Fallstudie
Sun Chemical
Sovos hat Sun Chemical die multinationale Berichterstattung leichtgemacht, sodass das Unternehmen seine Compliance-Maßnahmen konsolidieren konnte.
Vor mehr als sechs Monaten kündigten die griechischen Behörden ihre Absicht an, verbindliche Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Buchführung einzuführen. Nun liegen genügend Informationen vor, um beurteilen zu können, was die vorgeschlagenen Vorschriften für Griechenland bedeuten werden.
Obwohl die formelle Gesetzgebung noch nicht veröffentlicht wurde, wird erwartet, dass die neuen Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung von der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen, der für alle Steuerangelegenheiten zuständigen griechischen Behörde (AADE; auf Griechisch „ΑΑΔΕ“), bis Januar 2020 in Kraft treten werden.
Der Direktor der AADE erklärte kürzlich, dass die elektronische Rechnungsstellung ohne elektronische Berichterstattung unvollständig sei, sodass die vorgeschlagenen Regeln beide Bereiche der Steuerkonformität umfassen müssen. Bis Januar 2020 ist es das Ziel, dass die Berichterstattung in Echtzeit gleichzeitig mit der Ausstellung der Rechnung erfolgt. Die neuen Regeln würden die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung zwingend vorschreiben, und das über eine Echtzeit-Verbindung vom Rechnungssystem (durch Übertragung aller relevanten Rechnungsdaten) zum elektronischen System (TaxisNet) der griechischen Steuerbehörden.
Bisher wurden noch keine wirklichen Maßnahmen hinsichtlich der Implementierung des neuen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung ergriffen. So wurden z. B. der entsprechende Prozess, die Anforderungen an das Format für die elektronische Rechnungsstellung und die Softwaresysteme zur Verbindung mit der Steuerbehörde noch nicht definiert. Das Finanzministerium hat jedoch vor Kurzem eine Entscheidung veröffentlicht, welche die Zertifizierungsanforderungen festlegt und den Zertifizierungsprozess und die Zuständigkeiten für Anbieter von E-Invoicing-Dienstleistungen beschreibt, die in der Lage wären, Dienstleistungen der Ausstellung, Aussendung und Archivierung im Namen des Steuerpflichtigen zu erbringen.
Im Vergleich dazu wurden bei der Implementierung der Echtzeit-Berichterstattung mehr Fortschritte erzielt. Die AADE hat die technischen Spezifikationen für die Übermittlung von Rechnungsdaten veröffentlicht. Der Umfang des Berichtsrahmens umfasst jedoch auch andere Steuer- und Rechnungsdaten (z. B. die Einkommenssteuer), die an das Regierungsportal (TaxisNet) übertragen werden müssen. Hinzu kommt, dass die Rechnungsdaten künftig täglich (statt wie bisher periodisch) gemeldet werden müssen. Diese technischen Spezifikationen gelten für die Verbindung von den so genannten griechischen „elektronischen Steuergeräten“ – die in Griechenland am häufigsten verwendete konforme Methode zur Ausstellung (und zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität) von B2C-Rechnungen – zu TaxisNet sowie für die Datenübertragungssoftware, die von den Anbietern von E-Invoicing-Dienstleistungen betrieben wird.
Für B2B-Rechnungen, deren Integrität und Authentizität durch eine beliebige Methode der EU-Richtlinie garantiert werden kann, wurden bisher keine technischen Spezifikationen veröffentlicht. Weitere Klärungen und gesetzgeberische Maßnahmen seitens der Steuerverwaltung sind erforderlich. Details über die Softwaresysteme der Dienstleister und die staatliche Infrastruktur werden voraussichtlich bis Mitte 2019 abgeschlossen sein.
Bis zur Implementierung des neuen Berichtsrahmens, bei dem die Rechnungsdaten in Echtzeit zur gleichen Zeit wie die Rechnung gemeldet werden, arbeitet die AADE an der Alternative, dass die Rechnungsdaten regelmäßig nur vom Aussteller und nicht vom Käufer gemeldet werden. Dies sollte den Gesamtaufwand im Rahmen der Berichterstattung minimieren und die Eindeutigkeit der Daten sicherstellen. Der Käufer wird in der Lage sein, das entsprechende Berichtsfeld in TaxisNet zu ändern, sofern die Rechnungsdaten des Lieferanten nicht ausreichen.
Am 29. Oktober 2018 veröffentlichte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen; dieser muss jedoch noch verabschiedet werden. Der Gesetzesentwurf macht die elektronische Rechnungsstellung sowohl für den Lieferanten als auch für den Käufer bzw. die entsprechende Regierungsbehörde in Szenarien des öffentlichen Beschaffungswesens ab dem 1. April 2019 verbindlich.
Die AADE hat klargestellt, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ohne eine Art von kombinierter Transaktionsberichterstattung unvollständig wäre. Die Daten sollten einmal und nicht mehrmals erstellt werden, wie es derzeit der Fall ist. Daher erwarten wir in Griechenland eine Art „Clearance“-Modell für die elektronische Rechnungsstellung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, die Reform als ähnlich wie in Italien („echte“ elektronische Rechnungsstellung) oder eher wie in Ungarn (Berichterstattung in Echtzeit, sobald die Rechnung ausgestellt wurde) einzustufen. Griechenland steht eindeutig im Einklang mit dem Paradigmenwechsel der EU hin zu einer verstärkten staatlichen Kontrolle über Transaktionsdaten und ist sich der Vorteile einer strengeren Einhaltung der Steuervorschriften und von Maßnahmen zur Schließung seiner Steuerlücke bewusst.
Auch wenn die neuen Maßnahmen von vielen Personen in Griechenland nicht begrüßt werden – ganz im Geiste einer entschiedenen Opposition gegen die Sparmaßnahmen der EU, die in der Vergangenheit zu Protesten und sozialen Unruhen geführt haben –, sind diese neuen Maßnahmen gut positioniert, um der griechischen Steuerverwaltung und der Regierung eine Chance für strukturelle Veränderungen zu geben. Der Einsatz von Technologie wird eine effektivere Steuerkontrolle und -durchsetzung sowie ein effizienteres steuerliches Umfeld für Unternehmen ermöglichen, was zu einem positiven Dominoeffekt für die künftige Umstrukturierung und den Wiederaufbau der griechischen Wirtschaft führen wird.
Finden Sie heraus, wie Sovos Unternehmen in Griechenland und auf der ganzen Welt dabei unterstützt, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung einzuhalten.
Unternehmen, die mit der Einhaltung der italienischen Frist für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Januar zu kämpfen haben, werden von finanziellen Sanktionen befreit, wenn sie ihre Rechnungen zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sofort ausstellen können. Es scheint jedoch, dass die italienische Steuerbehörde die Einführung des Systems nicht verzögern wird.
Die Regierung hatte erklärt, dass Rechnungen, die nach dem 1. Januar nicht dem neuen Mandat entsprechen, mit Strafen in Höhe von 90 bis 180 Prozent der geltenden Steuer belegt werden. Dementsprechend wird die Steuerbehörde Rechnungen, die nicht korrekt formatiert oder nicht über das neue SDI-Berichtssystem ausgestellt wurden, als nicht konform betrachten.
Viele Unternehmen, insbesondere kleinere Firmen, hatten jedoch Probleme beim Übergang von ihren bestehenden Prozessen auf das neue Regelwerk für die elektronische Rechnungsstellung, das eine elektronische Rechnungsfreigabe in Echtzeit über die staatlich betriebene Plattform Sistema di Interscambio (SDI) erfordert.
Als Reaktion auf die Bedenken der Unternehmen öffnet sich die Regierung für eine Art Karenzzeit: Anstatt die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als solche zu verschieben, verzichtet Italien auf Strafen für die verspätete Übermittlung der Rechnungen. Darüber hinaus wird Italien ab Juli 2019 die Hauptregel für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung lockern, was den Unternehmen mehr Flexibilität im Prozess der elektronischen Rechnungsstellung ermöglicht.
Die neuen Strafbestimmungen sehen eine kurze Karenzzeit vor. Die Steuerbehörde wird keine Strafen für elektronische Rechnungen anwenden, die vom SDI innerhalb der Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist, zu dem die Rechnung gehört, ausgestellt und verrechnet werden – d. h. bis zum 15. des Folgemonats, in dem die Rechnung ausgestellt und folglich verrechnet werden sollte (gemäß der Verordnung Nr. 100 aus dem Jahr 1998, aktualisiert 2018). Für elektronische Rechnungen, die das SDI bis zum Ende der folgenden Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist (normalerweise bis zum Ende des Folgemonats) ausstellt und verrechnet, reduziert die Steuerbehörde die Strafe um 80 Prozent.
Wenn ein Unternehmen zum Beispiel am 1. Januar keine Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften übermitteln kann, kann es die Übermittlung einer Rechnung, die bis zum 15. Februar hätte ausgestellt werden müssen, verzögern, ohne dass für diese Verzögerung Gebühren anfallen. Wenn das Unternehmen noch mehr Zeit benötigt, kann es die Übertragung von Rechnungen über das SDI bis zum 15. März verzögern und eine 80-prozentige Ermäßigung der regulären Strafe zahlen.
Italien lockert auch seine Anforderungen an den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Seit 1972 sieht das italienische Mehrwertsteuergesetz vor, dass Lieferanten entsprechende Rechnungen an die Regierung am Ort der Lieferung ausstellen müssen. Ab Juli können die Lieferanten jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung Rechnungen über die SDI-Plattform ausstellen. Rechnungen, die nicht vom SDI verrechnet werden, sind für steuerliche Zwecke nicht gültig, sodass die Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu Verzögerungen beim Zahlungseingang führen kann.
Für Unternehmen, die in Italien tätig sind, ist die Erleichterung willkommen. Sie ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die elektronische Rechnungsstellung in Italien planmäßig vorankommt. Das bedeutet, dass Unternehmen mit Niederlassung in Italien ihre Systeme bis Mitte Februar auf die Erfüllung des neuen Mandats vorbereiten müssen oder mit Strafen rechnen müssen.
Aus den jüngsten Entwicklungen geht auch hervor, dass sich die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Italien jederzeit ändern können. Das Problem wird exponentiell schwieriger zu lösen, wenn Unternehmen weltweit ähnlichen Veränderungen gegenüberstehen. Die Einführung eines Systems, das die elektronische Rechnungsstellung automatisiert und eine zentrale Datenquelle sowohl in der Kreditoren- als auch in der Debitorenbuchhaltung bietet, ist daher von wesentlicher Bedeutung.
Sovos unterstützt Unternehmen in Italien seit mehr als einem Jahrzehnt bei allen Fragen der Compliance. Finden Sie heraus, wie Sovos seine Kunden vor Strafen, stornierten Lieferungen und anderen potenziell teuren Fallstricken der elektronischen Rechnungsstellung bewahrt.
Unternehmen, die sich mit komplexen Umsatz- und Verbrauchssteuerermittlungen, Umsatzsteuerregelungen und anderen steuerlichen Herausforderungen auf der ganzen Welt befassen, wissen, dass SAP allein nicht in der Lage ist, die von Land zu Land unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen. Da der Support und die Updates für ECC und R3 von SAP auslaufen, müssen Unternehmen auf HANA umsteigen, um ihre Systeme auf dem neuesten Stand zu halten. Mit diesem unvermeidlichen Wechsel zu S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um einen Schritt zurückzutreten und eine umfassende Strategie für das weltweite Steuermanagement zu entwickeln.
SAP-Anwender müssen bis 2025 auf HANA migrieren – die Mehrheit hat diesen Prozess jedoch noch nicht begonnen. Da der Umzug größere Änderungen an der ERP-Infrastruktur erfordert, sollten SAP-Anwender mit globaler Geschäftstätigkeit die einmalige Gelegenheit nutzen, bei der Implementierung strategischer vorzugehen. Mit dem richtigen Ansatz können Unternehmen ihre Lösungen so zukunftssicher machen, dass sie mit den ständigen Änderungen der Steuervorschriften in Lateinamerika, Europa und darüber hinaus Schritt halten können.
Erfahren Sie, wie Sie bei einem SAP S/4HANA-Upgrade-Projekt im Zuge einer modernen Steuerabwicklung etwaige Betriebsunterbrechungen minimieren können: Lesen Sie Vorbereitung von S/4HANA für eine kontinuierliche Steuerkonformität und lassen Sie Ihr Unternehmen nicht durch die Anforderungen eines modernen Steuerwesens aus der Bahn werfen.
Regierungen auf der ganzen Welt implementieren Technologien für die Durchsetzung von Steuern. Um Schritt zu halten, müssen Unternehmen die Digitalisierung der Steuern zu einer Kernsäule ihrer HANA-Migrationen machen.
Bei der Umstellung auf HANA müssen Unternehmen die neue Steuerwelt berücksichtigen, die unter anderem Folgendes umfasst:
Die Umstellung auf S/4HANA oder HANA Enterprise Cloud erfordert, dass Unternehmen alle ihre Prozesse, Anpassungen und Add-ons von Drittanbietern auf die neue Plattform übertragen. Daher gibt es mehrere kritische Überlegungen.
Da die SAP-ERP-Systeme der meisten Unternehmen über viele Jahre hinweg aufgebaut und angepasst wurden, werden viele Unternehmen von einem schrittweisen Ansatz zur HANA-Implementierung profitieren. Die weniger individuell angepassten Module wie Finanzbuchhaltung (FI) und Controlling (CO) werden leichter zu verschieben sein als die Materialwirtschaft (MM) oder der Vertrieb (SD), für die ein langfristiger Plan für Anpassungen erforderlich ist.
Viele SAP-Konfigurationen sind zu einem Flickenteppich aus benutzerdefiniertem Code und Zusatzanwendungen geworden. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Ermittlung der Umsatz- und Verbrauchssteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung der Umsatzsteuer und das Berichtswesen geht, da die Anforderungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eines Unternehmens sehr unterschiedlich sind. Der Wechsel zu HANA bietet den Unternehmen die Möglichkeit zur Konsolidierung, wobei lokale Konfigurationen zugunsten einer globalen Strategie eliminiert werden. Unternehmen, die proaktiv planen, können dazu beitragen, dass die nächsten 15 Jahre vereinfacht werden, ohne die ständig wechselnden Konfigurationen, die in den vergangenen 15 Jahren durch die digitale Transformation der Regierungen erforderlich waren.
Bei einer bevorstehenden Migration zu SAP HANA müssen Unternehmen eine Lösung in Betracht ziehen, die SAP als zentrale Datenquelle aufrechterhält und gleichzeitig mit den ständigen Änderungen der Vorschriften Schritt hält. Hier erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen dabei hilft, genau das zu tun und den Wert ihrer HANA-Implementierung zu sichern