Japans Steuersystem

Japans Steuersystem

Seit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen im Jahr 2019 läuft in Japan ein mehrjähriger Prozess zur Modernisierung des Verbrauchssteuersystems. Durch diese signifikante Veränderung möchte die japanische Regierung ein seit Jahren bestehendes Problem bei der Steuererhebung lösen.

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Japans Steuerreformen

Die jüngsten Steuerreformen in Japan wurden mit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen zum 1. Oktober 2019 eingeleitet. Im Anschluss daran wurden Änderungen an der indirekten Steuer des Landes, der japanischen Verbrauchssteuer (JCT), durchgeführt. Um den systemischen Problemen, die durch die derzeitige Struktur des Hauptbuchsystems verursacht werden, entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Oktober 2023 ein neues System – das sogenannte „Qualified Invoice System“, also ein System der qualifizierten Rechnung – eingeführt. Der wesentliche Unterschied zum derzeitigen System besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der für den jeweiligen Umsatz geltenden Steuersätze enthalten muss.

Schon kurz nach Ankündigung dieser Änderungen wurde im Juli mit der E-Invoice Promotion Association (EIPA) eine neue Organisation gegründet. Sie soll die Digitalisierung des gesamten Handelsverkehrs vorantreiben. Die EIPA machte sich die Möglichkeiten des neuen System mit qualifizierten Rechnungen zunutze und begann mit der Entwicklung einer Standardspezifikation für elektronische Rechnungen.

Seit Januar 2021 arbeitet die EIPA – mit Unterstützung der japanischen Regierung – gemeinsam mit dem OpenPEPPOL-Team daran, eine japanische Spezifikation zu entwickeln, die den regulatorischen Rahmenbedingungen und Geschäftsanforderungen des Landes gerecht wird. Im September 2021 erlangte Japan den Status einer PEPPOL Authority und will es Unternehmen nun ab Herbst 2022 ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.

Faktencheck zum japanischen Steuersystem

  • Mit dem neuen System können nur Personen, die für die Zahlung der japanischen Verbrauchssteuer registriert sind, qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen. Auf der Käuferseite haben Steuerzahler nur dann Anspruch auf Vorsteuergutschrift, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde.
  • Steuerzahler müssen sich bei Japans nationaler Steuerbehörde (National Tax Agency, NTA) registrieren, um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können. Die Registrierungsphase startete im Oktober 2021 und muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen werden.
  • Rechnungen müssen gemäß den Aufbewahrungsvorschriften nach italienischem Vorbild archiviert werden: Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Steuerzahler ihre Rechnungen entweder mit einem Zeitstempel versehen oder einen Leitfaden zur Aufbewahrung und Verwaltung erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Rechnungen archiviert werden und wie dies die geltenden Anforderungen erfüllt.
  • Rechnungen sollten so aufbewahrt werden, dass die Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während der Lagerzeit gewährleistet ist.
  • Die Speicherung im Ausland ist zulässig, sofern dabei die Anforderungen zur Speicherung nach japanischem Recht erfüllt werden.
  • Das Outsourcing der Rechnungsausstellung ist ohne Einschränkungen und Auflagen zulässig.

Einführungstermine der japanischen Vorschrift

  • 1. Oktober 2019 – Japan führt ein System mit mehreren Steuersätzen ein.
  • 14. September 2021 – Die japanische Digital Agency erhält den Status einer PEPPOL Authority.
  • 1. Oktober 2022 – Die EIPA möchte Unternehmen in Japan ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.
  • 31. März 2023 –Letztmöglicher Termin, um sich bei der NTA um eine Registrierung zur Ausstellung von qualifizierten Rechnungen zu bemühen.
  • 1. Oktober 2023 – Das System mit qualifizierten Rechnungen wird eingeführt.

Faktencheck zu Japans Verbrauchssteuer

Die im Januar 1989 eingeführte Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer, die in Japan auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Japan gibt es nationale und regionale Abgaben und einen ermäßigten Verbrauchssteuersatz.

Die japanische Verbrauchssteuer entspricht der Mehrwertsteuer, die in der gesamten Europäischen Union erhoben wird.

Die Verbrauchssteuer in Japan wird erhoben, wenn ein Unternehmen Waren übergibt, Dienstleistungen erbringt oder Waren nach Japan importiert.

Eine Rückerstattung der Verbrauchssteuer in Japan ist für Unternehmen ohne steuerpflichtige Verkäufe im Land nicht möglich.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Mit den Aktualisierungen des japanischen Verbrauchssteuersystems werden sich auch die Anforderungen für japanische Steuerzahler ändern. Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch bei zukünftigen Aktualisierungen des japanischen Verbrauchsteuersystems alle Anforderungen eingehalten werden?

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich regulatorische Änderungen überall auf der Welt und aktualisieren unsere Software entsprechend. Dadurch reduziert sich der Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Elektronische Rechnungsstellung in Serbien

Serbien ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht für alle Steuerpflichtigen einzuführen

In den kommenden Jahren wird Serbien die elektronische Rechnungsstellung schrittweise für alle Steuerpflichtigen verbindlich machen.

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung, das im Mai 2021 in Kraft trat, führt das Clearance-System für die elektronische Rechnungsstellung ein und präsentiert die zentralisierte Plattform für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) namens SEF (Sistem E‑Faktura) zum Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern strukturierter elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus gibt es ein System zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Rechnungen: das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF).

Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, und umreißt die Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich mit einem Mehrwertsteuerexperten von Sovos für Serbien in Verbindung.

Reformen

Der neue Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung besagt, dass elektronische Rechnungen gemäß den serbischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung gesendet und empfangen werden müssen (benutzerdefinierte Anwendung der Norm EN 16931-1). Alle elektronischen Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform an den Empfänger gesendet werden, der die Rechnung dann akzeptieren oder ablehnen muss.

Für B2C-Transaktionen implementierte Serbien am 1. Januar 2022 einen sicherheitsorientierten Ansatz, um die Registrierung von B2C-Transaktionen sicherzustellen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die vom Steuerpflichtigen verwendete Hardware des elektronischen Steuergeräts Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt.

Faktencheck

  • Serbische elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und dem UBL 2.1-Standard entsprechen.
  • Rechnungen müssen gemäß der Norm EN 16931‑1 gesendet und empfangen werden.
  • Steuerpflichtige müssen sich zuerst über das Portal eID.gov.rs registrieren, um die SEF-Plattform nutzen zu können.
  • Das Finanzministerium muss dem Dienstanbieter zustimmen, der in Serbien registriert sein muss.
  • B2C-Transaktionen, die das elektronische Steuergerät erfordern, müssen zertifiziert sein und umfassen:
    • POS-Anwendung (Zertifizierung ist obligatorisch)
    • Steuerbelegverarbeiter
    • Sicherheitselement
    • Die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen wird durch die Ausstellung elektronischer Rechnungen über SEF gewährleistet.

Einführungstermine der Vorschrift

Mai 2021: Gesetz über elektronische Rechnungsstellung in Kraft getreten

1. Mai 2022: Alle Lieferanten im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen elektronisch versenden und die serbische Regierung muss diese empfangen und speichern können. (G2G/B2G)​

1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die diese empfangen und verarbeiten können müssen. (G2B)​

1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten B2B-Sektor ausgeweitet. (B2B)​

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Pflichten hinsichtlich elektronischer Rechnungen in Serbien?

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich rechtliche Änderungen an unserer Software und reduzieren so die Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung der sich ändernden Mehrwertsteuervorschriften in Serbien Unternehmen dabei helfen kann, die Vorschriften einzuhalten.

Indonesiens Mehrwertsteueranforderungen

Indonesiens elektronisches Rechnungsstellungssystem und kontinuierliche Transaktionskontrollen

Infolge von Herausforderungen bei seinem Steuerkontrollsystem führte Indonesien ein System für elektronische Rechnungsstellung ein, das landesintern als e-Faktur bezeichnet wird. Durch die Nutzung von Daten, die in Echtzeit über kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) gemeldet werden, können die indonesischen Steuerbehörden Betrug reduzieren und gleichzeitig die Steuerlücke schließen.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu einem CTC-Experten von Sovos Indonesien auf.

CTC-Reformen

Mit dem 2014 eingeführten und 2016 in Kraft getretenen indonesischen System für elektronische Rechnungsstellung soll die Steuerlücke bekämpft werden. Indonesiens Lösung war die Implementierung eines Rechnungsfreigabesystems, bei dem Rechnungen von der lokalen Steuerbehörde genehmigt werden müssen, bevor sie an einen Kunden gesendet werden.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist seit Juli 2016 für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend.
  • E-Rechnungen (e-Faktur Pajak oder e-FP) müssen von Anwendungen und Systemen erstellt werden, die vom Director of Taxation (DGT) vorgeschrieben wurden. Dazu gehören Client-Desktop-, webbasierte und Host-to-Host-Anwendungen.
  • Zur Ausstellung elektronischer Rechnungen sind elektronische Signaturen erforderlich.
  • Alle Rechnungen müssen über die von der Regierung gehostete eFaktur-Plattform elektronisch verarbeitet und ausgestellt werden. Die Einreichungsplattform für die Mehrwertsteuererklärung wurde in die Plattform für elektronische Rechnungsstellung integriert.
  • Zur Bestätigung der Identität der Steuerzahler sind elektronische Bescheinigungen erforderlich. Diese sind zwei Jahre lang gültig.
  • Für den Zugriff auf e-Nofa, um Seriennummern für elektronische Steuerrechnungen anzufordern, werden ein Aktivierungscode und ein Passwort benötigt.
  • Mit e-Faktur werden regelmäßig (in der Regel monatlich) Mehrwertsteuererklärungen abgegeben.

Einführungstermine der Vorschrift

2014 – Einführung von e-Faktur Pajak

2016 – Inkrafttreten von e-Faktur Pajak

1. Oktober 2020 – Neue e-Faktur Pajak-Version 3.0 veröffentlicht

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Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von MwSt.-Compliance-Änderungen Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Indonesien sowie weltweit unterstützen kann.

Elektronische Rechnungsstellung in Israel

Pläne für ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle

Im Kampf gegen MwSt.-Betrug durchläuft Israel eine Steuerreform. Derzeit verfolgt Israel einen EU-basierten Post-Audit-Ansatz. Die israelische Behörden haben bekannt gegeben, dass sie zu einem System der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC), wie es in Lateinamerika üblich ist, wechseln möchten. Im Rahmen dieses Systems werden Rechnungen vor der Ausstellung genehmigt. Die Details des vorgeschlagenen Systems sowie ein Zeitplan für die Einführung müssen noch veröffentlicht werden.

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CTC-Reformen

Israel ist derzeit dabei, sich von einem Post-Audit-Ansatz im Hinblick auf MwSt. zu entfernen. Wir erwarten, in naher Zukunft mehr über die Details des neuen CTC-Regimes zu erfahren.

Faktencheck

  • Die elektronische Rechnungsstellung ist derzeit in Israel zulässig; auf der Rechnung muss klar und deutlich angegeben sein, dass es sich um ein „computerisiertes Dokument“ handelt.
  • Eine digitale Signatur ist erforderlich, um die Integrität und Authentizität der Rechnung zu gewährleisten
  • Die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen muss innerhalb Israels erfolgen, es sei denn, es wurde eine Ausnahmeregelung gewährt. Diese Regel gilt auch für die verpflichtenden Backups.
  • Auch das Outsourcen der Archivierung erfordert eine Ausnahmeregelung

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Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams. Erfahren Sie, wie die MwSt.-Lösungen von Sovos Unternehmen dabei helfen, die Vorschriften in Israel und weltweit einzuhalten.

Thailands neue Herangehensweise in Sachen elektronische Rechnungsstellung

Es werden in Kürze neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Der aktuell geltende Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand ist seit 2012 in Kraft und folgt einer Post-Audit-Herangehensweise.

Das thailändische Finanzamt und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) arbeiten gemeinsam daran, das System für die elektronische Rechnungsstellung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Somit werden künftig neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.

Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand.

Lösungen für elektronische Steuererklärungen und elektronische Rechnungsstellung

Seit 2017 hat das thailändische Finanzamt Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen ausgegeben. Vorbehaltlich einer Genehmigung können Steuerzahler ihre elektronischen Steuerrechnungen und Belege in elektronischer Form vorbereiten, übermitteln und aufbewahren.

Wichtige Fakten zur elektronischen Rechnungsstellung

  • Elektronische Rechnungen müssen mit einem von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellten und vom thailändischen Finanzamt genehmigten Zertifikat digital unterzeichnet werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen monatlich im XML-Format an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Das Outsourcen der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist zulässig, sofern der Drittanbieter vom thailändischen Finanzamt zertifiziert ist.

Einführungsdaten für die elektronische Steuerrechnungsstellung

  • 2012 – Gestattung der elektronischen Rechnungsstellung
  • 2017 – Ausgabe neuer Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen.
  • 2020 – EDTA startete einen Zertifizierungsprozess für Dienstleister, um zu ermitteln, ob die Lösungen der Antragsteller sicher und vorschriftskonform sind.

Wie kann Sovos Sie im Hinblick auf Rechnungsstellungslösungen unterstützen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung neuer Pflichten hinsichtlich elektronischer Rechnungen?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich gesetzliche Verordnungen und Änderungen bestehender Verordnungen in unseren Software-Lösungen und reduzieren so den Aufwand für Ihre indirekte Steuer-Compliance. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Erfahren Sie, wie die Sovos-Lösungen für laufende Transaktionskontrollen und MwSt.-Compliance-Pflichten Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften helfen.

MwSt.-Anforderungen in Luxemburg

MwSt. in Luxemburg

Luxemburg zählt zu den vielen europäischen Ländern, die SAF-T und elektronische Rechnungsstellung implementiert haben, um mehr Transparenz im Hinblick auf Unternehmens-, Buchhaltungs- und Steuerdaten zu schaffen.

Luxemburg hat SAF-T-Anforderungen im Jahr 2011 eingeführt. 2019 führte das Land Gesetzgebung bzgl. einer elektronischen Rechnungsstellung .

Luxemburg ist Teil des EU-Binnenmarkts und unterliegt dem EU-MwSt.-System. Die EU gibt MwSt.-Richtlinien aus, welche die Grundzüge der Einführung des MwSt.-Systems in den Mitgliedsstaaten darlegen. Diese Richtlinien haben Vorrang vor allen lokalen Gesetzen.

Das MwSt.-Recht innerhalb des Landes wird von der Administration de l’Enregistrement et des Domaines verwaltet und ist im Allgemeinen Steuergesetzbuch enthalten.

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Faktencheck

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Unternehmen müssen die Integrität der Rechnungsinhalte sowie die Authentizität des Ursprungs für ihre Rechnungen gewährleisten.  Die Integrität und Authentizität können anhand erweiterter elektronischer Signaturen, „ordnungsgemäßem elektronischem Datenaustausch mit einer Austauschvereinbarung, die auf der EG-Empfehlung von 1994 basiert, und einem auf innerbetrieblichen Steuerungsverfahren basierenden Prüfprotokoll belegt werden.
  • Im Mai 2019 führte Luxemburg Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/55/EU ein. Die Richtlinie besagt, dass elektronische Rechnungen auch weiterhin freiwillig zwischen Lieferanten und Regierung ausgetauscht werden und dass der zentralisierte PEPPOL-Zugriffspunkt weiterhin genutzt werden wird.
  • Vor dem Outsourcen an einen Dienstleister ist eine Autorisierung einzuholen. Es wird empfohlen, dass diese der Schriftform folgt.
  • Für in elektronischer Form gespeicherte Rechnungen müssen auch Belege für deren Integrität und Authentizität elektronisch gespeichert werden.
  • Elektronische Rechnungen können nur in EU-Mitgliedsstaaten (oder anderen Ländern) gespeichert werden, mit denen Luxemburg ein Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung in Steuerangelegenheiten unterzeichnet hat – vor der Benachrichtigung und dem Zugriff.
  • MwSt.-Erklärungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich elektronisch im PDF- oder XML-Format über die Luxemburger Online-Plattform (eCDF) eingereicht werden. Alternativ können jährliche Einreichungen entweder in elektronischer Form über das Portal oder in Papierform per Post an die entsprechende Steuerbehörde vorgenommen werden.
  • Um Steuererklärungen elektronisch einreichen zu können, müssen Steuerzahler sich vergewissern, dass der von ihnen genutzte Anbieter innerhalb von eCDF zertifiziert ist.

SAF-T-Reformen

Das offiziell 2011 implementierte Luxemburger Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist lokal als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA) bekannt.

Unternehmen müssen auf Anfrage ihre Finanzdaten elektronisch in einem mit den AED-Spezifikationen für elektronische Prüfdateien kompatiblen Format übermitteln (d. h. im angegebenen FAIA-Format). Nur in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem Luxemburger Standard-Kontenplan unterliegen, müssen FAIA-Einreichungen vornehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

2011 – Einführung von SAF-T, bekannt als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA)

2019 – Einführung von Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung mit der Richtlinie 2014/55/EU

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Pflichten im Hinblick auf elektronische Rechnungsstellung, Meldung und SAF-T in Luxemburg?

Da Luxemburg weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösungen von Sovos für die Änderungen bei SAF-T- und MwSt.-Verpflichtungen Unternehmen bei der Compliance unterstützen können.

Die MwSt.-Anforderungen in Litauen

Der SAF-T-Rahmen in Litauen

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und zu digitalisieren, kündigte das litauische Zollamt der staatlichen Steuerkontrollbehörde 2016 weitreichende Veränderungen seines Steuersystems an. Es wurden das Standard Audit File for Tax (SAF-T) und das Online-Portal eSaskaita eingeführt.

Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich mit einem Experten für das litauische SAF-T-System in Verbindung.

SAF-T-Reformen

SAF-T wurde phasenweise eingeführt und gilt seit 2020 verpflichtend für alle Steuerzahler. Es müssen zwar keine regelmäßigen SAF-T-Meldungen erfolgen, doch Unternehmen müssen Datensätze für die Steuerbehörden aufbewahren, falls diese angefragt werden.

Faktencheck

  • Elektronische Rechnungen müssen akzeptiert werden, sofern ihre Integrität und Authentizität vom Ausstellungspunkt bis zum Ende des Aufbewahrungszeitraums garantiert werden kann.
  • Wenn eine Rechnung ein elektronisches Format hat, müssen Daten zur Gewährleistung ihrer Integrität und Authentizität in elektronischer Form gespeichert werden.
  • Zulieferer können Dokumente folgendermaßen einreichen:
    • Über jeden zertifizierten PEPPOL-Zugangspunkt mit einem AS4-Profil
    • Manuelle Eingabe der Rechnungsdaten über ein Online-Portal
    • Hochladen von Dateien im XML-Format (hierfür muss das Buchhaltungssystem des Wirtschaftsakteurs für die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in diesem Format geeignet sein).
  • Dienstleister für in Litauen steuerpflichtige Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen bestimmte weitere Anforderungen im Hinblick auf das Outsourcen des Ausstellens elektronischer Rechnungen erfüllen.
  • Das i.MAS, Litauens „Intelligent Tax Administration System“, besteht aus drei Hauptteilen:
    • i.SAF – monatliche Meldung von Umsatz- und Kaufrechnungen
    • i.VAZ – Meldung von Transport-/Warensendungsdokumenten
    • i.SAF-T – Buchhaltungstransaktionsmeldung; dies ist nur dann erforderlich, wenn die Steuerbehörde darum bittet.
  • Vollständige SAF-T-Dateien werden nur auf Anfrage der litauischen Steuerbehörde übermittelt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Okt. 2016 – Beginn der Verpflichtung zum Einreichen von Daten auf ausgestellten und erhaltenen MwSt.-Rechnungen
  • 2016 – 2019 – Phasenweise Einführung der SAF-T-Anforderungen für litauische Unternehmen in Abhängigkeit vom Umsatz
  • Jan. 2020 – Alle Unternehmen müssen die SAF-T-Pflichten erfüllen
  • 2021 – Die Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, darunter auch Rechnungen, wurde zu einer lizenzpflichtigen Tätigkeit und muss nun bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Integrität, Authentizität, Sicherheit und Verwaltung erfüllen, um vom litauischen Chefarchivar zertifiziert zu werden

Wie kann Sovos Sie bei der MwSt.-Compliance unterstützen?

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Mehrwertsteueranforderungen in der Slowakei

Slowakei führt kontinuierliche Transaktionskontrolle ein

Die Modernisierung von Steuern und Steuerkontrollen hat für die slowakische Steuerbehörde nach wie vor hohe Priorität. Das slowakische Finanzministerium plant die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (Continuous Transaction Controls, CTC). Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu verringern und gleichzeitig Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftstransaktionen zu erhalten.

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Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei

Elektronische Rechnungsstellung

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
  • Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht. Das Gesetz sollte ab dem 1. Januar 2023 gelten und die entsprechenden Verpflichtungen werden ab sofort ab dem 1. Januar 2024 erwartet. Das System wird voraussichtlich ab Januar 2023 für B2G-Transaktionen verbindlich sein.
  • Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar sind, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.

VAT Reporting

  • Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
  • Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
  • Unternehmen, die Barzahlungen annehmen, müssen eine „Online-Registrierkasse“ verwenden, die direkt mit dem System der Steuerbehörde verbunden ist.
  • Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.

Die bevorstehende CTC-Reform der Slowakei

Das geplante CTC-System, das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie), gilt ab Anfang 2022 verpflichtend für B2G-Transaktionen.

Die genauen Einzelheiten des künftigen CTC-Systems sind noch nicht bekannt, der Gesetzesvorschlag wird jedoch voraussichtlich Anfang 2022 veröffentlicht werden. Gemäß den vorläufigen Erklärungen der Behörden vom Februar 2021 soll die verpflichtende Rechnungsmeldung in Echtzeit bis zum Jahr 2023 für alle Arten von Transaktionen (einschließlich B2B und B2C) eingeführt werden.

Die neue CTC-Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, Rechnungsdaten an die Steuerbehörde zu melden, bevor sie die Rechnung an ihre Vertragspartner ausstellen. Die Vertragspartner sind dann ihrerseits dazu verpflichtet, den Erhalt der Rechnung zu melden. Die Daten müssen entweder über eine zertifizierte Buchhaltungssoftware oder das Portal der Behörde übermittelt werden.

Vorgeschriebene Rollout-Termine für die elektronische Rechnungsstellung

  • Juni 2022: Die freiwilligen öffentlichen Tests der Prototyp-Plattform IS EFA und OpenAPI werden beginnen.
  • Januar 2023: Die erste Phase des obligatorischen E-Invoicing-Systems wird live gehen und B2G-, G2G- und G2B-Transaktionen umfassen.

Die zweite Phase wird zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.

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Die MwSt.-Anforderungen in Vietnam

MwSt. in Vietnam

Im Laufe der letzten zehn Jahre hat die vietnamesische Regierung an der Entwicklung einer Lösung gearbeitet, mit der man MwSt.-Betrug und die MwSt.-Lücke in dem Land bekämpfen konnte. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 tritt eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für alle in Vietnam tätigen Unternehmen in Kraft.

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Reformen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Vietnam sollte eigentlich im Juli 2020 in Kraft treten, verzögerte sich jedoch. Im Oktober 2020 wurde im Rahmen von Dekret 123 ein neuer Zeitplan aufgestellt, der die Umsetzungsdaten für die neuen Regeln zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ankündigte, die ursprünglich im Gesetz zur Steuerverwaltung vorgesehen waren.

Im März 2022 beginnt eine anfängliche Einführung in einer Auswahl von Provinzen und Städten. Die neuen Vorgaben des Landes zur elektronischen Rechnungsstellung treten landesweit am 1. Juli 2022 in Kraft.

Faktencheck

  • Betroffene Steuerzahler in Vietnam müssen ab dem 1. Juli 2022 elektronische Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen.
  • Beim Einreichen aller elektronischen Rechnungen muss dem Rechtsrahmen Folge geleistet werden.
  • Unternehmen, Organisationen (wirtschaftliche und andere), Unternehmenshaushalte und Einzelpersonen müssen sich bei der lokalen Steuerbehörde registrieren, um mit der elektronischen Rechnungsstellung zu beginnen.
  • In Vietnam gibt es zwei verschiedene Arten der elektronischen Rechnungsstellung: Authentifizierte Rechnungen erhalten einen Authentifizierungscode von der Steuerbehörde, bevor die Rechnung an den Käufer übermittelt wird. Für nicht authentifizierte elektronische Rechnungen ist der Authentifizierungscode der Steuerbehörde nicht erforderlich.
  • Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden.
  • MwSt.-Rechnungen, Verkaufsrechnungen und die zum Verkauf öffentlicher Vermögenswerte verwendeten Rechnungen gehören zu den Dokumenten, die in den Geltungsbereich der neuen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung fallen.
  • Die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen müssen gewahrt und vom Lieferanten per digitaler Unterschrift bestätigt werden.
  • Elektronische Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden. Steuerpflichtige Personen können sich für Archivierungsmethoden entscheiden, welche die Sicherheit, Integrität und Authentizität während des gesamten Archivierungszeitraums gewährleisten.
  • Dienstleister, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können den Vertragsparteien Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung zur Verfügung stellen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • März 2022 – Das General Taxation Department (GTD) von Vietnam wird zunächst mit sechs lokalem Steuerbezirken zusammenarbeiten: Ho Chi Minh City, Hanoi, Binh Dinh, Quang Ning, Hai Phong und Phu Tho. Es wird mit der Implementierung technischer Lösungen für die neuen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem Aufbau eines IT-Systems für die Verbindung, Datenübertragung sowie den Empfang und das Speichern von Daten begonnen.
  • April 2022 – Das System zur elektronischen Rechnungsstellung wird in den übrigen Provinzen und Städten eingeführt.
  • 1. Juli 2022 – Alle Städte und Provinzen müssen das System zur elektronischen Rechnungsstellung einführen, das auf den Regeln basiert, die in Dekret 123 sowie dem Rundschreiben, das bestimmte Aspekte des neuen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung erläutert und klärt, festgelegt wurden.

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Mehrwertsteueranforderungen auf den Philippinen

Mehrwertsteuer auf den Philippinen

In den letzten Jahren hat sich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Philippinen verbessert. Allerdings gibt es eine beträchtliche Anzahl von Ausnahmen von dem im Land geltenden Mehrwertsteuersatz von 12 %

Nachdem die Philippinen von Südkorea Finanzmittel für die Ausarbeitung und Einführung eines CTC-Systems zur elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben, wird erwartet, dass das Land in den kommenden Jahren eine schrittweise Reform der Mehrwertsteuerkontrolle einführen wird.

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CTC-Reformen

Im Jahr 2018 brachten die Philippinen das Programm „Tax Reform for Acceleration and Inclusion“ (TRAIN) auf den Weg, das mehrere steuerliche Reformvorschläge enthält.

Die im Rahmen von TRAIN unterbreiteten Vorschläge sahen vor, dass große steuerpflichtige Instanzen aus dem Segment des E-Commerce oder Exports elektronische Rechnungen und Belege ausstellen und Umsatzdaten an die Steuerverwaltung des Landes, das Bureau of Internal Revenue (BIR), melden müssen.

Faktencheck

  • Im Juli 2022 beabsichtigt das Finanzministerium (DOF), ein Pilotprogramm für ein elektronisches CTC-Berichtssystem zu starten, das B2B-Rechnungen und B2C-Einnahmen gemäß dem TRAIN-Gesetz umfasst. Zum avisierten Stichtag müssen die 100 größten Steuerzahler des Landes das System anwenden können.
  • Die Daten der elektronischen Rechnungen müssen im JSON-Format übermittelt werden und die elektronische Signatur des Rechnungsstellers enthalten.
  • Alle Daten von elektronischen Rechnungen und Belegen müssen entweder sofort nach der Ausstellung oder einmal täglich im Batch-Verfahren (nahezu in Echtzeit) an das Rechnungssystem (EIS) der Steuerbehörde übermittelt werden.
  • Die Meldung von elektronischen Rechnungsdaten und elektronischen Belegen kann entweder über spezielle APIs oder über das Onlineportal des BIR erfolgen.
  • Anbieter können ihren Kunden die Rechnungen elektronisch per E-Mail im PDF-Format oder in Papierform zukommen lassen.
  • Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden.

Einführungstermine der Vorschrift

2018 – Das TRAIN-Gesetz wurde eingeführt.

Ende Januar 2022 – Die Umgebung des Pilotprogramms wurde den teilnahmeberechtigten Steuerzahlern zur Verfügung gestellt, um die Anbindung zu testen und entsprechende Dateiformate zu überprüfen.

April 2022 – Sechs Pilotunternehmen werden das System durch die Übermittlung elektronischer Rechnungen an das EIS umfassend testen.

Juli 2022 – 100 Pilot-Steuerzahler, darunter die ersten sechs, müssen ihre gesamten Rechnungsdaten über das neue System an das EIS melden.

Wie kann Sovos helfen?

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der bevorstehenden E-Invoicing-Verpflichtungen auf den Philippinen?

Sovos bietet Erstanwendern bereits eine Lösung, die mit der Plattform der philippinischen Steuerbehörde verknüpft ist. Außerdem unterstützt Sovos andere Steuerzahler bei der Vorbereitung auf die erweiterte Einführung des elektronischen CTC-Meldesystems.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos für die Änderungen der Mehrwertsteuer auf den Philippinen Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften helfen kann.

Chinas System der elektronischen Rechnungsstellung

Die kundenorientierte elektronische Rechnungsstellung nimmt in China zu.

Chinas Weg zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer begann vor fast zwei Jahrzehnten mit der Einführung eines Steuersystems namens „Golden Tax System“. Damit wurde eine nationale Steuerplattform für die Berichterstattung und Rechnungsstellung sowie Rechtsvorschriften zur Regelung der Verwendung und der rechtlichen Wirkung elektronischer Signaturen geschaffen.

Mit der zunehmenden Verbreitung des mobilen Zahlungsverkehrs wächst auch der Druck in Richtung einer kundenorientierten elektronischen Rechnungsstellung. Die chinesische Regierung hat Initiativen ergriffen, um die Berichterstattung und Rechnungsstellung weiter zu reformieren. Hierfür wurde eine landesweite Plattform für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, die allen Steuerzahlern einen kostenlosen E-Invoicing-Service zur Verfügung stellt.

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Reformen

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Segment. In einigen Fällen geschah dies durch die Verpflichtung einer großen Anzahl von Steuerzahlern im öffentlichen Dienstleistungsbereich, ihren Kunden elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen.

Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht in vollem Umfang zulässig, doch ist sie im B2C-Bereich seit einigen Jahren weithin akzeptiert. In bestimmten zentralen Dienstleistungsbranchen wie der Telekommunikation und dem öffentlichen Personenverkehr ist sie sogar obligatorisch. Rechnungen werden über das nationale System mit staatlich zertifizierter Hard- und Software ausgestellt.

Im September 2020 wurde ein Pilotprogramm gestartet, das es bestimmten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, freiwillig elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen. Solche Sonderrechnungen dienen dem Vorsteuerabzug und werden in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet.

Faktencheck

  • Elektronische Rechnungen müssen anstelle des ursprünglichen Rechnungsstempels eine elektronische Signatur tragen.
  • Die Steuerzahler können die Plattform der Steuerbehörde für Mehrwertsteuerdienste nutzen, um die Signatur von elektronischen Rechnungen zu prüfen und zu verifizieren.
  • Buchführungsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können elektronisch archiviert werden, sofern das elektronische Archiv die Kriterien für Integrität und Authentizität erfüllt und das Verarbeitungssystem die Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit gewährleistet.

Einführungstermine der Vorschrift

  • September 2020 – Chinas Pilotprogramm zur elektronischen Rechnungsstellung startete mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen für B2B-Zwecke. Es umfasste zunächst nur Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou.
  • Dezember 2020 – Das Pilotprojekt wurde auf die Städte Tianjin, Hebei, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shenzhen ausgeweitet.
  • Januar 2021 – Das Pilotprojekt wurde auf Peking, Shanxi, die Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hunan, Guangxi, Hainan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Qinghai, Ningxia, Xinjiang, Dalian, Xiamen und Qingdao erweitert.
  • Dezember 2021 – In Shanghai, der Inneren Mongolei und Guangdong wurde ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler gestartet. Im Rahmen dieses Programms wurde die sogenannte „vollständig digitalisierte elektronische Rechnung“ eingeführt, eine neue Art von elektronischer Rechnung, welche die Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2C-Zwecke vereinfacht.

Wie kann Sovos helfen?

Da Chinas neues Programm zur elektronischen Rechnungsstellung in Kürze für die meisten Unternehmen gelten wird, kommen wir einer umfassenden elektronischen Rechnungsstellung in China und der damit verbundenen Möglichkeiten immer näher.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Melden Sie jetzt Ihr Interesse an und erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung dieser wichtigen Mehrwertsteuerreform in China Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen wird.

Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Rumänien führt SAF-T ein und nähert sich einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung an

Mehrwertsteuersystem in Rumänien

Für Unternehmen, die rechtlich in Rumänien ansässig sind, sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, gilt die rumänische SAF-T ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verpflichtung wird phasenweise nach Größe der Steuerzahler eingeführt. SAF-T-Einreichungen erfolgen über XML und enthalten mehr als 800 Felder.

Das Ziel besteht darin, bestimmte Erklärungen zu entfernen und vorausgefüllte Steuererklärungen, die auf den von SAF-T bereitgestellten Informationen basieren, zu generieren, wenn das Projekt eingeführt wurde.

Diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich und folgt dem EU-weit – darunter Italien, Spanien und Ungarn – verzeichneten Trend bei Steuerbehörden, immer detailliertere Daten in Echtzeit zu verlangen und den Weg für vorausgefüllte USt.-Erklärungen zu ebnen.

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Faktencheck zur Vorschrift

D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Gesamtdateigröße darf 500 MB nicht übersteigen, damit die Datei vom Portal akzeptiert wird.

Die offizielle Bezeichnung der Eingabe lautet D406. Sie umfasst fünf Abschnitte:

  • Hauptbuch
  • Forderungen
  • Verbindlichkeiten
  • Anlagevermögen
  • Inventar

Die Einreichungsfristen variieren:

  • Regelmäßig: Für Hauptbuch, Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese Informationen können bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalendermonats eingereicht werden. Es wurde eine Nachfrist von sechs Monaten gewährt, innerhalb derer eine fehlende oder falsche Einreichung keine Strafen nach sich zieht, sofern bis zum Ende der Nachfrist alles korrekt eingereicht wurde.
  • Jährlich: Für Informationen zum Anlagevermögen. Diese müssen bis zur für Abschlüsse geltenden Frist eingereicht werden.
  • Auf Anfrage: Für Informationen zum Inventar. Diese Informationen dürfen nicht später als bis zum geforderten Fristende eingereicht werden. Die Frist muss jedoch mindestens 30 Tage ab dem Datum der Anforderung betragen.

Wichtige Termine

September 2021: Der freiwillige Testzeitraum begann mit D406T und ermöglichte es den Steuerzahlern, sich mit den Datenextraktions- und Zuordnungsanforderungen vertraut zu machen.

Januar 2022: Ab dem 1. Januar für Steuerzahler, die von der rumänischen Steuerbehörde als „groß“ eingestuft werden.

Im Laufe des Jahres 2022: Das Datum, ab dem mittelgroße Steuerzahler betroffen sind, wird noch bekannt gegeben.

2023: Kleine Steuerzahler

Blick in die Zukunft

Die rumänische Steuerbehörde ANAF hat Pläne zur Einführung von elektronischer B2B-Rechnungsstellung angekündigt. Bei der Entwicklung der Plattform für elektronische Rechnungsstellung wird eine Zusammenarbeit mit Branchenstakeholdern erwartet.

Wenn eine Steuerbehörde sich mehr Datentransparenz wünscht, um die nationale USt.-Lücke zu schließen, besteht das Endziel häufig in einem System, das jede Lieferantenrechnung „genehmigt“, bevor sie an den Käufer gesendet wird. Dies scheint auch hier der Fall zu sein. 

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Rumänien nähert sich einer elektronischen Rechnungsstellung mit kontinuierlicher Transaktionskontrolle an. Sovos ermöglicht es Unternehmen, mit den neuesten Anforderungen Schritt zu halten, um die wachsenden USt.-Compliance-Auflagen zu erfüllen.

Lassen Sie unsere Experten rechtliche Änderungen und Anforderungen in unserer Software überwachen, interpretieren sowie kodifizieren. So können Sie ganz beruhigt Ihre Steuer- und IT-Teams entlasten.

Saudi-Arabien – Elektronische Rechnungsstellung

Saudi-Arabien ebnet den Weg für kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) in der Golfregion

Elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien ab Dezember 2021

Ab Dezember 2021 wird Saudi-Arabien schrittweise ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen. Das Land, in dem erst am 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, gilt im Hinblick auf die Digitalisierung der Steuerkonformität als Vorreiter in der Golfregion.

Laut den von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) veröffentlichten endgültigen Vorschriften soll die zweite Phase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Neben weiteren Anforderungen wird in der zweiten Phase auch die Integration mit einer digitalen ZATCA-Plattform für Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, wobei Rechnungen von steuerpflichtigen Unternehmen vor der Übermittlung an Käufer zunächst freigegeben werden müssen.

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Faktencheck zur Vorschrift

Phase 1 – Verpflichtende elektronische Rechnungserstellung mit nachträglichen Auditkontrollen: Ab dem 4. Dezember 2021

  • Gilt für alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler.
  • Verpflichtet alle Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) für Transaktionen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich (einschließlich Exporte) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.
  • Elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen müssen von Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden.
  • Elektronische Rechnungen und Notizen müssen alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Sämtliche strukturierten elektronischen Formate sind zulässig.
  • B2C-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten.
  • Alle Rechnungen müssen einen Zeitstempel aufweisen.
  • Die Integrität elektronischer Rechnungen muss ausdrücklich gewährleistet sein.
  • Die Aufbewahrungsanforderungen sind in Phase 1 und 2 gleich (die Archivierung muss in einem im Hoheitsgebiet von Saudi-Arabien angesiedelten System oder auf einem dort befindlichen Server erfolgen. Sofern bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige, die über eine Tochtergesellschaft in Saudi-Arabien verfügen, ihre zentralen Computersysteme außerhalb Saudi-Arabiens betreiben).
  • Lieferanten müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format speichern, unabhängig davon, in welcher Form der Austausch mit dem Käufer erfolgt.
  • Bestimmte Funktionalitäten für Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind verboten.

Phase 2 – CTC-Regelungen: Treten am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichten Steuerzahler dazu, elektronische Rechnungen zusammen mit elektronischen Notizen an die Steuerbehörde ZATCA zur Freigage zu übermitteln.

  • Eine stufenweise Einführung für verschiedene Steuerzahler ist vorgesehen.
  • B2B-Rechnungen unterliegen einem Freigabesystem, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die ZATCA-Plattform übermittelt werden müssen.
  • Alle elektronischen Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format ausgestellt werden.
  • Steuerrechnungen können den Käufern im XML- oder PDF-/A3-Format (mit eingebettetem XML) übermittelt werden. B2C-Rechnungen müssen in Papierform vorgelegt werden. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien können B2C-Rechnungen jedoch auch elektronisch oder in einer anderen für den Käufer lesbaren Form übermittelt werden.
  • Eine konforme Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung muss die folgenden Merkmale aufweisen:
    • Generierung eines Universally Unique Identifier (UUID) zusätzlich zur fortlaufenden Rechnungsnummer.
    • Manipulationssicherer Rechnungszähler.
    • Möglichkeit zur Speicherung und Archivierung elektronischer Rechnungen und elektronischer Notizen.
    • Erzeugung eines kryptografischen Stempels (digitale Signatur) für B2C-Rechnungen, eines Hash-Werts und eines QR-Codes für jede einzelne elektronische Rechnung und elektronische Notiz.

Wichtige Termine

Phase 1: 4. Dezember 2021 – alle in Saudi-Arabien ansässigen Steuerzahler sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gut- und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Phase 2: 1. Januar 2023 – Steuerzahler sind ab diesem Zeitpunkt auch dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie elektronische Notizen an die ZATCA zu übermitteln. Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei zunächst nur größere Unternehmen die Vorschriften befolgen müssen. Nach und nach gelten die Regelungen jedoch auch für weitere Unternehmen. Unternehmen können damit rechnen, dass sie sechs Monate vor dem Stichtag, an dem sie der Verpflichtung nachkommen müssen, benachrichtigt werden.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Saudi-Arabien erfüllt? Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung all Ihrer vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Import One Stop Shop (IOSS) für die Mehrwertsteuer

Eine einzige Steuererklärung für Ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen innerhalb der EU – mit IOSS

Endecken Sie Import One Stop Shop (IOSS):Gewährleisten Sie die Einhaltung von innerhalb der EU geltenden Mehrwertsteuervorschriften mit einer einzigen Mehrwertsteuererklärung. Steigern Sie Ihren Umsatz in der EU, vermeiden Sie Bußgelder und Strafen und vermeiden Sie unerwartete Gebühren für Ihre Kunden, um ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten.

Seit der Einführung von IOSS helfen wir E-Commerce-Unternehmen jeglicher Größenordnung bei der Umstellung auf den neuen Service. Damit profitieren Kunden von umfassendem Zugang zu all unseren Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstregistrierung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sprechen Sie mit einem MwSt.-Experten

Was ist IOSS?

Seit Juli 2021 unterliegen jegliche in die EU importierten Waren (unabhängig von ihrem Wert) der Mehrwertsteuer. Seit diesem Datum können Unternehmen, die importierte Waren im Wert von weniger als 150 EUR verkaufen, das IOSS-Portal nutzen, um Mehrwertsteuerbeträge zu erheben, zu melden und in einer einzigen Steuererklärung an die lokalen Steuerbehörden abzuführen. IOSS vereinfacht die Einhaltung von Mehrwertsteuervorschriften innerhalb der EU – erschließen Sie das volle Potenzial des E-Commerce-Markts in der EU, optimieren Sie Ihren Cashflow und gewährleisten Sie einen erstklassigen Kundenservice.  

Um sich für das System registrieren zu können, müssen außerhalb der EU ansässige Unternehmen einen Vermittler ernennen. Sie erhalten eine Mehrwertsteuer-Registrierung für die IOSS in dem Mitgliedsstaat, in dem der Vermittler ansässig ist.  

Umfassender IOSS-Service

Wir übernehmen für Sie die Registrierung, Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen und die Einreichung der monatlichen IOSS-Steuererklärungen. Sämtliche Dienstleistungen sind im Preis enthalten – es gibt keine versteckten Gebühren.

Kontakt

Wir agieren als Ihr IOSS-Vermittler

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen können sich ausschließlich über einen Vermittler für das System registrieren.Wir stehen Ihnen bei Bedarf als Vermittler zur Seite.

Kontakt

Ihre Vorteile

  • Ihre Waren kommen schneller durch den Zoll – im Rahmen des IOSS-Programms werden Mehrwertsteuerbeträge im Voraus berechnet und entrichtet, sodass diese nicht erst zum Zeitpunkt des Imports ermittelt werden müssen.
  • Mit einer IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Mehwertsteuer direkt an der Verkaufsstelle entrichtet.
  • Geringere Zollabfertigungskosten – ohne IOSS-Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer wird die Import-Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einführung der Waren in die EU fällig, was in der Regel höhere Zollabfertigungskosten nach sich zieht.

Faktencheck

  • Der vereinfachte IOSS-Prozess kann ab sofort für alle qualifizierenden Transaktionen genutzt werden.
  • Das System erfordert das Vorlegen zusätzlicher Datensätze: Unternehmen müssen detailliertere Transaktionsdaten aufbewahren als bisher.
  • IOSS-Mehrwertsteuererklärungem werden monatlich eingereicht.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, vorherige IOSS-Mehrwertsteuererklärungen bei der nächsten Mehrwertsteuererklärung zu korrigieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen unter Umständen einen Vermittler ernennen und eine IOSS-Mehrwertsteuerregistrierung in dem EU-Land vornehmen, in dem der Vermittler niedergelassen ist.
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit/Lieferketten müssen Nicht-EU-Einzelhändler unter Umständen ihre Steuerberichterstattung gemäß der Schemata EU-One-Stop-Shop (OSS) und Nicht-EU-One-Stop-Shop einreichen.
  • Um EU-OSS nutzen zu können, benötigen Unternehmen mindestens eine „standardmäßige“ Mehrwertsteuerregistrierung, bei Warenlagern oder Ähnlichem unter Umständen sogar mehr. Für die Nutzung von Nicht-EU-OSS und Import OSS sind keine zusätzlichen Mehrwertsteuerregistrierungen erforderlich.

Strafen und Bußgelder

Lokale Steuerbehörden können Unternehmen mit Strafen und Bußgeldern belegen, falls Steuererklärungen und Zahlungen nicht rechtzeitig eingereicht bzw. entrichtet werden. Wiederholte Verstöße können des Weiteren zu einem zweijährigen Ausschluss aus dem OSS-System führen. Hiervon betroffene Unternehmen müssten sich in diesem Fall in sämtlichen Mitgliedstaaten, in die sie Waren importieren, für die Mehrwertsteuer registrieren oder alternative Vorkehrungen treffen, um eine ordnungsgemäße Entrichtung der Import-Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
 
Unternehmen, die IOSS nutzen möchten, müssen unter Umständen einen Vermittler beauftragen. Wenn ein Vermittler erforderlich ist, können Sie Ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer nicht im Alleingang erfüllen.Unser umfassendes Serviceangebot deckt all Ihre Anforderungen im Bereich der Registrierung, Einreichung und Vermittlung ab.

Mehrwertsteuer-Compliance in der EU leicht gemacht – mit IOSS und Sovos

Mit unserem IOSS-Service profitieren Sie von umfassendem Zugang zu Softwarelösungen für die Mehrwertsteuer-Compliance sowie von der Unterstützung durch ein Team von Experten für indirekte Steuern. Wir übernehmen für Sie die Erstanmeldung, die monatliche Einreichung von Steuerdaten und jegliche Vermittlungsaufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns, um mit einem unserer Mehrwertsteuer-Experten zu sprechen und mehr über die ersten Schritte zu erfahren.

Mehrwertsteuersystem in Portugal

Portugal treibt die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems weiter voran

Im Jahr 2019 hat Portugal eine Mini-Reform zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet, mit der die nationalen Rahmenbedingungen für die SAF-T-Einreichung und zertifizierte Abrechnungssoftwares konsolidiert wurden.

Seitdem hat sich viel getan: Die elektronischen Rechnungsstellungsanforderungen wurden auf nicht ansässige Unternehmen ausgedehnt, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben, und es wurden neue Vorschriften veröffentlicht.

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Faktencheck

  • Für die Erstellung sämtlicher Rechnungsarten ist die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um das ERP-System des Steuerpflichtigen.
  • Alle Rechnungen sollten einen QR-Code enthalten. Technische Vorgaben zum Inhalt und zur Platzierung des Codes auf der Rechnung sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
  • Alle Rechnungen müssen einen eindeutigen Dokumentencode (ATCUD) aufweisen. Dieser ist Teil des QR-Codes. Der ATCUD-Code ist eine Nummer im folgenden Format ‘ATCUD:Validierungscode-Folgenummer’.
  • Im April 2021 erläuterte Portugal, dass nicht ansässige Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuer-Registrierung die nationalen Mehrwertsteuervorschriften erfüllen müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware für die Erstellung von Rechnungen. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen sicherstellen. In Portugal ist dafür die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels bzw. die Nutzung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • B2G-Rechnungen müssen in elektronischer Form im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der verfügbaren Webdienste an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden.

Wichtige Termine

  • Seit dem 1. Juli 2021 sind nicht ansässige, aber für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen dazu verpflichtet, eine zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden.
  • Ausstellung von elektronischen B2G-Rechnungen:
  • Mandatory B2G e-invoicing: all supplies to public sector companies require the related invoice to be issued in CIUS-PT format and transmitted via an approved web service.
    • 1. Januar 2021:  Die schrittweise Einführung für Großunternehmen auf freiwilliger Basis wurde eingeleitet.
    • 1. Juli 2021: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verpflichtung für kleine und mittelständische Unternehmen, wobei eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, in der PDFs von öffentlichen Auftraggebern akzeptiert werden.
    • 30 June 2022: The new format and transmission approach must be used by all businesses including microenterprises.
  • 1 January 2022:  A QR Code and ATCUD will be required in all invoices. This is voluntary for 2022 and expected to become mandatory on 1 January 2023.

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften in Portugal erfüllt?

Sovos bietet eine vollständige Lösung zur Einhaltung von Mehrwertsteuer-, SAF-T- und B2G-Vorschriften in Portugal. Mit einem Service aus einer Hand hilft Sovos Kunden, den mit der digitalen Transformation des Steuerwesens und der öffentlichen Beschaffung verbundenen Anforderungen nachzukommen. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen

Spanien SII

Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.

Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
  • An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
    • Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
    • Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
    • Registerbuch der Kapitalgüter
    • Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
  • Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
  • Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
  • Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.

  • 1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.

  • 1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.

  • 1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.

Strafen

  • Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.

  • Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).

  • Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.

Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.

Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.

Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)

RTIR in Ungarn

Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.

Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.

Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/​2022 in Kraft treten.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
  • Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
  • Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
  • Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
  • Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
  • Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.

  • 1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.

  • 1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.

  • 1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.

  • 1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.

Strafen

  • Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.

  • Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn

Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.

Griechenland führt Continuous Transaction Controls (CTCs) für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen ein

Griechenland und myDATA

Griechenland hat ein neues System für Continuous Transaction Controls (CTC) mit dem Namen myDATA eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System für die elektronische Buchhaltung und Steuermeldung. Über dieses System müssen Steuerzahler Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln. Die übermittelten Daten werden in einer Reihe von Online-Geschäftsbüchern im Regierungsportal eingetragen. Da Steuerzahler Transaktionsdaten an das myDATA-System des Regierungsportals übermitteln, folgt nun auch Griechenland dem globalen Trend zur Einführung von CTCs.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einkommen und Ausgaben sowie Klassifizierungen anhand aller verfügbaren Meldemethoden (mit Ausnahme der Meldung über Anbieter von elektronischen Rechnungen, die bereits am 20. Juli 2020 begann).

  • 1. Juli 2021: Beginn der Phase der obligatorischen Nutzung von myDATA.

  • 28. Februar 2021: Freiwillige Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 beziehen. Wenn der Aussteller die Daten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens melden konnte, kann der Empfänger sie im März 2021 melden. Der Aussteller kann sie bis zum 30. April 2021 akzeptieren.

  • 31. Oktober 2021: Frist für die obligatorische Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beziehen.

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books eingetragenen Daten und den gemeldeten Daten in den Steuererklärungen führt zu Strafzahlungen oder Steuerprüfungen. Zukünftig soll noch eine sekundäre Gesetzgebung mit Details zu den Strafen eingeführt werden.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller CTC-Compliance-Aufgaben in Griechenland und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.