Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.
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Historische Entwicklung von SAF-T
2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.
Faktencheck zu SAF-T
In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).
JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung
JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen
JPK_WB für Kontoauszüge
JPK_PKPIR für Einnahmen- und Ausgabenrechnung
JPK_EWP für das Ertragskonto
JPK_KR für Rechnungsbücher
JPK_MAG für Lager
CTC-Reformen
Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.
Faktencheck zu CTC
Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.
Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:
Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).
Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.
Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.
Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).
Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.
Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.
Einführungstermine für SAF-T und CTC
SAF-T in Polen
1. Juli 2016: SAF-T wird in Polen eingeführt.
1. Januar 2018: Polen verpflichtet alle Steuerpflichtigen zur Übermittlung der JPK_VAT-Datei.
1. Oktober 2020: JPK_V7M/K ersetzt JPK_VAT und Mehrwertsteuererklärung
1. Juli 2021: Annahme von Änderungen an der obligatorischen Erklärung JPK_V7M/K
1. Januar 2022: Änderungen an der JPK_V7M/K-Struktur einschließlich Änderungen zwecks besserer Anpassung an das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel
CTC in Polen
29. Oktober 2021: Verabschiedung von Rechtsvorschriften für ein System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) für die elektronische Rechnungsstellung; Entwürfe von Vorgaben wurden veröffentlicht und ein Testsystem zur Verfügung gestellt
1. Januar 2022: Die freiwillige Phase für das CTC-System läuft an. Noch besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des elektronischen Rechnungsstellungssystems bei B2B-Transaktionen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, profitieren jedoch von verschiedenen Vorteilen. Insbesondere erhalten sie schnellere Steuerrückerstattungen und sind von der Pflicht zur Einreichung des Rechnungsberichts (JPK-FA) befreit.
30. März 2022: Polen erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Europäischen Kommission zur Abweichung von Artikel 218 und Artikel 232 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat.
7. April 2022: Testversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch
Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Meldepflicht und neuen SAF-T- und CTC-Verpflichtungen in Polen?
Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.
Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.
Post-Brexit: Unternehmen müssen einen Aktionsplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer haben
Der Brexit ist da
Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.
Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.
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Kürzliche Änderungen
Sogenannte Complemento de leyendas – Begleitinformationen zu Transaktionen – sind ab sofort für Maquiladoras bzw. für Fabriken, die von amerikanischen Unternehmen innerhalb von Mexiko betrieben werden, im Rahmen des virtuellen Imports von Produktkomponenten (beispielsweise Autoreifen oder Zucker für die Herstellung von Limonade) erforderlich.
Das Verfahren zum Stornieren eines CFDI-Dokuments oder einer E-Rechnung wurde im November 2018 geändert und verpflichtet Lieferanten seither, anstelle der Gewährung von Gutschriften Stornierungsanfragen einzureichen, um zuvor ausgestellte Rechnungen/CFDI-Dokumente für ungültig zu erklären. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Anfrage innerhalb von 72 Stunden anzunehmen oder abzulehnen.
Die häufig verwendete Complemento-Methode, die sämtliche Transaktionen betrifft, bei denen Zahlungen nach Ausstellung eines CFDI-Dokuments teilweise oder vollständig eingehen, ist seit September 2018 in Kraft.
Schnelle Fakten: Auswirkungen des Brexit auf die Mehrwertsteuer
Das FTA wirkt sich nicht auf die Mehrwertsteuerverpflichtungen aus – es wirkt sich auf Zollsätze, Zölle usw. aus
Das Konzept der Versendungen und Erwerbe wird für den Handel zwischen Großbritannien und der EU durch Exporte und Importe ersetzt, da Großbritannien nun als Drittland betrachtet wird
Für den Handel zwischen NI und der EU gelten besondere Regeln
Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland gelten ebenfalls besondere Regeln.
Wenn kein Verschiebungs- oder Stundungsmechanismus vorhanden ist, fällt die Importmehrwertsteuer für das Unternehmen im Voraus an.
Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die sich in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, benötigen eine steuerliche Vertretung.
Wie wirkt sich der Brexit aus?
Exporte und Importe ersetzen Sendungen und Übernahmen
Potenziell erhöhte Registrierungspflicht in EU-Mitgliedstaaten
Höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine steuerliche Vertretung erforderlich ist
Rückerstattungen laufen über papierbasierte Systeme
Gegenseitigkeit blockiert möglicherweise Ansprüche aus der 13. MwSt.-Richtlinie
Mehrwertsteuer nach dem Brexit: Was ist zu tun?
Obwohl es ein FTA-Abkommen gibt, bleiben viele Probleme ungelöst. Als solche müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie:
Identifizieren aller vom Brexit betroffenen Lieferketten
Besondere Beachtung von Verträgen, bei denen laut Incoterms „geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“, DDP) gilt
Bestimmen Sie, wo Unternehmen noch MwSt.-Registrierungen in der EU benötigenErmitteln Sie, ob es neue MwSt.-Registrierungsanforderungen gibt
Berücksichtigen von Zollanforderungen wie EORI-Nummern im Vereinigten Königreich und der EU
Einplanen von Änderungen, die notwendig sind, um die Anforderungen des VAT Reporting zu erfüllen
Anpassung von ERP-Systemen je nach Bedarf
Feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist
Reduzieren Sie die Auswirkungen des Brexit
Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsaktivitäten weiterlaufen können?
Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.
Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.
Die General Authority of Zakat and Tax’s (GAZT) zuvor veröffentlichten Regelentwürfe zu “Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln für die Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung” zielten darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das kommende E-Invoicing-Mandat zu definieren. Die GAZT hat kürzlich den Entwurf der E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien fertiggestellt und veröffentlicht.
Inzwischen hat sich der Name der Steuerbehörde durch die Zusammenlegung der General Authority of Zakat and Tax (GAZT) und der General Authority of Customs zur Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) geändert.
Die finalisierten Regeln beinhalten eine Änderung des Go-Live-Datums der zweiten Phase vom 1. Juni 2022 auf den 1. Januar 2023. Sie enthüllten die Frist für die Meldung von B2C-Rechnungen (vereinfacht) auf der Plattform der Steuerbehörde für die zweite Phase.
Gemäß den endgültigen Regeln wird das saudi-arabische E-Invoicing-System zwei Hauptphasen haben.
Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die erste Phase
Die erste Phase von beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Rechnungen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
Die endgültigen Regeln besagen, dass Unternehmen E-Rechnungen und die dazugehörigen Notizen in einem strukturierten elektronischen Format erstellen müssen. Daten im PDF- oder Word-Format sind daher keine E-Rechnungen. In der ersten Phase ist kein bestimmtes elektronisches Format vorgeschrieben. Allerdings müssen solche Rechnungen und Notizen alle notwendigen Informationen enthalten. In der ersten Phase müssen B2C-Rechnungen einen QR-Code enthalten.
Es gibt eine Reihe von verbotenen Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen für die erste Phase:
Unkontrollierter Zugang
Manipulation von Rechnungen und Protokollen
Mehrere Rechnungssequenzen
Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die zweite Phase
Die zweite Phase wird die zusätzliche Anforderung an die Steuerpflichtigen bringen, neben elektronischen Rechnungen auch elektronische Notizen an das ZATCA zu übermitteln.
Die endgültigen Regeln besagen, dass die zweite Phase am 1. Januar 2023 beginnt und in verschiedenen Stufen ausgerollt werden soll. Für B2B-Rechnungen ist eine Abrechnungsregelung vorgeschrieben, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die Plattform der Steuerbehörde gemeldet werden müssen.
Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Januar 2023 als CTC-E-Invoicing-System eingestuft. Alle E-Invoices müssen im UBL-basierten XML-Format ausgestellt werden. Steuerrechnungen können im XML- oder PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) verteilt werden. Steuerzahler müssen vereinfachte Rechnungen (d.h. B2C) in Papierform verteilen.
In der zweiten Phase muss eine konforme E-Invoicing-Lösung die folgenden Merkmale aufweisen:
Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer
Manipulationssicherer Rechnungszähler, der für jede ausgestellte Rechnung und elektronische Notiz inkrementiert
Enthält einige Funktionalitäten, die es dem Steuerzahler ermöglichen, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen zu speichern und in einem internen und externen Archiv zu archivieren
Erzeugung eines kryptografischen Stempels für jede e-Rechnung oder elektronische Notiz
Erzeugen eines Hashes für jede erzeugte E-Rechnung oder elektronische Notiz
Generierung eines QR-Codes
Die zweite Phase wird zusätzlich zu den in der ersten Phase genannten Anforderungen weitere verbotene Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen bringen:
Zeitänderung
Export des Prägeschlüssels
Wie geht es weiter mit dem E-Invoicing-System in Saudi-Arabien?
Nach der Veröffentlichung der endgültigen Regeln organisiert die ZATCA Workshops, um die relevanten Stakeholder der Branche zu informieren.
Einige Details sind zu diesem Zeitpunkt noch unklar, jedoch haben die saudischen Behörden sehr erfolgreich die langfristigen Ziele der Implementierung ihres E-Invoicing-Systems kommuniziert sowie klare Unterlagen zur Verfügung gestellt und Möglichkeiten für Feedback zu den für jede Phase veröffentlichten Unterlagen geboten. Wir erwarten die Bereitstellung der notwendigen Anleitung in naher Zukunft.
Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.
Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.
Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.
Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.
Wer muss das Mandat zur elektronischen Lohnabrechnung erfüllen?
Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.
Zeitplan für den Einsatz
Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:
Gruppe
Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments
Anzahl der Mitarbeiter
Von
Bis zu
1
1. September 2021
Mehr als 250 Mitarbeiter101
2
1. Oktober 2021
101
250
3
1. November 2021
11
100
4
1. Dezember 2021
1
10
Deadline für die Überweisung
Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.
Berichtselemente des Mandats zur elektronischen Lohnabrechnung
Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.
Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung oder Nomina Electronica
Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.
Abgleichhinweise
In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.
Inhalt und Aufbau der Berichte
Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.
Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.
Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.
Erzeugung, Übertragung und Validierung
Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.
Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.
Strafen und Sanktionen
Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.
Die neuen “Richtlinien für die Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten” (“Guidelines”) regeln verschiedene Aspekte eines elektronischen Dokuments. Wenn Unternehmen die Richtlinien befolgen, profitieren sie von der Vermutung, dass ihre elektronischen Dokumente vor Gericht als vollwertiges Beweismittel gelten.
Die Verschiebung der Einführung der Richtlinien ist eine Reaktion der AGID auf Forderungen lokaler Organisationen, die insbesondere Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung zur Verknüpfung von Metadaten mit E-Dokumenten geäußert haben. Die Richtlinien legen eine umfangreiche Liste von Metadatenfeldern fest, die mit E-Dokumenten in einer Weise verknüpft werden, die Interoperabilität ermöglicht.
Metadaten-Anforderungen geändert
Neben der Verzögerung der Einführung der neuen E-Dokumente-Gesetzgebung hat die AGID auch die Anforderungen an die Metadaten geändert. Dazu gehören neue Metadatenstücke und die Änderung der Beschreibung einiger Felder. Die AGID hat auch Verweise – insbesondere auf Standards – korrigiert und Aussagen neu formuliert, um einige Verpflichtungen zu verdeutlichen.
Die aktualisierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge sind auf der AGID-Website verfügbar.
Russland führt am 1. Juli 2021 ein neues E-Invoicing-System zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Waren ein. Das Föderale Gesetz Nr. 371-FZ wird das russische Steuergesetzbuch ändern, um das neue Verfahren für das Rückverfolgbarkeitssystem einzuführen, das die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Steuerzahler, die mit rückverfolgbaren Waren handeln, mit sich bringen wird.
Seit ihrer Einführung ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Russland freiwillig geblieben. Dies ändert sich jedoch ab diesem Sommer, wenn die Ausstellung und Annahme von E-Rechnungen für Steuerzahler, die mit Waren handeln, die dem Rückverfolgbarkeitssystem unterliegen, verpflichtend wird.
Was ist das Rückverfolgbarkeitssystem?
Das Rückverfolgbarkeitssystem zielt darauf ab, die Bewegung bestimmter nach Russland und in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU) importierter Waren zu überwachen. Im Rahmen des Rückverfolgbarkeitssystems wird jeder Warensendung beim Import eine Registrierungsnummer zugewiesen. Diese wird dann auf allen Transaktionsstufen kontrolliert. Unternehmen, die in den Geltungsbereich dieses neuen Rückverfolgbarkeitssystems fallen, müssen die Registrierungsnummer in Rechnungen und primäre Buchhaltungsunterlagen aufnehmen. Sie müssen auch Informationen über die Transaktionen mit den rückverfolgbaren Waren durch Umsatzsteuererklärungen und entsprechende Transaktionsberichte bereitstellen.
Juristische Personen und Einzelunternehmen, die am Verkehr mit rückverfolgbaren Waren teilnehmen, fallen in den Geltungsbereich der Rückverfolgbarkeitsanforderungen. Ab dem 1. Juli 2021 müssen die Rechnungen für diese Waren elektronisch sein. Käufer von Waren, die der Rückverfolgbarkeit unterliegen, müssen Rechnungen in elektronischer Form akzeptieren. Darüber hinaus gilt die neue Anforderung für verpflichtende elektronische Rechnungen für Verkäufe von rückverfolgbaren Waren nicht für Export/Re-Export-Verkäufe und B2C-Verkäufe.
Für welche Art von Waren gelten die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit?
Die Waren, die in der Liste der rückverfolgbaren Waren enthalten sind, sind derzeit:
Kühl- und Gefriergeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen)
Flurförderzeuge (Gabelstapler, Bulldozer, Grader, Planer, Schaufelradbagger, Schaufellader, Stampfer sowie Straßenwalzen)
Wasch- und Trockenmaschinen (Haushalt und für Wäschereien)
Monitore und Projektoren (ohne Empfangsfernsehgeräte)
Elektronische integrierte Schaltungen und Elemente
Kinderwagen und Kindersitze
Wie geht es weiter mit der russischen Regulierung von elektronischen Dokumenten?
Wenn man bedenkt, dass Russland bis Ende 2024 95 % der Rechnungen und 70 % der Frachtbriefe in elektronischer Form haben will, ist es wahrscheinlich, dass weitere Änderungen in der Digitalisierung kommen werden. Die Digitalisierung von Buchhaltungsunterlagen ist ein weiterer Bereich, in dem die russische Steuerbehörde Fortschritte macht. Es würde daher nicht überraschen, wenn es in den nächsten Jahren zu weiteren Änderungen in der russischen Gesetzgebung kommt.
Jetzt sind Sie dran
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um die E-Invoicing-Anforderungen vom Juli 2021 in Russland zu besprechen. Laden Sie VAT Trends herunter, um mehr über CTCs zu erfahren und darüber, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien zur Durchsetzung von Mehrwertsteuer-Vorschriften erlassen.
Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.
In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.
Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.
Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:
Anforderungen an den Rechnungsinhalt, einschließlich der Anforderung, das anwendbare Umsatzsteuerrecht einer Rechnung zu bestimmen
Prozess- und Formularanforderungen für Rechnungen, z. B. Benachrichtigung und Anforderungen für die vorherige Genehmigung
Vertragliche Anforderungen, z. B. Interchange Agreement oder E-Invoicing Käuferzustimmung
Anforderungen an die Echtzeit-Rechnungskommunikation mit der Steuerverwaltung, wie z. B. Freigabe der Rechnung und Echtzeit-Reporting
Audit- und periodische Berichtsanforderungen
Datenschutz-Compliance-Anforderungen, die darauf abzielen, die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze, wie z. B. der GDPR, sicherzustellen
Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.
Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.
Die digitale Transformation entwickelt sich ständig weiter und führt neue Lösungen und Cloud-Technologien für Unternehmen auf der ganzen Welt ein.
Diese Technologien bieten Flexibilität, Agilität und reduzieren die Betriebskosten für die Unternehmen.
Vorteile von Cloud-basierten Technologien
Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile, darunter Qualität, höhere Effizienz und Rentabilität. Es ist wichtig, mit einem Dienstleister zusammenzuarbeiten, dem Sie vertrauen können, um sicherzustellen, dass der Übergang zur Cloud auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile:
Sicherheit: Cloud-Technologien können bei Unternehmen Sicherheitsbedenken hervorrufen, insbesondere wenn es um sensible Daten geht. Die Zusammenarbeit mit einem häufig geprüften Cloud-Service-Anbieter kann helfen, Sicherheitsbedenken zu verringern.
Viele Cloud-Technologien sind mit internationalen Datenschutzstandards konform, um den Schutz von Unternehmensdaten zu gewährleisten. Bei der Suche nach einem Service-Provider ist es wichtig, dass Sie Ihre Sicherheitsanforderungen mit ihm besprechen und sicherstellen, dass er die Unternehmenssicherheit als eine Hauptverantwortung und nicht als zusätzliche Kosten betrachtet.
Zugänglichkeit und Flexibilität: In der Cloud gespeicherte Informationen machen den physischen Zugriff überflüssig. Dies ermöglicht den Zugriff auf die Informationen von überall aus und eine flexible Speicherung, die den aktuellen Geschäftsanforderungen entspricht.
Cloud-Technologien minimieren auch das Potenzial für Datenverluste, da die Informationen nicht physisch im Unternehmen gespeichert sind und durch Backups sichergestellt werden kann, dass die Daten wiederhergestellt werden können.
Geschäftskontinuität: Da Cloud-Service-Provider die Systeme kontinuierlich überwachen, können Updates und Wartungsarbeiten an Cloud-Diensten aus der Ferne durchgeführt werden, um Unterbrechungen der Dienste zu vermeiden.
Im Falle eines Systemausfalls können Unternehmen über Cloud-Lösungen für Business Continuity aufrechterhalten werden.
Cloud-basierte Technologien bieten nicht nur Kontinuität, Effizienz und Flexibilität für Unternehmen, sondern helfen auch, die digitale Transformation voranzutreiben und Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten.
Eine bessere Einsicht in und Kontrolle über die Finanz- und Handelsdaten der Steuerzahler ist der Hauptvorteil, der von Regierungen hervorgehoben wird, die Regelungen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) eingeführt haben.
Ihre Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Transaktionsdaten, die über eine von der Steuerverwaltung autorisierte Plattform abgewickelt oder ausgetauscht werden, werden für die Steuerbehörden zur neuen Quelle der Wahrheit, um die Richtigkeit von Buchhaltungsbüchern und Steuererklärungen zu beurteilen.
CTCs liefern den Steuerbehörden auch relevante Daten über den Zustand der formellen Wirtschaft des Landes und ermöglichen gezielte politische Maßnahmen. Letzteres wird für Länder auf der ganzen Welt immer wichtiger, da sie nach der Pandemie versuchen, ihre angeschlagenen Volkswirtschaften zu sanieren.
Die Wirtschaft verstehen durch Analyse von Steuer-Big-Data
Brasilien ist eine der Top-10-Volkswirtschaften weltweit, mit diversifizierten Unternehmen und Sektoren. Allerdings ist es auch eines der komplexesten Länder der Welt, was die Einhaltung von Steuervorschriften angeht.
Im Laufe der Jahre hat Brasilien eine Fülle von verschiedenen steuerlichen E-Dokumenten eingeführt. Der gemeinsame Nenner ist die Echtzeit-Einreichung von handelsrelevanten Dokumenten (insbesondere E-Rechnungen) in strukturierter Form an eine der verschiedenen staatlich betriebenen Abrechnungsplattformen. Diese Compliance-Regelungen leisten mehr als nur die Registrierung von Daten für Steuerkontrollzwecke; die elektronischen Rechnungen enthalten Daten über die spezifischen Waren und Dienstleistungen, mit denen ein Steuerzahler handelt, und stellen damit eine wertvolle Datenquelle über die Wirtschaft des Landes dar.
In Brasilien wird praktisch die gesamte Wirtschaft durch irgendeine Art von CTC-Anforderung registriert. Unterschiedliche Lieferungen werden über verschiedene Rechnungstypen (z. B. NF-e, NFS-e, CT-e, NF3-e) registriert und über verschiedene Abrechnungsplattformen der lokalen Steuerverwaltung abgewickelt. Die Interpretation all dieser Finanzdaten ist nicht einfach, aber viele brasilianische staatliche und kommunale Behörden haben Informationen veröffentlicht und Analysen zu den Auswirkungen von COVIDf-19 auf die Wirtschaft vorgelegt – alles auf der Grundlage elektronischer Rechnungsdaten. Die brasilianische Bundessteuerbehörde (RFB) hat zweiwöchentliche Bulletins veröffentlicht, die nach Regionen und Sektoren aufgeschlüsselte Daten sowie einen Vergleich der aktuellen Daten mit dem gleichen Zeitraum der Vorjahre enthalten.
Die Auswirkungen von COVID-19 auf Brasiliens Wirtschaft
Die Daten zeigten, dass im April 2020, als die ersten restriktiven Maßnahmen in einigen Bundesländern und Gemeinden eingeführt wurden, der Industriesektor einen Umsatzrückgang von 24 % im Vergleich zum April 2019 verzeichnete. Gleichzeitig stiegen die Verkäufe von Strom und Gas um 25 %. Die bemerkenswerteste Auswirkung hatte der E-Commerce, wo die registrierten Umsätze in jedem Monat des Jahres 2020 höher waren als im gleichen Monat des Vorjahres.
Die Region, die am stärksten von den COVID-19-Maßnahmen betroffen war, war der Südosten – hier leben 44% der Bevölkerung des Landes sowie Sao Paulo und Rio de Janeiro. Die Region verzeichnete im April 2020 einen Umsatzrückgang von 100 Mrd. BRL (178 Mrd. USD) im Vergleich zum Vormonat, doch überraschenderweise übertraf das Jahresvolumen der registrierten Umsätze das Niveau vor der Pandemie.
Obwohl das Land von der COVID-19-Pandemie hart getroffen wurde, zeigen die von der Steuerbehörde gesammelten Daten die Branchen, die in dieser Zeit erfolgreich waren. Die in den Berichten des RFB erfassten Sektoren verzeichneten im Jahr 2020 einen Umsatzanstieg von 3,4 % im Vergleich zu 2019, angetrieben von der Pharmazie und der Bauindustrie. Im Gegensatz dazu sank der Umsatz mit Kraftstoffen, Autos und Motorrädern um 6,4 % bzw. 5,6 %.
Während die Schließung der Mehrwertsteuerlücke die meisten Volkswirtschaften zur Einführung von CTC-Systemen antreibt, ist Brasilien ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie der Zugang zu granularen Transaktionsdaten für die Steuerverwaltungen von großem Nutzen sein kann. Die aus E-Rechnungen, E-Reporting, E-Accounting und anderen Dokumenten extrahierten Daten können sowohl als wirtschaftspolitischer Impulsgeber als auch als Instrument zur Verbesserung der Steuereinnahmen genutzt werden. Die den Behörden zur Verfügung gestellten Transaktionsdaten ermöglichen es den Regierungen, mit chirurgischer Präzision in bestimmte Wirtschaftsbereiche einzugreifen.
Während die lateinamerikanischen Länder ihre CTC-Plattformen im Laufe der Jahre konsolidiert haben, gewinnt in Europa eine Vielzahl von unterschiedlichen Frameworks an Zugkraft. Italien hat sein eigenes Rechnungsfreigabesystem eingeführt und es wird erwartet, dass Polen bald folgen wird. Frankreich, Deutschland und die Slowakei bereiten ebenfalls den Weg für die Einführung ihrer eigenen lokalen Iterationen von Transaktionskontrollen.
Während diese Reformen technologische Werkzeuge zur Reduzierung von Mehrwertsteuerdefiziten einführen werden, werden sie vor allem den Steuerbehörden wertvolle Wirtschaftsdaten liefern – ein Vorteil, der entscheidend sein wird, wenn sich die Länder von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie erholen.
Neben dem Regelungsentwurf sind auch die zugehörigen technischen Spezifikationen (Electronic Invoice Data Dictionary, Electronic Invoice XML Implementation Standard und Electronic Invoice Security Implementation Standards) auf der GAZT-Webseite verfügbar.
Der Entwurf der Regeln zielt darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das bevorstehende E-Invoicing-Mandat (wirksam ab 4. Dezember 2021) zu definieren, und ist derzeit zur öffentlichen Konsultation geöffnet. Die Frist für Rückmeldungen zu den Regelungsentwürfen endet am 17. April 2021.
Die erste Phase beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu verarbeiten und zu speichern. Der Regelungsentwurf sieht vor, dass elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen im definierten XML-Format oder im PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) erstellt werden müssen. für die zweite Phase. Für die erste Phase ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben; allerdings müssen alle notwendigen Informationen in solchen Rechnungen und Notizen enthalten sein.
Eine konforme Lösung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer (erforderlich für die zweite Phase)
Manipulationssicherer Rechnungszähler, der nicht zurückgesetzt werden kann und die erzeugten E-Rechnungen und elektronischen Notizen vor jeglicher Veränderung oder unbemerkter Löschung schützt
Ermöglichen Sie digitale Stempel/Signaturen, um die Authentizität der Herkunft und die Integrität des Inhalts der E-Rechnung und der zugehörigen Notizen sicherzustellen (erforderlich für die zweite Phase)
Enthält einige Funktionalitäten, die es dem Steuerzahler ermöglichen, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen zu speichern und im XML-Format zu archivieren, ohne dass eine Internetverbindung erforderlich ist
Generierung eines kryptografischen Stempels für jede E-Rechnung oder elektronische Notiz (erforderlich für die zweite Phase)
Generierung eines Hashes für jede generierte E-Rechnung oder elektronische Notiz (erforderlich für die zweite Phase)
Generierung eines QR-Codes
Die zweite Phase wird eine zusätzliche Anforderung für Steuerpflichtige bringen, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen an die GAZT zu übermitteln. Die Steuerpflichtigen müssen ihre Systeme mit den Systemen des GAZT integrieren, indem sie eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verwenden.
Der Entwurf der Regeln besagt, dass der Zeitplan für den Beginn der zweiten Phase der 1. Juni 2022 ist und dass die Zielgruppen sich in Übereinstimmung mit dem Zeitplan in die Systeme der GAZT integrieren müssen.
Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Juni 2022 als CTC-E-Invoicing-System klassifiziert werden. Für elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit B2B- und B2G-Transaktionen wird ein Freigabesystem erwartet, bei dem eine elektronische Rechnung nur dann eine rechtliche Wirkung erlangt, wenn sie von der GAZT genehmigt wird. Für B2C-Rechnungen kann jedoch eine CTC-Meldepflicht vorgeschrieben werden.
Wie geht es weiter mit den E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien?
Es wird erwartet, dass die Regeln innerhalb der nächsten Monate veröffentlicht werden, nachdem das Feedback aus der öffentlichen Konsultation gesammelt wurde. Dies gibt den saudischen Steuerzahlern etwa sechs Monate Zeit, sich auf das kommende Mandat vorzubereiten.
Bulgarien könnte nach Italien, Frankreich und Polen der nächste EU-Mitgliedstaat sein, der kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführt. Die Einführung von CTCs verschafft den Steuerverwaltungen einen detaillierteren und kontinuierlichen Einblick in steuerrelevante Geschäftsdaten.
Bulgarien hat angekündigt, dass es erwägt, die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung von Rechnungen an die Steuerbehörde vorzuschreiben. Dies könnte entweder über die E-Invoicing-Software eines Lieferanten oder über eine von der Steuerbehörde selbst entwickelte und gehostete Software erfolgen.
Es ist noch nicht bekannt, ob die Übermittlung der Daten an die Steuerbehörde nur für das Reporting genutzt wird oder ob es einen Clearing-Mechanismus geben wird, in welchem Fall eine Rechnung erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde an den Kontrahenten ausgestellt wird.
Die NRA, die bulgarische Steuerbehörde, prüft ihren E-Invoicing-Vorschlag mit den relevanten Branchenvertretern, um zu entscheiden, ob ein obligatorisches E-Invoicing-Modell eingeführt werden soll. Eine Entscheidung über die Einführung einer CTC-Regelung wird bis Ende des Jahres erwartet.
Parallel dazu hat die NRA Änderungen für die Digitalisierung des Meldeverfahrens für den Umsatz von Online-Händlern vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden es Online-Händlern ermöglichen, Daten über eine registrierte Software direkt an die NRA zu senden, im Gegensatz zur derzeitigen Methode der Umsatzmeldung über Registrierkassen. Diese Änderungen, die sich derzeit in der öffentlichen Konsultation befinden, werden in Kraft treten, nachdem sie in sekundärem Recht umgesetzt wurden.
Obwohl Bulgariens E-Invoicing noch in den Kinderschuhen steckt, ist es eindeutig Teil des allgemeinen CTC-Trends in Europa.
Es wird interessant sein zu sehen, wie schnell Bulgarien mit den CTC-Plänen der anderen Mitgliedsstaaten gleichziehen kann, wir werden die Entwicklungen genau im Auge behalten.
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Es ist gut, Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Dennoch ist es für viele kleinere – aber auch viele größere – Unternehmen zu wenig, zu spät. Tausende konnten den Sturm nicht überstehen, weil sie besonders auf menschlichen Kontakt angewiesen waren. Andere waren überproportional betroffen, einfach weil COVID-19 sie genau dann traf, als sie eine schwierige Phase in ihrem Lebenszyklus durchliefen. Während wir die ersten Erfolge der Impfstoffe gegen COVID-19 sehen, gewinnen Unternehmen und Märkte an Zuversicht, dass die Länder im letzten Quartal 2021 wieder auf eine neue Reisegeschwindigkeit kommen werden. Mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen werden viele der stärksten Volkswirtschaften der Welt Jahre brauchen, um sich von den Nachwirkungen zu erholen.
Das Internet als Retter in der Not – aber es gibt noch Schwachstellen
Wie bei allen Krisen hat das vergangene Jahr Schwächen akzentuiert und Misserfolge beschleunigt. Zwar muss man zugeben, dass die COVID-19-Krise ohne das Internet und den aktuellen Stand der Technologieeinführung weltweit weitaus schlimmer ausgefallen wäre, doch die verbleibenden Bereiche mit veralteten Prozessen, in denen Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation hinterherhinkten, wurden hervorgehoben, da die Mitarbeiter darum kämpften, einen Ausgleich zwischen gesundheitlichen Bedenken und der Notwendigkeit zu schaffen, die Dinge in verlassenen Büros und Rechenzentren am Laufen zu halten.
Ein Bereich, in dem Ineffizienzen aufgedeckt wurden, ist On-Premises-Software. Viele Unternehmen haben begonnen, Cloud-basierte Software einzuführen, um verschiedene Kategorien von Arbeitsabläufen und Verbindungen mit Handelspartnern zu unterstützen; viele größere Unternehmen haben jedoch gezögert, Kernunternehmenssysteme – wie ERPs, Logistik- oder Reservierungssysteme – in die Cloud zu verlagern. Der Grund für diese Zurückhaltung ist oft, dass die Altsysteme stark angepasst wurden. Zwar bieten viele Anbieter von Unternehmenssoftware Public-Cloud-Versionen an, die in der Theorie viele Vorteile gegenüber einer On-Premises-Bereitstellung bieten, doch die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung von Organisationen und Prozessen an “konservierte” Workflows, die auf der Grundlage von Standard-Best-Practices entwickelt wurden, überwiegen oft.
Eine andere Gruppe von Herausforderungen ist komplizierter. Manuelle Prozesse dominieren immer noch das Bestell- und Rechnungsmanagement in Unternehmen aller Größenordnungen weltweit. Wenn eine Workflow-Software den Buchhaltungsmitarbeitern den Fernzugriff auf das System ermöglicht, können Genehmigungen und Buchungen von Heimarbeitsplätzen aus verwaltet werden, aber die vorherrschende Papierform in vielen Lieferanten- und Kundenbeziehungen erfordert immer noch, dass Mitarbeiter das Scannen, Drucken und Versenden oder – ja – das Faxen von wichtigen Dokumenten von Büros mit eingeschränktem Zugang aus verwalten.
Diese Probleme werden schwieriger zu überwinden sein, da teure, industrietaugliche Maschinen für die Verarbeitung von Papierdokumenten nicht einfach in Heimbüros aufgestellt werden können. Die Antwort auf diese Herausforderung liegt nicht in kreativen Wegen, die Küchen der Menschen in Scan- oder Druckzentren umzuwandeln, sondern darin, endlich den großen Schritt in Richtung einer durchgängigen Datenintegration zu machen.
Das Gute, das Schlechte und das Hässliche der Steuer als Automatisierungstreiber
Interestingly, if COVID-19 isn’t enough of a reason to take that automation leap, businesses can expect a helping hand from tax administrations. Many countries had already started large-scale programs to push continuous transaction controls (CTCs). Such as mandatory real-time clearance of digital invoices. The current global health crisis is pushing tax administrations to accelerate these programs. We have seen announcements of plans towards such compulsory e-invoicing or digital reporting of accounting data in countries like France, Jordan and Saudi Arabia. In addition to several countries including Poland and Slovakia who stated their intent to follow in the footsteps of countries in Latin America and also European frontrunners like Italy and Turkey. Even in Germany, which has long resisted the call of CTCs, a significant political party has proposed decisive action in this direction.
These initiatives are still often motivated by the need to close tax gaps. However the need for resilience in revenue collection is clearly another driver. Also, examples from countries like Brazil have shown that CTCs massively improve governments’ ability to track and monitor the economic effects of a crisis down to the smallest sectoral detail. This gives them granular data that can be used for surgical fiscal policy intervention to guide the most severely affected activities through a crisis.
Da alle Umstände zusammenkommen, um Unternehmen einen Grund zu geben, die letzte Meile in Richtung Vollautomatisierung zu überwinden – die Schnittstelle zwischen ihren und den Vertriebs- und Einkaufsabläufen ihrer Handelspartner -, sollte man meinen, dass Unternehmen jetzt Pläne aufstellen, um sich auf eine vollständig digitale, viel belastbarere Reihe von Prozessen und Organisationsstrukturen vorzubereiten.
Leider hat die Art und Weise, wie CTC-Mandate ausgerollt werden und wie Unternehmen darauf reagieren, in der Vergangenheit die Investitionen in die Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Einführung moderner Cloud-basierter Unternehmenssoftware eher gebremst.
Die CTC-Mandate sind unglaublich vielfältig. Sie reichen von einer vollständigen Online-Zweitbuchhaltung, die unter anderem durch eine zusätzliche Klassifizierung von Lieferungen im staatlich gehosteten System in Griechenland geführt werden soll, bis hin zu einem völlig anderen Setup inklusive Dienstleistern und Transaktionszahlungsreporting, das in Frankreich entworfen wird. Vertreter aus China sprechen über Blockchain-basierte Rechnungskontrollen, während Länder wie Polen und Saudi-Arabien sich auf zentralisierte, staatlich betriebene Rechnungsaustausch-Netzwerke vorbereiten. Die Mandatsfristen sind in der Regel zu kurz, und die Steuerverwaltungen nehmen unzählige strukturelle Anpassungen vor – alle typischerweise ebenfalls mit kurzen Fristen und nur in der Landessprache verfügbar – während der Implementierungszeit und für Jahre danach.
Die Steuerverwaltungen könnten jedoch mit einiger Berechtigung behaupten, dass die Fristen immer zu kurz sind, fast unabhängig davon, wie viel Übergangszeit den Steuerzahlern eingeräumt wird, weil sich viele Unternehmen strukturell zu spät vorbereiten. Der globale Trend zu CTCs, SAF-T und ähnlichen Mandaten ist für Unternehmen seit Jahren offensichtlich, dennoch sind viele schlecht vorbereitet; insbesondere viele multinationale Unternehmen sind nach wie vor der Ansicht, dass die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Angelegenheit ist, die von den lokalen Tochtergesellschaften zu lösen ist, was nach und nach ein massives Netz von lokalisierten Verfahren schafft, die nicht den Best Practices der Unternehmen entsprechen, sondern von den Steuerverwaltungen entworfen wurden.
Creating a virtuous circle towards tax automation during Covid-19
Which brings us back to why companies aren’t adopting flashy new releases of enterprise software packages in public cloud mode. Or further automating their trading partner exchanges, more quickly. All parties in this equation want the same thing. That is seamless and secure sharing of relevant data among businesses, and between businesses and tax administrations. However kneejerk reactions to regulatory mandates by businesses, and lack of tax administrations’ familiarity with modern enterprise systems, are creating the opposite effect. Companies panic-fix local mandates without a sufficient understanding of the impact of their decisions. Neither on their future ability to innovate and standardize. The enterprise resources come first to put systems in place post-haste. They then manage the problems stemming from adopting a patchwork of local tax-driven financial and physical supply chain data integration approaches. This comes from IT budgets that then don’t get spent on proper automation.
Mehrere Dinge können diesen Teufelskreis durchbrechen. Unternehmen sollten ihre Art und Weise ändern, diese Änderungen der Mehrwertsteuer-Digitalisierung als revolutionär und nicht als evolutionär zu betrachten. Wenn sie gut informiert und vorbereitet sind, ist es möglich, einen strategischen Ansatz zu wählen, um von den CTC-Mandaten zu profitieren, anstatt unter ihnen zu leiden. Die Steuerverwaltungen müssen ihren Teil dazu beitragen, indem sie bestehende gute Praktiken bei der Gestaltung, der Implementierung und dem Betrieb digitaler Plattformen für den obligatorischen Geschäftsdatenaustausch übernehmen. Die ICC CTC Principles sind eine hervorragende Möglichkeit, der Weltwirtschaft den dringend benötigten Immunitätsschub zu geben, der es Unternehmen und Regierungen ermöglicht, die Widerstandsfähigkeit zu verbessern und gleichzeitig Ressourcen freizusetzen, die in ineffizienten manuellen Geschäfts- und Steuererfüllungsprozessen gebunden sind.
In den letzten Monaten wurde in Ermangelung einer formellen Klärung viel darüber spekuliert, ob die indischen Behörden die Ausweitung des verpflichtenden E-Invoicing-Bereichs vorantreiben würden. Während einige Bedenken geäußert haben, dass das indische Mittelstands- bis KMU-Segment für eine solche Änderung nicht bereit wäre, haben andere, darunter auch Regierungsbeamte, die Botschaft bekräftigt, dass die Erweiterung planmäßig verlaufen würde.
Am 8. März 2021 gab das Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Notification heraus, in der der Schwellenwert für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung von 100 Cr. Rupien auf 50 Cr. Rupien gesenkt wurde. Steuerzahler, die nun in den Anwendungsbereich fallen, müssen die Regeln zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) bei der Rechnungsstellung bis spätestens 1. April 2021 einhalten.
Während die Steuerzahler unter bereits einen Zugang zur API-Sandbox-Testumgebung erhalten haben, um sich vorzubereiten, bleibt den betroffenen Steuerzahlern durch die späte formale Veröffentlichung der Mitteilung nur wenig Zeit für die Umsetzung.
Das indische CTC-Fakturierungssystem
Das indische E-Invoicing-System verlangt von den Steuerzahlern, dass sie Rechnungsdaten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermitteln, bevor sie die legale Rechnung mit ihren Geschäftspartnern austauschen.
Sobald die JSON-Datei an den IRP übertragen wurde, führt der IRP bestimmte Prüfungen und Geschäftsvalidierungen durch. Nach fehlerfreiem Bestehen des Validierungsprozesses generiert der IRP die Rechnungsreferenznummer (IRN), fügt sie in das JSON ein, signiert das JSON und registriert es.
Der IRP generiert auch die QR-Code-Daten, die in der PDF- oder Papierversion der Rechnung enthalten sein müssen, falls eine solche erstellt wird. Mit diesen QR-Code-Daten kann eine grafische Darstellung des QR-Codes erzeugt werden. Steuerzahler können ihre Rechnungen im JSON- oder PDF-Format oder in Papierform austauschen.
Nach der Einführung der "Fiskalisierung", Albaniens System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), Anfang 2020, veröffentlichte die albanische Regierung weitere Informationen über das CTC-System und aktualisierte Ende 2020 den Zeitplan für die Einführung.
Im Laufe des Jahres 2020 veröffentlichte die albanische Regierung eine Reihe von Sekundärgesetzen über verschiedene Elemente des CTC-Systems. Das albanische CTC-System ist eine Mischung aus elektronischer Rechnungsabwicklung und Echtzeit-Datenmeldung an die Steuerbehörde. Beide Prozesse sind in separaten, aber ebenso langwierigen Gesetzen geregelt.
Gemäß der veröffentlichten Dokumentation müssen B2B- und B2G-Rechnungen, die nicht in bar bezahlt werden, in elektronischer Form ausgestellt und empfangen werden, während Rechnungen für Bargeschäfte (z.B. B2C) vorbehaltlich der Akzeptanz durch den Empfänger elektronisch sein können.
E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format, das auf den europäischen Standards basiert, über das zentrale Informationssystem (CIS) ausgetauscht werden, das von AKSHI, der albanischen nationalen Agentur für die Informationsgesellschaft, verwaltet wird.
E-Rechnungen müssen "fiskalisiert" werden, bevor sie zwischen den Parteien ausgetauscht werden, d. h. sie müssen von der Steuerbehörde freigegeben werden und eine eindeutige Identifikationsnummer (NIVF) erhalten, die in den Inhalt der Rechnung aufgenommen werden sollte. E-Rechnungen sind erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde gültig.
Außerdem wurden weitere Informationen zur zentralen Rechnungsplattform, zu den Inhalten und Schemata der elektronischen Rechnungen sowie zu den Meldepflichten für Zahlungsdienstleister veröffentlicht.
Der neue Zeitplan für die Einführung des albanischen CTC-Systems lautet:
1. Januar 2021: E-Rechnungen sollten für bargeldlose B2G-Transaktionen ausgestellt und empfangen werden und sollten dem Fiskalisierungsverfahren folgen
1. Juli 2021: E-Rechnungen sollten für bargeldlose B2B ausgestellt und empfangen werden und sollten dem Fiskalisierungsverfahren folgen
1. September 2021: Rechnungen für Bargeschäfte sollten dem Fiskalisierungsverfahren folgen und können in Papierform oder elektronisch ausgetauscht werden.
Der beeindruckende Umfang und das Tempo, mit dem Albanien im Laufe der letzten Monate die CTC-Dokumentation veröffentlicht hat, ist ein Zeichen dafür, dass das Land auf dem richtigen Weg ist, die Umsetzungsfristen seines CTC-Systems einzuhalten.
Das neue indische E-Invoicing-System ist seit Oktober 2020 in Betrieb und wurde in mehreren Phasen eingeführt. Die erste Phase begann im Oktober 2020 mit Steuerzahlern mit einem Schwellenwert von 500 Cr. Rupien oder mehr und die zweite Phase wurde im Januar 2021 fortgesetzt und umfasst Steuerzahler mit einem Schwellenwert von 100 Cr. Rupien oder mehr.
Die indischen Behörden haben immer wieder ihr Bestreben nach einer landesweiten E-Invoicing-Lösung geäußert und planen, den Anwendungsbereich von E-Invoicing schrittweise zu erweitern. Interessant ist daher, dass die Steuerzahler in den ersten beiden Stufen E-Invoicing nicht freiwillig implementieren durften, sondern warten mussten, bis ihre Marktsegmente von den Behörden als testreif identifiziert wurden.
Es wurde zuvor vom Finanzminister angekündigt, dass bis zum 1. April 2021 alle Steuerzahler in Indien Zugang zur elektronischen Rechnungsstellung haben werden, aber aus diesen Ankündigungen ging nicht klar hervor, ob es das Ziel war, sie verpflichtend zu machen oder einfach die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab April 2021 zu ermöglichen.
Neueste Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung
Das e-Invoice API Sandbox-Portal wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 50 Cr. Rupien und 100 Cr. Rupien für technische Tests freigegeben. Angesichts der bisherigen Praxis könnte diese Entwicklung als Hinweis darauf interpretiert werden, dass ein Mandat vor der Tür steht.
Zuvor wurde über das e-Invoice-API-Sandbox-Portal angekündigt, dass Steuerzahler zwischen 100 Cr. Rupien und 500 Cr. Rupien zum Testen freigegeben wurden. Auf diese Entwicklung folgte bald eine Mitteilung, die die elektronische Rechnungsstellung für diese Steuerzahler ab Januar 2021 vorschreibt. Es wird daher erwartet, dass die indische Regierung bald eine Mitteilung veröffentlichen wird, die die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler mit einem Umsatz von 50 Cr.
Zeitleiste
Auch wenn es keine formellen Aussagen der Behörden zum Zeitplan oder zum Mandat gibt, erwarten viele Stakeholder den 1. April 2021 als verpflichtendes Datum, um das neue E-Invoicing-Verfahren für das nächste Segment der Steuerzahler zu erfüllen. Angesichts der bisherigen Ankündigungen wäre das kein Paukenschlag. Allerdings würde den Steuerzahlern eine sehr knappe Frist zur Einhaltung gesetzt.
Der Trend zur Echtzeit-Datenerfassung als Steuerkontrollmechanismus durch Steuerbehörden auf der ganzen Welt ist keine große Überraschung mehr, ganz im Gegenteil. Eine nach der anderen und mit zunehmender Geschwindigkeit führen Regierungen lokale Anpassungen von Continuous Transaction Controls-Regimen ein, allgemeiner als CTCs bezeichnet. Allerdings zeichnen sich bei den Steuerbehörden neue Trends ab, die über die Sammlung von Steuerdaten in Echtzeit hinausgehen und stattdessen den Echtzeit-Zugriff auf die Buchhaltungsdaten der Steuerzahler und letztlich die Nutzung dieser Daten zur Bewertung des Steuereinhaltungsrisikos betreffen.
Die Datenerfassung in Echtzeit bietet viele Möglichkeiten für eine Steuerbehörde. Zum Beispiel kann sie einen zuverlässigen Überblick über die Transaktionen auf Geschäftsebene im Land liefern und es dem Staat ermöglichen, Finanzdaten in umsetzbare Erkenntnisse umzuwandeln. Echtzeitdaten können es einer Steuerbehörde auch ermöglichen, Steuerrisiken für einzelne Steuerzahler frühzeitig zu erkennen, sodass sie angegangen werden können, bevor es zu einer Prüfung oder einem Rechtsstreit kommt.
Russland ist führend
Russland ist ein gutes Beispiel für ein Land, das mit gutem Beispiel vorangeht und ein Tool für die Erstellung von Risikobewertungen hinsichtlich der Compliance von Steuerzahlern aufgebaut hat. Das russische System wurde zunächst Integrated Risk Management System genannt und später in Cooperative Compliance System (CCS) umbenannt. Durch das CCS kann die Steuerbehörde die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch den einzelnen Steuerzahler einschätzen und sobald Risiken erkannt werden, erzeugt das System eine Warnung, die sowohl für die Steuerbeamten als auch für den Steuerzahler sichtbar ist.
Wie funktioniert das russische System?
Im derzeitigen Stadium können nur die größten und digital fortschrittlichsten Steuerzahler, die sich freiwillig für dieses System entscheiden, Teil des CCS sein. Die Steuerzahler werden mit Vorteilen zum Beitritt motiviert, wie z. B. der Befreiung von Betriebsprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen, einer sozial verantwortlichen Entscheidung und der Möglichkeit, ihre Finanzprozesse von Papier auf digital umzustellen.
Das CCS ermöglicht der Federal Tax Authority (FTS) direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Steuerzahlers. Mithilfe von KI-Technologie werden die Vorgänge eines bestimmten Steuerzahlers bewertet und sein Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften berechnet. Wenn ein Risiko erkannt und eine Warnung durch das System ausgelöst wird, können die Steuerbehörde und der Steuerzahler kommunizieren und handeln, bevor es zu Streitigkeiten kommt.
Was ist für die Zukunft zu erwarten?
Das russische CCS-System ist ein deutlicher Hinweis darauf, zu was viele der weltweit bestehenden und zukünftigen CTC-Regime wahrscheinlich heranreifen werden, nämlich zu Systemen, die es den Steuerbehörden rund um den Globus ermöglichen, mit den Steuerzahlern zu interagieren und zusammenzuarbeiten und dabei die Vorteile moderner Technologie zu nutzen.
Auch wenn es Zeit braucht, um technologische Fortschritte zu implementieren, scheinen die Steuerverwaltungen entschlossen zu sein, neue und effektive Wege zur Durchführung von Steuerkontrollen zu finden und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen durch die Einhaltung von Steuervorschriften durch Zusammenarbeit zu reduzieren. Das russische CCS-System ist noch recht neu und daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass es von anderen Ländern übernommen wird. Angesichts der Vorteile wäre es jedoch nicht überraschend, wenn wir in den kommenden Jahren ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern sehen.
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Das polnische Finanzministerium hat jetzt den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung über die nationale Plattform (Krajowy System e-Faktur – KSeF) in einem Continuous Transaction Control (CTC)-System veröffentlicht. Der Entwurf steht während einer zweiwöchigen Frist zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung , wonach das Gesetz bereits zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen über die nationale Plattform jedoch freiwillig sein; sowohl Papierrechnungen als auch andere elektronische Rechnungen werden weiterhin erlaubt sein. Steuerzahler, die sich für die Nutzung des KSeF-Systems entscheiden, werden mit einer schnelleren Rückerstattung der Mehrwertsteuer belohnt. Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz sind weitere Faktoren, die als Vorteile für diejenigen genannt werden, die das System nutzen. Geplant ist, die Nutzung des KSeF-Systems in einem zweiten Schritt bis 2023 verpflichtend zu machen.
Einige bemerkenswerte Eigenschaften des neuen Rechnungssystems sind die folgenden
Um Rechnungen über das CTC-System ausstellen zu können, ist die Akzeptanz des Empfängers erforderlich. Eine Akzeptanz nach bisherigen Regeln, Rechnungen nur in elektronischer Form zu erhalten, ist nicht ausreichend.
Die Ausstellung und der Empfang der Rechnung gilt als in der Plattform erfolgt.
Die Auslagerung der Rechnungsstellung oder des Rechnungsempfangs ist möglich und geregelt.
Die Verwendung digitaler Signaturen ist erforderlich; eine qualifizierte elektronische Signatur wird ausdrücklich erwähnt.
Das KSeF-System beinhaltet eine Archivierungsfunktion; Rechnungen, die über das System ausgestellt wurden, werden standardmäßig für zehn Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden, archiviert.
Der polnische Vorschlag lehnt sich ziemlich stark an das italienische SDI-System an. Polen führt eine Übergangszeit ein, bevor es die elektronische Rechnungsstellung über eine Clearing-Plattform verpflichtend macht, so wie Italien es vor der Einführung seines vollwertigen CTC-E-Invoicing-Mandats getan hat. Der Vorschlag, eine Standardlösung für die elektronische Archivierung anzubieten, spiegelt eine ähnliche Funktion der italienischen SDI-Plattform wider; die italienische Plattform wurde jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kritisiert und musste daher im Laufe der Zeit angepasst werden. Ein weiteres Merkmal, das dem italienischen Modell ähnelt, ist die Beziehung zwischen der Meldung von Rechnungsdaten und den von der Clearing-Plattform gesammelten Daten. Während Italien das Spesometro (Meldung von Inlandsrechnungen) eingestellt hatte – und auch das Esterometro (Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen) einstellen wird, befreit Polen die Steuerpflichtigen von der Pflicht zur Abgabe der JPK_FA (Meldung von Rechnungen).
Es ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf es zulässt, dass detailliertere Regeln durch einen Ministerialerlass hinzugefügt werden können, so dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alles festgelegt ist. Es sieht in der Tat so aus, als würden die Polen an ihrer Absicht festhalten, ihr CTC vor Frankreich in Betrieb zu nehmen.
Am 31. Dezember 2020 hat die griechische Regierung in letzter Minute den Starttermin von myDATA erneut auf April 2021 verschoben. Diese Ankündigung war erwartet worden und kam als große Erleichterung für die griechischen Steuerzahler, die sich Sorgen machten, ob sie für das vorherige Go-Live-Datum im Januar 2021 bereit sein würden.
Das erste Quartal 2021 bietet die Gelegenheit für zusätzliche Schulungen und die Einführung des neuen CTC-Frameworks.
Insbesondere wird durch den Ministerialbeschluss A.1300/2020 (Änderung des im Juni veröffentlichten Beschlusses 1138/2020) die verpflichtende Übermittlung der erforderlichen Daten an die myDATA-Plattform auf den 1. April 2021 verschoben. Auch die Daten des ersten Quartals 2021 müssen bis spätestens 31. Oktober 2021 übermittelt werden, damit ein vollständiger Überblick über ein ganzes Jahr auf den myDATA-E-Books gegeben ist.
Darüber hinaus hat der Ministerialbeschluss einige weitere Änderungen eingeführt:
Der vollständige Einführungszeitplan wurde aktualisiert. Die Übermittlung der Daten von Q1 2021 ist verpflichtend mit unterschiedlichen Fristen für Einnahmen, Ausgaben und Gehaltsabrechnung (jeweils Ende Oktober, November und Dezember). Die Übermittlung der Daten von Q4 2020 bleibt freiwillig.
Für Groß- und Einzelhandelsgeschäfte, die keine Registrierkassen benötigen (Φ.Η.Μ), wurde eine neue Datenübertragungsmethode eingeführt, bei der es sich um eine IAPR-Anwendung zur Ausstellung und Übermittlung der erforderlichen Dokumente handelt. Die Übertragung der relevanten Daten erfolgt in Echtzeit.
Der Übertragungszeitraum für Einzelhandelstransaktionen ist davon abhängig, ob sie den Einsatz von Registrierkassen erfordern oder nicht.
Ausnahmsweise können für 2020 und 2021 bestimmte Sektoren wie Versorgungsunternehmen und Kreditinstitute entscheiden, die geforderten Daten kumulativ zu übermitteln. Die neueste Entscheidung hat weitere Sektoren auf dieser Liste, darunter Telekommunikation, Mautgebühren und die Bank von Griechenland.
Neue Kategorien von Steuern, Zöllen, Abzügen und anderen Gebühren werden in Anhang 2 des Beschlusses 1138/2020 eingeführt. Der Anhang listet alle Felder der Dokumenttypen im Anwendungsbereich auf, in denen diese neuen Steuern und Gebühren wiedergegeben werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese zusätzliche Verschiebung des myDATA-Starttermins es den griechischen Steuerzahlern und relevanten Stakeholdern sowie der IAPR – der griechischen Steuerbehörde – selbst ermöglicht, angemessen und rechtzeitig auf die neuen CTC-Anforderungen vorbereitet zu sein.
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