In unserem letzten Blick auf SAF-T in Rumänien haben wir die von der rumänischen Steuerbehörde veröffentlichten technischen Spezifikationen detailliert beschrieben. Seitdem wurden weitere Anleitungen veröffentlicht, darunter eine offizielle Bezeichnung für die SAF-T-Einreichung: D406.
Umsetzungszeitplan für die obligatorische Übermittlung des rumänischen SAF-T
Große Steuerzahler (wie von den rumänischen Steuerbehörden festgelegt) – 1. Januar 2022
Mittlere Steuerzahler – die Prognosen deuten auf 2022 hin, ein offizielles Datum wurde noch nicht veröffentlicht
Kleine Steuerzahler – 2023
Um die Bedenken der Steuerzahler wegen der Komplexität des Berichts und der Schwierigkeiten bei der Extraktion zu zerstreuen, führen die Steuerbehörden eine freiwillige Testphase ein, die in den kommenden Wochen beginnen soll. Während dieses Zeitraums können die Steuerzahler die so genannte D406T einreichen, die Testdaten enthält, die die Behörden in Zukunft nicht für Prüfungszwecke verwenden werden.
Einreichungsfristen für Rumänien SAF-T
Das rumänische SAF-T, D406, basiert auf dem OECD-Schema Version 2.0, das fünf Abschnitte enthält:
Hauptbuch
Debitoren
Kreditorenbuchhaltung</li<
Anlagevermögen
Bestandsaufnahme
Die Einreichungsfristen sind wie folgt:
Regelmäßig (bis zum letzten Kalendertag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt) – für Informationen zu Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Jährlich (bis zur Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr) – für Informationen über das Anlagevermögen
Auf Anfrage (innerhalb der von der Steuerbehörde festgelegten Frist, die nicht weniger als 30 Kalendertage ab dem Datum der Anfrage betragen darf) – für Informationen über das Inventar
Die Steuerpflichtigen müssen die Abschnitte von D406 monatlich oder vierteljährlich einreichen, und zwar im Anschluss an den jeweiligen Steuerzeitraum für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
Für die erste Meldung haben die Steuerbehörden eine Nachfrist für die ersten drei Monate der Abgabe angekündigt. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Abgabepflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen wirksam wird, wobei eine Nichtabgabe oder eine fehlerhafte Abgabe nicht bestraft wird, wenn die korrekten Angaben nach Ablauf der Frist eingereicht werden.
Informationen zur Einreichung von Anträgen für Rumänien SAF-T
Die D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Größe der beiden Dateien darf 500 MB nicht überschreiten. Ist die Datei größer als die Höchstgrenze, wird sie vom Portal nicht akzeptiert und muss gemäß den Angaben in den rumänischen Leitlinien in Segmente unterteilt werden.
Die Steuerbehörden haben darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger, der Fehler in der ursprünglichen Einreichung feststellt, eine Berichtigungserklärung einreichen kann, um diese Fehler zu korrigieren. Der Steuerpflichtige sollte eine zweite vollständig korrigierte Datei einreichen, um die fehlerhafte Originaldatei zu ersetzen. Reicht ein Steuerpflichtiger eine zweite D406 für denselben Zeitraum ein, so gilt dies automatisch als Berichtigungserklärung.
Jetzt sind Sie dran
Müssen Sie die Einhaltung der neuesten rumänischen SAF-T-Anforderungen sicherstellen? Sprechen Sie mit unserem Team. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten Vorschriften und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.
Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.
In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.
Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.
Zahlungen E-Reporting
Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.
Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?
Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:
Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?
Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.
Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.
Anforderungen für die Zertifizierung der "Partner"-Plattform
Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.
In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.
Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.
Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?
Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.
Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:
Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;
Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:
Aktualisierung des zentralen Verzeichnisses für die elektronische Rechnungsstellung
Ausstellung, Übermittlung/Empfang von elektronischen Rechnungen (einschließlich der Gewährleistung von Integrität und Authentizität sowie eines fortgeschrittenen Authentifizierungsverfahrens)
Verarbeitung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen, elektronischen Berichten und Zahlungsstatusdaten an Chorus Pro
<liDurchführung von Kontroll- und Zuordnungsaktivitäten (Extraktion von Rechnungsdaten sowohl für die elektronische Rechnungsstellung als auch für die elektronische Berichterstattung, bestimmte Rechnungsvalidierungsprüfungen – obligatorische Felder, Prüfsummen, Überprüfung der Kunden-ID – Zuordnung zu und von einem Mindestsatz obligatorischer Formate, Einhaltung der GDPR, usw.)
Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:
Die Registrierung und das Audit müssen regelmäßig erneuert werden.
Die Konsequenzen für nicht konforme Plattformen sind nicht definiert, ein Eskalationsprozess, der zum Entzug der Registrierung führt, würde greifen.
Der Betreiber der Plattform kann ein Franzose oder ein Ausländer sein (wobei es noch fraglich ist, ob Betreiber aus Nicht-EU-Ländern zugelassen werden).
Zeitplan für die Umsetzung
Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?
Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.
Was ist Intrastat?
Intrastat ist ein Meldesystem für den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren innerhalb der EU.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 müssen Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe von Waren tätigen, Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.
Intrastat-Meldungen müssen sowohl im Versandland (durch den Verkäufer) als auch im Empfangsland (durch den Käufer) ausgefüllt werden. Das Format und die Datenelemente der Intrastat-Meldungen variieren von Land zu Land, obwohl einige Datenelemente in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Auch die Meldeschwellen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.
Wie wird Intrastat modernisiert?
In dem Bemühen, die Datenerhebung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wurde 2017 ein Projekt zur "Intrastat-Modernisierung" gestartet. Als Ergebnis dieses Projekts wurde die Verordnung (EU) 2019/2152 (die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken) angenommen.
Die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Die Umsetzung eines neuen obligatorischen Datenaustauschprogramms zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf innergemeinschaftliche Lieferungen.
Der Austausch von Daten über innergemeinschaftliche Einreisen in die EU-Mitgliedstaaten ist fakultativ.
Die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen sind zweifach:
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Rahmen der Intrastat-Versandberichte zusätzliche Daten zu erheben. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Lieferungen vornehmen, diese zusätzlichen Informationen aufzeichnen und melden müssen.
Die Verordnung ebnet den Weg für die Mitgliedstaaten, die Intrastat-Ankunftsmeldungen möglicherweise schrittweise abzuschaffen, da der obligatorische Austausch von Versendungsdaten eine separate Ankunftsmeldung überflüssig macht. Die Meldeschwellen für Eingänge sind in der Regel niedriger als für Versendungen, und es wird erwartet, dass die Abschaffung der Notwendigkeit, Eingänge zu melden, letztendlich dazu führen wird, dass weniger Unternehmen an der Intrastat-Meldung teilnehmen müssen – es sei denn, die Meldeschwelle wird gesenkt. Außerdem werden Unternehmen, die sowohl an innergemeinschaftlichen Versendungen als auch an Eingängen beteiligt sind, ihre Meldepflicht halbieren.
Welche Informationen müssen die Mitgliedstaaten derzeit im Rahmen von Intrastat erheben?
Derzeit müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Intrastat die folgenden Informationen erheben:
MwSt.-Nummer des Meldepflichtigen
Der Bezugszeitraum
Der Warenfluss (Ankunft, Versand)
Die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Der Mitgliedstaat, in den oder aus dem die Waren versandt werden
Der Wert der Waren
Die Menge der Waren
Die Art der Transaktion
Welche zusätzlichen Informationen müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2022 von den innergemeinschaftlichen Ausführern einholen?
Die Mehrwertsteuernummer des Empfängers der Waren
Das Ursprungsland der versendeten Waren
Welche zusätzlichen Informationen dürfen die Mitgliedstaaten derzeit im Rahmen von Intrastat erheben?
Die Identifizierung der Waren auf einer detaillierteren Ebene als in der Kombinierten Nomenklatur
Das Herkunftsland, bei der Ankunft
die Herkunftsregion bei der Versendung und die Bestimmungsregion bei der Ankunft
Die Lieferbedingungen
Das Verkehrsmittel
Das statistische Verfahren
Welche fakultativen Angaben können die Mitgliedstaaten für den obligatorischen Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Ausfuhren machen?
Die Lieferbedingungen
Das Verkehrsmittel
Ausnahmen von den Intrastat-Anforderungen
Um den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen zu verringern, können die EU-Mitgliedstaaten Schwellenwerte festlegen, bei deren Unterschreitung die Unternehmen von ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung von Intrastat befreit sind. Die Schwellenwerte werden jährlich von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei die Schwellenbeträge für Eingänge und Versendungen getrennt festgelegt werden.
Nach den derzeitigen Verordnungen können die Mitgliedstaaten keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 97 % der Versendungen aus dem Mitgliedstaat gemeldet werden, und keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 93 % der innergemeinschaftlichen Eingänge in den Mitgliedstaat gemeldet werden.
Nach den geltenden Vorschriften können die Mitgliedstaaten bestimmten Kleinunternehmen gestatten, vereinfachte Informationen zu melden, sofern der Wert des Handels, der der vereinfachten Meldung unterliegt, 6 % des gesamten Handels nicht übersteigt.
Nach der kommenden neuen Verordnung müssen die Mitgliedstaaten nur sicherstellen, dass 95 % der Versendungen gemeldet werden, und der Austausch von Daten über innergemeinschaftliche Einreisen zwischen den Mitgliedstaaten ist fakultativ.
Bei der Einführung des polnischen CTC-Systems (Continuous Transaction Control), dem Krajowy System of e-Faktur, sind Fortschritte zu verzeichnen. Anfang des Jahres veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, um Gesetz zu werden. Es wurden Entwürfe für Spezifikationen für elektronische Rechnungen veröffentlicht, und es gab eine öffentliche Konsultation zum CTC-System.
Im Juni gab das Finanzministerium bekannt, dass es alle von der Öffentlichkeit und den polnischen Ministern eingereichten Stellungnahmen zum CTC-System geprüft und beschlossen habe, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Das CTC-System soll im Oktober 2021 für Tests zur Verfügung stehen, um die Inbetriebnahme im Jahr 2022 vorzubereiten; das Pilotprojekt wird allen Steuerzahlern offen stehen.
Verabschiedung und Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Oktober 2021.
Bereitstellung von zwei E-Invoice-Schemata, eines in polnischer und eines in englischer Sprache.
Einführung des CTC-Systems auf freiwilliger Basis im Januar 2022, nach einer dreimonatigen Testphase (Oktober – Dezember 2021).
Einführung des CTC-Systems im Jahr 2023.
In der Ankündigung erläuterte der Minister die Vorteile der Einführung des CTC-Systems für die Steuerzahler. Dazu gehören: schnellere Mehrwertsteuererstattungen; Sicherheit der gespeicherten Rechnung in der Datenbank der Steuerbehörde bis zum Ende der obligatorischen Aufbewahrungsfrist; Gewissheit über die Rechnungszustellung an den Empfänger durch die CTC-Plattform und daher schnellere Rechnungszahlungen; Automatisierung der Rechnungsverarbeitung und des Rechnungsaustauschs durch die Annahme eines standardisierten E-Rechnungsformats.
Darüber hinaus werden aufgrund der neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung die anstehenden Änderungen des SLIM-Mehrwertsteuerpakets 2 weitere Entlastungsmaßnahmen auslösen, z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von Duplikaten und Korrekturrechnungen.
Die polnischen Behörden machen gute Fortschritte bei der Umsetzung des Krajowy System e-Faktur. Es ist positiv zu sehen, dass sich die öffentliche Konsultation bei der Festlegung der nächsten Schritte als nützlich erwiesen hat, und die Absicht der Behörden, für Transparenz und rechtzeitige Dokumentation zu sorgen, wird sich hoffentlich während der gesamten Einführung des CTC-Systems fortsetzen.
Meet the Expert ist unsere Blogserie, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.
Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen erfährt unser engagiertes Team oft als erstes von neuen gesetzlichen Änderungen, damit Sie die Vorschriften einhalten können.
Wir sprachen mit Wendy Gilby, Technical Product Manager bei Sovos, um mehr über ihre Rolle bei der Entwicklung der Sovos-Software für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) zu erfahren, die den Kunden hilft, die Anforderungen eines sich ständig ändernden rechtlichen Umfelds zu erfüllen.
Wie kamen Sie dazu, bei Sovos zu arbeiten?
Bevor ich zu Sovos kam, arbeitete ich bei einer Investmentbank in London, wo ich mich vom Programmierlehrling zum Programmierer, Analytiker, Geschäftsanalytiker, Systemanalytiker, Projektmanager, Leiter des globalen Produktionssupports und schließlich zum Vizepräsidenten hocharbeitete.
Aufgrund persönlicher Umstände fing ich an, Teilzeit zu arbeiten und war sogar kurzzeitig Rudertrainer, bevor ich an die Universität zurückkehrte, um einen Abschluss in Informatik und IT zu machen.
Ich war auf der Suche nach einer anderen Aufgabe im IT-Bereich und hatte ursprünglich 2016 oder 2017 einen Kurzzeitvertrag bei FiscalReps (jetzt Teil von Sovos). Dies ist das Produkt, das wir jetzt als Sovos IPT kennen und das getestet werden musste, um sicherzustellen, dass es einsatzfähig ist.
Nach Abschluss des Projekts kam ich mit einem Sechsmonatsvertrag zurück, der in eine unbefristete Vollzeitstelle umgewandelt wurde, und ich bin heute noch hier!
Was ist Ihre Rolle und was beinhaltet sie?
Meine Aufgabe ist es, herauszufinden, wie Änderungen am Sovos-IPT-System umgesetzt werden können. Wir stimmen mit dem breiteren Sovos-IPT-Team ab, welche neuen Funktionen oder Änderungen sie wünschen, und arbeiten eng mit dem Entwicklungsteam zusammen, um die Ideen in Lösungen umzusetzen, die unsere Kunden nutzen.
Ich habe mir vor kurzem die Sovos-Mehrwertsteuerlösung angesehen, um die Synergien zwischen Mehrwertsteuer und IPT in Bezug auf die Benutzereinrichtung, die Benutzerrollen, das Hochladen von Daten und die anfängliche Validierung der Dateien, die wir von unseren Kunden erhalten, zu ermitteln, um die allgemeine Benutzerfreundlichkeit unserer IPT-Lösungen zu verbessern.
Wofür ist Ihr Team zuständig und wie hilft es den Kunden?
Wir sind stets bemüht, den gesamten Prozess der Steuererklärung effizienter zu gestalten und für unsere Kunden zu vereinfachen, unabhängig davon, in welchem Land sie ihre Steuern einreichen.
Wir haben viel Zeit damit verbracht, das IPT-Portal zu verfeinern, um den Prozess der Einreichung und Meldung der IPT zu vereinfachen und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Wir versuchen, so viele manuelle Schritte bei der Steuererklärung wie möglich zu eliminieren, um Fehler zu vermeiden.
Sovos ist eine Mischung aus Technologie und menschlichem Fachwissen. Daher arbeiten wir eng mit dem Compliance-Team zusammen, das sicherstellt, dass die Berichterstattung bei allen Steuerbehörden, bei denen unsere Kunden IPT einreichen, korrekt und vorschriftsmäßig ist.
Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess von der Dateneingabe über den Geldeingang bis hin zur Übermittlung an die Steuerbehörden so weit wie möglich zu automatisieren und zu integrieren, um sicherzustellen, dass wir keine Steuererklärungstermine verpassen und Verspätungsgebühren vermeiden.
Wie setzen Sie die neueste Technologie ein, um die Erfahrungen der Sovos-Kunden zu verbessern?
Das hängt wahrscheinlich mit der Arbeit zusammen, die wir am IPT-Portal leisten. Wir versuchen, alles transparenter zu machen, damit die Kunden alles an einem Ort sehen können, einschließlich des Status ihrer Steuererklärungen.
Wir haben auch APIs eingeführt, so dass die Kunden uns eine Datei direkt aus ihrem System schicken können, was für sie viel weniger Aufwand bedeutet. Wir sind immer bestrebt, den Kunden die Übermittlung ihrer Daten zu erleichtern und ihnen so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, um dies zu tun.
Wie hat sich die Technologie Ihrer Meinung nach verändert, seit Sie bei Sovos sind? Was hat den größten Einfluss gehabt?
Ich denke, die größte Auswirkung hat das IPT-Portal. Als ich anfing, war ein Großteil der Berichterstattungsprozesse noch papierbasiert, was für das Compliance-Team bedeutete, dass es vor der Einreichung der Steuererklärungen eine Menge Papierdokumente durchsuchen musste.
Das IPT-Portal mit allen Dokumenten, die früher ausgedruckt wurden, an einem Ort zu haben, an dem die Kunden alles online einsehen können, war also die größte Veränderung, die unsere Kunden und unser Compliance-Team zu schätzen wissen, vor allem im letzten Jahr, als sich die Unternehmen darauf einstellen mussten, von unterwegs zu arbeiten und nicht mehr so leicht auf Ressourcen im Büro zugreifen zu können.
Was reizt Sie besonders an der zukünftigen Steuertechnologie?
Ich denke, es ist die Entwicklung hin zu einem stärker vernetzten Meldeverfahren, das all diese unterschiedlichen Elemente der Steuererklärungen miteinander verbindet, um den IPT-Melde- und Einreichungsprozess noch einfacher und weit weniger fehleranfällig zu machen. Da bestimmte Elemente immer noch manuell eingegeben werden müssen, gibt es immer noch die Möglichkeit von Fehlern, so dass es wirklich spannend ist, dieses Problem vollständig zu beseitigen und den Prozess vom ersten Hochladen bis zur Einreichung bei den Steuerbehörden zu vereinfachen.
Automatisierte Rücksendungen werden immer häufiger, und wir arbeiten gerade daran für Deutschland, Frankreich und Ungarn. Wenn ich also von der Zukunft spreche, dann geschieht das eigentlich schon, was sehr aufregend ist.
Mehr als 170 Länder in der ganzen Welt haben ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, und einige der jüngsten Länder sind die Golfstaaten. Im Bestreben, die wirtschaftlichen Ressourcen zu diversifizieren, haben die Golfstaaten in den letzten zehn Jahren andere Wege zur Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen erforscht.
Infolgedessen unterzeichnete der Golfkooperationsrat (GCC), bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman, 2016 das gemeinsame Mehrwertsteuerabkommen zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einem Satz von 5 %.
Der erste Schritt: Einführung der Mehrwertsteuer in den GCC-Staaten
Im Anschluss an das Mehrwertsteuerabkommen führten Saudi-Arabien und die VAE 2018 die Mehrwertsteuer ein. Bahrain folgte mit einer Mehrwertsteuerregelung im Jahr 2019. Zuletzt hat Oman ab April 2021 eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt, und sowohl Katar als auch Kuwait werden voraussichtlich im nächsten Jahr Mehrwertsteuergesetze erlassen.
Der zweite Schritt: Digitalisierung der Mehrwertsteuer
Nach der Einführung der Mehrwertsteuer und der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf 15 % hat Saudi-Arabien den nächsten Schritt unternommen, um die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu digitalisieren.
Saudi-Arabien hat seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 erhebliche Fortschritte gemacht. Es wird erwartet, dass die saudische E-Invoicing-Verordnung nicht nur die Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen fördert, sondern auch zu effizienteren MwSt-Kontrollen und besseren makroökonomischen Daten für die Steuerbehörde führt – eine Entwicklung, die wahrscheinlich bald von anderen GCC-Ländern nachgeahmt werden wird.
In Anbetracht der Anstrengungen, die mit der Digitalisierung staatlicher Prozesse verbunden sind, und des Zeitplans für die Einführung der Mehrwertsteuer dürften die VAE der nächste Kandidat für eine ähnliche Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sein. Obwohl es derzeit keine Pläne für einen verbindlichen Rahmen gibt, haben die VAE kühne Pläne für eine allgemeine Digitalisierung angekündigt. Laut , der Website der VAE-Regierung, "wird die Regierung von Dubai Smart im Jahr 2021 komplett auf Papier verzichten und damit mehr als 1 Milliarde Papierstücke, die jedes Jahr für Behördentransaktionen verwendet werden, eliminieren, was Zeit, Ressourcen und die Umwelt schont."
Die Verbreitung der Digitalisierung der Mehrwertsteuer ist in der Regel die zweite Reform nach der Einführung der Mehrwertsteuer. Da Bahrain und Oman ebenfalls über Mehrwertsteuersysteme verfügen, wäre die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in diesen Ländern in den nächsten Jahren keine Überraschung. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Katar und Kuwait hängt vom Erfolg der Umsetzung der Mehrwertsteuer ab, daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wann die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in diesen Ländern beginnen wird, aber es besteht kein Zweifel, dass dies irgendwann geschehen wird.
Der nächste Schritt zur Einführung der Mehrwertsteuer im GCC
Nach der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die Golfstaaten möglicherweise auch andere MwSt-Prozesse, einschließlich der MwSt-Erklärungen, digitalisieren. Ein weiterer Trend, auf den sich die Länder zubewegen, ist die Vorausfüllung der MwSt-Erklärungen anhand der über die elektronische Rechnungsstellung erfassten Daten.
Unabhängig von der Form der Digitalisierung wird es viele bewegliche Teile in Bezug auf die Mehrwertsteuer und ihre Ausführung geben. Unternehmen, die in der Region tätig sind, sollten darauf vorbereitet sein, in ihre Prozesse zur Einhaltung der Mehrwertsteuer zu investieren, um unnötige Geldstrafen und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung zu vermeiden.
Das EU VAT E-Commerce Package ist da. Die neuen Regelungen, One Stop Shop (OSS) und Import One Stop Shop (IOSS), bringen erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung und den Berichtsmechanismen für Verkäufe an Privatpersonen in der EU. Es ist an der Zeit, herauszufinden, ob das gewerkschaftliche OSS, das nicht-gewerkschaftliche OSS oder sogar das IOSS für Ihr Unternehmen das Richtige ist.
In unserem neuesten Webinar stellt Anna Higgins, Strategy Program Director, erneut die Grundprinzipien der drei wichtigsten OSS Schemata vor. Finden Sie es heraus:
Wie die OSS-Schemata funktionieren
Wichtige Überlegungen
Wie Sie feststellen, welches Schema für Ihr Unternehmen das richtige ist
Wir werden im Anschluss an dieses OSS-Webinar eine kurze Q&A-Sitzung veranstalten, die von Alex Smith, dem Leiter der Consulting Services, geleitet wird.
Einfachere Mehrwertsteuer-Berichterstattung mit Sovos Advanced Periodic Reporting
Regelmäßige Umsatzsteuerberichte brauchen Zeit. Die Daten müssen genau sein, ihr Format muss korrekt sein, Fristen dürfen nicht verpasst werden und zusätzlich setzt die Häufigkeit der Einreichungen die Teams, die für die Umsatzsteuerberichterstattung verantwortlich sind, unter erheblichen Druck.
Wenn man zu diesen Herausforderungen noch häufige Änderungen der Vorschriften, grenzüberschreitende Komplexität und die Tatsache hinzufügt, dass keine einzelne Gerichtsbarkeit gleich funktioniert, ist es klar, dass Ihr Unternehmen von der Automatisierung und Zentralisierung der periodischen Umsatzsteuerberichte profitieren würde.
In dieser Infografik wird erläutert, wie sowohl globale als auch multinationale Unternehmen mit Hilfe der Technologie von Sovos Advanced Periodic Reporting (APR) ihren periodischen MwSt.-Berichtspflichten nachkommen können.
Sovos APR kann dabei helfen:
Zentralisierung Ihrer Steuerablage und Berichterstattung durch ein einziges System
Verbesserung der Qualität von Mehrwertsteuererklärungen und -deklarationen
Validierung der Datenintegrität
Erfüllung der periodischen Mehrwertsteuer-Berichtspflichten und -fristen
Vereinfachung der Arbeitsweise durch mehr Transparenz und Dashboards
Niedrigere Gesamtkosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuer
Manuelle Aufgaben können automatisiert werden, Prozesse lassen sich leicht standardisieren, und Sie können auch Ihre Abhängigkeit von Outsourcing-Anbietern reduzieren. Diese Vorteile, gepaart mit der Möglichkeit, die mit der Aufrechterhaltung der Systeme verbundenen Verwaltungskosten zu senken, summieren sich schnell.
Höhere betriebliche Effizienz
Steuerfachleute brauchen die richtigen Ressourcen (sowohl Menschen als auch Werkzeuge) zur richtigen Zeit. Sovos APR sorgt dafür, dass Sie die Einhaltung der indirekten Steuern kontinuierlich und vor allem zeitsparend sicherstellen können und die Genauigkeit erhöht wird. So können Sie Ihre Ressourcen umschichten, um sich auf strategischere Aufgaben zu konzentrieren.
Nahtlose Integration mit der VAT Compliance Solutions Suite
Sovos APR ist ein integraler Bestandteil eines vollständig skalierbaren Lösungspakets, das alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mehrwertsteuer, einschließlich der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Archivierung, erfüllt. Lösen Sie die Steuerproblematik in einem Umfang, der zu Ihrem Unternehmen passt.
Was bietet Sovos APR noch?
Sie möchten mehr über Sovos APR erfahren? In dieser Infografik erfahren Sie mehr über die Lösung und wie sie Steuerfachleuten dabei hilft, die Herausforderungen der periodischen Mehrwertsteuerberichterstattung zu meistern.
Hierzu gehört Folgendes:
Globaler Ausblick – Spezielle Berichte für eine wachsende Zahl von Ländern, während mehr als 60 Länder auf regulatorische Änderungen überwacht werden.
Universelle Vorlagen – Es können auch zusätzliche eigene Berichte erstellt werden, um die Mehrwertsteueranalyse in 208 nationalen und subnationalen Rechtsordnungen zu erleichtern.
Expertenorientiert – Unsere langjährige Erfahrung in der Erforschung gesetzlicher Vorschriften hilft unseren Kunden seit fast zwei Jahrzehnten, die Vorschriften einzuhalten. Dieses Wissen fließt direkt in den Sovos APR ein.
Immer auf dem neuesten Stand – Das Sovos-Team für Regulierungsfragen überwacht und pflegt die Einhaltung der Vorschriften und sorgt dafür, dass sich unsere Lösung ständig weiterentwickelt.
Lesen Sie jetzt die Infografik und erfahren Sie, wie Sovos APR das kann:
Sparen Sie Zeit und haben Sie einen vollständigen Überblick über Ihre Ablagepflichten
Erstellen Sie einen End-to-End-Ansatz, der mit Ihrem Unternehmen skaliert
Erleichterung bei der Verfolgung von Änderungen der indirekten Steuerbestimmungen
Geringere Gesamtkosten für MwSt.-Compliance
Verbessern Sie die Entscheidungsfindung und maximieren Sie gleichzeitig die betriebliche Effizienz
Mit Sovos APR können Sie alles effizient von einer zentralen Plattform aus überprüfen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über alle regulatorischen Änderungen und bleiben Sie sowohl jetzt als auch in Zukunft konform.
Ein aktueller Megatrend in der Umsatzsteuer sind kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs), bei denen die Steuerverwaltungen zunehmend Daten zu Geschäftstransaktionen in Echtzeit abfragen und oft Daten vorautorisieren, bevor ein Unternehmen zum nächsten Schritt im Verkaufs- oder Einkaufsworkflow übergehen kann.
Wenn eine Steuerbehörde CTCs einführt, neigen Unternehmen dazu, dies als eine zusätzliche Reihe von Anforderungen zu betrachten, die von IT-Experten in ERP- oder Transaktionsautomatisierungssoftware implementiert werden müssen. Diese reflexartige Reaktion ist verständlich, da die Implementierungszeiträume in der Regel kurz und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung erheblich sind.
Aber Unternehmen täten besser daran, diese Änderungen als Teil einer fortlaufenden Reise anzugehen, um Ineffizienzen und andere Risiken zu vermeiden. Aus Sicht der Steuerbehörden sind CTCs keine eigenständige Übung, sondern Teil einer umfassenderen digitalen Transformationsstrategie, bei der alle Daten, auf die zu Prüfungszwecken legal zugegriffen werden kann, elektronisch an sie übermittelt werden.
Es dreht sich alles um die Daten
In der Digitalisierungsvision vieler Steuerbehörden wird jede Datenkategorie in "organischen" Abständen empfangen, die der natürlichen Kadenz der Datenverarbeitung durch die Unternehmen und dem Datenbedarf der Behörden folgen.
Steuerverwaltungen nutzen die Digitalisierung, um komfortabler, granularer und häufiger auf Daten zuzugreifen.
Ein Unternehmen, das dieses Kontinuum von der alten Welt des Berichtswesens und der Rechnungsprüfung zur neuen Welt des automatisierten Datenaustauschs nicht berücksichtigt, riskiert, sich zu sehr auf das "Wie" zu konzentrieren – die Orchestrierung von Nachrichten zu und von einer CTC-Plattform – anstatt das "Warum" im Auge zu behalten – die Transparenz der Geschäftsabläufe.
Daten, die schneller und in einem strukturierten, maschinell verwertbaren Format eingehen, sind für Steuerverwaltungen unendlich viel wertvoller, da sie die Möglichkeit haben, tiefergehende Analysen sowohl von unterschiedlichen Datenquellen der Steuerzahler als auch von Dritten durchzuführen.
Wenn Ihre Geschäftsdaten unvollständig oder fehlerhaft sind, setzen Sie sich wahrscheinlich vermehrten Betriebsprüfungen aus, da Ihre schlechten Daten vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen werden und transparenter sind.
Anders ausgedrückt: In einer digitalisierten Welt der Steuer wird Müll in Müll umgewandelt.
Wie Sie sich auf CTCS vorbereiten – Automatisierung ist der Schlüssel
Viele Unternehmen haben die Zauberformel zur Behebung dieser Datenprobleme bereits zur Hand. Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf diese Welle der Mehrwertsteuer-Digitalisierung mit einem Projekt zur Analyse interner Datenprobleme und arbeiten Sie mit vorgelagerten internen und externen Stakeholdern – einschließlich Lieferanten – an deren Behebung.
Tools, die für die Einführung von automatisierten Kontrollen für die Prozesse der Umsatzsteueranmeldung entwickelt wurden, können helfen, einen besseren Einblick in die vorgelagerten Datenprobleme zu erhalten, die ausgebügelt werden müssen. Dieselben Tools können Ihnen auch bei der CTC-Reise helfen, indem sie Datenextraktions- und -integrationsmethoden, die für die Umsatzsteuerberichterstattung eingerichtet wurden, für die CTC-Übertragung wiederverwenden und so eine bessere Data Governance schaffen und eine Verbindung zwischen diesen beiden natürlich verbundenen Prozessen aufrechterhalten.
Viele schlechte Daten stammen aus verbleibenden papierbasierten Prozessen, wie z. B. Lieferantenrechnungen in Papier- oder PDF-Format oder Kundenbestellungen. Wenn Sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um auf automatisierte Prozesse umzustellen, die auf strukturierten, vollständig maschinenlesbaren Alternativen basieren, wird das einen großen Unterschied machen.
Die Verbesserung der Rechnungsdaten ist nicht die einzige Herausforderung. Mit der unvermeidlichen Ausweitung der unter den CTC-Regeln einzureichenden Dokumententypen (von der Rechnung über Genehmigungsnachrichten auf der Käuferseite bis hin zu Transportdokumenten und Zahlungsstatusdaten) werden die Steuerverwaltungen immer mehr Ihrer Daten sowie die Daten von Handelspartnern und Dritten abgleichen – denken Sie an Finanzinstitute, Zollbehörden und andere verfügbare Datenpunkte.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Steuerverwaltungen ihre Digitalisierungsbemühungen bei den indirekten Steuern einstellen werden. Mandate zur Einführung von The Standard Audit File for Tax (SAF-T ) und ähnliche E-Accounting-Anforderungen zeigen, wie schnell sich die Länder von der alten Welt der Steuer- und Vor-Ort-Prüfungen entfernen.
All diese Daten, aus mehreren Quellen mit starker Authentifizierung, werden ein immer detaillierteres und unbestreitbares Bild Ihrer Geschäftstätigkeit zeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Körperschaftssteuererklärungen von Steuerverwaltungen vorausgefüllt werden, die wenig bis keine legitimen Änderungen von Ihrer Seite erwarten.
Substanz geht vor Form" ist ein beliebter Aphorismus in der Welt der Steuern. Da immer mehr Geschäftsanwendungen und Datenströme für Steuerverwaltungen leicht zugänglich werden, müssen Sie damit beginnen, Datenqualität und -konsistenz als ersten Schritt zu berücksichtigen, um in der Welt des digitalisierten Steuervollzugs erfolgreich zu sein.
Streben Sie nach mehr, nicht weniger, Einblick in Ihr Unternehmen als das Finanzamt
Letztendlich wollen die Steuerverwaltungen Ihr Geschäft verstehen. Sie wollen nicht nur Daten, sie wollen aussagekräftige Informationen darüber, was Sie tun, warum Sie es tun, wie Sie handeln, mit wem und wann. Das ist auch genau das, was Ihre Eigentümer und Ihr Management wollen.
Die letztendlichen Ziele von Unternehmen und Steuerverwaltungen sind also die gleichen – nur dass Unternehmen oft die betriebliche Effizienz und finanzielle Ziele in den Vordergrund stellen, während Steuerverwaltungen sich darauf konzentrieren, die bestmöglichen, objektiven Informationen zu erhalten.
Die Einführung von CTCs durch die Steuerverwaltung kann ein Segen sein, und es gibt Vorteile, wenn Sie bessere Analysen in Ihrem Unternehmen einführen, um die Anforderungen der Steuerverwaltung zu erfüllen.
Der wahre Wert liegt in Echtzeit-Einblicken in Geschäftsabläufe und Finanzindikatoren wie Cash-Management oder Schwachstellen in der Lieferkette. Dieses Maß an sofortigem Einblick in Ihr eigenes Geschäft ermöglicht es Ihnen auch, immer einen Schritt voraus zu sein, so dass Sie die Kontrolle über das Bild haben, das Ihre Daten den Behörden liefern.
CTCs sind der natürliche nächste Schritt auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der Unternehmenstransparenz.
Japan befindet sich mitten in einem mehrjährigen Prozess der Aktualisierung seines Verbrauchssteuersystems. Dieser begann mit der Einführung seines Systems mit mehreren Steuersätzen am 1. Oktober 2019 und der nächste Schritt wird voraussichtlich die Einführung des sogenannten Qualified Invoice Systems als Steuerkontrollmaßnahme am 1. Oktober 2023 sein.
Mit dieser bedeutenden Änderung versucht die japanische Regierung, ein seit vielen Jahren bestehendes Problem der Steuerflucht zu lösen.
Der Kaskadeneffekt von mehreren Steuersätzen
Die japanische indirekte Steuer wird als japanische Verbrauchssteuer (JCT) bezeichnet und wird auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Japan erhoben. Der Verbrauchssteuersatz wurde am 1. Oktober 2019 von 8 % auf 10 % erhöht. Gleichzeitig führte Japan mehrere Sätze ein, wobei für bestimmte Transaktionen ein reduzierter Steuersatz von 8 % gilt.
Derzeit folgt Japan nicht der gängigen Praxis, den geltenden Steuersatz in die Rechnung aufzunehmen, um die Verbrauchssteuer zu berechnen. Stattdessen basiert das derzeitige System (das sogenannte "Ledger-System") auf Transaktionsnachweisen und der Buchhaltung des Unternehmens. Die Regierung ist der Meinung, dass dieses System zu systemischen Problemen in Bezug auf Steuervermeidung führt.
Um dem entgegenzuwirken, wird ab 1. Oktober 2023 ein neues System – das Qualified Invoice System – eingeführt. Der Hauptunterschied zu einer heute ausgestellten Rechnung besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der anwendbaren Steuersätze für diese bestimmte Transaktion enthalten muss.
Unter dem neuen System können nur registrierte JCT-Zahler qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen, und auf der Käuferseite der Transaktion werden Steuerzahler nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde. Mit anderen Worten: Das Qualified Invoice System erfordert von beiden Parteien eine Anpassung ihrer Rechnungsvorlagen und -prozesse, um neue Informationen sowie die Notwendigkeit der Registrierung bei den zuständigen Steuerbehörden festzulegen.
Vorbereitung auf das Qualified Invoice System
Vom 1. Oktober 2019 bis zum 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsfrist für die Implementierung des neuen E-Invoicing-Systems.
Um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können, müssen sich JCT-Steuerzahler bei Japans National Tax Agency ("NTA") registrieren lassen. Die Registrierung kann frühestens ab dem 1. Oktober 2021 beantragt werden, und dieser Antrag muss bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden, also sechs Monate vor dem Einführungsdatum des E-Invoicing-Systems. Nicht registrierte Steuerzahler werden keine qualifizierten Rechnungen ausstellen können.
Die registrierten JCT-Zahler können elektronische Rechnungen anstelle von papierbasierten Rechnungen ausstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Was geschieht als Nächstes?
Die Einführung des Qualified Invoice System wird sowohl japanische als auch ausländische Unternehmen betreffen, die in Japan JCT-steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Um eine ordnungsgemäße Steuerberechnung und Vorsteuergutschrift zu gewährleisten, müssen Steuerzahler sicherstellen, dass sie die Anforderungen verstehen und ihre Buchhaltungs- und Buchführungssysteme aktualisieren oder anpassen, um die neuen Anforderungen vor der Einführung des Qualified Invoice System im Jahr 2023 zu erfüllen.
Jetzt sind Sie dran
Kontaktieren Sie mit unseren Experten, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das japanische Qualified Invoice System helfen können.
Der Weg der Türkei zur E-Transformation, der 2010 begann, wurde 2012 systematischer. Dieser Prozess begann zunächst mit der Einführung von E-Ledgern am 1. Januar 2012 und hat seitdem einen viel größeren Umfang für E-Dokumente erreicht. </p
Die türkische Steuerverwaltung (TRA), die den E-Transformationsprozess anführt, hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, Unternehmen zur Digitalisierung der Steuer zu ermutigen und ein erfolgreiches Modell für die Verfolgung von steuerbezogenen Verfahren geschaffen.
Der Prozess wurde durch neue Anforderungen an E-Dokumente weiter beschleunigt.
Neueste Entwicklungen und Erwartungen an die E-Transformation in der Türkei
Die TRA weitet den Anwendungsbereich von E-Dokumenten weiter aus, und die Arten von E-Dokumenten, die verwendet werden, sind:
Expense E-Note: Diese Anwendung hilft Ihnen, elektronische Spesenabrechnungen gemäß TRA-Standards zu erstellen, elektronische und gedruckte Kopien dieser Abrechnungen aufzubewahren, sie an relevante Stellen zu übermitteln und Berichte zu erstellen.</
E-Bankbeleg: Mit dieser Anwendung können Sie elektronische Bankbelege gemäß TRA-Standards erstellen, Kopien von Belegen aufbewahren oder diese Kopien an relevante Parteien einreichen und Berichte erstellen.
E-Devisenbeleg: Damit können Sie Devisenhandelsbelege über entsprechende Institutionen und Banken in elektronische Dokumente umwandeln. < /
E-Insurance Commission Expense Letter: Hierbei handelt es sich um eine Spesenabrechnung, die von Versicherungsmaklern in einem elektronischen Format gemäß der Gesetzgebung erstellt wird.
E-Insurance Policy: Dieses Dokument ist die elektronische Version von Versicherungspolicen, die von Versicherungs-, Renten- und Rückversicherungsmaklern ausgestellt werden.
E-Tab: Dieses Dokument zeigt die Liste der von Kunden in Restaurants und Cafés aufgegebenen Bestellungen.
Die Digitalisierungsreise der E-Dokumente
Viele Steuerzahler haben das neue System freiwillig angenommen, seit die TRA diesen ganzen Prozess eingeführt hat. Die neuesten Aktualisierungen der TRA für E-Dokumente sind von entscheidender Bedeutung für die Überwachung von Steuerverfahren.
Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Dokumenten werden sich die Einnahmeverluste durch Steuerverfahren verringern. E-Dokumente bieten zusätzliche Vorteile für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, wie Zeitersparnis, Kostenminimierung und Produktivitätssteigerung. Es ist sicher, dass der Umfang von E-Dokumenten in der Türkei in Zukunft weiter zunehmen wird, was sich auf Steuerzahler und Steuerverfahren auswirken wird.
Jetzt sind Sie dran
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um herauszufinden, wie die Sovos Tax Compliance Software Ihnen dabei helfen kann, Ihre Anforderungen an E-Transformation und E-Dokumente in der Türkei zu erfüllen.
In diesem Blog geben wir einen Einblick in kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) und die oft damit verbundene Terminologie.
Angesichts wachsender Mehrwertsteuerlücken auf der ganzen Welt führen immer mehr Steuerbehörden immer strengere Kontrollen ein. Ihr Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Betrug zu verhindern und die Einnahmen zu erhöhen.
Eine der Möglichkeiten, wie Regierungen einen besseren Einblick in die Transaktionen eines Unternehmens erhalten können, ist die Einführung von CTCs. Diese Mandate verlangen von Unternehmen, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde zu senden. Eine beliebte CTC-Methode sieht vor, dass eine Rechnung freigegeben werden muss, bevor sie ausgestellt oder bezahlt werden kann. Auf diese Weise hat die Steuerbehörde nicht nur Einsicht, sondern auch ein gewisses Maß an operativer Kontrolle über die Geschäftsvorgänge.
Was ist die Mehrwertsteuer?
Das Grundprinzip der MwSt. (Mehrwertsteuer) besteht darin, dass die Regierung einen Prozentsatz des Mehrwerts auf jeder Stufe einer Wirtschaftskette erhält. Die Kette endet mit dem Verbrauch der Waren oder Dienstleistungen durch eine Einzelperson. Die Mehrwertsteuer wird von allen Parteien in der Kette, einschließlich des Endkunden, bezahlt. Allerdings können nur Unternehmen ihre Vorsteuer abziehen.
Viele Regierungen verwenden Rechnungen als primären Nachweis bei der Ermittlung "indirekter" Steuern, die ihnen von Unternehmen geschuldet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei weitem die bedeutendste indirekte Steuer für fast alle Handelsnationen der Welt. In vielen Ländern mit Mehrwertsteuer trägt die Steuer zu mehr als 30 % der gesamten Staatseinnahmen bei.
Was ist die Mehrwertsteuerlücke?
Die Mehrwertsteuerlücke ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag.
In Europa beläuft sich die MwSt.-Lücke laut dem neuesten Bericht der Europäischen Kommission auf etwa 140 Mrd. € pro Jahr. Dieser Betrag stellt einen Verlust von 11 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen im Block dar. Weltweit schätzen wir, dass die fällige, aber von den Regierungen aufgrund von Fehlern und Betrug nicht eingezogene Mehrwertsteuer bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Dies entspricht in etwa dem BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria. Die Mehrwertsteuerlücke macht etwa 15-30 % der weltweit fälligen Mehrwertsteuer aus.
Was sind kontinuierliche Transaktionskontrollen?
Kontinuierliche Transaktionskontrollen sind ein Ansatz zur Steuerdurchsetzung. Er basiert auf der elektronischen Übermittlung von Transaktionsdaten aus den Systemen eines Steuerzahlers an eine von der Steuerverwaltung bestimmte Plattform, die kurz vor/während oder kurz nach dem tatsächlichen Austausch dieser Daten zwischen den Parteien der zugrunde liegenden Transaktion erfolgt.
Ein beliebtes CTC wird oft als "Clearance-Modell" bezeichnet, da die Rechnungsdaten von der Steuerverwaltung effektiv und nahezu oder in Echtzeit abgeglichen werden. Darüber hinaus können CTCs ein starkes Instrument sein, um beispiellose Mengen an Wirtschaftsdaten zu erhalten, die zur Information der Steuer- und Geldpolitik genutzt werden können.
Wo haben die CTCs angefangen?
Die ersten Schritte in Richtung dieser radikal anderen Art der Durchsetzung begannen in Lateinamerika innerhalb weniger Jahre in den frühen 2000er Jahren. Andere Schwellenländer wie die Türkei folgten diesem Beispiel ein Jahrzehnt später. Viele Länder in LatAm haben inzwischen stabile CTC-Systeme. Diese benötigen für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer eine große Menge an Daten aus Rechnungen. Andere Schlüsseldaten – wie der Zahlungsstatus oder Transportdokumente – können auch direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst und vorgenehmigt werden.
Was ist E-Invoicing?
Elektronische oder E-Invoicing ist das Versenden, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen in elektronischem Format ohne die Verwendung von Papierrechnungen zu Steuer- oder Beweiszwecken. Das Scannen von Eingangsrechnungen oder der Austausch von E-Invoice-Nachrichten parallel zu papierbasierten Rechnungen ist aus rechtlicher Sicht keine elektronische Rechnungsstellung. E-Invoicing wird oft als Teil eines CTC-Mandats gefordert, aber das muss nicht der Fall sein; in Indien beispielsweise muss die Rechnung von der Steuerverwaltung freigegeben werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechnung anschließend in einem digitalen Format auszutauschen.
Das Ziel von CTCs und E-Invoicing-Mandaten besteht häufig darin, Geschäftsdaten, die an der Quelle, während der eigentlichen Transaktionen, kontrolliert werden, zum Vorausfüllen oder Ersetzen von Umsatzsteuererklärungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung von CTCs und deren Nutzung durch die Steuerverwaltungen für ihre Technologie- und Organisationsplanung aufrechterhalten müssen.
Was ist am Horizont zu sehen?
Da immer mehr Regierungen die Vorteile für die Einnahmen und die Wirtschaftsstatistik erkennen, die die Einführung dieser strengeren Kontrollen mit sich bringt, sehen wir weitere Mandate am Horizont. Wir gehen davon aus, dass sich der Anstieg von indirekten Steuersystemen, die auf CTCs basieren, in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.
Mit Blick auf die Zukunft wissen wir heute, dass in Europa innerhalb der nächsten Jahre Frankreich, Bulgarien und auch Polen CTCs einführen werden. Saudi-Arabien hat ebenfalls kürzlich Regeln für E-Invoicing veröffentlicht und viele andere werden folgen.
Anstehende Mandate stellen eher eine Chance für die digitale Transformation eines Unternehmens dar als eine Herausforderung. Wenn man es mit der richtigen Einstellung betrachtet. Aber wie bei allen Veränderungen ist Vorbereitung der Schlüssel. Global agierende Unternehmen sollten genügend Zeit und Ressourcen einplanen, um sich strategisch auf die bevorstehenden CTC- und anderen Anforderungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer vorzubereiten. Eine globale MwSt.-Compliance-Lösung wird ihre Bedürfnisse sowohl heute als auch in Zukunft erfüllen, wenn die Welle der Mandate weltweit an Fahrt gewinnt.
Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.
Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.
Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.
Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.
FatturaPA: Das Format der Wahl
Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.
Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.
Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.
Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.
Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen
In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.
Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.
SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.
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Nehmen Sie Kontakt auf mit unseren Experten, die Ihnen helfen können, zu verstehen, wie SDI und HUB-SM zusammenarbeiten werden.
Ab 2023 werden die französischen Mehrwertsteuervorschriften von Unternehmen verlangen, Rechnungen für inländische Transaktionen mit Steuerpflichtigen elektronisch auszustellen und für die meisten Rechnungen vor der Ausstellung eine "Freigabe" einzuholen. Andere Transaktionen, wie z. B. grenzüberschreitende und B2C-Transaktionen, werden auf "normale" Weise an die Steuerbehörde gemeldet.
Dies wird ein großes Unterfangen für die betroffenen Unternehmen sein und obwohl die Änderungen noch mehr als ein Jahr entfernt sind, sollte die Planung jetzt beginnen. Aber was bedeutet Planung im Zusammenhang mit der Einführung einer kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC)? Was haben Unternehmen, die an der Schwelle zu einer solchen Umstellung stehen, gelernt, als sie in Ländern wie Italien, Indien, Mexiko und Spanien mit der gleichen Herausforderung konfrontiert wurden? Und wie können Unternehmen diese Best Practices für zukünftige CTC-Rollouts nutzen?
Wir teilen die Punkte, die Unternehmen bei der Planung einer CTC-Einführung berücksichtigen sollten und die als Checkliste für das Mandat Frankreich 2023 verwendet werden können, um Sie bei der Vorbereitung zu unterstützen.
Verstehen Sie die neuen Änderungen, und seien Sie sich bewusst, was auf Sie zukommt
Ist Ihre Organisation über die von der Regierung vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen informiert, und verstehen die relevanten Funktionsteams diese?
Verstehen Ihre Teams, was sich konkret ändert und haben sie eine zuverlässige Informationsquelle, an der sie sich orientieren können?
Haben Ihre Teams in einer so dynamischen Situation wie einem CTC-Rollout die Möglichkeit, neue Entwicklungen zu überwachen und zukünftige Änderungen zu analysieren?
Gibt es in Ihrer Organisation einen Prozess für die Umsetzung neuer Änderungen, sobald diese gesetzlich eingeführt wurden?
Verstehen Sie, wie Ihr Geschäft und Ihr Betrieb betroffen sind
Welche Ihrer Geschäftsvorfälle fallen in den Geltungsbereich? Wann müssen sie compliant sein?
Wie werden Ihre konzerninternen Rechnungen heute verarbeitet? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Compliance-Anforderungen für ihre Intercompany-Rechnungsströme übersehen, aber in einem Clearance-System sind diese Rechnungen fast immer im Geltungsbereich.
Wie werden die Rechnungen unter dem neuen System an die französische Steuerbehörde gesendet? Können Sie dies intern verwalten oder ist eine dritte Partei beteiligt?
Welche Informationen müssen zusätzlich zu den Rechnungsinformationen gesendet werden?
Wenn heute keine Rechnung erforderlich ist, z. B. bei B2C-Verkäufen, welche Informationen müssen gesendet werden?
Wie sollen diese Rechnungen archiviert werden? Gibt es besondere rechtliche oder technische Anforderungen für eine solche Aufbewahrung?
Entwerfen oder bewerten Sie mögliche Lösungen
Ist die CTC-Reform am besten durch eine intern entwickelte Lösung zu lösen?
Wenn ja, sprechen Sie so bald wie möglich mit der IT-Abteilung, damit diese mit der Planung beginnen und sowohl die notwendige Zeit als auch das Budget für das Projekt bereitstellen kann.
Wenn nein, wer sind die Dienstleister, die helfen könnten?
Wenn externe Anbieter genutzt werden, wie gehen die Daten von Ihren Quellsystemen zu diesen und schließlich zur Steuerbehörde?
Welches Ihrer Quellsysteme enthält die benötigten Daten? Ist es eines oder mehrere?
Verfügt der externe Anbieter über einen "ready to go"-Extraktor für Ihr ERP-System/Quellsystem? Oder, wenn Ihr Unternehmen auf eine "API first"-Strategie setzt, welche Quellsysteme werden Sie verwenden, um die Daten an Ihren Anbieter oder die Steuerbehörde weiterzuleiten?
Ausführen der Lösung
Wie viel Vorlauf benötigt Ihre IT-Abteilung für ein solches Projekt? Es werden Ressourcen aus der IT benötigt, unabhängig davon, ob es sich um ein externes oder internes Projekt handelt.
Wie viel wird die Entwicklung und Implementierung kosten? Unabhängig davon, wie Sie die Lösung Ihrer Wahl implementieren wollen, ob intern oder extern, muss das Budget gesichert werden.
Wann müssen die Kosten zur Budgetgenehmigung eingereicht werden?
Wann müssen Sie mit dem Projekt beginnen? Sobald die Planung abgeschlossen und der Zeitbedarf bekannt ist (einschließlich Tests und Schulungen), können Sie rückwärts arbeiten, um einen Starttermin zu erreichen. Dieser Termin sollte so bald wie möglich mit der IT-Abteilung bestätigt werden.
Wenn Sie die obigen Fragen beantwortet haben, sind Sie in einer guten Position, um sowohl die Roadmap zu planen, um rechtzeitig vor dem Inkrafttreten konforme Prozesse zu gewährleisten, als auch die Kosten abzuschätzen und die erforderliche Finanzierung für das Projekt zu sichern.
Norwegen kündigte seine Absichten an, Ende 2020 eine neue digitale Umsatzsteuererklärung einzuführen, mit einem geplanten Starttermin am 1. Januar 2022. Seitdem haben sich Unternehmen gefragt, was diese Änderung für sie bedeuten würde und wie IT-Teams ihre Systeme für diese neue Anforderung vorbereiten müssten. Norwegen hat seither eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt, so dass Unternehmen eher früher als später mit den Vorbereitungen beginnen können.
Mit dieser neuen Umsatzsteuererklärung möchte die norwegische Steuerverwaltung (Skatteetaten) eine Vereinfachung der Berichterstattung, eine bessere Verwaltung und eine verbesserte Einhaltung der Vorschriften erreichen.
Diese neue Umsatzsteuererklärung sieht zusätzliche 11 Felder vor, wodurch sich die Anzahl von 19 auf 30 Felder erhöht, die auf bestehenden SAF-T-Codes basieren, um eine detailliertere Berichterstattung und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verpflichtung zur Einreichung einer SAF-T-Datei mit der Einführung dieser neuen MwSt.-Erklärung nicht ändern wird.
Diese Änderung betrifft nur die Umsatzsteuererklärung – wobei die SAF-T-Codes wiederverwendet und für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen umgewidmet werden. Unternehmen müssen weiterhin das norwegische SAF-T-Mandat erfüllen, wo es anwendbar ist, und müssen auch diese neue digitale Umsatzsteuererklärung einreichen.
Technische Spezifikationen der digitalen Umsatzsteuererklärung Norwegens
Skatteetaten hat viele Webseiten mit detaillierten Informationen für Unternehmen erstellt, die in den nächsten Monaten durchgesehen werden können, einschließlich der folgenden:
Implementierungsleitfaden – dieser Leitfaden wurde erstellt, um Entwickler und Unternehmen bei der Beurteilung der technischen Anforderungen zu unterstützen, die für die Implementierung anstehender Änderungen erforderlich sind
Validierungsregeln – diese Liste wird bei Bedarf laufend mit weiteren Validierungsregeln aktualisiert
XSD for VAT Return – enthält die technischen Spezifikationen (XSD) für die neue Umsatzsteuererklärung sowie Beispieldateien und Beschreibungen der in der Erklärung enthaltenen Felder
API Submission – enthält Informationen zur Einreichung und Validierung der Umsatzsteuererklärung einschließlich Fehlermeldungen
Fragen und Antworten – FAQ-Seite für Unternehmen mit verständlichen Antworten auf häufige Fragen, die auftauchen können, einschließlich Registrierung, Einreichungsmethode und zusätzliche Dateien
Einreichungsmethode für Norwegens digitale Umsatzsteuererklärung
Norwegen fördert die direkte ERP-Einreichung der Umsatzsteuererklärung, wo immer dies möglich ist. Die Steuerbehörden haben jedoch angekündigt, dass der manuelle Upload über das Altinn-Portal weiterhin möglich sein wird. Die Anmeldung und Authentifizierung des Endanwenders bzw. des Systems erfolgt über ID-porten.
Zusätzlich hat Norwegen eine Methode zur Validierung der Umsatzsteuererklärungsdatei bereitgestellt, die vor der Einreichung getestet werden sollte, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Datei von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Der Validator prüft den Inhalt einer Steuererklärung und sollte eine Antwort mit allen Fehlern, Abweichungen oder Warnungen zurückgeben. Dies geschieht durch Überprüfung des Nachrichtenformats und der Zusammensetzung der Elemente in der Umsatzsteuererklärung.
Was geschieht als Nächstes?
Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Einführung dieser neuen Umsatzsteuererklärung beginnen, da es auf dem Weg dorthin wahrscheinlich einige Herausforderungen geben wird.
Neben der neuen Umsatzsteuererklärung hat Norwegen auch Pläne zur Einführung eines Verkaufs- und Einkaufsberichts angekündigt, der sich derzeit in einer frühen Vorschlagsphase in der Prüfung durch das Finanzministerium befindet. Die nächste Phase ist die obligatorische öffentliche Konsultation, bei der ein gewünschtes Einführungsdatum festgelegt wird. Skatteetaten merkt an, dass die Implementierungszeit bei der Festlegung eines Einführungsdatums für den Bericht berücksichtigt werden wird.
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Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen
Spanien SII
Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.
Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.
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Faktencheck zur Vorschrift
Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
Registerbuch der Kapitalgüter
Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.
Einführungstermine der Vorschrift
2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.
1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.
1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.
1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.
Strafen
Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.
Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).
Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.
Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien
Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.
Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.
Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.
Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)
RTIR in Ungarn
Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.
Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.
Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/2022 in Kraft treten.
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Faktencheck zur Vorschrift
Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.
Einführungstermine der Vorschrift
1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.
1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.
1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.
1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.
1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.
Strafen
Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.
Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.
Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn
Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.
Griechenland führt Continuous Transaction Controls (CTCs) für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen ein
Griechenland und myDATA
Griechenland hat ein neues System für Continuous Transaction Controls (CTC) mit dem Namen myDATA eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System für die elektronische Buchhaltung und Steuermeldung. Über dieses System müssen Steuerzahler Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln. Die übermittelten Daten werden in einer Reihe von Online-Geschäftsbüchern im Regierungsportal eingetragen. Da Steuerzahler Transaktionsdaten an das myDATA-System des Regierungsportals übermitteln, folgt nun auch Griechenland dem globalen Trend zur Einführung von CTCs.
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Faktencheck zur Vorschrift
Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.
Einführungstermine der Vorschrift
1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einkommen und Ausgaben sowie Klassifizierungen anhand aller verfügbaren Meldemethoden (mit Ausnahme der Meldung über Anbieter von elektronischen Rechnungen, die bereits am 20. Juli 2020 begann).
1. Juli 2021: Beginn der Phase der obligatorischen Nutzung von myDATA.
28. Februar 2021: Freiwillige Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 beziehen. Wenn der Aussteller die Daten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens melden konnte, kann der Empfänger sie im März 2021 melden. Der Aussteller kann sie bis zum 30. April 2021 akzeptieren.
31. Oktober 2021: Frist für die obligatorische Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beziehen.
Strafen
Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books eingetragenen Daten und den gemeldeten Daten in den Steuererklärungen führt zu Strafzahlungen oder Steuerprüfungen. Zukünftig soll noch eine sekundäre Gesetzgebung mit Details zu den Strafen eingeführt werden.
Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften
Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller CTC-Compliance-Aufgaben in Griechenland und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.