Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich

Frankreich wird eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Diese Vorschrift betrifft alle in Frankreich wirtschaftlich tätigen Unternehmen.

Diese neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung ist komplex und führt das Modell der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) ein.

Anmerkung: Am 15. Oktober gab die französische Steuerbehörde (DGFiP) bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen wird. Daher sind nun alle Unternehmen verpflichtet, einen PDP auszuwählen. Finden Sie in unserem blog heraus, was das für Unternehmen bedeutet.

In Kombination mit der**elektronischen Meldepflicht** gibt **die französische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung** den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.

Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:

  • Funktionsweise und Abläufe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich
  • Geltungsbereich der Vorschrift (wer ist in welchen Fällen betroffen?)
  • Wichtige Informationen zu Strafen und Nichteinhaltung

Inhaltsübersicht

Auf einen Blick: E-Rechnungsstellung in Frankreich

E-Rechnung für B2B-Unternehmen in Frankreich

Netzwerk
ChorusPro

Format
UBL, CII oder Factur-X

Frankreich B2G E-Invoicing

Netzwerk
ChorusPro

Format
UBL, CII oder Factur-X

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Anforderungen und Vorschriften

  • Das Modell der verpflichtenden E-Rechnungsstellung basiert auf registrierten, zertifizierten Dienstleistern, die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden.
  • Die Struktur der elektronischen Rechnungen kann UBL, CII oder Factur-X (ein Mischformat) oder ein anderes strukturiertes Format sein. Zudem haben Steuerzahler im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 die Möglichkeit, ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format zu übermitteln.
  • Elektronische Rechnungen müssen alle bereits bestehenden steuerlichen Pflichtangaben enthalten sowie alle gemäß der geltenden Handelsgesetze vorgeschriebenen Informationen, darunter auch Details rund um die Einzelposten (und ab Januar 2026 auch Daten zu Einzelposten). Ebenfalls auf der Rechnung angegeben werden müssen die Art des Geschäfts (Waren, Dienstleistungen oder Mischform) und die Optionen zur Zahlung der Umsatzsteuer. Auch zusätzliche Pflichtangaben müssen auf die elektronischen Rechnungen übernommen werden. Zulässig sind sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bilddaten und strukturierte Daten).
  • Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Die Rechnungen müssen zwischen den Parteien über zertifizierte Dienstleister an die Käuferpartei ausgetauscht werden.
  • Für jede Dienstleistungsrechnung werden Daten zum Zahlungsstatus geteilt.
  • Wie häufig die elektronischen Meldungen erfolgen müssen, richtet sich nach den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen.

E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich: Zeitplan für die Umsetzung

  • August 2023: Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats des Landes verschoben
  • Dezember 2023: Das Finanzgesetz für 2024 wird verabschiedet, das neue Termine für die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats festlegt
  • Juni 2024: Die französischen Behörden haben eine neue Version des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht Externe Spezifikationsdatei
  • 2025: Start der Pilotphase geplant
  • September 2026: Durchsetzung der ersten Phase des Mandats, in der die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen (Inbound) und die elektronische Rechnungsstellung (Outbound) sowie die elektronische Berichterstattung für große & mittelständische Unternehmen vorgeschrieben werden
  • September 2027: Zweite Phase des Mandats, in der die elektronische Rechnungsstellung im Ausland und die elektronische Berichterstattung für alle anderen Unternehmen vorgeschrieben wird

Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich mit Sovos

Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:

  • Dienstleistungen rund um die Einhaltung der Steuervorschriften – im Hinblick auf die Überprüfung, Unterzeichnung, Archivierung und Formatierung von Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Erstellung von SAF-T-Berichten (FEC) sowohl für Lieferanten als auch für Käufer
  • Sovos PDP — Sovos ist eine bestätigte Partner Dematerialization Platform (PDP)
  • **Dienstleistungen im Bereich Konnektivität** – zur Bereitstellung von E-Rechnungen, E-Reporting und Daten zum Lebenszyklusstatus über Sovos oder unsere Partner

Erfahren Sie mehr über unsere skalierbare Lösung für die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in Frankreich.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

FAQ

Die französischen Anforderungen an die elektronische Berichterstattung werden zusammen mit dem neuen Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, wobei die Häufigkeit der Berichterstattung von den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden Mehrwertsteuerregelungen abhängt. Die elektronische Meldepflicht wird das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung ergänzen, indem sie die Übermittlung von Daten über B2C-Transaktionen oder Lieferungen an ausländische Unternehmen erleichtert.

In Frankreich wird eine elektronische Rechnung als eine Rechnung definiert, die papierlos in einem strukturierten Format ausgestellt und übermittelt wird.

In Frankreich treten die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in den Jahren 2026 bis 2027 in Kraft, abhängig von der Unternehmensgröße. Ab September 2026 müssen jedoch alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

  • Elektronische Rechnungsstellung: 15 € pro Rechnung, maximal jedoch 15.000 € pro Jahr
  • Elektronische Meldepflicht: 250 € pro Übermittlung, maximal jedoch 45.000 € pro Jahr

Die Struktur der E-Rechnungen kann UBL, CII oder Factur-X (ein gemischtes Format) oder ein anderes strukturiertes Format sein.

Im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 können Steuerzahler ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format übermitteln.

Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Ursprünglich war vorgesehen, dass entweder ein registrierter Dienstleister (PDP) oder die zentralisierte Plattform(Portail Public de Facturation – PPF) die elektronische Rechnung an den Käufer übermittelt, der dann entweder einen PDP oder die PPF für den Empfang der Rechnung nutzen kann.

Die französischen Steuerbehörden gaben jedoch am 15. Oktober bekannt, dass die Rolle des PPF erheblich reduziert wurde und sie den Austausch von Rechnungen für alle Unternehmen im ganzen Land nicht mehr übernehmen werden. Somit wird der "eigene kostenlose" PDP-Dienst des französischen Staates den französischen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.

Daher müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen. Ohne die Verfügbarkeit des PPF als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch werden schätzungsweise mehr als 4 Millionen Unternehmen auf eine PDP-fähige Buchhaltungssoftware angewiesen sein, um diese Transaktionen zu empfangen.

PDPs sind private Dienstleister, die von der Steuerbehörde akkreditiert sind, um den Datenfluss zwischen den Handelspartnern und dem PPF zu vermitteln. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Nach der Ankündigung am 15. Oktober 2024, dass die PPF nicht mehr als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch fungieren wird, müssen alle betroffenen Unternehmen einen PDP auswählen.

Am Montag, den 26. August 2024, hat die französische Steuerbehörde Sovos offiziell als Partner Dematerialisierungsplattform (PDP) bestätigt. Diese Zulassung erfolgt nach einem strengen Antrags- und Überprüfungsprozess. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung.

Immer mehr Steuerbehörden auf der ganzen Welt nutzen die elektronische Rechnungsstellung, unter anderem in Frankreich, ItalienSaudi Arabien und Brasilien. Daneben gibt es viele Länder wie zum Beispiel Deutschland, in denen aktuell an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gearbeitet wird.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Konformitätsanforderungen.

Zusätzliche Ressourcen

Elektronische Rechnungsstellung: Ihr Leitfaden

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