Die Einführung des neuen portugiesischen Stempelsteuersystems war wohl eine der umfangreichsten Änderungen innerhalb des IPT-Reportings im Jahr 2021, auch wenn das neueste Reportingsystem nicht von Änderungen der Steuersatzstruktur begleitet wurde.

Die neuen Meldepflichten sollten ursprünglich mit den Meldungen im Januar 2020 beginnen. Dies wurde jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie auf April 2020 und noch einmal auf Januar 2021 verschoben.

Wie wirkt sich das auf die Berichterstattung aus?

Zusätzlich zu den derzeit geforderten Informationen sind nun folgende Pflichtangaben für die erfolgreiche Einreichung der Rücksendung erforderlich:

Gelernte Lektionen und wie Sovos Sie bei der Anpassung unterstützt

Unsere Berichtssysteme haben sich weiterentwickelt, um unseren Kunden zu helfen, diese neuen Anforderungen zu erfüllen.

Zum Beispiel hat unsere technische Abteilung eine Formel erstellt, die eine gültige ID bestätigt, um die Datenvalidierung und das Reporting zu erleichtern. Folglich wurde innerhalb unserer Systeme eine Sinnesprüfung aufgebaut, um festzustellen, ob eine ID gültig ist.

Mit der jüngsten Änderung in der Behandlung negativer Stempelsteuerlinien haben wir auch unsere Berechnungen geändert, um zwei gegensätzliche Methoden der Behandlung von Negativen innerhalb unserer Systeme zu berücksichtigen.

Zuvor hatten sowohl die portugiesische Stempelsteuer als auch die parafiskalischen Behörden identische Anforderungen für die Einreichung von Negativlisten. Die Einführung des komplexeren Stamp Duty-Berichtssystems erforderte jedoch Änderungen an der ursprünglichen Erklärung der Police.

Verständlicherweise ist diese neue Anforderung ein vernünftigerer Ansatz für die Steuerberichterstattung und wird wahrscheinlich in Zukunft in mehr Steuersystemen eingeführt werden.

Blick nach vorn

Wie bei jedem neuen Berichtssystem sind Änderungen innerhalb Ihrer monatlichen Abläufe notwendig. Unsere IPT-Compliance-Prozesse und -Software werden bei Änderungen der Vorschriften aktualisiert, damit unsere Kunden sich keine Sorgen machen müssen.

Und mit jedem neuen Meldesystem erfahren wir mehr und mehr darüber, wie Steuerbehörden auf der ganzen Welt versuchen, in das digitale Zeitalter einzutreten, um die Effizienz zu steigern und die Steuerlücke zu schließen.

Jetzt sind Sie dran

Wenden Sie sich an unsere Experten , wenn Sie Hilfe bei der Berichterstattung über die Stempelsteuer in Portugal benötigen.

Japan befindet sich mitten in einem mehrjährigen Prozess der Aktualisierung seines Verbrauchssteuersystems. Dieser begann mit der Einführung seines Systems mit mehreren Steuersätzen am 1. Oktober 2019 und der nächste Schritt wird voraussichtlich die Einführung des sogenannten Qualified Invoice Systems als Steuerkontrollmaßnahme am 1. Oktober 2023 sein.

Mit dieser bedeutenden Änderung versucht die japanische Regierung, ein seit vielen Jahren bestehendes Problem der Steuerflucht zu lösen.

Der Kaskadeneffekt von mehreren Steuersätzen

Die japanische indirekte Steuer wird als japanische Verbrauchssteuer (JCT) bezeichnet und wird auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Japan erhoben. Der Verbrauchssteuersatz wurde am 1. Oktober 2019 von 8 % auf 10 % erhöht. Gleichzeitig führte Japan mehrere Sätze ein, wobei für bestimmte Transaktionen ein reduzierter Steuersatz von 8 % gilt.

Derzeit folgt Japan nicht der gängigen Praxis, den geltenden Steuersatz in die Rechnung aufzunehmen, um die Verbrauchssteuer zu berechnen. Stattdessen basiert das derzeitige System (das sogenannte "Ledger-System") auf Transaktionsnachweisen und der Buchhaltung des Unternehmens. Die Regierung ist der Meinung, dass dieses System zu systemischen Problemen in Bezug auf Steuervermeidung führt.

Um dem entgegenzuwirken, wird ab 1. Oktober 2023 ein neues System – das Qualified Invoice System – eingeführt. Der Hauptunterschied zu einer heute ausgestellten Rechnung besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der anwendbaren Steuersätze für diese bestimmte Transaktion enthalten muss.

Unter dem neuen System können nur registrierte JCT-Zahler qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen, und auf der Käuferseite der Transaktion werden Steuerzahler nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde. Mit anderen Worten: Das Qualified Invoice System erfordert von beiden Parteien eine Anpassung ihrer Rechnungsvorlagen und -prozesse, um neue Informationen sowie die Notwendigkeit der Registrierung bei den zuständigen Steuerbehörden festzulegen.

Vorbereitung auf das Qualified Invoice System

Vom 1. Oktober 2019 bis zum 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsfrist für die Implementierung des neuen E-Invoicing-Systems.

Um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können, müssen sich JCT-Steuerzahler bei Japans National Tax Agency ("NTA") registrieren lassen. Die Registrierung kann frühestens ab dem 1. Oktober 2021 beantragt werden, und dieser Antrag muss bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden, also sechs Monate vor dem Einführungsdatum des E-Invoicing-Systems. Nicht registrierte Steuerzahler werden keine qualifizierten Rechnungen ausstellen können.

Die registrierten JCT-Zahler können elektronische Rechnungen anstelle von papierbasierten Rechnungen ausstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Was geschieht als Nächstes?

Die Einführung des Qualified Invoice System wird sowohl japanische als auch ausländische Unternehmen betreffen, die in Japan JCT-steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Um eine ordnungsgemäße Steuerberechnung und Vorsteuergutschrift zu gewährleisten, müssen Steuerzahler sicherstellen, dass sie die Anforderungen verstehen und ihre Buchhaltungs- und Buchführungssysteme aktualisieren oder anpassen, um die neuen Anforderungen vor der Einführung des Qualified Invoice System im Jahr 2023 zu erfüllen.

Jetzt sind Sie dran

Kontaktieren Sie mit unseren Experten, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das japanische Qualified Invoice System helfen können.

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Der Weg der Türkei zur E-Transformation, der 2010 begann, wurde 2012 systematischer. Dieser Prozess begann zunächst mit der Einführung von E-Ledgern am 1. Januar 2012 und hat seitdem einen viel größeren Umfang für E-Dokumente erreicht. </p

Die türkische Steuerverwaltung (TRA), die den E-Transformationsprozess anführt, hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, Unternehmen zur Digitalisierung der Steuer zu ermutigen und ein erfolgreiches Modell für die Verfolgung von steuerbezogenen Verfahren geschaffen.

Sie können mehr über die E-Transformation der Türkei in unserem E-Book Navigating Turkey’s Evolving Tax Landscape lesen.

Der Prozess wurde durch neue Anforderungen an E-Dokumente weiter beschleunigt.

Neueste Entwicklungen und Erwartungen an die E-Transformation in der Türkei

Die TRA weitet den Anwendungsbereich von E-Dokumenten weiter aus, und die Arten von E-Dokumenten, die verwendet werden, sind:

Die Digitalisierungsreise der E-Dokumente

Viele Steuerzahler haben das neue System freiwillig angenommen, seit die TRA diesen ganzen Prozess eingeführt hat. Die neuesten Aktualisierungen der TRA für E-Dokumente sind von entscheidender Bedeutung für die Überwachung von Steuerverfahren.

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Dokumenten werden sich die Einnahmeverluste durch Steuerverfahren verringern. E-Dokumente bieten zusätzliche Vorteile für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, wie Zeitersparnis, Kostenminimierung und Produktivitätssteigerung. Es ist sicher, dass der Umfang von E-Dokumenten in der Türkei in Zukunft weiter zunehmen wird, was sich auf Steuerzahler und Steuerverfahren auswirken wird.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich mit in Verbindung, um herauszufinden, wie die Sovos Tax Compliance Software Ihnen dabei helfen kann, Ihre Anforderungen an E-Transformation und E-Dokumente in der Türkei zu erfüllen.

In diesem Blog geben wir einen Einblick in kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) und die oft damit verbundene Terminologie.

Angesichts wachsender Mehrwertsteuerlücken auf der ganzen Welt führen immer mehr Steuerbehörden immer strengere Kontrollen ein. Ihr Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Betrug zu verhindern und die Einnahmen zu erhöhen.

Eine der Möglichkeiten, wie Regierungen einen besseren Einblick in die Transaktionen eines Unternehmens erhalten können, ist die Einführung von CTCs. Diese Mandate verlangen von Unternehmen, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde zu senden. Eine beliebte CTC-Methode sieht vor, dass eine Rechnung freigegeben werden muss, bevor sie ausgestellt oder bezahlt werden kann. Auf diese Weise hat die Steuerbehörde nicht nur Einsicht, sondern auch ein gewisses Maß an operativer Kontrolle über die Geschäftsvorgänge.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Das Grundprinzip der MwSt. (Mehrwertsteuer) besteht darin, dass die Regierung einen Prozentsatz des Mehrwerts auf jeder Stufe einer Wirtschaftskette erhält. Die Kette endet mit dem Verbrauch der Waren oder Dienstleistungen durch eine Einzelperson. Die Mehrwertsteuer wird von allen Parteien in der Kette, einschließlich des Endkunden, bezahlt. Allerdings können nur Unternehmen ihre Vorsteuer abziehen.

Viele Regierungen verwenden Rechnungen als primären Nachweis bei der Ermittlung "indirekter" Steuern, die ihnen von Unternehmen geschuldet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei weitem die bedeutendste indirekte Steuer für fast alle Handelsnationen der Welt. In vielen Ländern mit Mehrwertsteuer trägt die Steuer zu mehr als 30 % der gesamten Staatseinnahmen bei.

Was ist die Mehrwertsteuerlücke?

Die Mehrwertsteuerlücke ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag.

In Europa beläuft sich die MwSt.-Lücke laut dem neuesten Bericht der Europäischen Kommission auf etwa 140 Mrd. € pro Jahr. Dieser Betrag stellt einen Verlust von 11 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen im Block dar. Weltweit schätzen wir, dass die fällige, aber von den Regierungen aufgrund von Fehlern und Betrug nicht eingezogene Mehrwertsteuer bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Dies entspricht in etwa dem BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria. Die Mehrwertsteuerlücke macht etwa 15-30 % der weltweit fälligen Mehrwertsteuer aus.

Was sind kontinuierliche Transaktionskontrollen?

Kontinuierliche Transaktionskontrollen sind ein Ansatz zur Steuerdurchsetzung. Er basiert auf der elektronischen Übermittlung von Transaktionsdaten aus den Systemen eines Steuerzahlers an eine von der Steuerverwaltung bestimmte Plattform, die kurz vor/während oder kurz nach dem tatsächlichen Austausch dieser Daten zwischen den Parteien der zugrunde liegenden Transaktion erfolgt.

Ein beliebtes CTC wird oft als "Clearance-Modell" bezeichnet, da die Rechnungsdaten von der Steuerverwaltung effektiv und nahezu oder in Echtzeit abgeglichen werden. Darüber hinaus können CTCs ein starkes Instrument sein, um beispiellose Mengen an Wirtschaftsdaten zu erhalten, die zur Information der Steuer- und Geldpolitik genutzt werden können.

Wo haben die CTCs angefangen?

Die ersten Schritte in Richtung dieser radikal anderen Art der Durchsetzung begannen in Lateinamerika innerhalb weniger Jahre in den frühen 2000er Jahren. Andere Schwellenländer wie die Türkei folgten diesem Beispiel ein Jahrzehnt später. Viele Länder in LatAm haben inzwischen stabile CTC-Systeme. Diese benötigen für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer eine große Menge an Daten aus Rechnungen. Andere Schlüsseldaten – wie der Zahlungsstatus oder Transportdokumente – können auch direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst und vorgenehmigt werden.

Was ist E-Invoicing?

Elektronische oder E-Invoicing ist das Versenden, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen in elektronischem Format ohne die Verwendung von Papierrechnungen zu Steuer- oder Beweiszwecken. Das Scannen von Eingangsrechnungen oder der Austausch von E-Invoice-Nachrichten parallel zu papierbasierten Rechnungen ist aus rechtlicher Sicht keine elektronische Rechnungsstellung. E-Invoicing wird oft als Teil eines CTC-Mandats gefordert, aber das muss nicht der Fall sein; in Indien beispielsweise muss die Rechnung von der Steuerverwaltung freigegeben werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechnung anschließend in einem digitalen Format auszutauschen.

Das Ziel von CTCs und E-Invoicing-Mandaten besteht häufig darin, Geschäftsdaten, die an der Quelle, während der eigentlichen Transaktionen, kontrolliert werden, zum Vorausfüllen oder Ersetzen von Umsatzsteuererklärungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung von CTCs und deren Nutzung durch die Steuerverwaltungen für ihre Technologie- und Organisationsplanung aufrechterhalten müssen.

Was ist am Horizont zu sehen?

Da immer mehr Regierungen die Vorteile für die Einnahmen und die Wirtschaftsstatistik erkennen, die die Einführung dieser strengeren Kontrollen mit sich bringt, sehen wir weitere Mandate am Horizont. Wir gehen davon aus, dass sich der Anstieg von indirekten Steuersystemen, die auf CTCs basieren, in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.

Mit Blick auf die Zukunft wissen wir heute, dass in Europa innerhalb der nächsten Jahre Frankreich, Bulgarien und auch Polen CTCs einführen werden. Saudi-Arabien hat ebenfalls kürzlich Regeln für E-Invoicing veröffentlicht und viele andere werden folgen.

Anstehende Mandate stellen eher eine Chance für die digitale Transformation eines Unternehmens dar als eine Herausforderung. Wenn man es mit der richtigen Einstellung betrachtet. Aber wie bei allen Veränderungen ist Vorbereitung der Schlüssel. Global agierende Unternehmen sollten genügend Zeit und Ressourcen einplanen, um sich strategisch auf die bevorstehenden CTC- und anderen Anforderungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer vorzubereiten. Eine globale MwSt.-Compliance-Lösung wird ihre Bedürfnisse sowohl heute als auch in Zukunft erfüllen, wenn die Welle der Mandate weltweit an Fahrt gewinnt.

Jetzt sind Sie dran

Mit einer Abdeckung in mehr als 60 Ländern, kontaktieren Sie uns , um Ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu besprechen.

Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.

Nach der Einführung des italienischen E-Invoicing-Mandats im Jahr 2019 haben Italien und San Marino Verhandlungen aufgenommen, um die Verwendung von E-Invoices bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den beiden Ländern auszuweiten. Diese Verhandlungen haben schließlich Früchte getragen, und Details sind nun verfügbar.

Aufbau einer SDI-Verbindung nach San Marino

Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.

Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.

Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.

FatturaPA: Das Format der Wahl

Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.

Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.

Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.

Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.

Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen

In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.

Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.

Seit letztem Jahr werden E-Kaufaufträge des italienischen nationalen Gesundheitssystems über das NSO ausgetauscht, ein Add-on zur SDI-Plattform. Im Januar 2022 löst die FatturaPA das Esterometro als grenzüberschreitenden Meldemechanismus ab.

SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.

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Nehmen Sie Kontakt auf mit unseren Experten, die Ihnen helfen können, zu verstehen, wie SDI und HUB-SM zusammenarbeiten werden.

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Ab 2023 werden die französischen Mehrwertsteuervorschriften von Unternehmen verlangen, Rechnungen für inländische Transaktionen mit Steuerpflichtigen elektronisch auszustellen und für die meisten Rechnungen vor der Ausstellung eine "Freigabe" einzuholen. Andere Transaktionen, wie z. B. grenzüberschreitende und B2C-Transaktionen, werden auf "normale" Weise an die Steuerbehörde gemeldet.

Dies wird ein großes Unterfangen für die betroffenen Unternehmen sein und obwohl die Änderungen noch mehr als ein Jahr entfernt sind, sollte die Planung jetzt beginnen. Aber was bedeutet Planung im Zusammenhang mit der Einführung einer kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC)? Was haben Unternehmen, die an der Schwelle zu einer solchen Umstellung stehen, gelernt, als sie in Ländern wie Italien, Indien, Mexiko und Spanien mit der gleichen Herausforderung konfrontiert wurden? Und wie können Unternehmen diese Best Practices für zukünftige CTC-Rollouts nutzen?

Wir teilen die Punkte, die Unternehmen bei der Planung einer CTC-Einführung berücksichtigen sollten und die als Checkliste für das Mandat Frankreich 2023 verwendet werden können, um Sie bei der Vorbereitung zu unterstützen.

Verstehen Sie die neuen Änderungen, und seien Sie sich bewusst, was auf Sie zukommt

Verstehen Sie, wie Ihr Geschäft und Ihr Betrieb betroffen sind

Entwerfen oder bewerten Sie mögliche Lösungen

Ausführen der Lösung

Wenn Sie die obigen Fragen beantwortet haben, sind Sie in einer guten Position, um sowohl die Roadmap zu planen, um rechtzeitig vor dem Inkrafttreten konforme Prozesse zu gewährleisten, als auch die Kosten abzuschätzen und die erforderliche Finanzierung für das Projekt zu sichern.

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Die Behandlung von Brandkosten ist in fast allen Gerichtsbarkeiten knifflig. Die Brandabdeckung kann von 100 % bis zu 20 % variieren.

Niemand würde bestreiten, dass die komplexeste Behandlung von Brandkosten in Spanien zu finden ist. In Portugal sind die Regeln zwar weniger komplex, aber sie haben ein einzigartiges Meldesystem dafür, wie die Policen, die Feuer abdecken, gemeldet werden müssen.

Wie die portugiesische Feuerwehrsteuerberichterstattung einzigartig ist

Die portugiesische Feuerwehrsteuer (FBT), auch bekannt als Nationale Behörde für Zivilschutz Feuerwehrgebühr oder ANPC (Autoridade Nacional de Proteção Civil), wird auf bestimmte Policen fällig, die Feuerrisiken abdecken. Solche Policen können als Klasse 3-13 abgebildet werden.

Der Steuersatz beträgt 13 %, aber normalerweise ist der Feueranteil auf 30 % festgelegt, so dass der angewandte Satz nur 3,9 % beträgt. Gemäß der Marktpraxis wird, wenn der Feueranteil in der Police nicht separat ausgewiesen ist, ein Feueranteil von 30 % angenommen. Die ANPC wird monatlich zusammen mit den anderen steuerähnlichen Abgaben wie INEM (medizinische Notfälle) an die ASF (Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões), die Stelle, die die steuerähnlichen Abgaben in Portugal verwaltet, abgerechnet. Derzeit gibt es keine Besonderheit in der Verordnung.

Die Besonderheit der portugiesischen Feuerschutzsteuer ist die fünfjährliche Berichtspflicht. Dieser Fünfjahresbericht war zuletzt 2016 fällig und wird 2021 wieder fällig sein. Der Bericht verlangt von den Versicherern, eine Zusammenfassung zu erstellen, die die gesamten ANPC- oder Feuersteuern auflistet, die in Bezug auf das Jahr, in dem er fällig ist, gezahlt wurden. Obwohl der Bericht selbst also alle fünf Jahre fällig ist, beschränken sich die berichtspflichtigen Policen nur auf die Policen, die in diesem Berichtsjahr der ANPC unterliegen.

Eine weitere Besonderheit dieses Reportings ist, dass zwar alle Versicherer verpflichtet sind, die ANPC-Verbindlichkeiten monatlich abzurechnen, aber nicht alle Versicherer notwendigerweise diesen Report einreichen müssen. ASF informiert die Versicherungsunternehmen, die zur Abgabe dieser Meldung verpflichtet sind.

Wie Sie die portugiesische Feuerwehrabgabe melden

Die Berichterstattung erfolgt halbjährlich. Im Jahr 2016 waren die Daten des ersten Halbjahres (01.01.2016 bis 30.06.2016) bis zum 31.08.2016 und die Daten des zweiten Halbjahres (01.07.2016 bis 31.12.2016) bis zum 28.02.2017 zu melden.

Im Jahr 2016, als dieser Bericht zum letzten Mal fällig war, hat die ASF ein offizielles Rundschreiben über die Meldepflichten herausgegeben. Es wurde eine Vorlage veröffentlicht, die Versicherungsunternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten helfen soll.

Im Jahr 2016 forderte der Bericht eine Summe der ANPC-Gebühren pro Bezirk und pro Distrikt. Das umfasste mehr als 300 Bezirke. Bis jetzt haben wir noch kein Rundschreiben über die Anforderungen für 2021 gesehen, also sind wir in Kontakt mit ASF, um herauszufinden, ob der Bericht immer noch fällig ist und wenn ja, die Anforderungen und wann die Benachrichtigungen an die Versicherungsgesellschaften gesendet werden.

Wir hoffen, dass die Komplexität dieses Reportings durch die ASF nicht weiter erhöht wurde. Diese einmalige Berichterstattung ist für Versicherungsunternehmen zeitaufwendig, und mit Blick auf die globalen Trends bei den Berichtsanforderungen erwarten wir, dass der FBT-Bericht noch in diesem Jahr fällig wird.

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Informieren Sie sich unter über die Vorteile, die Ihnen ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre IPT-Compliance zu erleichtern.

Digitalisieren Sie Ihren Beleggenehmigungsprozess

Die E-Beleg-Software von Sovos bereitet Sie auf die neuen Gegebenheiten der digitalen Steuern vor. Unsere Lösung stellt sicher, dass Sie weltweit alle aktuellen Vorschriften einhalten können.

Eine globale Lösung für die Beleggenehmigung

Dank Sovos eReceipts mit sich verändernden Vorschriften Schritt halten

Im Rahmen des weltweiten Siegeszuges der elektronischen Rechnungsstellung – insbesondere in Lateinamerika und Europa – sahen sich Unternehmen wie Ihres der Herausforderung gegenüber, neuen Vorschriften gerecht zu werden, die zunächst B2G- und anschließend auch B2B-Transaktionen betrafen. Heute setzen sich zunehmend auch B2C-Vorschriften (Business-to-Consumer) für E-Belege durch, in der Form der dritten Welle.

Mit E-Belegen ist jeder Kauf, den Ihre Kunden tätigen, über ein Portal einsehbar, auf das die betreffenden Verbraucher und die lokalen Steuerbehörden Zugriff haben. So können Behörden sicherstellen, dass sie die korrekten Steuerbeträge vorschreiben und dass diese von Ihnen erhoben werden. Obgleich E-Belege eine weitere globale Steuervorschrift bedeuten, bietet die Digitalisierung steuerlicher Prozesse im B2C-Bereich zugleich eine Gelegenheit, Ihre Effizienz zu steigern, Kosten zu senken, umweltfreundliche Geschäftspraktiken zu implementieren und sogar einen Mehrwert für Ihre Kunden zu schaffen.

eReceipts: die erste globale Lösung für die Beleggenehmigung

Vermindern Sie dank unserer Software für digitale Belege das Risiko von Geldbußen und erzielen Sie maximale Effizienz. Verabschieden Sie sich von den Herausforderungen im Hinblick auf die Implementierung neuer Vorschriften in Ihre Berichterstattungsprozesse für E-Belege. Mehr als die Hälfte der Fortune-500-Unternehmen in 120 verschiedenen Ländern vertraut auf Sovos und seine beispiellose Expertise in Bezug auf globale Anforderungen der Echtzeit-Berichterstattung.

Verminderung des Risikos von Geldbußen und Erzielen maximaler Effizienz

Steuerliche Klarheit, wo immer Sie geschäftlich aktiv sind

Integration mit Sovos eInvoice und eArchive für eine End-to-End-Lösung, auf die Sie überall vertrauen können, wo Sie geschäftlich aktiv sind

Unüberbietbare Branchenexpertise

Mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung mit der globalen Echtzeit-Abwicklung von Transaktionen

Globale Reichweite

Das größte Genehmigungsnetzwerk in Lateinamerika sowie weltklassige regulatorische Analysen

In vertraute Geschäftsplattformen implementiert

In mehr als 65 Anbieterplattformen eingebettete Lösungen

Endpoint-Zertifizierung

Endpoint-Zertifizierung in allen Märkten mit entsprechenden Vorschriften

In Ihrer Sprache verfügbar

Support in Englisch, Spanisch oder Portugiesisch

Am 28. Juni 2021 gab das griechische Finanzministerium bekannt, dass das myDATA-Mandat auf den Herbst 2021 verschoben wurde. Der Grund dafür sind die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen und das Land.

Der stufenweise Roll-out beginnt im September 2021 und soll im November 2021 abgeschlossen sein. Rückwirkende Meldungen von historischen Daten (Daten, die bis zum myDATA Go-Live-Datum ausgegeben wurden) müssen bis Ende März 2022 gemeldet werden.

Für die Meldung von Einkommensdaten müssen sie gemeldet werden:

Für das Jahr 2021 besteht keine Verpflichtung zur Meldung von Aufwandsgliederungen.

Für die Meldung von POS-Handelsdaten:

Es wird erwartet, dass das myDATA-System die Verpflichtung zur Einreichung der griechischen periodischen Rechnungsberichte (συγκεντρωτικές καταστάσεις πελατών – προμηθευτών) abschafft, die als administrative Belastung für griechische Steuerzahler angesehen werden. Der AADE hofft, dass der neue stufenweise Einführungsplan den Steuerzahlern genügend Zeit gibt, sich auf das neue System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen vorzubereiten.

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Kontaktieren Sie uns um zu besprechen, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die kommenden myDATA-Anforderungen unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Norwegen kündigte seine Absichten an, Ende 2020 eine neue digitale Umsatzsteuererklärung einzuführen, mit einem geplanten Starttermin am 1. Januar 2022. Seitdem haben sich Unternehmen gefragt, was diese Änderung für sie bedeuten würde und wie IT-Teams ihre Systeme für diese neue Anforderung vorbereiten müssten. Norwegen hat seither eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt, so dass Unternehmen eher früher als später mit den Vorbereitungen beginnen können.

Mit dieser neuen Umsatzsteuererklärung möchte die norwegische Steuerverwaltung (Skatteetaten) eine Vereinfachung der Berichterstattung, eine bessere Verwaltung und eine verbesserte Einhaltung der Vorschriften erreichen.

Diese neue Umsatzsteuererklärung sieht zusätzliche 11 Felder vor, wodurch sich die Anzahl von 19 auf 30 Felder erhöht, die auf bestehenden SAF-T-Codes basieren, um eine detailliertere Berichterstattung und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verpflichtung zur Einreichung einer SAF-T-Datei mit der Einführung dieser neuen MwSt.-Erklärung nicht ändern wird.

Diese Änderung betrifft nur die Umsatzsteuererklärung – wobei die SAF-T-Codes wiederverwendet und für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen umgewidmet werden. Unternehmen müssen weiterhin das norwegische SAF-T-Mandat erfüllen, wo es anwendbar ist, und müssen auch diese neue digitale Umsatzsteuererklärung einreichen.

Technische Spezifikationen der digitalen Umsatzsteuererklärung Norwegens

Skatteetaten hat viele Webseiten mit detaillierten Informationen für Unternehmen erstellt, die in den nächsten Monaten durchgesehen werden können, einschließlich der folgenden:

Einreichungsmethode für Norwegens digitale Umsatzsteuererklärung

Norwegen fördert die direkte ERP-Einreichung der Umsatzsteuererklärung, wo immer dies möglich ist. Die Steuerbehörden haben jedoch angekündigt, dass der manuelle Upload über das Altinn-Portal weiterhin möglich sein wird. Die Anmeldung und Authentifizierung des Endanwenders bzw. des Systems erfolgt über ID-porten.

Zusätzlich hat Norwegen eine Methode zur Validierung der Umsatzsteuererklärungsdatei bereitgestellt, die vor der Einreichung getestet werden sollte, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Datei von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Der Validator prüft den Inhalt einer Steuererklärung und sollte eine Antwort mit allen Fehlern, Abweichungen oder Warnungen zurückgeben. Dies geschieht durch Überprüfung des Nachrichtenformats und der Zusammensetzung der Elemente in der Umsatzsteuererklärung.

Was geschieht als Nächstes?

Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Einführung dieser neuen Umsatzsteuererklärung beginnen, da es auf dem Weg dorthin wahrscheinlich einige Herausforderungen geben wird.

Neben der neuen Umsatzsteuererklärung hat Norwegen auch Pläne zur Einführung eines Verkaufs- und Einkaufsberichts angekündigt, der sich derzeit in einer frühen Vorschlagsphase in der Prüfung durch das Finanzministerium befindet. Die nächste Phase ist die obligatorische öffentliche Konsultation, bei der ein gewünschtes Einführungsdatum festgelegt wird. Skatteetaten merkt an, dass die Implementierungszeit bei der Festlegung eines Einführungsdatums für den Bericht berücksichtigt werden wird.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung , um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der digitalen Umsatzsteuererklärung in Norwegen 2022 unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen

Spanien SII

Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.

Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.

Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein

Faktencheck zur Vorschrift

  • Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
  • An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
    • Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
    • Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
    • Registerbuch der Kapitalgüter
    • Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
  • Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
  • Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
  • Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.

  • 1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.

  • 1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.

  • 1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.

Strafen

  • Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.

  • Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).

  • Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.

Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.

Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.

Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)

RTIR in Ungarn

Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.

Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.

Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/​2022 in Kraft treten.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
  • Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
  • Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
  • Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
  • Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
  • Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.

  • 1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.

  • 1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.

  • 1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.

  • 1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.

Strafen

  • Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.

  • Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn

Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.

Griechenland führt Continuous Transaction Controls (CTCs) für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen ein

Griechenland und myDATA

Griechenland hat ein neues System für Continuous Transaction Controls (CTC) mit dem Namen myDATA eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System für die elektronische Buchhaltung und Steuermeldung. Über dieses System müssen Steuerzahler Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln. Die übermittelten Daten werden in einer Reihe von Online-Geschäftsbüchern im Regierungsportal eingetragen. Da Steuerzahler Transaktionsdaten an das myDATA-System des Regierungsportals übermitteln, folgt nun auch Griechenland dem globalen Trend zur Einführung von CTCs.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einkommen und Ausgaben sowie Klassifizierungen anhand aller verfügbaren Meldemethoden (mit Ausnahme der Meldung über Anbieter von elektronischen Rechnungen, die bereits am 20. Juli 2020 begann).

  • 1. Juli 2021: Beginn der Phase der obligatorischen Nutzung von myDATA.

  • 28. Februar 2021: Freiwillige Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 beziehen. Wenn der Aussteller die Daten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens melden konnte, kann der Empfänger sie im März 2021 melden. Der Aussteller kann sie bis zum 30. April 2021 akzeptieren.

  • 31. Oktober 2021: Frist für die obligatorische Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beziehen.

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books eingetragenen Daten und den gemeldeten Daten in den Steuererklärungen führt zu Strafzahlungen oder Steuerprüfungen. Zukünftig soll noch eine sekundäre Gesetzgebung mit Details zu den Strafen eingeführt werden.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller CTC-Compliance-Aufgaben in Griechenland und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Südkoreas bewährtes System zur elektronischen Rechnungsstellung (e-Tax)

Elektronische Rechnungsstellung in Südkorea

Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • CTC-Berichterstattungsmodell mit verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung: Eine ausgestellte elektronische Steuerrechnung muss innerhalb eines Tages nach Rechnungsstellung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden.
  • Rechnungsdaten müssen im XML-Format an den NTS übermittelt werden.
  • Gilt für Rechnungen und korrigierte Rechnungen (Gutschrift und Lastschrift).
  • Gilt nur für Transaktionen im Inland. Grenzüberschreitende Transaktionen sind außerhalb des Geltungsbereichs.

Einführungstermine der Vorschrift

    • Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.

    • Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.

    • Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2019: Der steuerfreie Teils des Einkommens ist nun auch bei der Berechnung des Schwellenwerts von 0,3 Milliarden KRW inbegriffen.
    • Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.

Strafen

Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.

INFOGRAFIK

CTC-Anforderungen für Südkorea

Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.

Gut Zu Wissen

Ja, die Mehrwertsteuer ist Südkoreas Verbrauchssteuer und wird auf praktisch alles, was im ganzen Land verkauft wird, erhoben.

Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu einigen Ländern in Asien, in denen eine elektronische Rechnungsstellung Pflicht ist.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen?

In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.

Die MwSt.-Anforderungen in Norwegen

Norwegens SAF-T-Meldepflichten entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung des Steuerwesens weiter

Reform
SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.

Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.

Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.

Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.

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Faktencheck

  • Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchhaltungspflicht, die elektronische Buchhaltungssysteme verwenden, einschließlich registrierter ausländischer Stellen.
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchhaltungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern sie nicht über elektronische Buchhaltungsdaten verfügen.
  • Unternehmen mit weniger als 600 Belegen pro Jahr, die Konten in Tabellen oder einem Textverarbeitungsprogramm führen, sind davon ausgenommen.
  • Die norwegische SAF-T-Steuermeldung wird auf Antrag vorgelegt und unterliegt derzeit keinen regelmäßigen Vorlagepflichten.
  • SAF-T ist ein standardisiertes XML-Format, das exportierte Buchhaltungsinformationen enthält.
  • Norwegische SAF-T-Dateien werden hauptsächlich per Upload über das Altinn-Internetportal eingereicht.
  • Testmöglichkeiten sind verfügbar und die Steuerbehörde empfiehlt, diese in Anspruch zu nehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2016: Die erste Version des SAF-T Financial wurde auf der Website der norwegischen Steuerbehörde veröffentlicht.
  • 9. Juni 2017: Das Verwaltungsgremium für die norwegischen SAF-T-Standards kommt zum ersten Mal zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geeignet sind. Das Gremium tagt mindestens einmal im Jahr. 
  • 1. Januar 2017: Der freiwillige Anwendungszeitraum des SAF-T-Standards beginnt.
  • 1. Januar 2020: Norwegen macht die SAF-T-Steuermeldung auf Antrag verpflichtend.
  • 1. Januar 2022: Norwegen führt Anpassungen an der Mehrwertsteuererklärung durch, um detailliertere Berichte und Flexibilität zu ermöglichen. Der Grund: Die neue Erklärungsstruktur verfügt nicht mehr über nummerierte Kästchen. Die Benutzer müssen stattdessen ihre Transaktionen den bestehenden norwegischen Steuercodes zuordnen, die derzeit im Rahmen der SAF-T-Pflicht verwendet werden. Die Einreichungshäufigkeit der Mehrwertsteuererklärung bleibt gleich. Die Benutzer können jetzt allerdings direkt über ihr ERP-System Einreichungen vornehmen und den Prozess so um einiges effizienter abwickeln. Wenn dies nicht möglich ist, können auch weiterhin XML-Dateien hochgeladen oder Daten manuell über ein Portal übermittelt werden.
INFOGRAFIK

Die SAF-T-Anforderungen in Norwegen

Erfahren Sie mehr über SAF-T in Norwegen, einschließlich der Einhaltung von Einreichungsfristen, -anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen – und wie Sovos Sie dabei unterstützen kann.

Wie kann Sovos helfen?

Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.

Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen

Elektronische Rechnungsstellung in Indien

Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.

Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.

Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.

Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
  • Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
  • Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
  • Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.

  • 1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.

  • 1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.

  • 1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.

  • 1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.

Strafen

Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien

Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.

Die erste Globale Lösung für Elektronische Rechnungsstellung Compliance

Mit eInvoice sind Sie vorbereitet auf moderne Steuervorschriften.

Eine Plattform für die flexible, skalierbare elektronische Rechnungsstellung

Globale Compliance für elektronische Rechnungsstellung

Angesichts einer rasanten Globalisierung nutzen Regierungen weltweit mittlerweile Technologien, um Steuerlücken zu schließen. Obwohl die Anforderungen in jedem Land unterschiedlich sind, verändert die zunehmende Verwendung elektronischer, sofortiger Rechnungsstellung gesetzliche Vorschriften, die für Unternehmen gelten, und die gesamte Lieferkette entlang. Unternehmen suchen folglich dringend nach Wegen, um eine konsequente Einhaltung der Steuervorschriften zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Probleme und Fehler bei der Einhaltung von Steuervorschriften können Sie wertvolle Zeit kosten und Ihren Umsatz schmälern. Präzision ist wichtiger als je zuvor.

Sovos eInvoice vereinfacht die Einhaltung globaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Unsere Lösungen basieren auf fundierten regionsspezifischen Fachkenntnissen, die Ihnen helfen, in ständigem Wandel begriffenen Regelungsumfeld nicht den Anschluss zu verlieren.

Verwaltung von Forderungen (AR) und Verbindlichkeiten (AP)

Verwalten Sie Debitoren- und Kreditorenfakturierungsmandate innerhalb einer Plattform und befolgen Sie die Vorschriften für beide Prozesse beim Versenden von Rechnungen an Kunden und der Prüfung der von Lieferanten erhaltenen Rechnungen.

Umsatzsteuer-Berichte

Erstellen Sie regelkonforme Berichte zur Mehrwertsteuer, indem Sie denselben Datensatz sowohl des Debitoren- als auch des Kreditorenprozesses verwenden.

Datenextraktion & -mapping

Identifizieren Sie alle für die Einhaltung von Steuerschriften benötigten Felder und ordnen Sie diese dem von der lokalen Steuerbehörde definierten XLM-Schema zu.

Globale Übertragung & Regierungskonnektivität

Stellen Sie eine Verbindung zu über 60 Steuerbehörden her, indem Sie unsere sichere, zertifizierte Verbindung nutzen, die sowohl B2B- als auch B2G-Anforderungen entspricht.

Validierung

Analysieren Sie ausgestellte und erhaltene Rechnungen und führen Sie eine syntaktische Validierung dieser Rechnungen durch, um sicherzustellen, dass das XML-Dokument den technischen Anforderungen der lokalen Steuerbehörden entspricht.

Rechnungsüberwachung

Verfolgen Sie den Rechnungsstatus und Nichtannahmen, sehen Sie Prüfprotokolle ein und lassen Sie sich Anhänge sowohl im XML- als auch im PDF-Format anzeigen. Sie erhalten auch Sichtweite in Rechnungen und den Berichtsstatus – das alles innerhalb einer Plattform, sodass Ihr Team Fehler und Risiken vermeiden kann und nie den Überblick darüber verliert, welche Rechnungen genehmigt und welche abgelehnt wurden.

Automatisierter Druck

Geben Sie gültige Rechnungen einschließlich notwendiger Logos, Barcodes und Unterschriften aus.

Echtheit & Integrität ist garantiert

Vergewissern Sie sich, dass Rechnungen über digitale Zertifikate verfügen, die von durch Steuerbehörden autorisierte Einrichtungen ausgestellt wurden.

Flexible End-to-End-Integration mit jedem ERP

Richten Sie Datenintegrationsprozesse für die Integration mit internen Systemen ein, um die Ausstellung und den Eingang aller Rechnungen zu automatisieren. Die Anpassungsfähigkeit der Lösung erlaubt Ihnen die Integration mit jedem ERP auf dem Markt.

Krisenmanagement

Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb trotz möglicher Regierungssystemausfälle weiterlaufen kann.

Kunden

Archivierung von E-Rechnungen für mehr als 60 Länder

Kein Audit-Schutz ohne E-Archivierung. Sovos bietet eine Lösung zur gesetzeskonforme Archivierung von E-Rechnungen in mehr als 60 Ländern.

Bereit für unvorhergesehene Steuer-audits

Universelle, gesetzeskonforme E-Archivierung für mehr als 60 Länder

Steuerbehörden weltweit investieren Milliarden in Kontrollsysteme für Rechnungen und fordern auch von Ihnen eine konsistente, skalierbare und kosteneffiziente Umsetzung der Compliance für die elektronische Rechnungserstellung. Dies ist kaum erdenkbar, ohne die eArchive-Lösüng im Mittelpunkt Ihrer Pläne.  

Regulierungen zur elektronischen Rechnungserstellung unterscheiden sich von Land zu Land. Dennoch ist fast überall ein gemeinsamer Nenner auszumachen: Die Original-Rechnung muss archiviert werden.

Mit dem Sovos eArchive verfügen Sie über eine universelle, gesetzeskonforme E-Rechnungs-Archivierung für mehr als 60 Länder, einschließlich länderspezifischer Compliance-Karten, Aufbewahrungssets, Zeitstempeln sowie Signatur- und Validierungsdiensten. Die Möglichkeit zu Post-Audits bewahrt Sie vor unvorhergesehenen Audits. Zudem sind Sie dank der Hilfe der Sovos-Experten automatisch auf dem neuesten Stand zu lokalen Compliance-Anforderungen. 

Sovos eArchive bietet:

  • Globale Reichweite über eine einzige API in Ländern mit Clearance- und Post-Audit-Modellen
  • Flexible Integration mit ERP-Systemen, Archiven von Drittanbietern, P2P-Lösungen oder EDI-Funktionen
  • Support von benutzerdefinierten und obligatorischen Daten für bis zu sieben Anhänge, wobei garantiert alle erforderlichen Anhänge, Suchkriterien und sonstige Anforderungen archiviert werden 
  • Die Original-Rechnung im behördlich vorgegebenen Format wie XML, PDF und vielen weiteren
  • Speicherung zugehöriger Anhänge wie lesbare PDF-Dateien, frühere Auditergebnisse und angehängte Dokumente
  • Organisatorische benutzerdefinierte Tags mit Schnellsuche und anderen nicht Audit-bezogenen Aufgaben wie z. B. juristische Überprüfungen und Nachschlageoptionen in der Rechnungsführung
  • Länderspezifische Sicherheits- und Aufbereitungslösungen in Ländern mit den entsprechenden Vorschriften wie Ungarn oder Italien
  • Schutz vor den normalen Beanspruchungen von Archivzugriffssitzungen aufgrund von Audits, Dateiabrufen und anderen Aktionen
  • Autorisierte Verwendung und Anzeige von Protokollen
  • Ein Audit-Trail mit Tracking darüber, wer auf Archive zugreifen kann 
  • Anpassung an branchenrelevante Best Practices, darunter eIDAS, GDPR, ISAE 3402 Type II, und Verschlüsselung im Aktiv- und Schlafmodus
  • Unmittelbarer Steuernachweis mittels einer zentralen Datenquelle während Audits – so können Rechnungen einfach gefunden werden
  • Veränderungsmanagement mit einer Lösung, die kontinuierlich in allen verfügbaren Regionen aktualisiert, gewartet und getestet wird

Kunden

“Ohne gute Software wäre es unmöglich, sich auf die sich schnell ändernden Umsatzsteuer-Meldepflichten einzustellen. Ohne Sovos könnten wir diese neuen Vorschriften nicht rechtzeitig erfüllen.”

Anna Buchnowska

EMEA Umsatzsteuer krippe, Ashland