Die General Authority of Zakat and Tax (GAZT) hat unter Regelentwürfe für die Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln zur Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung veröffentlicht.

Neben dem Regelungsentwurf sind auch die zugehörigen technischen Spezifikationen (Electronic Invoice Data Dictionary, Electronic Invoice XML Implementation Standard und Electronic Invoice Security Implementation Standards) auf der GAZT-Webseite verfügbar.

Der Entwurf der Regeln zielt darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das bevorstehende E-Invoicing-Mandat (wirksam ab 4. Dezember 2021) zu definieren, und ist derzeit zur öffentlichen Konsultation geöffnet. Die Frist für Rückmeldungen zu den Regelungsentwürfen endet am 17. April 2021.

Was ist in dem Regelungsentwurf vorgesehen?

Wie bereits erläutert, wird das E-Invoicing-System zwei Hauptphasen haben.

Die erste Phase beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu verarbeiten und zu speichern. Der Regelungsentwurf sieht vor, dass elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen im definierten XML-Format oder im PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) erstellt werden müssen. für die zweite Phase. Für die erste Phase ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben; allerdings müssen alle notwendigen Informationen in solchen Rechnungen und Notizen enthalten sein.

Eine konforme Lösung muss die folgenden Merkmale aufweisen:

Die zweite Phase wird eine zusätzliche Anforderung für Steuerpflichtige bringen, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen an die GAZT zu übermitteln. Die Steuerpflichtigen müssen ihre Systeme mit den Systemen des GAZT integrieren, indem sie eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verwenden.

Der Entwurf der Regeln besagt, dass der Zeitplan für den Beginn der zweiten Phase der 1. Juni 2022 ist und dass die Zielgruppen sich in Übereinstimmung mit dem Zeitplan in die Systeme der GAZT integrieren müssen.

Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Juni 2022 als CTC-E-Invoicing-System klassifiziert werden. Für elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit B2B- und B2G-Transaktionen wird ein Freigabesystem erwartet, bei dem eine elektronische Rechnung nur dann eine rechtliche Wirkung erlangt, wenn sie von der GAZT genehmigt wird. Für B2C-Rechnungen kann jedoch eine CTC-Meldepflicht vorgeschrieben werden.

Wie geht es weiter mit den E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien?

Es wird erwartet, dass die Regeln innerhalb der nächsten Monate veröffentlicht werden, nachdem das Feedback aus der öffentlichen Konsultation gesammelt wurde. Dies gibt den saudischen Steuerzahlern etwa sechs Monate Zeit, sich auf das kommende Mandat vorzubereiten.

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Im Jahr 2021 gibt es für Versicherer mehrere bedeutende Änderungen bei der Einhaltung der Versicherungsprämiensteuer (IPT) in ganz Europa. Dazu gehören ein neues Berichtssystem, eine Erhöhung der IPT und neue Ausnahmen. Um Versicherern zu helfen, diese Änderungen zu verstehen, werden wir in diesem Blog jede dieser Änderungen betrachten.

Spanien – IPT-Erhöhung

Die wahrscheinlich bedeutendste Änderung in diesem Jahr ist Erhöhung des spanischen IPT-Satzes von 6 % auf 8 %. Die Hauptgründe für den Anstieg sind, dass der Satz seit 1998 nicht mehr erhöht wurde und immer noch niedriger ist als der Satz anderer Länder, wie Frankreich, Italien, Deutschland oder Großbritannien. Obwohl die Erhöhung erwartet wurde, wurde sie erst ganz am Ende des Dezembers 2020 offiziell bekannt gegeben. Den Versicherern wurde eine gewisse Nachsicht eingeräumt: Sie haben zwei Monate Zeit, um Prämien einzureichen, die nicht von der Erhöhung betroffen sind und mit 6 % besteuert werden, die noch nicht erklärt wurden.

Portugal – Neue Stamp Duty Berichterstattung

Nach mehreren Verzögerungen, vor allem aufgrund der COVID-19-Pandemie im letzten Jahr, wurde das neue portugiesische Portal für die Meldung der Stempelsteuer endlich implementiert und die Versicherer könnten ihre erste Einreichung über dieses neue System im Februar 2021 vornehmen. Das Portal ermöglicht die manuelle Eingabe von Steuerinformationen, aber angesichts der Tatsache, dass die Steuerbehörden jetzt detaillierte Berichte und Informationen zu jeder Transaktion verlangen, ist der Upload der Steuerdatei die bessere Option. Aber die Herausforderungen an das Reporting sind für die Versicherungsbranche immer noch hoch. Die für die Deklaration der Stempelsteuer erforderlichen Informationen werden nicht immer bereitgestellt, wie wir bei der ersten Einreichung gesehen haben. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle Felder mit den richtigen Informationen ausgefüllt werden, um eine konforme Steueranmeldung zu gewährleisten. Versicherer sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass detaillierte Steuererklärungen bei den Steuerbehörden in Zukunft wahrscheinlich beliebter werden.

Deutschland – Modernisierung von IPT

Deutschland hat im Dezember ein Gesetz zur Modernisierung der IPT verabschiedet. Sein Inhalt umfasst verschiedene Themen von Interesse. Diese reichen von der erwarteten verpflichtenden Online-Anmeldung im Jahr 2022 bis hin zu Klarstellungen zur Anwendung der IPT auf die Transportversicherung und zur IPT-Ausnahme für die Unfallversicherung. Die vielleicht wichtigste und herausforderndste Änderung sind die aktualisierten Regeln zur Belegenheit von Risiken. Dies wird zweifelsohne das ganze Jahr 2021 über ein Diskussionsthema sein.

Frankreich – Befreiung von der Kfz-Versicherung für Elektrofahrzeuge

Frankreich ist es gewohnt, auch Änderungen bei der Besteuerung von Versicherungen vorzunehmen. Aufgrund der COVID-19 hat der französische Gesetzgeber die Besteuerung von Versicherungsunternehmen mit der sogenannten “COVID-Steuer” in Höhe von 2,6 % für das Jahr 2020 erhöht, eine Steuer, die auch noch für 2021 gelten wird, allerdings mit einem niedrigeren Satz. Gleichzeitig hat Frankreich eine vorübergehende Steuerbefreiung für Kfz-Versicherungen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen eingeführt. Diese gilt für Kfz-Versicherungen für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen werden.

Luxemburg – Angleichung der IPT-Anmeldungen an die VAT-Anmeldungen

Keine gute Nachricht für Versicherungsunternehmen: Luxemburg hat die Frist für die Einreichung der IPT auf 15 Tage nach Quartalsende vorverlegt. Auch die Online-Anmeldung ist nun Pflicht. Dieser Schritt zielt darauf ab, die internen Prozesse der Steuerbehörden zwischen Mehrwertsteuer und IPT zu rationalisieren. Dies wird den Druck auf Versicherungsunternehmen erhöhen, da sie weniger Zeit haben werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die lokalen Steuerbehörden haben die Gelegenheit des neuen Jahres genutzt, um eine IPT-Befreiung für Weltraumobjekte (Raumschiffe, Satelliten, etc.) einzuführen.

Dänemark – Hochwasserabgabe sinkt im Juli 2021 auf 40 DKK

Dänemark hebt sich wieder einmal von anderen EU-Ländern ab. Es hat eine Senkung des Steuersatzes auf Versicherungen angekündigt. Diesmal gilt sie für die Hochwasserabgabe. Der Satz beträgt derzeit 60 DKK pro Vertrag (und pro Jahr) und wird ab dem 1. Juli 2021 auf 40 DKK pro Vertrag gesenkt. Dies ist das dritte Mal in den letzten 10 Jahren, dass Dänemark eine Versicherungsabgabe reduziert hat. Vor der Senkung des Hochwasserabgabensatzes wurde die Stempelsteuer durch einen reduzierten IPT-Satz von 1,1 % ersetzt und die Steuer auf Sportbootversicherungen wurde von 1,34 % auf 1 % reduziert.

Jetzt sind Sie dran

Registrieren Sie sich für unser Webinar “IPT-Regulierungsänderungen in Europa: Sind Sie vorbereitet?” an und erfahren Sie mehr über diese Änderungen und die aktuelle IPT-Landschaft.

Nach der Einführung der "Fiskalisierung", Albaniens System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC), Anfang 2020, veröffentlichte die albanische Regierung weitere Informationen über das CTC-System und aktualisierte Ende 2020 den Zeitplan für die Einführung.

Im Laufe des Jahres 2020 veröffentlichte die albanische Regierung eine Reihe von Sekundärgesetzen über verschiedene Elemente des CTC-Systems. Das albanische CTC-System ist eine Mischung aus elektronischer Rechnungsabwicklung und Echtzeit-Datenmeldung an die Steuerbehörde. Beide Prozesse sind in separaten, aber ebenso langwierigen Gesetzen geregelt.

Gemäß der veröffentlichten Dokumentation müssen B2B- und B2G-Rechnungen, die nicht in bar bezahlt werden, in elektronischer Form ausgestellt und empfangen werden, während Rechnungen für Bargeschäfte (z.B. B2C) vorbehaltlich der Akzeptanz durch den Empfänger elektronisch sein können.

E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format, das auf den europäischen Standards basiert, über das zentrale Informationssystem (CIS) ausgetauscht werden, das von AKSHI, der albanischen nationalen Agentur für die Informationsgesellschaft, verwaltet wird.

E-Rechnungen müssen "fiskalisiert" werden, bevor sie zwischen den Parteien ausgetauscht werden, d. h. sie müssen von der Steuerbehörde freigegeben werden und eine eindeutige Identifikationsnummer (NIVF) erhalten, die in den Inhalt der Rechnung aufgenommen werden sollte. E-Rechnungen sind erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde gültig.

Außerdem wurden weitere Informationen zur zentralen Rechnungsplattform, zu den Inhalten und Schemata der elektronischen Rechnungen sowie zu den Meldepflichten für Zahlungsdienstleister veröffentlicht.

Der neue Zeitplan für die Einführung des albanischen CTC-Systems lautet:

Der beeindruckende Umfang und das Tempo, mit dem Albanien im Laufe der letzten Monate die CTC-Dokumentation veröffentlicht hat, ist ein Zeichen dafür, dass das Land auf dem richtigen Weg ist, die Umsetzungsfristen seines CTC-Systems einzuhalten.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie Trends herunter: Continuous Global VAT Compliance und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Der Trend zur Echtzeit-Datenerfassung als Steuerkontrollmechanismus durch Steuerbehörden auf der ganzen Welt ist keine große Überraschung mehr, ganz im Gegenteil. Eine nach der anderen und mit zunehmender Geschwindigkeit führen Regierungen lokale Anpassungen von Continuous Transaction Controls-Regimen ein, allgemeiner als CTCs bezeichnet. Allerdings zeichnen sich bei den Steuerbehörden neue Trends ab, die über die Sammlung von Steuerdaten in Echtzeit hinausgehen und stattdessen den Echtzeit-Zugriff auf die Buchhaltungsdaten der Steuerzahler und letztlich die Nutzung dieser Daten zur Bewertung des Steuereinhaltungsrisikos betreffen.

Die Datenerfassung in Echtzeit bietet viele Möglichkeiten für eine Steuerbehörde. Zum Beispiel kann sie einen zuverlässigen Überblick über die Transaktionen auf Geschäftsebene im Land liefern und es dem Staat ermöglichen, Finanzdaten in umsetzbare Erkenntnisse umzuwandeln. Echtzeitdaten können es einer Steuerbehörde auch ermöglichen, Steuerrisiken für einzelne Steuerzahler frühzeitig zu erkennen, sodass sie angegangen werden können, bevor es zu einer Prüfung oder einem Rechtsstreit kommt.

Russland ist führend

Russland ist ein gutes Beispiel für ein Land, das mit gutem Beispiel vorangeht und ein Tool für die Erstellung von Risikobewertungen hinsichtlich der Compliance von Steuerzahlern aufgebaut hat. Das russische System wurde zunächst Integrated Risk Management System genannt und später in Cooperative Compliance System (CCS) umbenannt. Durch das CCS kann die Steuerbehörde die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch den einzelnen Steuerzahler einschätzen und sobald Risiken erkannt werden, erzeugt das System eine Warnung, die sowohl für die Steuerbeamten als auch für den Steuerzahler sichtbar ist.

Wie funktioniert das russische System?

Im derzeitigen Stadium können nur die größten und digital fortschrittlichsten Steuerzahler, die sich freiwillig für dieses System entscheiden, Teil des CCS sein. Die Steuerzahler werden mit Vorteilen zum Beitritt motiviert, wie z. B. der Befreiung von Betriebsprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen, einer sozial verantwortlichen Entscheidung und der Möglichkeit, ihre Finanzprozesse von Papier auf digital umzustellen.

Das CCS ermöglicht der Federal Tax Authority (FTS) direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Steuerzahlers. Mithilfe von KI-Technologie werden die Vorgänge eines bestimmten Steuerzahlers bewertet und sein Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften berechnet. Wenn ein Risiko erkannt und eine Warnung durch das System ausgelöst wird, können die Steuerbehörde und der Steuerzahler kommunizieren und handeln, bevor es zu Streitigkeiten kommt.

Was ist für die Zukunft zu erwarten?

Das russische CCS-System ist ein deutlicher Hinweis darauf, zu was viele der weltweit bestehenden und zukünftigen CTC-Regime wahrscheinlich heranreifen werden, nämlich zu Systemen, die es den Steuerbehörden rund um den Globus ermöglichen, mit den Steuerzahlern zu interagieren und zusammenzuarbeiten und dabei die Vorteile moderner Technologie zu nutzen.

Auch wenn es Zeit braucht, um technologische Fortschritte zu implementieren, scheinen die Steuerverwaltungen entschlossen zu sein, neue und effektive Wege zur Durchführung von Steuerkontrollen zu finden und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen durch die Einhaltung von Steuervorschriften durch Zusammenarbeit zu reduzieren. Das russische CCS-System ist noch recht neu und daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass es von anderen Ländern übernommen wird. Angesichts der Vorteile wäre es jedoch nicht überraschend, wenn wir in den kommenden Jahren ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern sehen.

Jetzt sind Sie dran

Laden Sie VAT Trends herunter, um mehr über CTCs zu erfahren und darüber, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien zur Durchsetzung von Mehrwertsteuervorschriften einführen.

Das polnische Finanzministerium hat jetzt den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung über die nationale Plattform (Krajowy System e-Faktur – KSeF) in einem Continuous Transaction Control (CTC)-System veröffentlicht. Der Entwurf steht während einer zweiwöchigen Frist zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung , wonach das Gesetz bereits zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen über die nationale Plattform jedoch freiwillig sein; sowohl Papierrechnungen als auch andere elektronische Rechnungen werden weiterhin erlaubt sein. Steuerzahler, die sich für die Nutzung des KSeF-Systems entscheiden, werden mit einer schnelleren Rückerstattung der Mehrwertsteuer belohnt. Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz sind weitere Faktoren, die als Vorteile für diejenigen genannt werden, die das System nutzen. Geplant ist, die Nutzung des KSeF-Systems in einem zweiten Schritt bis 2023 verpflichtend zu machen.

Einige bemerkenswerte Eigenschaften des neuen Rechnungssystems sind die folgenden

Der polnische Vorschlag lehnt sich ziemlich stark an das italienische SDI-System an. Polen führt eine Übergangszeit ein, bevor es die elektronische Rechnungsstellung über eine Clearing-Plattform verpflichtend macht, so wie Italien es vor der Einführung seines vollwertigen CTC-E-Invoicing-Mandats getan hat. Der Vorschlag, eine Standardlösung für die elektronische Archivierung anzubieten, spiegelt eine ähnliche Funktion der italienischen SDI-Plattform wider; die italienische Plattform wurde jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kritisiert und musste daher im Laufe der Zeit angepasst werden. Ein weiteres Merkmal, das dem italienischen Modell ähnelt, ist die Beziehung zwischen der Meldung von Rechnungsdaten und den von der Clearing-Plattform gesammelten Daten. Während Italien das Spesometro (Meldung von Inlandsrechnungen) eingestellt hatte – und auch das Esterometro (Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen) einstellen wird, befreit Polen die Steuerpflichtigen von der Pflicht zur Abgabe der JPK_FA (Meldung von Rechnungen).

Es ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf es zulässt, dass detailliertere Regeln durch einen Ministerialerlass hinzugefügt werden können, so dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alles festgelegt ist. Es sieht in der Tat so aus, als würden die Polen an ihrer Absicht festhalten, ihr CTC vor Frankreich in Betrieb zu nehmen.

Wollen Sie mehr wissen

Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen. 

Wir haben die globale SAF-T-Situation zuletzt vor über einem Jahr überprüft, und in dieser Zeit gab es viele Veränderungen und Vorschläge, insbesondere in der gesamten EU. Schauen wir uns an, was sich seitdem geändert hat und was in den nächsten ein oder zwei Jahren zu erwarten ist.

Eine Auffrischung

Was ist SAF-T?

Das Konzept des Standard Audit File for Tax (SAF-T) wurde bereits 2005 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ) mit dem Ziel eingeführt, Wirtschaftsprüfern Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format zu verschaffen. Dieses Ziel wird zum Teil dadurch erreicht, dass Unternehmen Informationen aus ihren Buchhaltungssystemen (Rechnungen, Zahlungen, Hauptbuchjournale und Stammdaten) exportieren können. Im Gegenzug sollen die Prüfungen auf der Grundlage des von der OECD festgelegten standardisierten Formats effizienter und effektiver sein. Auch wenn es sich nur um ein geringfügiges Problem handelt, besteht ein Problem darin, dass die Länder möglicherweise ein anderes Format für die Erfassung der Daten verlangen, was dazu führen kann, dass keine Implementierung von SAF-T in zwei Ländern exakt gleich ist.

Was gibt es Neues im Jahr 2020?

Polen

Der größte Akteur auf dem Gebiet der SAF-T ist jetzt Polen. Erstmals 2016 für große Steuerzahler eingeführt, hat sich SAF-T über die Jahre sicherlich weiterentwickelt. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Steuerzahler JPK_V7M/K einreichen, das die zuvor eingereichten JPK_VAT und periodischen Mehrwertsteuererklärungen ersetzt. Diese neue Anforderung umfasst einen Erklärungsteil, der der nicht mehr eingereichten MwSt.-Erklärung entspricht, und einen Aufzeichnungsteil, der den nicht mehr eingereichten JPK_MwSt.-Teil darstellt.

Die größte Änderung für Steuerzahler, die zuvor JPK_VAT eingereicht hatten, ist die Einführung von Warengruppencodes (auch GTUs genannt). Die Steuerzahler müssen nun auf Rechnungen bestimmte betrugsanfällige Transaktionen mit entsprechenden GTU-Codes kennzeichnen. Darüber hinaus schreibt Polen vor, dass bestimmte andere Transaktionen mit Rechnungskennzeichen gekennzeichnet werden müssen, darunter Transaktionen zwischen verbundenen Parteien und geteilte Zahlungsvorgänge.

Polen ist das erste Land, das die Mehrwertsteuererklärung vollständig durch eine SAF-T-Dateianforderung ersetzt hat. Andere Länder werden sicherlich zur Kenntnis nehmen, ob diese Anforderung den Mehrwertsteuerbetrug eindämmt und die Mehrwertsteuerlücke verringert.

Rumänien

Nach der Ankündigung der Absicht, SAF-T zu implementieren, hat Rumänien noch keine offizielle Anleitung herausgegeben, wie und wann dies in Kraft treten wird. Jüngste Berichte deuten darauf hin, dass die rumänische Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) Pläne hat, die Pilotphase der SAF-T-Anmeldung irgendwann im Jahr 2021 zu beginnen, obwohl die ANAF keine neuen Zeitpläne bestätigt hat. Die Steuerzahler sollten auf jeden Fall auf zusätzliche Informationen über die Umsetzung in Rumänien achten.

Ungarn

Ungarn ist ein weiteres Land, das das Jahr 2021 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der SAF-T-Anforderungen ins Auge gefasst hat. Ende letzten Jahres angekündigt, startete die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) ein Pilotprojekt zur Einführung von SAF-T zusätzlich zu Ungarns derzeitiger Echtzeit-Berichtspflicht. Ursprünglich war der 1. Januar 2021 als Stichtag vorgesehen, obwohl das öffentliche Konsultationsdokument auf der NAV-Website noch bis zum 1. Januar Kommentare zulässt. Obwohl es noch keine offizielle Ankündigung des NAV gibt, wird erwartet, dass dieses Datum weiter auf Ende 2021 oder Anfang 2022 verschoben wird.

Da die Regierungen weltweit weiterhin Maßnahmen zur Steigerung der Steuereffizienz und zur Verringerung der Mehrwertsteuer-Lücken einführen, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Prozesse und Systeme die Anforderungen erfüllen können. Wie aus den oben genannten Maßnahmen ersichtlich ist, bietet SAF-T den Steuerbehörden Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format und SAF-T und bleibt im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung wirksam und beliebt.

Jetzt sind Sie dran

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen helfen kann, Ihre Mehrwertsteuer- und Steuerberichtspflichten zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Finden Sie heraus, warum es sinnvoll ist, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um Steuerprozesse zu rationalisieren und die Belastung der Finanzteams zu verringern.

Der Wandel hin zur Digitalisierung erfordert eine radikale Anpassung und Veränderung bestehender Technologien für alle Branchen. Während dies geschieht, steigen die Spannungen und Ängste rund um Automatisierung und Arbeitsplatzverluste. Oxford Economics ( ) prognostiziert, dass in China bis 2030 12,5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe automatisiert werden. Eine teilautomatisierte Belegschaft ist in der Tat am Horizont zu sehen.

Menschliches Know-how und Technologie

Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.

Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.

Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.

Digitale Regierungen

Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.

Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.

Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.

Maschinelles Lernen

Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.

Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.

Flexible APIs

Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.

Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.

Automatisieren, um die Vorschriften einzuhalten

Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.

Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.

Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.

Jetzt sind Sie dran

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen helfen kann, Ihre Mehrwertsteuer- und Steuerberichtspflichten zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.

Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.

Einleitung

Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen (“Continuous Transaction Controls” oder “CTCs”) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.

Ein gemischtes CTC-System

In dem Bericht “VAT in the Digital Age in France” ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.

Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).

Die Clearance-Architektur

Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.

Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.

Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.

Zeitleiste

Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.

Herausforderungen und der weitere Weg

Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.

      • Das vorgeschlagene Modell bedeutet, dass die französische Steuerverwaltung die Details der Zertifizierung von Dienstleistern durchdenken muss.
      • Die Beziehung zwischen dem vorgeschlagenen High-Level-CTC-Schema und den bereits existierenden Regeln zur Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungsstellung. Die französische Version von SAF-T (FEC) und die Optionen für digitale MwSt.-Meldungen müssen geklärt werden. Was das letzte Thema anbelangt, so deutet das französische Haushaltsgesetz für 2020, das diesen Schritt hin zu CTCs eingeleitet hat, darauf hin, dass vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen zu den wichtigsten Zielen gehören, auch wenn dies im Bericht der DG-FIP nicht an prominenter Stelle erwähnt wird.
      • Es bleiben einige Fragen bezüglich der zentralen Archivierungseinrichtung, die mit dem CTC-Schema verbunden ist.
      • Das vorgeschlagene zentrale E-Invoicing-Adressverzeichnis erfordert eine sorgfältige Konzeption (einschließlich Pflege) und Implementierung.

Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.

Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der EU, sondern wird als Drittland der Union betrachtet, obwohl die EU-Gesetzgebung noch bis Ende 2020 für das Land gelten wird. Obwohl Nordirland Teil des Vereinigten Königreichs ist, wird die Region auch nach dem 1. Januar 2021 weiterhin unter die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung fallen, wenn es um die Lieferung von Waren geht. Die EU-Kommission hat eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgeschlagen, die einen neuen Ländercode für Nordirland schafft, der in den Steueridentifikationsnummern nordirischer Unternehmen verwendet wird.

Es besteht eine allgemeine Verpflichtung für EU-Steuerzahler, Lieferungen unter einer von der EU genehmigten Steueridentifikationsnummer zu verwenden und auszuführen. Daher erfordert die Anwendung des EU-Rechts auf Lieferungen nach/von Nordirland eine EU-kompatible Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Derzeit verwenden die EU-Mitgliedstaaten einen vorangestellten Ländercode nach dem ISO 3166-1-Standard, der dem Vereinigten Königreich und Nordirland den Ländercode “GB” zuweist.

Das neue Präfix für nordirische Steuer-ID-Nummern

Ab dem 1. Januar 2021 kann die unterschiedslose Verwendung des Präfixes “GB” in Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein Problem für Warenlieferungen nach/aus Nordirland darstellen. Ab diesem Datum fallen innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe von Waren nach/aus Nordirland weiterhin in den Anwendungsbereich des EU-Mehrwertsteuerrechts. Folglich müssen nordirische Steuerzahler eine spezifische EU-Mehrwertsteuernummer besitzen, um nach den europäischen Vorschriften als solche identifiziert zu werden. Unter der Voraussetzung, dass der Ländercode “GB” vom Vereinigten Königreich verwendet und gemäß der britischen Gesetzgebung vergeben wird, hat die EU-Kommission einen neuen Ländercode “XI” vorgeschlagen, der als Präfix der nordirischen Steuernummern vergeben werden soll.

Eine gültige EU-Steueridentifikationsnummer erfüllt viele Funktionen, wie z. B. die Sicherstellung (oder Erleichterung) der korrekten steuerlichen und zollrechtlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die MIAS-Plattform, die das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem betreibt, ist ein Beispiel für die Bedeutung, die die EU gültigen Steueridentifikationsnummern beimisst. Um sicherzustellen, dass die an einer Transaktion beteiligten Parteien gegenseitig ihre Steueridentifikationsnummern überprüfen können und Anspruch auf Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen haben, hat die EU das VIES-System eingerichtet, das wahrscheinlich der erste EU-Mechanismus sein wird, der direkt von der Schaffung des neuen nordirischen Ländercodes betroffen ist.

Ein solcher Vorschlag der EU-Kommission kann Auswirkungen auf die Systeme der Mitgliedsstaaten haben. Nach Verabschiedung der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Geräte schnell anpassen, um ab Januar 2021 “XI”-Rechnungen zu verarbeiten. Von Ländern, die ein gewisses Maß an kontinuierlicher Transaktionskontrolle betreiben, wie Italien, Ungarn und Spanien, kann erwartet werden, dass sie ihre Plattformen aktualisieren, um die Änderung zu erfüllen.

Auswirkungen auf Buchhaltung und ERP-Systeme

Sollte der Vorschlag verabschiedet werden, wird er sich auf die Buchhaltungs- und ERP-Systeme der Steuerzahler auswirken, die den Ländercode “XI” in ausgestellten und empfangenen Rechnungen als nordirischen Indikator verarbeiten und erkennen müssen. Darüber hinaus erlauben viele Systeme die Verwendung von benutzerzugeordneten Ländercodes in angepassten Transaktionsabläufen. Benutzerzugeordnete Ländercodes sind ISO-Codes, die von Benutzern frei zugewiesen und nach eigenem Ermessen verwendet werden, z. B. für Bewegungen zwischen unterstützten und nicht unterstützten Ländern innerhalb eines ERP-Systems. Bislang war “XI” ein benutzerdefinierter Ländercode. Folglich könnte der Vorschlag viele IT-Abteilungen dazu zwingen, interne Richtlinien zu ändern, die die Verwendung von benutzerzugewiesenen Ländercodes regeln.

Steuerabteilungen müssen sich auch über die steuerliche Behandlung von “XI”-Rechnungen im Klaren sein, da das EU-Mehrwertsteuerrecht nicht für Lieferungen von Dienstleistungen nach/von Nordirland gilt, sondern nur für Warenlieferungen. Folglich müssen Unternehmen interne Abläufe schaffen, um die Verwendung oder Validierung des “XI”-Ländercodes bei der Erbringung von Dienstleistungen zu verhindern, wenn dieser nicht durch einen gültigen “GB”-Ländercode ergänzt wird.

Der Rat der Europäischen Union wird voraussichtlich als nächstes am 9. September über den Vorschlag beraten.

Jetzt sind Sie dran

Um über die sich verändernde Landschaft der Umsatzsteuer-Compliance auf dem Laufenden zu bleiben, laden Sie Trends herunter: Continuous Global VAT Compliance und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Ein Hauch von CLASS: Vereinfachter Zugang zu Zolltarifdaten

CLASS – kurz für Classification Information System – ist die neue Single-Point-Access-Suchfunktion der Europäischen Kommission. Es ermöglicht den Zugriff auf Daten zur zolltariflichen Einstufung von Waren, die in die EU einreisen oder sie verlassen, und ist der jüngste Schritt bei der Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Verwaltung von Zollinformationen und -verfahren. Wenn Waren an einem EU-Eingangspunkt angemeldet werden, müssen sie klassifiziert und auf Zolltransitdokumenten entweder nach der Kombinierten Nomenklatur (“CN”) oder nach der nationalen Klassifizierung eines Mitgliedstaates deklariert werden. CLASS bietet einen einfachen Zugriff auf den korrekten Zollsatz und Details zu allen nicht-tarifären Maßnahmen, die gelten. Es bietet auch:

Der Einsatz von CLASS soll Unternehmen eine erhebliche Zeitersparnis bei der Beschaffung der erforderlichen Zollinformationen bringen, ohne dass sie sich auf mehrere Ressourcen an verschiedenen Standorten, in unterschiedlichen Formaten und Sprachen verlassen müssen. Zeitersparnis bedeutet geringeren Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie eine schnellere Entscheidungsfindung in der Lieferkette und letztlich einen effizienteren Warenversandprozess.

Ein neuer UK-Global-Tarif

Zufälligerweise gab die britische Regierung fast zeitgleich mit dem Start von CLASS den Entwurf für den UK Global Tariff (“UKGT”) bekannt. UKGT ist der britische Ersatz für den Gemeinsamen Außenzolltarif der EU, sobald die Brexit-Übergangszeit beendet ist (derzeit voraussichtlich am 31. Dezember 2020). Der UKGT, der Zollwerte in britischen Pfund statt in Euro anwendet, soll es für Unternehmen einfacher und billiger machen, Waren aus dem Ausland nach Großbritannien zu importieren. Es beinhaltet eine Reduzierung und Vereinfachung von über 6.000 Zollkategorien und -sätzen (z.B. Rundung der Sätze auf ganze Prozente) und ein niedrigeres Zollregime als der Gemeinsame Außenzolltarif der EU, einschließlich der vollständigen Abschaffung der Zölle auf eine breite Palette von Waren. Das Ziel ist es, die Zollverwaltung für Unternehmen zu vereinfachen, die Auswahl für Verbraucher zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit für britische Unternehmen im globalen Handel zu verbessern. Eine umstrittene Maßnahme ist die Abschaffung der EU-Messtabelle, die über 13.000 Zollvariationen auf Lebensmittelprodukte abschafft, die die Regierung als unnötig ansieht. Die verbleibenden Zölle werden gezielt zur Unterstützung bestimmter strategischer Industrien wie Landwirtschaft, Automobil und Fischerei eingesetzt, in denen Großbritannien als wettbewerbsfähig gilt, und sollen auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Akzeptanz “grüner” Energien und damit verbundener Produkte verbessern.

Die vom UKGT angekündigten Vereinfachungen könnten den erwarteten Anstieg der Zollverwaltungskosten für britische Unternehmen nach dem Brexit ausgleichen. Weniger klar ist, ob die strategischen Änderungen an den Importzöllen britischen Unternehmen schaden werden, da ihre Produkte bei der Einfuhr in EU-Länder möglicherweise nicht mit entsprechend niedrigen Sätzen belegt werden, insbesondere wenn es zu einem “No Deal” in den laufenden Handelsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU kommt. Klar ist jedoch, dass all diese Änderungen alle Unternehmen, die ab dem nächsten Jahr Waren nach/aus Großbritannien importieren/exportieren wollen, dazu veranlassen sollten, ihre Lieferketten zu überprüfen und die Auswirkungen auf ihre Verkaufspreise und Gewinnmargen neu zu untersuchen. Da die Import-Mehrwertsteuer auf zollfreie Preise berechnet wird, kann es auch zu Konsequenzen in der Import-Mehrwertsteuer-Buchhaltung und im Cashflow kommen.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie Trends herunter: Continuous Global VAT Compliance und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.

Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.

Geltungsbereich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.

Maßgeblich für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur die Mindestumsatzgrenze

Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.

Geltungsbereich der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura

e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.

Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.

Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten.  Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?

Technische und inhaltliche Revisionen

Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:

  1. eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
  2. eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
  3. eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.

Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).

Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken.  Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.

Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.

Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.

Umsetzungsfristen

B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung.  Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.

In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.

Wichtige Aktualisierung

Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen.

Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.

Was ist die Anwendung für elektronische Lieferscheine?

Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird.  Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.

Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.

Wer ist von der Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Lieferscheine betroffen?

Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:

Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.

Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.

Weitere Themenschwerpunkte des Benutzerhandbuchs

Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.

Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:

Weitere Themen:

Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Nach Indiens jüngsten öffentlichen Anhörungen zur vorgeschlagenen Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems hat der GST-Rat (Goods and Services Tax Council, zuständiger Rat für Angelegenheiten bei der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen) nun ein Whitepaper zum Aufbau dieses neuen Systems veröffentlicht sowie einige noch ausstehende Fragen beantwortet.

Ab 1. Januar 2020 können Steuerzahler in Indien die neue elektronische Rechnungsstellung nutzen. Durch eine Vernetzung mit dem GST-System sollen damit alle B2B-Rechnungsdaten bei der Berichterstattung erfasst werden.  Während der ersten Umsetzungsphase, die an diesem Datum beginnt, können Unternehmen das neue System noch auf freiwilliger Basis nutzen.  Verpflichtend wird die Anwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser muss noch von den entsprechenden Behörden bekannt gegeben werden.

Das neue elektronische Rechnungsstellungssystem wird nicht nur als Steuerreform, sondern auch als Wirtschaftsreform angesehen. Es verfolgt zwei wesentliche Ziele:

Im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung sind Steuerzahler dazu verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen im strukturierten JSON-Format zu erstellen und sie an das Invoice Registration Portal (IRP), dem Portal zur Registrierung von Rechnungen, weiterzuleiten. Im IRP wird dann sichergestellt, dass die elektronische Rechnung den Anforderungen des Schemas entspricht, und ermittelt, ob ein bereits identischer Datensatz im GST-System registriert ist.

Nach dieser Überprüfung versieht das IRP die elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur und weist ihr eine einmalige Nummer zur Registrierung der Rechnung zu – die Invoice Registration Number (IRN). Dann wird ein QR-Code erstellt, bevor die Rechnung im GST-System hochgeladen wird. Mithilfe des QR-Codes können Verkäufer und Käufer die elektronische Rechnung authentifizieren und bestätigen, dass die Rechnung erfolgreich im GST-System registriert wurde. Die Verbindung mit dem Portal ist erforderlich, um alle Daten elektronischer Rechnungen einzusehen und alle Details auch online aufzurufen. Eine digitale Signatur des Steuerzahlers ist zwar nicht obligatorisch, sie ist jedoch beim Einreichen im IRP zulässig.

Vom Verkäufer kann darüber hinaus mit den erforderlichen Parametern eine IRN generiert werden. Die Nummer wird dann vom IRP validiert und – wenn sie den vorgegebenen Kriterien gerecht wird – an das GST-System weitergeleitet.

Sobald die elektronische Rechnung vom IRP freigegeben wurde, wird sie per E-Mail sowohl an den Verkäufer als auch an den Käufer gesendet.

Steuerzahler können verschiedene Methoden nutzen, um sich mit dem IRP in Verbindung zu setzen – darunter über das Web, API, SMS, die mobile App, das Offline-Tool oder GSP-basiert.

Das IRP behält die elektronische Rechnung nur für 24 Stunden, da seine Hauptaufgabe die Validierung und Zuweisung der IRN ist. Rechnungen, die im GST-System hochgeladen wurden, werden für das gesamte Geschäftsjahr vom GST-System archiviert. Steuerzahler müssen die IRN für jede Rechnung aufbewahren, um die Compliance-Richtlinien einzuhalten.

Durch das neue System wird die Erstellung von Steuererklärungen für Umsätze aus Waren und Dienstleistungen vereinfacht, indem die Daten der elektronischen Rechnungen automatisch in die Erklärung eingepflegt werden. Durch das GST-System werden die ANX-1-Anlage des Verkäufers (Verkaufsregister) und die ANX-2-Anlage des Käufers (Einkaufsregister) aktualisiert.

Daten von elektronischen Rechnungen werden außerdem verwendet, um laufende elektronische Frachtbriefe auszufüllen (dabei wird Teil A des Frachtbriefs automatisch erstellt). Daraufhin muss in Teil B nur das Fahrzeugkennzeichen hinzugefügt werden.

Zwar hat das Whitepaper Unternehmen im Voraus einige Anhaltspunkte für die Einführung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems gegeben, es bestehen jedoch immer noch einige Grauzonen, mit denen man sich in den nächsten Monaten auseinandersetzen muss – darunter das Zeitfenster, in dem die elektronischen Rechnungen einzureichen sind.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter. 

Im Juni diesen Jahres sorgte der französische Haushaltsminister Gérald Darmanin für Aufsehen, als er offiziell den Plan der französischen Regierung bekannt gab, dass die elektronische Rechnungsstellung auch für B2B-Transaktionen obligatorisch werden sollte. Nun scheint es so, als lasse die Regierung – angeführt von Minister Darmanin und Finanzminister Bruno Le Maire – ihren Worten Taten folgen. Das französische Finanzgesetz für 2020 wurde nach dem Treffen des Ministerrats am 27. September formell vorgelegt. In ihm ist festgeschrieben, dass die bereits heute gültigen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung bei B2G-Rechnungen auf B2B-Rechnungen ausgeweitet werden sollen.  

Was ist neu?

In nur drei kurzen Absätzen werden im Gesetzentwurf die zentralen Grundsätze der kommenden Reform dargelegt. Obwohl noch einiges durch künftige Verordnungen klargestellt werden muss, erläutert Artikel 56 des Finanzgesetzes doch bereits die wichtigste Regel – es ist verpflichtend, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, was folglich dazu führt, dass Papierrechnungen nicht mehr zulässig sind. Außerdem wurde ausformuliert, dass elektronische Rechnungen am wahrscheinlichsten auch von der Steuerbehörde freigegeben werden oder dass die Daten an die Steuerbehörde weitergeleitet werden, damit die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen kontrolliert werden kann. Es ist keine Überraschung, dass es Frankreich anderen Ländern wie Mexiko, der Türkei, Italien und Brasilien gleichtut. Sie alle haben Maßnahmen ergriffen, um gegen ihre MwSt.-Lücke durch Echtzeit-Kontrollmechanismen vorzugehen. 

Die Einführung der Vorschrift erfolgt stufenweise – wie das auch zuvor bei der Einführungsphase der B2G-Vorschrift der Fall war, die momentan in Kraft ist. Nach und nach müssen sich Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe dann an die Vorschrift halten. Die erste Stufe beginnt am 1. Januar 2023 und laut Gesetz soll das neue elektronische Rechnungsstellungssystem spätestens zum 1. Januar 2025 in allen Wirtschaftszweigen implementiert worden sein.  

Die Regierung gibt außerdem an, dass sie im Laufe des nächsten Jahres der Assemblée Nationale, also dem französischen Parlament, einen Bericht vorlegen wird. In ihm wird die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Reform dargelegt. Darüber hinaus enthält er eine grundlegende Analyse davon, welche Methoden und welche Verordnungen die technisch, rechtlich und operativ am besten geeigneten Lösungen darstellen – insbesondere im Hinblick auf die Freigabe und Übertragung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde.

Was geschieht als Nächstes?

Neben der von der Regierung angekündigten Analyse und Ausarbeitung der Gesetze und Berichte existiert noch ein weiterer entscheidender Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, bevor die Reform verwirklicht werden kann – Brüssel.  

Seitdem Italien zum ersten EU-Land geworden ist, das ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Rechnungen eingeführt hatte – wie auch Frankreich gerade –, konnten zwischen den beiden Ländern viele Parallelen gezogen werden. Die Situation bezüglich ihrer Mehrwertsteuerlücke und IT-Infrastruktur ist ähnlich. Aus diesem Grund haben viele Experten (zu Recht) angenommen, dass Frankreich hierbei dem Beispiel Italiens folgen würde. Um die Reform jedoch rechtmäßig durchführen zu können, musste Italien den EU-Rat um Erlaubnis bitten, damit es von den Bestimmungen der EU-MwSt.-Richtlinie (2006/112/EC) abweichen darf. Die französische Regierung hat anerkannt, dass sie ebenso vorgehen muss.  

Jetzt sind Sie dran

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie eine ausführliche Analyse der französischen Reform für die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Herausforderungen erhalten möchten, empfehlen wir das Webinar (vom 3. Oktober) von Christiaan van der Valk, Experte für elektronische Rechnungsstellung und Vizepräsident für Strategie bei Sovos.

Inscrivez-vous ici si vous désirez rejoindre le webinaire de Christiaan van der Valk le 3 Octobre.

Im vergangenen Monat haben wir einige Vorhersagen darüber getroffen, wie sich der Ausgang der jüngsten Wahlen auf die Agenda der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) hinsichtlich der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Berichtswesens auswirken würde. Es sieht so aus, als ob die neu gewählte Regierung voll und ganz mit der IAPR-Agenda zur Einführung der elektronischen Berichterstellung und Buchhaltung (die obligatorische elektronische Rechnungsstellung steht noch auf der Tagesordnung, aber zu einem späteren Zeitpunkt) und ihrem vorgeschlagenen Modell übereinstimmt, wie gestern vom Finanzminister während der parlamentarischen Diskussionen angekündigt.

Die IAPR hat große Fortschritte bei der Umsetzung des E-Reporting-Systems (genannt „Epopis“) gemacht, indem sie erst gestern die technischen Spezifikationen und Schemata für die Übertragung von Daten an die IAPR-Plattform veröffentlicht hat. Die IAPR-Berichtsplattform trägt mit „myDATA“ jetzt einen Namen, was soviel wie „Digitale Buchhaltungs- und Steueranwendung“ bedeutet. Es ist erwähnenswert, dass noch keine rechtliche Dokumentation zur Verfügung gestellt wurde.

Nachdem genügend Informationen über den Prozess und die technischen Details zur Verfügung gestellt wurden, hat die IAPR eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Beiträge von Unternehmen und interessierten Akteuren zu dem vorgeschlagenen E-Reporting-System zu erhalten, die bis zum 6. September 2019 offen sein wird.

Mehr und mehr Staaten weltweit sind von Mehrwert-, Verbrauchs- und sonstigen indirekten Steuern als größte staatliche Einnahmequelle abhängig und die Regierungen fragen sich natürlich, mit welchen technischen Mitteln sie die maximale Menge an fälligen Steuern nach den neuen Steuerbestimmungen erheben können. Indien ist dabei das neueste Beispiel.

Die GST (Verbrauchssteuer) wurde im Juli 2017 in Indien eingeführt, nachdem viele Jahre der Gespräche und Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessengruppen im Land erfolgt waren. Die Reform führte zu wesentlichen Vereinfachungen und Optimierungen des Steuerwesens in Indien. Obwohl der Weg bei der Einführung der Steuer sehr holprig war, ging im internationalen Vergleich alles sehr schnell. Nach fast zwei Jahren wird die Einführung weithin als Erfolg betrachtet und die Regierung ist scheinbar bereit, die GST-Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben und Echtzeit-Steuerkontrollen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen.

Indien ist auf dem Weg zur Echtzeit-Steuererhebung

Dieses Frühjahr kündigte das GST Council die Gründung eines Sonderkomitees mit der Aufgabe an, eine potenzielle indische Umsetzung eines Pflichtsystems zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B zu untersuchen: das „Committee of Officers on generation of electronic invoice through GST Portal“ (CoO).

Das CoO wurde insbesondere damit beauftragt, das südkoreanische Clearance-System mit ähnlichen Systemen in Lateinamerika zu vergleichen, um die global bewährten Methoden zu erfahren und zu bewerten, in welchem Umfang die staatlich kontrollierte Plattform in Indien – das GST Network – als Zentralstelle für ein elektronisches Rechnungsstellungsverfahren nach Clearance-Methode geeignet ist.

Ende Mai bildete das CoO zwei Unterkomitees, die parallel arbeiten sollten: eines an rechtlichen und politischen Fragen und das andere an der Ausarbeitung der technischen Anforderungen. In den letzten Wochen sind die Arbeiten in diesen Gruppen sowie in Gesprächen zwischen Behörden und Unternehmen vorangekommen.

Das Komitee steht vor dem Abschluss der Erstberatungen, die Abschlussempfehlungen wurden jedoch noch nicht in einem Bericht veröffentlicht. Daher sind noch keine Gesetzesentwürfe, Rechnungsschemata oder Prozessrahmenentwürfe an die Öffentlichkeit gelangt; mit Ergebnissen wird jedoch diesen Sommer gerechnet.

Wie würde das System aussehen?

Es ist zwar noch zu früh, das indische elektronische Rechnungsstellungssystem wirklich mit Gewissheit beschreiben zu können, doch Spekulationen sind natürlich bereits im Umlauf. Das CoO wurde insbesondere beauftragt, zu untersuchen, wie das aktuelle eWaybill-System als verpflichtendes System zur elektronischen Rechnungsstellung recycelt werden könnte. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der neue Rahmen dem eWaybill-Prozess ähneln wird.

Zu diesen Ähnlichkeiten zählen das Prinzip der Erzeugung von Rechnungsnummerbereichen in (nahezu) Echtzeit durch eine zentrale Plattform, die dann im Rechnungsdokument enthalten sein muss, um eine steuerlich gültige Rechnung darzustellen. Mit anderen Worten: Dieser Systemtyp hätte keine Ausstellung der Rechnung in einem Freigabeportal wie in Italien zur Folge, sondern würde eine etwas „softere“ Version eines elektronischen Rechnungsstellungssystems auf Freigabebasis darstellen.

Was geschieht als Nächstes?

Elektronische Rechnungsstellung ist schon seit einigen Jahren gesetzlich möglich und praktisch Realität, demzufolge nutzen bereits viele Unternehmen im Land PDF-basierte elektronische Rechnungsstellung. Angesichts der Größe der indischen Volkswirtschaft und ihrer Rolle in globalen Fertigungsprozessen wird jede große Reform der elektronischen Rechnungsstellung starke Auswirkungen haben – nicht nur auf örtliche Unternehmen, sondern auch auf den internationalen Handel als solches.

Am 21. Juni soll das GST Council allgemein das Thema Steuerkontrollen und die Steigerung der erhobenen Steuern durch moderne Compliance-Anforderungen besprechen. Es bleibt fraglich, ob das GST Council bereit für eine formelle Entscheidung zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im Land oder bereit zur Veröffentlichung eines übergeordneten Rahmens für die grundlegenden Überlegungen wie Umfang, Datum des Inkrafttretens und generelle technische Prinzipien ist.

Falls nicht, ist das immer noch kein Grund zur Sorge über eine verzögerte Entscheidung. Falls überhaupt, sollte man eher mit dem Gegenteil rechnen: Die Regierung unter Präsident Modi hat mehrfach bewiesen, wie schnell sie Dinge erledigen kann. Nach den kürzlichen Wahlen vor nicht einmal einem Monat ist es durchaus möglich, dass der gestärkte Präsident dieses Projekt beschleunigen wird.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter.

Seit der Einführung der zentralen elektronischen Rechnungsstellungsplatfform SDI (Sistema di Interscambio) und Verpflichtung aller Zulieferer im öffentlichen Sektor zu deren Nutzung im Jahr 2014 ist Italien bei der elektronischen B2G-Rechnungsstellung ganz vorn mit dabei.

Während einige europäische Nachbarn langsam aufschließen, verbessert Italien weiterhin die Integration neuer Technologien in staatliche Verwaltungsprozesse. Die neueste Maßnahme: Elektronische Aufträge im staatlichen Beschaffungswesen sind nun verpflichtend. Aufbauend auf den erfolgreichen Einsatz der Auftrags-Routingknoten-Plattform der Verwaltung (Nodo di Smistamento degli Ordini oder NSO) in der Region Emilia-Romagna erweitert Italien die Funktion nun auf das ganze Land.

Elektronische Aufträge für Produkte auch über das Gesundheitswesen hinaus

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Bestellungen vom landesweiten italienischen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale oder SSN) von den Zulieferern über die NSO-Plattform geliefert oder empfangen werden. Die von der Verordnung betroffenen Zulieferer müssen elektronische Aufträge von staatlichen Stellen entgegennehmen; die öffentliche Verwaltung übernimmt keine Liquidation und Zahlung von Rechnungen, die von nonkonformen Unternehmen ausgestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Verordnung alle Bestellungen von juristischen Personen abdeckt, die mit dem SSN verbunden sind, darunter Bürobedarf und Elektronik – nicht nur Gesundheitsprodukte.   

Zusätzlich zur verpflichtenden Annahme elektronischer Aufträge können Zulieferer auch Nachrichten an die öffentliche Verwaltung schicken. Wenn Zulieferer und die öffentliche Verwaltung sich vorher darüber geeinigt haben, kann der Lieferant vorausgefüllte elektronische Aufträge an den staatlichen Käufer senden, der die empfohlenen Mengen dann bestätigen oder ablehnen kann.

Zulieferer aus dem Ausland und die neue Verordnung für elektronische Aufträge

Zudem müssen auch Zulieferer aus dem Ausland diese Verordnung erfüllen. Die NSO-Verordnung wirkt sich auch auf die elektronische Rechnungsstellung für die Verwaltungsbehörden Italiens aus, da bestimmte elektronische Auftragsdaten in die elektronischen Rechnungen eingepflegt werden müssen, die über das SDI übertragen werden.

Das NSO-System basiert auf der vorhandenen SDI-Infrastruktur und demzufolge erfordert die Kommunikation mit dem NSO eine ähnliche Kanalakkreditierung wie das SDI. Zulieferer und Vermittler, die bereits Nachrichten über die SDI-Plattform übertragen, müssen die ergänzenden Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die noch veröffentlicht werden. Zudem zeigen die technischen Spezifikationen, dass PEPPOL-Vermittler über einen beim NSO akkreditierten Access-Point-Service mit der NSO-Plattform interagieren können.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften in Italien umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter.