Dieser Vorschlag wird letztendlich zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems beitragen. Die Einzelheiten zu den Änderungen erweisen sich womöglich als komplex. Dieser Leitfaden hilft Ihnen weiter:
Verfolgen Sie die neuesten Updates.
Greifen Sie auf aufschlussreiche Einblicke über die möglichen Auswirkungen zu.
Führen Sie Evaluierungen mit Blick auf die Änderungen durch, um sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Einfach ausgedrückt ist ViDA ein Vorschlag, der es den EU-Ländern ermöglichen wird, das derzeitige Umsatzsteuersystem durch den Einsatz von Technologie zu verbessern und Betrug wirksamer zu verhindern. Wenn dieser Vorschlag in Kraft tritt, zieht er erhebliche Änderungen für Ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern nach sich.
Erwartungsgemäß werfen Änderungen dieser Größe und dieses Umfangs viele Fragen bei in der EU tätigen Unternehmen auf. Von den Prozesskosten bis hin zu den Technologieanforderungen wird im Zuge der Verfügbarkeit neuer Informationen über ViDA alles einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Um Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der Unsicherheit rund um die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter zu unterstützen, hat Sovos diesen HUB entwickelt, der Ihnen als umfassende Ressource für alles rund um ViDA dient. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Wir werden diesen HUB regelmäßig pflegen und aktualisieren, sobald neue Informationen und Ressourcen verfügbar sind.
Die EU-Kommission hat den Plan für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erstmals im Januar 2022 vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten sie einen Aufruf zur Einreichung von Feedback, der im Mai 2022 endete.
Die Kommission hat den Vorschlag am 8. Dezember 2022 angenommen und eine Nachbereitungsfrist bis April 2023 eingeräumt.
Am 5. November 2024 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Annahme des ViDA-Pakets, wobei die offizielle Annahme noch durch das Parlament erfolgen muss. und am 12. Februar 2025 billigte das Europäische Parlament den ViDA-Vorschlag und brachte ihn damit der offiziellen Verabschiedung einen Schritt näher. Der Vorschlag wird dem Rat der EU zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Sobald die Änderungen offiziell verabschiedet sind, werden sie sich möglicherweise von 2025 bis 2035 auf Unternehmen auswirken.
Dieses E-Book bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über ViDA.
Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten.
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung (DRR) werden für alle B2B-Transaktionen in der gesamten EU eingeführt. Das bedeutet, dass alle Lieferanten und Kunden innergemeinschaftliche grenzüberschreitende Daten in Echtzeit und nahezu in Echtzeit nach Ausstellung der elektronischen Rechnung an ihre örtliche Steuerverwaltung übermitteln müssen. Jede Steuerbehörde leitet die Daten an eine zentrale Datenbank weiter.
Die Mitgliedstaaten werden auch in der Lage sein, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen ohne EU-Zulassung einzuführen, sobald ViDA verabschiedet ist.
Die EU hat Änderungen vorgeschlagen, die die Belastung der international tätigen Unternehmen bei der Umsatzsteuer-Compliance verringern werden. Im Zuge dieser Maßnahme müssen sie sich nur einmal für alle EU-Länder registrieren. Dies verringert den Aufwand und die administrativen Probleme, die mit einer separaten Registrierung in jedem Land verbunden sind.
Die wachsende Beliebtheit des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft hat das Umsatzsteuersystem vor neue Herausforderungen gestellt. Die „umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft“ bezieht sich nur auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen über eine Plattform.
Die gesamte Rechnungsstellung und die damit verbundenen Prozesse werden betroffen sein. Dazu gehören alle Verfahren der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die zugehörigen Informationssysteme, die sie unterstützen. Hier können Sie das vollständige Q&A mit Christiaan van der Valk zu den Auswirkungen auf Unternehmen lesen.
Bei ViDA geht es im Kern um Daten. Die EU sagt, dass Steuererklärungen, die nur einen Monat oder länger Einblick in aggregierte Daten geben, im Nachhinein nicht mehr ausreichen werden.
Durch den Einsatz von Technologie können Steuerverwaltungen jetzt authentifizierte Transaktionsdaten erhalten, die jeden Verkauf und Kauf direkt aus den Quellsystemen der Unternehmen detailliert beschreiben. Steuern sind jetzt eine ständige Funktion, kein nachträglicher Gedanke. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit einem unserer Experten.
ViDA ist in drei Hauptabdeckungsbereiche unterteilt:
Für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen EU-Ländern gilt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und eine neue Echtzeitmeldung mit ViDA (Digital Reporting Requirements – DRR), die die bisherigen Anforderungen an eine zusammenfassende Meldung ersetzt.
Darüber hinaus wird ViDA auf dem bereits bestehenden Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" aufbauen. Auf diese Weise können sich Unternehmen, die an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, nur einmal für die gesamte EU registrieren lassen, selbst wenn sie ihre Lagerbestände für künftige Direktverkäufe an Verbraucher in einen anderen Mitgliedstaat verlagern. Unternehmen werden in der Lage sein, ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, auf diese Weise über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten eingespart werden.