Wir haben die globale SAF-T-Situation zuletzt vor über einem Jahr überprüft, und in dieser Zeit gab es viele Veränderungen und Vorschläge, insbesondere in der gesamten EU. Schauen wir uns an, was sich seitdem geändert hat und was in den nächsten ein oder zwei Jahren zu erwarten ist.

Eine Auffrischung

Was ist SAF-T?

Das Konzept des Standard Audit File for Tax (SAF-T) wurde bereits 2005 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ) mit dem Ziel eingeführt, Wirtschaftsprüfern Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format zu verschaffen. Dieses Ziel wird zum Teil dadurch erreicht, dass Unternehmen Informationen aus ihren Buchhaltungssystemen (Rechnungen, Zahlungen, Hauptbuchjournale und Stammdaten) exportieren können. Im Gegenzug sollen die Prüfungen auf der Grundlage des von der OECD festgelegten standardisierten Formats effizienter und effektiver sein. Auch wenn es sich nur um ein geringfügiges Problem handelt, besteht ein Problem darin, dass die Länder möglicherweise ein anderes Format für die Erfassung der Daten verlangen, was dazu führen kann, dass keine Implementierung von SAF-T in zwei Ländern exakt gleich ist.

Was gibt es Neues im Jahr 2020?

Polen

Der größte Akteur auf dem Gebiet der SAF-T ist jetzt Polen. Erstmals 2016 für große Steuerzahler eingeführt, hat sich SAF-T über die Jahre sicherlich weiterentwickelt. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Steuerzahler JPK_V7M/K einreichen, das die zuvor eingereichten JPK_VAT und periodischen Mehrwertsteuererklärungen ersetzt. Diese neue Anforderung umfasst einen Erklärungsteil, der der nicht mehr eingereichten MwSt.-Erklärung entspricht, und einen Aufzeichnungsteil, der den nicht mehr eingereichten JPK_MwSt.-Teil darstellt.

Die größte Änderung für Steuerzahler, die zuvor JPK_VAT eingereicht hatten, ist die Einführung von Warengruppencodes (auch GTUs genannt). Die Steuerzahler müssen nun auf Rechnungen bestimmte betrugsanfällige Transaktionen mit entsprechenden GTU-Codes kennzeichnen. Darüber hinaus schreibt Polen vor, dass bestimmte andere Transaktionen mit Rechnungskennzeichen gekennzeichnet werden müssen, darunter Transaktionen zwischen verbundenen Parteien und geteilte Zahlungsvorgänge.

Polen ist das erste Land, das die Mehrwertsteuererklärung vollständig durch eine SAF-T-Dateianforderung ersetzt hat. Andere Länder werden sicherlich zur Kenntnis nehmen, ob diese Anforderung den Mehrwertsteuerbetrug eindämmt und die Mehrwertsteuerlücke verringert.

Rumänien

Nach der Ankündigung der Absicht, SAF-T zu implementieren, hat Rumänien noch keine offizielle Anleitung herausgegeben, wie und wann dies in Kraft treten wird. Jüngste Berichte deuten darauf hin, dass die rumänische Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) Pläne hat, die Pilotphase der SAF-T-Anmeldung irgendwann im Jahr 2021 zu beginnen, obwohl die ANAF keine neuen Zeitpläne bestätigt hat. Die Steuerzahler sollten auf jeden Fall auf zusätzliche Informationen über die Umsetzung in Rumänien achten.

Ungarn

Ungarn ist ein weiteres Land, das das Jahr 2021 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der SAF-T-Anforderungen ins Auge gefasst hat. Ende letzten Jahres angekündigt, startete die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) ein Pilotprojekt zur Einführung von SAF-T zusätzlich zu Ungarns derzeitiger Echtzeit-Berichtspflicht. Ursprünglich war der 1. Januar 2021 als Stichtag vorgesehen, obwohl das öffentliche Konsultationsdokument auf der NAV-Website noch bis zum 1. Januar Kommentare zulässt. Obwohl es noch keine offizielle Ankündigung des NAV gibt, wird erwartet, dass dieses Datum weiter auf Ende 2021 oder Anfang 2022 verschoben wird.

Da die Regierungen weltweit weiterhin Maßnahmen zur Steigerung der Steuereffizienz und zur Verringerung der Mehrwertsteuer-Lücken einführen, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Prozesse und Systeme die Anforderungen erfüllen können. Wie aus den oben genannten Maßnahmen ersichtlich ist, bietet SAF-T den Steuerbehörden Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format und SAF-T und bleibt im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung wirksam und beliebt.

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Der Wandel hin zur Digitalisierung erfordert eine radikale Anpassung und Veränderung bestehender Technologien für alle Branchen. Während dies geschieht, steigen die Spannungen und Ängste rund um Automatisierung und Arbeitsplatzverluste. Oxford Economics ( ) prognostiziert, dass in China bis 2030 12,5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe automatisiert werden. Eine teilautomatisierte Belegschaft ist in der Tat am Horizont zu sehen.

Menschliches Know-how und Technologie

Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.

Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.

Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.

Digitale Regierungen

Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.

Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.

Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.

Maschinelles Lernen

Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.

Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.

Flexible APIs

Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.

Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.

Automatisieren, um die Vorschriften einzuhalten

Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.

Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.

Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.

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Brexit Whitepaper DE

Brexit und Mehrwertsteuer

Das Herzstück eines jeden erfolgreichen Brexit-Plans ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer. Da das Ende der Brexit-Übergangszeit schnell näher rückt, müssen sich Unternehmen aller Größen und Branchen rasch auf die kommenden Veränderungen vorbereiten und die Einhaltung der Vorschriften auf Schritt und Tritt berücksichtigen.

Unternehmen jeder Art und Größe müssen sich der Herausforderung stellen, Brexit fit zu machen. Obwohl das Ende der Übergangszeit fast erreicht ist, bleibt noch Zeit, die neuen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu überprüfen, zu planen und vorzubereiten.

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Was wird sich im neuen Jahr ändern?

Ab dem 1. Januar 2021 wird sich die Art und Weise, wie der grenzüberschreitende Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgewickelt wird, seismisch verändern. Am Ende der Brexit-Übergangsperiode im Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich im Verhältnis zur Europäischen Union zu einem Drittland. Infolgedessen wird das Konzept der Erwerbe und Versendungen für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU abgeschafft und stattdessen durch Exporte und Importe ersetzt. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die MwSt.-Buchführung, den Import und die Lieferketten, und in den kommenden Wochen wird es von entscheidender Bedeutung sein, neben der MwSt.-Registrierung und der Notwendigkeit einer Fiskalvertretung auch eine aufgeschobene Importbuchführung für die MwSt. in Betracht zu ziehen.

Was sind die entscheidenden Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen?

Es gibt eine Reihe von Vorbereitungen und Abhilfemaßnahmen, die Unternehmen in die Tat umsetzen können. Zu den wichtigsten Schritten, die unternommen werden müssen, gehören

  • Identifizieren Sie alle Lieferketten, die von Brexit betroffen sein könnten
  • Bestimmen Sie, in welchen EU-Mitgliedstaaten MwSt-Registrierungen geführt werden müssen
  • Stellen Sie fest, ob neue Mehrwertsteuer-Registrierungen erforderlich sind
  • Änderungen der Zollvorschriften in Betracht ziehen, wie z.B. EORI-Nummern in Großbritannien und der EU
  • Plan für Änderungen der Mehrwertsteuer-Berichtsanforderungen
  • Verstehen, wo eine Fiskalvertretung erforderlich sein kann, und gegebenenfalls Schritte unternehmen, um sie zu sichern

Unabhängig davon, ob Ihre Planung bis zur Überprüfung abgeschlossen ist, ob sie sich in der Halbzeit befindet oder ob sie noch nicht eingeleitet wurde, Hilfe steht Ihnen zur Verfügung. Unser Brexit- und Mehrwertsteuer-Weißbuch bietet Ihnen wichtige Informationen darüber, wie Sie die Auswirkungen von Brexit auf die Mehrwertsteuer am besten verstehen können, und wird Ihnen eine umsetzbare Anleitung geben, wie Sie Ihre Geschäftstätigkeit bis 2021 und darüber hinaus am besten zukunftssicher gestalten können.

Sovos ist ein vertrauenswürdiger europäischer Mehrwertsteuerexperte, der überall dort, wo Sie geschäftlich tätig sind, einen einzigen Steuerpartner für die Einhaltung der Vorschriften bietet. Wir lösen Steuern endgültig und können Ihnen dabei helfen, alle Ihre Mehrwertsteuer- und Finanzberichterstattungsanforderungen zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Unsere Serie zum Thema Brexit und Umsatzsteuer soll Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, die entscheidenden Informationen und Planungstipps bieten. Diese Woche befassen wir uns mit der steuerlichen Vertretung in der EU. Da das Vereinigte Königreich aus umsatzsteuerlicher Sicht nun ein Drittland ist, gibt es verschiedene dringende Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen.

Fiskalische Repräsentation in der EU nach dem Brexit

Fiskalvertreter sind praktisch eine Versicherungspolice für die Steuerbehörden, für die sie die Fähigkeit zur Erhebung der Mehrwertsteuer schützen. Die Mitgliedsstaaten in der EU haben unterschiedliche Positionen zur Fiskalvertretung. Einige verlangen von Nicht-EU-Unternehmen, dass sie einen lokalen Vertreter bestellen, wenn das Unternehmen eine Umsatzsteuerregistrierung benötigt.

Fiskalvertreter sind lokale Unternehmen, die im Namen von Nicht-EU-Unternehmen handeln. Sie übernehmen oft die gesamtschuldnerische Haftung für die Umsatzsteuer. Unternehmen, die diese Funktion ausüben, müssen eine Reihe von Maßnahmen erfüllen, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt wurden. Oft müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde zum Handeln ermächtigt werden.

Wann benötige ich einen Fiskalvertreter?

Es gibt zwei häufige Situationen, in denen ein Fiskalvertreter benötigt wird. Die erste ist, wenn sich ein Nicht-EU-Unternehmen in einem Mitgliedstaat registriert, in dem eine Fiskalvertretung erforderlich ist. Die Fiskalvertretung wird auf unterschiedliche Weise und nach dem Ermessen des Mitgliedstaates vorgeschrieben – so ist sie in einigen Ländern für alle nicht ansässigen Unternehmen, die sich registrieren lassen müssen, obligatorisch, während sie in anderen von der Tätigkeit des Steuerzahlers abhängt. Ebenso verlangen einige Steuerbehörden sie nicht, während andere sie optional machen.

Das zweite häufige Szenario für die Fiskalvertretung ist, dass die Bestellung eines Fiskalvertreters einem Unternehmen Zugang zu einer vorteilhaften Mehrwertsteuerregelung bietet, wie es in den Niederlanden in Bezug auf den Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer der Fall ist.

Nach dem Brexit wird das Vereinigte Königreich zu einem Drittland für Mehrwertsteuerzwecke. Die meisten EU-Staaten verlangen eine Fiskalvertretung für Nicht-EU-Unternehmen – mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen wie Deutschland -, sodass alle Unternehmen, die sich nach dem 31. Dezember für eine Registrierung in EU-Staaten entscheiden oder dort registriert bleiben müssen, die Position der Länder bestimmen müssen, in denen sie tätig sind.

Was sind die Probleme, die zu beachten sind?

Da viele Unternehmen ihre Lieferketten umstrukturieren, um die Folgen des Brexit abzumildern, entstehen Situationen, in denen sie zum ersten Mal Umsatzsteuerregistrierungen benötigen. Wenn das Land, in dem Registrierungen erforderlich sind, eine Fiskalvertretung verlangt, müssen Unternehmen einen lokalen Fiskalvertreter benennen.

Britische Unternehmen befinden sich in einer besonderen und komplexen Situation. Die Steuerbehörden kämpfen unter der Last der Massenanträge für Fiskalvertreter, da in relativ kurzer Zeit ein erheblicher Bedarf entstanden ist. Infolgedessen geben einige Mitgliedstaaten spezielle Hinweise für britische Unternehmen heraus, und andere könnten diesem Beispiel folgen. Frankreich zum Beispiel hat kürzlich klargestellt, dass britische Unternehmen keinen Fiskalvertreter bestellen müssen. Obwohl die vollständigen Details und Anleitungen noch ausstehen, sollte dies ein Grund zur kollektiven Erleichterung für alle britischen Unternehmen sein, die in Frankreich für Mehrwertsteuer registriert sind. Aber Vorsicht vor unterschiedlichen Positionen – Belgien hat zuvor alle britischen Unternehmen, die eine nicht-ansässige Umsatzsteuerregistrierung haben, darauf hingewiesen, dass sie vor Ende 2020 einen Fiskalvertreter benötigen. Sie haben diese Position gelockert, indem die Behörden eine Verlängerung bis Juni 2021 angeboten haben. In den kommenden Wochen könnten andere Mitgliedsstaaten ähnliche Ansätze verfolgen.

Unabhängig von den Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten gibt es zeitliche Überlegungen, die beachtet werden müssen. Das Risiko, das ein Fiskalvertreter für ein Unternehmen übernimmt, ist erheblich. Daher ist der Prozess zur Sicherung der Fiskalvertretung oft langwierig und kann finanzielle Garantien beinhalten.

Nächste Schritte

Die Fiskalvertretung wird bleiben – daher ist es wichtig, jetzt zu planen. Unabhängig vom Brexit ist der Prozess zur Einrichtung einer EU-Fiskalvertretung für die Umsatzsteuer zeitaufwendig. Daher müssen Unternehmen schnell handeln, um die notwendige Unterstützung in den Ländern zu erhalten, in denen eine Registrierungspflicht besteht.

Wesentliche Schritte sind eine dringende und laufende Überprüfung der verschiedenen Positionen der Steuerbehörden und eine sorgfältige Planung der damit verbundenen administrativen und finanziellen Kosten.

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Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

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Post-Brexit: Verschobene und aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung in der EU

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Unternehmen, die grenzüberschreitend Handel treiben, müssen ihre Aufmerksamkeit auf die Behandlung von Waren nach dem Brexit richten. Kürzlich haben wir die verschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung im Vereinigten Königreich besprochen. Diese Woche richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die verschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung in der EU.

Aufgeschobene und verschobene Abrechnung der Umsatzsteuer nach dem Brexit

Theoretisch ist bei der Einfuhr von Waren in die EU die Einfuhrumsatzsteuer sofort an der jeweiligen Grenze bei den Zollbehörden fällig. In der Praxis gibt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Bedingungen festzulegen, unter denen Waren in ihr Hoheitsgebiet gelangen. Dies ist zusätzlich zu der Möglichkeit, detaillierte Regeln für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf importierte Waren festzulegen. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen für eine aufgeschobene Abrechnung über die Mehrwertsteuererklärung oder Regelungen für eine aufgeschobene Zahlung oder eine Kombination aus beidem einführen können.

Die aufgeschobene Abrechnung über die Umsatzsteuererklärung bucht und bezahlt die fällige Einfuhrumsatzsteuer in der periodischen Umsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen. Wenn die Import-Mehrwertsteuer abzugsfähig ist, wird sie in der gleichen Erklärung zurückerstattet. Dies schafft den Vorteil einer neutralen Auswirkung auf den Cashflow als Ergebnis. Effektiv wird die Mehrwertsteuer auf diese Weise ähnlich wie die Erwerbssteuer verbucht, da keine physische Zahlung der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde erfolgt.

Die Mitgliedstaaten können die Einzelheiten ihrer eigenen Aufschubregelung festlegen, die für jeden Importeur gelten oder auf bestimmte Fälle beschränkt sein kann.

Wie ist das Bild in der EU?

Was nun?

Die Einfuhrumsatzsteuer kann erhebliche Cashflow-Probleme verursachen. Um dies abzumildern, ist es wichtig, die verfügbaren Erleichterungen zu kennen. Stellen Sie daher nach dem Brexit den notwendigen Antrag auf aufgeschobene oder verschobene Mehrwertsteuerabrechnung im Importland.

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Am 30. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission die “Explanatory Notes on VAT E-Commerce Rules“, um praktische und informelle Hinweise zu den kommenden E-Commerce-Regelungen vom Juli 2021 zu geben. Dieses “EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket” wurde ursprünglich (unter der Richtlinie 2017/2455 und der Richtlinie 2019/1995) verabschiedet und sollte am 1. Januar 2021 umgesetzt werden, wurde aber inzwischen auf den 1. Juli 2021 verschoben.

Die Erläuterungen sollen die praktischen Aspekte der bevorstehenden Änderungen der Vorschriften zum Ort der Lieferung und der Meldepflichten für bestimmte Online-Lieferungen in Europa erläutern: insbesondere B2C-Fernverkäufe von aus Drittländern importierten Waren, innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und grenzüberschreitende Lieferungen von Dienstleistungen. Die Erläuterungen enthalten weitere Hinweise zur Anwendung der neuen One-Stop-Shop- (“OSS”) und Import-One-Stop-Shop-Regelungen (“iOSS”), einschließlich Szenarien, in denen elektronische Schnittstellen (wie z. B. Marktplätze) für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer in Bezug auf zugrunde liegende Lieferanten, die auf ihren Plattformen Transaktionen durchführen, als verantwortlich gelten.

Das OSS-Schema:

Für EU-EU-Warenlieferungen sind Lieferanten nicht mehr gezwungen, sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem die Schwellenwerte für Fernverkäufe überschritten werden, zu registrieren und Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Stattdessen gilt ein neuer EU-weiter Schwellenwert von 10.000 €, ab dem die Umsatzsteuer je nach Bestimmungsort der Waren erhoben und abgeführt werden muss. Im Rahmen des OSS können sich Lieferanten (oder vermeintliche Lieferanten) einmalig in dem Mitgliedstaat, in dem sie identifiziert werden, registrieren lassen und eine einzige, vereinfachte OSS-Erklärung für alle ihre EU-Fernverkäufe einreichen. Ein ähnliches System, bekannt als Mini One Stop Shop (“MOSS”), existiert bereits für elektronisch erbrachte Dienstleistungen von EU- und Nicht-EU-Lieferanten. Ihr Anwendungsbereich wird erweitert, so dass sie alle B2C-Dienstleistungen umfasst, bei denen die Mehrwertsteuer in einem Land geschuldet wird, in dem der Lieferant nicht ansässig ist.

B2C-Lieferanten, die sich für die Teilnahme am OSS entscheiden, müssen diesen für alle Lieferungen nutzen, die unter das System fallen. Dies sollte jedoch nicht als Nachteil angesehen werden, da das OSS-System darauf ausgelegt ist, den Verwaltungsaufwand überall dort zu reduzieren, wo es angewendet wird. Neben der Vereinfachung der Registrierungsanforderungen sieht der OSS zum Beispiel keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung für B2C-Lieferungen vor. (Ein EU-Mitgliedsstaat kann sich dafür entscheiden, Rechnungsanforderungen nur für Dienstleistungsrechnungen, nicht aber für Waren aufzuerlegen).

Das iOSS-Schema:

Fernverkäufe von aus Drittländern importierten Waren mit einem inneren Wert von nicht mehr als 150 € können der neuen iOSS-Vereinfachungsregelung unterliegen, die eine reibungslose und einfache Erhebung der Mehrwertsteuer auf B2C-Importe von außerhalb der EU erleichtern soll. Mit der gleichzeitigen Aufhebung der Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert im Wert von 22 € (und dem Fehlen eines alternativen Schwellenwerts oder de-minimus) ist dies eine attraktive Option für Lieferanten, die den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand reduzieren möchten. Im Rahmen dieses Mechanismus kann sich ein Lieferant (oder ein fiktiver Lieferant) dafür entscheiden, sich – über einen Vermittler für Nicht-EU-Lieferanten – für iOSS in einem einzigen Mitgliedstaat zu registrieren und die Mehrwertsteuer im jeweiligen EU-Bestimmungsland zu erheben und dafür monatliche iOSS-Mehrwertsteuererklärungen abzugeben.

Die Erläuterungen zu den neuen E-Commerce-Regeln betonen das übergeordnete Ziel, die Mehrwertsteuererhebung effektiver zu gestalten, Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren und die Mehrwertsteuerverwaltung zu vereinfachen. Nichtsdestotrotz sind die neuen Regeln massiv in ihrem Umfang und Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre internen Systeme vor Inkrafttreten der Änderungen richtig konfiguriert sind.

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Wenn Sie genau hinhören, können Sie das Ticken der Brexit-Uhr immer lauter werden hören. Wenn der 31. Dezember in Sichtweite kommt, gibt es aus Sicht der Mehrwertsteuer viel zu beachten. Ein Bereich, mit dem sich Unternehmen befassen müssen, ist der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit.

Unabhängig davon, ob sich die britische Regierung in den kommenden Wochen auf ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU einigt oder nicht, wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich ab 2021 ein Drittland für Mehrwertsteuerzwecke werden. Dies bedeutet, dass alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bewegt werden, Importe und Exporte sind.

Was bedeutet das für diejenigen, die nach Großbritannien importieren?

Wenn es kein FTA gibt, müssen sich Unternehmen schnell mit den Zollgebühren vertraut machen. Er wird auf in das Vereinigte Königreich importierte Waren erhoben, und zwar zu Sätzen, die in der UK Global Tariff List (UKGT) festgelegt sind. Anders als die Mehrwertsteuer kann der Zoll nicht zurückgefordert werden, daher ist es wichtig zu wissen, ob es Möglichkeiten zur Abmilderung gibt. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Zoll nicht mehrfach auf dieselben Waren anwenden, da sonst die Gewinnmargen untergraben werden.

Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist, dass die Einfuhrumsatzsteuer auf Waren fällig wird, die aus einem Land außerhalb der EU in die EU importiert werden (was nach dem Brexit das Vereinigte Königreich einschließt). Sie wird auch für Importe in das Vereinigte Königreich aus einem beliebigen Land gelten. Die Auswirkungen der Einfuhrumsatzsteuer auf den Cashflow könnten erheblich sein. Allerdings gibt es Erleichterungen in Form einer aufgeschobenen Mehrwertsteuer-Importbuchhaltung.

Aufgeschobene Import-Mehrwertsteuerabrechnung in Großbritannien nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 führt das Vereinigte Königreich die verschobene Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer ein. Nach dem Brexit wird die aufgeschobene Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer nicht nur für Importe aus der EU gelten – sondern für alle Waren, die von außerhalb Großbritanniens importiert werden. Dies soll den Druck auf den Cashflow verringern und wird Importeuren wichtige Vorteile bringen. Für britische Unternehmen, die Waren von Lieferanten in der EU beziehen, ist dies wirklich bedeutsam.

Das Vereinigte Königreich ist im Vergleich zu seinen EU-Nachbarn ein Nachzügler in Sachen verschobener Rechnungslegung. Viele Mitgliedsstaaten haben bereits Aufschiebungsmechanismen eingerichtet. Die Option zur Verschiebung macht ein Land für Importeure attraktiv, und dort, wo es sie nicht gibt, gibt es möglicherweise eine Option zur aufgeschobenen Zahlung. Britische Unternehmen müssen sich mit diesen verschiedenen Systemen vertraut machen, um die effektivsten Lieferketten aufzubauen.

Was geschieht als Nächstes?

Britische Unternehmen müssen sich auf die Änderungen bei zukünftigen Transaktionen mit EU-Mitgliedstaaten vorbereiten. In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen zur verschobenen Rechnungslegung bereitstellen, einschließlich einer Übersicht über die anwendbaren Optionen in den wichtigsten EU-Handelspartnern des Vereinigten Königreichs.

Für diejenigen, die nach Großbritannien importieren, gibt es wichtige Schritte zu beachten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, Waren zu importieren. Das bedeutet, dass sie Zollerklärungen ausfüllen und auch sicherstellen müssen, dass eine EU-EORI-Nummer vorhanden ist. Die aufgeschobene Importabrechnung für die Mehrwertsteuer ist eine Maßnahme, die für britische Unternehmen, die importieren, positive Vorteile haben könnte. Daher ist es wichtig, den Prozess zu verstehen.

Für mehr Post-Brexit-bezogene Inhalte:

Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

UK Border Controls Post-Brexit – Was Sie über den Import von Waren wissen müssen

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In unserer Serie Brexit und Umsatzsteuer gehen wir auf einige der wichtigsten Themen des Tages ein, um Ihnen Klarheit und Ratschläge zu geben.

Letzte Woche haben wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Mehrwertsteuer beschäftigt. Diese Woche befassen wir uns mit den britischen Grenzkontrollen nach dem Brexit und dem Import von Waren.

Warenverkehr nach dem Brexit

Derzeit gilt für Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 31. Dezember unterliegt die Bewegung von Waren der Export- und Importbehandlung. Bei Exporten kann der Nullsatz gelten, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Bei Importen fallen jedoch Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren an.

Der Weg zur Post-Brexit-Klarheit bei Importen war lang und kurvenreich. Im Februar 2020 führte die britische Regierung eine Reihe von Maßnahmen ein, um die potenziellen Auswirkungen eines harten Brexit zu mildern. Die Einführung von vereinfachten Übergangsverfahren (Transitional Simplified Procedures, TSP) für die Zolleinfuhr in das Vereinigte Königreich sollte die Belastungen für Unternehmen verringern. Die britische Regierung kündigte außerdem eine verschobene Abrechnung der Import-Mehrwertsteuer an. Dies ermöglicht die Abrechnung der Steuer zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung und nicht erst bei der Einfuhr.

Nach der Unterzeichnung des Übergangsabkommens gab die Regierung diese Maßnahmen auf. Die Kontroverse um die Abschaffung der aufgeschobenen Verbuchung der Import-Mehrwertsteuer und der katastrophale Verlauf der COVID-19-Pandemie haben wahrscheinlich das Denken der britischen Regierung beeinflusst. Mit dem Frühjahrsbudget im März wurde die verschobene Abrechnung wieder eingeführt. Im Juni führte Downing Street dann aktualisierte Richtlinien und eine schrittweise Einführung in drei Stufen für Grenzkontrollen ein. Dieser Ansatz dient dazu, die durch die Pandemie verursachten Veränderungen bis zu einem gewissen Grad abzumildern, und spricht für die Fähigkeit der britischen Regierung selbst in den kommenden Monaten.

Dreistufiger Ansatz für Grenzkontrollen nach dem Brexit

Ab der ersten Stufe werden kontrollierte Waren wie Alkohol und Tabak einer Kontrolle unterzogen. Für den Fall, dass es kein Präferenzabkommen mit dem exportierenden Land gibt, zum Beispiel ein Freihandelsabkommen mit der EU, gelten die neuen UK Global Tariff lists (UKGT). Die UKGT ist ein Worst-Case-Szenario-Dokument, das die Zölle auf importierte Waren aufzeigt, die ohne ein Freihandelsabkommen gelten werden. Die Aufmerksamen unter uns werden die Änderungen zwischen der aktuellen UKGT und der vorläufigen Liste für 2019 bemerken. In letzterer waren 88 % der Waren zollfrei, während die neue UKGT das Niveau auf 60 % reduziert.

Mechanismen für Veränderungen

Zusätzlich zu den Überprüfungen, Kontrollen und Kosten für Importe gibt es eine Reihe von Änderungen an den Mechanismen für den Import von Waren, die Unternehmen nach dem Brexit berücksichtigen müssen. Das vereinfachte Zollverfahren (Customs Freight Simplified Procedures, CFSP), das bestehende elektronische Zollanmeldesystem und Entry In Declarants Records (EIDR) werden bis zum 30. Juni 2021 ohne Antrag verfügbar sein. Dies gilt, solange die Unternehmen die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Danach benötigen sie eine Genehmigung.

Die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung, die von HRMC am 1. Januar 2021 eingeführt wird, wird Unternehmen eine gewisse Atempause verschaffen. Sie gilt sowohl für Importe aus der EU als auch für Importe von außerhalb der EU und erfordert keinen Antrag. Allerdings befreit es Unternehmen nicht von der Zahlung von Zöllen, die gemäß der UKGT-Liste anfallen.

Die Hoffnungen auf positive Veränderungen bei Intrastat, dem Mechanismus für die EU-UK-Handelsstatistik, waren groß. Bekannt für seine Kopfschmerzen verursachenden Eigenschaften und die Abhängigkeit von manueller Datenmanipulation, wurde ein Ende von Intrastat von vielen als Brexit-Bonus erwartet. Bei der Veröffentlichung des Border Operating Model im Juli 2020 bestätigte HMRC, dass Intrastat-Eingangsmeldungen weiterhin von denjenigen Unternehmen verlangt werden, die im Jahr 2020 zur Abgabe verpflichtet sind. Für Versendungen wird es keine Verpflichtung zur Einreichung geben. Es ist zu beachten, dass die Situation für Unternehmen in Nordirland anders sein wird. Dies ist auf das nordirische Protokoll zurückzuführen.

Was sind die nächsten Schritte?

Es ist wichtig, die Einfuhrverpflichtungen zu verstehen und sich rechtzeitig auf jede Phase der schrittweisen Umsetzung der Grenzkontrollen nach dem Brexit vorzubereiten.

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Möchten Sie wissen, wie Brexit sich auf Ihre Mehrwertsteuer-Compliance-Verpflichtungen auswirken wird? Sehen Sie sich unser Webinar auf Anfrage an Brexit und Mehrwertsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen , um mehr zu erfahren.

Der Sand der Übergangszeit fließt ab. Während wir immer näher an die endgültige Brexit Frist heranrücken, gibt es eine Reihe von umsatzsteuerbezogenen Überlegungen für Unternehmen zu beachten.

Obwohl Ungewissheit über die Form der Handelsbeziehung herrscht, würden die meisten der zur Debatte stehenden Brexit-Szenarien das Vereinigte Königreich zu einem Drittland für Mehrwertsteuerzwecke machen. Das bedeutet, dass der Brexit erhebliche und in vielen Fällen unmittelbare Auswirkungen auf die Umsatzsteuer haben wird.

Unsere Artikel zum Brexit und zur Umsatzsteuer werden in den kommenden Wochen einige der wichtigsten Bereiche ansprechen, die für Unternehmen von Bedeutung sind, und Informationen, Ratschläge und umsetzbare Erkenntnisse liefern. Hier befassen wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach dem Brexit.

Waren bewegen, Torpfosten verschieben

Am 1. Januar 2021 wird sich die Behandlung von Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, ändern. Derzeit gilt für den GB-EU-Handel das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 1. Januar wird es durch Exporte und Importe ersetzt. Obwohl es für Exporte einen Nullsatz gibt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, unterliegen Importe der Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren.

Um die Auswirkungen zu mildern, führen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Belgien und die Niederlande die aufgeschobene Abrechnung ein, die es ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen. Dies maximiert den Cashflow, kann aber einen Antrag oder eine Lizenz erfordern – beides ist an Bedingungen geknüpft, kann widerrufen werden und ist nicht automatisch wie der aktuelle Mechanismus für die Verbuchung der Erwerbssteuer. HMRC implementiert eine aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung für Waren, die aus der EU kommen – diese ist automatisch und wird auch für Importe aus Ländern außerhalb der EU verfügbar sein.

Der übliche Service wird beibehalten

Wenn es um die Behandlung von Dienstleistungen geht, können Unternehmen zaghaft aufatmen. Es wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich die Anwendung der Regeln für den Ort der Dienstleistung im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie beibehält. Allerdings werden Unternehmen die Pflicht zur Registrierung in der EU und im Vereinigten Königreich laufend berücksichtigen müssen. In diesem Sinne ein Ratschlag – jedes Unternehmen, das im Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU tätig ist, sollte seine Lieferketten überprüfen und einen Notfallplan für alle Szenarien im neuen Jahr erstellen.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung nach dem Brexit

Die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, ist ein Hauptanliegen für Unternehmen. Die schlechte Nachricht ist, dass es wahrscheinlich komplexer werden wird. Wenn ein britisches Unternehmen in der EU registriert ist, kann es die Mehrwertsteuer weiterhin über Steuererklärungen zurückerhalten, aber es kann notwendig sein, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Wenn ein Unternehmen weder registriert noch registrierungspflichtig ist, erfolgt die Rückforderung über die 13th Richtlinie, die viele Nachteile hat. Erstens ist es ein papierbasiertes System mit seinen eigenen einzigartigen Fristen. Zweitens kann es zu Problemen mit der Reziprozität führen, wodurch britische Unternehmen möglicherweise daran gehindert werden, Ansprüche in einigen Ländern geltend zu machen.

EU-Unternehmen, die in Großbritannien für die Umsatzsteuer registriert sind, können die Vorsteuer weiterhin über die Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Wenn ein Unternehmen jedoch weder registriert noch steuerpflichtig ist, erfolgt die Rückerstattung über ein papierbasiertes System. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich derzeit das Prinzip der Gegenseitigkeit anwendet, wenn einem britischen Unternehmen ein Anspruch im Land des Antragstellers verweigert werden würde. Für EU-Unternehmen bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, dass ihnen die Umsatzsteuererklärung verweigert wird, wenn keine Gegenseitigkeit zwischen ihrem Land und dem Vereinigten Königreich besteht.

Wie auch immer die individuelle Situation aussieht, die Planung muss Priorität haben. Ansprüche können für 2020 unter den aktuellen Mechanismen geltend gemacht werden, aber die Fristen werden verkürzt. Ansprüche unter den neuen Prozessen müssen bewertet werden, um sicherzustellen, dass keine erstattungsfähige Umsatzsteuer verloren geht.

Was nun?

Während wir uns in die letzte Phase des Brexit-Prozesses begeben, ist die Zeit von entscheidender Bedeutung. Da Art und Wahrscheinlichkeit eines Abkommens noch unklar sind, sind die besten Schritte für jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend Handel treibt, proaktiv zu planen, Lieferketten zu überprüfen und Registrierungspflichten zu berücksichtigen.

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Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke in den EU-Ländern geschätzten Höhe von 140 Milliarden Euro im Jahr 2018 ergreifen die Steuerbehörden weiterhin Maßnahmen, um die Einnahmen zu steigern, die Effizienz zu erhöhen und Betrug zu reduzieren. Infolgedessen werden die Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer immer anspruchsvoller. Die Nichteinhaltung kann nicht nur zu erheblichen Geldstrafen, sondern auch zu Reputationsschäden führen.

Für viele multinationale Unternehmen ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind und sich die Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung und -berichterstattung von Land zu Land erheblich unterscheiden. Da die Anforderungen steigen, erkennen immer mehr Unternehmen die Vorteile eines Managed-Service-Ansatzes. Dies gilt für alle oder einen Teil ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen.

Aus Gesprächen mit unseren Kunden haben wir drei Gründe für die Beauftragung eines Managed Service Providers (MSP) für die Einhaltung der Mehrwertsteuer ermittelt. Sie sind vielfältig und lassen sich, abgesehen von den Kosten, grob in drei Kategorien einteilen.

Menschen

Die Einstellung, Schulung und Bindung eines Teams von Spezialisten für indirekte Steuern kann teuer und zeitaufwändig sein. Durch den Zugriff auf externes Fachwissen können Sie von einem breiteren und detaillierteren Wissen und Erfahrungen bei der Einhaltung der Vorschriften der lokalen Steuerbehörden profitieren. Um die lokalen Vorschriften zu verstehen, muss man sowohl die Landessprache fließend sprechen als auch das Steuerrecht und seine Implikationen verstehen, um die Vorschriften richtig zu interpretieren. Dies kann ein großer Vorteil sein, wenn es darum geht, die Komplexität der inländischen Verpflichtungen zu vereinfachen. Dies gilt sowohl für die erstmalige Registrierung der Umsatzsteuer als auch für die laufende Einreichung sowie für die Korrespondenz mit den Finanzbehörden, wenn Überprüfungen und/oder Audits anstehen. Warum sollten Sie sich mit den Kopfschmerzen herumschlagen, die die Beschaffung von Ressourcen und die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften mit sich bringt, wenn es spezialisierte Anbieter gibt, die diese Schmerzen lindern?

Technologie

Während die Zukunft der MwSt.-Berichterstattung zunehmend technologiegestützt ist, ist der Aufbau und die Wartung einer eigenen Software im Haus mühsam und für viele Unternehmen der Hauptgrund, externe Hilfe bei der Erfüllung ihrer MwSt.-Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie einen technologieorientierten MSP beauftragen, haben Sie Zugang zu dessen Software für die Einhaltung der Mehrwertsteuer. Dies hilft Ihnen, den sich ändernden Mehrwertsteuersätzen und -anforderungen immer einen Schritt voraus zu sein, egal wo Sie geschäftlich tätig sind. Wenn Sie einen technologiefähigen MSP beauftragen, kann dieser sich um alle Echtzeit-/Kontinuitäts-Berichtsanforderungen kümmern. Dies schließt die spanische SII ein. Dies sollte auch weitaus kosteneffektiver sein, als dies intern zu tun. Die Automatisierung in regelmäßigen Abständen verhindert, dass Sie von verpassten Meldungen überrascht werden, die viel zu häufig vorkommen, als dass sie von einer Person kostengünstig erledigt werden könnten.

Die Zukunft

Es kann entmutigend sein, mit den sich ständig ändernden Anforderungen der Mehrwertsteuersätze , neuen Mandaten und Berichtsanforderungen Schritt zu halten. Die Landschaft der Mehrwertsteuer-Compliance wird sich weiter verändern, da mehr Steuerbehörden dazu übergehen, kontinuierliche Transaktionskontrollen durchzusetzen. Das Ziel ist es, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Der richtige MSP für MwSt.-Compliance stellt sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die aktuellen MwSt.-Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Er sollte auch Erfahrung mit Märkten haben, die Sie in Zukunft erschließen möchten. Er ist in der Lage, Sie durch die MwSt.-Registrierung und die Einreichungsanforderungen zu leiten und bei Bedarf lokale Komplexitäten zu interpretieren. Ein geschätzter MSP für MwSt.-Compliance wird Ihnen auch die Belastung durch Audits abnehmen. Er wird Ihnen helfen, wenn es zu einer Prüfung kommt, aber mit robusten Prozessen sollte er auch in der Lage sein, Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Umsatzsteuergesetzgebung ist komplex und ändert sich ständig. Unternehmen benötigen die Unterstützung sowohl von Managed Services als auch von Technologie, um ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Mehrwertsteuer nachzukommen. Darüber hinaus können sie weiterhin mit Zuversicht handeln. Die Ernennung eines erfahrenen globalen MSP verbindet menschliche Expertise und Technologie. Dies kann das perfekte Gleichgewicht bieten, um der sich verändernden Mehrwertsteuer-Landschaft frontal zu begegnen.

Maßnahmen ergreifen

Wenn Sie mehr über die Vorteile erfahren möchten, die Ihnen ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Umsatzsteuer-Compliance zu erleichtern, sehen Sie sich unser aktuelles Webinar auf Anfrage an VAT Reporting: Änderungen verwalten.

Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der EU, sondern wird als Drittland der Union betrachtet, obwohl die EU-Gesetzgebung noch bis Ende 2020 für das Land gelten wird. Obwohl Nordirland Teil des Vereinigten Königreichs ist, wird die Region auch nach dem 1. Januar 2021 weiterhin unter die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung fallen, wenn es um die Lieferung von Waren geht. Die EU-Kommission hat eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgeschlagen, die einen neuen Ländercode für Nordirland schafft, der in den Steueridentifikationsnummern nordirischer Unternehmen verwendet wird.

Es besteht eine allgemeine Verpflichtung für EU-Steuerzahler, Lieferungen unter einer von der EU genehmigten Steueridentifikationsnummer zu verwenden und auszuführen. Daher erfordert die Anwendung des EU-Rechts auf Lieferungen nach/von Nordirland eine EU-kompatible Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Derzeit verwenden die EU-Mitgliedstaaten einen vorangestellten Ländercode nach dem ISO 3166-1-Standard, der dem Vereinigten Königreich und Nordirland den Ländercode “GB” zuweist.

Das neue Präfix für nordirische Steuer-ID-Nummern

Ab dem 1. Januar 2021 kann die unterschiedslose Verwendung des Präfixes “GB” in Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein Problem für Warenlieferungen nach/aus Nordirland darstellen. Ab diesem Datum fallen innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe von Waren nach/aus Nordirland weiterhin in den Anwendungsbereich des EU-Mehrwertsteuerrechts. Folglich müssen nordirische Steuerzahler eine spezifische EU-Mehrwertsteuernummer besitzen, um nach den europäischen Vorschriften als solche identifiziert zu werden. Unter der Voraussetzung, dass der Ländercode “GB” vom Vereinigten Königreich verwendet und gemäß der britischen Gesetzgebung vergeben wird, hat die EU-Kommission einen neuen Ländercode “XI” vorgeschlagen, der als Präfix der nordirischen Steuernummern vergeben werden soll.

Eine gültige EU-Steueridentifikationsnummer erfüllt viele Funktionen, wie z. B. die Sicherstellung (oder Erleichterung) der korrekten steuerlichen und zollrechtlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die MIAS-Plattform, die das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem betreibt, ist ein Beispiel für die Bedeutung, die die EU gültigen Steueridentifikationsnummern beimisst. Um sicherzustellen, dass die an einer Transaktion beteiligten Parteien gegenseitig ihre Steueridentifikationsnummern überprüfen können und Anspruch auf Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen haben, hat die EU das VIES-System eingerichtet, das wahrscheinlich der erste EU-Mechanismus sein wird, der direkt von der Schaffung des neuen nordirischen Ländercodes betroffen ist.

Ein solcher Vorschlag der EU-Kommission kann Auswirkungen auf die Systeme der Mitgliedsstaaten haben. Nach Verabschiedung der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Geräte schnell anpassen, um ab Januar 2021 “XI”-Rechnungen zu verarbeiten. Von Ländern, die ein gewisses Maß an kontinuierlicher Transaktionskontrolle betreiben, wie Italien, Ungarn und Spanien, kann erwartet werden, dass sie ihre Plattformen aktualisieren, um die Änderung zu erfüllen.

Auswirkungen auf Buchhaltung und ERP-Systeme

Sollte der Vorschlag verabschiedet werden, wird er sich auf die Buchhaltungs- und ERP-Systeme der Steuerzahler auswirken, die den Ländercode “XI” in ausgestellten und empfangenen Rechnungen als nordirischen Indikator verarbeiten und erkennen müssen. Darüber hinaus erlauben viele Systeme die Verwendung von benutzerzugeordneten Ländercodes in angepassten Transaktionsabläufen. Benutzerzugeordnete Ländercodes sind ISO-Codes, die von Benutzern frei zugewiesen und nach eigenem Ermessen verwendet werden, z. B. für Bewegungen zwischen unterstützten und nicht unterstützten Ländern innerhalb eines ERP-Systems. Bislang war “XI” ein benutzerdefinierter Ländercode. Folglich könnte der Vorschlag viele IT-Abteilungen dazu zwingen, interne Richtlinien zu ändern, die die Verwendung von benutzerzugewiesenen Ländercodes regeln.

Steuerabteilungen müssen sich auch über die steuerliche Behandlung von “XI”-Rechnungen im Klaren sein, da das EU-Mehrwertsteuerrecht nicht für Lieferungen von Dienstleistungen nach/von Nordirland gilt, sondern nur für Warenlieferungen. Folglich müssen Unternehmen interne Abläufe schaffen, um die Verwendung oder Validierung des “XI”-Ländercodes bei der Erbringung von Dienstleistungen zu verhindern, wenn dieser nicht durch einen gültigen “GB”-Ländercode ergänzt wird.

Der Rat der Europäischen Union wird voraussichtlich als nächstes am 9. September über den Vorschlag beraten.

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Wie erwartet, wurden von den portugiesischen Steuerbehörden weitere Informationen über die Regulierung von Rechnungen veröffentlicht. Die Nachrichten der letzten Wochen über die Verschiebung von Anforderungen, die während der Mini-Reform der elektronischen Rechnungen des Landes festgelegt wurden, und die Aufhebung der Verpflichtung eines Unternehmens, eine Reihe von Informationen an die Steuerbehörde zu übermitteln, gipfelten in der lang erwarteten Verordnung über die eindeutige Identifikationsnummer und QR-Codes.

Im Jahr 2019 wurden mit dem Gesetzesdekret 28/2019 die eindeutige Identifikationsnummer und der QR-Code als obligatorische Rechnungsinhalte eingeführt. Zuvor war erwartet worden, dass sie am 1. Januar 2020 in Kraft treten würden, aber es fehlten die Details darüber, was eine solche eindeutige Identifikationsnummer und der Inhalt des QR-Codes sind. Die portugiesische Regierung hat nun jedoch eine Verordnung veröffentlicht, die beide Anforderungen weiter regelt.

Ein neuer Validierungscode

Gemäß der Verordnung 195/2020 müssen Unternehmen, die nach portugiesischem Recht Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2021 den portugiesischen Steuerbehörden die in den Rechnungen verwendeten Serien mitteilen, bevor sie angewendet werden. Nach der Übermittlung der Serie vergibt die Steuerbehörde für jede gemeldete Nummernserie einen Validierungscode.

Dieser Validierungscode wird später als Teil der eindeutigen Identifikationsnummer verwendet, die als ATCUD bezeichnet wird. Der ATCUD besteht aus dem Validierungscode der Serie und einer fortlaufenden Nummer innerhalb der Serie im Format “ATCUD:Validierungscode-Folgenummer”. Der ATCUD muss auf allen Rechnungen unmittelbar vor dem QR-Code angegeben werden und auf jeder Seite der Rechnung lesbar sein.

Um einen Validierungscode zu erhalten, müssen die Steuerzahler der portugiesischen Steuerbehörde die folgenden Daten mitteilen:

  1. Die Kennung der Dokumentenserie;
  2. Die Art des Dokuments, entsprechend den in der Datenstruktur SAF-T (PT) festgelegten Dokumenttypen;
  3. Die Anfangsnummer der fortlaufenden Nummer, die innerhalb der Serie verwendet wird;
  4. Das Datum, an dem der Steuerpflichtige voraussichtlich mit der Verwendung der Reihe beginnen wird, für die ein Validierungscode erforderlich ist;

Nach der Genehmigung erstellt die Steuerbehörde einen Validierungscode mit einer Mindestlänge von acht Zeichen.

Gemäß der Verordnung ist die laufende Nummer, die auch Teil des ATCUD ist, eine Referenz, die aus einem bestimmten Feld der portugiesischen Version der SAF-T-Datei stammt.

Obwohl die Verordnung die Einführung von QR-Codes vorsieht, heißt es darin, dass die technischen Spezifikationen auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht werden sollen. Die Verordnung besagt jedoch, dass alle Rechnungen und Dokumente, die von zertifizierter Software ausgestellt werden, einen QR-Code enthalten sollten. Außerdem soll der QR-Code im Hauptteil der Rechnung (auf der ersten oder letzten Seite) enthalten und lesbar sein. Die technischen Spezifikationen für den QR-Code sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.

Die Verordnung von letzter Woche ändert weder den Kreis der Unternehmen, die zertifizierte Software zur Ausstellung von Rechnungen verwenden müssen, noch die Zertifizierungsanforderungen. Die portugiesischen Steuerzahler müssen jedoch erneut ihre aktuellen Geschäfts- und Compliance-Prozesse anpassen und stehen unter Druck, ihre Systeme vor dem Stichtag 1. Januar 2021 zu ändern.

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Ein Hauch von CLASS: Vereinfachter Zugang zu Zolltarifdaten

CLASS – kurz für Classification Information System – ist die neue Single-Point-Access-Suchfunktion der Europäischen Kommission. Es ermöglicht den Zugriff auf Daten zur zolltariflichen Einstufung von Waren, die in die EU einreisen oder sie verlassen, und ist der jüngste Schritt bei der Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Verwaltung von Zollinformationen und -verfahren. Wenn Waren an einem EU-Eingangspunkt angemeldet werden, müssen sie klassifiziert und auf Zolltransitdokumenten entweder nach der Kombinierten Nomenklatur (“CN”) oder nach der nationalen Klassifizierung eines Mitgliedstaates deklariert werden. CLASS bietet einen einfachen Zugriff auf den korrekten Zollsatz und Details zu allen nicht-tarifären Maßnahmen, die gelten. Es bietet auch:

Der Einsatz von CLASS soll Unternehmen eine erhebliche Zeitersparnis bei der Beschaffung der erforderlichen Zollinformationen bringen, ohne dass sie sich auf mehrere Ressourcen an verschiedenen Standorten, in unterschiedlichen Formaten und Sprachen verlassen müssen. Zeitersparnis bedeutet geringeren Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie eine schnellere Entscheidungsfindung in der Lieferkette und letztlich einen effizienteren Warenversandprozess.

Ein neuer UK-Global-Tarif

Zufälligerweise gab die britische Regierung fast zeitgleich mit dem Start von CLASS den Entwurf für den UK Global Tariff (“UKGT”) bekannt. UKGT ist der britische Ersatz für den Gemeinsamen Außenzolltarif der EU, sobald die Brexit-Übergangszeit beendet ist (derzeit voraussichtlich am 31. Dezember 2020). Der UKGT, der Zollwerte in britischen Pfund statt in Euro anwendet, soll es für Unternehmen einfacher und billiger machen, Waren aus dem Ausland nach Großbritannien zu importieren. Es beinhaltet eine Reduzierung und Vereinfachung von über 6.000 Zollkategorien und -sätzen (z.B. Rundung der Sätze auf ganze Prozente) und ein niedrigeres Zollregime als der Gemeinsame Außenzolltarif der EU, einschließlich der vollständigen Abschaffung der Zölle auf eine breite Palette von Waren. Das Ziel ist es, die Zollverwaltung für Unternehmen zu vereinfachen, die Auswahl für Verbraucher zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit für britische Unternehmen im globalen Handel zu verbessern. Eine umstrittene Maßnahme ist die Abschaffung der EU-Messtabelle, die über 13.000 Zollvariationen auf Lebensmittelprodukte abschafft, die die Regierung als unnötig ansieht. Die verbleibenden Zölle werden gezielt zur Unterstützung bestimmter strategischer Industrien wie Landwirtschaft, Automobil und Fischerei eingesetzt, in denen Großbritannien als wettbewerbsfähig gilt, und sollen auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Akzeptanz “grüner” Energien und damit verbundener Produkte verbessern.

Die vom UKGT angekündigten Vereinfachungen könnten den erwarteten Anstieg der Zollverwaltungskosten für britische Unternehmen nach dem Brexit ausgleichen. Weniger klar ist, ob die strategischen Änderungen an den Importzöllen britischen Unternehmen schaden werden, da ihre Produkte bei der Einfuhr in EU-Länder möglicherweise nicht mit entsprechend niedrigen Sätzen belegt werden, insbesondere wenn es zu einem “No Deal” in den laufenden Handelsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU kommt. Klar ist jedoch, dass all diese Änderungen alle Unternehmen, die ab dem nächsten Jahr Waren nach/aus Großbritannien importieren/exportieren wollen, dazu veranlassen sollten, ihre Lieferketten zu überprüfen und die Auswirkungen auf ihre Verkaufspreise und Gewinnmargen neu zu untersuchen. Da die Import-Mehrwertsteuer auf zollfreie Preise berechnet wird, kann es auch zu Konsequenzen in der Import-Mehrwertsteuer-Buchhaltung und im Cashflow kommen.

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Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.

Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.

Geltungsbereich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.

Maßgeblich für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur die Mindestumsatzgrenze

Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.

Geltungsbereich der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura

e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.

Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.

Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten.  Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.

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Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?

Technische und inhaltliche Revisionen

Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:

  1. eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
  2. eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
  3. eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.

Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).

Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken.  Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.

Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.

Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.

Umsetzungsfristen

B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung.  Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.

In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.

Wichtige Aktualisierung

Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.

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Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen.

Für diejenigen, die die Steuerkontrollreform in Indien verfolgen, war 2019 ein ereignisreiches Jahr bei der elektronischen Rechnungsstellung in Indien. Ab vergangenem Frühjahr besprach sich eine Gruppe staatlicher Behörden und öffentlicher Verwaltungen regelmäßig, um eine neue Methode zur Kontrolle der GST-Compliance durch die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vorzustellen. Angesichts der großen Auswirkungen einer solchen Reform, nicht nur auf die indische, sondern auf die globale Volkswirtschaft, führten diese Gespräche – oft hinter verschlossenen Türen – zu vielen Gerüchten und manchmal auch zu Fehlinformationen auf dem Markt.

Trübe Gewässer durchqueren

Bis jetzt sind noch nicht viele Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, die man als formell oder verbindlich bezeichnen könnte. Nach einer öffentlichen Beratung Anfang Herbst wurde ein generelles Whitepaper veröffentlicht, in dem der elektronische Rechnungsstellungsprozess beschrieben wurde; allerdings wurde seitdem nichts Formelles oder Verbindliches mehr verlautbart. Eine aktuelle Pressemeldung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben wurde, verwies auf folgenden Zeitplan für die Einführung:

1. Januar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mrd. Rs.;

1. Februar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;

1. April 2020: Pflicht sowohl für die obigen Kategorien als auch freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Mrd. Rs..

Während die klare Formulierung begrüßt wurde, war dieser Zeitplan noch nicht verpflichtend und die Steuerzahler hatten nur wenige Informationen darüber, wie sie die Anforderungen der Steuerkontrollreform erfüllen sollten und keine verbindlichen Angaben, wann sie die Compliance herstellen mussten. Diese Umstände werden inzwischen korrigiert und wir sehen die ersten Gesetzesformulierungen.

Die ersten Gesetzestexte

Am 13. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Mitteilungen (No. 67-72/2019) veröffentlicht, die Änderungen am aktuellen gesetzlichen GST-Rahmen liefern und aktuell auf die Veröffentlichung in der Gazette of India warten. Kurz gesagt haben diese Mitteilungen folgenden Zweck:

Diese am 13. Dezember veröffentlichten Mitteilungen sind die ersten von vielen Unterlagen, die zur formellen Klarstellung der Einzelheiten einer anstehenden Reform der elektronischen Rechnungsstellung nötig sind. Noch viel wichtiger: Sie dienen als klarer Hinweis, dass die entsprechenden indischen Behörden die analytischen und beratenden Gespräche abgeschlossen haben und sich nun auf die Einführungsplanung vorbereiten.

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Erfahren Sie mehr über Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung von Sovos.

Ihre SAP S/4 - Migration

Ihre SAP S/4-Migration und die "Always On"-Konformität mit der Umsatzsteuer sind auf Kollisionskurs – hier erfahren Sie, wie Sie das bewältigen

Wenn Sie SAP-Anwender sind und Ihre Möglichkeiten beim Umstieg auf S/4 in Bezug auf die Einhaltung von Steuervorschriften besser verstehen möchten, sollte Ihnen dieser Artikel helfen. Laden Sie ihn jetzt herunter.

Vorbereitung auf die SAP-S/4-Migration, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu gewährleisten

SAP-Anwender, die ihre Möglichkeiten bei der Migration zu S/4 in Steuer-Compliance-Hinsicht besser verstehen möchten, sollten dieses E-Book lesen. Sie erhalten Einblicke in die Zukunft des globalen Steuerwesens, darunter papierlose Transaktionen, geschäftliche Netzwerke und die Einführung eines transaktionsorientierten indirekten Steuervollzugs.

Das E-Book enthält auch Beispiele, welche die Optionen für die Umstellung auf eine neue ERP-Software erläutern – diese wichtige Entscheidung betrifft mehrere Unternehmensabteilungen wie Steuern, Buchhaltung, IT und Einnahmen.

Laden Sie unser E-Book herunter, um Aufschluss über Folgendes zu erhalten:

  • Was sind die Greenfield- und Brownfield-S/4-Migrationsmöglichkeiten?
  • Was hat sich im globalen Steuerwesen geändert?
  • Welche anderen Ansätze gibt es für die S/4-Migration?
  • Was sind die Kriterien für eine zukunftssichere Mehrwertsteuer-Compliance-Lösung?
  • Wie kann Sovos helfen?

SAP plant, die Unterstützung für ECC6 bis 2025 einzustellen, und diese Frist wird im Laufe der Monate immer näher rücken.

Aus Marktdaten geht deutlich hervor, dass viele Unternehmen nicht in der Lage sein werden, vor dem Fristende 2025 zu S/4 migrieren. Selbst 2025 wird sich für viele als zeitlich knapp erweisen und in manchen Fällen wird es für Unternehmen nahezu unmöglich sein, diese Frist einzuhalten.

Darüber hinaus haben viele SAP-Anwender die Beschaffung und Kundeninteraktionen noch nicht automatisiert: Ein wesentlicher Teil aller Bestellungen und Rechnungen wird immer noch in Papierform ausgetauscht, oft unter umfangreichem Einsatz von Scan- und OCR-Software in der Kreditorenbuchhaltung.

Steuerdigitalisierung ist ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, da Steuerbehörden auf der ganzen Welt elektronische Rechnungsstellung und kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführen, um die MwSt.-Lücke zu schließen. Die Steuer-Compliance erfordert eine Aktualisierung der Prozesse zur Einhaltung dieser digitalen Steueränderungen.

Veraltete Berichtsprozesse, Organisationsstrukturen und Technologien, die weiterhin direkt mit Ihren ERP-Systemen interagieren, müssen sich weiterentwickeln. Die Transformation indirekter Steuern wird zur Realität: Manuelle, dezentralisierte oder gemeinsam genutzte, durch Servicezentren unterstützte indirekte Steuererklärungen werden zu einer peripheren Aktivität, während Ihr Unternehmen sich mit der Transformation zur durchgehend verfügbaren Compliance beschäftigt.

Wenn Ihnen diese Herausforderungen bekannt vorkommen, kann unser E-Book Sie dabei unterstützen, sie zu meistern. Unser Expertenteam hat sein Wissen in diesem leicht verständlichen Leitfaden zu einem komplexen Thema, dessen Fristende immer näher rückt, zusammengefasst.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Wir von Sovos möchten unseren Kunden den Wechsel zu einem einzigen Anbieter, dem sie ihre Daten anvertrauen können, ermöglichen. Diese nahtlose Migration vereinfacht den Betrieb und gewährleistet jederzeit die Einhaltung der verschiedenen regelmäßigen oder kontinuierlichen Kontrollen in den einzelnen Ländern.

So können Sie Geschäfts- und Steuerfunktionen entkoppeln, um sich auf das Geschäftliche konzentrieren zu können und Ihre digitale und finanzielle Transformation voranzutreiben. Das sind wichtige Überlegungen in einer zunehmend digitalen Welt, in der die weitverbreitete Digitalisierung der erwartete Status quo statt einfach nur eine Triebkraft für Innovationen ist.

Während sich die Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Richtung einer kontinuierlichen elektronischen Berichterstattung und anderer Continuous Transaction Controls (CTCs) mit immer detaillierteren Datenerfordernissen weiterentwickeln, bietet Sovos Ihnen eine zukunftssichere Strategie für die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen in allen Märkten.

Da Sovos sich um alle relevanten Schritte kümmert, müssen Sie sich um Ihre Compliance keine Sorgen mehr machen.

Brasilien: Elektronische Rechnungsstellung und Berichtsanforderungen

In 2008, Brazil adopted a clearance electronic invoicing model in which the country’s tax authority must receive and clear an invoice before a supplier can issue it to a payer. More than a decade later, the Brazilian tax administration’s digitization has evolved so much that other tax administrations call Brazil the Google of fiscal goods. 

Current regulations include electronic invoices for: supplies of goods (NF-e), services (NFS-e), transport services (CT-e), freight (MDF-e), SPED, REINF and, more recently, for the supply of electricity (NF3e). 

This document provides an overview of the mandates and regulations in Brazil.