Im ersten Blog unserer Serie haben wir das Konzept von SAP Clean Core vorgestellt und erfahren, wie viel über seine Auswirkungen auf das Geschäft gesprochen wird, insbesondere über die Möglichkeit, ein ERP an die betrieblichen Anforderungen anzupassen.
Im zweiten Teil haben wir uns damit befasst, wie Unternehmen die SAP-Clean-Core-Prinzipien nutzen können, um ein System zu schaffen, das ihre Geschäftsziele besser unterstützt und sich positiv auf ihr Steuer- und Compliance-Management auswirkt.
In unserem dritten Teil dieser Serie möchte ich über den Weg Ihres Unternehmens zu Clean Core sprechen und darüber, was dies für Ihre Steuer- und Compliance-Programme und -Initiativen bedeutet.
Wie in unseren ersten beiden Beiträgen beschrieben, bietet die Ausrichtung auf Clean Core eine Reihe erheblicher Vorteile für Unternehmen, darunter die Möglichkeit, sie flexibler, effizienter und kosteneffizienter zu machen. Es ist ein Schritt, den ich jedem Unternehmen, das SAP einsetzt, empfehlen würde, ihn früher oder später in Betracht zu ziehen.
Bei jedem groß angelegten Update, jeder Migration oder Plattformänderung ist die Vorbereitung Ihres Unternehmens auf Clean Core ein Prozess, der eine vorausschauende Planung, eine solide Strategie und die Unterstützung der höchsten Ebenen des Unternehmens erfordert, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten.
Bei der Bewertung der Bereitschaft Ihres Unternehmens, sich an Clean Core anzupassen, ist es wichtig, sowohl die kurz- als auch die langfristigen Ziele des Projekts zu verstehen und die spezifischen Maßnahmen zu skizzieren, die Sie ergreifen müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Meine Empfehlung ist, zu bestimmen, was Ihr ultimatives Ziel ist, und dann von dort aus rückwärts zu arbeiten. So stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Schritte im Planungsprozess übersehen werden.
Bei einem Projekt dieser Größe und dieses Umfangs ist es auch wichtig, detailliert zu beschreiben, welche Teile des Projekts welchen Abteilungen zugewiesen werden, und eine Aufsichtsmethode festzulegen, um sicherzustellen, dass alle Bereiche des Unternehmens Fortschritte machen und auf dem richtigen Weg sind, um die damit verbundenen Fristen einzuhalten.
Wenn Sie es mit großen, facettenreichen Organisationen zu tun haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Abteilungen in unterschiedlichem Tempo bewegen. An dieser Stelle wird die Zustimmung der Geschäftsleitung von entscheidender Bedeutung, da sie sicherstellt, dass das Projekt eine organisatorische Priorität bleibt.
Keine zwei Organisationen sind in Bezug auf ihre Zusammensetzung und Infrastruktur genau gleich. Daher müssen Sie eine Selbsteinschätzung darüber durchführen, wo Sie stehen, bevor Sie bestimmen können, welcher Transformationspfad für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist.
Es ist wichtig zu erkennen, dass eine ERP-Transformation eine Verpflichtung ist, die Veränderungen erfordert. Die Bewertung der Veränderungsbereitschaft Ihres Unternehmens und des Tempos, mit dem diese Veränderungen umgesetzt werden können, sind entscheidende Erfolgsfaktoren.
Unternehmen, die in der Lage und im Wunsch sind, schneller zu handeln, werden ihre Zeit bis zur Modernisierung verkürzen und in der Lage sein, die Vorteile schneller zu nutzen. Ich warne jedoch davor, dass es auch schwerwiegende Folgen haben kann, wenn Sie schneller handeln, als Ihr Unternehmen realistischerweise unterstützen kann, was Ihre erste Bewertung zu einem so wichtigen Teil Ihrer Transformationsreise macht.
Durch die Übernahme der Grundsätze von Clean Core kann sichergestellt werden, dass kritische Steuer- und Compliance-Funktionen und -Entscheidungen nicht mehr von komplexen und oft schwer zu verwaltenden Anpassungen innerhalb der ERP-Kernfunktionen bestimmt werden. Der Umstieg auf eine Infrastruktur mit reduzierter Komplexität ermöglicht es Ihrem Unternehmen, spezifische Steuerlösungen, die automatisiert und von Dritten verwaltet werden, einfacher zu integrieren. Dies ist ein Thema von großer Bedeutung, da sich Regierungen und Steuerbehörden auf der ganzen Welt auf ihre eigene Technologiereise begeben und Systeme implementieren, die weitaus komplexer sind als frühere Generationen.
Viele Länder haben sich in Richtung einer vollständigen Digitalisierung der Steuerkonformität bewegt, die Echtzeit-Transaktionsdaten und vollständige Transparenz Ihrer End-to-End-Transaktionsprozesse erfordert. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann der entscheidende Faktor für Ihre Fähigkeit sein, in bestimmten Regionen Geschäfte zu tätigen. Die Ausrichtung auf Clean Core ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Technologie in die Lage zu versetzen, schneller und effizienter auf sich ändernde regulatorische Bedingungen zu reagieren.
Diese Art von Transformationsprojekt sollte immer von einer soliden Geschäftsstrategie unterstützt und mit ihr abgestimmt werden. Es sollte im Voraus ein festes Kriterium dafür festgelegt werden, was Sie erreichen möchten und wie Sie die Wirksamkeit messen werden. Und die Einhaltung der globalen Steuervorschriften sollte ein grundlegendes Element jeder Transformation sein.
Steuern und Compliance sind ein großartiger Ausgangspunkt, um das volle Potenzial der Ausrichtung der Clean Core-Prinzipien mit erstklassigen Steuerlösungen zu entfalten.
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Im ersten Blog unserer Seriehaben wir das Konzept von SAP Clean Core vorgestellt und erfahren, wie viel über seine Auswirkungen auf das Geschäft gesprochen wird, insbesondere über die Möglichkeit, ein ERP an die betrieblichen Anforderungen anzupassen.
Im zweiten Teil möchte ich darauf eingehen, wie Unternehmen die SAP-Clean-Core-Prinzipiennutzen können , um ein System zu schaffen, das ihre Geschäftsziele besser unterstützt und sich positiv auf ihr Steuer- und Compliance-Management auswirkt.
In einem Artikel in Forbes mit dem Titel SAP: Warum moderne Software einen “sauberen Kern” benötigt, argumentiert der Autor – meiner Meinung nach zu Recht –, dass die alte Art des Hinzufügens von Funktionen durch Anpassen des Kerns oft übermäßig komplex, umständlich und kostspielig geworden ist. Er erklärt, wie ein neues Modell entwickelt wurde, das zwei Komponenten entkoppelt: die eine konzentriert sich auf Vorhersagbarkeit und die andere auf die Exploration. Dieses Evolutionsmodell ist als “bimodale IT” bekannt.
Nun ist bimodale IT kein neuer Begriff. EinLaut TechTarget wurde es von Gartner geprägt im April 2014 und war im April 2015 Gegenstand eines Gartner-Berichts mit dem Titel “How to Achieve Enterprise Agility with a Bimodal Capability” der Analysten Simon Mingay und Mary Mesaglio.
Warum also die Geschichtsstunde zu diesem Thema? Ich denke, es ist wichtig, die Tatsache zu verdeutlichen, dass die übermäßige Anpassung von Technologieplattformen kein neues Problem ist. Es gibt ihn schon eine Weile, aber was sich geändert hat, ist die Umgebung, die ihn umgibt.
Die digitale Wirtschaft bewegt sich heute in einem Tempo, in dem traditionelle Methoden und Gegenmaßnahmen nicht mehr wirksam sind. Heutige Umgebungen verlangen nach mehr Struktur, Standardisierung und Flexibilität, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.
In den letzten zehn Jahren haben wir eine Explosion in allen Kernbereichen des Technologiesektors erlebt, die Agilität entscheidend macht. Ganz gleich, ob es um die Vorbereitung auf Cyberangriffe geht oder um die Fähigkeit, Daten schnell zu analysieren, um Geschäftschancen zu nutzen, Agilität ist ein unverzichtbares Werkzeug in Ihrem Arsenal, und alte Methoden reichen einfach nicht aus.
Die heutige digitale Wirtschaft erfordert die rasche Einführung neuer Technologien. Ein entscheidender Schritt, um mit diesen Veränderungen Schritt zu halten, ist die Einführung agiler, geschäftskritischer, vernetzter Technologien, die sich an den Prinzipien von SAP Clean Core orientieren.
Die Einführung einer globalen Compliance-Lösung, die sich an den Clean Core-Prinzipien orientiert, wird von entscheidender Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass Sie mit dem Tempo der Digitalisierung Schritt halten können, während sie sich weiterentwickelt.
Es gibt vielleicht kein anderes Geschäftsfeld, das die Auswirkungen der Technologie auf globaler Ebene so stark zu spüren bekommt wie der Bereich Steuern und Compliance. Die hohen Investitionen der staatlichen Steuerbehörden in den letzten zehn Jahren haben den Prozess der Erhebung und Überweisung von Steuerschulden völlig verändert.
In dem Bestreben, Steuerlücken zu schließen oder zu beseitigen, sind die Zeiten, in denen Steuerdaten gesammelt und analysiert und im Nachhinein überwiesen wurden, vorbei oder werden es bald sein. Heute dreht sich alles um Echtzeit-Analysen über das gesamte Spektrum der Transaktion. Dies erfordert den Einsatz automatisierter Steuerplattformen, die sich schnell an sich ändernde regulatorische Umgebungen anpassen können und die Einhaltung der Vorschriften bei jeder Transaktion gewährleisten.
Durch die Anwendung der Prinzipien von Clean Core können Unternehmen jetzt dedizierte und hochfunktionale Compliance-Plattformen in ihre Technologie-Stacks einbinden, ohne ihre SAP-Kernumgebung anpassen zu müssen. Dadurch entfallen lange Testzyklen, Anpassungen und viele der manuellen Prozessaktualisierungen, die sonst erforderlich wären.
Bleiben Sie dran für den nächsten Teil dieser Serie, in dem wir tiefer in die Auswirkungen von Clean Core auf bestimmte Steuerprozesse eintauchen werden. In den kommenden Segmenten geht es um:
Teil III: Der Weg Ihres Unternehmens zu einem sauberen Kern
Teil IV: Vorteile und Geschäftsleistung von Clean Core
Teil V: Beseitigung der Steuerabhängigkeit von der IT
Es wird viel über die Einführung des “Clean Core”-Konzepts von SAP gesprochen und darüber, wie es sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens auswirken wird, sein ERP an die individuellen Anforderungen seines Betriebs anzupassen. In diesem ersten Blog einer Serie, die sich mit dem Thema Clean Core befasst, möchte ich mich auf die Realitäten konzentrieren, was es ist, warum es wichtig ist und die Gründe dafür.
SAP definiert “Clean Core” als eine Methode zur Integration und Erweiterung von Systemen in einer Weise, die Cloud-konform ist und gleichzeitig die Kontrolle über Stammdaten und Geschäftsprozesse gewährleistet. Vereinfacht ausgedrückt trägt der Umstieg auf SAP Clean Core dazu bei, die Integrität der SAP-Plattform zu schützen, indem der Umfang der Anpassung begrenzt wird. Und das aus gutem Grund.
Als Softwareanbieter dürfen Sie nicht die Kontrolle über Ihren eigenen Code verlieren, weil Sie zulassen, dass Ihre Kunden und/oder deren Berater so viele Anpassungen und zusätzlichen Code hinzufügen. Diese Anpassungen sind oft für sehr spezifische Anwendungsfälle gedacht, die möglicherweise nur eine kleine Anzahl von Kunden betreffen. Eine “Clean Core”-Architektur schützt die SAP-Plattform und ihre Kunden, indem sie diese übermäßigen Anpassungen begrenzt.
Wenn eine Plattform übermäßig angepasst wird, muss SAP, der Eigentümer der Plattform, eine enorme Menge an Entwicklungs- und Supportressourcen bereitstellen, um sicherzustellen, dass alle Änderungen berücksichtigt und Feedback aus der Praxis erfasst werden.
Dies erfordert in der Regel, dass der Plattformbesitzer ständig Hotfix-Code-Patches entwickelt, um “Brüche” im System zu reparieren, die durch übermäßige Anpassung verursacht wurden. Während die Kunden nur die Code-Patches implementieren mussten, die für sie relevant waren, war SAP immer noch am Haken für die Entwicklung von Tausenden dieser Patches. Die Kosten und Ressourcen dafür stiegen exponentiell und mussten eingedämmt werden.
Jeder, der über einen längeren Zeitraum in oder mit der IT gearbeitet hat, kann bestätigen, dass die kompliziertesten Umgebungen diejenigen sind, in denen ein hohes Maß an Anpassungen erforderlich sind. Zu Beginn der Informationstechnologie war es der Wilde Westen, wo auf der Grundlage des Wissens und der Erfahrung Ihres Architekten die Art und Weise aufgebaut wurde, wie Ihr Unternehmensnetzwerk aufgebaut wurde.
Glücklicherweise kamen dann Plattformen und Standards ins Spiel, und Unternehmen waren in der Lage, Umgebungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichten, neue Funktionen schnell zu operationalisieren und gleichzeitig die Kosten zu senken und die Abhängigkeiten innerhalb der IT-Abteilungen zu verringern. Die Position, die SAP hier einnimmt und der ich zustimme, ist, dass ein sauberer Kern der nächste Schritt sein wird, um Ihre Umgebung produktiver und effizienter zu machen.
Eine der wichtigsten Auswirkungen von Clean Core betrifft die Einhaltung von Steuervorschriften. Clean Core eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, personalisierte Steuertechnologie außerhalb ihrer traditionellen SAP-Umgebungen einzusetzen. Anstatt zu versuchen, komplexe Codierungen zu entwickeln, um immer komplexere Steuervorschriften in ihren ERPs zu bewältigen, können sie dedizierte Steuer-Engines integrieren, die automatisiert sind und sich nahtlos an sich ändernde regulatorische Umgebungen anpassen lassen.
SAP Clean Core bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre IT-Umgebungen zu vereinfachen, die Anpassung zu reduzieren und die Systemstabilität zu verbessern. Die Auswirkungen von Clean Core auf Steuern sind besonders vielversprechend, da Unternehmen jetzt spezialisierte Steuertechnologie nutzen können, die sich nahtlos in ihre SAP-Systeme integrieren lässt und so die Einhaltung von Vorschriften ohne zusätzliche Komplexität gewährleistet.
Bleiben Sie dran für den nächsten Teil dieser Serie, in dem wir tiefer in die Auswirkungen von Clean Core auf bestimmte Steuerprozesse eintauchen werden. In den kommenden Segmenten werden folgende Themen behandelt:
Teil II: Die Notwendigkeit eines sauberen Kerns
Teil III: Der Weg Ihres Unternehmens zu einem sauberen Kern
Teil IV: Vorteile von Clean Core und Geschäftsleistung
Teil V: Beseitigung der Steuerabhängigkeit von der IT
Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.
Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:
Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.
Update: 26. März 2024 von Dilara İnal
Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:
Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.
Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.
Inländische B2B-Rechnungen | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Papierrechnungen |
Erlaubt |
Verboten für große Steuerzahler |
Verboten für alle |
||
E-Rechnungen im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt |
Obligatorisch für große Steuerzahler |
Obligatorisch für alle |
|
EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können | |||
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG) |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können |
Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.
Update: 6. November 2023 von Dilara İnal
Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.
Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:
Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.
Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.
Update: 20. September 2023 von Dilara İnal
Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:
Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .
Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 4. August 2023 von Dilara İnal
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.
Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.
Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:
Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.
Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 21. April 2023 von Anna Norden
Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.
Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:
Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.
Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.
Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.
Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.
Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.
Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.
Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.
Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi
In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.
Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).
Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.
Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.
Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeR, begrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.
Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.
Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.
Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird mit den jüngsten Details, die am 8. Dezember 2022 veröffentlicht wurden, weiter vorangetrieben. Infolgedessen verstärken viele EU-Länder ihre Anstrengungen zur Digitalisierung der Steuerkontrollen – einschließlich der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.
Während wir in Nordeuropa unterschiedliche Ansätze sehen, um diesen Übergang einzuleiten, hat sich der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) und E-Invoicing-Mandaten beschleunigt.
Jüngste Aussagen deuten darauf hin, dass Deutschland Schritte in Richtung eines B2B-E-Invoicing-Mandats unternimmt, allerdings ohne ein zentrales Melde- oder Clearingelement – zumindest vorerst. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkonferenz am 10. März kündigte das Bundesministerium der Finanzen an, dass in wenigen Wochen ein Entwurf für die Einführung des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht wird.
Es ist erwähnenswert, dass Deutschland zuvor bei der Europäischen Kommission eine abweichende Entscheidung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beantragt hatte, wie das Finanzministerium im November 2022 bekannt gab.
Schweden ist ein weiteres Land, in dem es nicht überraschend wäre, wenn eine E-Invoicing-Pflicht eingeführt würde. Die schwedische Agentur für digitale Verwaltung (DIGG) hat den Wunsch geäußert, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Land einzuführen.
Gemeinsam mit der schwedischen Steuerbehörde und dem schwedischen Handelsregisteramt hat DIGG die Regierung aufgefordert, die Bedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in B2B- und G2B-Strömen zu untersuchen, die dem aktuellen B2G-E-Invoicing-Mandat hinzugefügt würden.
Die Begründung für diese Forderung ist, dass die Annahme des ViDA-Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Warenströmen führen wird. Daher sollte das nationale System aus Gründen der Effizienz angeglichen werden. Das DIGG geht nicht davon aus, dass die Angleichung freiwillig erfolgen wird, aber ein Mandat wird notwendig sein.
In Finnland gibt es keine obligatorische B2B-E-Invoicing-Vorschrift. Einkäufer können jedoch auf Wunsch eine strukturierte elektronische Rechnung von ihren Lieferanten erhalten. Diese Regelung gilt seit April 2020 für alle finnischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 €.
Darüber hinaus hat die finnische Regierung kürzlich ihre Unterstützung für die elektronische Rechnungsstellung unter Beweis gestellt, indem sie einen Brief an das Parlament geschickt hat, in dem sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung darlegt. Die Regierung sieht in der elektronischen Rechnungsstellung ein Mittel, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und den Mehrwertsteuerbetrug durch das ViDA-Paket zu bekämpfen.
Litauen legt den Grundstein für die breitere Nutzung elektronischer Rechnungen. Sie hat Pläne angekündigt, eine technologische Lösung zu entwickeln, die dem europäischen Standard für die Übermittlung elektronischer Rechnungen entspricht.
Die Plattform soll Unternehmen mindestens fünf Jahre lang kostenlos zur Verfügung stehen und bis September 2023 fertig sein. Darüber hinaus wird die Plattform die Anforderungen von Peppol Network erfüllen und Peppol BIS 3.0 erfüllen.
Dänemark hat auch an der Digitalisierung der Geschäftsprozesse gearbeitet, indem es ein neues Buchhaltungsgesetz eingeführt hat. Die dänische Wirtschaftsbehörde hat mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über die digitale Buchhaltung begonnen, indem sie Entwürfe für Durchführungsverordnungen für standardmäßige digitale Buchhaltungssysteme und deren Registrierung verabschiedet hat.
Dies hat zur Folge, dass Anbieter von gängigen digitalen Buchhaltungssystemen ihre Systeme bis spätestens 31. Oktober 2023 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass herkömmliche digitale Buchhaltungssysteme das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format unterstützen müssen.
Dänemark hat zwar die endgültigen Termine nicht bekannt gegeben, erwartet aber, dass sich die Steuerzahler zwischen 2024 und 2026 an die Regeln für die digitale Buchhaltung halten.
Sprechen Sie mit einem Mitglied unseres Teams , wenn Sie weitere Fragen zum Thema E-Invoicing haben.
Update: 4. Oktober 2022 von Enis Gencer
Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter deutet darauf hin, dass sich kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) in ganz Europa immer mehr durchsetzen werden. Im Abschlussbericht wird die Einführung eines EU-weiten CTC-Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, das sowohl Intra-EU- als auch Inlandstransaktionen abdeckt, als beste politische Option. Während die osteuropäischen Länder bei der lokalen Umsetzung an vorderster Front standen und schnell gehandelt und CTCs eingeführt haben, lohnt es sich auch, einige der Entwicklungen in Nordeuropa im Auge zu behalten.
Nach der Bundestagswahl 2021 hat die neue Koalitionsregierung in Deutschland den Mehrwertsteuerbetrug als politische Frage identifiziert . Sie kündigte an, so bald wie möglich ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen zu wollen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt werden soll. Obwohl es keine Details über die Art des Systems gibt, laufen Gespräche mit Interessenvertretern aus dem Privatsektor, die sich hauptsächlich auf den Zeitplan für die Umsetzung und die Rolle der Regierung in einem solchen System konzentrieren.
Seit 2020 ist die B2G-E-Rechnung für Rechnungen an die Bundesverwaltung obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Geltungsbereich auf Landeskörperschaften in Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ausgeweitet, die nächsten Bundesländer kommen 2023 und 2024 hinzu. Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat, die zentrale Stelle für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, den Beschluss 2022/31 erlassen, der allen öffentlichen Auftraggebern empfiehlt, bis zum 1. Oktober 2023 elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netz zu akzeptieren, um den gesamten öffentlichen Raum einheitlich zu verbinden.
Auch Dänemark strebt die Einführung neuer Anforderungen an, um die Geschäftsprozesse dänischer Unternehmen zu digitalisieren. Am 19. Mai 2022 verabschiedete das dänische Parlament ein neues Rechnungslegungsgesetz, das Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchungen elektronisch über ein digitales Buchhaltungssystem vorzunehmen. Das Mandat wird je nach Unternehmensform und Umsatz schrittweise zwischen 2024 und 2026 in Kraft treten.
Das neue Rechnungslegungsgesetz führt zwar keine verpflichtenden E-Invoicing- oder CTC-Verpflichtungen ein, aber es ist vorgesehen, dass die digitalen Buchhaltungssysteme die kontinuierliche Registrierung der Transaktionen des Unternehmens und die Automatisierung der Verwaltungsprozesse, einschließlich der automatischen Übermittlung und des Empfangs von E-Rechnungen, unterstützen müssen. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, Kauf- und Verkaufstransaktionen mit elektronischen Rechnungen als Dokumentation der Transaktionen zu registrieren, was in der Praxis einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gleichkommen würde.
Die dänische Wirtschaftsbehörde Erhvervsstyrelsen hat Entwürfe für drei Durchführungsverordnungen zu den neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung erstellt. Nach dem Verordnungsentwurf sind digitale Buchhaltungssysteme erforderlich, um das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format zu unterstützen. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Buchhaltungsdaten des Unternehmens auszutauschen, indem sie eine Standarddatei generieren, bei der es sich um den dänischen SAF-T-Standard handelt, der kürzlich von Erhvervsstyrelsen veröffentlicht wurde.
Die Verordnungsentwürfe liegen bis zum 27. Oktober zur öffentlichen Konsultation vor, und die Anforderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis zum 1. Oktober 2023 wird es eine Umstellungsfrist für digitale Buchhaltungssysteme geben, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Schweden ist ein weiteres Land, das die Einführung digitaler Meldepflichten erwägt. Die schwedische Steuerverwaltung Skatteverket prüft verschiedene Möglichkeiten, um die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig nützliche Wirtschaftsdaten von Unternehmen zu erhalten. Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase, und obwohl solche Anforderungen die Einführung von SAF-T-Anforderungen (Standard Tax Audit File) oder eine Art von CTC, E-Reporting oder E-Invoicing bedeuten könnten, würden die Steuerbehörden dennoch bestrebt sein, ein reibungsloses System für Unternehmen zu implementieren.
Das lettische Finanzministerium arbeitet seit einiger Zeit an der Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Sie führten eine öffentliche Konsultation durch und berücksichtigten die Meinungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, um die Bereitschaft zur Einführung elektronischer Rechnungen in Lettland zu ermitteln.
Daraufhin hat das Finanzministerium einen Bericht erstellt, in dem die aktuelle Situation und die Einführung von E-Rechnungen sowie mögliche technologische Lösungen erörtert werden. Der Bericht konzentriert sich auf verschiedene E-Invoicing-Systeme, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung nach Audit, die zentralisierte elektronische Rechnungsstellung und die dezentrale elektronische Rechnungsstellung, und vergleicht die Vor- und Nachteile solcher Systeme.
Der Bericht befürwortet den PEPPOL BIS-Standard für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei B2B- und B2G-Transaktionen und schlägt vor, dass die Verwendung von elektronischen Rechnungen in den lettischen Vorschriften als Verpflichtung definiert werden muss, wobei eine verbindliche Anforderung für die Verwendung von elektronischen Rechnungen festgelegt wird, die spätestens 2025 beginnen soll.
Die lettische Regierung hat den Bericht und die erforderlichen Rechtsakte gebilligt, so dass die Umsetzung der technologischen Lösungen zu gegebener Zeit Gestalt annehmen dürfte.
Es ist klar, dass CTC-Initiativen bei Regierungen und Steuerbehörden in Europa immer beliebter werden, wobei die nordeuropäischen Länder diesem Trend zu folgen beginnen, auch wenn sie vorsichtiger zu agieren scheinen. Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie und wann diese CTC-Projekte Gestalt annehmen und von den bevorstehenden Ergebnissen der EU-Kommission zum Projekt VAT in the Digital Age beeinflusst werden.
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Jedes Jahr am 1. Januar müssen in Peru tätige Steuerzahler ihr monatliches Einkommen über einen bestimmten gesetzlich festgelegten Zeitraum bewerten, um zu überprüfen, ob sie unter die Verpflichtung fallen, elektronische Hauptbücher zu führen. Steuerzahler, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten oder ihre Bücher freiwillig elektronisch führen möchten, können dies tun, indem sie das Electronic Ledgers-Programm (Programa de Libros Electrónicos — PLE) verwenden, das alle elektronischen Bücher abdeckt, oder über das System der elektronischen Hauptbücher (Sistema de Libros) (Sistema de Libros Electrónicos Portal — SLE), ausschließlich für die Erfassung von Verkäufen und Käufen.
Anfang dieses Jahres genehmigte die peruanische Steuerbehörde (SUNAT) jedoch ein neues System speziell für die Erfassung von Verkäufen und Käufen, das Integrierte System für elektronische Aufzeichnungen (Sistema Integrado de Registros Electrónicos — SIRE). Mit der neuen Resolution 40-2022/SUNAT wurde die elektronische Aufzeichnung von Einkäufen (Registro de Compras Electrónico – RCE) eingeführt, ein Modul, das dem elektronischen Umsatz- und Ergebnisrekord (Registro de Ventas e Ingresos Eletrónicos – RVIE) ähnelt, das 2021 erstellt wurde und bereits in Verwendung durch Steuerzahler.
Die beiden Module, RVIE und RCE, bilden den SIRE. Dieses neue System wird ab Oktober 2022 schrittweise eingeführt und verpflichtet die Steuerzahler, von PLE und SLE zu migrieren, um ihre Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen ausschließlich über SIRE zu erstellen und gleichzeitig die PLE für andere Hauptbücher beizubehalten.
Der Hauptzweck des SIRE besteht darin, die Erstellung von Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen für Steuerzahler zu vereinfachen. Über den SIRE wird automatisch ein Vorschlag für den RVIE und den RCE generiert. Es ist ab dem 2. Kalendertag eines jeden Monats verfügbar. Der Steuerzahler kann es akzeptieren, ändern oder durch die Informationen ersetzen, die er SUNAT vorlegen möchte. Wenn während des monatlichen Zeitraums keine Transaktionen stattfinden, muss der Steuerzahler dennoch eine leere Datei bei SUNAT einreichen.
Unter den derzeitigen Systemen (PLE und SLE) generiert SUNAT kein Angebot. Der Steuerzahler gibt alle Verkaufs- und Einkaufsinformationen ein und generiert die Aufzeichnungen. Beim SIRE verwendet SUNAT jedoch Informationen aus seinem elektronischen Rechnungssystem (Sistema de Emisión Eletrónica – SEE), um einen Vorschlag von RVIE und RCE zu erstellen, den der Steuerzahler in jedem Meldezeitraum einreicht. Der Datensatz wird täglich mit den am Vortag erhaltenen Informationen aktualisiert.
Der RCE weist im Vergleich zu dem bereits verwendeten RVIE bestimmte Besonderheiten auf. Das RCE verlangt die Erstellung von zwei separaten Dateien, den Aufzeichnungen über inländische und grenzüberschreitende Einkäufe. Auch wenn keine grenzüberschreitenden Transaktionen durchgeführt werden, muss dennoch eine leere RCE bei SUNAT eingereicht werden. Darüber hinaus können Steuerzahler bestimmte Einkaufsrechnungen jederzeit für 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung ausschließen und sie in die RCE aufnehmen.
Nach der Überarbeitung durch den Steuerzahler werden RVIE und RCE zusammen eingereicht, und eine Empfangsstatusmeldung (Constancia de Recepcion), die relevante Informationen enthält, wird an die elektronische Mailbox des Steuerzahlers zugestellt.
Der SIRE kann über das SUNAT-Portal unter Verwendung der auf dem Computer des Steuerzahlers installierten SIRE-Anwendung oder über den API-Webdienst von SUNAT aufgerufen werden.
Sobald die Steuerzahler zur ausschließlichen Führung von Verkaufs- und Kaufunterlagen über den SIRE verpflichtet sind, müssen sie diese Aufzeichnungen nicht mehr in den PLE-, SLE- oder Papierbüchern führen. Da der SIRE jedoch ausschließlich RVIE und RCE abdeckt, müssen die Steuerzahler weiterhin die PLE pflegen, die alle anderen Hauptbücher enthält.
Dies bedeutet, dass die Steuerzahler sich der unterschiedlichen Regeln bewusst sein müssen, die für die PLE und den SIRE gelten. Ein Beispiel ist, dass der SIRE die Änderung eines bereits „geschlossenen“ Datensatzes aus einer früheren Periode ermöglicht, ohne auf die nächste Periode zu warten, wie bei PLE und SLE. Im SIRE können jederzeit Anpassungen unter Verwendung der verschiedenen von SUNAT bereitgestellten Anhänge vorgenommen werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich des Jahres, in dem der Rekord erstellt wurde.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass Steuerzahler keine elektronischen Aufzeichnungen mehr speichern, archivieren und aufbewahren müssen, da SUNAT dies für sie erledigt.
Die Implementierung des SIRE erfolgt schrittweise nach folgendem Zeitplan:
Steuerzahler können den SIRE auch freiwillig nutzen, wenn sie verpflichtet sind, die Aufzeichnungen über Verkäufe und Einkäufe zu führen, und gemäß dem folgenden Kalender im SUNAT-Betriebsportal (clave SOL) registriert sind:
Die Resolution 40-2022/SUNAT tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Da die meisten Unternehmen in Peru jedoch bereits verpflichtet sind, Aufzeichnungen über Verkäufe und Käufe zu führen, müssen die größten Gruppen von Steuerzahlern bereit sein, das neue Mandat ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen.
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Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.
Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.
Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.
Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.
e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.
Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.
Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten. Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.
Mehr und mehr Staaten weltweit sind von Mehrwert-, Verbrauchs- und sonstigen indirekten Steuern als größte staatliche Einnahmequelle abhängig und die Regierungen fragen sich natürlich, mit welchen technischen Mitteln sie die maximale Menge an fälligen Steuern nach den neuen Steuerbestimmungen erheben können. Indien ist dabei das neueste Beispiel.
Die GST (Verbrauchssteuer) wurde im Juli 2017 in Indien eingeführt, nachdem viele Jahre der Gespräche und Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessengruppen im Land erfolgt waren. Die Reform führte zu wesentlichen Vereinfachungen und Optimierungen des Steuerwesens in Indien. Obwohl der Weg bei der Einführung der Steuer sehr holprig war, ging im internationalen Vergleich alles sehr schnell. Nach fast zwei Jahren wird die Einführung weithin als Erfolg betrachtet und die Regierung ist scheinbar bereit, die GST-Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben und Echtzeit-Steuerkontrollen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen.
Dieses Frühjahr kündigte das GST Council die Gründung eines Sonderkomitees mit der Aufgabe an, eine potenzielle indische Umsetzung eines Pflichtsystems zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B zu untersuchen: das „Committee of Officers on generation of electronic invoice through GST Portal“ (CoO).
Das CoO wurde insbesondere damit beauftragt, das südkoreanische Clearance-System mit ähnlichen Systemen in Lateinamerika zu vergleichen, um die global bewährten Methoden zu erfahren und zu bewerten, in welchem Umfang die staatlich kontrollierte Plattform in Indien – das GST Network – als Zentralstelle für ein elektronisches Rechnungsstellungsverfahren nach Clearance-Methode geeignet ist.
Ende Mai bildete das CoO zwei Unterkomitees, die parallel arbeiten sollten: eines an rechtlichen und politischen Fragen und das andere an der Ausarbeitung der technischen Anforderungen. In den letzten Wochen sind die Arbeiten in diesen Gruppen sowie in Gesprächen zwischen Behörden und Unternehmen vorangekommen.
Das Komitee steht vor dem Abschluss der Erstberatungen, die Abschlussempfehlungen wurden jedoch noch nicht in einem Bericht veröffentlicht. Daher sind noch keine Gesetzesentwürfe, Rechnungsschemata oder Prozessrahmenentwürfe an die Öffentlichkeit gelangt; mit Ergebnissen wird jedoch diesen Sommer gerechnet.
Es ist zwar noch zu früh, das indische elektronische Rechnungsstellungssystem wirklich mit Gewissheit beschreiben zu können, doch Spekulationen sind natürlich bereits im Umlauf. Das CoO wurde insbesondere beauftragt, zu untersuchen, wie das aktuelle eWaybill-System als verpflichtendes System zur elektronischen Rechnungsstellung recycelt werden könnte. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der neue Rahmen dem eWaybill-Prozess ähneln wird.
Zu diesen Ähnlichkeiten zählen das Prinzip der Erzeugung von Rechnungsnummerbereichen in (nahezu) Echtzeit durch eine zentrale Plattform, die dann im Rechnungsdokument enthalten sein muss, um eine steuerlich gültige Rechnung darzustellen. Mit anderen Worten: Dieser Systemtyp hätte keine Ausstellung der Rechnung in einem Freigabeportal wie in Italien zur Folge, sondern würde eine etwas „softere“ Version eines elektronischen Rechnungsstellungssystems auf Freigabebasis darstellen.
Elektronische Rechnungsstellung ist schon seit einigen Jahren gesetzlich möglich und praktisch Realität, demzufolge nutzen bereits viele Unternehmen im Land PDF-basierte elektronische Rechnungsstellung. Angesichts der Größe der indischen Volkswirtschaft und ihrer Rolle in globalen Fertigungsprozessen wird jede große Reform der elektronischen Rechnungsstellung starke Auswirkungen haben – nicht nur auf örtliche Unternehmen, sondern auch auf den internationalen Handel als solches.
Am 21. Juni soll das GST Council allgemein das Thema Steuerkontrollen und die Steigerung der erhobenen Steuern durch moderne Compliance-Anforderungen besprechen. Es bleibt fraglich, ob das GST Council bereit für eine formelle Entscheidung zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im Land oder bereit zur Veröffentlichung eines übergeordneten Rahmens für die grundlegenden Überlegungen wie Umfang, Datum des Inkrafttretens und generelle technische Prinzipien ist.
Falls nicht, ist das immer noch kein Grund zur Sorge über eine verzögerte Entscheidung. Falls überhaupt, sollte man eher mit dem Gegenteil rechnen: Die Regierung unter Präsident Modi hat mehrfach bewiesen, wie schnell sie Dinge erledigen kann. Nach den kürzlichen Wahlen vor nicht einmal einem Monat ist es durchaus möglich, dass der gestärkte Präsident dieses Projekt beschleunigen wird.
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