Die französische Steuerverwaltung hat gerade strukturelle Änderungen am französischen E-Invoicing-Mandat für 2026 angekündigt, die die Entwicklung des kostenlosen, staatlich betriebenen Rechnungsaustauschdienstes einstellen werden. Diese Entscheidung wird den Druck auf Steuerzahler und Softwareanbieter erhöhen, eine zertifizierte "PDP" zu wählen, um die durch diese Entscheidung entstandene Lücke zu füllen.
Als Frankreich in seinem Finanzgesetz von 2020 die obligatorische elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen einführte , führte die Steuerverwaltung eine breit angelegte vergleichende Studie durch, in der untersucht wurde, wie andere Länder ähnliche Verpflichtungen umgesetzt hatten. Frankreich wählte jedoch einen einzigartigen Ansatz und schuf das komplexe "Y-Modell", das Elemente aus den Systemen mehrerer Länder kombinierte. Wie beispielsweise in Italien wurde eine zentrale, staatlich betriebene Plattform (PPF) eingerichtet, die Unternehmen als kostenlosen Basisdienst für den Austausch und die Meldung elektronischer Rechnungen nutzen konnten.
Parallel zu der Fähigkeit des PPF, elektronische Rechnungen für französische Steuerzahler auszutauschen, hat die französische Steuerbehörde Kandidaten-PDPs gebeten, die gleiche Funktion für komplexere geschäftliche Anwendungsfälle zu übernehmen.
Diese Organisationen wurden registriert, strengen Tests unterzogen und einige wurden vorab genehmigt, bis die abschließenden Tests mit dem PPF abgeschlossen sind. PDPs sind so konzipiert, dass sie nahtlos Rechnungen miteinander austauschen und diese Transaktionen an den PPF melden müssen.
Und wie sich herausstellte, entschieden sich viele Unternehmen auf dem französischen Markt für den Einsatz eines PDP, um den Austausch von Rechnungsdaten mit Handelspartnern so zu organisieren, dass es ihren individuellen Geschäftsbedingungen entspricht. Andere französische Unternehmen setzten auf die Verfügbarkeit der kostenlosen PDP-Dienste, die von PPF erbracht werden sollten, anstatt sich für eine private PDP zu entscheiden.
Die Gesamtarchitektur des Datenflusses zwischen den öffentlichen und privaten Einrichtungen, die an der französischen Regelung beteiligt sind, führte zu einer noch nie dagewesenen Komplexität der von der öffentlichen Verwaltung veröffentlichten technischen Spezifikationen. Es ist seit einiger Zeit klar, dass diese Komplexität die Budgets und Fristen für die technische Entwicklung des PPF durch die französische öffentliche Verwaltung belastet.
Die französische Steuerverwaltung (DG-FIP) kündigte am 15. Oktober an, dass die Entwicklung des PPF zwar fortgesetzt wird, sich der Schwerpunkt jedoch auf die Bereitstellung von Verzeichnisdiensten für die Weiterleitung elektronischer Rechnungen verlagern wird, ohne PDP-Dienste anzubieten.
Infolgedessen stehen viele französische Unternehmen und Softwareanbieter nun vor der Herausforderung, sich die Dienste einer privaten PDP zu sichern. Obwohl das Go-Live-Datum des E-Invoicing-Mandats im September 2026 zunächst nur für die größten Unternehmen gilt, müssen sich mehr als vier Millionen Unternehmen auf PDP-fähige Buchhaltungssoftware verlassen, um diese Transaktionen unabhängig von ihrer Größe zu erhalten.
Sovos war eines der ersten PDPs, das von der französischen Steuerbehörde vorab genehmigt wurde, und verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Bereitstellung von Compliance-Technologie für Unternehmen in Frankreich. Sovos ist einzigartig positioniert, um die Bedürfnisse von Unternehmen zu erfüllen, die sich jetzt für einen zuverlässigen Anbieter entscheiden müssen.
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Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten. Auf der ECOFIN-Tagung im Mai erhob Estland Einspruch gegen die vorgeschlagenen Plattformregeln und beantragte stattdessen, die neuen Regeln für den fingierten Lieferanten optional zu machen (ein Opt-in), sodass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, ob sie diese in ihre nationale Mehrwertsteuergesetzgebung aufnehmen oder nicht.
In der heutigen Sitzung wurde ein neuer Kompromisstext vorgeschlagen. Der Kompromisstext sah eine Opt-in-Möglichkeit für die neuen Regelungen zur Lieferantenfeststellung vor, allerdings für KMU. Während sich die 26 Mitgliedstaaten und die Kommission darauf einigten, konnte Estland den neuen Kompromiss nicht unterstützen, da es seit dem letzten Treffen keine wesentlichen Änderungen gab und die Einwände weiterhin blieben. Es liegt nun an der ungarischen Präsidentschaft, im zweiten Halbjahr 2024 eine Einigung über die Vorschläge anzustreben.
Zur Erinnerung daran, was passieren wird und wann die Umsetzung erfolgen soll, lesen Sie bitte unseren vorherigen Blogbeitrag „ Wie geht es weiter mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)?“.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.
Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.
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Als die Finanzminister der EU letzte Woche zusammenkamen, wurde allgemein erwartet, dass es eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Mehrwertsteuerregelung im digitalen Zeitalter (ViDA) geben würde. Aufgrund der Einwände eines Mitgliedstaates gegen die Plattformregeln ist es hierzu leider nicht gekommen. Nun wurde der offizielle Termin für die Fortführung von ViDA auf Eis gelegt, während diese Bedenken unter den Mitgliedern geklärt werden. Die belgische Präsidentschaft bekräftigte jedoch ihre Entschlossenheit, den Vorschlag als einheitliches Paket beizubehalten, und strebt eine Einigung vor dem Ende ihrer Präsidentschaft im Juni 2024 an. In diesem Fall würden die Zeitvorgaben des Vorschlags weiterhin eingehalten.
Die Gesetzgebung verläuft nicht linear und ist auch nie so sauber, wie viele von uns das gerne hätten. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. VIDA kommt und wird die EU-Mehrwertsteuerlandschaft für immer verändern. Ein positives Indiz dafür war die einstimmige Annahme zweier der drei Säulen von ViDA. Da die einstimmige Zustimmung aller Teile erforderlich ist, kann keiner der Vorschläge weiterverfolgt werden, solange keine Kompromisslösung gefunden ist. Ich habe jedoch keinen Zweifel daran, dass wir diesen Punkt in naher Zukunft erreichen werden.
ViDA ist gut für alle. Trotz einiger geringfügiger Einwände hier und da und einiger Positionierungen mancher EU-Mitglieder ist ihnen klar, dass ViDA ein entscheidendes Instrument zur Schaffung von Skaleneffekten im Mehrwertsteuersystem der EU ist. Um sich besser auf die moderne Wirtschaft vorzubereiten, ist es die Aufgabe der Regierungen, die Komplexität für Unternehmen zu verringern und den grenzüberschreitenden Handel in der gesamten EU zu fördern.
Der Grund für die Einführung von ViDA bestand darin, eine stärker kollaborative Unternehmenskultur zu fördern und der EU die korrekte Erfassung der Steuereinnahmen zu gewährleisten, die ihren Mitgliedern gesetzlich zustehen. Der Vorschlag bestand aus drei Teilen, die den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen, Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern. Alle diese Elemente sind nach wie vor wesentliche Bedürfnisse der EU-Gemeinschaft und deshalb bin ich davon überzeugt, dass bald eine praktikable Lösung vereinbart wird. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Zieltermine noch eingehalten werden können.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei ViDA um einen Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, mithilfe von Technologie das aktuelle Mehrwertsteuersystem zu verbessern und Betrug besser vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehören die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung, die Einführung verpflichtender digitaler Meldepflichten für grenzübergreifende Transaktionen und rechtliche Mechanismen zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte und der Einhaltung von Vorschriften. Wenn dies in Kraft tritt, bedeutet dies erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern.
Wie erwartet werfen Änderungen dieser Größenordnung und Tragweite bei in der EU tätigen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Sobald mehr Informationen zu ViDA verfügbar werden, wird alles von den Prozesskosten bis zum Technologiebedarf ausgewertet.
Meine Kollegen und ich haben ausführlich über die Vorteile von ViDA geschrieben und darüber, was der Vorschlag sowohl für die EU als auch für die jeweiligen Geschäftsgemeinschaften bedeutet. Ich empfehle Ihnen, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen bei unseren Experten zu informieren, da sich die Aktualität oft ohne Vorwarnung ändern kann.
F: Wann werden Unternehmen voraussichtlich die ersten Auswirkungen von ViDA spüren?
A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter umfasst mehrere Bereiche des Mehrwertsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA unterschiedliche Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2030 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen ausmachen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA vorschlägt, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder bei der Einführung einer verpflichtenden nationalen elektronischen Rechnungsstellung aufzuheben, sobald das ViDA-Paket verabschiedet wird, was durchaus noch in diesem Jahr der Fall sein könnte. Dies bedeutet, dass die EU-Länder, in denen es noch keine derartigen Systeme gibt, die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Echtzeitberichterstattung höchstwahrscheinlich bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Bedenkt man, dass viele EU-Länder bereits Initiativen in dieser Richtung angekündigt oder sogar mit deren Umsetzung begonnen haben, ist leicht zu erkennen, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der derzeitigen Welle neuer CTC-Mandate sein wird, auf die man sich kurzfristig vorbereiten muss.
Die beiden anderen Säulen von ViDA, die sich hauptsächlich auf die Mehrwertsteuervorschriften für Plattformbetreiber beziehen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungsdienste anbieten, sowie auf die Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung in der EU, werden beide ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten.
F: Wird es für die Unternehmen wahrscheinlich eine Schonfrist geben, um sich anzupassen und die Vorschriften einzuhalten?
A: Der ViDA-Vorschlag zielt auf einen vernünftigen Ansatz ab, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Tatsache bleibt jedoch, dass die Mitgliedstaaten, sobald das Paket in Kraft tritt, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können, ohne dass eine abweichende Genehmigung der EU erforderlich ist. Auch wenn die Mitgliedsstaaten den Ehrgeiz haben, ihre Mandate auf verantwortungsvolle Weise umzusetzen, wissen Unternehmen wie Sovos, die seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern auf der ganzen Welt CTC-Mandate miterleben, dass keine Schonfrist jemals lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Haltung zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, der zur Sicherstellung der Datenqualität erforderlich ist, und die langen Anpassungszyklen ihrer verschiedenen Geschäftsanwendungen, um die für Echtzeitberichte und elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten- und Prozessänderungen zu integrieren, erheblich. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Geschäfts- und Verwaltungsabläufen ist auf beiden Seiten immer mit Herausforderungen verbunden: Unternehmen machen Fehler, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nimmt, und das Ganze wird noch schwieriger, wenn die Regierungen unter dem Druck politischer Fristen parallel dazu dieselben Schritte unternehmen.
F: Mit welchen neuen Technologieanforderungen müssen wir für Unternehmen rechnen?
A: Während den Berichtsprozessen, die eingerichtet werden müssen, um bestimmte Übertragungsprotokolle, Authentifizierungen und die Orchestrierung des Dokumentenaustauschs zu erfüllen, oft große Aufmerksamkeit gewidmet wird, sollten Unternehmen gleichermaßen auf die Auswirkungen der von ViDA generierten oder geänderten CTC-Mandate auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten achten. Viele Unternehmen verfügen über mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorenbuchhaltungssysteme usw. für unterschiedliche Sparten oder Geschäfts- bzw. Handelspartnerkategorien. Die meisten dieser Systeme verarbeiten Rechnungsdaten auf Papier- oder PDF-Rechnungen nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise und können nicht einfach „aktualisiert“ werden, um den Anforderungen an Datenvollständigkeit und -qualität eines strengen E-Rechnungs- und E-Reporting-Systems gerecht zu werden. Über die Schlagzeilen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung hinaus wird das Kleingedruckte des Vorschlags zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter eine Reihe potenziell herausfordernder Änderungen an Geschäftsprozessen nach sich ziehen. Dazu gehört auch die eigentliche Definition dessen, was eine Rechnung ausmacht, was die Konvertierung von Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union in maschinenlesbare Formate erforderlich machen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Geschichte erzählen: EU-Unternehmen müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich erfüllen und viele Regierungen planen, die Anforderungen für die Rechnungsstellung an Kunden des öffentlichen Sektors auf den B2B-Bereich auszuweiten. Dies bedeutet, dass Unternehmen zunehmend auf Software und Dienstanbieter zurückgreifen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen gewährleisten können. Insgesamt ist für die meisten Unternehmen eine völlige Neugestaltung ihrer Rechnungsprozesse und -systeme erforderlich.
F: Welche Geschäftsprozesse werden voraussichtlich von den neuen Vorschriften betroffen sein?
A: Die gesamte Rechnungsstellung und alle damit verbundenen Prozesse werden davon betroffen sein. Dies umfasst sämtliche Kreditoren- und Debitorenprozesse und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. All diese Prozesse müssen vor diesem Hintergrund überprüft und auf den Paradigmenwechsel in der Digitalisierung vorbereitet werden, der mit ViDA einhergehen wird.
F: Können Unternehmen davon ausgehen, dass ihre aktuellen Technologiepartnerschaften auch mit den neuen Standards funktionieren?
A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenbuchhaltungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. verwenden, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Reporting im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese auf Geschäftsprozessoptimierung spezialisierten Anbieter verfügen in der Regel über wenig Erfahrung in diesem spezifischen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht darauf vorbereitet, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die typischerweise mit der erstmaligen Einführung eines CTC-Regimes in einem Rechtsraum einhergehen, vorherzusehen und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt an ihre Anbieter von Unternehmenssoftware und Dienstanbieter zu wenden und diese Fragen zu stellen: Sind sie sich dieser Änderungen bewusst und welche Pläne verfolgen sie, um die Konformität sicherzustellen?
F: Welche Auswirkungen werden auf grenzüberschreitende Transaktionen haben?
A: Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt künftig ein neues Echtzeit-Meldeverfahren, das die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an die einzelnen Mitgliedstaaten, und die Mitgliedstaaten übermitteln diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission. Neben diesen Abschnitten des ViDA zur digitalen Berichterstattung sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von anderen Teilen des Vorschlags betroffen. So sind etwa weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die ihre Warenbestände zwischen EU-Ländern bewegen. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für grenzüberschreitende Fernverkäufe von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher verpflichtend, was Auswirkungen auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen beispielsweise in den USA und China haben wird.
Bleiben Sie mit Sovos über alles rund um ViDA auf dem Laufenden.
Kontaktieren Sie unsere Experten , um weitere Informationen zu den Auswirkungen von ViDA auf Sie zu erhalten.
Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.
Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:
Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.
Update: 26. März 2024 von Dilara İnal
Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:
Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.
Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.
Inländische B2B-Rechnungen | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Papierrechnungen |
Erlaubt |
Verboten für große Steuerzahler |
Verboten für alle |
||
E-Rechnungen im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt |
Obligatorisch für große Steuerzahler |
Obligatorisch für alle |
|
EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können | |||
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG) |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können |
Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.
Update: 6. November 2023 von Dilara İnal
Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.
Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:
Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.
Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.
Update: 20. September 2023 von Dilara İnal
Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:
Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .
Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 4. August 2023 von Dilara İnal
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.
Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.
Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:
Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.
Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 21. April 2023 von Anna Norden
Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.
Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:
Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.
Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.
Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.
Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.
Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.
Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.
Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.
Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi
In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.
Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).
Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.
Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.
Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeR, begrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.
Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.
Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.
Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Es ist wichtig, den Überblick über die Mehrwertsteueranforderungen Ihres Unternehmens zu behalten. Dies erfordert eine fundierte Kenntnis der Regeln und der Erwartungen der Behörden an die Unternehmen. Dies gilt auch für den Umgang mit Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Mehrwertsteuerpflichten liegen.
Nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung fällt Mehrwertsteuer an. Dies ist eine Mehrwertsteuerbefreiung.
Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hängt von der Branche und dem Land ab, in dem Sie verkaufen.
Weitere Informationen zur Einhaltung der europäischen Mehrwertsteuer finden Sie in unserem kostenlosen E-Book oder in unserem umfassenden Leitfaden zum EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket.
Wenn eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann dies daran liegen, dass die EU die Gegenstände oder Dienstleistungen als wesentlich ansieht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen gehören:
Wenn Ihr Unternehmen nur umsatzsteuerbefreite Produkte oder Dienstleistungen verkauft, funktioniert Ihr Unternehmen anders. Es handelt sich um ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen und:
Wenn ein Unternehmen beispielsweise ausschließlich Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich anbietet, würde die Regierung es als befreites Unternehmen betrachten. Es gelten die oben genannten Regeln.
Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung gilt für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringen.
Wenn Ihr Unternehmen teilweise von der Mehrwertsteuer befreit ist, können Sie dennoch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die bei der Herstellung oder dem Erwerb von nicht mehrwertsteuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Sie an Kunden verkaufen.
Darüber hinaus müssen teilweise befreite Unternehmen separate Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen sollten umsatzsteuerbefreite Verkäufe abdecken und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Mehrwertsteuer für Reklamationen berechnet wurde.
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht dasselbe wie die Mehrwertsteuer von 0 %. Auf den ursprünglichen Verkaufspreis werden keine zusätzlichen Kosten für steuerfreie oder mehrwertsteuerbefreite Lieferungen erhoben, aber es gibt einige wesentliche Unterschiede.
Im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Lieferungen sind steuerfreie Gegenstände und Dienstleistungen Teil Ihres steuerpflichtigen Umsatzes. Lieferungen ohne Steuersatz sollten in Ihren Umsatzsteuerkonten erfasst werden – während Unternehmen in einigen Ländern möglicherweise nur nicht steuerpflichtige Verkäufe in regulären Unternehmenskonten erfassen.
Darüber hinaus können Sie im Gegensatz zur Mehrwertsteuerbefreiung die Mehrwertsteuer auf alle Käufe für Waren oder Dienstleistungen mit Nullsatz zurückfordern.
Die Mehrwertsteuersätze und -befreiungen variieren auf der ganzen Welt, daher werden wir das Vereinigte Königreich als Beispiel verwenden, um das Konzept zu veranschaulichen.
Im Vereinigten Königreich unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Einige unterliegen jedoch einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % oder 0 %.
Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % gehören:
Zu den Waren und Lieferungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % gehören:
Diese ermäßigten Steuersätze gelten möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen oder unter besonderen Umständen, die von Folgendem abhängen:
Um mit unserem Beispiel aus dem Vereinigten Königreich fortzufahren: Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich verkaufen, versenden oder transferieren, ist die britische Mehrwertsteuer oft nicht enthalten, da sie als Export gelten.
Sie können die meisten Exporte mit einem Nullsatz an einen Bestimmungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs senden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen:
Die Mehrwertsteuerbefreiungen ändern sich ständig. Lassen Sie sich nicht erwischen. Wenden Sie sich an unser Team , um sich beraten zu lassen, wie Ihr Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten erfüllen sollte, wenn es von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission unter dem Titel Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter gehört auch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.
Die Vorschläge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, sind Teil einer Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Umsatzsteuer in der EU. Die vorgeschlagene einheitliche Umsatzsteuerregistrierung würde bedeuten, dass man sich in der gesamten EU für eine größere Anzahl von Transaktionen nur einmal umsatzsteuerlich registrieren muss, was die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Punkten verringern würde.
Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Der OSS ist zwar fakultativ, ist aber eine nützliche Option, um die für Fernverkäufe von Waren von Unternehmen an Verbraucher („B2C“) sowie für die Erbringungen von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen von Unternehmen im B2C-Bereich in allen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer zu melden und zu entrichten.
Das Verfahren ist auf positive Resonanz gestoßen und wird von vielen Unternehmen genutzt. Eine Ausweitung des Systems ist im Gespräch, um die Umsatzsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.
Um das Umsatzsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die EU-Kommission eine Erweiterung der OSS-Regelung für den E-Commerce vorgeschlagen. Dabei sollen folgende Punkte ebenfalls berücksichtigt werden:
Trotz Gerüchten über eine Änderung des Schwellenwerts für das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt der derzeitige Schwellenwert von 150 EUR als Sachwert für im Rahmen von B2C-Verkäufen importierte Waren auf absehbare Zeit bestehen. Für Unternehmen bleibt das Verfahren zudem weiter optional.
Für Plattformen wird IOSS jedoch obligatorisch, wodurch der Fernabsatz von Waren bis zu einem Wert von 150 EUR, die per Sendung aus einem Drittland importiert werden, erleichtert wird. Die EU wird die Sicherheit von IOSS erhöhen, indem sie den EU-Zollbehörden Zugriff auf Informationen zu Unternehmen gewährt, die für IOSS registriert sind.
Bei Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Artikel 194 der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer harmonisieren . Wenn diese Richtlinie im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umgesetzt wird, gilt sie für Leistungserbringer, die nicht im jeweiligen Mitgliedsstaat der Steuerbarkeit ansässig sind, und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren.
Derzeit wenden nur 15 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel an – und nicht alle in gleicher Weise.
Die Einführung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Bereich bezieht sich auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen, wenn die jeweiligen Transaktionen folgende Bedingungen erfüllen:
Und zu guter Letzt wird die EU die Konsignationslagerregelung (Call of Stock) als Teil der Mehrwertsteuerrichtlinie ab dem 31. Dezember 2024 abschaffen. Nach diesem Datum sind neue Bestandsumlagerungen im Rahmen dieser Regelungen nicht mehr betroffen, da die Vereinfachung nicht mehr erforderlich ist. Für Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert wurden, kann die Regelung jedoch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns, um fachkundige Unterstützung zu erhalten: Wir erleichtern Ihrem Unternehmen die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, überprüfen die Zuordnung Ihrer Steuernummer und ermitteln, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über das Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für digitale Berichte und elektronische Rechnungsstellung oder auf diesem Blog-Beitrag zum Thema Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich ViDA wahrscheinlich auf Ihr Unternehmen auswirken wird, finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der Fragen, die ich am häufigsten erhalte.
A: Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Legislativvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ umfasst mehrere Bereiche des Umsatzsteuerrechts. Genau genommen werden die konkreten Auswirkungen von ViDA verschiedene Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2024 und 2028 treffen. Letzteres Datum gilt für die ViDA-Vorschläge zur verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung für sogenannte innergemeinschaftliche Transaktionen, die weniger als 20 % aller EU-Transaktionen darstellen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ViDA den Vorschlag beinhaltet, die derzeitigen Beschränkungen für EU-Länder zur Einführung nationaler CTC-Systeme bereits am 31. Dezember 2023 aufzuheben. Dies bedeutet, dass EU-Länder, die noch keine derartigen Regelungen haben, höchstwahrscheinlich die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung in Echtzeit bereits in den nächsten Jahren beschleunigen werden. Viele EU-Länder haben dahingehend bereits Initiativen Richtung angekündigt oder sogar mit deren Einführung begonnen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass der Nettoeffekt dieser Bestimmung eine Verschärfung der aktuellen Welle neuer CTC-Mandate darstellen wird, auf die man sich sehr kurzfristig vorbereiten muss.
A: Ja, die EU wird sicherlich einen vernünftigen Ansatz wählen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse auf die Auswirkungen von ViDA vorzubereiten. Unternehmen wie Sovos, die mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten in vielen Ländern der Welt mit CTC-Mandaten zu tun haben, wissen jedoch, dass keine Nachfrist lang genug ist, um einem Unternehmen eine entspannte Herangehensweise zu ermöglichen. Viele Unternehmen unterschätzen bei Weitem den Arbeitsaufwand, der für die Gewährleistung der Datenqualität anfällt. Auch die langen Anpassungszyklen für ihre verschiedenen Unternehmensanwendungen, um die für Echtzeit-Berichte und eine elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Daten und Prozessänderungen zu integrieren, machen Probleme. Und die Einführung von Änderungen dieser Größenordnung in Unternehmens- und Verwaltungsabläufen geht stets mit Herausforderungen auf beiden Seiten einher – Unternehmen werden Fehler machen, deren Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und der Prozess gestaltet sich noch schwieriger, wenn Regierungen ihrerseits unter dem Druck politischer Fristen dieselben Umstellungen vornehmen.
A: Die Gespräche drehen sich oft um Berichterstattungsprozesse, die eingerichtet werden müssen, um bestimmten Übertragungsprotokolle, der Authentifizierung und der Orchestrierung des Dokumentenaustauschs gerecht zu werden. Unternehmen sollten jedoch auch die Auswirkungen von CTC-Mandaten, die von ViDA generiert oder geändert werden, auf ihre vorgelagerten Prozesse und Daten im Auge behalten. Viele Unternehmen haben mehrere ERP-Systeme, mehrere Abrechnungssysteme, Kreditorensysteme usw. für verschiedene Sparten bzw. Geschäfts- oder Handelspartnerkategorien. Bei den meisten dieser Systeme werden Rechnungsdaten nach geltendem Recht auf umständliche manuelle oder halbautomatische Weise in Papierform oder als PDF-Dateien verarbeitet. Diese Verfahren lassen sich nicht einfach „aufrüsten“, um Datenvollständigkeits- und Qualitätsanforderungen eines strengen Systems für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zu erfüllen. Abgesehen von den Schlagzeilen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Berichterstattung wird das Kleingedruckte des ViDA-Vorschlags zu einer Reihe von potenziell schwierigen Änderungen der Unternehmensprozesse führen. Diese reichen von der Abschaffung der Möglichkeit für Steuerzahler, zusammenfassende Rechnungen zu verwenden, über die Einführung mehrerer neuer Pflichtfelder auf einer Rechnung bis hin zur Definition dessen, was eine Rechnung ist. Die Folge: Milliarden von PDF-Rechnungen in der Europäischen Union müssen in maschinenlesbare Formate umgewandelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die CTC-Initiativen und ViDA nur einen Teil der Thematik abdecken: Die Unternehmen in der EU müssen auch eine wachsende Zahl von Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden erfüllen. Viele Regierungen planen, die Anforderungen an die Rechnungsstellung für Kunden des öffentlichen Sektors auf den Business-to-Business-Bereich auszuweiten. Das bedeutet, dass Unternehmen zunehmend Software und Dienstleister einsetzen müssen, die die Einhaltung von Rahmenbedingungen und Gesetzen garantieren können. In den meisten Unternehmen müssen die Rechnungsstellungsprozesse und Systeme aufgrund dieser regulatorischen Änderungen von Grund auf überdacht werden.
A: Alle Rechnungsstellungs- und damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Abläufe der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen – all diese Aspekte müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Im Allgemeinen wird mit ViDA eine Paradigmenwechsel in Richtung der Digitalisierung einhergehen, der eine umfassende Vorbereitung erfordert.
A: Unternehmen, die derzeit EDI-Systeme, Procure-to-Pay- oder Kreditorenautomatisierungssoftware von SaaS-Diensten, Kundenkommunikationsmanagement, Order-to-Cash, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungslösungen usw. nutzen, müssen sich fragen, wie diese Plattformen mit den neuen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung im Rahmen von ViDA und den damit verbundenen regulatorischen Initiativen umgehen werden. Diese Anbieter, die sich auf die Optimierung von Unternehmensprozessen spezialisiert haben, verfügen in der Regel über wenig Erfahrung mit diesem speziellen Compliance-Bereich. Die meisten von ihnen sind nicht in der Lage, die Dutzenden oder Hunderten von Änderungen, die in der Regel auf die erstmalige Einführung eines CTC-Systems in einem Land folgen, zu antizipieren und rechtzeitig zu berücksichtigen. Wir raten Unternehmen, sich bereits jetzt mit ihren Unternehmenssoftwareanbietern und Dienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu hinterfragen, ob sie sich dieser Änderungen bewusst sind und wie ihre Pläne zur Einhaltung der Vorschriften aussehen.
A: Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern werden einer neuen Regelung für die Berichterstattung in Echtzeit unterliegen, die die derzeitige Anforderung einer zusammenfassenden Meldung ersetzt. Die eigentliche Berichterstattung erfolgt auf Transaktionsbasis an jeden Mitgliedstaat und die Mitgliedstaaten werden diese Informationen an eine zentrale Datenbank der Europäischen Kommission melden. Neben diesen Abschnitten für die digitale Berichterstattung von ViDA sind grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU auch auf andere Weise von Teilaspekten des Vorschlags betroffen. So sind beispielsweise durchaus weitreichende Änderungen vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu beseitigen, die ihre eigenen Bestände zwischen EU-Ländern verlagern. Darüber hinaus wird der sogenannte Import One Stop Shop (I-OSS) für den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Waren mit geringem Wert an EU-Verbraucher obligatorisch, was sich auf E-Commerce-Verkäufer und -Plattformen z. B. in den USA und China auswirken wird.
Möchten Sie mehr über ViDA erfahren? Wenden Sie sich hier an einen Experten oder erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über das Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Singapurs neue Regeln für Low Value Goods (LVG) sind Anfang des Jahres in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Verbraucher im Land 8 % GST auf Waren im Wert von bis zu 400 SGD zahlen, die auf dem Luftweg oder per Post von GST-registrierten Lieferanten importiert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 wird die GST auf 9 % erhöht.
Vor dieser Änderung unterlagen Waren mit geringem Wert, die vor Ort von GST-registrierten Unternehmen beschafft wurden, der GST. Waren, die auf dem Luftweg oder per Post ins Ausland eingeführt würden, seien nicht betroffen. Diese Änderung behandelt alle in Singapur konsumierten Waren in Bezug auf die GST.
Der Schwellenwert von 400 SGD umfasst nicht:
Beispiel: Eine Privatperson bestellt einen Artikel, der 390 SGD kostet. Die zusätzlichen Transportkosten betragen 20 SGD. Da der Schwellenwert die Transportkosten ausschließt, beträgt der Wert des Produkts 390 SGD. Der Verbraucher muss die GST auf den Kauf an den Lieferanten zahlen.
Seit dem 1. Januar 2023 wird die GST auch auf Lieferungen importierter nicht-digitaler Dienstleistungen erhoben, die von GST-registrierten ausländischen Lieferanten erworben wurden. Dies hat zur Folge, dass alle B2C-Lieferungen importierter Dienstleistungen – digital oder anderweitig -, die aus der Ferne erbracht und empfangen werden, besteuert werden.
Nicht ansässige Lieferanten – wie z. B. Betreiber elektronischer Marktplätze und Wiederauslieferer – müssen sich registrieren, berechnen und über die GST Rechenschaft ablegen, wenn:
Unternehmen können sich auch freiwillig registrieren.
Unternehmen sollten prüfen, ob diese Änderungen die Notwendigkeit auslösen, sich für die GST und andere Compliance-Herausforderungen zu registrieren.
Haben Sie noch Fragen zur GST in Singapur? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.
Für in der EU ansässige Unternehmen fällt bei den meisten Käufen und Verkäufen von Waren innerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer an. Als produzierendes Unternehmen kann dies dazu führen, dass viele unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berechnet werden.
Die Wahl des richtigen Landes für den Zugang in die EU kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Länder ihre eigenen Regeln haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Standort der Waren möglicherweise nicht kennen und die Situation schnell komplex werden kann.
Hersteller können Unterbrechungen ihrer Lieferketten erleiden – die oft ohnehin schon kompliziert sein können – wenn dem nicht effektiv begegnet wird. Aber wo anfangen?
Unsere Mehrwertsteuerexperten helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie an unserem bevorstehenden Webinar teil, um mehr über Folgendes zu erfahren:
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Der Vorschlag unter dem Titel „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ der Europäischen Kommission bringt erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf Anbieter von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (bis max. 45 Tage) und Personenbeförderungsdienstleistungen mit sich.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform bezieht. Zusätzlich gibt es eine Reihe von E-Commerce-Regeln im Zusammenhang mit dem Anbieten von Waren über Plattformen.[VM1] [CL2]
Der Vormarsch des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission gehört zu diesen Problemen auch die Ungleichheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, die beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Punkten auftritt:
Die aus Sicht der EU empfundene Wettbewerbsverzerrung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man sich einmal den Bericht der Europäischen Kommission zur Folgenabschätzung ansieht. Der Bericht beschreibt die zunehmende Bedeutung der Plattformwirtschaft für die Umsatzsteuererhebung und erläutert die Studien, die durchgeführt wurden, um zu ermitteln, an welchen Stellen die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen muss.
In Zahlen ausgedrückt wird der Wert der Umsatzsteuereinnahmen aus dem digitalen Plattformökosystem für die Mitgliedstaaten auf etwa 25,7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, entspricht also 2,6 Prozent der gesamten Umsatzsteuereinnahmen.
Branche | Umsatz der digitalen Plattformen (EU27) | Umsatz der digitalen Anbieter (EU27) | Ökosystemwert (EU27) |
Beherbergungsgewerbe | 6,3 | 36,9 | 43,2 |
Transportwesen | 7,2 | 31 | 38,2 |
E-Commerce | 16,6 | 93,8 | 110,4 |
Quelle: Auszug aus dem „Commission Staff Working Document Impact Assessment Report“, Seite 26
Der Gesamtwert der Umsatzsteuereinnamen umfasst 3,7 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen und 3,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Beförderungsdienstleistungen.In diesen beiden Sektoren können Privatpersonen und kleine Unternehmen (d. h. die entsprechenden Anbieter) ihre Dienstleistungen umsatzsteuerfrei (d. h. ohne Abrechnung von Umsatzsteuer) über eine Plattform erbringen. Aufgrund der Skalen- und Netzwerkeffekte können diese Unternehmen in direktem Wettbewerb mit den traditionellen Anbietern stehen, die umsatzsteuerlich erfasst sind.
Unter Berücksichtigung der unterstützenden Studie kann der Anteil der betroffenen Anbieter, die nicht umsatzsteuerlich erfasst sind, je nach Art der Plattform bei bis zu 70 % liegen.
In der Beherbergungsbranche beispielsweise nutzen mehr als 50 % der Nutzer einer bestimmten Beherbergungsplattform gezielt das Angebot der Plattform statt eines traditionellen Hotels. In Europa können die Kosten für über diese Beherberungsplattform gebuchte Unterkünfte im Durchschnitt etwa 8 % bis 17 % unter den durchschnittlichen Tagespreisen eines Hotels in der entsprechenden Region liegen.
Nach Ansicht der Europäischen Kommission bedeutet dies eine Verzerrung des Wettbewerbs in Bezug auf gleichartige Dienstleistungen, die über verschiedene Kanäle angeboten werden.
Die Klärung der Art der von der Plattform angebotenen Dienstleistungen war die Maßnahme, die über alle Interessengruppen hinweg die meiste Unterstützung fand.
In einigen Mitgliedstaaten wird die von der Plattform erbrachte Vermittlungsleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung behandelt, wohingegen sie in anderen Mitgliedsstaaten als zwischengeschaltete Anbieter betrachtet wird.
Dies ist relevant, da sich dadurch Unterschiede in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung ergeben können, was wiederum zu einer Doppel- oder Nichtbesteuerung führen kann. Daher ist es notwendig, diese Regelungen zu präzisieren.
Dem Vorschlag zufolge sollte der von einer Plattform erbrachte Vermittlungsdienst (wobei der Begriff „Vermittlung“ auch kurzfristige Beherbergungsleistungen sowie Personenbeförderungsdienstleistungen umfasst) als zwischengeschalteter Anbieter (Artikel 46a zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG) angesehen werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Regelung des Leistungsorts für die Vermittlungsleistung.
Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die bestehenden Vorschriften, wenn die Bereitstellung der Leistung zwischen zwei Unternehmen („B2B“) erfolgt. Anders verhält es sich jedoch beim B2C-Angebot. In diesem Szenario wird nun der Ort, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet, zum Ort der Leistungserbringung.
Der Europäischen Kommission zufolge besteht das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft darin, dass der aktuelle rechtliche Rahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht geeignet ist, um mit Blick auf traditionelle Anbieter für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Transportwesen und in der Beherbergungsbranche. Die erbrachte Leistung der kleinen Anbieter, die ihre Dienste über eine Plattform bereitstellen, wird nicht besteuert und die von den Plattformen erbrachten Vermittlungsleistungen werden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich besteuert. Dies führt zu Schwierigkeiten für Plattformen, Leistungserbringer und Mitgliedstaaten.
Die Einführung eines Modells der „fiktiven Lieferer“ wird diese Probleme lösen, indem Plattformen die Umsatzsteuer für die zugrunde liegende Leistung berechnen, wenn der Anbieter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Dieses Modell gewährleistet die Gleichbehandlung der digitalen und der traditionellen Branche für kurzfristige Beherbergungsdienste und Personenbeförderungsdienstleistungen.
Darüber hinaus soll die Behandlung der Vermittlungsleistung geklärt werden, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung zu ermöglichen, und es werden Schritte unternommen, um die Übermittlung von Informationen von der Plattform an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
In Bezug auf die zeitliche Planung bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Regeln zur Plattformwirtschaft im Jahr 2025 in Kraft treten werden. Es bleibt also nur wenig Zeit, um alle für die Einhaltung der Regelungen erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Folglich müssen sich die Plattformen so bald wie möglich mit dieser Thematik befassen.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen in Bezug auf Umsatzsteuer-Compliance von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner für Umsatzsteuerlösungen profitieren kann. Lesen Sie hier mehr über die obligatorische elektronische Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen in der EU.
Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.
Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:
Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.
Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.
Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.
Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.
Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.
Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.
Es ist vielleicht nicht ganz DAS rote Telefon, das klingelt, aber seien Sie versichert, das Management hat es derzeit mit einem ernsten Problem zu tun, und sie schauen sich die IT an, um es für sie zu lösen.
Es gibt zwei Dinge, die Boards und C-Suites mehr als alles andere nervös machen. Risiken, die sich auf das Geschäftsergebnis und den Ruf des Unternehmens/der Marke auswirken können. Dieses aktuelle Problem kann beides und schnell sein, wenn es nicht rechtzeitig behoben wird.
Ich spreche von staatlichen Steuermandaten.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht, gibt es seit Jahrzehnten keine Regierungsmandate? Warum die Dringlichkeit jetzt? Ja, sie gibt es schon lange, aber sie haben nie in ihrer jetzigen Form existiert oder hatten die Fähigkeit, Ihren Betrieb so schnell zu beeinflussen.
Erlauben Sie mir, das zu erklären. In der Vergangenheit waren Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet, nachträglich über Transaktionen zu berichten und die Beträge zu zahlen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet waren. Wenn sie es nicht getan haben, könnte die Regierung sie in ein paar Monaten oder Jahren überprüfen und eine Strafe verhängen, falls sich herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Im Großen und Ganzen war es eine kleine Unannehmlichkeit für Unternehmen und keine wirkliche Abschreckung für fehlerhafte Prozesse oder Fahrlässigkeit.
Das alles begann sich vor ein paar Jahren zu ändern, als die Regierungen begannen, sich mit einer immer größer werdenden Steuerlücke auseinanderzusetzen, ohne dass es einfache Lösungen gab, um sie zu überwinden. Denken Sie, ich übertreibe? Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die Probleme mit der Mehrwertsteuerlücke aus dem Jahr 2021 verloren die EU-Länder allein im Jahr 2019 134 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen (MwSt.), die ihnen rechtlich von Unternehmen geschuldet wurden.
Das war ein Weckruf für jedes Land auf der Welt, das das Mehrwertsteuersystem anwendet. Sie verloren nicht nur dringend benötigte Einnahmen, sondern das Problem wurde immer schlimmer. Etwas musste schnell erledigt werden, sonst wären sie nicht in der Lage, wichtige Programme in ihren Ländern zu finanzieren.
Schneller Vorlauf bis heute. Die Länder haben sich ernsthaft mit dem Problem befasst und entschieden, dass Technologie die Antwort ist. Sie haben stark in die Digitalisierung investiert und ihre Fähigkeiten nicht nur auf das Niveau der Geschäftswelt gebracht, sondern in vielen Fällen, wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte, die Möglichkeiten der Privatwirtschaft zur Überwachung und Berichterstattung über Finanztransaktionen übertroffen.
Heute gibt es keine nachträglich veröffentlichten Berichte mehr. Regierungen haben ein Geschäft direkt in Ihrem Datenstapel eingerichtet und überprüfen Transaktionen in Echtzeit. Und mit der Überwachung in Echtzeit geht die Durchsetzung in Echtzeit einher. Wenn Sie die Informationen nicht so melden, wie es die Regierung vorgeschrieben hat, können Sie mit raschen Maßnahmen rechnen, die von teuren Bußgeldern bis hin zum Widerruf Ihres Gewerbescheins in diesem Land reichen. Beides wäre verheerend für die finanziellen Aussichten und den Ruf Ihres Unternehmens.
Aus diesem Grund ist es so dringend, die IT mit ins Boot zu holen und eine Strategie zu entwickeln, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Dinge werden nur noch komplizierter und die Fähigkeit, Systeme so zu skalieren, dass sie sich ändernden Steuervorschriften an allen Orten, an denen Sie Geschäfte machen, gerecht werden, ist für Unternehmen zu einer obersten Priorität geworden.
Es ist eine neue Welt da draußen, was die Mehrwertsteuer betrifft, und das ist eine Menge, mit der man sich abfinden muss. Wenn dies neue Informationen für Sie sind oder Sie gerade dabei sind, sich damit abzufinden, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken, würde ich Sie ermutigen, sich an die folgenden fünf Dinge zu erinnern und sie Ihren Kollegen mitzuteilen:
1. Die Regierung ist in Ihren Daten
Steuerberichterstattung in Echtzeit wird zur neuen Norm für Unternehmen auf der ganzen Welt. Regierungen geben sich nicht mehr damit zufrieden, Daten im Nachhinein zu erhalten, und verlangen nun eine permanente Präsenz in Ihrem Datenstapel.
2. Staatliche Datenmandate nehmen den Unternehmen die Kontrolle
Da die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung die Welt im Sturm erobert, bleibt den Unternehmen wenig Zeit, sich auf diesen Wandel vorzubereiten. Um betriebsbereit zu bleiben und diese Mandate zu erfüllen, muss die IT eine Strategie entwickeln, um sicherzustellen, dass sie ihre Mandatsverpflichtungen erfüllt und gleichzeitig die Parameter langfristiger Pläne und Budgets einhält.
3. Datenmandate bewegen sich und entwickeln sich schnell.
Da sich die Regierungen schnell auf die Einführung der vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung konzentrieren, stehen Unternehmen nun vor einem extrem kurzen Zeitfenster zur Aktualisierung ihrer Steuergesetzgebung und -mandate. Für IT-Abteilungen wird die Überwachung und Umsetzung dieser Änderungen zu einer ihrer obersten Prioritäten werden.
4. Datenvorschriften sind von Land zu Land nicht einheitlich
Für internationale Organisationen ist es unerlässlich, über neue Prozesse, Technologien und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen. Die unterschiedlichen Ansätze, die von den einzelnen Regulierungsbehörden verfolgt werden, sorgen jedoch für eine Menge Unsicherheit für Unternehmen. Die Herausforderung für die IT besteht darin, die Infrastruktur zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglicht, die individuellen Mandate der Regulierungsbehörden der einzelnen Länder zu erfüllen und gleichzeitig untereinander zu integrieren, um ein globales Dashboard in Echtzeit über den Compliance-Status der Organisation bereitzustellen.
5. Die Regierungen haben den Schweregrad und die Geschwindigkeit der Durchsetzung erhöht.
Die Steuerbehörden werden aggressiver denn je, um Steuerlücken zu schließen. Durch den Einsatz digitaler Tools und Prozesse können Regierungen die Einhaltung der Vorschriften schnell beschleunigen und Steuerbetrug effektiv verfolgen. In der heutigen digitalen Welt können Strafen schneller und strenger sein als in der Vergangenheit. Die IT muss sicherstellen, dass Transaktionsdaten den Aufsichtsbehörden in dem von ihnen geforderten Format und Zeitrahmen vorgelegt werden.
Ich hoffe, diese Informationen geben Ihnen einige Dinge, über die Sie nachdenken können, während Sie sich mit den sich ändernden Realitäten globaler Steuervorschriften auseinandersetzen.
Wenn Sie dies gelesen haben und Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.
Stellen Sie sich dieses Szenario vor.
Ihr Geschäftspartner ändert die Regeln für Sie mitten im Stream und Ihre Fähigkeit, mit ihm Geschäfte zu machen, hängt nun davon ab, dass Sie Ihre gesamte Berichtsstruktur ändern, um ihren neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Oh ja, ich sollte auch erwähnen, dass der Zeitrahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen extrem knapp ist, und wenn Sie das nicht tun, können Sie vergessen, in ihrer Region Geschäfte zu machen, bis Sie es richtig gemacht haben. Und falls Sie diese Standards zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhalten, können sie Ihnen eine Geldstrafe auferlegen oder Sie schließen.
Klingt weit hergeholt? Ist es nicht. Es ist genau das, was sich auf den wichtigsten Wirtschaftsmärkten von Brasilien bis Italien und Teilen Asiens und Afrikas abspielt. Sehen Sie, Regierungen haben Unternehmen eingeholt, wenn es um Technologie geht, und in vielerlei Hinsicht sind sie in Bezug auf die Digitalisierung an ihnen vorbeigerückt.
Das bedeutet, dass die Regierungen jetzt einen proaktiveren Ansatz bei der Überprüfung von Finanztransaktionen gewählt haben und Berichte in Echtzeit fordern. Als Teil davon haben sie eine Durchsetzung in Echtzeit implementiert, um sicherzustellen, dass sie die richtigen vorgeschriebenen Spezifikationen erfüllt. Um dies zu erreichen, haben sie ihren ständigen Wohnsitz in Ihrem Datenstapel eingerichtet. Und machen Sie keinen Fehler, wenn es um elektronische Rechnungen geht, haben sie das Sagen.
Regierungen auf der ganzen Welt führen die vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung ein, weil sie in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und Betrug schnell und effizient nachzuverfolgen. Nach der Faktenberichterstattung, die bis jetzt die Norm war, war es schwieriger durchzusetzen, und es waren langwierige und kostspielige Prüfungen erforderlich, um die zu Recht geschuldeten Beträge zurückzubekommen. Viele Organisationen haben die Strafen nicht ernst genommen und einfach etwas Geld zur Verfügung gestellt, um diese Unannehmlichkeiten zu bewältigen, sobald sie auftauchen.
Dieser Ansatz hat zu einer Steuerlücke geführt, die weiter wächst. 2019 betrug die Mehrwertsteuerlücke der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten zusammen über 134,4 Milliarden Euro. Dies war für viele Regierungen unhaltbar und inakzeptabel geworden, und daher wurde eine neue Technologie entwickelt, die sich auf die Digitalisierung konzentrierte, um sicherzustellen, dass alle gesetzlich geschuldeten Einnahmen rechtzeitig und vollständig eingezogen wurden. Eine Nichteinhaltung würde zu schnelleren und wirksameren Durchsetzungsmaßnahmen führen.
Dieser Trend nimmt rasant zu, da Länder auf der ganzen Welt neue Mandate und Methoden zur Nachverfolgung und Durchsetzung der Regeln einführen. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass fast jedes Land, das das Mehrwertsteuersystem anwendet, seine Systeme bis zu einem gewissen Grad aktualisieren wird.
Machen Sie keinen Fehler. Aufgrund der Nachfrage nach Echtzeitinformationen ist dies ein IT-Problem, kein Steuerproblem. Für multinationale Unternehmen, die in Dutzenden von Ländern tätig sind, könnte es einige schmerzhafte Momente geben, wenn sie nicht früh planen und für jeden Standort, an dem sie tätig sind, eine solide Strategie entwickeln.
Die IT sollte sich auf das Endziel konzentrieren: die Implementierung eines zentralisierten Ansatzes für die Verwaltung dieser von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze, um einen global konsistenten Ansatz für alle digitalen Einreichungen zu gewährleisten. Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig Implementierungssynergien sind, wenn die Anforderungen steigen und steigen. Das wird mit der Zeit immer komplexer werden.
Und vielleicht am wichtigsten, haben Sie keine Angst, um Hilfe zu bitten. Das sind komplizierte Dinge, die sich von Tag zu Tag ändern. Das ist weder die Zeit noch das Problem, um es auf eigene Faust zu versuchen.
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Hilfe und Informationen.