Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Rumänien führt SAF-T ein und nähert sich einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung an

Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Für Unternehmen, die rechtlich in Rumänien ansässig sind, sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, gilt die rumänische SAF-T ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verpflichtung wird phasenweise nach Größe der Steuerzahler eingeführt. SAF-T-Einreichungen erfolgen über XML und enthalten mehr als 800 Felder.

Das Ziel besteht darin, bestimmte Erklärungen zu entfernen und vorausgefüllte Steuererklärungen, die auf den von SAF-T bereitgestellten Informationen basieren, zu generieren, wenn das Projekt eingeführt wurde.

Diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich und folgt dem EU-weit – darunter Italien, Spanien und Ungarn – verzeichneten Trend bei Steuerbehörden, immer detailliertere Daten in Echtzeit zu verlangen und den Weg für vorausgefüllte USt.-Erklärungen zu ebnen.

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Faktencheck zur Vorschrift

D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Gesamtdateigröße darf 500 MB nicht übersteigen, damit die Datei vom Portal akzeptiert wird.

Die offizielle Bezeichnung der Eingabe lautet D406. Sie umfasst fünf Abschnitte:

  • Hauptbuch
  • Forderungen
  • Verbindlichkeiten
  • Anlagevermögen
  • Inventar

Die Einreichungsfristen variieren:

  • Regelmäßig: Für Hauptbuch, Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese Informationen können bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalendermonats eingereicht werden. Es wurde eine Nachfrist von sechs Monaten gewährt, innerhalb derer eine fehlende oder falsche Einreichung keine Strafen nach sich zieht, sofern bis zum Ende der Nachfrist alles korrekt eingereicht wurde.
  • Jährlich: Für Informationen zum Anlagevermögen. Diese müssen bis zur für Abschlüsse geltenden Frist eingereicht werden.
  • Auf Anfrage: Für Informationen zum Inventar. Diese Informationen dürfen nicht später als bis zum geforderten Fristende eingereicht werden. Die Frist muss jedoch mindestens 30 Tage ab dem Datum der Anforderung betragen.

Wichtige Termine

September 2021: Der freiwillige Testzeitraum begann mit D406T und ermöglichte es den Steuerzahlern, sich mit den Datenextraktions- und Zuordnungsanforderungen vertraut zu machen.

Januar 2022: Ab dem 1. Januar für Steuerzahler, die von der rumänischen Steuerbehörde als „groß“ eingestuft werden.

Im Laufe des Jahres 2022: Das Datum, ab dem mittelgroße Steuerzahler betroffen sind, wird noch bekannt gegeben.

2023: Kleine Steuerzahler

Blick in die Zukunft

Die rumänische Steuerbehörde ANAF hat Pläne zur Einführung von elektronischer B2B-Rechnungsstellung angekündigt. Bei der Entwicklung der Plattform für elektronische Rechnungsstellung wird eine Zusammenarbeit mit Branchenstakeholdern erwartet.

Wenn eine Steuerbehörde sich mehr Datentransparenz wünscht, um die nationale USt.-Lücke zu schließen, besteht das Endziel häufig in einem System, das jede Lieferantenrechnung „genehmigt“, bevor sie an den Käufer gesendet wird. Dies scheint auch hier der Fall zu sein. 

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Rumänien nähert sich einer elektronischen Rechnungsstellung mit kontinuierlicher Transaktionskontrolle an. Sovos ermöglicht es Unternehmen, mit den neuesten Anforderungen Schritt zu halten, um die wachsenden USt.-Compliance-Auflagen zu erfüllen.

Lassen Sie unsere Experten rechtliche Änderungen und Anforderungen in unserer Software überwachen, interpretieren sowie kodifizieren. So können Sie ganz beruhigt Ihre Steuer- und IT-Teams entlasten.

Saudi-Arabien – Elektronische Rechnungsstellung

Saudi-Arabien ebnet den Weg für kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) in der Golfregion

Elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien ab Dezember 2021

Ab Dezember 2021 wird Saudi-Arabien schrittweise ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen. Das Land, in dem erst am 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, gilt im Hinblick auf die Digitalisierung der Steuerkonformität als Vorreiter in der Golfregion.

Laut den von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) veröffentlichten endgültigen Vorschriften soll die zweite Phase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Neben weiteren Anforderungen wird in der zweiten Phase auch die Integration mit einer digitalen ZATCA-Plattform für Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, wobei Rechnungen von steuerpflichtigen Unternehmen vor der Übermittlung an Käufer zunächst freigegeben werden müssen.

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Faktencheck zur Vorschrift

Phase 1 – Verpflichtende elektronische Rechnungserstellung mit nachträglichen Auditkontrollen: Ab dem 4. Dezember 2021

  • Gilt für alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler.
  • Verpflichtet alle Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) für Transaktionen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich (einschließlich Exporte) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
  • Elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen müssen von Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden.
  • Elektronische Rechnungen und Notizen müssen alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Sämtliche strukturierten elektronischen Formate sind zulässig.
  • B2C-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten.
  • Alle Rechnungen müssen einen Zeitstempel aufweisen.
  • Die Integrität elektronischer Rechnungen muss ausdrücklich gewährleistet sein.
  • Die Aufbewahrungsanforderungen sind in Phase 1 und 2 gleich (die Archivierung muss in einem im Hoheitsgebiet von Saudi-Arabien angesiedelten System oder auf einem dort befindlichen Server erfolgen. Sofern bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige, die über eine Tochtergesellschaft in Saudi-Arabien verfügen, ihre zentralen Computersysteme außerhalb Saudi-Arabiens betreiben).
  • Lieferanten müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format speichern, unabhängig davon, in welcher Form der Austausch mit dem Käufer erfolgt.
  • Bestimmte Funktionalitäten für Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind verboten.

Phase 2 – CTC-Regelungen: Treten am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichten Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen zusammen mit elektronischen Notizen an die Steuerbehörde ZATCA zur Freigage zu übermitteln.

  • Eine stufenweise Einführung für verschiedene Steuerzahler ist vorgesehen.
  • B2B-Rechnungen unterliegen einem Freigabesystem, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die ZATCA-Plattform übermittelt werden müssen.
  • Alle elektronischen Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format ausgestellt werden.
  • Steuerrechnungen können den Käufern im XML- oder PDF-/A3-Format (mit eingebettetem XML) übermittelt werden. B2C-Rechnungen müssen in Papierform vorgelegt werden. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien können B2C-Rechnungen jedoch auch elektronisch oder in einer anderen für den Käufer lesbaren Form übermittelt werden.
  • Eine konforme Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
    • Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer.
    • Manipulationssicherer Rechnungszähler.
    • Möglichkeit zur Speicherung und Archivierung elektronischer Rechnungen und elektronischer Notizen.
    • Erzeugung eines kryptografischen Stempels (digitale Signatur) für B2C-Rechnungen, eines Hash-Werts und eines QR-Codes für jede einzelne elektronische Rechnung und elektronische Notiz.

Wichtige Termine

Phase 1: 4. Dezember 2021 – alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Phase 2: 1. Januar 2023 – Steuerzahler sind ab diesem Zeitpunkt auch dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie elektronische Notizen an die ZATCA zu übermitteln. Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei zunächst nur größere Unternehmen die Vorschriften befolgen müssen. Nach und nach gelten die Regelungen jedoch auch für weitere Unternehmen. Unternehmen können damit rechnen, dass sie sechs Monate vor dem Stichtag, an dem sie der Verpflichtung nachkommen müssen, benachrichtigt werden.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Saudi-Arabien erfüllt? Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung all Ihrer vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Import One Stop Shop (IOSS) für die Mehrwertsteuer

Eine einzige Steuererklärung für Ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen innerhalb der EU – mit IOSS

Endecken Sie Import One Stop Shop (IOSS):Gewährleisten Sie die Einhaltung von innerhalb der EU geltenden Mehrwertsteuervorschriften mit einer einzigen Mehrwertsteuererklärung. Steigern Sie Ihren Umsatz in der EU, vermeiden Sie Bußgelder und Strafen und vermeiden Sie unerwartete Gebühren für Ihre Kunden, um ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten.

Seit der Einführung von IOSS helfen wir E-Commerce-Unternehmen jeglicher Größenordnung bei der Umstellung auf den neuen Service. Damit profitieren Kunden von umfassendem Zugang zu all unseren Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstregistrierung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sprechen Sie mit einem MwSt.-Experten

Was ist IOSS?

Seit Juli 2021 unterliegen jegliche in die EU importierten Waren (unabhängig von ihrem Wert) der Mehrwertsteuer. Seit diesem Datum können Unternehmen, die importierte Waren im Wert von weniger als 150 EUR verkaufen, das IOSS-Portal nutzen, um Mehrwertsteuerbeträge zu erheben, zu melden und in einer einzigen Steuererklärung an die lokalen Steuerbehörden abzuführen. IOSS vereinfacht die Einhaltung von Mehrwertsteuervorschriften innerhalb der EU – erschließen Sie das volle Potenzial des E-Commerce-Markts in der EU, optimieren Sie Ihren Cashflow und gewährleisten Sie einen erstklassigen Kundenservice.  

Um sich für das System registrieren zu können, müssen außerhalb der EU ansässige Unternehmen einen Vermittler ernennen. Sie erhalten eine Mehrwertsteuer-Registrierung für die IOSS in dem Mitgliedsstaat, in dem der Vermittler ansässig ist.  

Umfassender IOSS-Service

Wir übernehmen für Sie die Registrierung, Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen und die Einreichung der monatlichen IOSS-Steuererklärungen. Sämtliche Dienstleistungen sind im Preis enthalten – es gibt keine versteckten Gebühren.

Kontakt

Wir agieren als Ihr IOSS-Vermittler

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen können sich ausschließlich über einen Vermittler für das System registrieren.Wir stehen Ihnen bei Bedarf als Vermittler zur Seite.

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Ihre Vorteile

  • Ihre Waren kommen schneller durch den Zoll – im Rahmen des IOSS-Programms werden Mehrwertsteuerbeträge im Voraus berechnet und entrichtet, sodass diese nicht erst zum Zeitpunkt des Imports ermittelt werden müssen.
  • Mit einer IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Mehwertsteuer direkt an der Verkaufsstelle entrichtet.
  • Geringere Zollabfertigungskosten – ohne IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Import-Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einführung der Waren in die EU fällig, was in der Regel höhere Zollabfertigungskosten nach sich zieht.

Faktencheck

  • Der vereinfachte IOSS-Prozess kann ab sofort für alle qualifizierenden Transaktionen genutzt werden.
  • Das System erfordert das Vorlegen zusätzlicher Datensätze: Unternehmen müssen detailliertere Transaktionsdaten aufbewahren als bisher.
  • IOSS-Mehrwertsteuererklärungem werden monatlich eingereicht.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, vorherige IOSS-Mehrwertsteuererklärungen bei der nächsten Mehrwertsteuererklärung zu korrigieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen unter Umständen einen Vermittler ernennen und eine IOSS-Mehrwertsteuerregistrierung in dem EU-Land vornehmen, in dem der Vermittler niedergelassen ist.
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit/Lieferketten müssen Nicht-EU-Einzelhändler unter Umständen ihre Steuerberichterstattung gemäß der Schemata EU-One-Stop-Shop (OSS) und Nicht-EU-One-Stop-Shop einreichen.
  • Um EU-OSS nutzen zu können, benötigen Unternehmen mindestens eine „standardmäßige“ Mehrwertsteuerregistrierung, bei Warenlagern oder Ähnlichem unter Umständen sogar mehr. Für die Nutzung von Nicht-EU-OSS und Import OSS sind keine zusätzlichen Mehrwertsteuerregistrierungen erforderlich.

Strafen und Bußgelder

Lokale Steuerbehörden können Unternehmen mit Strafen und Bußgeldern belegen, falls Steuererklärungen und Zahlungen nicht rechtzeitig eingereicht bzw. entrichtet werden. Wiederholte Verstöße können des Weiteren zu einem zweijährigen Ausschluss aus dem OSS-System führen. Hiervon betroffene Unternehmen müssten sich in diesem Fall in sämtlichen Mitgliedstaaten, in die sie Waren importieren, für die Mehrwertsteuer registrieren oder alternative Vorkehrungen treffen, um eine ordnungsgemäße Entrichtung der Import-Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
 
Unternehmen, die IOSS nutzen möchten, müssen unter Umständen einen Vermittler beauftragen. Wenn ein Vermittler erforderlich ist, können Sie Ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer nicht im Alleingang erfüllen.Unser umfassendes Serviceangebot deckt all Ihre Anforderungen im Bereich der Registrierung, Einreichung und Vermittlung ab.

Mehrwertsteuer-Compliance in der EU leicht gemacht – mit IOSS und Sovos

Mit unserem IOSS-Service profitieren Sie von umfassendem Zugang zu Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstanmeldung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns, um mit einem unserer Mehrwertsteuer-Experten zu sprechen und mehr über die ersten Schritte zu erfahren.

Mehrwertsteuersystem in Portugal

Portugal treibt die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems weiter voran

Im Jahr 2019 hat Portugal eine Mini-Reform zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet, mit der die nationalen Rahmenbedingungen für die SAF-T-Einreichung und zertifizierte Abrechnungssoftwares konsolidiert wurden.

Seitdem hat sich viel getan: Die elektronischen Rechnungsstellungsanforderungen wurden auf nicht ansässige Unternehmen ausgedehnt, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben, und es wurden neue Vorschriften veröffentlicht.

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Faktencheck

  • Für die Erstellung sämtlicher Rechnungsarten ist die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um das ERP-System des Steuerpflichtigen.
  • Alle Rechnungen sollten einen QR-Code enthalten. Technische Vorgaben zum Inhalt und zur Platzierung des Codes auf der Rechnung sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
  • Alle Rechnungen müssen einen eindeutigen Dokumentencode (ATCUD) aufweisen. Dieser ist Teil des QR-Codes. Der ATCUD-Code ist eine Nummer im folgenden Format ‘ATCUD:Validierungscode-Folgenummer’.
  • Im April 2021 erläuterte Portugal, dass nicht ansässige Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuer-Registrierung die nationalen Mehrwertsteuervorschriften erfüllen müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware für die Erstellung von Rechnungen. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen sicherstellen. In Portugal ist dafür die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels bzw. die Nutzung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • B2G-Rechnungen müssen in elektronischer Form im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der verfügbaren Webdienste an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden.

Wichtige Termine

  • Seit dem 1. Juli 2021 sind nicht ansässige, aber für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen dazu verpflichtet, eine zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden.
  • Ausstellung von elektronischen B2G-Rechnungen:
  • Mandatory B2G e-invoicing: all supplies to public sector companies require the related invoice to be issued in CIUS-PT format and transmitted via an approved web service.
    • 1. Januar 2021:  Die schrittweise Einführung für Großunternehmen auf freiwilliger Basis wurde eingeleitet.
    • 1. Juli 2021: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verpflichtung für kleine und mittelständische Unternehmen, wobei eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, in der PDFs von öffentlichen Auftraggebern akzeptiert werden.
    • 30 June 2022: The new format and transmission approach must be used by all businesses including microenterprises.
  • 1 January 2022:  A QR Code and ATCUD will be required in all invoices. This is voluntary for 2022 and expected to become mandatory on 1 January 2023.

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Portugal erfüllt?

Sovos bietet eine vollständige Lösung zur Einhaltung von Mehrwertsteuer-, SAF-T- und B2G-Vorschriften in Portugal. Mit einem Service aus einer Hand hilft Sovos Kunden, den mit der digitalen Transformation des Steuerwesens und der öffentlichen Beschaffung verbundenen Anforderungen nachzukommen. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.

Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.

Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.

Die detaillierten Leitlinien

Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:

Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase

Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie mehr darüber, was wir glauben, dass die Zukunft bringen wird, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über Neuigkeiten und Aktualisierungen im Bereich der Rechtsvorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Im Jahr 2019 verabschiedete Portugal eine Mini-Reform der elektronischen Rechnungsstellung , die den Rahmen des Landes für SAF-T-Meldungen und zertifizierte Rechnungssoftware konsolidiert.

Seitdem hat sich viel getan: Nicht ansässige Unternehmen wurden in den Geltungsbereich der E-Invoicing-Anforderungen einbezogen, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben und neue Verordnungen wurden veröffentlicht. Dieser Blog fasst die letzten und kommenden Änderungen zusammen.

QR-Code

Die faktische Umsetzung der 2019 eingeführten QR-Code-Pflicht verzögerte sich und wird nun voraussichtlich im Januar 2022 von den Steuerpflichtigen vollständig umgesetzt. Ein QR-Code sollte in allen Rechnungen enthalten sein. Technische Spezifikationen über den Inhalt und die Platzierung des Codes in der Rechnung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde .

ATCUD – Eindeutige ID und Validierungscodes

Die ATCUD ist eine eindeutige ID-Nummer , die in Rechnungen angegeben werden muss und Teil des Inhalts des QR-Codes ist. Die ATCUD ist eine Nummer mit dem folgenden Format: “ATCUD:Validation Code-Sequential number”.

Um den ersten Teil des ATCUD – den so genannten “Validierungscode” – zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde die Dokumentenserie zusammen mit Informationen wie Art des Dokuments, erste Dokumentennummer der Serie usw. mitteilen.

Im Gegenzug wird die Steuerbehörde einen Validierungscode liefern. Der Validierungscode ist für die gesamte Dokumentenserie für mindestens ein Steuerjahr gültig. Der zweite Teil des ATCUD – die “fortlaufende Nummer” – ist eine fortlaufende Nummer innerhalb der Dokumentenserie.

Diesen Monat hat die portugiesische Steuerbehörde technische Spezifikationen für den Erhalt des Validierungscodes veröffentlicht und damit einen neuen Webdienst geschaffen. Für den Zugang zu diesem Webdienst ist ein spezielles, von der Steuerbehörde ausgestelltes Zertifikat erforderlich, das den Steuerpflichtigen oder Softwareanbietern zugewiesen werden kann.

Darüber hinaus hat die Steuerbehörde eine Standardliste von Dokumentenklassen und -typen erstellt, die die Übermittlung von Dokumententypen in einem strukturierten Format ermöglicht.

Ein ATCUD wird in allen Rechnungen ab Januar 2022 erforderlich sein. Um für den Stichtag gerüstet zu sein, müssen die Steuerzahler in der letzten Hälfte des Jahres 2021 die Validierungscodes für die Serien erhalten, die in den Anfang 2022 ausgestellten Rechnungen verwendet werden sollen.

Verpflichtungen für nicht gebietsansässige Unternehmen

Im April dieses Jahres stellte Portugal klar, dass gebietsfremde Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuerregistrierung die inländischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von zertifizierter Rechnungssoftware für die Rechnungserstellung. Diese Unternehmen müssen auch die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherstellen. In Portugal wird die Integrität und Authentizität von Rechnungen durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels oder durch die Verwendung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.

Folglich müssen seit dem 1. Juli 2021 nicht niedergelassene, aber mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen eine zertifizierte Fakturierungssoftware einsetzen, um dem portugiesischen Recht zu entsprechen, wie es das Gesetzesdekret 28/2019, der Beschluss 404/2020-XXII und Rundschreiben 30234/2021 vorschreiben.

Portugal elektronische Rechnungsstellung in B2G-Szenarien

Das portugiesische E-Invoicing-Mandat für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden beinhaltet eine Formatanforderung, die an bestimmte Übermittlungsmethoden geknüpft ist. Mit anderen Worten: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Webdienste übermittelt werden.

Zunächst begann im Januar 2021 eine schrittweise Einführung, die große Unternehmen dazu verpflichtete, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen. Im Juli wurde der subjektive Geltungsbereich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. In einem letzten Schritt sollen bis Januar 2022 auch Kleinstunternehmen einbezogen werden.

Aufgrund der Covid-Pandemie hat Portugal eine mehrfach verlängerte Schonfrist eingeführt, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung PDF-Rechnungen akzeptiert. Derzeit läuft die Schonfrist bis zum 31. Dezember 2021 , was in der Praxis bedeutet, dass alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, unabhängig von ihrer Größe, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen bis zum 1. Januar 2022 erfüllen müssen.

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Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung eingehalten werden? Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten bei Sovos.

In unserem letzten Blick auf SAF-T in Rumänien haben wir die von der rumänischen Steuerbehörde veröffentlichten technischen Spezifikationen detailliert beschrieben. Seitdem wurden weitere Anleitungen veröffentlicht, darunter eine offizielle Bezeichnung für die SAF-T-Einreichung: D406.

Umsetzungszeitplan für die obligatorische Übermittlung des rumänischen SAF-T

Um die Bedenken der Steuerzahler wegen der Komplexität des Berichts und der Schwierigkeiten bei der Extraktion zu zerstreuen, führen die Steuerbehörden eine freiwillige Testphase ein, die in den kommenden Wochen beginnen soll. Während dieses Zeitraums können die Steuerzahler die so genannte D406T einreichen, die Testdaten enthält, die die Behörden in Zukunft nicht für Prüfungszwecke verwenden werden.

Einreichungsfristen für Rumänien SAF-T

Das rumänische SAF-T, D406, basiert auf dem OECD-Schema Version 2.0, das fünf Abschnitte enthält:

Die Einreichungsfristen sind wie folgt:

Die Steuerpflichtigen müssen die Abschnitte von D406 monatlich oder vierteljährlich einreichen, und zwar im Anschluss an den jeweiligen Steuerzeitraum für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.

Für die erste Meldung haben die Steuerbehörden eine Nachfrist für die ersten drei Monate der Abgabe angekündigt. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Abgabepflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen wirksam wird, wobei eine Nichtabgabe oder eine fehlerhafte Abgabe nicht bestraft wird, wenn die korrekten Angaben nach Ablauf der Frist eingereicht werden.

Informationen zur Einreichung von Anträgen für Rumänien SAF-T

Die D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Größe der beiden Dateien darf 500 MB nicht überschreiten. Ist die Datei größer als die Höchstgrenze, wird sie vom Portal nicht akzeptiert und muss gemäß den Angaben in den rumänischen Leitlinien in Segmente unterteilt werden.

Die Steuerbehörden haben darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger, der Fehler in der ursprünglichen Einreichung feststellt, eine Berichtigungserklärung einreichen kann, um diese Fehler zu korrigieren. Der Steuerpflichtige sollte eine zweite vollständig korrigierte Datei einreichen, um die fehlerhafte Originaldatei zu ersetzen. Reicht ein Steuerpflichtiger eine zweite D406 für denselben Zeitraum ein, so gilt dies automatisch als Berichtigungserklärung.

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Müssen Sie die Einhaltung der neuesten rumänischen SAF-T-Anforderungen sicherstellen? Sprechen Sie mit unserem Team. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten Vorschriften und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.

Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.

In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.

Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.

Zahlungen E-Reporting

Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.

Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?

Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:

Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?

Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.

Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.

Anforderungen für die Zertifizierung der "Partner"-Plattform

Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.

In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.

Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.

Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?

Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.

Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:

Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;

Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:

Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:

Zeitplan für die Umsetzung

Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?

Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.

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Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.

Was ist Intrastat?

Intrastat ist ein Meldesystem für den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren innerhalb der EU.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 müssen Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe von Waren tätigen, Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.

Intrastat-Meldungen müssen sowohl im Versandland (durch den Verkäufer) als auch im Empfangsland (durch den Käufer) ausgefüllt werden. Das Format und die Datenelemente der Intrastat-Meldungen variieren von Land zu Land, obwohl einige Datenelemente in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Auch die Meldeschwellen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Wie wird Intrastat modernisiert?

In dem Bemühen, die Datenerhebung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wurde 2017 ein Projekt zur "Intrastat-Modernisierung" gestartet. Als Ergebnis dieses Projekts wurde die Verordnung (EU) 2019/2152 (die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken) angenommen.

Die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen sind zweifach: