Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.

Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.

Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.

Die detaillierten Leitlinien

Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:

Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase

Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.

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Im Jahr 2019 verabschiedete Portugal eine Mini-Reform der elektronischen Rechnungsstellung , die den Rahmen des Landes für SAF-T-Meldungen und zertifizierte Rechnungssoftware konsolidiert.

Seitdem hat sich viel getan: Nicht ansässige Unternehmen wurden in den Geltungsbereich der E-Invoicing-Anforderungen einbezogen, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben und neue Verordnungen wurden veröffentlicht. Dieser Blog fasst die letzten und kommenden Änderungen zusammen.

QR-Code

Die faktische Umsetzung der 2019 eingeführten QR-Code-Pflicht verzögerte sich und wird nun voraussichtlich im Januar 2022 von den Steuerpflichtigen vollständig umgesetzt. Ein QR-Code sollte in allen Rechnungen enthalten sein. Technische Spezifikationen über den Inhalt und die Platzierung des Codes in der Rechnung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde .

ATCUD – Eindeutige ID und Validierungscodes

Die ATCUD ist eine eindeutige ID-Nummer , die in Rechnungen angegeben werden muss und Teil des Inhalts des QR-Codes ist. Die ATCUD ist eine Nummer mit dem folgenden Format: “ATCUD:Validation Code-Sequential number”.

Um den ersten Teil des ATCUD – den so genannten “Validierungscode” – zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde die Dokumentenserie zusammen mit Informationen wie Art des Dokuments, erste Dokumentennummer der Serie usw. mitteilen.

Im Gegenzug wird die Steuerbehörde einen Validierungscode liefern. Der Validierungscode ist für die gesamte Dokumentenserie für mindestens ein Steuerjahr gültig. Der zweite Teil des ATCUD – die “fortlaufende Nummer” – ist eine fortlaufende Nummer innerhalb der Dokumentenserie.

Diesen Monat hat die portugiesische Steuerbehörde technische Spezifikationen für den Erhalt des Validierungscodes veröffentlicht und damit einen neuen Webdienst geschaffen. Für den Zugang zu diesem Webdienst ist ein spezielles, von der Steuerbehörde ausgestelltes Zertifikat erforderlich, das den Steuerpflichtigen oder Softwareanbietern zugewiesen werden kann.

Darüber hinaus hat die Steuerbehörde eine Standardliste von Dokumentenklassen und -typen erstellt, die die Übermittlung von Dokumententypen in einem strukturierten Format ermöglicht.

Ein ATCUD wird in allen Rechnungen ab Januar 2022 erforderlich sein. Um für den Stichtag gerüstet zu sein, müssen die Steuerzahler in der letzten Hälfte des Jahres 2021 die Validierungscodes für die Serien erhalten, die in den Anfang 2022 ausgestellten Rechnungen verwendet werden sollen.

Verpflichtungen für nicht gebietsansässige Unternehmen

Im April dieses Jahres stellte Portugal klar, dass gebietsfremde Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuerregistrierung die inländischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von zertifizierter Rechnungssoftware für die Rechnungserstellung. Diese Unternehmen müssen auch die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherstellen. In Portugal wird die Integrität und Authentizität von Rechnungen durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels oder durch die Verwendung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.

Folglich müssen seit dem 1. Juli 2021 nicht niedergelassene, aber mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen eine zertifizierte Fakturierungssoftware einsetzen, um dem portugiesischen Recht zu entsprechen, wie es das Gesetzesdekret 28/2019, der Beschluss 404/2020-XXII und Rundschreiben 30234/2021 vorschreiben.

Portugal elektronische Rechnungsstellung in B2G-Szenarien

Das portugiesische E-Invoicing-Mandat für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden beinhaltet eine Formatanforderung, die an bestimmte Übermittlungsmethoden geknüpft ist. Mit anderen Worten: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Webdienste übermittelt werden.

Zunächst begann im Januar 2021 eine schrittweise Einführung, die große Unternehmen dazu verpflichtete, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen. Im Juli wurde der subjektive Geltungsbereich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. In einem letzten Schritt sollen bis Januar 2022 auch Kleinstunternehmen einbezogen werden.

Aufgrund der Covid-Pandemie hat Portugal eine mehrfach verlängerte Schonfrist eingeführt, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung PDF-Rechnungen akzeptiert. Derzeit läuft die Schonfrist bis zum 31. Dezember 2021 , was in der Praxis bedeutet, dass alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, unabhängig von ihrer Größe, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen bis zum 1. Januar 2022 erfüllen müssen.

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In unserem letzten Blick auf SAF-T in Rumänien haben wir die von der rumänischen Steuerbehörde veröffentlichten technischen Spezifikationen detailliert beschrieben. Seitdem wurden weitere Anleitungen veröffentlicht, darunter eine offizielle Bezeichnung für die SAF-T-Einreichung: D406.

Umsetzungszeitplan für die obligatorische Übermittlung des rumänischen SAF-T

Um die Bedenken der Steuerzahler wegen der Komplexität des Berichts und der Schwierigkeiten bei der Extraktion zu zerstreuen, führen die Steuerbehörden eine freiwillige Testphase ein, die in den kommenden Wochen beginnen soll. Während dieses Zeitraums können die Steuerzahler die so genannte D406T einreichen, die Testdaten enthält, die die Behörden in Zukunft nicht für Prüfungszwecke verwenden werden.

Einreichungsfristen für Rumänien SAF-T

Das rumänische SAF-T, D406, basiert auf dem OECD-Schema Version 2.0, das fünf Abschnitte enthält:

Die Einreichungsfristen sind wie folgt:

Die Steuerpflichtigen müssen die Abschnitte von D406 monatlich oder vierteljährlich einreichen, und zwar im Anschluss an den jeweiligen Steuerzeitraum für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.

Für die erste Meldung haben die Steuerbehörden eine Nachfrist für die ersten drei Monate der Abgabe angekündigt. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Abgabepflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen wirksam wird, wobei eine Nichtabgabe oder eine fehlerhafte Abgabe nicht bestraft wird, wenn die korrekten Angaben nach Ablauf der Frist eingereicht werden.

Informationen zur Einreichung von Anträgen für Rumänien SAF-T

Die D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Größe der beiden Dateien darf 500 MB nicht überschreiten. Ist die Datei größer als die Höchstgrenze, wird sie vom Portal nicht akzeptiert und muss gemäß den Angaben in den rumänischen Leitlinien in Segmente unterteilt werden.

Die Steuerbehörden haben darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger, der Fehler in der ursprünglichen Einreichung feststellt, eine Berichtigungserklärung einreichen kann, um diese Fehler zu korrigieren. Der Steuerpflichtige sollte eine zweite vollständig korrigierte Datei einreichen, um die fehlerhafte Originaldatei zu ersetzen. Reicht ein Steuerpflichtiger eine zweite D406 für denselben Zeitraum ein, so gilt dies automatisch als Berichtigungserklärung.

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Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.

Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.

In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.

Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.

Zahlungen E-Reporting

Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.

Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?

Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:

Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?

Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.

Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.

Anforderungen für die Zertifizierung der "Partner"-Plattform

Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.

In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.

Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.

Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?

Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.

Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:

Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;

Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:

Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:

Zeitplan für die Umsetzung

Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?

Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.

Jetzt sind Sie dran

Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.

Was ist Intrastat?

Intrastat ist ein Meldesystem für den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren innerhalb der EU.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 müssen Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe von Waren tätigen, Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.

Intrastat-Meldungen müssen sowohl im Versandland (durch den Verkäufer) als auch im Empfangsland (durch den Käufer) ausgefüllt werden. Das Format und die Datenelemente der Intrastat-Meldungen variieren von Land zu Land, obwohl einige Datenelemente in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Auch die Meldeschwellen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Wie wird Intrastat modernisiert?

In dem Bemühen, die Datenerhebung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wurde 2017 ein Projekt zur "Intrastat-Modernisierung" gestartet. Als Ergebnis dieses Projekts wurde die Verordnung (EU) 2019/2152 (die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken) angenommen.

Die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen sind zweifach: