Brasilien ist bekannt für sein hochkomplexes elektronisches Rechnungsstellungssystem (Continuous Transaction Controls, CTC). Das Land hält nicht nur mit den täglichen Gesetzesänderungen in seinen 26 Bundesstaaten und im Bundesdistrikt Schritt, sondern hat auch über 5.000 Gemeinden mit unterschiedlichen Standards für die elektronische Rechnungsstellung.
Die auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhobene Steuer (ISSQN — Imposto Sobre Serviços de Qualquer Natureza) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Jede Gemeinde hat die Autorität über das Format und den technischen Standard der elektronischen Rechnung für Dienstleistungen (NFS-e — nota fiscal de serviço eletrônica). Das stellt eine erhebliche Compliance-Herausforderung dar, da die elektronische Rechnungsstellung für fast alle Steuerzahler im Land obligatorisch ist.
Es wurden jedoch wichtige Schritte unternommen, um dieses Szenario zu ändern. Eine Vereinbarung (Convênio NFS-e), die kürzlich von der brasilianischen Federal Revenue Agency (RFB), dem National Confederation of Municipalities (CNM) und anderen relevanten Stellen unterzeichnet wurde, hat das Nationale System der NFS-e mit einem landesweit einheitlichen Standard für elektronische Rechnungen für Dienstleistungen eingeführt.
Das nationale System der NFS-e (SNNFS-e)
Das SNNFS-e führt ein einheitliches Standardlayout für die Ausstellung der NFS-e ein, sowie ein nationales Repository für alle im System generierten elektronischen Dokumente. Die Teilnahme an dem System ist für die Gemeinden freiwillig. Seitdem der zur Regelung dieses Themas vorgeschlagene Gesetzentwurf (PLP 521/2018) seit 2019 im Kongress unveränderlich ist, wurde die Vereinbarung so konzipiert, dass sie es den Gemeinden ermöglicht, freiwillig den nationalen Standard zu übernehmen, der dann für Steuerzahler verbindlich wird.
Das System ermöglicht die Ausgabe der NFS-e in einem nationalen Standard, über das Webportal, die mobile App oder die API (Anwendungsprogrammierschnittstelle). Es schafft auch das National Data Environment (ADN), das einheitliche NFS-e-Repository.
Die SNNFS-e bietet mehrere Servicemodule an und die Gemeinden können wählen, welche sie übernehmen möchten. Das ADN ist das einzige obligatorische Modul, da es sicherstellt, dass die Integrität und Verfügbarkeit der in den ausgestellten Dokumenten enthaltenen Informationen im einheitlichen Standard erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht das ADN den anhaftenden Gemeinden, ausgegebene NFS-e unter sich und den Steuerzahlern zu verteilen.
Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, muss die Gemeinde das System innerhalb einer bestimmten Frist aktivieren, die noch nicht festgelegt wurde. Die Aktivierung beinhaltet die Konfiguration von Systemparametern und die Änderung der kommunalen Gesetzgebung, um die nationalen Systemanforderungen widerzus Erst nach vollständiger Aktivierung können Steuerzahler Rechnungen ausstellen, die auf dem einheitlichen Standard basieren.
Die technische Dokumentation des NFS-e wurde ebenfalls veröffentlicht, aber das sind nicht die endgültigen Spezifikationen, die noch vom National Standard Electronic Service Invoice Management Committee (CGNFS) genehmigt werden müssen.
Was das für Unternehmen bedeutet
Der nationale Standard NFS-e bietet eine erhebliche Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellungspflichten der Steuerzahler. Mit einem Standardlayout kann die Einhaltung mehrerer Formate drastisch reduziert werden. Das Dokumentformat für die Ausstellung des Standard-NFS-e ist XML und es muss digital signiert sein.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eines der verfügbaren Module es Steuerzahlern ermöglicht, die in mehreren Gemeinden geschuldete ISSQN gleichzeitig mit einem einzigen vom System ausgestellten Dokument (Guia Única de Recolhimento) zu bezahlen.
Obwohl sich die Gemeinden dafür entscheiden können, ihr aktuelles NFS-e-Ausgabesystem beizubehalten, müssen sie dennoch die Kommunikationsfristen, das Layout und die Sicherheitsstandards der nationalen NFS-e einhalten. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle ausgestellten Dokumente an das nationale Datenumfeld übertragen werden. Das stellt sicher, dass Steuerzahler die NFS-e nur in einem Standardlayout ausstellen müssen.
Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien?
Die erste Produktionsphase begann am 23. Juli 2022 mit fünf Pilotgemeinden. Die Übertragung wird über verschiedene Methoden erfolgen, mit schrittweiser Implementierung. Gemäß dem ursprünglichen Implementierungsplan des Nationalen Gemeindeverbandes wird die API-Übertragung ab Mitte Oktober 2022 oder später erfolgen, abhängig von der Stabilität der anderen Übertragungsmethoden. Eine Weiterentwicklung dieses Zeitplans ist in den kommenden Monaten zu erwarten.
São Paulo, Salvador und Florianópolis gehören zu den vielen Gemeinden, die den Vertrag bereits unterzeichnet haben. Der Erfolg dieses nationalen NFS-e-Standards hängt von der umfassenden Akzeptanz durch die Kommunen ab, daher müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, sich daran zu halten, da dies im ganzen Land geschieht.
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Update: 8 March 2023 by Kelly Muniz
Spain launches public consultation for B2B mandatory e-invoicing
The Ministry of Economic Affairs and Digital Transformation (Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital) has launched a public consultation on the upcoming B2B e-invoicing mandate.
The mandate will enable citizens to participate in elaborating norms before its development. This public consultation is carried out through the web portal of the competent department and all interested parties have until 22 March 2023 to send feedback.
Based on the feedback received, the government will develop and approve the regulatory framework that is needed according to the law adopting mandatory B2B e-invoicing which was published on 29 September 2022.
The public consultation consists of 32 specific questions on seven different areas that the regulatory framework will address. These areas are:
Scope of application
Architecture
Interoperability of formats
Platform Interconnection
e-Invoice statuses
Submission of information to Public Administrations
Adaptation for smaller companies and the self-employed
Spanish Congress Approves Mandatory B2B e-Invoicing
Der Kongress von Spanien hat das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen verabschiedet und es wird erwartet, dass es in den darauffolgenden Tagen im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wird.
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Spanien für den privaten Sektor
Gemäß diesem Gesetz müssen alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmern und Fachleuten elektronische Rechnungen ausstellen, senden und empfangen. Zusätzlich müssen der Empfänger und der Absender elektronischer Rechnungen Informationen über den Status der Rechnungen bereitstellen.
Die wichtigsten Regeln des Gesetzes im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung legen fest, dass:
Technologische Lösungen und Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung, die Dienstleistungsunternehmen Unternehmern und Fachleuten anbieten, müssen deren freie Zusammenschaltung und Interoperabilität garantieren.
Die Empfänger können eine Kopie einer elektronischen Rechnung für einen Zeitraum von vier Jahren ab Ausstellungsdatum anfordern, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Die Empfänger können den Rechnungsaussteller nicht zwingen, eine Lösung zu verwenden, einen Standarddienstleister oder eine Plattform für elektronische Rechnungsstellung.
Elektronische Rechnungen müssen den Bestimmungen der Rechnungsstellungsbestimmungen entsprechen.
Das Verfahren für die Akkreditierung der Zusammenschaltung und Interoperabilität der Plattformen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorschriften festgelegt.
Zusätzliche elektronische Rechnungsstellungspflichten für bestimmte Sektoren
Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen, in ihren Beziehungen mit Personen, die sich bereit erklären, sie zu erhalten, elektronische Rechnungen ausstellen und versenden müssen, oder die sie ausdrücklich angefordert haben. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die Telekommunikations-, Finanzdienstleistungen-, Wasser-, Gas- und Stromdienstleistungen sowie andere Sektoren und Tätigkeiten erbringen, die in Artikel 2.2 des Gesetzes 56/2007 vorgeschrieben sind.
Diese Unternehmen müssen Zugang zu den erforderlichen Programmen bieten, damit Benutzer die elektronische Rechnung kostenlos lesen, kopieren, herunterladen und ausdrucken können, ohne andere Quellen aufsuchen zu müssen, um die erforderlichen Anträge zu erhalten. Sie müssen außerdem einfache und kostenlose Verfahren ermöglichen, sodass Benutzer die erteilte Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen jederzeit widerrufen können.
Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs, die es unterlassen, Benutzern die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen zu erhalten, werden mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft.
Nächster Schritt: regulatorischer Rahmen
Die Regierung wird Bestimmungen dieses Gesetzes in Übereinstimmung mit den Vorschriften und im Rahmen ihrer Befugnisse entwickeln. Deshalb werden die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation sowie Finanzen und öffentliche Verwaltung die Informationen und technischen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um die Zahlungstermine zu überprüfen und die Zahlungsfristen zu ermitteln.
Es ist auch notwendig, die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern elektronischer Rechnungstechnologielösungen sowie die Sicherheits-, Kontroll- und Normungsanforderungen der Geräte und Computersysteme festzulegen, die die Dokumente generieren.
Die Regierung hat ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt 6 Monate Zeit, um den regulatorischen Rahmen zu genehmigen.
Inkrafttreten der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Spanien
Die Bestimmungen über die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung gelten entsprechend ihrem Jahresumsatz:
Unternehmer und Berufstätige, deren Jahresumsatz über 8 Millionen € liegt, haben ein Jahr Zeit, nachdem der Rechtsrahmen genehmigt wurde.
Für die übrigenUnternehmer und Fachleute wird die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwei Jahre nach Verabschiedung des Rechtsrahmens in Kraft treten.
Das bedeutet, dass die B2B-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Steuerpflichtige bis zum ersten Quartal 2024 in Kraft treten könnte.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Inkrafttreten der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an die gemeinschaftliche Ausnahme von den Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie geknüpft ist. Es ist weniger schwierig, diese Ausnahme zu erhalten, da sie anderen Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen gewährt wurde, damit sie in ihren Ländern die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können.
Viele Länder haben vor Kurzem ihre Reise zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) mit der Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungs- oder E-Reporting-Systeme begonnen. Wir sehen mehr von diesem Trend in der Europäischen Union, da in den jüngsten Berichten über die Mehrwertsteuer im Rahmen der Digital Age Initiative erörtert wird, dass die beste politische Wahl darin bestünde, ein EU-weites CTC-elektronisches Rechnungsstellungssystem einzuführen, das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt.
Die Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug beschränken sich jedoch nicht nur auf obligatorische elektronische Rechnungsstellung oder elektronische Berichtssysteme. Viele Regierungen ziehen es vor, darüber hinauszuschauen und ein anderes Instrument einzuführen, das ihnen einen besseren Einblick in ihre Wirtschaft gibt: elektronische Transportdokumente. Bei der Einführung von E-Transportsystemen stellen wir fest, dass sich ein Land von anderen EU-Mitgliedstaaten durch die frühe Einführung eines E-Transportsystems unterscheidet — Ungarn.
Ungarisches E-Transportsystem: EKAER
Das elektronische Kontrollsystem für den öffentlichen Straßenverkehr oder Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer (EKAER) gibt es in Ungarn seit 2015. Das von der ungarischen Steuerbehörde betriebene EKAER soll die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen überwachen, die sich aus dem Warentransport auf öffentlichen Straßen im Inland ergeben.
Das System wurde ursprünglich eingeführt, um den gesamten Warenverkehr auf dem Staatsgebiet zu überwachen. Nach mehreren Schreiben der EU-Kommission, in denen Ungarn aufgefordert wurde, sein System mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen, wurde der Anwendungsbereich des Systems im Januar 2021 auf die sogenannten riskanten Produkte eingegrenzt. Die riskanten Produkte sind in 51/2014 definiert. (XII) 31.) NGM-Dekret, das aus Lebensmitteln oder anderen riskanten Produkten besteht (wie Blumen, alle Arten von natürlichen Sanden, verschiedene Arten von Mineralien usw.).
Laut 13/2020. (XII) 23.) Dekret über den Betrieb des elektronischen Straßenverkehrskontrollsystems müssen ungarische Steuerzahler spezifische Daten bezüglich des Transports riskanter Produkte mithilfe des EKAER-Systems melden, bevor der Warentransport beginnt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es notwendig ist, im EKAER-System registriert zu sein und eine Risikogarantie für bestimmte Transportarten zu geben, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
Generierung von EKAER-Nummern
Steuerzahler sind verpflichtet, den Transport riskanter Güter im XML-Format an das EKAER-System zu melden. Diese Informationen beinhalten Daten über den Absender, den Empfänger und die Ware. Darüber hinaus müssen Unternehmen zusätzliche spezifizierte Daten an die Steuerbehörde melden, die auf der Art der Beförderung basieren (inländische, innergemeinschaftliche Akquisitionen und innergemeinschaftliche Lieferungen).
Nach dem Bericht des Steuerzahlers generiert das EKAER-System eine EKAER-Nummer, eine Identifikationsnummer, die einer Produkteinheit zugewiesen wird. Diese Nummer ist 15 Tage gültig. Daher muss die Lieferung von Waren innerhalb dieser Frist erfolgen. Unternehmen müssen dem Spediteur die EKAER-Nummer mitteilen und sie sollte den transportierten Gütern beiliegen.
Was geschieht als Nächstes?
Obwohl für das EKAER-System keine zukünftigen Änderungen vorgesehen sind, führen verschiedene Länder weltweit weiterhin E-Transport-Anforderungen ein, die dem EKAER-System ähneln. Steuerzahler müssen sicherstellen, dass ihre Transportprozesse flexibel sind und mit den Änderungen vereinbar sind, die die Steuerbehörden einführen, um die Vorschriften einzuhalten.
Für das Vereinigte Königreich und andere Nicht-EU-Unternehmen ist es wichtig, den Importeur der Waren in die EU zu bestimmen, da dies Auswirkungen auf die mehrwertsteuerliche Behandlung haben wird.
Für Waren unter 150€ gibt es vereinfachte Optionen wie den Import One Stop Shop (IOSS) oder spezielle Vereinbarungen über den Postbetreiber. Bei der Lieferung von Waren über 150€ müssen Unternehmen jedoch überlegen, wie sie die Waren importieren wollen.
Eine Option besteht darin, dass Unternehmen auf der Basis von Delivered Duty Paid (DDP) liefern und als Importeur der Waren in die EU agieren. Das verbessert das Kundenerlebnis bei B2C-Transaktionen, führt aber zu einer Verpflichtung, im Importland registriert zu sein und die lokale Mehrwertsteuer zu erheben, zusammen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen. Wenn Waren aus diesem Land in andere EU-Länder bewegt werden, dann könnte je nach Lieferkette der One Stop Shop (OSS) genutzt werden, um weitere Umsatzsteuer-Registrierungspflichten zu umgehen.
Kunde als Importeur — verfügbare Optionen
Aufgrund der gestiegenen Befolgungskosten haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, nicht Importeur zu sein und diese Verpflichtung an den Endkunden weiterzugeben. Falls ein Unternehmen diese Route wählt, sind immer noch Optionen verfügbar.
Das Unternehmen könnte dem Kunden einfach die volle Verpflichtung auferlegen. , Der Kunde erhält vor der Lieferung eine Zahlungsaufforderung für die Mehrwertsteuer und alle Abgaben vom Transporteur. , Es könnte auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die an den Kunden weitergegeben wird. Einmal bezahlt, wird die Ware geliefert. Dieser Ansatz bietet nicht das beste Kundenerlebnis.
Aus diesem Grund haben sich viele Unternehmen für eine „Landkostenmethode“ entschieden, die von vielen Kurieren angeboten wird. Der Kunde ist immer noch der Importeur auf den Einfuhrdokumenten, aber das Unternehmen zieht zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer und die Abgaben vom Kunden ein und begleicht die Rechnung des Spediteurs in seinem Namen. Theoretisch wird dadurch vermieden, dass sich das Unternehmen in der EU registrieren muss, und bietet dem Kunden trotzdem ein nahtloses Erlebnis. Das wirft jedoch die Frage auf: Ist der Kunde tatsächlich der Importeur?
Die geschäftlichen Auswirkungen falscher Begriffe
Einige Steuerbehörden beginnen, Regelungen für Waren mit einem Wert von über 150€, bei denen Waren direkt in den Liefermitgliedstaat eingeführt werden, anders zu betrachten. Eine Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 beinhaltete das Konzept „wo der Lieferant indirekt in den Transport oder Versand der Waren eingreift“. Das ist Gegenmaßnahmen, die es dem Verkäufer ermöglichten, zu argumentieren, dass es sich nicht um Fernverkäufe handelt, sondern um einen lokalen Verkauf, sodass nur die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren versandt wurden, bilanziert werden musste.
Nach der Gesetzesänderung argumentieren einige Steuerbehörden, dass dieses Konzept bedeutet, dass, wenn ein Verkäufer an eine Privatperson in seinem Land verkauft und der Verkäufer dafür sorgt, dass die Waren aus einem Nicht-EU-Land geliefert und die Zollabfertigung in seinem EU-Mitgliedstaat erfolgt, der Ort der Lieferung der Mitgliedstaat als Lieferant ist hat indirekt in den Transport eingegriffen.
Infolgedessen muss der Lieferant die Umsatzsteuer im Mitgliedstaat registrieren und abrechnen, auch wenn der Kunde der Importeur der Waren ist. Dieses Argument könnte zu Doppelbesteuerung führen und zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zusammen mit Prüfungen der Steuerbehörden nach sich ziehen — all das bringt zusätzliche Kosten und Zeit für Unternehmen mit sich.
Wie sollten Unternehmen mit dieser Veränderung umgehen?
Es ist wichtig, dass Unternehmen, die eine Methode anwenden, bei der der Kunde der Importeur ist, die richtigen Vorkehrungen treffen. Dazu gehört, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website die Tatsache widerspiegeln, dass der Kunde der Importeur ist, und dass das Unternehmen befugt ist, in seinem Namen einen Zollanmelder zu benennen. Es ist auch wichtig, dass die Zolldokumente korrekt ausgefüllt sind. Es ist auch wichtig, Begriffe wie DDP auf der Website zu vermeiden, da dies bedeutet, dass das Unternehmen der Importeur ist.
Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) investiert weiter in den Ausbau ihres CTC-Systems (Continuous Transaction Controls). In der letzten Aktualisierung wird eine Erweiterung des Umfangs der Dokumente vorgeschlagen, die unter das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung fallen.
In diesem Artikel werden wir auf den neu veröffentlichten Resolutionsentwurf 000000 vom 19.08.2022 eingehen. Dies bringt wichtige Änderungen für Steuerzahler voran, die unter die obligatorischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung fallen.
Diese Änderungsentwürfe beinhalten eine neue Verpflichtung, gleichwertige Dokumente (Documentos Equivalentes) in elektronischer Form auszustellen, einen Zeitplan für deren Umsetzung, aktualisierte technische Unterlagen und andere wichtige Entwicklungen, die alle von den Steuerzahlern verlangen, sich darauf vorzubereiten.
Was wird sich für kolumbianische Unternehmen mit diesen neuen Angeboten für die elektronische Rechnungsstellung ändern?
Neben vielen vorgeschlagenen Änderungen besteht der Hauptzweck des Entschließungsentwurfs darin, die elektronische Ausgabe des entsprechenden Dokuments zu regeln.
Diese Dokumente entsprechen der Verkaufsrechnung nach kolumbianischem Recht, decken aber bestimmte Arten von Transaktionen ab und sind im Entschließungsentwurf wie folgt geregelt:
Kassenbeleg, der mit P.O.S-Systemen generiert wurde
Eintrittskarte für das Kino
Ticket für die Passagierbeförderung
Von Trusts und Fondsgesellschaften herausgegebener Auszug
Ticket für die Passagier-Luftbeförderung
Dokument in lokalisierten Spielen
Stimmzettel, Bruch, Form, Karte, Ticket oder Instrument, ausgestellt bei Glücksspielen, außer lokalisierten Spielen
Ausstelltes Dokument für die Erhebung von Mautzahlungen
Von der Börse ausgestellter Nachweis über die Abwicklung der Geschäfte
Dokument für den Betrieb der landwirtschaftlichen Börse und anderer Rohstoffe
Ausstelltes Dokument für öffentliche Hausdienstleistungen
Eintrittskarte für öffentliche Ausstellungen und Ausstellungen darstellender Kunst
Eintrittskarte für andere öffentliche Shows
Das bedeutet, dass alle Steuerzahler, die dem kolumbianischen E-Invoicing-Mandat unterliegen und eines dieser gleichwertigen Dokumente ausstellen, dies in elektronischer Form gemäß dem technischen Anhang des elektronischen Äquivalenzdokuments Version 1.0 (Anexo técnico del Documento Equivalente Electrónico) tun müssen. ), durch den Entwurf eingeführt.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine erste Regelung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems (documentos electrónicos del sistema de facturación) vor. Das sind Dokumente, die die Kontrolle durch die Steuer- und Zollbehörde unterstützen, zur Unterstützung von Steuer- oder Zollanmeldungen und/oder zur Unterstützung der Verfahren, die vor DIAN durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 616-1 Unterabschnitt 1 des Steuerstatuts.
Schließlich wurden die technischen Spezifikationen der elektronischen Hauptrechnung des Systems, der elektronischen Verkaufsrechnung, auf Version 1.9 aktualisiert (Anexo técnico de la Factura Electrónica de Venta Version 1.9).
Fristen für Kolumbiens Vorschläge zur elektronischen Rechnungsstellung
Die Verpflichtung, ein gleichwertiges Dokument in elektronischer Form auszustellen, wird schrittweise eingeführt, je nach Art des entsprechenden Dokuments. Es beginnt am 1. März 2023 und wird am 1. Juli 2023 alle gleichwertigen Dokumente abdecken.
Eine frühzeitige freiwillige Implementierung wird ebenfalls möglich sein, sobald die Funktionalität im System von DIAN verfügbar ist. Bis die Fristen für die elektronische Umsetzung des entsprechenden Dokuments erfüllt sind, müssen diese weiterhin in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 000042 von 2020 ausgestellt werden.
Der Entwurf legt auch einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems in den Steuerjahren 2023 und 2024 fest. Diese Dokumente werden in den sechs Monaten nach der Gültigkeit des offiziellen Beschlusses sowie der Annahme seines technischen Anhangs, dem der Entschließungsentwurf nicht vorgelegt wurde, weiter geregelt.
Schließlich legt der Vorschlag die Frist für die Umsetzung des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung Version 1.9 durch die Steuerzahler fest. Das wird mindestens drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung sein.
Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien?
Sobald der Resolutionsentwurf offiziell veröffentlicht wurde, wird die DIAN-Resolution Nr. 000042 von 2020 in allen Bestimmungen, die gegen ihn verstoßen, außer jenen, die sich auf gleichwertige Dokumente beziehen, die in Kraft bleiben, bis die DIAN ihre elektronische Umsetzung festlegt.
Steuerzahler können auch in den Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Entschließungsentwurfs mit neuen Gesetzen rechnen, die die verbleibenden elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems regeln.
Bis dahin sollten sich Unternehmen auf die bevorstehenden bedeutenden Veränderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse an das neue kolumbianische Mandat anpassen.
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Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) hat sich in den letzten Jahren stark auf die Ausweitung ihres Systems der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert. Die DIAN hat 2018 den ersten Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land eingeführt, und seitdem hat das System schrittweise mehr Transaktionen und Steuerzahler erfasst.
In diesem Artikel werden wir uns die beiden letzten neuen Mandate im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien ansehen:
Die Einführung des Begleitdokuments für Einkäufe (Documento Soporte en Aquisiciones con No Obligados a Facturar Electronicamente) und
Die Einführung eines Schwellenwerts für die Ausstellung von POS-Tickets (POS).
Diese neuen Verpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen und müssen von den Steuerzahlern angepasst werden. Diese Änderungen stellen auch eine erhebliche Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung Kolumbiens dar, um völlig neue Transaktionen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen.
Dokument zur Unterstützung von Akquisitionen
Die kolumbianische Steuerbehörde hat ein neues elektronisches Dokument erstellt, das Beleg für Akquisitionen von Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Dieses Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise wurden mit Resolution 167 von 2021 eingeführt. Es erweitert den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass mehr Transaktionen unter das Mandat fallen, und ermöglicht die Unterstützung von Steuerabzügen.
Steuerzahler, die verpflichtet sind, dieses elektronische Dokument zu erstellen, unterliegen der elektronischen Rechnungsstellung des Landes. Dazu gehören diejenigen, die einkommens- und ergänzenden Steuerzahlungen unterliegen und für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn sie Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferanten kaufen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen und Unterstützung für Kosten und Abzüge in den genannten Steuererklärungen benötigen. Um das Nachweisdokument erstellen zu können, muss der Steuerzahler von der DIAN als elektronischer Aussteller autorisiert sein.
Das Begleitdokument und die dazugehörigen Korrekturhinweise müssen im XML-Format generiert werden und einen CUDS enthalten: einen eindeutigen Supportdokumentcode (código único del documento soporte). Dieser alphanumerische Code ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Nach der Generierung müssen die elektronischen Dokumente zur Freigabe durch die DIAN entweder in Echtzeit oder spätestens am letzten Kalendertag der Woche übermittelt werden, für kumulierte Vorgänge mit demselben Lieferanten, die in derselben Woche durchgeführt wurden.
Nachdem es vom ursprünglichen Implementierungsdatum verschoben wurde, wurde die Erstellung des Begleitdokuments für Akquisitionen am 1. August 2022 verpflichtend.
Implementierung des Schwellenwerts für die Ausgabe von POS-
Gemäß diesem Mandat können Kassenkarten, die über Kassensysteme generiert werden (tickets de máquinas registradoras con sistemas P.O.S.), von Abrechnungspersonen ausgestellt werden, sofern der Verkauf der Ware und/oder die Erbringung der darin verzeichneten Dienstleistung fünf (5) UVT (Steuern) nicht überschreitet. Werteinheit) für jedes Dokument, ohne Steuern.
Das bedeutet, dass für Vorgänge, die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, die den Betrag von fünf (5) UVT überschreiten, Steuerzahler im Rahmen des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes eine elektronische Verkaufsrechnung ausstellen müssen. Der Käufer von Waren und/oder Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts kann dennoch die Ausstellung einer Verkaufsrechnung verlangen. In diesem Fall muss der Lieferant sie vorlegen.
Der Schwellenwert wurde de facto 2021 durch das Gesetz 2155 eingeführt, aber erst im Juli 2022 führte die DIAN eine schrittweise Einführung des Mandats durch Resolution 1092 ein, nach folgendem Zeitplan:
1. Februar 2023: Große Steuerzahler
1. April 2023: Steuerzahler, die Einkommens- und Zusatzsteuern beantragen (contribuyentes del impuesto sobre la renta y complementarios), die keine großen Steuerzahler sind
1. Mai 2023: Steuerzahler, die keine Einkommens- und Zusatzsteuern einreichen
1. Juni 2023: Andere Steuerzahler oben nicht enthalten
Sind Sie bereit für diese Veränderungen?
Während die Erstellung des Belegs für Akquisitionen bereits erforderlich ist, müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, den neuen Schwellenwert für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anstelle von POS-Tickets einzuhalten. Sovos kann Ihrem Unternehmen helfen, sich auf die elektronische Rechnungsstellung einzustellen und die Einhaltung der neuen Mandate Kolumbiens sicherzustellen.
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission (EG) für eine faire und einfache Besteuerung — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ — macht weiter Fortschritte. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Abschlussberichte veröffentlicht, in denen die besten Optionen für den europäischen Markt erörtert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.
Die abgedeckten Bereiche sind:
Umsatzsteuer-Berichtspflichten und elektronische Rechnungsstellung
Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst Gesetzesänderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorschlagen.
Schlussfolgerungen zur Säule Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung
In dem Bericht, der sich auf die Umsatzsteuerberichterstattung und elektronische Rechnungsstellung konzentriert, werden „Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR)“ bewertet. Das ist jede Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, Transaktionsdaten regelmäßig oder kontinuierlich digital an die Steuerbehörde zu übermitteln, z. B. durch Verwendung von SAF-T, Mehrwertsteuerliste, Echtzeit-Berichterstattung oder elektronische Rechnungsstellung.
Dem Bericht zufolge wäre die Einführung einer DRR in Form eines EU-weiten elektronischen Rechnungsstellungssystems (Continuous Transaction Controls, CTC), das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt, die beste Wahl. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden System der elektronischen Rechnungsstellung könnten dies über eine Stillhalteklausel kurzfristig beibehalten, vorausgesetzt, sie stellen die Interoperabilität mit dem neuen EU-System sicher. Mittelfristig von fünf bis zehn Jahren müssten die nationalen elektronischen Rechnungsstellungssysteme jedoch an das EU-System angeglichen werden.
Ein EU-weites CTC-E-Rechnungsstellungssystem
Der Bericht befürwortet eindeutig die politische Option einer vollständigen EU-Harmonisierung durch ein CTC-E-Rechnungsstellungssystem, was bedeutet, dass die Rechnung vor oder nach der Ausstellung bei den Behörden eingereicht wird. Der Schwerpunkt der Harmonisierung scheint in erster Linie auf der Form zu liegen, mit einem Vorschlag für ein EU-weites gemeinsames Protokoll und Format. In der Erwägung, dass wichtige Entscheidungen bezüglich der Architektur den Mitgliedstaaten überlassen werden, beinhalten, ob das System eine Freigabe oder einfach eine Berichterstattung sein wird, ob eine bestehende inländische B2G-Plattform genutzt werden soll und die Periodizität der Berichterstattung usw. Die einzige Anforderung an die Mitgliedstaaten scheint darin zu bestehen, ausgestellte und übermittelte elektronische Rechnungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Protokolls und Formats zu akzeptieren.
Der Bericht schlägt vor, den Geltungsbereich der Anforderungen anzugleichen und nicht registrierte Steuerpflichtige und diejenigen, die unter das Mehrwertsteuersystem für KMU fallen, auszuschließen. Kurzfristig sind nur B2B- und B2G-Transaktionen abgedeckt, wobei B2C-Transaktionen außerhalb des Geltungsbereichs bleiben.
Schließlich schlägt der Bericht vor, dass die Mitgliedstaaten, um die Unternehmen zu entlasten, eine Reihe von Maßnahmen in Betracht ziehen müssen, wie die gemeinsame Abschaffung anderer Meldepflichten, die Bereitstellung vorab ausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen, die Unterstützung von Investitionen in die Geschäftsautomatisierung (insbesondere für KMU) und die öffentliche Unterstützung der Einführung der IT-Compliance-Systeme
Wie das gemeinsam koordiniert wird, wird nicht besprochen, aber es klingt nicht so, als ob die EG erwartet, dass solche Maßnahmen von der EU harmonisiert werden.
Zukünftige Erwartungen
Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Einführung eines EU-weiten obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungssystems die beste und zukunftssicherste Maßnahme ist, wird die Gestaltung eines effektiven elektronischen Rechnungsstellungssystems im Bericht nicht erklärt und es scheint auch kein Harmonisierungsspielraum zu sein.
Die Gestaltung des elektronischen Rechnungsstellungssystems kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Ergebnisse haben. Wie der unabhängige Expertenbericht „Next Generation Model Decentralized CTC and Exchange“ (unterstützt von EESPA, OpenPeppol und anderen wichtigen Interessengruppen) beschreibt, können die größten Vorteile nur realisiert werden, wenn ein elektronisches Rechnungsstellungssystem es Unternehmen ermöglicht, auch andere Prozesse zu automatisieren Rechnungsstellung.
Es ist ein willkommener Anfang, dass die Kommission ein EU-weites CTC-Programm für die elektronische Rechnungsstellung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Harmonisierung sein wird. Wenn Europas Politiker aus der diesjährigen Sommerpause zurückkehren, werden wir mehr Einblick in die allgemeine Durchführbarkeit der Ansichten der Kommission gewinnen.
Als Anbieter, der seit mehreren Jahrzehnten weltweit CTC- und Mehrwertsteuer-Compliance-Lösungen implementiert, wäre es unser Wunsch, dass die Debatte über die Interoperabilität auf Datenebene hinausgeht, sodass Europa mutige Schritte in Richtung einer Zukunft unternehmen kann, in der die Automatisierung der Lieferkette und technologische Innovationen erhalten bleiben.
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Die italienischen Zollbehörden haben kürzlich ihr nationales Importsystem aktualisiert, indem sie das neue Zolldatenmodell der Europäischen Union (EUCDM) angewendet haben. Diese neuen Änderungen traten am 9. Juni 2022 in Kraft.
Gemäß dem neuen Verfahren wurde das alte Modell der Papiereinfuhranmeldungen abgeschafft. Die Einfuhranmeldungen werden jetzt mit einer digitalen Signatur an das Informationssystem der italienischen Zollbehörden übermittelt.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Annahme einer Zollanmeldung wird dem Wirtschaftsbeteiligten (das kann der Importeur, der Zollagent usw. sein) über eine Master-Referenznummer (MRN), eine alphanumerische Zeichenfolge aus 18 Zeichen, mitgeteilt.
Die alte IM-Nachricht (Telematikspur), die zum Zeitpunkt des Imports über den Zoll-Telematikdienst an die italienischen Zollbehörden übermittelt werden muss (d. h. Servizio telematico doganale (STD) wurde durch die folgenden Pfade ersetzt, wie sie in der EU-Gesetzgebung definiert sind:
H1 Freigabeerklärung für den zollrechtlich freien Verkehr und Endverbrauch
H2 Zolllageranmeldung
H3 Erklärung über die vorübergehende Zulassung
H4 Erklärung zur aktiven Veredelung
H5 Erklärung über die Einführung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten
Wie kann ich wissen, wie viel Einfuhrumsatzsteuer auf Waren erhoben wird, die von außerhalb der EU nach Italien importiert werden?
Zum Zeitpunkt der Überlassung der Waren stellen die italienischen Zollbehörden die” zusammenfassende Erklärung der Zollanmeldung für buchhalterische Zwecke zur Verfügung” (prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale). Die Zusammenfassung enthält alle Daten, die zur Erfassung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und allen anderen fälligen Gebühren erforderlich sind.
Wir empfehlen Importeuren, ihren Zollagenten zu kontaktieren, um eine Kopie dieser Zusammenfassung für ihre Buchhaltungszwecke zu erhalten.
Wie und wann kann ich meine italienische Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?
Gemäß dem italienischen Mehrwertsteuergesetz ist der Besitz eines einzigen Verwaltungsdokuments (SAD) erforderlich, um das Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Italien auszuüben. Da die SAD jetzt nicht verfügbar ist, haben die italienischen Zollbehörden in Absprache mit der italienischen Finanzbehörde vereinbart, dass die neue Zusammenfassung der Buchführung ausreicht, um dem Importeur die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.
Deshalb wird die neue Zusammenfassung der Buchführung benötigt, um Ihr Recht auf Einziehung der an die italienischen Steuerbehörden gezahlten Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.
Darüber hinaus wird das Recht, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzufordern, erst ausgeübt, wenn die Zusammenfassung gemäß Art. 25 des italienischen Mehrwertsteuerrechts.
Schließlich muss das Importdokument in Ihrer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung und Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung enthalten sein, die Ihre italienischen Umsatzsteuerbücher widerspiegeln müssen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Einfuhrumsatzsteuer nicht verloren geht, empfehlen wir zu bedenken, dass der letzte Tag für die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit einem Warenimport im Jahr 2022 der 30. April 2023 ist.
Weitere Dokumente, die ab Juni 2022 eingeführt wurden
Zusätzlich zu der oben diskutierten Zusammenfassung Prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale können Wirtschaftsakteure Folgendes erhalten:
Zusammenfassende Erklärung der Erklärung — Prospetto sintetico della dichiarazione, ausgestellt nach Annahme der Zollanmeldung in AIDA 2.0 und Zusammenfassung der wichtigsten Daten der Erklärung;
Veröffentlichungsprospekt — Prospetto di svincolo, bereitgestellt von den italienischen Zollbehörden als Teil des Prozesses der Warenausfuhr aus Zollgebieten und notwendig, um die Kontrollaktivitäten der italienischen Steuerpolizei zu ermöglichen/die Erlangung des” Ausreisevisums zu erleichtern “.
Die italienischen Zollbehörden raten den Zollbetreibern, den Spediteuren den Prospetto di Svincolo als Nachweis für die Erfüllung der Zollformalitäten bei Kontrollen zur Verfügung zu stellen.
Jetzt sind Sie dran
Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten italienischen Einfuhrbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften Ihres Unternehmens haben.
Wie zuvor von Sovos vorhergesagt, wurde der Schwellenwert für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung von den indischen Behörden gesenkt. Laut dem Central Board of Indirect Taxes and Customs Notification No. 17/2022 — Central Tax ist ab dem 1. Oktober 2022 die Einhaltung der E-Rechnungsstellungsregeln für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 10 Cr. Rupien (ca. 1.270.000 USD) oder mehr obligatorisch.
Zusammenfassung der Anforderungen für elektronische Rechnungsstellung in Indien
Das indische elektronische Rechnungsstellungssystem fällt unter die Kategorie der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) im Rahmen der Goods and Services Tax (GST). Die Rechtsgültigkeit der Rechnung hängt davon ab, dass das Invoice Registration Portal (IRP) die Rechnung digital signiert und eine Rechnungsregistrierungsnummer (IRN) angibt. Falls die IRN nicht in einer Rechnung enthalten ist, ist die Rechnung rechtlich nicht gültig.
Der Geltungsbereich umfasst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Das IRP-Freigabeverfahren ist für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen obligatorisch. Also, Steuerzahler im Geltungsbereich müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, für die eine IRN erforderlich ist) nach dem neuen System für alle B2B-, B2G- oder Exporttransaktionen ausstellen.
Steuerzahler im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronische Rechnungen über das elektronische Rechnungsstellungssystem erstellen. Es ist nicht möglich, sich freiwillig an das elektronische Rechnungsstellungssystem zu halten. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die den Schwellenwert nicht einhalten, keine CTC-Rechnungsstellung einführen können.
Zeitplan für die Umsetzung
Vor der ersten Einführung wurde der E-Invoicing-Plan bereits 2018 von den indischen Behörden angekündigt. Danach war die Entwicklung des Plans wie folgt:
1. Januar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr
1. Februar 2020: Freiwilliger Zeitraum der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rs oder mehr
1. Oktober 2020: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 500 Mrd. Rs oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen). In den ersten 30 Tagen gab es eine Nachfrist, innerhalb derer Rechnungen gemeldet werden konnten, nachdem sie ausgestellt worden waren.
1. Januar 2021: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Mrd. Rupien oder mehr.
1. April 2021: Der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 100 Mrd. Rupien und 50 Mrd. Rupien gesenkt.
1. April 2022: Der Schwellenwert wurde von 50 Mrd. Rupien auf 20 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 20 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.
1. Oktober 2022: Der Schwellenwert wird von 20 Mrd. Rupien auf 10 Mrd. Rupien gesenkt. Steuerzahler über Rs. 10 Crore müssen elektronische Rechnungsstellung implementieren.
Wie geht es weiter mit der elektronischen Rechnungsstellung in Indien?
Es werden einige Änderungen bezüglich des Workflows für die elektronische Rechnungsstellung erwartet. Derzeit gibt es eine einzige Plattform (IRP) für den Freigabeprozess, aber mehrere IRPs werden bald eingeführt. Die indischen Behörden haben bereits neue IRP genehmigt, was zeigt, dass die Behörden einen interoperablen Markt für elektronische Rechnungsstellung wünschen und ihre Pläne zur Verwirklichung ihrer Ziele fortsetzen.
Darüber hinaus sind B2C-Rechnungen derzeit nicht durch die IRP-Freigabe abgedeckt, dennoch haben die Behörden ihre Absicht angekündigt, diese Rechnungen in ihr CTC-System aufzunehmen.
Indien ist für viele Steuerzahler eine herausfordernde Gerichtsbarkeit. Unternehmen müssen über intelligente Digitalisierungs- und Wartungsstrategien verfügen, um die Vorschriften einzuhalten. Die Vorteile der Digitalisierung können durch eine globale Strategie realisiert werden, die Unternehmen verfolgen könnten.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen ausländische elektronische Dienstleister Cloud-Rechnungen, eine Art E-Rechnung, für den Verkauf elektronischer Dienstleistungen an einzelne Käufer in Taiwan ausstellen. Daneben haben Taiwans lokale Steuerbehörden Anreize für inländische Steuerzahler eingeführt, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, obwohl dies keine obligatorische Anforderung ist.
Bevor wir auf die Einzelheiten des elektronischen Rechnungsstellungssystems in Taiwan eingehen, werden wir die Regierungsrechnung (GUI) besprechen, da das elektronische Rechnungsstellungssystem auf behördlich einheitlichen Rechnungen basiert.
Was ist eine behördlich einheitliche Rechnung (GUI)?
Die einheitliche Rechnung ist eine Standardrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die von den Steuerbehörden geregelt und vornummeriert wird. Alle Geschäftseinheiten müssen GUIs für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen ausstellen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, mit Ausnahme gesetzlicher Befreiungen.
Steuerzahler können GUIs ausstellen, sobald ihre Gewerbeanmeldung von der zuständigen Steuerbehörde in Taiwan genehmigt wurde. Steuerzahler können verschiedene Arten von GUIs ausstellen, darunter auch papierbasierte GUIs und elektronische Rechnungen (eGUIs). EGUIs sind eine Art GUI, die über das Internet oder auf andere elektronische Weise ausgegeben, übertragen oder bezogen werden. Wie bereits erwähnt, ist die Ausstellung einer eGUI für ausländische elektronische Dienstleister, die elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in Taiwan verkaufen, ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch. Die Ausgabe von E-GUIs ist jedoch für die gesamte Wirtschaft fakultativ, einschließlich der inländischen Steuerzahler in Taiwan.
Wie werden eGUIs ausgestellt?
Im Rahmen des eGui-Erstellungsprozesses müssen Steuerzahler die von den Steuerbehörden bei der Gewerbeanmeldung bereitgestellten Nummern verwenden. Eine eGUI muss MIG 3.2.1 entsprechen und auf einem XML-Format basieren, das von der Steuerbehörde bereitgestellt wird. Nach Ausstellung einer elektronischen einheitlichen Rechnung müssen die Rechnungsinformationen innerhalb von 48 Stunden für B2C-Transaktionen und innerhalb von sieben Tagen für B2B-Transaktionen auf die Plattform der Steuerbehörde hochgeladen werden.
Ausländische Geschäftseinheiten innerhalb des Geltungsbereichs der Anforderungen oder jedes Unternehmen, das sich für die Ausgabe von eGUIs entscheidet, können einen externen Dienstleister namens Value Adding Center mit der Ausstellung von eGUIs beauftragen. Eine Alternative ist die Implementierung einer Lösung, die auf der schlüsselfertigen Übertragungssoftware des Finanzministeriums basiert.
Was geschieht als Nächstes?
Elektronische Rechnungsstellung wird von den taiwanesischen Behörden seit vielen Jahren gefördert. Infolgedessen haben immer mehr Unternehmen damit begonnen, eGUIs herauszugeben. Außerdem hat die Anforderung, Cloud-Rechnungen für ausländische elektronische Dienstleister auszustellen, eine wichtige Rolle bei der weit verbreiteten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im ganzen Land gespielt. Es ist zwar klar, dass Taiwan bei der Digitalisierung der elektronischen Rechnungsstellungsprozesse einen langen Weg zurückgelegt hat, aber papierbasierte Rechnungen können immer noch gemäß den taiwanesischen Vorschriften ausgestellt werden. Wir werden die Entwicklungen in der Zukunft beobachten, um zu sehen, ob die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf die gesamte Wirtschaft Taiwans ausgedehnt wird.
Am 22. Juli eröffnete die EU-Kommission vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen angeblicher Verletzung des Nordirland-Protokolls von 2021 über Bedingungen im Zusammenhang mit zollrechtlichen Anforderungen, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer. Die EU hat seit 2021 sieben Klagen wegen des Protokolls gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet.
Das Nordirland-Protokoll
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 waren sich die Parteien einig, dass Zollkontrollen an der Landgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu politischer Instabilität führen könnten. Das Protokoll war ein Versuch, Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern zu vermeiden.
Stattdessen stellt das Protokoll sicher, dass die Zollkontrollen in den nordirischen Häfen durchgeführt werden, bevor Waren in die Republik Irland freigegeben werden. Durch diesen Prozess wurde effektiv eine Zollgrenze an der Irischen See geschaffen. Darüber hinaus erlaubt das Protokoll Nordirland, die EU-Vorschriften über Produktstandards und Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Waren zu befolgen.
Mögliche Änderungen des britischen Protokolls
Das Protokoll war im Vereinigten Königreich umstritten, da es spezielle Regeln für Nordirland festlegt, die in England, Schottland oder Wales nicht gelten. Mitglieder der regierenden Konservativen Partei des Vereinigten Königreichs — darunter Liz Truss, eine Spitzenreiterin als Nachfolger von Boris Johnson als britischer Premierminister — haben kürzlich ein Gesetz über das Protokoll von Nordirland vorgelegt, das es dem Vereinigten Königreich ermöglichen würde, die Bestimmungen des Protokolls zu ändern.
Der Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, die Streitbeilegung aus der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union zu streichen, genehmigt „grüne [Fast Track] -Kanäle“ für Waren, die innerhalb des Vereinigten Königreichs bleiben, und ermöglicht die gesamte britische Mehrwertsteuerpolitik. Befürworter des Gesetzes behaupten, er sei notwendig, um die „wesentlichen Interessen“ des Friedens in Nordirland zu schützen.
Kontroverse um die Änderung des Protokolls
Vertreter der Europäischen Union haben diesen Gesetzesentwurf jedoch als potenziellen Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. In ihren jüngsten Vertragsverletzungsverfahren behauptet die EU, dass das Vereinigte Königreich Teile des Protokolls überhaupt nicht inhaltlich umgesetzt hat.
Insbesondere behauptet die EU, dass:
Das Vereinigte Königreich übt keine angemessenen Kontrollen des Warenverkehrs von Nordirland nach Großbritannien aus.
Das Vereinigte Königreich hat die bestehenden EU-Vorschriften über Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich keine Hinweise darauf gegeben, dass es die neuen EU-Vorschriften über Verbrauchsteuern, die am 13. Februar 2023 in Kraft treten, in Gesetz umsetzen wird.
Das Vereinigte Königreich hat nicht die notwendigen technischen Maßnahmen ergriffen, um das Import One Stop Shop Scheme (IOSS) für Nordirland umzusetzen.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts wurde das Gesetz über das Protokoll von Nordirland noch nicht vom britischen Parlament angenommen. Es wartet auf eine Überprüfung im House of Lords. Das Vereinigte Königreich und die EU haben erklärt, dass weitere Verhandlungen über das Protokoll die bevorzugte Option wären. In den Einzelheiten bleiben die Parteien jedoch weit voneinander entfernt.
Die EU hat dem Vereinigten Königreich zwei Monate Zeit gesetzt, um auf die Vertragsverletzungsklage zu reagieren. Wenn keine neuen Vereinbarungen getroffen werden, könnte die Aktion zu Bußgeldern und/oder Handelssanktionen zwischen den Parteien führen. Steuerzahler, die grenzüberschreitenden Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU betreiben, sollten sicherstellen, dass sie über zukünftige Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.
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Japans Steuersystem
Japans Steuersystem
Seit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen im Jahr 2019 läuft in Japan ein mehrjähriger Prozess zur Modernisierung des Verbrauchssteuersystems. Durch diese signifikante Veränderung möchte die japanische Regierung ein seit Jahren bestehendes Problem bei der Steuererhebung lösen.
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Japans Steuerreformen
Die jüngsten Steuerreformen in Japan wurden mit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen zum 1. Oktober 2019 eingeleitet. Im Anschluss daran wurden Änderungen an der indirekten Steuer des Landes, der japanischen Verbrauchssteuer (JCT), durchgeführt. Um den systemischen Problemen, die durch die derzeitige Struktur des Hauptbuchsystems verursacht werden, entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Oktober 2023 ein neues System – das sogenannte „Qualified Invoice System“, also ein System der qualifizierten Rechnung – eingeführt. Der wesentliche Unterschied zum derzeitigen System besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der für den jeweiligen Umsatz geltenden Steuersätze enthalten muss.
Schon kurz nach Ankündigung dieser Änderungen wurde im Juli mit der E-Invoice Promotion Association (EIPA) eine neue Organisation gegründet. Sie soll die Digitalisierung des gesamten Handelsverkehrs vorantreiben. Die EIPA machte sich die Möglichkeiten des neuen System mit qualifizierten Rechnungen zunutze und begann mit der Entwicklung einer Standardspezifikation für elektronische Rechnungen.
Seit Januar 2021 arbeitet die EIPA – mit Unterstützung der japanischen Regierung – gemeinsam mit dem OpenPEPPOL-Team daran, eine japanische Spezifikation zu entwickeln, die den regulatorischen Rahmenbedingungen und Geschäftsanforderungen des Landes gerecht wird. Im September 2021 erlangte Japan den Status einer PEPPOL Authority und will es Unternehmen nun ab Herbst 2022 ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.
Faktencheck zum japanischen Steuersystem
Mit dem neuen System können nur Personen, die für die Zahlung der japanischen Verbrauchssteuer registriert sind, qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen. Auf der Käuferseite haben Steuerzahler nur dann Anspruch auf Vorsteuergutschrift, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde.
Steuerzahler müssen sich bei Japans nationaler Steuerbehörde (National Tax Agency, NTA) registrieren, um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können. Die Registrierungsphase startete im Oktober 2021 und muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen werden.
Rechnungen müssen gemäß den Aufbewahrungsvorschriften nach italienischem Vorbild archiviert werden: Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Steuerzahler ihre Rechnungen entweder mit einem Zeitstempel versehen oder einen Leitfaden zur Aufbewahrung und Verwaltung erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Rechnungen archiviert werden und wie dies die geltenden Anforderungen erfüllt.
Rechnungen sollten so aufbewahrt werden, dass die Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während der Lagerzeit gewährleistet ist.
Die Speicherung im Ausland ist zulässig, sofern dabei die Anforderungen zur Speicherung nach japanischem Recht erfüllt werden.
Das Outsourcing der Rechnungsausstellung ist ohne Einschränkungen und Auflagen zulässig.
Einführungstermine der japanischen Vorschrift
1. Oktober 2019 – Japan führt ein System mit mehreren Steuersätzen ein.
14. September 2021 – Die japanische Digital Agency erhält den Status einer PEPPOL Authority.
1. Oktober 2022 – Die EIPA möchte Unternehmen in Japan ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.
31. März 2023 –Letztmöglicher Termin, um sich bei der NTA um eine Registrierung zur Ausstellung von qualifizierten Rechnungen zu bemühen.
1. Oktober 2023 – Das System mit qualifizierten Rechnungen wird eingeführt.
Die im Januar 1989 eingeführte Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer, die in Japan auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Japan gibt es nationale und regionale Abgaben und einen ermäßigten Verbrauchssteuersatz.
Eine Rückerstattung der Verbrauchssteuer in Japan ist für Unternehmen ohne steuerpflichtige Verkäufe im Land nicht möglich.
So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen
Mit den Aktualisierungen des japanischen Verbrauchssteuersystems werden sich auch die Anforderungen für japanische Steuerzahler ändern. Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch bei zukünftigen Aktualisierungen des japanischen Verbrauchsteuersystems alle Anforderungen eingehalten werden?
Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich regulatorische Änderungen überall auf der Welt und aktualisieren unsere Software entsprechend. Dadurch reduziert sich der Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Am 1. Juli beginnt in der zweiten Hälfte des Jahres 2022, und entsprechend diesem Meilenstein haben wir begonnen, Änderungen im Bereich CTC umzusetzen. In diesem Blog stellen wir wichtige Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas vor, die die Landschaft der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) weltweit beeinflussen können.
Die Philippinen: Pilotprogramm
Die Philippinen haben offiziell ihr vorgeschriebenes System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, das die Übertragung elektronisch ausgestellter Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit umfasst. Am 1. Juli 2022 startete die philippinische Steuerbehörde das Pilotprogramm zum elektronischen Beleg-, Rechnungs- und Umsatzberichtssystem (EIS).
Diese Initiative wurde erstmals 2018 durch den Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, eingeführt. 100 ausgewählte Pilotsteuerzahler sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen/Quittungen über die EIS-Plattform auszustellen und an das Bureau of Internal Revenue (BIR) zu übermitteln. (Philippinen machen Fortschritte bei der obligatorischen CTC-Berichterstattung | Sovos)
Rumänien: E-Factura-System und E-Transportsystem
Rumänien hat seit 2021 Schritte zur Implementierung seines Systems der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) unternommen. Ab dem 1. Juli 2022 müssen rumänische Steuerzahler das elektronische Rechnungsstellungssystem e-FACTURA von CTC für die Lieferung von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen und allen B2G-Transaktionen verwenden. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das E-Factura-System übermitteln. Anschließend wird das Siegel vom Finanzministerium als Freigabenachweis angebracht. Eine solche Rechnung ist nach den rumänischen Bestimmungen rechtsgültig. (Rumänien: Fragen bleiben, solange die Frist abläuft | Sovos)
Parallel zur Inbetriebnahme des CTC-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Juli 2022 wurde das elektronische Transportsystem eingeführt, um im Inland transportierte Waren mit hohem fiskalischen Risiko zu überwachen. Steuerzahler müssen ein elektronisches Transportdokument ausstellen, bevor bestimmte Güter transportiert werden. Darüber hinaus müssen Steuerzahler Dateien im XML-Format an die Steuerbehörden senden. Basierend auf dem Gesetz Nr. 106 der rumänischen Regierung vom 30. Juni 2022 und der Änderung der Artikel 13 und 14 der GEO werden die Bußgelder für die Nichteinhaltung der E-Transport-Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 wirksam. Außerdem begann SAFT ab dem 1. Juli 2022, bei großen Steuerzahlern Anwendung zu erheben, da die strafbare Nachfrist abgelaufen ist.
Vietnam: CTC-Mandat
Auf der Liste der Länder, die ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erweitern, steht auch Vietnam, wo ab dem 1. Juli 2022 die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Steuerpflichtigen, die in Vietnam tätig sind, obligatorisch wurde. Zuvor war die voraussichtliche Frist der 1. November 2020, aber die Steuerbehörde hat sie aufgrund der Schwierigkeiten lokaler Unternehmen bei der rechtzeitigen Implementierung einer konformen E-Rechnungslösung verlängert.
Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, andere Organisationen, Geschäftshaushalte und Privatpersonen bei der örtlichen Steuerverwaltung registrieren, um elektronische Rechnungen gemäß den Regeln des Dekrets 123 verwenden zu können. (Vietnam: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Juli 2022 | Sovos).
Portugal — Verschiebung der B2G-Rechnungsstellung
Mit dem Erlass des Gesetzesdekrets 42-A/2022 wurde die obligatorische B2G-Rechnungsstellung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen verschoben. Das erste Datum war der 1. Juli 2022. Nun, die elektronische B2G-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein. Der Grund für diese Änderung ist, dass, nachdem die Frist für die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, die portugiesische Regierung es für wichtig hielt, auch die Frist für den Empfang und die Bearbeitung elektronischer B2G-Rechnungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu verlängern 31. Dezember 2022 (Portugal: Obligatorische B2G-Rechnungsstellung für KMU erneut verschoben | Sovos)
Türkei, Südkorea und Italien: Erweiterung der bestehenden Mandate
In der Türkei erweiterte die Steuerbehörde den Umfang der Steuerzahler, die E-Fatura-, E-Arsiv- und E-Frachtbrief-Anwendungen verwenden müssen. Diese Erweiterung wurde entweder durch Hinzufügen neuer sektorbezogener Mandate oder durch Herabsetzen der jährlichen Umsatzschwelle erreicht. Die neuen Anforderungen wurden vor Kurzem in Kraft gesetzt, und die Steuerzahler im Rahmen der Änderungen haben ab dem 1. Juli 2022 damit begonnen, elektronische Dokumente zu verwenden. (Die Türkei erweitert den Umfang von E-Dokumenten (sovos.com)
In Südkorea ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2011 für alle Unternehmensgeschäfte obligatorisch. Eine ausgestellte E-Tax-Rechnung muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden. Die aktuelle Änderung betrifft den Schwellenwert für einzelne Unternehmen, der ab dem 1. Juli 2022 auf 200.000.000 KRW gesenkt wurde.
Italien ist außerdem in eine weitere Phase der Umsetzung seiner CTC-Anforderungen eingetreten. Beginnend mit grenzüberschreitenden Rechnungen wurde die Esterometro (die Auswertung grenzüberschreitender Rechnungen) durch die Übertragung grenzüberschreitender Rechnungsdaten an das SDI im FatturAPA-Format ab dem 1. Juli 2022 ersetzt. Darüber hinaus wurde mit dem kürzlich veröffentlichten Dekret Nr. 73 ein Schwellenwert für die grenzüberschreitende Rechnungsberichterstattung festgelegt. Steuerzahler müssen nur Transaktionen melden, die den Betrag von 5.000 EUR für jeden einzelnen Vorgang übersteigen. Dies gilt insbesondere für Käufe von Waren und Dienstleistungen, die in Italien nicht territorial für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind, gemäß den Artikeln 7 bis 7 Okties des Präsidialdekrets 633/1972.
Darüber hinaus wurde die elektronische Rechnungsstellung über SDI ab dem 1. Juli 2022 für Steuerzahler, die das pauschale Mehrwertsteuersystem anwenden (Regime forfettario), sowie für Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR obligatorisch. Schließlich wurde die elektronische Rechnungsstellung zwischen Italien und San Marino seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Das System für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Italien und SM wird die SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und als neue, vergleichbare Drehscheibe für Unternehmen in San Marino nutzen.
Viele Länder auf der ganzen Welt führen entweder ihre bestehenden CTC-Regime ein oder erweitern sie, wobei sich die aktiven Veränderungen weltweit vollziehen. Sovos überwacht weiterhin, welche Länder als nächstes auf der Liste stehen, um seine lokalen CTC-Regelungen aufzubauen und die internationalen Standards einzuhalten.
Das elektronische Rechnungs-/Empfangssystem (EIS) der Philippinen Continuous Transaction Controls (CTC) wurde offiziell für die 100 großen Steuerzahler gestartet, die von der Regierung zur Eröffnung des Mandats ausgewählt wurden. Obwohl die Steuerzahler kurz vor dem Startdatum immer noch Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen des neuen E-Invoicing-Systems zu erfüllen, hielten die Philippinen ihre geplante Frist ein und gingen mit diesem Pilotprojekt am 1. Juli 2022 in Betrieb.
Der Rollout auf den Philippinen hat erneut die Herausforderungen bei der Einhaltung neuer Mandate aufgezeigt und gezeigt, dass Bereitschaft von entscheidender Bedeutung ist.
Zusammen mit einem der sechs ersten Pilotunternehmen, das Anfang dieses Jahres mit den Tests begonnen hat, hat Sovos die erste Softwarelösung entwickelt, die vom EIS die Genehmigung für den Betrieb der elektronischen Rechnungsübertragung über die Übertragungsplattform der Regierung erhalten hat. Die Lösung von Sovos ist auf den Philippinen in Betrieb.
Veröffentlichung neuer Vorschriften
Einen Tag vor der Inbetriebnahme des EIS veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) die Revenue Regulations Nr. 6-2022, 8-2022 und 9-2022, die die Richtlinien und Richtlinien des neuen Systems enthalten und die verabschiedeten Regeln und Verfahren dokumentieren von der EIS.
Während die Vorschriften keine Neuigkeit für Pilotsteuerzahler darstellen, die ihre CTC-Meldesysteme für elektronische Rechnungen erfolgreich implementiert haben, ist dies möglicherweise nicht zutreffend für diejenigen, die sich auf die Einhaltung des neuen Mandats vorbereiten. Die Gesetzgebung legt offiziell die Initiative des Landes für die Ausstellung und Berichterstattung von elektronischen Rechnungen/Quittungen fest, die erstmals 2018 durch das Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act (TRAIN) eingeführt wurde, und dokumentiert relevante Informationen.
Wer muss sich daran halten?
Seit dem 1. Juli 2022 waren 100 ausgewählte Pilotsteuerpflichtige verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Quittungen über das EIS auszustellen und zu übermitteln. Das BIR plant ab 2023 eine schrittweise Einführung für andere Steuerzahler im Rahmen des Mandats, es wurde jedoch noch kein offizieller Kalender bekannt gegeben.
Steuerzahler, die unter das Mandat fallen, sind:
Steuerzahler, die Waren und/oder Dienstleistungen exportieren
Steuerzahler im elektronischen Geschäftsverkehr
Steuerzahler im Rahmen des Large Taxpayers Service (LTS)
Das Mandat erfordert die elektronische Ausstellung von Rechnungen (B2B), Quittungen (B2C), Debit- und Gutschriften sowie die Übermittlung über die EIS-Plattform nahezu in Echtzeit, dh in bis zu drei (3) Kalendertagen, gerechnet ab Ausstellungsdatum. Dokumente müssen im JSON-Dateiformat (JavaScript Object Notation) übertragen werden.
Ausgeben und Übermitteln
Die Ausgabe und Übertragung kann über das EIS-Steuerzahlerportal oder über die API (Application Programming Interface) erfolgen, in der Steuerzahler ein Verkaufsdatenübertragungssystem entwickeln und eine Zertifizierung sichern müssen, bevor sie über das EIS arbeiten können. Dies beinhaltet die Beantragung der EIS-Zertifizierung und einer Übertragungsgenehmigung (PTT) durch Einreichung von Unterlagen mit detaillierten Informationen über das System des Steuerzahlers.
Obwohl die Vorschriften besagen, dass die Einreichung gedruckter Rechnungen und Quittungen für Steuerzahler, die im Rahmen des EIS tätig sind, nicht mehr erforderlich ist, wurden die Archivierungsanforderungen nicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler während des 10-jährigen Archivierungszeitraums Ausdrucke der übermittelten Dokumente für die ersten fünf (5) Jahre aufbewahren müssen, danach ist die ausschließliche elektronische Speicherung für die verbleibende Zeit zulässig.
Darüber hinaus besagt die Gesetzgebung, dass nur die erfolgreich über das EIS übermittelten Rechnungen zum Zwecke des Mehrwertsteuerabzugs akzeptiert werden.
Steuerzahler waren nicht bereit, sich daran zu halten
Viele der 100 Pilotsteuerzahler hatten Schwierigkeiten, die Frist des Landes einzuhalten. Aus diesem Grund hat der EIS für bestimmte Steuerpflichtige Änderungen der Frist zugelassen, sofern sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der die Gründe aufgeführt sind, warum sie die Anforderung nicht rechtzeitig erfüllen können, und einen Zeitplan mit dem Datum, an dem sie beabsichtigen, sie einzuhalten, die der Genehmigung des EIS unterliegen.
In Bezug auf die Nichteinhaltung sehen die Vorschriften vor, dass die Steuerbehörde eine Strafe für die verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von elektronischen Rechnungen/Belegen an den EIS verhängt und dass nicht gemeldete Verkäufe einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.
Was geschieht als Nächstes?
Nach dem Start des Pilotprogramms und der rechtlichen Festlegung des CTC-Rahmens plant die Regierung, das Mandat 2023 schrittweise auf alle in den Geltungsbereich einbezogenen Steuerzahler auszudehnen. Steuerzahler, die nicht in den obligatorischen Geltungsbereich des EIS fallen, können sich jedoch bereits dafür entscheiden, sich in das System einzuschreiben und bereit zu sein, dies im Voraus zu tun.
Sovos war der erste Softwareanbieter, der in Zusammenarbeit mit einem der Pilotsteuerzahler für die Übertragung über das EIS zertifiziert wurde, und ist bereit, die CTC-E-Rechnungsberichterstattung der Philippinen einzuhalten. Unsere leistungsstarke Software in Kombination mit unseren umfassenden Kenntnissen der philippinischen Steuerlandschaft hilft Unternehmen, Steuern für immer zu lösen.
Rumänien unternimmt seit 2021 Schritte zur Einführung eines Mandats für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC). Obwohl die rumänische Steuerbehörde erst vor weniger als einem Jahr den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung des E-Invoicing-Systems festgelegt hat, wird es bald in Betrieb gehen. Gleichzeitig wird auch das noch später eingeführte E-Transportsystem eingeführt. Beide Systeme werden ab dem 1. Juli verbindlich. Es gibt jedoch noch offene Fragen, von denen die Steuerzahler hoffen, dass sie von den rumänischen Behörden beantwortet werden. Im internationalen Vergleich haben die Steuerzahler in Rumänien ein relativ kurzes Zeitfenster, um den neuen Verpflichtungen nachzukommen.
RO E-Factura System
Lieferanten von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko sind verpflichtet, das RO E-Factura-System ab dem 1. Juli 2022 zu nutzen. Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen, die im XML-Format ausgestellt wurden, an das System übermitteln. Das Finanzministerium wird sein elektronisches Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden. Dieses XML mit dem Siegel des Finanzministeriums gilt gemäß der rumänischen Verordnung als gesetzliche Rechnung.
Rumänien hat eine Ausnahme von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG beantragt, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen. ANAF (National Agency for Fiscal Administration) ist mit dem Gesetz Nr. 139 innerhalb von 30 Tagen nach der erwarteten Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine Anordnung zur Festlegung des Umfangs und des Zeitplans des B2B-E-Invoicing-Mandats gemäß Gesetz Nr. 139 zu erlassen. Die rumänischen Behörden schweigen jedoch darüber, ob das Mandat vom 1. Juli zur Nutzung des e-Factura-Systems für B2B-Lieferungen mit hohem steuerlichen Risiko auch eine Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erfordert.
In Bezug auf die technische Dokumentation hat ANAF kürzlich das OAUTH (Open Authorization) 2.0-Verfahren innerhalb von SPV (Virtual Private Space) veröffentlicht, mit dem Steuerzahler ein Authentifizierungstoken erstellen und an Anwendungen von Drittanbietern weitergeben können, wodurch sich Anwendungen von Drittanbietern gegenüber dem SPV authentifizieren können. Auch wenn die Komplikationen beim Authentifizierungsprozess nach der jüngsten Dokumentation offenbar gelöst sind, warf das Datum der Veröffentlichung dieser Dokumente im Mai Fragen auf, ob die rumänischen Behörden den Unternehmen bis zum 1. Juli eine angemessene Frist zur Einhaltung der Vorschriften eingeräumt haben.
RO E-Transport
Das RO e-Transport-System ist ein weiteres rumänisches Digitalisierungsprojekt. Die Steuerzahler müssen ein IT-System verwenden und ein E-Transportdokument ausstellen, bevor der Transport bestimmter Güter beginnt. Genau wie bei der elektronischen Rechnungsstellung müssen Steuerzahler eine XML-Datei ausstellen und über SPV an die Steuerbehörde senden.
Die Anforderung zur Ausstellung von E-Transportdokumenten betrifft Kategorien von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko; wie oben erwähnt, tritt dies ebenfalls am 1. Juli 2022 in Kraft. Während der obligatorische Go-Live-Termin für das E-Verkehrssystem unmittelbar bevorsteht, wurde das Gesetzgebungsverfahren von ANAF noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wurde die technische Dokumentation, einschließlich der APIs, des Schemas und der Validierungsregeln, erst vor zwei Wochen fertiggestellt.
Wie geht es weiter?
Die Notfallverordnungen, die ab dem 1. Juli die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Transportsystem für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko eingeführt haben, wurden noch nicht gesetzlich genehmigt.
Da jedoch beide Systeme derzeit am 1. Juli 2022 verpflichtend werden sollen, haben sich die Unternehmen darauf vorbereitet, die Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig versucht, mit vielen Unsicherheiten umzugehen.
Wir werden in den kommenden Tagen sehen, wie die rumänischen Behörden die Umsetzung beider Systeme verwalten werden, entweder indem sie die Frist vom 1. Juli einhalten oder die Mandate verschieben, bis weitere Klarstellungen und Leitlinien zu offenen Fragen gegeben werden.
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Elektronische Rechnungsstellung in Serbien
Serbien ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht für alle Steuerpflichtigen einzuführen
In den kommenden Jahren wird Serbien die elektronische Rechnungsstellung schrittweise für alle Steuerpflichtigen verbindlich machen.
Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung, das im Mai 2021 in Kraft trat, führt das Clearance-System für die elektronische Rechnungsstellung ein und präsentiert die zentralisierte Plattform für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) namens SEF (Sistem E‑Faktura) zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus gibt es ein System zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Rechnungen: das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF).
Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, und umreißt die Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen.
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Reformen
Der neue Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung besagt, dass elektronische Rechnungen gemäß den serbischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung gesendet und empfangen werden müssen (benutzerdefinierte Anwendung der Norm EN 16931-1). Alle elektronischen Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform an den Empfänger gesendet werden, der die Rechnung dann akzeptieren oder ablehnen muss.
Für B2C-Transaktionen implementierte Serbien am 1. Januar 2022 einen sicherheitsorientierten Ansatz, um die Registrierung von B2C-Transaktionen sicherzustellen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die vom Steuerpflichtigen verwendete Hardware des elektronischen Steuergeräts Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt.
Faktencheck
Serbische elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und dem UBL 2.1-Standard entsprechen.
Rechnungen müssen gemäß der Norm EN 16931‑1 gesendet und empfangen werden.
Steuerpflichtige müssen sich zuerst über das Portal eID.gov.rs registrieren, um die SEF-Plattform nutzen zu können.
Das Finanzministerium muss dem Dienstanbieter zustimmen, der in Serbien registriert sein muss.
B2C-Transaktionen, die das elektronische Steuergerät erfordern, müssen zertifiziert sein und umfassen:
POS-Anwendung (Zertifizierung ist obligatorisch)
Steuerbelegverarbeiter
Sicherheitselement
Die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen wird durch die Ausstellung elektronischer Rechnungen über SEF gewährleistet.
Einführungstermine der Vorschrift
Mai 2021: Gesetz über elektronische Rechnungsstellung in Kraft getreten
1. Mai 2022: Alle Lieferanten im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen elektronisch versenden und die serbische Regierung muss diese empfangen und speichern können. (G2G/B2G)
1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die diese empfangen und verarbeiten können müssen. (G2B)
1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten B2B-Sektor ausgeweitet. (B2B)
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Im Jahr 2020 kündigte die Steuer- und Zollbehörde Zakat (ZATCA) in Saudi-Arabien die Einführung eines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung an, das aus zwei Phasen besteht. In der ersten Phase der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien müssen alle im Königreich ansässigen Steuerpflichtigen Rechnungen elektronisch erstellen und speichern. Sie wird seit dem 4. Dezember 2021 durchgesetzt. Die zweite Phase, die ZATCA ab dem 1. Januar 2023 einführen wird, bringt zusätzliche Anforderungen mit sich und ist zunächst nicht für alle Steuerzahler obligatorisch. Die ZATCA plant jedoch, schrittweise einzuführen und alle ansässigen Steuerzahler zur Einhaltung der Phase-2-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung zu verpflichten.
Wer sollte Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien einhalten?
Die ZATCA wird Phase 2 schrittweise einführen, beginnend mit einer kleineren Steuergruppe. Erst vor wenigen Tagen, am 24. Juni 2022, wurde die erste Gruppe von Steuerzahlern veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2023 die Regeln für die elektronische Rechnungsstellung einhalten müssen. Laut der Ankündigung von ZATCA sind Steuerzahler, deren Jahresumsatz 3 Milliarden Riyals (ca. 800 Millionen USD) für den Zeitraum 2021 übersteigt, in den Geltungsbereich einbezogen.
Bisher wurde nur der erste Gruppenschwellenwert bekannt gegeben. Die ZATCA wird später weitere Steuergruppen und neue Fristen bekannt geben. Die ZATCA wird jede Steuergruppe mindestens sechs Monate im Voraus benachrichtigen.
Wie kann Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien eingehalten werden?
In Phase 2 müssen Steuerzahler alle elektronischen Rechnungen und elektronischen Banknoten (Kredit- und Lastschriften) im XML-Format (UBL 2.0) generieren. Es gibt besondere Anforderungen an den Rechnungsinhalt. Alle E-Rechnungen und E-Notes müssen Folgendes enthalten:
Ein Hash der vorherigen Rechnung
Eine eindeutige universelle Kennung
Ein QR-Code.
Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Bezug auf Steuerrechnungen (B2B) und vereinfachte Rechnungen (B2C) sind jedoch unterschiedlich, weshalb für verschiedene Arten von Rechnungen unterschiedliche APIs zur Verfügung gestellt wurden.
Steuerrechnungen unterliegen einem Continuous Transaction Controls (CTC) -Regime. Insbesondere kann das System als elektronische Rechnungsstellung für den Zahlungsverkehr eingestuft werden. Nach der Generierung der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung zur Freigabe über die Clearance-API an das Portal der Steuerbehörde (die ZATCA-Plattform) übermittelt. Die ZATCA-Plattform wird das ZATCA-Siegel als Nachweis der Freigabe verwenden, woraufhin die Rechnung Rechtsgültigkeit erlangt. Das signierte XML wird an den Lieferanten zurückgesandt, sodass der Lieferant wählen kann, ob er die signierte XML-Rechnung oder eine für Menschen lesbare Version, einschließlich des XML-Codes (PDF A-3 mit eingebettetem XML), senden möchte. Die für Menschen lesbare Version muss im Format PDF A-3 (mit eingebettetem XML) vorliegen.
Vereinfachte Rechnungen werden einem CTC-Meldesystem unterliegen. Nach dem Generieren der XML-Rechnung, einschließlich aller erforderlichen Inhalte, wird die Rechnung mit dem kryptografischen Stempel des Lieferanten signiert. Anschließend legt der Verkäufer dem Käufer eine Papierkopie der Rechnung vor. Innerhalb von 24 Stunden muss der Steuerzahler das signierte XML über die Reporting-API an die ZATCA-Plattform melden
Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen in elektronischer Form speichern. Es gibt spezielle Anforderungen an die Lagerung, darunter beispielsweise die obligatorische lokale Lagerung als Hauptregel und eine Lagerung im Ausland, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. E-Invoicing-Lösungen müssen es Steuerzahlern außerdem ermöglichen, E-Rechnungen für die Offline-Speicherung herunterzuladen.
Jetzt sind Sie dran
Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Anforderungen an die Mehrwertsteuer und elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien eingehalten werden? Nehmen Sie Kontakt mit dem Steuerexpertenteam von Sovos auf.
Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, die auf Wirtschaftswachstum und eine effiziente Steuererhebung abzielen, wurde am 29. November 2021 das Organgesetz für wirtschaftliche Entwicklung und fiskalische Nachhaltigkeit nach der COVID-19-Pandemie im Amtsblatt von Ecuador veröffentlicht. Nach diesem Gesetz müssen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung in das elektronische Rechnungssystem aufgenommen werden.
Um dieser Maßnahme nachzukommen, veröffentlichte der Internal Revenue Service (SRI) am 27. Mai 2022 die Resolution NAC-DGERCGC22-00000024. Sie legt die Verpflichtung fest, elektronische Rechnungen an Steuerzahler auszustellen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, und die Verpflichtung dieser Steuerzahler, die als Quellensteuerbevollmächtigte qualifiziert sind, die Version des vereinfachten Transactional Annex (ATS) der Quellensteuerdokumente auszustellen. Diese Steuerzahler müssen das elektronische Rechnungssystem einführen.
Neue Steuerzahler im Rahmen des E-Invoice-Mandats
1. Einkommensteuerpflichtige, die zur Rechnungsstellung verpflichtet, aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Kaufbelege, Quellensteuer und ergänzende Dokumente im elektronischen Modus auszustellen, müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis spätestens 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen.
2. Natürliche Personen und Unternehmen, die nicht als Steuerzahler der Einkommensteuer gelten und zur Rechnungsstellung verpflichtet sind – aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität auszustellen – müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis zum 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen das neueste.
3. Steuerpflichtige, die gemäß den Ziffern 1 und 2 Rechnungen, Quellensteuerbeträge und ergänzende Dokumente gemäß den Ziffern 1 und 2 ausstellen müssen und von der SRI als Quellensteuerbedienstete qualifiziert sind, müssen die ATS-Version der Quellensteuerdokumente entsprechend den vom SRI zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen implementieren. bis 29. November 2022.
Für die Zwecke der Anwendung dieses Beschlusses sind alle Steuerpflichtigen, die im Single Taxpayer Registry (RUC) registriert sind und Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Steuervorschriften ausstellen und liefern müssen.
Personen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von unter 20.000 USD fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Beschlusses. Diese Steuerzahler sind in Ecuador als Popular Businesses (Negocios Populares) bekannt.
Weitere in der neuen Resolution angenommene Maßnahmen
• Ab dem 30. November 2022 können nur Steuerzahler, die für die Ausstellung von Kaufscheinen (notas de venta) verantwortlich sind, Genehmigungen, Änderungen oder Erneuerungen für die Ausstellung von Belegen über Registrierungsautomaten beantragen.
• Ab dem 30. November 2022 können Steuerzahler, die Rechnungen, Aufbewahrungsdokumente und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität ausstellen müssen, Genehmigungen für vorgedruckte Dokumente erst beantragen, nachdem sie die Genehmigung zur Ausstellung elektronischer Dokumente in der Produktionsumgebung der elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben System.
Neues Limit für die Ausgabe vorgedruckter Dokumente
Mit dem Beschluss wird ein Limit für Rechnungen oder Belege eingeführt, die im Rahmen der vorgedruckten Modalität ausgestellt wurden und 1% der gesamten im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgestellten Belege nicht überschreiten darf.
Vorgedruckte Dokumente sollten nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, in denen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Dokumenten im elektronischen Modus berechtigt sind, diese aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses nicht elektronisch erstellen können.
Die kostenlose Werkzeugwartung ist für SRI optional
Gemäß dieser Resolution kann das SRI den Steuerzahlern ein kostenloses Tool zur Verfügung stellen, mit dem sie elektronische Dokumente erstellen können, unbeschadet der Steuerzahler, die ihre Computersysteme verwenden. Es gab eine signifikante Änderung im Vergleich zur vorherigen Resolution, in der festgelegt wurde, dass die SRI dieses kostenlose Tool „warten“ wird, was darauf hindeutet, dass die Wartung dieses Tools jetzt für den SRI optional ist.
Was geschieht als Nächstes?
Gemäß dem ursprünglichen Umsetzungsplan hatte das SRI Pläne, das E-Rechnungsmandat für alle Steuerzahler im Land schrittweise auszuweiten, wobei ab 2023 und 2024 weitere Steuerzahler mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen sollten. Mit dieser Entschließung wurde jedoch der Zeitplan für die obligatorische Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung geändert. Alle diese Steuerzahler müssen in diesem Jahr bis spätestens 29. November 2022 mit der Einführung des E-Invoicing-Systems beginnen.
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