Unternehmen, die sich mit komplexen Umsatz- und Verbrauchssteuerermittlungen, Umsatzsteuerregelungen und anderen steuerlichen Herausforderungen auf der ganzen Welt befassen, wissen, dass SAP allein nicht in der Lage ist, die von Land zu Land unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen. Da der Support und die Updates für ECC und R3 von SAP auslaufen, müssen Unternehmen auf HANA umsteigen, um ihre Systeme auf dem neuesten Stand zu halten. Mit diesem unvermeidlichen Wechsel zu S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um einen Schritt zurückzutreten und eine umfassende Strategie für das weltweite Steuermanagement zu entwickeln.

SAP-Anwender müssen bis 2025 auf HANA migrieren – die Mehrheit hat diesen Prozess jedoch noch nicht begonnen. Da der Umzug größere Änderungen an der ERP-Infrastruktur erfordert, sollten SAP-Anwender mit globaler Geschäftstätigkeit die einmalige Gelegenheit nutzen, bei der Implementierung strategischer vorzugehen. Mit dem richtigen Ansatz können Unternehmen ihre Lösungen so zukunftssicher machen, dass sie mit den ständigen Änderungen der Steuervorschriften in Lateinamerika, Europa und darüber hinaus Schritt halten können.

Erfahren Sie, wie Sie bei einem SAP S/4HANA-Upgrade-Projekt im Zuge einer modernen Steuerabwicklung etwaige Betriebsunterbrechungen minimieren können: Lesen Sie Vorbereitung von S/4HANA für eine kontinuierliche Steuerkonformität und lassen Sie Ihr Unternehmen nicht durch die Anforderungen eines modernen Steuerwesens aus der Bahn werfen.

Regierungen auf der ganzen Welt implementieren Technologien für die Durchsetzung von Steuern. Um Schritt zu halten, müssen Unternehmen die Digitalisierung der Steuern zu einer Kernsäule ihrer HANA-Migrationen machen.

Bei der Umstellung auf HANA müssen Unternehmen die neue Steuerwelt berücksichtigen, die unter anderem Folgendes umfasst:

Die Umstellung auf S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud erfordert, dass Unternehmen alle ihre Prozesse, Anpassungen und Add-ons von Drittanbietern auf die neue Plattform übertragen. Daher gibt es mehrere kritische Überlegungen.

Was und wann migrieren

Da die SAP-ERP-Systeme der meisten Unternehmen über viele Jahre hinweg aufgebaut und angepasst wurden, werden viele Unternehmen von einem schrittweisen Ansatz zur HANA-Implementierung profitieren. Die weniger individuell angepassten Module wie Finanzbuchhaltung (FI) und Controlling (CO) werden leichter zu verschieben sein als die Materialwirtschaft (MM) oder der Vertrieb (SD), für die ein langfristiger Plan für Anpassungen erforderlich ist.

Was passiert mit Anpassungen und Anwendungen von Drittanbietern?

Viele SAP-Konfigurationen sind zu einem Flickenteppich aus benutzerdefiniertem Code und Zusatzanwendungen geworden. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Ermittlung der Umsatz- und Verbrauchssteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung der Umsatzsteuer und das Berichtswesen geht, da die Anforderungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eines Unternehmens sehr unterschiedlich sind. Der Wechsel zu HANA bietet den Unternehmen die Möglichkeit zur Konsolidierung, wobei lokale Konfigurationen zugunsten einer globalen Strategie eliminiert werden. Unternehmen, die proaktiv planen, können dazu beitragen, dass die nächsten 15 Jahre vereinfacht werden, ohne die ständig wechselnden Konfigurationen, die in den vergangenen 15 Jahren durch die digitale Transformation der Regierungen erforderlich waren.

Jetzt sind Sie dran

Bei einer bevorstehenden Migration zu SAP HANA müssen Unternehmen eine Lösung in Betracht ziehen, die SAP als zentrale Datenquelle aufrechterhält und gleichzeitig mit den ständigen Änderungen der Vorschriften Schritt hält. Hier erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen dabei hilft, genau das zu tun und den Wert ihrer HANA-Implementierung zu sichern

Der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt sich rasch zur globalen Norm für Steuererklärungen außerhalb der USA. Immer mehr Ländern führen den CRS ein und die Strafen für verspätete, falsche oder verpasste CRS-Erklärungen werden zunehmend verschärft. Somit müssen Finanzinstitute wissen, welche Compliance-Anforderungen sie zu erfüllen haben. Im Folgenden wird detailliert erläutert, was Versicherer über CRS-Berichtspflichten wissen müssen.

Die wichtigsten Fachbegriffe

Im Rahmen des CRS bezieht sich der Begriff „Finanzinstitut“ auf eine Depoteinrichtung, Hinterlegungsstelle, Investmentgesellschaft oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft.  (CRS, Abschnitt VIII: definierte Begriffe, A.3).

 Eine „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ ist „eine juristische Person, die eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) ist und einen kapitalbildenden Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag ausstellt oder zur Tätigung entsprechender Zahlungen verpflichtet ist.“ (Abschnitt VIII, A.8).  Versicherungsgesellschaften, die nur allgemeine Versicherungen oder Risikolebensversicherungen anbieten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Auch Rückversicherungsgesellschaften, die nur Schadenrückversicherungsverträge anbieten, sind keine spezifizierten Versicherungsgesellschaften.

In der Regel erfüllt eine Versicherungsgesellschaft die Kriterien für eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft, wenn Folgendes gegeben ist:

Versicherungsgesellschaften, die nur allgemeine Versicherungen oder Risikolebensversicherungen anbieten, werden in der Regel nicht als Finanzinstitute eingestuft. Ebenso werden Rückversicherungsgesellschaften, die nur Schadenrückversicherungsverträge anbieten, und Versicherungsmakler üblicherweise nicht als Finanzinstitute betrachtet.

Zwei der fünf Arten von Finanzkonten, die gemäß dem CRS erklärungspflichtig sind, beziehen sich auf Versicherungsgesellschaften: Rentenversicherungsverträge und kapitalbildende Versicherungsverträge.

Erklärungsanforderungen

Gemäß dem CRS müssen alle erklärungspflichtigen Finanzinstitute Folgendes ausweisen:

Im CRS ist festgelegt, dass Finanzinstitute bei der Erklärung von Kontoständen oder -werten den Geldwert oder Rückkaufswert von kapitalbildenden Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen ausweisen müssen.  (Abschnitt I, A.4).  

Um die Pflicht zur Angabe des Wohnorts des Kontoeigentümers zu erfüllen, können Versicherer, die kapitalbildende Versicherungsverträge anbieten, solange die aktuell in ihren Unterlagen hinterlegte Privatanschrift heranziehen, bis Folgendes eintritt:  1) Änderung der Umstände, durch die das Finanzinstitut weiß oder wissen müsste, dass die Privatanschrift falsch oder unzuverlässig ist, oder 2) Zeitpunkt der Auszahlung (ganz oder teilweise)  oder Laufzeitende des kapitalbildenden Versicherungsvertrags.

Versicherungsgesellschaften müssen bereits bestehende Einzelkonten für kapitalbildende Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge nicht ausweisen, prüfen oder identifizieren, wenn der Zuständigkeitsbereich des Finanzinstituts verhindert, dass Finanzinstitute den Einwohnern dieses Zuständigkeitsbereichs Verträge verkaufen.

Sorgfaltspflichten

Der CRS legt in Absatz B der Sonderregeln für Sorgfaltspflicht ein alternatives Verfahren zur Sorgfaltspflicht für kapitalbildende Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge fest.  Der CRS besagt, dass ein Finanzinstitut, welches eine Erklärung abgibt, annehmen kann, dass eine begünstigte Person eines kapitalbildenden Versicherungsvertrags oder Rentenversicherungsvertrags (die nicht der Eigentümer ist), die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist, und dass Finanzinstitute solche Konten nur dann als meldepflichtige Konten betrachten müssen, wenn das die Erklärung abgebende Finanzinstitut weiß oder wissen müsste, dass die begünstigte Person meldepflichtig ist. Wenn die begünstigte Person meldepflichtig ist, muss das Finanzinstitut wie in Absatz B von Abschnitt III beschrieben vorgehen.

Die Erläuterungen zum CRS besagen, dass für manche, vom Arbeitgeber geförderte Gruppenversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge eine alternative Vorgehensweise, die der obenstehenden ähnelt, erforderlich sein kann.  In solchen Fällen wird den Erläuterungen zufolge empfohlen, eine spezielle Bestimmung für Gruppenversicherungsverträge hinzuzufügen. In Fällen, in denen solche Gruppenversicherungsverträge bestehen, wird in den Erläuterungen eine Bestimmung empfohlen, die in etwa Folgendes besagt: „Ein Finanzinstitut, das eine Erklärung abgibt, kann ein Finanzkonto, das den Anteil eines Mitglieds an einem kapitalbildenden Gruppenversicherungsvertrag oder Gruppenrentenversicherungsvertrag darstellt, solange als nicht meldepflichtiges Finanzkonto betrachten, bis das Datum eintritt, an dem ein Geldbetrag an den Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber zahlbar wird, wenn das Finanzkonto, das den Anteil eines Mitglieds an einem kapitalbildenden Gruppenversicherungsvertrag oder Gruppenrentenversicherungsvertrag darstellt, folgende Anforderungen erfüllt: 

(Erläuterungen zu Abschnitt VII, Absatz 13; S. 153). Die letzte Bestimmung wird angegeben, wenn das Finanzinstitut zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags keine direkte Beziehung zu dem Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber hat und somit möglicherweise keine Unterlagen zu dessen Privatanschrift einholen kann.

Schlussfolgerung

Versicherer, die der vom CRS festgelegten Definition für Finanzinstitute entsprechen, sind zur Abgabe von Erklärungen zu kapitalbildenden Versicherungsverträgen sowie Rentenversicherungsverträgen verpflichtet, sofern solche Verträge im Zuständigkeitsbereich, in der das Finanzinstitut die Erklärung abgibt, zulässig sind. Diese Finanzinstitute sind zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht, die ihnen der CRS auferlegt, verpflichtet und können eine alternative Compliance-Methode nutzen.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Versicherern die CRS-Compliance erleichtert.

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit Sovos Compass ordnungsrechtlich stets auf dem neuesten Stand bleiben.

Mehrwertsteuer in Mexiko: Übersicht

Die wichtigste, indirekte Steuer in Mexiko ist die Mehrwertsteuer (dort als IVA bezeichnet), die für alle Importe, Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen durch eine steuerpflichtige Person anfällt, sofern nicht durch ein spezielles Gesetz davon befreit. Die mexikanische Regierung erhebt diese Steuer. Sie fällt normalerweise auf jeder Ebene der Handelskette an. Diese Steuer gilt in Mexiko seit 1980.

Falls Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko erfahren möchten, finden Sie hier nützliche Ressourcen.

Steuersatz in Mexiko

Mexiko erhebt einen landesweit einheitlichen Steuersatz von 16 %. Allerdings gibt es auch einen Satz von 0 % für Exporte und die lokale Lieferung/Erbringung bestimmter Waren und Dienstleistungen. Weiterhin unterliegt der Verkauf von Eis, Süßwasser, Maschinen und Rohstoffen für Fertiger, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften durch ihre Herausgeber, Medikamente sowie die Erbringung von Dienstleistungen für anspruchsberechtigte Fertiger dem Satz von 0 %.

Mexiko erhob bis Dezember 2013 einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 11 % in den mexikanischen Grenzbundesstaaten Baja California Norte, Baja California Sur, Quintana Roo, den Gemeinden Caborca und Cananea sowie in den Grenzregionen des Colorado River im Bundesstaat Sonora. Diese Gebiete sollten damit attraktiver für Unternehmen werden. Außerdem betrug die Umsatzsteuer in den US-Grenzstaaten nur die Hälfte der Mehrwertsteuer in Mexiko. Diese Regionen sind als die „Maquiladora Zonen“ bekannt.

Dieser reduzierte  Mehrwertsteuersatz in Mexiko von 11 % wurde ab dem 1. Januar 2014 aufgehoben und durch ein breiteres Anreizprogramm ersetzt, das auf die Fertigungsunternehmen in dieser Region zugeschnitten war.

Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbefreiungen in Mexiko

Wie zuvor erwähnt, fällt die Mehrwertsteuer in Mexiko für alle Waren und Dienstleistungen an, sofern diese nicht per Gesetz davon befreit sind. Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ist von der Steuer befreit, darunter:

Kredit-Debit-Mechanismen in Mexiko

Die Mehrwertsteuer in Mexiko unterscheidet sich nicht besonders von der Mehrwertsteuer in anderen Ländern. Sie gestattet dem Steuerzahler den Abzug der Mehrwertsteuer, die er an die Zulieferer zahlte oder die der Steuerzahler selbst beim Import von steuerpflichtigen Waren zahlte. Zusätzlich zur auf Importe und lokale Käufe gezahlten Mehrwertsteuer kann der Steuerzahler die Mehrwertsteuer gutschreiben lassen, die von Kunden einbehalten wird, welche zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verpflichtet sind. Dieses Verfahren besprechen wir später.

In den Fällen, in denen der Steuerzahler nicht die gesamte bei seinen Käufen aufgelaufene Steuergutschrift nutzen kann, ist es möglich, den verbliebenden Betrag in spätere Zeiträume zu übertragen oder sogar eine Rückerstattung von den Finanzbehörden anzufordern.

Steuerbares Ereignis und regelmäßige Zahlung

Eine der einzigartigen Eigenschaften der mexikanischen Mehrwertsteuer ist, dass bei der Bestimmung des steuerbaren Ereignisses der Steuerzahler per Gesetz verpflichtet ist, die Kassenbuchführung anstelle der periodengerechten Buchführung anzuwenden. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer gilt für einen Verkauf als fällig, wenn der Verkäufer wirklich bezahlt wurde, statt wenn die Rechnung gestellt, die Dienstleistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Erhält der Verkäufer keine Zahlung, besteht auch keine Steuerschuld.

Allgemein sollte die mexikanische Mehrwertsteuer monatlich bezahlt werden, und zwar spätestens am 17. des Monats, nachdem das steuerbare Ereignis auftrat.

Haben Sie noch Fragen zum Mehrwertsteuersystem in Mexiko?

Kontaktieren Sie unsere Steuerexpertinnen und -experten für direkte Hilfe in Fragen zu E-Invoicing Mexiko und allen weiteren steuerrechtlichen Fragen.