Ungarn erweitert Echtzeit-Mehrwertsteuer-Kontrollen

Victor Duarte
November 26, 2020

Der Umfang der ungarischen Echtzeit-Berichterstattung wurde erweitert. Ab dem 1. Januar 2021 umfassen die Berichtspflichten neben Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte auch Rechnungen, die für inländische B2C-Geschäfte ausgestellt wurden. Das Finanzministerium hat jedoch vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 eine sanktionsfreie dreimonatige Frist von drei Monaten gewährt, die den Unternehmen mehr Zeit gibt, diesen neuen Berichtspflichten nachzukommen. Dies wird auch beim Übergang von der aktuellen v2.0 XSD Echtzeit-Berichterstattung auf die neueste v3.0 XSD helfen, die ab dem 1. April 2021 obligatorisch sein wird. Vorerst ist es ungewiss, ob es eine Anforderung geben wird, die während der Schonfrist nicht deklarierten Transaktionen rückwirkend zu melden.

Schutz persönlicher Daten

Die neue Version des Formats wurde erheblich verbessert, damit die Unternehmen den erweiterten Berichtspflichten nachkommen können. Dieses System ist auch aus Sicht des Datenschutzes von wesentlicher Bedeutung, da diese Spezifikation die Anonymität der öffentlichen Daten gewährleistet. Die persönlichen Daten des einzelnen Käufers sind nicht erforderlich und werden auch nicht von der Steuerbehörde eingesehen.

Neue E-Invoicing-Funktionalität

Die Version 3.0 wird auch erhebliche Auswirkungen auf die elektronische Rechnungsstellung haben. Das neue System wird es den Steuerzahlern ermöglichen, den Datenbericht optional zu implementieren, indem sie eine elektronische Rechnung mit dem vollständigen Inhalt der Rechnungsdaten einreichen. Daher können Lieferanten sich dafür entscheiden, die elektronische Rechnung selbst als Datenbericht einzureichen. Diese Option wird nur für B2B-Transaktionen verfügbar sein; B2C-Transaktionen werden nicht in den Anwendungsbereich dieses Dienstes fallen.

Es muss unbedingt hervorgehoben werden, dass die Kunden nach dem ungarischen Mehrwertsteuergesetz der elektronischen Rechnungsstellung zustimmen müssen, und dies muss zuvor zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Die Zustimmung des Käufers kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen. Nach dieser Regelung ist der Lieferant immer für die Erfüllung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung verantwortlich und muss die Vorschriften zur Archivierung von elektronischen Rechnungen einhalten.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die in Ungarn tätig sind, müssen bereit sein, die Daten für alle Rechnungen bereitzustellen, die für Lieferungen aus Ungarn in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt werden. Außerdem müssen sie ihre Geschäftsprozesse so anpassen, dass sie alle B2C-Transaktionen einschließlich der Fernverkäufe und der internen Lieferungen im Rahmen des ungarischen Mandats melden können. Rechnungen, die für B2C-Umsätze ausgestellt werden, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus getätigt werden und bei denen der Lieferant die MwSt. nach der MOSS-Regelung abrechnet, unterliegen nicht der Meldepflicht für Rechnungsdaten in Echtzeit, da diese Regelung es Unternehmen, die nicht in Ungarn registriert sind, ermöglicht, den MwSt.-Pflichten nachzukommen.

Wie geht es weiter?

Ab dem 1. April 2021 hat die ungarische Steuerbehörde Einblick in alle Rechnungen, die für B2B- und B2C-Transaktionen ausgestellt wurden. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die Nutzung von E-Invoices und fördert die Digitalisierung von Verkaufsprozessen im Land und in der übrigen Region. Der nächste logische Schritt für die ungarische Regierung ist die Verabschiedung eines E-Invoicing-Mandats ähnlich dem italienischen Clearing-Modell. Um dies zu erreichen, müsste die ungarische Regierung jedoch wie Italien zunächst die Genehmigung des EU-Rates einholen, um eine Sondermaßnahme einzuführen, die von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich die ungarische Regierung damit begnügt, auf die Einführung eines Clearing-Modells zu verzichten und stattdessen das derzeitige Echtzeit-Berichterstattungsmodell für die absehbare Zukunft beizubehalten.

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Author

Victor Duarte

Victor is a Regulatory General Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Venezuela, he obtained a Law degree and a specialisation degree in Tax Law in his home country. Victor also earned a Master´s degree in European and Internal Tax Law from Lund University in Sweden.
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