Das elektronische Rechnungssystem Saudi-Arabiens wird in zwei Phasen eingeführt; die Anforderungen der zweiten Phase unterscheiden sich von der ersten Phase. Die erste Phase begann am 4. Dezember 2021 für alle gebietsansässigen Steuerpflichtigen. Die zweite Phase wird am 1. Januar 2023 live gehen, und die betroffene Steuerzahlergruppe wurde noch nicht bekannt gegeben. Die Zakat, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) hat jedoch erhebliche Fortschritte beim Start von Phase 2 erzielt.

Start des E-Invoicing-Portals

In Phase 2 wird ein System für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) eingeführt, bei dem elektronische Rechnungen, elektronische Gutschriften und Lastschriften in Echtzeit an die ZATCA-Plattform übertragen werden. Für B2B-Rechnungen ist ein Freigabeverfahren vorgeschrieben, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die Plattform der Steuerbehörde gemeldet werden müssen. Daher wurde erwartet, dass ZATCA seine E-Invoicing-Plattform weit vor dem Start von Phase 2 einführen würde.

Wie erwartet hat die ZATCA kürzlich den Start eines E-Invoicing Developer Portals (Sandbox) angekündigt. Benutzer verwenden die Sandbox, um die Integration mit der ZATCA-Plattform zu simulieren, und können bei der Registrierung über diese Plattform auf Details zu den APIs und anderen Anforderungen zugreifen.

Vorgeschlagene Änderungen der Regeln für die elektronische Rechnungsstellung

ZATCA hat spezifische Änderungen der Regeln für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden derzeit öffentlich konsultiert, und interessierte Parteien können ihr Feedback bis zum 10. Juni 2022 einreichen.

Die Änderungen zielen darauf ab, einige Anforderungen zu klären (z. B. kryptografischer Stempel, Hash, Zähler usw.), anstatt neue einzuführen.

Die nächsten Schritte

Die letzten klarstellenden Änderungen an den Regeln für die elektronische Rechnungsstellung sind im Gange, und das Entwicklerportal wurde gestartet. Wir erwarten jetzt die Ankündigung der ZATCA über die Steuerzahlergruppen im Rahmen des Mandats und gehen davon aus, dass dies mindestens sechs Monate vor dem Go-Live-Datum erfolgen wird. Da die ZATCA die Einführung von Phase 2 plant, wird es unterschiedliche Zeitpläne für verschiedene Steuerzahlergruppen geben. Wir erwarten diese Informationen in den kommenden Monaten.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie die Einhaltung der neuesten CTC-Anforderungen in Saudi-Arabien sicherstellen? Nehmen Sie Kontakt mit dem Steuerexpertenteam von Sovos auf.

Update: 29. Februar 2024 von Inês Carvalho

Seit Januar 2023 überwacht das obligatorische E-Transportsystem Rumäniens den Transport bestimmter Waren auf dem Staatsgebiet. Das E-Transport-System arbeitet parallel zum rumänischen E-Invoicing-System.

Dieser Blog beantwortet häufig gestellte Fragen zum rumänischen E-Transport-System, einschließlich der Frage, was und wer in den Geltungsbereich fällt, des Dokumentenformats und der Geldbußen bei Nichteinhaltung.

Welche Transporte fallen in den Umfang?

Ab Januar 2023 überwacht das rumänische E-Transport-System den Transport von Gütern mit hohem steuerlichen Risiko auf dem Staatsgebiet.

Der Transport im Geltungsbereich umfasst:

Neben der Transportart fallen folgende Kategorien von Straßenfahrzeugen in den Geltungsbereich:

  1. Straßenfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 3,5 Tonnen und
  2. Beladen mit Gütern mit hohem Steuerrisiko mit einer Gesamtbruttomasse von mindestens 500 kg oder einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Leu (ca. 2.000 €)

Der Transport von Gütern mit hohem steuerlichen Risiko, die nicht in diesen Geltungsbereich fallen, muss im rumänischen E-Transport-System nicht deklariert werden.

Die Beförderung von Gütern, die für diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen, internationale Organisationen, die Streitkräfte ausländischer NATO-Mitgliedstaaten oder als Ergebnis der Ausführung von Verträgen bestimmt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich des RO e-Transport-Systems.

Ab dem 15. Dezember 2023 wurde der Geltungsbereich des E-Transport-Mandats auf den internationalen Transport aller Güter ausgeweitet. Während die Änderung mit sofortiger Wirkung in Kraft trat, gilt eine Nachfrist bis zum 1. Juli 2024, nach deren Ablauf Strafen verhängt werden.

Was sind die Produkte mit hohem fiskalischem Risiko, die im rumänischen E-Transportsystem deklariert werden müssen?

Die rumänische Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat eine Liste von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko erstellt, die die gleichen Kriterien wie das E-Invoicing-System (E-Factura) verwendet, mit einigen Unterschieden.

Die Produktkategorien von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko für das E-Transport-System sind:

  1. Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, Lebensmittel
  2. Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  3. Getränke, Spirituosen und Essig
  4. Salz; Schwefel; Erden und Steine; Putz, Kalk und Zement
  5. Kleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken
  6. Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken
  7. Schuhe, Gamaschen
  8. Gusseisen, Eisen und Stahl

Wenn der Transport sowohl Güter mit hohem Steuerrisiko als auch Waren außerhalb der Kategorie des hohen Steuerrisikos umfasst, muss der Transport im rumänischen E-Transportsystem deklariert werden.

Wie funktioniert das rumänische E-Transportsystem?

Das rumänische E-Transportsystem wird über den Virtual Private Space (SPV) betrieben, das Portal der Steuerbehörden, das für Steuerzwecke genutzt wird, einschließlich des rumänischen Systems für die elektronische Rechnungsstellung. Das E-Transport-System kann über eine API oder eine kostenlose Anwendung des Finanzministeriums genutzt werden.

Wer ist verpflichtet, sich bei der E-Transport-Plattform in Rumänien zu melden?

Die folgenden Stellen sind verpflichtet, Transportdaten in der E-Transport-Plattform zu melden:

  1. der in der Einfuhrzollanmeldung genannte Einführer;
  2. der in der Ausfuhrzollanmeldung genannte Ausführer;
  3. der Empfänger in Rumänien im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen;
  4. der Lieferant in Rumänien im Falle von Inlandsgeschäften (nur Produkte mit hohem steuerlichen Risiko) oder innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen;
  5. die Verwahrstelle im Falle von Waren, die Gegenstand innergemeinschaftlicher Transitgeschäfte sind, sowohl für Waren, die in Rumänien zur Lagerung oder zur Bildung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Bildung einer neuen Sendung im Inland aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.

Welche Informationen müssen an das RO-E-Transportsystem gesendet werden?

Der Anmelder muss eine Datei im XML-Format einreichen, die dem offiziellen Schema entspricht und Folgendes enthält:

Wie hoch sind die Bußgelder für die Nichteinhaltung des E-Transport-Systems in Rumänien?

Die Nichteinhaltung der Regeln für das E-Transportsystem führt zu einer Geldstrafe von bis zu 50.000 RON (ca. 10.000 €) für Einzelpersonen und 100.000 RON (ca. 20.000 €) für juristische Personen. Darüber hinaus wird der Wert nicht deklarierter Waren beschlagnahmt.

Für den internationalen Transport von Gütern, bei denen es sich nicht um Waren handelt, die unter die Kategorie "hohes steuerliches Risiko" fallen, werden Geldbußen erst ab Juli 2024 nach Ablauf der festgelegten Schonfrist verhängt.

Automatisierung des RO-E-Transport-Reportings

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Der wahre Schlüssel zur Compliance liegt darin, über den heutigen Tag hinauszublicken. Wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt, können Sie immer vorbereitet sein. Sovos ist Ihr idealer Compliance-Partner für die Gegenwart und Zukunft – sowohl in Rumänien als auch überall sonst, wo Sie geschäftlich tätig sind – und bietet eine einzige, globale Lösung. Sprechen Sie mit unseren Experten , um sicherzustellen, dass Sie auf der richtigen Seite des Risikos stehen.

Thailands neue Herangehensweise in Sachen elektronische Rechnungsstellung

Es werden in Kürze neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Der aktuell geltende Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand ist seit 2012 in Kraft und folgt einer Post-Audit-Herangehensweise.

Das thailändische Finanzamt und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) arbeiten gemeinsam daran, das System für die elektronische Rechnungsstellung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Somit werden künftig neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

Lösungen für elektronische Steuererklärungen und elektronische Rechnungsstellung

Seit 2017 hat das thailändische Finanzamt Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen ausgegeben. Vorbehaltlich einer Genehmigung können Steuerzahler ihre elektronischen Steuerrechnungen und Belege in elektronischer Form vorbereiten, übermitteln und aufbewahren.

Wichtige Fakten zur elektronischen Rechnungsstellung

  • Elektronische Rechnungen müssen mit einem von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellten und vom thailändischen Finanzamt genehmigten Zertifikat digital unterzeichnet werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen monatlich im XML-Format an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Das Outsourcen der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist zulässig, sofern der Drittanbieter vom thailändischen Finanzamt zertifiziert ist.

Einführungsdaten für die elektronische Steuerrechnungsstellung

  • 2012 – Gestattung der elektronischen Rechnungsstellung
  • 2017 – Ausgabe neuer Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen.
  • 2020 – EDTA startete einen Zertifizierungsprozess für Dienstleister, um zu ermitteln, ob die Lösungen der Antragsteller sicher und vorschriftskonform sind.

Wie kann Sovos Sie im Hinblick auf Rechnungsstellungslösungen unterstützen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung neuer Pflichten hinsichtlich elektronischer Rechnungen?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich gesetzliche Verordnungen und Änderungen bestehender Verordnungen in unseren Software-Lösungen und reduzieren so den Aufwand für Ihre indirekte Steuer-Compliance. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Erfahren Sie, wie die Sovos-Lösungen für laufende Transaktionskontrollen und MwSt.-Compliance-Pflichten Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften helfen.

Die MwSt.-Anforderungen in Litauen

Der SAF-T-Rahmen in Litauen

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und zu digitalisieren, kündigte das litauische Zollamt der staatlichen Steuerkontrollbehörde 2016 weitreichende Veränderungen seines Steuersystems an. Es wurden das Standard Audit File for Tax (SAF-T) und das Online-Portal eSaskaita eingeführt.

Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich mit einem Experten für das litauische SAF-T-System in Verbindung.

SAF-T-Reformen

SAF-T wurde phasenweise eingeführt und gilt seit 2020 verpflichtend für alle Steuerzahler. Es müssen zwar keine regelmäßigen SAF-T-Meldungen erfolgen, doch Unternehmen müssen Datensätze für die Steuerbehörden aufbewahren, falls diese angefragt werden.

Faktencheck

  • Elektronische Rechnungen müssen akzeptiert werden, sofern ihre Integrität und Authentizität vom Ausstellungspunkt bis zum Ende des Aufbewahrungszeitraums garantiert werden kann.
  • Wenn eine Rechnung ein elektronisches Format hat, müssen Daten zur Gewährleistung ihrer Integrität und Authentizität in elektronischer Form gespeichert werden.
  • Zulieferer können Dokumente folgendermaßen einreichen:
    • Über jeden zertifizierten PEPPOL-Zugangspunkt mit einem AS4-Profil
    • Manuelle Eingabe der Rechnungsdaten über ein Online-Portal
    • Hochladen von Dateien im XML-Format (hierfür muss das Buchhaltungssystem des Wirtschaftsakteurs für die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in diesem Format geeignet sein).
  • Dienstleister für in Litauen steuerpflichtige Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen bestimmte weitere Anforderungen im Hinblick auf das Outsourcen des Ausstellens elektronischer Rechnungen erfüllen.
  • Das i.MAS, Litauens „Intelligent Tax Administration System“, besteht aus drei Hauptteilen:
    • i.SAF – monatliche Meldung von Umsatz- und Kaufrechnungen
    • i.VAZ – Meldung von Transport-/Warensendungsdokumenten
    • i.SAF-T – Buchhaltungstransaktionsmeldung; dies ist nur dann erforderlich, wenn die Steuerbehörde darum bittet.
  • Vollständige SAF-T-Dateien werden nur auf Anfrage der litauischen Steuerbehörde übermittelt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Okt. 2016 – Beginn der Verpflichtung zum Einreichen von Daten auf ausgestellten und erhaltenen MwSt.-Rechnungen
  • 2016 – 2019 – Phasenweise Einführung der SAF-T-Anforderungen für litauische Unternehmen in Abhängigkeit vom Umsatz
  • Jan. 2020 – Alle Unternehmen müssen die SAF-T-Pflichten erfüllen
  • 2021 – Die Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, darunter auch Rechnungen, wurde zu einer lizenzpflichtigen Tätigkeit und muss nun bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Integrität, Authentizität, Sicherheit und Verwaltung erfüllen, um vom litauischen Chefarchivar zertifiziert zu werden

Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?

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Der globale Trend im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in den letzten zehn Jahren hat gezeigt, dass Gesetzgeber und lokale Steuerbehörden weltweit den Prozess der Rechnungserstellung überdenken. Durch die Einführung technologisch ausgereifter Plattformen für die kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) erhalten die Steuerbehörden eine sofortige und detaillierte Kontrolle über die Mehrwertsteuer, was sich als sehr effizienter Weg zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke erwiesen hat.

Viele Länder des Common Law, die kein Mehrwertsteuersystem haben, darunter die Vereinigten Staaten, Australien und Neuseeland, sind jedoch nicht denselben Weg eingeschlagen. Sie haben sich im internationalen Vergleich durch wenig Regulierung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung hervorgetan. Der Grund, warum keine Kontrolle über die Rechnungen erforderlich ist, ist das Fehlen einer Mehrwertsteuerregelung. Jüngste Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass auch Länder des Common Law versuchen, die elektronische Rechnungsstellung voranzutreiben, was eher auf die Effizienz der Geschäftsprozesse als auf die Notwendigkeit einer Steuerkontrolle zurückzuführen ist. Dementsprechend werden die bevorstehenden Entwicklungen in diesem Blog behandelt, der sich auf das E-Invoicing-Pilotprogramm der Vereinigten Staaten und die australischen und neuseeländischen Initiativen zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung konzentriert.

Vereinigte Staaten

E-Invoicing ist in den Vereinigten Staaten seit sehr langer Zeit erlaubt, ist aber immer noch keine weit verbreitete Geschäftspraxis. Einigen Quellen zufolge macht die elektronische Rechnungsstellung derzeit nur 25% aller im Land ausgetauschten Rechnungen aus. Mit der Einführung des E-Invoicing-Pilotprogramms der Business Payments Coalition (BPC) in Zusammenarbeit mit der Federal Reserve könnte sich dies bald ändern.

Das Pilotprojekt für den E-Invoice Exchange Market von BPC zielt darauf ab, eine schnellere B2B-Kommunikation zu fördern und allen Arten von Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen in den USA auszutauschen.

Das BPC e-Invoice Exchange Market Pilotprojekt

Das Pilotprogramm ist ein standardisiertes E-Invoicing-Netzwerk, über das strukturierte elektronische Rechnungen zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können, wobei verschiedene interoperable Rechnungssysteme zum Verbinden und Austauschen von Dokumenten verwendet werden. Es soll die Effizienz und Produktivität steigern und gleichzeitig Datenfehler reduzieren. Ein Modell für föderierte Registrierungsdienste ermöglicht es autorisierten Administratoren oder Registraren, sich zu registrieren und Teilnehmer in das Framework für den Austausch von E-Rechnungen einzubeziehen.

Das Framework für den Austausch von E-Rechnungen funktioniert ähnlich wie das E-Mail-Ökosystem. Benutzer können sich bei einem E-Mail-Anbieter anmelden, um E-Mails zu senden und zu empfangen. Der Anbieter dient seinen Benutzern als Zugangspunkt zum E-Mail-Austausch und versendet E-Mails zwischen ihnen über das Internet. Es ermöglicht mehreren Registraren, Teilnehmer innerhalb des Rahmens für den Austausch von E-Rechnungen zu registrieren. Dies erinnert an das weltweit etablierte PEPPOL-Modell, das die Struktur einer Rechnung standardisiert und einen Rahmen für die Interoperabilität bietet.

Vision der Zukunft

Die USA folgen dem europäischen E-Invoicing-Modell, das auf offenen Interoperabilitätsfunktionen basiert. Es ermöglicht Parteien, die verschiedene Rechnungssysteme verwenden, Dokumente einfach über das E-Invoicing-Netzwerk zu verbinden und auszutauschen. Der Digitalisierungsprozess im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung wird es großen und kleinen Unternehmen in den USA ermöglichen, Ressourcen zu sparen, Nachhaltigkeit zu fördern und die Geschäftseffizienz zu steigern.

Australien und Neuseeland

Ähnlich wie in den USA wird der Trend zur elektronischen Rechnungsstellung in Australien und Neuseeland nicht in erster Linie von Steuerfragen, sondern von der Prozesseffizienz getrieben. Keines der beiden Länder hat Pläne bezüglich eines traditionellen B2B-E-Invoicing-Mandats. Die neuseeländische und die australische Regierung haben sich jedoch zu einem gemeinsamen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet, und die ersten Schritte bestehen darin, sicherzustellen, dass alle Regierungsbehörden elektronische Rechnungen erhalten können.

Australien

In Australien müssen alle Regierungsbehörden des Commonwealth ab dem 1. Juli 2022 in der Lage sein, E-Rechnungen von PEPPOL zu erhalten. Darüber hinaus versucht die Regierung, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu fördern, ohne das traditionelle Mandat für Unternehmen, elektronische Rechnungen zu erstellen. Stattdessen wird vorgeschlagen, das sogenannte Business E-Invoicing Right (BER) umzusetzen.

Nach dem Vorschlag der Regierung hätten Unternehmen das Recht, von ihren Handelspartnern eine elektronische Rechnung anstelle herkömmlicher Papierrechnungen über das PEPPOL-Netzwerk zu verlangen. Unternehmen müssen ihre Systeme einrichten, um PEPPOL-E-Rechnungen erhalten zu können. Sobald ein Unternehmen über diese Fähigkeit verfügt, kann es von seinem „Recht“ Gebrauch machen und andere Unternehmen auffordern, ihnen PEPPOL-E-Rechnungen zu senden.

Diese Reform wird voraussichtlich im Juli 2023 eingeführt, bei der Unternehmen den Erhalt von PEPPOL-E-Rechnungen nur von großen Unternehmen beantragen können, gefolgt von einer schrittweisen Einführung, die schließlich bis zum 1. Juli 2025 alle Unternehmen abdeckt.

neuseeland

Nach der australischen E-Invoicing-Reform für den B2G-Sektor vom Juli 2022 ermutigt die neuseeländische Regierung Unternehmen und Regierungsbehörden, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Möglichkeit für alle zentralen Regierungsbehörden, seit dem 31. März 2022 E-Rechnungen auf der Grundlage von PEPPOL BIS Billing 3.0 zu erhalten.

Außerhalb dieser B2G-Anforderungen gibt es derzeit keine veröffentlichten Pläne, die gesamte Wirtschaft auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung umzustellen.

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie Trends 13th Edition herunter.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen über die Änderungen in den E-Invoicing-Systemen in den USA, Australien und Neuseeland auf dem Laufenden bleibt? Nehmen Sie Kontakt mit unserem Expertenteam auf, um zu erfahren, wie die Lösungen von Sovos helfen können.

Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.

Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.

Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.

Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.

Neue Steuerzahler im Geltungsbereich

Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:

Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.

Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.

Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.

Kurze Schonfrist eingeführt

Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.

Was geschieht als Nächstes?

Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.

Jetzt sind Sie dran

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den sich ändernden E-Invoicing-Verpflichtungen in Italien entspricht Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie die Lösungen von Sovos zur Änderung der E-Invoicing-Verpflichtungen Ihnen helfen können, die Vorschriften einzuhalten.

Die Website Philippinen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung ihres Systems zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), das eine Berichterstattung über elektronisch ausgestellte Rechnungen und Quittungen nahezu in Echtzeit vorsieht. Am 4. April begannen die Tests im Electronic Invoicing System (EIS), der Plattform der Regierung, mit sechs Unternehmen, die als Piloten für dieses Projekt ausgewählt wurden.

Der erste Schritt hin zu einem CTC-System auf den Philippinen begann 2018 mit der Einführung des Tax Reform for Acceleration and Inclusion Act, bekannt als TRAIN-Gesetz, das das primäre Ziel hat, das Steuersystem des Landes zu vereinfachen, indem es progressiver, fairer und effizienter gestaltet wird. Das Projekt zur Einführung eines verbindlichen landesweiten elektronischen Rechnungs- und Meldesystems wurde in enger Zusammenarbeit mit der südkoreanischen Regierung entwickelt, die mit ihrem umfassenden und bewährten CTC-System als erfolgreiches Modell gilt.

Die elektronische Rechnungsstellung und das Berichtswesen gehören zu den vielen Komponenten, die das TRAIN-Gesetz als Teil des DX-Vision-2030-Programms zur digitalen Transformation des Landes vorsieht. Damit machen die Philippinen Fortschritte bei der Modernisierung ihres Steuersystems.

Einführung der elektronischen Meldepflicht auf den Philippinen

Das philippinische CTC-System erfordert die Ausstellung von Rechnungen (B2B) und Quittungen (B2C) in elektronischer Form und deren zeitnahe Übermittlung an das Bureau of Internal Revenue (BIR), die nationale Steuerbehörde. Das EIS bietet verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung, d. h. die Übermittlung kann in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit erfolgen. Zu den Dokumenten, die elektronisch ausgestellt und gemeldet werden müssen, gehören Verkaufsrechnungen, Quittungen und Gutschriften/Lastschriften.

Nach dem philippinischen Steuergesetzbuch sind die folgenden Steuerzahler von dem kommenden Mandat betroffen:

Steuerpflichtige, die nicht unter diese Verpflichtung fallen, können sich jedoch für das EIS zur Meldung von elektronischen Rechnungen und Quittungen anmelden.

Die elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format (JavaScript Object Notation) ausgestellt werden und eine elektronische Signatur enthalten. Nach der Ausstellung können die Steuerzahler ihre Rechnungen und Quittungen ihren Kunden vorlegen. Eine Genehmigung durch die Steuerbehörde ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen die elektronischen Dokumente in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die EIS-Plattform übermittelt werden.

Anforderungen an die elektronische Archivierung

Die Philippinen haben in dieser Zeit der Digitalisierung etwas ungewöhnliche Anforderungen an die Archivierung von elektronischen Rechnungen eingeführt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und besteht aus einem System, bei dem die Steuerzahler verpflichtet sind, in den ersten fünf Jahren Ausdrucke aufzubewahren. Nach diesem ersten Zeitraum sind Ausdrucke nicht mehr erforderlich, und für die verbleibenden fünf Jahre ist die ausschließliche Aufbewahrung von elektronischen Kopien in einem elektronischen Archiv zulässig.

Was kommt auf die Steuerzahler zu?

Nachdem die Tests offiziell angelaufen sind, soll die nächste Phase am 1. Juli 2022 mit der Inbetriebnahme für 100 von der Regierung ausgewählte Pilotsteuerzahler, darunter die sechs ersten, beginnen. Danach plant die Regierung eine schrittweise Einführung im Jahr 2023 für alle Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich des Systems fallen. In der Zwischenzeit können die Steuerpflichtigen diese Übergangszeit nutzen, um sich an die philippinischen CTC-Meldevorschriften anzupassen.

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Übergang von der freiwilligen zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung voraussichtlich ab 1. April 2023

Seit dem 1. Januar 2022 können Steuerzahler auf freiwilliger Basis strukturierte Rechnungen (elektronische Rechnungen) über Polens nationales System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) ausstellen, was bedeutet, dass elektronische und Papierformulare weiterhin parallel zulässig sind. Die Einführung des KSeF-Systems ist Teil des digitalen Wandels, der in Polen nach der Einführung von Mandaten zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in ganz Europa stattfindet und eine schnellere und effektivere Identifizierung von Steuerbetrug ermöglicht.

Das KSeF-System ermöglicht es den Steuerzahlern, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu empfangen. Es ist eines der technologisch fortschrittlichsten Instrumente in Europa für den Austausch von Informationen über wirtschaftliche Vorgänge. Die über das System ausgestellten strukturierten Rechnungen werden gemäß der vom Finanzministerium entwickelten Rechnungsvorlage erstellt. Nach der Ausstellung werden die Rechnungen vom Finanz- und Buchhaltungssystem über eine Schnittstelle (API) an die zentrale Datenbank (KSeF) gesendet. Danach sind sie im System verfügbar und können vom Empfänger heruntergeladen werden.

Polens Anträge auf Ausnahmeregelungen

Am 5. August 2021 beantragte die Republik Polen eine Ermächtigung zur Abweichung von den Artikeln 218, 226 und 232 der MwSt-Richtlinie, um für alle Umsätze, die nach polnischem MwSt-Recht die Ausstellung einer Rechnung erfordern, eine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen einzuführen, die über das nationale System für elektronische Rechnungsstellung (KSeF) verarbeitet werden.

Am 9. Februar 2022 änderte Polen seinen Antrag und beantragte die Ermächtigung, nur von den Artikeln 218 und 232 der MwSt-Richtlinie abzuweichen, und legte fest, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung nur für im polnischen Hoheitsgebiet ansässige Steuerpflichtige gelten würde.

Polen ist der Ansicht, dass die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erhebliche Vorteile bei der Bekämpfung von MwSt.-Betrug und -Hinterziehung bringen und gleichzeitig die Steuererhebung vereinfachen würde. Außerdem wird die Umsetzung der Maßnahme die Digitalisierung des öffentlichen Sektors beschleunigen.

Die abweichende Entscheidung der Europäischen Kommission

Gemäß Artikel 218 der MwSt-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Dokumente oder Mitteilungen in Papier- oder elektronischer Form als Rechnungen zu akzeptieren. Polen bemühte sich um eine Ausnahmeregelung von dem oben genannten Artikel der MwSt-Richtlinie, so dass nur Dokumente in elektronischer Form von der polnischen Steuerverwaltung als Rechnungen anerkannt werden können.

Darüber hinaus unterliegt die Verwendung einer elektronischen Rechnung gemäß Artikel 232 der MwSt-Richtlinie der Zustimmung des Empfängers. Daher erfordert die Einführung einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen eine Abweichung von diesem Artikel, so dass der Aussteller nicht mehr die Zustimmung des Empfängers einholen muss, um eine Rechnung in einem papierlosen Format zu versenden. Derzeit ist nach Artikel 106n des polnischen MwSt-Gesetzes für die Verwendung elektronischer Rechnungen die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, was die Möglichkeit, eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorzuschreiben, behindert.

Wie die Europäische Kommission am 30. März 2022 bekannt gab, wurde Polen eine Ausnahmegenehmigung von Artikel 218 und Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt. Die Entscheidung wird vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 gelten, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat. Die obligatorische Phase des Mandats wird voraussichtlich am 1. April 2023 beginnen.

Der KSeF-Antrag für Steuerzahler – in Sichtweite

Um den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, elektronische Rechnungen über KSeF auszustellen und zur Verfügung zu stellen, wird das polnische Finanzministerium mehrere Instrumente kostenlos anbieten:

Am 31. März 2022 gab das Finanzministerium bekannt, dass die Testversion der Anwendung KSeF Taxpayer am 7. April 2022 zur Verfügung stehen wird. Sie wird die Verwaltung von Genehmigungen, die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen aus dem KSeF ermöglichen.

Nächste Schritte

Mit der veröffentlichten Entscheidung der Europäischen Kommission ist Polen in die nächste Phase der Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung eingetreten. Die nächsten Schritte werden nach der Genehmigung durch den EU-Rat folgen (die jetzt nur noch eine Formalität ist und innerhalb weniger Wochen erfolgen sollte). Anschließend wird das Finanzministerium die universelle elektronische Rechnungsstellung in Polen einführen, um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Lösungen einzustellen.

Benötigen Sie Hilfe bei den sich ändernden CTC-Anforderungen in Polen?

Die Entwicklung der CTC-Lösung von Sovos für Polen ist bereits weit fortgeschritten und wird in Kürze einsatzbereit sein. Wenn Sie dem unvermeidlichen Ansturm auf die Erfüllung des polnischen CTC-Mandats zuvorkommen wollen, kontaktieren Sie uns noch heute unter .

Brasilien ist zweifelsohne eines der anspruchsvollsten Länder der Welt, was die Steuergesetzgebung angeht. Das komplizierte Steuersystem, das die Vorschriften von 27 Bundesstaaten und über 5000 Gemeinden umfasst, stellt für Unternehmen eine große Belastung dar, vor allem bei staaten- und gemeindeübergreifenden Transaktionen.

Außerdem müssen die Steuerzahler die zahlreichen elektronischen Rechnungsformate und -anforderungen (und manchmal auch das Fehlen solcher) sorgfältig prüfen. Die Hoffnung auf eine Steuerreform in Brasilien besteht daher schon seit geraumer Zeit.

Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

In den letzten Jahren waren mehrere Gesetzesinitiativen zur Integration der indirekten Steuern im ganzen Land nicht von Erfolg gekrönt. Ein möglicher Schritt, um solche Änderungen herbeizuführen, könnte die Vereinheitlichung der Vorschriften für die digitale Erfüllung der steuerlichen Pflichten sein, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer und die elektronische Berichterstattung.

Ende 2021 wurde ein Gesetzesentwurf (Projeto de Lei Complementar n. 178/2021) von der Privatwirtschaft initiiert. Er trägt den Namen Nationales Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Nebenverpflichtungen und wurde dieses Jahr von der Abgeordnetenkammer begrüßt. Sein Hauptzweck ist die Einführung einer bedeutenden Reform im Bereich der digitalen Steuererklärungspflichten durch die Schaffung eines einheitlichen E-Invoicing-Systems.

Durch die Einführung einer nationalen Steuerkooperation will der Vorschlag die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften senken, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ermöglichen und einen Anreiz für die Konformität der Steuerzahler auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden schaffen.

Die wichtigste Agenda des Gesetzentwurfs ist die Einführung:

Was das für die Unternehmen bedeutet

Die wichtigste Änderung ist die Einführung des NFB-e (Nota Fiscal Brasil Eletronica), eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung. Damit werden die NF-e (Nota Fiscal Eletronica), NFS-e (Nota Fiscal de Servicos Eletronica) und NF-C (Nota Fiscal do Consumidor Eletronica) in einem einzigen Dokument vereint. Damit werden die mehrwertsteuerähnlichen Steuern Brasiliens abgedeckt, in diesem Fall ICMS (Mehrwertsteuer auf Produkte und bestimmte Dienstleistungen) und ISS (Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen).

In der Praxis bedeutet dies, dass anstelle der Einhaltung zahlreicher E-Invoicing-Formate und -Mandate je nach Bundesstaat und Gemeinde, in der die Transaktion stattfindet, ein einziger nationaler digitaler Standard für die landesweite Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften sorgen wird. Die NFB-e wird die Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen auf staatlicher und kommunaler Ebene für B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.

Die Reform wird die Belastung der Steuerzahler drastisch reduzieren und den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung auf Gemeinden ausweiten, in denen ein solches Mandat noch nicht eingeführt wurde.

Es ist wichtig hinzuzufügen, dass die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien beibehalten werden, was bedeutet, dass die Unternehmen weiterhin die Vorschriften für die Echtzeitabrechnung von Rechnungen mit der Steuerbehörde einhalten müssen.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Anfangsphase der Diskussion und wird vor der Abstimmung im Kongress der Verfassungskommission für Justiz und Staatsbürgerschaft (CCJC) zur Genehmigung und möglichen Änderung vorgelegt. Bis dahin bleibt die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Brasilien auf dem derzeitigen schwierigen Stand.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten brasilianischen E-Invoicing-Anforderungen eingehalten werden? Sprechen Sie mit unserem Team oder laden Sie Trends Edition 13 herunter, um über die neuesten Vorschriften und Aktualisierungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Mehrwertsteueranforderungen in der Slowakei

Die Slowakei weitet die kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) aus

Die Modernisierung von Steuern und Steuerkontrollen hat für die slowakische Steuerbehörde nach wie vor hohe Priorität. Das slowakische Finanzministerium plant die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (Continuous Transaction Controls, CTC). Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu verringern und gleichzeitig Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftstransaktionen zu erhalten.   

Die slowakischen Steuerbehörden haben damit begonnen, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) und zwischen Behörden (G2G) über die IS EFA-Plattform verbindlich einzuführen. Was die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) betrifft, gibt es derzeit keinen Hinweis darauf, wann die entsprechende Vorschrift in Kraft treten wird. Es ist jedoch geplant, die IS EFA-Plattform auch für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu nutzen.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit einem CTC-Experten von Sovos Slovakia auf.

Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei

Elektronische Rechnungsstellung

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
  • Die Umsetzung des verbindlichen B2G- und G2G-Zeitplans für die Beteiligung von Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie deren Lieferanten wird voraussichtlich schrittweise in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen.
  • Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar gemacht werden, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.

VAT Reporting

  • Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
  • Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
  • Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.
INFOGRAFIK

CTC-Anforderungen für die Slowakei

Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in der Slowakei, unter anderem, wann Unternehmen diese Vorschriften einhalten müssen und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.

Die bevorstehende CTC-Reform der Slowakei

Die slowakischen Steuerbehörden haben begonnen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2G und G2G über die IS EFA-Plattform langsam einzuführen. Derzeit gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, ob und wann eine obligatorische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) eingeführt wird. Die vorherige Regierung beschloss, das B2B- und B2C-Element der CTC-Vorschrift einzufrieren. Dabei gab es weder ein klares Datum für die Umsetzung noch wurde bekannt gegeben, ob die im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Informationen in Zukunft beibehalten werden.

Nach dem unveröffentlichten CTC-Gesetzesentwurf, der von der derzeitigen Regierung auf Eis gelegt wurde, müssten Lieferanten Rechnungsdaten an die Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung der Steuerbehörde, IS EFA, melden, bevor sie diese an ihre Kunden vermitteln. In ähnlicher Weise müssten Käufer Daten aus der erhaltenen Rechnung melden.

Vorgeschriebene Rollout-Termine für die elektronische Rechnungsstellung

B2G und G2G im Laufe der Jahre 2023 und 2024

  • B2B und B2C TBD

Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?

Die Sovos-Software erfüllt bereits die Anforderungen an die regelmäßige Berichterstattung für Unternehmen, die in der Slowakei zur Einhaltung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, sowie für Unternehmen, die aufgrund des Handels mit Vertragspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern verpflichtet sind.

Aufbauend auf unserem bestehenden Engagement in der Slowakei und in Erwartung der Veröffentlichung offizieller Informationen und detaillierter Spezifikationen planen wir eine Weiterentwicklung unserer CTC-Kernplattform, um sicherzustellen, dass unsere Kunden die slowakischen CTC-Vorschriften im Einklang mit der sich abzeichnenden Digitalisierung der Steuerkontrollen in der Slowakei kontinuierlich einhalten.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.

In der Europäischen Union sind die Mehrwertsteuervorschriften für die Lieferung von Gegenständen und für die “traditionelle” Erbringung von Dienstleistungen zwischen zwei Parteien genau definiert und festgelegt. Peer-to-Peer-Dienstleistungen, die über eine Plattform erbracht werden, lassen sich jedoch nicht immer eindeutig in die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) festgelegten Kategorien einordnen. Sowohl die Art der vom Plattformbetreiber erbrachten Dienstleistung als auch der steuerliche Status des einzelnen Dienstleistungserbringers (z. B. eines Fahrers für einen Mitfahrdienst oder einer Privatperson, die ihre Immobilie auf einem Online-Marktplatz zur Miete anbietet) sind unklar. Dies stellt die Entscheidungsträger im Bereich der Mehrwertsteuer vor eine besondere Herausforderung.

Die EU-Kommission hat vor kurzem eine öffentliche Konsultation über die Mehrwertsteuer und die Plattformökonomie eröffnet, um diese Fragen zu klären. Wir haben bereits andere von der Kommission vorgeschlagene Initiativen erörtert, darunter eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung und MwSt.-Meldung und elektronische Rechnungsstellung. In diesem Blog werden die grundlegenden Herausforderungen, vor denen die politischen Entscheidungsträger stehen, und die spezifischen Vorschläge der Konsultation erörtert, die erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber und Nutzer digitaler Plattformen haben könnten.

Digitale Plattformen und geltendes Mehrwertsteuerrecht

Eine Schwellenfrage für die mehrwertsteuerliche Behandlung digitaler Plattformen ist, ob die Plattform lediglich einzelne Verkäufer mit einzelnen Kunden verbindet – d. h. als Vermittler fungiert – oder ob sie aktiv eine separate Dienstleistung für den Kunden erbringt. Diese Frage ist von Bedeutung, da Dienstleistungen, die ein Vermittler an einen Nichtsteuerpflichtigen erbringt, gemäß Artikel 46 der MwSt-Richtlinie an dem Ort erbracht werden, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet.

Im Gegensatz dazu werden Dienstleistungen, die unter dem Namen eines Steuerpflichtigen an einen Nichtsteuerpflichtigen erbracht werden, entweder am Ort des Dienstleistungserbringers oder, unter bestimmten Umständen, am Ort des Kunden erbracht. Ob eine bestimmte Plattform als Vermittler agiert, kann sehr faktenspezifisch sein und zum Beispiel davon abhängen, inwieweit die Plattform die Preisgestaltung oder das Verhalten der Nutzer kontrolliert.

Um die Sache weiter zu verkomplizieren, gibt es potenzielle Unklarheiten bei der Mehrwertsteuer:

  1. ob Plattformbetreiber als offenkundige oder nicht offenkundige Vertreter einzelner Verkäufer handeln, oder
  2. ob Dienstleistungen von Plattformbetreibern, soweit es sich nicht um Vermittlungsleistungen handelt, elektronisch erbracht werden und damit an den Standort des Kunden geliefert werden.

Eine letzte Quelle der Unklarheit ist die Frage, ob ein einzelner Dienstleistungserbringer als Steuerpflichtiger gilt, wenn er nur gelegentliche Leistungen erbringt; dies könnte die Frage aufwerfen, ob diese Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.

Diese Unklarheiten stellen eine offensichtliche Herausforderung für die einheitliche mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformen in den Mitgliedstaaten dar.

Vorgeschlagene Lösungen

Im Rahmen ihrer öffentlichen Konsultation zu “VAT in the Digital Age” hat die EU-Kommission mehrere Lösungen für die oben genannten Herausforderungen vorgeschlagen. Drei dieser Vorschläge befassen sich direkt mit der zweideutigen Natur von Dienstleistungen, die über Plattformen erbracht werden:

  1. Eine EU-weite “Klärung” der Art der von den Plattformbetreibern erbrachten Dienstleistungen
  2. Eine widerlegbare Vermutung für den Status von Dienstleistern, die Plattformen nutzen
  3. Eine “deemed supplier”-Regelung für digitale Plattformen – ähnlich wie sie jetzt für Plattformen besteht, die die Lieferung von Waren erleichtern

Mit diesen Vorschlägen sollen den Mitgliedstaaten klare Leitlinien an die Hand gegeben werden, wie Plattformdienste zu kategorisieren sind und welche MwSt-Vorschriften daher im Rahmen der Richtlinie gelten sollten. Der vielleicht direkteste Vorschlag ist der “deemed supplier”-Vorschlag, der die Mehrwertsteuerpflicht für Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen vorsieht.

Für Plattformen, die den Verkauf von geringwertigen Gütern in der EU erleichtern, gibt es bereits eine “deemed supplier”-Regelung, so dass es wahrscheinlich ist, dass die Kommission diese Option ernsthaft in Betracht ziehen wird. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden Kommentare zu drei verschiedenen Varianten einer solchen Regelung eingeholt, die sich lediglich im Umfang der abgedeckten Dienstleistungen unterscheiden.

Unabhängig davon, in welche Richtung sich die EU letztlich bewegt, ist klar, dass sich für digitale Plattformen ein bedeutender Wandel ankündigt. Plattformbetreiber und Plattformnutzer sollten diese laufenden Konsultationen in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen.

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Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay wird seit 2017 gemäß dem Plan des Unterstaatssekretärs für Steuern (SET) entwickelt, um die Steuererhebung zu modernisieren und zu verbessern und das Auftreten von Steuerbetrug zu minimieren.

Mit der Einführung des Integrierten Nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung (Es. Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional -SIFEN -) wurde ein neues System für die elektronische Rechnungsstellung im Land eingeführt. Die Einführung dieses neuen Systems befindet sich derzeit in der freiwilligen Beitrittsphase, die 2019 begonnen hat, und erlaubt es Unternehmern, Händlern und Firmen, elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis auszustellen. Ab Juli 2022 wird die Nutzung des Systems jedoch schrittweise für bestimmte Steuerpflichtige verpflichtend werden.

Arten von elektronischen Steuerdokumenten

Steuerzahler in Paraguay können das SIFEN nutzen, um elektronische Steuerdokumente (Es. Documento Tributario Electrónico – DTE) auszustellen. Das DTE ist eine digitale Version der Rechnung und anderer traditioneller Dokumente, die steuerliche und rechtliche Gültigkeit besitzt. Das DTE hat sich zu einer modernen, effektiven, sicheren und transparenten Form für die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Rechnungen für verschiedene Arten von Geschäftsvorgängen entwickelt.

Die DTEs werden bei ihrer Ausstellung von der SAT validiert, um den Vorsteuerabzug und Transaktionen im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer zu unterstützen. Zu den verschiedenen Arten von DTEs in Paraguay gehören:

Das DTE-Ausstellungsverfahren

Die von den Steuerpflichtigen, die sich dem SIFEN angeschlossen haben, ausgestellten elektronischen Rechnungen werden im XML-Format erstellt. Die Authentizität und Integrität jedes Dokuments wird durch die digitale Signatur und den Kontrollcode, den die DTEs enthalten, garantiert. Jedes Dokument muss elektronisch an die Steuerverwaltung geschickt werden, damit diese es freigibt.

Das SIFEN ist für die Verifizierung und Validierung jedes Dokuments verantwortlich. Sobald festgestellt wird, dass das DTE alle Anforderungen erfüllt, wird es zu einer legalen elektronischen Rechnung. Die Steuerpflichtigen, die die elektronische Rechnung ausstellen, erhalten dann die Ergebnisse der Prüfung über das Web-Service-System.

Nach der Freigabe der elektronischen Rechnung können die Lieferanten ihren Käufern das DTE per E-Mail, Datennachrichten oder auf anderem Wege zusenden.

Einführung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung

Das paraguayische Staatssekretariat für Steuern hat kürzlich einen allgemeinen Beschluss veröffentlicht, der Verwaltungsmaßnahmen für die Ausstellung von DTEs vorsieht. In diesem Beschluss wurde auch ein stufenweiser Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, in dem bestimmte Steuerpflichtige verpflichtet werden, elektronische Rechnungen und andere DTEs unter Verwendung des SIFEN auszustellen.

Der Umsetzungszeitplan besteht aus zehn Stufen, beginnend am 1. Juli 2022 mit allen Steuerpflichtigen, die an dem Pilotprogramm teilgenommen haben, um das SIFEN zu übernehmen. Ab Januar 2023 wird das Mandat mehr Steuerzahler umfassen. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, welche Unternehmen in dieser Phase beginnen werden. Das SET zielt darauf ab, bis Oktober 2024 alle Steuerpflichtigen zu erfassen, die in dem Land wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Was kommt als Nächstes?

Die Unternehmen in Paraguay müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen gemäß den Anforderungen der SIFEN auszustellen. Ab dem 1. Juli 2022 werden alle Unternehmen des Landes dieses System freiwillig nutzen können. Die Liste der Steuerpflichtigen, die das Mandat erfüllen müssen, wird auf der SIFEN-Website und auf der SET-Website (www.set.gov.py) verfügbar sein. Das SET wird die betroffenen Steuerzahler über die paraguayische Steuer-Mailbox “Marandu” informieren.

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Setzen Sie sich noch heute mit unserem Expertenteam in Verbindung, um die Einhaltung der neuesten paraguayischen E-Invoicing-Vorschriften sicherzustellen.

Regierungen auf der ganzen Welt führen Systeme zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) ein, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu stärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Rumänien, das die größte Mehrwertsteuerlücke in der EU aufweist (34,9 % im Jahr 2019), ist eines der Länder, die bei der Einführung von CTCs am schnellsten vorankommen. Im Dezember 2021 kündigte das Land die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems für Produkte mit hohem steuerlichen Risiko bei B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2022 an und geht bereits jetzt den nächsten Schritt.

RO e-Transport System

Das Finanzministerium hat kürzlich einen Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (Verordnung) veröffentlicht, mit der ab dem 1. Juli 2022 ein obligatorisches e-Transport-System für die Überwachung bestimmter Waren im nationalen Hoheitsgebiet eingeführt wird. Das RO e-Transport-System wird mit den bestehenden IT-Systemen auf der Ebene des Finanzministeriums, der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) oder der rumänischen Zollbehörde vernetzt werden.

Gemäß dem Verordnungsentwurf wird der Transport von Produkten mit hohem steuerlichem Risiko maximal drei Kalendertage vor Beginn des Transports im E-Transport-System angemeldet, bevor die Waren von einem Ort zum anderen befördert werden.

Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

Das System generiert im Anschluss an die Anmeldung einen eindeutigen Code (ITU-Code). Dieser Code muss die zu befördernden Waren in physischer oder elektronischer Form mit dem Beförderungsdokument begleiten. Die zuständigen Behörden werden die Anmeldung und die Waren auf den Transportwegen überprüfen.

Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach der Definition von Waren mit hohem steuerlichem Risiko. Das rumänische Finanzministerium hat bereits eine Liste von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko für die obligatorische Nutzung des RO e-Factura-Systems erstellt. Es ist jedoch noch nicht bekannt, ob die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko dieselbe sein wird. Das Finanzministerium wird in den nächsten Tagen eine weitere Verordnung erlassen, in der die Produkte mit hohem steuerlichem Risiko definiert werden.

Wenn der Transport sowohl Waren mit hohem steuerlichen Risiko als auch andere Waren umfasst, die nicht in die Kategorie des hohen steuerlichen Risikos fallen, muss der gesamte Transport im RO e-Transport-System angemeldet werden.

Welche Transporte sind betroffen?

Das RO e-Transport System wurde eingerichtet, um den Transport von risikoreichen Gütern auf dem nationalen Territorium zu überwachen.

Dazu gehören die folgenden Punkte:

Die Beförderung von Gütern, die für diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen, internationale Organisationen, die Streitkräfte ausländischer NATO-Mitgliedstaaten oder als Ergebnis der Ausführung von Verträgen bestimmt sind, fällt nicht in den Anwendungsbereich des RO e-Transport-Systems.

Wie geht es weiter?

Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung wird das Finanzministerium weitere Verordnungen erlassen, um die Kategorien von Straßenfahrzeugen und die Liste der Produkte mit hohem steuerlichem Risiko für das RO e-Transport-System zu definieren. Darüber hinaus wird ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des RO e-Transport-Systems für den Transport von Produkten mit hohem steuerlichen Risiko obligatorisch.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften für das e-Transport-System wird mit einer Geldstrafe von 50.000 LEI (ca. 10.000 EUR) für natürliche Personen und 100.000 LEI (ca. 20.000 EUR) für juristische Personen geahndet. Darüber hinaus wird der Wert der nicht deklarierten Waren beschlagnahmt.

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Müssen Sie sicherstellen, dass Sie die neuesten Vorschriften in Rumänien einhalten? Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten. Folgen Sie uns auf , LinkedIn, und , Twitter, , um über Neuigkeiten und Aktualisierungen der Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Die MwSt.-Anforderungen in Vietnam

MwSt. in Vietnam

Im Laufe der letzten zehn Jahre hat die vietnamesische Regierung an der Entwicklung einer Lösung gearbeitet, mit der man MwSt.-Betrug und die MwSt.-Lücke in dem Land bekämpfen konnte. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 tritt eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für alle in Vietnam tätigen Unternehmen in Kraft.

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Reformen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Vietnam sollte eigentlich im Juli 2020 in Kraft treten, verzögerte sich jedoch. Im Oktober 2020 wurde im Rahmen von Dekret 123 ein neuer Zeitplan aufgestellt, der die Umsetzungsdaten für die neuen Regeln zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ankündigte, die ursprünglich im Gesetz zur Steuerverwaltung vorgesehen waren.

Im März 2022 beginnt eine anfängliche Einführung in einer Auswahl von Provinzen und Städten. Die neuen Vorgaben des Landes zur elektronischen Rechnungsstellung treten landesweit am 1. Juli 2022 in Kraft.

Faktencheck

  • Betroffene Steuerzahler in Vietnam müssen ab dem 1. Juli 2022 elektronische Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen.
  • Beim Einreichen aller elektronischen Rechnungen muss dem Rechtsrahmen Folge geleistet werden.
  • Unternehmen, Organisationen (wirtschaftliche und andere), Unternehmenshaushalte und Einzelpersonen müssen sich bei der lokalen Steuerbehörde registrieren, um mit der elektronischen Rechnungsstellung zu beginnen.
  • In Vietnam gibt es zwei verschiedene Arten der elektronischen Rechnungsstellung: Authentifizierte Rechnungen erhalten einen Authentifizierungscode von der Steuerbehörde, bevor die Rechnung an den Käufer übermittelt wird. Für nicht authentifizierte elektronische Rechnungen ist der Authentifizierungscode der Steuerbehörde nicht erforderlich.
  • Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden.
  • MwSt.-Rechnungen, Verkaufsrechnungen und die zum Verkauf öffentlicher Vermögenswerte verwendeten Rechnungen gehören zu den Dokumenten, die in den Geltungsbereich der neuen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung fallen.
  • Die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen müssen gewahrt und vom Lieferanten per digitaler Unterschrift bestätigt werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden. Steuerpflichtige Personen können sich für Archivierungsmethoden entscheiden, welche die Sicherheit, Integrität und Authentizität während des gesamten Archivierungszeitraums gewährleisten.
  • Dienstleister, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können den Vertragsparteien Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung zur Verfügung stellen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • März 2022 – Das General Taxation Department (GTD) von Vietnam wird zunächst mit sechs lokalem Steuerbezirken zusammenarbeiten: Ho Chi Minh City, Hanoi, Binh Dinh, Quang Ning, Hai Phong und Phu Tho. Es wird mit der Implementierung technischer Lösungen für die neuen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem Aufbau eines IT-Systems für die Verbindung, Datenübertragung sowie den Empfang und das Speichern von Daten begonnen.
  • April 2022 – Das System zur elektronischen Rechnungsstellung wird in den übrigen Provinzen und Städten eingeführt.
  • 1. Juli 2022 – Alle Städte und Provinzen müssen das System zur elektronischen Rechnungsstellung einführen, das auf den Regeln basiert, die in Dekret 123 sowie dem Rundschreiben, das bestimmte Aspekte des neuen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung erläutert und klärt, festgelegt wurden.

Wie kann Sovos helfen?

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Mehrwertsteueranforderungen auf den Philippinen

Mehrwertsteuer auf den Philippinen

In den letzten Jahren hat sich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Philippinen verbessert. Allerdings gibt es eine beträchtliche Anzahl von Ausnahmen von dem im Land geltenden Mehrwertsteuersatz von 12 %

Nachdem die Philippinen von Südkorea Finanzmittel für die Ausarbeitung und Einführung eines CTC-Systems zur elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben, wird erwartet, dass das Land in den kommenden Jahren eine schrittweise Reform der Mehrwertsteuerkontrolle einführen wird.

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CTC-Reformen

Im Jahr 2018 brachten die Philippinen das Programm „Tax Reform for Acceleration and Inclusion“ (TRAIN) auf den Weg, das mehrere steuerliche Reformvorschläge enthält.

Die im Rahmen von TRAIN unterbreiteten Vorschläge sahen vor, dass große steuerpflichtige Instanzen aus dem Segment des E-Commerce oder Exports elektronische Rechnungen und Belege ausstellen und Umsatzdaten an die Steuerverwaltung des Landes, das Bureau of Internal Revenue (BIR), melden müssen.

Faktencheck

  • Im Juli 2022 beabsichtigt das Finanzministerium (DOF), ein Pilotprogramm für ein elektronisches CTC-Berichtssystem zu starten, das B2B-Rechnungen und B2C-Einnahmen gemäß dem TRAIN-Gesetz umfasst. Zum avisierten Stichtag müssen die 100 größten Steuerzahler des Landes das System anwenden können.
  • Die Daten der elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format übermittelt werden und die elektronische Signatur des Rechnungsstellers enthalten.
  • Alle Daten von elektronischen Rechnungen und Belegen müssen entweder sofort nach der Ausstellung oder einmal täglich im Batch-Verfahren (nahezu in Echtzeit) an das Rechnungssystem (EIS) der Steuerbehörde übermittelt werden.
  • Die Meldung von elektronischen Rechnungsdaten und elektronischen Belegen kann entweder über spezielle APIs oder über das Onlineportal des BIR erfolgen.
  • Anbieter können ihren Kunden die Rechnungen elektronisch per E-Mail im PDF-Format oder in Papierform zukommen lassen.
  • Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden.

Einführungstermine der Vorschrift

2018 – Das TRAIN-Gesetz wurde eingeführt.

Ende Januar 2022 – Die Umgebung des Pilotprogramms wurde den teilnahmeberechtigten Steuerzahlern zur Verfügung gestellt, um die Anbindung zu testen und entsprechende Dateiformate zu überprüfen.

April 2022 – Sechs Pilotunternehmen werden das System durch die Übermittlung elektronischer Rechnungen an das EIS umfassend testen.

Juli 2022 – 100 Pilot-Steuerzahler, darunter die ersten sechs, müssen ihre gesamten Rechnungsdaten über das neue System an das EIS melden.

Wie kann Sovos helfen?

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Sovos bietet Erstanwendern bereits eine Lösung, die mit der Plattform der philippinischen Steuerbehörde verknüpft ist. Außerdem unterstützt Sovos andere Steuerzahler bei der Vorbereitung auf die erweiterte Einführung des elektronischen CTC-Meldesystems.

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Die Initiative der Europäischen Kommission “VAT in the Digital Age” macht sich Gedanken darüber, wie die Steuerbehörden die Technologie zur Bekämpfung von Steuerbetrug nutzen und gleichzeitig die Prozesse zum Nutzen der Unternehmen modernisieren können.

Zu Beginn dieses Jahres wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der die Kommission Rückmeldungen zu den politischen Optionen für die MwSt-Vorschriften und -Verfahren in einer digitalisierten Wirtschaft in der EU begrüßt. In einem früheren Blogbeitrag untersuchte Sovos die Aspekte einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung . Dies ist eine der wichtigsten Initiativen, die die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Mehrwertsteuerrahmen an das digitale Zeitalter anzupassen. Ein weiteres wichtiges Thema sind die MwSt-Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung, die in diesem Blogbeitrag erörtert wurden.

Anforderungen an die digitale Berichterstattung

Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer Modernisierung der MwSt-Meldepflichten und prüft die Möglichkeit einer weiteren Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung. Der Begriff “digitale Meldepflichten” wurde von der Kommission für jede Verpflichtung zur Meldung von Transaktionsdaten eingeführt, die über die Verpflichtung zur Abgabe einer MwSt-Erklärung hinausgeht, d. h. die Meldung von Umsatz zu Umsatz. Das bedeutet, dass die digitalen Meldepflichten verschiedene Arten von Transaktionsmeldepflichten (z.B. Mehrwertsteuerverzeichnis, Standard Audit File/SAF-T, Echtzeit-Meldungen) und obligatorische E-Invoicing-Anforderungen umfassen.

Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise umgesetzt, was zu unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen für die MwSt-Meldung und die elektronische Rechnungsstellung in der EU geführt hat. Die aktuelle Initiative der Kommission ist eine Gelegenheit für die EU, eine Harmonisierung in diesem Bereich zu erreichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird um Beiträge zu der Frage gebeten, welcher Weg eingeschlagen werden soll.

Der Weg zur Harmonisierung

Die öffentliche Konsultation enthält mehrere Optionen, die es zu prüfen gilt. Eine wäre, die Dinge so zu belassen, wie sie derzeit sind, d. h. keine Harmonisierung und die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, wenn sie eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen wollen. Am anderen Ende der Skala wäre eine weitere Option die Einführung einer vollständigen Harmonisierung der Umsatzmeldungen für die Mehrwertsteuer sowohl für innergemeinschaftliche als auch für alle inländischen Umsätze.

Und zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch mehrere andere Möglichkeiten. Anstatt eine harmonisierte Lösung verbindlich vorzuschreiben, könnte eine solche Lösung einfach empfohlen werden und freiwillig sein, verbunden mit der Aufhebung der Notwendigkeit, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorgeschrieben wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerpflichtigen alle Transaktionsdaten aufbewahren und sie auf Anfrage der Behörden zur Verfügung stellen. Und eine letzte Option könnte eine Teilharmonisierung sein, bei der die MwSt-Meldung für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen angeglichen und obligatorisch ist, während sie im Inland fakultativ bleibt.

Während diese politischen Optionen formell bis zum 5. Mai hier zur öffentlichen Konsultation offen stehen, müssen sie nun im Lichte der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zur gerechten und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie betrachtet werden.

In seiner Entschließung fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung zu ergreifen, um das Steuergefälle und die Befolgungskosten zu verringern. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören die unverzügliche Einführung eines harmonisierten gemeinsamen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU und die Festlegung der Rolle der elektronischen Rechnungsstellung bei der Echtzeit-Meldung. Darüber hinaus schlägt das Europäische Parlament vor, dass die Kommission die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis 2023 prüft, wobei staatlich betriebene oder zertifizierte Systeme die Rechnungsstellung verwalten sollten. In beiden Fällen sollte der Schwerpunkt auf einer deutlichen Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften liegen, insbesondere für KMU.

Es bleibt abzuwarten, wie es der Kommission gelingen wird, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments mit ihren politischen Optionen und denen der Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen, wo in mehreren Fällen bereits Lösungen umgesetzt worden sind.

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Im November 2021 wurde von der Kanzlei des belgischen Premierministers ein Entwurf für einen königlichen Erlass veröffentlicht, der darauf abzielt, den Geltungsbereich des bestehenden Mandats für die elektronische Rechnungsstellung für bestimmte Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (Business to Government, B2G) auszuweiten und die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen mit öffentlichen Verwaltungen in Belgien verbindlich einzuführen. Diese Verpflichtung bestand bereits für Lieferanten der zentralisierten öffentlichen Einrichtungen bestimmter Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Künftig wird sie jedoch für alle öffentlichen Einrichtungen in allen belgischen Regionen gelten.

Ein stufenweiser Ansatz

Konkret wird die Einführung der obligatorischen Ausstellung elektronischer Rechnungen durch die Lieferanten der öffentlichen Einrichtungen in Belgien in folgenden Phasen erfolgen:

Infolge der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU sind alle belgischen Regierungsstellen bereits verpflichtet, elektronische Rechnungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zu empfangen und zu verarbeiten. Diese neue nationale Gesetzgebung erweitert den Anwendungsbereich der Richtlinie und schreibt die Ausstellung von elektronischen Rechnungen durch alle Lieferanten an die föderale Regierung vor.

Die Reise geht weiter in Richtung eines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Diese B2G-Entwicklungen sind nicht das Ende der Geschichte. Sie sind erst der Anfang. Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem hat im Oktober 2021 angekündigt, dass die Regierung beabsichtigt, die bestehende B2G-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auch auf B2B-Transaktionen auszuweiten. Offizielle Quellen haben jedoch noch keine offiziellen Informationen zu den Einzelheiten des Mandats und seiner anschließenden Umsetzung mitgeteilt. Gerüchten zufolge ( ) sollte ein Legislativvorschlag für das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden und die Umsetzung im Jahr 2023 erfolgen.

In Anbetracht der Entschließung des Europäischen Parlaments von letzter Woche, in der eine harmonisierte und obligatorische elektronische Rechnungsstellung in der EU nachdrücklich befürwortet wird, wird sich Belgien jedoch wahrscheinlich zumindest so lange zurückhalten, bis die Kommission einen Vorschlag für die Verwaltung der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung in der Union vorgelegt hat.

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Am 10. März nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Aktionsplan der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie an, in der 25 Initiativen vor allem im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union (EU-Mehrwertsteuer) vorgestellt werden. Das Dokument enthält mehrere allgemeine Überlegungen und Empfehlungen an die Kommission für den Vorschlag zur Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie (“Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”) im Jahr 2022.

Änderungen in der EU-Mehrwertsteuerpolitik

Die Entschließung des EP befasst sich mit den großen Herausforderungen in der Mehrwertsteuerpolitik der Europäischen Union (EU) und legt besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung solcher Vorschriften durch die einheitliche Einführung von technologischen Instrumenten in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Anforderungen und Mandate für die digitale und elektronische Rechnungsstellung.

In der aktualisierten Entschließung wird die Sorge geäußert, dass der Rat das endgültige Mehrwertsteuersystem, d.h. die Umstellung vom Ursprungs- auf das Bestimmungslandprinzip, das noch umgesetzt werden soll, nicht ausreichend unterstützt. In einem solchen System wird die Mehrwertsteuer am Bestimmungsort erhoben, so dass die komplexen Übergangsregeln des Mehrwertsteuersystems entfallen.

Herausforderungen für die EU-Mehrwertsteuerpolitik

Bedenken wurden auch hinsichtlich der Komplexität der zahlreichen Steuervorschriften in der EU und der damit verbundenen Einschränkungen geäußert, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für diejenigen, die anfällig für Betrug sind. Hinzu kommen die hohen Kosten, die den Unternehmen entstehen, wenn sie die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Rechtsordnungen erfüllen müssen. Das Parlament fordert dringend einen konsequenten Schritt hin zu einem einfacheren und moderneren Mehrwertsteuersystem.

Übergang zu einer einfacheren MwSt.-Meldung

Im Einzelnen bezeichnete das EP die Bemühungen der Kommission um eine EU-weite Harmonisierung der Verfahrensvorschriften und die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Unternehmen durch das EU-Programm “Cooperative Compliance” als “von höchster Bedeutung”.

In verschiedenen Punkten ging es darum, die Technologie als wirksames Mittel für eine einfache und moderne Steuerbefolgung zu nutzen. Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer wurde als Mittel für eine moderne und vereinfachte Befolgung der MwSt-Vorschriften begrüßt, wobei die Mitgliedstaaten in allen EU-Ländern einheitlich und harmonisiert Echtzeit- oder echtzeitnahe Berichte und elektronische Rechnungen verwenden sollten.

In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen für eine einmalige Datenerhebung durch die Steuerbehörden ausgesprochen, die mit einem Höchstmaß an Schutz und Respekt für die Datenschutzgesetze einhergeht, sowie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und verschiedener Software, um eine maximale Effizienz der Datennutzung und -sicherheit zu gewährleisten. Die Annahme von Digitalisierungsanforderungen wird die Sicherheit erhöhen, Betrug verhindern und bekämpfen und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern.

Die Entschließung zielt auch auf die neue Unternehmens- und Steueragenda der Union ab und unterstützt die Ausarbeitung eines neuen und einheitlichen Regelwerks für die Unternehmensbesteuerung in der Union, das die Verhandlungen der OECD zu Säule 1 (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) und Säule 2 (Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne) widerspiegeln sollte.

Im Anschluss an diese Empfehlungen soll die Europäische Kommission bis 2022/2023 einen oder mehrere Legislativvorschläge vorlegen.

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