Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen

Elektronische Rechnungsstellung in Indien

Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.

Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.

Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.

Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
  • Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
  • Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
  • Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.

  • 1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.

  • 1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.

  • 1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.

  • 1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.

Strafen

Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.

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Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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