Alles Wissenswerte zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich​

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich​

Frankreich wird eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Dieses Mandat betrifft alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind.

Diese neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung ist komplex und führt die sogenannte kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) ein.

Hinweis: Das Finanzgesetz für 2024 wurde offiziell verabschiedet und am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Unser Blog, Frankreich: Elektronische Rechnungsstellung für B2B aufgeschoben, wird zeitnah aktualisiert, wenn es Änderungen bei der Einführung der französischen Vorschrift gibt.

In Kombination mit der elektronischen Meldepflicht gibt die französische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen.

Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.

Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:

  • Funktionsweise und Abläufe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich
  • Geltungsbereich der Vorschrift (wer ist in welchen Fällen betroffen?)
  • Wichtige Informationen zu Strafen und Nichteinhaltung

Holen Sie alle erforderlichen Informationen ein

Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Frankreich und zur elektronischen Meldepflicht

  • Das Modell der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung stützt sich auf ein Netzwerk von zertifizierten Dienstleistern, die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden. Es besteht auch die Möglichkeit einer direkten Verbindung zwischen dem jeweiligen Steuerzahler und Chorus Pro.
  • Die direkte Übertragung der Rechnungen an die zentrale Plattform ist bei den Formaten UBL, CII oder Factur-X (einem Mischformat) möglich. Bei elektronischen Rechnungen, die zwischen zwei registrierten Dienstleistern ausgetauscht werden, können beliebige strukturierte Formate verwendet werden. Zudem haben Steuerzahler im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 die Möglichkeit, ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format zu übermitteln.
  • Elektronische Rechnungen müssen alle bereits bestehenden steuerlichen Pflichtangaben enthalten sowie alle gemäß der geltenden Handelsgesetze vorgeschriebenen Informationen, darunter auch Details rund um die Einzelposten (und ab Januar 2026 auch Daten zu Einzelposten). Ebenfalls auf der Rechnung angegeben werden müssen die Art des Geschäfts (Waren, Dienstleistungen oder Mischform) und die Optionen zur Zahlung der Umsatzsteuer. Auch zusätzliche Pflichtangaben müssen auf die elektronischen Rechnungen übernommen werden. Zulässig sind sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bilddaten und strukturierte Daten).
  • Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Die elektronische Rechnung wird entweder von einem registrierten Dienstleister oder über die zentrale Plattform an die kaufende Partei übermittelt.
  • Für jede Dienstleistungsrechnung werden Daten zum Zahlungsstatus geteilt.
  • Wie häufig die elektronischen Meldungen erfolgen müssen, richtet sich nach den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen.

Möchten Sie mehr über die bevorstehende verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Frankreich und die damit verbundenen Anforderungen erfahren? Dann laden Sie sich unser E-Book Frankreich: Neuerungen in Sicht – die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung kommt herunter.

Einführungstermine für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Meldepflicht in Frankreich

  • September 2026: Erste Phase des Vorschrift
    • Eingehende elektronische Rechnungsstellungfür alle Unternehmen. Ausgehende elektronische Rechnungsstellung (+ E-Reporting) für große und mittelständische Unternehmen 
  • September 2027: Zweite Phase der Vorschrift
    • Ausgehende elektronische Rechnungsstellung (+E-Reporting) für alle anderen Unternehmen 

*Das E-Invoicing-Mandat gilt nicht für B2C- und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerverwaltung volle Transparenz hat.

Strafen: Folgen einer Nichteinhaltung

Elektronische Rechnungsstellung: 15 € pro Rechnung, maximal jedoch 15.000 € pro Jahr

Elektronische Meldepflicht: 250 € pro Übermittlung, maximal jedoch 45.000 € pro Jahr

Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich mit Sovos

Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:

  • Dienstleistungen rund um die Einhaltung der Steuervorschriften – im Hinblick auf die Überprüfung, Unterzeichnung, Archivierung und Formatierung von Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Erstellung von SAF-T-Berichten (FEC) sowohl für Lieferanten als auch für Käufer
  • Dienstleistungen im Bereich Konnektivität – im Hinblick auf die Bereitstellung von elektronischen Rechnungen, elektronischen Berichten und Daten zum Lebenszyklus, und zwar über Sovos oder über unsere Partner

Erfahren Sie mehr über unsere skalierbare Lösung für die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in Frankreich.

FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung und zur elektronischen Meldepflicht in Frankreich

Was hat es mit der elektronischen Meldepflicht in Frankreich auf sich?

Die elektronische Meldepflicht in Frankreich geht einher mit den neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung, wobei die Häufigkeit der Meldungen abhängig ist von den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Pflichten.

Was hat es mit der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich auf sich?

In Frankreich wird die elektronische Rechnungsstellung in den Jahren 2024 bis 2026 obligatorisch, wobei der genaue Zeitpunkt abhängig von der Unternehmensgröße ist. Gemäß den neuen Vorschriften, die ab Juli 2024 gelten, müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Welches Format ist für elektronische Rechnungen in Frankreich erforderlich?

Die direkte Übertragung der Rechnungen an die zentrale Plattform ist bei den Formaten UBL, CII oder Factur-X (einem Mischformat) möglich.

Bei elektronischen Rechnungen, die zwischen zwei registrierten Dienstleistern ausgetauscht werden, können beliebige strukturierte Formate verwendet werden.

Im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 können Steuerzahler ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format übermitteln.

Gibt es eine bestimmte Plattform, deren Nutzung für die elektronische Rechnungsstellung oder die elektronische Meldepflicht obligatorisch ist?

Die Übermittlung aller inländischen Rechnungen im B2B-Bereich muss über eine zentrale Plattform (Portail Public de Facturation – PPF) oder über registrierte Dienstleister erfolgen, die an diese Plattform angebunden sind (Plateforme de Dématérialisation Partenaire – PDP).

In wie vielen Ländern wurde bereits eine elektronische Rechnungsstellung implementiert?

Immer mehr Steuerbehörden auf der ganzen Welt nutzen die elektronische Rechnungsstellung, unter anderem in Frankreich, Italien, Saudi Arabien und Indien. Daneben gibt es viele Länder wie zum Beispiel Deutschland und Spanien, in denen aktuell an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gearbeitet wird.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Konformitätsanforderungen.

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