Brasilien ist bekannt für sein hochkomplexes elektronisches Rechnungsstellungssystem (Continuous Transaction Controls, CTC). Das Land hält nicht nur mit den täglichen Gesetzesänderungen in seinen 26 Bundesstaaten und im Bundesdistrikt Schritt, sondern hat auch über 5.000 Gemeinden mit unterschiedlichen Standards für die elektronische Rechnungsstellung.

Die auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhobene Steuer (ISSQN — Imposto Sobre Serviços de Qualquer Natureza) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Jede Gemeinde hat die Autorität über das Format und den technischen Standard der elektronischen Rechnung für Dienstleistungen (NFS-e — nota fiscal de serviço eletrônica). Das stellt eine erhebliche Compliance-Herausforderung dar, da die elektronische Rechnungsstellung für fast alle Steuerzahler im Land obligatorisch ist.

Es wurden jedoch wichtige Schritte unternommen, um dieses Szenario zu ändern. Eine Vereinbarung (Convênio NFS-e), die kürzlich von der brasilianischen Federal Revenue Agency (RFB), dem National Confederation of Municipalities (CNM) und anderen relevanten Stellen unterzeichnet wurde, hat das Nationale System der NFS-e mit einem landesweit einheitlichen Standard für elektronische Rechnungen für Dienstleistungen eingeführt.

Das nationale System der NFS-e (SNNFS-e)

Das SNNFS-e führt ein einheitliches Standardlayout für die Ausstellung der NFS-e ein, sowie ein nationales Repository für alle im System generierten elektronischen Dokumente. Die Teilnahme an dem System ist für die Gemeinden freiwillig. Seitdem der zur Regelung dieses Themas vorgeschlagene Gesetzentwurf (PLP 521/2018) seit 2019 im Kongress unveränderlich ist, wurde die Vereinbarung so konzipiert, dass sie es den Gemeinden ermöglicht, freiwillig den nationalen Standard zu übernehmen, der dann für Steuerzahler verbindlich wird.

Das System ermöglicht die Ausgabe der NFS-e in einem nationalen Standard, über das Webportal, die mobile App oder die API (Anwendungsprogrammierschnittstelle). Es schafft auch das National Data Environment (ADN), das einheitliche NFS-e-Repository.

Die SNNFS-e bietet mehrere Servicemodule an und die Gemeinden können wählen, welche sie übernehmen möchten. Das ADN ist das einzige obligatorische Modul, da es sicherstellt, dass die Integrität und Verfügbarkeit der in den ausgestellten Dokumenten enthaltenen Informationen im einheitlichen Standard erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht das ADN den anhaftenden Gemeinden, ausgegebene NFS-e unter sich und den Steuerzahlern zu verteilen.

Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, muss die Gemeinde das System innerhalb einer bestimmten Frist aktivieren, die noch nicht festgelegt wurde. Die Aktivierung beinhaltet die Konfiguration von Systemparametern und die Änderung der kommunalen Gesetzgebung, um die nationalen Systemanforderungen widerzus Erst nach vollständiger Aktivierung können Steuerzahler Rechnungen ausstellen, die auf dem einheitlichen Standard basieren.

Die technische Dokumentation des NFS-e wurde ebenfalls veröffentlicht, aber das sind nicht die endgültigen Spezifikationen, die noch vom National Standard Electronic Service Invoice Management Committee (CGNFS) genehmigt werden müssen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Der nationale Standard NFS-e bietet eine erhebliche Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellungspflichten der Steuerzahler. Mit einem Standardlayout kann die Einhaltung mehrerer Formate drastisch reduziert werden. Das Dokumentformat für die Ausstellung des Standard-NFS-e ist XML und es muss digital signiert sein.

Ein weiterer Vorteil ist, dass eines der verfügbaren Module es Steuerzahlern ermöglicht, die in mehreren Gemeinden geschuldete ISSQN gleichzeitig mit einem einzigen vom System ausgestellten Dokument (Guia Única de Recolhimento) zu bezahlen.

Obwohl sich die Gemeinden dafür entscheiden können, ihr aktuelles NFS-e-Ausgabesystem beizubehalten, müssen sie dennoch die Kommunikationsfristen, das Layout und die Sicherheitsstandards der nationalen NFS-e einhalten. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle ausgestellten Dokumente an das nationale Datenumfeld übertragen werden. Das stellt sicher, dass Steuerzahler die NFS-e nur in einem Standardlayout ausstellen müssen.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien?

Die erste Produktionsphase begann am 23. Juli 2022 mit fünf Pilotgemeinden. Die Übertragung wird über verschiedene Methoden erfolgen, mit schrittweiser Implementierung. Gemäß dem ursprünglichen Implementierungsplan des Nationalen Gemeindeverbandes wird die API-Übertragung ab Mitte Oktober 2022 oder später erfolgen, abhängig von der Stabilität der anderen Übertragungsmethoden. Eine Weiterentwicklung dieses Zeitplans ist in den kommenden Monaten zu erwarten.

São Paulo, Salvador und Florianópolis gehören zu den vielen Gemeinden, die den Vertrag bereits unterzeichnet haben. Der Erfolg dieses nationalen NFS-e-Standards hängt von der umfassenden Akzeptanz durch die Kommunen ab, daher müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, sich daran zu halten, da dies im ganzen Land geschieht.

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Update: 8 March 2023 by Kelly Muniz

Spain launches public consultation for B2B mandatory e-invoicing

The Ministry of Economic Affairs and Digital Transformation (Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital) has launched a public consultation on the upcoming B2B e-invoicing mandate.

The mandate will enable citizens to participate in elaborating norms before its development. This public consultation is carried out through the web portal of the competent department and all interested parties have until 22 March 2023 to send feedback.

Based on the feedback received, the government will develop and approve the regulatory framework that is needed according to the law adopting mandatory B2B e-invoicing which was published on 29 September 2022.

The public consultation consists of 32 specific questions on seven different areas that the regulatory framework will address. These areas are:

You can find the official text of the public consultation here.

Looking for more information on e-invoicing in Spain? Speak to a member of our expert team.

Update: 16 September 2022 by Victor Duarte

Spanish Congress Approves Mandatory B2B e-Invoicing

Der Kongress von Spanien hat das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen verabschiedet und es wird erwartet, dass es in den darauffolgenden Tagen im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wird.

Dieses Gesetz ändert auch das Gesetz 56/2007 über Maßnahmen zur Informationsförderung, um die obligatorische elektronische Rechnungsausstellungspflicht für alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen zu übernehmen.

Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Spanien für den privaten Sektor

Gemäß diesem Gesetz müssen alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmern und Fachleuten elektronische Rechnungen ausstellen, senden und empfangen. Zusätzlich müssen der Empfänger und der Absender elektronischer Rechnungen Informationen über den Status der Rechnungen bereitstellen.

Die wichtigsten Regeln des Gesetzes im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung legen fest, dass:

Das Verfahren für die Akkreditierung der Zusammenschaltung und Interoperabilität der Plattformen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorschriften festgelegt.

Zusätzliche elektronische Rechnungsstellungspflichten für bestimmte Sektoren

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen, in ihren Beziehungen mit Personen, die sich bereit erklären, sie zu erhalten, elektronische Rechnungen ausstellen und versenden müssen, oder die sie ausdrücklich angefordert haben. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die Telekommunikations-, Finanzdienstleistungen-, Wasser-, Gas- und Stromdienstleistungen sowie andere Sektoren und Tätigkeiten erbringen, die in Artikel 2.2 des Gesetzes 56/2007 vorgeschrieben sind.

Diese Unternehmen müssen Zugang zu den erforderlichen Programmen bieten, damit Benutzer die elektronische Rechnung kostenlos lesen, kopieren, herunterladen und ausdrucken können, ohne andere Quellen aufsuchen zu müssen, um die erforderlichen Anträge zu erhalten. Sie müssen außerdem einfache und kostenlose Verfahren ermöglichen, sodass Benutzer die erteilte Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen jederzeit widerrufen können.

Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs, die es unterlassen, Benutzern die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen zu erhalten, werden mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft.

Nächster Schritt: regulatorischer Rahmen

Die Regierung wird Bestimmungen dieses Gesetzes in Übereinstimmung mit den Vorschriften und im Rahmen ihrer Befugnisse entwickeln. Deshalb werden die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation sowie Finanzen und öffentliche Verwaltung die Informationen und technischen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um die Zahlungstermine zu überprüfen und die Zahlungsfristen zu ermitteln.

Es ist auch notwendig, die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern elektronischer Rechnungstechnologielösungen sowie die Sicherheits-, Kontroll- und Normungsanforderungen der Geräte und Computersysteme festzulegen, die die Dokumente generieren.

Die Regierung hat ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt 6 Monate Zeit, um den regulatorischen Rahmen zu genehmigen.

Inkrafttreten der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Spanien

Die Bestimmungen über die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung gelten entsprechend ihrem Jahresumsatz:

Das bedeutet, dass die B2B-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Steuerpflichtige bis zum ersten Quartal 2024 in Kraft treten könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Inkrafttreten der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an die gemeinschaftliche Ausnahme von den Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie geknüpft ist. Es ist weniger schwierig, diese Ausnahme zu erhalten, da sie anderen Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen gewährt wurde, damit sie in ihren Ländern die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können.

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Am 30. August 2022 veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verwendung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF). Der Zweck des Änderungsentwurfs besteht darin, die Nutzungsbedingungen von KSeF an die spezifischen Bedingungen anzupassen, die für die lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen gelten, die ab dem 1. Januar 2023 als neuartige Art von Mehrwertsteuerzahlern agieren werden.

Der aktuelle regulatorische Status in Polen

Das Konzept der Mehrwertsteuergruppen wurde im Oktober 2021 in Polen eingeführt. Mehrwertsteuergruppen sind eine legale Form der Zusammenarbeit, eine Art steuerpflichtiges Unternehmen, das ausschließlich für Mehrwertsteuerzwecke existiert. Mit dem Beitritt zu einer Mehrwertsteuergruppe wird ein Gruppenmitglied Teil eines neuen separaten Mehrwertsteuerzahlers, der über eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) verfügt.

Die Verordnung über die Verwendung von KSeF berücksichtigte nicht die Einzigartigkeit der rechtlichen Natur der Mehrwertsteuergruppe sowie die Mehrwertsteuerabrechnungen in den lokalen Regierungsstellen. Basierend auf den aktuellen Bestimmungen werden die Regierungsstellen wie ein einziger Mehrwertsteuerzahler behandelt, unter Verwendung einer NIP-Nummer.

In ähnlicher Weise verwenden im Fall von Mehrwertsteuergruppen separate Mehrwertsteuerzahler, die einen neuen Steuerzahler (eine Mehrwertsteuergruppe) anlegen, eine NIP-Nummer. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis der laufenden öffentlichen Konsultationen, die im Dezember 2021 stattfanden. Darüber hinaus wurde die Änderung auch im Mai 2022 von der Union der polnischen Metropolen beantragt.

Vorgeschlagene Änderungen der aktuellen E-Rechnungs-Verordnung

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, zusätzliche beschränkte Rechte für lokale Regierungsstellen und Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen zu gewähren. Darüber hinaus können lokale Regierungsstellen und Mehrwertsteuergruppen einer natürlichen Person, die ihr Vertreter ist, Administratorrechte gewähren, um Berechtigungen in KSeF zu verwalten.

Dank dieser delegierten Rechte wird es eine Option geben, Genehmigungen für die lokale Regierungsstelle und für das Unternehmen, das Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe ist, zu verwalten. Darüber hinaus ist es bezeichnend, dass eine Person mit einer solchen Berechtigung nicht gleichzeitig Zugriff auf Rechnungen in anderen Einheiten innerhalb der lokalen Regierung oder innerhalb anderer Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe hat.

Für lokale Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen muss die Erteilung oder der Entzug der Genehmigung an eine natürliche Person elektronisch erfolgen. Es ist nicht möglich, ein Papierformular einzureichen, um die zuständige Steuerbehörde zu benachrichtigen.

Verbleibende Probleme mit KSEF und Datum der Durchsetzung

Wie bereits erwähnt, sind die vorgeschlagenen Änderungen eine Reaktion auf Bedenken, die von den betroffenen Unternehmen geäußert wurden. Sie erfüllen jedoch nicht alle Bedürfnisse der lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen. Zum Beispiel bleibt die Frage offen, wie eine eingehende elektronische Rechnung einer bestimmten internen Einheit oder einem Mitglied einer Umsatzsteuergruppe zugeordnet werden kann. Das liegt daran, dass Rechnungen nur die Daten des Steuerzahlers enthalten, was in diesem Fall die lokale Regierungseinheit oder eine Mehrwertsteuergruppe ist, und keine Daten der internen Einheit oder des Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe.

Die Verordnung wird 14 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten. Die Bestimmungen, die für Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen gelten, gelten jedoch ab dem 1. Januar 2023.

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Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) investiert weiter in den Ausbau ihres CTC-Systems (Continuous Transaction Controls). In der letzten Aktualisierung wird eine Erweiterung des Umfangs der Dokumente vorgeschlagen, die unter das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

In diesem Artikel werden wir auf den neu veröffentlichten Resolutionsentwurf 000000 vom 19.08.2022 eingehen. Dies bringt wichtige Änderungen für Steuerzahler voran, die unter die obligatorischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung fallen.

Diese Änderungsentwürfe beinhalten eine neue Verpflichtung, gleichwertige Dokumente (Documentos Equivalentes) in elektronischer Form auszustellen, einen Zeitplan für deren Umsetzung, aktualisierte technische Unterlagen und andere wichtige Entwicklungen, die alle von den Steuerzahlern verlangen, sich darauf vorzubereiten.

Was wird sich für kolumbianische Unternehmen mit diesen neuen Angeboten für die elektronische Rechnungsstellung ändern?

Neben vielen vorgeschlagenen Änderungen besteht der Hauptzweck des Entschließungsentwurfs darin, die elektronische Ausgabe des entsprechenden Dokuments zu regeln.

Diese Dokumente entsprechen der Verkaufsrechnung nach kolumbianischem Recht, decken aber bestimmte Arten von Transaktionen ab und sind im Entschließungsentwurf wie folgt geregelt:

  1. Kassenbeleg, der mit P.O.S-Systemen generiert wurde
  2. Eintrittskarte für das Kino
  3. Ticket für die Passagierbeförderung
  4. Von Trusts und Fondsgesellschaften herausgegebener Auszug
  5. Ticket für die Passagier-Luftbeförderung
  6. Dokument in lokalisierten Spielen
  7. Stimmzettel, Bruch, Form, Karte, Ticket oder Instrument, ausgestellt bei Glücksspielen, außer lokalisierten Spielen
  8. Ausstelltes Dokument für die Erhebung von Mautzahlungen
  9. Von der Börse ausgestellter Nachweis über die Abwicklung der Geschäfte
  10. Dokument für den Betrieb der landwirtschaftlichen Börse und anderer Rohstoffe
  11. Ausstelltes Dokument für öffentliche Hausdienstleistungen
  12. Eintrittskarte für öffentliche Ausstellungen und Ausstellungen darstellender Kunst
  13. Eintrittskarte für andere öffentliche Shows

Das bedeutet, dass alle Steuerzahler, die dem kolumbianischen E-Invoicing-Mandat unterliegen und eines dieser gleichwertigen Dokumente ausstellen, dies in elektronischer Form gemäß dem technischen Anhang des elektronischen Äquivalenzdokuments Version 1.0 (Anexo técnico del Documento Equivalente Electrónico) tun müssen. ), durch den Entwurf eingeführt.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine erste Regelung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems (documentos electrónicos del sistema de facturación) vor. Das sind Dokumente, die die Kontrolle durch die Steuer- und Zollbehörde unterstützen, zur Unterstützung von Steuer- oder Zollanmeldungen und/oder zur Unterstützung der Verfahren, die vor DIAN durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 616-1 Unterabschnitt 1 des Steuerstatuts.

Schließlich wurden die technischen Spezifikationen der elektronischen Hauptrechnung des Systems, der elektronischen Verkaufsrechnung, auf Version 1.9 aktualisiert (Anexo técnico de la Factura Electrónica de Venta Version 1.9).

Fristen für Kolumbiens Vorschläge zur elektronischen Rechnungsstellung

Die Verpflichtung, ein gleichwertiges Dokument in elektronischer Form auszustellen, wird schrittweise eingeführt, je nach Art des entsprechenden Dokuments. Es beginnt am 1. März 2023 und wird am 1. Juli 2023 alle gleichwertigen Dokumente abdecken.

Eine frühzeitige freiwillige Implementierung wird ebenfalls möglich sein, sobald die Funktionalität im System von DIAN verfügbar ist. Bis die Fristen für die elektronische Umsetzung des entsprechenden Dokuments erfüllt sind, müssen diese weiterhin in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 000042 von 2020 ausgestellt werden.

Der Entwurf legt auch einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems in den Steuerjahren 2023 und 2024 fest. Diese Dokumente werden in den sechs Monaten nach der Gültigkeit des offiziellen Beschlusses sowie der Annahme seines technischen Anhangs, dem der Entschließungsentwurf nicht vorgelegt wurde, weiter geregelt.

Schließlich legt der Vorschlag die Frist für die Umsetzung des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung Version 1.9 durch die Steuerzahler fest. Das wird mindestens drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung sein.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien?

Sobald der Resolutionsentwurf offiziell veröffentlicht wurde, wird die DIAN-Resolution Nr. 000042 von 2020 in allen Bestimmungen, die gegen ihn verstoßen, außer jenen, die sich auf gleichwertige Dokumente beziehen, die in Kraft bleiben, bis die DIAN ihre elektronische Umsetzung festlegt.

Steuerzahler können auch in den Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Entschließungsentwurfs mit neuen Gesetzen rechnen, die die verbleibenden elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems regeln.

Bis dahin sollten sich Unternehmen auf die bevorstehenden bedeutenden Veränderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse an das neue kolumbianische Mandat anpassen.

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Benötigen Sie Hilfe bei den sich ändernden Anforderungen für elektronische Rechnungen in Kolumbien? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf, um zu erfahren, wie Sovos Ihrem Unternehmen helfen kann, Ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Umsatzsteuer nachzukommen.

Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) hat sich in den letzten Jahren stark auf die Ausweitung ihres Systems der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert. Die DIAN hat 2018 den ersten Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land eingeführt, und seitdem hat das System schrittweise mehr Transaktionen und Steuerzahler erfasst.

In diesem Artikel werden wir uns die beiden letzten neuen Mandate im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien ansehen:

  1. Die Einführung des Begleitdokuments für Einkäufe (Documento Soporte en Aquisiciones con No Obligados a Facturar Electronicamente) und
  2. Die Einführung eines Schwellenwerts für die Ausstellung von POS-Tickets (POS).

Diese neuen Verpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen und müssen von den Steuerzahlern angepasst werden. Diese Änderungen stellen auch eine erhebliche Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung Kolumbiens dar, um völlig neue Transaktionen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen.

Dokument zur Unterstützung von Akquisitionen

Die kolumbianische Steuerbehörde hat ein neues elektronisches Dokument erstellt, das Beleg für Akquisitionen von Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Dieses Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise wurden mit Resolution 167 von 2021 eingeführt. Es erweitert den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass mehr Transaktionen unter das Mandat fallen, und ermöglicht die Unterstützung von Steuerabzügen.

Steuerzahler, die verpflichtet sind, dieses elektronische Dokument zu erstellen, unterliegen der elektronischen Rechnungsstellung des Landes. Dazu gehören diejenigen, die einkommens- und ergänzenden Steuerzahlungen unterliegen und für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn sie Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferanten kaufen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen und Unterstützung für Kosten und Abzüge in den genannten Steuererklärungen benötigen. Um das Nachweisdokument erstellen zu können, muss der Steuerzahler von der DIAN als elektronischer Aussteller autorisiert sein.

Das Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise müssen im XML-Format generiert werden und einen CUDS enthalten: einen eindeutigen Supportdokumentcode (código único del documento soporte). Dieser alphanumerische Code ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Nach der Generierung müssen die elektronischen Dokumente zur Freigabe durch die DIAN entweder in Echtzeit oder spätestens am letzten Kalendertag der Woche übermittelt werden, für kumulierte Vorgänge mit demselben Lieferanten, die in derselben Woche durchgeführt wurden.

Nachdem es vom ursprünglichen Implementierungsdatum verschoben wurde, wurde die Erstellung des Begleitdokuments für Akquisitionen am 1. August 2022 verpflichtend.

Implementierung des Schwellenwerts für die Ausgabe von POS-

Gemäß diesem Mandat können Kassenkarten, die über Kassensysteme generiert werden (tickets de máquinas registradoras con sistemas P.O.S.), von Abrechnungspersonen ausgestellt werden, sofern der Verkauf der Ware und/oder die Erbringung der darin verzeichneten Dienstleistung fünf (5) UVT (Steuern) nicht überschreitet. Werteinheit) für jedes Dokument, ohne Steuern.

Das bedeutet, dass für Vorgänge, die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, die den Betrag von fünf (5) UVT überschreiten, Steuerzahler im Rahmen des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes eine elektronische Verkaufsrechnung ausstellen müssen. Der Käufer von Waren und/oder Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts kann dennoch die Ausstellung einer Verkaufsrechnung verlangen. In diesem Fall muss der Lieferant sie vorlegen.

Der Schwellenwert wurde de facto 2021 durch das Gesetz 2155 eingeführt, aber erst im Juli 2022 führte die DIAN eine schrittweise Einführung des Mandats durch Resolution 1092 ein, nach folgendem Zeitplan:

Sind Sie bereit für diese Veränderungen?

Während die Erstellung des Belegs für Akquisitionen bereits erforderlich ist, müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, den neuen Schwellenwert für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anstelle von POS-Tickets einzuhalten. Sovos kann Ihrem Unternehmen helfen, sich auf die elektronische Rechnungsstellung einzustellen und die Einhaltung der neuen Mandate Kolumbiens sicherzustellen.

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Kontaktieren Sie noch heute unser Expertenteam, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die kolumbianischen E-Rechnungsstellungs-Mandate einhält.

Der Aktionsplan der Europäischen Kommission (EG) für eine faire und einfache Besteuerung — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ — macht weiter Fortschritte. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Abschlussberichte veröffentlicht, in denen die besten Optionen für den europäischen Markt erörtert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.

Die abgedeckten Bereiche sind:

  1. Umsatzsteuer-Berichtspflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst Gesetzesänderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorschlagen.

Schlussfolgerungen zur Säule Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung

In dem Bericht, der sich auf die Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung konzentriert, werden „Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR)“ bewertet. Das ist jede Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, Transaktionsdaten regelmäßig oder kontinuierlich digital an die Steuerbehörde zu übermitteln, z. B. durch Verwendung von SAF-T, Mehrwertsteuerliste, Echtzeit-Berichterstattung oder elektronische Rechnungsstellung.

Dem Bericht zufolge wäre die Einführung einer DRR in Form eines EU-weiten elektronischen Rechnungsstellungssystems (Continuous Transaction Controls, CTC), das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt, die beste Wahl. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden System der elektronischen Rechnungsstellung könnten dies über eine Stillhalteklausel kurzfristig beibehalten, vorausgesetzt, sie stellen die Interoperabilität mit dem neuen EU-System sicher. Mittelfristig von fünf bis zehn Jahren müssten die nationalen elektronischen Rechnungsstellungssysteme jedoch an das EU-System angeglichen werden.

Ein EU-weites CTC-E-Rechnungsstellungssystem

Der Bericht befürwortet eindeutig die politische Option einer vollständigen EU-Harmonisierung durch ein CTC-E-Rechnungsstellungssystem, was bedeutet, dass die Rechnung vor oder nach der Ausstellung bei den Behörden eingereicht wird. Der Schwerpunkt der Harmonisierung scheint in erster Linie auf der Form zu liegen, mit einem Vorschlag für ein EU-weites gemeinsames Protokoll und Format. In der Erwägung, dass wichtige Entscheidungen bezüglich der Architektur den Mitgliedstaaten überlassen werden, beinhalten, ob das System eine Freigabe oder einfach eine Berichterstattung sein wird, ob eine bestehende inländische B2G-Plattform genutzt werden soll und die Periodizität der Berichterstattung usw. Die einzige Anforderung an die Mitgliedstaaten scheint darin zu bestehen, ausgestellte und übermittelte elektronische Rechnungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Protokolls und Formats zu akzeptieren.

Der Bericht schlägt vor, den Geltungsbereich der Anforderungen anzugleichen und nicht registrierte Steuerpflichtige und diejenigen, die unter das Mehrwertsteuersystem für KMU fallen, auszuschließen. Kurzfristig sind nur B2B- und B2G-Transaktionen abgedeckt, wobei B2C-Transaktionen außerhalb des Geltungsbereichs bleiben.

Schließlich schlägt der Bericht vor, dass die Mitgliedstaaten, um die Unternehmen zu entlasten, eine Reihe von Maßnahmen in Betracht ziehen müssen, wie die gemeinsame Abschaffung anderer Meldepflichten, die Bereitstellung vorab ausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen, die Unterstützung von Investitionen in die Geschäftsautomatisierung (insbesondere für KMU) und die öffentliche Unterstützung der Einführung der IT-Compliance-Systeme

Wie das gemeinsam koordiniert wird, wird nicht besprochen, aber es klingt nicht so, als ob die EG erwartet, dass solche Maßnahmen von der EU harmonisiert werden.

Zukünftige Erwartungen

Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Einführung eines EU-weiten obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungssystems die beste und zukunftssicherste Maßnahme ist, wird die Gestaltung eines effektiven elektronischen Rechnungsstellungssystems im Bericht nicht erklärt und es scheint auch kein Harmonisierungsspielraum zu sein.

Die Gestaltung des elektronischen Rechnungsstellungssystems kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Ergebnisse haben. Wie der unabhängige Expertenbericht „Next Generation Model Decentralized CTC and Exchange“ (unterstützt von EESPA, OpenPeppol und anderen wichtigen Interessengruppen) beschreibt, können die größten Vorteile nur realisiert werden, wenn ein elektronisches Rechnungsstellungssystem es Unternehmen ermöglicht, auch andere Prozesse zu automatisieren Rechnungsstellung.

Es ist ein willkommener Anfang, dass die Kommission ein EU-weites CTC-Programm für die elektronische Rechnungsstellung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Harmonisierung sein wird. Wenn Europas Politiker aus der diesjährigen Sommerpause zurückkehren, werden wir mehr Einblick in die allgemeine Durchführbarkeit der Ansichten der Kommission gewinnen.

Als Anbieter, der seit mehreren Jahrzehnten weltweit CTC- und Mehrwertsteuer-Compliance-Lösungen implementiert, wäre es unser Wunsch, dass die Debatte über die Interoperabilität auf Datenebene hinausgeht, sodass Europa mutige Schritte in Richtung einer Zukunft unternehmen kann, in der die Automatisierung der Lieferkette und technologische Innovationen erhalten bleiben.

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Wie zuvor von Sovos vorhergesagt, wurde der Schwellenwert für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung von den indischen Behörden gesenkt. Laut dem Central Board of Indirect Taxes and Customs Notification No. 17/2022 — Central Tax ist ab dem 1. Oktober 2022 die Einhaltung der E-Rechnungsstellungsregeln für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 10 Cr. Rupien (ca. 1.270.000 USD) oder mehr obligatorisch.

Zusammenfassung der Anforderungen für elektronische Rechnungsstellung in Indien

Das indische elektronische Rechnungsstellungssystem fällt unter die Kategorie der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) im Rahmen der Goods and Services Tax (GST). Die Rechtsgültigkeit der Rechnung hängt davon ab, dass das Invoice Registration Portal (IRP) die Rechnung digital signiert und eine Rechnungsregistrierungsnummer (IRN) angibt. Falls die IRN nicht in einer Rechnung enthalten ist, ist die Rechnung rechtlich nicht gültig.

Der Geltungsbereich umfasst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Das IRP-Freigabeverfahren ist für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen obligatorisch. Also, Steuerzahler im Geltungsbereich müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, für die eine IRN erforderlich ist) nach dem neuen System für alle B2B-, B2G- oder Exporttransaktionen ausstellen.

Steuerzahler im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronische Rechnungen über das elektronische Rechnungsstellungssystem erstellen. Es ist nicht möglich, sich freiwillig an das elektronische Rechnungsstellungssystem zu halten. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die den Schwellenwert nicht einhalten, keine CTC-Rechnungsstellung einführen können.

Zeitplan für die Umsetzung

Vor der ersten Einführung wurde der E-Invoicing-Plan bereits 2018 von den indischen Behörden angekündigt. Danach war die Entwicklung des Plans wie folgt:

1. Januar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr

1. Februar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rs oder mehr

1. Oktober 2020: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen). In den ersten 30 Tagen gab es eine Nachfrist, innerhalb derer Rechnungen gemeldet werden konnten, nachdem sie ausgestellt worden waren.

1. Januar 2021: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rupien oder mehr.

1. April 2021: Der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 100 Mrd. Rupien und 50 Mrd. Rupien gesenkt.

1. April 2022: Der Schwellenwert wurde von 50 Mrd. Rupien auf 20 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 20 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

1. Oktober 2022: Der Schwellenwert wird von 20 Mrd. Rupien auf 10 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 10 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.

Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Indien?

Es werden einige Änderungen bezüglich des Workflows für die elektronische Rechnungsstellung erwartet. Derzeit gibt es eine einzige Plattform (IRP) für den Freigabeprozess, aber mehrere IRPs werden bald eingeführt. Die indischen Behörden haben bereits neue IRP genehmigt, was zeigt, dass die Behörden einen interoperablen Markt für elektronische Rechnungsstellung wünschen und ihre Pläne zur Verwirklichung ihrer Ziele fortsetzen.

Darüber hinaus sind B2C-Rechnungen derzeit nicht durch die IRP-Freigabe abgedeckt, dennoch haben die Behörden ihre Absicht angekündigt, diese Rechnungen in ihr CTC-System aufzunehmen.

Indien ist für viele Steuerzahler eine herausfordernde Gerichtsbarkeit. Unternehmen müssen über intelligente Digitalisierungs- und Wartungsstrategien verfügen, um die Vorschriften einzuhalten. Die Vorteile der Digitalisierung können durch eine globale Strategie realisiert werden, die Unternehmen verfolgen könnten.

Seit dem 1. Januar 2019 müssen ausländische elektronische Dienstleister Cloud-Rechnungen, eine Art E-Rechnung, für den Verkauf elektronischer Dienstleistungen an einzelne Käufer in Taiwan ausstellen. Daneben haben Taiwans lokale Steuerbehörden Anreize für inländische Steuerzahler eingeführt, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, obwohl dies keine obligatorische Anforderung ist.

Bevor wir auf die Einzelheiten des elektronischen Rechnungsstellungssystems in Taiwan eingehen, werden wir die Regierungsrechnung (GUI) besprechen, da das elektronische Rechnungsstellungssystem auf behördlich einheitlichen Rechnungen basiert.

Was ist eine behördlich einheitliche Rechnung (GUI)?

Die einheitliche Rechnung ist eine Standardrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die von den Steuerbehörden geregelt und vornummeriert wird. Alle Geschäftseinheiten müssen GUIs für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen ausstellen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, mit Ausnahme gesetzlicher Befreiungen.

Steuerzahler können GUIs ausstellen, sobald ihre Gewerbeanmeldung von der zuständigen Steuerbehörde in Taiwan genehmigt wurde. Steuerzahler können verschiedene Arten von GUIs ausstellen, darunter auch papierbasierte GUIs und elektronische Rechnungen (eGUIs). EGUIs sind eine Art GUI, die über das Internet oder auf andere elektronische Weise ausgegeben, übertragen oder bezogen werden. Wie bereits erwähnt, ist die Ausstellung einer eGUI für ausländische elektronische Dienstleister, die elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in Taiwan verkaufen, ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch. Die Ausgabe von E-GUIs ist jedoch für die gesamte Wirtschaft fakultativ, einschließlich der inländischen Steuerzahler in Taiwan.

Wie werden eGUIs ausgestellt?

Im Rahmen des eGui-Erstellungsprozesses müssen Steuerzahler die von den Steuerbehörden bei der Gewerbeanmeldung bereitgestellten Nummern verwenden. Eine eGUI muss MIG 3.2.1 entsprechen und auf einem XML-Format basieren, das von der Steuerbehörde bereitgestellt wird. Nach Ausstellung einer elektronischen einheitlichen Rechnung müssen die Rechnungsinformationen innerhalb von 48 Stunden für B2C-Transaktionen und innerhalb von sieben Tagen für B2B-Transaktionen auf die Plattform der Steuerbehörde hochgeladen werden.

Ausländische Geschäftseinheiten innerhalb des Geltungsbereichs der Anforderungen oder jedes Unternehmen, das sich für die Ausgabe von eGUIs entscheidet, können einen externen Dienstleister namens Value Adding Center mit der Ausstellung von eGUIs beauftragen. Eine Alternative ist die Implementierung einer Lösung, die auf der schlüsselfertigen Übertragungssoftware des Finanzministeriums basiert.

Was geschieht als Nächstes?

Elektronische Rechnungsstellung wird von den taiwanesischen Behörden seit vielen Jahren gefördert. Infolgedessen haben immer mehr Unternehmen damit begonnen, eGUIs herauszugeben. Außerdem hat die Anforderung, Cloud-Rechnungen für ausländische elektronische Dienstleister auszustellen, eine wichtige Rolle bei der weit verbreiteten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im ganzen Land gespielt. Es ist zwar klar, dass Taiwan bei der Digitalisierung der elektronischen Rechnungsstellungsprozesse einen langen Weg zurückgelegt hat, aber papierbasierte Rechnungen können immer noch gemäß den taiwanesischen Vorschriften ausgestellt werden. Wir werden die Entwicklungen in der Zukunft beobachten, um zu sehen, ob die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf die gesamte Wirtschaft Taiwans ausgedehnt wird.

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Kürzliche Änderungen

Am 1. Juli beginnt in der zweiten Hälfte des Jahres 2022, und entsprechend diesem Meilenstein haben wir begonnen, Änderungen im Bereich CTC umzusetzen. In diesem Blog stellen wir wichtige Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas vor, die die Landschaft der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) weltweit beeinflussen können.

Die Philippinen: Pilotprogramm

Die Philippinen haben offiziell ihr vorgeschriebenes System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, das die Übertragung elektronisch ausgestellter Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit umfasst. Am 1. Juli 2022 startete die philippinische Steuerbehörde das Pilotprogramm zum elektronischen Beleg-, Rechnungs- und Umsatzberichtssystem (EIS).

Diese Initiative wurde erstmals 2018 durch den Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, eingeführt. 100 ausgewählte Pilotsteuerzahler sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen/Quittungen über die EIS-Plattform auszustellen und an das Bureau of Internal Revenue (BIR) zu übermitteln. (Philippinen machen Fortschritte bei der obligatorischen CTC-Berichterstattung | Sovos)

Rumänien: E-Factura-System und E-Transportsystem

Rumänien hat seit 2021 Schritte zur Implementierung seines Systems der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) unternommen. Ab dem 1. Juli 2022 müssen rumänische Steuerzahler das elektronische Rechnungsstellungssystem e-FACTURA von CTC für die Lieferung von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen und allen B2G-Transaktionen verwenden. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das E-Factura-System übermitteln. Anschließend wird das Siegel vom Finanzministerium als Freigabenachweis angebracht. Eine solche Rechnung ist nach den rumänischen Bestimmungen rechtsgültig. (Rumänien: Fragen bleiben, solange die Frist abläuft | Sovos)

Parallel zur Inbetriebnahme des CTC-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Juli 2022 wurde das elektronische Transportsystem eingeführt, um im Inland transportierte Waren mit hohem fiskalischen Risiko zu überwachen. Steuerzahler müssen ein elektronisches Transportdokument ausstellen, bevor bestimmte Güter transportiert werden. Darüber hinaus müssen Steuerzahler Dateien im XML-Format an die Steuerbehörden senden. Basierend auf dem Gesetz Nr. 106 der rumänischen Regierung vom 30. Juni 2022 und der Änderung der Artikel 13 und 14 der GEO werden die Bußgelder für die Nichteinhaltung der E-Transport-Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 wirksam. Außerdem begann SAFT ab dem 1. Juli 2022, bei großen Steuerzahlern Anwendung zu erheben, da die strafbare Nachfrist abgelaufen ist.

Vietnam: CTC-Mandat

Auf der Liste der Länder, die ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erweitern, steht auch Vietnam, wo ab dem 1. Juli 2022 die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Steuerpflichtigen, die in Vietnam tätig sind, obligatorisch wurde. Zuvor war die voraussichtliche Frist der 1. November 2020, aber die Steuerbehörde hat sie aufgrund der Schwierigkeiten lokaler Unternehmen bei der rechtzeitigen Implementierung einer konformen E-Rechnungslösung verlängert.

Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, andere Organisationen, Geschäftshaushalte und Privatpersonen bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren, um elektronische Rechnungen gemäß den Regeln des Dekrets 123 verwenden zu können. (Vietnam: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Juli 2022 | Sovos).

Portugal — Verschiebung der B2G-Rechnungsstellung

Mit dem Erlass des Gesetzesdekrets 42-A/2022 wurde die obligatorische B2G-Rechnungsstellung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen verschoben. Das erste Datum war der 1. Juli 2022. Nun, die elektronische B2G-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein. Der Grund für diese Änderung ist, dass, nachdem die Frist für die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, die portugiesische Regierung es für wichtig hielt, auch die Frist für den Empfang und die Bearbeitung elektronischer B2G-Rechnungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu verlängern 31. Dezember 2022 (Portugal: Obligatorische B2G-Rechnungsstellung für KMU erneut verschoben | Sovos)

Türkei, Südkorea und Italien: Erweiterung der bestehenden Mandate

In der Türkei erweiterte die Steuerbehörde den Umfang der Steuerzahler, die E-Fatura-, E-Arsiv- und E-Frachtbrief-Anwendungen verwenden müssen. Diese Erweiterung wurde entweder durch Hinzufügen neuer sektorbezogener Mandate oder durch Herabsetzen der jährlichen Umsatzschwelle erreicht. Die neuen Anforderungen wurden vor Kurzem in Kraft gesetzt, und die Steuerzahler im Rahmen der Änderungen haben ab dem 1. Juli 2022 damit begonnen, elektronische Dokumente zu verwenden. (Die Türkei erweitert den Umfang von E-Dokumenten (sovos.com)

In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmensgeschäfte obligatorisch. Eine ausgestellte E-Tax-Rechnung muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden. Die aktuelle Änderung betrifft den Schwellenwert für einzelne Unternehmen, der ab dem 1. Juli 2022 auf 200.000.000 KRW gesenkt wurde.

Italien ist außerdem in eine weitere Phase der Umsetzung seiner CTC-Anforderungen eingetreten. Beginnend mit grenzüberschreitenden Rechnungen wurde die Esterometro (die Auswertung grenzüberschreitender Rechnungen) durch die Übertragung grenzüberschreitender Rechnungsdaten an das SDI im FatturAPA-Format ab dem 1. Juli 2022 ersetzt. Darüber hinaus wurde mit dem kürzlich veröffentlichten Dekret Nr. 73 ein Schwellenwert für die grenzüberschreitende Rechnungsberichterstattung festgelegt. Steuerzahler müssen nur Transaktionen melden, die den Betrag von 5.000 EUR für jeden einzelnen Vorgang übersteigen. Dies gilt insbesondere für Käufe von Waren und Dienstleistungen, die in Italien nicht territorial für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind, gemäß den Artikeln 7 bis 7 Okties des Präsidialdekrets 633/1972.

Darüber hinaus wurde die elektronische Rechnungsstellung über SDI ab dem 1. Juli 2022 für Steuerzahler, die das pauschale Mehrwertsteuersystem anwenden (Regime forfettario), sowie für Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR obligatorisch. Schließlich wurde die elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Das System für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Italien und SM wird die SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und als neue, vergleichbare Drehscheibe für Unternehmen in San Marino nutzen.

Viele Länder auf der ganzen Welt führen entweder ihre bestehenden CTC-Regime ein oder erweitern sie, wobei sich die aktiven Veränderungen weltweit vollziehen. Sovos überwacht weiterhin, welche Länder als nächstes auf der Liste stehen, um seine lokalen CTC-Regelungen aufzubauen und die internationalen Standards einzuhalten.

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Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.

Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.

Veröffentlichung neuer Vorschriften

Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.

Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.

Wer muss sich daran halten?

Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.

Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:

Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.

Ausgeben und Übermitteln

Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.

Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.

Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.

Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten

Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.

In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.

Was geschieht als Nächstes?

Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.

Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.

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Jedes Jahr am 1. Januar müssen in Peru tätige Steuerzahler ihr monatliches Einkommen über einen bestimmten gesetzlich festgelegten Zeitraum bewerten, um zu überprüfen, ob sie unter die Verpflichtung fallen, elektronische Hauptbücher zu führen. Steuerzahler, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten oder ihre Bücher freiwillig elektronisch führen möchten, können dies tun, indem sie das Electronic Ledgers-Programm (Programa de Libros Electrónicos — PLE) verwenden, das alle elektronischen Bücher abdeckt, oder über das System der elektronischen Hauptbücher (Sistema de Libros) (Sistema de Libros Electrónicos Portal — SLE), ausschließlich für die Erfassung von Verkäufen und Käufen.

Anfang dieses Jahres genehmigte die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) jedoch ein neues System speziell für die Erfassung von Verkäufen und Käufen, das Integrierte System für elektronische Aufzeichnungen (Sistema Integrado de Registros Electrónicos — SIRE). Mit der neuen Resolution 40-2022/SUNAT wurde die elektronische Aufzeichnung von Einkäufen (Registro de Compras Electrónico – RCE) eingeführt, ein Modul, das dem elektronischen Umsatz- und Ergebnisrekord (Registro de Ventas e Ingresos Eletrónicos – RVIE) ähnelt, das 2021 erstellt wurde und bereits in Verwendung durch Steuerzahler.

Die beiden Module, RVIE und RCE, bilden den SIRE. Dieses neue System wird ab Oktober 2022 schrittweise eingeführt und verpflichtet die Steuerzahler, von PLE und SLE zu migrieren, um ihre Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen ausschließlich über SIRE zu erstellen und gleichzeitig die PLE für andere Hauptbücher beizubehalten.

So funktioniert der SIRE

Der Hauptzweck des SIRE besteht darin, die Erstellung von Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen für Steuerzahler zu vereinfachen. Über den SIRE wird automatisch ein Vorschlag für den RVIE und den RCE generiert. Es ist ab dem 2. Kalendertag eines jeden Monats verfügbar. Der Steuerzahler kann es akzeptieren, ändern oder durch die Informationen ersetzen, die er SUNAT vorlegen möchte. Wenn während des monatlichen Zeitraums keine Transaktionen stattfinden, muss der Steuerzahler dennoch eine leere Datei bei SUNAT einreichen.

Unter den derzeitigen Systemen (PLE und SLE) generiert SUNAT kein Angebot. Der Steuerzahler gibt alle Verkaufs- und Einkaufsinformationen ein und generiert die Aufzeichnungen. Beim SIRE verwendet SUNAT jedoch Informationen aus seinem elektronischen Rechnungssystem (Sistema de Emisión Eletrónica – SEE), um einen Vorschlag von RVIE und RCE zu erstellen, den der Steuerzahler in jedem Meldezeitraum einreicht. Der Datensatz wird täglich mit den am Vortag erhaltenen Informationen aktualisiert.

Der RCE weist im Vergleich zu dem bereits verwendeten RVIE bestimmte Besonderheiten auf. Das RCE verlangt die Erstellung von zwei separaten Dateien, den Aufzeichnungen über inländische und grenzüberschreitende Einkäufe. Auch wenn keine grenzüberschreitenden Transaktionen durchgeführt werden, muss dennoch eine leere RCE bei SUNAT eingereicht werden. Darüber hinaus können Steuerzahler bestimmte Einkaufsrechnungen jederzeit für 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung ausschließen und sie in die RCE aufnehmen.

Nach der Überarbeitung durch den Steuerzahler werden RVIE und RCE zusammen eingereicht, und eine Empfangsstatusmeldung (Constancia de Recepcion), die relevante Informationen enthält, wird an die elektronische Mailbox des Steuerzahlers zugestellt.

Der SIRE kann über das SUNAT-Portal unter Verwendung der auf dem Computer des Steuerzahlers installierten SIRE-Anwendung oder über den API-Webdienst von SUNAT aufgerufen werden.

Was ändert sich für die Steuerzahler?

Sobald die Steuerzahler zur ausschließlichen Führung von Verkaufs- und Kaufunterlagen über den SIRE verpflichtet sind, müssen sie diese Aufzeichnungen nicht mehr in den PLE-, SLE- oder Papierbüchern führen. Da der SIRE jedoch ausschließlich RVIE und RCE abdeckt, müssen die Steuerzahler weiterhin die PLE pflegen, die alle anderen Hauptbücher enthält.

Dies bedeutet, dass die Steuerzahler sich der unterschiedlichen Regeln bewusst sein müssen, die für die PLE und den SIRE gelten. Ein Beispiel ist, dass der SIRE die Änderung eines bereits „geschlossenen“ Datensatzes aus einer früheren Periode ermöglicht, ohne auf die nächste Periode zu warten, wie bei PLE und SLE. Im SIRE können jederzeit Anpassungen unter Verwendung der verschiedenen von SUNAT bereitgestellten Anhänge vorgenommen werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich des Jahres, in dem der Rekord erstellt wurde.

Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass Steuerzahler keine elektronischen Aufzeichnungen mehr speichern, archivieren und aufbewahren müssen, da SUNAT dies für sie erledigt.

Schrittweise Einführung des SIRE

Die Implementierung des SIRE erfolgt schrittweise nach folgendem Zeitplan:

Steuerzahler können den SIRE auch freiwillig nutzen, wenn sie verpflichtet sind, die Aufzeichnungen über Verkäufe und Einkäufe zu führen, und gemäß dem folgenden Kalender im SUNAT-Betriebsportal (clave SOL) registriert sind:

Wie geht es weiter mit dem SIRE?

Die Resolution 40-2022/SUNAT tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Da die meisten Unternehmen in Peru jedoch bereits verpflichtet sind, Aufzeichnungen über Verkäufe und Käufe zu führen, müssen die größten Gruppen von Steuerzahlern bereit sein, das neue Mandat ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen.

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Rumänien unternimmt seit 2021 Schritte zur Einführung eines Mandats für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC). Obwohl die rumänische Steuerbehörde erst vor weniger als einem Jahr den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung des E-Invoicing-Systems festgelegt hat, wird es bald in Betrieb gehen. Gleichzeitig wird auch das noch später eingeführte E-Transportsystem eingeführt. Beide Systeme werden ab dem 1. Juli verbindlich. Es gibt jedoch noch offene Fragen, von denen die Steuerzahler hoffen, dass sie von den rumänischen Behörden beantwortet werden. Im internationalen Vergleich haben die Steuerzahler in Rumänien ein relativ kurzes Zeitfenster, um den neuen Verpflichtungen nachzukommen.

RO E-Factura System

Lieferanten von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko sind verpflichtet, das RO E-Factura-System ab dem 1. Juli 2022 zu nutzen. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das System übermitteln. Das Finanzministerium wird sein elektronisches Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden. Dieses XML mit dem Siegel des Finanzministeriums gilt gemäß der rumänischen Verordnung als gesetzliche Rechnung.

Rumänien hat eine Ausnahme von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG beantragt, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen. ANAF (National Agency for Fiscal Administration) ist mit dem Gesetz Nr. 139 innerhalb von 30 Tagen nach der erwarteten Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung zur Festlegung des Umfangs und des Zeitplans des B2B-E-Invoicing-Mandats gemäß Gesetz Nr. 139 zu erlassen. Die rumänischen Behörden schweigen jedoch darüber, ob das Mandat vom 1. Juli zur Nutzung des e-Factura-Systems für B2B-Lieferungen mit hohem steuerlichen Risiko auch eine Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erfordert.

In Bezug auf die technische Dokumentation hat ANAF kürzlich das OAUTH (Open Authorization) 2.0-Verfahren innerhalb von SPV (Virtual Private Space) veröffentlicht, mit dem Steuerzahler ein Authentifizierungstoken erstellen und an Anwendungen von Drittanbietern weitergeben können, wodurch sich Anwendungen von Drittanbietern gegenüber dem SPV authentifizieren können. Auch wenn die Komplikationen beim Authentifizierungsprozess nach der jüngsten Dokumentation offenbar gelöst sind, warf das Datum der Veröffentlichung dieser Dokumente im Mai Fragen auf, ob die rumänischen Behörden den Unternehmen bis zum 1. Juli eine angemessene Frist zur Einhaltung der Vorschriften eingeräumt haben.

RO E-Transport

Das RO e-Transport-System ist ein weiteres rumänisches Digitalisierungsprojekt. Die Steuerzahler müssen ein IT-System verwenden und ein E-Transportdokument ausstellen, bevor der Transport bestimmter Güter beginnt. Genau wie bei der elektronischen Rechnungsstellung müssen Steuerzahler eine XML-Datei ausstellen und über SPV an die Steuerbehörde senden.

Die Anforderung zur Ausstellung von E-Transportdokumenten betrifft Kategorien von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko; wie oben erwähnt, tritt dies ebenfalls am 1. Juli 2022 in Kraft. Während der obligatorische Go-Live-Termin für das E-Verkehrssystem unmittelbar bevorsteht, wurde das Gesetzgebungsverfahren von ANAF noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wurde die technische Dokumentation, einschließlich der APIs, des Schemas und der Validierungsregeln, erst vor zwei Wochen fertiggestellt.

Wie geht es weiter?

Die Notfallverordnungen, die ab dem 1. Juli die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Transportsystem für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko eingeführt haben, wurden noch nicht gesetzlich genehmigt.

Da jedoch beide Systeme derzeit am 1. Juli 2022 verpflichtend werden sollen, haben sich die Unternehmen darauf vorbereitet, die Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig versucht, mit vielen Unsicherheiten umzugehen.

Wir werden in den kommenden Tagen sehen, wie die rumänischen Behörden die Umsetzung beider Systeme verwalten werden, entweder indem sie die Frist vom 1. Juli einhalten oder die Mandate verschieben, bis weitere Klarstellungen und Leitlinien zu offenen Fragen gegeben werden.

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Im Jahr 2020 kündigte die Steuer- und Zollbehörde Zakat (ZATCA) in Saudi-Arabien die Einführung eines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung an, das aus zwei Phasen besteht. In der ersten Phase der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien müssen alle im Königreich ansässigen Steuerpflichtigen Rechnungen elektronisch erstellen und speichern. Sie wird seit dem 4. Dezember 2021 durchgesetzt. Die zweite Phase, die ZATCA ab dem 1. Januar 2023 einführen wird, bringt zusätzliche Anforderungen mit sich und ist zunächst nicht für alle Steuerzahler obligatorisch. Die ZATCA plant jedoch, schrittweise einzuführen und alle ansässigen Steuerzahler zur Einhaltung der Phase-2-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung zu verpflichten.

Wer sollte Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien einhalten?

Die ZATCA wird Phase 2 schrittweise einführen, beginnend mit einer kleineren Steuergruppe. Erst vor wenigen Tagen, am 24. Juni 2022, wurde die erste Gruppe von Steuerzahlern veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2023 die Regeln für die elektronische Rechnungsstellung einhalten müssen. Laut der Ankündigung von ZATCA sind Steuerzahler, deren Jahresumsatz 3 Milliarden Riyals (ca. 800 Millionen USD) für den Zeitraum 2021 übersteigt, in den Geltungsbereich einbezogen.

Bisher wurde nur der erste Gruppenschwellenwert bekannt gegeben. Die ZATCA wird später weitere Steuergruppen und neue Fristen bekannt geben. Die ZATCA wird jede Steuergruppe mindestens sechs Monate im Voraus benachrichtigen.

Wie kann Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien eingehalten werden?

In Phase 2 müssen Steuerzahler alle elektronischen Rechnungen und elektronischen Banknoten (Kredit- und Lastschriften) im XML-Format (UBL 2.0) generieren. Es gibt besondere Anforderungen an den Rechnungsinhalt. Alle E-Rechnungen und E-Notes müssen Folgendes enthalten:

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Bezug auf Steuerrechnungen (B2B) und vereinfachte Rechnungen (B2C) sind jedoch unterschiedlich, weshalb für verschiedene Arten von Rechnungen unterschiedliche APIs zur Verfügung gestellt wurden.

Steuerrechnungen unterliegen einem Continuous Transaction Controls (CTC) -Regime. Insbesondere kann das System als elektronische Rechnungsstellung für den Zahlungsverkehr eingestuft werden. Nach der Generierung der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung zur Freigabe über die Clearance-API an das Portal der Steuerbehörde (die ZATCA-Plattform) übermittelt. Die ZATCA-Plattform wird das ZATCA-Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden, woraufhin die Rechnung Rechtsgültigkeit erlangt. Das signierte XML wird an den Lieferanten zurückgesandt, sodass der Lieferant wählen kann, ob er die signierte XML-Rechnung oder eine für Menschen lesbare Version, einschließlich des XML-Codes (PDF A-3 mit eingebettetem XML), senden möchte. Die für Menschen lesbare Version muss im Format PDF A-3 (mit eingebettetem XML) vorliegen.

Vereinfachte Rechnungen werden einem CTC-Meldesystem unterliegen. Nach dem Generieren der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung mit dem kryptografischen Stempel des Lieferanten signiert. Anschließend legt der Verkäufer dem Käufer eine Papierkopie der Rechnung vor. Innerhalb von 24 Stunden muss der Steuerzahler das signierte XML über die Reporting-API an die ZATCA-Plattform melden

Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen in elektronischer Form speichern. Es gibt spezielle Anforderungen an die Lagerung, darunter beispielsweise die obligatorische lokale Lagerung als Hauptregel und eine Lagerung im Ausland, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. E-Invoicing-Lösungen müssen es Steuerzahlern außerdem ermöglichen, E-Rechnungen für die Offline-Speicherung herunterzuladen.

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Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, die auf Wirtschaftswachstum und eine effiziente Steuererhebung abzielen, wurde am 29. November 2021 das Organgesetz für wirtschaftliche Entwicklung und fiskalische Nachhaltigkeit nach der COVID-19-Pandemie im Amtsblatt von Ecuador veröffentlicht. Nach diesem Gesetz müssen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung in das elektronische Rechnungssystem aufgenommen werden.

Um dieser Maßnahme nachzukommen, veröffentlichte der Internal Revenue Service (SRI) am 27. Mai 2022 die Resolution NAC-DGERCGC22-00000024. Sie legt die Verpflichtung fest, elektronische Rechnungen an Steuerzahler auszustellen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, und die Verpflichtung dieser Steuerzahler, die als Quellensteuerbevollmächtigte qualifiziert sind, die Version des vereinfachten Transactional Annex (ATS) der Quellensteuerdokumente auszustellen. Diese Steuerzahler müssen das elektronische Rechnungssystem einführen.

Neue Steuerzahler im Rahmen des E-Invoice-Mandats

1. Einkommensteuerpflichtige, die zur Rechnungsstellung verpflichtet, aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Kaufbelege, Quellensteuer und ergänzende Dokumente im elektronischen Modus auszustellen, müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis spätestens 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen.

2. Natürliche Personen und Unternehmen, die nicht als Steuerzahler der Einkommensteuer gelten und zur Rechnungsstellung verpflichtet sind – aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität auszustellen – müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis zum 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen das neueste.

3. Steuerpflichtige, die gemäß den Ziffern 1 und 2 Rechnungen, Quellensteuerbeträge und ergänzende Dokumente gemäß den Ziffern 1 und 2 ausstellen müssen und von der SRI als Quellensteuerbedienstete qualifiziert sind, müssen die ATS-Version der Quellensteuerdokumente entsprechend den vom SRI zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen implementieren. bis 29. November 2022.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Beschlusses sind alle Steuerpflichtigen, die im Single Taxpayer Registry (RUC) registriert sind und Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Steuervorschriften ausstellen und liefern müssen.

Personen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von unter 20.000 USD fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Beschlusses. Diese Steuerzahler sind in Ecuador als Popular Businesses (Negocios Populares) bekannt.

Weitere in der neuen Resolution angenommene Maßnahmen

• Ab dem 30. November 2022 können nur Steuerzahler, die für die Ausstellung von Kaufscheinen (notas de venta) verantwortlich sind, Genehmigungen, Änderungen oder Erneuerungen für die Ausstellung von Belegen über Registrierungsautomaten beantragen.

• Ab dem 30. November 2022 können Steuerzahler, die Rechnungen, Aufbewahrungsdokumente und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität ausstellen müssen, Genehmigungen für vorgedruckte Dokumente erst beantragen, nachdem sie die Genehmigung zur Ausstellung elektronischer Dokumente in der Produktionsumgebung der elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben System.

Neues Limit für die Ausgabe vorgedruckter Dokumente

Mit dem Beschluss wird ein Limit für Rechnungen oder Belege eingeführt, die im Rahmen der vorgedruckten Modalität ausgestellt wurden und 1% der gesamten im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgestellten Belege nicht überschreiten darf.

Vorgedruckte Dokumente sollten nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, in denen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Dokumenten im elektronischen Modus berechtigt sind, diese aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses nicht elektronisch erstellen können.

Die kostenlose Werkzeugwartung ist für SRI optional

Gemäß dieser Resolution kann das SRI den Steuerzahlern ein kostenloses Tool zur Verfügung stellen, mit dem sie elektronische Dokumente erstellen können, unbeschadet der Steuerzahler, die ihre Computersysteme verwenden. Es gab eine signifikante Änderung im Vergleich zur vorherigen Resolution, in der festgelegt wurde, dass die SRI dieses kostenlose Tool „warten“ wird, was darauf hindeutet, dass die Wartung dieses Tools jetzt für den SRI optional ist.

Was geschieht als Nächstes?

Gemäß dem ursprünglichen Umsetzungsplan hatte das SRI Pläne, das E-Rechnungsmandat für alle Steuerzahler im Land schrittweise auszuweiten, wobei ab 2023 und 2024 weitere Steuerzahler mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen sollten. Mit dieser Entschließung wurde jedoch der Zeitplan für die obligatorische Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung geändert. Alle diese Steuerzahler müssen in diesem Jahr bis spätestens 29. November 2022 mit der Einführung des E-Invoicing-Systems beginnen.

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Die elektronische Rechnungsstellung wurde 2010 in Peru eingeführt, um dem Trend der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) in lateinamerikanischen Ländern zu einer effizienteren Erhebung von Verbrauchssteuern zu folgen. Seitdem hat die Regierung Maßnahmen eingeführt, um eine beträchtliche Anzahl von Steuerzahlern im Rahmen des obligatorischen E-Invoicing-Regimes des Landes einzubeziehen und neue technische und institutionelle Strukturen innerhalb ihres Systems für elektronische Emissionen (SEE — Sistema de Emisión Electrónica) voranzutreiben.

Der Juni 2022 war die letzte Frist für die Aufnahme der letzten Gruppe von Steuerzahlern in das elektronische Rechnungsmandat des Landes. Die Regierung baut ihr System jedoch weiter aus. Die jüngste Aktualisierung, die in einem Resolutionsentwurf vorgeschlagen wurde, führt wichtige Änderungen am peruanischen E-Transportdokument, der Guía de Remisión electronica – GRE, ein.

Änderungen im E-Transport-Dokument

Die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) veröffentlichte am 2. Juni 2022 einen Resolutionsentwurf mit Änderungen an der GRE, dem elektronischen Beförderungsdokument, das im Zusammenhang mit Rechnungen (comprobantes de pagos) für die Kontrolle von Transportgütern ausgestellt werden muss. Die GRE ist nur während des Transports der Waren von entscheidender Bedeutung, ist jedoch ein Dokument, das üblicherweise von Unternehmen aufbewahrt wird, um die internen Kontrollen der transportierten Waren aufrechtzuerhalten.

Der neue Resolutionsentwurf zielt darauf ab, die Ausstellung des E-Transportdokuments weiter zu regeln und mehrere Änderungen einzuführen, hauptsächlich um die Warenkontrolle zu optimieren und die Verwendung von Papier zu eliminieren.

Unter den vielen Änderungen, die durch den Entwurf eingeführt wurden, sind die wichtigsten:

Was das für die Steuerzahler bedeutet

Steuerzahler müssen bereit sein, GREs remitente und transportista ausschließlich über ihre eigenen Systeme unter Verwendung eines Softwareanbieters (PSE – proveedores de servicios electrónicos) oder des SUNAT-Portals auszugeben. Diese Anforderung kann erhebliche Auswirkungen auf Steuerzahler haben, die regelmäßig eine große Menge an GREs über den Kanal des Betreibers elektronischer Dienste, die SEE-OSE (Operador de Servicios Electrónicos), ausgeben.

Die wirkungsvollste Änderung ist jedoch, dass die Steuerzahler die GRE nur als Unterstützungsdokument für den Warentransport verwenden können. Nach geltendem Recht können neben der GRE auch die Factura Guía und die Liquidacion de Compras, bei denen es sich um regelmäßige Rechnungen mit zusätzlichen Transportinformationen handelt, auch zur Unterstützung des Warentransports verwendet werden. Die Ausstellung der Factura Guía ist eine gängige Praxis, da sie die Erstellung eines einzigen Dokuments beinhaltet, das sowohl der Verkaufstransaktion als auch dem Transport dient. Der Resolutionsentwurf erlaubt jedoch nur die Verwendung des GRE für diesen Zweck.

Die Einführung des QR-Codes ist der Ansatz der Regierung für eine moderne und effiziente Kontrollmethode. Der zweidimensionale Code wird von SUNAT generiert, sobald die CDR (constancia de recepción) den akzeptierten Status erreicht hat, und kann entweder in digitaler oder gedruckter Form präsentiert werden.

Obwohl die Steuerzahler den Transport weiterhin unterstützen können, indem sie ihre Registrierungsnummer (RUC), die Serie und die GRE-Nummer angeben, wird erwartet, dass der QR-Code die Hauptmethode zur Unterstützung des Transports wird und die RUC nur als Notfallmethode verwendet wird.

Eine neue Art von E-Transportdokument wurde ebenfalls eingeführt. Die Guía de Remisión por evento darf nur über das SUNAT-Portal ausgegeben werden und dient zur Ergänzung eines zuvor ausgegebenen GRE im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht dem Emittenten zuzurechnen sind. In diesen Fällen unterstützt die derzeitige Verordnung die Übertragung mit demselben Dokument. Der Resolutionsentwurf verlangt jedoch, dass die GRE por evento ausgestellt wird, bevor der Warentransport wieder aufgenommen wird.

Eine weitere Änderung, über die sich die Steuerzahler im Klaren sein müssen, da sie zu komplexen Szenarien führen könnte, ist die Erstellung eines neuen Katalogs von Maßeinheiten, der nur für GREs gilt und in Anhang III zu finden ist. Die bereits vorhandenen Maßeinheitenkataloge für alle anderen Rechnungen gelten nicht für die GRE, was zwangsläufig zu mangelnder Einheitlichkeit führen wird, da dasselbe Konzept zwei verschiedene Kataloge verwenden würde.

Rollout-Termine

Der Resolutionsentwurf legt den 13. Juli 2022 als Datum des Inkrafttretens fest, an dem Steuerzahler, die sich bereits im Geltungsbereich der GRE befinden, möglicherweise über die entsprechenden Kanäle ausgeben und freiwillig den QR-Code als Unterstützung für den Transport verwenden.

Bis zum 30. September 2022 können Steuerzahler jedoch ausnahmsweise GREs über das SEE-OSE ausstellen, wobei die vor der Veröffentlichung des Beschlusses geltenden Bedingungen und Anforderungen berücksichtigt werden. Der Entwurf enthält auch eine Liste bestimmter Steuerzahler (Emittenten und Transporteure), die verpflichtet werden, die GRE und die entsprechenden Daten in Anhang X nach Steuerzahlertypen und Transportgütern ab dem 1. Januar 2023 auszustellen.

Was geschieht als Nächstes?

Da es sich um einen Resolutionsentwurf handelt, werden die Änderungen erst mit der offiziellen Veröffentlichung der endgültigen Version der Resolution endgültig. Da sich der 13. Juli 2022 jedoch nähert, wird die Resolution voraussichtlich in den folgenden Wochen veröffentlicht. Daher müssen Steuerzahler, die bereits zur Ausstellung von GREs verpflichtet sind, bereit sein, die neuen Mandate innerhalb eines Monats zu erfüllen.

SUNAT akzeptiert Kommentare zum Resolutionsentwurf, die bis zum 16. Juni 2022 per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden können: RPATRICI@sunat.gob.pe.

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Im Einklang mit den Verpflichtungen der europäischen Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen führte Belgien 2019 ein Mandat für öffentliche Stellen ein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Für Brüssel, Flandern und Wallonien ging die Initiative über das Nötigste der EU-Richtlinie hinaus und führte Verpflichtungen ein, auch elektronische Rechnungen für Lieferanten an öffentliche Stellen in diesen Regionen auszustellen.

Angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen bereitet sich Belgien nun darauf vor, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf noch mehr Unternehmen auszudehnen, indem die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt wird.

E-Invoicing im öffentlichen Auftragswesen

Am 31. März 2022 veröffentlichte das belgische Amtsblatt das Königliche Dekret vom 9. März 2022, mit dem die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an alle Anbieter öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen ausgeweitet werden soll.

Wie bereits erwähnt, gab es eine solche Verpflichtung bereits in mehreren Regionen, darunter Brüssel, Flandern und Wallonien. Jetzt gilt das Mandat jedoch für Anbieter öffentlicher Einrichtungen in allen Regionen. Die Daten für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in öffentlichen Aufträgen, basierend auf ihrem Wert, sind:

Ausschließlich öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren geschätzter Wert 3.000€ ohne Mehrwertsteuer beträgt, sind von der Steuer befreit.

E-Invoicing im privaten Sektor

Wie bereits berichtet, haben die belgischen Behörden die Absicht bekundet, über die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich hinauszugehen. Am 11. Mai 2022 veröffentlichte die belgische Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Mai 2019, mit dem Ziel, die elektronische Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen (B2B) zu implementieren.

Der Grund für den Vorschlag ist die Notwendigkeit, Unternehmen in die Lage zu versetzen, in die elektronische Rechnungsstellung zu investieren, nachdem sie bereits die Digitalisierung der Rechnungsstellung im B2G-Sektor unterstützt haben. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, sind ein viel schnellerer Rechnungsprozess, der sicherer ist und das Risiko von Fehlern und fehlenden Daten minimiert.

Darüber hinaus wird die Wahrscheinlichkeit von Betrug sinken, während der Datenschutz steigt, ohne dass ein menschliches Eingreifen in den Rechnungsprozess erforderlich ist.

Schließlich wird der Umweltaspekt bezüglich des geringeren Papierverbrauchs hervorgehoben. In Bezug auf den vom Administrativen Vereinfachungsdienst (DAV) berechneten finanziellen Gewinn könnte die vollständige Digitalisierung der Rechnungen in Belgien den Verwaltungsaufwand um 3,37 Mrd. € verringern.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs sind Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) verpflichtet, ihre Rechnungen in strukturierter elektronischer Form (gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931-1:2017 und CEN/TS 16931-2:2017) zu versenden sowie Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.

Nichts in dem Gesetzentwurf beschreibt die Beteiligung einer zentralen Clearance-Plattform oder die Meldung von E-Rechnungsdaten an die Steuerbehörden. Derzeit gibt es daher keinen formellen Hinweis darauf, dass das vorgeschlagene Mandat als elektronisches Rechnungssystem für die kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) konzipiert sein würde. Es ist jedoch möglich, dass sich das System weiterentwickelt, um eine Verbindung mit PEPPOL herzustellen.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Bezug auf KMU in Kraft treten und so sicherstellen, dass die Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich auf den Übergang vorzubereiten. Wenn es sich um große Unternehmen handelt, wird erwartet, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2024 vorliegen wird. Ursprünglich war das Datum für große Steuerzahler Juli 2023 und kleine Steuerzahler ab 2024, daher werden diese Daten höchstwahrscheinlich verschoben.

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