Griechenland führt Continuous Transaction Controls (CTCs) für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen ein

Griechenland und myDATA

Griechenland hat ein neues System für Continuous Transaction Controls (CTC) mit dem Namen myDATA eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System für die elektronische Buchhaltung und Steuermeldung. Über dieses System müssen Steuerzahler Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln. Die übermittelten Daten werden in einer Reihe von Online-Geschäftsbüchern im Regierungsportal eingetragen. Da Steuerzahler Transaktionsdaten an das myDATA-System des Regierungsportals übermitteln, folgt nun auch Griechenland dem globalen Trend zur Einführung von CTCs.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einkommen und Ausgaben sowie Klassifizierungen anhand aller verfügbaren Meldemethoden (mit Ausnahme der Meldung über Anbieter von elektronischen Rechnungen, die bereits am 20. Juli 2020 begann).

  • 1. Juli 2021: Beginn der Phase der obligatorischen Nutzung von myDATA.

  • 28. Februar 2021: Freiwillige Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 beziehen. Wenn der Aussteller die Daten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens melden konnte, kann der Empfänger sie im März 2021 melden. Der Aussteller kann sie bis zum 30. April 2021 akzeptieren.

  • 31. Oktober 2021: Frist für die obligatorische Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beziehen.

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books eingetragenen Daten und den gemeldeten Daten in den Steuererklärungen führt zu Strafzahlungen oder Steuerprüfungen. Zukünftig soll noch eine sekundäre Gesetzgebung mit Details zu den Strafen eingeführt werden.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

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