Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Brasilien: Ein Überblick für Unternehmen

In Brasilien gibt es eine Vielzahl von Steuerregeln und -vorschriften zu beachten, aber ihre Einhaltung muss nicht anstrengend sein. Es ist wichtig, die Verpflichtungen Ihrer Organisation zu kennen und zu wissen, was von Ihnen verlangt wird – und genau dafür ist diese Seite gedacht.

Diese Übersicht führt Sie durch die verschiedenen Steuern in Brasilien, von der staatlichen Umsatzsteuer über die bundesstaatliche Umsatzsteuer bis hin zur kommunalen Dienstleistungssteuer und den bundesstaatlichen Sozialabgaben. Compliance beginnt hier.

Allgemeine Umsatzsteuerinformationen für Brasilien

Staatliche UmsatzsteuererklärungMonatlich fällig, Frist ist abhängig von der Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit
Bundesweite UmsatzsteuererklärungFällig am 15. Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das steuerpflichtige Ereignis eingetreten ist
Umsatzsteuersätze

17 %
12 %
7 %
0 %

Umsatzsteuerregeln in Brasilien

Es gibt eine Vielzahl von Steuern, die Organisationen in Brasilien kennen müssen. Hier finden Sie eine einfache Übersicht.

Elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

In Brasilien gibt es mehrere Arten von elektronischen Rechnungen, wobei die elektronische Rechnungsstellung für B2G- und B2B-Transaktionen obligatorisch ist. Wenn Ihr Unternehmen in Brasilien ansässig ist, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen, wenn Sie es mit Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungsstellen zu tun haben.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien.

Staatliche Umsatzsteuer (ICMS)

Die staatliche Umsatzsteuer (ICMS) in Brasilien wird von den einzelnen Bundesstaaten erhoben. Die Steuersätze werden von den einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Generell gilt die Steuer jedoch für:

  • Importierte und nationale Waren
  • Verkehrsdienstleistungen zwischen Ländern und Kommunen
  • Kommunikationsdienste
  • Stromversorgung

Bundesstaatliche Umsatzsteuer (IPI)

Die bundesstaatliche Umsatzsteuer in Brasilien, oder IPI, gilt für nationale und importierte Waren. Die von der bundesstaatlichen Regierung auferlegte IPI gilt für Steuertatbestände, die die Zollabfertigung von Waren und den Versand von Waren aus einem inländischen Industriebetrieb umfassen.

Kommunale Dienstleistungssteuer (ISS)

Die brasilianische Gemeindesteuer (ISS) ist eine Dienstleistungssteuer, die an die Gemeinden des Landes gezahlt wird. Sie gilt für Dienstleistungen, die nicht unter die staatliche brasilianische Mehrwertsteuer, ICMS, fallen. Im Allgemeinen wird diese Steuer der Gemeinde geschuldet, in der der Dienstleister tätig ist.

Bundesstaatlicher Sozialbeitrag (PIS-PASEP und COFINS)

PIS-PASEP und COFINS sind Sozialbeiträge des Bundes, die auf die monatlichen Bruttoeinnahmen von Organisationen erhoben werden. Exporte sind von diesen Steuern befreit, Importe jedoch nicht – allerdings variieren die Steuersätze je nach den Aktivitäten der einzelnen Unternehmen.

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerregistrierung in Brasilien

Für Nichtansässige in Brasilien sind die Anforderungen für die Umsatzsteuerregistrierung einfach.

Unternehmen, die nicht in Brasilien ansässig sind, können sich nur dann für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn sie eine permanente Niederlassung im Land haben und alle Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen den Steuerschwellenwert für mindestens zwei der vier Umsatzsteuerarten erfüllen – das bedeutet, dass jede Organisation, die in Brasilien geschäftlich tätig ist, eine Registrierung benötigt.

Die Steuerbehörden des Landes müssen jedoch noch die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Lieferungen ausländischer Unternehmen an Verbraucher, die sich nicht für die Umsatzsteuer registriert haben (B2C), einführen.

Anforderungen bei der Rechnungsstellung in Brasilien

Im Allgemeinen muss jedem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen eine Rechnung beigefügt werden. Brasilien verlangt von Unternehmen, dass sie sich in einem Bundesstaat registrieren lassen, indem sie sich dem Nationalen Register der juristischen Personen (CNPJ) anschließen.

In Brasilien gibt es mehrere Arten von elektronischen Rechnungen, darunter:

  • Elektronische Rechnung (NF-e) – für die Lieferung von Waren
  • Elektronische Dienstleistungsrechnung (NFS-e) – für die Erbringung von Dienstleistungen
  • Elektronische Verbraucherrechnung (NFC-e) – für B2C-Transaktionen

Damit eine Rechnung gültig ist, sind bestimmte Angaben erforderlich. Dazu gehören:

  • CNPJ-Nummer
  • Adresse des Ausstellers und des Empfängers
  • Code, Beschreibung und Menge des Produkts
  • Mengenwert und Steuerdetails
  • Gültige digitale Signatur

In Brasilien muss eine elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format vorgelegt und von den brasilianischen Steuerbehörden validiert werden, bevor sie dem Käufer ausgestellt wird.

Strafen bei Nichteinhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Brasilien

Die Nichteinhaltung der brasilianischen Umsatzsteuervorschriften kann für Steuerzahler sehr teuer werden. Es gibt eine große Bandbreite an Bußgeldern, die von 1 % bis 150 % reicht. Die regulären Bußgelder betragen jedoch 75 % der an die Behörden zu zahlenden Steuer.

FAQ

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Brasilien beträgt 17 %, erhöht sich jedoch bei bestimmten Waren oder Dienstleistungen auf 25 %. Es gibt auch ermäßigte Sätze von 12 % und 7 %.

In Brasilien sind zahlreiche Artikel von der Mehrwertsteuer befreit bzw. mit 0 % besteuert. Sie umfassen:

  • Alle von einem brasilianischen Lieferanten ins Ausland versandte Artikel
  • Eier, Obst und Gemüse
  • Medizinisches Zubehör
  • Ausrüstung und Zubehör für die Chirurgie
  • Rollstühle
  • Prothesen

In Brasilien wird in der Regel von Quellensteuern ausgegangen, im Falle der Steuer auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr (ICMS) von einer Bestimmung in der ICMS-Vereinbarung 142/2018 und im Falle der Steuer auf Dienstleistungen (ISS) von einer Bestimmung in Artikel 6 des Ergänzungsgesetzes 116/2003.

Brasilien hat nur begrenzte Möglichkeiten für Unternehmen, die Umsatzsteuer zurückzufordern. Im Allgemeinen gelten folgende Regeln:

  • Bei der ICMS (staatlichen Umsatzsteuer) können Unternehmen nur die Umsatzsteuer zurückfordern, die auf Vorleistungen verbucht wurde, die für Handelswaren gelten
  • Bei der IPI (bundesstaatlichen Umsatzsteuer) können nur Importeure und Industrieunternehmen die Umsatzsteuer über Gutschriften zurückerhalten

Unternehmen, die nicht in Brasilien registriert sind, können keine Umsatzsteuer zurückfordern.

Unternehmen müssen nur dann einen Fiskalvertreter in Brasilien ernennen, wenn sie eine feste, permanente Niederlassung haben.

In Brasilien gibt es keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuer, d. h. Unternehmen müssen sich registrieren lassen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen.

Für die beiden Arten der Umsatzsteuer in Brasilien gibt es unterschiedliche Fristen:

  • ICMS: Diese Meldungen sind monatlich fällig, wobei die Frist von der Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit abhängt
  • IPI: Steuererklärungen müssen monatlich über die DCTF-Erklärung eingereicht werden, fällig bis zum 15. Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, an dem das steuerpflichtige Ereignis eingetreten ist.

Die brasilianische Umsatzsteuernummer, Cadastro Nacional de Pessoa Juridica (CNPJ), ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen nach der Registrierung für die Umsatzsteuer zugewiesen wird.

In Brasilien gibt es keinen Schwellenwert für die Umsatzsteuerpflicht. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen anbietet, die einer oder mehreren Steuern des Landes unterliegen, muss es sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Lösungen für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Brasilien

Angesichts der zahlreichen Steuern in Brasilien kann die Einhaltung der Vorschriften kompliziert sein. Sovos ist Ihr idealer Compliance-Partner – nicht nur jetzt, sondern auch wenn sich die Steuervorschriften des Landes im Laufe der Zeit weiterentwickeln.

Wir kombinieren lokale Steuerkompetenz mit globalen Lösungen und gewährleisten so die Einhaltung von Vorschriften, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

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Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Argentinien: Ein Überblick für Unternehmen

Wenn Sie in Argentinien geschäftlich tätig sind, müssen Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Einhaltung der Anforderungen aus mehreren Mandaten, einschließlich der Umsatzsteuer und der elektronischen Rechnungsstellung, kann für Unternehmen eine Herausforderung sein.

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Pflichten in Argentinien und hilft Ihnen, Ihre Pflichten zu verstehen – sowohl jetzt als auch bei zukünftigen Änderungen.

Allgemeine Umsatzsteuerinformationen für Argentinien

Es gibt viel Wissenswertes über die argentinische Umsatzsteuerregelung, auch bekannt als Impuesto al Valor Agregado (IVA).

Regelmäßige UmsatzsteuererklärungMonatlich
Zwischen dem 12. und 22. des Monats, der auf das Ende des Steuerzeitraums folgt
Umsatzsteuersätze21 % (Standard)
27 %
10,5 % 2,5 %

Umsatzsteuerregeln in Argentinien

Elektronische Rechnungsstellung in Argentinien

Wenn der Steuerzahler derzeit aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht in der Lage ist, die Belege außerhalb des elektronischen Ausgabesystems auszustellen, muss er zu einem bestimmten Datum eine Steuererklärung mit den Zahlungsbelegen, Gutschriften und Belastungsanzeigen ausstellen, ohne das elektronische Ausgabesystem (SEE) zu nutzen. Mehr lesen.

Digitales Umsatzsteuerbuch

Neben der Umsatzsteuer und der elektronischen Rechnungsstellung sollten Steuerzahler auf eine weitere Erklärung achten: das digitale Umsatzsteuerbuch. Diese 2019 eingeführte Verpflichtung verlangt von den Organisationen, Folgendes elektronisch zu erfassen und zu registrieren:

  • Sales
  • Käufe
  • Zuweisungen
  • Importe und Exporte

Diese Regelung sieht vor, dass die Steuerzahler ihre Vorgänge elektronisch über den PORTAL IVA-Service registrieren.

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerregistrierung in Argentinien

Argentinien behandelt Waren und digitale Dienstleistungen in Bezug auf die Umsatzsteuer unterschiedlich.

Im Juni 2018 führte Argentinien eine Umsatzsteuer-Quellensteuer auf digitale Dienstleistungen ein, die von ausländischen Unternehmen und Anbietern für inländische Verbraucher erbracht werden.

Argentiniens Allgemeiner Beschluss Nr. 4240/2018 definiert folgende steuerpflichtige digitale Dienstleistungen:

  • Datenspeicher
  • Online-Werbung
  • Software as a Service (SaaS)
  • Streamen von Musik, Videos oder Spielen
  • Webdienste

Die Lösung sieht vor, dass ein Abzug in Höhe des normalen Umsatzsteuersatzes (21 %) von der Zahlung des Käufers durch die Zahlungsstelle einbehalten wird. Die Umsatzsteuer wird zu folgenden Zeitpunkten erhoben:

  • Auf Debitkarten: Zum Zeitpunkt der Transaktion
  • Auf Kreditkarten: Am Ende des Monats
  • Andere Zahlungsanbieter: Zum Zeitpunkt der Geldüberweisung

Wann besteht Umsatzsteuerpflicht in Argentinien?

In Argentinien wird die Umsatzsteuer auf den Verkaufswert von Produkten, die meisten Dienstleistungen und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen erhoben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Die Umsatzsteuer wird durch die Abgabe monatlicher Steuererklärungen entrichtet, und der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 21 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten Sondersätze von 27 % bzw. 10,5 %.

Anforderungen bei der Rechnungsstellung in Argentinien

Die erste Voraussetzung beim Ausstellen elektronischer Rechnungen in Argentinien besteht darin, dass Steuerzahler bei der AFIP (Administración Federal de Ingresos Públicos) registriert sein und bei der Steuerbehörde einen elektronischen Autorisierungscode (CAE) anfordern müssen.

Elektronische Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten, der Identifikationsdaten und spezifische Details enthält, darunter:

  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Gesamtbetrag
  • Abrechnungswährung und Wechselkurs
  • Art und Code der Autorisierung

Strafen bei Nichteinhaltung der Umsatzsteuer-Gesetze in Argentinien

Argentinien bestraft Steuerzahler, die ihren Umsatzsteuerpflichten nicht nachkommen.

Bei Nichtzahlung der geschuldeten Umsatzsteuer beträgt die Strafe 100 % des geschuldeten Betrags. Diejenigen, die in betrügerische Aktivitäten verwickelt sind, müssen mit Geldstrafen rechnen, die vom Zwei- bis zum Sechsfachen des geschuldeten Steuerbetrags reichen und erhalten in extremen Fällen sogar Haftstrafen.

FAQ

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Argentinien beträgt 21 %, wobei für bestimmte Artikel Sondersätze von 27 % und 10,5 % gelten.

In Argentinien sind folgende Dinge von der Umsatzsteuer befreit:

Der Verkauf von:

  • Büchern
  • Normalem Brot
  • Medizin
  • Milch
  • Natürlichem Wasser
  • Briefmarken
  • Von der Regierung erworbenen Schiffen

Die Bereitstellung von:

  • Kulturellen Dienstleistungen von religiösen Einrichtungen
  • Bildung durch private Einrichtungen
  • Lokalem und internationalem Transport
  • Medizinischer Versorgung
  • Dienstleistungen der Regierung und öffentlicher Einrichtungen
  • Tickets für Kunst und Sport
  • Transport in Fahrzeugen, die speziell für kranke oder verletzte Personen ausgelegt sind

Die argentinische Umsatzsteuerregelung gilt für Umsätze, die ihrer Natur nach zu Steuergutschriften führen können, wie der Kauf und Verkauf von beweglichen Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen.

Je nach den Merkmalen des Vorgangs können 50 %, 80 % oder 100 % der auf der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer einbehalten werden.

Bei der Ausreise aus Argentinien können die Steuerzahler jede Zollstelle aufsuchen, um ihre Rechnungen und Einkäufe einzureichen. Gültige Rechnungen werden über abgestempelte Formulare zurückerstattet.

Nein, nicht ansässige Unternehmen haben keinen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer auf ihre Ausgaben in Argentinien. Dies gilt selbst dann, wenn die gebietsfremde Person keine steuerpflichtigen Leistungen an das Unternehmen erbracht hat.

Die argentinischen Steuerbehörden verlangen von ausländischen Steuerzahlern nicht, dass sie einen Fiskalvertreter ernennen, wenn sie ein Unternehmen im Land gründen.

Für Steuerzahler, die in Argentinien Handel treiben, liegt der Schwellenwert für die Registrierung der Umsatzsteuer bei 300.000 ARS für Waren und 200.000 ARS für Dienstleistungen.

Die Rückzahlungen sind zwischen dem 12. und 22. des Monats nach Ende des Zeitraums in argentinischen Pesos fällig.

Umsatzsteuernummern werden an registrierte Steuerzahler vergeben und von den Steuerbehörden zur Identifizierung und Überprüfung von natürlichen und juristischen Personen verwendet. Der argentinische Code heißt Clave Única de Identificación Tributaria (CUIT) und folgt normalerweise diesem Format: 30-12345678-1.

Lösungen für die Umsatzsteuer-Compliance in Argentinien

Die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten in Argentinien kann Ihre Ressourcen stark beanspruchen – vor allem dann, wenn Sie eine internationale Organisation leiten. Es gibt zahlreiche Mandate zu berücksichtigen, die sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es ebenso wichtig, mit den Anforderungen Schritt zu halten, wie sie in der Gegenwart zu erfüllen.

Hier kommt Sovos ins Spiel. Durch die Kombination von lokalem Fachwissen und globaler Abdeckung können die Lösungen und Fachkräfte von Sovos Ihre Steuerlast übernehmen und sicherstellen, dass Sie überall, wo Sie geschäftlich tätig sind, die Vorschriften einhalten. Ihre Compliance ist unser Anliegen.

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Elektronische Rechnungsstellung in Argentinien

Argentinien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung und begann 2002 mit deren Einführung. Die Technologie wurde erst 2015 landesweit eingeführt, aber sie übertraf die meisten Länder immer noch bei der Digitalisierung ihres Rechnungssystems.

Auch wenn das argentinische System zur elektronischen Rechnungsstellung weniger verwirrend ist als andere, ist es wichtig, die genauen Regeln und Vorschriften zu kennen, um zu vermeiden, dass Sie den Preis für die Nichteinhaltung zahlen müssen. In dieser speziellen Übersicht erfahren Sie alles über die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien, ganz gleich, wie sich die Dinge in Zukunft entwickeln. Vergessen Sie nicht, diese Seite als Lesezeichen zu speichern und regelmäßig wieder vorbeizuschauen.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien?

Hier sehen Sie, wie das argentinische Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung funktioniert:

  1. Stellen Sie die elektronische Rechnung aus, sobald Sie die erforderlichen Empfängerinformationen haben.
  2. Erhalten Sie den elektronischen Autorisierungscode (CAE) von der AFIP Federal Public Revenue Administration (AFIP).
  3. Sobald die elektronische Rechnung validiert ist, sendet der Aussteller das Dokument an den Empfänger.
  4. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger bewahren die Rechnung 10 Jahre lang sicherelektronisch auf.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Argentinien

Im weltweiten Vergleich war Argentinien ein Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Ab 2003 gab es ein optionales System, und Jahre später machte das Land die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht – was Unternehmen langsam an die Idee heranführte, Daten online zu übertragen.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2015 für in Argentinien tätige Unternehmen obligatorisch und umfasst auch Exportrechnungen, Geldeingänge, Gutschriften und Lastschriften. Im Land registrierte Unternehmen müssen bei der inländischen Steuerbehörde einen elektronischen Autorisierungscode (CAE) beantragen und die in dem Mandat festgelegten Regeln einhalten.

Alle Steuerzahler im Land – auch Freiberufler – müssen bestimmte Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung erfüllen. Diese Anforderungen ändern sich je nach den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens. So müssen beispielsweise kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Schwellenwert nur für persönliche Transaktionen elektronische Quittungen ausstellen, während größere Unternehmen elektronische Rechnungen für alle Transaktionen ausstellen müssen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Argentinien

Nachdem Sie sich bereits mit der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien befasst haben, ist es Ihnen vielleicht schon klar, dass in diesem Land für B2G-Transaktionen die Übermittlung elektronischer Rechnungen erforderlich ist.

Es gelten die gleichen Regeln wie im B2B-Bereich. Steuerzahler müssen von der Steuerbehörde zugelassen werden und sie müssen konforme elektronische Rechnungen über den typischen Prozess ausstellen.

Einfach ausgedrückt: Wenn Sie ein argentinischer Steuerzahler sind, der mit öffentlichen Verwaltungen und Regierungsstellen Geschäfte macht, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.

Arten von Rechnungen und elektronischen Dokumenten

Es gibt eine Vielzahl von Rechnungen und elektronischen Dokumenten, die Unternehmen, die in Argentinien tätig sind, kennen sollten. Verschiedene Geschäftsvorgänge erfordern bestimmte Arten von Quittungen, z. B:

  • Rechnungen, Rechnungsbelege und Exportrechnungen
  • Lastschriften und Gutschriften
  • Kaufquittungen für gebrauchte Waren

Es gibt auch verschiedene Arten von Rechnungen, die zu beachten sind:

  • Typ A: Ausgestellt von registrierten Steuerzahlern bei Transaktionen mit anderen registrierten Steuerzahlern
  • Typ B: Ausgestellt von registrierten Steuerpflichtigen bei Transaktionen mit Endverbrauchern oder befreiten Steuerpflichtigen
  • Typ C: Ausgestellt von nicht registrierten und befreiten Steuerzahlern an alle Kunden
  • Typ E: Wird von jedem Steuerzahler bei exportierten Vorgängen ausgestellt
  • Typ T: Ausgestellt von Hotels und Beherbergungsbetrieben für ausländische Touristen

Factura de Crédito Electronica: Gilt für Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen und ermöglicht die vorzeitige Einziehung von Krediten und Forderungen an ihre Kunden. Diese Art von Rechnung kann Typ A, B oder C sein, wie oben definiert, mit den entsprechenden Gut- und Lastschriften.

Vorteile der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Obwohl Steuerzahler in Argentinien technisch dazu verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch zu senden und zu empfangen, bietet die elektronische Rechnungsstellung im Vergleich zur herkömmlichen Rechnungsstellung zusätzliche Vorteile.

  • Kostenersparnis: Elektronische Rechnungen reduzieren Ihre Abhängigkeit von Papier, Porto und manueller Arbeit
  • Zeitersparnis: Dank standardisierter Formate und automatisierter Prozesse kann sich Ihr Team auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.
  • Sorgenfreiheit: Authentifizierung und Validierung sind in den Prozess zur elektronischen Rechnungsstellung integriert und gewährleisten die Echtheit der Dokumente.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien erstreckte sich über viele Jahre und folgte diesem Weg:

  • 2002: Die Allgemeine Resolution 1361 wird veröffentlicht, mit der elektronische Rechnungen als Duplikatbeleg eingeführt werden.
  • 2005: Argentinien veröffentlicht die Allgemeine Resolution 1956, die ein System zur Ausstellung und Speicherung von elektronischen Rechnungen einführt.
  • 2006: Die Allgemeine Resolution 2177 schreibt die Verwendung elektronischer Rechnungen für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern vor.
  • 2008: Die Allgemeine Resolution 2485 wird veröffentlicht, die eine Sonderregelung für die Ausstellung und elektronische Aufbewahrung von Originalbelegen für Registranten und kleine Beitragszahler festlegt.
  • April 2015: Die Allgemeine Resolution 3749 tritt in Kraft, die die elektronische Rechnungsstellung für alle umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler vorschreibt.
  • April 2019: Die Allgemeine Resolution 4290/2018 schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen, einschließlich Freiberufler, vor.
  • Juni 2021: Alle elektronischen Rechnungen müssen QR-Codes enthalten.

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien nicht einhalte?

Ein Steuerzahler könnte erhebliche Strafen erhalten, wenn er die Anforderungen der elektronischen Rechnungserstellung in Argentinien nicht erfüllt.

Gemäß den von der Föderalen Verwaltung der öffentlichen Einnahmen festgelegten Bedingungen können diejenigen, die keine elektronischen Rechnungen ausstellen oder die Verordnung nicht einhalten, mit der Schließung ihrer Organisation für zwei bis sechs Tage bestraft werden.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Argentinien?

Es ist zwar wichtig, dass Sie sich über die Regeln und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien auf dem Laufenden halten, aber Ihr Unternehmen hat auch noch andere Verpflichtungen.

Die argentinischen Umsatzsteuervorschriften zum Beispiel verlangen von Ihrem Unternehmen, dass es mehr als nur die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung beachtet und auch einhält. Die Einhaltung der Steuervorschriften ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung und Sovos unterstützt sie dabei.

FAQ

Argentinien hat elektronische Rechnungen für alle Unternehmen und Steuerzahler – einschließlich Freiberufler – ab April 2019 gemäß R.G 4290 vorgeschrieben.

Alle Unternehmen und Einzelpersonen in Argentinien müssen elektronische Rechnungen ausstellen.

Sobald eine elektronische Rechnung genehmigt und ausgestellt wurde, werden Stornierungen nicht mehr berücksichtigt. Die Rückabwicklung der Transaktion muss durch die Ausstellung einer Gutschrift erfolgen.

Um eine elektronische Rechnung zu stornieren, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Ereignis, das die Stornierung erforderlich gemacht hat, eine Gutschrift und/oder Lastschrift ausgestellt werden.

Die Echtheit der Belege kann mit den folgenden Tools auf der Website der argentinischen Steuerbehörde überprüft werden:

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Argentinien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Partner für die Einhaltung von Steuervorschriften, dem Sie vertrauen können und der es Ihnen ermöglicht, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich wichtig ist.

Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.

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Elektronische Rechnungsstellung in Peru

Peru ist auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung weit fortgeschritten und hat ein Mandat für alle Steuerzahler eingeführt, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung wurde 2010 durch das Electronic Issuance System des Landes geregelt und war zunächst freiwillig.

Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Peru umfasst mehr elektronische Dokumente als nur elektronische Rechnungen, was die Sache noch komplizierter macht – vor allem für internationale Organisationen, die mehrere nationale Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten müssen. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Peru und wird bei Bedarf aktualisiert, sodass Sie sie in Ihren Lesezeichen behalten sollten.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Peru?

Validierung

Beim derzeitigen System der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronischen Zahlungsbelege (CPEs) nicht vor dem Versand an die Empfänger von der Nationalen Oberaufsichtsbehörde für Zoll- und Steuerverwaltung (SUNAT) oder der OSE vorvalidiert werden. Sobald der Gutschein generiert ist, kann er begleitend oder sogar nach dem Versand an den Kunden oder Empfänger an SUNAT gesendet werden.

Die SUNAT rät jedoch von dieser Vorgehensweise ab, denn wenn das zuvor an den Kunden gesendete Dokument von der OSE oder der SUNAT abgelehnt wird, hat das Dokument keine steuerliche Gültigkeit und der Steuerzahler muss seinem Kunden ein neues Dokument ausstellen.

Das bedeutet, dass die meisten Aussteller die Vorvalidierung oder die synchrone Validierung bevorzugen, auch wenn die Aussteller die CPE durch einen asynchronen Prozess validieren können. Sobald ein CPE bei der OSE oder SUNAT eingegangen ist, wird ein Empfangsnachweis (CDR) ausgestellt, der dem Aussteller anzeigt, dass das zur Validierung gesendete Dokument die von der SUNAT festgelegten Anforderungen erfüllt.

Eventualitäten

Wenn der Steuerzahler derzeit aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht in der Lage ist, die Belege außerhalb des elektronischen Ausgabesystems auszustellen, muss er zu einem bestimmten Datum eine Steuererklärung mit den Zahlungsbelegen, Gutschriften und Belastungsanzeigen ausstellen, ohne das elektronische Ausgabesystem (SEE) zu nutzen.

Empfangsbestätigung

Im Prinzip müssen die Empfänger elektronischer Rechnungen eine Empfangsbestätigung für die bei ihnen eingehenden Rechnungen erstellen. Diese Zustimmung kann jedoch stillschweigend erfolgen: Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass die Rechnung acht Tage nach Erhalt des Dokuments als formell akzeptiert gilt, wenn der Empfänger den Erhalt nicht bestätigt.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Peru

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Peru

Peru regelt seine elektronische Rechnungsstellung, bei der die Dokumente als elektronische Zahlungsbelege (CPE) bezeichnet werden, über sein Electronic Issuance System (SEE). Es wird von der nationalen Steuerbehörde, der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT), verwaltet.

Unternehmen müssen dieses System nutzen und strenge technische Anforderungen sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von elektronischen Rechnungen erfüllen. Die Umsetzung begann im Januar 2014, und kleine und mittlere Unternehmen waren die letzten, die Anfang 2022 in die Verpflichtung einbezogen wurden. Von da an sind alle Steuerzahler in Peru verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie andere Verkaufsdokumente auszustellen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Peru

Peru verlangt von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Lieferanten öffentlicher Einrichtungen Geschäfte machen, und elektronische Rechnungen von allen öffentlichen Einrichtungen erhalten.

Ähnlich wie bei B2B-Transaktionen verlangt die Regelung des Landes von den Unternehmen, dass sie die vom SEE-System festgelegten Standards erfüllen und elektronische Dokumente fünf Jahre lang archivieren.

Arten von elektronischen Zahlungsbelegen in Peru

  1. Elektronische Rechnung: Erforderlich bei B2B- und B2G-Transaktionen, die zu einer Steuergutschrift führen. Die Gültigkeit dieses Dokuments hängt von der strikten Einhaltung der Struktur-, Ausstellungs- und Validierungsregeln ab.
  2. Quittung durch elektronische Gebühr: Ausgestellt von natürlichen Personen, die selbständig Dienstleistungen erbringen.
  3. Elektronisches Verkaufsticket: Ausgestellt an Endverbraucher. Es ermöglicht nicht, Steuergutschriften in Anspruch zu nehmen oder Ausgaben für steuerliche Zwecke zu unterstützen, und ihre Struktur ist weniger komplex als die der elektronischen Rechnungen.
  4. Elektronische Kaufabrechnung: Ausgestellt von Steuerzahlern, die Einkäufe tätigen, an natürliche Personen, die unter anderem Primärprodukte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, handwerklicher Fischerei und Holzgewinnung herstellen und/oder abholen – sofern diese Verkäufer keine RUC-Nummer (Unique Taxpayer Registration) haben.
  5. Elektronische Lastschrift und Gutschrift: Die erste wird verwendet, um dem Verkäufer entstandene Ausgaben oder Kosten zu erstatten, und die zweite, um Stornierungen, Rabatte oder andere Änderungen an zuvor ausgestellten Rechnungen und elektronischen Verkaufstickets zu verbuchen.
  6. Elektronische Quittung für öffentliche Dienstleistungen (SP Electronic Receipt): Ein spezieller Beleg, der von Telekommunikations-, Wasser-, Strom- und Erdgasdiensten ausgestellt wird, sowohl bei B2B-Transaktionen, die zur Steuergutschrift berechtigen, als auch für Endverbraucher.
  7. Nachweis der elektronischen Quellensteuer: Obligatorisch für die Verwendung durch Steuerzahler, die als Quellensteuer-Einbehalter benannt sind und Transaktionen durchführen, die dem Quellensteuersystem der allgemeinen Umsatzsteuer (IGV) unterliegen.
  8. Nachweis der elektronischen Wahrnehmung: Zahlungsnachweis, der von der Wahrnehmungsstelle ausgestellt wird, wenn sie die IGV ganz oder teilweise an ihren Kunden oder Importeur abführt, entweder durch den Kauf von Kraftstoff oder durch interne Verkäufe, die im Wahrnehmungsregime der IGV enthalten sind.
  9. Elektronischer Überweisungsschein – Absender: Wird vom Absender ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen.
  10. Elektronischer Empfehlungsleitfaden – Spediteur: Wird vom Benutzer der Speditionsgesellschaft in digitalem Format ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen. Es ist notwendig, ihn pro Transporteinheit, pro Zielort, pro Empfänger und pro Absender auszustellen.
  11. Elektronischer Empfehlungsleitfaden pro Ereignis: Wird vom Absender oder vom Beförderer aufgrund von Tatsachen, die ihm nicht zuzuschreiben sind, als Ergänzung zu einem anderen, zuvor vom selben Subjekt ausgestellten Leitfaden ausgestellt.
  12. Leitfaden zur elektronischen Übermittlung kontrollierter Güter (BF): Unterstützt die Übermittlung chemischer Ausgangsstoffe, Produkte und deren Nebenprodukte oder Derivate, die der Kontrolle unterliegen, weil sie direkt oder indirekt bei der Herstellung illegaler Drogen verwendet werden können. Um herauszufinden, ob die zu transportierenden Produkte überprüft werden müssen, konsultieren Sie das Oberste Dekret Nr. 268-2019-EF.
  13. Elektronisch autorisiertes Dokument (DAE): Zahlungsnachweis, der es Ihnen ermöglicht, Ausgaben oder Kosten für Steuerzwecke zu tragen sowie die Möglichkeit, eine Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, die entsprechend den Besonderheiten des Vorgangs ausgestellt wird, vorausgesetzt, der Erwerber oder Nutzer ist identifizierbar und die Steuer wird diskriminiert.

SEE: Elektronisches Ausgabesystem Peru

In Peru gibt es mehrere elektronische Ausgabesysteme, mit deren Hilfe elektronische Zahlungsbelege erstellt werden können. Diese Systeme können öffentlich, kommerziell oder privat sein. Hier sind die wichtigsten Systeme:

SOL-Ausgabesystem: SUNAT stellt dieses kostenlose System zur Verfügung, das auch als SUNAT – Online Operations (SOL) bekannt ist. Dieses System hat mehrere Einschränkungen und richtet sich vor allem an kleine Steuerzahler und Freiberufler, die ein geringes Volumen an CPE generieren. Es hat auch eine SUNAT-App und eine Emprender-App.

Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers: Dieses Ausgabesystem wurde gemäß den Maßnahmen und Bedürfnissen des Steuerzahlers entwickelt. Für die Ausstellung der CPEs ist kein Zugriff auf das SUNAT-Webportal erforderlich; die Generierung, Erteilung und Validierung der CPEs erfolgen zwischen den Systemen des Steuerzahlers und der SUNAT- oder OSE-Datenbank.

SUNAT-Abrechnungssystem: Mit dieser kostenlosen Anwendung können Sie elektronische Belege ausstellen. Es richtet sich vor allem an mittlere und kleine Steuerzahler mit computergestützten Systemen und einem hohen Rechnungsvolumen.

Ausgabesystem des Betreibers elektronischer Dienstleistungen: Der Prozess der Validierung der CPEs, die von den Ausgabesystemen des Steuerzahlers generiert werden, erfordert von SUNAT autorisierte Stellen, um die CPEs elektronisch zu überprüfen, damit sie als ausgestellt gelten.

Ausgabesysteme überwachter Unternehmen: Stellt elektronische Quittungen für öffentliche Dienstleistungen aus. Die Aussteller dieser Systeme können sich jedoch dafür entscheiden, solche Gutscheine über das Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers auszustellen.

Teilnehmer an elektronischen Ausgabesystemen

Elektronischer Absender

Der Steuerzahler stellt Quittungen elektronisch aus, entweder weil er dazu verpflichtet ist oder weil er sich freiwillig dem System angeschlossen hat.

Erwerber oder Nutzer

Der Verbraucher von Waren und/oder Dienstleistungen, dem ein CPE ausgestellt wird und der diesen in seiner Eigenschaft als Verbraucher entgegennehmen muss. Wenn der Verbraucher auch ein elektronischer Aussteller ist, ist er ein elektronischer Erwerber, wenn nicht, gilt er als nicht-elektronischer Erwerber.

Elektronischer Dienstleister (PSE)

Die Einrichtung, die für den elektronischen Aussteller Dienstleistungen erbringt, um im Namen des Ausstellers die mit der elektronischen Ausstellung von Zahlungsnachweisen verbundenen Aktivitäten durchzuführen. Die entsprechende Akkreditierung ist erforderlich, bevor die SUNAT ein PSE sein kann.

Elektronischer Servicebetreiber (OSE)

OSE ist eine von SUNAT autorisierte und im SBE-Register eingetragene Einrichtung, die die Einhaltung der wesentlichen Aspekte der SEE - SBE elektronisch überprüft.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Peru

Peru hat bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung einen stufenweisen Ansatz gewählt, so dass die schrittweise Einführung schwer zu verfolgen ist. Hier sind die wichtigsten Zeitpunkte:

  • Januar 2014: Die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beginnt
  • 1. Januar 2018: Steuerzahler, die Umsatzsteuer abziehen oder erheben, als PRICO identifiziert sind oder deren Steuer-ID in Anhang I des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 1. Mai 2018: Steuerzahler, deren Steuernummer in Anhang II der Resolution 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.
  • 1. August 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang III des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 1. November 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang IV des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
  • 2022: Kleine und mittlere Unternehmen schließen sich dem E-Invoicing-System an

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Peru nicht einhalte?

Das Versäumnis, Zahlungsbelege oder ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Bestimmungen auszustellen und/oder vorzulegen, kann zur Schließung des Betriebs führen.

Die Ausstellung oder Erteilung von Dokumenten, deren Druck oder Import nicht den Anforderungen und Merkmalen entspricht, kann zu einer Strafe von ca. 632 EUR oder zur Schließung des Betriebs führen.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Peru?

Die Einhaltung der Steuervorschriften in Peru ist wichtiger als die elektronische Rechnungsstellung, vor allem, wenn man bedenkt, wie wichtig es ist, den Umsatzsteuerpflichten nachzukommen.

Die Anforderungen von Unternehmen steigen erheblich, wenn sie mit regulatorischen Änderungen Schritt halten. Die Compliance erfordert, dass die Anforderungen sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft erfüllt werden, und das kann ressourcenintensiv sein. Deshalb ist Sovos Ihr Compliance-Partner. Wir unterstützen Sie durch lokales Fachwissen dabei, globale Compliance zu erreichen.

FAQ

Steuerzahler, die Einkommen erzielen, müssen in Peru elektronische Rechnungen ausstellen und erhalten.

Jeder in Peru ansässige Steuerzahler muss elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Ja, elektronische Rechnungen können in Peru storniert werden – solange dies innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens geschieht.

Die Stornierung von E-Rechnungen muss innerhalb von 72 Stunden nach Ausstellung einer elektronischen Rechnung erfolgen.

Seit dem 6. Januar 2023 haben Steuerzahler bis zu drei Kalendertage Zeit, um E-Rechnungen an SUNAT zu senden.

Das Senden von E-Rechnungen oder elektronischen Notizen nach Ablauf der Frist an SUNAT bedeutet, dass das Dokument nicht als gültig angesehen wird, selbst dann, wenn es dem Käufer bereits zugestellt wurde.

Wenn Sie elektronische Dokumente außerhalb der Frist an die OSE senden, werden diese nicht überprüft und gelten als ungültig, auch wenn sie dem Käufer bereits zugestellt wurden.

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Peru mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Peru weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay wird seit 2017 gemäß dem Plan des Unterstaatssekretärs für Steuern (SET) entwickelt, um die Steuererhebung zu modernisieren und zu verbessern und das Auftreten von Steuerbetrug zu minimieren.

Mit der Einführung des Integrierten Nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung (Es. Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional -SIFEN -) wurde ein neues System für die elektronische Rechnungsstellung im Land eingeführt. Die Einführung dieses neuen Systems befindet sich derzeit in der freiwilligen Beitrittsphase, die 2019 begonnen hat, und erlaubt es Unternehmern, Händlern und Firmen, elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis auszustellen. Ab Juli 2022 wird die Nutzung des Systems jedoch schrittweise für bestimmte Steuerpflichtige verpflichtend werden.

Arten von elektronischen Steuerdokumenten

Steuerzahler in Paraguay können das SIFEN nutzen, um elektronische Steuerdokumente (Es. Documento Tributario Electrónico – DTE) auszustellen. Das DTE ist eine digitale Version der Rechnung und anderer traditioneller Dokumente, die steuerliche und rechtliche Gültigkeit besitzt. Das DTE hat sich zu einer modernen, effektiven, sicheren und transparenten Form für die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Rechnungen für verschiedene Arten von Geschäftsvorgängen entwickelt.

Die DTEs werden bei ihrer Ausstellung von der SAT validiert, um den Vorsteuerabzug und Transaktionen im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer zu unterstützen. Zu den verschiedenen Arten von DTEs in Paraguay gehören:

Das DTE-Ausstellungsverfahren

Die von den Steuerpflichtigen, die sich dem SIFEN angeschlossen haben, ausgestellten elektronischen Rechnungen werden im XML-Format erstellt. Die Authentizität und Integrität jedes Dokuments wird durch die digitale Signatur und den Kontrollcode, den die DTEs enthalten, garantiert. Jedes Dokument muss elektronisch an die Steuerverwaltung geschickt werden, damit diese es freigibt.

Das SIFEN ist für die Verifizierung und Validierung jedes Dokuments verantwortlich. Sobald festgestellt wird, dass das DTE alle Anforderungen erfüllt, wird es zu einer legalen elektronischen Rechnung. Die Steuerpflichtigen, die die elektronische Rechnung ausstellen, erhalten dann die Ergebnisse der Prüfung über das Web-Service-System.

Nach der Freigabe der elektronischen Rechnung können die Lieferanten ihren Käufern das DTE per E-Mail, Datennachrichten oder auf anderem Wege zusenden.

Einführung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung

Das paraguayische Staatssekretariat für Steuern hat kürzlich einen allgemeinen Beschluss veröffentlicht, der Verwaltungsmaßnahmen für die Ausstellung von DTEs vorsieht. In diesem Beschluss wurde auch ein stufenweiser Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, in dem bestimmte Steuerpflichtige verpflichtet werden, elektronische Rechnungen und andere DTEs unter Verwendung des SIFEN auszustellen.

Der Umsetzungszeitplan besteht aus zehn Stufen, beginnend am 1. Juli 2022 mit allen Steuerpflichtigen, die an dem Pilotprogramm teilgenommen haben, um das SIFEN zu übernehmen. Ab Januar 2023 wird das Mandat mehr Steuerzahler umfassen. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, welche Unternehmen in dieser Phase beginnen werden. Das SET zielt darauf ab, bis Oktober 2024 alle Steuerpflichtigen zu erfassen, die in dem Land wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Was kommt als Nächstes?

Die Unternehmen in Paraguay müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen gemäß den Anforderungen der SIFEN auszustellen. Ab dem 1. Juli 2022 werden alle Unternehmen des Landes dieses System freiwillig nutzen können. Die Liste der Steuerpflichtigen, die das Mandat erfüllen müssen, wird auf der SIFEN-Website und auf der SET-Website (www.set.gov.py) verfügbar sein. Das SET wird die betroffenen Steuerzahler über die paraguayische Steuer-Mailbox “Marandu” informieren.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich noch heute mit unserem Expertenteam in Verbindung, um die Einhaltung der neuesten paraguayischen E-Invoicing-Vorschriften sicherzustellen.

Als Managing Director für die Region Amerika leitet Alvaro mehrere Initiativen von Sovos, darunter die Integration übernommener Unternehmen und Technologien in unsere strategischen Lösungen und Produktangebote. Alvaro ist davon überzeugt, dass ein kundenorientierter Ansatz dazu beiträgt, die Bedürfnisse der Kunden besser zu verstehen und sich auf die Lösung spezifischer Probleme in den verschiedenen Regionen zu konzentrieren.

Alvaro kam zu Sovos nach der Übernahme von Acepta, wo er als CEO tätig war. Während seiner Amtszeit führte er das Unternehmen zu einer führenden Position bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen, elektronischer Dokumente und digitaler Identitäten in Chile. Bei Sovos legt er nun die Strategie fest, diese Dienstleistungen in der gesamten SSA-Region anzubieten.

Die Schaffung einer Kultur, die sich ausschließlich auf die Lösung von Kundenproblemen konzentriert, liegt Alvaro sehr am Herzen. Er sieht seine Aufgabe darin, eine talentierte Gruppe von Mitarbeitern zusammenzubringen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und ihnen das nötige Werkzeug an die Hand zu geben, um erfolgreich zu sein. Die Möglichkeit, bei Sovos ein neues Team aufzubauen, hat ihn dazu inspiriert, sich auf eine neue Reise der Problemlösung zu begeben.

Wenn er nicht im Büro ist, findet man Alvaro beim Golfspielen, Tennis oder Laufen. Außerdem gibt er seinen drei Kindern Tennisunterricht.

Weitere Informationen finden Sie unter   Alvaros LinkedIn-Profil.

Rodolfo Esquivel verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Leitung von Management-, Finanz- und Strategieberatungsprojekten in verschiedenen globalen Unternehmen. Er ist verantwortlich für die Leitung der kommerziellen Aktivitäten von Sovos in der Region und leitet die Fusionen und Integrationen der neuen Akquisitionen des Unternehmens und trägt dazu bei, das Engagement für die Kunden von Sovos Lateinamerika zu stärken.

Wirtschaftswissenschaftler der American University in den Vereinigten Staaten, mit einem Diplom in Finanzwesen der Adolfo Ibáñez University in Chile und einer Spezialisierung in International Financial Reporting Standards (IFRS) von der Diego Portales University, sein Hintergrund in der Beratung umfasst Unternehmensfinanzierung, Transaktionsdienstleistungen und Unterstützung für finanzielle und strategische Kunden.

Seine berufliche Laufbahn umfasst die Positionen des Transaction Services Manager bei PWC Consulting, des Senior Business Development Manager bei Honeywell, des Corporate Finance Director bei Glitnir Capital, des Corporate Management Director bei Deloitte Consulting, des Corporate Finance Partner bei EY und des Director of Agricultural Land Corporation finances.

Paulo Castro ist seit 2018 als Country Manager für Sovos Brasilien tätig. Er verfügt über mehr als 26 Jahre Erfahrung auf dem Informationstechnologiemarkt, in wettbewerbsintensiven Segmenten und in Projekten zur Unternehmenstransformation.

Er begann seine Karriere bei IBM im PC-Bereich und bekleidete verschiedene Management- und Führungspositionen in Brasilien und Lateinamerika. Nach 20 Jahren kam er zu SAP Brasilien, wo er 5 Jahre lang als Vice President of Sales tätig war.

Sein Vermächtnis besteht darin, hochmotivierte Teams und Geschäftsmodelle zu schaffen, die darauf abzielen, die gesetzten Ziele zu übertreffen und ein nachhaltiges Wachstum durch den Einsatz technologischer Lösungen und ein Engagement für die Entwicklung und den Erfolg seines Teams zu erzielen. Er glaubt an die Notwendigkeit einer klaren Strategie, an das Team und an die tägliche Umsetzung. Seine wichtigsten persönlichen Eigenschaften sind Disziplin, Widerstandsfähigkeit und Kreativität.

Er ist Ingenieur und hat einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft von der EAESP – FGV, mit Spezialisierungen an der Wharton School und der Universität Köln, in Deutschland.

In der "Erklärung zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben", die am 1. Juli 2021 veröffentlicht wurde, haben sich die Mitglieder des G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS") auf einen Rahmen geeinigt, um mit einer globalen Steuerreform voranzukommen.

Damit werden die steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft angegangen. Bis zum 9. Juli 2021 haben 132 der 139 OECD/G20-Mitgliedsländer dem Inclusive Framework on BEPS zugestimmt.

Säule Details

Säule 1

Säule 1 gibt den Marktländern ein neues Besteuerungsrecht, den Betrag A, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer physischen Präsenz Steuern auf einen Teil der verbleibenden Gewinne aus Aktivitäten in diesen Ländern zahlen. Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von über 10 %.

Es wird eine neue Nexus-Regel geben, die die Zuweisung von Betrag A an ein Marktland erlaubt, wenn das multinationale Unternehmen mindestens 1 Million Euro an Einnahmen aus diesem Land erzielt. Für Länder mit einem BIP von weniger als 40 Mrd. Euro wird der Nexus auf 250.000 Euro festgesetzt.

Die "Sonderzweck-Nexus-Regel" bestimmt, ob ein Land für die Zuteilung des Betrags A in Frage kommt. Darüber hinaus haben sich die Länder auf eine Zuteilung von 20-30% der Restgewinne der multinationalen Unternehmen an die Länder des Marktes geeinigt, wobei der Nexus anhand eines umsatzbasierten Verteilungsschlüssels ermittelt wird.

Die Einnahmen werden dem Land des Endmarktes zugerechnet, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden, wobei die detaillierten Regeln für die Herkunft der Einnahmen noch nicht feststehen.

Weitere Einzelheiten zur Segmentierung sind noch in Arbeit, ebenso wie die endgültige Ausgestaltung eines Schutzbereichs für Marketing- und Vertriebsgewinne, der die der Marktgerichtsbarkeit über den Betrag A zugestandenen Restgewinne begrenzen wird.

Schließlich haben sich die Länder darauf geeinigt, den Betrag B zu straffen und zu vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit geringer Kapazität liegt. Die endgültigen Einzelheiten sollen bis Ende 2022 festgelegt werden.

Säule 2

Säule 2 besteht aus den Globalen Regeln zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage ("GloBE"), die sicherstellen, dass multinationale Unternehmen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro erreichen, einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 % zahlen. Die GloBE-Regeln bestehen aus einer Regel zur Einbeziehung von Einkünften und einer Regel für unterbesteuerte Zahlungen, wobei letztere noch ausgearbeitet werden muss.

Säule 2 beinhaltet auch eine "Subject to tax"-Regel, die auf einem Abkommen basiert und es den Quellenländern erlaubt, bestimmte Zahlungen an verbundene Parteien, die einer Steuer unterhalb eines Mindestsatzes unterliegen, einer begrenzten Quellensteuer zu unterwerfen. Der Satz wird zwischen 7,5 und 9 Prozent liegen.

Wann wird der Plan umgesetzt?

Es besteht derzeit die Verpflichtung, die Diskussion fortzusetzen, um die Gestaltungselemente des Plans innerhalb des vereinbarten Rahmens bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Mitglieder des Inclusive Framework werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen.

Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass das multilaterale Instrument, mit dem der Betrag A umgesetzt wird, im Jahr 2022 entwickelt und zur Unterzeichnung aufgelegt wird, so dass der Betrag A im Jahr 2021 in Kraft treten kann. Auch die zweite Säule sollte 2022 in Kraft treten, um 2023 wirksam zu werden.

Weitere Details in Kürze

Obwohl man sich auf die wichtigsten Komponenten der Zwei-Säulen-Lösung geeinigt hat, steht ein detaillierter Umsetzungsplan, der auch die Lösung der verbleibenden Probleme umfasst, noch aus.

Da viele Länder diese Änderungen in naher Zukunft umsetzen könnten, ist es für Unternehmen, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, wichtig, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung genau zu verfolgen und zu verstehen.

Jetzt sind Sie dran

Müssen Sie die Einhaltung der neuesten Vorschriften für elektronische Dokumente sicherstellen? Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten.

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Der Transport von Waren von einem Ort zum anderen ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Hersteller, Großhändler, Spediteure, Einzelhändler und Verbraucher müssen den Versand und die Handhabung von Rohstoffen, Teilen, Ausrüstungen, Fertigerzeugnissen und anderen Produkten sorgfältig aufeinander abstimmen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Diese Harmonie in der Lieferkette macht die Produktion und den Handel in der Gesellschaft erst möglich.

In Kanada, den Vereinigten Staaten und den meisten europäischen Ländern mischen sich die Steuerverwaltungen kaum in diese Handelsprozesse ein. Bis vor kurzem galt dies auch für die meisten Länder Lateinamerikas. Mit der Zunahme und Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung in der Region ändert sich dies jedoch rasch.

Die meisten Regierungen mit ausgereiften E-Invoicing-Mandaten erkennen nun, dass diese Mechanismen und Regierungsplattformen als Mittel genutzt werden können, um zu verstehen, wo, was, wie und wann Waren bewegt werden. Die herkömmliche elektronische Rechnung reicht nicht mehr aus – und die Steuerbehörden verlangen von den Unternehmen, dass sie Warenbewegungen in Echtzeit melden.

Die Folgen sind ebenfalls gravierend. Waren, die ohne diese Dokumente auf öffentlichen Straßen transportiert werden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit von den Behörden beschlagnahmt, und die Eigentümer und Transporteure müssen mit Geldstrafen und anderen Sanktionen rechnen.

Brasilien und Mexiko sind die Vorreiter

Das Land mit dem ausgeklügeltsten System ist zweifellos Brasilien. Das MDF-e (oder Manifesto Eletrônico de Documentos Fiscais) ist ein obligatorisches Dokument, das von der Steuerverwaltung verlangt wird, um den Warenverkehr in Brasilien zu prüfen.

Dieses rein digitale Dokument kombiniert die Informationen einer elektronischen Rechnung (NF-e) und der elektronischen Dokumente, die Speditionsunternehmen ihren Kunden ausstellen (CT-e). Dieses System wurde 2014 obligatorisch und wurde seitdem durch ein ausgedehntes Netz von elektronischen Sensoren und Transpondern auf den öffentlichen Straßen Brasiliens erweitert und modernisiert, um sicherzustellen, dass jeder Lkw, der Waren transportiert, bereits über die entsprechenden MDF-e, NF-e und CT-e verfügt. In den meisten Fällen müssen die Behörden die Lkw nicht anhalten, um das Vorhandensein des Dokuments zu überprüfen.

Mexiko hat vor kurzem einen neuen Beschluss gefasst, wonach Steuerpflichtige, die Waren liefern oder einfach nur weiterverteilen, eine entsprechende Genehmigung der Steuerverwaltung (SAT) benötigen. Für Produkte, die auf der Straße, der Schiene, dem Luft- oder Wasserweg geliefert werden, ist die so genannte CFDI mit dem Zusatz Carta Porte erforderlich.

CFDI ist das Akronym für eine elektronische Rechnung in Mexiko. Diese Ergänzung von Carta Porte ist eine neue Anlage zur elektronischen Überweisungsrechnung (Traslado), die von den Eigentümern, die Produkte liefern, ausgestellt wird, oder zur CFDI der Einnahmen (Ingresos), die von den Transportunternehmen ausgestellt wird. Die Carta Porte enthält alle Angaben zu den beförderten Waren, dem verwendeten Lastwagen oder anderen Transportmitteln, dem Zeitpunkt der Lieferung, der Route, dem Bestimmungsort, dem Käufer, dem Spediteur und anderen Informationen. Dieses neue Mandat wird am 30. September 2021 in Kraft treten. Wie in Brasilien wird die Nichteinhaltung dieses Mandats mit empfindlichen Strafen geahndet.

E-Transport in anderen Ländern Lateinamerikas

Auch in Chile gibt es ein Mandat, wonach die Lieferung von Waren von der Steuerverwaltung vorautorisiert werden muss. Diese steuerlich genehmigten Dokumente sind lokal als Guias de Despacho (oder Versandleitfäden) bekannt und können seit Januar 2020 nur noch in einem elektronischen Format ausgestellt werden.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Leitfaden von bestimmten Steuerpflichtigen vorübergehend in Papierform ausgegeben werden kann. Auch können Steuerpflichtige in Notfällen ermächtigt werden, Papierversionen des Leitfadens herauszugeben; dies entbindet den Herausgeber jedoch nicht davon, den Prozess zu regulieren, sobald die Notlage abgeschlossen ist.

Der Inhalt des Versandbegleitscheins hängt davon ab, wer ihn ausstellt, und vom Zweck der Lieferung (Verkauf, Konsignation, Rücksendung, Ausfuhr, interne Verbringung usw.), aber im Allgemeinen wird die Lieferung von Waren in Chile ohne den genehmigten Versandbegleitschein von der Steuerverwaltung (SII) mit Sanktionen geahndet.

In Argentinien gibt es eine Mehrwertsteuer auf Bundesebene und eine Bruttoumsatzsteuer auf Provinzebene. Um die Steuerhinterziehung einzudämmen, üben beide Regierungsebenen bestimmte Kontrollen beim Versand von Waren in ihrem Zuständigkeitsbereich aus.

Das System der Steuerbehörde zur Kontrolle der Warenströme auf öffentlichen Wegen ist nicht so umfassend wie in Brasilien, Chile und Mexiko, aber es nähert sich an. Nur die Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Mendoza sowie die Stadt Buenos Aires benötigen eine Genehmigung der Steuerbehörde für die Beförderung von Waren, die aus ihrem Zuständigkeitsbereich stammen oder für diesen bestimmt sind. Dazu benötigen sie den COT (oder Transport Operations Code), in dem alle Daten zu den Produkten, den Transportmitteln und andere Informationen enthalten sind, sobald die Genehmigung erteilt wurde. Die Provinzen Salta, Rio Negro und Entre Rios arbeiten an ähnlichen Regelungen.

Auf föderaler Ebene verlangt die AFIP (Föderale Steuerverwaltung) nur eine Vorabgenehmigung für die Lieferung bestimmter Produkte wie Fleisch und Getreide. Aber auch auf dieser Ebene ändert sich das regulatorische Umfeld.

Die AFIP hat zusammen mit dem Landwirtschafts- und dem Verkehrsministerium einen gemeinsamen Beschluss 5017/2021 gefasst, der die Verwendung eines digitalen Konnossements (Carta Porte Electronica) vorschreibt, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse auf öffentlichen Straßen in Argentinien transportiert werden. Diese Änderung wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2022 kann diese bundesweite Vorschrift auf andere Produkte ausgeweitet werden.

LatAm setzt die Trends bei der elektronischen Rechnungsstellung in Szene

Das Erfordernis einer Genehmigung für die Beförderung von Waren in Lateinamerika ist nicht auf die größten Volkswirtschaften der Region beschränkt. Kleinere Länder, die über elektronische Rechnungsstellungssysteme verfügen, haben ihre Befugnisse erweitert oder sind dabei, sie zu erweitern, so dass die Steuerzahler verpflichtet sind, die Steuerbehörde zu informieren, bevor Waren im Rahmen eines Verkaufs oder einer anderen internen Verteilung bewegt werden.

In Peru beispielsweise müssen die Steuerzahler die Guias de Remision ausfüllen, bevor sie mit der Lieferung ihrer Produkte beginnen. Dieses elektronische Dokument muss der Steuerverwaltung (SUNAT) in dem für diesen Zweck festgelegten digitalen Format übermittelt und von ihr genehmigt werden und enthält alle Informationen über das gelieferte Produkt, den Aussteller, den Empfänger, das Transportmittel, die Daten und mehr.

In Uruguay gibt es das "e-Remitos", ein von der Steuerverwaltung (DGI) genehmigtes elektronisches Dokument. Es ist für jede physische Bewegung von Waren in Uruguay erforderlich. Wie in anderen Ländern enthält dieses Dokument alle Informationen über die beförderten Waren, das verwendete Transportmittel, den Aussteller, den Empfänger und zusätzliche Daten. Es wird elektronisch übermittelt und von der Steuerverwaltung unter Verwendung der zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata genehmigt.

Schließlich verlangt die ecuadorianische Steuerverwaltung (SRI) für den legalen Transport von Waren innerhalb des Landes den "Guias de Remision" (Lieferschein). Da die Infrastruktur zur Unterstützung der elektronischen Rechnung in Ecuador noch nicht vollständig entwickelt ist, erlaubt die Steuerverwaltung dem Steuerzahler in einigen Fällen, diesen Teil des Mandats zu erfüllen, indem er die elektronische Rechnung von dem Einzelhändler ausstellen lässt, der die Waren an seine Kunden liefert. Obwohl Kolumbien und Costa Rica kein separates elektronisches Dokument für die Genehmigung von Warentransporten verlangen, wird erwartet, dass diese Anforderung in Zukunft in Kraft treten wird, so wie es in vielen anderen Ländern der Region geschehen ist.

Das gemeinsame Element all dieser Mandate in Lateinamerika ist, dass sie alle eng mit dem in jedem Land vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellungssystem verknüpft sind. Sie werden im Grunde als ein weiteres Modul des elektronischen Rechnungssystems betrachtet, bei dem Informationen über Waren, die auf öffentlichen Straßen, Wasserwegen, per Bahn oder Flugzeug transportiert werden, über die zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata an die Steuerverwaltung übermittelt werden sollten.

Die Steuerverwaltungen in der Region arbeiten aktiv an der Verbesserung ihrer Systeme, um sicherzustellen, dass die Warenbewegungen in Echtzeit ordnungsgemäß kontrolliert werden. In einigen Fällen haben die Steuerverwaltungen Online-Lösungen für Steuerzahler mit einer geringen Anzahl von Lieferungen bereitgestellt. Für alle anderen Steuerpflichtigen ist jedoch eine selbstentwickelte Lösung erforderlich.

Die Durchsetzung des Mandats erfolgt nicht nur durch die Steuerverwaltung, sondern auch durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden, die beide routinemäßig Waren beschlagnahmen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Da sich diese Mandate bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Schmuggel als erfolgreich erwiesen haben, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Remitos, die Versandbegleitdokumente, die Carta Porte oder die COTs auf Dauer Bestand haben werden und dass Steuerzahler, die in Lateinamerika Geschäfte machen, keine andere Wahl haben, als sich an diese neuen Vorschriften zu halten.

Jetzt sind Sie dran

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Am 1. Mai 2021 hat die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) eines der wichtigsten Updates für das elektronische Rechnungssystem des Landes seit 2017 veröffentlicht.

Bei der Aktualisierung ging es um das neue Bill of Lading Supplement (lokal bekannt als Suplemento de Carta Porte), das als Anhang zur elektronischen Rechnung (CFDI) des Transfers (CFDI de Traslado) oder zur CFDI der Einnahmen (CFDI de Ingresos), die für Transportdienstleistungen ausgestellt werden, hinzugefügt werden sollte.

Diese Ergänzung basiert auf den Bestimmungen der Artikel 29 und 29-A der Abgabenordnung Mexikos und der Regel 2.7.1.9 der Diversen Steuerresolution. Die Artikel der Abgabenordnung geben der Steuerverwaltung die Befugnis, die Dokumente, die zum Nachweis des legalen Transports von Waren innerhalb des Landes zu verwenden sind, durch spezifische Regeln zu definieren. Die erwähnte Vorschrift beschreibt die spezifischen Anforderungen an die Ergänzung der Carta Porte.

Warum hat Mexiko den Zusatz “Carta Porte” eingeführt?

Die lateinamerikanischen Länder haben ein ernstes Problem mit Steuerhinterziehung, die in der Regel durch den Schmuggel von Waren ohne Zahlung der entsprechenden Steuern ermöglicht wird. Nach Angaben der SAT haben 60 % der in Mexiko transportierten Waren einen illegalen Ursprung.

Daher besteht der Zweck der Durchsetzung der Verwendung des Zusatzes “Carta Porte”, sei es als Anhang zur CFDI der Transfers oder der CFDI der Einnahmen, darin, die Rückverfolgbarkeit der innerhalb des mexikanischen Hoheitsgebiets beförderten Produkte zu gewährleisten, indem die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über den Ursprung, den Standort, den genauen Bestimmungsort und die Transportwege der auf der Straße, der Schiene, dem Wasser oder dem Luftweg in Mexiko beförderten Produkte verlangt wird.

Sobald diese Änderung in Kraft tritt, müssen Transporteure von Gütern auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft eine Kopie des Beiblatts von Carta Porte im Fahrzeug mitführen, das die rechtmäßige Einhaltung dieses Mandats belegt.

Wer ist verpflichtet, die Carta Porte-Beilage auszustellen?

Wann wird der Nachtrag verpflichtend und wann sollte er ausgegeben werden?

Die Carta Porte als Ergänzung der CFDI of Transfers oder der CFDI of Revenues

Wie wir wissen, verlangen die neuen Vorschriften, dass der Zuschlag für die Carta Porte zur CFDI der Transfers oder zur CFDI der Revenues addiert wird, je nachdem, wer die Waren transportiert.

Der Zusatz “Carta Porte” wird der CFDI von Transfers hinzugefügt, wenn der Transport von Waren durch den Eigentümer erfolgt (d.h. interne Verteilungen zwischen Lagern und Geschäften, Konsignation, usw.) oder wenn der Verkäufer den Versand der Produkte an den Käufer übernimmt.

Der Carta Porte-Zusatz wird auch zur CFDI von Transfers hinzugefügt, wenn der Versand der Waren durch einen Vermittler oder einen Transportagenten erfolgt, wie zuvor erläutert. In solchen Fällen sehen die aktuellen Vorschriften vor, dass die CFDI als Wert der Produkte Null haben sollte und der zu verwendende RFC-Schlüssel ist der generische Schlüssel, der für Transaktionen mit der Öffentlichkeit festgelegt wurde. Im Feld für die Beschreibung sollte der Gegenstand der Übertragung angegeben werden.

Wenn die Ergänzung “Carta Porte” als Teil der CFDI der Einnahmen (CFDI de Ingresos) ausgestellt wird, weil die Waren von einem Transportunternehmen transportiert werden, sollte das Transportunternehmen die CFDI der Einnahmen mit der Ergänzung “Carta Porte” ausstellen. Anders als im vorherigen Fall, in dem die CFDI einen Wert von Null hatte, ist der Wert, der in der CFDI der Einnahmen enthalten sein muss, der Preis der Transportdienstleistungen, den das Transportunternehmen dem Kunden in Rechnung stellt.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Carta Porte-Ergänzung keine anderen Dokumente ersetzt, die zum Nachweis der rechtmäßigen Herkunft oder des Eigentums an Produkten erforderlich sind. Zu diesem Zweck werden andere zusätzliche Dokumente benötigt.

Begleitdokumente zur Carta Porte Ergänzung

Während die Carta Porte-Ergänzung klare Informationen über den Transport von Waren liefert, die übertragen werden, beweist dieses Dokument allein nicht den rechtmäßigen Status der transportierten Waren. Dieser Status sollte von demjenigen nachgewiesen werden, der den Transport durchführt, mit den entsprechenden Dokumenten, die die Herkunft der beförderten Produkte belegen, wie z. B. Einfuhrdokumente, CFDI von Pagos, Registrierungen und Lizenzen usw.

Im Falle des Transports von Erdölprodukten wird der rechtmäßige Status des Produkts mit der gedruckten Darstellung des für diese Art von Produkten erstellten Zusatzes nachgewiesen (das Complemento de Hidrocarburos y Petroliferos).

Aufbau der Carta Porte-Beilage

Laut der technischen Dokumentation, die von der SAT herausgegeben wurde, werden die Informationen, die über den Zusatz Carta Porte bereitgestellt werden, über eine Reihe von Feldern (ca. 215) übermittelt, die optionale und obligatorische Informationen über das zu transportierende Produkt, die Art der verwendeten Verpackung, das Gewicht, die Menge, die Versicherung, die Transportgenehmigung, die dem Transportunternehmen vom Sekretariat für öffentliches Transportwesen erteilt wurde, das Kennzeichen und die Zulassung des verwendeten Kraftfahrzeugs, den Fahrer sowie Informationen über den Empfänger der zu transportierenden Produkte innerhalb Mexikos enthalten.

Die Informationen in diesen Feldern werden durch direkte Eingabe durch die Steuerzahler oder in einigen Fällen durch die spezifischen Auswahlmöglichkeiten in einer Reihe von Katalogen, die von der SAT erstellt wurden, ausgefüllt.

Solche Kataloge können wie folgt gruppiert werden:

Transportkatalog: Enthält die Schlüssel für die Auswahl der Transportmittel, mit denen die Waren bewegt werden (01 Landtransport, 02 Seetransport, usw.)

Katalog der Station: Beschreibt den Ort, von dem aus die Ware versandt wurde

Katalog der Wasserstraßenhäfen, Flughäfen und Bahnhöfe: Listet alle Häfen, Flughäfen und Bahnhöfe in ganz Mexiko auf

Katalog der Maßeinheiten und Verpackungen: Informiert über die Auswahl des Containertyps und der Maße in Bezug auf die zu transportierende Ware.

Produkt- und Leistungskatalog: Gibt die verschiedenen Codes an, die zur Identifizierung der transportierten Produkte verwendet werden.

Gefahrgutkatalog: Listet die Optionen zur Beschreibung und Identifizierung der Produkte auf, die als gefährlich gelten, wenn sie transportiert werden.

Andere Kataloge, die in dieser Ergänzung enthalten sind, beziehen sich unter anderem auf die Art des Transports und der Anhänger, die für den Transport der Produkte auf dem Landweg verwendet werden, die Verpackung, die Arten der Genehmigungen, die Gemeinden, Stadtteile und Standorte.

Strafen und Sanktionen

Sobald die Verwendung des Carta Porte-Zusatzes verpflichtend wird, hat die Nichteinhaltung dieser Anforderung mehrere unmittelbare Konsequenzen für die Zuwiderhandelnden.

Zusätzliche Klarstellungen zum Umfang der Carta Porte Ergänzung:

Als die SAT den neuen “Miscellaneous Fiscal Resolution” für 2021 veröffentlichte, gab es einige Zweifel über den Umfang dieses Mandats. Dies lag daran, dass für den Fall des Landtransports festgelegt wurde, dass die Verwendung des Zuschlags nur erforderlich ist, wenn die Güter über Bundesstraßen transportiert werden. In der ursprünglichen Veröffentlichung der Miscellaneous Fiscal Resolution wurde auch festgelegt, dass die Einhaltung dieses Mandats für Eigentümer von nationalen Gütern, die Teil ihres Vermögens sind, erforderlich ist, wenn sie diese Güter in Mexiko transportieren.

Um diese Missverständnisse und Einschränkungen zu beseitigen, hat die SAT vor kurzem eine neue Änderung veröffentlicht, in der festgelegt wird, dass das Mandat für alle Warenbewegungen erforderlich ist, unabhängig von der verwendeten Straße. In der neuen Entschließung wurde auch der Verweis auf “nationale Güter, die Teil ihres Vermögens sind, ausgeschlossen”, so dass nun klar ist, dass es für alle Güter gilt, die übertragen werden, unabhängig von ihrer Herkunft.

Jetzt sind Sie dran

Kontaktieren Sie uns , um Ihre Anforderungen an die Einhaltung der Mehrwertsteuer in LATAM zu besprechen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die sich verändernde Umsatzsteuer-Compliance-Landschaft, indem Sie VAT Trends herunterladen: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen.

Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.

Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.

Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.

Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.

Wer muss das Mandat zur elektronischen Lohnabrechnung erfüllen?

Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.

Zeitplan für den Einsatz

Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:

Gruppe Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments Anzahl der Mitarbeiter
Von Bis zu
1 1. September 2021 Mehr als 250 Mitarbeiter101
2 1. Oktober 2021 101 250
3 1. November 2021 11 100
4 1. Dezember 2021 1 10

Deadline für die Überweisung

Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.

Berichtselemente des Mandats zur elektronischen Lohnabrechnung

Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.

Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung oder Nomina Electronica

Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.

Abgleichhinweise

In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.

Inhalt und Aufbau der Berichte

Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.

Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.

Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.

Erzeugung, Übertragung und Validierung

Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.

Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.

Strafen und Sanktionen

Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.

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EESPA, die European E-invoicing Service Providers Association, hat kürzlich EESPA Standard Definitions for Legally Compliant Electronic Invoicing und deren Verwendung veröffentlicht.

Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.

In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.

Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.

Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:

Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.

Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.

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Mexikos “Miscellaneous Fiscal Resolution” (MFR) für 2021 enthält eine Reihe von Änderungen, von denen Sie die erste in unserem früheren Blog zu diesem Thema unter nachlesen können.

In diesem Blog werden wir die genehmigten spezifischen technischen Änderungen im Zusammenhang mit den Validierungen besprechen, die autorisierte Zertifizierungsanbieter (PACs) an elektronischen Rechnungen vornehmen sollten, die ihnen zur Zertifizierung zugesandt werden.

In Anhang 29 des MFR wurden Änderungen eingeführt, die speziell die Regeln berücksichtigen, die PACs als Anbieter von Zertifizierungsdiensten für die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) befolgen sollten.

Einige der wichtigsten neuen Validierungen, die PACs für die elektronischen Rechnungen (CFDIs) durchführen müssen, sind:

A. Form und Methode der Zahlung: Bei der Ausstellung von Rechnungen des Typs “Income” (Einkommen), “Payment” (Zahlung) oder “Payroll” (Gehaltsabrechnung) (auch bekannt als Comprobantes de tipo Ingreso, Egreso o Nómina) müssen PACs validieren, dass sie die Attribute bezüglich der Form und Methode der Zahlung (FormaPago und MetodoPago) enthalten. Obwohl diese Attribute im Allgemeinen optional sind, werden sie obligatorisch, wenn die Rechnung vom Typ “I” (Ingresos), “E” (Egresos) oder “N” (Nomina) ist. Alle Einkommens-, Zahlungs- oder Abrechnungs-CFDIs, denen diese Attribute oder die entsprechenden Kataloge fehlen, sollten nicht von den PACs validiert werden.

B. Wechselkurs: PACs müssen zusätzliche Validierungen hinsichtlich des im Attribut “TipoCambio” gemeldeten Wechselkurses durchführen, wenn die gemeldete Zahlung in einer Fremdwährung erfolgt. Liegt der Wert in der Rechnung außerhalb des zulässigen Prozentsatzes, sollte der Rechnungsaussteller einen Schlüssel von der PAC erhalten, die die CFDI validiert, um die Richtigkeit des Wertes zu bestätigen.

C. Total: Es wurde eine neue Interpretation des Attributs “Total” der Rechnung eingeführt. Wenn der gemeldete Wert die vom SAT per Resolution festgelegten Grenzen überschreitet, sollte der Aussteller der Rechnung einen Bestätigungsschlüssel vom PAC einfügen, der die CFDI validiert und bestätigt, dass der Wert korrekt ist. Der Schlüssel sollte in das Attribut “Confirmacion” der CFDI aufgenommen werden

D. Übertragungen (Traslados): Wenn eine CFDI nur steuerbefreite Posten enthält, ist der Vermerk “traslados”, der normalerweise eine Aufschlüsselung der übertragenen Steuern enthält, nicht erforderlich.

E. “NumeroPedimento”: Die Nummer, die den “Pedimentos” (Bezeichnung für die bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren nach Mexiko eingereichte Erklärung) zugewiesen wird, die mehr als 10 Jahre alt sind, sollte im Attribut “Descripcion;” des Dokuments eingetragen werden.

F. Sonstige Änderungen: Withholdings and Payments CFDIs sollten keine negativen Zahlen enthalten. Diese Klarstellung wurde eingeführt, da die XSDs und der technische Standard dieser Ergänzungen die Verwendung negativer Zahlen nicht einschränken oder ablehnen, obwohl es so etwas wie eine negative Steuerzahlung nicht gibt. Es ist nun für PACs verpflichtend, jedes Dokument mit negativen Nummern zurückzuweisen. Für Rechnungen, die Fehler enthalten, wurden spezielle Prozesse zur Stornierung und Neuausstellung eingerichtet, und für den Fall von Verlusten gibt es spezielle Felder, in denen solche Werte gemeldet werden sollten.

PACs müssen validieren, dass Supplement of Received Payments (Complemento de Recepcion de Pagos) CFDIs Payment (Pago) notes enthalten und das zugehörige Dokument (Documento Relacionado) mindestens einen Datensatz enthält. Die Klarstellung dieser Anforderung war notwendig, da diese Vermerke für XSDs und die technische Dokumentation eher bedingt als zwingend sind. Die “Miscellaneous Fiscal Resolution” für 2021 enthielt auch neue Validierungen bezüglich der CFDI-Ergänzungen, die für Financial Factoring und Transaktionen mit Dritten ausgestellt wurden.

Nach der Veröffentlichung der Miscellaneous Fiscal Resolution für 2021 hat die SAT mehrere Änderungen zur Ergänzung der ursprünglich genehmigten MFR herausgegeben. Vier zusätzliche Änderungen wurden vorgeschlagen und/oder genehmigt, aber keine hatte wesentliche Auswirkungen auf das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung.

Wir erwarten noch vor Jahresende weitere Änderungen und werden Sie über unsere regulatorischen Feeds und Blogs auf dem Laufenden halten.

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Mexiko hat dieses Jahr Änderungen an der Miscellaneous Fiscal Resolution (MFR) eingeführt. Die Miscellaneous Fiscal Resolution ist eine Gruppe von Vorschriften, die von der mexikanischen Steuerverwaltung (SAT) herausgegeben werden. Die Verordnungen enthalten die offiziellen Auslegungen der Regeln, die für die Anwendung der Steuern, Abgaben und damit verbundenen Verpflichtungen, die für Steuerzahler in Mexiko gelten, erlassen wurden.

Der MFR baut auf den Bestimmungen ähnlicher Beschlüsse aus den Vorjahren auf, integriert aber die Interpretationen aller gesetzlichen Änderungen, die für das neue Geschäftsjahr in Kraft treten. In dieser Blogserie erläutern wir die Änderungen, die mit der Version 2021 des MFR eingeführt wurden. Dazu gehören bestimmte erlassene Änderungen in Bezug auf das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung und die damit verbundenen Compliance-Verpflichtungen.

Verschiedene Änderungen der Fiskalresolution 2021

Wir werden weitere Änderungen, die durch die Diverse Fiskalresolution 2021 in Mexiko eingeführt wurden, in unserem Folgeblog untersuchen.

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Als Geschäftsführerin für die Entwicklung in Lateinamerika glaubt Virginia Costa, dass der Schlüssel zum Aufbau motivierter Teams in der Klarheit eines gemeinsamen Ziels liegt. Dies ist der Weg, um das volle Potenzial talentierter Teams freizusetzen, großartige Produkte und Lösungen zu entwickeln und unsere Unternehmensmission zu erfüllen.

Virginia hat erfolgreich mehrere Integrationsprozesse geleitet und dabei den Aufbau und das Wachstum von Entwicklungsteams beaufsichtigt. Sie befähigt ihre Teams, hohe Standards zu setzen, die auf einem starken Fundament von Integrität aufbauen.

Ihre Führungsphilosophie besteht darin, kontinuierlich eine offene und ehrliche Kommunikation zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, das von Vertrauen und Transparenz, gegenseitigem Respekt und Vielfalt geprägt ist.

Wenn sie nicht gerade an unserer Unternehmensvision arbeitet, spielt Virginia gerne Tennis und verbringt Zeit mit ihrer Familie.

Virginia schreibt ihre Fähigkeit, mit Menschen in verschiedenen Jobs und Situationen umzugehen, ihrem gut abgerundeten Bildungshintergrund und ihren vielen Jahren im Management komplexer Projekte zu, die es ihr abverlangten, Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem LinkedIn-Profil von Virginia.

Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.

In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:

Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.

 

Brasilien: Elektronische Rechnungsstellung und Berichtsanforderungen

In 2008, Brazil adopted a clearance electronic invoicing model in which the country’s tax authority must receive and clear an invoice before a supplier can issue it to a payer. More than a decade later, the Brazilian tax administration’s digitization has evolved so much that other tax administrations call Brazil the Google of fiscal goods. 

Current regulations include electronic invoices for: supplies of goods (NF-e), services (NFS-e), transport services (CT-e), freight (MDF-e), SPED, REINF and, more recently, for the supply of electricity (NF3e). 

This document provides an overview of the mandates and regulations in Brazil.