Frankreich wird eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Diese Vorschrift betrifft alle in Frankreich wirtschaftlich tätigen Unternehmen.
Diese neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung ist komplex und führt das Modell der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) ein.
Anmerkung: Am 15. Oktober gab die französische Steuerbehörde (DGFiP) bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen wird. Daher sind nun alle Unternehmen verpflichtet, einen PDP auszuwählen. Finden Sie in unserem blog heraus, was das für Unternehmen bedeutet.
In Kombination mit der**elektronischen Meldepflicht** gibt **die französische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung** den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.
Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:
Netzwerk
ChorusPro
Format
UBL, CII oder Factur-X
Netzwerk
ChorusPro
Format
UBL, CII oder Factur-X
Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:
Erfahren Sie mehr über unsere skalierbare Lösung für die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in Frankreich.
Die französischen Anforderungen an die elektronische Berichterstattung werden zusammen mit dem neuen Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, wobei die Häufigkeit der Berichterstattung von den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden Mehrwertsteuerregelungen abhängt. Die elektronische Meldepflicht wird das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung ergänzen, indem sie die Übermittlung von Daten über B2C-Transaktionen oder Lieferungen an ausländische Unternehmen erleichtert.
In Frankreich wird eine elektronische Rechnung als eine Rechnung definiert, die papierlos in einem strukturierten Format ausgestellt und übermittelt wird.
In Frankreich treten die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in den Jahren 2026 bis 2027 in Kraft, abhängig von der Unternehmensgröße. Ab September 2026 müssen jedoch alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Die Struktur der E-Rechnungen kann UBL, CII oder Factur-X (ein gemischtes Format) oder ein anderes strukturiertes Format sein.
Im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 können Steuerzahler ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format übermitteln.
Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Ursprünglich war vorgesehen, dass entweder ein registrierter Dienstleister (PDP) oder die zentralisierte Plattform(Portail Public de Facturation – PPF) die elektronische Rechnung an den Käufer übermittelt, der dann entweder einen PDP oder die PPF für den Empfang der Rechnung nutzen kann.
Die französischen Steuerbehörden gaben jedoch am 15. Oktober bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen werden. Somit wird der "eigene kostenlose" PDP-Dienst des französischen Staates den französischen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.
Daher müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen. Ohne die Verfügbarkeit des PPF als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch werden schätzungsweise mehr als 4 Millionen Unternehmen auf eine PDP-fähige Buchhaltungssoftware angewiesen sein, um diese Transaktionen zu empfangen.
PDPs sind private Dienstleister, die von der Steuerbehörde akkreditiert sind, um den Datenfluss zwischen den Handelspartnern und dem PPF zu vermitteln. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Nach der Ankündigung am 15. Oktober 2024, dass die PPF nicht mehr als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch fungieren wird, müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen.
Am Montag, den 26. August 2024, hat die französische Steuerbehörde Sovos offiziell als Partner Dematerialisierungsplattform (PDP) bestätigt. Diese Zulassung erfolgt nach einem strengen Antrags- und Überprüfungsprozess. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung.
Immer mehr Steuerbehörden auf der ganzen Welt nutzen die elektronische Rechnungsstellung, unter anderem in Frankreich, Italien, Saudi Arabien und Brasilien. Daneben gibt es viele Länder wie zum Beispiel Deutschland, in denen aktuell an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gearbeitet wird.