
INFOGRAFIK
CTC-Anforderungen für Südkorea
Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.
Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.
Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.
Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.
Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.
Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.
Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.
Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.
Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.
Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.
Ja, die Mehrwertsteuer ist Südkoreas Verbrauchssteuer und wird auf praktisch alles, was im ganzen Land verkauft wird, erhoben.
Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.
Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu einigen Ländern in Asien, in denen eine elektronische Rechnungsstellung Pflicht ist.
In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.
Reform
SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.
Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.
Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.
Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.
Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.
Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.
Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.
Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.
Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.
Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.
1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.
1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.
1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.
1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.
1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.
1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.
Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.
Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.
Im Jahr 2008 führte Brasilien ein elektronisches Rechnungsstellungsmodell ein, in dessen Rahmen die Steuerbehörde des Landes eine Rechnung erhalten und genehmigen muss, bevor ein Lieferant sie einem Kunden ausstellen kann. Mehr als ein Jahrzehnt nach der Einführung dieses Systems hat sich die Digitalisierung brasilianischer Steuerverwaltungs-Aufgaben derart weiterentwickelt, dass ausländische Steuerbehörden Brasilien als das „Google für Steuergüter“ bezeichnen.
Die aktuellen Vorschriften umfassen elektronische Rechnungen für: Lieferungen von Waren (NF-e), Dienstleistungen (NFS-e), Transportdienstleistungen (CT-e), Frachtgüter (MDF-e), SPED und EFD-REINF.
Zur Reduzierung des Risikos von Audits und Beeinträchtigungen der Lieferkette müssen Unternehmen, die in Brasilien geschäftlich tätig sind, ein elektronisches Rechnungsstellungssystem einführen, das es ermöglicht, sämtliche steuerlichen Anforderungen innerhalb ihrer ERP-Systeme zu integrieren und zu automatisieren.
Die Compliance-Lösungen für E-Rechnungen von Sovos dienen als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien und auf der ganzen Welt. Die Kombination abweichender lokaler Lösungen in Ländern weltweit ist sowohl kostspielig als auch risikobehaftet. Die SAP Framework-Lösung von Sovos wurde entwickelt, um spezifische Szenarien der elektronischen Rechnungsstellung in Italien zu verwalten und Anforderungen in anderen Ländern weltweit abdecken zu können. Unternehmen können dadurch problemlos in SAP Rechnungen erstellen und sowohl AR- als auch AP-Compliance-Prozesse durchgehend direkt auf SAP überwachen.
Weitere Informationen über die Entwicklung und Anforderungen der Vorschrift finden Sie in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien, den Sie hier herunterladen können.
Sovos bietet Fachberatungen zu SAP weltweit, sodass sich SAP-Kunden die Suche und Bereitstellung von SAP-Experten sparen können.
Mit der eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.Die Lösungen und Dienstleistungen von Sovos sind weltweit verfügbar – dank unserer firmeninternen Rechtsexperten für die Rechnungsstellung per Transaktion bei der Vorbereitung zu Clearance sowie bei Post-Audit. Wenn Steuerbehörden neue Vorschriften einführen oder bereits bestehende abändern, bleibt Sovos am Ball. Denn wir wollen, dass Sie Vorschriften weiterhin einhalten können, Sicherheit haben und Unterbrechungen in Ihren Unternehmensabläufen vermeiden können.
Die Compliance von Sovos eInvoicing ist direkt auf die bekanntesten und komplexesten EDI- und P2P-Systeme ausgelegt. Dadurch ersparen Sie sich Ausgaben und Wartungsarbeiten für teure Integrationen.
SAP-Kunden sparen nicht nur Geld, indem sie für die elektronische Rechnungsstellung auf die Erstellung interner SAP-Datenextraktionen und die Zuordnung von Logiken in SAP verzichten können, sie müssen auch nicht die hohen Kosten, die bei der Überwachung und Wartung dieser Systeme anfallen, übernehmen.
Die Compliance-Lösung zur elektronischen Rechnungserstellung von Sovos ist mit ihrem eigenen Namensraum direkt in SAP integriert und stellt die Tools bereit, die SAP-Kunden zur Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von Compliance-Prozessen zur elektronischen Rechnungserstellung in Echtzeit brauchen.
AP Fiscal Automation automatisiert sämtliche eingehenden Dokumente durch die Abstimmung von Kaufaufträgen mit den entsprechenden XML-Daten und die automatische Abwicklung von Beschaffungsprozessen. So sind Unternehmen in der Lage, ihre Beschaffungskosten zu senken, Risiken zu reduzieren und die Effizienz bei der Entgegennahme gelieferter Waren zu steigern.
Nach ersten Erfahrungen mit elektronischer Rechnungsstellung in Kolumbien hat die DIAN nun ein Clearance-Modell implementiert, das den Modellen in Brasilien, Mexiko und anderen lateinamerikanischen Ländern ähnelt.
Unternehmen, die zum jetzigen Zeitpunkt elektronisch Rechnungen mit SAP erstellen, müssen das neue Modell bis 2. November 2019 implementieren. Unternehmen, die zum ersten Mal eine elektronische Rechnungsstellung implementieren, müssen den Richtlinien der DIAN gemäß dem Bescheid „Resolución 000020“ folgen, der die Compliance für viele Unternehmen ab dem 1. August 2019 voraussetzt.Hinsichtlich der neuesten Vorschrift zu UBL 2.1 und der Vorab-Überprüfung seitens der kolumbianischen Bundessteuerbehörde DIAN gelten die folgenden Termine für die Implementierung der elektronischen Rechnungserstellung nach dem Clearance-Modell:
Unternehmen, die die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung nicht erfüllen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 15.000 UVT rechnen. Dabei gelten die folgenden Beträge:
Weitere Informationen über die Entwicklung und Anforderungen der Vorschrift finden Sie in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien, den Sie hier herunterladen können.
Die Compliance-Lösungen für E-Rechnungen von Sovos dienen als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien und auf der ganzen Welt. Die Kombination abweichender lokaler Lösungen in Ländern weltweit ist sowohl kostspielig als auch risikobehaftet. Die SAP Framework-Lösung von Sovos wurde entwickelt, um spezifische Szenarien der elektronischen Rechnungserstellung in Kolumbien zu verwalten und Anforderungen in anderen Ländern weltweit abdecken zu können. Unternehmen können dadurch problemlos in SAP Rechnungen erstellen und sowohl AR- als auch AP-Compliance-Prozesse durchgehend direkt auf SAP überwachen.
Sovos bietet Fachberatungen zu SAP weltweit, sodass sich SAP-Kunden die Suche und Bereitstellung von SAP-Experten sparen können.
Mit der eingebetteten SAP-Lösung können AR- und AP-Benutzer tägliche Abläufe in den Optimierungsprozessen von SAP verwalten und dabei weiterhin SAP als zentrale Datenquelle nutzen.Die Lösungen und Dienstleistungen von Sovos sind weltweit verfügbar – dank unserer firmeninternen Rechtsexperten für die Rechnungsstellung per Transaktion bei der Vorbereitung zu Clearance sowie bei Post-Audit. Wenn Steuerbehörden neue Vorschriften einführen oder bereits bestehende abändern, bleibt Sovos am Ball. Denn wir wollen, dass Sie Vorschriften weiterhin einhalten können, Sicherheit haben und Unterbrechungen in Ihren Unternehmensabläufen vermeiden können.
Die Compliance von Sovos eInvoicing ist direkt auf die bekanntesten und komplexesten EDI- und P2P-Systeme ausgelegt. Dadurch ersparen Sie sich Ausgaben und Wartungsarbeiten für teure Integrationen.
SAP-Kunden sparen nicht nur Geld, indem sie für die elektronische Rechnungsstellung auf die Erstellung interner SAP-Datenextraktionen und die Zuordnung von Logiken in SAP verzichten können, sie müssen auch nicht die hohen Kosten, die bei der Überwachung und Wartung dieser Systeme anfallen, übernehmen.
Die Compliance-Lösung zur elektronischen Rechnungserstellung von Sovos ist mit ihrem eigenen Namensraum direkt in SAP integriert und stellt die Tools bereit, die SAP-Kunden zur Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von Compliance-Prozessen zur elektronischen Rechnungserstellung in Echtzeit brauchen.
Sovos bietet einen umfassenden Kunden-Support in den Sprachen der Länder, die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt haben – weltweit.
Mexiko hat eines der modernsten Systeme für die elektronische Rechnungsstellung in Lateinamerika. Es wurde 2011 unter dem Titel Comprobante Fiscal Digital por Internet – oder kurz CFDI – als Ersatz für das Prinzip der CFD (Comprobante Fiscal Digital) eingeführt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Belegen/Zertifikaten, welche die Papierrechnung ersetzt haben, besteht darin, dass die CFDI eine Validierung durch einen autorisierten Zertifizierungsanbieter erfordert (auch als PAC bekannt). In einigen Fällen kann eine solche Validierung direkt bei der Steuerverwaltung (SAT) vorgenommen werden. Erfahren Sie hier alles über die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko.
Das elektronische Rechnungssystem Mexikos beinhaltet mehrere Arten von Steuerbescheinigungen. Die folgenden Typen zählen zu den wichtigsten:
Einkommensbescheinigungen: Sie werden vor allem bei Verkaufstransaktionen ausgestellt, bei denen eine Art von Einkommen in Form von Bargeld, Schecks oder einer anderen Form empfangen wird. Dies geschieht in der Regel beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen, aber auch bei Spenden und Gebührenzahlungen.
Ausgabennachweise: Diese Art von Steuerbescheinigung wird in Fällen ausgestellt, in denen das Unternehmen aufgrund von Erstattungen, Boni, Rabatten oder der vollständigen Stornierung eines Einkommensbelegs Geld zahlt oder zurückerstattet. Sie sind gleichbedeutend mit Gutschriften.
Übertragungsbescheinigungen: Diese werden verwendet, um den rechtmäßigen Erwerb oder Besitz der zu übertragenden Waren zu legitimieren. Diese CFDIs werden als Transportvertrag verwendet, wenn ein Unternehmen dem Eigentümer der Waren deren Transport anbietet.
Bescheinigungen über Zahlungseingänge: Diese Belege werden immer dann ausgestellt, wenn eine Zahlung an einem anderen Datum als dem Durchführungsdatum der Transaktion bzw. dem Erstellungszeitpunkt der CFDI eingeht. Ihre Hauptfunktion liegt in der Dokumentation des Eingangs einer Gesamt- oder Teilzahlung. Daher werden sie für Gesamtzahlungen (Einmalzahlung), Teilzahlungen oder Gutschriften verwendet, die nach der Ausstellung der ursprünglichen CFDI eingehen. Sie enthalten eine Zahlungsergänzung (Complemento de pagos). Das mexikanische Mehrwertsteuersystem funktioniert nach dem Kassenprinzip, d. h. die Unternehmen zahlen nur die Mehrwertsteuer auf Zahlungen, die sie für ihre steuerpflichtigen Verkäufe sofort erhalten. Die elektronischen Rechnungen, die Händler an die SAT übermitteln, enthalten jedoch Informationen über alle Verkäufe, unabhängig davon, ob sie in bar, auf Kredit oder durch aufgeschobene Zahlungen bezahlt wurden. Das bedeutet, dass die Anzahl der Rechnungen für einen bestimmten Monat möglicherweise nicht mit dem an die SAT gemeldeten Mehrwertsteuerbetrag übereinstimmt, (z. B. wenn die Händler Kreditzahlungen erhalten oder verspätete Zahlungen aus früheren Transaktionen akzeptiert haben). Das entsprechende Zusatzmodul für den Zahlungseingang schließt die Informationslücke zwischen der Anzahl der Zahlungseingänge und der Anzahl der Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum.
Bescheinigungen über Einbehaltungen und Zahlungsinformationen: Diese werden verwendet, um Steuereinbehalte zu melden, die bei Zahlungen vorgenommen werden, für die eine Quellensteuerbescheinigung ausgestellt werden muss. Eine solche Bescheinigung wird u. a. für Zahlungen ins Ausland, Tantiemen, Aktienverkäufe, Dividenden oder Gewinnausschüttungen ausgestellt.
Verwandte Zertifikate: Dies sind Steuerbescheinigungen, die sich auf andere zuvor ausgestellte Bescheinigungen der gleichen Art beziehen. Sie sind zum Beispiel notwendig, wenn eine Gutschrift aufgrund eines inhaltlichen Fehlers ausgestellt wurde oder wenn eine Transfer-CFDI für Waren ausgestellt wird, die bereits bezahlt wurden und für die ein Verweis auf die ursprüngliche CFDI erforderlich ist.
CFDI-Ergänzungen: Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Rechnungen oder CFDIs schreibt das mexikanische Steuerrecht vor, dass bei bestimmten Transaktionen zusätzliche Informationen vorgelegt werden müssen, welche die Art der betreffenden Transaktion beschreiben. Diese Art von Zusatzinformationen sind in den sogenannten „Complementos“ enthalten, die der ursprünglichen CFDI beigefügt werden. Nachfolgend die wichtigsten Ergänzungen zu Rechnungen bzw. CFDIs:
In anderen Fällen ist die Notwendigkeit zur Ausstellung einer Ergänzung zur CFDI auf Einbehaltungen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Zahlungen für bestimmte Transaktionen vorgenommen wurden. Die folgenden Bereiche fallen unter diese Ergänzungen:
Sowohl die Bundessteuerordnung (Código Fiscal) als auch der aktuelle Beschluss zu diversen Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) legen eine Reihe von wesentlichen Bedingungen fest, die CFDIs erfüllen müssen. In Anhang 20 des RMF sind die technischen Anforderungen aufgeführt, die CFDIs sowohl in Bezug auf Inhalt und Format als auch auf die Syntax erfüllen müssen. In Bezug auf den Inhalt führen wir nachfolgend einige der wichtigsten Komponenten für Einkommens-CFDIs auf:
Bei Abwicklung der Printversion der CFDI gilt es, bestimmte Mindestbedingungen zu erfüllen, die in der Bundessteuerordnung und im RMF festgeschrieben sind. Die folgenden Elemente müssen beinhaltet sein:
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Anforderungen für Einkommens-CFDIs (CFDIs de ingresos) gelten. Andere CFDIs, die für Überweisungen, Zahlungen, Gehaltsabrechnungen, Ausgaben oder Ähnliches ausgestellt werden, gehen mit anderen zusätzlichen Anforderungen einher oder beinhalten alternative Bestimmungen, die die oben genannten ersetzen. Außerdem gibt es weitere optionale Anforderungen, die von der Art der verkauften Ware ODER Dienstleistung abhängen. Im Falle von Fahrzeugverkäufen, Devisenverkäufen durch Wechselstuben, Spenden oder Auszahlungen im Namen Dritter in der ausgestellten CFDI sind über die oben genannten Daten hinaus noch zusätzliche Informationen erforderlich.
Damit eine CFDI rechtsgültig ist, muss sie vor dem Versand an den Empfänger von der SAT oder von autorisierten Zertifizierungsanbietern (PACs) ordnungsgemäß validiert werden. Damit diese Validierung möglich ist, muss die CFDI die in Anhang 20 festgelegten wesentlichen Anforderungen an das Format erfüllen:
Im Allgemeinen werden CFDI-Validierungen nicht direkt von der SAT durchgeführt (mit wenigen Ausnahmen), sondern von sogenannten PACs. Bei einem PAC handelt es sich um die juristische Person, die von der Steuerverwaltung zur Überprüfung der Integrität der XML-Datei ermächtigt wurde und sicherstellt, dass sie dem aktuellen, von der SAT festgelegten technischen Standard entspricht. Darüber hinaus ist der PAC zur Übermittlung einer Kopie der von ihm validierten CFDIs an die Behörde verpflichtet. Nachdem die entsprechenden Validierungen durchgeführt wurden, weist der PAC die entsprechende Steuernummer (auch als UUID bekannt) zu, stempelt oder beglaubigt die XML-Datei und wandelt sie so in eine digitale Rechnung um. Dieser Prozess wird immer elektronisch und zu 100% digital durchgeführt.
Das steuerliche Postfach ist ein digitales Nachrichtensystem, das im Webportal der SAT eingerichtet ist und zur Kommunikation zwischen der SAT und den Steuerpflichtigen dient. Dieses System muss zudem von den Steuerpflichtigen zum Austausch untereinander genutzt werden, insbesondere in Bezug auf erhaltene und ausgestellte Rechnungen. Die Mitteilung, Annahme oder Ablehnung der Stornierung der CFDI auf anderem Wege ist für Steuerzwecke in Mexiko nicht zulässig. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
Das Verfahren zur Stornierung einer CFDI wird derzeit durch die Regeln des aktuellen Beschlusses zu verschiedenen Steuern und Artikel 29A des mexikanischen Steuergesetzes geregelt. Darin sind zwei grundlegende Verfahren für die Stornierung einer CFDI vorgesehen: Im ersten Fall ist die Genehmigung des Rechnungsempfängers über das Steuerpostfach erforderlich, im zweiten Fall ist dies nicht vorgesehen. Die Stornierung kann spätestens am letzten Tag, an dem die Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss, vorgenommen werden.
In der Regel muss der Empfänger einer Rechnung deren Stornierung annehmen, damit die Verarbeitung fortgesetzt werden kann. Allerdings gibt es gemäß Regel 2.7.1.35 des Beschlusses zu verschiedenen Steuern zwölf Ausnahmefälle, in denen die Zustimmung der Gegenpartei nicht erforderlich ist:
Ab Januar 2022 muss der Grund für die Stornierung der CFDI im Antrag auf Stornierung angegeben werden. Zu diesen Kündigungsgründen gehören die folgenden:
Wenn der Zweck der Stornierung der CFDI die Ersetzung durch eine neue CFDI ist, muss die neue CFDI auf die stornierte CFDI verweisen und umgekehrt.
Alle CFDIs müssen zur Validierung an den PAC oder in Ausnahmefällen an die SAT geschickt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass eine CFDI aufgrund von technischen Problemen nicht zur Validierung übermittelt werden kann. Für solche Fälle wurde festgelegt, dass der Steuerzahler 72 Stunden Zeit für die Übermittlung der Rechnung zur entsprechenden Validierung hat.
Das mexikanische Recht schreibt nicht vor, dass der Empfänger einer CFDI eine Empfangsbestätigung ausstellen muss. Sollte eine Rechnung jedoch irrtümlich ausgestellt worden sein, muss der Aussteller die Rechnung gemäß dem oben genannten Stornierungsverfahren stornieren. Für den Aussteller gilt in den meisten Fällen die Voraussetzung, dass eine Annahme seitens des Empfängers erfolgt.
Gemäß den Regelungen in Artikel 30 der Bundessteuerordnung müssen CFDIs und ihre Anhänge fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Mexiko sieht eine breite Palette von Sanktionen bei Verstößen gegen die in der Bundessteuerordnung (Código Fiscal de la Federación oder CFF) und im aktuellen Beschluss zu verschiedenen Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) festgelegten Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung vor. Generell handelt es sich bei diesen Sanktionen um Geldstrafen, die abhängig von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße sind. In den Artikeln 83 und 84 der CFF sind diese Verstöße im Einzelnen festgelegt. Das Strafmaß wird in Anhang 5 des geltenden Beschlusses zu verschiedenen Steuern definiert und jährlich aktualisiert. Zu beachten ist jedoch, dass die SAT in bestimmten schwerwiegenden Fällen gemäß der Bundessteuerordnung und dem Beschluss zu verschiedenen Steuern entsprechende Verstöße mit der Schließung der Betriebsstätte ahnden kann, in der diese Verstöße festgestellt wurden.
Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens mit Blick auf die digitale Zukunft der Steuern – mit der weltweit ersten Lösung für die Einhaltung von Steuervorschriften, gestützt durch unsere Intelligent Compliance Cloud™.
Mit MTD startete das Vereinigte Königreich im April 2019 eine Initiative zur Schaffung eines modernen, optimierten digitalen Steuersystems. Sie soll Unternehmen die korrekte Erledigung und Übermittlung ihrer Mehrwertsteuererklärungen sowie den Überblick über ihre Steuerangelegenheiten erleichtern. MTD reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich zum Ziel gesetzt hat, eines der digital fortschrittlichsten Finanzämter der Welt zu werden.
MTD war zunächst für im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen mit einem Bruttoumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung von 85.000 £ verpflichtend. Ab dem 1. April 2022 wird die MTD-Plattform unabhängig vom Umsatz auf alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich und damit auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.
MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.
Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.
Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.
Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.
Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.
Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.
Säumniszuschlag in Höhe von bis zu 15 % der geschuldeten und verspätet gezahlten Mehrwertsteuer
Bis zu 100 % der zu niedrig angesetzten oder unrechtmäßig eingeforderten Mehrwertsteuer, wenn eine Mehrwertsteuererklärung eine fahrlässige oder vorsätzliche Ungenauigkeit enthält
Bis zu 30 % einer zu niedrigen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer, wenn die HMRC nicht innerhalb von 30 Tagen über die Unrichtigkeit informiert wird
400 £ für die Einreichung einer Papier-Mehrwertsteuererklärung ohne entsprechende Befreiung
Da das Vereinigte Königreich weiterhin darauf hinarbeitet, seine Umsatzsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Umsatzsteuererklärung immer komplizierter.
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von Compliance-Herausforderungen Sie bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften unterstützen kann.
Frankreich führt Continuous Transaction Controls (CTCs) ein. Von Juli 2024 bis Januar 2026 wird in Frankreich sowohl eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung über eine zentrale Plattform und verbundene Dienstleister als auch eine ergänzende elektronische Meldepflicht eingeführt. Mithilfe dieser umfassenden Vorschriften, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich gelten werden, zielt die Regierung darauf ab, die Effizienz zu steigern, Kosten einzusparen und betrügerische Aktivitäten einzudämmen.
Alle B2B-Rechnungen werden über eine zentrale Plattform bzw. über zertifizierte Dienstleister übermittelt, die an diese zentrale Plattform angebunden sind. Die Freigabe der elektronischen Rechnungsstellung bildet hierfür die Grundlage und liefert der französischen Steuerbehörde Daten zu allen inländischen B2B-Transaktionen.
Damit die Steuerbehörde effizienter gegen Betrug vorgehen kann, ist sie auf den Zugang zu einer größeren Menge von Transaktionsdaten angewiesen. Deshalb unterliegen die Daten, die der Steuerbehörde nicht im Rahmen des Prozesses zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung übermittelt werden, in Zukunft der ergänzenden elektronischen Meldepflicht. Hierzu zählen beispielsweise B2C-Rechnungen, grenzüberschreitenden Transaktionen sowie bestimmte Zahlungsdaten.
Demnach werden der Steuerbehörde die B2B- und B2C-Transaktionsdaten (einschließlich bestimmter Zahlungsdaten) basierend auf zwei Maßnahmen übermittelt: der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Kombination mit der elektronischen Meldepflicht.
Italien hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um seine Mehrwertsteuerlücke – die größte dieser Art in Europa – zu schließen. Unter anderem wurde dazu ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung (FatturaPA) eingeführt. Alles begann im Jahr 2014, als die elektronische Rechnungsstellung für den B2G-Bereich eingeführt wurde. Diese wurde dann ab dem 1. Januar 2019 auf den B2B- und den B2C-Bereich ausgeweitet und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt.
Die zentrale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die Sistema di Interscambio (SDI), galt bei ihrer Einführung durch die italienische Regierung als wahres Vorreiter-Modell. Die SDI-Plattform wurde als Plattform für den Rechnungsaustausch entwickelt, bei der die Datenerfassung eine wesentliche Rolle einnimmt. Der Umfang der erhobenen Daten nimmt kontinuierlich zu. Dies zeigt sich auch in der geplanten Vorschrift, auch Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen über die FatturaPA zu melden.
Infolgedessen müssen Unternehmen ein elektronisches Rechnungsstellungssystem nutzen, das mit ERP- und Automatisierungsplattformen integriert werden kann, um die Anforderungen der italienischen Lösung zu erfüllen.
Für die Ausstellung einer E-Rechnung muss die Rechnung in einem strukturierten Format erstellt und über eine staatlich kontrollierte Plattform namens Sistema di Interscambio (SDI) übertragen werden.
Rechnungen müssen im XML-Schemaformat der Steuerbehörde ausgestellt werden – der FatturaPA.
Derzeit erstreckt sich das Mandat auf inländische Lieferungen, die zwischen in Italien ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen abgewickelt werden. Parteien von grenzüberschreitenden Lieferungen haben die Möglichkeit, der Ausstellung und dem Empfang von elektronischen Rechnungen zuzustimmen. Ab 2022 wird es für italienische Unternehmen dann verpflichtend, Daten über grenzüberschreitende Transaktionen unter Verwendung des FatturaPA-Formats an die SDI-Plattform zu übermitteln.
Für die Archivierung von E-Rechnungen gibt es mehrere konkrete Anforderungen, insbesondere bestimmte Suchkriterien, eine dokumentierte Beschreibung des Archivs und des Archivierungsprozesses. (Manuale della Conservazione), sowie einen detaillierten Organisationsplan, der die Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess festlegt.
1. Februar 2020: Bestellungen für die Lieferung von Waren an Einrichtungen, die in Verbindung zum öffentlichen Gesundheitsdienst stehen, müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der e-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden
1. Januar 2021: Inkraftsetzung eines neuen FatturaPA-Formats
1. Januar 2021: Einführung von automatisch vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen
1. Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten
1. Juli 2022: Italienische Unternehmen müssen Informationen über grenzüberschreitende Lieferungen im FatturaPA-Format an die SDI-Plattform übermitteln. Aus diesem Grund wurde der Esterometro ab dem 30. Juni 2022 abgeschafft.
Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe zwischen 90 % – 180 % des zugehörigen MwSt.-Betrags
Die Ausstellung einer Rechnung an einen Kunden ohne Einhaltung der Vorschriftanforderungen führt zu einer Strafe in Höhe von 100 % des zugehörigen MwSt.-Betrags
Nach einer Karenzzeit (für Warenlieferungen bereits verstrichen; für Dienstleistungen noch bis zum 1. Januar 2022 gültig) werden Rechnungen, die an mit dem nationalen Gesundheitsdienst verbundene Einrichtungen ausgestellt wurden, nicht mehr beglichen, sofern zuvor keine Bestellung über die NSO-Plattform übermittelt und in der E-Rechnung entsprechend vermerkt wurde
Um seine Mehrwertsteuerlücke zu schließen, hat Italien die Art der Transaktionen, auf die die Steuerbehörde Zugriff hat, weiter ausgeweitet und die Formate für die Übermittlung entsprechender Daten weiterentwickelt. Dieser Trend wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weiter fortsetzen.
Wir wissen, wie schwierig es ist, Änderungen nachzuverfolgen, umzusetzen und gleichzeitig mit bestehenden Aufträgen Schritt zu halten.
Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Italien.
Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.
2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.
In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).
JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung
JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen
JPK_WB für Kontoauszüge
JPK_EWP für das Ertragskonto
JPK_KR für Rechnungsbücher
JPK_MAG für Lager
Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.
Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.
Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:
Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).
Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.
Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.
Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).
Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.
Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.
SAF-T in Polen
CTC in Polen
17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch
Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.
Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.
Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.
Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.
Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.
Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.
Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.
Die EU führt am 1. Juli 2021 ein Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce ein. Dieses Paket ersetzt das bestehende Fernabsatzgesetz und erweitert den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zu einem breiter angelegten One-Stop-Shop (OSS).
Dies stellt eine wesentliche Änderung der MwSt-Vorschriften für B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen dar, sowohl für Importe in die EU als auch für den innergemeinschaftlichen Handel. Der neue, deutlich niedrigere EU-weite Schwellenwert von 10.000 € (0 € für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind) wird sich auf die meisten Unternehmen auswirken, und sie werden für mehr Lieferungen Umsatzsteuer ausweisen müssen.
Im Vergleich zu den Anforderungen für mehrfache MwSt.-Registrierungen unter den langjährigen Fernabsatzregeln können sich Unternehmen mit der OSS-Vereinfachung möglicherweise in einem Mitgliedstaat registrieren lassen und alle EU-Umsätze über eine einzige OSS-Erklärung melden, die regelmäßig eingereicht wird. Die Zahlungen werden von der Steuerbehörde in diesem Mitgliedstaat eingezogen und an andere Mitgliedstaaten weitergeleitet, in denen die Mehrwertsteuer fällig ist.
Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce bietet drei verschiedene OSS-Schemata:
Ab 1. Juli 2021: Das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel soll in Kraft treten. Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen für die Nutzung der OSS-Schemata entscheidet oder nicht, muss es in allen Ländern, in denen es mehrwertsteuerpflichtig ist, die Mehrwertsteuer abrechnen. Dies kann dazu führen, dass zusätzliche MwSt.-Registrierungen erforderlich sind.
Die nicht rechtzeitige Abgabe von Erklärungen und Zahlungen oder die nicht rechtzeitige Meldung einer wesentlichen Änderung in der Lieferkette (z. B. Lager) an die zuständige Steuerbehörde kann zu Strafen führen. Diese können in jedem Mitgliedstaat, in dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, verhängt werden oder sogar zum Ausschluss aus dem System führen. Folglich führt die Bestrafung einer einzigen verspäteten Steuererklärung in mehreren Ländern zu einem erheblichen Strafbarkeitsrisiko.
Wiederholte Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von den OSS-Regelungen führen. Der Steuerpflichtige muss sich dann in allen Mitgliedstaaten, in denen er mehrwertsteuerpflichtig ist, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Die zweijährige Ausschlusszeit könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft haben, da sich die Compliance-Kosten sehr wahrscheinlich erhöhen und neue Mehrwertsteuernummern dringend erforderlich sind.
Ein Ausschluss aus dem IOSS könnte das Unternehmen dazu zwingen, seine geschäftlichen Vereinbarungen mit seinen Kunden zu ändern, was erhebliche Auswirkungen auf den Umsatz haben oder die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen könnte.
Die Implementierung der benötigten Änderungen in Ihr ERP-System, um den Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-Pakets für den E-Commerce gerecht zu werden, kann mit einem erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden sein. Sovos kann Sie im Bereich Steuern entlasten. Wir können Sie außerdem dabei unterstützen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und sich in diese einzuarbeiten.
Unser großes Beraterteam unterstützt Sie gerne beim Navigieren der modernen, komplexen Mehrwertsteuer-Compliance.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die digitale Zukunft des Steuerwesens unterstützen können.