Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Rumänien führt SAF-T ein und nähert sich einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung an

Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Für Unternehmen, die rechtlich in Rumänien ansässig sind, sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, gilt die rumänische SAF-T ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verpflichtung wird phasenweise nach Größe der Steuerzahler eingeführt. SAF-T-Einreichungen erfolgen über XML und enthalten mehr als 800 Felder.

Das Ziel besteht darin, bestimmte Erklärungen zu entfernen und vorausgefüllte Steuererklärungen, die auf den von SAF-T bereitgestellten Informationen basieren, zu generieren, wenn das Projekt eingeführt wurde.

Diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich und folgt dem EU-weit – darunter Italien, Spanien und Ungarn – verzeichneten Trend bei Steuerbehörden, immer detailliertere Daten in Echtzeit zu verlangen und den Weg für vorausgefüllte USt.-Erklärungen zu ebnen.

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Faktencheck zur Vorschrift

D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Gesamtdateigröße darf 500 MB nicht übersteigen, damit die Datei vom Portal akzeptiert wird.

Die offizielle Bezeichnung der Eingabe lautet D406. Sie umfasst fünf Abschnitte:

  • Hauptbuch
  • Forderungen
  • Verbindlichkeiten
  • Anlagevermögen
  • Inventar

Die Einreichungsfristen variieren:

  • Regelmäßig: Für Hauptbuch, Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese Informationen können bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalendermonats eingereicht werden. Es wurde eine Nachfrist von sechs Monaten gewährt, innerhalb derer eine fehlende oder falsche Einreichung keine Strafen nach sich zieht, sofern bis zum Ende der Nachfrist alles korrekt eingereicht wurde.
  • Jährlich: Für Informationen zum Anlagevermögen. Diese müssen bis zur für Abschlüsse geltenden Frist eingereicht werden.
  • Auf Anfrage: Für Informationen zum Inventar. Diese Informationen dürfen nicht später als bis zum geforderten Fristende eingereicht werden. Die Frist muss jedoch mindestens 30 Tage ab dem Datum der Anforderung betragen.

Wichtige Termine

September 2021: Der freiwillige Testzeitraum begann mit D406T und ermöglichte es den Steuerzahlern, sich mit den Datenextraktions- und Zuordnungsanforderungen vertraut zu machen.

Januar 2022: Ab dem 1. Januar für Steuerzahler, die von der rumänischen Steuerbehörde als „groß“ eingestuft werden.

Im Laufe des Jahres 2022: Das Datum, ab dem mittelgroße Steuerzahler betroffen sind, wird noch bekannt gegeben.

2023: Kleine Steuerzahler

Blick in die Zukunft

Die rumänische Steuerbehörde ANAF hat Pläne zur Einführung von elektronischer B2B-Rechnungsstellung angekündigt. Bei der Entwicklung der Plattform für elektronische Rechnungsstellung wird eine Zusammenarbeit mit Branchenstakeholdern erwartet.

Wenn eine Steuerbehörde sich mehr Datentransparenz wünscht, um die nationale USt.-Lücke zu schließen, besteht das Endziel häufig in einem System, das jede Lieferantenrechnung „genehmigt“, bevor sie an den Käufer gesendet wird. Dies scheint auch hier der Fall zu sein. 

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Rumänien nähert sich einer elektronischen Rechnungsstellung mit kontinuierlicher Transaktionskontrolle an. Sovos ermöglicht es Unternehmen, mit den neuesten Anforderungen Schritt zu halten, um die wachsenden USt.-Compliance-Auflagen zu erfüllen.

Lassen Sie unsere Experten rechtliche Änderungen und Anforderungen in unserer Software überwachen, interpretieren sowie kodifizieren. So können Sie ganz beruhigt Ihre Steuer- und IT-Teams entlasten.

Saudi-Arabien – Elektronische Rechnungsstellung

Saudi-Arabien ebnet den Weg für kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) in der Golfregion

Elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien ab Dezember 2021

Ab Dezember 2021 wird Saudi-Arabien schrittweise ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen. Das Land, in dem erst am 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, gilt im Hinblick auf die Digitalisierung der Steuerkonformität als Vorreiter in der Golfregion.

Laut den von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) veröffentlichten endgültigen Vorschriften soll die zweite Phase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Neben weiteren Anforderungen wird in der zweiten Phase auch die Integration mit einer digitalen ZATCA-Plattform für Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, wobei Rechnungen von steuerpflichtigen Unternehmen vor der Übermittlung an Käufer zunächst freigegeben werden müssen.

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Faktencheck zur Vorschrift

Phase 1 – Verpflichtende elektronische Rechnungserstellung mit nachträglichen Auditkontrollen: Ab dem 4. Dezember 2021

  • Gilt für alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler.
  • Verpflichtet alle Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) für Transaktionen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich (einschließlich Exporte) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
  • Elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen müssen von Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden.
  • Elektronische Rechnungen und Notizen müssen alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Sämtliche strukturierten elektronischen Formate sind zulässig.
  • B2C-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten.
  • Alle Rechnungen müssen einen Zeitstempel aufweisen.
  • Die Integrität elektronischer Rechnungen muss ausdrücklich gewährleistet sein.
  • Die Aufbewahrungsanforderungen sind in Phase 1 und 2 gleich (die Archivierung muss in einem im Hoheitsgebiet von Saudi-Arabien angesiedelten System oder auf einem dort befindlichen Server erfolgen. Sofern bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige, die über eine Tochtergesellschaft in Saudi-Arabien verfügen, ihre zentralen Computersysteme außerhalb Saudi-Arabiens betreiben).
  • Lieferanten müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format speichern, unabhängig davon, in welcher Form der Austausch mit dem Käufer erfolgt.
  • Bestimmte Funktionalitäten für Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind verboten.

Phase 2 – CTC-Regelungen: Treten am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichten Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen zusammen mit elektronischen Notizen an die Steuerbehörde ZATCA zur Freigage zu übermitteln.

  • Eine stufenweise Einführung für verschiedene Steuerzahler ist vorgesehen.
  • B2B-Rechnungen unterliegen einem Freigabesystem, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die ZATCA-Plattform übermittelt werden müssen.
  • Alle elektronischen Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format ausgestellt werden.
  • Steuerrechnungen können den Käufern im XML- oder PDF-/A3-Format (mit eingebettetem XML) übermittelt werden. B2C-Rechnungen müssen in Papierform vorgelegt werden. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien können B2C-Rechnungen jedoch auch elektronisch oder in einer anderen für den Käufer lesbaren Form übermittelt werden.
  • Eine konforme Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
    • Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer.
    • Manipulationssicherer Rechnungszähler.
    • Möglichkeit zur Speicherung und Archivierung elektronischer Rechnungen und elektronischer Notizen.
    • Erzeugung eines kryptografischen Stempels (digitale Signatur) für B2C-Rechnungen, eines Hash-Werts und eines QR-Codes für jede einzelne elektronische Rechnung und elektronische Notiz.

Wichtige Termine

Phase 1: 4. Dezember 2021 – alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Phase 2: 1. Januar 2023 – Steuerzahler sind ab diesem Zeitpunkt auch dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie elektronische Notizen an die ZATCA zu übermitteln. Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei zunächst nur größere Unternehmen die Vorschriften befolgen müssen. Nach und nach gelten die Regelungen jedoch auch für weitere Unternehmen. Unternehmen können damit rechnen, dass sie sechs Monate vor dem Stichtag, an dem sie der Verpflichtung nachkommen müssen, benachrichtigt werden.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Saudi-Arabien erfüllt? Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung all Ihrer vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Import One Stop Shop (IOSS) für die Mehrwertsteuer

Eine einzige Steuererklärung für Ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen innerhalb der EU – mit IOSS

Endecken Sie Import One Stop Shop (IOSS):Gewährleisten Sie die Einhaltung von innerhalb der EU geltenden Mehrwertsteuervorschriften mit einer einzigen Mehrwertsteuererklärung. Steigern Sie Ihren Umsatz in der EU, vermeiden Sie Bußgelder und Strafen und vermeiden Sie unerwartete Gebühren für Ihre Kunden, um ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten.

Seit der Einführung von IOSS helfen wir E-Commerce-Unternehmen jeglicher Größenordnung bei der Umstellung auf den neuen Service. Damit profitieren Kunden von umfassendem Zugang zu all unseren Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstregistrierung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sprechen Sie mit einem MwSt.-Experten

Was ist IOSS?

Seit Juli 2021 unterliegen jegliche in die EU importierten Waren (unabhängig von ihrem Wert) der Mehrwertsteuer. Seit diesem Datum können Unternehmen, die importierte Waren im Wert von weniger als 150 EUR verkaufen, das IOSS-Portal nutzen, um Mehrwertsteuerbeträge zu erheben, zu melden und in einer einzigen Steuererklärung an die lokalen Steuerbehörden abzuführen. IOSS vereinfacht die Einhaltung von Mehrwertsteuervorschriften innerhalb der EU – erschließen Sie das volle Potenzial des E-Commerce-Markts in der EU, optimieren Sie Ihren Cashflow und gewährleisten Sie einen erstklassigen Kundenservice.  

Um sich für das System registrieren zu können, müssen außerhalb der EU ansässige Unternehmen einen Vermittler ernennen. Sie erhalten eine Mehrwertsteuer-Registrierung für die IOSS in dem Mitgliedsstaat, in dem der Vermittler ansässig ist.  

Umfassender IOSS-Service

Wir übernehmen für Sie die Registrierung, Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen und die Einreichung der monatlichen IOSS-Steuererklärungen. Sämtliche Dienstleistungen sind im Preis enthalten – es gibt keine versteckten Gebühren.

Kontakt

Wir agieren als Ihr IOSS-Vermittler

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen können sich ausschließlich über einen Vermittler für das System registrieren.Wir stehen Ihnen bei Bedarf als Vermittler zur Seite.

Kontakt

Ihre Vorteile

  • Ihre Waren kommen schneller durch den Zoll – im Rahmen des IOSS-Programms werden Mehrwertsteuerbeträge im Voraus berechnet und entrichtet, sodass diese nicht erst zum Zeitpunkt des Imports ermittelt werden müssen.
  • Mit einer IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Mehwertsteuer direkt an der Verkaufsstelle entrichtet.
  • Geringere Zollabfertigungskosten – ohne IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Import-Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einführung der Waren in die EU fällig, was in der Regel höhere Zollabfertigungskosten nach sich zieht.

Faktencheck

  • Der vereinfachte IOSS-Prozess kann ab sofort für alle qualifizierenden Transaktionen genutzt werden.
  • Das System erfordert das Vorlegen zusätzlicher Datensätze: Unternehmen müssen detailliertere Transaktionsdaten aufbewahren als bisher.
  • IOSS-Mehrwertsteuererklärungem werden monatlich eingereicht.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, vorherige IOSS-Mehrwertsteuererklärungen bei der nächsten Mehrwertsteuererklärung zu korrigieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen unter Umständen einen Vermittler ernennen und eine IOSS-Mehrwertsteuerregistrierung in dem EU-Land vornehmen, in dem der Vermittler niedergelassen ist.
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit/Lieferketten müssen Nicht-EU-Einzelhändler unter Umständen ihre Steuerberichterstattung gemäß der Schemata EU-One-Stop-Shop (OSS) und Nicht-EU-One-Stop-Shop einreichen.
  • Um EU-OSS nutzen zu können, benötigen Unternehmen mindestens eine „standardmäßige“ Mehrwertsteuerregistrierung, bei Warenlagern oder Ähnlichem unter Umständen sogar mehr. Für die Nutzung von Nicht-EU-OSS und Import OSS sind keine zusätzlichen Mehrwertsteuerregistrierungen erforderlich.

Strafen und Bußgelder

Lokale Steuerbehörden können Unternehmen mit Strafen und Bußgeldern belegen, falls Steuererklärungen und Zahlungen nicht rechtzeitig eingereicht bzw. entrichtet werden. Wiederholte Verstöße können des Weiteren zu einem zweijährigen Ausschluss aus dem OSS-System führen. Hiervon betroffene Unternehmen müssten sich in diesem Fall in sämtlichen Mitgliedstaaten, in die sie Waren importieren, für die Mehrwertsteuer registrieren oder alternative Vorkehrungen treffen, um eine ordnungsgemäße Entrichtung der Import-Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
 
Unternehmen, die IOSS nutzen möchten, müssen unter Umständen einen Vermittler beauftragen. Wenn ein Vermittler erforderlich ist, können Sie Ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer nicht im Alleingang erfüllen.Unser umfassendes Serviceangebot deckt all Ihre Anforderungen im Bereich der Registrierung, Einreichung und Vermittlung ab.

Mehrwertsteuer-Compliance in der EU leicht gemacht – mit IOSS und Sovos

Mit unserem IOSS-Service profitieren Sie von umfassendem Zugang zu Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstanmeldung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns, um mit einem unserer Mehrwertsteuer-Experten zu sprechen und mehr über die ersten Schritte zu erfahren.

Mehrwertsteuersystem in Portugal

Portugal treibt die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems weiter voran

Im Jahr 2019 hat Portugal eine Mini-Reform zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet, mit der die nationalen Rahmenbedingungen für die SAF-T-Einreichung und zertifizierte Abrechnungssoftwares konsolidiert wurden.

Seitdem hat sich viel getan: Die elektronischen Rechnungsstellungsanforderungen wurden auf nicht ansässige Unternehmen ausgedehnt, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben, und es wurden neue Vorschriften veröffentlicht.

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Faktencheck

  • Für die Erstellung sämtlicher Rechnungsarten ist die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um das ERP-System des Steuerpflichtigen.
  • Alle Rechnungen sollten einen QR-Code enthalten. Technische Vorgaben zum Inhalt und zur Platzierung des Codes auf der Rechnung sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
  • Alle Rechnungen müssen einen eindeutigen Dokumentencode (ATCUD) aufweisen. Dieser ist Teil des QR-Codes. Der ATCUD-Code ist eine Nummer im folgenden Format ‘ATCUD:Validierungscode-Folgenummer’.
  • Im April 2021 erläuterte Portugal, dass nicht ansässige Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuer-Registrierung die nationalen Mehrwertsteuervorschriften erfüllen müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware für die Erstellung von Rechnungen. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen sicherstellen. In Portugal ist dafür die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels bzw. die Nutzung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • B2G-Rechnungen müssen in elektronischer Form im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der verfügbaren Webdienste an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden.

Wichtige Termine

  • Seit dem 1. Juli 2021 sind nicht ansässige, aber für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen dazu verpflichtet, eine zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden.
  • Ausstellung von elektronischen B2G-Rechnungen:
  • Mandatory B2G e-invoicing: all supplies to public sector companies require the related invoice to be issued in CIUS-PT format and transmitted via an approved web service.
    • 1. Januar 2021:  Die schrittweise Einführung für Großunternehmen auf freiwilliger Basis wurde eingeleitet.
    • 1. Juli 2021: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verpflichtung für kleine und mittelständische Unternehmen, wobei eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, in der PDFs von öffentlichen Auftraggebern akzeptiert werden.
    • 30 June 2022: The new format and transmission approach must be used by all businesses including microenterprises.
  • 1 January 2022:  A QR Code and ATCUD will be required in all invoices. This is voluntary for 2022 and
    expected to become mandatory on 1 January 2023.

     

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Portugal erfüllt?

Sovos bietet eine vollständige Lösung zur Einhaltung von Mehrwertsteuer-, SAF-T- und B2G-Vorschriften in Portugal. Mit einem Service aus einer Hand hilft Sovos Kunden, den mit der digitalen Transformation des Steuerwesens und der öffentlichen Beschaffung verbundenen Anforderungen nachzukommen. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen

Spanien SII

Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.

Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
  • An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
    • Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
    • Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
    • Registerbuch der Kapitalgüter
    • Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
  • Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
  • Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
  • Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.

  • 1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.

  • 1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.

  • 1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.

Strafen

  • Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.

  • Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).

  • Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.

Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.

Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.

Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)

RTIR in Ungarn

Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.

Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.

Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/​2022 in Kraft treten.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
  • Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
  • Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
  • Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
  • Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
  • Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.
Der Aufstieg von E-Transport-Dokumenten und der ungarische Ansatz: EKAER

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.

  • 1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.

  • 1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.

  • 1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.

  • 1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.

Strafen

  • Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.

  • Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn

Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.

Südkoreas bewährtes System zur elektronischen Rechnungsstellung (e-Tax)

Elektronische Rechnungsstellung in Südkorea

Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • CTC-Berichterstattungsmodell mit verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung: Eine ausgestellte elektronische Steuerrechnung muss innerhalb eines Tages nach Rechnungsstellung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden.
  • Rechnungsdaten müssen im XML-Format an den NTS übermittelt werden.
  • Gilt für Rechnungen und korrigierte Rechnungen (Gutschrift und Lastschrift).
  • Gilt nur für Transaktionen im Inland. Grenzüberschreitende Transaktionen sind außerhalb des Geltungsbereichs.

Einführungstermine der Vorschrift

    • Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.

    • Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.

    • Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2019: Der steuerfreie Teils des Einkommens ist nun auch bei der Berechnung des Schwellenwerts von 0,3 Milliarden KRW inbegriffen.
    • Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.

Strafen

Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.

INFOGRAFIK

CTC-Anforderungen für Südkorea

Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.

Gut Zu Wissen

Ja, die Mehrwertsteuer ist Südkoreas Verbrauchssteuer und wird auf praktisch alles, was im ganzen Land verkauft wird, erhoben.

Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu einigen Ländern in Asien, in denen eine elektronische Rechnungsstellung Pflicht ist.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen?

In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.

Die MwSt.-Anforderungen in Norwegen

Norwegens SAF-T-Meldepflichten entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung des Steuerwesens weiter

Reform
SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.

Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.

Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.

Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.

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Faktencheck

  • Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchhaltungspflicht, die elektronische Buchhaltungssysteme verwenden, einschließlich registrierter ausländischer Stellen.
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchhaltungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern sie nicht über elektronische Buchhaltungsdaten verfügen.
  • Unternehmen mit weniger als 600 Belegen pro Jahr, die Konten in Tabellen oder einem Textverarbeitungsprogramm führen, sind davon ausgenommen.
  • Die norwegische SAF-T-Steuermeldung wird auf Antrag vorgelegt und unterliegt derzeit keinen regelmäßigen Vorlagepflichten.
  • SAF-T ist ein standardisiertes XML-Format, das exportierte Buchhaltungsinformationen enthält.
  • Norwegische SAF-T-Dateien werden hauptsächlich per Upload über das Altinn-Internetportal eingereicht.
  • Testmöglichkeiten sind verfügbar und die Steuerbehörde empfiehlt, diese in Anspruch zu nehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2016: Die erste Version des SAF-T Financial wurde auf der Website der norwegischen Steuerbehörde veröffentlicht.
  • 9. Juni 2017: Das Verwaltungsgremium für die norwegischen SAF-T-Standards kommt zum ersten Mal zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geeignet sind. Das Gremium tagt mindestens einmal im Jahr. 
  • 1. Januar 2017: Der freiwillige Anwendungszeitraum des SAF-T-Standards beginnt.
  • 1. Januar 2020: Norwegen macht die SAF-T-Steuermeldung auf Antrag verpflichtend.
  • 1. Januar 2022: Norwegen führt Anpassungen an der Mehrwertsteuererklärung durch, um detailliertere Berichte und Flexibilität zu ermöglichen. Der Grund: Die neue Erklärungsstruktur verfügt nicht mehr über nummerierte Kästchen. Die Benutzer müssen stattdessen ihre Transaktionen den bestehenden norwegischen Steuercodes zuordnen, die derzeit im Rahmen der SAF-T-Pflicht verwendet werden. Die Einreichungshäufigkeit der Mehrwertsteuererklärung bleibt gleich. Die Benutzer können jetzt allerdings direkt über ihr ERP-System Einreichungen vornehmen und den Prozess so um einiges effizienter abwickeln. Wenn dies nicht möglich ist, können auch weiterhin XML-Dateien hochgeladen oder Daten manuell über ein Portal übermittelt werden.
INFOGRAFIK

Die SAF-T-Anforderungen in Norwegen

Erfahren Sie mehr über SAF-T in Norwegen, einschließlich der Einhaltung von Einreichungsfristen, -anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen – und wie Sovos Sie dabei unterstützen kann.

Wie kann Sovos helfen?

Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.

Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen

Elektronische Rechnungsstellung in Indien

Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.

Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.

Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.

Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
  • Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
  • Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
  • Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.

  • 1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.

  • 1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.

  • 1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.

  • 1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.

Strafen

Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien

Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.

Elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien wird weithin als wichtiger Akteur in der Welt der elektronischen Rechnungsstellung angesehen, was vor allem auf die große Anzahl elektronischer Steuerdokumente und E-Invoicing-Modelle zurückzuführen ist, die das Land eingeführt hat. Wenn Sie ein Steuerzahler in Brasilien sind, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.

Von elektronischen Transportrechnungen bis hin zu standardmäßigen E-Rechnungen für Steuern gibt es viel zu beachten, wenn Sie in Brasilien tätig sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, die Sie benötigen, um Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Seite wird bei Bedarf aktualisiert, so dass Sie die Übersicht als Lesezeichen markieren können, um sie Ihrem Compliance-Toolkit hinzuzufügen.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien?

In Brasilien gibt es zwar verschiedene Arten von elektronischen Rechnungen, aber es gibt einen allgemeinen Prozess, den Steuerzahler bei der elektronischen Ausstellung von Rechnungen befolgen müssen. Während einige Schritte je nach Rechnungstyp variieren können, umfasst der Prozess oft:

  • Beantragung einer digitalen Signatur
  • Erstellen einer elektronischen Rechnung im XML-Format
  • Übermittlung der Rechnung über einen Webservice an SEFAZ (Secretaria da Fazenda Estadual)
  • Senden der Rechnung an den Kunden

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

ELEKTRONISCHE B2B-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

In Brasilien ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen – von denen es mehrere Arten gibt – für alle Steuerzahler obligatorisch. Wenn ein Unternehmen in Brasilien niedergelassen ist und Waren oder Dienstleistungen liefert, muss es an den Initiativen des Landes zur elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.

In Brasilien gibt es zahlreiche elektronische Rechnungsstellungssysteme, und die Produktkategorie der gelieferten Waren bestimmt, welches System verwendet wird.

ELEKTRONISCHE B2G-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle etablierten Unternehmen in Brasilien verpflichtend, auch für die Ausstellung von Rechnungen an Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen.

Format von elektronischen Rechnungen und Dokumenten in Brasilien

Brasilien hat ein komplexes, etwas zersplittertes E-Invoicing-System, das von den Steuerzahlern verlangt, je nach Kategorie der von ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen bestimmte Systeme zu verwenden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Organisationen und Personen gleichermaßen wissen, was von ihnen verlangt wird, wenn sie eine elektronische Rechnung ausstellen.

Obwohl es im Land mehrere Arten von E-Rechnungen gibt, weisen elektronische Rechnungen spezifische Merkmale auf. Elektronische Signaturen sind unabhängig von der Art der Rechnung erforderlich, und die Dokumente müssen fünf Jahre lang sicher archiviert werden. Jede Rechnungsart liegt in einem strukturierten XML-Format vor und muss von den brasilianischen Steuerbehörden validiert werden, bevor sie an den Käufer ausgestellt wird.

NF-e-Rechnungen

Die elektronische Rechnung NF-e ist die brasilianische Standardrechnung für die Dokumentation von Waren- und Dienstleistungstransaktionen.

Sie wird elektronisch an den Käufer und die brasilianische Regierung ausgestellt. Um als rechtmäßig zu gelten, müssen die elektronischen Rechnungen der NF-e von der Steuerbehörde validiert werden.

NFS-e Rechnungen

Im Gegensatz zu der in Brasilien üblichen elektronischen Rechnung dokumentieren die elektronischen Rechnungen von NFS-e die Transaktion von Dienstleistungen. Wie die elektronischen NF-e-Rechnungen müssen auch die NSF-e-Dokumente elektronisch übermittelt und von der brasilianischen Regierung validiert werden.

Was ist die CT-e | Elektronische Transportrechnung?

CT-e-Dokumente werden auch als elektronische Transportrechnungen bezeichnet. Diese E-Rechnungen dokumentieren den Warentransport in Brasilien über:

  • Luft
  • Pipeline
  • Schiene
  • Straße
  • Wasser

Wenn der Käufer einen Transportdienst in Anspruch nimmt, der nicht zu dem Unternehmen gehört, das die Transaktion durchführt, muss er die elektronische Rechnung von CT-e validieren und in seinem monatlichen Bericht an die Regierung angeben.

Anforderungen für elektronische Signaturen in Brasilien

In Brasilien müssen E-Rechnungen durch eine elektronische Signatur geschützt werden. Diese Technologie beweist unwiderlegbar die Identität der unterzeichnenden Parteien und die Integrität des Dokuments.

Sobald die elektronische Rechnung vom Verkäufer und vom Käufer unterschrieben ist, gilt sie sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht als gültig – zumal die Rechnungen auch von den Steuerbehörden geprüft werden.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung, auch wenn die Einführung einige Zeit in Anspruch nahm. Hier sind die wichtigsten Termine für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land:

  • 2005: Brasilien veröffentlicht sein erstes E-Invoicing-Gesetz und führt ein Clearing-Modell ein
  • 2008: Steuerzahler wurden verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen
  • 19. April 2023: Einführung elektronischer Rechnungen für elektrische Energie (NF3-e) mit schrittweiser Umsetzung der vorgeschriebenen Nutzung
  • 1. September 2023: Einzelne Kleinstunternehmer (MEI), die nicht der Interstate Sales Tax (ICMS) unterliegen, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen

Strafen: Was passiert, wenn ich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der brasilianischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung hat einen Preis. Drastische Fälle der Nichteinhaltung können als Straftat angesehen werden, wie z. B. Steuerhinterziehung.

Steuerzahler können mit einer Geldstrafe von bis zu 100 % des Rechnungswertes oder des Transaktionspreises belegt werden, wenn sie keine elektronische Rechnung ausstellen. Dieselbe Strafe kann verhängt werden, wenn elektronische Rechnungen nicht den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Brasilien?

Neben den Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien, gibt es noch weitere Überlegungen zur Einhaltung von Steuervorschriften, die Sie im Auge behalten müssen.

Wir haben eine spezielle Seite für die Einhaltung der brasilianischen Umsatzsteuerrichtlinien eingerichtet, die diese Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung ergänzt und weitere steuerliche Vorschriften, die für Sie gelten könnten, genau beschreibt.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler obligatorisch.

Alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Elektronische Rechnungen können in Brasilien storniert werden, aber die dafür benötigte Zeit kann je nach Staat, in dem der Steuerzahler tätig ist, unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen kann eine elektronische Rechnung für Waren innerhalb der ersten 24 Stunden nach ihrer Validierung durch die brasilianischen Steuerbehörden storniert werden. Dies kann jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die Frist bei der SEFAZ zu überprüfen.

In der Regel muss das NF-e Registrierungsdaten wie CNPJ (Nationales Register juristischer Personen), Adresse und andere Daten sowohl des Ausstellers als auch des Empfängers sowie Informationen wie Produktcode, Beschreibung, Menge, Stückwert und Angaben zu Steuern wie ICMS, IPI, PIS, COFINS usw. und eine gültige digitale Signatur enthalten. Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format vorliegen.

Einrichtung der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Brasilien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, der Einhaltung der Vorschriften Priorität einzuräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Sprechen Sie noch heute mit Sovos, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

Elektronische Rechnungsstellung Elektronische

Die kolumbianische Steuerbehörde DIAN hat Änderungen in ihrem Modell zur elektronischen Rechnungserstellung eingeführt.

Nach ersten Erfahrungen mit elektronischer Rechnungsstellung in Kolumbien hat die DIAN nun ein Clearance-Modell implementiert, das den Modellen in Brasilien, Mexiko und anderen lateinamerikanischen Ländern ähnelt.

Unternehmen, die zum jetzigen Zeitpunkt elektronisch Rechnungen mit SAP erstellen, müssen das neue Modell bis 2. November 2019 implementieren. Unternehmen, die zum ersten Mal eine elektronische Rechnungsstellung implementieren, müssen den Richtlinien der DIAN gemäß dem Bescheid „Resolución 000020“ folgen, der die Compliance für viele Unternehmen ab dem 1. August 2019 voraussetzt.

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Aktuelle Neuigkeiten​

Im Zuge der neuen Vorschrift wird ein Clearance-Modell zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt, das eine Vorüberprüfung in Echtzeit verlangt. In diesem Modell müssen Lieferanten jede Rechnung an die Steuerbehörde zur Überprüfung übermitteln, bevor sie Waren oder Dienstleistungen an Kunden versenden können.
Somit ist die Stellung von Eingangsrechnungen nun verpflichtend.
Ein neues XML-Schema erfordert mehr als 200 Überprüfungen, wobei neue Kataloge zur Standardisierung von Daten implementiert werden müssen, und sieben neue Bestätigungen.

Faktencheck zur Vorschrift

  • Durch die Vorschrift wird die Umsatzsteuerhinterziehung um 50 Prozent reduziert, was 8 Milliarden Pesos (ca. 2,8 Milliarden US-Dollar) entspricht.
  • Durch die Vorschrift wurden über 3 Millionen elektronischer Dokumente im Wert von mehr als 40 Milliarden Pesos (ca. 13 Milliarden US-Dollar) erstellt.
Elektronische Rechnungserstellung Kolumbien

Einführungstermine der Vorschrift

Hinsichtlich der neuesten Vorschrift zu UBL 2.1 und der Vorab-Überprüfung seitens der kolumbianischen Bundessteuerbehörde DIAN gelten die folgenden Termine für die Implementierung der elektronischen Rechnungserstellung nach dem Clearance-Modell:

  • Unternehmen, die keine elektronische Rechnungserstellung implementiert haben, müssen gemäß dem Bescheid Resolución 020 im Zeitraum zwischen 1. August 2019 und 1. August 2020 den Betrieb aufnehmen.
  • Unternehmen, die die elektronische Rechnungserstellung nutzen, müssen bis 2. November 2019 den Betrieb aufnehmen.

Strafen

Unternehmen, die die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung nicht erfüllen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 15.000 UVT rechnen. Dabei gelten die folgenden Beträge:

  • 5 % des Rechnungsbetrages, für den die erforderlichen Angaben nicht gemacht wurden
  • 4 % des Rechnungsbetrages, wenn die Angaben im falschen Format eingereicht wurden
  • 3 % des Rechnungsbetrages, wenn die Einreichung zu spät erfolgte
Kostenloser Leitfaden

Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstellung in Kolumbien

Weitere Informationen über die Entwicklung und Anforderungen der Vorschrift finden Sie in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien, den Sie hier herunterladen können.

So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien

Die Compliance-Lösungen für E-Rechnungen von Sovos dienen als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien und auf der ganzen Welt. Die Kombination abweichender lokaler Lösungen in Ländern weltweit ist sowohl kostspielig als auch risikobehaftet. Die SAP Framework-Lösung von Sovos wurde entwickelt, um spezifische Szenarien der elektronischen Rechnungserstellung in Kolumbien zu verwalten und Anforderungen in anderen Ländern weltweit abdecken zu können. Unternehmen können dadurch problemlos in SAP Rechnungen erstellen und sowohl AR- als auch AP-Compliance-Prozesse durchgehend direkt auf SAP überwachen.

Zertifizierter Technologieanbieter der DIAN

Sovos ist von der kolumbianischen Bundessteuerbehörde DIAN zertifiziert. In Kolumbien tätige Unternehmen müssen einen zertifizierten Technologieanbieter für die Abwicklung der elektronischen Rechnungserstellung verwenden.Zertifizierung anzeigen

Zertifiziert für Namensraum und SAP mit einem Pfad zu S/4HANA

Mit der in Sovos eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.

Erfolgreiche Teilnehmer des Pilotprogramms in Kolumbien

Sovos hat die elektronische Rechnungserstellung nach kolumbianischem Recht erfolgreich in großen Multikonzernen implementiert. Zu den Kunden zählten unter anderem Coca Cola, Kellogg und S.C. Johnson.

Funktionsliste

SAP hat Anzeigen für eine einfache Konfiguration von Prozessen der elektronischen Rechnungsstellung lokalisiert

Sovos bietet Fachberatungen zu SAP weltweit, sodass sich SAP-Kunden die Suche und Bereitstellung von SAP-Experten sparen können.

Lokalisierte Compliance-Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung von Sovos für marktspezifische Anforderungen und Szenarien

Mit der eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.Die Lösungen und Dienstleistungen von Sovos sind weltweit verfügbar – dank unserer firmeninternen Rechtsexperten für die Rechnungsstellung per Transaktion bei der Vorbereitung zu Clearance sowie bei Post-Audit. Wenn Steuerbehörden neue Vorschriften einführen oder bereits bestehende abändern, bleibt Sovos am Ball. Denn wir wollen, dass Sie Vorschriften weiterhin einhalten können, Sicherheit haben und Unterbrechungen in Ihren Unternehmensabläufen vermeiden können.

Funktionalität integriert in mehr als 60 führenden gloablen EDI- und P2P-Netzwerken – einschließlich SAP Ariba

Die Compliance von Sovos eInvoicing ist direkt auf die bekanntesten und komplexesten EDI- und P2P-Systeme ausgelegt. Dadurch ersparen Sie sich Ausgaben und Wartungsarbeiten für teure Integrationen.

Veränderungsmanagement zur Überwachung und Wartung des Systems zur elektronischen Rechnungserstellung

SAP-Kunden sparen nicht nur Geld, indem sie für die elektronische Rechnungsstellung auf die Erstellung interner SAP-Datenextraktionen und die Zuordnung von Logiken in SAP verzichten können, sie müssen auch nicht die hohen Kosten, die bei der Überwachung und Wartung dieser Systeme anfallen, übernehmen.

Reservierter, integrierter Namensraum in SAP

Die Compliance-Lösung zur elektronischen Rechnungserstellung von Sovos ist mit ihrem eigenen Namensraum direkt in SAP integriert und stellt die Tools bereit, die SAP-Kunden zur Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von Compliance-Prozessen zur elektronischen Rechnungserstellung in Echtzeit brauchen.

Mehrsprachiger Support

Sovos bietet einen umfassenden Kunden-Support in den Sprachen der Länder, die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt haben – weltweit.

Kunden

Elektronische Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko verfügt über eines der komplexesten elektronischen Rechnungssysteme in Lateinamerika. Das entsprechende System, Comprobante Fiscal Digital por Internet (oder einfach CFDI), wurde 2011 als Ersatz für den CFD eingeführt.

Ressourcen wie diese Übersicht, in der die Komponenten des Mandats, die Steuerzahler für die Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen müssen, sorgfältig aufgeführt sind, vereinfachen das komplexe E-Invoicing-System des Landes. Setzen Sie ein Lesezeichen auf diese Seite, um über alle Änderungen der Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko?

Es gibt eine Reihe strenger Verfahren, die Steuerzahler bei der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko einhalten müssen.

  • Die generierte XML-Datei muss sowohl in Bezug auf das Format als auch auf die Syntax den Spezifikationen der geltenden Resolution für verschiedene Steuern entsprechen.
  • Das Dokument muss die Validierungsregeln für den Inhalt und das Format der erzeugten XML-Datei einhalten.

Es ist obligatorisch, dass alle elektronischen Dokumente, einschließlich elektronischer Rechnungen, zur Validierung an die PCCFDI (oder in Ausnahmefällen an die SAT) geschickt werden. Die Rechnung muss bestimmte Informationen enthalten, wie weiter unten auf der Seite beschrieben, um als rechtsgültig zu gelten.

Das mexikanische Rechnungsstellungsgesetz verlangt nicht, dass der Empfänger den Erhalt der elektronischen Rechnung bestätigt. Allerdings muss er die Dokumente fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung sicher aufbewahren.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko schreibt die Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen seit 2014 vor. Zuvor gab es jedoch freiwillige Regelungen und bedingte Anforderungen für bestimmte Steuerzahler.

Organisationen müssen bestimmte Regeln und Anforderungen erfüllen, wenn sie am E-Invoicing-System des Landes teilnehmen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Mexiko

Ebenso wie bei B2B-Transaktionen verlangt Mexiko von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Regierungsstellen und öffentlichen Verwaltungen Geschäfte machen.

The process remains the same, and the aforementioned rules apply – failure to meet the specifications of Mexico’s e-invoicing regulations may result in penalties.

Arten von Gutscheinen in Mexiko

Das elektronische Rechnungssystem Mexikos enthält mehrere Arten von Belegen. Zu den wichtigsten gehören:

Einkommenseingang

Wird vor allem bei Verkaufstransaktionen ausgestellt, bei denen ein Teil der Einnahmen in Form von Bargeld, Schecks oder in anderer Form eingeht. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Außenhandelsgeschäften, aber auch um Spenden und Einkünfte aus freiberuflichen Dienstleistungen.

Nachweis der Ausgaben

Wird in Fällen ausgestellt, in denen das Unternehmen Geld aufgrund von Erstattungen, Boni, Rabatten oder der Korrektur eines Einkommensbelegs zahlt oder zurückgibt. Sie sind gleichbedeutend mit Gutschriften.

Überweisungsschein

Wird verwendet, um den rechtmäßigen Besitz oder das Halten von Waren zu rechtfertigen, die in das nationale Hoheitsgebiet verbracht werden müssen. Diese CFDI werden als Transportvertrag verwendet, wenn ein Unternehmen den Transport von Waren für den Eigentümer der Waren übernimmt.

Bescheinigung über Zahlungsbelege

Wird immer dann ausgestellt, wenn eine Zahlung an einem anderen Tag als dem Tag eingeht, an dem die Transaktion durchgeführt und die CFDI erstellt wird. Ihre Hauptfunktion besteht in der Dokumentation eines vollständigen oder teilweisen Zahlungseingangs.

Bescheinigungen über Quellensteuer und Zahlungsinformationen

Wird verwendet, um über Steuerabzüge zu berichten, die zum Zeitpunkt der Zahlung vorgenommen wurden und für die eine Quellensteuerbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese Art von Bescheinigung gilt auch, wenn beispielsweise Einbehalte für Zahlungen ins Ausland, Lizenzgebühren, Aktienverkäufe, Dividenden oder ausgeschüttete Gewinne vorgenommen werden.

CFDI-Ergänzungen

Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Rechnungen oder CFDIs verlangt das mexikanische Steuerrecht, dass bei der Durchführung bestimmter Transaktionen zusätzliche Angaben zur Art der Transaktion gemacht werden müssen. Solche Zusatzinformationen sind in sogenannten „Complementos“ enthalten, die der ursprünglichen CFDI beigefügt wurden. Es gibt mehr als 20 „Complementos“.

In anderen Fällen ist die Notwendigkeit, einen Nachtrag zum CFDI auszustellen, auf Einbehalte zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Zahlung für bestimmte Transaktionen vorgenommen wurden. Diese Ergänzungen sind die folgenden:

  • Derivative Geschäfte
  • Veräußerung von Aktien
  • Dividenden
  • Finanzsektor
  • Interessen
  • Leasing
  • Hypothekenzinsen
  • Nicht-geschäftliche Trusts
  • Zahlungen an Ausländer
  • Preise
  • Altersvorsorge
  • Technologie-Plattformen

Format elektronischer Rechnungen und Dokumente in Mexiko

Mexiko hat eine Reihe von bedingungslosen Elementen, die digitale Dokumente wie elektronische Rechnungen enthalten müssen. Diese Merkmale sind im Steuergesetzbuch des Landes (Código Fiscal), der aktuellen Resolution für verschiedene Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) und ihren Anhängen festgelegt.

Zu den wesentlichen Komponenten von Einkommens-CFDIs gehören:

  1. Überschrift
  2. Artikeldetails
  3. Zahlungsform und -art
  4. Versendeter Wert
  5. Rabatte und Zuschläge
  6. Informative Zwischensummen
  7. Art der geleisteten Zahlung
  8. Steuern
  9. Verwandte CFDIs
  10. Digitaler Stempel der SAT
  11. Unterschrift mit einem gültigen Zertifikat für moderne elektronische Signaturen

Was ist die CFDI?

CFDI steht für Comprobantes Fiscal Digital por Internet und ist ein von der mexikanischen Steuerbehörde vorgeschriebenes E-Format für Rechnungen. Es wird auch in ausgewählten Ländern Lateinamerikas verwendet.

CFDI ist praktisch eine elektronische Rechnung, die oft auch als digitaler Steuerbeleg bezeichnet wird. Sie enthält alle notwendigen Details zu einer Transaktion, einschließlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, der damit verbundenen Kosten und der anfallenden Steuern.

Der mexikanische Steuerverwaltungsdienst SAT (Servicio de Administración Tributaria) genehmigt und zertifiziert diese elektronischen Rechnungen und erklärt sie damit für rechtsgültig.

Die neueste Version von CFDI in Mexiko ist 4.0, in der wichtige Funktionen des Dokuments aktualisiert wurden. Dazu gehören die neue Anforderung, den Namen des Absenders und des Empfängers anzugeben, zusätzliche Felder für exportierte Waren und ein Abschnitt, in dem der Grund für die Stornierung der Dokumentation erläutert wird.

Stornierung von CFDIs

Elektronische Rechnungen oder CFDIs können in Mexiko storniert werden. Mit der Einführung von CFDI 4.0 muss die Stornierung jedoch hinreichend begründet und dokumentiert werden, einschließlich eines der vorgesehenen Service-Response-Codes.

Eine elektronische Rechnung kann nur innerhalb des Jahres, in dem sie ausgestellt wurde, storniert werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Die Resolution für verschiedene Steuern sieht jedoch jedes Jahr die Möglichkeit einer Stornierung spätestens in dem Monat vor, in dem die jährliche Einkommensteuererklärung für das Jahr der Ausstellung der Quittung eingereicht werden muss.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Mexikos Weg zur alltäglichen elektronischen Rechnungsstellung mag in den frühen 2000er Jahren begonnen haben, aber das E-Invoicing-System entwickelt sich bis heute weiter.

  • 2004: Mexiko führt die E-Rechnung ein
  • 2010: Die elektronische Rechnungsstellung an die Steuerbehörden wurde verpflichtend für Lieferanten mit einem Jahresumsatz von mehr als MXN $4.000.000
  • April 2014: Elektronische Rechnungen werden für alle Steuerzahler verpflichtend
  • 2017: Alle inländischen Unternehmen und mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer müssen elektronische Rechnungen innerhalb von 72Stunden an den SAT senden
  • 1. Juli 2023: Steuerzahler müssen Version4.0 des CFDI-E-Rechnungssystems verwenden

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko nicht einhalte?

Wenn Sie die Anforderungen der mexikanischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung nicht erfüllen, kann dies zu Strafen führen.

Steuerzahler können mit folgenden Geldstrafen rechnen:

  • MXN $400,00 – $600,00 für jede ausgestellte CFDI, bei der die notwendigen Ergänzungen fehlen
  • MXN $880,00 – $17.030,00 für die Nichtausstellung von Dokumenten für den Transport von Waren
  • MXN $19.700,00 – $112.650,00 für die Nichtausstellung oder Aushändigung der CFDI für ihre Tätigkeiten oder für die Ausstellung, ohne die Anforderungen zu erfüllen; für die Nichtaushändigung oder Nichtbereitstellung der gedruckten Darstellung der CFDI, wenn dies von ihren Kunden verlangt wird; für die Nichtausstellung der CFDI, die die Geschäfte mit der Öffentlichkeit abdeckt; für die Nichtbereitstellung der CFDI an die Steuerbehörden, wenn dies verlangt wird
  • MXN $19.050,00 – $108.880,00 für die Ausstellung einer CFDI, die die falsche Steueridentifikationsnummer für den Käufer enthält. Im Wiederholungsfall besteht die Strafe in der präventiven Schließung der Niederlassung des Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von drei bis 15Tagen.

In bestimmten Fällen von Rückfällen sieht die Abgabenordnung vor, dass die SAT Straftäter mit der Schließung der Einrichtung bestrafen kann, von der aus solche Verstöße begangen werden. Die mexikanische Gesetzgebung sieht auch die Möglichkeit der Begehung von gleichgestellten Steuerbetrugs- und Schmuggeldelikten vor, wenn die Bestimmungen zur Regulierung von CFDI und deren Ergänzungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.

Was benötige ich sonst noch für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Mexiko?

Für Steuerzahler in Mexiko gibt es mehr Verpflichtungen als nur die elektronische Rechnungsstellung. Die Einhaltung von Steuervorschriften erfordert viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit, insbesondere bei multinationalen Unternehmen, und kann erhebliche interne Ressourcen in Anspruch nehmen.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit April2014 für alle Steuerzahler in Mexiko obligatorisch.

Jeder in Mexiko ansässige Steuerzahler muss elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Dies wird seit April2014 durchgesetzt.

Ja, Aussteller können elektronische Rechnungen stornieren, die sie an Käufer gesendet haben, aber das ist zeitlich begrenzt. Das Stornierungsverfahren wurde im Laufe der Jahre erheblich überarbeitet, aber es ist immer noch möglich.

Sobald der Käufer eine Benachrichtigung vom Verkäufer erhält, hat er 72Stunden Zeit, um eine Stornierung der elektronischen Rechnung zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte der Käufer nicht reagieren, wird die elektronische Rechnung storniert.

Standardmäßig muss der Empfänger einer Rechnung deren Stornierung akzeptieren, damit sie zulässig ist. Gemäß Regel2.7.1.35 der Resolution für verschiedene Steuern gibt es jedoch 12Fälle, in denen die Akzeptanz der Gegenpartei nicht erforderlich ist.

Es gibt eine Menge obligatorischer Informationen, die in Mexiko in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, darunter:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Name und Adresse des Käufers
  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Folionummer
  • Gesamter Rechnungsbetrag
  • Art der Transaktion

Wenn nicht alle erforderlichen Informationen angegeben werden, kann der SAT Strafen verhängen.

Die Verwendung des mexikanischen E-Invoicing-Systems CFDI 4.0 ist seit dem 1.Juli 2023 obligatorisch.

CDFI 4.0 brachte mehrere wesentliche Änderungen gegenüber 3.3 mit sich, darunter:

  • Änderungen am Stornierungsverfahren für CFDIs
  • Die Anforderung der steuerlichen Adresse beider Parteien
  • Ein neues Format für die Einbehaltungsbestätigung und die Zahlungsinformationen

Sovos gewährleistet die vollständige Einhaltung aller Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko. Wir sind ein von der SAT autorisiertes PAC, das eine umfassende Lösung für Ihre Bedürfnisse im Bereich der indirekten Steuern anbietet, und wir unterstützen alle CFDIs und ihre Ergänzungen.

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Mexiko weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Vorrang einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

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Making Tax Digital (MTD) für die Mehrwertsteuer verpflichtet Steuerzahler zur digitalen Dokumentation und Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen über eine API

Making Tax Digital

Mit MTD startete das Vereinigte Königreich im April 2019 eine Initiative zur Schaffung eines modernen, optimierten digitalen Steuersystems. Sie soll Unternehmen die korrekte Erledigung und Übermittlung ihrer Mehrwertsteuererklärungen sowie den Überblick über ihre Steuerangelegenheiten erleichtern. MTD reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich zum Ziel gesetzt hat, eines der digital fortschrittlichsten Finanzämter der Welt zu werden.

MTD war zunächst für im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen mit einem Bruttoumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung von 85.000 £ verpflichtend. Ab dem 1. April 2022 wird die MTD-Plattform unabhängig vom Umsatz auf alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich und damit auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.

  • Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.

  • Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.

  • Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.

  • Das Format der Mehrwertsteuererklärung ist eine neun Felder umfassende Zusammenfassung, die über die JSON-API-Plattform der HMRC einzureichen und digital mit den Quelldaten des Kunden sowie der übermittelten digitalen Steuererklärung zu verknüpfen ist. Das Empfangen und Senden von Daten zwischen den Unternehmen und der HMRC erfolgt über die API.
  • Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.

  • Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. April 2019: MTD für die Mehrwertsteuer wird für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als 85.000 £ im Vereinigten Königreich eingeführt.
  • 1. Oktober 2019: MTD gilt für Unternehmen, welche die Voraussetzungen für Stundung erfüllen.
  • 1. April 2021: Die „Soft-Landing“-Phase für digitale Verknüpfungen endet. Ab diesem Steuerzeitraum müssen alle MTD-Nutzer die Anforderungen für digitale Verknüpfungen erfüllen. Steuerzahlern mit komplexen Altsystemen können durch die HMRC Stundungen gewährt werden.
    1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.
  • 1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.

Strafen

  • Säumniszuschlag in Höhe von bis zu 15 % der geschuldeten und verspätet gezahlten Mehrwertsteuer

  • Bis zu 100 % der zu niedrig angesetzten oder unrechtmäßig eingeforderten Mehrwertsteuer, wenn eine Mehrwertsteuererklärung eine fahrlässige oder vorsätzliche Ungenauigkeit enthält

  • Bis zu 30 % einer zu niedrigen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer, wenn die HMRC nicht innerhalb von 30 Tagen über die Unrichtigkeit informiert wird

  • 400 £ für die Einreichung einer Papier-Mehrwertsteuererklärung ohne entsprechende Befreiung

So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung von MTD

Da das Vereinigte Königreich weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Herausforderungen Sie bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.

Griechenland und myDATA

Im Jahr 2020 führte Griechenland ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) namens myDATA ein – ein E-Audit-System. myDATA verpflichtet Steuerzahler, Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung zu übermitteln, die dann in eine Reihe von Online-Registern auf dem Regierungsportal eingepflegt werden.

Das Ziel von myDATA besteht darin, dass die Online-Register die einzig gültige Quelle für die Steuer- und Finanzergebnisse des Steuerzahlers sind und dass die entsprechenden Informationen dazu dienen, die Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse des Steuerzahlers vorab auszufüllen.

Fakten zu myDATA Griechenland

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Welche Informationen müssen im myDATA-Portal angegeben werden?

Das myDATA-Portal erfordert die Meldung von:

  • Transaktionsdaten: z. B. B2B-, B2G-, B2C-Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften
  • Buchhaltungsdaten: Daten, die die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse von Unternehmen auf dem myDATA-Portal bilden, z. B. Gehaltsabrechnung, Abschreibungen, Amortisationen

Lieferanten und Käufer müssen Transaktionen jeweils in Unterkategorien klassifizieren, wie z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Amortisation, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, usw.

Welche Unterlagen werden bei myDATA eingereicht?

Die erforderlichen Daten müssen je nach Art der Daten und der Übertragungsmethode in unterschiedlichen Zeitabständen gemeldet werden.

Die Zeitabstände für myDATA-Meldungen sind grundsätzlich:

  • Einnahmen: in Echtzeit
  • Ausgaben: regelmäßig gemäß den Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung (monatlich oder vierteljährlich)
  • Andere Buchungseinträge (Einnahmen oder Ausgaben): alle zwei Monate (Gehaltsabrechnung) oder jährlich (z. B. Buchhaltungsanpassungen, Abschreibungen)

Zu den Datenübertragungsmethoden können ERP, manuelles Hochladen und die zentrale App zur elektronische Rechnungsstellung (timologio) gehören.

Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern an myDATA gemeldet werden?

Emittenten und Empfänger müssen verschiedene Dokumente an myDATA melden.

Emittenten:

Emittenten müssen Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten, die sie ausstellen, melden. Beispiele für Dokumente, die Emittenten melden müssen, sind B2B/B2G/B2C-Rechnungen, Transportdokumente, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Empfänger:

Empfänger müssen Ausgaben aus verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten melden, die sie erhalten. Beispiele für Dokumente, die die Empfänger melden müssen, sind inländische B2C-Rechnungen, B2B/B2C-Rechnungen von ausländischen Lieferanten, Versorgungsrechnungen, Gutschriften, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Wenn inländische Emittenten ihre erforderlichen Daten nicht an die myDATA-Plattform gemeldet haben, müssen Empfänger diese zusätzlich als Auslassungen oder Abweichungen melden.

Alle Unternehmen:

Alle Unternehmen (Emittenten und Empfänger) müssen Klassifizierungen für ihre Transaktionen übermitteln, z. B. als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Abschreibung, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren usw.

Einführungstermine von myDATA in Griechenland

  • 20. Juli 2020: Beginn der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung durch akkreditierte Anbieter für E-Rechnungen
  • 1. Oktober 2020:  Beginn der freiwilligen Meldung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Klassifizierung durch alle Berichtsmethoden
  • 1. Oktober 2021:  Beginn von Phase 1 der obligatorischen myDATA-Anforderungen für Einnahmen und bestimmte Steuerpflichtige
  • 1. November 2021: Erweiterung des Geltungsbereichs von myDATA auf Einnahmen und alle Steuerzahler
  • 1. Januar 2024: Das myDATA-Gesetz gilt für alle Daten im Geltungsbereich, die im Jahr 2024 erzeugt werden, mit wenigen Ausnahmen
  • 1. April 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für die ersten beiden Gruppen der verpflichteten Steuerzahler (Bruttoeinnahmen über 200.000 EUR basierend auf ihrer Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2022 oder auf Tätigkeiten in bestimmten Bereichen wie Kraftstoffe, Arzneimittel, Baumaterialien oder Olivenölproduktion als Haupteinnahmequelle im Jahr 2022)
  • 1. November 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für alle Steuerpflichtigen im Rahmen von myDATA

Für die neuesten Friständerungen und aktuelle Informationen folgen Sie unserem myDATA-Griechenland-Blog .

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books erfassten Daten und den in den Steuererklärungen gemeldeten Daten führt zu Sanktionen oder Steuerprüfungen.

Im Dezember 2023 wurden durch das Gesetz 5073/2023 (FEK A’ 204) über „Maßnahmen zur Begrenzung der Steuerhinterziehung und andere dringende Bestimmungen“ Sanktionen für den Fall eingeführt, dass die geforderten Daten nicht oder nicht fristgerecht übermittelt werden, sowie für den Fall, dass sich der Verstoß innerhalb von fünf Jahren wiederholt.

Die Sanktionen beziehen sich nur auf Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Meldung von Einnahmen aus Rechnungen und anderen Buchungsposten (nicht von Ausgaben) sowie auf das kürzlich eingeführte elektronische Transportdokument.

Der Zeitplan für die Umsetzung und weitere Details zu den beschlossenen Sanktionen müssen noch veröffentlicht werden.

So hilft Sovos bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen in Griechenland und der CTC-Compliance-Verpflichtungen weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Kontaktieren Sie uns

FAQ zu myDATA Griechenland

Die Meldung und Übermittlung von Daten an die myDATA-Plattform ist derzeit für Steuerpflichtige verpflichtend. Die myDATA-Verpflichtungen werden fortlaufend erweitert, z. B. durch die Einführung der obligatorischen Übermittlung von Transportdokumentdaten, und die Fristen und Anforderungen werden weiterhin aktualisiert.

Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.

Die erforderlichen Dokumente werden über die folgenden Methoden an myDATA gemeldet: ERP, E-Rechnungsstellung über akkreditierte Anbieter, manuelles Hochladen, die zentrale App zur elektronischen Rechnungsstellung („timologio“), Fiskalgeräte (FIM).

Italien führt das erste Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung in Europa für alle Mehrwertsteuertransaktionen ein.

Italien: Ein Vorreiter der automatisierten elektronischen Rechnungsstellung

Italien hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um seine Mehrwertsteuerlücke – die größte dieser Art in Europa – zu schließen. Unter anderem wurde dazu ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung (FatturaPA) eingeführt. Alles begann im Jahr 2014, als die elektronische Rechnungsstellung für den B2G-Bereich eingeführt wurde. Diese wurde dann ab dem 1. Januar 2019 auf den B2B- und den B2C-Bereich ausgeweitet und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. 

Die zentrale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die Sistema di Interscambio (SDI), galt bei ihrer Einführung durch die italienische Regierung als wahres Vorreiter-Modell. Die SDI-Plattform wurde als Plattform für den Rechnungsaustausch entwickelt, bei der die Datenerfassung eine wesentliche Rolle einnimmt. Der Umfang der erhobenen Daten nimmt kontinuierlich zu. Dies zeigt sich auch in der geplanten Vorschrift, auch Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen über die FatturaPA zu melden. 

Infolgedessen müssen Unternehmen ein elektronisches Rechnungsstellungssystem nutzen, das mit ERP- und Automatisierungsplattformen integriert werden kann, um die Anforderungen der italienischen Lösung zu erfüllen.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos
für die elektronische Rechnungsstellung in Italien.

Faktencheck zur Vorschrift

  • Für die Ausstellung einer E-Rechnung muss die Rechnung in einem strukturierten Format erstellt und über eine staatlich kontrollierte Plattform namens Sistema di Interscambio (SDI) übertragen werden.

  • Rechnungen müssen im XML-Schemaformat der Steuerbehörde ausgestellt werden – der FatturaPA.

  • Derzeit erstreckt sich das Mandat auf inländische Lieferungen, die zwischen in Italien ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen abgewickelt werden. Parteien von grenzüberschreitenden Lieferungen haben die Möglichkeit, der Ausstellung und dem Empfang von elektronischen Rechnungen zuzustimmen. Ab 2022 wird es für italienische Unternehmen dann verpflichtend, Daten über grenzüberschreitende Transaktionen unter Verwendung des FatturaPA-Formats an die SDI-Plattform zu übermitteln.

  • Bestellungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der E-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden. 
  • Bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich können Unternehmen wählen, wie sie die Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherstellen wollen. Auf dem Markt herrscht allerdings eine starke Tendenz zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. E-Rechnungen im B2B-Bereich müssen jedoch stets elektronisch signiert werden.
  • Für die Archivierung von E-Rechnungen gibt es mehrere konkrete Anforderungen, insbesondere bestimmte Suchkriterien, eine dokumentierte Beschreibung des Archivs und des Archivierungsprozesses. (Manuale della Conservazione), sowie einen detaillierten Organisationsplan, der die Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess festlegt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Juli 2018: Clearance-Vorschrift tritt für Hersteller und Händler von Benzin und Diesel in Kraft, die zur Nutzung in Kraftfahrzeugen bestimmt sind
  • 1. September 2018: Die Vorschrift gilt für steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Bürger, die als Endverbraucher auftreten
  • 1. Januar 2019: Die Vorschrift wird verpflichtend für B2B- und B2C-Transaktionen im Inland, minimale branchenspezifische Ausnahmen
  • 1. Februar 2020: Bestellungen für die Lieferung von Waren an Einrichtungen, die in Verbindung zum öffentlichen Gesundheitsdienst stehen, müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der e-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden

  • 1. Januar 2021: Inkraftsetzung eines neuen FatturaPA-Formats

  • 1. Januar 2021: Einführung von automatisch vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen

  • 1. Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten

  • 1. Juli 2022: Italienische Unternehmen müssen Informationen über grenzüberschreitende Lieferungen im FatturaPA-Format an die SDI-Plattform übermitteln. Aus diesem Grund wurde der Esterometro ab dem 30. Juni 2022 abgeschafft.

Strafen

  • Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe zwischen 90 % – 180 % des zugehörigen MwSt.-Betrags

  • Die Ausstellung einer Rechnung an einen Kunden ohne Einhaltung der Vorschriftanforderungen führt zu einer Strafe in Höhe von 100 % des zugehörigen MwSt.-Betrags

  • Nach einer Karenzzeit (für Warenlieferungen bereits verstrichen; für Dienstleistungen noch bis zum 1. Januar 2022 gültig) werden Rechnungen, die an mit dem nationalen Gesundheitsdienst verbundene Einrichtungen ausgestellt wurden, nicht mehr beglichen, sofern zuvor keine Bestellung über die NSO-Plattform übermittelt und in der E-Rechnung entsprechend vermerkt wurde

Benötigen Sie Hilfe bei der erfolgreichen Einhaltung aller FatturaPA- und anderer Mehrwertsteueranforderungen in Italien?

Um seine Mehrwertsteuerlücke zu schließen, hat Italien die Art der Transaktionen, auf die die Steuerbehörde Zugriff hat, weiter ausgeweitet und die Formate für die Übermittlung entsprechender Daten weiterentwickelt. Dieser Trend wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weiter fortsetzen.

Wir wissen, wie schwierig es ist, Änderungen nachzuverfolgen, umzusetzen und gleichzeitig mit bestehenden Aufträgen Schritt zu halten.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Italien.

Die MwSt.-Anforderungen in Polen

Polens CTC- und SAF-T-Regelung

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.

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Historische Entwicklung von SAF-T

2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.

Faktencheck zu SAF-T

In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).

  • JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung

  • JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen

  • JPK_WB für Kontoauszüge

  • JPK_PKPIR für Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • JPK_EWP für das Ertragskonto

  • JPK_KR für Rechnungsbücher

  • JPK_MAG für Lager

CTC-Reformen

Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.

Faktencheck zu CTC

Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.

Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).

  • Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.

  • Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.

  • Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).

  • Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.

  • Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.

Einführungstermine für SAF-T und CTC

SAF-T in Polen

  • 1. Juli 2016: SAF-T wird in Polen eingeführt.
  • 1. Januar 2018: Polen verpflichtet alle Steuerpflichtigen zur Übermittlung der JPK_VAT-Datei.
  • 1. Oktober 2020: JPK_V7M/K ersetzt JPK_VAT und Mehrwertsteuererklärung
  • 1. Juli 2021: Annahme von Änderungen an der obligatorischen Erklärung JPK_V7M/K
  • 1. Januar 2022: Änderungen an der JPK_V7M/K-Struktur einschließlich Änderungen zwecks besserer Anpassung an das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel

CTC in Polen

  • 29. Oktober 2021: Verabschiedung von Rechtsvorschriften für ein System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) für die elektronische Rechnungsstellung; Entwürfe von Vorgaben wurden veröffentlicht und ein Testsystem zur Verfügung gestellt
  • 1. Januar 2022: Die freiwillige Phase für das CTC-System läuft an. Noch besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des elektronischen Rechnungsstellungssystems bei B2B-Transaktionen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, profitieren jedoch von verschiedenen Vorteilen. Insbesondere erhalten sie schnellere Steuerrückerstattungen und sind von der Pflicht zur Einreichung des Rechnungsberichts (JPK-FA) befreit.
  • 30. März 2022: Polen erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Europäischen Kommission zur Abweichung von Artikel 218 und Artikel 232 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat.
  • 7. April 2022: Testversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
  • 17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar

  • 10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

  • 1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Meldepflicht und neuen SAF-T- und CTC-Verpflichtungen in Polen?

Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.

Post-Brexit: Unternehmen müssen einen Aktionsplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer haben

Der Brexit ist da

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.

Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.

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Kürzliche Änderungen

Sogenannte Complemento de leyendas – Begleitinformationen zu Transaktionen – sind ab sofort für Maquiladoras bzw. für Fabriken, die von amerikanischen Unternehmen innerhalb von Mexiko betrieben werden, im Rahmen des virtuellen Imports von Produktkomponenten (beispielsweise Autoreifen oder Zucker für die Herstellung von Limonade) erforderlich.
Das Verfahren zum Stornieren eines CFDI-Dokuments oder einer E-Rechnung wurde im November 2018 geändert und verpflichtet Lieferanten seither, anstelle der Gewährung von Gutschriften Stornierungsanfragen einzureichen, um zuvor ausgestellte Rechnungen/CFDI-Dokumente für ungültig zu erklären. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Anfrage innerhalb von 72 Stunden anzunehmen oder abzulehnen.
Die häufig verwendete Complemento-Methode, die sämtliche Transaktionen betrifft, bei denen Zahlungen nach Ausstellung eines CFDI-Dokuments teilweise oder vollständig eingehen, ist seit September 2018 in Kraft.

Schnelle Fakten: Auswirkungen des Brexit auf die Mehrwertsteuer

  • Das Vereinigte Königreich vereinbarte ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU.
  • Das FTA wirkt sich nicht auf die Mehrwertsteuerverpflichtungen aus – es wirkt sich auf Zollsätze, Zölle usw. aus
  • Das Konzept der Versendungen und Erwerbe wird für den Handel zwischen Großbritannien und der EU durch Exporte und Importe ersetzt, da Großbritannien nun als Drittland betrachtet wird
  • Für den Handel zwischen NI und der EU gelten besondere Regeln
  • Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland gelten ebenfalls besondere Regeln.
  • Wenn kein Verschiebungs- oder Stundungsmechanismus vorhanden ist, fällt die Importmehrwertsteuer für das Unternehmen im Voraus an.
  • Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die sich in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, benötigen eine steuerliche Vertretung.

Wie wirkt sich der Brexit aus?

  • Exporte und Importe ersetzen Sendungen und Übernahmen
  • Potenziell erhöhte Registrierungspflicht in EU-Mitgliedstaaten
  • Höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine steuerliche Vertretung erforderlich ist
  • Rückerstattungen laufen über papierbasierte Systeme
  • Gegenseitigkeit blockiert möglicherweise Ansprüche aus der 13. MwSt.-Richtlinie 

Mehrwertsteuer nach dem Brexit: Was ist zu tun?

Obwohl es ein FTA-Abkommen gibt, bleiben viele Probleme ungelöst. Als solche müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie:
  • Identifizieren aller vom Brexit betroffenen Lieferketten
  • Besondere Beachtung von Verträgen, bei denen laut Incoterms „geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“, DDP) gilt
  • Bestimmen Sie, wo Unternehmen noch MwSt.-Registrierungen in der EU benötigenErmitteln Sie, ob es neue MwSt.-Registrierungsanforderungen gibt
  • Berücksichtigen von Zollanforderungen wie EORI-Nummern im Vereinigten Königreich und der EU
  • Einplanen von Änderungen, die notwendig sind, um die Anforderungen des VAT Reporting zu erfüllen
  • Anpassung von ERP-Systemen je nach Bedarf
  • Feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist
Reduzieren Sie die Auswirkungen des Brexit

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsaktivitäten weiterlaufen können?

Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.

Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.

Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2021 für den elektronischen Handel und One Stop Shop (OSS)

Vereinfachung des grenzüberschreitenden B2C-Handels in der EU

Die EU führt am 1. Juli 2021 ein Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce ein. Dieses Paket ersetzt das bestehende Fernabsatzgesetz und erweitert den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zu einem breiter angelegten One-Stop-Shop (OSS).

Dies stellt eine wesentliche Änderung der MwSt-Vorschriften für B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen dar, sowohl für Importe in die EU als auch für den innergemeinschaftlichen Handel. Der neue, deutlich niedrigere EU-weite Schwellenwert von 10.000 € (0 € für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind) wird sich auf die meisten Unternehmen auswirken, und sie werden für mehr Lieferungen Umsatzsteuer ausweisen müssen.

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Was ist das 2021 EU e-Commerce OSS VAT Package?

Im Vergleich zu den Anforderungen für mehrfache MwSt.-Registrierungen unter den langjährigen Fernabsatzregeln können sich Unternehmen mit der OSS-Vereinfachung möglicherweise in einem Mitgliedstaat registrieren lassen und alle EU-Umsätze über eine einzige OSS-Erklärung melden, die regelmäßig eingereicht wird. Die Zahlungen werden von der Steuerbehörde in diesem Mitgliedstaat eingezogen und an andere Mitgliedstaaten weitergeleitet, in denen die Mehrwertsteuer fällig ist.

Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce bietet drei verschiedene OSS-Schemata:

  • Import One Stop Shop (IOSS) – für Waren von geringem Wert (≤ 150€), die von außerhalb der EU geliefert werden
  • Union One Stop Shop (Union OSS) – für EU-interne B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen
  • Nicht-Union One Stop Shop (Nicht-Union OSS) – Dienste von Nicht-EU zu EU (früher Mini One Stop Shop, MOSS)

Ab 1. Juli 2021: Das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel soll in Kraft treten. Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen für die Nutzung der OSS-Schemata entscheidet oder nicht, muss es in allen Ländern, in denen es mehrwertsteuerpflichtig ist, die Mehrwertsteuer abrechnen. Dies kann dazu führen, dass zusätzliche MwSt.-Registrierungen erforderlich sind.

Faktencheck

  • Wenn sich ein Unternehmen entscheidet, die OSS-Vereinfachung zu nutzen, dann muss es diese auf alle qualifizierten Transaktionen anwenden.
  • Zusätzliche Aufzeichnungen sind für OSS erforderlich: Unternehmen, die eines der OSS-Meldesysteme nutzen, müssen detailliertere Aufzeichnungen über Transaktionen als bisher aufbewahren. Diese zusätzlichen Daten können von den Steuerbehörden angefordert und bei Prüfungen verwendet werden, um zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß angewendet wurde.
  • Steuererklärungen im Rahmen des EU- und Nicht-EU-OSS werden vierteljährlich übermittelt. Die Einreichungsfrist ist dann am letzten Tag des Monats nach der Steuererklärung. Steuererklärungen im Rahmen des IOSS werden monatlich übermittelt.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, vorherige Steuererklärungen bei der nächsten Steuererklärung zu korrigieren. Dies erfolgt anstelle einer Korrektur der ursprünglich übermittelten OSS-Steuererklärung.
  • In der EU niedergelassene Unternehmen können sich nur in dem Mitgliedsstaat, in dem sie niedergelassen sind, für OSS registrieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen unter Umständen einen Vermittler ernennen und eine IOSS-Mehrwertsteuerregistrierung in dem EU-Land vornehmen, in dem der Vermittler niedergelassen ist.
  • OSS-Registrierungen außerhalb der Union können in jedem beliebigen Mitgliedstaat erfolgen, obwohl dies durch den Standort eines gewählten Vermittlers diktiert werden kann, falls erforderlich. Wenn Sie bereits unter MOSS registriert sind, wird die bestehende Registrierung fortgesetzt.
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit/Lieferketten müssen Nicht-EU-Einzelhändler möglicherweise unter allen drei Regelungen Bericht erstatten. Sie benötigen außerdem mindestens eine "normale" MwSt.-Registrierung und möglicherweise mehr aufgrund von Lagerhäusern oder Ähnlichem.
  • EU-Unternehmen müssen unter Umständen ihre Steuerberichterstattung gemäß OSS, IOSS und lokalen Registrierungen einreichen.

Strafen

Die nicht rechtzeitige Abgabe von Erklärungen und Zahlungen oder die nicht rechtzeitige Meldung einer wesentlichen Änderung in der Lieferkette (z. B. Lager) an die zuständige Steuerbehörde kann zu Strafen führen. Diese können in jedem Mitgliedstaat, in dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, verhängt werden oder sogar zum Ausschluss aus dem System führen. Folglich führt die Bestrafung einer einzigen verspäteten Steuererklärung in mehreren Ländern zu einem erheblichen Strafbarkeitsrisiko.

Wiederholte Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von den OSS-Regelungen führen. Der Steuerpflichtige muss sich dann in allen Mitgliedstaaten, in denen er mehrwertsteuerpflichtig ist, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Die zweijährige Ausschlusszeit könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft haben, da sich die Compliance-Kosten sehr wahrscheinlich erhöhen und neue Mehrwertsteuernummern dringend erforderlich sind.

Ein Ausschluss aus dem IOSS könnte das Unternehmen dazu zwingen, seine geschäftlichen Vereinbarungen mit seinen Kunden zu ändern, was erhebliche Auswirkungen auf den Umsatz haben oder die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen könnte.

Wie Sovos Unternehmen dabei hilft, die neuen Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-OSS-Pakets für den elektronischen Handel zu erfüllen

Die Implementierung der benötigten Änderungen in Ihr ERP-System, um den Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-Pakets für den E-Commerce gerecht zu werden, kann mit einem erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden sein. Sovos kann Sie im Bereich Steuern entlasten. Wir können Sie außerdem dabei unterstützen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und sich in diese einzuarbeiten.

Unser großes Beraterteam unterstützt Sie gerne beim Navigieren der modernen, komplexen Mehrwertsteuer-Compliance.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die digitale Zukunft des Steuerwesens unterstützen können.