Der Trend zur Echtzeit-Datenerfassung als Steuerkontrollmechanismus durch Steuerbehörden auf der ganzen Welt ist keine große Überraschung mehr, ganz im Gegenteil. Eine nach der anderen und mit zunehmender Geschwindigkeit führen Regierungen lokale Anpassungen von Continuous Transaction Controls-Regimen ein, allgemeiner als CTCs bezeichnet. Allerdings zeichnen sich bei den Steuerbehörden neue Trends ab, die über die Sammlung von Steuerdaten in Echtzeit hinausgehen und stattdessen den Echtzeit-Zugriff auf die Buchhaltungsdaten der Steuerzahler und letztlich die Nutzung dieser Daten zur Bewertung des Steuereinhaltungsrisikos betreffen.
Die Datenerfassung in Echtzeit bietet viele Möglichkeiten für eine Steuerbehörde. Zum Beispiel kann sie einen zuverlässigen Überblick über die Transaktionen auf Geschäftsebene im Land liefern und es dem Staat ermöglichen, Finanzdaten in umsetzbare Erkenntnisse umzuwandeln. Echtzeitdaten können es einer Steuerbehörde auch ermöglichen, Steuerrisiken für einzelne Steuerzahler frühzeitig zu erkennen, sodass sie angegangen werden können, bevor es zu einer Prüfung oder einem Rechtsstreit kommt.
Russland ist führend
Russland ist ein gutes Beispiel für ein Land, das mit gutem Beispiel vorangeht und ein Tool für die Erstellung von Risikobewertungen hinsichtlich der Compliance von Steuerzahlern aufgebaut hat. Das russische System wurde zunächst Integrated Risk Management System genannt und später in Cooperative Compliance System (CCS) umbenannt. Durch das CCS kann die Steuerbehörde die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch den einzelnen Steuerzahler einschätzen und sobald Risiken erkannt werden, erzeugt das System eine Warnung, die sowohl für die Steuerbeamten als auch für den Steuerzahler sichtbar ist.
Wie funktioniert das russische System?
Im derzeitigen Stadium können nur die größten und digital fortschrittlichsten Steuerzahler, die sich freiwillig für dieses System entscheiden, Teil des CCS sein. Die Steuerzahler werden mit Vorteilen zum Beitritt motiviert, wie z. B. der Befreiung von Betriebsprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen, einer sozial verantwortlichen Entscheidung und der Möglichkeit, ihre Finanzprozesse von Papier auf digital umzustellen.
Das CCS ermöglicht der Federal Tax Authority (FTS) direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Steuerzahlers. Mithilfe von KI-Technologie werden die Vorgänge eines bestimmten Steuerzahlers bewertet und sein Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften berechnet. Wenn ein Risiko erkannt und eine Warnung durch das System ausgelöst wird, können die Steuerbehörde und der Steuerzahler kommunizieren und handeln, bevor es zu Streitigkeiten kommt.
Was ist für die Zukunft zu erwarten?
Das russische CCS-System ist ein deutlicher Hinweis darauf, zu was viele der weltweit bestehenden und zukünftigen CTC-Regime wahrscheinlich heranreifen werden, nämlich zu Systemen, die es den Steuerbehörden rund um den Globus ermöglichen, mit den Steuerzahlern zu interagieren und zusammenzuarbeiten und dabei die Vorteile moderner Technologie zu nutzen.
Auch wenn es Zeit braucht, um technologische Fortschritte zu implementieren, scheinen die Steuerverwaltungen entschlossen zu sein, neue und effektive Wege zur Durchführung von Steuerkontrollen zu finden und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen durch die Einhaltung von Steuervorschriften durch Zusammenarbeit zu reduzieren. Das russische CCS-System ist noch recht neu und daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass es von anderen Ländern übernommen wird. Angesichts der Vorteile wäre es jedoch nicht überraschend, wenn wir in den kommenden Jahren ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern sehen.
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Das polnische Finanzministerium hat jetzt den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung über die nationale Plattform (Krajowy System e-Faktur – KSeF) in einem Continuous Transaction Control (CTC)-System veröffentlicht. Der Entwurf steht während einer zweiwöchigen Frist zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung , wonach das Gesetz bereits zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen über die nationale Plattform jedoch freiwillig sein; sowohl Papierrechnungen als auch andere elektronische Rechnungen werden weiterhin erlaubt sein. Steuerzahler, die sich für die Nutzung des KSeF-Systems entscheiden, werden mit einer schnelleren Rückerstattung der Mehrwertsteuer belohnt. Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz sind weitere Faktoren, die als Vorteile für diejenigen genannt werden, die das System nutzen. Geplant ist, die Nutzung des KSeF-Systems in einem zweiten Schritt bis 2023 verpflichtend zu machen.
Einige bemerkenswerte Eigenschaften des neuen Rechnungssystems sind die folgenden
Um Rechnungen über das CTC-System ausstellen zu können, ist die Akzeptanz des Empfängers erforderlich. Eine Akzeptanz nach bisherigen Regeln, Rechnungen nur in elektronischer Form zu erhalten, ist nicht ausreichend.
Die Ausstellung und der Empfang der Rechnung gilt als in der Plattform erfolgt.
Die Auslagerung der Rechnungsstellung oder des Rechnungsempfangs ist möglich und geregelt.
Die Verwendung digitaler Signaturen ist erforderlich; eine qualifizierte elektronische Signatur wird ausdrücklich erwähnt.
Das KSeF-System beinhaltet eine Archivierungsfunktion; Rechnungen, die über das System ausgestellt wurden, werden standardmäßig für zehn Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden, archiviert.
Der polnische Vorschlag lehnt sich ziemlich stark an das italienische SDI-System an. Polen führt eine Übergangszeit ein, bevor es die elektronische Rechnungsstellung über eine Clearing-Plattform verpflichtend macht, so wie Italien es vor der Einführung seines vollwertigen CTC-E-Invoicing-Mandats getan hat. Der Vorschlag, eine Standardlösung für die elektronische Archivierung anzubieten, spiegelt eine ähnliche Funktion der italienischen SDI-Plattform wider; die italienische Plattform wurde jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kritisiert und musste daher im Laufe der Zeit angepasst werden. Ein weiteres Merkmal, das dem italienischen Modell ähnelt, ist die Beziehung zwischen der Meldung von Rechnungsdaten und den von der Clearing-Plattform gesammelten Daten. Während Italien das Spesometro (Meldung von Inlandsrechnungen) eingestellt hatte – und auch das Esterometro (Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen) einstellen wird, befreit Polen die Steuerpflichtigen von der Pflicht zur Abgabe der JPK_FA (Meldung von Rechnungen).
Es ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf es zulässt, dass detailliertere Regeln durch einen Ministerialerlass hinzugefügt werden können, so dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alles festgelegt ist. Es sieht in der Tat so aus, als würden die Polen an ihrer Absicht festhalten, ihr CTC vor Frankreich in Betrieb zu nehmen.
Am 31. Dezember 2020 hat die griechische Regierung in letzter Minute den Starttermin von myDATA erneut auf April 2021 verschoben. Diese Ankündigung war erwartet worden und kam als große Erleichterung für die griechischen Steuerzahler, die sich Sorgen machten, ob sie für das vorherige Go-Live-Datum im Januar 2021 bereit sein würden.
Das erste Quartal 2021 bietet die Gelegenheit für zusätzliche Schulungen und die Einführung des neuen CTC-Frameworks.
Insbesondere wird durch den Ministerialbeschluss A.1300/2020 (Änderung des im Juni veröffentlichten Beschlusses 1138/2020) die verpflichtende Übermittlung der erforderlichen Daten an die myDATA-Plattform auf den 1. April 2021 verschoben. Auch die Daten des ersten Quartals 2021 müssen bis spätestens 31. Oktober 2021 übermittelt werden, damit ein vollständiger Überblick über ein ganzes Jahr auf den myDATA-E-Books gegeben ist.
Darüber hinaus hat der Ministerialbeschluss einige weitere Änderungen eingeführt:
Der vollständige Einführungszeitplan wurde aktualisiert. Die Übermittlung der Daten von Q1 2021 ist verpflichtend mit unterschiedlichen Fristen für Einnahmen, Ausgaben und Gehaltsabrechnung (jeweils Ende Oktober, November und Dezember). Die Übermittlung der Daten von Q4 2020 bleibt freiwillig.
Für Groß- und Einzelhandelsgeschäfte, die keine Registrierkassen benötigen (Φ.Η.Μ), wurde eine neue Datenübertragungsmethode eingeführt, bei der es sich um eine IAPR-Anwendung zur Ausstellung und Übermittlung der erforderlichen Dokumente handelt. Die Übertragung der relevanten Daten erfolgt in Echtzeit.
Der Übertragungszeitraum für Einzelhandelstransaktionen ist davon abhängig, ob sie den Einsatz von Registrierkassen erfordern oder nicht.
Ausnahmsweise können für 2020 und 2021 bestimmte Sektoren wie Versorgungsunternehmen und Kreditinstitute entscheiden, die geforderten Daten kumulativ zu übermitteln. Die neueste Entscheidung hat weitere Sektoren auf dieser Liste, darunter Telekommunikation, Mautgebühren und die Bank von Griechenland.
Neue Kategorien von Steuern, Zöllen, Abzügen und anderen Gebühren werden in Anhang 2 des Beschlusses 1138/2020 eingeführt. Der Anhang listet alle Felder der Dokumenttypen im Anwendungsbereich auf, in denen diese neuen Steuern und Gebühren wiedergegeben werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese zusätzliche Verschiebung des myDATA-Starttermins es den griechischen Steuerzahlern und relevanten Stakeholdern sowie der IAPR – der griechischen Steuerbehörde – selbst ermöglicht, angemessen und rechtzeitig auf die neuen CTC-Anforderungen vorbereitet zu sein.
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Bitte wenden Sie sich an , wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf das griechische myDATA-Programm benötigen.
Es wird erwartet, dass sich die Einführung von Regelungen für indirekte Steuern auf der Grundlage von CTCs in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.
Diese Migration wird bei weitem nicht linear verlaufen; die Länder studieren zunehmend die Erfahrungen früherer Anwender, aber die Einführung neuer Regime unterscheidet sich in Bezug auf Tempo, Reihenfolge und CTC-Anforderungstypen stark.
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Die Reise, auf der sich Unternehmen in vielen Teilen der Welt seit den späten 1990er Jahren befinden, begann mit groß angelegten Projekten, um Enterprise Resource Planning (ERP) und andere Kernunternehmenssysteme mit den technologischen Möglichkeiten der Internet-Revolution in Einklang zu bringen. Oft dauerten solche ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsprojekte viele Jahre, mit Budgets im zweistelligen Millionenbereich. Während dieser Zeit wurden die Investitionen in andere Bereiche der IT und elektronisch unterstützte Geschäftsprozesse eingefroren oder hatten nur experimentellen Charakter.
Um das Jahr 2010 herum ist eine beträchtliche Anzahl multinationaler Unternehmen aus dieser ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsphase hervorgegangen, die versuchen, den Return on Investment (ROI) dieser teuren, modernisierten internen Kernsysteme zu erhöhen. Zu diesem Zweck konzentrierten sie sich auf Software, Systeme und Dienstleistungen, um die Effizienz durch die Automatisierung von Verkaufs- und Kauftransaktionen mit Handelspartnern zu steigern. Angesichts des hohen Maßes an ERP-Anpassung bei größeren Unternehmen weltweit konnten keine zwei Systeme von vornherein miteinander kommunizieren. B2B-Automatisierungssoftware und Cloud-Dienste, wie Procure-to-Pay, Order-to-Cash und viele andere spezialisierte Arten von Software, entwickelten sich zum nächsten Bereich wichtiger Investitionen in Unternehmenssoftware.
In der aktuellen Phase führen viele große Unternehmen nach und nach Automatisierungssysteme für B2B-Transaktionen ein, die fast ausschließlich Cloud-basiert sind und als Multi-Tenant-“Netzwerke” laufen, im Gegensatz zu den 1:1-EDI-Verbindungen, die ihnen vorausgingen. Unternehmen können durch die Automatisierung des Austauschs von Verkaufs- und Einkaufsdaten mit Handelspartnern erhebliche Prozessvorteile und Einsparungen erzielen. Da sich die Anbieter von ERP-Software nicht darauf konzentriert haben, Werkzeuge für eine nahtlose End-to-End-Prozessintegration mit den Lieferanten und Käufern ihrer Kunden zu ermöglichen, sind in den letzten 15 Jahren Hunderte von Unternehmen entstanden, die die Lücke in diesem Bereich der Business-to-Business-Integration füllen.
Um Ihnen zu helfen, die regionalen Unterschiede besser zu verstehen, die diesen chaotischen Übergang vorantreiben, haben wir diesen nützlichen Leitfaden erstellt.
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Der chaotische Übergang zu CTCs stellt Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, vor besondere Herausforderungen. Dieser sich abzeichnende Zusammenprall der digitalen Transformationen – von Unternehmen und Steuerbehörden – führt ein dynamisches und oft schwer vorhersehbares Element in die Modernisierungspläne der Unternehmen ein. Da die Einhaltung von Vorschriften für die Geschäftstätigkeit in jedem Land nicht verhandelbar ist, werden regulatorische Vorgaben für die Einführung von CTCs immer Vorrang vor Projekten haben, über die das Unternehmen freier entscheiden kann.
Wenn Fachleute im Bereich der indirekten Steuern von ihrer “Compliance”-Funktion bei der Mehrwertsteuer sprechen, meinen sie in der Regel ihre periodische MwSt-Berichterstattung. In der Regel führen multinationale Unternehmen diese Prozesse auf der Grundlage einer manuellen Datenextraktion aus ihrem ERP-System in Kombination mit Tabellenkalkulationen zum Abgleich und zur Korrektur von Daten durch, wobei sie eine Kombination aus MwSt.-Experten des Unternehmens, externen Steuerberatern, Managed Service Providern, Shared Service Centern und Buchhaltungsressourcen einsetzen.
Der andere wichtige Steuerprozess, den große Unternehmen pflegen, ist die Steuerbestimmung, um die Kontrolle über Steuersätze und den damit verbundenen Rechnungsinhalt zu maximieren. Sie verfolgen dies oft durch eine Kombination von Konfigurationen und Anpassungen, Add-Ons und Steuer-Engines von Drittanbietern, die in das ERP-System integriert sind.
Da diese Compliance-Prozesse und -Technologien für indirekte Steuern im Allgemeinen für eine Welt papierbasierter Geschäftstransaktionen und Steuerberichte konzipiert wurden, sind sie Teil des Universums interner Kontrollen und Prozesse rund um die Buchhaltung eines Unternehmens und somit von der Welt der Lieferkette, der Beschaffung und der Verkaufsoperationen entkoppelt. In der neuen Welt der Transaktionstechnologie und der kontinuierlichen Transaktionskontrollen verlagert sich jedoch zumindest ein Teil des Schwerpunkts der “Compliance” auf das transaktionale Quellsystem. Darüber hinaus müssen sich die veralteten Berichtsprozesse, Organisationsstrukturen und Technologien, die weiterhin direkt mit den ERP-Systemen der Unternehmen interagieren, weiterentwickeln, um der Einführung neuer Berichtskonzepte gerecht zu werden, die auf einer kontinuierlichen automatisierten Datenübertragung basieren, die zunehmend keine Zeit und keinen Raum mehr für die manuelle Datenaufbereitung und -prüfung lässt.
In dieser schönen neuen transaktionalen Welt entwickelt sich die Einhaltung der Steuervorschriften von einem weitgehend ERP-zentrierten Buchführungsverfahren zu einem operativen Anliegen. Wenn unberührte, zu 100 Prozent korrekte Transaktionsdaten nicht bei Bedarf an die Steuerbehörden übermittelt werden können, kann es zu Verzögerungen in den Lieferketten eines Unternehmens und bei der Erfüllung von Kundenwünschen kommen. Dadurch entsteht eine viel direktere Abhängigkeit zwischen dem unteren Ende eines Unternehmens Linie und die Steuerdaten beim ersten Mal als Teil der Transaktion richtig zu bekommen. Steuerermittlungsprozesse müssen sich daher von weitgehend nachträglichen Validierungstools zu kritischen Instrumenten entwickeln, um Fehler bei der Verarbeitung in Transaktionssoftware zu erkennen und zu korrigieren.
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MwSt.-Lösungen von Sovos – Sicherheit im Bereich Steuern
Es ist an der Zeit, sich auf die digitale Transformation des Steuerwesens vorzubereiten– mit den MwSt.-Lösungen von Sovos.
Neue MwSt.-Erklärungsanforderungen sind weltweit mit zunehmender Intensität und Vielfalt zu beobachten. Steuerbehörden befinden sich auf dem Weg zur digitalen Transformation. Das wiederum hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen operieren und die Einhaltung des Mehrwertsteuerrechts gewährleisten. Infolgedessen gehören die Herausforderungen, denen sich ein international tätiges Unternehmen heutzutage gegenübersieht, zu den wohl umfangreichsten aller Zeiten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Das Aufkommen von Continuous Transaction Controls (CTCs)
Ein Ende dieser Steuerrevolution, die auf unterschiedliche Formen der Digitalisierung zurückzuführen ist, ist noch nicht in Sicht. Zahlreiche Länder auf der ganzen Welt, vor allem aber jene in Europa, haben sich gerade erst auf den Weg zu Continuous Transaction Controls (CTC) begeben. In anderen Ländern wie Chile und Brasilien wiederum gibt es die Kontrollen bereits seit vielen Jahren. Diese Länder erweitern auch weiterhin ihre Systeme um neue Funktionen, um Mehrwertsteuerlücken zu schließen und die Interoperabilität zu verbessern. Durch diese Ergänzungen wird der wirtschaftliche Nutzen der von ihnen geschaffenen Grundlagen erhöht.
Multinationale Unternehmen brauchen eine globale Mehrwertsteuerlösung, die mit dem Unternehmenswachstum Schritt halten kann. Viele Unternehmen sehen sich durch die schnelle Abfolge von CTC-Vorschriften weltweit überfordert. Oft setzen Sie auf eine Vielzahl abweichender lokaler Lösungen und bringen sich dadurch in eine kostspielige und gefährliche Lage. Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen und deren Lösungsanbietern hat uns vor allem eines gezeigt: Für die verantwortlichen Führungskräfte ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Unternehmensfunktionen bei der Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen Ansatzes zusammenarbeiten, mit dem CTCs zum Vorteil und nicht zum Risiko werden.
Sicherheit im Bereich Steuern
Sovos ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen zur Steuerkonformität, der sich durch eine globale Abdeckung sowie lokales Fachwissen auszeichnet. Jedes Jahr bearbeiten wir mehr als drei•Milliarden Transaktionen zur Einhaltung von Steuervorschriften in mehr als 100•Ländern. Über 1.700 Mitarbeiter in mehr als elf Ländern sichern unsere globale Präsenz und sorgen für eine globale Abdeckung.
Mit der Bereitstellung der ersten globalen Cloud-Komplettlösung für moderne Steuerabwicklung garantieren wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit im Steuerbereich. Unser Team mit über 100 Regulierungsexperten überprüft den Mehrwertsteuerbereich fortlaufend auf regulatorische Änderungen in Tausenden von Steuerrechtssystemen.
Immer mehr Steuerbehörden führen Steuerreformen zur Effizienzsteigerung und zur Schließung von Mehrwertsteuerlücken ein. Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden auf diese Reformen vorbereitet sind. Wir stellen sicher, dass sie die Herausforderungen der zunehmenden Compliance-Anforderungen problemlos meistern. Mit unserer Unterstützung sind Unternehmen den sich schnell ändernden behördlichen Vorschriften stets einen Schritt voraus und haben so den nötigen Handlungsspielraum für Innovationen und Wachstum.
Bereiten Sie sich auf die digitale Transformation des Steuerwesens vor
Unsere Lösungen sind in die Geschäftsprozess-Plattformen eingebettet, die Unternehmen bereits nutzen, einschließlich, Grant Thornton, SAP, Oracle, and Magento. Sovos ermöglicht eine nahtlose Integration über einen globalen Anbieter und eine zentralisierte globale MwSt.-Lösung.
Finden Sie heraus, warum es sinnvoll ist, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um Steuerprozesse zu rationalisieren und die Belastung der Finanzteams zu verringern.
Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.
Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.
Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.
Digitale Regierungen
Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.
Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.
Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.
Maschinelles Lernen
Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.
Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.
Flexible APIs
Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.
Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.
Automatisieren, um die Vorschriften einzuhalten
Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.
Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.
Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.
Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.
Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.
Einleitung
Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen (“Continuous Transaction Controls” oder “CTCs”) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.
Ein gemischtes CTC-System
In dem Bericht “VAT in the Digital Age in France” ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.
Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).
Die Clearance-Architektur
Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.
Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.
Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.
Zeitleiste
Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.
Bis zum 1. Januar 2023 unterliegen große Unternehmen der E-Rechnungsstellung und auch dem E-Reporting-Mandat
Für mittlere Unternehmen gelten diese Verpflichtungen ab dem 1. Januar 2024
Die kleinsten Unternehmen hätten bis zum 1. Januar 2025 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen
Herausforderungen und der weitere Weg
Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.
Das vorgeschlagene Modell bedeutet, dass die französische Steuerverwaltung die Details der Zertifizierung von Dienstleistern durchdenken muss.
Die Beziehung zwischen dem vorgeschlagenen High-Level-CTC-Schema und den bereits existierenden Regeln zur Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungsstellung. Die französische Version von SAF-T (FEC) und die Optionen für digitale MwSt.-Meldungen müssen geklärt werden. Was das letzte Thema anbelangt, so deutet das französische Haushaltsgesetz für 2020, das diesen Schritt hin zu CTCs eingeleitet hat, darauf hin, dass vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen zu den wichtigsten Zielen gehören, auch wenn dies im Bericht der DG-FIP nicht an prominenter Stelle erwähnt wird.
Es bleiben einige Fragen bezüglich der zentralen Archivierungseinrichtung, die mit dem CTC-Schema verbunden ist.
Das vorgeschlagene zentrale E-Invoicing-Adressverzeichnis erfordert eine sorgfältige Konzeption (einschließlich Pflege) und Implementierung.
Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.
Im September kündigte das Ningbo Municipal Taxation Bureau (NMTB) der State Taxation Administration (STA) ein Pilotprogramm an, das es ausgewählten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, auf freiwilliger Basis elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen auszustellen.
Chinas Mehrwertsteuerrechnungen
In China gibt es zwei Arten von Mehrwertsteuerrechnungen: Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen und allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen. Die erste Art kann nur von allgemeinen Mehrwertsteuerzahlern ausgestellt werden und kann zur Geltendmachung der Vorsteuer verwendet werden, während allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen von kleinen Steuerpflichtigen elektronisch ausgestellt werden können, aber nicht zur Geltendmachung der Vorsteuer verwendet werden können. So werden Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen für B2B-Transaktionen verwendet, und allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen werden häufig für B2C-Transaktionen verwendet.
Derzeit müssen Umsatzsteuer-Sonderrechnungen zum Vorsteuerabzug ausgedruckt und mit den anderen Handelspartnern in Papierform ausgetauscht werden. Die an der Transaktion beteiligten Parteien müssen auch die Originalrechnung für eine zukünftige Prüfung aufbewahren. Dieses neue Pilotprogramm, das von Ningbo angekündigt wurde, könnte jedoch der Beginn einer neuen Ära der elektronischen Rechnungsstellung in China sein.
Pilotprogramm für elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen
Ziel des Programms ist es, die Nutzung von E-Rechnungen zu fördern und zu steigern. Im Rahmen der Regelung gelten für elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen die gleichen Vorschriften für die Rechtmäßigkeit, den gleichen grundlegenden Zweck und die gleiche Verwendung wie für die entsprechende Mehrwertsteuer-Sonderrechnung in Papierform.
Die NMTB stützt sich auf die von der STA entwickelte Plattform für den öffentlichen Dienst für elektronische Mehrwertsteuerrechnungen, um den Steuerpflichtigen kostenlose Ausstellungsdienste für diese Art von elektronischer Rechnung anzubieten.
Einzelpersonen und Unternehmen werden in der Lage sein, die speziellen elektronischen Rechnungsinformationen über die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen zu überprüfen. Sie können die elektronische Rechnung über die nationale Plattform zur Prüfung von Mehrwertsteuerrechnungen herunterladen und die Gültigkeit der elektronischen Signatur im Dokument überprüfen.
Wer ist betroffen?
Die Liste der Steuerzahler, die für die Teilnahme an diesem Pilotprogramm ausgewählt wurden, wird auf der offiziellen Website der NMTB veröffentlicht. Nur Steuerzahler in dieser Liste haben die Möglichkeit, Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen elektronisch an Steuerzahler im Zuständigkeitsbereich des NMTB auszustellen, d. h. an die Region, die in den Geltungsbereich des Programms fällt.
Wie geht es weiter?
Frühere Pilotprogramme in China konzentrierten sich nur auf die Ausstellung von allgemeinen elektronischen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Umsetzung dieses Pilotprogramms ist ein wichtiger Schritt nach vorn für die ehrgeizigen Pläne der chinesischen Regierung, bis Ende dieses Jahres die elektronische Rechnungsstellung für Mehrwertsteuerrechnungen landesweit einzuführen.
Der Erfolg dieser Studie ist entscheidend. Es wird sich zeigen, ob es endlich an der Zeit ist, den Geltungsbereich auf andere Regionen auszuweiten, und ob eine vollständige Einführung für elektronische Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen im Land gemäß diesem aggressiven Zeitplan ein kühnes Ziel oder ein De-facto-Plan ist.
Der ursprüngliche Beginn der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien für Steuerzahler ist in zwei Wochen. Das Rechnungsstellungssystem der kontinuierlichen Transaktionssteuerung (Continuous Transaction Controls, CTC) wurde offiziell im Dezember 2019 eingeführt. Seitdem hat es jedoch zahlreiche Änderungen und Neuerungen seitens des GSTN gegeben. Neben den im Juli bekannt gegebenen Änderungen, die sich auf Format und Umfang der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien ausgewirkt haben, erfolgten im August und September weitere Aktualisierungen und Erläuterungen der Plattform für elektronische Rechnungsstellung der Steuerbehörde. Trotz dieser zahlreichen Änderungen soll das neue System weiterhin am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Welche aktuellen Neuerungen gibt es?
Das GSTN Council hat am 14. August 2020 ein Webinar zu dem elektronischen Rechnungsstellungssystem gehalten. Darin wurden detaillierte Informationen zur Funktionsweise des vorgeschlagenen Systems erteilt und von Steuerzahlern gestellte Fragen beantwortet. Folgende Erläuterungen waren die Highlights des Webinars:
Auf allen Rechnungen muss verpflichtend ein QR-Code angegeben werden. An welcher Stelle auf einem PDF oder einer gedruckten Rechnung der Code platziert wird, ist frei wählbar.
Die Angabe einer IRN auf einer PDF- oder Papierrechnung ist optional, da diese bereits in dem QR-Code enthalten ist.
Optional für gedruckte Rechnungen: Bestätigungsnummer und Bestätigungsdatum.
Wenn das Rechnungsdatum im Oktober liegt, muss die Rechnung an die staatliche Plattform (Invoice Registration Portal, IRP) übermittelt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Rechnung auf vor Oktober erfolgte Transaktionen bezieht.
Die indischen Behörden bringen nach wie vor technische Aktualisierungen sowie Erläuterungen heraus. Es wurden u. a. am 8. September 2020 neue Versionshinweise auf der API-Sandbox-Webseite veröffentlicht. Den Versionshinweisen zufolge können E-Commerce-Betreiber (E-Commerce Operators, ECOs) jetzt die APIs im Rahmen des Sandbox-Systems registrieren und testen. Somit steht das elektronische Rechnungsstellungssystem ECOs auch zur Übermittlung der von ihnen für Zulieferer erstellten JSON-Dateien an das IRP zur Verfügung. Eine weitere bedeutende, in den Versionshinweisen enthaltene Neuerung besteht darin, dass es eine mobile App für die Verifizierung von QR-Codes und unterzeichneten elektronischen Rechnungsdateien geben wird. Zudem liegen Aktualisierungen der Validierungsregeln sowie Verbesserungen im Zusammenhang mit den APIs vor.
Was geschieht als Nächstes?
Nun, das hängt im Wesentlichen vom Erfolg der ersten Implementierung ab. Es wird im Laufe der kommenden Monate definitiv weitere technische Änderungen und Verbesserungen geben. Zudem sind ordnungsrechtliche Veränderungen des Compliance-Umfangs für Steuerzahler denkbar. Da die Reform letztlich darauf abzielt, ein CTC-System für alle Steuerzahler einzuführen, wird der Geltungsbereich sicher auf weitere Steuerzahler ausgedehnt werden. Einige Steuerzahler sind aktuell nicht eingeschlossen, da die Schwelle für die Einbeziehung nur einen Monat vor dem Einführungsdatum am 1. Oktober angehoben wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie wieder einbezogen werden, wenn sich das elektronische Rechnungsstellungssystem als erfolgreich genug erwiesen hat.
Wie erwartet, wurden von den portugiesischen Steuerbehörden weitere Informationen über die Regulierung von Rechnungen veröffentlicht. Die Nachrichten der letzten Wochen über die Verschiebung von Anforderungen, die während der Mini-Reform der elektronischen Rechnungen des Landes festgelegt wurden, und die Aufhebung der Verpflichtung eines Unternehmens, eine Reihe von Informationen an die Steuerbehörde zu übermitteln, gipfelten in der lang erwarteten Verordnung über die eindeutige Identifikationsnummer und QR-Codes.
Im Jahr 2019 wurden mit dem Gesetzesdekret 28/2019 die eindeutige Identifikationsnummer und der QR-Code als obligatorische Rechnungsinhalte eingeführt. Zuvor war erwartet worden, dass sie am 1. Januar 2020 in Kraft treten würden, aber es fehlten die Details darüber, was eine solche eindeutige Identifikationsnummer und der Inhalt des QR-Codes sind. Die portugiesische Regierung hat nun jedoch eine Verordnung veröffentlicht, die beide Anforderungen weiter regelt.
Ein neuer Validierungscode
Gemäß der Verordnung 195/2020 müssen Unternehmen, die nach portugiesischem Recht Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2021 den portugiesischen Steuerbehörden die in den Rechnungen verwendeten Serien mitteilen, bevor sie angewendet werden. Nach der Übermittlung der Serie vergibt die Steuerbehörde für jede gemeldete Nummernserie einen Validierungscode.
Dieser Validierungscode wird später als Teil der eindeutigen Identifikationsnummer verwendet, die als ATCUD bezeichnet wird. Der ATCUD besteht aus dem Validierungscode der Serie und einer fortlaufenden Nummer innerhalb der Serie im Format “ATCUD:Validierungscode-Folgenummer”. Der ATCUD muss auf allen Rechnungen unmittelbar vor dem QR-Code angegeben werden und auf jeder Seite der Rechnung lesbar sein.
Um einen Validierungscode zu erhalten, müssen die Steuerzahler der portugiesischen Steuerbehörde die folgenden Daten mitteilen:
Die Kennung der Dokumentenserie;
Die Art des Dokuments, entsprechend den in der Datenstruktur SAF-T (PT) festgelegten Dokumenttypen;
Die Anfangsnummer der fortlaufenden Nummer, die innerhalb der Serie verwendet wird;
Das Datum, an dem der Steuerpflichtige voraussichtlich mit der Verwendung der Reihe beginnen wird, für die ein Validierungscode erforderlich ist;
Nach der Genehmigung erstellt die Steuerbehörde einen Validierungscode mit einer Mindestlänge von acht Zeichen.
Gemäß der Verordnung ist die laufende Nummer, die auch Teil des ATCUD ist, eine Referenz, die aus einem bestimmten Feld der portugiesischen Version der SAF-T-Datei stammt.
Obwohl die Verordnung die Einführung von QR-Codes vorsieht, heißt es darin, dass die technischen Spezifikationen auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht werden sollen. Die Verordnung besagt jedoch, dass alle Rechnungen und Dokumente, die von zertifizierter Software ausgestellt werden, einen QR-Code enthalten sollten. Außerdem soll der QR-Code im Hauptteil der Rechnung (auf der ersten oder letzten Seite) enthalten und lesbar sein. Die technischen Spezifikationen für den QR-Code sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
Die Verordnung von letzter Woche ändert weder den Kreis der Unternehmen, die zertifizierte Software zur Ausstellung von Rechnungen verwenden müssen, noch die Zertifizierungsanforderungen. Die portugiesischen Steuerzahler müssen jedoch erneut ihre aktuellen Geschäfts- und Compliance-Prozesse anpassen und stehen unter Druck, ihre Systeme vor dem Stichtag 1. Januar 2021 zu ändern.
Jetzt sind Sie dran
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Infografik: Wie hält Ihr E-Archiv stand?
In immer mehr Ländern weltweit wird die elektronische Steuererklärung zur Pflichtaufgabe – damit steigt der Druck auf Unternehmen, die jederzeit auf eine Wirtschaftsprüfung vorbereitet sein müssen.
Anhand der kurzen Checkliste, die wir für Sie zusammengestellt haben, sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr elektronisches Archiv den Anforderungen standhält.
Update: 3. Mai 2024 von Dilara İnal
Einführung der kontinuierlichen Transaktionskontrollen in Israel verschoben
Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat die Einführung des israelischen Mandats für kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) verschoben.
Der Vorsteuerabzug ist mit dieser zweiten Verschiebung auch bei Fehlen einer Zuordnungsnummer bis zum 4. Mai 2024 zulässig. Der bisherige Stichtag war der 31. März.
Ab dem 5. Mai 2024 dürfen Unternehmen, die B2B-Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro) sind erforderlich, um eine vom ITA vergebene Zuteilungsnummer zu erhalten.
Israel verlängert Zeitplan für die Umsetzung des CTC
Am 23. Oktober 2023 gab die israelische Steuerbehörde (ITA) bekannt, dass sie den Zeitplan für die Umsetzung der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) verlängert hat, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, ihre technologische Entwicklung abzuschließen. Demnach wird das ITA bis zum 31. März 2024 den Abzug der Vorsteuer von einer Steuerrechnung auch ohne Zuteilungsnummer ermöglichen.
Der neue israelische Rahmen für die Rechnungsstellung verlangt von Unternehmen, die B2B-Transaktionen tätigen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, eine Zuteilungsnummer. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2024 für Rechnungen mit mehr als 25.000 NIS. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen die Umlagenummer enthalten, um ab diesem Zeitpunkt zum Umsatzsteuerabzug berechtigt zu sein. Angesichts dieser jüngsten Ankündigung erhalten die Käufer eine zusätzliche dreimonatige Frist, um sich daran zu halten.
Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl das ITA die Frist für den Vorsteuerabzug verlängert hat, die Clearance-Plattform wie ursprünglich geplant ab dem 1. Januar 2024 voll funktionsfähig sein wird. Ab diesem Datum erhalten Rechnungsaussteller, die Zuteilungsnummern anfordern, diese.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zu den Entwicklungen bei der Rechnungsstellung in Israel? Erfahren Sie mehr.
Update: 6. Juli 2023 von Enis Gencer
Israel kündigt Zeitplan und Richtlinien für die CTC-Implementierung an
Die israelische Steuerbehörde hat eine Reihe von Richtlinien veröffentlicht, die technische Details und andere relevante Informationen zur Umsetzung des israelischen Rechnungsmodells enthalten.
In den Richtlinien heißt es, dass es sich bei dem neuen Modell um eine schrittweise Implementierung handelt, die mit einem Pilotprogramm im Jahr 2024 beginnt. Ein Hauptziel dieses neuen Modells ist es, das seit langem bestehende Problem fiktiver Rechnungen in Israel anzugehen und zu entschärfen.
Rechnungsmodell in Israel
Nach dem neu eingeführten israelischen Rechnungsmodell müssen Steuerzahler, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, eine Rechnungsnummer erhalten. Dies geschieht durch Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Dienst der Steuerbehörde über APIs und Senden der von der Steuerbehörde vorgeschriebenen Rechnungsinformationen.
Die Richtlinien definieren die Reihe von Informationen, die der Steuerbehörde gemeldet werden müssen, einschließlich:
Rechnungs-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechnungsdatum
Rechnungsbetrag
Nummer der Buchhaltungssoftware
Nach dem Erwerb muss die Rechnungsnummer auf der Steuerrechnung angegeben werden. Ohne diese Nummer sind die Steuerpflichtigen nicht zum Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer) berechtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass sich das Finanzamt das Recht vorbehält, die Rechnungsnummer nicht zuzuordnen, wenn der begründete Verdacht auf rechtliche Widersprüche in Bezug auf die Rechnung besteht.
Käufer können die Rechnungsnummer verwenden, um über den Dienst der Steuerbehörde auf die Rechnungsdetails zuzugreifen. Diese Funktion soll den Prozess der Integration der Rechnung in das Buchhaltungssystem des Steuerzahlers optimieren.
Phasen der Umsetzung
Das israelische Rechnungsmodell wird schrittweise eingeführt, beginnend mit einem Pilotprogramm im Januar 2024 für Rechnungen über 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro). In dieser Phase kann das Finanzamt die Anfrage nach Rechnungsnummern nur bei technischen Fehlern ablehnen.
Im Laufe der Umsetzung wird der Schwellenwert schrittweise wie folgt gesenkt:
2025: Die Schwelle wird auf 20.000 NIS gesenkt (ca. 5200 Euro) vor Umsatzsteuer. Es ist zu beachten, dass der Finanzausschuss das Pilotprogramm bis 2025 verlängern kann.
2026: Die Schwelle wird weiter auf 15.000 NIS gesenkt (ca. 3900 Euro) pre-Umsatzsteuer.
2027: Die Schwelle liegt bei 10.000 NIS (ca. 2600 Euro) pre-Umsatzsteuer.
2028: Der Schwellenwert wird auf 5.000 NIS festgelegt (ca. 1300 Euro) pre-Umsatzsteuer.
Israel unternimmt schnell Schritte zur Einführung seines Rechnungsstellungssystems, indem es kurz nach der formellen Einführung des Systems im Februar 2023 technische Details und den Zeitplan für die Umsetzung veröffentlicht. Steuerpflichtige sollten ihre Systeme nun nach den rechtlichen und technischen Richtlinien vorbereiten, die das Finanzamt kürzlich veröffentlicht hat.
Israel: Fortschritte bei der Implementierung von Continuous Transaction Controls (CTCs)
Weitere Details zur Umsetzung des Modells der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) in Israel, das im Februar 2023 im Land eingeführt werden soll, sind bekannt geworden.
Wie wir bereits berichtet haben, hat die israelische Regierung am 24. Februar 2023 den Haushalt 2023-2024 genehmigt und damit die Voraussetzungen für die Einführung des CTC-Modells geschaffen. Seitdem hat der Vorschlag das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vor kurzem mit einigen Änderungen die Zustimmung des Finanzausschusses erhalten.
Neuer Umfang und Zeitplan des CTC-Systems
Laut der jüngsten Ankündigung führt der geänderte Plan ein CTC-E-Rechnungsverrechnungsmodell für Rechnungen über 25.000 NIS (ca. 6.500 Euro) in Business-to-Business-Transaktionen (B2B) ein. Bei diesem Modell müssen Rechnungen über das System der Steuerbehörde ausgestellt werden und in Echtzeit genehmigt werden. Steuerpflichtige dürfen nicht validierte Rechnungen nicht für den Vorsteuerabzug verwenden.
Die Einführung des CTC-E-Invoicing-Modells soll im Januar 2024 beginnen, und bis 2028 wird der Schwellenwert auf 5.000 NIS gesenkt, um Transaktionen mit kleineren Beträgen abzudecken.
Trotz des kurzen Zeitplans für die Umsetzung ist es wichtig, dass die Behörden die regulatorischen und technischen Spezifikationen rechtzeitig veröffentlichen, damit die Steuerzahler ihre Rechnungsstellungssysteme so vorbereiten können, dass sie die neuen Anforderungen bis Januar 2024 vollständig erfüllen.
Dieser lang erwartete Schritt wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die im Land tätig sind. Es ist wichtig, die Veränderungen zu kennen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken können.
Israels Plan für kontinuierliche Transaktionskontrollen
Der neue Plan, der vom Finanzministerium ausgearbeitet und von der Regierung genehmigt wurde, sieht ein Clearance-Modell für Rechnungen über 5.000 NIS vor (ca. 1300 Euro), die zwischen Unternehmen ausgegeben werden. Bei diesem Modell müssen Rechnungen über ein Steuerbehördensystem ausgestellt werden und in Echtzeit genehmigt werden.
Das Steuerbehördensystem stellt für jede Rechnung eine eindeutige Nummer als Freigabenachweis aus, mit der die Unternehmen dann die Umsatzsteuer abziehen können. Die Regierung hat auch vorgeschlagen, dass die Steuerbehörde berechtigt ist, einen Antrag auf Zuteilung einer Nummer abzulehnen und die Rechnung nicht zu begleichen, wenn ein begründeter Zweifel daran besteht, dass die Rechnung nicht rechtmäßig ausgestellt wurde.
Dieser Plan ist zwar eine aufregende Entwicklung, aber nur der Anfang eines langen Weges zur Implementierung eines CTC-Modells. Der obige Vorschlag wird derzeit nur in einem Haushaltsdokument skizziert, das weiteren Lesungen und Genehmigungen unterzogen wird, bevor die Regierung ihn umsetzen kann.
Darüber hinaus wird eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes und die Veröffentlichung technischer Details erforderlich sein, um es rechtlich und technisch durchsetzbar zu machen.
Israel auf dem Weg zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs)
Angesichts des seit langem bestehenden Problems fiktiver Rechnungen in Israel könnte ein Schritt hin zu einer Form der obligatorischen elektronischen Rechnungsverrechnung die Antwort sein. Nachdem die Idee eines Continuous Transaction Control (CTC)-Modells von der israelischen Steuerbehörde einmal wegen fehlender Unterstützung zurückgezogen wurde, wird sie von der israelischen Steuerbehörde wiederbelebt. Das vorgeschlagene Modell, ähnlich wie in Chile, würde eine direkte Verbindung zwischen der Steuerbehörde und den Unternehmen in Echtzeit für jede Transaktion beinhalten. Der Vorschlag, der derzeit mit interessierten Interessengruppen geprüft wird, wird dem Finanzausschuss der Knesset vorgelegt, in der Hoffnung, Gesetze zur Umsetzung der geplanten Reformmaßnahmen zu fördern, sobald eine neue Regierung gebildet ist.
Vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung in einem Gesetz sind die Kernpunkte der Reform:
B2B-Rechnungen über 5.000 NIS müssen in Echtzeit an die Steuerbehörde gemeldet und von ihr genehmigt werden.
Die Berichterstattung erfolgt über eine Buchhaltungssoftware oder ein Webportal der Regierung.
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören das Datum der Transaktion, die Rechnungsnummer, die Geschäftsnummern der handelnden Parteien und der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.
Eine Authentifizierung der Rechnung durch den Käufer auf dem Behördenportal ist vorgesehen.
Eine Vorabfüllung der Umsatzsteuererklärung ist ebenfalls vorgesehen.
Es ist eine interessante Beobachtung, dass Israel jahrelang auf den EU-Ansatz eines Nachprüfungssystems zuzusteuern schien, während es in letzter Zeit einen Schwenk vollzogen hat und sich auf den eher lateinamerikanischen Stil der kontinuierlichen Transaktionskontrollen zubewegt.
So oder so, die israelischen Steuerbehörden ergreifen jetzt entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, und ob sie sich für ein ähnliches Modell wie Chile oder etwas in der Nähe von Indien oder der Türkei entscheiden, müssen wir abwarten.
Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.
Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.
Geltungsbereich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.
Maßgeblich für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur die Mindestumsatzgrenze
Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.
Geltungsbereich der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura
e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.
Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.
Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten. Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.
Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.
Aufschub der ersten Phase der Reform zur obligatorischen Verwendung elektronischer Rechnungsstellung vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
Aufschub der Verpflichtung zur Ausstellung von B2C-Rechnungen (für Unternehmen in der höchsten Steuerklasse, ab einem Wert von 500 Rupien) mit QR-Code vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
Befreiung bestimmter Steuerzahler von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Generierung von QR-Codes (dies betrifft u. a. Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute sowie Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr)
Aufschub der Verpflichtung zur Verwendung der neuen GST-Steuererklärung auf den 1. Oktober 2020
Aufforderung an den Infosys-Chef zur Teilnahme an den drei folgenden Versammlungen des GST Council zur Berichterstattung über den aktuellen Stand der technischen und infrastrukturellen Verbesserungen an den der GST-Reform zugrunde liegenden IT-Plattformen
Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.
Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?
Technische und inhaltliche Revisionen
Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:
eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.
Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).
Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken. Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.
Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.
Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.
Umsetzungsfristen
B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung. Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.
In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.
Wichtige Aktualisierung
Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.
Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.
Was ist die Anwendung für elektronische Lieferscheine?
Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird. Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.
Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.
Wer ist von der Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Lieferscheine betroffen?
Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:
Steuerpflichtige mit elektronischer Rechnungsstellung und einem Bruttoumsatz ab 25 Mio. TRY
Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK) (einschließlich Händler) – PCT I
Unternehmen, die Kraftfahrzeuge herstellen, importieren oder verkaufen – PCT III
Inhaber von Bergbaulizenzen und Betreiber von Bergwerken/Minen auf der Grundlage ihrer Verträge mit diesen Personen
Zuckerhersteller
Eisen- und Stahlhersteller / HS Code72 / HS Code73
Registrierte Anwender des türkischen Systems zur Düngemittelverkehrskontrolle
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind
Steuerpflichtige, die von den zuständigen Stellen als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.
Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.
Weitere Themenschwerpunkte des Benutzerhandbuchs
Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.
Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:
Ausstellung von Lieferscheinen an Käufer, die nicht bei der Anwendung für elektronische Lieferscheine registriert sind
Export- und Logistikszenarien
Reihenlieferungen
Ausstellung von gedruckten Lieferscheinen
Diverse Kunden
Weitere Themen:
Registrierungssystem für Marktteilnehmer
Heizölsektor
Beförderung durch Pipelines
Muster- und Auftragsfertigung
Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).
Ihre SAP S/4-Migration und die "Always On"-Konformität mit der Umsatzsteuer sind auf Kollisionskurs – hier erfahren Sie, wie Sie das bewältigen
Wenn Sie SAP-Anwender sind und Ihre Möglichkeiten beim Umstieg auf S/4 in Bezug auf die Einhaltung von Steuervorschriften besser verstehen möchten, sollte Ihnen dieser Artikel helfen. Laden Sie ihn jetzt herunter.
Vorbereitung auf die SAP-S/4-Migration, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu gewährleisten
SAP-Anwender, die ihre Möglichkeiten bei der Migration zu S/4 in Steuer-Compliance-Hinsicht besser verstehen möchten, sollten dieses E-Book lesen. Sie erhalten Einblicke in die Zukunft des globalen Steuerwesens, darunter papierlose Transaktionen, geschäftliche Netzwerke und die Einführung eines transaktionsorientierten indirekten Steuervollzugs.
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Was sind die Greenfield- und Brownfield-S/4-Migrationsmöglichkeiten?
Was hat sich im globalen Steuerwesen geändert?
Welche anderen Ansätze gibt es für die S/4-Migration?
Was sind die Kriterien für eine zukunftssichere Mehrwertsteuer-Compliance-Lösung?
Wie kann Sovos helfen?
SAP plant, die Unterstützung für ECC6 bis 2025 einzustellen, und diese Frist wird im Laufe der Monate immer näher rücken.
Aus Marktdaten geht deutlich hervor, dass viele Unternehmen nicht in der Lage sein werden, vor dem Fristende 2025 zu S/4 migrieren. Selbst 2025 wird sich für viele als zeitlich knapp erweisen und in manchen Fällen wird es für Unternehmen nahezu unmöglich sein, diese Frist einzuhalten.
Darüber hinaus haben viele SAP-Anwender die Beschaffung und Kundeninteraktionen noch nicht automatisiert: Ein wesentlicher Teil aller Bestellungen und Rechnungen wird immer noch in Papierform ausgetauscht, oft unter umfangreichem Einsatz von Scan- und OCR-Software in der Kreditorenbuchhaltung.
Steuerdigitalisierung ist ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, da Steuerbehörden auf der ganzen Welt elektronische Rechnungsstellung und kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführen, um die MwSt.-Lücke zu schließen. Die Steuer-Compliance erfordert eine Aktualisierung der Prozesse zur Einhaltung dieser digitalen Steueränderungen.
Veraltete Berichtsprozesse, Organisationsstrukturen und Technologien, die weiterhin direkt mit Ihren ERP-Systemen interagieren, müssen sich weiterentwickeln. Die Transformation indirekter Steuern wird zur Realität: Manuelle, dezentralisierte oder gemeinsam genutzte, durch Servicezentren unterstützte indirekte Steuererklärungen werden zu einer peripheren Aktivität, während Ihr Unternehmen sich mit der Transformation zur durchgehend verfügbaren Compliance beschäftigt.
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Während sich die Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Richtung einer kontinuierlichen elektronischen Berichterstattung und anderer Continuous Transaction Controls (CTCs) mit immer detaillierteren Datenerfordernissen weiterentwickeln, bietet Sovos Ihnen eine zukunftssichere Strategie für die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen in allen Märkten.
Da Sovos sich um alle relevanten Schritte kümmert, müssen Sie sich um Ihre Compliance keine Sorgen mehr machen.