Der Legislativvorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird die Art und Weise, wie Handelstransaktionen innerhalb der EU abgewickelt werden, sowie die damit einhergehende Berichterstattung für immer verändern.
Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. Dieser Leitfaden hilft Ihnen weiter:
Verfolgen Sie die neuesten Updates.
Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.
Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Einfach ausgedrückt ist ViDA ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.
Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB eingerichtet, der Ihnen als umfassende Ressource für alle Aspekte rund um ViDA dienen soll. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.
Die EU-Kommission hat im Januar 2022 erstmals den Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zur Vereinfachung der Besteuerung vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Feedback-Aufruf veröffentlicht, der im Mai 2022 endete. Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Follow-up-Phase für weiteres Feedback bekannt gegeben, die bis April 2023 läuft.
Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.
Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten.
Die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen innerhalb der EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden ihre Daten spätestens zwei Werktage nach Ausstellung einer Rechnung an ihre örtliche Steuerbehörde übermitteln müssen. Die einzelnen Steuerbehörden kanalisieren die Daten dann in eine zentrale Datenbank.
Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.
Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.
Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen.
Bei ViDA dreht sich letztlich alles um Daten. Der EU zufolge können Steuererklärungen, die nur über einen Monat oder einen etwas längeren Zeitraum hinweg Einblick in aggregierte Daten bieten, künftig nicht mehr akzeptiert werden. Durch den Einsatz von Technologie können die Steuerbehörden nun authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Kauf und Verkauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen im Detail anzeigen. Steuern werden jetzt laufend anstatt nachträglich berücksichtigt. Sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten, um mehr zu erfahren.
ViDA ist der Aktionsplan der EU-Kommission für eine faire und einfache Besteuerung. Es wird betont, wie Steuerbehörden Technologie einsetzen können, um Steuerbetrug zu bekämpfen und Unternehmen zu helfen, und bewertet gleichzeitig, ob die aktuellen Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen im digitalen Zeitalter geeignet sind.
Zu den Zielen gehören Kostenkontrolle, Schutz der Einnahmen und Verringerung der Umsatzsteuer-Lücke, die für alle Länder in der EU ein großes wirtschaftliches Problem darstellt. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht über die Umsatzsteuersteuerlücke 2022 enthält Schätzungen, denen zufolge den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro entgangen sind.
ViDA ist in drei Hauptbereiche unterteilt:
Schätzungen von KPMG zufolge werden sich die Gesamteinsparungen an Verwaltungskosten, die derzeit von den Steuerzahlern getragen werden, über einen Zeitraum von 10 Jahren zwischen 2023 und 2032 hinweg auf 51 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtkosten der Umsetzung für Unternehmen und nationale Verwaltungen für den gleichen Zeitraum werden auf 13,5 Mrd. EUR geschätzt.
Die EU-Kommission schätzt, dass der Wechsel zur elektronischen Rechnungsstellung dazu beitragen wird, den Umsatzsteuerbetrug um bis zu 11 Milliarden Euro pro Jahr zu verringern und die Verwaltungs- und Compliancekosten für Händler in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Milliarden Euro pro Jahr zu senken.
Die EU-Kommission kündigte an, dass dies auf dem bereits bestehenden „VAT One Stop Shop“-Modell für Online-Shopping-Unternehmen aufbauen wird. ViDA wird es Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, ermöglichen, sich nur einmal für die gesamte EU zu registrieren und ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnte dieser Schritt Unternehmen, insbesondere KMU, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg etwa 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten sparen.