Die Chaotische Globale Migration Zu CTCs

DIE CHAOTISCHE GLOBALE MIGRATION ZU CTCs

Es wird erwartet, dass sich die Einführung von Regelungen für indirekte Steuern auf der Grundlage von CTCs in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.

Diese Migration wird bei weitem nicht linear verlaufen; die Länder studieren zunehmend die Erfahrungen früherer Anwender, aber die Einführung neuer Regime unterscheidet sich in Bezug auf Tempo, Reihenfolge und CTC-Anforderungstypen stark.

Holen Sie sich das Whitepaper

Die Reise, auf der sich Unternehmen in vielen Teilen der Welt seit den späten 1990er Jahren befinden, begann mit groß angelegten Projekten, um Enterprise Resource Planning (ERP) und andere Kernunternehmenssysteme mit den technologischen Möglichkeiten der Internet-Revolution in Einklang zu bringen. Oft dauerten solche ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsprojekte viele Jahre, mit Budgets im zweistelligen Millionenbereich. Während dieser Zeit wurden die Investitionen in andere Bereiche der IT und elektronisch unterstützte Geschäftsprozesse eingefroren oder hatten nur experimentellen Charakter.

Um das Jahr 2010 herum ist eine beträchtliche Anzahl multinationaler Unternehmen aus dieser ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsphase hervorgegangen, die versuchen, den Return on Investment (ROI) dieser teuren, modernisierten internen Kernsysteme zu erhöhen. Zu diesem Zweck konzentrierten sie sich auf Software, Systeme und Dienstleistungen, um die Effizienz durch die Automatisierung von Verkaufs- und Kauftransaktionen mit Handelspartnern zu steigern. Angesichts des hohen Maßes an ERP-Anpassung bei größeren Unternehmen weltweit konnten keine zwei Systeme von vornherein miteinander kommunizieren. B2B-Automatisierungssoftware und Cloud-Dienste, wie Procure-to-Pay, Order-to-Cash und viele andere spezialisierte Arten von Software, entwickelten sich zum nächsten Bereich wichtiger Investitionen in Unternehmenssoftware.

In der aktuellen Phase führen viele große Unternehmen nach und nach Automatisierungssysteme für B2B-Transaktionen ein, die fast ausschließlich Cloud-basiert sind und als Multi-Tenant-“Netzwerke” laufen, im Gegensatz zu den 1:1-EDI-Verbindungen, die ihnen vorausgingen. Unternehmen können durch die Automatisierung des Austauschs von Verkaufs- und Einkaufsdaten mit Handelspartnern erhebliche Prozessvorteile und Einsparungen erzielen. Da sich die Anbieter von ERP-Software nicht darauf konzentriert haben, Werkzeuge für eine nahtlose End-to-End-Prozessintegration mit den Lieferanten und Käufern ihrer Kunden zu ermöglichen, sind in den letzten 15 Jahren Hunderte von Unternehmen entstanden, die die Lücke in diesem Bereich der Business-to-Business-Integration füllen.

Um Ihnen zu helfen, die regionalen Unterschiede besser zu verstehen, die diesen chaotischen Übergang vorantreiben, haben wir diesen nützlichen Leitfaden erstellt.

Laden Sie Ihren kostenlosen Leitfaden herunter, um mehr darüber zu erfahren:

We recently launched the 12th Edition of our Annual Trends Report. We put a spotlight on current and near-term legal requirements across regions and VAT compliance domains.  The report, “VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls” is authored by a team of international tax compliance experts and provides a comprehensive look at the regulatory landscape as governments across the globe are enacting complex new policies to enforce VAT mandates, obtain unprecedented insight into economic data and close revenue gaps.

Central to this year’s edition is our focus on four emerging tax mega-trends with potential to drive change in the way multinational businesses approach regulatory reporting and manage tax compliance.

The Four Tax Mega-Trends

Zu den Megatrends gehören:

  1. Kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) – Länder mit bestehenden CTC-Regelungen verzeichnen Verbesserungen bei der Steuererhebung und der wirtschaftlichen Transparenz. Jetzt bewegen sich andere Länder in Europa, Asien und Afrika weg von der Post-Audit-Regulierung hin zur Übernahme dieser CTC-inspirierten Ansätze.
  2. Eine Verlagerung hin zur Besteuerung am Bestimmungsort für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen – Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind in der Vergangenheit oft der Mehrwertsteuererhebung im Land des Verbrauchers entgangen. Aufgrund der starken Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit geringwertigen Waren und digitalen Dienstleistungen in den letzten zehn Jahren ergreifen die Verwaltungen erhebliche Maßnahmen, um solche Leistungen im Land des Verbrauchs oder des Bestimmungsorts zu besteuern.
  3. Aggregator-Haftung – Mit der Zunahme von Steuerberichts- oder E-Invoicing-Verpflichtungen über verschiedene Steuerzahlerkategorien hinweg suchen die Steuerverwaltungen zunehmend nach Möglichkeiten, die Steuerberichts-Haftung auf Plattformen zu konzentrieren, die von Natur aus bereits eine große Anzahl von Transaktionen aggregieren. E-Commerce-Marktplätze und Cloud-Anbieter für das Management von Geschäftstransaktionen werden zunehmend in die Pflicht genommen, Daten von Unternehmen in ihren Netzwerken an die Regierung zu übermitteln und möglicherweise sogar die Haftung für die Zahlung ihrer Steuern zu übernehmen.
  4. E-Accounting und E-Assessment – Die Kombination von CTCs mit der Verpflichtung zur Synchronisierung der gesamten Buchhaltungsbücher macht eine Vor-Ort-Prüfung nur in Fällen notwendig, die größere Anomalien in diesen umfangreichen Datenquellen aufweisen. Im Laufe der Zeit wird angestrebt, dass Umsatzsteuererklärungen und andere Steuerberichte von der Steuerverwaltung auf der Grundlage der eigenen, stark authentifizierten Quellsystemdaten der Steuerzahler vorausgefüllt werden.

According to Christiaan van der Valk, lead author of the report and vice president of strategy at Sovos, continuous transaction controls have emerged as the primary concern for multinational companies looking to ensure tax compliance despite growing diversity in VAT enforcement approaches. Tax authorities are steadfast in their commitment to closing the VAT gap. As a result they will use all tools at their disposal to collect revenue owed. This holds especially true for the aftermath of COVID-19, when governments are expected to face unprecedented budget shortfalls.

VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls

Über die Megatrends hinaus enthält unser Bericht einen umfassenden Überblick über die länderspezifischen und regionalen Anforderungsprofile. Diese Profile bieten eine Momentaufnahme der aktuellen und in naher Zukunft geplanten gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Bereichen der Umsatzsteuer-Compliance. Der Bericht untersucht auch, wie Regierungen die digitale Transformation nutzen, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu verringern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen.

“VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls” ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet eine objektive Sicht auf die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen von Steuer- und Regulierungsexperten mit jahrelanger Erfahrung in der Navigation durch die komplexesten Steuerumgebungen der Welt. Wenn Sie ein Steuer-, IT- oder Rechtsexperte sind, der mit multinationalen Unternehmen arbeitet, empfehlen wir Ihnen dringend, den Bericht herunterzuladen und sich mit den darin enthaltenen Themen vertraut zu machen. Das Tempo der Veränderungen im steuerlichen und regulatorischen Umfeld beschleunigt sich und dieser Bericht wird Sie darauf vorbereiten.

Das Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket der Europäischen Union wurde auf den 1. Juli 2021 verschoben. Folglich müssen sich Unternehmen im neuen Jahr sowohl mit Brexit umsatzsteuerlichen Änderungen als auch mit den Auswirkungen des One-Stop-Shops auseinandersetzen – was zu zwei neuen Regeln für die Umsatzsteuerberichterstattung im Jahr 2021 führt.

Behandlung von B2C-Waren und -Dienstleistungen nach dem 1. Juli 2021

Ab 1. Juli 2021 führt die EU neue Regeln ein, die den Mini One Stop Shop (MOSS) auf B2C-Lieferungen ausweiten. Die Regeln gelten, wenn die Mehrwertsteuer in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Lieferant ansässig ist, geschuldet wird, sowie für B2C-Lieferungen von Waren innerhalb der EU. Diese Regeln sind derzeit für die Mehrwertsteuerabrechnung von B2C-Verkäufen von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen (TBES) verfügbar. Das neue System, bekannt als One Stop Shop (OSS), hatte ein ursprüngliches Startdatum vom 1. Januar 2021.

Wie wird OSS funktionieren?

OSS wird die derzeitigen Schwellenwerte für Fernverkäufe abschaffen. Darüber hinaus gilt für alle EU-internen Lieferungen von B2C-TBES-Dienstleistungen sowie für EU-interne Fernverkäufe von Waren die gleiche Grenze von 10.000 €. Wenn diese Grenze überschritten wird, wird die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Lieferung fällig. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Umsatzes in diesem Land. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Grenzwert für in der EU ansässige Unternehmen gilt und nicht für britische Unternehmen.

Jede fällige MwSt. kann über eine einzige MwSt.-Erklärung abgerechnet werden, die im Mitgliedstaat der Identifizierung eingereicht wird – dem Land, in dem das Unternehmen für OSS registriert ist. Jedes Unternehmen mit Sitz in der EU wird das Land, in dem es tätig ist, als Mitgliedstaat der Identifikation verwenden. Wenn es keine Betriebsstätte in der EU gibt, kann ein Mitgliedstaat gewählt werden. Die Bestimmungen gelten auch für Nicht-EU-Unternehmen, die Dienstleistungen in Form des nicht-gewerkschaftlichen OSS-Systems erbringen. OSS ist nicht verpflichtend – Unternehmen können sich für eine Registrierung in allen Mitgliedstaaten entscheiden, in denen Mehrwertsteuer anfällt.

Unionsregelung – Waren, die aus der EU versandt werden

Der Versand von Waren von physischen Standorten, wie z. B. Lagerhäusern in der EU, wird weiterhin als Fernabsatz behandelt. Wenn irgendwelche Schwellenwerte überschritten werden, wird die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Lieferung fällig.

Folglich ist OSS für alle Warenverkäufe verfügbar, unabhängig von deren Wert. OSS berücksichtigt die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Identifizierung zu dem Satz, der in dem Land gilt, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird. Das ist der Mitgliedsstaat des Verbrauchs. Die geschuldete Mehrwertsteuer wird an den Mitgliedstaat der Identifizierung abgeführt, und es müssen OSS-Erklärungen eingereicht werden.

Import OSS (IOSS) – Waren, die von außerhalb der EU versendet werden

Wenn das Vereinigte Königreich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren aus seinem Hoheitsgebiet versandt werden, nicht als Mitgliedstaat behandelt wird, fällt der Verkauf nicht unter die Fernabsatzregelung. Die Waren werden entsprechend ihrem inneren Wert behandelt, wobei die Unterschiede über und unter 150 € liegen.

Waren, die aus Drittländern oder Gebieten an Kunden in der EU importiert werden, werden bis zu einem inneren Wert von 150 € von einer Einfuhrregelung erfasst. Wie das System, das in Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 eingeführt wird. Diese Importregelung geht mit der Abschaffung der aktuellen Mehrwertsteuerbefreiung für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 € einher. Wenn Waren jedoch einen Wert von über 150 € haben, kann die Mehrwertsteuer nicht im Rahmen von IOSS abgerechnet werden und es ist eine vollständige Zollerklärung erforderlich.

Marktplätze

Waren, die aus Drittgebieten oder Drittländern in Sendungen mit einem inneren Wert von weniger als 150 € über eine elektronische Schnittstelle wie einen Marktplatz, eine Plattform, ein Portal oder ähnliches eingeführt werden, werden ebenfalls anders behandelt. Dies gilt für Verkäufe über Plattformen wie Amazon. Nach den Änderungen wird davon ausgegangen, dass die Plattform die Waren aus eigenem Recht erhalten und geliefert hat. Interessanterweise ist es unerheblich, ob die Waren von EU- oder Nicht-EU-Lieferanten geliefert werden. Die Marktplatzregeln gelten auch für Nicht-EU-Verkäufer, die Waren über einen Marktplatz liefern, wenn sich die Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits in der EU befinden.

Was nun?

Bis zur Anwendung der neuen Regeln müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie umsetzen. Die Richtlinie ist bereits in ihre nationale Gesetzgebung aufgenommen worden. Einige Mitgliedstaaten sind bereits dabei, dies zu tun. Obwohl noch unbestätigt, glauben viele, dass OSS weiter verzögert werden könnte. Sowohl die Niederlande als auch Deutschland haben Bedenken hinsichtlich der Vorbereitung auf den Starttermin im Juli 2021.

Für britische Unternehmen wird es durch den Brexit besonders komplex. Nach der Implementierung des OSS können britische Unternehmen die Änderungen des E-Commerce-Pakets nutzen. Während der 6-monatigen Verzögerung im Jahr 2021 könnten jedoch für kurze Zeit Registrierungen und Fiskalvertreter notwendig sein. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Lieferkette unter Berücksichtigung aller anstehenden Änderungen planen.

Jetzt sind Sie dran

Nehmen Sie Kontakt mit auf, um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen bei den neuen Regeln unterstützen können.

Möchten Sie mehr über das EU-Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce und den One-Stop-Shop sowie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen erfahren? Laden Sie unser aktuelles Webinar herunter. Ein praktischer Einblick in die neuen EU-Mehrwertsteuerregeln für den E-Commerce.

Eine Einfuhrung in die systeme nach der rechnungsprufung

EINE EINFÜHRUNG IN DIE SYSTEME NACH DER RECHNUNGSPRÜFUNG

Ein Prüfer, der die MwSt.-Einhaltung eines Steuerpflichtigen in einem vergangenen Zeitraum feststellen möchte, muss immer ein Urteil über die Zuverlässigkeit der Buchführung eines Unternehmens fällen, die die Grundlage für die MwSt.-Erklärungen eines Unternehmens bildet. Wenn ein Prüfer die Rechnung als nicht zuverlässig beurteilt, werden die Steuerbehörden fast immer eine eingehendere Prüfung anderer Bücher und Aufzeichnungen verfolgen, um dieses Beweisdefizit auszugleichen.


Das Ziel einer Rechnungsprüfung besteht darin, festzustellen, dass die Buchführung eines Unternehmens alle tatsächlichen Verkaufs-/Kauftransaktionen korrekt wiedergibt, auf deren Grundlage gegebenenfalls die Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen wird. Ein solcher Nachweis beruht auf historischen Informationen, die innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts und der praktischen Parameter von dem zu prüfenden Steuerpflichtigen eingeholt werden können.

Ein häufiges Ziel von Steuerprüfungen in Ländern mit Nachprüfung ist es, zu überprüfen, ob die in den Büchern eines Unternehmens aufgezeichneten Transaktionen echt sind. Das Ausmaß, in dem die Rechnung in diesem Zusammenhang als einzige oder primäre Informationsplattform betrachtet wird, variiert von Land zu Land. Generell gilt jedoch, dass ein gut geführter Rechnungsstellungsprozess und ein gut geführtes Archiv, einschließlich eines glaubwürdigen Nachweises der Integrität und Authentizität der Rechnungen während des Aufbewahrungszeitraums, ein entscheidender Faktor in einer Strategie sein kann, um den Prüfungsaufwand und die Compliance-Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Den Steuerbehörden die Möglichkeit zu geben, die Vertrauenswürdigkeit der aufbewahrten Rechnungen einfach zu überprüfen, kann daher eine Schlüsselstrategie für die Einführung einer risikoarmen elektronischen Rechnungsstellung in einer erweiterten Unternehmens- oder Dienstleistungsumgebung sein.


Historische Informationen sind vertrauenswürdig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr Ursprung real ist (Authentizität) und dass sie nicht verändert wurden (Integrität). Diese Vertrauensattribute sind voneinander abhängig: Wenn die Integrität von Aufzeichnungen nicht festgestellt werden kann, sind sie logischerweise nicht authentisch; und wenn die Authentizität der Daten nicht festgestellt werden kann, ist ihre Integrität nicht von Interesse.

Für die meisten Unternehmen ist es keine besondere Herausforderung, die Richtigkeit einer Rechnung zu beweisen, die Tage, Wochen oder sogar Monate zurückliegt. Allerdings erodieren solche Indizienbeweise oft mit der Zeit; was im Handelskontext an einem Tag “offensichtlich” ist, wird im heutigen schnelllebigen Geschäftsumfeld schnell vergessen.

In unserem Whitepaper tauchen wir tiefer in die Möglichkeiten der Umsatzsteuerprüfung in einer Post-Audit-Umgebung ein, um Ihnen zu einem besseren Verständnis zu verhelfen.

Laden Sie Ihr kostenloses Exemplar herunter und erfahren Sie mehr über:

• Die verschiedenen Arten von Verpflichtungen
• Eine kurze Geschichte der Ex-post-Überprüfbarkeitsoptionen
• Warum eine Steuerbehörde Ihren Konten vertrauen sollte
• Papierbasierte Herausforderungen für Stakeholder
• Laden Sie noch heute Ihr kostenloses Exemplar herunter.

 

Um Unternehmen zu helfen, die Auswirkungen des Brexit zu verstehen, haben wir in diesem Blog die wesentlichen Überlegungen für die Lieferkettenplanung behandelt.

Waren und Dienstleistungen im Jahr 2021

Die Behandlung von Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, wird sich ab dem 1. Januar 2021 erheblich ändern. Exporte und Importe werden für den GB-EU-Handel gelten und das Konzept der Versendung und des Erwerbs, das derzeit gilt, ersetzen. Obwohl es für Exporte einen Nullsatz gibt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, gilt für Importe die Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise auch die Zollpflicht. Einige Mitgliedsstaaten erlauben die Verbuchung der Import-Mehrwertsteuer in der Umsatzsteuererklärung, um dies abzumildern. Bei der aufgeschobenen Verbuchung von B2B-Transaktionen ist es wichtig zu bestimmen, wer als Importeur der Aufzeichnungen fungiert.

Für B2C-Verkäufe wird die Fernabsatzregelung nicht mehr für britische Unternehmen gelten, die Waren aus GB versenden. Es besteht nach wie vor die Pflicht zur MwSt.-Registrierung, wenn das Unternehmen weiterhin als Importeur auftritt. Sie wird in jedem Mitgliedstaat ohne Schwellenwert erforderlich. Wenn der Kunde in seinem eigenen Land als Importeur auftritt, ist keine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich, aber es könnten in diesem Szenario zusätzliche kommerzielle Auswirkungen sowie eine Auswirkung auf den Umsatz zu berücksichtigen sein.

Was die Behandlung von Dienstleistungen betrifft, sind Änderungen unwahrscheinlich. Es sieht so aus, als ob das Vereinigte Königreich weiterhin die Regeln für den Ort der Dienstleistung in Übereinstimmung mit der Mehrwertsteuerrichtlinie anwenden wird, auch um Fälle von Doppel- oder Nichtbesteuerung zu vermeiden. Unternehmen sollten jedoch die Registrierungspflicht in der EU und im Vereinigten Königreich laufend berücksichtigen, und der britische Mini One Stop Shop (MOSS) für Lieferungen von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen (TBES) wird nicht mehr zur Verfügung stehen. Folglich benötigen Unternehmen eine MOSS-Registrierung für einen anderen Mitgliedsstaat.

Wenn neue EU-Registrierungen erforderlich sind, wird in vielen Ländern eine Fiskalvertretung notwendig sein. Fiskalvertreter haften oft gemeinsam für die Umsatzsteuer. Darüber hinaus erfordert diese Einrichtung weitere Compliance-Maßnahmen, einschließlich Garantien.

Was nun?

Unternehmen, die im Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU tätig sind, müssen ihre Lieferkette überprüfen und sich über die Auswirkungen der Brexit-bedingten Änderungen im neuen Jahr im Klaren sein. Viele Unternehmen werden feststellen, dass es möglich ist, Änderungen an ihrer Lieferkette vorzunehmen, um negative Auswirkungen abzumildern, indem sie Vertragsbeziehungen ändern und den Warenfluss überdenken. Es ist wichtig, diese Überprüfungen vorzunehmen, aber sie müssen jetzt erfolgen, damit sie ihre volle Wirksamkeit entfalten können.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Laden Sie unser aktuelles Webinar Brexit und Mehrwertsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen, um mehr zu erfahren:.

MwSt.-Lösungen von Sovos – Sicherheit im Bereich Steuern

 Es ist an der Zeit, sich auf die digitale Transformation des Steuerwesens vorzubereiten– mit den MwSt.-Lösungen von Sovos.

Neue MwSt.-Erklärungsanforderungen sind weltweit mit zunehmender Intensität und Vielfalt zu beobachten. Steuerbehörden befinden sich auf dem Weg zur digitalen Transformation. Das wiederum hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen operieren und die Einhaltung des Mehrwertsteuerrechts gewährleisten. Infolgedessen gehören die Herausforderungen, denen sich ein international tätiges Unternehmen heutzutage gegenübersieht, zu den wohl umfangreichsten aller Zeiten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

Das Aufkommen von Continuous Transaction Controls (CTCs)

Ein Ende dieser Steuerrevolution, die auf unterschiedliche Formen der Digitalisierung zurückzuführen ist, ist noch nicht in Sicht. Zahlreiche Länder auf der ganzen Welt, vor allem aber jene in Europa, haben sich gerade erst auf den Weg zu ​​Continuous Transaction Controls​ (CTC) begeben. In anderen Ländern wie Chile und Brasilien wiederum gibt es die Kontrollen bereits seit vielen Jahren. Diese Länder erweitern auch weiterhin ihre Systeme um neue Funktionen, um Mehrwertsteuerlücken zu schließen und die Interoperabilität zu verbessern. Durch diese Ergänzungen wird der wirtschaftliche Nutzen der von ihnen geschaffenen Grundlagen erhöht.

Multinationale Unternehmen brauchen eine globale Mehrwertsteuerlösung, die mit dem Unternehmenswachstum Schritt halten kann. Viele Unternehmen sehen sich durch die schnelle Abfolge von CTC-Vorschriften weltweit überfordert. Oft setzen Sie auf eine Vielzahl abweichender lokaler Lösungen und bringen sich dadurch in eine kostspielige und gefährliche Lage. Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen und deren Lösungsanbietern hat uns vor allem eines gezeigt: Für die verantwortlichen Führungskräfte ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Unternehmensfunktionen bei der Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen Ansatzes zusammenarbeiten, mit dem CTCs zum Vorteil und nicht zum Risiko werden.

Sicherheit im Bereich Steuern

Sovos ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen zur Steuerkonformität, der sich durch eine globale Abdeckung sowie lokales Fachwissen auszeichnet. Jedes Jahr bearbeiten wir mehr als drei•Milliarden Transaktionen zur Einhaltung von Steuervorschriften in mehr als 100•Ländern. Über 1.700 Mitarbeiter in mehr als elf Ländern sichern unsere globale Präsenz und sorgen für eine globale Abdeckung.

Mit der Bereitstellung der ersten globalen Cloud-Komplettlösung für moderne Steuerabwicklung garantieren wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit im Steuerbereich. Unser Team mit über 100 Regulierungsexperten überprüft den Mehrwertsteuerbereich fortlaufend auf regulatorische Änderungen in Tausenden von Steuerrechtssystemen.

Immer mehr Steuerbehörden führen Steuerreformen zur Effizienzsteigerung und zur Schließung von Mehrwertsteuerlücken ein. Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden auf diese Reformen vorbereitet sind. Wir stellen sicher, dass sie die Herausforderungen der zunehmenden Compliance-Anforderungen problemlos meistern. Mit unserer Unterstützung sind Unternehmen den sich schnell ändernden behördlichen Vorschriften stets einen Schritt voraus und haben so den nötigen Handlungsspielraum für Innovationen und Wachstum.

 Bereiten Sie sich auf die digitale Transformation des Steuerwesens vor

Unsere Lösungen sind in die Geschäftsprozess-Plattformen eingebettet, die Unternehmen bereits nutzen, einschließlich, Grant Thornton, SAP, Oracle, and Magento. Sovos ermöglicht eine nahtlose Integration über einen globalen Anbieter und eine zentralisierte globale MwSt.-Lösung.

Der Umfang der ungarischen Echtzeit-Berichterstattung wurde erweitert. Ab dem 1. Januar 2021 umfassen die Berichtspflichten neben Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte auch Rechnungen, die für inländische B2C-Geschäfte ausgestellt wurden. Das Finanzministerium hat jedoch vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 eine sanktionsfreie dreimonatige Frist von drei Monaten gewährt, die den Unternehmen mehr Zeit gibt, diesen neuen Berichtspflichten nachzukommen. Dies wird auch beim Übergang von der aktuellen v2.0 XSD Echtzeit-Berichterstattung auf die neueste v3.0 XSD helfen, die ab dem 1. April 2021 obligatorisch sein wird. Vorerst ist es ungewiss, ob es eine Anforderung geben wird, die während der Schonfrist nicht deklarierten Transaktionen rückwirkend zu melden.

Schutz persönlicher Daten

Die neue Version des Formats wurde erheblich verbessert, damit die Unternehmen den erweiterten Berichtspflichten nachkommen können. Dieses System ist auch aus Sicht des Datenschutzes von wesentlicher Bedeutung, da diese Spezifikation die Anonymität der öffentlichen Daten gewährleistet. Die persönlichen Daten des einzelnen Käufers sind nicht erforderlich und werden auch nicht von der Steuerbehörde eingesehen.

Neue E-Invoicing-Funktionalität

Die Version 3.0 wird auch erhebliche Auswirkungen auf die elektronische Rechnungsstellung haben. Das neue System wird es den Steuerzahlern ermöglichen, den Datenbericht optional zu implementieren, indem sie eine elektronische Rechnung mit dem vollständigen Inhalt der Rechnungsdaten einreichen. Daher können Lieferanten sich dafür entscheiden, die elektronische Rechnung selbst als Datenbericht einzureichen. Diese Option wird nur für B2B-Transaktionen verfügbar sein; B2C-Transaktionen werden nicht in den Anwendungsbereich dieses Dienstes fallen.

Es muss unbedingt hervorgehoben werden, dass die Kunden nach dem ungarischen Mehrwertsteuergesetz der elektronischen Rechnungsstellung zustimmen müssen, und dies muss zuvor zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Die Zustimmung des Käufers kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen. Nach dieser Regelung ist der Lieferant immer für die Erfüllung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung verantwortlich und muss die Vorschriften zur Archivierung von elektronischen Rechnungen einhalten.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die in Ungarn tätig sind, müssen bereit sein, die Daten für alle Rechnungen bereitzustellen, die für Lieferungen aus Ungarn in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt werden. Außerdem müssen sie ihre Geschäftsprozesse so anpassen, dass sie alle B2C-Transaktionen einschließlich der Fernverkäufe und der internen Lieferungen im Rahmen des ungarischen Mandats melden können. Rechnungen, die für B2C-Umsätze ausgestellt werden, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus getätigt werden und bei denen der Lieferant die MwSt. nach der MOSS-Regelung abrechnet, unterliegen nicht der Meldepflicht für Rechnungsdaten in Echtzeit, da diese Regelung es Unternehmen, die nicht in Ungarn registriert sind, ermöglicht, den MwSt.-Pflichten nachzukommen.

Wie geht es weiter?

Ab dem 1. April 2021 hat die ungarische Steuerbehörde Einblick in alle Rechnungen, die für B2B- und B2C-Transaktionen ausgestellt wurden. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die Nutzung von E-Invoices und fördert die Digitalisierung von Verkaufsprozessen im Land und in der übrigen Region. Der nächste logische Schritt für die ungarische Regierung ist die Verabschiedung eines E-Invoicing-Mandats ähnlich dem italienischen Clearing-Modell. Um dies zu erreichen, müsste die ungarische Regierung jedoch wie Italien zunächst die Genehmigung des EU-Rates einholen, um eine Sondermaßnahme einzuführen, die von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich die ungarische Regierung damit begnügt, auf die Einführung eines Clearing-Modells zu verzichten und stattdessen das derzeitige Echtzeit-Berichterstattungsmodell für die absehbare Zukunft beizubehalten.

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Wir haben die globale SAF-T-Situation zuletzt vor über einem Jahr überprüft, und in dieser Zeit gab es viele Veränderungen und Vorschläge, insbesondere in der gesamten EU. Schauen wir uns an, was sich seitdem geändert hat und was in den nächsten ein oder zwei Jahren zu erwarten ist.

Eine Auffrischung

Was ist SAF-T?

Das Konzept des Standard Audit File for Tax (SAF-T) wurde bereits 2005 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ) mit dem Ziel eingeführt, Wirtschaftsprüfern Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format zu verschaffen. Dieses Ziel wird zum Teil dadurch erreicht, dass Unternehmen Informationen aus ihren Buchhaltungssystemen (Rechnungen, Zahlungen, Hauptbuchjournale und Stammdaten) exportieren können. Im Gegenzug sollen die Prüfungen auf der Grundlage des von der OECD festgelegten standardisierten Formats effizienter und effektiver sein. Auch wenn es sich nur um ein geringfügiges Problem handelt, besteht ein Problem darin, dass die Länder möglicherweise ein anderes Format für die Erfassung der Daten verlangen, was dazu führen kann, dass keine Implementierung von SAF-T in zwei Ländern exakt gleich ist.

Was gibt es Neues im Jahr 2020?

Polen

Der größte Akteur auf dem Gebiet der SAF-T ist jetzt Polen. Erstmals 2016 für große Steuerzahler eingeführt, hat sich SAF-T über die Jahre sicherlich weiterentwickelt. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Steuerzahler JPK_V7M/K einreichen, das die zuvor eingereichten JPK_VAT und periodischen Mehrwertsteuererklärungen ersetzt. Diese neue Anforderung umfasst einen Erklärungsteil, der der nicht mehr eingereichten MwSt.-Erklärung entspricht, und einen Aufzeichnungsteil, der den nicht mehr eingereichten JPK_MwSt.-Teil darstellt.

Die größte Änderung für Steuerzahler, die zuvor JPK_VAT eingereicht hatten, ist die Einführung von Warengruppencodes (auch GTUs genannt). Die Steuerzahler müssen nun auf Rechnungen bestimmte betrugsanfällige Transaktionen mit entsprechenden GTU-Codes kennzeichnen. Darüber hinaus schreibt Polen vor, dass bestimmte andere Transaktionen mit Rechnungskennzeichen gekennzeichnet werden müssen, darunter Transaktionen zwischen verbundenen Parteien und geteilte Zahlungsvorgänge.

Polen ist das erste Land, das die Mehrwertsteuererklärung vollständig durch eine SAF-T-Dateianforderung ersetzt hat. Andere Länder werden sicherlich zur Kenntnis nehmen, ob diese Anforderung den Mehrwertsteuerbetrug eindämmt und die Mehrwertsteuerlücke verringert.

Rumänien

Nach der Ankündigung der Absicht, SAF-T zu implementieren, hat Rumänien noch keine offizielle Anleitung herausgegeben, wie und wann dies in Kraft treten wird. Jüngste Berichte deuten darauf hin, dass die rumänische Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) Pläne hat, die Pilotphase der SAF-T-Anmeldung irgendwann im Jahr 2021 zu beginnen, obwohl die ANAF keine neuen Zeitpläne bestätigt hat. Die Steuerzahler sollten auf jeden Fall auf zusätzliche Informationen über die Umsetzung in Rumänien achten.

Ungarn

Ungarn ist ein weiteres Land, das das Jahr 2021 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der SAF-T-Anforderungen ins Auge gefasst hat. Ende letzten Jahres angekündigt, startete die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) ein Pilotprojekt zur Einführung von SAF-T zusätzlich zu Ungarns derzeitiger Echtzeit-Berichtspflicht. Ursprünglich war der 1. Januar 2021 als Stichtag vorgesehen, obwohl das öffentliche Konsultationsdokument auf der NAV-Website noch bis zum 1. Januar Kommentare zulässt. Obwohl es noch keine offizielle Ankündigung des NAV gibt, wird erwartet, dass dieses Datum weiter auf Ende 2021 oder Anfang 2022 verschoben wird.

Da die Regierungen weltweit weiterhin Maßnahmen zur Steigerung der Steuereffizienz und zur Verringerung der Mehrwertsteuer-Lücken einführen, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Prozesse und Systeme die Anforderungen erfüllen können. Wie aus den oben genannten Maßnahmen ersichtlich ist, bietet SAF-T den Steuerbehörden Zugang zu zuverlässigen Buchhaltungsdaten in einem leicht lesbaren Format und SAF-T und bleibt im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung wirksam und beliebt.

Jetzt sind Sie dran

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen helfen kann, Ihre Mehrwertsteuer- und Steuerberichtspflichten zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Finden Sie heraus, warum es sinnvoll ist, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um Steuerprozesse zu rationalisieren und die Belastung der Finanzteams zu verringern.

Der Wandel hin zur Digitalisierung erfordert eine radikale Anpassung und Veränderung bestehender Technologien für alle Branchen. Während dies geschieht, steigen die Spannungen und Ängste rund um Automatisierung und Arbeitsplatzverluste. Oxford Economics ( ) prognostiziert, dass in China bis 2030 12,5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe automatisiert werden. Eine teilautomatisierte Belegschaft ist in der Tat am Horizont zu sehen.

Menschliches Know-how und Technologie

Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.

Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.

Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.

Digitale Regierungen

Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.

Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.

Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.

Maschinelles Lernen

Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.

Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.

Flexible APIs

Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.

Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.

Automatisieren, um die Vorschriften einzuhalten

Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.

Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.

Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.

Jetzt sind Sie dran

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen helfen kann, Ihre Mehrwertsteuer- und Steuerberichtspflichten zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Brexit Whitepaper DE

Brexit und Mehrwertsteuer

Das Herzstück eines jeden erfolgreichen Brexit-Plans ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer. Da das Ende der Brexit-Übergangszeit schnell näher rückt, müssen sich Unternehmen aller Größen und Branchen rasch auf die kommenden Veränderungen vorbereiten und die Einhaltung der Vorschriften auf Schritt und Tritt berücksichtigen.

Unternehmen jeder Art und Größe müssen sich der Herausforderung stellen, Brexit fit zu machen. Obwohl das Ende der Übergangszeit fast erreicht ist, bleibt noch Zeit, die neuen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu überprüfen, zu planen und vorzubereiten.

Holen Sie sich das Whitepaper

Was wird sich im neuen Jahr ändern?

Ab dem 1. Januar 2021 wird sich die Art und Weise, wie der grenzüberschreitende Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgewickelt wird, seismisch verändern. Am Ende der Brexit-Übergangsperiode im Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich im Verhältnis zur Europäischen Union zu einem Drittland. Infolgedessen wird das Konzept der Erwerbe und Versendungen für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU abgeschafft und stattdessen durch Exporte und Importe ersetzt. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die MwSt.-Buchführung, den Import und die Lieferketten, und in den kommenden Wochen wird es von entscheidender Bedeutung sein, neben der MwSt.-Registrierung und der Notwendigkeit einer Fiskalvertretung auch eine aufgeschobene Importbuchführung für die MwSt. in Betracht zu ziehen.

Was sind die entscheidenden Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen?

Es gibt eine Reihe von Vorbereitungen und Abhilfemaßnahmen, die Unternehmen in die Tat umsetzen können. Zu den wichtigsten Schritten, die unternommen werden müssen, gehören

  • Identifizieren Sie alle Lieferketten, die von Brexit betroffen sein könnten
  • Bestimmen Sie, in welchen EU-Mitgliedstaaten MwSt-Registrierungen geführt werden müssen
  • Stellen Sie fest, ob neue Mehrwertsteuer-Registrierungen erforderlich sind
  • Änderungen der Zollvorschriften in Betracht ziehen, wie z.B. EORI-Nummern in Großbritannien und der EU
  • Plan für Änderungen der Mehrwertsteuer-Berichtsanforderungen
  • Verstehen, wo eine Fiskalvertretung erforderlich sein kann, und gegebenenfalls Schritte unternehmen, um sie zu sichern

Unabhängig davon, ob Ihre Planung bis zur Überprüfung abgeschlossen ist, ob sie sich in der Halbzeit befindet oder ob sie noch nicht eingeleitet wurde, Hilfe steht Ihnen zur Verfügung. Unser Brexit- und Mehrwertsteuer-Weißbuch bietet Ihnen wichtige Informationen darüber, wie Sie die Auswirkungen von Brexit auf die Mehrwertsteuer am besten verstehen können, und wird Ihnen eine umsetzbare Anleitung geben, wie Sie Ihre Geschäftstätigkeit bis 2021 und darüber hinaus am besten zukunftssicher gestalten können.

Sovos ist ein vertrauenswürdiger europäischer Mehrwertsteuerexperte, der überall dort, wo Sie geschäftlich tätig sind, einen einzigen Steuerpartner für die Einhaltung der Vorschriften bietet. Wir lösen Steuern endgültig und können Ihnen dabei helfen, alle Ihre Mehrwertsteuer- und Finanzberichterstattungsanforderungen zu zentralisieren, zu standardisieren und zu automatisieren.

Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.

Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.

Einleitung

Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen (“Continuous Transaction Controls” oder “CTCs”) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.

Ein gemischtes CTC-System

In dem Bericht “VAT in the Digital Age in France” ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.

Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).

Die Clearance-Architektur

Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.

Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.

Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.

Zeitleiste

Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.

Herausforderungen und der weitere Weg

Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.

      • Das vorgeschlagene Modell bedeutet, dass die französische Steuerverwaltung die Details der Zertifizierung von Dienstleistern durchdenken muss.
      • Die Beziehung zwischen dem vorgeschlagenen High-Level-CTC-Schema und den bereits existierenden Regeln zur Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungsstellung. Die französische Version von SAF-T (FEC) und die Optionen für digitale MwSt.-Meldungen müssen geklärt werden. Was das letzte Thema anbelangt, so deutet das französische Haushaltsgesetz für 2020, das diesen Schritt hin zu CTCs eingeleitet hat, darauf hin, dass vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen zu den wichtigsten Zielen gehören, auch wenn dies im Bericht der DG-FIP nicht an prominenter Stelle erwähnt wird.
      • Es bleiben einige Fragen bezüglich der zentralen Archivierungseinrichtung, die mit dem CTC-Schema verbunden ist.
      • Das vorgeschlagene zentrale E-Invoicing-Adressverzeichnis erfordert eine sorgfältige Konzeption (einschließlich Pflege) und Implementierung.

Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.

Unsere Serie zum Thema Brexit und Umsatzsteuer soll Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, die entscheidenden Informationen und Planungstipps bieten. Diese Woche befassen wir uns mit der steuerlichen Vertretung in der EU. Da das Vereinigte Königreich aus umsatzsteuerlicher Sicht nun ein Drittland ist, gibt es verschiedene dringende Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen.

Fiskalische Repräsentation in der EU nach dem Brexit

Fiskalvertreter sind praktisch eine Versicherungspolice für die Steuerbehörden, für die sie die Fähigkeit zur Erhebung der Mehrwertsteuer schützen. Die Mitgliedsstaaten in der EU haben unterschiedliche Positionen zur Fiskalvertretung. Einige verlangen von Nicht-EU-Unternehmen, dass sie einen lokalen Vertreter bestellen, wenn das Unternehmen eine Umsatzsteuerregistrierung benötigt.

Fiskalvertreter sind lokale Unternehmen, die im Namen von Nicht-EU-Unternehmen handeln. Sie übernehmen oft die gesamtschuldnerische Haftung für die Umsatzsteuer. Unternehmen, die diese Funktion ausüben, müssen eine Reihe von Maßnahmen erfüllen, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt wurden. Oft müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde zum Handeln ermächtigt werden.

Wann benötige ich einen Fiskalvertreter?

Es gibt zwei häufige Situationen, in denen ein Fiskalvertreter benötigt wird. Die erste ist, wenn sich ein Nicht-EU-Unternehmen in einem Mitgliedstaat registriert, in dem eine Fiskalvertretung erforderlich ist. Die Fiskalvertretung wird auf unterschiedliche Weise und nach dem Ermessen des Mitgliedstaates vorgeschrieben – so ist sie in einigen Ländern für alle nicht ansässigen Unternehmen, die sich registrieren lassen müssen, obligatorisch, während sie in anderen von der Tätigkeit des Steuerzahlers abhängt. Ebenso verlangen einige Steuerbehörden sie nicht, während andere sie optional machen.

Das zweite häufige Szenario für die Fiskalvertretung ist, dass die Bestellung eines Fiskalvertreters einem Unternehmen Zugang zu einer vorteilhaften Mehrwertsteuerregelung bietet, wie es in den Niederlanden in Bezug auf den Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer der Fall ist.

Nach dem Brexit wird das Vereinigte Königreich zu einem Drittland für Mehrwertsteuerzwecke. Die meisten EU-Staaten verlangen eine Fiskalvertretung für Nicht-EU-Unternehmen – mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen wie Deutschland -, sodass alle Unternehmen, die sich nach dem 31. Dezember für eine Registrierung in EU-Staaten entscheiden oder dort registriert bleiben müssen, die Position der Länder bestimmen müssen, in denen sie tätig sind.

Was sind die Probleme, die zu beachten sind?

Da viele Unternehmen ihre Lieferketten umstrukturieren, um die Folgen des Brexit abzumildern, entstehen Situationen, in denen sie zum ersten Mal Umsatzsteuerregistrierungen benötigen. Wenn das Land, in dem Registrierungen erforderlich sind, eine Fiskalvertretung verlangt, müssen Unternehmen einen lokalen Fiskalvertreter benennen.

Britische Unternehmen befinden sich in einer besonderen und komplexen Situation. Die Steuerbehörden kämpfen unter der Last der Massenanträge für Fiskalvertreter, da in relativ kurzer Zeit ein erheblicher Bedarf entstanden ist. Infolgedessen geben einige Mitgliedstaaten spezielle Hinweise für britische Unternehmen heraus, und andere könnten diesem Beispiel folgen. Frankreich zum Beispiel hat kürzlich klargestellt, dass britische Unternehmen keinen Fiskalvertreter bestellen müssen. Obwohl die vollständigen Details und Anleitungen noch ausstehen, sollte dies ein Grund zur kollektiven Erleichterung für alle britischen Unternehmen sein, die in Frankreich für Mehrwertsteuer registriert sind. Aber Vorsicht vor unterschiedlichen Positionen – Belgien hat zuvor alle britischen Unternehmen, die eine nicht-ansässige Umsatzsteuerregistrierung haben, darauf hingewiesen, dass sie vor Ende 2020 einen Fiskalvertreter benötigen. Sie haben diese Position gelockert, indem die Behörden eine Verlängerung bis Juni 2021 angeboten haben. In den kommenden Wochen könnten andere Mitgliedsstaaten ähnliche Ansätze verfolgen.

Unabhängig von den Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten gibt es zeitliche Überlegungen, die beachtet werden müssen. Das Risiko, das ein Fiskalvertreter für ein Unternehmen übernimmt, ist erheblich. Daher ist der Prozess zur Sicherung der Fiskalvertretung oft langwierig und kann finanzielle Garantien beinhalten.

Nächste Schritte

Die Fiskalvertretung wird bleiben – daher ist es wichtig, jetzt zu planen. Unabhängig vom Brexit ist der Prozess zur Einrichtung einer EU-Fiskalvertretung für die Umsatzsteuer zeitaufwendig. Daher müssen Unternehmen schnell handeln, um die notwendige Unterstützung in den Ländern zu erhalten, in denen eine Registrierungspflicht besteht.

Wesentliche Schritte sind eine dringende und laufende Überprüfung der verschiedenen Positionen der Steuerbehörden und eine sorgfältige Planung der damit verbundenen administrativen und finanziellen Kosten.

Für mehr Post-Brexit-bezogene Inhalte:

Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

UK Border Controls Post-Brexit – Was Sie über den Import von Waren wissen müssen

UK hat die Importbuchhaltung für die Mehrwertsteuer verschoben

Post-Brexit: Verschobene und aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung in der EU

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Registrieren Sie sich für unser kommendes Webinar Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen um mehr zu erfahren.

Unternehmen, die grenzüberschreitend Handel treiben, müssen ihre Aufmerksamkeit auf die Behandlung von Waren nach dem Brexit richten. Kürzlich haben wir die verschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung im Vereinigten Königreich besprochen. Diese Woche richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die verschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung in der EU.

Aufgeschobene und verschobene Abrechnung der Umsatzsteuer nach dem Brexit

Theoretisch ist bei der Einfuhr von Waren in die EU die Einfuhrumsatzsteuer sofort an der jeweiligen Grenze bei den Zollbehörden fällig. In der Praxis gibt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Bedingungen festzulegen, unter denen Waren in ihr Hoheitsgebiet gelangen. Dies ist zusätzlich zu der Möglichkeit, detaillierte Regeln für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf importierte Waren festzulegen. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen für eine aufgeschobene Abrechnung über die Mehrwertsteuererklärung oder Regelungen für eine aufgeschobene Zahlung oder eine Kombination aus beidem einführen können.

Die aufgeschobene Abrechnung über die Umsatzsteuererklärung bucht und bezahlt die fällige Einfuhrumsatzsteuer in der periodischen Umsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen. Wenn die Import-Mehrwertsteuer abzugsfähig ist, wird sie in der gleichen Erklärung zurückerstattet. Dies schafft den Vorteil einer neutralen Auswirkung auf den Cashflow als Ergebnis. Effektiv wird die Mehrwertsteuer auf diese Weise ähnlich wie die Erwerbssteuer verbucht, da keine physische Zahlung der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde erfolgt.

Die Mitgliedstaaten können die Einzelheiten ihrer eigenen Aufschubregelung festlegen, die für jeden Importeur gelten oder auf bestimmte Fälle beschränkt sein kann.

Wie ist das Bild in der EU?

Was nun?

Die Einfuhrumsatzsteuer kann erhebliche Cashflow-Probleme verursachen. Um dies abzumildern, ist es wichtig, die verfügbaren Erleichterungen zu kennen. Stellen Sie daher nach dem Brexit den notwendigen Antrag auf aufgeschobene oder verschobene Mehrwertsteuerabrechnung im Importland.

Für mehr Post-Brexit-bezogene Inhalte:

Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

UK Border Controls Post-Brexit – Was Sie über den Import von Waren wissen müssen

UK hat die Importbuchhaltung für die Mehrwertsteuer verschoben

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen auswirken wird? Dann sehen Sie sich unser On-Demand-Webinar an: Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen . Sie werden dann mehr erfahren.

Am 30. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission die “Explanatory Notes on VAT E-Commerce Rules“, um praktische und informelle Hinweise zu den kommenden E-Commerce-Regelungen vom Juli 2021 zu geben. Dieses “EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket” wurde ursprünglich (unter der Richtlinie 2017/2455 und der Richtlinie 2019/1995) verabschiedet und sollte am 1. Januar 2021 umgesetzt werden, wurde aber inzwischen auf den 1. Juli 2021 verschoben.

Die Erläuterungen sollen die praktischen Aspekte der bevorstehenden Änderungen der Vorschriften zum Ort der Lieferung und der Meldepflichten für bestimmte Online-Lieferungen in Europa erläutern: insbesondere B2C-Fernverkäufe von aus Drittländern importierten Waren, innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und grenzüberschreitende Lieferungen von Dienstleistungen. Die Erläuterungen enthalten weitere Hinweise zur Anwendung der neuen One-Stop-Shop- (“OSS”) und Import-One-Stop-Shop-Regelungen (“iOSS”), einschließlich Szenarien, in denen elektronische Schnittstellen (wie z. B. Marktplätze) für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer in Bezug auf zugrunde liegende Lieferanten, die auf ihren Plattformen Transaktionen durchführen, als verantwortlich gelten.

Das OSS-Schema:

Für EU-EU-Warenlieferungen sind Lieferanten nicht mehr gezwungen, sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem die Schwellenwerte für Fernverkäufe überschritten werden, zu registrieren und Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Stattdessen gilt ein neuer EU-weiter Schwellenwert von 10.000 €, ab dem die Umsatzsteuer je nach Bestimmungsort der Waren erhoben und abgeführt werden muss. Im Rahmen des OSS können sich Lieferanten (oder vermeintliche Lieferanten) einmalig in dem Mitgliedstaat, in dem sie identifiziert werden, registrieren lassen und eine einzige, vereinfachte OSS-Erklärung für alle ihre EU-Fernverkäufe einreichen. Ein ähnliches System, bekannt als Mini One Stop Shop (“MOSS”), existiert bereits für elektronisch erbrachte Dienstleistungen von EU- und Nicht-EU-Lieferanten. Ihr Anwendungsbereich wird erweitert, so dass sie alle B2C-Dienstleistungen umfasst, bei denen die Mehrwertsteuer in einem Land geschuldet wird, in dem der Lieferant nicht ansässig ist.

B2C-Lieferanten, die sich für die Teilnahme am OSS entscheiden, müssen diesen für alle Lieferungen nutzen, die unter das System fallen. Dies sollte jedoch nicht als Nachteil angesehen werden, da das OSS-System darauf ausgelegt ist, den Verwaltungsaufwand überall dort zu reduzieren, wo es angewendet wird. Neben der Vereinfachung der Registrierungsanforderungen sieht der OSS zum Beispiel keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung für B2C-Lieferungen vor. (Ein EU-Mitgliedsstaat kann sich dafür entscheiden, Rechnungsanforderungen nur für Dienstleistungsrechnungen, nicht aber für Waren aufzuerlegen).

Das iOSS-Schema:

Fernverkäufe von aus Drittländern importierten Waren mit einem inneren Wert von nicht mehr als 150 € können der neuen iOSS-Vereinfachungsregelung unterliegen, die eine reibungslose und einfache Erhebung der Mehrwertsteuer auf B2C-Importe von außerhalb der EU erleichtern soll. Mit der gleichzeitigen Aufhebung der Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert im Wert von 22 € (und dem Fehlen eines alternativen Schwellenwerts oder de-minimus) ist dies eine attraktive Option für Lieferanten, die den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand reduzieren möchten. Im Rahmen dieses Mechanismus kann sich ein Lieferant (oder ein fiktiver Lieferant) dafür entscheiden, sich – über einen Vermittler für Nicht-EU-Lieferanten – für iOSS in einem einzigen Mitgliedstaat zu registrieren und die Mehrwertsteuer im jeweiligen EU-Bestimmungsland zu erheben und dafür monatliche iOSS-Mehrwertsteuererklärungen abzugeben.

Die Erläuterungen zu den neuen E-Commerce-Regeln betonen das übergeordnete Ziel, die Mehrwertsteuererhebung effektiver zu gestalten, Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren und die Mehrwertsteuerverwaltung zu vereinfachen. Nichtsdestotrotz sind die neuen Regeln massiv in ihrem Umfang und Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre internen Systeme vor Inkrafttreten der Änderungen richtig konfiguriert sind.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr über die neuen EU-E-Commerce-Regeln zu erfahren, hören Sie sich unser On-Demand-Webinar an A Practical Deep Dive into the New EU E-Commerce VAT Rules

Wenn Sie genau hinhören, können Sie das Ticken der Brexit-Uhr immer lauter werden hören. Wenn der 31. Dezember in Sichtweite kommt, gibt es aus Sicht der Mehrwertsteuer viel zu beachten. Ein Bereich, mit dem sich Unternehmen befassen müssen, ist der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit.

Unabhängig davon, ob sich die britische Regierung in den kommenden Wochen auf ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU einigt oder nicht, wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich ab 2021 ein Drittland für Mehrwertsteuerzwecke werden. Dies bedeutet, dass alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bewegt werden, Importe und Exporte sind.

Was bedeutet das für diejenigen, die nach Großbritannien importieren?

Wenn es kein FTA gibt, müssen sich Unternehmen schnell mit den Zollgebühren vertraut machen. Er wird auf in das Vereinigte Königreich importierte Waren erhoben, und zwar zu Sätzen, die in der UK Global Tariff List (UKGT) festgelegt sind. Anders als die Mehrwertsteuer kann der Zoll nicht zurückgefordert werden, daher ist es wichtig zu wissen, ob es Möglichkeiten zur Abmilderung gibt. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Zoll nicht mehrfach auf dieselben Waren anwenden, da sonst die Gewinnmargen untergraben werden.

Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist, dass die Einfuhrumsatzsteuer auf Waren fällig wird, die aus einem Land außerhalb der EU in die EU importiert werden (was nach dem Brexit das Vereinigte Königreich einschließt). Sie wird auch für Importe in das Vereinigte Königreich aus einem beliebigen Land gelten. Die Auswirkungen der Einfuhrumsatzsteuer auf den Cashflow könnten erheblich sein. Allerdings gibt es Erleichterungen in Form einer aufgeschobenen Mehrwertsteuer-Importbuchhaltung.

Aufgeschobene Import-Mehrwertsteuerabrechnung in Großbritannien nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 führt das Vereinigte Königreich die verschobene Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer ein. Nach dem Brexit wird die aufgeschobene Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer nicht nur für Importe aus der EU gelten – sondern für alle Waren, die von außerhalb Großbritanniens importiert werden. Dies soll den Druck auf den Cashflow verringern und wird Importeuren wichtige Vorteile bringen. Für britische Unternehmen, die Waren von Lieferanten in der EU beziehen, ist dies wirklich bedeutsam.

Das Vereinigte Königreich ist im Vergleich zu seinen EU-Nachbarn ein Nachzügler in Sachen verschobener Rechnungslegung. Viele Mitgliedsstaaten haben bereits Aufschiebungsmechanismen eingerichtet. Die Option zur Verschiebung macht ein Land für Importeure attraktiv, und dort, wo es sie nicht gibt, gibt es möglicherweise eine Option zur aufgeschobenen Zahlung. Britische Unternehmen müssen sich mit diesen verschiedenen Systemen vertraut machen, um die effektivsten Lieferketten aufzubauen.

Was geschieht als Nächstes?

Britische Unternehmen müssen sich auf die Änderungen bei zukünftigen Transaktionen mit EU-Mitgliedstaaten vorbereiten. In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen zur verschobenen Rechnungslegung bereitstellen, einschließlich einer Übersicht über die anwendbaren Optionen in den wichtigsten EU-Handelspartnern des Vereinigten Königreichs.

Für diejenigen, die nach Großbritannien importieren, gibt es wichtige Schritte zu beachten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, Waren zu importieren. Das bedeutet, dass sie Zollerklärungen ausfüllen und auch sicherstellen müssen, dass eine EU-EORI-Nummer vorhanden ist. Die aufgeschobene Importabrechnung für die Mehrwertsteuer ist eine Maßnahme, die für britische Unternehmen, die importieren, positive Vorteile haben könnte. Daher ist es wichtig, den Prozess zu verstehen.

Für mehr Post-Brexit-bezogene Inhalte:

Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

UK Border Controls Post-Brexit – Was Sie über den Import von Waren wissen müssen

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Registrieren Sie sich für unser kommendes Webinar Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen um mehr zu erfahren.

In unserer Serie Brexit und Umsatzsteuer gehen wir auf einige der wichtigsten Themen des Tages ein, um Ihnen Klarheit und Ratschläge zu geben.

Letzte Woche haben wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Mehrwertsteuer beschäftigt. Diese Woche befassen wir uns mit den britischen Grenzkontrollen nach dem Brexit und dem Import von Waren.

Warenverkehr nach dem Brexit

Derzeit gilt für Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 31. Dezember unterliegt die Bewegung von Waren der Export- und Importbehandlung. Bei Exporten kann der Nullsatz gelten, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Bei Importen fallen jedoch Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren an.

Der Weg zur Post-Brexit-Klarheit bei Importen war lang und kurvenreich. Im Februar 2020 führte die britische Regierung eine Reihe von Maßnahmen ein, um die potenziellen Auswirkungen eines harten Brexit zu mildern. Die Einführung von vereinfachten Übergangsverfahren (Transitional Simplified Procedures, TSP) für die Zolleinfuhr in das Vereinigte Königreich sollte die Belastungen für Unternehmen verringern. Die britische Regierung kündigte außerdem eine verschobene Abrechnung der Import-Mehrwertsteuer an. Dies ermöglicht die Abrechnung der Steuer zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung und nicht erst bei der Einfuhr.

Nach der Unterzeichnung des Übergangsabkommens gab die Regierung diese Maßnahmen auf. Die Kontroverse um die Abschaffung der aufgeschobenen Verbuchung der Import-Mehrwertsteuer und der katastrophale Verlauf der COVID-19-Pandemie haben wahrscheinlich das Denken der britischen Regierung beeinflusst. Mit dem Frühjahrsbudget im März wurde die verschobene Abrechnung wieder eingeführt. Im Juni führte Downing Street dann aktualisierte Richtlinien und eine schrittweise Einführung in drei Stufen für Grenzkontrollen ein. Dieser Ansatz dient dazu, die durch die Pandemie verursachten Veränderungen bis zu einem gewissen Grad abzumildern, und spricht für die Fähigkeit der britischen Regierung selbst in den kommenden Monaten.

Dreistufiger Ansatz für Grenzkontrollen nach dem Brexit

Ab der ersten Stufe werden kontrollierte Waren wie Alkohol und Tabak einer Kontrolle unterzogen. Für den Fall, dass es kein Präferenzabkommen mit dem exportierenden Land gibt, zum Beispiel ein Freihandelsabkommen mit der EU, gelten die neuen UK Global Tariff lists (UKGT). Die UKGT ist ein Worst-Case-Szenario-Dokument, das die Zölle auf importierte Waren aufzeigt, die ohne ein Freihandelsabkommen gelten werden. Die Aufmerksamen unter uns werden die Änderungen zwischen der aktuellen UKGT und der vorläufigen Liste für 2019 bemerken. In letzterer waren 88 % der Waren zollfrei, während die neue UKGT das Niveau auf 60 % reduziert.

Mechanismen für Veränderungen

Zusätzlich zu den Überprüfungen, Kontrollen und Kosten für Importe gibt es eine Reihe von Änderungen an den Mechanismen für den Import von Waren, die Unternehmen nach dem Brexit berücksichtigen müssen. Das vereinfachte Zollverfahren (Customs Freight Simplified Procedures, CFSP), das bestehende elektronische Zollanmeldesystem und Entry In Declarants Records (EIDR) werden bis zum 30. Juni 2021 ohne Antrag verfügbar sein. Dies gilt, solange die Unternehmen die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Danach benötigen sie eine Genehmigung.

Die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung, die von HRMC am 1. Januar 2021 eingeführt wird, wird Unternehmen eine gewisse Atempause verschaffen. Sie gilt sowohl für Importe aus der EU als auch für Importe von außerhalb der EU und erfordert keinen Antrag. Allerdings befreit es Unternehmen nicht von der Zahlung von Zöllen, die gemäß der UKGT-Liste anfallen.

Die Hoffnungen auf positive Veränderungen bei Intrastat, dem Mechanismus für die EU-UK-Handelsstatistik, waren groß. Bekannt für seine Kopfschmerzen verursachenden Eigenschaften und die Abhängigkeit von manueller Datenmanipulation, wurde ein Ende von Intrastat von vielen als Brexit-Bonus erwartet. Bei der Veröffentlichung des Border Operating Model im Juli 2020 bestätigte HMRC, dass Intrastat-Eingangsmeldungen weiterhin von denjenigen Unternehmen verlangt werden, die im Jahr 2020 zur Abgabe verpflichtet sind. Für Versendungen wird es keine Verpflichtung zur Einreichung geben. Es ist zu beachten, dass die Situation für Unternehmen in Nordirland anders sein wird. Dies ist auf das nordirische Protokoll zurückzuführen.

Was sind die nächsten Schritte?

Es ist wichtig, die Einfuhrverpflichtungen zu verstehen und sich rechtzeitig auf jede Phase der schrittweisen Umsetzung der Grenzkontrollen nach dem Brexit vorzubereiten.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie Brexit sich auf Ihre Mehrwertsteuer-Compliance-Verpflichtungen auswirken wird? Sehen Sie sich unser Webinar auf Anfrage an Brexit und Mehrwertsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen , um mehr zu erfahren.

Der Sand der Übergangszeit fließt ab. Während wir immer näher an die endgültige Brexit Frist heranrücken, gibt es eine Reihe von umsatzsteuerbezogenen Überlegungen für Unternehmen zu beachten.

Obwohl Ungewissheit über die Form der Handelsbeziehung herrscht, würden die meisten der zur Debatte stehenden Brexit-Szenarien das Vereinigte Königreich zu einem Drittland für Mehrwertsteuerzwecke machen. Das bedeutet, dass der Brexit erhebliche und in vielen Fällen unmittelbare Auswirkungen auf die Umsatzsteuer haben wird.

Unsere Artikel zum Brexit und zur Umsatzsteuer werden in den kommenden Wochen einige der wichtigsten Bereiche ansprechen, die für Unternehmen von Bedeutung sind, und Informationen, Ratschläge und umsetzbare Erkenntnisse liefern. Hier befassen wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach dem Brexit.

Waren bewegen, Torpfosten verschieben

Am 1. Januar 2021 wird sich die Behandlung von Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, ändern. Derzeit gilt für den GB-EU-Handel das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 1. Januar wird es durch Exporte und Importe ersetzt. Obwohl es für Exporte einen Nullsatz gibt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, unterliegen Importe der Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren.

Um die Auswirkungen zu mildern, führen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Belgien und die Niederlande die aufgeschobene Abrechnung ein, die es ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen. Dies maximiert den Cashflow, kann aber einen Antrag oder eine Lizenz erfordern – beides ist an Bedingungen geknüpft, kann widerrufen werden und ist nicht automatisch wie der aktuelle Mechanismus für die Verbuchung der Erwerbssteuer. HMRC implementiert eine aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung für Waren, die aus der EU kommen – diese ist automatisch und wird auch für Importe aus Ländern außerhalb der EU verfügbar sein.

Der übliche Service wird beibehalten

Wenn es um die Behandlung von Dienstleistungen geht, können Unternehmen zaghaft aufatmen. Es wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich die Anwendung der Regeln für den Ort der Dienstleistung im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie beibehält. Allerdings werden Unternehmen die Pflicht zur Registrierung in der EU und im Vereinigten Königreich laufend berücksichtigen müssen. In diesem Sinne ein Ratschlag – jedes Unternehmen, das im Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU tätig ist, sollte seine Lieferketten überprüfen und einen Notfallplan für alle Szenarien im neuen Jahr erstellen.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung nach dem Brexit

Die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, ist ein Hauptanliegen für Unternehmen. Die schlechte Nachricht ist, dass es wahrscheinlich komplexer werden wird. Wenn ein britisches Unternehmen in der EU registriert ist, kann es die Mehrwertsteuer weiterhin über Steuererklärungen zurückerhalten, aber es kann notwendig sein, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Wenn ein Unternehmen weder registriert noch registrierungspflichtig ist, erfolgt die Rückforderung über die 13th Richtlinie, die viele Nachteile hat. Erstens ist es ein papierbasiertes System mit seinen eigenen einzigartigen Fristen. Zweitens kann es zu Problemen mit der Reziprozität führen, wodurch britische Unternehmen möglicherweise daran gehindert werden, Ansprüche in einigen Ländern geltend zu machen.

EU-Unternehmen, die in Großbritannien für die Umsatzsteuer registriert sind, können die Vorsteuer weiterhin über die Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Wenn ein Unternehmen jedoch weder registriert noch steuerpflichtig ist, erfolgt die Rückerstattung über ein papierbasiertes System. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich derzeit das Prinzip der Gegenseitigkeit anwendet, wenn einem britischen Unternehmen ein Anspruch im Land des Antragstellers verweigert werden würde. Für EU-Unternehmen bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, dass ihnen die Umsatzsteuererklärung verweigert wird, wenn keine Gegenseitigkeit zwischen ihrem Land und dem Vereinigten Königreich besteht.

Wie auch immer die individuelle Situation aussieht, die Planung muss Priorität haben. Ansprüche können für 2020 unter den aktuellen Mechanismen geltend gemacht werden, aber die Fristen werden verkürzt. Ansprüche unter den neuen Prozessen müssen bewertet werden, um sicherzustellen, dass keine erstattungsfähige Umsatzsteuer verloren geht.

Was nun?

Während wir uns in die letzte Phase des Brexit-Prozesses begeben, ist die Zeit von entscheidender Bedeutung. Da Art und Wahrscheinlichkeit eines Abkommens noch unklar sind, sind die besten Schritte für jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend Handel treibt, proaktiv zu planen, Lieferketten zu überprüfen und Registrierungspflichten zu berücksichtigen.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Registrieren Sie sich für unser kommendes Webinar Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen um mehr zu erfahren.

Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke in den EU-Ländern geschätzten Höhe von 140 Milliarden Euro im Jahr 2018 ergreifen die Steuerbehörden weiterhin Maßnahmen, um die Einnahmen zu steigern, die Effizienz zu erhöhen und Betrug zu reduzieren. Infolgedessen werden die Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer immer anspruchsvoller. Die Nichteinhaltung kann nicht nur zu erheblichen Geldstrafen, sondern auch zu Reputationsschäden führen.

Für viele multinationale Unternehmen ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind und sich die Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung und -berichterstattung von Land zu Land erheblich unterscheiden. Da die Anforderungen steigen, erkennen immer mehr Unternehmen die Vorteile eines Managed-Service-Ansatzes. Dies gilt für alle oder einen Teil ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen.

Aus Gesprächen mit unseren Kunden haben wir drei Gründe für die Beauftragung eines Managed Service Providers (MSP) für die Einhaltung der Mehrwertsteuer ermittelt. Sie sind vielfältig und lassen sich, abgesehen von den Kosten, grob in drei Kategorien einteilen.

Menschen

Die Einstellung, Schulung und Bindung eines Teams von Spezialisten für indirekte Steuern kann teuer und zeitaufwändig sein. Durch den Zugriff auf externes Fachwissen können Sie von einem breiteren und detaillierteren Wissen und Erfahrungen bei der Einhaltung der Vorschriften der lokalen Steuerbehörden profitieren. Um die lokalen Vorschriften zu verstehen, muss man sowohl die Landessprache fließend sprechen als auch das Steuerrecht und seine Implikationen verstehen, um die Vorschriften richtig zu interpretieren. Dies kann ein großer Vorteil sein, wenn es darum geht, die Komplexität der inländischen Verpflichtungen zu vereinfachen. Dies gilt sowohl für die erstmalige Registrierung der Umsatzsteuer als auch für die laufende Einreichung sowie für die Korrespondenz mit den Finanzbehörden, wenn Überprüfungen und/oder Audits anstehen. Warum sollten Sie sich mit den Kopfschmerzen herumschlagen, die die Beschaffung von Ressourcen und die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften mit sich bringt, wenn es spezialisierte Anbieter gibt, die diese Schmerzen lindern?

Technologie

Während die Zukunft der MwSt.-Berichterstattung zunehmend technologiegestützt ist, ist der Aufbau und die Wartung einer eigenen Software im Haus mühsam und für viele Unternehmen der Hauptgrund, externe Hilfe bei der Erfüllung ihrer MwSt.-Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie einen technologieorientierten MSP beauftragen, haben Sie Zugang zu dessen Software für die Einhaltung der Mehrwertsteuer. Dies hilft Ihnen, den sich ändernden Mehrwertsteuersätzen und -anforderungen immer einen Schritt voraus zu sein, egal wo Sie geschäftlich tätig sind. Wenn Sie einen technologiefähigen MSP beauftragen, kann dieser sich um alle Echtzeit-/Kontinuitäts-Berichtsanforderungen kümmern. Dies schließt die spanische SII ein. Dies sollte auch weitaus kosteneffektiver sein, als dies intern zu tun. Die Automatisierung in regelmäßigen Abständen verhindert, dass Sie von verpassten Meldungen überrascht werden, die viel zu häufig vorkommen, als dass sie von einer Person kostengünstig erledigt werden könnten.

Die Zukunft

Es kann entmutigend sein, mit den sich ständig ändernden Anforderungen der Mehrwertsteuersätze , neuen Mandaten und Berichtsanforderungen Schritt zu halten. Die Landschaft der Mehrwertsteuer-Compliance wird sich weiter verändern, da mehr Steuerbehörden dazu übergehen, kontinuierliche Transaktionskontrollen durchzusetzen. Das Ziel ist es, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Der richtige MSP für MwSt.-Compliance stellt sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die aktuellen MwSt.-Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Er sollte auch Erfahrung mit Märkten haben, die Sie in Zukunft erschließen möchten. Er ist in der Lage, Sie durch die MwSt.-Registrierung und die Einreichungsanforderungen zu leiten und bei Bedarf lokale Komplexitäten zu interpretieren. Ein geschätzter MSP für MwSt.-Compliance wird Ihnen auch die Belastung durch Audits abnehmen. Er wird Ihnen helfen, wenn es zu einer Prüfung kommt, aber mit robusten Prozessen sollte er auch in der Lage sein, Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Umsatzsteuergesetzgebung ist komplex und ändert sich ständig. Unternehmen benötigen die Unterstützung sowohl von Managed Services als auch von Technologie, um ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Mehrwertsteuer nachzukommen. Darüber hinaus können sie weiterhin mit Zuversicht handeln. Die Ernennung eines erfahrenen globalen MSP verbindet menschliche Expertise und Technologie. Dies kann das perfekte Gleichgewicht bieten, um der sich verändernden Mehrwertsteuer-Landschaft frontal zu begegnen.

Maßnahmen ergreifen

Wenn Sie mehr über die Vorteile erfahren möchten, die Ihnen ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Umsatzsteuer-Compliance zu erleichtern, sehen Sie sich unser aktuelles Webinar auf Anfrage an VAT Reporting: Änderungen verwalten.