In Italien besagt die Disziplin der Verrechnungspreise, dass bei gruppeninternen Transaktionen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern, von denen eines in Italien ansässig ist, Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen müssen. Mit anderen Worten, Transaktionen basieren auf frei wettbewerbsfähigen Preisen und unter vergleichbaren Umständen.
Unternehmen behandeln die Verrechnungspreisanpassungen sorgfältig aus Sicht der Körperschaftsteuer. Aus Sicht der Mehrwertsteuer wird jedoch weniger Aufmerksamkeit geschenkt.
Es ist erwähnenswert, dass es sich bei den Verrechnungspreisanpassungen in den meisten Fällen um Rentabilitätsanpassungen (und nicht um Preisanpassungen) der zwischen verbundenen Unternehmen getätigten Transaktionen handelt.
Allerdings könnte die Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen als außerhalb des Geltungsbereichs der Mehrwertsteuer Probleme im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden und einer Neuqualifizierung der Transaktionen verursachen.
Klarstellungen der italienischen Steuerbehörde
Die Frage der Verrechnungspreisanpassungen für Mehrwertsteuerzwecke wird nicht ausdrücklich vom italienischen Gesetzgeber, den Gesetzgebern anderer EU-Mitgliedstaaten oder aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht der EU geregelt. In Ermangelung einer Ad-hoc-Bestimmung wird auf EU- und lokale Rechtsvorschriften sowie auf private und öffentliche Entscheidungen über eine Einzelfallanalyse Bezug genommen.
In Bezug auf öffentliche Entscheidungen haben die italienischen Steuerbehörden 2021 mehrere Antworten veröffentlicht.
Es ist zunächst erforderlich, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses mit gegenseitigem Nutzen zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften zu überprüfen.
Dann muss innerhalb dieser Beziehung überprüft werden, ob ein direkter Zusammenhang zwischen den durch Verrechnungspreisanpassungen getätigten Übertragungen und dem Verkauf von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, die vom Unternehmen erbracht werden.
Wie wird sich das auf mein Geschäft auswirken?
In der Entscheidung vom 30. Dezember 2021 (Nr. 884) bestätigten die italienischen Steuerbehörden, dass die fraglichen Anpassungen aufgrund der Verrechnungspreisanpassungen nicht in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer fielen. Es hieß für Tochterunternehmen, dass” die Erfassung zusätzlicher Kosten zur Senkung ihrer operativen Marge” nicht in” direktem Zusammenhang mit den ursprünglichen Lieferungen von Fertigerzeugnissen steht Produkte”.
In diesem Fall hat der Verkäufer zum Zeitpunkt des Warenverkaufs einen vorläufigen Preis berechnet.
Dieser vorläufige Preis wurde dann vierteljährlich angepasst, durch das sogenannte” Profit True Up“. Das Ergebnis könnte entweder aus einer Forderung des Übertragenden gegen den Empfänger oder, umgekehrt, aus einer Schuld des Übertragenden bestehen.
In diesem speziellen Fall haben die italienischen Steuerbehörden einen” direkten Zusammenhang zwischen den in der Endbilanz ermittelten Beträgen und den Lieferungen festgestellt” und abschließend die Relevanz der Verrechnungspreisanpassungen ermittelt. vom Steuerzahler für Mehrwertsteuerzwecke gemacht.
Abschließende Anmerkungen zu anderen Ansätzen der Steuerbehörde
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in Italien tätig ist oder nicht, das obige zeigt, wie wichtig die potenziellen Auswirkungen von Verrechnungspreisanpassungen auf die Mehrwertsteuer sind und wie verwirrend es für Unternehmen ist, wie sie in verschiedenen Szenarien vorgehen sollen.
Bei Sovos haben wir mehr Prüfungen der lokalen Steuerbehörden gesehen, bei denen geklärt wurde, ob die Behandlung aus Sicht der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer gültig ist.
Nach einer Überprüfung der Verträge und Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und Tochtergesellschaften ist es wichtig zu verstehen, ob die Verrechnungspreisanpassungen
Eine Umverteilung der Kosten oder
Anpassungen an:
Gegenleistung für ein zugrunde liegendes Angebot oder Import oder
Vergütung für eine erbrachte Dienstleistung
Jetzt sind Sie dran
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Daten sind eine der wertvollsten Ressourcen von Unternehmen und Einzelpersonen. Gut gesammelte, bereinigte und analysierte Daten ermöglichen es Unternehmen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Mit dem Trend zur Digitalisierung werden fehleranfällige Papierformulare, Hauptbücher und Bücher durch elektronische Versionen ersetzt. Diese Entwicklung gab Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten und liquidierte Daten für weitere Analysen.
Das gilt auch für Regierungen. Da Steuereinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen für Länder sind und Transaktionsdaten die Grundlage für die Berechnung der Steuereinnahmen sind, ist die Analyse von Transaktionsdaten auch für Regierungen unerlässlich.
Zweck der Datenerfassung in Echtzeit
Der Empfang von Daten in elektronischer Form ermöglicht es den Steuerbehörden, ihre Steuereinnahmen und Einkommensquellen besser einzuschätzen und letztendlich Steuern effizienter einzuziehen. Dieser Prozess hat viele globale Steuerbehörden dazu veranlasst, von Steuerzahlern die elektronische Übermittlung relevanter Steuerdaten zu verlangen. Darüber hinaus hat sich die Zuverlässigkeit von Echtzeitdaten als so ansprechend erwiesen, dass Steuerzahler in vielen Ländern Daten in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln müssen.
Die steuerlich relevante Datenübertragungsanforderung in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit ist ein neuer Trend, der oft als kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) bezeichnet wird. CTCs verlangen, dass jede Transaktion an die Steuerbehörden übermittelt wird, um eine sofortige und kontinuierliche Kontrolle zu ermöglichen. CTCs werden auf der ganzen Welt immer häufiger. Der ursprüngliche Zweck der CTCs, als sie zum ersten Mal in Lateinamerika eingeführt wurden, bestand darin, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Wenn man sich die Länder anschaut, die CTCs eingeführt haben, kann man mit Recht sagen, dass die CTCs dieses Ziel bereits erreicht haben. In der Folge stellten die Steuerbehörden jedoch fest, dass die Vorteile von CTCs nicht darauf beschränkt sind, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Die riesige Datenmenge, die durch CTCs gesammelt wird, bietet den Steuerbehörden immense Möglichkeiten. Steuerbehörden können ein bisher unerreichtes Maß an Transparenz bei Geschäftstransaktionen erreichen. Die Steuerbehörden können das Compliance-Risiko der Steuerzahler berechnen und Prüfungen auf der Grundlage dieser Risikoberechnungen planen. Darüber hinaus können Daten verwendet werden, um die Finanz- und Wirtschaftspolitik voranzutreiben, und sie können mit anderen Regierungsbehörden geteilt werden. Während einer Wirtschaftskrise ist es beispielsweise möglich, anhand der von den Steuerzahlern gemeldeten Verkaufsdaten die am stärksten betroffenen Geschäftsbereiche zu ermitteln. Den Betroffenen kann Unterstützung gewährt werden (durch Steuerbefreiungen, ermäßigte Steuersätze usw.). Das Diagramm des OECD Forum on Tax Administration vergleicht die Datenmanagement- und Analysefähigkeiten verschiedener Steuergebiete und kann verwendet werden, um die Datenanalysetechnologie verschiedener Länder zu verstehen.
Herausforderungen für Unternehmen
Granulare Datenerfassung und Transparenz der Quelldaten stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da es wenig Raum für Fehler, Abkürzungen oder spätere Fehlerkorrekturen gibt. Unternehmen müssen zu einem früheren Zeitpunkt in ihren Prozessen und in den Prozessen ihrer Handelspartner für eine viel detailliertere Steuerfestsetzung sorgen.
Darüber hinaus kann es eine Herausforderung sein, die Einhaltung der Vorschriften dort sicherzustellen, wo CTCs eingeführt werden, insbesondere für internationale Unternehmen, die Steuern in der Vergangenheit als etwas angesehen haben, das von lokalen Buchhaltern behandelt werden sollte. Steuern als primäres lokales Anliegen zu betrachten, indem lokale Lösungen eingeführt werden, die Geschäfts- und Compliance-Funktionen für jede Gerichtsbarkeit kombinieren, wird schwierig mit der umfassenderen digitalen und finanziellen Transformation und Ausrichtung eines Unternehmens in Einklang zu bringen sein, die oft global ist.
Um ihr Spiel zu verbessern, sollten sich Unternehmen darauf konzentrieren, Daten zu sammeln und ein zentrales Daten-Repository zu haben, um das „große Ganze“ zu erhalten, anstatt lokale Lösungen zu erwerben, um „den Tag zu retten“. Für die Datenübertragung in Echtzeit sind auch saubere Daten erforderlich. Die globale Strategie der digitalen Transformation muss vorhanden sein, um diese Anforderungen zu erfüllen, sowie eine skalierbare Technologie, um zukünftige Steuerforderungen zu bewältigen.
EINE EINFÜHRUNG IN DIE SYSTEME NACH DER RECHNUNGSPRÜFUNG
Ein Prüfer, der die MwSt.-Einhaltung eines Steuerpflichtigen in einem vergangenen Zeitraum feststellen möchte, muss immer ein Urteil über die Zuverlässigkeit der Buchführung eines Unternehmens fällen, die die Grundlage für die MwSt.-Erklärungen eines Unternehmens bildet. Wenn ein Prüfer die Rechnung als nicht zuverlässig beurteilt, werden die Steuerbehörden fast immer eine eingehendere Prüfung anderer Bücher und Aufzeichnungen verfolgen, um dieses Beweisdefizit auszugleichen.
Das Ziel einer Rechnungsprüfung besteht darin, festzustellen, dass die Buchführung eines Unternehmens alle tatsächlichen Verkaufs-/Kauftransaktionen korrekt wiedergibt, auf deren Grundlage gegebenenfalls die Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen wird. Ein solcher Nachweis beruht auf historischen Informationen, die innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts und der praktischen Parameter von dem zu prüfenden Steuerpflichtigen eingeholt werden können.
Ein häufiges Ziel von Steuerprüfungen in Ländern mit Nachprüfung ist es, zu überprüfen, ob die in den Büchern eines Unternehmens aufgezeichneten Transaktionen echt sind. Das Ausmaß, in dem die Rechnung in diesem Zusammenhang als einzige oder primäre Informationsplattform betrachtet wird, variiert von Land zu Land. Generell gilt jedoch, dass ein gut geführter Rechnungsstellungsprozess und ein gut geführtes Archiv, einschließlich eines glaubwürdigen Nachweises der Integrität und Authentizität der Rechnungen während des Aufbewahrungszeitraums, ein entscheidender Faktor in einer Strategie sein kann, um den Prüfungsaufwand und die Compliance-Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Den Steuerbehörden die Möglichkeit zu geben, die Vertrauenswürdigkeit der aufbewahrten Rechnungen einfach zu überprüfen, kann daher eine Schlüsselstrategie für die Einführung einer risikoarmen elektronischen Rechnungsstellung in einer erweiterten Unternehmens- oder Dienstleistungsumgebung sein.
Historische Informationen sind vertrauenswürdig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr Ursprung real ist (Authentizität) und dass sie nicht verändert wurden (Integrität). Diese Vertrauensattribute sind voneinander abhängig: Wenn die Integrität von Aufzeichnungen nicht festgestellt werden kann, sind sie logischerweise nicht authentisch; und wenn die Authentizität der Daten nicht festgestellt werden kann, ist ihre Integrität nicht von Interesse.
Für die meisten Unternehmen ist es keine besondere Herausforderung, die Richtigkeit einer Rechnung zu beweisen, die Tage, Wochen oder sogar Monate zurückliegt. Allerdings erodieren solche Indizienbeweise oft mit der Zeit; was im Handelskontext an einem Tag “offensichtlich” ist, wird im heutigen schnelllebigen Geschäftsumfeld schnell vergessen.
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Der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt sich rasch zur globalen Norm für Steuererklärungen außerhalb der USA. Immer mehr Ländern führen den CRS ein und die Strafen für verspätete, falsche oder verpasste CRS-Erklärungen werden zunehmend verschärft. Somit müssen Finanzinstitute wissen, welche Compliance-Anforderungen sie zu erfüllen haben. Im Folgenden wird detailliert erläutert, was Versicherer über CRS-Berichtspflichten wissen müssen.
Die wichtigsten Fachbegriffe
Im Rahmen des CRS bezieht sich der Begriff „Finanzinstitut“ auf eine Depoteinrichtung, Hinterlegungsstelle, Investmentgesellschaft oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft. (CRS, Abschnitt VIII: definierte Begriffe, A.3).
Eine „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ ist „eine juristische Person, die eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) ist und einen kapitalbildenden Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag ausstellt oder zur Tätigung entsprechender Zahlungen verpflichtet ist.“ (Abschnitt VIII, A.8). Versicherungsgesellschaften, die nur allgemeine Versicherungen oder Risikolebensversicherungen anbieten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Auch Rückversicherungsgesellschaften, die nur Schadenrückversicherungsverträge anbieten, sind keine spezifizierten Versicherungsgesellschaften.
In der Regel erfüllt eine Versicherungsgesellschaft die Kriterien für eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft, wenn Folgendes gegeben ist:
Die Gesellschaft ist in dem Land, in dem sie geschäftlich aktiv ist, als Versicherungsunternehmen reguliert.
Mehr als 50 % der Bruttoeinnahmen des Unternehmens im vergangenen Kalenderjahr stammten von Versicherungs-, Rückversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen.
Der Gesamtwert der Vermögenswerte der juristischen Person im Zusammenhang mit Versicherungs-, Rückversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen überstieg zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des letzten Kalenderjahrs 50 % ihrer Gesamtvermögenswerte für das entsprechende Jahr.
Die juristische Person stellt kapitalbildende Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge aus.
Versicherungsgesellschaften, die nur allgemeine Versicherungen oder Risikolebensversicherungen anbieten, werden in der Regel nicht als Finanzinstitute eingestuft. Ebenso werden Rückversicherungsgesellschaften, die nur Schadenrückversicherungsverträge anbieten, und Versicherungsmakler üblicherweise nicht als Finanzinstitute betrachtet.
Zwei der fünf Arten von Finanzkonten, die gemäß dem CRS erklärungspflichtig sind, beziehen sich auf Versicherungsgesellschaften: Rentenversicherungsverträge und kapitalbildende Versicherungsverträge.
Erklärungsanforderungen
Gemäß dem CRS müssen alle erklärungspflichtigen Finanzinstitute Folgendes ausweisen:
Name, Adresse, Wohnsitz(e), Steueridentifikationsnummer(n), Geburtsdatum und Geburtsort aller meldepflichtigen Kontoinhaber
Bei Versicherungsgesellschaften können Versicherungsvertragsnummern zu den meldepflichtigen Steueridentifikationsnummern gehören.
Die Kontonummer
Name und Identifikationsnummer des die Erklärung abgebenden Finanzinstituts
Kontostand oder -wert am Ende des relevanten Kalenderjahrs oder eines anderen passenden Berichtszeitraumes
Im CRS ist festgelegt, dass Finanzinstitute bei der Erklärung von Kontoständen oder -werten den Geldwert oder Rückkaufswert von kapitalbildenden Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen ausweisen müssen. (Abschnitt I, A.4).
Um die Pflicht zur Angabe des Wohnorts des Kontoeigentümers zu erfüllen, können Versicherer, die kapitalbildende Versicherungsverträge anbieten, solange die aktuell in ihren Unterlagen hinterlegte Privatanschrift heranziehen, bis Folgendes eintritt: 1) Änderung der Umstände, durch die das Finanzinstitut weiß oder wissen müsste, dass die Privatanschrift falsch oder unzuverlässig ist, oder 2) Zeitpunkt der Auszahlung (ganz oder teilweise) oder Laufzeitende des kapitalbildenden Versicherungsvertrags.
Versicherungsgesellschaften müssen bereits bestehende Einzelkonten für kapitalbildende Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge nicht ausweisen, prüfen oder identifizieren, wenn der Zuständigkeitsbereich des Finanzinstituts verhindert, dass Finanzinstitute den Einwohnern dieses Zuständigkeitsbereichs Verträge verkaufen.
Sorgfaltspflichten
Der CRS legt in Absatz B der Sonderregeln für Sorgfaltspflicht ein alternatives Verfahren zur Sorgfaltspflicht für kapitalbildende Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge fest. Der CRS besagt, dass ein Finanzinstitut, welches eine Erklärung abgibt, annehmen kann, dass eine begünstigte Person eines kapitalbildenden Versicherungsvertrags oder Rentenversicherungsvertrags (die nicht der Eigentümer ist), die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist, und dass Finanzinstitute solche Konten nur dann als meldepflichtige Konten betrachten müssen, wenn das die Erklärung abgebende Finanzinstitut weiß oder wissen müsste, dass die begünstigte Person meldepflichtig ist. Wenn die begünstigte Person meldepflichtig ist, muss das Finanzinstitut wie in Absatz B von Abschnitt III beschrieben vorgehen.
Die Erläuterungen zum CRS besagen, dass für manche, vom Arbeitgeber geförderte Gruppenversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge eine alternative Vorgehensweise, die der obenstehenden ähnelt, erforderlich sein kann. In solchen Fällen wird den Erläuterungen zufolge empfohlen, eine spezielle Bestimmung für Gruppenversicherungsverträge hinzuzufügen. In Fällen, in denen solche Gruppenversicherungsverträge bestehen, wird in den Erläuterungen eine Bestimmung empfohlen, die in etwa Folgendes besagt: „Ein Finanzinstitut, das eine Erklärung abgibt, kann ein Finanzkonto, das den Anteil eines Mitglieds an einem kapitalbildenden Gruppenversicherungsvertrag oder Gruppenrentenversicherungsvertrag darstellt, solange als nicht meldepflichtiges Finanzkonto betrachten, bis das Datum eintritt, an dem ein Geldbetrag an den Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber zahlbar wird, wenn das Finanzkonto, das den Anteil eines Mitglieds an einem kapitalbildenden Gruppenversicherungsvertrag oder Gruppenrentenversicherungsvertrag darstellt, folgende Anforderungen erfüllt:
Der kapitalbildende Gruppenversicherungsvertrag oder Gruppenrentenversicherungsvertrag wird für einen Arbeitgeber ausgestellt und gilt für mindestens fünfundzwanzig Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber;
Die Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber sind dazu berechtigt, jegliche Vertragswerte im Zusammenhang mit ihrem Anteil zu erhalten sowie begünstigte Personen für die im Todesfall des Mitarbeiters zahlbare Leistung zu benennen; und
Die an einen Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber oder eine begünstigte Person zahlbare Gesamtsumme ist nicht höher als 1 Million USD.
(Erläuterungen zu Abschnitt VII, Absatz 13; S. 153). Die letzte Bestimmung wird angegeben, wenn das Finanzinstitut zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags keine direkte Beziehung zu dem Mitarbeiter/Zertifikatsinhaber hat und somit möglicherweise keine Unterlagen zu dessen Privatanschrift einholen kann.
Schlussfolgerung
Versicherer, die der vom CRS festgelegten Definition für Finanzinstitute entsprechen, sind zur Abgabe von Erklärungen zu kapitalbildenden Versicherungsverträgen sowie Rentenversicherungsverträgen verpflichtet, sofern solche Verträge im Zuständigkeitsbereich, in der das Finanzinstitut die Erklärung abgibt, zulässig sind. Diese Finanzinstitute sind zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht, die ihnen der CRS auferlegt, verpflichtet und können eine alternative Compliance-Methode nutzen.