Wenn Sie genau hinhören, können Sie das Ticken der Brexit-Uhr immer lauter werden hören. Wenn der 31. Dezember in Sichtweite kommt, gibt es aus Sicht der Mehrwertsteuer viel zu beachten. Ein Bereich, mit dem sich Unternehmen befassen müssen, ist der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit.

Unabhängig davon, ob sich die britische Regierung in den kommenden Wochen auf ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU einigt oder nicht, wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich ab 2021 ein Drittland für Mehrwertsteuerzwecke werden. Dies bedeutet, dass alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bewegt werden, Importe und Exporte sind.

Was bedeutet das für diejenigen, die nach Großbritannien importieren?

Wenn es kein FTA gibt, müssen sich Unternehmen schnell mit den Zollgebühren vertraut machen. Er wird auf in das Vereinigte Königreich importierte Waren erhoben, und zwar zu Sätzen, die in der UK Global Tariff List (UKGT) festgelegt sind. Anders als die Mehrwertsteuer kann der Zoll nicht zurückgefordert werden, daher ist es wichtig zu wissen, ob es Möglichkeiten zur Abmilderung gibt. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Zoll nicht mehrfach auf dieselben Waren anwenden, da sonst die Gewinnmargen untergraben werden.

Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist, dass die Einfuhrumsatzsteuer auf Waren fällig wird, die aus einem Land außerhalb der EU in die EU importiert werden (was nach dem Brexit das Vereinigte Königreich einschließt). Sie wird auch für Importe in das Vereinigte Königreich aus einem beliebigen Land gelten. Die Auswirkungen der Einfuhrumsatzsteuer auf den Cashflow könnten erheblich sein. Allerdings gibt es Erleichterungen in Form einer aufgeschobenen Mehrwertsteuer-Importbuchhaltung.

Aufgeschobene Import-Mehrwertsteuerabrechnung in Großbritannien nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 führt das Vereinigte Königreich die verschobene Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer ein. Nach dem Brexit wird die aufgeschobene Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer nicht nur für Importe aus der EU gelten – sondern für alle Waren, die von außerhalb Großbritanniens importiert werden. Dies soll den Druck auf den Cashflow verringern und wird Importeuren wichtige Vorteile bringen. Für britische Unternehmen, die Waren von Lieferanten in der EU beziehen, ist dies wirklich bedeutsam.

Das Vereinigte Königreich ist im Vergleich zu seinen EU-Nachbarn ein Nachzügler in Sachen verschobener Rechnungslegung. Viele Mitgliedsstaaten haben bereits Aufschiebungsmechanismen eingerichtet. Die Option zur Verschiebung macht ein Land für Importeure attraktiv, und dort, wo es sie nicht gibt, gibt es möglicherweise eine Option zur aufgeschobenen Zahlung. Britische Unternehmen müssen sich mit diesen verschiedenen Systemen vertraut machen, um die effektivsten Lieferketten aufzubauen.

Was geschieht als Nächstes?

Britische Unternehmen müssen sich auf die Änderungen bei zukünftigen Transaktionen mit EU-Mitgliedstaaten vorbereiten. In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen zur verschobenen Rechnungslegung bereitstellen, einschließlich einer Übersicht über die anwendbaren Optionen in den wichtigsten EU-Handelspartnern des Vereinigten Königreichs.

Für diejenigen, die nach Großbritannien importieren, gibt es wichtige Schritte zu beachten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, Waren zu importieren. Das bedeutet, dass sie Zollerklärungen ausfüllen und auch sicherstellen müssen, dass eine EU-EORI-Nummer vorhanden ist. Die aufgeschobene Importabrechnung für die Mehrwertsteuer ist eine Maßnahme, die für britische Unternehmen, die importieren, positive Vorteile haben könnte. Daher ist es wichtig, den Prozess zu verstehen.

Für mehr Post-Brexit-bezogene Inhalte:

Waren, Dienstleistungen und Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Brexit – Was müssen Unternehmen wissen?

UK Border Controls Post-Brexit – Was Sie über den Import von Waren wissen müssen

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Registrieren Sie sich für unser kommendes Webinar Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen um mehr zu erfahren.

In unserer Serie Brexit und Umsatzsteuer gehen wir auf einige der wichtigsten Themen des Tages ein, um Ihnen Klarheit und Ratschläge zu geben.

Letzte Woche haben wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Mehrwertsteuer beschäftigt. Diese Woche befassen wir uns mit den britischen Grenzkontrollen nach dem Brexit und dem Import von Waren.

Warenverkehr nach dem Brexit

Derzeit gilt für Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 31. Dezember unterliegt die Bewegung von Waren der Export- und Importbehandlung. Bei Exporten kann der Nullsatz gelten, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Bei Importen fallen jedoch Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren an.

Der Weg zur Post-Brexit-Klarheit bei Importen war lang und kurvenreich. Im Februar 2020 führte die britische Regierung eine Reihe von Maßnahmen ein, um die potenziellen Auswirkungen eines harten Brexit zu mildern. Die Einführung von vereinfachten Übergangsverfahren (Transitional Simplified Procedures, TSP) für die Zolleinfuhr in das Vereinigte Königreich sollte die Belastungen für Unternehmen verringern. Die britische Regierung kündigte außerdem eine verschobene Abrechnung der Import-Mehrwertsteuer an. Dies ermöglicht die Abrechnung der Steuer zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung und nicht erst bei der Einfuhr.

Nach der Unterzeichnung des Übergangsabkommens gab die Regierung diese Maßnahmen auf. Die Kontroverse um die Abschaffung der aufgeschobenen Verbuchung der Import-Mehrwertsteuer und der katastrophale Verlauf der COVID-19-Pandemie haben wahrscheinlich das Denken der britischen Regierung beeinflusst. Mit dem Frühjahrsbudget im März wurde die verschobene Abrechnung wieder eingeführt. Im Juni führte Downing Street dann aktualisierte Richtlinien und eine schrittweise Einführung in drei Stufen für Grenzkontrollen ein. Dieser Ansatz dient dazu, die durch die Pandemie verursachten Veränderungen bis zu einem gewissen Grad abzumildern, und spricht für die Fähigkeit der britischen Regierung selbst in den kommenden Monaten.

Dreistufiger Ansatz für Grenzkontrollen nach dem Brexit

Ab der ersten Stufe werden kontrollierte Waren wie Alkohol und Tabak einer Kontrolle unterzogen. Für den Fall, dass es kein Präferenzabkommen mit dem exportierenden Land gibt, zum Beispiel ein Freihandelsabkommen mit der EU, gelten die neuen UK Global Tariff lists (UKGT). Die UKGT ist ein Worst-Case-Szenario-Dokument, das die Zölle auf importierte Waren aufzeigt, die ohne ein Freihandelsabkommen gelten werden. Die Aufmerksamen unter uns werden die Änderungen zwischen der aktuellen UKGT und der vorläufigen Liste für 2019 bemerken. In letzterer waren 88 % der Waren zollfrei, während die neue UKGT das Niveau auf 60 % reduziert.

Mechanismen für Veränderungen

Zusätzlich zu den Überprüfungen, Kontrollen und Kosten für Importe gibt es eine Reihe von Änderungen an den Mechanismen für den Import von Waren, die Unternehmen nach dem Brexit berücksichtigen müssen. Das vereinfachte Zollverfahren (Customs Freight Simplified Procedures, CFSP), das bestehende elektronische Zollanmeldesystem und Entry In Declarants Records (EIDR) werden bis zum 30. Juni 2021 ohne Antrag verfügbar sein. Dies gilt, solange die Unternehmen die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Danach benötigen sie eine Genehmigung.

Die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung, die von HRMC am 1. Januar 2021 eingeführt wird, wird Unternehmen eine gewisse Atempause verschaffen. Sie gilt sowohl für Importe aus der EU als auch für Importe von außerhalb der EU und erfordert keinen Antrag. Allerdings befreit es Unternehmen nicht von der Zahlung von Zöllen, die gemäß der UKGT-Liste anfallen.

Die Hoffnungen auf positive Veränderungen bei Intrastat, dem Mechanismus für die EU-UK-Handelsstatistik, waren groß. Bekannt für seine Kopfschmerzen verursachenden Eigenschaften und die Abhängigkeit von manueller Datenmanipulation, wurde ein Ende von Intrastat von vielen als Brexit-Bonus erwartet. Bei der Veröffentlichung des Border Operating Model im Juli 2020 bestätigte HMRC, dass Intrastat-Eingangsmeldungen weiterhin von denjenigen Unternehmen verlangt werden, die im Jahr 2020 zur Abgabe verpflichtet sind. Für Versendungen wird es keine Verpflichtung zur Einreichung geben. Es ist zu beachten, dass die Situation für Unternehmen in Nordirland anders sein wird. Dies ist auf das nordirische Protokoll zurückzuführen.

Was sind die nächsten Schritte?

Es ist wichtig, die Einfuhrverpflichtungen zu verstehen und sich rechtzeitig auf jede Phase der schrittweisen Umsetzung der Grenzkontrollen nach dem Brexit vorzubereiten.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie Brexit sich auf Ihre Mehrwertsteuer-Compliance-Verpflichtungen auswirken wird? Sehen Sie sich unser Webinar auf Anfrage an Brexit und Mehrwertsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen , um mehr zu erfahren.

Der Sand der Übergangszeit fließt ab. Während wir immer näher an die endgültige Brexit Frist heranrücken, gibt es eine Reihe von umsatzsteuerbezogenen Überlegungen für Unternehmen zu beachten.

Obwohl Ungewissheit über die Form der Handelsbeziehung herrscht, würden die meisten der zur Debatte stehenden Brexit-Szenarien das Vereinigte Königreich zu einem Drittland für Mehrwertsteuerzwecke machen. Das bedeutet, dass der Brexit erhebliche und in vielen Fällen unmittelbare Auswirkungen auf die Umsatzsteuer haben wird.

Unsere Artikel zum Brexit und zur Umsatzsteuer werden in den kommenden Wochen einige der wichtigsten Bereiche ansprechen, die für Unternehmen von Bedeutung sind, und Informationen, Ratschläge und umsetzbare Erkenntnisse liefern. Hier befassen wir uns mit Waren, Dienstleistungen und der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach dem Brexit.

Waren bewegen, Torpfosten verschieben

Am 1. Januar 2021 wird sich die Behandlung von Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, ändern. Derzeit gilt für den GB-EU-Handel das Konzept der Versendung und des Erwerbs. Nach dem 1. Januar wird es durch Exporte und Importe ersetzt. Obwohl es für Exporte einen Nullsatz gibt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, unterliegen Importe der Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren.

Um die Auswirkungen zu mildern, führen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Belgien und die Niederlande die aufgeschobene Abrechnung ein, die es ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen. Dies maximiert den Cashflow, kann aber einen Antrag oder eine Lizenz erfordern – beides ist an Bedingungen geknüpft, kann widerrufen werden und ist nicht automatisch wie der aktuelle Mechanismus für die Verbuchung der Erwerbssteuer. HMRC implementiert eine aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung für Waren, die aus der EU kommen – diese ist automatisch und wird auch für Importe aus Ländern außerhalb der EU verfügbar sein.

Der übliche Service wird beibehalten

Wenn es um die Behandlung von Dienstleistungen geht, können Unternehmen zaghaft aufatmen. Es wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich die Anwendung der Regeln für den Ort der Dienstleistung im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie beibehält. Allerdings werden Unternehmen die Pflicht zur Registrierung in der EU und im Vereinigten Königreich laufend berücksichtigen müssen. In diesem Sinne ein Ratschlag – jedes Unternehmen, das im Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU tätig ist, sollte seine Lieferketten überprüfen und einen Notfallplan für alle Szenarien im neuen Jahr erstellen.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung nach dem Brexit

Die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, ist ein Hauptanliegen für Unternehmen. Die schlechte Nachricht ist, dass es wahrscheinlich komplexer werden wird. Wenn ein britisches Unternehmen in der EU registriert ist, kann es die Mehrwertsteuer weiterhin über Steuererklärungen zurückerhalten, aber es kann notwendig sein, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Wenn ein Unternehmen weder registriert noch registrierungspflichtig ist, erfolgt die Rückforderung über die 13th Richtlinie, die viele Nachteile hat. Erstens ist es ein papierbasiertes System mit seinen eigenen einzigartigen Fristen. Zweitens kann es zu Problemen mit der Reziprozität führen, wodurch britische Unternehmen möglicherweise daran gehindert werden, Ansprüche in einigen Ländern geltend zu machen.

EU-Unternehmen, die in Großbritannien für die Umsatzsteuer registriert sind, können die Vorsteuer weiterhin über die Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Wenn ein Unternehmen jedoch weder registriert noch steuerpflichtig ist, erfolgt die Rückerstattung über ein papierbasiertes System. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich derzeit das Prinzip der Gegenseitigkeit anwendet, wenn einem britischen Unternehmen ein Anspruch im Land des Antragstellers verweigert werden würde. Für EU-Unternehmen bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, dass ihnen die Umsatzsteuererklärung verweigert wird, wenn keine Gegenseitigkeit zwischen ihrem Land und dem Vereinigten Königreich besteht.

Wie auch immer die individuelle Situation aussieht, die Planung muss Priorität haben. Ansprüche können für 2020 unter den aktuellen Mechanismen geltend gemacht werden, aber die Fristen werden verkürzt. Ansprüche unter den neuen Prozessen müssen bewertet werden, um sicherzustellen, dass keine erstattungsfähige Umsatzsteuer verloren geht.

Was nun?

Während wir uns in die letzte Phase des Brexit-Prozesses begeben, ist die Zeit von entscheidender Bedeutung. Da Art und Wahrscheinlichkeit eines Abkommens noch unklar sind, sind die besten Schritte für jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend Handel treibt, proaktiv zu planen, Lieferketten zu überprüfen und Registrierungspflichten zu berücksichtigen.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie wissen, wie sich der Brexit auf Ihre Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer auswirken wird? Registrieren Sie sich für unser kommendes Webinar Brexit und Umsatzsteuer: Schützen Sie Ihre wertvollen Lieferketten und minimieren Sie kostspielige Unterbrechungen um mehr zu erfahren.

Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke in den EU-Ländern geschätzten Höhe von 140 Milliarden Euro im Jahr 2018 ergreifen die Steuerbehörden weiterhin Maßnahmen, um die Einnahmen zu steigern, die Effizienz zu erhöhen und Betrug zu reduzieren. Infolgedessen werden die Pflichten zur Einhaltung der Mehrwertsteuer immer anspruchsvoller. Die Nichteinhaltung kann nicht nur zu erheblichen Geldstrafen, sondern auch zu Reputationsschäden führen.

Für viele multinationale Unternehmen ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind und sich die Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung und -berichterstattung von Land zu Land erheblich unterscheiden. Da die Anforderungen steigen, erkennen immer mehr Unternehmen die Vorteile eines Managed-Service-Ansatzes. Dies gilt für alle oder einen Teil ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen.

Aus Gesprächen mit unseren Kunden haben wir drei Gründe für die Beauftragung eines Managed Service Providers (MSP) für die Einhaltung der Mehrwertsteuer ermittelt. Sie sind vielfältig und lassen sich, abgesehen von den Kosten, grob in drei Kategorien einteilen.

Menschen

Die Einstellung, Schulung und Bindung eines Teams von Spezialisten für indirekte Steuern kann teuer und zeitaufwändig sein. Durch den Zugriff auf externes Fachwissen können Sie von einem breiteren und detaillierteren Wissen und Erfahrungen bei der Einhaltung der Vorschriften der lokalen Steuerbehörden profitieren. Um die lokalen Vorschriften zu verstehen, muss man sowohl die Landessprache fließend sprechen als auch das Steuerrecht und seine Implikationen verstehen, um die Vorschriften richtig zu interpretieren. Dies kann ein großer Vorteil sein, wenn es darum geht, die Komplexität der inländischen Verpflichtungen zu vereinfachen. Dies gilt sowohl für die erstmalige Registrierung der Umsatzsteuer als auch für die laufende Einreichung sowie für die Korrespondenz mit den Finanzbehörden, wenn Überprüfungen und/oder Audits anstehen. Warum sollten Sie sich mit den Kopfschmerzen herumschlagen, die die Beschaffung von Ressourcen und die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften mit sich bringt, wenn es spezialisierte Anbieter gibt, die diese Schmerzen lindern?

Technologie

Während die Zukunft der MwSt.-Berichterstattung zunehmend technologiegestützt ist, ist der Aufbau und die Wartung einer eigenen Software im Haus mühsam und für viele Unternehmen der Hauptgrund, externe Hilfe bei der Erfüllung ihrer MwSt.-Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie einen technologieorientierten MSP beauftragen, haben Sie Zugang zu dessen Software für die Einhaltung der Mehrwertsteuer. Dies hilft Ihnen, den sich ändernden Mehrwertsteuersätzen und -anforderungen immer einen Schritt voraus zu sein, egal wo Sie geschäftlich tätig sind. Wenn Sie einen technologiefähigen MSP beauftragen, kann dieser sich um alle Echtzeit-/Kontinuitäts-Berichtsanforderungen kümmern. Dies schließt die spanische SII ein. Dies sollte auch weitaus kosteneffektiver sein, als dies intern zu tun. Die Automatisierung in regelmäßigen Abständen verhindert, dass Sie von verpassten Meldungen überrascht werden, die viel zu häufig vorkommen, als dass sie von einer Person kostengünstig erledigt werden könnten.

Die Zukunft

Es kann entmutigend sein, mit den sich ständig ändernden Anforderungen der Mehrwertsteuersätze , neuen Mandaten und Berichtsanforderungen Schritt zu halten. Die Landschaft der Mehrwertsteuer-Compliance wird sich weiter verändern, da mehr Steuerbehörden dazu übergehen, kontinuierliche Transaktionskontrollen durchzusetzen. Das Ziel ist es, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Der richtige MSP für MwSt.-Compliance stellt sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die aktuellen MwSt.-Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Er sollte auch Erfahrung mit Märkten haben, die Sie in Zukunft erschließen möchten. Er ist in der Lage, Sie durch die MwSt.-Registrierung und die Einreichungsanforderungen zu leiten und bei Bedarf lokale Komplexitäten zu interpretieren. Ein geschätzter MSP für MwSt.-Compliance wird Ihnen auch die Belastung durch Audits abnehmen. Er wird Ihnen helfen, wenn es zu einer Prüfung kommt, aber mit robusten Prozessen sollte er auch in der Lage sein, Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Umsatzsteuergesetzgebung ist komplex und ändert sich ständig. Unternehmen benötigen die Unterstützung sowohl von Managed Services als auch von Technologie, um ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Mehrwertsteuer nachzukommen. Darüber hinaus können sie weiterhin mit Zuversicht handeln. Die Ernennung eines erfahrenen globalen MSP verbindet menschliche Expertise und Technologie. Dies kann das perfekte Gleichgewicht bieten, um der sich verändernden Mehrwertsteuer-Landschaft frontal zu begegnen.

Maßnahmen ergreifen

Wenn Sie mehr über die Vorteile erfahren möchten, die Ihnen ein Managed Service Provider bieten kann, um Ihre Umsatzsteuer-Compliance zu erleichtern, sehen Sie sich unser aktuelles Webinar auf Anfrage an VAT Reporting: Änderungen verwalten.

Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der EU, sondern wird als Drittland der Union betrachtet, obwohl die EU-Gesetzgebung noch bis Ende 2020 für das Land gelten wird. Obwohl Nordirland Teil des Vereinigten Königreichs ist, wird die Region auch nach dem 1. Januar 2021 weiterhin unter die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung fallen, wenn es um die Lieferung von Waren geht. Die EU-Kommission hat eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgeschlagen, die einen neuen Ländercode für Nordirland schafft, der in den Steueridentifikationsnummern nordirischer Unternehmen verwendet wird.

Es besteht eine allgemeine Verpflichtung für EU-Steuerzahler, Lieferungen unter einer von der EU genehmigten Steueridentifikationsnummer zu verwenden und auszuführen. Daher erfordert die Anwendung des EU-Rechts auf Lieferungen nach/von Nordirland eine EU-kompatible Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Derzeit verwenden die EU-Mitgliedstaaten einen vorangestellten Ländercode nach dem ISO 3166-1-Standard, der dem Vereinigten Königreich und Nordirland den Ländercode “GB” zuweist.

Das neue Präfix für nordirische Steuer-ID-Nummern

Ab dem 1. Januar 2021 kann die unterschiedslose Verwendung des Präfixes “GB” in Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein Problem für Warenlieferungen nach/aus Nordirland darstellen. Ab diesem Datum fallen innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe von Waren nach/aus Nordirland weiterhin in den Anwendungsbereich des EU-Mehrwertsteuerrechts. Folglich müssen nordirische Steuerzahler eine spezifische EU-Mehrwertsteuernummer besitzen, um nach den europäischen Vorschriften als solche identifiziert zu werden. Unter der Voraussetzung, dass der Ländercode “GB” vom Vereinigten Königreich verwendet und gemäß der britischen Gesetzgebung vergeben wird, hat die EU-Kommission einen neuen Ländercode “XI” vorgeschlagen, der als Präfix der nordirischen Steuernummern vergeben werden soll.

Eine gültige EU-Steueridentifikationsnummer erfüllt viele Funktionen, wie z. B. die Sicherstellung (oder Erleichterung) der korrekten steuerlichen und zollrechtlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die MIAS-Plattform, die das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem betreibt, ist ein Beispiel für die Bedeutung, die die EU gültigen Steueridentifikationsnummern beimisst. Um sicherzustellen, dass die an einer Transaktion beteiligten Parteien gegenseitig ihre Steueridentifikationsnummern überprüfen können und Anspruch auf Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen haben, hat die EU das VIES-System eingerichtet, das wahrscheinlich der erste EU-Mechanismus sein wird, der direkt von der Schaffung des neuen nordirischen Ländercodes betroffen ist.

Ein solcher Vorschlag der EU-Kommission kann Auswirkungen auf die Systeme der Mitgliedsstaaten haben. Nach Verabschiedung der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Geräte schnell anpassen, um ab Januar 2021 “XI”-Rechnungen zu verarbeiten. Von Ländern, die ein gewisses Maß an kontinuierlicher Transaktionskontrolle betreiben, wie Italien, Ungarn und Spanien, kann erwartet werden, dass sie ihre Plattformen aktualisieren, um die Änderung zu erfüllen.

Auswirkungen auf Buchhaltung und ERP-Systeme

Sollte der Vorschlag verabschiedet werden, wird er sich auf die Buchhaltungs- und ERP-Systeme der Steuerzahler auswirken, die den Ländercode “XI” in ausgestellten und empfangenen Rechnungen als nordirischen Indikator verarbeiten und erkennen müssen. Darüber hinaus erlauben viele Systeme die Verwendung von benutzerzugeordneten Ländercodes in angepassten Transaktionsabläufen. Benutzerzugeordnete Ländercodes sind ISO-Codes, die von Benutzern frei zugewiesen und nach eigenem Ermessen verwendet werden, z. B. für Bewegungen zwischen unterstützten und nicht unterstützten Ländern innerhalb eines ERP-Systems. Bislang war “XI” ein benutzerdefinierter Ländercode. Folglich könnte der Vorschlag viele IT-Abteilungen dazu zwingen, interne Richtlinien zu ändern, die die Verwendung von benutzerzugewiesenen Ländercodes regeln.

Steuerabteilungen müssen sich auch über die steuerliche Behandlung von “XI”-Rechnungen im Klaren sein, da das EU-Mehrwertsteuerrecht nicht für Lieferungen von Dienstleistungen nach/von Nordirland gilt, sondern nur für Warenlieferungen. Folglich müssen Unternehmen interne Abläufe schaffen, um die Verwendung oder Validierung des “XI”-Ländercodes bei der Erbringung von Dienstleistungen zu verhindern, wenn dieser nicht durch einen gültigen “GB”-Ländercode ergänzt wird.

Der Rat der Europäischen Union wird voraussichtlich als nächstes am 9. September über den Vorschlag beraten.

Jetzt sind Sie dran

Um über die sich verändernde Landschaft der Umsatzsteuer-Compliance auf dem Laufenden zu bleiben, laden Sie Trends herunter: Continuous Global VAT Compliance und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Ein Hauch von CLASS: Vereinfachter Zugang zu Zolltarifdaten

CLASS – kurz für Classification Information System – ist die neue Single-Point-Access-Suchfunktion der Europäischen Kommission. Es ermöglicht den Zugriff auf Daten zur zolltariflichen Einstufung von Waren, die in die EU einreisen oder sie verlassen, und ist der jüngste Schritt bei der Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Verwaltung von Zollinformationen und -verfahren. Wenn Waren an einem EU-Eingangspunkt angemeldet werden, müssen sie klassifiziert und auf Zolltransitdokumenten entweder nach der Kombinierten Nomenklatur (“CN”) oder nach der nationalen Klassifizierung eines Mitgliedstaates deklariert werden. CLASS bietet einen einfachen Zugriff auf den korrekten Zollsatz und Details zu allen nicht-tarifären Maßnahmen, die gelten. Es bietet auch:

Der Einsatz von CLASS soll Unternehmen eine erhebliche Zeitersparnis bei der Beschaffung der erforderlichen Zollinformationen bringen, ohne dass sie sich auf mehrere Ressourcen an verschiedenen Standorten, in unterschiedlichen Formaten und Sprachen verlassen müssen. Zeitersparnis bedeutet geringeren Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie eine schnellere Entscheidungsfindung in der Lieferkette und letztlich einen effizienteren Warenversandprozess.

Ein neuer UK-Global-Tarif

Zufälligerweise gab die britische Regierung fast zeitgleich mit dem Start von CLASS den Entwurf für den UK Global Tariff (“UKGT”) bekannt. UKGT ist der britische Ersatz für den Gemeinsamen Außenzolltarif der EU, sobald die Brexit-Übergangszeit beendet ist (derzeit voraussichtlich am 31. Dezember 2020). Der UKGT, der Zollwerte in britischen Pfund statt in Euro anwendet, soll es für Unternehmen einfacher und billiger machen, Waren aus dem Ausland nach Großbritannien zu importieren. Es beinhaltet eine Reduzierung und Vereinfachung von über 6.000 Zollkategorien und -sätzen (z.B. Rundung der Sätze auf ganze Prozente) und ein niedrigeres Zollregime als der Gemeinsame Außenzolltarif der EU, einschließlich der vollständigen Abschaffung der Zölle auf eine breite Palette von Waren. Das Ziel ist es, die Zollverwaltung für Unternehmen zu vereinfachen, die Auswahl für Verbraucher zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit für britische Unternehmen im globalen Handel zu verbessern. Eine umstrittene Maßnahme ist die Abschaffung der EU-Messtabelle, die über 13.000 Zollvariationen auf Lebensmittelprodukte abschafft, die die Regierung als unnötig ansieht. Die verbleibenden Zölle werden gezielt zur Unterstützung bestimmter strategischer Industrien wie Landwirtschaft, Automobil und Fischerei eingesetzt, in denen Großbritannien als wettbewerbsfähig gilt, und sollen auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Akzeptanz “grüner” Energien und damit verbundener Produkte verbessern.

Die vom UKGT angekündigten Vereinfachungen könnten den erwarteten Anstieg der Zollverwaltungskosten für britische Unternehmen nach dem Brexit ausgleichen. Weniger klar ist, ob die strategischen Änderungen an den Importzöllen britischen Unternehmen schaden werden, da ihre Produkte bei der Einfuhr in EU-Länder möglicherweise nicht mit entsprechend niedrigen Sätzen belegt werden, insbesondere wenn es zu einem “No Deal” in den laufenden Handelsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU kommt. Klar ist jedoch, dass all diese Änderungen alle Unternehmen, die ab dem nächsten Jahr Waren nach/aus Großbritannien importieren/exportieren wollen, dazu veranlassen sollten, ihre Lieferketten zu überprüfen und die Auswirkungen auf ihre Verkaufspreise und Gewinnmargen neu zu untersuchen. Da die Import-Mehrwertsteuer auf zollfreie Preise berechnet wird, kann es auch zu Konsequenzen in der Import-Mehrwertsteuer-Buchhaltung und im Cashflow kommen.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie Trends herunter: Continuous Global VAT Compliance und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.

Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.

Geltungsbereich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.

Maßgeblich für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur die Mindestumsatzgrenze

Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.

Geltungsbereich der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura

e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.

Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.

Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten.  Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.

In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:

Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.

 

Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?

Technische und inhaltliche Revisionen

Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:

  1. eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
  2. eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
  3. eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.

Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).

Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken.  Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.

Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.

Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.

Umsetzungsfristen

B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung.  Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.

In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.

Wichtige Aktualisierung

Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.

Jetzt sind Sie dran

Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen.

Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.

Was ist die Anwendung für elektronische Lieferscheine?

Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird.  Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.

Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.

Wer ist von der Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Lieferscheine betroffen?

Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:

Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.

Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.

Weitere Themenschwerpunkte des Benutzerhandbuchs

Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.

Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:

Weitere Themen:

Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).

Jetzt sind Sie dran

Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Für diejenigen, die die Steuerkontrollreform in Indien verfolgen, war 2019 ein ereignisreiches Jahr bei der elektronischen Rechnungsstellung in Indien. Ab vergangenem Frühjahr besprach sich eine Gruppe staatlicher Behörden und öffentlicher Verwaltungen regelmäßig, um eine neue Methode zur Kontrolle der GST-Compliance durch die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vorzustellen. Angesichts der großen Auswirkungen einer solchen Reform, nicht nur auf die indische, sondern auf die globale Volkswirtschaft, führten diese Gespräche – oft hinter verschlossenen Türen – zu vielen Gerüchten und manchmal auch zu Fehlinformationen auf dem Markt.

Trübe Gewässer durchqueren

Bis jetzt sind noch nicht viele Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, die man als formell oder verbindlich bezeichnen könnte. Nach einer öffentlichen Beratung Anfang Herbst wurde ein generelles Whitepaper veröffentlicht, in dem der elektronische Rechnungsstellungsprozess beschrieben wurde; allerdings wurde seitdem nichts Formelles oder Verbindliches mehr verlautbart. Eine aktuelle Pressemeldung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben wurde, verwies auf folgenden Zeitplan für die Einführung:

1. Januar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mrd. Rs.;

1. Februar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;

1. April 2020: Pflicht sowohl für die obigen Kategorien als auch freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Mrd. Rs..

Während die klare Formulierung begrüßt wurde, war dieser Zeitplan noch nicht verpflichtend und die Steuerzahler hatten nur wenige Informationen darüber, wie sie die Anforderungen der Steuerkontrollreform erfüllen sollten und keine verbindlichen Angaben, wann sie die Compliance herstellen mussten. Diese Umstände werden inzwischen korrigiert und wir sehen die ersten Gesetzesformulierungen.

Die ersten Gesetzestexte

Am 13. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Mitteilungen (No. 67-72/2019) veröffentlicht, die Änderungen am aktuellen gesetzlichen GST-Rahmen liefern und aktuell auf die Veröffentlichung in der Gazette of India warten. Kurz gesagt haben diese Mitteilungen folgenden Zweck:

Diese am 13. Dezember veröffentlichten Mitteilungen sind die ersten von vielen Unterlagen, die zur formellen Klarstellung der Einzelheiten einer anstehenden Reform der elektronischen Rechnungsstellung nötig sind. Noch viel wichtiger: Sie dienen als klarer Hinweis, dass die entsprechenden indischen Behörden die analytischen und beratenden Gespräche abgeschlossen haben und sich nun auf die Einführungsplanung vorbereiten.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie mehr über Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung von Sovos.

Nach Indiens jüngsten öffentlichen Anhörungen zur vorgeschlagenen Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems hat der GST-Rat (Goods and Services Tax Council, zuständiger Rat für Angelegenheiten bei der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen) nun ein Whitepaper zum Aufbau dieses neuen Systems veröffentlicht sowie einige noch ausstehende Fragen beantwortet.

Ab 1. Januar 2020 können Steuerzahler in Indien die neue elektronische Rechnungsstellung nutzen. Durch eine Vernetzung mit dem GST-System sollen damit alle B2B-Rechnungsdaten bei der Berichterstattung erfasst werden.  Während der ersten Umsetzungsphase, die an diesem Datum beginnt, können Unternehmen das neue System noch auf freiwilliger Basis nutzen.  Verpflichtend wird die Anwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser muss noch von den entsprechenden Behörden bekannt gegeben werden.

Das neue elektronische Rechnungsstellungssystem wird nicht nur als Steuerreform, sondern auch als Wirtschaftsreform angesehen. Es verfolgt zwei wesentliche Ziele:

Im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung sind Steuerzahler dazu verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen im strukturierten JSON-Format zu erstellen und sie an das Invoice Registration Portal (IRP), dem Portal zur Registrierung von Rechnungen, weiterzuleiten. Im IRP wird dann sichergestellt, dass die elektronische Rechnung den Anforderungen des Schemas entspricht, und ermittelt, ob ein bereits identischer Datensatz im GST-System registriert ist.

Nach dieser Überprüfung versieht das IRP die elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur und weist ihr eine einmalige Nummer zur Registrierung der Rechnung zu – die Invoice Registration Number (IRN). Dann wird ein QR-Code erstellt, bevor die Rechnung im GST-System hochgeladen wird. Mithilfe des QR-Codes können Verkäufer und Käufer die elektronische Rechnung authentifizieren und bestätigen, dass die Rechnung erfolgreich im GST-System registriert wurde. Die Verbindung mit dem Portal ist erforderlich, um alle Daten elektronischer Rechnungen einzusehen und alle Details auch online aufzurufen. Eine digitale Signatur des Steuerzahlers ist zwar nicht obligatorisch, sie ist jedoch beim Einreichen im IRP zulässig.

Vom Verkäufer kann darüber hinaus mit den erforderlichen Parametern eine IRN generiert werden. Die Nummer wird dann vom IRP validiert und – wenn sie den vorgegebenen Kriterien gerecht wird – an das GST-System weitergeleitet.

Sobald die elektronische Rechnung vom IRP freigegeben wurde, wird sie per E-Mail sowohl an den Verkäufer als auch an den Käufer gesendet.

Steuerzahler können verschiedene Methoden nutzen, um sich mit dem IRP in Verbindung zu setzen – darunter über das Web, API, SMS, die mobile App, das Offline-Tool oder GSP-basiert.

Das IRP behält die elektronische Rechnung nur für 24 Stunden, da seine Hauptaufgabe die Validierung und Zuweisung der IRN ist. Rechnungen, die im GST-System hochgeladen wurden, werden für das gesamte Geschäftsjahr vom GST-System archiviert. Steuerzahler müssen die IRN für jede Rechnung aufbewahren, um die Compliance-Richtlinien einzuhalten.

Durch das neue System wird die Erstellung von Steuererklärungen für Umsätze aus Waren und Dienstleistungen vereinfacht, indem die Daten der elektronischen Rechnungen automatisch in die Erklärung eingepflegt werden. Durch das GST-System werden die ANX-1-Anlage des Verkäufers (Verkaufsregister) und die ANX-2-Anlage des Käufers (Einkaufsregister) aktualisiert.

Daten von elektronischen Rechnungen werden außerdem verwendet, um laufende elektronische Frachtbriefe auszufüllen (dabei wird Teil A des Frachtbriefs automatisch erstellt). Daraufhin muss in Teil B nur das Fahrzeugkennzeichen hinzugefügt werden.

Zwar hat das Whitepaper Unternehmen im Voraus einige Anhaltspunkte für die Einführung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems gegeben, es bestehen jedoch immer noch einige Grauzonen, mit denen man sich in den nächsten Monaten auseinandersetzen muss – darunter das Zeitfenster, in dem die elektronischen Rechnungen einzureichen sind.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter. 

Im Juni diesen Jahres sorgte der französische Haushaltsminister Gérald Darmanin für Aufsehen, als er offiziell den Plan der französischen Regierung bekannt gab, dass die elektronische Rechnungsstellung auch für B2B-Transaktionen obligatorisch werden sollte. Nun scheint es so, als lasse die Regierung – angeführt von Minister Darmanin und Finanzminister Bruno Le Maire – ihren Worten Taten folgen. Das französische Finanzgesetz für 2020 wurde nach dem Treffen des Ministerrats am 27. September formell vorgelegt. In ihm ist festgeschrieben, dass die bereits heute gültigen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung bei B2G-Rechnungen auf B2B-Rechnungen ausgeweitet werden sollen.  

Was ist neu?

In nur drei kurzen Absätzen werden im Gesetzentwurf die zentralen Grundsätze der kommenden Reform dargelegt. Obwohl noch einiges durch künftige Verordnungen klargestellt werden muss, erläutert Artikel 56 des Finanzgesetzes doch bereits die wichtigste Regel – es ist verpflichtend, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, was folglich dazu führt, dass Papierrechnungen nicht mehr zulässig sind. Außerdem wurde ausformuliert, dass elektronische Rechnungen am wahrscheinlichsten auch von der Steuerbehörde freigegeben werden oder dass die Daten an die Steuerbehörde weitergeleitet werden, damit die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen kontrolliert werden kann. Es ist keine Überraschung, dass es Frankreich anderen Ländern wie Mexiko, der Türkei, Italien und Brasilien gleichtut. Sie alle haben Maßnahmen ergriffen, um gegen ihre MwSt.-Lücke durch Echtzeit-Kontrollmechanismen vorzugehen. 

Die Einführung der Vorschrift erfolgt stufenweise – wie das auch zuvor bei der Einführungsphase der B2G-Vorschrift der Fall war, die momentan in Kraft ist. Nach und nach müssen sich Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe dann an die Vorschrift halten. Die erste Stufe beginnt am 1. Januar 2023 und laut Gesetz soll das neue elektronische Rechnungsstellungssystem spätestens zum 1. Januar 2025 in allen Wirtschaftszweigen implementiert worden sein.  

Die Regierung gibt außerdem an, dass sie im Laufe des nächsten Jahres der Assemblée Nationale, also dem französischen Parlament, einen Bericht vorlegen wird. In ihm wird die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Reform dargelegt. Darüber hinaus enthält er eine grundlegende Analyse davon, welche Methoden und welche Verordnungen die technisch, rechtlich und operativ am besten geeigneten Lösungen darstellen – insbesondere im Hinblick auf die Freigabe und Übertragung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde.

Was geschieht als Nächstes?

Neben der von der Regierung angekündigten Analyse und Ausarbeitung der Gesetze und Berichte existiert noch ein weiterer entscheidender Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, bevor die Reform verwirklicht werden kann – Brüssel.  

Seitdem Italien zum ersten EU-Land geworden ist, das ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Rechnungen eingeführt hatte – wie auch Frankreich gerade –, konnten zwischen den beiden Ländern viele Parallelen gezogen werden. Die Situation bezüglich ihrer Mehrwertsteuerlücke und IT-Infrastruktur ist ähnlich. Aus diesem Grund haben viele Experten (zu Recht) angenommen, dass Frankreich hierbei dem Beispiel Italiens folgen würde. Um die Reform jedoch rechtmäßig durchführen zu können, musste Italien den EU-Rat um Erlaubnis bitten, damit es von den Bestimmungen der EU-MwSt.-Richtlinie (2006/112/EC) abweichen darf. Die französische Regierung hat anerkannt, dass sie ebenso vorgehen muss.  

Jetzt sind Sie dran

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie eine ausführliche Analyse der französischen Reform für die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Herausforderungen erhalten möchten, empfehlen wir das Webinar (vom 3. Oktober) von Christiaan van der Valk, Experte für elektronische Rechnungsstellung und Vizepräsident für Strategie bei Sovos.

Inscrivez-vous ici si vous désirez rejoindre le webinaire de Christiaan van der Valk le 3 Octobre.

Im vergangenen Monat haben wir einige Vorhersagen darüber getroffen, wie sich der Ausgang der jüngsten Wahlen auf die Agenda der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) hinsichtlich der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Berichtswesens auswirken würde. Es sieht so aus, als ob die neu gewählte Regierung voll und ganz mit der IAPR-Agenda zur Einführung der elektronischen Berichterstellung und Buchhaltung (die obligatorische elektronische Rechnungsstellung steht noch auf der Tagesordnung, aber zu einem späteren Zeitpunkt) und ihrem vorgeschlagenen Modell übereinstimmt, wie gestern vom Finanzminister während der parlamentarischen Diskussionen angekündigt.

Die IAPR hat große Fortschritte bei der Umsetzung des E-Reporting-Systems (genannt „Epopis“) gemacht, indem sie erst gestern die technischen Spezifikationen und Schemata für die Übertragung von Daten an die IAPR-Plattform veröffentlicht hat. Die IAPR-Berichtsplattform trägt mit „myDATA“ jetzt einen Namen, was soviel wie „Digitale Buchhaltungs- und Steueranwendung“ bedeutet. Es ist erwähnenswert, dass noch keine rechtliche Dokumentation zur Verfügung gestellt wurde.

Nachdem genügend Informationen über den Prozess und die technischen Details zur Verfügung gestellt wurden, hat die IAPR eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Beiträge von Unternehmen und interessierten Akteuren zu dem vorgeschlagenen E-Reporting-System zu erhalten, die bis zum 6. September 2019 offen sein wird.

Mehr und mehr Staaten weltweit sind von Mehrwert-, Verbrauchs- und sonstigen indirekten Steuern als größte staatliche Einnahmequelle abhängig und die Regierungen fragen sich natürlich, mit welchen technischen Mitteln sie die maximale Menge an fälligen Steuern nach den neuen Steuerbestimmungen erheben können. Indien ist dabei das neueste Beispiel.

Die GST (Verbrauchssteuer) wurde im Juli 2017 in Indien eingeführt, nachdem viele Jahre der Gespräche und Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessengruppen im Land erfolgt waren. Die Reform führte zu wesentlichen Vereinfachungen und Optimierungen des Steuerwesens in Indien. Obwohl der Weg bei der Einführung der Steuer sehr holprig war, ging im internationalen Vergleich alles sehr schnell. Nach fast zwei Jahren wird die Einführung weithin als Erfolg betrachtet und die Regierung ist scheinbar bereit, die GST-Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben und Echtzeit-Steuerkontrollen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen.

Indien ist auf dem Weg zur Echtzeit-Steuererhebung

Dieses Frühjahr kündigte das GST Council die Gründung eines Sonderkomitees mit der Aufgabe an, eine potenzielle indische Umsetzung eines Pflichtsystems zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B zu untersuchen: das „Committee of Officers on generation of electronic invoice through GST Portal“ (CoO).

Das CoO wurde insbesondere damit beauftragt, das südkoreanische Clearance-System mit ähnlichen Systemen in Lateinamerika zu vergleichen, um die global bewährten Methoden zu erfahren und zu bewerten, in welchem Umfang die staatlich kontrollierte Plattform in Indien – das GST Network – als Zentralstelle für ein elektronisches Rechnungsstellungsverfahren nach Clearance-Methode geeignet ist.

Ende Mai bildete das CoO zwei Unterkomitees, die parallel arbeiten sollten: eines an rechtlichen und politischen Fragen und das andere an der Ausarbeitung der technischen Anforderungen. In den letzten Wochen sind die Arbeiten in diesen Gruppen sowie in Gesprächen zwischen Behörden und Unternehmen vorangekommen.

Das Komitee steht vor dem Abschluss der Erstberatungen, die Abschlussempfehlungen wurden jedoch noch nicht in einem Bericht veröffentlicht. Daher sind noch keine Gesetzesentwürfe, Rechnungsschemata oder Prozessrahmenentwürfe an die Öffentlichkeit gelangt; mit Ergebnissen wird jedoch diesen Sommer gerechnet.

Wie würde das System aussehen?

Es ist zwar noch zu früh, das indische elektronische Rechnungsstellungssystem wirklich mit Gewissheit beschreiben zu können, doch Spekulationen sind natürlich bereits im Umlauf. Das CoO wurde insbesondere beauftragt, zu untersuchen, wie das aktuelle eWaybill-System als verpflichtendes System zur elektronischen Rechnungsstellung recycelt werden könnte. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der neue Rahmen dem eWaybill-Prozess ähneln wird.

Zu diesen Ähnlichkeiten zählen das Prinzip der Erzeugung von Rechnungsnummerbereichen in (nahezu) Echtzeit durch eine zentrale Plattform, die dann im Rechnungsdokument enthalten sein muss, um eine steuerlich gültige Rechnung darzustellen. Mit anderen Worten: Dieser Systemtyp hätte keine Ausstellung der Rechnung in einem Freigabeportal wie in Italien zur Folge, sondern würde eine etwas „softere“ Version eines elektronischen Rechnungsstellungssystems auf Freigabebasis darstellen.

Was geschieht als Nächstes?

Elektronische Rechnungsstellung ist schon seit einigen Jahren gesetzlich möglich und praktisch Realität, demzufolge nutzen bereits viele Unternehmen im Land PDF-basierte elektronische Rechnungsstellung. Angesichts der Größe der indischen Volkswirtschaft und ihrer Rolle in globalen Fertigungsprozessen wird jede große Reform der elektronischen Rechnungsstellung starke Auswirkungen haben – nicht nur auf örtliche Unternehmen, sondern auch auf den internationalen Handel als solches.

Am 21. Juni soll das GST Council allgemein das Thema Steuerkontrollen und die Steigerung der erhobenen Steuern durch moderne Compliance-Anforderungen besprechen. Es bleibt fraglich, ob das GST Council bereit für eine formelle Entscheidung zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im Land oder bereit zur Veröffentlichung eines übergeordneten Rahmens für die grundlegenden Überlegungen wie Umfang, Datum des Inkrafttretens und generelle technische Prinzipien ist.

Falls nicht, ist das immer noch kein Grund zur Sorge über eine verzögerte Entscheidung. Falls überhaupt, sollte man eher mit dem Gegenteil rechnen: Die Regierung unter Präsident Modi hat mehrfach bewiesen, wie schnell sie Dinge erledigen kann. Nach den kürzlichen Wahlen vor nicht einmal einem Monat ist es durchaus möglich, dass der gestärkte Präsident dieses Projekt beschleunigen wird.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter.

Seit der Einführung der zentralen elektronischen Rechnungsstellungsplatfform SDI (Sistema di Interscambio) und Verpflichtung aller Zulieferer im öffentlichen Sektor zu deren Nutzung im Jahr 2014 ist Italien bei der elektronischen B2G-Rechnungsstellung ganz vorn mit dabei.

Während einige europäische Nachbarn langsam aufschließen, verbessert Italien weiterhin die Integration neuer Technologien in staatliche Verwaltungsprozesse. Die neueste Maßnahme: Elektronische Aufträge im staatlichen Beschaffungswesen sind nun verpflichtend. Aufbauend auf den erfolgreichen Einsatz der Auftrags-Routingknoten-Plattform der Verwaltung (Nodo di Smistamento degli Ordini oder NSO) in der Region Emilia-Romagna erweitert Italien die Funktion nun auf das ganze Land.

Elektronische Aufträge für Produkte auch über das Gesundheitswesen hinaus

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Bestellungen vom landesweiten italienischen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale oder SSN) von den Zulieferern über die NSO-Plattform geliefert oder empfangen werden. Die von der Verordnung betroffenen Zulieferer müssen elektronische Aufträge von staatlichen Stellen entgegennehmen; die öffentliche Verwaltung übernimmt keine Liquidation und Zahlung von Rechnungen, die von nonkonformen Unternehmen ausgestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Verordnung alle Bestellungen von juristischen Personen abdeckt, die mit dem SSN verbunden sind, darunter Bürobedarf und Elektronik – nicht nur Gesundheitsprodukte.   

Zusätzlich zur verpflichtenden Annahme elektronischer Aufträge können Zulieferer auch Nachrichten an die öffentliche Verwaltung schicken. Wenn Zulieferer und die öffentliche Verwaltung sich vorher darüber geeinigt haben, kann der Lieferant vorausgefüllte elektronische Aufträge an den staatlichen Käufer senden, der die empfohlenen Mengen dann bestätigen oder ablehnen kann.

Zulieferer aus dem Ausland und die neue Verordnung für elektronische Aufträge

Zudem müssen auch Zulieferer aus dem Ausland diese Verordnung erfüllen. Die NSO-Verordnung wirkt sich auch auf die elektronische Rechnungsstellung für die Verwaltungsbehörden Italiens aus, da bestimmte elektronische Auftragsdaten in die elektronischen Rechnungen eingepflegt werden müssen, die über das SDI übertragen werden.

Das NSO-System basiert auf der vorhandenen SDI-Infrastruktur und demzufolge erfordert die Kommunikation mit dem NSO eine ähnliche Kanalakkreditierung wie das SDI. Zulieferer und Vermittler, die bereits Nachrichten über die SDI-Plattform übertragen, müssen die ergänzenden Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die noch veröffentlicht werden. Zudem zeigen die technischen Spezifikationen, dass PEPPOL-Vermittler über einen beim NSO akkreditierten Access-Point-Service mit der NSO-Plattform interagieren können.

Jetzt sind Sie dran

Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften in Italien umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter. 

Jedem, der die Ankündigungen zum Thema SAF-T der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, mag der Gedanke verziehen werden, dass das Ganze eher wie der Murmeltiertag aussieht.  Starttermine und Meldepflichten wurden angekündigt, anschließend geändert und erneut angekündigt, da die jeweiligen Länder ihre Bedürfnisse und die Bereitschaft der Unternehmen, die Daten in den vorgeschriebenen Formaten bereitzustellen, neu bewerten.

Anfang dieses Monats gab Polen bekannt, dass die für den 1. Juli 2019 geplanten Änderungen, welche die obligatorische Einreichung von SAF-T-Informationen und die entsprechende Aufhebung der Verpflichtung zur Einreichung einer regelmäßigen Umsatzsteuererklärung vorsehen, nun auf Januar 2020 verschoben wurden. 

Ebenfalls in diesem Monat kündigte Rumänien an, als achtes Land SAF-T zu implementieren, indem bis Ende 2020 Anforderungen für die Transaktionsberichterstattung eingeführt werden.   

Was ist also SAF-T, was ist der neueste Stand für die Länder, die eine entsprechende Gesetzgebung eingeführt haben, und was liegt vor uns?

SAF-T – Standard Audit File for Tax

Die „Standard Audit File for Tax“ (SAF-T) wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Ziel entwickelt, ein standardisiertes Format für den elektronischen Austausch von Buchhaltungsdaten von Unternehmen an ihre nationalen Steuerbehörden und externen Prüfer zu erstellen.

Die beiden Hauptprinzipien von SAF-T sind:

  1. Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen aus ihren Buchhaltungssystemen (Rechnungen, Zahlungen, Hauptbüchern und Stammdateien) in ein standardisiertes Format zu exportieren.
  2. Durch die Bereitstellung von Daten in diesem standardisierten Format sollten Steuerbehörden und externe Rechnungsprüfer in der Lage sein, ihre Steuerprüfungen und Audits effizienter und effektiver zu gestalten.

Im Jahr 2005 veröffentlichte die OECD die erste Version des SAF-T-Schemas, das Einzelheiten darüber enthält, was in einer SAF-T XML-Berichtsdatei enthalten sein sollte und wie diese Daten formatiert und strukturiert werden sollten.  Das ursprüngliche Schema basierte auf dem Hauptbuch sowie den Einzelheiten der Rechnungen und Zahlungen zusammen mit den Stammdaten der Kunden und Lieferanten.  Eine zweite Version des SAF-T-Schemas wurde 2010 veröffentlicht, um Informationen über den Bestand und das Anlagevermögen einzubeziehen.

Was die OECD nicht definiert hat und was die Steuerverwaltung in jedem Land zu entscheiden hat, ist das genaue Format, in dem die Daten zu erfassen sind und wann und wie sie an die Steuerverwaltung übermittelt werden müssen.

Unterschiedliche Ansätze

Aus den Ländern, die SAF-T übernommen haben, haben sich drei große Ansätze herauskristallisiert:

In einigen Fällen beginnt die Vorschrift mit der Anforderung, Daten auf Anfrage zu erzeugen, und entwickelt sich bis hin zu periodischen Einreichungen.

Wo stehen wir jetzt?

Derzeit gibt es sieben Länder, die Gesetze zur Durchsetzung der SAF-T-Anforderungen eingeführt haben.

Portugal

Portugal war einer der ersten Anwender. Portugiesische Unternehmen sind seit 2008 verpflichtet, jährlich Daten in das SAF-T-Dateiformat (basierend auf Version 1 des SAF-T-Schemas der OECD) zu extrahieren. Erweiterungen zur Erfassung von Umsatzrechnungsdaten und anderen Dokumenten auf monatlicher Basis folgten im Jahr 2013.

Luxemburg

Luxemburg hat 2011 die Anforderung eingeführt, Daten im entsprechenden Format zu extrahieren. Dies gilt nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem lokalen Kontenplan unterliegen. Entsprechende Daten müssen nur auf Anfrage der Steuerbehörde vorgelegt werden.

Frankreich

Frankreich führte 2014 eine SAF-T-Anforderung ein, die ein proprietäres Format anstelle des standardmäßigen SAF-T-Schemas der OECD verwendet und die Einreichung von Dateien im TXT-Format vorschreibt. Derzeit ist die Einreichung nur auf Anfrage der französischen Steuerbehörde erforderlich.

Österreich

Österreich hat 2009 den SAF-T-Standard eingeführt, der derzeit nur auf Anfrage der Steuerbehörde benötigt wird.

Polen

Möglicherweise die bislang bedeutendste Umsetzung von SAF-T, da große Unternehmen seit 2016 monatliche JPK-Meldungen (Jednolity Plik Kontrolny) einreichen mussten.

Litauen

Litauen hat die Einreichung der auf SAF-T basierenden i.MAS stufenweise eingeführt, beginnend mit den größten Organisationen im Jahr 2016. Gleichzeitig arbeitet man darauf hin, dass SAF-T bis 2020 für alle Unternehmen verpflichtend wird.  Die i.MAS besteht aus drei Teilen: der i.SAF-Berichterstattung über Verkaufs- und Einkaufsrechnungen auf monatlicher Basis, der i.VAZ-Berichterstattung über Transport-/Sendungsbelege und dem i.SAF-T Buchhaltungstransaktionsbericht, der nur auf Anfrage der Steuerbehörde erforderlich ist.

Norwegen

SAF-T ist seit 2017 auf freiwilliger Basis in Kraft. Es gibt Vorschläge, es ab Januar 2020 auf einer "On-Demand"-Basis umzusetzen.

Wie sieht die Zukunft von SAF-T aus?

Länder, die regelmäßig Einzelheiten auf Transaktionsebene im Rahmen von SAF-T erhalten, werden möglicherweise versuchen, die Anforderungen an die periodische Umsatzsteuererklärung zu reduzieren.  Der Grund dafür ist, dass die Notwendigkeit einer Umsatzsteuererklärung mit einer Zusammenfassung der Einzelheiten, welche die Steuerbehörde bereits auf Transaktionsbasis erhält, als unnötige Doppelarbeit angesehen werden kann. 

Polen schlägt vor, dass die Einreichung von SAF-T-Daten ab Januar 2020 die Notwendigkeit der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ersetzt.

Rumänien schlägt einen schrittweisen Übergang zur Einreichung von Transaktionsdaten ab 2020 vor, beginnend mit großen Organisationen, was eine Reduzierung der einzureichenden Umsatzsteuererklärungen bewirken soll.

 

Jetzt sind Sie dran

Um mehr über unsere Perspektive für die Zukunft zu erfahren, folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über Neuigkeiten zu gesetzlichen Bestimmungen und andere Aktualisierungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Das Split-Payment-Verfahren ist eine der Methoden, mit denen einige europäische Länder gegen ihre teils beträchtlichen Mehrwertsteuer-Lücken vorgehen werden. Die Mehrwertsteuerlücke in der EU wurde im Jahr 2016 mit 147,1 Milliarden Euro beziffert.

Polen führte im Juli 2018 ein auf Freiwilligkeit basierendes Split-Payment-Verfahren für die Umsatzsteuer ein. Seitdem haben etwa 25 % der Steuerzahler diese Zahlungsmethode übernommen.  Dies entspricht 400.000 von 1,6 Millionen Steuerzahlern, die derzeit auf dem polnischen Markt tätig sind. Allerdings wurden seit dem letzten Jahr nur 9 % des Gesamtbetrags der Umsatzsteuer über diesen Mechanismus bezahlt.

Das Split-Payment-Verfahren für die Umsatzsteuer bedeutet, dass der Betrag der Waren oder Lieferungen an den Steuerpflichtigen auf ein Konto gezahlt wird, während der in der entsprechenden Transaktion erhobene Umsatzsteuerbetrag auf ein anderes, zu diesem Zweck bestimmtes Bankkonto eingezahlt wird.

Am 16. Mai 2019 veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die Einführung von obligatorischen Teilzahlungen ab 1. September 2019 vorsieht. Am 18. Februar 2019 erhielt Polen von der Europäischen Kommission die vorläufige und bis 2022 gültige Genehmigung, vorbehaltlich der Einführung einiger Einschränkungen des Mandats. Infolgedessen werden geteilte Zahlungen für Transaktionen mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (und deren Ersatz) und für Transaktionen, bei denen der Käufer steuerpflichtig ist, gelten. Zudem werden sie für 150 ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten, darunter Autoteile, Kohle, Kraftstoff, Abfall und einige elektronische Geräte.  Außerdem muss der Wert der Transaktion den Schwellenwert von 15.000 PLN (ca. 3.500 €) überschreiten, um das Mandat zu erfüllen. Das Finanzministerium berichtete, dass die ausgewählten Branchen diejenigen sind, in denen die staatliche Steuerverwaltung die höchste Steuervermeidung beobachtet. 

Seit Juli 2018 beschwerten sich die Steuerzahler, dass die Art und Weise, wie das Split-Payment-Verfahren und das Leisten geteilter Zahlungen geregelt sind, ihre finanzielle Liquidität beeinflusst. Das Bankkonto, auf das die Umsatzsteuer gezahlt wird, gehört dem Steuerzahler, doch seine Freiheit, dieses Geld auszugeben, ist derzeit auf die Zahlung der Mehrwertsteuer beschränkt. Mit den geplanten Änderungen werden die Steuerzahler in der Lage sein, andere staatliche Abgaben aus den Mehrwertsteuerkonten zu bezahlen, wie z. B. Sozialversicherungsabgaben und andere Steuerschulden einschließlich Einkommenssteuer, Verbrauchssteuern und Zölle.

Geteilte Zahlungen gelten auch für nicht in Polen ansässige Unternehmen, die in Polen mehrwertsteuerpflichtig sind, die Transaktionen mittels Banküberweisungen abwickeln und ansonsten gemäß den allgemeinen Bestimmungen in den Anwendungsbereich des Mandats fallen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums gibt es etwa 550 solcher Unternehmen, von denen 150 nicht einmal ein lokales Bankkonto haben. Die Einhaltung des lokalen Split-Payment-Verfahrens wird für diese Unternehmen eine größere Herausforderung darstellen.

Sanktionen für die Nichteinhaltung können sowohl den Lieferanten als auch den Käufer betreffen. Lieferanten können mit 100 % der geschuldeten Mehrwertsteuer belastet werden, sofern sie keine obligatorische Erklärung auf Rechnungen angeben, die dem Split-Payment-Verfahren unterliegen (auf Polnisch: „mechanizm podzielonej płatności“). Käufer können auf die gleiche Weise bestraft werden, wenn sie keine Mehrwertsteuer auf das angegebene Umsatzsteuerkonto entrichten. Alternativ kann ihnen das Recht auf Steuerabzug entzogen werden.

In drei weiteren europäischen Ländern wurde das Split-Payment-Verfahren entweder eingeführt oder wird in Betracht gezogen. Italien und Rumänien haben ab 2015 bzw. 2018 ein Split-Payment-Verfahren für bestimmte Unternehmen eingeführt. Im Vereinigten Königreich wurden während des gesamten Jahres 2018 öffentliche Konsultationen im Hinblick auf die Einführung von geteilten Zahlungen durchgeführt.  Im April 2019 zog Rumänien die obligatorischen Teilzahlungen zurück, nachdem die Europäische Kommission im November 2018 die Anordnung erlassen hatte, dass das Mandat unverhältnismäßig sei. Das Land wird nun ein freiwilliges System für geteilte Zahlungen beibehalten.

 

Jetzt sind Sie dran

Lesen Sie mehr über geteilte Zahlungen in Europa, laden Sie Trends: Compliance für E-Rechnungen herunter und schließen Sie sich unserer LinkedIn-Gruppe an, um sich über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu halten.