Elektronische Rechnungsstellung in Serbien

Serbien ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht für alle Steuerpflichtigen einzuführen

In den kommenden Jahren wird Serbien die elektronische Rechnungsstellung schrittweise für alle Steuerpflichtigen verbindlich machen.

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung, das im Mai 2021 in Kraft trat, führt das Clearance-System für die elektronische Rechnungsstellung ein und präsentiert die zentralisierte Plattform für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) namens SEF (Sistem E‑Faktura) zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus gibt es ein System zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Rechnungen: das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF).

Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, und umreißt die Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich mit einem Mehrwertsteuerexperten von Sovos für Serbien in Verbindung.

Reformen

Der neue Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung besagt, dass elektronische Rechnungen gemäß den serbischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung gesendet und empfangen werden müssen (benutzerdefinierte Anwendung der Norm EN 16931-1). Alle elektronischen Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform an den Empfänger gesendet werden, der die Rechnung dann akzeptieren oder ablehnen muss.

Für B2C-Transaktionen implementierte Serbien am 1. Januar 2022 einen sicherheitsorientierten Ansatz, um die Registrierung von B2C-Transaktionen sicherzustellen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die vom Steuerpflichtigen verwendete Hardware des elektronischen Steuergeräts Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt.

Faktencheck

  • Serbische elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und dem UBL 2.1-Standard entsprechen.
  • Rechnungen müssen gemäß der Norm EN 16931‑1 gesendet und empfangen werden.
  • Steuerpflichtige müssen sich zuerst über das Portal eID.gov.rs registrieren, um die SEF-Plattform nutzen zu können.
  • Das Finanzministerium muss dem Dienstanbieter zustimmen, der in Serbien registriert sein muss.
  • B2C-Transaktionen, die das elektronische Steuergerät erfordern, müssen zertifiziert sein und umfassen:
    • POS-Anwendung (Zertifizierung ist obligatorisch)
    • Steuerbelegverarbeiter
    • Sicherheitselement
    • Die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen wird durch die Ausstellung elektronischer Rechnungen über SEF gewährleistet.

Einführungstermine der Vorschrift

Mai 2021: Gesetz über elektronische Rechnungsstellung in Kraft getreten

1. Mai 2022: Alle Lieferanten im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen elektronisch versenden und die serbische Regierung muss diese empfangen und speichern können. (G2G/B2G)​

1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die diese empfangen und verarbeiten können müssen. (G2B)​

1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten B2B-Sektor ausgeweitet. (B2B)​

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Sovos hat kürzlich ein Online-Webinar zur Mehrwertsteuerrückerstattung veranstaltet, in dem wir Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten bei der Einreichung von Mehrwertsteuererstattungsanträgen der 13. Eine der Fragen, die immer wieder auftauchten, ist, was sind Gegenseitigkeitsvereinbarungen und warum sind sie wichtig?

Reziprozität

Bei der Geltendmachung von Erstattungsanträgen aus der 13. Richtlinie muss jeder EU-Mitgliedstaat unterschiedliche Regeln oder Bedingungen erfüllen, bevor er einer Mehrwertsteuerrückerstattung zustimmt. Eine der Bedingungen, die die EU-Mitgliedstaaten verlangen können, ist ein Gegenseitigkeitsabkommen. Ein Gegenseitigkeitsabkommen ist ein Abkommen zur Gegenseitigkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung zwischen zwei Ländern.

Daher ist die Mehrwertsteuer nur erstattungsfähig, wenn eine ähnliche Steuer für lokale Unternehmen im Land des Antragstellers erstattungsfähig ist. Angenommen, ein spanisches Unternehmen durfte in Norwegen über ein ähnliches System wie die 13-Richtlinie eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten. In diesem Fall würde Spanien wahrscheinlich Gegenseitigkeit mit Norwegen haben und es den norwegischen Unternehmen ermöglichen, in Spanien einen Rückerstattungsanspruch aus der 13. Richtlinie geltend zu machen.

Derzeit gibt es rund 19 EU-Mitgliedstaaten, die Gegenseitigkeitsvereinbarungen für Nicht-EU-Unternehmen verlangen, um Mehrwertsteuererstattungsansprüche geltend zu machen. Davon haben Griechenland und Slowenien derzeit nur Gegenseitigkeitsabkommen mit zwei Ländern (Norwegen und der Schweiz), während Italien drei (Norwegen, Schweiz und Israel) hat. Wenn Unternehmen EU-Mehrwertsteuererstattungsanträge stellen, sollten sie die Gegenseitigkeit überprüfen und nicht davon ausgehen, dass sie automatisch genehmigt werden.

Unternehmen im Vereinigten Königreich

Vor dem Brexit konnten britische Unternehmen Mehrwertsteuererstattungsansprüche über die EU-Mehrwertsteuererstattungsrichtlinie (auch bekannt als 8. Richtlinie) geltend machen, die geschaffen wurde, um allen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit der Gegenseitigkeit zu ermöglichen. Nach dem Brexit galt dieser Mechanismus für Anträge auf Mehrwertsteuererstattung jedoch nicht mehr, und das Vereinigte Königreich fiel als Nicht-EU-Unternehmen unter das Rückerstattungssystem der 13. Richtlinie.

Obwohl das Vereinigte Königreich und die EU über ein Freihandels- und Kooperationsabkommen verfügen, wurde die Gegenseitigkeit bei Mehrwertsteuererstattungsanträgen nicht ausdrücklich erwähnt, da diese zwischen diesen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich vereinbart werden sollten. Daher kann es für britische Unternehmen, die in der gesamten EU Rückerstattungsansprüche geltend machen, schwieriger sein, die in einigen Ländern angefallene Mehrwertsteuer zurückzufordern.

In Bezug auf die aktuellen Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Vereinigten Königreich kamen die einzigen offiziellen Ankündigungen, die wir bisher gesehen haben, aus Deutschland, Spanien und Ungarn. Wir sind uns jedoch der laufenden Diskussionen zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen EU-Mitgliedstaaten bewusst.

Die HMRC gibt an, eine Forderung nur abzulehnen, wenn das Gegenseitigkeitsland ein System zur Steuerrückerstattung hat, es jedoch ablehnt, britischen Händlern eine Rückerstattung zu gewähren. Daher ist die HMRC bereit, EU-Unternehmen die Mehrwertsteuerrückerstattung im Vereinigten Königreich zuzulassen, sofern britische Unternehmen die gleiche Behandlung wie die EU erhalten. Es wäre daher im Interesse der EU-Mitgliedstaaten, britische Unternehmen die Mehrwertsteuer zurückzufordern, damit Unternehmen in ihrem eigenen Land von derselben Behandlung profitieren.

Warum ist das wichtig?

Die meisten EU-Mitgliedstaaten verlangen Gegenseitigkeit, wenn sie Anträge auf Mehrwertsteuererstattung stellen. Daher ist das Gesetz der Gegenseitigkeit ein wesentlicher Faktor, wenn es darum geht, in einer Gerichtsbarkeit einen Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung geltend zu machen. Es ist wichtig, diese Gesetze zur Gegenseitigkeit zu verstehen, um zu verhindern, dass Zeit und Geld für die Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung aus einem Land verschwendet werden, das dies nicht zulässt.

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Unsere früheren Artikel befassten sich mit Prüfungstrends, die wir bei Sovos festgestellt haben, und häufige Auslöser einer Mehrwertsteuerprüfung. In diesem Artikel werden die Best Practices zur Vorbereitung einer Mehrwertsteuerprüfung beschrieben.

Jedes Land und jede Gerichtsbarkeit kann unterschiedliche Gesetze und Anforderungen in Bezug auf das Mehrwertsteuerprüfverfahren haben. Die Steuerbehörden können Prüfungen persönlich oder auf dem Postweg durchführen, wobei letzteres häufig bei nicht etablierten Unternehmen in dem betreffenden Land der Fall ist.

Ein Unternehmen kann nach dem Zufallsprinzip geprüft werden oder es gibt Gründe für die Steuerbehörde zu der Annahme, dass ein Problem mit der Mehrwertsteuererklärung des Unternehmens vorliegt.

Im Allgemeinen überprüfen die Behörden Prüfungen und Inspektionen, um die Richtigkeit der Steuererklärungen zu überprüfen, mögliche Fehler oder Unterzahlungen zu identifizieren und Rückerstattungen zu genehmigen.

Wie in unserem vorherigen Artikel erläutert, ist es wichtig, den Grund für die Einleitung der Prüfung zu ermitteln, um zu verstehen, wie Sie sich am besten auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorbereiten können.

Welche Artikel werden für eine Mehrwertsteuerprüfung benötigt?

Obwohl je nach Land der Prüfung spezifische Checklisten verfügbar sind, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich auf eine Mehrwertsteuerprüfung vorzubereiten. Am wichtigsten ist es, Dokumente und Antworten im Voraus zu sammeln. Zu den häufig während einer Prüfung angeforderten Elemente gehören:

Es ist wichtig, dass die Aufzeichnungen der oben aufgeführten Dokumente gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den lokalen Aufzeichnungsanforderungen geführt werden. Die Notwendigkeit, diese Dokumente im Voraus vorzubereiten und sie schnell zu erstellen, wird unerlässlich, wenn ein Unternehmen beispielsweise die Rückerstattung von Mehrwertsteuergutschriften beantragt, eine Abmeldung einreicht oder generell Grund zu der Annahme hat, dass eine Prüfung eingeleitet wird.

Die Behörden können einen Abgleich der Aktivitäten mit den Kunden und Lieferanten des Unternehmens einleiten, der parallel zur Prüfung eingeleitet wird, um zu überprüfen, ob die von beiden Seiten bereitgestellten Informationen konsistent sind. Daher wird empfohlen, die Lieferanten über laufende Prüfungen zu informieren, Fragen mitzuteilen oder offene Fragen zu klären. Wenn beispielsweise eine Korrektur von Rechnungen notwendig erscheint, sollten diese bereits in Vorbereitung auf die Mehrwertsteuerprüfung abgeschlossen werden.

Die Steuerbehörden können sehr kurze und strenge Fristen festlegen, sobald eine Prüfung eingeleitet wird. Obwohl es möglich sein kann, eine Verlängerung zu beantragen, kann nicht unbedingt garantiert werden, dass sie gewährt wird. Unter bestimmten Umständen können die Behörden Strafen für verspätete Antworten verhängen. Die Bereitstellung klarer und verständlicher Dokumente für die Anfragen des Finanzamtes ist wichtig, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Warum es Sinn macht, vorausschauend zu planen

Die Vorteile der Vorbereitung auf eine Mehrwertsteuerprüfung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen beschließt, die Prüfung intern durchzuführen oder die Unterstützung eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Folgen der Prüfung zu berücksichtigen, insbesondere wenn hohe Mehrwertsteuerbeträge auf dem Spiel stehen, die zurückgefordert werden müssen. Im Falle einer Prüfung sollte das Hauptziel darin bestehen, das Problem erfolgreich und schnell zu lösen, um die nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen so weit wie möglich zu begrenzen.

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Indonesiens Mehrwertsteueranforderungen

Indonesiens elektronisches Rechnungsstellungssystem und kontinuierliche Transaktionskontrollen

Infolge von Herausforderungen bei seinem Steuerkontrollsystem führte Indonesien ein System für elektronische Rechnungsstellung ein, das landesintern als e-Faktur bezeichnet wird. Durch die Nutzung von Daten, die in Echtzeit über kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) gemeldet werden, können die indonesischen Steuerbehörden Betrug reduzieren und gleichzeitig die Steuerlücke schließen.

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CTC-Reformen

Mit dem 2014 eingeführten und 2016 in Kraft getretenen indonesischen System für elektronische Rechnungsstellung soll die Steuerlücke bekämpft werden. Indonesiens Lösung war die Implementierung eines Rechnungsfreigabesystems, bei dem Rechnungen von der lokalen Steuerbehörde genehmigt werden müssen, bevor sie an einen Kunden gesendet werden.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist seit Juli 2016 für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend.
  • E-Rechnungen (e-Faktur Pajak oder e-FP) müssen von Anwendungen und Systemen erstellt werden, die vom Director of Taxation (DGT) vorgeschrieben wurden. Dazu gehören Client-Desktop-, webbasierte und Host-to-Host-Anwendungen.
  • Zur Ausstellung elektronischer Rechnungen sind elektronische Signaturen erforderlich.
  • Alle Rechnungen müssen über die von der Regierung gehostete eFaktur-Plattform elektronisch verarbeitet und ausgestellt werden. Die Einreichungsplattform für die Mehrwertsteuererklärung wurde in die Plattform für elektronische Rechnungsstellung integriert.
  • Zur Bestätigung der Identität der Steuerzahler sind elektronische Bescheinigungen erforderlich. Diese sind zwei Jahre lang gültig.
  • Für den Zugriff auf e-Nofa, um Seriennummern für elektronische Steuerrechnungen anzufordern, werden ein Aktivierungscode und ein Passwort benötigt.
  • Mit e-Faktur werden regelmäßig (in der Regel monatlich) Mehrwertsteuererklärungen abgegeben.

Einführungstermine der Vorschrift

2014 – Einführung von e-Faktur Pajak

2016 – Inkrafttreten von e-Faktur Pajak

1. Oktober 2020 – Neue e-Faktur Pajak-Version 3.0 veröffentlicht

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Elektronische Rechnungsstellung in Israel

Pläne für ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle

Im Kampf gegen MwSt.-Betrug durchläuft Israel eine Steuerreform. Derzeit verfolgt Israel einen EU-basierten Post-Audit-Ansatz. Die israelische Behörden haben bekannt gegeben, dass sie zu einem System der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC), wie es in Lateinamerika üblich ist, wechseln möchten. Im Rahmen dieses Systems werden Rechnungen vor der Ausstellung genehmigt. Die Details des vorgeschlagenen Systems sowie ein Zeitplan für die Einführung müssen noch veröffentlicht werden.

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CTC-Reformen

Israel ist derzeit dabei, sich von einem Post-Audit-Ansatz im Hinblick auf MwSt. zu entfernen. Wir erwarten, in naher Zukunft mehr über die Details des neuen CTC-Regimes zu erfahren.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist derzeit in Israel zulässig; auf der Rechnung muss klar und deutlich angegeben sein, dass es sich um ein „computerisiertes Dokument“ handelt.
  • Eine digitale Signatur ist erforderlich, um die Integrität und Authentizität der Rechnung zu gewährleisten
  • Die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen muss innerhalb Israels erfolgen, es sei denn, es wurde eine Ausnahmeregelung gewährt. Diese Regel gilt auch für die verpflichtenden Backups.
  • Auch das Outsourcen der Archivierung erfordert eine Ausnahmeregelung

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Es ist keine Überraschung, dass die Inflation bei allen im Vordergrund steht und die Preise von Monat zu Monat weiter in die Höhe schnellen. Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass die Inflation des Verbraucherpreisindex (CPI) in den letzten 12 Monaten auf ein 40-Jahres-Hoch von 9% gestiegen ist. Regierungen auf der ganzen Welt suchen nach Möglichkeiten, die Belastung der Verbraucher zu verringern, um die Weltwirtschaft am Leben zu erhalten. Eine Methode – die Einführung von Mehrwertsteuersenkungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen – scheint sich durchzusetzen, da mehrere Länder auf der ganzen Welt Notfallsitzungen ankündigten oder Vorschläge zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze einbrachten.

Vorübergehende Mehrwertsteuersenkungen sind im Allgemeinen schnell und einfach umzusetzen, weshalb sie von Regierungen weltweit bevorzugt werden. Diese Kürzungen ermöglichen im Wesentlichen einen Aufschwung der Wirtschaft, indem sie den Verbrauchern insgesamt einen höheren Ausgabenbetrag bieten und die Verbraucher dazu anregen, jetzt Geld auszugeben, während die Preise niedriger sind.

Vorschläge der Länder zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Wie erwartet haben viele Länder bereits Mehrwertsteuersenkungen oder Maßnahmen zur Belebung ihrer Wirtschaft angekündigt:

Weitere Länder wie Estland, die Niederlande, Lettland, Griechenland und die Türkei ergreifen ebenfalls Maßnahmen zur Umsetzung von Mehrwertsteuersatzsenkungen, um die ständig steigenden Kosten für die Verbraucher zu bekämpfen.

Diese Mehrwertsteuersenkungen fallen mit neuen Maßnahmen zusammen, die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, auf mehr Artikel, einschließlich Lebensmittel, ermäßigte Sätze anzuwenden. Obwohl viele Mitgliedstaaten offenbar die Vorteile dieser neuen Flexibilität bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze nutzen, wird erwartet, dass bei weiter steigenden Kosten mehr Mitgliedstaaten und Länder auf der ganzen Welt Mehrwertsteuersenkungen einführen werden, um sicherzustellen, dass die Konsumausgaben nicht weiter nach unten tendieren.

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Da viele Prüfungen scheinbar willkürlich durchgeführt werden, ist es nicht immer möglich, den Grund zu ermitteln, warum ein Finanzamt beschließen würde, eine Prüfung einzuleiten.

Wir haben bereits über ein verstärktes Interesse an Audits aus der EU und Audits für den elektronischen Handel gesprochen. Dieser Artikel behandelt die häufigsten Gründe für eine Mehrwertsteuerprüfung, um Unternehmen dabei zu helfen, eine solche zu antizipieren und sich nach Möglichkeit darauf vorzubereiten.

Ereignisse für Mehrwertsteuerprüfungen auslösen

Zu den häufigsten Gründen gehören bestimmte „Auslöser“ -Ereignisse, die zu weiteren Anfragen des Finanzamts führen können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Änderungen des Unternehmensstatus wie eine Neuregistrierung, eine Abmeldung oder strukturelle Änderungen innerhalb des Unternehmens.

Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer fallen ebenfalls in diese Kategorie. In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist ein Rückerstattungsantrag mit ziemlicher Sicherheit ein Grund für die Einleitung einer Prüfung, da das örtliche Finanzamt die Mittel nicht freigeben kann, bevor die Kontrollen abgeschlossen sind. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung, wenn eine Rückerstattung besonders erheblich ist und das Unternehmen, das sie beantragt, neu umsatzsteuerlich registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde keine Prüfung einleitet, wenn der für eine Rückerstattung beantragte Betrag relativ gering ist.

Geschäftsmodell

Bestimmte Arten von Unternehmen unterliegen aufgrund ihrer Struktur und ihres Geschäftsmodells naturgemäß eher Prüfungen. Zu den häufig zur Prüfung ausgewählten Gruppen gehören beispielsweise große Unternehmen, Exporteure, Einzelhändler und Händler von großvolumigen Waren. Daher könnten Elemente wie eine hohe Anzahl von Transaktionen, hohe Beträge und die Komplexität der Geschäftsstruktur ein weiterer häufiger Grund für die Einleitung einer Untersuchung durch die lokalen Steuerbehörden sein.

Steuerzahler-Kennzahlen

Die Steuerbehörden identifizieren einzelne Steuerzahler häufig anhand der Einhaltung in der Vergangenheit und im Vergleich ihrer Informationen mit bestimmten Risikoparametern. Dies würde den Vergleich früherer Daten und Handelsmuster mit anderen Unternehmen in derselben Branche beinhalten. Daher können ungewöhnliche Handelsmuster, gemeldete Diskrepanzen zwischen Vor- und Ausgangssteuer und viele Rückerstattungsanträge aus Sicht des Finanzamts ungewöhnlich erscheinen und Fragen aufwerfen.

Cross-Checks

Ein weiterer häufiger Grund für die Steuerbehörden, weitere Informationen von den Steuerzahlern anzufordern, ist der sogenannte „Abgleich von Aktivitäten“. In diesem Fall wird wahrscheinlich entweder ein Geschäftslieferant oder ein Kunde einer Prüfung unterzogen. Das Finanzamt wird sich mit seinen Kollegen in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf beiden Seiten konsistent sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgrund seines Rückerstattungsantrags geprüft wird, wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an die Lieferanten wenden, um zu überprüfen, ob das geprüfte Unternehmen die Einkaufsrechnungen nicht storniert hat und ob sie bezahlt wurden.

Diese Kategorie umfasst auch Gegenprüfungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die von einem Unternehmen gemeldet wurden. In diesem Szenario würde die Gegenprüfung auf dem Informationsaustausch zwischen den lokalen Steuerbehörden über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (VIES) basieren. Die Steuerbehörden können innergemeinschaftliche Transaktionen überprüfen, die an und von bestimmten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurden, und diese Informationen dann mit den Angaben eines Unternehmens in seiner jeweiligen Mehrwertsteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten wird sich das Finanzamt wahrscheinlich an das Unternehmen wenden, um zu fragen, warum es die von seinen Kollegen deklarierten Transaktionen gemeldet hat (oder nicht).

Wie wir bereits in einem früheren Artikel gesehen haben, werden Prüfungsauslöser auch durch Gesetzesänderungen oder eine Verschiebung der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf bestimmte Geschäftsbereiche beeinflusst.

Unabhängig davon, ob es möglich ist, den tatsächlichen Grund für die Einleitung einer Prüfung durch die Steuerbehörde zu ermitteln, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überprüfung der Aktivitäten vorzubereiten, die im nächsten Artikel dieser Reihe behandelt werden.

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In einem kürzlich veröffentlichten Blog haben wir uns mit den bevorstehenden Änderungen bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung virtueller Ereignisse befasst. Heute werden wir uns mit einigen Problemen befassen, die auftreten können.

Befreiung von der Mehrwertsteuer

Viele Gastgeber nutzen derzeit die verfügbaren Bildungs- oder Spendenausnahmen, insbesondere wenn es sich bei den Delegierten um Privatpersonen ohne Abzugsrecht handelt, z. B. Ärzte. Bei Veranstaltungen mit physischer Teilnahme muss der Veranstalter die Regeln des Mitgliedstaats beachten, in dem die Veranstaltung stattfindet, da dort die Mehrwertsteuer fällig wird.

Nach den neuen Regeln ist eine Mehrwertsteuerbefreiung für virtuelle B2B-Veranstaltungen weniger relevant, bei denen das Reverse Charge gilt, da der Teilnehmer die Steuerbelastung selbst bewertet. Es bleibt jedoch relevant, wenn die Delegierten nicht in der Lage sind, die Verlagerung der Steuerschuld anzuwenden und die erhobene Mehrwertsteuer nicht abziehen können — z. B. Unter diesen Umständen wird die Mehrwertsteuer fällig, wenn der Arzt normalerweise wohnt, und dort muss die Befreiung in Betracht gezogen werden.

Diese neuen Vorschriften können verlangen, dass der Gastgeber die Verfügbarkeit der Ausnahme in mehreren Mitgliedstaaten prüft, und es können auch mehrere Anträge auf Entscheidung gestellt werden. Dies dürfte die Betriebskosten erheblich erhöhen, und die (unbeabsichtigte) Folge könnte sein, dass Ausnahmen nicht zum Nachteil der Delegierten betrachtet werden.

Hybride Ereignisse

An vielen zukünftigen Veranstaltungen werden wahrscheinlich virtuelle Teilnehmer teilnehmen, da dadurch die Gesamtteilnahme an einer Veranstaltung erhöht wird und der Veranstalter zwei Rechnungsregelungen verwalten muss. Es könnte Probleme geben, bei denen ein Steuerzahler sowohl physische als auch virtuelle Teilnehmer hat. In diesem Fall muss der Gastgeber zwei Rechnungen ausstellen — eine mit lokaler Mehrwertsteuer für die physische Anwesenheit (und wo die Befreiung gelten kann) und eine, bei der die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig ist und die allgemeine Verlagerung der Steuerschuld anfallen kann. Die Teilnahme von B2C-Delegierten wird diese Komplexität für den Gastgeber weiter erhöhen.

Was passiert, wenn einem Delegierten die physische Teilnahme in Rechnung gestellt wird, sich aber in letzter Minute die virtuelle Teilnahme ändert?

Wenn der Gastgeber die Anmeldedaten für die virtuelle Teilnahme angibt, kann dies den Ort der Lieferung ändern. Wenn sich der Ort der Lieferung ändert, muss der Gastgeber die Originalrechnung stornieren und eine neue Rechnung mit der geänderten Mehrwertsteuerbehandlung ausstellen.

Nicht-EU-Gastgeber mit B2C-Veranstaltungen

Wenn ein Veranstalter derzeit eine Veranstaltung mit virtueller Zulassung für nicht steuerpflichtige EU-Delegierte (z. B. Ärzte) durchführt, ist der Lieferort der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist. Für einen Gastgeber, der außerhalb der EU ansässig ist, wird keine EU-Mehrwertsteuer fällig (wobei die Möglichkeit der Nutzung und des Vergnügens ignoriert wird), und es ist auch wahrscheinlich, dass im eigenen Land des Gastgebers keine lokale Mehrwertsteuer fällig wird.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften bedeutet, dass der Gastgeber in dem Mitgliedstaat, in dem der Arzt normalerweise wohnt, Mehrwertsteuer erheben muss. Dies führt nicht nur zu einer nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für den Arzt, sondern erhöht auch die Befolgungskosten des Gastgebers. Die virtuelle Teilnahme an einer solchen Veranstaltung im Jahr 2025 kann erheblich teurer werden als in den Vorjahren.

Umsetzung

Der Artikel über die Umsetzung dieser Änderungen schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Gesetze, Verordnungen usw. bis zum 31. Dezember 2024 „verabschieden und veröffentlichen“. Die Änderungen gelten dann ab dem 1. Januar 2025.

Die Mitgliedstaaten dürfen den Rang nicht brechen und diese Regeln nicht vor diesem Datum anwenden. Eine Situation, in der einige Mitgliedstaaten die Regeln frühzeitig verabschieden und anwenden, könnte zu Doppelbesteuerung führen, insbesondere bei B2C-Transaktionen.

Sobald die Regeln am 1. Januar 2025 in Kraft treten, könnten mehrere Probleme auftreten. Was passiert mit einer Veranstaltung im Januar 2025, bei der die Delegierten 2024 die Zulassung im Voraus bezahlen müssen? Wo wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen und nach welchen Regeln?

Für B2B sollte es kein Problem geben, da der Service eine allgemeine Regel bleibt, aber es gibt ein echtes Problem für nicht steuerpflichtige Delegierte, z.

Zum Beispiel veranstaltet ein US-Gastgeber eine Veranstaltung, an der ein deutscher Arzt virtuell teilnehmen wird. Die Veranstaltung findet im Januar 2025 statt, aber der Delegierte muss die Aufnahmegebühr bis zum 30. November 2024 zahlen, um sich einen Platz zu sichern. Nach den geltenden Regeln, die 2024 gelten, ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist, sodass auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer fällig wird. Aber wenn das Ereignis im Januar 2025 stattfindet, besagen die neuen Regeln, dass die deutsche Mehrwertsteuer fällig ist.

Die Regeln für die Lieferzeiten sind von diesen Änderungen nicht betroffen, aber könnte eine Steuerbehörde versuchen, diese zu ändern, um ihre Steuereinnahmen zu erhöhen? Das griechische Mehrwertsteuergesetz besagt beispielsweise, dass der Steuerpunkt der Zeitpunkt ist, an dem das Ereignis stattfindet – nicht, wenn die Rechnung ausgestellt/die Zahlung eingegangen ist. Im obigen Beispiel wäre die griechische Mehrwertsteuer für einen griechischen B2C-Delegierten fällig.

Reduzierte Mehrwertsteuersätze

In Bezug auf die Besteuerung virtueller Veranstaltungen heißt es in den neuen Regeln, dass es den Mitgliedstaaten angesichts der digitalen Transformation der Wirtschaft möglich sein sollte, Live-Streaming-Aktivitäten, einschließlich Veranstaltungen, genauso zu behandeln wie Aktivitäten, die für ermäßigte Steuersätze in Betracht kommen, wenn sie persönlich besucht werden . Um dies zu ermöglichen, wird der Anhang, in dem dargelegt wird, welche Dienstleistungen von einem ermäßigten Satz profitieren können, geändert und enthält die Zulassung zu:

Diese Änderung bedeutet, dass Ereignisse, die live gestreamt werden, von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können. Die Änderungen der Lieferortregeln beziehen sich jedoch auf „virtuelle Anwesenheit“ für B2B und „gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht“ für B2C.

Sollen wir davon ausgehen, dass „virtuelle Teilnahme“ = „Live-Streaming“ ist? „Streaming“ kann jedoch live oder aufgezeichnet werden. Führen diese Änderungen auch zu Problemen bei der Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes?

Wenn ein Delegierter eine Veranstaltung live beobachtet, ist eine reduzierte Rate möglich. Wenn dasselbe Ereignis durch das spätere Herunterladen einer Aufzeichnung beobachtet wird, ist die reduzierte Rate nicht möglich. Wenn eine Gebühr einem Delegierten das Recht einräumt, virtuell an der Veranstaltung teilzunehmen und die Veranstaltung zur späteren Bezugnahme herunterzuladen, kann das Konzept eines gemischten Angebots relevant sein.

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Thailands neue Herangehensweise in Sachen elektronische Rechnungsstellung

Es werden in Kürze neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Der aktuell geltende Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand ist seit 2012 in Kraft und folgt einer Post-Audit-Herangehensweise.

Das thailändische Finanzamt und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) arbeiten gemeinsam daran, das System für die elektronische Rechnungsstellung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Somit werden künftig neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

Lösungen für elektronische Steuererklärungen und elektronische Rechnungsstellung

Seit 2017 hat das thailändische Finanzamt Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen ausgegeben. Vorbehaltlich einer Genehmigung können Steuerzahler ihre elektronischen Steuerrechnungen und Belege in elektronischer Form vorbereiten, übermitteln und aufbewahren.

Wichtige Fakten zur elektronischen Rechnungsstellung

  • Elektronische Rechnungen müssen mit einem von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellten und vom thailändischen Finanzamt genehmigten Zertifikat digital unterzeichnet werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen monatlich im XML-Format an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Das Outsourcen der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist zulässig, sofern der Drittanbieter vom thailändischen Finanzamt zertifiziert ist.

Einführungsdaten für die elektronische Steuerrechnungsstellung

  • 2012 – Gestattung der elektronischen Rechnungsstellung
  • 2017 – Ausgabe neuer Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen.
  • 2020 – EDTA startete einen Zertifizierungsprozess für Dienstleister, um zu ermitteln, ob die Lösungen der Antragsteller sicher und vorschriftskonform sind.

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MwSt.-Anforderungen in Luxemburg

MwSt. in Luxemburg

Luxemburg zählt zu den vielen europäischen Ländern, die SAF-T und elektronische Rechnungsstellung implementiert haben, um mehr Transparenz im Hinblick auf Unternehmens-, Buchhaltungs- und Steuerdaten zu schaffen.

Luxemburg hat SAF-T-Anforderungen im Jahr 2011 eingeführt. 2019 führte das Land Gesetzgebung bzgl. einer elektronischen Rechnungsstellung .

Luxemburg ist Teil des EU-Binnenmarkts und unterliegt dem EU-MwSt.-System. Die EU gibt MwSt.-Richtlinien aus, welche die Grundzüge der Einführung des MwSt.-Systems in den Mitgliedsstaaten darlegen. Diese Richtlinien haben Vorrang vor allen lokalen Gesetzen.

Das MwSt.-Recht innerhalb des Landes wird von der Administration de l’Enregistrement et des Domaines verwaltet und ist im Allgemeinen Steuergesetzbuch enthalten.

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Faktencheck

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Unternehmen müssen die Integrität der Rechnungsinhalte sowie die Authentizität des Ursprungs für ihre Rechnungen gewährleisten.  Die Integrität und Authentizität können anhand erweiterter elektronischer Signaturen, „ordnungsgemäßem elektronischem Datenaustausch mit einer Austauschvereinbarung, die auf der EG-Empfehlung von 1994 basiert, und einem auf innerbetrieblichen Steuerungsverfahren basierenden Prüfprotokoll belegt werden.
  • Im Mai 2019 führte Luxemburg Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/55/EU ein. Die Richtlinie besagt, dass elektronische Rechnungen auch weiterhin freiwillig zwischen Lieferanten und Regierung ausgetauscht werden und dass der zentralisierte PEPPOL-Zugriffspunkt weiterhin genutzt werden wird.
  • Vor dem Outsourcen an einen Dienstleister ist eine Autorisierung einzuholen. Es wird empfohlen, dass diese der Schriftform folgt.
  • Für in elektronischer Form gespeicherte Rechnungen müssen auch Belege für deren Integrität und Authentizität elektronisch gespeichert werden.
  • Elektronische Rechnungen können nur in EU-Mitgliedsstaaten (oder anderen Ländern) gespeichert werden, mit denen Luxemburg ein Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung in Steuerangelegenheiten unterzeichnet hat – vor der Benachrichtigung und dem Zugriff.
  • MwSt.-Erklärungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich elektronisch im PDF- oder XML-Format über die Luxemburger Online-Plattform (eCDF) eingereicht werden. Alternativ können jährliche Einreichungen entweder in elektronischer Form über das Portal oder in Papierform per Post an die entsprechende Steuerbehörde vorgenommen werden.
  • Um Steuererklärungen elektronisch einreichen zu können, müssen Steuerzahler sich vergewissern, dass der von ihnen genutzte Anbieter innerhalb von eCDF zertifiziert ist.

SAF-T-Reformen

Das offiziell 2011 implementierte Luxemburger Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist lokal als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA) bekannt.

Unternehmen müssen auf Anfrage ihre Finanzdaten elektronisch in einem mit den AED-Spezifikationen für elektronische Prüfdateien kompatiblen Format übermitteln (d. h. im angegebenen FAIA-Format). Nur in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem Luxemburger Standard-Kontenplan unterliegen, müssen FAIA-Einreichungen vornehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

2011 – Einführung von SAF-T, bekannt als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA)

2019 – Einführung von Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung mit der Richtlinie 2014/55/EU

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Pflichten im Hinblick auf elektronische Rechnungsstellung, Meldung und SAF-T in Luxemburg?

Da Luxemburg weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösungen von Sovos für die Änderungen bei SAF-T- und MwSt.-Verpflichtungen Unternehmen bei der Compliance unterstützen können.

In einem kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht wurde betont, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl der von ihnen durchgeführten Prüfungen erhöhen müssen, insbesondere in E-Commerce-Unternehmen. Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass Malta, Österreich und Frankreich zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Mehrwertsteuerprüfungspraktiken zu verbessern. Sie hoben hervor, wie ernst das Problem ist und dass die Folgen einer ungenauen Mehrwertsteuerberichterstattung schwerwiegend sein können. Mehrwertsteuerprüfungen fördern daher eine genaue Berichterstattung und mindern Betrugsfälle. Daher werden sie von der Kommission gefördert.

Ein strategischer Ansatz für Mehrwertsteuerprüfungen

Die Europäische Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerbehörden einen strategischen Ansatz verfolgen sollten, der mehrere Elemente berücksichtigen muss, darunter:

In dem Bericht werden einige der positiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwähnt. Im Allgemeinen achten sie genau auf den Prüfprozess, wobei Finnland und Schweden als besonders gut hervorgehoben werden. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass einige Mitgliedstaaten spezielle „MWST-Task Forces“ eingerichtet haben, die sich mit Prüfungen befassen.

Im Anschluss an diesen Bericht kündigte die Europäische Kommission auch an, dass Norwegen als weitere Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ermächtigt werden sollte, an gemeinsamen Prüfungen mit seinen Kollegen in der EU teilzunehmen.

Ansatz und Umfang der zu erweiternden Prüfungen

E-Commerce ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, der weiter wächst und der Mehrwertsteueranteil ständig steigt. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden weltweit Schwierigkeiten haben, mit neuen Technologien und Verbraucherangeboten Schritt zu halten, ergreifen die lokalen Steuerbehörden weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Betrug auf EU-weiter Ebene bekämpft wird. Unabhängig davon, ob weitere Änderungen durch eine unterschiedliche Art und Weise der Mehrwertsteuerberichterstattung oder durch neue Formen der Berichterstattung wie kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) erfolgen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, stehen Mehrwertsteuerprüfungen im Mittelpunkt dieses strategischen Plans. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der Ansatz und der Umfang der Prüfungen erweitert werden sollten.

Angesichts der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und neuer Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, wie die Durchführungsverordnung, die Einzelheiten darüber enthält, wie Zahlungsdienstleister ab 2024 harmonisierte Daten an Steuerbehörden bereitstellen sollten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene Kontrollen verfügen. um jede Auditanfrage bearbeiten zu können. Zukünftige Blogs in dieser Reihe werden sich auf die Audittrends konzentrieren, die wir bei Sovos festgestellt haben, und darauf, wie sich Unternehmen auf ein Audit vorbereiten sollten.

Jetzt sind Sie dran

Weitere Informationen darüber, wie die VAT Managed Services von Sovos dazu beitragen können, die Umsatzsteuer-Compliance-Belastung Ihres Unternehmens zu verringern, erhalten Sie noch heute bei unserem Team

Die osteuropäischen Länder unternehmen neue Schritte zur Implementierung von Systemen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Dieser Blog informiert Sie über die neuesten Entwicklungen in mehreren osteuropäischen Ländern, die den Aufbau von CTC-Systemen in anderen europäischen Ländern und darüber hinaus weiter prägen könnten.

Polen

Zuvor am 1. Januar 2022 angekündigt, konnten Steuerzahler mithilfe des polnischen nationalen e-Invoicing Systems (KSEF) freiwillig strukturierte Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel akzeptiert werden. Am 30. März 2022 gab die Europäische Kommission die abweichende Entscheidung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG bekannt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem sie die letzte Genehmigung vom EU-Rat erhalten hat. Darüber hinaus veröffentlichte das Finanzministerium am 7. April 2022 die Testversion des KSEF-Steuerantrags, mit der Genehmigungen für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen von KSeF verwaltet werden konnten. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023, dem 1. April 2023, beginnen.

Rumänien

Das rumänische CTC-System ist eines der sich am schnellsten entwickelnden in Osteuropa, wobei das E-Factura-System seit November 2021 für B2G-Transaktionen verfügbar ist. Auf der Grundlage der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 41, die am 11. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die Verwendung des Systems ab Juli 2022 für den Transport von Gütern mit hohem fiskalischem Risiko im Inland obligatorisch.

Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf zur Genehmigung der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Umsetzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (Gesetzesentwurf) am 20. April 2022 von der rumänischen Abgeordnetenkammer veröffentlicht. Gemäß dem Gesetzesentwurf wird die National Agency for Fiscal Administration (ANAF) innerhalb von 30 Tagen nach der Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung erlassen und den Umfang und den Zeitplan des B2B-E-Invoicing-Mandats festlegen. Wie aus den vorgeschlagenen Änderungen hervorgeht, wird die elektronische Rechnungsstellung von B2G ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch und die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen ist in Vorbereitung.

Serbien

Serbien hat eine CTC-Plattform namens Sistem E-Faktura (SEF) und ein zusätzliches System eingeführt, das Steuerzahlern bei der Bearbeitung und Speicherung von Rechnungen hilft, das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF) genannt wird.

Um das vom serbischen Finanzministerium bereitgestellte CTC-System Sistem E-Faktura (SEF) nutzen zu können, muss sich ein Steuerzahler über das spezielle Portal registrieren: eID.gov.rs. SEF ist ein Abrechnungsportal zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Der Empfänger muss eine Rechnung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der elektronischen Rechnung akzeptieren oder ablehnen.

Das CTC-System wurde am 1. Mai 2022 für den B2G-Sektor verbindlich, wo alle Lieferanten im öffentlichen Sektor Rechnungen elektronisch versenden müssen. Die serbische Regierung muss sie ab dem 1. Juli 2022 empfangen und lagern können. Darüber hinaus sind alle Steuerzahler verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erhalten und aufzubewahren, und ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Steuerzahler B2B-E-Rechnungen ausstellen.

Slowakei

Die slowakische Regierung kündigte 2021 ihr CTC-System namens Electronic Invoice Information System (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) durch Gesetzesentwürfe an.

Das CTC E-Invoicing deckt B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen ab und wird über das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA) durchgeführt.

Die offizielle Gesetzgebung zur Regelung des E-Invoicing-Systems wurde noch nicht veröffentlicht, wird aber voraussichtlich bald veröffentlicht. Das Finanzministerium hat jedoch kürzlich neue Termine für die Implementierung der elektronischen Lösung veröffentlicht:

Die zweite Phase wird für B2B- und B2C-Transaktionen folgen.

SLOWENIEN

Slowenien hat bei der Einführung seines CTC-Systems keine Fortschritte gemacht. Aufgrund der nationalen Wahlen im April 2022 wurde erwartet, dass die CTC-Reform zumindest im Sommer 2022 an Bedeutung gewinnen würde. Dennoch gibt es immer noch Diskussionen über die CTC-Reform, die sich kurz nach den slowenischen Parlamentswahlen intensivierte.

Das schnelle Tempo der Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern bringt Herausforderungen mit sich. Der Mangel an Klarheit und Änderungen in letzter Minute machen es für die Steuerzahler noch schwieriger, in diesen Gerichtsbarkeiten die Vorschriften einzuhalten.

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Die Einhaltung der CTC-Änderungen in ganz Osteuropa ist mit Hilfe des Mehrwertsteuer-Expertenteams von Sovos einfacher. Nehmen Sie Kontakt auf oder laden Sie den 13. jährlichen Trendbericht herunter, um mit dem sich ändernden regulatorischen Umfeld Schritt zu halten.

Die Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen dauert in der Regel lange, und Anfang 2020 waren mehrere geplante Veranstaltungen aufgrund der verschiedenen Covid-19-Einschränkungen nicht möglich. Angesichts der Tatsache, dass Einnahmen verloren gingen und nicht wussten, wie lange die Einschränkungen gelten würden, gingen viele Gastgeber online und veranstalteten virtuelle Veranstaltungen. Dies veränderte sowohl die Art als auch den Ort der Versorgung.

Wenn eine Veranstaltung physisch besucht wird, ist der Ort der Versorgung der Ort, an dem die Veranstaltung für alle Delegierten stattfindet.

Für B2B-Delegierte bedeuten die aktuellen Regeln, dass die virtuelle Zulassung als allgemeine Regeldienstleistung eingestuft wird, sodass die Mehrwertsteuer dort fällig wird, wo der Kunde ansässig ist.

Für B2C-Delegierte hängen die aktuellen Regeln davon ab, ob die virtuelle Teilnahme als elektronisch erbrachte Dienstleistung oder als allgemeiner Regeldienst betrachtet werden kann. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Kunde normalerweise wohnt, und bei anderen Dienstleistungen ist der Ort der Lieferung der Ort, an dem der Lieferant ansässig ist.

Ein elektronisch erbrachter Service kann ohne menschliches Eingreifen erbracht werden, z. B. das Herunterladen und Ansehen einer aufgezeichneten Präsentation. Wenn eine Dienstleistung menschliches Eingreifen erfordert, gilt dies nicht als elektronisch erbracht.

Online-Konferenzen und -Veranstaltungen haben in der Regel einen Host oder Compere und ermöglichen es den Delegierten normalerweise auch, Fragen in Echtzeit per Live-Chat oder ähnlichem zu stellen. Die menschliche Dimension schließt die Möglichkeit aus, dass dies als elektronisch erbrachte Dienstleistung eingestuft wird, was bedeutet, dass für B2B der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist und für B2C der Ort der Lieferung der Gastgeber ist.

Künftige Steuerposition bei Veranstaltungen mit virtueller Teilnahme

Die Änderungen werden eingeführt, um die Besteuerung im Verbrauchsmitgliedstaat sicherzustellen. Um dies zu erreichen, müssen alle Dienstleistungen, die einem Kunden auf elektronischem Wege erbracht werden können, an dem Ort steuerpflichtig sind, an dem der Kunde ansässig ist, seinen ständigen Wohnsitz hat oder normalerweise seinen Wohnsitz hat. Dies bedeutet, dass die Regeln für den Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten geändert werden müssen.

Die Änderungen gelten für „Dienstleistungen, die auf elektronischem Wege erbracht werden können“, dies ist jedoch nicht definiert. Es scheint, aus dem Folgenden breiter zu sein als „elektronisch geliefert“.

Um dies zu erreichen, schließt das derzeitige Gesetz über die Teilnahme von B2B-Delegierten, das dazu führt, dass die Mehrwertsteuer an der Stelle der Veranstaltung fällig wird, ausdrücklich die Zulassung aus, bei der die Teilnahme virtuell ist.

Dies deutet darauf hin, dass „Lieferung an einen Kunden auf elektronischem Wege“ erfolgt, wenn die Teilnahme virtuell ist, und bewirkt, dass die Unterscheidung von „menschlichem Eingreifen“ in Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen aufgehoben wird.

Das Gesetz über den B2C-Verkauf besagt, dass dort, wo Aktivitäten „gestreamt oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden“, der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Kunde ansässig ist.

Diese Änderungen deuten darauf hin, dass „einem Kunden auf elektronischem Wege geliefert“ wird, wenn der Dienst gestreamt oder virtuell verfügbar gemacht wird. Die Möglichkeit des Streamings (das live oder aufgezeichnet werden kann) ist in der Änderung der B2B-Regel nicht enthalten.

Das Gesetz über Nutzung und Genuss wurde ebenfalls aktualisiert, um diesen Ergänzungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung der virtuellen Teilnahme an Veranstaltungen — Auswirkungen auf die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften

Bei Veranstaltungen, die virtuell besucht werden, ist der Ort der Lieferung sowohl für B2B als auch für B2C der Ort, an dem der Kunde ansässig ist, obwohl dies durch Anwendung der Nutzungs- und Genussregeln geändert werden kann.

Für B2B-Teilnehmer berechnet der Gastgeber keine lokale Mehrwertsteuer, da das Reverse Charge anfällt, es sei denn, der Gastgeber und der Teilnehmer sind im selben Mitgliedstaat ansässig.

Für B2C-Teilnehmer berechnet der Gastgeber die lokale Mehrwertsteuer je nach Standort des Teilnehmers. Das Unions- und Nicht-Union-OSS steht zur Verfügung, um die Berichterstattung darüber zu unterstützen, wo sich der Teilnehmer in der EU befindet.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen und zu veröffentlichen und diese ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.

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Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen an die Einhaltung der Umsatzsteuer zu besprechen, oder laden Sie unseren Guide zum EU Mehrwertsteuerpaket herunter. Mit diesem Guide über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter bleiben Sie ausserdem up to date uber die neuesten Änderungen.

In den letzten zehn Jahren hat die Region des Nahen Ostens erhebliche finanzielle und fiskalische Veränderungen erfahren. Die Mehrwertsteuer wurde als eine der Lösungen eingeführt, um die Auswirkungen sinkender Ölpreise auf die Wirtschaft zu verhindern, nachdem sich die Wirtschaftsleistung der Region zu verlangsamen begann.

Nachdem die Vorteile der Mehrwertsteuer für die Wirtschaft erkannt wurden, besteht der nächste Schritt für die meisten Regierungen darin, die Wirksamkeit der Mehrwertsteuerkontrollen zu erhöhen. Derzeit gibt es in den meisten Ländern des Nahen Ostens Mehrwertsteuerregelungen. Wie viele Länder ebnen die Länder des Nahen Ostens den Weg für die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (CTC), um einen effizienten Mehrwertsteuerkontrollmechanismus zu erreichen.

E-Invoicing im Mittleren Osten

Saudi-Arabien ist wegweisend und führt 2021 sein E-Invoicing-System ein. Dieser Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung in seiner aktuellen Form verlangt von den Steuerzahlern nicht, umsatzsteuerrelevante Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Dies wird sich jedoch bald ändern, da die saudische Steuerbehörde die CTC-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2023 durchsetzen wird. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler ihre Rechnungen in Echtzeit an die Plattform der Steuerbehörde übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten zum bevorstehenden CTC-Regime werden voraussichtlich von der ZATCA veröffentlicht.

Die Einführung des CTC-Konzepts in Saudi-Arabien wird voraussichtlich einen Dominoeffekt in der Region hervorrufen; einige Anzeichen deuten bereits darauf hin. Vor kurzem hat die omanische Steuerbehörde eine Informationsanfrage gestellt, aus der hervorgeht, dass sie ein elektronisches Rechnungssystem einführen wollen. In der Aufforderung der Steuerbehörde an interessierte Parteien wurde festgestellt, dass die Zeitpläne für die Implementierung des Systems noch nicht festgelegt wurden und eine schrittweise Einführung beinhalten könnten. Ziel ist es, das elektronische Rechnungssystem schrittweise einzuführen. Das elektronische Rechnungssystem wird voraussichtlich 2023 auf freiwilliger Basis und später auf obligatorischer Basis in Betrieb gehen.

Das bahrainische National Bureau for Revenue (NBR) hat ähnliche Anstrengungen unternommen. Die NBR forderte die Steuerzahler auf, an einer Umfrage teilzunehmen, in der sie nach der Anzahl der jährlich generierten Rechnungen gefragt wurde und ob die Steuerzahler derzeit Rechnungen elektronisch erstellen. Diese Entwicklung signalisiert bevorstehende Pläne für die elektronische Rechnungsstellung – oder zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung.

In Jordanien veröffentlichte das Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum (MODEE) ein” Präqualifikationsdokument zur Auswahl eines Systemanbieters für die& integrierte Steuerverwaltungslösung für die elektronische Rechnungsstellung “das war in der Tat ein Auskunftsersuchen. Die Finanzbehörde in Jordanien hat zuvor ihr Ziel, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, mitgeteilt. Wie die jüngsten Entwicklungen nahelegen, nähert sich Jordanien einer laufenden Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, auf die wahrscheinlich rechtliche Änderungen der aktuellen Gesetzgebung bezüglich der Rechnungsvorschriften folgen werden.

Die globale Zukunft von CTCs

Der allgemeine globale Trend geht eindeutig hin zu verschiedenen Formen von CTCs. In den letzten Jahren haben die Mehrwertsteuerkontrollen und ihre Bedeutung und die Vorteile der Technologie den Ansatz der Steuerbehörden bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuerkontrollmechanismen verändert. Da die Regierungen in den Ländern des Nahen Ostens auch die Vorteile bemerken, die die Einführung von CTC mit sich bringen könnte, ist es vernünftig, eine herausfordernde Mehrwertsteuerlandschaft in der Region zu erwarten.

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Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie Trends 13th Edition herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Die MwSt.-Anforderungen in Litauen

Der SAF-T-Rahmen in Litauen

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und zu digitalisieren, kündigte das litauische Zollamt der staatlichen Steuerkontrollbehörde 2016 weitreichende Veränderungen seines Steuersystems an. Es wurden das Standard Audit File for Tax (SAF-T) und das Online-Portal eSaskaita eingeführt.

Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich mit einem Experten für das litauische SAF-T-System in Verbindung.

SAF-T-Reformen

SAF-T wurde phasenweise eingeführt und gilt seit 2020 verpflichtend für alle Steuerzahler. Es müssen zwar keine regelmäßigen SAF-T-Meldungen erfolgen, doch Unternehmen müssen Datensätze für die Steuerbehörden aufbewahren, falls diese angefragt werden.

Faktencheck

  • Elektronische Rechnungen müssen akzeptiert werden, sofern ihre Integrität und Authentizität vom Ausstellungspunkt bis zum Ende des Aufbewahrungszeitraums garantiert werden kann.
  • Wenn eine Rechnung ein elektronisches Format hat, müssen Daten zur Gewährleistung ihrer Integrität und Authentizität in elektronischer Form gespeichert werden.
  • Zulieferer können Dokumente folgendermaßen einreichen:
    • Über jeden zertifizierten PEPPOL-Zugangspunkt mit einem AS4-Profil
    • Manuelle Eingabe der Rechnungsdaten über ein Online-Portal
    • Hochladen von Dateien im XML-Format (hierfür muss das Buchhaltungssystem des Wirtschaftsakteurs für die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in diesem Format geeignet sein).
  • Dienstleister für in Litauen steuerpflichtige Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen bestimmte weitere Anforderungen im Hinblick auf das Outsourcen des Ausstellens elektronischer Rechnungen erfüllen.
  • Das i.MAS, Litauens „Intelligent Tax Administration System“, besteht aus drei Hauptteilen:
    • i.SAF – monatliche Meldung von Umsatz- und Kaufrechnungen
    • i.VAZ – Meldung von Transport-/Warensendungsdokumenten
    • i.SAF-T – Buchhaltungstransaktionsmeldung; dies ist nur dann erforderlich, wenn die Steuerbehörde darum bittet.
  • Vollständige SAF-T-Dateien werden nur auf Anfrage der litauischen Steuerbehörde übermittelt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Okt. 2016 – Beginn der Verpflichtung zum Einreichen von Daten auf ausgestellten und erhaltenen MwSt.-Rechnungen
  • 2016 – 2019 – Phasenweise Einführung der SAF-T-Anforderungen für litauische Unternehmen in Abhängigkeit vom Umsatz
  • Jan. 2020 – Alle Unternehmen müssen die SAF-T-Pflichten erfüllen
  • 2021 – Die Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, darunter auch Rechnungen, wurde zu einer lizenzpflichtigen Tätigkeit und muss nun bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Integrität, Authentizität, Sicherheit und Verwaltung erfüllen, um vom litauischen Chefarchivar zertifiziert zu werden

Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der SAF-T-Pflichten in Litauen?

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Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos für das litauische SAF-T und andere MwSt.-Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.

E-Business haben sich kürzlich mit der Einführung des E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets mit der Änderung der Regeln innerhalb der EU befasst, aber es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen weltweit erfüllt werden. In diesem Blog betrachten wir einige der Warensysteme mit geringem Wert, die in den letzten Jahren zusammen mit denen am Horizont eingeführt wurden.

Schweiz

Die Schweiz war eines der ersten Länder außerhalb der EU, das mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Regelung für Waren mit geringem Wert einführte, als sie das schweizerische Mehrwertsteuergesetz überarbeitete. Zuvor waren Importe von Waren unter CHF 62.50 vom Schweizer Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2018 müssen sich Verkäufer aus Übersee, die Waren mit geringem Wert unter 62,50 CHF (Waren mit Standardbewertung) oder 200 CHF (Waren mit reduzierter Bewertung) importieren, die den Schwellenwert von 100.000 CHF überschreiten, registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Verkauf dieser Waren berechnen.

Norwegen

Am 1. April 2020 führte Norwegen das VAT on E-Commerce (VOEC) -Programm für ausländische Verkäufer und Online-Marktplätze ein, die Waren mit geringem Wert verkaufen. Zu diesen Waren mit geringem Wert gehören Waren mit einem Wert unter 3.000 NOK ohne Versand- und Versicherungskosten. Der Schwellenwert gilt pro Artikel und nicht pro Rechnung, beinhaltet jedoch nicht den Verkauf von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak, da diese Waren weiterhin der grenzüberschreitenden Erhebung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Zöllen unterliegen. Jeder ausländische Verkäufer, der den Schwellenwert von 50.000 NOK überschreitet, ist verpflichtet, sich für die norwegische Mehrwertsteuer zu registrieren und diese an der Verkaufsstelle anzuwenden, wenn er im Rahmen des VOEC-Programms registriert ist.

Australien und Neuseeland

Australien und Neuseeland führten sehr ähnliche Regelungen ein, um die GST für Waren mit geringem Wert zu erheben, die von Verkäufern aus Übersee verkauft werden. Australien führte seine Regelung am 1. Juli 2018 für alle Waren mit einem Zollwert von weniger als 1.000 AUD und einer Umsatzschwelle von 75.000 AUD ein, was bedeutet, dass sich der Verkäufer in Übersee für die australische GST registrieren und diese am Verkaufsort in Rechnung stellen muss.

Neuseeland führte am 1. Oktober 2019 ein System für Waren mit geringem Wert ein und wandte dieses auf Waren mit geringem Wert im Wert von weniger als 1.000 NZD an. Die Umsatzschwelle in Neuseeland liegt bei 60.000 NZD. Nach einem Überschreiten muss sich der Verkäufer in Übersee registrieren und neuseeländische GST berechnen.

Vereinigtes Königreich

Nach dem Brexit schaffte das Vereinigte Königreich die Entlastung von Warensendungen mit geringem Wert von 15 GBP ab und führte am 1. Januar 2021 eine neue Regelung ein, die die Einfuhr von Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs in Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 135 GBP abdeckt (was dem Schwellenwert für die Zollhaftung entspricht). Nach diesen neuen Regeln bewegt sich der Zeitpunkt, an dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, von der Einfuhrstelle zur Verkaufsstelle. Dies hat dazu geführt, dass für diese Sendungen die britische Mehrwertsteuer anstelle der Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Für die Herstellung dieser Lieferungen ist eine Registrierung der Mehrwertsteuer in Großbritannien ab dem ersten Verkauf erforderlich.

Singapur

Singapur ist das jüngste Land, das angekündigt hat, neue Regeln für Waren mit geringem Wert einzuführen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher in Singapur 7% Mehrwertsteuer für Waren im Wert von 400 SGD oder darunter zahlen, die per Luft- oder Postweg nach Singapur importiert werden (der GST-Satz wird irgendwann zwischen 2022 und 2025 auf 9% steigen).

Ein ausländischer Anbieter (d. h. ein Lieferant, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes oder ein Wiederzusteller) haftet für die GST-Registrierung, wenn sein globaler Umsatz und Wert der B2C-Lieferungen von Waren mit geringem Wert, die an nicht GST-registrierte Kunden in Singapur hergestellt werden, am Ende eines Kalenderjahres 1 Million SGD übersteigt. Es kann auch möglich sein, sich bei Bedarf freiwillig zu registrieren.

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Sie möchten sicherstellen, dass die neuesten E-Commerce-Mehrwertsteueranforderungen auf der ganzen Welt eingehalten werden? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit dem Expertenteam von Sovos auf oder laden Sie Trends Edition 13 herunter, um mehr über die globalen Mehrwertsteuertrends zu erfahren.

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SAF-T: Eine Einführung in den internationalen Standard

Verständnis des flexiblen Standards, der von Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Rumänien eingeführt wurde

SAF-T (Standard Audit File for Tax) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung der Buchhaltungsdaten von Unternehmen an nationale Steuerbehörden oder externe Prüfer. Er wird von Steuerverwaltungen verwendet, um entweder auf Anfrage oder in regelmäßigen Abständen detaillierte Daten von Unternehmen zu erfassen.

Der SAF-T-Standard wurde in den meisten europäischen Ländern übernommen. Damit entfällt für die Steuerbehörden die Notwendigkeit, Unternehmen vor Ort zur Erhebung und Überprüfung umfangreicher Unternehmensdaten aufzusuchen.

Dieses E-Book beinhaltet:

  • Was ist SAF-T? – eine Erkundung des Standards und seiner Ursprünge
  • Eine genauere Betrachtung des SAF-T-Formats – die aktuellen Datensätze und Datenanforderungen
  • Die Herausforderungen von SAF-T für Unternehmen – die Flexibilität und breitere Anwendung des Standards
  • Die Zukunft von SAF-T – wie geht es weiter?
  • So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Holen Sie sich das E-Book

Zu den Ländern, die Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der SAF-T-Anforderungen eingeführt haben, gehören Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal und Rumänien. Die SAF-T-Anforderungen werden weiterhin in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten angenommen, wobei auch Länder in anderen Regionen aktiv ihre Einführung erwägen.

Der aktuelle SAF-T-Standard umfasst Datensätze für Buchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Anlagevermögen und Inventar. In den meisten Fällen verlangen die Behörden eine Textdatei mit einer XML-Struktur.

Die SAF-T-Richtlinie ist flexibel und ermöglicht es Behörden, SAF-T den eigenen Steuererklärungs- und -prüfungssystemen anzupassen, Prüfungen durchzuführen oder als Grundlage für die Erstellung periodischer Steuererklärungen wie Mehrwertsteuererklärungen oder Inventaraufstellungen zu verwenden.

In diesem E-Book wird die Einführung von SAF-T im Jahr 2005 erörtert und wie sich der Standard seither entwickelt hat. Außerdem wird auf die Herausforderungen eingegangen, die SAF-T sowohl für Unternehmen als auch für Behörden mit sich bringt.

Wie Sovos bei der SAF-T-Compliance unterstützen kann

Sovos hilft Kunden dabei, ihre SAF-T-Anforderungen über verschiedene Jurisdiktionen hinweg zu bedienen. Dazu werden Softwarelösungen zur Prozessautomatisierung eingesetzt, welche die benötigten Daten extrahieren, diese Daten der SAF-T-Struktur im aktuell rechtsgültigen Format zuordnen und umfassende Analysen auf die generierte SAF-T-Datei anwenden.

Während sich die Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Richtung einer kontinuierlichen elektronischen Berichterstattung und anderer Continuous Transaction Controls (CTCs) mit immer detaillierteren Datenerfordernissen weiterentwickeln, bietet Sovos Ihnen eine zukunftssichere Strategie für die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen in allen Märkten. Die SAF-T-Lösung von Sovos übernimmt die Datenextraktion und -analyse sowie die Generierung von SAF-T-Dateien, sodass unsere Kunden von zuverlässigen Ergebnissen profitieren.

Da Sovos sich um alle relevanten Schritte kümmert, müssen Sie sich um Ihre Compliance keine Sorgen mehr machen.

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Am 5. April 2022 verabschiedete der EU-Rat formell Änderungen der geltenden Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen. Diese Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie wurden am 6. April 2022 durch die Richtlinie 2022/542 des Rates (EU) vom 5. April 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind sofort wirksam.

Die Zustimmung des EU-Rats folgt auf die offizielle Überprüfung der Änderungen durch das EU-Parlament im März 2022.

Neue ermäßigte Tarife

Die Richtlinie des Rates räumt den Mitgliedstaaten mehr Tarifoptionen ein, die sie anwenden können, und gewährleistet die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten. Artikel 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie wird geändert, um die Anwendung von maximal zwei ermäßigten Sätzen von mindestens 5% vorzusehen, die auf bis zu 24 im überarbeiteten Anhang III aufgeführte Lieferungen angewendet werden können.

Die Mitgliedstaaten können auf maximal sieben Lieferungen aus Anhang III einen ermäßigten Satz von weniger als 5% und eine Befreiung mit dem Recht auf Vorsteuerabzug (Nullsatz) anwenden. Die Anwendung ermäßigter und Nullsätze ist auf Waren und Dienstleistungen beschränkt, die den Grundbedarf decken sollen, wie Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Arzneimittel, Gesundheits- und Hygieneprodukte, Transport von Personen und Kulturgütern wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Es ist das erste Mal, dass die Mitgliedstaaten solche Notwendigkeiten ausnehmen können.

Alle Mitgliedstaaten haben nun gleichen Zugang zu bestehenden Ausnahmeregelungen, um ermäßigte Sätze für bestimmte Produkte anzuwenden, die zuvor auf länderspezifischer Basis gewährt wurden. Die Steuerzahler müssen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ausnahmeregelungen bis 6. Oktober 2023 anzuwenden.

Anhang III enthält bemerkenswerte neue Lieferungen und Überarbeitungen zur Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs: Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren, Versorgung mit Strom und Fernwärme und -kühlung, Fahrräder und Elektrofahrräder, Eintritt zu Live-Streaming-Veranstaltungen (ab 1. Januar 2025), lebende Pflanzen und Blumenzucht Produkte und andere. Umweltschädliche Güter wie fossile Brennstoffe und chemische Düngemittel/Pestizide wurden ebenfalls hinzugefügt, werden jedoch ab dem 1. Januar 2030 und 2032 ausgeschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 31. Dezember 2024 die erforderlichen Gesetze und Einhaltungsmaßnahmen erlassen und veröffentlichen, um den neuen Regeln, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen, nachzukommen.

Legislative Tätigkeit

Die Mitgliedstaaten haben seit ihrer Genehmigung im Dezember 2021 damit begonnen, als Reaktion auf die neue Richtlinie über ermäßigte Steuersätze Gesetze zu erlassen. Polen und Kroatien haben den Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel auf den Nullsatz gesenkt, und Bulgarien und Rumänien erwägen dasselbe. Belgien, Kroatien, Zypern, Irland, Italien, die Niederlande, Polen, Rumänien und Spanien haben Mehrwertsteuersenkungen auf Energielieferungen (z. B. Strom, Heizung/Kühlung, Erdgas) angekündigt, und Griechenland erwägt die Reduzierung.

Diese Kursänderungen wurden bereits vor dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie des Rates vom 6. April 2022 vorgeschlagen oder in Kraft gesetzt. Während Weltereignisse und Energiepreisspitzen ebenfalls zu diesen Veränderungen beitragen, ermöglichen die lang erwarteten ermäßigten Steuersatzänderungen den Mitgliedstaaten nun, dies im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie zu tun.

Es wird erwartet, dass mehr Mitgliedstaaten ihre Mehrwertsteuersatzstruktur als Reaktion auf diese neuen ermäßigten Steuersatzmöglichkeiten überprüfen werden.

Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in unserem vorherigen Blog.

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