Südkoreas bewährtes System zur elektronischen Rechnungsstellung (e-Tax)

Elektronische Rechnungsstellung in Südkorea

Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • CTC-Berichterstattungsmodell mit verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung: Eine ausgestellte elektronische Steuerrechnung muss innerhalb eines Tages nach Rechnungsstellung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden.
  • Rechnungsdaten müssen im XML-Format an den NTS übermittelt werden.
  • Gilt für Rechnungen und korrigierte Rechnungen (Gutschrift und Lastschrift).
  • Gilt nur für Transaktionen im Inland. Grenzüberschreitende Transaktionen sind außerhalb des Geltungsbereichs.

Einführungstermine der Vorschrift

    • Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.

    • Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.

    • Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2019: Der steuerfreie Teils des Einkommens ist nun auch bei der Berechnung des Schwellenwerts von 0,3 Milliarden KRW inbegriffen.
    • Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.

Strafen

Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.

INFOGRAFIK

CTC-Anforderungen für Südkorea

Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.

Gut Zu Wissen

Ja, die Mehrwertsteuer ist Südkoreas Verbrauchssteuer und wird auf praktisch alles, was im ganzen Land verkauft wird, erhoben.

Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu einigen Ländern in Asien, in denen eine elektronische Rechnungsstellung Pflicht ist.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen?

In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.

Die MwSt.-Anforderungen in Norwegen

Norwegens SAF-T-Meldepflichten entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung des Steuerwesens weiter

Reform
SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.

Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.

Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.

Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.

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Faktencheck

  • Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchhaltungspflicht, die elektronische Buchhaltungssysteme verwenden, einschließlich registrierter ausländischer Stellen.
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchhaltungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern sie nicht über elektronische Buchhaltungsdaten verfügen.
  • Unternehmen mit weniger als 600 Belegen pro Jahr, die Konten in Tabellen oder einem Textverarbeitungsprogramm führen, sind davon ausgenommen.
  • Die norwegische SAF-T-Steuermeldung wird auf Antrag vorgelegt und unterliegt derzeit keinen regelmäßigen Vorlagepflichten.
  • SAF-T ist ein standardisiertes XML-Format, das exportierte Buchhaltungsinformationen enthält.
  • Norwegische SAF-T-Dateien werden hauptsächlich per Upload über das Altinn-Internetportal eingereicht.
  • Testmöglichkeiten sind verfügbar und die Steuerbehörde empfiehlt, diese in Anspruch zu nehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2016: Die erste Version des SAF-T Financial wurde auf der Website der norwegischen Steuerbehörde veröffentlicht.
  • 9. Juni 2017: Das Verwaltungsgremium für die norwegischen SAF-T-Standards kommt zum ersten Mal zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geeignet sind. Das Gremium tagt mindestens einmal im Jahr. 
  • 1. Januar 2017: Der freiwillige Anwendungszeitraum des SAF-T-Standards beginnt.
  • 1. Januar 2020: Norwegen macht die SAF-T-Steuermeldung auf Antrag verpflichtend.
  • 1. Januar 2022: Norwegen führt Anpassungen an der Mehrwertsteuererklärung durch, um detailliertere Berichte und Flexibilität zu ermöglichen. Der Grund: Die neue Erklärungsstruktur verfügt nicht mehr über nummerierte Kästchen. Die Benutzer müssen stattdessen ihre Transaktionen den bestehenden norwegischen Steuercodes zuordnen, die derzeit im Rahmen der SAF-T-Pflicht verwendet werden. Die Einreichungshäufigkeit der Mehrwertsteuererklärung bleibt gleich. Die Benutzer können jetzt allerdings direkt über ihr ERP-System Einreichungen vornehmen und den Prozess so um einiges effizienter abwickeln. Wenn dies nicht möglich ist, können auch weiterhin XML-Dateien hochgeladen oder Daten manuell über ein Portal übermittelt werden.
INFOGRAFIK

Die SAF-T-Anforderungen in Norwegen

Erfahren Sie mehr über SAF-T in Norwegen, einschließlich der Einhaltung von Einreichungsfristen, -anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen – und wie Sovos Sie dabei unterstützen kann.

Wie kann Sovos helfen?

Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.

Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen

Elektronische Rechnungsstellung in Indien

Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.

Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.

Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.

Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
  • Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
  • Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
  • Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.

  • 1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.

  • 1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.

  • 1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.

  • 1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.

Strafen

Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien

Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.

Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien verfügt über ein ausgereiftes, jedoch überaus komplexes elektronisches Rechnungsstellungssystem

Im Jahr 2008 führte Brasilien ein elektronisches Rechnungsstellungsmodell ein, in dessen Rahmen die Steuerbehörde des Landes eine Rechnung erhalten und genehmigen muss, bevor ein Lieferant sie einem Kunden ausstellen kann. Mehr als ein Jahrzehnt nach der Einführung dieses Systems hat sich die Digitalisierung brasilianischer Steuerverwaltungs-Aufgaben derart weiterentwickelt, dass ausländische Steuerbehörden Brasilien als das „Google für Steuergüter“ bezeichnen.

Die aktuellen Vorschriften umfassen elektronische Rechnungen für: Lieferungen von Waren (NF-e), Dienstleistungen (NFS-e), Transportdienstleistungen (CT-e), Frachtgüter (MDF-e), SPED und EFD-REINF.

Zur Reduzierung des Risikos von Audits und Beeinträchtigungen der Lieferkette müssen Unternehmen, die in Brasilien geschäftlich tätig sind, ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen, das es ermöglicht, sämtliche steuerlichen Anforderungen innerhalb ihrer ERP-Systeme zu integrieren und zu automatisieren.

Haben Sie irgendwelche Fragen? Wenden Sie sich an die E-Rechnungsexperten von Sovos Brazil.

Kürzliche Änderungen

Von speziellen Registrierkassen ausgestellte E-Belege werden zurzeit durch neue Arten elektronischer B2C-Rechnungen ersetzt.
Die Steuerverwaltung führt einen neuen E-Rechnungstyp für Stromanbieter ein.
Mit der Veröffentlichung von REINF-EFD 2.1 wird die Berichterstattung im Vergleich zu v1.4 um zusätzliche Geschäftsbücher erweitert.

Faktencheck zur Vorschrift

  • Erstes Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung in Südamerika
  • Alle Rechnungen müssen in XML-Schemata vorliegen, die von Steuerbehörden vorgeschrieben werden.
  • Neben elektronischen Rechnungen können auch unterstützende Begleitdokumente von Lieferanten ausgestellt werden.
  • Dokumente müssen während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums aufbewahrt werden.

Strafen

  • Das Versäumnis, eine Rechnung auszustellen, oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht den gesetzlichen und technischen Vorschriften entspricht, führt zu einer Strafe in Höhe von bis zu 100 % des entsprechenden Rechnungswertes oder Transaktionspreises.
  • Die Nichteinhaltung von Rechnungsstellungsvorschriften kann strafrechtlich verfolgt werden.

So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien

Die Compliance-Lösungen für E-Rechnungen von Sovos dienen als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien und auf der ganzen Welt. Die Kombination abweichender lokaler Lösungen in Ländern weltweit ist sowohl kostspielig als auch risikobehaftet. Die SAP Framework-Lösung von Sovos wurde entwickelt, um spezifische Szenarien der elektronischen Rechnungsstellung in Italien zu verwalten und Anforderungen in anderen Ländern weltweit abdecken zu können. Unternehmen können dadurch problemlos in SAP Rechnungen erstellen und sowohl AR- als auch AP-Compliance-Prozesse durchgehend direkt auf SAP überwachen.

Über ein Jahrzehnt Erfahrung in Mexiko

Sovos ist in Brasilien bereits seit mehr als 10 Jahren als Dienstleister aktiv. Die Sovos-Plattform deckt Rechnungsstellung, Debitorenbuchhaltung, E-Signatur, MwSt.-Berichterstattung und digitale MwSt.-Berichterstattung sowie E-Rechnungen und Automatisierungsprozesse für die Kreditorenbuchhaltung ab.

Zertifiziert für Namensraum und SAP mit einem Pfad zu S/4HANA

Mit der in Sovos eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.

Über 70 OEMs

Compliance-Lösungen von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung können nahtlos in Ariva, Coupa und viele andere Zahlungslösungen integriert werden.
Kostenloser Leitfaden

Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstellung in Brasilien

Weitere Informationen über die Entwicklung und Anforderungen der Vorschrift finden Sie in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien, den Sie hier herunterladen können.

Produktliste

eReceipts

Sovos bietet eine globale Freigabelösung für elektronische Belege, bei der B2C-Unternehmen den relevanten Steuerbehörden zwecks MwSt.-Audits Verkaufsstellenbelege vorlegen müssen.

AP Fiscal Automation

AP Fiscal Automation von Sovos automatisiert sämtliche eingehenden Dokumente durch die Abstimmung von Kaufaufträgen mit den entsprechenden XML-Daten und die automatische Abwicklung von Beschaffungsprozessen. So sind Unternehmen in der Lage, ihre Beschaffungskosten zu senken, Risiken zu reduzieren und die Effizienz bei der Entgegennahme gelieferter Waren zu steigern.

Funktionsliste

Einfache Konfiguration von Prozessen zur elektronischen Rechnungsstellung

Sovos bietet Fachberatungen zu SAP weltweit, sodass sich SAP-Kunden die Suche und Bereitstellung von SAP-Experten sparen können.

Compliance-Lösungen von Sovos zur elektronischen Rechnungsstellung für marktspezifische Anforderungen und Szenarien

Mit der eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.Die Lösungen und Dienstleistungen von Sovos sind weltweit verfügbar – dank unserer firmeninternen Rechtsexperten für die Rechnungsstellung per Transaktion bei der Vorbereitung zu Clearance sowie bei Post-Audit. Wenn Steuerbehörden neue Vorschriften einführen oder bereits bestehende abändern, bleibt Sovos am Ball. Denn wir wollen, dass Sie Vorschriften weiterhin einhalten können, Sicherheit haben und Unterbrechungen in Ihren Unternehmensabläufen vermeiden können.

Funktionalität integriert in mehr als 60 führenden globalen EDI- und P2P-Netzwerken – einschließlich SAP Ariba

Die Compliance von Sovos eInvoicing ist direkt auf die bekanntesten und komplexesten EDI- und P2P-Systeme ausgelegt. Dadurch ersparen Sie sich Ausgaben und Wartungsarbeiten für teure Integrationen.

Veränderungsmanagement-Funktion überwacht und wartet das System zur elektronischen Rechnungsstellung

SAP-Kunden sparen nicht nur Geld, indem sie für die elektronische Rechnungsstellung auf die Erstellung interner SAP-Datenextraktionen und die Zuordnung von Logiken in SAP verzichten können, sie müssen auch nicht die hohen Kosten, die bei der Überwachung und Wartung dieser Systeme anfallen, übernehmen.

Reservierter, integrierter Namensraum in SAP

Die Compliance-Lösung zur elektronischen Rechnungserstellung von Sovos ist mit ihrem eigenen Namensraum direkt in SAP integriert und stellt die Tools bereit, die SAP-Kunden zur Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von Compliance-Prozessen zur elektronischen Rechnungserstellung in Echtzeit brauchen.

AP Fiscal Automation

AP Fiscal Automation automatisiert sämtliche eingehenden Dokumente durch die Abstimmung von Kaufaufträgen mit den entsprechenden XML-Daten und die automatische Abwicklung von Beschaffungsprozessen. So sind Unternehmen in der Lage, ihre Beschaffungskosten zu senken, Risiken zu reduzieren und die Effizienz bei der Entgegennahme gelieferter Waren zu steigern.

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG

Die kolumbianische Steuerbehörde DIAN hat Änderungen in ihrem Modell zur elektronischen Rechnungserstellung eingeführt.

Nach ersten Erfahrungen mit elektronischer Rechnungsstellung in Kolumbien hat die DIAN nun ein Clearance-Modell implementiert, das den Modellen in Brasilien, Mexiko und anderen lateinamerikanischen Ländern ähnelt.

Unternehmen, die zum jetzigen Zeitpunkt elektronisch Rechnungen mit SAP erstellen, müssen das neue Modell bis 2. November 2019 implementieren. Unternehmen, die zum ersten Mal eine elektronische Rechnungsstellung implementieren, müssen den Richtlinien der DIAN gemäß dem Bescheid „Resolución 000020“ folgen, der die Compliance für viele Unternehmen ab dem 1. August 2019 voraussetzt.

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Aktuelle Neuigkeiten​

Im Zuge der neuen Vorschrift wird ein Clearance-Modell zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt, das eine Vorüberprüfung in Echtzeit verlangt. In diesem Modell müssen Lieferanten jede Rechnung an die Steuerbehörde zur Überprüfung übermitteln, bevor sie Waren oder Dienstleistungen an Kunden versenden können.
Somit ist die Stellung von Eingangsrechnungen nun verpflichtend.
Ein neues XML-Schema erfordert mehr als 200 Überprüfungen, wobei neue Kataloge zur Standardisierung von Daten implementiert werden müssen, und sieben neue Bestätigungen.

Faktencheck zur Vorschrift

  • Durch die Vorschrift wird die Umsatzsteuerhinterziehung um 50 Prozent reduziert, was 8 Milliarden Pesos (ca. 2,8 Milliarden US-Dollar) entspricht.
  • Durch die Vorschrift wurden über 3 Millionen elektronischer Dokumente im Wert von mehr als 40 Milliarden Pesos (ca. 13 Milliarden US-Dollar) erstellt.
Elektronische Rechnungserstellung Kolumbien

Einführungstermine der Vorschrift

Hinsichtlich der neuesten Vorschrift zu UBL 2.1 und der Vorab-Überprüfung seitens der kolumbianischen Bundessteuerbehörde DIAN gelten die folgenden Termine für die Implementierung der elektronischen Rechnungserstellung nach dem Clearance-Modell:

  • Unternehmen, die keine elektronische Rechnungserstellung implementiert haben, müssen gemäß dem Bescheid Resolución 020 im Zeitraum zwischen 1. August 2019 und 1. August 2020 den Betrieb aufnehmen.
  • Unternehmen, die die elektronische Rechnungserstellung nutzen, müssen bis 2. November 2019 den Betrieb aufnehmen.

Strafen

Unternehmen, die die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung nicht erfüllen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 15.000 UVT rechnen. Dabei gelten die folgenden Beträge:

  • 5 % des Rechnungsbetrages, für den die erforderlichen Angaben nicht gemacht wurden
  • 4 % des Rechnungsbetrages, wenn die Angaben im falschen Format eingereicht wurden
  • 3 % des Rechnungsbetrages, wenn die Einreichung zu spät erfolgte
Kostenloser Leitfaden

Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstellung in Kolumbien

Weitere Informationen über die Entwicklung und Anforderungen der Vorschrift finden Sie in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien, den Sie hier herunterladen können.

So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien

Die Compliance-Lösungen für E-Rechnungen von Sovos dienen als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien und auf der ganzen Welt. Die Kombination abweichender lokaler Lösungen in Ländern weltweit ist sowohl kostspielig als auch risikobehaftet. Die SAP Framework-Lösung von Sovos wurde entwickelt, um spezifische Szenarien der elektronischen Rechnungserstellung in Kolumbien zu verwalten und Anforderungen in anderen Ländern weltweit abdecken zu können. Unternehmen können dadurch problemlos in SAP Rechnungen erstellen und sowohl AR- als auch AP-Compliance-Prozesse durchgehend direkt auf SAP überwachen.

Zertifizierter Technologieanbieter der DIAN

Sovos ist von der kolumbianischen Bundessteuerbehörde DIAN zertifiziert. In Kolumbien tätige Unternehmen müssen einen zertifizierten Technologieanbieter für die Abwicklung der elektronischen Rechnungserstellung verwenden.Zertifizierung anzeigen

Zertifiziert für Namensraum und SAP mit einem Pfad zu S/4HANA

Mit der in Sovos eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.

Erfolgreiche Teilnehmer des Pilotprogramms in Kolumbien

Sovos hat die elektronische Rechnungserstellung nach kolumbianischem Recht erfolgreich in großen Multikonzernen implementiert. Zu den Kunden zählten unter anderem Coca Cola, Kellogg und S.C. Johnson.

Funktionsliste

SAP hat Anzeigen für eine einfache Konfiguration von Prozessen der elektronischen Rechnungsstellung lokalisiert

Sovos bietet Fachberatungen zu SAP weltweit, sodass sich SAP-Kunden die Suche und Bereitstellung von SAP-Experten sparen können.

Lokalisierte Compliance-Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung von Sovos für marktspezifische Anforderungen und Szenarien

Mit der eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.Die Lösungen und Dienstleistungen von Sovos sind weltweit verfügbar – dank unserer firmeninternen Rechtsexperten für die Rechnungsstellung per Transaktion bei der Vorbereitung zu Clearance sowie bei Post-Audit. Wenn Steuerbehörden neue Vorschriften einführen oder bereits bestehende abändern, bleibt Sovos am Ball. Denn wir wollen, dass Sie Vorschriften weiterhin einhalten können, Sicherheit haben und Unterbrechungen in Ihren Unternehmensabläufen vermeiden können.

Funktionalität integriert in mehr als 60 führenden gloablen EDI- und P2P-Netzwerken – einschließlich SAP Ariba

Die Compliance von Sovos eInvoicing ist direkt auf die bekanntesten und komplexesten EDI- und P2P-Systeme ausgelegt. Dadurch ersparen Sie sich Ausgaben und Wartungsarbeiten für teure Integrationen.

Veränderungsmanagement zur Überwachung und Wartung des Systems zur elektronischen Rechnungserstellung

SAP-Kunden sparen nicht nur Geld, indem sie für die elektronische Rechnungsstellung auf die Erstellung interner SAP-Datenextraktionen und die Zuordnung von Logiken in SAP verzichten können, sie müssen auch nicht die hohen Kosten, die bei der Überwachung und Wartung dieser Systeme anfallen, übernehmen.

Reservierter, integrierter Namensraum in SAP

Die Compliance-Lösung zur elektronischen Rechnungserstellung von Sovos ist mit ihrem eigenen Namensraum direkt in SAP integriert und stellt die Tools bereit, die SAP-Kunden zur Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von Compliance-Prozessen zur elektronischen Rechnungserstellung in Echtzeit brauchen.

Mehrsprachiger Support

Sovos bietet einen umfassenden Kunden-Support in den Sprachen der Länder, die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt haben – weltweit.

Kunden

Mexikanisches System für die elektronische Rechnungsstellung

Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko:

Mexiko hat eines der modernsten Systeme für die elektronische Rechnungsstellung in Lateinamerika. Es wurde 2011 unter dem Titel Comprobante Fiscal Digital por Internet – oder kurz CFDI – als Ersatz für das Prinzip der CFD (Comprobante Fiscal Digital) eingeführt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Belegen/Zertifikaten, welche die Papierrechnung ersetzt haben, besteht darin, dass die CFDI eine Validierung durch einen autorisierten Zertifizierungsanbieter erfordert (auch als PAC bekannt). In einigen Fällen kann eine solche Validierung direkt bei der Steuerverwaltung (SAT) vorgenommen werden. Erfahren Sie hier alles über die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos für die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko.

Arten von Steuerbescheinigungen

Das elektronische Rechnungssystem Mexikos beinhaltet mehrere Arten von Steuerbescheinigungen. Die folgenden Typen zählen zu den wichtigsten:

Einkommensbescheinigungen: Sie werden vor allem bei Verkaufstransaktionen ausgestellt, bei denen eine Art von Einkommen in Form von Bargeld, Schecks oder einer anderen Form empfangen wird. Dies geschieht in der Regel beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen, aber auch bei Spenden und Gebührenzahlungen.

Ausgabennachweise: Diese Art von Steuerbescheinigung wird in Fällen ausgestellt, in denen das Unternehmen aufgrund von Erstattungen, Boni, Rabatten oder der vollständigen Stornierung eines Einkommensbelegs Geld zahlt oder zurückerstattet. Sie sind gleichbedeutend mit Gutschriften.

Übertragungsbescheinigungen: Diese werden verwendet, um den rechtmäßigen Erwerb oder Besitz der zu übertragenden Waren zu legitimieren. Diese CFDIs werden als Transportvertrag verwendet, wenn ein Unternehmen dem Eigentümer der Waren deren Transport anbietet.

Bescheinigungen über Zahlungseingänge: Diese Belege werden immer dann ausgestellt, wenn eine Zahlung an einem anderen Datum als dem Durchführungsdatum der Transaktion bzw. dem Erstellungszeitpunkt der CFDI eingeht. Ihre Hauptfunktion liegt in der Dokumentation des Eingangs einer Gesamt- oder Teilzahlung. Daher werden sie für Gesamtzahlungen (Einmalzahlung), Teilzahlungen oder Gutschriften verwendet, die nach der Ausstellung der ursprünglichen CFDI eingehen. Sie enthalten eine Zahlungsergänzung (Complemento de pagos). Das mexikanische Mehrwertsteuersystem funktioniert nach dem Kassenprinzip, d. h. die Unternehmen zahlen nur die Mehrwertsteuer auf Zahlungen, die sie für ihre steuerpflichtigen Verkäufe sofort erhalten. Die elektronischen Rechnungen, die Händler an die SAT übermitteln, enthalten jedoch Informationen über alle Verkäufe, unabhängig davon, ob sie in bar, auf Kredit oder durch aufgeschobene Zahlungen bezahlt wurden. Das bedeutet, dass die Anzahl der Rechnungen für einen bestimmten Monat möglicherweise nicht mit dem an die SAT gemeldeten Mehrwertsteuerbetrag übereinstimmt, (z. B. wenn die Händler Kreditzahlungen erhalten oder verspätete Zahlungen aus früheren Transaktionen akzeptiert haben). Das entsprechende Zusatzmodul für den Zahlungseingang schließt die Informationslücke zwischen der Anzahl der Zahlungseingänge und der Anzahl der Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum.

Bescheinigungen über Einbehaltungen und Zahlungsinformationen: Diese werden verwendet, um Steuereinbehalte zu melden, die bei Zahlungen vorgenommen werden, für die eine Quellensteuerbescheinigung ausgestellt werden muss. Eine solche Bescheinigung wird u. a. für Zahlungen ins Ausland, Tantiemen, Aktienverkäufe, Dividenden oder Gewinnausschüttungen ausgestellt.

Verwandte Zertifikate: Dies sind Steuerbescheinigungen, die sich auf andere zuvor ausgestellte Bescheinigungen der gleichen Art beziehen. Sie sind zum Beispiel notwendig, wenn eine Gutschrift aufgrund eines inhaltlichen Fehlers ausgestellt wurde oder wenn eine Transfer-CFDI für Waren ausgestellt wird, die bereits bezahlt wurden und für die ein Verweis auf die ursprüngliche CFDI erforderlich ist.

CFDI-Ergänzungen: Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Rechnungen oder CFDIs schreibt das mexikanische Steuerrecht vor, dass bei bestimmten Transaktionen zusätzliche Informationen vorgelegt werden müssen, welche die Art der betreffenden Transaktion beschreiben. Diese Art von Zusatzinformationen sind in den sogenannten “Complementos” enthalten, die der ursprünglichen CFDI beigefügt werden. Nachfolgend die wichtigsten Ergänzungen zu Rechnungen bzw. CFDIs:

  • Fluggesellschaften
  • Nachweis der Vernichtung
  • Außenhandel
  • CFDI-Steuerregister
  • Kauf und Verkauf von Fremdwährung
  • Treibstoffverbrauch
  • Spenden
  • Kraftstoffrechnung von elektronischen Geldbörsen
  • Ergänzung von Kohlenwasserstoff
  • INE
  • Private Bildungseinrichtungen
  • Steuerbezeichnungen
  • Notar
  • Kunstwerke und Antiquitäten
  • Sonstige Zölle und Steuern
  • Zahlung in Form von Sachleistungen
  • Einzelnes Mitglied einer koordinierten Gruppe
  • Zahlungseingang
  • Beleg für die Gehaltszahlung
  • Fahrzeuginstandsetzung und -ersatz
  • Einzelhandel (Händler)
  • Dienstleistungen im Baugewerbe
  • SPEI-Zahlungen von Dritten an Dritte
  • Digitale Steuermarke
  • Ausländischer touristischer Passagier
  • Essensgutscheine
  • Gebrauchtfahrzeug
  • Verkauf von Fahrzeugen

In anderen Fällen ist die Notwendigkeit zur Ausstellung einer Ergänzung zur CFDI auf Einbehaltungen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Zahlungen für bestimmte Transaktionen vorgenommen wurden. Die folgenden Bereiche fallen unter diese Ergänzungen:

  • Veräußerung von Aktien
  • Dividenden
  • Zinsen
  • Leasing
  • Zahlungen an ausländische Empfänger
  • Preise bzw. Prämien
  • nicht geschäftliche Treuhandschaften
  • Pensionspläne
  • Hypothekenzinsen
  • Derivategeschäfte
  • Finanzsektor

Wesentliche Komponenten

Sowohl die Bundessteuerordnung (Código Fiscal) als auch der aktuelle Beschluss zu diversen Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) legen eine Reihe von wesentlichen Bedingungen fest, die CFDIs erfüllen müssen. In Anhang 20 des RMF sind die technischen Anforderungen aufgeführt, die CFDIs sowohl in Bezug auf Inhalt und Format als auch auf die Syntax erfüllen müssen. In Bezug auf den Inhalt führen wir nachfolgend einige der wichtigsten Komponenten für Einkommens-CFDIs auf:

  1. Kopfzeile: Dient zur Identifizierung des Ausstellers, seiner RFC-Nummer, der Steuerregelung, des Datums und des Ortes, an dem die CFDI ausgefertigt wurde, der zugewiesenen Steuernummer oder der UUID, des digitalen SAT-Stempels, der Informationen über den Empfänger. Bei Transaktionen, an denen die Öffentlichkeit beteiligt ist, muss ein allgemeiner RFC angegeben werden.
  2. Artikeldetails: Beschreibung der verkauften Waren und Dienstleistungen nach Code, Menge, Maßeinheit usw.
  3. Form und Art der Zahlung: Sie müssen aus einem Katalog auswählen und angeben, ob die Zahlung in bar, per Scheck oder auf eine andere Weise erfolgt und ob es sich um eine einmalige Zahlung, Raten oder einen Zahlungsaufschub handelt.
  4. Übertragener Wert: Enthält den Wert für jeden Artikel oder jede Dienstleistung in numerischem Format
  5. Provisionen und sonstige Gebühren: Pflichtfeld für Rechnungsabschlüsse
  6. Rabatte und Zuschläge: Angaben zu den gesamten Rabatten oder Zuschlägen
  7. Informative Zwischensummen: Optionale Felder für die Meldung von Zwischensummen
  8. Art der geleisteten Zahlung: a) Einmalige Zahlung (in bar); b) Ratenzahlung; c) Andere Form der Zahlung
  9. Referenzinformationen: Dienen zur Identifizierung von Dokumenten, die mit der Ausgabe verbunden sind
  10. Digitaler Stempel der SAT
  11. Unterschrift mit einem gültigen Zertifikat für moderne elektronische Signaturen
  12. Datum und Uhrzeit der elektronischen Signatur

Bei Abwicklung der Printversion der CFDI gilt es, bestimmte Mindestbedingungen zu erfüllen, die in der Bundessteuerordnung und im RMF festgeschrieben sind. Die folgenden Elemente müssen beinhaltet sein:

  • Zweidimensionaler Barcode oder QR-Code, der gemäß der technischen Spezifikation in Anhang 20, Punkt I.D., erstellt wurde, oder die Steuernummer des Belegs
  • Seriennummer des digitalen Stempelzertifikats des Ausstellers und der SAT
  • Die Beschriftung: „Dieses Dokument ist eine gedruckte Version einer CFDI“
  • Datum und Uhrzeit der Ausstellung und Zertifizierung der CFDI
  • Originalstring der digitalen Zertifizierungsergänzung der SAT

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Anforderungen für Einkommens-CFDIs (CFDIs de ingresos) gelten. Andere CFDIs, die für Überweisungen, Zahlungen, Gehaltsabrechnungen, Ausgaben oder Ähnliches ausgestellt werden, gehen mit anderen zusätzlichen Anforderungen einher oder beinhalten alternative Bestimmungen, die die oben genannten ersetzen. Außerdem gibt es weitere optionale Anforderungen, die von der Art der verkauften Ware ODER Dienstleistung abhängen. Im Falle von Fahrzeugverkäufen, Devisenverkäufen durch Wechselstuben, Spenden oder Auszahlungen im Namen Dritter in der ausgestellten CFDI sind über die oben genannten Daten hinaus noch zusätzliche Informationen erforderlich.

Prozesse

Validierung

Damit eine CFDI rechtsgültig ist, muss sie vor dem Versand an den Empfänger von der SAT oder von autorisierten Zertifizierungsanbietern (PACs) ordnungsgemäß validiert werden. Damit diese Validierung möglich ist, muss die CFDI die in Anhang 20 festgelegten wesentlichen Anforderungen an das Format erfüllen:

  • a) Die erzeugte XML-Datei muss den technischen Bedingungen für Format und Syntax entsprechen, die im Beschluss zu verschiedenen Steuern und dessen technischen Anhängen festgelegt sind.
  • b) Die betreffende CFDI muss die Validierungsregeln für den Inhalt und das Format der erzeugten XML-Datei erfüllen.
  • c) Falls die CFDI abhängig von der Art der Transaktion oder der beteiligten Parteien zusätzliche Ergänzungen enthält, müssen diese Anhänge ebenfalls den gesetzlich festgelegten Validierungsregeln und dem RMF entsprechen. All dies setzt voraus, dass die elektronische Datei der CFDI ordnungsgemäß mit dem XSD-Schema übereinstimmt, das gemäß dem von der SAT veröffentlichten Pfad festgelegt wurde.

Im Allgemeinen werden CFDI-Validierungen nicht direkt von der SAT durchgeführt (mit wenigen Ausnahmen), sondern von sogenannten PACs. Bei einem PAC handelt es sich um die juristische Person, die von der Steuerverwaltung zur Überprüfung der Integrität der XML-Datei ermächtigt wurde und sicherstellt, dass sie dem aktuellen, von der SAT festgelegten technischen Standard entspricht. Darüber hinaus ist der PAC zur Übermittlung einer Kopie der von ihm validierten CFDIs an die Behörde verpflichtet. Nachdem die entsprechenden Validierungen durchgeführt wurden, weist der PAC die entsprechende Steuernummer (auch als UUID bekannt) zu, stempelt oder beglaubigt die XML-Datei und wandelt sie so in eine digitale Rechnung um. Dieser Prozess wird immer elektronisch und zu 100% digital durchgeführt.

Steuer-Postfach

Das steuerliche Postfach ist ein digitales Nachrichtensystem, das im Webportal der SAT eingerichtet ist und zur Kommunikation zwischen der SAT und den Steuerpflichtigen dient. Dieses System muss zudem von den Steuerpflichtigen zum Austausch untereinander genutzt werden, insbesondere in Bezug auf erhaltene und ausgestellte Rechnungen. Die Mitteilung, Annahme oder Ablehnung der Stornierung der CFDI auf anderem Wege ist für Steuerzwecke in Mexiko nicht zulässig. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

CFDI-Stornierung

Das Verfahren zur Stornierung einer CFDI wird derzeit durch die Regeln des aktuellen Beschlusses zu verschiedenen Steuern und Artikel 29A des mexikanischen Steuergesetzes geregelt. Darin sind zwei grundlegende Verfahren für die Stornierung einer CFDI vorgesehen: Im ersten Fall ist die Genehmigung des Rechnungsempfängers über das Steuerpostfach erforderlich, im zweiten Fall ist dies nicht vorgesehen. Die Stornierung kann spätestens am letzten Tag, an dem die Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss, vorgenommen werden.

In der Regel muss der Empfänger einer Rechnung deren Stornierung annehmen, damit die Verarbeitung fortgesetzt werden kann. Allerdings gibt es gemäß Regel 2.7.1.35 des Beschlusses zu verschiedenen Steuern zwölf Ausnahmefälle, in denen die Zustimmung der Gegenpartei nicht erforderlich ist:

  1. Der Betrag der in Rechnung gestellten Transaktion überschreitet den Wert von 1.000,00 MX$ nicht
  2. Der Verkauf erfolgt an Endverbraucher
  3. Der Verkauf erfolgt an im Ausland ansässige Personen
  4. Bei der Abwicklung von Gehaltsabrechnungen
  5. Für Spesen (Gutschrift)
  6. Für das Konzept der Transferpreise
  7. Wenn die zu stornierende CFDI Einbehaltungen und Zahlungsinformationen enthält
  8. Wenn die Stornierung innerhalb des folgenden Werktages erfolgt
  9. Por concepto de ingresos expedidos a contribuyentes del RIF (actualmente RESICO)
  10. Für Einkünfte, die an RIF-Steuerzahler ausgegeben werden (derzeit RESICO)
  11. Wenn die CFDI durch staatliche Organisationen erfolgt
  12. Bei bestimmten CFDIs von Einkommen, die für landwirtschaftliche Tätigkeiten und andere ausgestellt werden

Ab Januar 2022 muss der Grund für die Stornierung der CFDI im Antrag auf Stornierung angegeben werden. Zu diesen Kündigungsgründen gehören die folgenden:

  • Belege, die mit zusammenhängenden Fehlern ausgestellt wurden
  • Belege, die mit nicht zusammenhängenden Fehlern ausgestellt wurden
  • Vorgang wurde nicht durchgeführt
  • Nominativer Vorgang im Zusammenhang mit einer Gesamtrechnung

Wenn der Zweck der Stornierung der CFDI die Ersetzung durch eine neue CFDI ist, muss die neue CFDI auf die stornierte CFDI verweisen und umgekehrt.

Es ist zu beachten, dass die CFDI gemäß der geltenden Abgabenordnung nur im selben Jahr gekündigt werden dürfen, in dem sie ausgestellt wurden. Die Behörde kann jedoch andere Einrichtungen einrichten, wie beispielsweise die in Regel 2.7.1.47 des aktuellen RMF festgelegte, die festlegt, dass die Stornierung des CFDI spätestens in dem Monat erfolgen kann, in dem die jährliche ISR-Erklärung für das Geschäftsjahr erfolgt. In diesem Fall ist die oben genannte ausgestellte Quittung vorzulegen.

Unwägbarkeiten

Alle CFDIs müssen zur Validierung an den PAC oder in Ausnahmefällen an die SAT geschickt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass eine PCCFDI aufgrund von technischen Problemen nicht zur Validierung übermittelt werden kann. Für solche Fälle wurde festgelegt, dass der Steuerzahler 72 Stunden Zeit für die Übermittlung der Rechnung zur entsprechenden Validierung hat.

Empfangsbestätigung

Das mexikanische Recht schreibt nicht vor, dass der Empfänger einer CFDI eine Empfangsbestätigung ausstellen muss. Sollte eine Rechnung jedoch irrtümlich ausgestellt worden sein, muss der Aussteller die Rechnung gemäß dem oben genannten Stornierungsverfahren stornieren. Für den Aussteller gilt in den meisten Fällen die Voraussetzung, dass eine Annahme seitens des Empfängers erfolgt.

Datenaufbewahrung

Gemäß den Regelungen in Artikel 30 der Bundessteuerordnung müssen CFDIs und ihre Anhänge fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Strafen

Mexiko sieht eine breite Palette von Strafen für diejenigen vor, die den im Bundessteuergesetz (Código Fiscal de la Federación oder CFF) und in der aktuellen Verordnung über sonstige Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal) festgelegten Pflichten zur elektronischen Rechnung nicht nachkommen. Im Allgemeinen entsprechen diese Strafen den Bußgeldern, die entsprechend der Schwere und Häufigkeit der Verstöße verhängt werden. Artikel 81 Abschnitt X in Bezug auf Artikel 82 Abschnitt Es ist jedoch zu beachten, dass in bestimmten schwerwiegenden Fällen sowohl im Steuergesetzbuch als auch in der Verordnung über sonstige Steuervorschriften festgelegt ist, dass die SAT Verstöße mit der Schließung der Einrichtung bestrafen kann, in der solche Verstöße begangen werden.

Entwicklung des Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Rechtlicher Rahmen

Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von CFDIs ist im mexikanischen Steuergesetzbuch (Código Tributario de México), auch bekannt als Bundessteuerordnung (Código Fiscal de la Federación), festgelegt. Artikel 29, Absatz II, verlangt von den Steuerpflichtigen, dass sie CFDIs unter Verwendung der von der Steuerverwaltung (SAT) zu diesem Zweck festgelegten Formate ausstellen. Diese Bestimmungen werden in den Verordnungen zum Bundessteuerordnung näher erläutert.

Geltung des Beschlusses zu verschiedenen Steuern

Die technischen Einzelheiten der CFDI werden in einem jährlich herausgegebenen Erlass, dem sogenannten Beschluss zu verschiedenen Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF), festgelegt. Im Rahmen dieser Beschlüsse legt die Steuerverwaltung die technischen Bedingungen, die diese elektronischen Dokumente erfüllen müssen, die Frist für deren Erlass, das Validierungsverfahren und andere Punkte fest. Regel 2.7.1.2 des RMF schreibt vor, dass die CFDI und die digitalen Stempel für diese Dokumente den technischen Vorschriften gemäß diesem Erlass entsprechen müssen.

Veröffentlichungen der SAT

Die SAT gibt regelmäßig technische Veröffentlichungen zur Anpassung des Inhalts der CFDIs heraus. Die Schemata, Dateien, Leitfäden und anderen Dokumente, die für die Erfüllung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung erforderlich sind, werden von der SAT regelmäßig aktualisiert und auf ihrer Website veröffentlicht.

Making Tax Digital (MTD) für die Mehrwertsteuer verpflichtet Steuerzahler zur digitalen Dokumentation und Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen über eine API

Making Tax Digital

Mit MTD startete das Vereinigte Königreich im April 2019 eine Initiative zur Schaffung eines modernen, optimierten digitalen Steuersystems. Sie soll Unternehmen die korrekte Erledigung und Übermittlung ihrer Mehrwertsteuererklärungen sowie den Überblick über ihre Steuerangelegenheiten erleichtern. MTD reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich zum Ziel gesetzt hat, eines der digital fortschrittlichsten Finanzämter der Welt zu werden.

MTD war zunächst für im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen mit einem Bruttoumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung von 85.000 £ verpflichtend. Ab dem 1. April 2022 wird die MTD-Plattform unabhängig vom Umsatz auf alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich und damit auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.

  • Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.

  • Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.

  • Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.

  • Das Format der Mehrwertsteuererklärung ist eine neun Felder umfassende Zusammenfassung, die über die JSON-API-Plattform der HMRC einzureichen und digital mit den Quelldaten des Kunden sowie der übermittelten digitalen Steuererklärung zu verknüpfen ist. Das Empfangen und Senden von Daten zwischen den Unternehmen und der HMRC erfolgt über die API.
  • Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.

  • Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. April 2019: MTD für die Mehrwertsteuer wird für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als 85.000 £ im Vereinigten Königreich eingeführt.
  • 1. Oktober 2019: MTD gilt für Unternehmen, welche die Voraussetzungen für Stundung erfüllen.
  • 1. April 2021: Die „Soft-Landing“-Phase für digitale Verknüpfungen endet. Ab diesem Steuerzeitraum müssen alle MTD-Nutzer die Anforderungen für digitale Verknüpfungen erfüllen. Steuerzahlern mit komplexen Altsystemen können durch die HMRC Stundungen gewährt werden.
    1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.
  • 1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.

Strafen

  • Säumniszuschlag in Höhe von bis zu 15 % der geschuldeten und verspätet gezahlten Mehrwertsteuer

  • Bis zu 100 % der zu niedrig angesetzten oder unrechtmäßig eingeforderten Mehrwertsteuer, wenn eine Mehrwertsteuererklärung eine fahrlässige oder vorsätzliche Ungenauigkeit enthält

  • Bis zu 30 % einer zu niedrigen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer, wenn die HMRC nicht innerhalb von 30 Tagen über die Unrichtigkeit informiert wird

  • 400 £ für die Einreichung einer Papier-Mehrwertsteuererklärung ohne entsprechende Befreiung

So unterstützt Sovos Unternehmen bei der Einhaltung von MTD

Da das Vereinigte Königreich weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Herausforderungen Sie bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.

Frankreich, eine der größten Volkswirtschaften der EU, führt Continuous Transaction Controls ein

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich ab 2024

Frankreich führt Continuous Transaction Controls (CTCs) ein. Von Juli 2024 bis Januar 2026 wird in Frankreich sowohl eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung über eine zentrale Plattform und verbundene Dienstleister als auch eine ergänzende elektronische Meldepflicht eingeführt. Mithilfe dieser umfassenden Vorschriften, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich gelten werden, zielt die Regierung darauf ab, die Effizienz zu steigern, Kosten einzusparen und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. 

Alle B2B-Rechnungen werden über eine zentrale Plattform bzw. über zertifizierte Dienstleister übermittelt, die an diese zentrale Plattform angebunden sind. Die Freigabe der elektronischen Rechnungsstellung bildet hierfür die Grundlage und liefert der französischen Steuerbehörde Daten zu allen inländischen B2B-Transaktionen. 

Damit die Steuerbehörde effizienter gegen Betrug vorgehen kann, ist sie auf den Zugang zu einer größeren Menge von Transaktionsdaten angewiesen. Deshalb unterliegen die Daten, die der Steuerbehörde nicht im Rahmen des Prozesses zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung übermittelt werden, in Zukunft der ergänzenden elektronischen Meldepflicht. Hierzu zählen beispielsweise B2C-Rechnungen, grenzüberschreitenden Transaktionen sowie bestimmte Zahlungsdaten. 

Demnach werden der Steuerbehörde die B2B- und B2C-Transaktionsdaten (einschließlich bestimmter Zahlungsdaten) basierend auf zwei Maßnahmen übermittelt: der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Kombination mit der elektronischen Meldepflicht. 

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Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich im B2B-Bereich

  • Die vorgesehenen Vorschriften treten in den Jahren 2024–2026 in Kraft. 
  • Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung stützt sich auf ein Netzwerk von zertifizierten Dienstleistern, die die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden, wobei die Möglichkeit besteht, dass Steuerzahler eine direkte Verbindung zu Chorus Pro herstellen. 
  • Das Standardformat für die elektronische Rechnungsstellung ist Factur-X, ein hybrides Format, das Einreichungen von XML- und PDF-Dateien ermöglicht.
  • Für elektronische Rechnungen müssen alle bestehenden steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichtfelder angegeben werden, einschließlich der Positionsangaben. Die Geschäftsart (Waren, Dienstleistungen, gemischt) und die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer sind ebenfalls Bestandteil der Rechnung. Es werden sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bild + strukturierte Daten) akzeptiert. Die zulässigen Formate wurden noch nicht festgelegt.
  • Bei der Meldepflicht für elektronische Rechnungen hängt der erforderliche Detaillierungsgrad des Berichts von der Art der Transaktion sowie von der Finanzsoftware ab, die der Anbieter verwendet. Kleine Unternehmen ohne Buchhaltungssoftware machen dabei weniger detaillierte Angaben als ein Unternehmen, das mit einer ERP- oder Abrechnungssoftware ausgestattet ist. 
  • Zahlungsstatusdaten für jede Dienstleistungsrechnung.  

Einführungstermine für die elektronischen Rechnungsstellung und Meldepflicht in Frankreich

  • Juli 2024: Nach den neuen Regeln sind alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe dazu verpflichtet, den Erhalt von elektronischen Rechnungen zu akzeptieren. Für die größten 300 Unternehmen treten die verpflichtende Rechnungsstellung im B2B-Bereich und die umfassendere elektronische Meldepflicht in Kraft. Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende RechnungenEs besteht jedoch eine Meldepflicht für derartige Transaktionen, damit die Steuerverwaltung einen vollständigen Überblick erhält.  
  • Januar 2025: Die Vorschriften gelten ab diesem Zeitpunkt auch für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen.
  • Januar 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften für alle verbleibenden kleinen und mittleren Unternehmen.

Italien führt das erste Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung in Europa für alle Mehrwertsteuertransaktionen ein.

Italien: Ein Vorreiter der automatisierten elektronischen Rechnungsstellung

Italien hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um seine Mehrwertsteuerlücke – die größte dieser Art in Europa – zu schließen. Unter anderem wurde dazu ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung (FatturaPA) eingeführt. Alles begann im Jahr 2014, als die elektronische Rechnungsstellung für den B2G-Bereich eingeführt wurde. Diese wurde dann ab dem 1. Januar 2019 auf den B2B- und den B2C-Bereich ausgeweitet und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. 

Die zentrale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die Sistema di Interscambio (SDI), galt bei ihrer Einführung durch die italienische Regierung als wahres Vorreiter-Modell. Die SDI-Plattform wurde als Plattform für den Rechnungsaustausch entwickelt, bei der die Datenerfassung eine wesentliche Rolle einnimmt. Der Umfang der erhobenen Daten nimmt kontinuierlich zu. Dies zeigt sich auch in der geplanten Vorschrift, auch Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen über die FatturaPA zu melden. 

Infolgedessen müssen Unternehmen ein elektronisches Rechnungsstellungssystem nutzen, das mit ERP- und Automatisierungsplattformen integriert werden kann, um die Anforderungen der italienischen Lösung zu erfüllen.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie einen Experten von Sovos
für die elektronische Rechnungsstellung in Italien.

Faktencheck zur Vorschrift

  • Für die Ausstellung einer E-Rechnung muss die Rechnung in einem strukturierten Format erstellt und über eine staatlich kontrollierte Plattform namens Sistema di Interscambio (SDI) übertragen werden.

  • Rechnungen müssen im XML-Schemaformat der Steuerbehörde ausgestellt werden – der FatturaPA.

  • Derzeit erstreckt sich das Mandat auf inländische Lieferungen, die zwischen in Italien ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen abgewickelt werden. Parteien von grenzüberschreitenden Lieferungen haben die Möglichkeit, der Ausstellung und dem Empfang von elektronischen Rechnungen zuzustimmen. Ab 2022 wird es für italienische Unternehmen dann verpflichtend, Daten über grenzüberschreitende Transaktionen unter Verwendung des FatturaPA-Formats an die SDI-Plattform zu übermitteln.

  • Bestellungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der E-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden. 
  • Bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich können Unternehmen wählen, wie sie die Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherstellen wollen. Auf dem Markt herrscht allerdings eine starke Tendenz zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. E-Rechnungen im B2B-Bereich müssen jedoch stets elektronisch signiert werden.
  • Für die Archivierung von E-Rechnungen gibt es mehrere konkrete Anforderungen, insbesondere bestimmte Suchkriterien, eine dokumentierte Beschreibung des Archivs und des Archivierungsprozesses. (Manuale della Conservazione), sowie einen detaillierten Organisationsplan, der die Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess festlegt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Juli 2018: Clearance-Vorschrift tritt für Hersteller und Händler von Benzin und Diesel in Kraft, die zur Nutzung in Kraftfahrzeugen bestimmt sind
  • 1. September 2018: Die Vorschrift gilt für steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Bürger, die als Endverbraucher auftreten
  • 1. Januar 2019: Die Vorschrift wird verpflichtend für B2B- und B2C-Transaktionen im Inland, minimale branchenspezifische Ausnahmen
  • 1. Februar 2020: Bestellungen für die Lieferung von Waren an Einrichtungen, die in Verbindung zum öffentlichen Gesundheitsdienst stehen, müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der e-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden

  • 1. Januar 2021: Inkraftsetzung eines neuen FatturaPA-Formats

  • 1. Januar 2021: Einführung von automatisch vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen

  • 1. Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten

  • 1. Juli 2022: Italienische Unternehmen müssen Informationen über grenzüberschreitende Lieferungen im FatturaPA-Format an die SDI-Plattform übermitteln. Aus diesem Grund wurde der Esterometro ab dem 30. Juni 2022 abgeschafft.

Strafen

  • Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe zwischen 90 % – 180 % des zugehörigen MwSt.-Betrags

  • Die Ausstellung einer Rechnung an einen Kunden ohne Einhaltung der Vorschriftanforderungen führt zu einer Strafe in Höhe von 100 % des zugehörigen MwSt.-Betrags

  • Nach einer Karenzzeit (für Warenlieferungen bereits verstrichen; für Dienstleistungen noch bis zum 1. Januar 2022 gültig) werden Rechnungen, die an mit dem nationalen Gesundheitsdienst verbundene Einrichtungen ausgestellt wurden, nicht mehr beglichen, sofern zuvor keine Bestellung über die NSO-Plattform übermittelt und in der E-Rechnung entsprechend vermerkt wurde

Benötigen Sie Hilfe bei der erfolgreichen Einhaltung aller FatturaPA- und anderer Mehrwertsteueranforderungen in Italien?

Um seine Mehrwertsteuerlücke zu schließen, hat Italien die Art der Transaktionen, auf die die Steuerbehörde Zugriff hat, weiter ausgeweitet und die Formate für die Übermittlung entsprechender Daten weiterentwickelt. Dieser Trend wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weiter fortsetzen.

Wir wissen, wie schwierig es ist, Änderungen nachzuverfolgen, umzusetzen und gleichzeitig mit bestehenden Aufträgen Schritt zu halten.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

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Die MwSt.-Anforderungen in Polen

Polens CTC- und SAF-T-Regelung

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.

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Historische Entwicklung von SAF-T

2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.

Faktencheck zu SAF-T

In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).

  • JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung

  • JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen

  • JPK_WB für Kontoauszüge

  • JPK_PKPIR für Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • JPK_EWP für das Ertragskonto

  • JPK_KR für Rechnungsbücher

  • JPK_MAG für Lager

CTC-Reformen

Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.

Faktencheck zu CTC

Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.

Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).

  • Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.

  • Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.

  • Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).

  • Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.

  • Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.

Einführungstermine für SAF-T und CTC

SAF-T in Polen

  • 1. Juli 2016: SAF-T wird in Polen eingeführt.
  • 1. Januar 2018: Polen verpflichtet alle Steuerpflichtigen zur Übermittlung der JPK_VAT-Datei.
  • 1. Oktober 2020: JPK_V7M/K ersetzt JPK_VAT und Mehrwertsteuererklärung
  • 1. Juli 2021: Annahme von Änderungen an der obligatorischen Erklärung JPK_V7M/K
  • 1. Januar 2022: Änderungen an der JPK_V7M/K-Struktur einschließlich Änderungen zwecks besserer Anpassung an das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel

CTC in Polen

  • 29. Oktober 2021: Verabschiedung von Rechtsvorschriften für ein System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) für die elektronische Rechnungsstellung; Entwürfe von Vorgaben wurden veröffentlicht und ein Testsystem zur Verfügung gestellt
  • 1. Januar 2022: Die freiwillige Phase für das CTC-System läuft an. Noch besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des elektronischen Rechnungsstellungssystems bei B2B-Transaktionen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, profitieren jedoch von verschiedenen Vorteilen. Insbesondere erhalten sie schnellere Steuerrückerstattungen und sind von der Pflicht zur Einreichung des Rechnungsberichts (JPK-FA) befreit.
  • 30. März 2022: Polen erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Europäischen Kommission zur Abweichung von Artikel 218 und Artikel 232 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat.
  • 7. April 2022: Testversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
  • 17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar

  • 10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

  • 1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Meldepflicht und neuen SAF-T- und CTC-Verpflichtungen in Polen?

Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.

Post-Brexit: Unternehmen müssen einen Aktionsplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer haben

Der Brexit ist da

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.

Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.

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Kürzliche Änderungen

Sogenannte Complemento de leyendas – Begleitinformationen zu Transaktionen – sind ab sofort für Maquiladoras bzw. für Fabriken, die von amerikanischen Unternehmen innerhalb von Mexiko betrieben werden, im Rahmen des virtuellen Imports von Produktkomponenten (beispielsweise Autoreifen oder Zucker für die Herstellung von Limonade) erforderlich.
Das Verfahren zum Stornieren eines CFDI-Dokuments oder einer E-Rechnung wurde im November 2018 geändert und verpflichtet Lieferanten seither, anstelle der Gewährung von Gutschriften Stornierungsanfragen einzureichen, um zuvor ausgestellte Rechnungen/CFDI-Dokumente für ungültig zu erklären. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Anfrage innerhalb von 72 Stunden anzunehmen oder abzulehnen.
Die häufig verwendete Complemento-Methode, die sämtliche Transaktionen betrifft, bei denen Zahlungen nach Ausstellung eines CFDI-Dokuments teilweise oder vollständig eingehen, ist seit September 2018 in Kraft.

Schnelle Fakten: Auswirkungen des Brexit auf die Mehrwertsteuer

  • Das Vereinigte Königreich vereinbarte ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU.
  • Das FTA wirkt sich nicht auf die Mehrwertsteuerverpflichtungen aus – es wirkt sich auf Zollsätze, Zölle usw. aus
  • Das Konzept der Versendungen und Erwerbe wird für den Handel zwischen Großbritannien und der EU durch Exporte und Importe ersetzt, da Großbritannien nun als Drittland betrachtet wird
  • Für den Handel zwischen NI und der EU gelten besondere Regeln
  • Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland gelten ebenfalls besondere Regeln.
  • Wenn kein Verschiebungs- oder Stundungsmechanismus vorhanden ist, fällt die Importmehrwertsteuer für das Unternehmen im Voraus an.
  • Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die sich in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, benötigen eine steuerliche Vertretung.

Wie wirkt sich der Brexit aus?

  • Exporte und Importe ersetzen Sendungen und Übernahmen
  • Potenziell erhöhte Registrierungspflicht in EU-Mitgliedstaaten
  • Höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine steuerliche Vertretung erforderlich ist
  • Rückerstattungen laufen über papierbasierte Systeme
  • Gegenseitigkeit blockiert möglicherweise Ansprüche aus der 13. MwSt.-Richtlinie 

Mehrwertsteuer nach dem Brexit: Was ist zu tun?

Obwohl es ein FTA-Abkommen gibt, bleiben viele Probleme ungelöst. Als solche müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie:
  • Identifizieren aller vom Brexit betroffenen Lieferketten
  • Besondere Beachtung von Verträgen, bei denen laut Incoterms „geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“, DDP) gilt
  • Bestimmen Sie, wo Unternehmen noch MwSt.-Registrierungen in der EU benötigenErmitteln Sie, ob es neue MwSt.-Registrierungsanforderungen gibt
  • Berücksichtigen von Zollanforderungen wie EORI-Nummern im Vereinigten Königreich und der EU
  • Einplanen von Änderungen, die notwendig sind, um die Anforderungen des VAT Reporting zu erfüllen
  • Anpassung von ERP-Systemen je nach Bedarf
  • Feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist
Reduzieren Sie die Auswirkungen des Brexit

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Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.

Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.

Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2021 für den elektronischen Handel und One Stop Shop (OSS)

Vereinfachung des grenzüberschreitenden B2C-Handels in der EU

Die EU führt am 1. Juli 2021 ein Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce ein. Dieses Paket ersetzt das bestehende Fernabsatzgesetz und erweitert den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zu einem breiter angelegten One-Stop-Shop (OSS).

Dies stellt eine wesentliche Änderung der MwSt-Vorschriften für B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen dar, sowohl für Importe in die EU als auch für den innergemeinschaftlichen Handel. Der neue, deutlich niedrigere EU-weite Schwellenwert von 10.000 € (0 € für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind) wird sich auf die meisten Unternehmen auswirken, und sie werden für mehr Lieferungen Umsatzsteuer ausweisen müssen.

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Was ist das 2021 EU e-Commerce OSS VAT Package?

Im Vergleich zu den Anforderungen für mehrfache MwSt.-Registrierungen unter den langjährigen Fernabsatzregeln können sich Unternehmen mit der OSS-Vereinfachung möglicherweise in einem Mitgliedstaat registrieren lassen und alle EU-Umsätze über eine einzige OSS-Erklärung melden, die regelmäßig eingereicht wird. Die Zahlungen werden von der Steuerbehörde in diesem Mitgliedstaat eingezogen und an andere Mitgliedstaaten weitergeleitet, in denen die Mehrwertsteuer fällig ist.

Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce bietet drei verschiedene OSS-Schemata:

  • Import One Stop Shop (IOSS) – für Waren von geringem Wert (≤ 150€), die von außerhalb der EU geliefert werden
  • Union One Stop Shop (Union OSS) – für EU-interne B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen
  • Nicht-Union One Stop Shop (Nicht-Union OSS) – Dienste von Nicht-EU zu EU (früher Mini One Stop Shop, MOSS)

Ab 1. Juli 2021: Das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel soll in Kraft treten. Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen für die Nutzung der OSS-Schemata entscheidet oder nicht, muss es in allen Ländern, in denen es mehrwertsteuerpflichtig ist, die Mehrwertsteuer abrechnen. Dies kann dazu führen, dass zusätzliche MwSt.-Registrierungen erforderlich sind.

Faktencheck

  • Wenn sich ein Unternehmen entscheidet, die OSS-Vereinfachung zu nutzen, dann muss es diese auf alle qualifizierten Transaktionen anwenden.
  • Zusätzliche Aufzeichnungen sind für OSS erforderlich: Unternehmen, die eines der OSS-Meldesysteme nutzen, müssen detailliertere Aufzeichnungen über Transaktionen als bisher aufbewahren. Diese zusätzlichen Daten können von den Steuerbehörden angefordert und bei Prüfungen verwendet werden, um zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß angewendet wurde.
  • Steuererklärungen im Rahmen des EU- und Nicht-EU-OSS werden vierteljährlich übermittelt. Die Einreichungsfrist ist dann am letzten Tag des Monats nach der Steuererklärung. Steuererklärungen im Rahmen des IOSS werden monatlich übermittelt.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, vorherige Steuererklärungen bei der nächsten Steuererklärung zu korrigieren. Dies erfolgt anstelle einer Korrektur der ursprünglich übermittelten OSS-Steuererklärung.
  • In der EU niedergelassene Unternehmen können sich nur in dem Mitgliedsstaat, in dem sie niedergelassen sind, für OSS registrieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen unter Umständen einen Vermittler ernennen und eine IOSS-Mehrwertsteuerregistrierung in dem EU-Land vornehmen, in dem der Vermittler niedergelassen ist.
  • OSS-Registrierungen außerhalb der Union können in jedem beliebigen Mitgliedstaat erfolgen, obwohl dies durch den Standort eines gewählten Vermittlers diktiert werden kann, falls erforderlich. Wenn Sie bereits unter MOSS registriert sind, wird die bestehende Registrierung fortgesetzt.
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit/Lieferketten müssen Nicht-EU-Einzelhändler möglicherweise unter allen drei Regelungen Bericht erstatten. Sie benötigen außerdem mindestens eine "normale" MwSt.-Registrierung und möglicherweise mehr aufgrund von Lagerhäusern oder Ähnlichem.
  • EU-Unternehmen müssen unter Umständen ihre Steuerberichterstattung gemäß OSS, IOSS und lokalen Registrierungen einreichen.

Strafen

Die nicht rechtzeitige Abgabe von Erklärungen und Zahlungen oder die nicht rechtzeitige Meldung einer wesentlichen Änderung in der Lieferkette (z. B. Lager) an die zuständige Steuerbehörde kann zu Strafen führen. Diese können in jedem Mitgliedstaat, in dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, verhängt werden oder sogar zum Ausschluss aus dem System führen. Folglich führt die Bestrafung einer einzigen verspäteten Steuererklärung in mehreren Ländern zu einem erheblichen Strafbarkeitsrisiko.

Wiederholte Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von den OSS-Regelungen führen. Der Steuerpflichtige muss sich dann in allen Mitgliedstaaten, in denen er mehrwertsteuerpflichtig ist, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Die zweijährige Ausschlusszeit könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft haben, da sich die Compliance-Kosten sehr wahrscheinlich erhöhen und neue Mehrwertsteuernummern dringend erforderlich sind.

Ein Ausschluss aus dem IOSS könnte das Unternehmen dazu zwingen, seine geschäftlichen Vereinbarungen mit seinen Kunden zu ändern, was erhebliche Auswirkungen auf den Umsatz haben oder die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen könnte.

Wie Sovos Unternehmen dabei hilft, die neuen Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-OSS-Pakets für den elektronischen Handel zu erfüllen

Die Implementierung der benötigten Änderungen in Ihr ERP-System, um den Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-Pakets für den E-Commerce gerecht zu werden, kann mit einem erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden sein. Sovos kann Sie im Bereich Steuern entlasten. Wir können Sie außerdem dabei unterstützen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und sich in diese einzuarbeiten.

Unser großes Beraterteam unterstützt Sie gerne beim Navigieren der modernen, komplexen Mehrwertsteuer-Compliance.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die digitale Zukunft des Steuerwesens unterstützen können.