Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay wird seit 2017 gemäß dem Plan des Unterstaatssekretärs für Steuern (SET) entwickelt, um die Steuererhebung zu modernisieren und zu verbessern und das Auftreten von Steuerbetrug zu minimieren.
Mit der Einführung des Integrierten Nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung (Es. Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional -SIFEN -) wurde ein neues System für die elektronische Rechnungsstellung im Land eingeführt. Die Einführung dieses neuen Systems befindet sich derzeit in der freiwilligen Beitrittsphase, die 2019 begonnen hat, und erlaubt es Unternehmern, Händlern und Firmen, elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis auszustellen. Ab Juli 2022 wird die Nutzung des Systems jedoch schrittweise für bestimmte Steuerpflichtige verpflichtend werden.
Steuerzahler in Paraguay können das SIFEN nutzen, um elektronische Steuerdokumente (Es. Documento Tributario Electrónico – DTE) auszustellen. Das DTE ist eine digitale Version der Rechnung und anderer traditioneller Dokumente, die steuerliche und rechtliche Gültigkeit besitzt. Das DTE hat sich zu einer modernen, effektiven, sicheren und transparenten Form für die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Rechnungen für verschiedene Arten von Geschäftsvorgängen entwickelt.
Die DTEs werden bei ihrer Ausstellung von der SAT validiert, um den Vorsteuerabzug und Transaktionen im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer zu unterstützen. Zu den verschiedenen Arten von DTEs in Paraguay gehören:
Die von den Steuerpflichtigen, die sich dem SIFEN angeschlossen haben, ausgestellten elektronischen Rechnungen werden im XML-Format erstellt. Die Authentizität und Integrität jedes Dokuments wird durch die digitale Signatur und den Kontrollcode, den die DTEs enthalten, garantiert. Jedes Dokument muss elektronisch an die Steuerverwaltung geschickt werden, damit diese es freigibt.
Das SIFEN ist für die Verifizierung und Validierung jedes Dokuments verantwortlich. Sobald festgestellt wird, dass das DTE alle Anforderungen erfüllt, wird es zu einer legalen elektronischen Rechnung. Die Steuerpflichtigen, die die elektronische Rechnung ausstellen, erhalten dann die Ergebnisse der Prüfung über das Web-Service-System.
Nach der Freigabe der elektronischen Rechnung können die Lieferanten ihren Käufern das DTE per E-Mail, Datennachrichten oder auf anderem Wege zusenden.
Das paraguayische Staatssekretariat für Steuern hat kürzlich einen allgemeinen Beschluss veröffentlicht, der Verwaltungsmaßnahmen für die Ausstellung von DTEs vorsieht. In diesem Beschluss wurde auch ein stufenweiser Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, in dem bestimmte Steuerpflichtige verpflichtet werden, elektronische Rechnungen und andere DTEs unter Verwendung des SIFEN auszustellen.
Der Umsetzungszeitplan besteht aus zehn Stufen, beginnend am 1. Juli 2022 mit allen Steuerpflichtigen, die an dem Pilotprogramm teilgenommen haben, um das SIFEN zu übernehmen. Ab Januar 2023 wird das Mandat mehr Steuerzahler umfassen. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, welche Unternehmen in dieser Phase beginnen werden. Das SET zielt darauf ab, bis Oktober 2024 alle Steuerpflichtigen zu erfassen, die in dem Land wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Die Unternehmen in Paraguay müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen gemäß den Anforderungen der SIFEN auszustellen. Ab dem 1. Juli 2022 werden alle Unternehmen des Landes dieses System freiwillig nutzen können. Die Liste der Steuerpflichtigen, die das Mandat erfüllen müssen, wird auf der SIFEN-Website und auf der SET-Website (www.set.gov.py) verfügbar sein. Das SET wird die betroffenen Steuerzahler über die paraguayische Steuer-Mailbox “Marandu” informieren.
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Als Managing Director für die Region Amerika leitet Alvaro mehrere Initiativen von Sovos, darunter die Integration übernommener Unternehmen und Technologien in unsere strategischen Lösungen und Produktangebote. Alvaro ist davon überzeugt, dass ein kundenorientierter Ansatz dazu beiträgt, die Bedürfnisse der Kunden besser zu verstehen und sich auf die Lösung spezifischer Probleme in den verschiedenen Regionen zu konzentrieren.
Alvaro kam zu Sovos nach der Übernahme von Acepta, wo er als CEO tätig war. Während seiner Amtszeit führte er das Unternehmen zu einer führenden Position bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen, elektronischer Dokumente und digitaler Identitäten in Chile. Bei Sovos legt er nun die Strategie fest, diese Dienstleistungen in der gesamten SSA-Region anzubieten.
Die Schaffung einer Kultur, die sich ausschließlich auf die Lösung von Kundenproblemen konzentriert, liegt Alvaro sehr am Herzen. Er sieht seine Aufgabe darin, eine talentierte Gruppe von Mitarbeitern zusammenzubringen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und ihnen das nötige Werkzeug an die Hand zu geben, um erfolgreich zu sein. Die Möglichkeit, bei Sovos ein neues Team aufzubauen, hat ihn dazu inspiriert, sich auf eine neue Reise der Problemlösung zu begeben.
Wenn er nicht im Büro ist, findet man Alvaro beim Golfspielen, Tennis oder Laufen. Außerdem gibt er seinen drei Kindern Tennisunterricht.
Weitere Informationen finden Sie unter Alvaros LinkedIn-Profil.
Rodolfo Esquivel verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Leitung von Management-, Finanz- und Strategieberatungsprojekten in verschiedenen globalen Unternehmen. Er ist verantwortlich für die Leitung der kommerziellen Aktivitäten von Sovos in der Region und leitet die Fusionen und Integrationen der neuen Akquisitionen des Unternehmens und trägt dazu bei, das Engagement für die Kunden von Sovos Lateinamerika zu stärken.
Wirtschaftswissenschaftler der American University in den Vereinigten Staaten, mit einem Diplom in Finanzwesen der Adolfo Ibáñez University in Chile und einer Spezialisierung in International Financial Reporting Standards (IFRS) von der Diego Portales University, sein Hintergrund in der Beratung umfasst Unternehmensfinanzierung, Transaktionsdienstleistungen und Unterstützung für finanzielle und strategische Kunden.
Seine berufliche Laufbahn umfasst die Positionen des Transaction Services Manager bei PWC Consulting, des Senior Business Development Manager bei Honeywell, des Corporate Finance Director bei Glitnir Capital, des Corporate Management Director bei Deloitte Consulting, des Corporate Finance Partner bei EY und des Director of Agricultural Land Corporation finances.
Paulo Castro ist seit 2018 als Country Manager für Sovos Brasilien tätig. Er verfügt über mehr als 26 Jahre Erfahrung auf dem Informationstechnologiemarkt, in wettbewerbsintensiven Segmenten und in Projekten zur Unternehmenstransformation.
Er begann seine Karriere bei IBM im PC-Bereich und bekleidete verschiedene Management- und Führungspositionen in Brasilien und Lateinamerika. Nach 20 Jahren kam er zu SAP Brasilien, wo er 5 Jahre lang als Vice President of Sales tätig war.
Sein Vermächtnis besteht darin, hochmotivierte Teams und Geschäftsmodelle zu schaffen, die darauf abzielen, die gesetzten Ziele zu übertreffen und ein nachhaltiges Wachstum durch den Einsatz technologischer Lösungen und ein Engagement für die Entwicklung und den Erfolg seines Teams zu erzielen. Er glaubt an die Notwendigkeit einer klaren Strategie, an das Team und an die tägliche Umsetzung. Seine wichtigsten persönlichen Eigenschaften sind Disziplin, Widerstandsfähigkeit und Kreativität.
Er ist Ingenieur und hat einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft von der EAESP – FGV, mit Spezialisierungen an der Wharton School und der Universität Köln, in Deutschland.
In der "Erklärung zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben", die am 1. Juli 2021 veröffentlicht wurde, haben sich die Mitglieder des G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS") auf einen Rahmen geeinigt, um mit einer globalen Steuerreform voranzukommen.
Damit werden die steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft angegangen. Bis zum 9. Juli 2021 haben 132 der 139 OECD/G20-Mitgliedsländer dem Inclusive Framework on BEPS zugestimmt.
Säule 1
Säule 1 gibt den Marktländern ein neues Besteuerungsrecht, den Betrag A, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer physischen Präsenz Steuern auf einen Teil der verbleibenden Gewinne aus Aktivitäten in diesen Ländern zahlen. Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von über 10 %.
Es wird eine neue Nexus-Regel geben, die die Zuweisung von Betrag A an ein Marktland erlaubt, wenn das multinationale Unternehmen mindestens 1 Million Euro an Einnahmen aus diesem Land erzielt. Für Länder mit einem BIP von weniger als 40 Mrd. Euro wird der Nexus auf 250.000 Euro festgesetzt.
Die "Sonderzweck-Nexus-Regel" bestimmt, ob ein Land für die Zuteilung des Betrags A in Frage kommt. Darüber hinaus haben sich die Länder auf eine Zuteilung von 20-30% der Restgewinne der multinationalen Unternehmen an die Länder des Marktes geeinigt, wobei der Nexus anhand eines umsatzbasierten Verteilungsschlüssels ermittelt wird.
Die Einnahmen werden dem Land des Endmarktes zugerechnet, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden, wobei die detaillierten Regeln für die Herkunft der Einnahmen noch nicht feststehen.
Weitere Einzelheiten zur Segmentierung sind noch in Arbeit, ebenso wie die endgültige Ausgestaltung eines Schutzbereichs für Marketing- und Vertriebsgewinne, der die der Marktgerichtsbarkeit über den Betrag A zugestandenen Restgewinne begrenzen wird.
Schließlich haben sich die Länder darauf geeinigt, den Betrag B zu straffen und zu vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit geringer Kapazität liegt. Die endgültigen Einzelheiten sollen bis Ende 2022 festgelegt werden.
Säule 2
Säule 2 besteht aus den Globalen Regeln zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage ("GloBE"), die sicherstellen, dass multinationale Unternehmen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro erreichen, einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 % zahlen. Die GloBE-Regeln bestehen aus einer Regel zur Einbeziehung von Einkünften und einer Regel für unterbesteuerte Zahlungen, wobei letztere noch ausgearbeitet werden muss.
Säule 2 beinhaltet auch eine "Subject to tax"-Regel, die auf einem Abkommen basiert und es den Quellenländern erlaubt, bestimmte Zahlungen an verbundene Parteien, die einer Steuer unterhalb eines Mindestsatzes unterliegen, einer begrenzten Quellensteuer zu unterwerfen. Der Satz wird zwischen 7,5 und 9 Prozent liegen.
Es besteht derzeit die Verpflichtung, die Diskussion fortzusetzen, um die Gestaltungselemente des Plans innerhalb des vereinbarten Rahmens bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Mitglieder des Inclusive Framework werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen.
Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass das multilaterale Instrument, mit dem der Betrag A umgesetzt wird, im Jahr 2022 entwickelt und zur Unterzeichnung aufgelegt wird, so dass der Betrag A im Jahr 2021 in Kraft treten kann. Auch die zweite Säule sollte 2022 in Kraft treten, um 2023 wirksam zu werden.
Obwohl man sich auf die wichtigsten Komponenten der Zwei-Säulen-Lösung geeinigt hat, steht ein detaillierter Umsetzungsplan, der auch die Lösung der verbleibenden Probleme umfasst, noch aus.
Da viele Länder diese Änderungen in naher Zukunft umsetzen könnten, ist es für Unternehmen, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, wichtig, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung genau zu verfolgen und zu verstehen.
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Der Transport von Waren von einem Ort zum anderen ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Hersteller, Großhändler, Spediteure, Einzelhändler und Verbraucher müssen den Versand und die Handhabung von Rohstoffen, Teilen, Ausrüstungen, Fertigerzeugnissen und anderen Produkten sorgfältig aufeinander abstimmen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Diese Harmonie in der Lieferkette macht die Produktion und den Handel in der Gesellschaft erst möglich.
In Kanada, den Vereinigten Staaten und den meisten europäischen Ländern mischen sich die Steuerverwaltungen kaum in diese Handelsprozesse ein. Bis vor kurzem galt dies auch für die meisten Länder Lateinamerikas. Mit der Zunahme und Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung in der Region ändert sich dies jedoch rasch.
Die meisten Regierungen mit ausgereiften E-Invoicing-Mandaten erkennen nun, dass diese Mechanismen und Regierungsplattformen als Mittel genutzt werden können, um zu verstehen, wo, was, wie und wann Waren bewegt werden. Die herkömmliche elektronische Rechnung reicht nicht mehr aus – und die Steuerbehörden verlangen von den Unternehmen, dass sie Warenbewegungen in Echtzeit melden.
Die Folgen sind ebenfalls gravierend. Waren, die ohne diese Dokumente auf öffentlichen Straßen transportiert werden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit von den Behörden beschlagnahmt, und die Eigentümer und Transporteure müssen mit Geldstrafen und anderen Sanktionen rechnen.
Das Land mit dem ausgeklügeltsten System ist zweifellos Brasilien. Das MDF-e (oder Manifesto Eletrônico de Documentos Fiscais) ist ein obligatorisches Dokument, das von der Steuerverwaltung verlangt wird, um den Warenverkehr in Brasilien zu prüfen.
Dieses rein digitale Dokument kombiniert die Informationen einer elektronischen Rechnung (NF-e) und der elektronischen Dokumente, die Speditionsunternehmen ihren Kunden ausstellen (CT-e). Dieses System wurde 2014 obligatorisch und wurde seitdem durch ein ausgedehntes Netz von elektronischen Sensoren und Transpondern auf den öffentlichen Straßen Brasiliens erweitert und modernisiert, um sicherzustellen, dass jeder Lkw, der Waren transportiert, bereits über die entsprechenden MDF-e, NF-e und CT-e verfügt. In den meisten Fällen müssen die Behörden die Lkw nicht anhalten, um das Vorhandensein des Dokuments zu überprüfen.
Mexiko hat vor kurzem einen neuen Beschluss gefasst, wonach Steuerpflichtige, die Waren liefern oder einfach nur weiterverteilen, eine entsprechende Genehmigung der Steuerverwaltung (SAT) benötigen. Für Produkte, die auf der Straße, der Schiene, dem Luft- oder Wasserweg geliefert werden, ist die so genannte CFDI mit dem Zusatz Carta Porte erforderlich.
CFDI ist das Akronym für eine elektronische Rechnung in Mexiko. Diese Ergänzung von Carta Porte ist eine neue Anlage zur elektronischen Überweisungsrechnung (Traslado), die von den Eigentümern, die Produkte liefern, ausgestellt wird, oder zur CFDI der Einnahmen (Ingresos), die von den Transportunternehmen ausgestellt wird. Die Carta Porte enthält alle Angaben zu den beförderten Waren, dem verwendeten Lastwagen oder anderen Transportmitteln, dem Zeitpunkt der Lieferung, der Route, dem Bestimmungsort, dem Käufer, dem Spediteur und anderen Informationen. Dieses neue Mandat wird am 30. September 2021 in Kraft treten. Wie in Brasilien wird die Nichteinhaltung dieses Mandats mit empfindlichen Strafen geahndet.
Auch in Chile gibt es ein Mandat, wonach die Lieferung von Waren von der Steuerverwaltung vorautorisiert werden muss. Diese steuerlich genehmigten Dokumente sind lokal als Guias de Despacho (oder Versandleitfäden) bekannt und können seit Januar 2020 nur noch in einem elektronischen Format ausgestellt werden.
Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Leitfaden von bestimmten Steuerpflichtigen vorübergehend in Papierform ausgegeben werden kann. Auch können Steuerpflichtige in Notfällen ermächtigt werden, Papierversionen des Leitfadens herauszugeben; dies entbindet den Herausgeber jedoch nicht davon, den Prozess zu regulieren, sobald die Notlage abgeschlossen ist.
Der Inhalt des Versandbegleitscheins hängt davon ab, wer ihn ausstellt, und vom Zweck der Lieferung (Verkauf, Konsignation, Rücksendung, Ausfuhr, interne Verbringung usw.), aber im Allgemeinen wird die Lieferung von Waren in Chile ohne den genehmigten Versandbegleitschein von der Steuerverwaltung (SII) mit Sanktionen geahndet.
In Argentinien gibt es eine Mehrwertsteuer auf Bundesebene und eine Bruttoumsatzsteuer auf Provinzebene. Um die Steuerhinterziehung einzudämmen, üben beide Regierungsebenen bestimmte Kontrollen beim Versand von Waren in ihrem Zuständigkeitsbereich aus.
Das System der Steuerbehörde zur Kontrolle der Warenströme auf öffentlichen Wegen ist nicht so umfassend wie in Brasilien, Chile und Mexiko, aber es nähert sich an. Nur die Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Mendoza sowie die Stadt Buenos Aires benötigen eine Genehmigung der Steuerbehörde für die Beförderung von Waren, die aus ihrem Zuständigkeitsbereich stammen oder für diesen bestimmt sind. Dazu benötigen sie den COT (oder Transport Operations Code), in dem alle Daten zu den Produkten, den Transportmitteln und andere Informationen enthalten sind, sobald die Genehmigung erteilt wurde. Die Provinzen Salta, Rio Negro und Entre Rios arbeiten an ähnlichen Regelungen.
Auf föderaler Ebene verlangt die AFIP (Föderale Steuerverwaltung) nur eine Vorabgenehmigung für die Lieferung bestimmter Produkte wie Fleisch und Getreide. Aber auch auf dieser Ebene ändert sich das regulatorische Umfeld.
Die AFIP hat zusammen mit dem Landwirtschafts- und dem Verkehrsministerium einen gemeinsamen Beschluss 5017/2021 gefasst, der die Verwendung eines digitalen Konnossements (Carta Porte Electronica) vorschreibt, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse auf öffentlichen Straßen in Argentinien transportiert werden. Diese Änderung wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2022 kann diese bundesweite Vorschrift auf andere Produkte ausgeweitet werden.
Das Erfordernis einer Genehmigung für die Beförderung von Waren in Lateinamerika ist nicht auf die größten Volkswirtschaften der Region beschränkt. Kleinere Länder, die über elektronische Rechnungsstellungssysteme verfügen, haben ihre Befugnisse erweitert oder sind dabei, sie zu erweitern, so dass die Steuerzahler verpflichtet sind, die Steuerbehörde zu informieren, bevor Waren im Rahmen eines Verkaufs oder einer anderen internen Verteilung bewegt werden.
In Peru beispielsweise müssen die Steuerzahler die Guias de Remision ausfüllen, bevor sie mit der Lieferung ihrer Produkte beginnen. Dieses elektronische Dokument muss der Steuerverwaltung (SUNAT) in dem für diesen Zweck festgelegten digitalen Format übermittelt und von ihr genehmigt werden und enthält alle Informationen über das gelieferte Produkt, den Aussteller, den Empfänger, das Transportmittel, die Daten und mehr.
In Uruguay gibt es das "e-Remitos", ein von der Steuerverwaltung (DGI) genehmigtes elektronisches Dokument. Es ist für jede physische Bewegung von Waren in Uruguay erforderlich. Wie in anderen Ländern enthält dieses Dokument alle Informationen über die beförderten Waren, das verwendete Transportmittel, den Aussteller, den Empfänger und zusätzliche Daten. Es wird elektronisch übermittelt und von der Steuerverwaltung unter Verwendung der zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata genehmigt.
Schließlich verlangt die ecuadorianische Steuerverwaltung (SRI) für den legalen Transport von Waren innerhalb des Landes den "Guias de Remision" (Lieferschein). Da die Infrastruktur zur Unterstützung der elektronischen Rechnung in Ecuador noch nicht vollständig entwickelt ist, erlaubt die Steuerverwaltung dem Steuerzahler in einigen Fällen, diesen Teil des Mandats zu erfüllen, indem er die elektronische Rechnung von dem Einzelhändler ausstellen lässt, der die Waren an seine Kunden liefert. Obwohl Kolumbien und Costa Rica kein separates elektronisches Dokument für die Genehmigung von Warentransporten verlangen, wird erwartet, dass diese Anforderung in Zukunft in Kraft treten wird, so wie es in vielen anderen Ländern der Region geschehen ist.
Das gemeinsame Element all dieser Mandate in Lateinamerika ist, dass sie alle eng mit dem in jedem Land vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellungssystem verknüpft sind. Sie werden im Grunde als ein weiteres Modul des elektronischen Rechnungssystems betrachtet, bei dem Informationen über Waren, die auf öffentlichen Straßen, Wasserwegen, per Bahn oder Flugzeug transportiert werden, über die zu diesem Zweck erstellten XML-Schemata an die Steuerverwaltung übermittelt werden sollten.
Die Steuerverwaltungen in der Region arbeiten aktiv an der Verbesserung ihrer Systeme, um sicherzustellen, dass die Warenbewegungen in Echtzeit ordnungsgemäß kontrolliert werden. In einigen Fällen haben die Steuerverwaltungen Online-Lösungen für Steuerzahler mit einer geringen Anzahl von Lieferungen bereitgestellt. Für alle anderen Steuerpflichtigen ist jedoch eine selbstentwickelte Lösung erforderlich.
Die Durchsetzung des Mandats erfolgt nicht nur durch die Steuerverwaltung, sondern auch durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden, die beide routinemäßig Waren beschlagnahmen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Da sich diese Mandate bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Schmuggel als erfolgreich erwiesen haben, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Remitos, die Versandbegleitdokumente, die Carta Porte oder die COTs auf Dauer Bestand haben werden und dass Steuerzahler, die in Lateinamerika Geschäfte machen, keine andere Wahl haben, als sich an diese neuen Vorschriften zu halten.
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Am 1. Mai 2021 hat die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) eines der wichtigsten Updates für das elektronische Rechnungssystem des Landes seit 2017 veröffentlicht.
Bei der Aktualisierung ging es um das neue Bill of Lading Supplement (lokal bekannt als Suplemento de Carta Porte), das als Anhang zur elektronischen Rechnung (CFDI) des Transfers (CFDI de Traslado) oder zur CFDI der Einnahmen (CFDI de Ingresos), die für Transportdienstleistungen ausgestellt werden, hinzugefügt werden sollte.
Diese Ergänzung basiert auf den Bestimmungen der Artikel 29 und 29-A der Abgabenordnung Mexikos und der Regel 2.7.1.9 der Diversen Steuerresolution. Die Artikel der Abgabenordnung geben der Steuerverwaltung die Befugnis, die Dokumente, die zum Nachweis des legalen Transports von Waren innerhalb des Landes zu verwenden sind, durch spezifische Regeln zu definieren. Die erwähnte Vorschrift beschreibt die spezifischen Anforderungen an die Ergänzung der Carta Porte.
Die lateinamerikanischen Länder haben ein ernstes Problem mit Steuerhinterziehung, die in der Regel durch den Schmuggel von Waren ohne Zahlung der entsprechenden Steuern ermöglicht wird. Nach Angaben der SAT haben 60 % der in Mexiko transportierten Waren einen illegalen Ursprung.
Daher besteht der Zweck der Durchsetzung der Verwendung des Zusatzes “Carta Porte”, sei es als Anhang zur CFDI der Transfers oder der CFDI der Einnahmen, darin, die Rückverfolgbarkeit der innerhalb des mexikanischen Hoheitsgebiets beförderten Produkte zu gewährleisten, indem die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über den Ursprung, den Standort, den genauen Bestimmungsort und die Transportwege der auf der Straße, der Schiene, dem Wasser oder dem Luftweg in Mexiko beförderten Produkte verlangt wird.
Sobald diese Änderung in Kraft tritt, müssen Transporteure von Gütern auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft eine Kopie des Beiblatts von Carta Porte im Fahrzeug mitführen, das die rechtmäßige Einhaltung dieses Mandats belegt.
Wie wir wissen, verlangen die neuen Vorschriften, dass der Zuschlag für die Carta Porte zur CFDI der Transfers oder zur CFDI der Revenues addiert wird, je nachdem, wer die Waren transportiert.
Der Zusatz “Carta Porte” wird der CFDI von Transfers hinzugefügt, wenn der Transport von Waren durch den Eigentümer erfolgt (d.h. interne Verteilungen zwischen Lagern und Geschäften, Konsignation, usw.) oder wenn der Verkäufer den Versand der Produkte an den Käufer übernimmt.
Der Carta Porte-Zusatz wird auch zur CFDI von Transfers hinzugefügt, wenn der Versand der Waren durch einen Vermittler oder einen Transportagenten erfolgt, wie zuvor erläutert. In solchen Fällen sehen die aktuellen Vorschriften vor, dass die CFDI als Wert der Produkte Null haben sollte und der zu verwendende RFC-Schlüssel ist der generische Schlüssel, der für Transaktionen mit der Öffentlichkeit festgelegt wurde. Im Feld für die Beschreibung sollte der Gegenstand der Übertragung angegeben werden.
Wenn die Ergänzung “Carta Porte” als Teil der CFDI der Einnahmen (CFDI de Ingresos) ausgestellt wird, weil die Waren von einem Transportunternehmen transportiert werden, sollte das Transportunternehmen die CFDI der Einnahmen mit der Ergänzung “Carta Porte” ausstellen. Anders als im vorherigen Fall, in dem die CFDI einen Wert von Null hatte, ist der Wert, der in der CFDI der Einnahmen enthalten sein muss, der Preis der Transportdienstleistungen, den das Transportunternehmen dem Kunden in Rechnung stellt.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Carta Porte-Ergänzung keine anderen Dokumente ersetzt, die zum Nachweis der rechtmäßigen Herkunft oder des Eigentums an Produkten erforderlich sind. Zu diesem Zweck werden andere zusätzliche Dokumente benötigt.
Während die Carta Porte-Ergänzung klare Informationen über den Transport von Waren liefert, die übertragen werden, beweist dieses Dokument allein nicht den rechtmäßigen Status der transportierten Waren. Dieser Status sollte von demjenigen nachgewiesen werden, der den Transport durchführt, mit den entsprechenden Dokumenten, die die Herkunft der beförderten Produkte belegen, wie z. B. Einfuhrdokumente, CFDI von Pagos, Registrierungen und Lizenzen usw.
Im Falle des Transports von Erdölprodukten wird der rechtmäßige Status des Produkts mit der gedruckten Darstellung des für diese Art von Produkten erstellten Zusatzes nachgewiesen (das Complemento de Hidrocarburos y Petroliferos).
Laut der technischen Dokumentation, die von der SAT herausgegeben wurde, werden die Informationen, die über den Zusatz Carta Porte bereitgestellt werden, über eine Reihe von Feldern (ca. 215) übermittelt, die optionale und obligatorische Informationen über das zu transportierende Produkt, die Art der verwendeten Verpackung, das Gewicht, die Menge, die Versicherung, die Transportgenehmigung, die dem Transportunternehmen vom Sekretariat für öffentliches Transportwesen erteilt wurde, das Kennzeichen und die Zulassung des verwendeten Kraftfahrzeugs, den Fahrer sowie Informationen über den Empfänger der zu transportierenden Produkte innerhalb Mexikos enthalten.
Die Informationen in diesen Feldern werden durch direkte Eingabe durch die Steuerzahler oder in einigen Fällen durch die spezifischen Auswahlmöglichkeiten in einer Reihe von Katalogen, die von der SAT erstellt wurden, ausgefüllt.
Solche Kataloge können wie folgt gruppiert werden:
Transportkatalog: Enthält die Schlüssel für die Auswahl der Transportmittel, mit denen die Waren bewegt werden (01 Landtransport, 02 Seetransport, usw.)
Katalog der Station: Beschreibt den Ort, von dem aus die Ware versandt wurde
Katalog der Wasserstraßenhäfen, Flughäfen und Bahnhöfe: Listet alle Häfen, Flughäfen und Bahnhöfe in ganz Mexiko auf
Katalog der Maßeinheiten und Verpackungen: Informiert über die Auswahl des Containertyps und der Maße in Bezug auf die zu transportierende Ware.
Produkt- und Leistungskatalog: Gibt die verschiedenen Codes an, die zur Identifizierung der transportierten Produkte verwendet werden.
Gefahrgutkatalog: Listet die Optionen zur Beschreibung und Identifizierung der Produkte auf, die als gefährlich gelten, wenn sie transportiert werden.
Andere Kataloge, die in dieser Ergänzung enthalten sind, beziehen sich unter anderem auf die Art des Transports und der Anhänger, die für den Transport der Produkte auf dem Landweg verwendet werden, die Verpackung, die Arten der Genehmigungen, die Gemeinden, Stadtteile und Standorte.
Sobald die Verwendung des Carta Porte-Zusatzes verpflichtend wird, hat die Nichteinhaltung dieser Anforderung mehrere unmittelbare Konsequenzen für die Zuwiderhandelnden.
Als die SAT den neuen “Miscellaneous Fiscal Resolution” für 2021 veröffentlichte, gab es einige Zweifel über den Umfang dieses Mandats. Dies lag daran, dass für den Fall des Landtransports festgelegt wurde, dass die Verwendung des Zuschlags nur erforderlich ist, wenn die Güter über Bundesstraßen transportiert werden. In der ursprünglichen Veröffentlichung der Miscellaneous Fiscal Resolution wurde auch festgelegt, dass die Einhaltung dieses Mandats für Eigentümer von nationalen Gütern, die Teil ihres Vermögens sind, erforderlich ist, wenn sie diese Güter in Mexiko transportieren.
Um diese Missverständnisse und Einschränkungen zu beseitigen, hat die SAT vor kurzem eine neue Änderung veröffentlicht, in der festgelegt wird, dass das Mandat für alle Warenbewegungen erforderlich ist, unabhängig von der verwendeten Straße. In der neuen Entschließung wurde auch der Verweis auf “nationale Güter, die Teil ihres Vermögens sind, ausgeschlossen”, so dass nun klar ist, dass es für alle Güter gilt, die übertragen werden, unabhängig von ihrer Herkunft.
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Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.
Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.
Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.
Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.
Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.
Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:
Gruppe | Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments | Anzahl der Mitarbeiter | |
Von | Bis zu | ||
1 | 1. September 2021 | Mehr als 250 Mitarbeiter101 | |
2 | 1. Oktober 2021 | 101 | 250 |
3 | 1. November 2021 | 11 | 100 |
4 | 1. Dezember 2021 | 1 | 10 |
Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.
Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.
Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.
In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.
Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.
Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.
Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.
Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.
Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.
Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.
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EESPA, die European E-invoicing Service Providers Association, hat kürzlich EESPA Standard Definitions for Legally Compliant Electronic Invoicing und deren Verwendung veröffentlicht.
Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.
In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.
Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.
Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:
Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.
Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.
Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Mexikos “Miscellaneous Fiscal Resolution” (MFR) für 2021 enthält eine Reihe von Änderungen, von denen Sie die erste in unserem früheren Blog zu diesem Thema unter nachlesen können.
In diesem Blog werden wir die genehmigten spezifischen technischen Änderungen im Zusammenhang mit den Validierungen besprechen, die autorisierte Zertifizierungsanbieter (PACs) an elektronischen Rechnungen vornehmen sollten, die ihnen zur Zertifizierung zugesandt werden.
In Anhang 29 des MFR wurden Änderungen eingeführt, die speziell die Regeln berücksichtigen, die PACs als Anbieter von Zertifizierungsdiensten für die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) befolgen sollten.
Einige der wichtigsten neuen Validierungen, die PACs für die elektronischen Rechnungen (CFDIs) durchführen müssen, sind:
A. Form und Methode der Zahlung: Bei der Ausstellung von Rechnungen des Typs “Income” (Einkommen), “Payment” (Zahlung) oder “Payroll” (Gehaltsabrechnung) (auch bekannt als Comprobantes de tipo Ingreso, Egreso o Nómina) müssen PACs validieren, dass sie die Attribute bezüglich der Form und Methode der Zahlung (FormaPago und MetodoPago) enthalten. Obwohl diese Attribute im Allgemeinen optional sind, werden sie obligatorisch, wenn die Rechnung vom Typ “I” (Ingresos), “E” (Egresos) oder “N” (Nomina) ist. Alle Einkommens-, Zahlungs- oder Abrechnungs-CFDIs, denen diese Attribute oder die entsprechenden Kataloge fehlen, sollten nicht von den PACs validiert werden.
B. Wechselkurs: PACs müssen zusätzliche Validierungen hinsichtlich des im Attribut “TipoCambio” gemeldeten Wechselkurses durchführen, wenn die gemeldete Zahlung in einer Fremdwährung erfolgt. Liegt der Wert in der Rechnung außerhalb des zulässigen Prozentsatzes, sollte der Rechnungsaussteller einen Schlüssel von der PAC erhalten, die die CFDI validiert, um die Richtigkeit des Wertes zu bestätigen.
C. Total: Es wurde eine neue Interpretation des Attributs “Total” der Rechnung eingeführt. Wenn der gemeldete Wert die vom SAT per Resolution festgelegten Grenzen überschreitet, sollte der Aussteller der Rechnung einen Bestätigungsschlüssel vom PAC einfügen, der die CFDI validiert und bestätigt, dass der Wert korrekt ist. Der Schlüssel sollte in das Attribut “Confirmacion” der CFDI aufgenommen werden
D. Übertragungen (Traslados): Wenn eine CFDI nur steuerbefreite Posten enthält, ist der Vermerk “traslados”, der normalerweise eine Aufschlüsselung der übertragenen Steuern enthält, nicht erforderlich.
E. “NumeroPedimento”: Die Nummer, die den “Pedimentos” (Bezeichnung für die bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren nach Mexiko eingereichte Erklärung) zugewiesen wird, die mehr als 10 Jahre alt sind, sollte im Attribut “Descripcion;” des Dokuments eingetragen werden.
F. Sonstige Änderungen: Withholdings and Payments CFDIs sollten keine negativen Zahlen enthalten. Diese Klarstellung wurde eingeführt, da die XSDs und der technische Standard dieser Ergänzungen die Verwendung negativer Zahlen nicht einschränken oder ablehnen, obwohl es so etwas wie eine negative Steuerzahlung nicht gibt. Es ist nun für PACs verpflichtend, jedes Dokument mit negativen Nummern zurückzuweisen. Für Rechnungen, die Fehler enthalten, wurden spezielle Prozesse zur Stornierung und Neuausstellung eingerichtet, und für den Fall von Verlusten gibt es spezielle Felder, in denen solche Werte gemeldet werden sollten.
PACs müssen validieren, dass Supplement of Received Payments (Complemento de Recepcion de Pagos) CFDIs Payment (Pago) notes enthalten und das zugehörige Dokument (Documento Relacionado) mindestens einen Datensatz enthält. Die Klarstellung dieser Anforderung war notwendig, da diese Vermerke für XSDs und die technische Dokumentation eher bedingt als zwingend sind. Die “Miscellaneous Fiscal Resolution” für 2021 enthielt auch neue Validierungen bezüglich der CFDI-Ergänzungen, die für Financial Factoring und Transaktionen mit Dritten ausgestellt wurden.
Nach der Veröffentlichung der Miscellaneous Fiscal Resolution für 2021 hat die SAT mehrere Änderungen zur Ergänzung der ursprünglich genehmigten MFR herausgegeben. Vier zusätzliche Änderungen wurden vorgeschlagen und/oder genehmigt, aber keine hatte wesentliche Auswirkungen auf das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung.
Wir erwarten noch vor Jahresende weitere Änderungen und werden Sie über unsere regulatorischen Feeds und Blogs auf dem Laufenden halten.
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Mexiko hat dieses Jahr Änderungen an der Miscellaneous Fiscal Resolution (MFR) eingeführt. Die Miscellaneous Fiscal Resolution ist eine Gruppe von Vorschriften, die von der mexikanischen Steuerverwaltung (SAT) herausgegeben werden. Die Verordnungen enthalten die offiziellen Auslegungen der Regeln, die für die Anwendung der Steuern, Abgaben und damit verbundenen Verpflichtungen, die für Steuerzahler in Mexiko gelten, erlassen wurden.
Der MFR baut auf den Bestimmungen ähnlicher Beschlüsse aus den Vorjahren auf, integriert aber die Interpretationen aller gesetzlichen Änderungen, die für das neue Geschäftsjahr in Kraft treten. In dieser Blogserie erläutern wir die Änderungen, die mit der Version 2021 des MFR eingeführt wurden. Dazu gehören bestimmte erlassene Änderungen in Bezug auf das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung und die damit verbundenen Compliance-Verpflichtungen.
Wir werden weitere Änderungen, die durch die Diverse Fiskalresolution 2021 in Mexiko eingeführt wurden, in unserem Folgeblog untersuchen.
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Als Geschäftsführerin für die Entwicklung in Lateinamerika glaubt Virginia Costa, dass der Schlüssel zum Aufbau motivierter Teams in der Klarheit eines gemeinsamen Ziels liegt. Dies ist der Weg, um das volle Potenzial talentierter Teams freizusetzen, großartige Produkte und Lösungen zu entwickeln und unsere Unternehmensmission zu erfüllen.
Virginia hat erfolgreich mehrere Integrationsprozesse geleitet und dabei den Aufbau und das Wachstum von Entwicklungsteams beaufsichtigt. Sie befähigt ihre Teams, hohe Standards zu setzen, die auf einem starken Fundament von Integrität aufbauen.
Ihre Führungsphilosophie besteht darin, kontinuierlich eine offene und ehrliche Kommunikation zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, das von Vertrauen und Transparenz, gegenseitigem Respekt und Vielfalt geprägt ist.
Wenn sie nicht gerade an unserer Unternehmensvision arbeitet, spielt Virginia gerne Tennis und verbringt Zeit mit ihrer Familie.
Virginia schreibt ihre Fähigkeit, mit Menschen in verschiedenen Jobs und Situationen umzugehen, ihrem gut abgerundeten Bildungshintergrund und ihren vielen Jahren im Management komplexer Projekte zu, die es ihr abverlangten, Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.
Weitere Informationen finden Sie auf dem LinkedIn-Profil von Virginia.
Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.
In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:
Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.