Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten. Auf der ECOFIN-Tagung im Mai erhob Estland Einspruch gegen die vorgeschlagenen Plattformregeln und beantragte stattdessen, die neuen Regeln für den fingierten Lieferanten optional zu machen (ein Opt-in), sodass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, ob sie diese in ihre nationale Mehrwertsteuergesetzgebung aufnehmen oder nicht.

In der heutigen Sitzung wurde ein neuer Kompromisstext vorgeschlagen. Der Kompromisstext sah eine Opt-in-Möglichkeit für die neuen Regelungen zur Lieferantenfeststellung vor, allerdings für KMU. Während sich die 26 Mitgliedstaaten und die Kommission darauf einigten, konnte Estland den neuen Kompromiss nicht unterstützen, da es seit dem letzten Treffen keine wesentlichen Änderungen gab und die Einwände weiterhin blieben. Es liegt nun an der ungarischen Präsidentschaft, im zweiten Halbjahr 2024 eine Einigung über die Vorschläge anzustreben.

Zur Erinnerung daran, was passieren wird und wann die Umsetzung erfolgen soll, lesen Sie bitte unseren vorherigen Blogbeitrag „ Wie geht es weiter mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?“.

Erinnern Sie mich daran, was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.

Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.

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Als die Finanzminister der EU letzte Woche zusammenkamen, wurde allgemein erwartet, dass es eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Mehrwertsteuerregelung im digitalen Zeitalter (ViDA) geben würde. Aufgrund der Einwände eines Mitgliedstaates gegen die Plattformregeln ist es hierzu leider nicht gekommen. Nun wurde der offizielle Termin für die Fortführung von ViDA auf Eis gelegt, während diese Bedenken unter den Mitgliedern geklärt werden. Die belgische Präsidentschaft bekräftigte jedoch ihre Entschlossenheit, den Vorschlag als einheitliches Paket beizubehalten, und strebt eine Einigung vor dem Ende ihrer Präsidentschaft im Juni 2024 an. In diesem Fall würden die Zeitvorgaben des Vorschlags weiterhin eingehalten.

Die Gesetzgebung verläuft nicht linear und ist auch nie so sauber, wie viele von uns das gerne hätten. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. VIDA kommt und wird die EU-Mehrwertsteuerlandschaft für immer verändern. Ein positives Indiz dafür war die einstimmige Annahme zweier der drei Säulen von ViDA. Da die einstimmige Zustimmung aller Teile erforderlich ist, kann keiner der Vorschläge weiterverfolgt werden, solange keine Kompromisslösung gefunden ist. Ich habe jedoch keinen Zweifel daran, dass wir diesen Punkt in naher Zukunft erreichen werden.

Warum bin ich so zuversichtlich?

ViDA ist gut für alle. Trotz einiger geringfügiger Einwände hier und da und einiger Positionierungen mancher EU-Mitglieder ist ihnen klar, dass ViDA ein entscheidendes Instrument zur Schaffung von Skaleneffekten im Mehrwertsteuersystem der EU ist. Um sich besser auf die moderne Wirtschaft vorzubereiten, ist es die Aufgabe der Regierungen, die Komplexität für Unternehmen zu verringern und den grenzüberschreitenden Handel in der gesamten EU zu fördern.

Der Grund für die Einführung von ViDA bestand darin, eine stärker kollaborative Unternehmenskultur zu fördern und der EU die korrekte Erfassung der Steuereinnahmen zu gewährleisten, die ihren Mitgliedern gesetzlich zustehen. Der Vorschlag bestand aus drei Teilen, die den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen, Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern. Alle diese Elemente sind nach wie vor wesentliche Bedürfnisse der EU-Gemeinschaft und deshalb bin ich davon überzeugt, dass bald eine praktikable Lösung vereinbart wird. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Zieltermine noch eingehalten werden können.

Erinnern Sie mich daran, was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.

Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.

Meine Kollegen und ich haben ausführlich über die Vorteile von ViDA geschrieben und darüber, was der Vorschlag sowohl für die EU als auch für die jeweiligen Geschäftsgemeinschaften bedeutet. Ich empfehle Ihnen, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen bei unseren Experten zu informieren, da sich die Aktualität oft ohne Vorwarnung ändern kann.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA spüren?

A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter umfasst mehrere Bereiche des Mehrwertsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA unterschiedliche Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2030 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen ausmachen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA vorschlägt, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder bei der Einführung einer verpflichtenden nationalen elektronischen Rechnungsstellung aufzuheben, sobald das ViDA-Paket verabschiedet wird, was durchaus noch in diesem Jahr der Fall sein könnte. Dies bedeutet, dass die EU-Länder, in denen es noch keine derartigen Systeme gibt, die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Echtzeitberichterstattung höchstwahrscheinlich bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Bedenkt man, dass viele EU-Länder bereits Initiativen in dieser Richtung angekündigt oder sogar mit deren Umsetzung begonnen haben, ist leicht zu erkennen, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der derzeitigen Welle neuer CTC-Mandate sein wird, auf die man sich kurzfristig vorbereiten muss.

Die beiden anderen Säulen von ViDA, die sich hauptsächlich auf die Mehrwertsteuervorschriften für Plattformbetreiber beziehen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungsdienste anbieten, sowie auf die Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung in der EU, werden beide ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten.

F: Wird es für die Unternehmen wahrscheinlich eine Schonfrist geben, um sich anzupassen und die Vorschriften einzuhalten?

A: Der ViDA-Vorschlag zielt auf einen vernünftigen Ansatz ab, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Tatsache bleibt jedoch, dass die Mitgliedstaaten, sobald das Paket in Kraft tritt, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können, ohne dass eine abweichende Genehmigung der EU erforderlich ist. Auch wenn die Mitgliedsstaaten den Ehrgeiz haben, ihre Mandate auf verantwortungsvolle Weise umzusetzen, wissen Unternehmen wie Sovos, die seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern auf der ganzen Welt CTC-Mandate miterleben, dass keine Schonfrist jemals lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Haltung zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, der zur Sicherstellung der Datenqualität erforderlich ist, und die langen Anpassungszyklen ihrer verschiedenen Geschäftsanwendungen, um die für Echtzeitberichte und elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten- und Prozessänderungen zu integrieren, erheblich. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Geschäfts- und Verwaltungsabläufen ist auf beiden Seiten immer mit Herausforderungen verbunden: Unternehmen machen Fehler, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nimmt, und das Ganze wird noch schwieriger, wenn die Regierungen unter dem Druck politischer Fristen parallel dazu dieselben Schritte unternehmen.

F: Mit welchen neuen Technologieanforderungen müssen wir für Unternehmen rechnen?

A: Während den Berichtsprozessen, die eingerichtet werden müssen, um bestimmte Übertragungsprotokolle, Authentifizierungen und die Orchestrierung des Dokumentenaustauschs zu erfüllen, oft große Aufmerksamkeit gewidmet wird, sollten Unternehmen gleichermaßen auf die Auswirkungen der von ViDA generierten oder geänderten CTC-Mandate auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten achten. Viele Unternehmen verfügen über mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorenbuchhaltungssysteme usw. für unterschiedliche Sparten oder Geschäfts- bzw. Handelspartnerkategorien. Die meisten dieser Systeme verarbeiten Rechnungsdaten auf Papier- oder PDF-Rechnungen nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise und können nicht einfach „aktualisiert“ werden, um den Anforderungen an Datenvollständigkeit und -qualität eines strengen E-Rechnungs- und E-Reporting-Systems gerecht zu werden. Über die Schlagzeilen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung hinaus wird das Kleingedruckte des Vorschlags zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter eine Reihe potenziell herausfordernder Änderungen an Geschäftsprozessen nach sich ziehen. Dazu gehört auch die eigentliche Definition dessen, was eine Rechnung ausmacht, was die Konvertierung von Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union in maschinenlesbare Formate erforderlich machen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Geschichte erzählen: EU-Unternehmen müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich erfüllen und viele Regierungen planen, die Anforderungen für die Rechnungsstellung an Kunden des öffentlichen Sektors auf den B2B-Bereich auszuweiten. Dies bedeutet, dass Unternehmen zunehmend auf Software und Dienstanbieter zurückgreifen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen gewährleisten können. Insgesamt ist für die meisten Unternehmen eine völlige Neugestaltung ihrer Rechnungsprozesse und -systeme erforderlich.

F: Welche Geschäftsprozesse werden voraussichtlich von den neuen Vorschriften betroffen sein?

A: Die gesamte Rechnungsstellung und alle damit verbundenen Prozesse werden davon betroffen sein. Dies umfasst sämtliche Kreditoren- und Debitorenprozesse und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. All diese Prozesse müssen vor diesem Hintergrund überprüft und auf den Paradigmenwechsel in der Digitalisierung vorbereitet werden, der mit ViDA einhergehen wird.

F: Können Unternehmen davon ausgehen, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch mit den neuen Standards funktionieren?

A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenbuchhaltungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. verwenden, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Reporting im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese auf Geschäftsprozessoptimierung spezialisierten Anbieter verfügen in der Regel über wenig Erfahrung in diesem spezifischen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht darauf vorbereitet, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die typischerweise mit der erstmaligen Einführung eines CTC-Regimes in einem Rechtsraum einhergehen, vorherzusehen und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt an ihre Anbieter von Unternehmenssoftware und Dienstanbieter zu wenden und diese Fragen zu stellen: Sind sie sich dieser Änderungen bewusst und welche Pläne verfolgen sie, um die Konformität sicherzustellen?

F: Welche Auswirkungen werden auf grenzüberschreitende Transaktionen haben?

A: Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt künftig ein neues Echtzeit-Meldeverfahren, das die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an die einzelnen Mitgliedstaaten, und die Mitgliedstaaten übermitteln diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission. Neben diesen Abschnitten des ViDA zur digitalen Berichterstattung sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von anderen Teilen des Vorschlags betroffen. So sind etwa weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die ihre Warenbestände zwischen EU-Ländern bewegen. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für grenzüberschreitende Fernverkäufe von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher verpflichtend, was Auswirkungen auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen beispielsweise in den USA und China haben wird.

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Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.

Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.

Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.

„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “

„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“

PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Über Sovos  
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.

Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.
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Liechtenstein ist eines von vielen Ländern mit Versicherungsprämiensteuer (IPT), insbesondere der Schweizer Stempelsteuer und der liechtensteinischen Versicherungsabgabe.

Dieser Blog bietet einen Überblick über IPT in Liechtenstein, um Versicherungsunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Welche Steuern fallen in Liechtenstein auf Versicherungsprämien an?

In Liechtenstein gibt es zwei Arten von Steuern, die auf Prämienbeträge von Versicherungsunternehmen erhoben werden:

  1. Schweizerische Stempelsteuer (CHSD)
  2. Liechtensteinische Versicherungsabgabe (LIL)

Diese Steuern ergänzen sich gegenseitig. LIL ist nur anwendbar, wenn CHSD nicht anwendbar ist.

Die Schweizer Stempelsteuer gilt in Liechtenstein auf der Grundlage des Vertrags über die Zollunion vom 29. März 1923, der die eidgenössischen Regeln der Stempelgebühren regelt. Die liechtensteinische Abgabe auf Versicherungsprämien gilt nur, wenn die schweizerische Stempelgesetzgebung nicht anwendbar ist.

Es muss betont werden, dass Liechtenstein Mitglied des EWR ist. Infolgedessen gelten für LIL die in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten Bestimmungen zum Standort des Risikos .

Um festzustellen, ob ein Prämienbetrag LIL auslöst, sollten daher die Vorschriften der genannten Richtlinie angewandt werden. Dies ist bei der Schweizer Stempelsteuer nicht der Fall.

Prämienzahlungen von in Liechtenstein ansässigen Versicherungsnehmern und/oder an in Liechtenstein ansässige Versicherungsunternehmen unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Stempelsteuer.

Wie hoch sind die Steuersätze in Liechtenstein?

Die Prämien für Nichtlebensversicherungen sind mit 5 % und für Lebensversicherungen mit 2,5 % zu besteuern, sofern nicht eine der im Reglement aufgeführten Ausnahmen gilt. Diese Sätze und Befreiungen gelten sowohl für CHSD als auch für LIL.

Beispiele für Ausnahmen sind:

 

Was ist die Grundlage für eine CHSD- und LIL-Berechnung in Liechtenstein?

Bemessungsgrundlage für die liechtensteinische Versicherungsabgabe sind die Prämienzahlungen, die auf einem Versicherungsverhältnis beruhen, das durch einen Versicherungsvertrag begründet wurde, bei dem der Gefahrenort in Liechtenstein liegt.

Bei der schweizerischen Stempelsteuer sind die Prämienzahlungen für Versicherungen die Steuerbemessungsgrundlage:

  1. basierend auf einem inländischen Portfolio eines inländischen liechtensteinischen Versicherers
  2. die von einem inländischen Versicherungsnehmer gezahlt werden, der einen Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer hat

 

Wie sind die CHSD- und LIL-Anmelde- und Zahlungshäufigkeiten in Liechtenstein?

CHSD wird vierteljährlich eingereicht und zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung bezahlt. Auf der anderen Seite wird LIL halbjährlich fällig.

Jede Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Tag des Berichtszeitraums fällig.

Wie hoch sind die Strafen und Zinsen für CHSD und LIL in Liechtenstein?

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen auf die verspätet gezahlten Beträge zu zahlen. Der Zinssatz wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt.

Was sind die Herausforderungen für die Versicherungsprämiensteuer in Liechtenstein?

Die größte Herausforderung besteht darin, zu bestimmen, welche Steuer fällig ist, CHSD oder LIL. Zweitens ist es schwierig zu bestimmen, ob die Höhe der Prämie und das gedeckte Risiko von der Besteuerung befreit sind. Die Liste der Ausnahmen ist lang.

Wenn LIL fällig ist, können diese Erklärungen nur von einem Fiskalvertreter mit Sitz in Liechtenstein eingereicht werden. Es kann schwierig sein, einen vor Ort zu finden.

Möchten Sie mehr über die Versicherungsprämiensteuer erfahren?

Lesen Sie hier mehr über IPT im Allgemeinen: IPT-Leitfaden

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Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal

Ministerium veröffentlicht Leitlinienentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.

Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:

Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.

Update: 26. März 2024 von Dilara İnal

Parlament verabschiedet deutsches B2B-E-Invoicing-Mandat

Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:

Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.

Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.

Inländische B2B-Rechnungen 2024 2025 2026 2027 2028
Papierrechnungen

Erlaubt

Verboten

für große Steuerzahler

Verboten

für alle

E-Rechnungen im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt

Obligatorisch

für große Steuerzahler

Obligatorisch

für alle

EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG)

Erlaubt mit Zustimmung des Käufers

Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können

Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.

 

Update: 6. November 2023 von Dilara İnal

Zusätzliche Informationen zu den deutschen Plänen für elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich veröffentlicht

Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.

Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:

Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.

Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.

Update: 20. September 2023 von Dilara İnal

Bundesregierung beschließt verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im deutschen B2B-Bereich und verlängert freiwillige Phase

Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:

Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .

Nächste Schritte für die elektronische Rechnungsstellung

Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.

Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.

Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Obligatorische regulatorische Änderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.

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Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Ein weiterer Schritt in Richtung CTC wird mit dem Vorschlag für die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht getan

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.

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Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer Reform der Transaktionskontrolle in Deutschland

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur Reform der kontinuierlichen Transaktionskontrollen in Deutschland

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

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Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.

27 Juni 2023 Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.

Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft.  Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.

Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.

Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung

Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.

Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.

“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.

Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren

E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.

“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.

Über Sovos

Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Als CEO bestimmt Kevin Akeroyd die Strategie und den Ton des Unternehmens. Kevin lässt sich am besten als eine Führungskraft beschreiben, die Transformation und Innovation begrüßt und die Rolle versteht, die Daten und Analysen bei der Förderung des Unternehmenswachstums spielen. Er ist ein großer Denker, der seine Teams zu großen Ideen ermutigt und diese Ambitionen mit den finanziellen und betrieblichen Realitäten der Organisation in Einklang bringt.

Er glaubt daran, eine zweckorientierte Organisation zu sein, die dem Gemeinwohl dient. Kultur ist für ihn kein Schlagwort, sondern etwas, das er als das Gefüge des Unternehmens betrachtet. Kevin weiß, dass eine Organisation, in der sich jeder einbezogen fühlt und sich jeden Tag bei der Arbeit einbringen kann, zu besseren Ergebnissen führt. Da er in erster Linie ein Menschenführer ist, liegen ihm unsere Mitarbeiter, Kunden und Partner als Menschen sehr am Herzen.

Kevin ist mit Technologie, Globalisierung und Markteinführungsstrategien für anspruchsvolle Produktportfolios bestens vertraut. Er versteht die Komplexität des internationalen Geschäfts und weiß, wie Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Geschäftstätigkeit über eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzen, Vorschriften und Regierungsaufsichtsbehörden hinweg zu skalieren.

Wenn Kevin nicht im Büro ist, verbringt er so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie. Er ist leidenschaftlich und freut sich immer über ein Gespräch über Sport, Reisen, Musik und Mutter Natur. Eine gute Debatte über Weine aus der alten und der neuen Welt wird er ebenfalls aktiv unterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf Kevins LinkedIn-Profil.

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.

Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.

Was ist Batuz?

Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:

  1. Konforme Rechnungssoftware (TicketBAI)
  2. Ledger Reporting Economic Operations (LROE)
  3. Bereitstellung von Steuererklärungsentwürfen, die von der Steuerbehörde erstellt wurden

Batuz-Eigenschaften

Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:

  1. TicketBAI-Fakturierungssoftware: Steuerzahler müssen ihre Fakturierungssoftware an bestimmte Standards anpassen, um die Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unverletzlichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
    Von der TicketBAI-Software generierte Rechnungen müssen einen eindeutigen Identifikationscode und einen QR-Code enthalten. Darüber hinaus muss die Software für jede ausgestellte Rechnung einen Datensatz im XML-TicketBAI-Formatschema mit einer digitalen Signatur erstellen, die in das LROE integriert werden soll.
    Die konforme Software muss sich in der TicketBAI-Garantiesoftware-Registrierung befinden. Die Steuerverwaltungen von Álava, Bizkaia und Gipuzkoa verwalten in Zusammenarbeit mit der baskischen Regierung die TicketBAI-Initiative. Jedes Gebiet hat jedoch seine eigenen Regeln und Fristen für die Implementierung von TicketBAI.
  2. Ledger of Economic Operations (Libro Registro de Operaciones Económicas): Dies ist das aus sechs Kapiteln bestehende elektronische Hauptbuch, in dem Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen der Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über das Modell 240 deklariert werden. Für Unternehmen unter dem SII-Mandat müssen die Bücher vierteljährlich oder innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Operation an die Steuerbehörde von Bizkaia übermittelt werden. Nichtsdestotrotz wird die Behörde die SII-Verpflichtung als erfüllt betrachten, indem sie die LROE fristgerecht versendet.
  3. Erstellung von Entwürfen für Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuererklärungen: Schließlich wird die Steuerbehörde von Bizkaia mit den Informationen des LROE Entwürfe von Mehrwertsteuer-, Körperschafts- und Einkommenserklärungen erstellen und sie den erfassten Steuerzahlern zur Verfügung stellen.

Batuz-Fristen

Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.

Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.

Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.

Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Dienstleistungen – was ist das?

Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.

Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.

Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:

Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:

Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.

Teilweise befreite Unternehmen

Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.

Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.

Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuerbefreiung und 0% Mehrwertsteuer?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.

Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.

Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.

Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen

Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.

Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:

Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:

Bedingungen für Mehrwertsteuersätze

Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:

Internationaler Handel

Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.

Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:

Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission unter dem Titel Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter gehört auch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Die Vorschläge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, sind Teil einer Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Umsatzsteuer in der EU. Die vorgeschlagene einheitliche Umsatzsteuerregistrierung würde bedeuten, dass man sich in der gesamten EU für eine größere Anzahl von Transaktionen nur einmal umsatzsteuerlich registrieren muss, was die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Punkten verringern würde.

Auswirkungen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung auf das B2C-Geschäft

Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Der OSS ist zwar fakultativ, ist aber eine nützliche Option, um die für Fernverkäufe von Waren von Unternehmen an Verbraucher („B2C“) sowie für die Erbringungen von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen von Unternehmen im B2C-Bereich in allen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer zu melden und zu entrichten.

Das Verfahren ist auf positive Resonanz gestoßen und wird von vielen Unternehmen genutzt. Eine Ausweitung des Systems ist im Gespräch, um die Umsatzsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.

Um das Umsatzsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die EU-Kommission eine Erweiterung der OSS-Regelung für den E-Commerce vorgeschlagen. Dabei sollen folgende Punkte ebenfalls berücksichtigt werden:

Implikationen für Online-Plattformen, die in die EU verkaufen

Trotz Gerüchten über eine Änderung des Schwellenwerts für das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt der derzeitige Schwellenwert von 150 EUR als Sachwert für im Rahmen von B2C-Verkäufen importierte Waren auf absehbare Zeit bestehen. Für Unternehmen bleibt das Verfahren zudem weiter optional.

Für Plattformen wird IOSS jedoch obligatorisch, wodurch der Fernabsatz von Waren bis zu einem Wert von 150 EUR, die per Sendung aus einem Drittland importiert werden, erleichtert wird. Die EU wird die Sicherheit von IOSS erhöhen, indem sie den EU-Zollbehörden Zugriff auf Informationen zu Unternehmen gewährt, die für IOSS registriert sind.

B2B-Implikationen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung

Bei Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Artikel 194 der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer harmonisieren . Wenn diese Richtlinie im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umgesetzt wird, gilt sie für Leistungserbringer, die nicht im jeweiligen Mitgliedsstaat der Steuerbarkeit ansässig sind, und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren.

Derzeit wenden nur 15 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel an – und nicht alle in gleicher Weise.

Die Einführung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Bereich bezieht sich auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen, wenn die jeweiligen Transaktionen folgende Bedingungen erfüllen:

Und zu guter Letzt wird die EU die Konsignationslagerregelung (Call of Stock) als Teil der Mehrwertsteuerrichtlinie ab dem 31. Dezember 2024 abschaffen. Nach diesem Datum sind neue Bestandsumlagerungen im Rahmen dieser Regelungen nicht mehr betroffen, da die Vereinfachung nicht mehr erforderlich ist. Für Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert wurden, kann die Regelung jedoch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.

Sind Sie gerüstet, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt zu halten?

Kontaktieren Sie uns, um fachkundige Unterstützung zu erhalten: Wir erleichtern Ihrem Unternehmen die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, überprüfen die Zuordnung Ihrer Steuernummer und ermitteln, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über das Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für digitale Berichte und elektronische Rechnungsstellung oder auf diesem Blog-Beitrag zum Thema Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Wichtiges Update: Die EU-Mitgliedstaaten haben heute eine politische Einigung zum ViDA-Vorschlag erzielt

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Ihr Leitfaden

Der Legislativvorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird die Art und Weise, wie Handelstransaktionen innerhalb der EU abgewickelt werden, sowie die damit einhergehende Berichterstattung für immer verändern.

Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. Dieser Leitfaden hilft Ihnen weiter:  

Verfolgen Sie die neuesten Updates.

Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.

Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?

Einfach ausgedrückt ist ViDA ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.

Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB eingerichtet, der Ihnen als umfassende Ressource für alle Aspekte rund um ViDA dienen soll. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. 

Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.

Inhaltsübersicht

Zeitrahmen von VAT in the Digital Age

Die EU-Kommission hat im Januar 2022 erstmals den Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zur Vereinfachung der Besteuerung vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Feedback-Aufruf veröffentlicht, der im Mai 2022 endete. Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Follow-up-Phase für weiteres Feedback bekannt gegeben, die bis April 2023 läuft.

E-Book: Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.

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ViDA erneut abgelehnt - Europa verpasst eine weitere Chance zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung

Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten.

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Der Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für die digitale Berichterstattung und die elektronische Rechnungsstellung

Die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen innerhalb der EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden ihre Daten spätestens zwei Werktage nach Ausstellung einer Rechnung an ihre örtliche Steuerbehörde übermitteln müssen. Die einzelnen Steuerbehörden kanalisieren die Daten dann in eine zentrale Datenbank.

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ViDA für eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.

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Die Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.

Mehr lesen. 

Wie wirkt sich der Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf Ihr Unternehmen aus?

Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen. 

So kann Sovos Ihnen im Hinblick auf ViDA weiterhelfen

Bei ViDA dreht sich letztlich alles um Daten. Der EU zufolge können Steuererklärungen, die nur über einen Monat oder einen etwas längeren Zeitraum hinweg Einblick in aggregierte Daten bieten, künftig nicht mehr akzeptiert werden. Durch den Einsatz von Technologie können die Steuerbehörden nun authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Kauf und Verkauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen im Detail anzeigen. Steuern werden jetzt laufend anstatt nachträglich berücksichtigt. Sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten, um mehr zu erfahren. 

Häufig gestellte Fragen

ViDA ist der Aktionsplan der EU-Kommission für eine faire und einfache Besteuerung. Es wird betont, wie Steuerbehörden Technologie einsetzen können, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen zu helfen, und bewertet gleichzeitig, ob die aktuellen Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Zu den Zielen gehören Kostenkontrolle, Schutz der Einnahmen und Verringerung der Umsatzsteuer-Lücke, die für alle Länder in der EU ein großes wirtschaftliches Problem darstellt. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht über die Umsatzsteuersteuerlücke 2022 enthält Schätzungen, denen zufolge den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro entgangen sind.

ViDA ist in drei Hauptbereiche unterteilt: 

  • Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung 
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft 
  • Einheitliche EU-Umsatzsteuerregistrierung

Schätzungen von KPMG zufolge werden sich die Gesamteinsparungen an Verwaltungskosten, die derzeit von den Steuerzahlern getragen werden, über einen Zeitraum von 10 Jahren zwischen 2023 und 2032 hinweg auf 51 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtkosten der Umsetzung für Unternehmen und nationale Verwaltungen für den gleichen Zeitraum werden auf 13,5 Mrd. EUR geschätzt.

Die EU-Kommission schätzt, dass der Wechsel zur elektronischen Rechnungsstellung dazu beitragen wird, den Umsatzsteuerbetrug um bis zu 11 Milliarden Euro pro Jahr zu verringern und die Verwaltungs- und Compliancekosten für Händler in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Milliarden Euro pro Jahr zu senken. 

Die EU-Kommission kündigte an, dass dies auf dem bereits bestehenden „VAT One Stop Shop“-Modell für Online-Shopping-Unternehmen aufbauen wird. ViDA wird es Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, ermöglichen, sich nur einmal für die gesamte EU zu registrieren und ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnte dieser Schritt Unternehmen, insbesondere KMU, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg etwa 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten sparen.

E-Book

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Und wie wirkt es sich auf mein Unternehmen aus?

Was bedeutet Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?

Inhalt dieses E-Books

  • Was ist ViDA? 
  • Daten und die technologischen Auswirkungen 
  • Wie und wann wird sich ViDA voraussichtlich auf mein Unternehmen auswirken? 
  • Was steht Unternehmen künftig bevor?

Die EU-Kommission hat den Plan „Mehrwerststeuer im digitalen Zeitalter“ für eine faire und einfache Besteuerung vorgeschlagen. Anhand dieses Legislativvorschlags wird betont, wie Steuerbehörden mithilfe von Technologie Steuerbetrug bekämpfen und Unternehmen fördern können, und bietet gleichzeitig eine Einschätzung dazu, ob die aktuellen Umsatzsteuervorschriften für den Geschäftsbetrieb im digitalen Zeitalter geeignet sind.

Sovos hat dieses E-Book in Zusammenarbeit mit unseren Regulierungsexpert*innen zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, mit allen vorgeschlagenen und evaluierten Regeländerungen Schritt zu halten. Im Zuge der Lektüre erfahren Sie mehr über die zentralen Elemente von ViDA, die Gründe für den Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Dieses E-Book zum Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ enthält einen tieferen Einblick in die technologischen Auswirkungen von ViDA. Darüber hinaus wird erläutert, warum Technologie im Mittelpunkt der Diskussion steht. Es enthält auch ein Q&A mit dem weltweit anerkannten Experten für Regulierungsfragen, Christiaan van der Valk, der auf einige der bisher am häufigsten gestellten Fragen eingeht. 

Dieses E-Book soll Ihnen einen allgemeinen umfassenden Überblick über ViDA geben. Sobald Neuerungen bekannt werden, wird Sovos neue Inhalte und Analysen bereitstellen. Setzen Sie daher bitte ein Lesezeichen für unsere Inhaltsbibliothek und schauen Sie regelmäßig wieder vorbei, um Updates zu erhalten. 

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zu ViDA haben oder wissen wollen, wie Ihr Unternehmen hinsichtlich der Anpassung und Verwaltung der Teilaspekte dieses Programms aufgestellt ist, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Jemand von unseren Regulierungsexpert*innen wird Sie eingehend beraten. Alternativ können Sie unseren regelmäßig aktualisierten Guide zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter besuchen.

Das vollständige E-Book anzeigen

6 häufig gestellte Fragen:

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.

F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA verzeichnen? 

A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.

F: Wird es hinsichtlich Umstellung und Compliance voraussichtlich eine Nachfrist für Unternehmen geben?

A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.

F: Welche neuen technologischen Anforderungen kommen voraussichtlich auf Unternehmen zu?

A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.

F: Auf welche Geschäftsprozesse wirken sich die neuen Vorschriften voraussichtlich aus?

A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.

F: Können Unternehmen erwarten, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch im Hinblick auf die neuen Standards tragfähig sind?

A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.

F: Inwiefern werden grenzüberschreitende Transaktionen betroffen sein?

A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.

Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.

Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?

Unsere Mehrwertsteuerexperten helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie an unserem bevorstehenden Webinar teil, um mehr über Folgendes zu erfahren:

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Der Vorschlag unter dem Titel  „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter der Europäischen Kommission bringt erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf Anbieter von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (bis max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Zusätzlich gibt es eine Reihe von E-Commerce-Regeln im Zusammenhang mit dem Anbieten von Waren über Plattformen.[VM1] [CL2]

Der Vormarsch des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission gehört zu diesen Problemen auch die Ungleichheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, die beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Punkten auftritt:

Die aus Sicht der EU empfundene Wettbewerbsverzerrung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man sich einmal den Bericht der Europäischen Kommission zur Folgenabschätzung ansieht. Der Bericht beschreibt die zunehmende Bedeutung der Plattformwirtschaft für die Umsatzsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um zu ermitteln, an welchen Stellen die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen muss.

In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Umsatzsteuereinnahmen aus dem digitalen Plattformökosystem für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, entspricht also 2,6 Prozent der gesamten Umsatzsteuereinnahmen.

Umfang der Geschäftstätigkeit der Plattformwirtschaft nach Branchen (EU27, Angaben in Milliarden Euro, 2019)

 

Branche Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) Ökosystemwert (EU27)
Beherbergungsgewerbe 6,3 36,9 43,2
Transportwesen 7,2 31 38,2
E-Commerce 16,6 93,8 110,4

Quelle: Auszug aus dem „Commission Staff Working Document Impact Assessment Report“, Seite 26

Der Gesamtwert der Umsatzsteuereinnamen umfasst 3,7 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen und 3,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (d. h. die entsprechenden Anbieter) ihre Dienstleistungen umsatzsteuerfrei (d. h. ohne Abrechnung von Umsatzsteuer) über eine Plattform erbringen. Aufgrund der Skalen- und Netzwerkeffekte können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit den traditionellen Anbietern stehen, die umsatzsteuerlich erfasst sind.

Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann der Anteil der betroffenen Anbieter, die nicht umsatzsteuerlich erfasst sind, je nach Art der Plattform bei bis zu 70 % liegen.

In der Beherbergungsbranche beispielsweise nutzen mehr als 50 % der Nutzer einer bestimmten Beherbergungsplattform gezielt das Angebot der Plattform statt eines traditionellen Hotels.  In Europa können die Kosten für über diese Beherberungsplattform gebuchte Unterkünfte im Durchschnitt etwa 8 % bis 17 % unter den durchschnittlichen Tagespreisen eines Hotels in der entsprechenden Region liegen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Verzerrung des Wettbewerbs in Bezug auf gleichartige Dienstleistungen, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsleistung

Die Klärung der Art der von der Plattform angebotenen Dienstleistungen war die Maßnahme, die über alle Interessengruppen hinweg die meiste Unterstützung fand.

In einigen Mitgliedstaaten wird die von der Plattform erbrachte Vermittlungsleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung behandelt, wohingegen sie in anderen Mitgliedsstaaten als zwischengeschaltete Anbieter betrachtet wird.

Dies ist relevant, da sich dadurch Unterschiede in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung ergeben können, was wiederum zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist es notwendig, diese Regelungen zu präzisieren.

Dem Vorschlag zufolge sollte der von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienst (wobei der Begriff „Vermittlung“ auch kurzfristige Beherbergungsleistungen sowie Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als zwischengeschalteter Anbieter (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG) angesehen werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regelung des Leistungsorts für die Vermittlungsleistung.

Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die bestehenden Vorschriften, wenn die Bereitstellung der Leistung zwischen zwei Unternehmen („B2B“) erfolgt. Anders verhält es sich jedoch beim B2C-Angebot. In diesem Szenario wird nun der Ort, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet, zum Ort der Leistungserbringung.

Wie wird der Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ den Status quo verändern?

Der Europäischen Kommission zufolge besteht das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft darin, dass der aktuelle rechtliche Rahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht geeignet ist, um mit Blick auf traditionelle Anbieter für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Transportwesen und in der Beherbergungsbranche. Die erbrachte Leistung der kleinen Anbieter, die ihre Dienste über eine Plattform bereitstellen, wird nicht besteuert und die von den Plattformen erbrachten Vermittlungsleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für Plattformen, Leistungserbringer und Mitgliedstaaten.

Die Einführung eines Modells der „fiktiven Lieferer“ wird diese Probleme lösen, indem Plattformen die Umsatzsteuer für die zugrunde liegende Leistung berechnen, wenn der Anbieter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung der digitalen und der traditionellen Branche für kurzfristige Beherbergungsdienste und Personenbeförderungsdienstleistungen.

Darüber hinaus soll die Behandlung der Vermittlungsleistung geklärt werden, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

In Bezug auf die zeitliche Planung bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Regeln zur Plattformwirtschaft im Jahr 2025 in Kraft treten werden. Es bleibt also nur wenig Zeit, um alle für die Einhaltung der Regelungen erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Folglich müssen sich die Plattformen so bald wie möglich mit dieser Thematik befassen.

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Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen in Bezug auf Umsatzsteuer-Compliance von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner für Umsatzsteuerlösungen profitieren kann. Lesen Sie hier mehr über die obligatorische elektronische Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen in der EU.

Versicherungsprämiensteuer: Ihr IPT-Leitfaden

Für wen ist dieser Versicherungsprämiensteuer-Leitfaden gedacht?

Dieser Leitfaden zur Versicherungsprämiensteuer (IPT) richtet sich an Versicherer, Makler und alle Personen, für die IPT-Compliance ein relevantes Thema ist. Er bietet Informationen und Ratschläge für alle, die sich mit der Einhaltung von Steuervorschriften auseinandersetzen müssen – angefangen bei für Steuerplanung zuständigen Vorstandsmitgliedern über Finanzkontrolleure bis hin zu Compliance-Managern.

Steuerexperten

Finanzexperten

Versicherungsexperten

Inhalt dieses Leitfadens zur Versicherungsprämiensteuer

Die Versicherungsprämiensteuer, also die Versicherungsprämiensteuer, ist ein komplexes Thema. Die Vorschriften und Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. Durch diese Fragmentierung ist die korrekte und fristgerechte Berechnung und Begleichung der Versicherungsprämiensteuer mit einem immensen Aufwand verbunden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen Hilfestellung bei folgenden Aspekten:
  • Er hilft Ihnen, die Versicherungsprämiensteuer zu verstehen.
  • Er erläutert die zentralen Elemente mit Blick auf die Berechnung der Versicherungsprämiensteuer.
  • Er stellt Lösungen vor, mit denen Sie Versicherungsprämiensteuer-Compliance sicherstellen können.

Was ist die Versicherungsprämiensteuer?

Bei der Ermittlung der Versicherungsprämiensteuer spielen fünf zentrale Elemente eine Rolle:

  1. Risikoort: Um zu bestimmen, wo Versicherungsprämiensteuer zu entrichten ist, muss man zunächst einmal verstehen, wo das Risiko angesiedelt ist.
  2. Unternehmensklasse: Dies beschreibt die Kategorie, der das Risiko zugeordnet wird. Innerhalb der EU gibt es 18 Nichtlebensversicherungsklassen.
  3. Anwendbarkeit und Steuersätze: Hier wird ermittelt, welcher Steuersatz anzuwenden ist und welche zusätzlichen steuerähnlichen Abgaben zu entrichten sind.
  4. Erklärung und Zahlung: Es ist wichtig, die Fristen für die Steuererklärung und die Begleichung der daraus entstehenden Abgaben zu kennen.
  5. Sonstige Meldungen: Es muss sichergestellt werden, dass alle sonstigen Meldepflichten erfüllt werden.
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Wie wird die Versicherungsprämiensteuer berechnet?

Je nach Land wird die Versicherungsprämiensteuer unterschiedlich berechnet. Es gibt mehrere Berechnungsmöglichkeiten, unter anderem Prozentsätze, feste Beträge, Staffelungen und andere Modelle.

Unser Versicherungsprämiensteuer-Leitfaden hilft Ihnen dabei, alle Elemente rund um die Versicherungsprämiensteuer zu verstehen und sich auch in Bezug auf die komplexesten Aspekte zu orientieren.

Wer muss sich für die Versicherungsprämiensteuer registrieren?

Im Vereinigten Königreich müssen sich Versicherer und Versicherungsvermittler, die steuerpflichtige Versicherungsprämien erhalten, für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) registrieren und eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Registrierungsanforderungen variieren je nach Land. Es ist also wichtig, die im jeweiligen Land geltenden Registrierungsanforderungen zu erfüllen.

Wie erfolgt die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer?

Die Registrierung für die Versicherungsprämiensteuer erfolgt separat pro Land. Es ist wichtig, die Schritte des Registrierungsprozesses zu befolgen und die Fristen und erforderlichen Unterlagen im Voraus zu überprüfen, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Lesen Sie unsere fünf besten Tipps für eine stressfreie Registrierung.

Steuersätze bei der Versicherungsprämiensteuer

Wir wissen, dass Versicherungsprämiensteuersätze kompliziert und ständigen Änderungen unterworfen sind. Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Experten.

Sie wollen einfach nur Antworten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherungsprämiensteuersätze:

Was passiert, wenn die Steuersätze der Versicherungsprämiensteuer steigen?

Die Steuersätze bei der Versicherungsprämiensteuer können aus verschiedenen Gründen steigen. Wenn die Steuerbehörden eine Erhöhung des Steuersatzes ankündigen, geben sie gleichzeitig auch bekannt, wann der neue Steuersatz in Kraft tritt und welche Änderungen es mit Blick auf die Erklärung und Entrichtung der Versicherungsprämiensteuer gibt.

Umgang mit der Versicherungsprämiensteuer: Lösungen für die IPT-Compliance

IPT Determination von Sovos ist die erste umfassende virtuelle Lösung für Versicherungsprämiensteuer-Compliance, mit der Sie globale Versicherungsprämiensteuersätze bereits bei der Angebotserstellung zuverlässig berechnen und anwenden können. Echtzeit-Steueraktualisierung sorgen dafür, dass die Informationen zu Steuersätzen und Anwendbarkeit immer korrekt sind.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Versicherer, die komplexe globale Programme anbieten, von IPT Determination profitieren können.

Sie möchten Ihre Steuerteams entlasten? Sovos Managed Services zur Abwicklung der Versicherungsprämiensteuer unterstützt Sie mit einem Team von Fachexperten mit landessprachlicher Kompetenz, die Ihnen die Überwachung und Auslegung aller relevanten Versicherungsprämiensteuervorschriften weltweit abnehmen.

FAQ: Antworten auf alle Fragen rund um die Versicherungsprämiensteuer

Wer zahlt Versicherungsprämiensteuer?

Im Vereinigten Königreich und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt die Verantwortung im Allgemeinen bei dem Versicherer, der die Versicherungspolice abschließt. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Versicherungsnehmer oder Vermittler, die an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind, die Versicherungsprämiensteuer (IPT) begleichen müssen.

Wie finde ich heraus, in welchem Land IPT zu entrichten ist?

In Vereinigten Königreich und im EWR hängt dies von der Art der Versicherung ab. Bei Schadensversicherungen, Kfz-Versicherungen, Reise- und Urlaubsversicherungen sowie allen anderen Versicherungen gibt es jeweils unterschiedliche Ansätze. Außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR gelten zudem abweichende Vorschriften, sodass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, wenn sowohl EWR- als auch nicht EWR-Staaten betroffen sind.

Welcher Versicherungsprämiensteuersatz ist anzuwenden?

Der Risikoort hat Einfluss darauf, welcher Satz Anwendung findet. In vielen Ländern wird der Steuersatz durch die Art der Versicherung bestimmt. Innerhalb des EWR gibt es 18 Hauptklassen von Nichtlebensversicherungen. Dabei muss zwingend ermittelt werden, in welche Klasse der Versicherungsschutz einzuordnen ist. Dadurch wird die korrekte Anwendung der Steuern sichergestellt.

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Gibt es Versicherungsprämiensteuer-Befreiungen?

Im Vereinigten Königreich und auch im EWR gibt es Fälle, die von der Insurance Premium Tax befreit sind. Einige davon sind sehr spezifisch, während andere wesentlich breiter gefasst sind. Befreiungen gelten beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungen im Gütertransport und bei der Krankenversicherung. Es ist aber wichtig, die Ausnahmen für jedes Land zu prüfen, das von der Versicherung abgedeckt ist.

Wann ist die Versicherungsprämiensteuer an die Steuerbehörden zu zahlen?

Zunächst einmal relevant ist das Datum, das die Steuerpflicht mit Blick auf die Versicherungsprämiensteuer auslöst. In der Regel spricht man hier vom „Besteuerungsdatum“. Es unterscheidet sich von Land zu Land. In den meisten EWR-Ländern und im Vereinigten Königreich ist das standardmäßige Besteuerungsdatum der Zeitpunkt, an dem der Versicherer eine Prämie von einem Versicherungsnehmer erhält.

Der Prozess zur Erklärung und Zahlung der Insurance Premium Tax variiert in den einzelnen Ländern. Einige haben monatliche Zahlungsfristen, in anderen sind die Steuern möglicherweise pro Quartal, Halbjahr oder gar Jahr zu entrichten. Die Zahlungsfristen und die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen sind nicht immer identisch.

Fallen neben der Versicherungsprämiensteuer noch andere Steuern auf Versicherungsprämien an?

Im Vereinigten Königreich und im EWR fallen häufig zusätzliche steuerähnliche Abgaben an. Oftmals gelten diese Abgaben für bestimmte Versicherungsklassen, zum Beispiel Schadens- oder Feuerversicherungen. In einigen Ländern finden sie aber auch allgemeiner gefasst Anwendung. Im Zusammenhang mit diesen Abgaben sind in vielen Fällen zusätzliche Registrierungen in einem Land erforderlich, denn möglicherweise liegen die Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Finanzbehörden.

Kann ich Versicherungsprämiensteuerbeträge zurückfordern?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, zu viel gezahlte IPT-Beträge zurückzufordern. Das ist jedoch abhängig von den Regelungen in dem Land, in dem die Rückforderung erfolgen soll. Denn in einigen Ländern (insbesondere Italien) gelten strengere Regeln als in anderen. Wir empfehlen Ihnen, alle Belege für die Rückforderungsbeträge – also beispielsweise Gutschriften an die Versicherungsnehmer – genau zu dokumentieren, da oftmals eine Einreichung dieser Belege verlangt wird.

Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.

Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:

  1. Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung
  2. Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
  3. Einheitliche EU-Umsatzsteuer-Registrierung

Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.

Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.

Digitale Umsatzsteuer-Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung — ein Überblick

B2B-Transaktionsdaten innerhalb der EU müssen an eine zentrale Datenbank gemeldet werden:

Die digitalen Meldepflichten für inländische Transaktionen bleiben optional:

Es werden Änderungen vorgenommen, um die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen:

Die „Übertragung“ wird nicht reguliert:

Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.

Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.

Wie sieht die Zukunft der Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter aus?

Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.

Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.

Es ist ein gutes Jahr, um ein IT-Leader zu sein. Nach viel zu vielen Jahren, in denen der Ausdruck „mit weniger mehr erreichen“ das Mantra der meisten Unternehmen war, wenn es um Technologieausgaben ging, geht es endlich besser.

Laut dem Forschungsunternehmen Gartner werden sich die IT-Ausgaben 2022 auf geschätzte 4,5 Billionen $ belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,1% gegenüber 2021 und ist ein dringend benötigter Schub für Unternehmen, die Technologie-Updates benötigen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise in den Hintergrund geraten sind.

Die IT-Abteilungen sind auch bestrebt, den Fokus von der bloßen Aufrechterhaltung der Dinge auf langfristigere Projekte zu verlagern, die die Zukunft der Arbeit strategisch und erfolgreich unterstützen. Diese Behauptung wird durch Zahlen gestützt, die das Unternehmen für IT-Management-Lösungen Flexera in seinem State of Tech Spend Report veröffentlicht hat.

Auf die Frage, wofür die Budgets für dieses Jahr bereitgestellt wurden, erwarteten 54% der Befragten, dass mehr Investitionen und Ressourcen in Technologien investiert werden würden, die es den Mitarbeitern einfacher und reibungsloser machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere 42% der Befragten gaben an, dass sie bereit sind, auf die Cloud umzusteigen, um den Realitäten einer Welt nach der Pandemie gerecht zu werden. Die Teilnehmer dieser Umfrage waren alle Führungskräfte und hochrangige IT-Manager mit fundiertem Wissen über die gesamten IT-Budgets ihrer Organisationen. Sie haben abgewogen, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.

Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung Unternehmen hybriden und flexiblen Arbeitsumgebungen beimessen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit von zu Hause aus, zumindest in gewissem Umfang, auch in Zukunft bestehen wird, veranlasst die IT-Abteilungen, ihre Strategien zu überdenken, um bereit zu sein, alle auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.

Könnte die Regierung im Weg stehen?

Die Strategien, die von den IT-Abteilungen skizziert werden, sind solide und entsprechen der Welt, in der wir jetzt existieren. Es ist jedoch eine weitere Truppe nach der Pandemie am Werk, die das Potenzial hat, die besten Pläne zum Scheitern zu bringen und eine große Menge an Budget und Ressourcen zu verschlingen. Von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung.

Wenn Sie als IT-Leiter in einem multinationalen Unternehmen arbeiten, fallen Sie wahrscheinlich in eine der beiden folgenden Kategorien. Erstens wurden Sie mit den neuen Realitäten der Aufsicht und Durchsetzung in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörden vertraut gemacht. Oder zweitens, Sie werden mit Ihrem eigenen internen Mandat in den Kampf gezogen, lösen Sie dieses Problem endgültig.

Warum bin ich in dieser Erklärung so eindeutig? Weil ich mit einigen der größten Marken der Welt zusammenarbeite und die Auswirkungen dieser Mandate auf ihre IT-Organisation aus erster Hand miterleben kann.

Wenn es um IT-Projekte geht, sind die meisten nicht reaktionär, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen und methodischen Planung über einen langen Zeitraum. Allerdings ändert die Regierung die Regeln hier. Projekte und Upgrades stehen nicht mehr auf Ihrem Zeitplan. Wenn sie neue Gesetze und Vorschriften umsetzen, gehen Sie entweder schnell vor, um das Problem zu lösen und es zu korrigieren, oder Sie tragen die Konsequenzen, die von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust Ihrer Betriebserlaubnis reichen können.

Was bedeutet das für mich?

Da die von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze auf der ganzen Welt schnell an Bedeutung gewinnen, stellen sie eine glaubwürdige Bedrohung für Ihre IT-Budgets dar. IT-Abteilungen müssen auf die neuen Realitäten vorbereitet sein, die die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung begleiten. Da sich die Behörden jetzt im Datenstapel Ihres Unternehmens befinden, die Transaktionen in Echtzeit prüfen, während sie Ihr Netzwerk durchlaufen, benötigen Sie eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Informationen in dem erforderlichen Format in Echtzeit bereitzustellen.

Fazit: Compliance ist kein Steuerproblem mehr. IT-Führungskräfte und andere Führungskräfte müssen zusammenarbeiten, um die Geschäftsfunktionen auf ganzer Linie aufeinander abzustimmen. Die IT muss sicherstellen, dass die Ressourcen und Tools vorhanden sind, um die von der Regierung vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Branche oder dem Standort des Unternehmens.

Ein Versäumnis, das Problem frühzeitig anzugehen, wird in der Zukunft nur zu komplexeren und kostspieligeren Problemen führen, die wichtige Budgets und Ressourcen, die für andere vorrangige Projekte vorgesehen sind, in Anspruch nehmen werden.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie mit der Entwicklung Ihrer Strategie beginnen sollen, wenden Sie sich an unsere Experten.