Anforderungen an die E-Rechnungsstellung in Indonesien
Infolge von Herausforderungen bei seinem Steuerkontrollsystem führte Indonesien ein System für elektronische Rechnungsstellung ein, das landesintern als e-Faktur Pajak bezeichnet wird. Durch die Nutzung von Daten, die in Echtzeit über kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) gemeldet werden, können die indonesischen Steuerbehörden Betrug reduzieren und gleichzeitig die Steuerlücke schließen.
Das 2014 eingeführte und 2016 in Kraft getretene indonesische System für elektronische Rechnungsstellung soll die Steuerlücke bekämpfen. Indonesiens Lösung war die Implementierung eines Rechnungsfreigabesystems, bei dem Rechnungen von der lokalen Steuerbehörde genehmigt werden müssen, bevor sie an einen Kunden gesendet werden.
Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen obligatorisch. Alle Rechnungen müssen elektronisch über das offizielle System der Regierung, e-Faktur, verarbeitet und ausgestellt werden.
E-Rechnungen werden in Indonesien auch als Steuerrechnungen bezeichnet und in der Regel für folgende Zwecke ausgestellt:
- Lieferung von steuerpflichtigen Waren (Barang Kena Pajak)
- Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen (Jasa Kena Pajak)
- Vorauszahlung steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen
E-Rechnungen für e-Faktur sollten durch Anwendungen erstellt werden, die vom indonesischen Steuerdirektor (DGT) genehmigt wurden. Zu den Optionen gehören Client-Desktop-, webbasierte und Host-to-Host-Anwendungen. Elektronische Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur gesichert werden, und Steuerzahler benötigen elektronische Zertifikate, um ihre Identität zu überprüfen – letztere müssen alle zwei Jahre erneuert werden. Validierte Rechnungen erhalten von der DGT einen QR-Code als Echtheitsnachweis.
Es ist erwähnenswert, dass die Einreichung der Umsatzsteuererklärung in e-Faktur integriert wurde und Umsatzsteuererklärungen in der Regel monatlich über die Plattform eingereicht werden müssen.