Griechenland und myDATA

Im Jahr 2020 führte Griechenland ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) namens myDATA ein – ein E-Audit-System. myDATA verpflichtet Steuerzahler, Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung zu übermitteln, die dann in eine Reihe von Online-Registern auf dem Regierungsportal eingepflegt werden.

Das Ziel von myDATA besteht darin, dass die Online-Register die einzig gültige Quelle für die Steuer- und Finanzergebnisse des Steuerzahlers sind und dass die entsprechenden Informationen dazu dienen, die Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse des Steuerzahlers vorab auszufüllen.

Fakten zu myDATA Griechenland

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Welche Informationen müssen im myDATA-Portal angegeben werden?

Das myDATA-Portal erfordert die Meldung von:

  • Transaktionsdaten: z. B. B2B-, B2G-, B2C-Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften
  • Buchhaltungsdaten: Daten, die die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse von Unternehmen auf dem myDATA-Portal bilden, z. B. Gehaltsabrechnung, Abschreibungen, Amortisationen

Lieferanten und Käufer müssen Transaktionen jeweils in Unterkategorien klassifizieren, wie z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Amortisation, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, usw.

Welche Unterlagen werden bei myDATA eingereicht?

Die erforderlichen Daten müssen je nach Art der Daten und der Übertragungsmethode in unterschiedlichen Zeitabständen gemeldet werden.

Die Zeitabstände für myDATA-Meldungen sind grundsätzlich:

  • Einnahmen: in Echtzeit
  • Ausgaben: regelmäßig gemäß den Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung (monatlich oder vierteljährlich)
  • Andere Buchungseinträge (Einnahmen oder Ausgaben): alle zwei Monate (Gehaltsabrechnung) oder jährlich (z. B. Buchhaltungsanpassungen, Abschreibungen)

Zu den Datenübertragungsmethoden können ERP, manuelles Hochladen und die zentrale App zur elektronische Rechnungsstellung (timologio) gehören.

Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern an myDATA gemeldet werden?

Emittenten und Empfänger müssen verschiedene Dokumente an myDATA melden.

Emittenten:

Emittenten müssen Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten, die sie ausstellen, melden. Beispiele für Dokumente, die Emittenten melden müssen, sind B2B/B2G/B2C-Rechnungen, Transportdokumente, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Empfänger:

Empfänger müssen Ausgaben aus verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten melden, die sie erhalten. Beispiele für Dokumente, die die Empfänger melden müssen, sind inländische B2C-Rechnungen, B2B/B2C-Rechnungen von ausländischen Lieferanten, Versorgungsrechnungen, Gutschriften, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Wenn inländische Emittenten ihre erforderlichen Daten nicht an die myDATA-Plattform gemeldet haben, müssen Empfänger diese zusätzlich als Auslassungen oder Abweichungen melden.

Alle Unternehmen:

Alle Unternehmen (Emittenten und Empfänger) müssen Klassifizierungen für ihre Transaktionen übermitteln, z. B. als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Abschreibung, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren usw.

Einführungstermine von myDATA in Griechenland

  • 20. Juli 2020: Beginn der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung durch akkreditierte Anbieter für E-Rechnungen
  • 1. Oktober 2020:  Beginn der freiwilligen Meldung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Klassifizierung durch alle Berichtsmethoden
  • 1. Oktober 2021:  Beginn von Phase 1 der obligatorischen myDATA-Anforderungen für Einnahmen und bestimmte Steuerpflichtige
  • 1. November 2021: Erweiterung des Geltungsbereichs von myDATA auf Einnahmen und alle Steuerzahler
  • 1. Januar 2024: Das myDATA-Gesetz gilt für alle Daten im Geltungsbereich, die im Jahr 2024 erzeugt werden, mit wenigen Ausnahmen
  • 1. April 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für die ersten beiden Gruppen der verpflichteten Steuerzahler (Bruttoeinnahmen über 200.000 EUR basierend auf ihrer Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2022 oder auf Tätigkeiten in bestimmten Bereichen wie Kraftstoffe, Arzneimittel, Baumaterialien oder Olivenölproduktion als Haupteinnahmequelle im Jahr 2022)
  • 1. November 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für alle Steuerpflichtigen im Rahmen von myDATA

Für die neuesten Friständerungen und aktuelle Informationen folgen Sie unserem myDATA-Griechenland-Blog .

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books erfassten Daten und den in den Steuererklärungen gemeldeten Daten führt zu Sanktionen oder Steuerprüfungen.

Im Dezember 2023 wurden durch das Gesetz 5073/2023 (FEK A’ 204) über „Maßnahmen zur Begrenzung der Steuerhinterziehung und andere dringende Bestimmungen“ Sanktionen für den Fall eingeführt, dass die geforderten Daten nicht oder nicht fristgerecht übermittelt werden, sowie für den Fall, dass sich der Verstoß innerhalb von fünf Jahren wiederholt.

Die Sanktionen beziehen sich nur auf Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Meldung von Einnahmen aus Rechnungen und anderen Buchungsposten (nicht von Ausgaben) sowie auf das kürzlich eingeführte elektronische Transportdokument.

Der Zeitplan für die Umsetzung und weitere Details zu den beschlossenen Sanktionen müssen noch veröffentlicht werden.

So hilft Sovos bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen in Griechenland und der CTC-Compliance-Verpflichtungen weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

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FAQ zu myDATA Griechenland

Die Meldung und Übermittlung von Daten an die myDATA-Plattform ist derzeit für Steuerpflichtige verpflichtend. Die myDATA-Verpflichtungen werden fortlaufend erweitert, z. B. durch die Einführung der obligatorischen Übermittlung von Transportdokumentdaten, und die Fristen und Anforderungen werden weiterhin aktualisiert.

Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.

Die erforderlichen Dokumente werden über die folgenden Methoden an myDATA gemeldet: ERP, E-Rechnungsstellung über akkreditierte Anbieter, manuelles Hochladen, die zentrale App zur elektronischen Rechnungsstellung („timologio“), Fiskalgeräte (FIM).