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Im Jahr 2008 führte Brasilien ein elektronisches Rechnungsstellungsmodell ein, in dessen Rahmen die Steuerbehörde des Landes eine Rechnung erhalten und genehmigen muss, bevor ein Lieferant sie einem Kunden ausstellen kann. Mehr als ein Jahrzehnt nach der Einführung dieses Systems hat sich die Digitalisierung brasilianischer Steuerverwaltungsaufgaben derart weiterentwickelt, dass ausländische Steuerbehörden Brasilien als das „Google für Steuergüter“ bezeichnen. Die aktuellen Vorschriften umfassen elektronische Rechnungen für: Lieferungen von Waren (NF-e), Dienstleistungen (NFS-e), Transportdienstleistungen (CT-e), Frachtgüter (MDF-e), SPED, REINF und seit Kurzem auch für die Elektrizitätsversorgung (NF3e). Dieses Dokument stellt die Mandate und Vorschriften in Brasilien übersichtlich dar.