Ab April 2019 muss in Großbritannien die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und die Aufbewahrung von Umsatzsteueraufzeichnungen gemäß den Anforderungen der Making Tax Digital (MTD)-Verordnungen erfolgen.
Eine dieser Anforderungen ist, dass der Datentransfer zwischen Softwareprogrammen über "digitale Verbindungen" erfolgen muss. Auf diese Anforderung wurde zunächst während einer "weichen Landung" verzichtet, die am 1. April 2021 ausläuft. Infolgedessen müssen Unternehmen, um die MTD-Anforderungen weiterhin zu erfüllen, sicherstellen, dass sie die Anforderung der digitalen Verbindung erfüllen können.
Was sind die grundlegenden Anforderungen der MTD?
Unter MTD müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuererklärungen digital einreichen, indem sie eine "funktionsfähige kompatible Software" verwenden, die sich mit der API von HMRC verbinden kann. Darüber hinaus müssen Unternehmen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte umsatzsteuerbezogene Dokumente zu führen.
Was ist ein digitaler Link und wann ist er erforderlich?
Eine digitale Verknüpfung ist immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen mehrere Software zum Speichern und Übertragen seiner Umsatzsteueraufzeichnungen und -erklärungen gemäß den MTD-Anforderungen verwendet. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seine MwSt.-Aufzeichnungen in seinem Buchhaltungsprogramm speichert, dann aber seine MwSt.-Erklärung mit einer zugelassenen Überbrückungssoftware einreicht, müssen die Daten zwischen der Buchhaltungs- und der Überbrückungssoftware über eine digitale Verbindung übertragen werden.
Eine digitale Verknüpfung liegt vor, wenn eine Übertragung oder ein Austausch von Daten auf elektronischem Wege zwischen Softwareprogrammen, Produkten oder Anwendungen erfolgt oder erfolgen kann, ohne dass ein manueller Eingriff erforderlich ist oder erfolgen kann.
Der Schlüssel zu dieser Anforderung ist, dass es nach der Eingabe von Daten in die Unternehmenssoftware keinen manuellen Eingriff bei der Übertragung in ein anderes Programm geben sollte. Das bedeutet, dass Daten nicht manuell von einem Programm in ein anderes übertragen werden können. Außerdem stellt die Verwendung einer "Ausschneiden und Einfügen"-Funktion zur Übertragung von Daten keine digitale Verbindung dar.
Zum Beispiel zählt das manuelle Eintippen oder Kopieren von Informationen aus einem Tabellenblatt in ein anderes nicht als digitale Verknüpfung, aber das Verbinden der beiden Tabellenblätter mit einer Verknüpfungsformel schon.
Weitere Beispiele für digitale Verbindungen sind:
- XML-, CSV-Import und -Export sowie Download und Upload von Dateien
- Automatisierte Datenübertragung
- API-Übertragung
- Übertragung von Daten und anschließender Import von Daten in Software mittels E-Mail oder greifbaren digitalen Medien (z. B. Flash-Laufwerk).
Die Anforderung der digitalen Links wird für alle Unternehmen gelten, die den MTD-Regeln unterliegen. Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können jedoch eine Verlängerung beantragen, um die Anforderung hinauszuschieben.
Weitere Informationen zu MTD, einschließlich Details zu Verlängerungsanträgen und Kriterien, finden Sie unter VAT Notice 700/22: Making Tax Digital for VAT auf der Website des HMRC.
Wichtige Termine zur MTD für die Umsatzsteuer
1. April 2019 -Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 85.000 £ und mehr wurden umsatzsteuerpflichtig nach der Making Tax Digital-Regelung
1. April 2021 -Die Forderung nach digitalen Links wird durchgesetzt
1. April 2022 – Steuerzahler mit einem Umsatz von weniger als 85.000 £ sind verpflichtet, Making Tax Digital (MTD) einzuhalten.
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