Im Jahr 2020 führte Griechenland ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) namens myDATA ein – ein E-Audit-System. myDATA verpflichtet Steuerzahler, Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung zu übermitteln, die dann in eine Reihe von Online-Registern auf dem Regierungsportal eingepflegt werden.
Das Ziel von myDATA besteht darin, dass die Online-Register die einzig gültige Quelle für die Steuer- und Finanzergebnisse des Steuerzahlers sind und dass die entsprechenden Informationen dazu dienen, die Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse des Steuerzahlers vorab auszufüllen.
1. Griechenland myDATA Kurzinformationen
2. Welche Informationen müssen im myDATA-Portal angegeben werden?
3. Welche Unterlagen werden bei myDATA eingereicht?
4. Welche Arten von Dokumenten müssen von Emittenten und Empfängern an myDATA gemeldet werden?
5. Einführungstermine für myDATA Griechenland
7. Sovos hilft bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften
Das myDATA-Portal erfordert die Meldung von:
Lieferanten und Käufer müssen Transaktionen jeweils in Unterkategorien klassifizieren, wie z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Amortisation, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, usw.
Die erforderlichen Daten müssen je nach Art der Daten und der Übertragungsmethode in unterschiedlichen Zeitabständen gemeldet werden.
Die Zeitabstände für myDATA-Meldungen sind grundsätzlich:
Zu den Datenübertragungsmethoden können ERP, manuelles Hochladen und die zentrale App zur elektronische Rechnungsstellung (timologio) gehören.
Emittenten und Empfänger müssen verschiedene Dokumente an myDATA melden.
Emittenten:
Emittenten müssen Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten, die sie ausstellen, melden. Beispiele für Dokumente, die Emittenten melden müssen, sind B2B/B2G/B2C-Rechnungen, Transportdokumente, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.
Empfänger:
Empfänger müssen Ausgaben aus verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten melden, die sie erhalten. Beispiele für Dokumente, die die Empfänger melden müssen, sind inländische B2C-Rechnungen, B2B/B2C-Rechnungen von ausländischen Lieferanten, Versorgungsrechnungen, Gutschriften, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.
Wenn inländische Emittenten ihre erforderlichen Daten nicht an die myDATA-Plattform gemeldet haben, müssen Empfänger diese zusätzlich als Auslassungen oder Abweichungen melden.
Alle Unternehmen:
Alle Unternehmen (Emittenten und Empfänger) müssen Klassifizierungen für ihre Transaktionen übermitteln, z. B. als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Abschreibung, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren usw.
Für die neuesten Friständerungen und aktuelle Informationen folgen Sie unserem myDATA-Griechenland-Blog .
Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books erfassten Daten und den in den Steuererklärungen gemeldeten Daten führt zu Sanktionen oder Steuerprüfungen.
Im Dezember 2023 wurden durch das Gesetz 5073/2023 (FEK A’ 204) über „Maßnahmen zur Begrenzung der Steuerhinterziehung und andere dringende Bestimmungen“ Sanktionen für den Fall eingeführt, dass die geforderten Daten nicht oder nicht fristgerecht übermittelt werden, sowie für den Fall, dass sich der Verstoß innerhalb von fünf Jahren wiederholt.
Die Sanktionen beziehen sich nur auf Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Meldung von Einnahmen aus Rechnungen und anderen Buchungsposten (nicht von Ausgaben) sowie auf das kürzlich eingeführte elektronische Transportdokument.
Der Zeitplan für die Umsetzung und weitere Details zu den beschlossenen Sanktionen müssen noch veröffentlicht werden.
Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen in Griechenland und der CTC-Compliance-Verpflichtungen weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.
Die Meldung und Übermittlung von Daten an die myDATA-Plattform ist derzeit für Steuerpflichtige verpflichtend. Die myDATA-Verpflichtungen werden fortlaufend erweitert, z. B. durch die Einführung der obligatorischen Übermittlung von Transportdokumentdaten, und die Fristen und Anforderungen werden weiterhin aktualisiert.
Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
Die erforderlichen Dokumente werden über die folgenden Methoden an myDATA gemeldet: ERP, E-Rechnungsstellung über akkreditierte Anbieter, manuelles Hochladen, die zentrale App zur elektronischen Rechnungsstellung („timologio“), Fiskalgeräte (FIM).