Im Jahr 2019 verabschiedete Portugal eine Mini-Reform der elektronischen Rechnungsstellung , die den Rahmen des Landes für SAF-T-Meldungen und zertifizierte Rechnungssoftware konsolidiert.
Seitdem hat sich viel getan: Nicht ansässige Unternehmen wurden in den Geltungsbereich der E-Invoicing-Anforderungen einbezogen, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben und neue Verordnungen wurden veröffentlicht. Dieser Blog fasst die letzten und kommenden Änderungen zusammen.
Die faktische Umsetzung der 2019 eingeführten QR-Code-Pflicht verzögerte sich und wird nun voraussichtlich im Januar 2022 von den Steuerpflichtigen vollständig umgesetzt. Ein QR-Code sollte in allen Rechnungen enthalten sein. Technische Spezifikationen über den Inhalt und die Platzierung des Codes in der Rechnung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde .
Die ATCUD ist eine eindeutige ID-Nummer , die in Rechnungen angegeben werden muss und Teil des Inhalts des QR-Codes ist. Die ATCUD ist eine Nummer mit dem folgenden Format: “ATCUD:Validation Code-Sequential number”.
Um den ersten Teil des ATCUD – den so genannten “Validierungscode” – zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde die Dokumentenserie zusammen mit Informationen wie Art des Dokuments, erste Dokumentennummer der Serie usw. mitteilen.
Im Gegenzug wird die Steuerbehörde einen Validierungscode liefern. Der Validierungscode ist für die gesamte Dokumentenserie für mindestens ein Steuerjahr gültig. Der zweite Teil des ATCUD – die “fortlaufende Nummer” – ist eine fortlaufende Nummer innerhalb der Dokumentenserie.
Diesen Monat hat die portugiesische Steuerbehörde technische Spezifikationen für den Erhalt des Validierungscodes veröffentlicht und damit einen neuen Webdienst geschaffen. Für den Zugang zu diesem Webdienst ist ein spezielles, von der Steuerbehörde ausgestelltes Zertifikat erforderlich, das den Steuerpflichtigen oder Softwareanbietern zugewiesen werden kann.
Darüber hinaus hat die Steuerbehörde eine Standardliste von Dokumentenklassen und -typen erstellt, die die Übermittlung von Dokumententypen in einem strukturierten Format ermöglicht.
Ein ATCUD wird in allen Rechnungen ab Januar 2022 erforderlich sein. Um für den Stichtag gerüstet zu sein, müssen die Steuerzahler in der letzten Hälfte des Jahres 2021 die Validierungscodes für die Serien erhalten, die in den Anfang 2022 ausgestellten Rechnungen verwendet werden sollen.
Im April dieses Jahres stellte Portugal klar, dass gebietsfremde Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuerregistrierung die inländischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von zertifizierter Rechnungssoftware für die Rechnungserstellung. Diese Unternehmen müssen auch die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherstellen. In Portugal wird die Integrität und Authentizität von Rechnungen durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels oder durch die Verwendung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.
Folglich müssen seit dem 1. Juli 2021 nicht niedergelassene, aber mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen eine zertifizierte Fakturierungssoftware einsetzen, um dem portugiesischen Recht zu entsprechen, wie es das Gesetzesdekret 28/2019, der Beschluss 404/2020-XXII und Rundschreiben 30234/2021 vorschreiben.
Das portugiesische E-Invoicing-Mandat für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden beinhaltet eine Formatanforderung, die an bestimmte Übermittlungsmethoden geknüpft ist. Mit anderen Worten: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Webdienste übermittelt werden.
Zunächst begann im Januar 2021 eine schrittweise Einführung, die große Unternehmen dazu verpflichtete, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen. Im Juli wurde der subjektive Geltungsbereich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. In einem letzten Schritt sollen bis Januar 2022 auch Kleinstunternehmen einbezogen werden.
Aufgrund der Covid-Pandemie hat Portugal eine mehrfach verlängerte Schonfrist eingeführt, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung PDF-Rechnungen akzeptiert. Derzeit läuft die Schonfrist bis zum 31. Dezember 2021 , was in der Praxis bedeutet, dass alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, unabhängig von ihrer Größe, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen bis zum 1. Januar 2022 erfüllen müssen.
Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung eingehalten werden? Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten bei Sovos.
In unserem letzten Blick auf SAF-T in Rumänien haben wir die von der rumänischen Steuerbehörde veröffentlichten technischen Spezifikationen detailliert beschrieben. Seitdem wurden weitere Anleitungen veröffentlicht, darunter eine offizielle Bezeichnung für die SAF-T-Einreichung: D406.
Um die Bedenken der Steuerzahler wegen der Komplexität des Berichts und der Schwierigkeiten bei der Extraktion zu zerstreuen, führen die Steuerbehörden eine freiwillige Testphase ein, die in den kommenden Wochen beginnen soll. Während dieses Zeitraums können die Steuerzahler die so genannte D406T einreichen, die Testdaten enthält, die die Behörden in Zukunft nicht für Prüfungszwecke verwenden werden.
Das rumänische SAF-T, D406, basiert auf dem OECD-Schema Version 2.0, das fünf Abschnitte enthält:
Die Einreichungsfristen sind wie folgt:
Die Steuerpflichtigen müssen die Abschnitte von D406 monatlich oder vierteljährlich einreichen, und zwar im Anschluss an den jeweiligen Steuerzeitraum für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
Für die erste Meldung haben die Steuerbehörden eine Nachfrist für die ersten drei Monate der Abgabe angekündigt. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Abgabepflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen wirksam wird, wobei eine Nichtabgabe oder eine fehlerhafte Abgabe nicht bestraft wird, wenn die korrekten Angaben nach Ablauf der Frist eingereicht werden.
Die D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Größe der beiden Dateien darf 500 MB nicht überschreiten. Ist die Datei größer als die Höchstgrenze, wird sie vom Portal nicht akzeptiert und muss gemäß den Angaben in den rumänischen Leitlinien in Segmente unterteilt werden.
Die Steuerbehörden haben darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger, der Fehler in der ursprünglichen Einreichung feststellt, eine Berichtigungserklärung einreichen kann, um diese Fehler zu korrigieren. Der Steuerpflichtige sollte eine zweite vollständig korrigierte Datei einreichen, um die fehlerhafte Originaldatei zu ersetzen. Reicht ein Steuerpflichtiger eine zweite D406 für denselben Zeitraum ein, so gilt dies automatisch als Berichtigungserklärung.
Müssen Sie die Einhaltung der neuesten rumänischen SAF-T-Anforderungen sicherstellen? Sprechen Sie mit unserem Team. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten Vorschriften und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.
Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.
In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.
Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.
Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.
Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?
Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:
Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?
Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.
Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.
Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.
In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.
Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.
Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?
Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.
Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:
Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;
Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:
<liDurchführung von Kontroll- und Zuordnungsaktivitäten (Extraktion von Rechnungsdaten sowohl für die elektronische Rechnungsstellung als auch für die elektronische Berichterstattung, bestimmte Rechnungsvalidierungsprüfungen – obligatorische Felder, Prüfsummen, Überprüfung der Kunden-ID – Zuordnung zu und von einem Mindestsatz obligatorischer Formate, Einhaltung der GDPR, usw.)
Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:
Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?
Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.
In der "Erklärung zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben", die am 1. Juli 2021 veröffentlicht wurde, haben sich die Mitglieder des G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS") auf einen Rahmen geeinigt, um mit einer globalen Steuerreform voranzukommen.
Damit werden die steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft angegangen. Bis zum 9. Juli 2021 haben 132 der 139 OECD/G20-Mitgliedsländer dem Inclusive Framework on BEPS zugestimmt.
Säule 1
Säule 1 gibt den Marktländern ein neues Besteuerungsrecht, den Betrag A, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer physischen Präsenz Steuern auf einen Teil der verbleibenden Gewinne aus Aktivitäten in diesen Ländern zahlen. Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von über 10 %.
Es wird eine neue Nexus-Regel geben, die die Zuweisung von Betrag A an ein Marktland erlaubt, wenn das multinationale Unternehmen mindestens 1 Million Euro an Einnahmen aus diesem Land erzielt. Für Länder mit einem BIP von weniger als 40 Mrd. Euro wird der Nexus auf 250.000 Euro festgesetzt.
Die "Sonderzweck-Nexus-Regel" bestimmt, ob ein Land für die Zuteilung des Betrags A in Frage kommt. Darüber hinaus haben sich die Länder auf eine Zuteilung von 20-30% der Restgewinne der multinationalen Unternehmen an die Länder des Marktes geeinigt, wobei der Nexus anhand eines umsatzbasierten Verteilungsschlüssels ermittelt wird.
Die Einnahmen werden dem Land des Endmarktes zugerechnet, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden, wobei die detaillierten Regeln für die Herkunft der Einnahmen noch nicht feststehen.
Weitere Einzelheiten zur Segmentierung sind noch in Arbeit, ebenso wie die endgültige Ausgestaltung eines Schutzbereichs für Marketing- und Vertriebsgewinne, der die der Marktgerichtsbarkeit über den Betrag A zugestandenen Restgewinne begrenzen wird.
Schließlich haben sich die Länder darauf geeinigt, den Betrag B zu straffen und zu vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit geringer Kapazität liegt. Die endgültigen Einzelheiten sollen bis Ende 2022 festgelegt werden.
Säule 2
Säule 2 besteht aus den Globalen Regeln zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage ("GloBE"), die sicherstellen, dass multinationale Unternehmen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro erreichen, einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 % zahlen. Die GloBE-Regeln bestehen aus einer Regel zur Einbeziehung von Einkünften und einer Regel für unterbesteuerte Zahlungen, wobei letztere noch ausgearbeitet werden muss.
Säule 2 beinhaltet auch eine "Subject to tax"-Regel, die auf einem Abkommen basiert und es den Quellenländern erlaubt, bestimmte Zahlungen an verbundene Parteien, die einer Steuer unterhalb eines Mindestsatzes unterliegen, einer begrenzten Quellensteuer zu unterwerfen. Der Satz wird zwischen 7,5 und 9 Prozent liegen.
Es besteht derzeit die Verpflichtung, die Diskussion fortzusetzen, um die Gestaltungselemente des Plans innerhalb des vereinbarten Rahmens bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Mitglieder des Inclusive Framework werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen.
Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass das multilaterale Instrument, mit dem der Betrag A umgesetzt wird, im Jahr 2022 entwickelt und zur Unterzeichnung aufgelegt wird, so dass der Betrag A im Jahr 2021 in Kraft treten kann. Auch die zweite Säule sollte 2022 in Kraft treten, um 2023 wirksam zu werden.
Obwohl man sich auf die wichtigsten Komponenten der Zwei-Säulen-Lösung geeinigt hat, steht ein detaillierter Umsetzungsplan, der auch die Lösung der verbleibenden Probleme umfasst, noch aus.
Da viele Länder diese Änderungen in naher Zukunft umsetzen könnten, ist es für Unternehmen, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, wichtig, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung genau zu verfolgen und zu verstehen.
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Intrastat ist ein Meldesystem für den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren innerhalb der EU.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 müssen Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe von Waren tätigen, Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.
Intrastat-Meldungen müssen sowohl im Versandland (durch den Verkäufer) als auch im Empfangsland (durch den Käufer) ausgefüllt werden. Das Format und die Datenelemente der Intrastat-Meldungen variieren von Land zu Land, obwohl einige Datenelemente in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Auch die Meldeschwellen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.
In dem Bemühen, die Datenerhebung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wurde 2017 ein Projekt zur "Intrastat-Modernisierung" gestartet. Als Ergebnis dieses Projekts wurde die Verordnung (EU) 2019/2152 (die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken) angenommen.
Die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen sind zweifach:
Derzeit müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Intrastat die folgenden Informationen erheben:
Um den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen zu verringern, können die EU-Mitgliedstaaten Schwellenwerte festlegen, bei deren Unterschreitung die Unternehmen von ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung von Intrastat befreit sind. Die Schwellenwerte werden jährlich von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei die Schwellenbeträge für Eingänge und Versendungen getrennt festgelegt werden.
Nach den derzeitigen Verordnungen können die Mitgliedstaaten keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 97 % der Versendungen aus dem Mitgliedstaat gemeldet werden, und keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 93 % der innergemeinschaftlichen Eingänge in den Mitgliedstaat gemeldet werden.
Nach den geltenden Vorschriften können die Mitgliedstaaten bestimmten Kleinunternehmen gestatten, vereinfachte Informationen zu melden, sofern der Wert des Handels, der der vereinfachten Meldung unterliegt, 6 % des gesamten Handels nicht übersteigt.
Nach der kommenden neuen Verordnung müssen die Mitgliedstaaten nur sicherstellen, dass 95 % der Versendungen gemeldet werden, und der Austausch von Daten über innergemeinschaftliche Einreisen zwischen den Mitgliedstaaten ist fakultativ.
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Bei der Einführung des polnischen CTC-Systems (Continuous Transaction Control), dem Krajowy System of e-Faktur, sind Fortschritte zu verzeichnen. Anfang des Jahres veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, um Gesetz zu werden. Es wurden Entwürfe für Spezifikationen für elektronische Rechnungen veröffentlicht, und es gab eine öffentliche Konsultation zum CTC-System.
Im Juni gab das Finanzministerium bekannt, dass es alle von der Öffentlichkeit und den polnischen Ministern eingereichten Stellungnahmen zum CTC-System geprüft und beschlossen habe, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
In der Ankündigung erläuterte der Minister die Vorteile der Einführung des CTC-Systems für die Steuerzahler. Dazu gehören: schnellere Mehrwertsteuererstattungen; Sicherheit der gespeicherten Rechnung in der Datenbank der Steuerbehörde bis zum Ende der obligatorischen Aufbewahrungsfrist; Gewissheit über die Rechnungszustellung an den Empfänger durch die CTC-Plattform und daher schnellere Rechnungszahlungen; Automatisierung der Rechnungsverarbeitung und des Rechnungsaustauschs durch die Annahme eines standardisierten E-Rechnungsformats.
Darüber hinaus werden aufgrund der neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung die anstehenden Änderungen des SLIM-Mehrwertsteuerpakets 2 weitere Entlastungsmaßnahmen auslösen, z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von Duplikaten und Korrekturrechnungen.
Die polnischen Behörden machen gute Fortschritte bei der Umsetzung des Krajowy System e-Faktur. Es ist positiv zu sehen, dass sich die öffentliche Konsultation bei der Festlegung der nächsten Schritte als nützlich erwiesen hat, und die Absicht der Behörden, für Transparenz und rechtzeitige Dokumentation zu sorgen, wird sich hoffentlich während der gesamten Einführung des CTC-Systems fortsetzen.
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Der Transport von Waren von einem Ort zum anderen ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Hersteller, Großhändler, Spediteure, Einzelhändler und Verbraucher müssen den Versand und die Handhabung von Rohstoffen, Teilen, Ausrüstungen, Fertigerzeugnissen und anderen Produkten sorgfältig aufeinander abstimmen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Diese Harmonie in der Lieferkette macht die Produktion und den Handel in der Gesellschaft erst möglich.
In Kanada, den Vereinigten Staaten und den meisten europäischen Ländern mischen sich die Steuerverwaltungen kaum in diese Handelsprozesse ein. Bis vor kurzem galt dies auch für die meisten Länder Lateinamerikas. Mit der Zunahme und Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung in der Region ändert sich dies jedoch rasch.
Die meisten Regierungen mit ausgereiften E-Invoicing-Mandaten erkennen nun, dass diese Mechanismen und Regierungsplattformen als Mittel genutzt werden können, um zu verstehen, wo, was, wie und wann Waren bewegt werden. Die herkömmliche elektronische Rechnung reicht nicht mehr aus – und die Steuerbehörden verlangen von den Unternehmen, dass sie Warenbewegungen in Echtzeit melden.
Die Folgen sind ebenfalls gravierend. Waren, die ohne diese Dokumente auf öffentlichen Straßen transportiert werden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit von den Behörden beschlagnahmt, und die Eigentümer und Transporteure müssen mit Geldstrafen und anderen Sanktionen rechnen.
Das Land mit dem ausgeklügeltsten System ist zweifellos Brasilien. Das MDF-e (oder Manifesto Eletrônico de Documentos Fiscais) ist ein obligatorisches Dokument, das von der Steuerverwaltung verlangt wird, um den Warenverkehr in Brasilien zu prüfen.
Dieses rein digitale Dokument kombiniert die Informationen einer elektronischen Rechnung (NF-e) und der elektronischen Dokumente, die Speditionsunternehmen ihren Kunden ausstellen (CT-e). Dieses System wurde 2014 obligatorisch und wurde seitdem durch ein ausgedehntes Netz von elektronischen Sensoren und Transpondern auf den öffentlichen Straßen Brasiliens erweitert und modernisiert, um sicherzustellen, dass jeder Lkw, der Waren transportiert, bereits über die entsprechenden MDF-e, NF-e und CT-e verfügt. In den meisten Fällen müssen die Behörden die Lkw nicht anhalten, um das Vorhandensein des Dokuments zu überprüfen.
Mexiko hat vor kurzem einen neuen Beschluss gefasst, wonach Steuerpflichtige, die Waren liefern oder einfach nur weiterverteilen, eine entsprechende Genehmigung der Steuerverwaltung (SAT) benötigen. Für Produkte, die auf der Straße, der Schiene, dem Luft- oder Wasserweg geliefert werden, ist die so genannte CFDI mit dem Zusatz Carta Porte erforderlich.
CFDI ist das Akronym für eine elektronische Rechnung in Mexiko. Diese Ergänzung von Carta Porte ist eine neue Anlage zur elektronischen Überweisungsrechnung (Traslado), die von den Eigentümern, die Produkte liefern, ausgestellt wird, oder zur CFDI der Einnahmen (Ingresos), die von den Transportunternehmen ausgestellt wird. Die Carta Porte enthält alle Angaben zu den beförderten Waren, dem verwendeten Lastwagen oder anderen Transportmitteln, dem Zeitpunkt der Lieferung, der Route, dem Bestimmungsort, dem Käufer, dem Spediteur und anderen Informationen. Dieses neue Mandat wird am 30. September 2021 in Kraft treten. Wie in Brasilien wird die Nichteinhaltung dieses Mandats mit empfindlichen Strafen geahndet.
Auch in Chile gibt es ein Mandat, wonach die Lieferung von Waren von der Steuerverwaltung vorautorisiert werden muss. Diese steuerlich genehmigten Dokumente sind lokal als Guias de Despacho (oder Versandleitfäden) bekannt und können seit Januar 2020 nur noch in einem elektronischen Format ausgestellt werden.
Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Leitfaden von bestimmten Steuerpflichtigen vorübergehend in Papierform ausgegeben werden kann. Auch können Steuerpflichtige in Notfällen ermächtigt werden, Papierversionen des Leitfadens herauszugeben; dies entbindet den Herausgeber jedoch nicht davon, den Prozess zu regulieren, sobald die Notlage abgeschlossen ist.
Der Inhalt des Versandbegleitscheins hängt davon ab, wer ihn ausstellt, und vom Zweck der Lieferung (Verkauf, Konsignation, Rücksendung, Ausfuhr, interne Verbringung usw.), aber im Allgemeinen wird die Lieferung von Waren in Chile ohne den genehmigten Versandbegleitschein von der Steuerverwaltung (SII) mit Sanktionen geahndet.
In Argentinien gibt es eine Mehrwertsteuer auf Bundesebene und eine Bruttoumsatzsteuer auf Provinzebene. Um die Steuerhinterziehung einzudämmen, üben beide Regierungsebenen bestimmte Kontrollen beim Versand von Waren in ihrem Zuständigkeitsbereich aus.
Das System der Steuerbehörde zur Kontrolle der Warenströme auf öffentlichen Wegen ist nicht so umfassend wie in Brasilien, Chile und Mexiko, aber es nähert sich an. Nur die Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Mendoza sowie die Stadt Buenos Aires benötigen eine Genehmigung der Steuerbehörde für die Beförderung von Waren, die aus ihrem Zuständigkeitsbereich stammen oder für diesen bestimmt sind. Dazu benötigen sie den COT (oder Transport Operations Code), in dem alle Daten zu den Produkten, den Transportmitteln und andere Informationen enthalten sind, sobald die Genehmigung erteilt wurde. Die Provinzen Salta, Rio Negro und Entre Rios arbeiten an ähnlichen Regelungen.
Auf föderaler Ebene verlangt die AFIP (Föderale Steuerverwaltung) nur eine Vorabgenehmigung für die Lieferung bestimmter Produkte wie Fleisch und Getreide. Aber auch auf dieser Ebene ändert sich das regulatorische Umfeld.
Die AFIP hat zusammen mit dem Landwirtschafts- und dem Verkehrsministerium einen gemeinsamen Beschluss 5017/2021 gefasst, der die Verwendung eines digitalen Konnossements (Carta Porte Electronica) vorschreibt, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse auf öffentlichen Straßen in Argentinien transportiert werden. Diese Änderung wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2022 kann diese bundesweite Vorschrift auf andere Produkte ausgeweitet werden.
Das Erfordernis einer Genehmigung für die Beförderung von Waren in Lateinamerika ist nicht auf die größten Volkswirtschaften der Region beschränkt. Kleinere Länder, die über elektronische Rechnungsstellungssysteme verfügen, haben ihre Befugnisse erweitert oder sind dabei, sie zu erweitern, so dass die Steuerzahler verpflichtet sind, die Steuerbehörde zu informieren, bevor Waren im Rahmen eines Verkaufs oder einer anderen internen Verteilung bewegt werden.
In Peru beispielsweise müssen die Steuerzahler die Guias de Remision ausfüllen, bevor sie mit der Lieferung ihrer Produkte beginnen. Dieses elektronische Dokument muss der Steuerverwaltung (SUNAT) in dem für diesen Zweck festgelegten digitalen Format übermittelt und von ihr genehmigt werden und enthält alle Informationen über das gelieferte Produkt, den Aussteller, den Empfänger, das Transportmittel, die Daten und mehr.
In Uruguay gibt es das "e-Remitos", ein von der Steuerverwaltung (DGI) genehmigtes elektronisches Dokument. Es ist für jede physische Bewegung von Waren in Uruguay erforderlich. Wie in anderen Ländern enthält dieses Dokument alle Informationen über die beförderten Waren, das verwendete Transportmittel, den Aussteller, den Empfänger und zusätzliche Daten. Es wird elektronisch übermittelt und von der Steuerverwaltung unter Verwendung der zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata genehmigt.
Schließlich verlangt die ecuadorianische Steuerverwaltung (SRI) für den legalen Transport von Waren innerhalb des Landes den "Guias de Remision" (Lieferschein). Da die Infrastruktur zur Unterstützung der elektronischen Rechnung in Ecuador noch nicht vollständig entwickelt ist, erlaubt die Steuerverwaltung dem Steuerzahler in einigen Fällen, diesen Teil des Mandats zu erfüllen, indem er die elektronische Rechnung von dem Einzelhändler ausstellen lässt, der die Waren an seine Kunden liefert. Obwohl Kolumbien und Costa Rica kein separates elektronisches Dokument für die Genehmigung von Warentransporten verlangen, wird erwartet, dass diese Anforderung in Zukunft in Kraft treten wird, so wie es in vielen anderen Ländern der Region geschehen ist.
Das gemeinsame Element all dieser Mandate in Lateinamerika ist, dass sie alle eng mit dem in jedem Land vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellungssystem verknüpft sind. Sie werden im Grunde als ein weiteres Modul des elektronischen Rechnungssystems betrachtet, bei dem Informationen über Waren, die auf öffentlichen Straßen, Wasserwegen, per Bahn oder Flugzeug transportiert werden, über die zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata an die Steuerverwaltung übermittelt werden sollten.
Die Steuerverwaltungen in der Region arbeiten aktiv an der Verbesserung ihrer Systeme, um sicherzustellen, dass die Warenbewegungen in Echtzeit ordnungsgemäß kontrolliert werden. In einigen Fällen haben die Steuerverwaltungen Online-Lösungen für Steuerzahler mit einer geringen Anzahl von Lieferungen bereitgestellt. Für alle anderen Steuerpflichtigen ist jedoch eine selbstentwickelte Lösung erforderlich.
Die Durchsetzung des Mandats erfolgt nicht nur durch die Steuerverwaltung, sondern auch durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden, die beide routinemäßig Waren beschlagnahmen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Da sich diese Mandate bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Schmuggel als erfolgreich erwiesen haben, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Remitos, die Versandbegleitdokumente, die Carta Porte oder die COTs auf Dauer Bestand haben werden und dass Steuerzahler, die in Lateinamerika Geschäfte machen, keine andere Wahl haben, als sich an diese neuen Vorschriften zu halten.
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Mehr als 170 Länder in der ganzen Welt haben ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, und einige der jüngsten Länder sind die Golfstaaten. Im Bestreben, die wirtschaftlichen Ressourcen zu diversifizieren, haben die Golfstaaten in den letzten zehn Jahren andere Wege zur Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen erforscht.
Infolgedessen unterzeichnete der Golfkooperationsrat (GCC), bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman, 2016 das gemeinsame Mehrwertsteuerabkommen zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einem Satz von 5 %.
Im Anschluss an das Mehrwertsteuerabkommen führten Saudi-Arabien und die VAE 2018 die Mehrwertsteuer ein. Bahrain folgte mit einer Mehrwertsteuerregelung im Jahr 2019. Zuletzt hat Oman ab April 2021 eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt, und sowohl Katar als auch Kuwait werden voraussichtlich im nächsten Jahr Mehrwertsteuergesetze erlassen.
Nach der Einführung der Mehrwertsteuer und der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf 15 % hat Saudi-Arabien den nächsten Schritt unternommen, um die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu digitalisieren.
Die im Dezember 2020 in Kraft getretene E-Invoicing-Verordnung verpflichtet alle gebietsansässigen Steuerpflichtigen, Rechnungen elektronisch zu erstellen und aufzubewahren. Diese Verpflichtung wird ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft treten.
Saudi-Arabien hat seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 erhebliche Fortschritte gemacht. Es wird erwartet, dass die saudische E-Invoicing-Verordnung nicht nur die Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen fördert, sondern auch zu effizienteren MwSt-Kontrollen und besseren makroökonomischen Daten für die Steuerbehörde führt – eine Entwicklung, die wahrscheinlich bald von anderen GCC-Ländern nachgeahmt werden wird.
In Anbetracht der Anstrengungen, die mit der Digitalisierung staatlicher Prozesse verbunden sind, und des Zeitplans für die Einführung der Mehrwertsteuer dürften die VAE der nächste Kandidat für eine ähnliche Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sein. Obwohl es derzeit keine Pläne für einen verbindlichen Rahmen gibt, haben die VAE kühne Pläne für eine allgemeine Digitalisierung angekündigt. Laut , der Website der VAE-Regierung, "wird die Regierung von Dubai Smart im Jahr 2021 komplett auf Papier verzichten und damit mehr als 1 Milliarde Papierstücke, die jedes Jahr für Behördentransaktionen verwendet werden, eliminieren, was Zeit, Ressourcen und die Umwelt schont."
Die Verbreitung der Digitalisierung der Mehrwertsteuer ist in der Regel die zweite Reform nach der Einführung der Mehrwertsteuer. Da Bahrain und Oman ebenfalls über Mehrwertsteuersysteme verfügen, wäre die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in diesen Ländern in den nächsten Jahren keine Überraschung. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Katar und Kuwait hängt vom Erfolg der Umsetzung der Mehrwertsteuer ab, daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wann die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in diesen Ländern beginnen wird, aber es besteht kein Zweifel, dass dies irgendwann geschehen wird.
Nach der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die Golfstaaten möglicherweise auch andere MwSt-Prozesse, einschließlich der MwSt-Erklärungen, digitalisieren. Ein weiterer Trend, auf den sich die Länder zubewegen, ist die Vorausfüllung der MwSt-Erklärungen anhand der über die elektronische Rechnungsstellung erfassten Daten.
Unabhängig von der Form der Digitalisierung wird es viele bewegliche Teile in Bezug auf die Mehrwertsteuer und ihre Ausführung geben. Unternehmen, die in der Region tätig sind, sollten darauf vorbereitet sein, in ihre Prozesse zur Einhaltung der Mehrwertsteuer zu investieren, um unnötige Geldstrafen und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung zu vermeiden.
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Ein aktueller Megatrend in der Umsatzsteuer sind kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs), bei denen die Steuerverwaltungen zunehmend Daten zu Geschäftstransaktionen in Echtzeit abfragen und oft Daten vorautorisieren, bevor ein Unternehmen zum nächsten Schritt im Verkaufs- oder Einkaufsworkflow übergehen kann.
Wenn eine Steuerbehörde CTCs einführt, neigen Unternehmen dazu, dies als eine zusätzliche Reihe von Anforderungen zu betrachten, die von IT-Experten in ERP- oder Transaktionsautomatisierungssoftware implementiert werden müssen. Diese reflexartige Reaktion ist verständlich, da die Implementierungszeiträume in der Regel kurz und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung erheblich sind.
Aber Unternehmen täten besser daran, diese Änderungen als Teil einer fortlaufenden Reise anzugehen, um Ineffizienzen und andere Risiken zu vermeiden. Aus Sicht der Steuerbehörden sind CTCs keine eigenständige Übung, sondern Teil einer umfassenderen digitalen Transformationsstrategie, bei der alle Daten, auf die zu Prüfungszwecken legal zugegriffen werden kann, elektronisch an sie übermittelt werden.
In der Digitalisierungsvision vieler Steuerbehörden wird jede Datenkategorie in "organischen" Abständen empfangen, die der natürlichen Kadenz der Datenverarbeitung durch die Unternehmen und dem Datenbedarf der Behörden folgen.
Steuerverwaltungen nutzen die Digitalisierung, um komfortabler, granularer und häufiger auf Daten zuzugreifen.
Ein Unternehmen, das dieses Kontinuum von der alten Welt des Berichtswesens und der Rechnungsprüfung zur neuen Welt des automatisierten Datenaustauschs nicht berücksichtigt, riskiert, sich zu sehr auf das "Wie" zu konzentrieren – die Orchestrierung von Nachrichten zu und von einer CTC-Plattform – anstatt das "Warum" im Auge zu behalten – die Transparenz der Geschäftsabläufe.
Daten, die schneller und in einem strukturierten, maschinell verwertbaren Format eingehen, sind für Steuerverwaltungen unendlich viel wertvoller, da sie die Möglichkeit haben, tiefergehende Analysen sowohl von unterschiedlichen Datenquellen der Steuerzahler als auch von Dritten durchzuführen.
Wenn Ihre Geschäftsdaten unvollständig oder fehlerhaft sind, setzen Sie sich wahrscheinlich vermehrten Betriebsprüfungen aus, da Ihre schlechten Daten vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen werden und transparenter sind.
Anders ausgedrückt: In einer digitalisierten Welt der Steuer wird Müll in Müll umgewandelt.
Viele Unternehmen haben die Zauberformel zur Behebung dieser Datenprobleme bereits zur Hand. Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf diese Welle der Mehrwertsteuer-Digitalisierung mit einem Projekt zur Analyse interner Datenprobleme und arbeiten Sie mit vorgelagerten internen und externen Stakeholdern – einschließlich Lieferanten – an deren Behebung.
Tools, die für die Einführung von automatisierten Kontrollen für die Prozesse der Umsatzsteueranmeldung entwickelt wurden, können helfen, einen besseren Einblick in die vorgelagerten Datenprobleme zu erhalten, die ausgebügelt werden müssen. Dieselben Tools können Ihnen auch bei der CTC-Reise helfen, indem sie Datenextraktions- und -integrationsmethoden, die für die Umsatzsteuerberichterstattung eingerichtet wurden, für die CTC-Übertragung wiederverwenden und so eine bessere Data Governance schaffen und eine Verbindung zwischen diesen beiden natürlich verbundenen Prozessen aufrechterhalten.
Viele schlechte Daten stammen aus verbleibenden papierbasierten Prozessen, wie z. B. Lieferantenrechnungen in Papier- oder PDF-Format oder Kundenbestellungen. Wenn Sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um auf automatisierte Prozesse umzustellen, die auf strukturierten, vollständig maschinenlesbaren Alternativen basieren, wird das einen großen Unterschied machen.
Die Verbesserung der Rechnungsdaten ist nicht die einzige Herausforderung. Mit der unvermeidlichen Ausweitung der unter den CTC-Regeln einzureichenden Dokumententypen (von der Rechnung über Genehmigungsnachrichten auf der Käuferseite bis hin zu Transportdokumenten und Zahlungsstatusdaten) werden die Steuerverwaltungen immer mehr Ihrer Daten sowie die Daten von Handelspartnern und Dritten abgleichen – denken Sie an Finanzinstitute, Zollbehörden und andere verfügbare Datenpunkte.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Steuerverwaltungen ihre Digitalisierungsbemühungen bei den indirekten Steuern einstellen werden. Mandate zur Einführung von The Standard Audit File for Tax (SAF-T ) und ähnliche E-Accounting-Anforderungen zeigen, wie schnell sich die Länder von der alten Welt der Steuer- und Vor-Ort-Prüfungen entfernen.
All diese Daten, aus mehreren Quellen mit starker Authentifizierung, werden ein immer detaillierteres und unbestreitbares Bild Ihrer Geschäftstätigkeit zeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Körperschaftssteuererklärungen von Steuerverwaltungen vorausgefüllt werden, die wenig bis keine legitimen Änderungen von Ihrer Seite erwarten.
Substanz geht vor Form" ist ein beliebter Aphorismus in der Welt der Steuern. Da immer mehr Geschäftsanwendungen und Datenströme für Steuerverwaltungen leicht zugänglich werden, müssen Sie damit beginnen, Datenqualität und -konsistenz als ersten Schritt zu berücksichtigen, um in der Welt des digitalisierten Steuervollzugs erfolgreich zu sein.
Letztendlich wollen die Steuerverwaltungen Ihr Geschäft verstehen. Sie wollen nicht nur Daten, sie wollen aussagekräftige Informationen darüber, was Sie tun, warum Sie es tun, wie Sie handeln, mit wem und wann. Das ist auch genau das, was Ihre Eigentümer und Ihr Management wollen.
Die letztendlichen Ziele von Unternehmen und Steuerverwaltungen sind also die gleichen – nur dass Unternehmen oft die betriebliche Effizienz und finanzielle Ziele in den Vordergrund stellen, während Steuerverwaltungen sich darauf konzentrieren, die bestmöglichen, objektiven Informationen zu erhalten.
Die Einführung von CTCs durch die Steuerverwaltung kann ein Segen sein, und es gibt Vorteile, wenn Sie bessere Analysen in Ihrem Unternehmen einführen, um die Anforderungen der Steuerverwaltung zu erfüllen.
Der wahre Wert liegt in Echtzeit-Einblicken in Geschäftsabläufe und Finanzindikatoren wie Cash-Management oder Schwachstellen in der Lieferkette. Dieses Maß an sofortigem Einblick in Ihr eigenes Geschäft ermöglicht es Ihnen auch, immer einen Schritt voraus zu sein, so dass Sie die Kontrolle über das Bild haben, das Ihre Daten den Behörden liefern.
CTCs sind der natürliche nächste Schritt auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der Unternehmenstransparenz.
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Japan befindet sich mitten in einem mehrjährigen Prozess der Aktualisierung seines Verbrauchssteuersystems. Dieser begann mit der Einführung seines Systems mit mehreren Steuersätzen am 1. Oktober 2019 und der nächste Schritt wird voraussichtlich die Einführung des sogenannten Qualified Invoice Systems als Steuerkontrollmaßnahme am 1. Oktober 2023 sein.
Mit dieser bedeutenden Änderung versucht die japanische Regierung, ein seit vielen Jahren bestehendes Problem der Steuerflucht zu lösen.
Die japanische indirekte Steuer wird als japanische Verbrauchssteuer (JCT) bezeichnet und wird auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Japan erhoben. Der Verbrauchssteuersatz wurde am 1. Oktober 2019 von 8 % auf 10 % erhöht. Gleichzeitig führte Japan mehrere Sätze ein, wobei für bestimmte Transaktionen ein reduzierter Steuersatz von 8 % gilt.
Derzeit folgt Japan nicht der gängigen Praxis, den geltenden Steuersatz in die Rechnung aufzunehmen, um die Verbrauchssteuer zu berechnen. Stattdessen basiert das derzeitige System (das sogenannte "Ledger-System") auf Transaktionsnachweisen und der Buchhaltung des Unternehmens. Die Regierung ist der Meinung, dass dieses System zu systemischen Problemen in Bezug auf Steuervermeidung führt.
Um dem entgegenzuwirken, wird ab 1. Oktober 2023 ein neues System – das Qualified Invoice System – eingeführt. Der Hauptunterschied zu einer heute ausgestellten Rechnung besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der anwendbaren Steuersätze für diese bestimmte Transaktion enthalten muss.
Unter dem neuen System können nur registrierte JCT-Zahler qualifizierte Steuerrechnungen ausstellen, und auf der Käuferseite der Transaktion werden Steuerzahler nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn eine qualifizierte Rechnung ausgestellt wurde. Mit anderen Worten: Das Qualified Invoice System erfordert von beiden Parteien eine Anpassung ihrer Rechnungsvorlagen und -prozesse, um neue Informationen sowie die Notwendigkeit der Registrierung bei den zuständigen Steuerbehörden festzulegen.
Vom 1. Oktober 2019 bis zum 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsfrist für die Implementierung des neuen E-Invoicing-Systems.
Um qualifizierte Rechnungen ausstellen zu können, müssen sich JCT-Steuerzahler bei Japans National Tax Agency ("NTA") registrieren lassen. Die Registrierung kann frühestens ab dem 1. Oktober 2021 beantragt werden, und dieser Antrag muss bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden, also sechs Monate vor dem Einführungsdatum des E-Invoicing-Systems. Nicht registrierte Steuerzahler werden keine qualifizierten Rechnungen ausstellen können.
Die registrierten JCT-Zahler können elektronische Rechnungen anstelle von papierbasierten Rechnungen ausstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Einführung des Qualified Invoice System wird sowohl japanische als auch ausländische Unternehmen betreffen, die in Japan JCT-steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Um eine ordnungsgemäße Steuerberechnung und Vorsteuergutschrift zu gewährleisten, müssen Steuerzahler sicherstellen, dass sie die Anforderungen verstehen und ihre Buchhaltungs- und Buchführungssysteme aktualisieren oder anpassen, um die neuen Anforderungen vor der Einführung des Qualified Invoice System im Jahr 2023 zu erfüllen.
Kontaktieren Sie mit unseren Experten, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das japanische Qualified Invoice System helfen können.
Der Weg der Türkei zur E-Transformation, der 2010 begann, wurde 2012 systematischer. Dieser Prozess begann zunächst mit der Einführung von E-Ledgern am 1. Januar 2012 und hat seitdem einen viel größeren Umfang für E-Dokumente erreicht. </p
Die türkische Steuerverwaltung (TRA), die den E-Transformationsprozess anführt, hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, Unternehmen zur Digitalisierung der Steuer zu ermutigen und ein erfolgreiches Modell für die Verfolgung von steuerbezogenen Verfahren geschaffen.
Sie können mehr über die E-Transformation der Türkei in unserem E-Book Navigating Turkey’s Evolving Tax Landscape lesen.
Der Prozess wurde durch neue Anforderungen an E-Dokumente weiter beschleunigt.
Die TRA weitet den Anwendungsbereich von E-Dokumenten weiter aus, und die Arten von E-Dokumenten, die verwendet werden, sind:
Viele Steuerzahler haben das neue System freiwillig angenommen, seit die TRA diesen ganzen Prozess eingeführt hat. Die neuesten Aktualisierungen der TRA für E-Dokumente sind von entscheidender Bedeutung für die Überwachung von Steuerverfahren.
Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Dokumenten werden sich die Einnahmeverluste durch Steuerverfahren verringern. E-Dokumente bieten zusätzliche Vorteile für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, wie Zeitersparnis, Kostenminimierung und Produktivitätssteigerung. Es ist sicher, dass der Umfang von E-Dokumenten in der Türkei in Zukunft weiter zunehmen wird, was sich auf Steuerzahler und Steuerverfahren auswirken wird.
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um herauszufinden, wie die Sovos Tax Compliance Software Ihnen dabei helfen kann, Ihre Anforderungen an E-Transformation und E-Dokumente in der Türkei zu erfüllen.
In diesem Blog geben wir einen Einblick in kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) und die oft damit verbundene Terminologie.
Angesichts wachsender Mehrwertsteuerlücken auf der ganzen Welt führen immer mehr Steuerbehörden immer strengere Kontrollen ein. Ihr Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Betrug zu verhindern und die Einnahmen zu erhöhen.
Eine der Möglichkeiten, wie Regierungen einen besseren Einblick in die Transaktionen eines Unternehmens erhalten können, ist die Einführung von CTCs. Diese Mandate verlangen von Unternehmen, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde zu senden. Eine beliebte CTC-Methode sieht vor, dass eine Rechnung freigegeben werden muss, bevor sie ausgestellt oder bezahlt werden kann. Auf diese Weise hat die Steuerbehörde nicht nur Einsicht, sondern auch ein gewisses Maß an operativer Kontrolle über die Geschäftsvorgänge.
Das Grundprinzip der MwSt. (Mehrwertsteuer) besteht darin, dass die Regierung einen Prozentsatz des Mehrwerts auf jeder Stufe einer Wirtschaftskette erhält. Die Kette endet mit dem Verbrauch der Waren oder Dienstleistungen durch eine Einzelperson. Die Mehrwertsteuer wird von allen Parteien in der Kette, einschließlich des Endkunden, bezahlt. Allerdings können nur Unternehmen ihre Vorsteuer abziehen.
Viele Regierungen verwenden Rechnungen als primären Nachweis bei der Ermittlung "indirekter" Steuern, die ihnen von Unternehmen geschuldet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei weitem die bedeutendste indirekte Steuer für fast alle Handelsnationen der Welt. In vielen Ländern mit Mehrwertsteuer trägt die Steuer zu mehr als 30 % der gesamten Staatseinnahmen bei.
Die Mehrwertsteuerlücke ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag.
In Europa beläuft sich die MwSt.-Lücke laut dem neuesten Bericht der Europäischen Kommission auf etwa 140 Mrd. € pro Jahr. Dieser Betrag stellt einen Verlust von 11 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen im Block dar. Weltweit schätzen wir, dass die fällige, aber von den Regierungen aufgrund von Fehlern und Betrug nicht eingezogene Mehrwertsteuer bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Dies entspricht in etwa dem BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria. Die Mehrwertsteuerlücke macht etwa 15-30 % der weltweit fälligen Mehrwertsteuer aus.
Kontinuierliche Transaktionskontrollen sind ein Ansatz zur Steuerdurchsetzung. Er basiert auf der elektronischen Übermittlung von Transaktionsdaten aus den Systemen eines Steuerzahlers an eine von der Steuerverwaltung bestimmte Plattform, die kurz vor/während oder kurz nach dem tatsächlichen Austausch dieser Daten zwischen den Parteien der zugrunde liegenden Transaktion erfolgt.
Ein beliebtes CTC wird oft als "Clearance-Modell" bezeichnet, da die Rechnungsdaten von der Steuerverwaltung effektiv und nahezu oder in Echtzeit abgeglichen werden. Darüber hinaus können CTCs ein starkes Instrument sein, um beispiellose Mengen an Wirtschaftsdaten zu erhalten, die zur Information der Steuer- und Geldpolitik genutzt werden können.
Die ersten Schritte in Richtung dieser radikal anderen Art der Durchsetzung begannen in Lateinamerika innerhalb weniger Jahre in den frühen 2000er Jahren. Andere Schwellenländer wie die Türkei folgten diesem Beispiel ein Jahrzehnt später. Viele Länder in LatAm haben inzwischen stabile CTC-Systeme. Diese benötigen für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer eine große Menge an Daten aus Rechnungen. Andere Schlüsseldaten – wie der Zahlungsstatus oder Transportdokumente – können auch direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst und vorgenehmigt werden.
Elektronische oder E-Invoicing ist das Versenden, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen in elektronischem Format ohne die Verwendung von Papierrechnungen zu Steuer- oder Beweiszwecken. Das Scannen von Eingangsrechnungen oder der Austausch von E-Invoice-Nachrichten parallel zu papierbasierten Rechnungen ist aus rechtlicher Sicht keine elektronische Rechnungsstellung. E-Invoicing wird oft als Teil eines CTC-Mandats gefordert, aber das muss nicht der Fall sein; in Indien beispielsweise muss die Rechnung von der Steuerverwaltung freigegeben werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechnung anschließend in einem digitalen Format auszutauschen.
Das Ziel von CTCs und E-Invoicing-Mandaten besteht häufig darin, Geschäftsdaten, die an der Quelle, während der eigentlichen Transaktionen, kontrolliert werden, zum Vorausfüllen oder Ersetzen von Umsatzsteuererklärungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung von CTCs und deren Nutzung durch die Steuerverwaltungen für ihre Technologie- und Organisationsplanung aufrechterhalten müssen.
Da immer mehr Regierungen die Vorteile für die Einnahmen und die Wirtschaftsstatistik erkennen, die die Einführung dieser strengeren Kontrollen mit sich bringt, sehen wir weitere Mandate am Horizont. Wir gehen davon aus, dass sich der Anstieg von indirekten Steuersystemen, die auf CTCs basieren, in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.
Mit Blick auf die Zukunft wissen wir heute, dass in Europa innerhalb der nächsten Jahre Frankreich, Bulgarien und auch Polen CTCs einführen werden. Saudi-Arabien hat ebenfalls kürzlich Regeln für E-Invoicing veröffentlicht und viele andere werden folgen.
Anstehende Mandate stellen eher eine Chance für die digitale Transformation eines Unternehmens dar als eine Herausforderung. Wenn man es mit der richtigen Einstellung betrachtet. Aber wie bei allen Veränderungen ist Vorbereitung der Schlüssel. Global agierende Unternehmen sollten genügend Zeit und Ressourcen einplanen, um sich strategisch auf die bevorstehenden CTC- und anderen Anforderungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer vorzubereiten. Eine globale MwSt.-Compliance-Lösung wird ihre Bedürfnisse sowohl heute als auch in Zukunft erfüllen, wenn die Welle der Mandate weltweit an Fahrt gewinnt.
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Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.
Nach der Einführung des italienischen E-Invoicing-Mandats im Jahr 2019 haben Italien und San Marino Verhandlungen aufgenommen, um die Verwendung von E-Invoices bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den beiden Ländern auszuweiten. Diese Verhandlungen haben schließlich Früchte getragen, und Details sind nun verfügbar.
Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.
Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.
Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.
Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.
Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.
Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.
Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.
In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.
Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.
Seit letztem Jahr werden E-Kaufaufträge des italienischen nationalen Gesundheitssystems über das NSO ausgetauscht, ein Add-on zur SDI-Plattform. Im Januar 2022 löst die FatturaPA das Esterometro als grenzüberschreitenden Meldemechanismus ab.
SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt auf mit unseren Experten, die Ihnen helfen können, zu verstehen, wie SDI und HUB-SM zusammenarbeiten werden.
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Ab 2023 werden die französischen Mehrwertsteuervorschriften von Unternehmen verlangen, Rechnungen für inländische Transaktionen mit Steuerpflichtigen elektronisch auszustellen und für die meisten Rechnungen vor der Ausstellung eine "Freigabe" einzuholen. Andere Transaktionen, wie z. B. grenzüberschreitende und B2C-Transaktionen, werden auf "normale" Weise an die Steuerbehörde gemeldet.
Dies wird ein großes Unterfangen für die betroffenen Unternehmen sein und obwohl die Änderungen noch mehr als ein Jahr entfernt sind, sollte die Planung jetzt beginnen. Aber was bedeutet Planung im Zusammenhang mit der Einführung einer kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC)? Was haben Unternehmen, die an der Schwelle zu einer solchen Umstellung stehen, gelernt, als sie in Ländern wie Italien, Indien, Mexiko und Spanien mit der gleichen Herausforderung konfrontiert wurden? Und wie können Unternehmen diese Best Practices für zukünftige CTC-Rollouts nutzen?
Wir teilen die Punkte, die Unternehmen bei der Planung einer CTC-Einführung berücksichtigen sollten und die als Checkliste für das Mandat Frankreich 2023 verwendet werden können, um Sie bei der Vorbereitung zu unterstützen.
Wenn Sie die obigen Fragen beantwortet haben, sind Sie in einer guten Position, um sowohl die Roadmap zu planen, um rechtzeitig vor dem Inkrafttreten konforme Prozesse zu gewährleisten, als auch die Kosten abzuschätzen und die erforderliche Finanzierung für das Projekt zu sichern.
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Am 28. Juni 2021 gab das griechische Finanzministerium bekannt, dass das myDATA-Mandat auf den Herbst 2021 verschoben wurde. Der Grund dafür sind die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen und das Land.
Der stufenweise Roll-out beginnt im September 2021 und soll im November 2021 abgeschlossen sein. Rückwirkende Meldungen von historischen Daten (Daten, die bis zum myDATA Go-Live-Datum ausgegeben wurden) müssen bis Ende März 2022 gemeldet werden.
Für die Meldung von Einkommensdaten müssen sie gemeldet werden:
Für das Jahr 2021 besteht keine Verpflichtung zur Meldung von Aufwandsgliederungen.
Für die Meldung von POS-Handelsdaten:
Es wird erwartet, dass das myDATA-System die Verpflichtung zur Einreichung der griechischen periodischen Rechnungsberichte (συγκεντρωτικές καταστάσεις πελατών – προμηθευτών) abschafft, die als administrative Belastung für griechische Steuerzahler angesehen werden. Der AADE hofft, dass der neue stufenweise Einführungsplan den Steuerzahlern genügend Zeit gibt, sich auf das neue System der kontinuierlichen Transaktionskontrollen vorzubereiten.
Kontaktieren Sie uns um zu besprechen, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die kommenden myDATA-Anforderungen unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Norwegen kündigte seine Absichten an, Ende 2020 eine neue digitale Umsatzsteuererklärung einzuführen, mit einem geplanten Starttermin am 1. Januar 2022. Seitdem haben sich Unternehmen gefragt, was diese Änderung für sie bedeuten würde und wie IT-Teams ihre Systeme für diese neue Anforderung vorbereiten müssten. Norwegen hat seither eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt, so dass Unternehmen eher früher als später mit den Vorbereitungen beginnen können.
Mit dieser neuen Umsatzsteuererklärung möchte die norwegische Steuerverwaltung (Skatteetaten) eine Vereinfachung der Berichterstattung, eine bessere Verwaltung und eine verbesserte Einhaltung der Vorschriften erreichen.
Diese neue Umsatzsteuererklärung sieht zusätzliche 11 Felder vor, wodurch sich die Anzahl von 19 auf 30 Felder erhöht, die auf bestehenden SAF-T-Codes basieren, um eine detailliertere Berichterstattung und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verpflichtung zur Einreichung einer SAF-T-Datei mit der Einführung dieser neuen MwSt.-Erklärung nicht ändern wird.
Diese Änderung betrifft nur die Umsatzsteuererklärung – wobei die SAF-T-Codes wiederverwendet und für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen umgewidmet werden. Unternehmen müssen weiterhin das norwegische SAF-T-Mandat erfüllen, wo es anwendbar ist, und müssen auch diese neue digitale Umsatzsteuererklärung einreichen.
Skatteetaten hat viele Webseiten mit detaillierten Informationen für Unternehmen erstellt, die in den nächsten Monaten durchgesehen werden können, einschließlich der folgenden:
Norwegen fördert die direkte ERP-Einreichung der Umsatzsteuererklärung, wo immer dies möglich ist. Die Steuerbehörden haben jedoch angekündigt, dass der manuelle Upload über das Altinn-Portal weiterhin möglich sein wird. Die Anmeldung und Authentifizierung des Endanwenders bzw. des Systems erfolgt über ID-porten.
Zusätzlich hat Norwegen eine Methode zur Validierung der Umsatzsteuererklärungsdatei bereitgestellt, die vor der Einreichung getestet werden sollte, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Datei von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Der Validator prüft den Inhalt einer Steuererklärung und sollte eine Antwort mit allen Fehlern, Abweichungen oder Warnungen zurückgeben. Dies geschieht durch Überprüfung des Nachrichtenformats und der Zusammensetzung der Elemente in der Umsatzsteuererklärung.
Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Einführung dieser neuen Umsatzsteuererklärung beginnen, da es auf dem Weg dorthin wahrscheinlich einige Herausforderungen geben wird.
Neben der neuen Umsatzsteuererklärung hat Norwegen auch Pläne zur Einführung eines Verkaufs- und Einkaufsberichts angekündigt, der sich derzeit in einer frühen Vorschlagsphase in der Prüfung durch das Finanzministerium befindet. Die nächste Phase ist die obligatorische öffentliche Konsultation, bei der ein gewünschtes Einführungsdatum festgelegt wird. Skatteetaten merkt an, dass die Implementierungszeit bei der Festlegung eines Einführungsdatums für den Bericht berücksichtigt werden wird.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung , um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der digitalen Umsatzsteuererklärung in Norwegen 2022 unterstützen können. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Sechs Monate nach dem Brexit gibt es immer noch viel Verwirrung. Unsere MwSt.-Managed-Services- und -Beratungsteams erhalten weiterhin viele Fragen. Hier finden Sie also Antworten auf einige der häufigsten Fragen zur Einhaltung der Mehrwertsteuer nach dem Brexit.
Seit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die Art und Weise geändert, wie die Einfuhrumsatzsteuer verbucht wird. Vor Januar 2021 mussten Sie die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt des Eingangs der Waren in das Vereinigte Königreich zahlen oder aufschieben. Aufgrund des Handelsvolumens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU hat die Regierung dies verständlicherweise geändert. Anstatt die Import-Mehrwertsteuer zu zahlen, können Sie sie nun auf die Umsatzsteuererklärung verschieben. In der Praxis bedeutet dies, dass sie in der gleichen Umsatzsteuererklärung gezahlt und zurückerstattet wird. Dies ist ein bedeutender Vorteil für den Cashflow. Dies ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten üblich und war in Großbritannien vor vielen Jahren erlaubt. Das Vereinigte Königreich hat es mit Beginn dieses Jahres wieder eingeführt.
Für die Verwendung der aufgeschobenen MwSt.-Buchhaltung ist keine Genehmigung erforderlich , aber beim Ausfüllen jeder Zollanmeldung muss eine Wahl getroffen werden, sie zu verwenden. Dies geschieht nicht automatisch und in der Realität können Unternehmen wählen, ob sie es nutzen wollen oder nicht. Die Import-Mehrwertsteuer wird dann in Feld 1 der UK-Mehrwertsteuererklärung verbucht und dann in Feld 4 zurückerstattet. Wenn Sie ein voll steuerpflichtiges Unternehmen sind und die Mehrwertsteuer erstattungsfähig ist, bedeutet dies, dass keine Zahlung der Import-Mehrwertsteuer erfolgen muss. Bei der Verwendung der aufgeschobenen Umsatzsteuerabrechnung fallen keine Kosten an. Das Unternehmen muss eine monatliche Abrechnung vom Customs Declaration Service herunterladen. Der Auszug zeigt den aufgeschobenen Mehrwertsteuerbetrag an.
In der EU gibt es auch Mechanismen zur Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind. Wenn Sie ein britisches Unternehmen sind und die Waren in die EU importieren, besteht in einigen anderen Ländern die Möglichkeit, die aufgeschobene Buchhaltung zu nutzen, aber die Regeln, wie sie angewendet wird, können variieren. In einigen Ländern ist es wie in Großbritannien, sodass keine Genehmigung erforderlich ist.
In anderen Fällen müssen Sie einen Antrag stellen und die geltenden Bedingungen erfüllen. Wenn es keine aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung gibt, besteht möglicherweise die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer aufzuschieben, was immer noch einen Cashflow-Vorteil bringen kann. Es ist wirklich wichtig, dass Unternehmen verstehen, wie dies in dem Mitgliedstaat, in den sie importieren, funktioniert und ob es für sie verfügbar ist, da es einen großen Einfluss auf den Cashflow haben kann. Es ist eine gute Nachricht, dass Großbritannien die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung wieder eingeführt hat, da dies sicherlich ein Vorteil ist und für alle Importe gilt, nicht nur für die, die aus der EU kommen.
Ich versende meine eigenen Waren an einen externen Logistikdienstleister in den Niederlanden. Die Waren werden an Kunden in der gesamten EU versandt. Wie bewerte ich die Waren für Zollzwecke, da sie in meinem Besitz bleiben? Sie sind nicht britischen Ursprungs, daher können Zollgebühren anfallen.
Diese Frage stellt sich häufig, da die Zollwertermittlung, wie das Ursprungsprinzip, für britische Unternehmen, die nur mit der EU gehandelt haben, seit vielen Jahren nicht mehr in Frage kommt.
Die Regeln zur Zollwertermittlung sind komplex. In diesem Szenario findet kein Verkauf der Waren statt. Es ist also nicht möglich, den Transaktionswert zu verwenden, der die Standardbewertungsmethode ist. Da die Zollgebühren nicht erstattungsfähig sind, ist es wichtig, dass die richtige Bewertungsmethode verwendet wird. Dies minimiert den zu zahlenden Zollbetrag und schließt auch die Möglichkeit aus, dass die Bewertung von den Zoll- und Mehrwertsteuerbehörden angefochten wird. Wir empfehlen, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen.
Wenn Waren von Großbritannien in die EU gehen, befinden wir uns derzeit in der Übergangszeit zwischen dem Brexit und der Einführung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel , das am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Bis dahin hängt es von den Vereinbarungen mit Ihrem Kunden ab, ob Sie in einem EU-Land registriert sein müssen oder nicht. Wenn Sie auf Basis von “Delivery Duty Paid” (DDP) verkaufen, verpflichten Sie sich, diese Waren in die EU zu importieren. Wenn Sie das tun, müssen Sie bei der Einfuhr in jedes Land die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und dann einen lokalen Verkauf tätigen. Wenn Sie dies in jedem Mitgliedstaat tun, müssen Sie sich in jedem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Es ist zu beachten, dass dies die Regeln für Verkäufe von GB in die EU sind und nicht für Verkäufe aus Nordirland. Das liegt daran, dass das Nordirland-Protokoll Verkäufe von NI in die EU nach den EU-Regeln behandelt. Die Fernabsatzregeln, die vor Ende 2020 in Kraft waren, gelten weiterhin.
Für die Zukunft hat die EU erkannt, dass dieses System nicht wirklich handhabbar ist. Es hat einen erheblichen Missbrauch der Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert gegeben. LCVR befreit Importe von bis zu 22 € von der Mehrwertsteuer. Deshalb wird ein neues Konzept eingeführt, das als Import One Stop Shop (IOSS) bekannt ist. IOSS wird ab dem 1. Juli 2021 als Teil des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Prinzip, dass man für Waren mit einem inneren Wert von unter 15 € den IOSS nutzen kann. Das IOSS rechnet die Mehrwertsteuer in allen Ländern ab, in die Sie liefern. Sie benötigen nur eine Umsatzsteuerregistrierung in einem Land, in dem Sie dann Ihre gesamte Umsatzsteuer abführen. Sie geben in diesem Land monatlich eine Erklärung ab. Dies sollte die Einhaltung der Mehrwertsteuer vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern.
Außerdem wird es einen One Stop Shop (OSS) für Intra-EU-Transaktionen geben. Es stehen also Vereinfachungen an, die den Aufwand für Unternehmen verringern sollen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Optionen prüfen. Treffen Sie eine fundierte Entscheidung darüber, welches System für Ihr Unternehmen das richtige ist. Stellen Sie sicher, dass Sie die MwSt.-Verpflichtungen einhalten können, um Probleme bei der Einhaltung der MwSt. in der Zukunft zu vermeiden.
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Ihre Post-Brexit-Mehrwertsteueranforderungen zu besprechen, und laden Sie unser E-Book EU E-Commerce VAT Package herunter: Neue Regeln für 2021.
In Polen hat das Finanzministerium mehrere Änderungen an den verpflichtenden JPK_V7M/V7K-Berichten des Landes vorgeschlagen. Diese werden am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die Änderungen bieten in einigen Bereichen administrative Erleichterungen für Steuerzahler, schaffen aber an anderer Stelle potenziell neue Hürden.
Die JPK_V7M/V7K-Berichte – Polens Versuch, die zusammenfassende Berichterstattung einer Umsatzsteuererklärung mit den detaillierten Informationen einer SAF-T zu verschmelzen – sind seit Oktober 2020 in Kraft . Die Steuerzahler müssen diese Berichte (V7M für monatliche Einreicher, V7K für vierteljährliche Einreicher) anstelle der bisher verwendeten Dateien VAT Return und JPK_VAT einreichen.
Die JPK_V7M/V7K-Berichte verlangen von den Steuerzahlern, innerhalb jeder Datei die Rechnungen zu bezeichnen, die einer besonderen Mehrwertsteuerbehandlung unterliegen. Zum Beispiel Rechnungen, die Überweisungen zwischen verbundenen Parteien darstellen, oder Rechnungen für Transaktionen, die der polnischen Regelung der geteilten Zahlung unterliegen.
Aufgeteilte Zahlungen sind für Steuerzahler besonders komplex zu handhaben. Die polnische Regelung für geteilte Zahlungen ist breit anwendbar. In einigen Fällen kann sie nach Wahl des Käufers ausgeübt werden. Dies macht es für Verkäufer schwierig, vorherzusagen, welche ihrer Rechnungen gekennzeichnet werden sollten.
Aufgrund dieser Komplexität und als Reaktion auf das Feedback der Steuerzahler würde der Änderungsentwurf für den 1. Juli die Bezeichnung “geteilte Zahlung” abschaffen. Dies würde den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler erheblich reduzieren.
Der Änderungsentwurf führt jedoch zu einer zusätzlichen Komplexität bei der Berichterstattung über uneinbringliche Forderungen. Nach den geänderten Regeln müssen die Steuerzahler das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der Zahlung für eine unbezahlte Rechnung angeben. Für die der Steuerzahler eine Mehrwertsteuererleichterung beantragt. Dies soll der Steuerbehörde helfen, die Ansprüche auf Forderungserlass zu überprüfen. Dies könnte für Steuerzahler, die solche Informationen nicht aufbewahren oder in ihren Buchhaltungssystemen nicht einfach darauf zugreifen können, möglicherweise eine Schwierigkeit darstellen.
Schließlich würde der Änderungsentwurf die Meldung von grenzüberschreitenden Lieferungen von Waren zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) ändern. Dies gilt auch für ähnliche Lieferungen von elektronischen Dienstleistungen. Diese Lieferungen stehen im Mittelpunkt der Regelung European Union’s One-Stop Shop , die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, und als solche würden die derzeitigen Rechnungsbezeichnungen für diese Lieferungen in JPK_V7M/V7K unter den geänderten Regeln zu einer einzigen, neuen Rechnungsbezeichnung konsolidiert werden.
Die polnischen JPK_V7M/V7K-Anmeldungen sind enorm ehrgeizig im Umfang. Aus den jüngsten Vorschlägen geht klar hervor, dass die Steuerbehörde bereit ist, sehr kurzfristig erhebliche Anpassungen an der Struktur dieser Einreichungen vorzunehmen. In einer solch dynamischen Landschaft ist es entscheidend, dass Unternehmen mit den regulatorischen Entwicklungen Schritt halten, um konform zu bleiben.
Müssen Sie die Einhaltung der neuesten polnischen MwSt.-Vorschriften sicherstellen? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf.